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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 6. November 2020

Ohne naive Fragen heute.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 6. November 2020:

STS SEIBERT: Zunächst will ich die Termine der kommenden Woche vortragen und dann etwas zur Coronasituation sagen.

Ich hatte Ihnen schon für den kommenden Sonntag den ersten virtuellen Tag der offenen Tür der Bundesregierung mit einem mannigfaltigen Angebot, das Sie auf bundesregierung.de abrufen können, angekündigt. Ich würde mich freuen, wenn der eine oder andere in die Veranstaltungen hineinschaut.

Am Montag wird sich die Bundeskanzlerin ab 11 Uhr mit dem sogenannten Coronakabinett, also den zuständigen Fachministern, über die Coronapandemiethemen austauschen. Dabei geht es zum Beispiel um die Entwicklung des Infektionsgeschehens und Fragen im Zusammenhang mit der Impfstrategie der Bundesregierung.

Ebenso am Montag wird um 16.30 Uhr eine Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit dem neuen belgischen Premierminister Alexander De Croo stattfinden. Unter normalen, nicht pandemischen Umständen wäre das natürlich ein Antrittsbesuch gewesen. Das geht im Moment nicht, deshalb findet es zunächst einmal so statt.

Am Dienstag, den 10. November, wird um 10 Uhr ebenfalls im Videokonferenzformat der Westbalkangipfel des sogenannten Berliner Prozesses stattfinden. Die Bundeskanzlerin wird daran teilnehmen. Der Berliner Prozess ist eine Initiative, die sie 2014 angeregt und ins Leben gerufen hat. Seitdem gibt es die jährlichen Westbalkangipfeltreffen. Gastgeber sind in diesem Jahr der Ministerpräsident Bulgariens Bojko Borissow und der Ministerpräsident Nordmazedoniens Zoran Zaev. Außerdem nehmen Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Serbien, Montenegro und Nordmazedonien teil sowie einige EU-Mitgliedsstaaten und auch Vertreter der Europäischen Kommission sowie weitere Vertreter europäischer und internationaler Institutionen. Kernelemente dieser Initiative werden auch in diesem Jahr wieder die Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit unter den Westbalkanstaaten sowie die Förderung der Wirtschaft und der regionalen Infrastruktur sein.

Am Mittwoch wird zum üblichen Zeitpunkt um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Bundeskanzlerin stattfinden.

Dann tritt um 12 Uhr der Digitalrat unter Leitung der Bundeskanzlerin zu seiner achten Sitzung in einer Videokonferenz zusammen. Den Schwerpunkt wird dieses Mal das Thema des Gründertums und des Mindsets für die digitale Geschäftswelt bilden. Der Digitalrat wird Ideen und Vorschläge präsentieren, wie man neue gesellschaftliche Gruppen für Gründungen von Digitalunternehmen gewinnen kann. Darüber hinaus wird es einen Sachstandsbericht der Bundesregierung über die bisherigen Vorschläge des Digitalrats geben.

Am Mittwoch um 14.30 Uhr wird die Bundeskanzlerin das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegennehmen. Das wird eine symbolische Übergabe und keine physische sein, und zwar durch den Vorsitzenden des Sachverständigenrates, Professor Lars Feld, und die übrigen Mitglieder in Form einer Videokonferenz. Auch zuständige Bundesminister werden per Video aus ihren jeweiligen Ressorts zugeschaltet. Das Ganze ist als Livestream unter bundesregierung.de zu verfolgen.

Am Donnerstag, den 12. November, startet die Bundeskanzlerin die neue digitale Dialogreihe „Die Bundeskanzlerin im Gespräch“. Damit knüpft sie an die lange Tradition der Bürgerdialoge der Bundeskanzlerin an. Seit vielen Jahren sucht sie ja regelmäßig den direkten Austausch mit Bürgern und Bürgerinnen in allen Regionen Deutschlands, vor der Pandemie vor Ort, jetzt erst einmal im Rahmen digitaler Dialogformate.

Vier davon sind geplant. Jeder einzelne nimmt eine gesellschaftliche Gruppe in den Blickpunkt. Den Auftakt macht die Bundeskanzlerin mit einem Gespräch und einem Austausch mit Auszubildenden und mit Ausbildern. Das ist für Donnerstag von 11 Uhr bis 12.30 Uhr geplant. Solche Bürgerdialoge werden dann mit Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und Pflegekräften, also zum Komplex der Pflege, mit Polizisten und Polizistinnen und dann noch mit Studenten und Studentinnen folgen. Es soll darum gehen, wie sich die Ausbildung, die Pflegesituation, der Polizeidienst oder das Studium infolge der Pandemie verändert haben. Das Ganze wird auf www.bundesregierung.de übertragen.

Am Donnerstag, den 12. November, wird es einen weiteren Termin geben. Auf Einladung von Präsident Macron wird die Bundeskanzlerin am sogenannten Pariser Friedensforum teilnehmen. Sie wird sich virtuell ab 14 Uhr an einem Panel mit Präsident Macron und weiteren Gästen beteiligen. Dies werden voraussichtlich UN-Generalsekretär Guterres, Frau von der Leyen für die Europäische Kommission, die Direktorin des IWF Frau Georgiewa, der senegalesische Staatspräsident Macky Sall, Cyril Ramaphosa, der Präsident Südafrikas, und der Präsident des Europäischen Rates Charles Michel sein. Diese internationale Veranstaltung widmet sich seit 2018 jährlich globalen Fragen. Auf der diesjährigen Veranstaltung wird es um mögliche Lösungen für eine leistungsfähigere regelbasierte internationale Ordnung während und nach der Pandemie gehen.

Soweit erst einmal der Blick auf die Termine der kommenden Woche.

Zu Beginn möchte ich noch kurz die Pandemielage in Deutschland ansprechen. Wir haben mit über 21 000 vom RKI neu gemeldeten Infektionen heute einen Höchststand, auch wenn die Zahlen nicht mehr so rasant ansteigen wie vor einiger Zeit. Auch die Zahl der gemeldeten Coronatodesfälle liegt wieder deutlich über 100. Das heißt, dass wir weiterhin eine Dynamik der Ausbreitung des Virus haben, die wir so nicht hinnehmen können, die unsere Gesundheitsämter an vielen Orten überfordert und mit der wir Gefahr laufen, an die Grenzen der Belastbarkeit der Intensivstationen und ihres Personals zu kommen. Es bleibt also das Ziel der Bundesregierung, mit den für November zwischen Bund und Ländern beschlossenen Einschränkungen die Infektionszahlen zu stabilisieren und dann auch deutlich zu senken. Unser Ziel bleibt es, wieder einen Zustand zu erreichen, in dem es möglich ist, die Kontakte aller Infizierten nachzuverfolgen und die Kontaktpersonen zu benachrichtigen. Das ist und bleibt eines der wesentlichen Instrumente, die wir bei dem Versuch, die Pandemie einzudämmen und zu kontrollieren, haben.

Angesichts der zurzeit sehr hohen Infektionszahlen ist es nur natürlich, dass wir mit den verfügbaren Testkapazitäten umsichtig umgehen müssen. Sie sind auf derzeit etwa 1,4 Millionen Tests in der Woche enorm angewachsen, aber sie sind nicht unendlich. Das ist der Grund dafür, dass sich der Vizepräsident des Robert-Koch-Instituts am Dienstag hier an dieser Stelle gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister zu den Testkriterien geäußert hat. Es gibt keine Kehrtwende, wie es einer berichtet hat, sondern es gibt Angaben darüber, wann Tests sinnvoll sind und wann nicht, und sie entsprechen den Empfehlungen, die bereits seit Längerem gelten. Das Bundesgesundheitsministerium kann dazu sicherlich noch genauer ausführen.

FRAGE DR. RINKE: Vom Statistischen Bundesamt sind heute Mobilitätsdaten für Montag und Dienstag veröffentlicht worden. Sie zeigen zwar einen Rückgang, allerdings um Prozentzahlen, die gering wirken: um 3,5 Prozent und, so meine ich, um 6,4 Prozent.

Meine Frage an das Gesundheitsministerium: Ist dieses Maß der Reduzierung der Mobilität aus Ihrer Sicht ausreichend, oder sind Sie über diese Entwicklung eher enttäuscht?

KAUTZ: Ziel der Kontaktbeschränkungen, die beschlossen wurden, ist es, die Infektionsrisiken zu begrenzen. Das heißt: Je weniger Mobilität, desto weniger Infektionsgefahr. Wir würden uns natürlich wünschen, dass das wirkt und dass das umgesetzt und eingehalten wird.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Aber können Sie noch etwas zu diesen Zahlen sagen? Haben Sie das analysiert?

KAUTZ: Wenn ich eine Fahrradtour über 50 km mache, dann habe ich keinen anderen gesehen, und dann gibt es keine Infektionsgefahr. Ich würde mich nicht zu sehr auf diese eine Zahl kaprizieren.

FRAGE KOCH: Warum sperren sich das Finanzministerium und das Arbeitsministerium gegen einen Unternehmerlohn zum Beispiel für die Kulturbranche über November hinaus? Warum halten sie so etwas für ungerecht?

KOLBERG: Wir haben gestern zusammen mit dem Wirtschaftsministerium umfangreiche Hilfen für den November vorgestellt. Wir haben auch darüber gesprochen, dass wir im Gespräch sind, um die Hilfen für besonders betroffene Branchen, die ja eben angesprochen worden sind, auch über den November hinaus zu erweitern. Es gibt auch bereits Hilfsmöglichkeiten, weil wir wollen, dass alle gut durch die Krise kommen, und genau auf diesem Weg werden wir weitermachen.

GÖPNER-REINECKE: Ich kann noch kurz ergänzen: Es ist natürlich auch unser Anliegen, dass wir in der Krise möglichst viele Arbeitsplätze retten. Mit der Kurzarbeit haben wir das in der Vergangenheit sehr gut geschafft. Erst gestern wurde der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung verlängert, damit sozusagen auch die existenzielle Not gelindert wird. Das ist der Weg, den wir bisher gegangen sind.

FRAGE KOCH: In der SPD die beiden Minister gehören dieser Partei ja an gibt es Widerstand oder Unwohlsein angesichts dieses Unternehmerlohns, nach dem Motto: Unternehmer zahlen ja nicht in die Sozialversicherung, deshalb sollten sie jetzt auch keine staatliche Alimentierung erhalten und bitte Grundsicherung beantragen. Warum halten Sie den Punkt Unternehmerlohn für ungerecht?

KOLBERG: Wir haben uns ja eben schon dazu geäußert. Uns ist wichtig, dass alle gut durch die Krise kommen, deswegen stellen wir umfangreiche Hilfe gerade für die Bereiche, die Sie gerade genannt haben, zur Verfügung; denn Kultur, Veranstaltungen, Museen usw. sind für uns wichtig und sind essenziell für unsere Gesellschaft. Deswegen gibt es hier großzügige Hilfen, und wir werden das auch erweitern ich habe eben ja schon gesagt, dass wir dazu im Gespräch sind. Das ist der Stand, den ich im Moment mitteilen kann.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte eine Frage zu der Unterstützung für die Krankenhäuser. Herr Spahn hat ja gesagt, dass in der Coronakrise über Hilfen für Krankenhäuser geredet werden müsse, dass kein Krankenhaus sich schlechterstellen solle und dass dafür am Ende wohl auch Haushaltsmittel benötigt würden. An das Finanzministerium: Wäre Herr Scholz bereit, dafür Geld in die Hand zu nehmen? An das Gesundheitsministerium: haben Sie schon eine Vorstellung, um wie viel Geld es dabei eigentlich gehen wird?

KOLBERG: Weil es hier auch um Vorschläge des Gesundheitsministers geht, würde ich vorschlagen, dass das Gesundheitsministerium einsteigt und ich mich dann dazu äußere.

KAUTZ: Es ist mitnichten so, dass wir die Krankenhäuser im Regen stehen lassen. Nach den Freihaltepauschalen greift das Krankenhauszukunftsgesetz, das den Krankenhäusern garantiert, dass sie die Ausfälle, die sie durch Corona haben, auf dem Verhandlungswege mit den gesetzlichen Krankenversicherungen ausgleichen können. Allerdings ist das natürlich eine Ex-post-Regel, die zu Liquiditätsproblemen bei den Krankenhäusern führen kann. Der Gesundheitsminister hat das hier am Donnerstag und auch heute im Bundestag adressiert und hat gesagt, dass die Krankenhäuser keine wirtschaftlichen Nachteile haben sollen. Wir sind noch in Gesprächen darüber, wie man dieses Problem lösen kann; deswegen kann ich Ihnen über Volumina keine Auskunft geben.

KOLBERG: Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Die Gespräche laufen, und sobald da Ergebnisse vorliegen, werden wir uns dazu äußern.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Es ging mir auch darum, ob Ihr Minister für eine solche Lösung offen ist, selbst wenn jetzt noch keine Zahlen vorliegen.

KOLBERG: Ich habe dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

FRAGE JESSEN: An Herrn Seibert oder Herrn Kautz: Ist angesichts der Steigerungszahlen, die ja nachlaufend sind, die Zwischenbilanz am 16. November überhaupt realistisch, jedenfalls im Hinblick darauf, dass man abschätzen will, ob die Wellenbrecherfunktion funktioniert, sodass im Dezember wieder gelockert werden kann?

STS SEIBERT: Es ist vereinbart, sich auf der Hälfte dieser Novemberstrecke darüber auszutauschen, wie die Lage sich genau dann zeigt, und so wird es auch kommen. Ich kann weder den Beratungen noch möglichen Beschlüssen etwas vorwegnehmen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist es denn realistisch möglich, dann eine Einschätzung zu geben? Die Fragen sind ja nachlaufend, sodass Sie am 16. November die Wirksamkeit der Maßnahmen eigentlich nur für die erste Woche empirisch ablesen können.

STS SEIBERT: Ja, es ist aber allen bekannt, dass es immer dieses Phänomen nachlaufender Zahlen gibt. Nichtsdestotrotz kann man ja Tendenzen erkennen.

FRAGE WARWEG: Herr Seibert, es gibt zunehmend Kritik daran, dass die schwerwiegenden Entscheidungen auch dieser zweite Lockdown , die jetzt von den Ministerpräsidenten der Länder und Angela Merkel, also zwei Vertretern der Exekutive ohne Mitentscheidung und Debatte des Bundestages getroffen werden. Da würde mich interessieren: Aus welchen konkreten Beweggründen verzichtet die Kanzlerin auf die Einbindung der Legislative in dieser Frage?

STS SEIBERT: Sie sind, wenn ich das sagen darf, mit Ihrer Frage reichlich spät dran. Dieses ganze Thema der Einbindung des Bundestages ist ja intensiv diskutiert worden in der Öffentlichkeit, im Bundestag und auch hier. Der ganzen Diskussion habe ich hier nichts hinzuzufügen. Es ist oft dargelegt worden, in welcher Intensität sich der Bundestag seit Beginn der Pandemie mit den Themen befasst hat und welche Entscheidungen er getroffen hat. Wir hatten in der vergangenen Woche eine große und wichtige Bundestagsdebatte dazu. Ich habe dem hier nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Meine Frage richtete sich ja explizit auf die Einbindung des Bundestages; ich habe sie auch so eingeführt, dass die Kritik daran wächst, dass die Legislative nicht eingebunden ist. Können Sie mir zumindest sagen, ob die Kanzlerin überlegt, bei einer zukünftigen, ähnlich weitreichenden Entscheidung auf den Bundestag zurückzugreifen und auch der Legislative eine Einbindung zu verschaffen?

STS SEIBERT: Die Legislative ist in die Bekämpfung der Pandemie in vielfacher Weise eingebunden, entsprechend ihrer Bedeutung in unserem demokratischen Gefüge.

FRAGE REIFENRATH: An das Gesundheitsministerium: Werden nach Ihrem Wissensstand alle Länder die Muster-Quarantäneverordnung zum 8. November übernehmen? Falls nicht: Welche Länder machen das warum nicht?

KAUTZ: Ehrlich gesagt: Die Übersicht habe ich nicht. Die Muster-Quarantäneverordnung ist erst einmal unter Federführung des BMI ich weiß nicht, ob der Kollege die Übersicht der Länder hat. Sie greift jedenfalls zum 8. November.

ALTER: Ich habe keine Übersicht über den Umsetzungsstand in den Ländern. Die Muster-Quarantäneverordnung ist ja der Anhalt des Bundes. Ich habe aber auch keine gegenteiligen Informationen. Das müsste ich dann gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, Sie haben vorhin ja die neue Runde der Bürgerdialoge erwähnt. Warum ist keine Runde zu Corona vorgesehen? Warum nutzen Sie diese Chance nicht, sich Fragen in diesem Bereich zu stellen?

STS SEIBERT: Grundsätzlich gibt dieser Bürgerdialog so war es auch bei allen anderen Bürgerdialogen der Bundeskanzlerin nicht ein Thema vor, und nur über dieses Thema wird gesprochen. Vielmehr sind es immer die Fragen und Anregungen, die Statements, die Teilnehmer des Bürgerdialogs machen, die auch die Richtung der Diskussion bestimmen.

Wenn die Kanzlerin sich jetzt mit Auszubildenden und Ausbildern trifft, würde ich einmal sagen, dass ziemlich sicher auch das Thema Corona mit zu den angesprochenen Themen gehört; denn natürlich hat Corona einen massiven Einfluss auf unsere Wirtschaftslage und auf die Fähigkeit von Unternehmen, auszubilden. Das betrifft viele junge Leute. Wir wissen, dass es für viele junge Leute ein Gefühl der Unsicherheit gibt, wie es für sie weitergeht und wie ihre Chancen sich entwickeln. Die Bundesregierung will die Pandemie ja auch gerade deswegen erfolgreich bekämpfen, um unsere Wirtschaft gut durch diese Zeit zu bringen und damit auch weiter in die Lage zu versetzen, jungen Menschen Chancen zu bieten.

Ich bin mir insofern ganz sicher, dass das Thema Corona auch in diesem Dialog auftauchen wird. Es hängt aber sehr stark an den Teilnehmern, worüber sie sprechen wollen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Kolberg, zum Thema Luftfahrt: Es gibt heute ja noch Verhandlungen, und es wird kolportiert, dass das Finanzministerium sich gegen neue Hilfen des Bundes für die Luftfahrtbranche und da vor allem für Flughäfen in Höhe von einer Milliarde Euro sperrt. Können Sie uns sagen, was da der letzte Stand ist? Ist Herr Scholz bereit, da Hilfen zuzusagen?

KOLBERG: Die Äußerungen des Fachministeriums dazu haben wir zur Kenntnis genommen. Für das BMF kann ich darauf hinweisen, dass wir vor Kurzem im Bundeskabinett gemeinsam den Entwurf für den Bundeshaushalt 2021 beschlossen haben. Da stehen derartige Vorhaben nicht drin.

Mit Blick auf die Flughäfen ist für uns vor allem wichtig, dass jetzt die Eigentümer in der Verantwortung stehen. Das betrifft dort, wo er Miteigentümer ist, selbstverständlich auch den Bund. Das ist der Stand.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: In dem Haushaltsentwurf stehen ja eine Menge Sachen nicht drin. Sie unterhalten sich mit dem Wirtschaftsministerium gerade ja über eine Verlängerung von Hilfen, die auch noch haushaltswirksam werden. Ist das also als Antwort auf meine Frage, ob im Luftfahrtbereich auch noch etwas kommen kann, wirklich ein valides Argument?

KOLBERG: Ich habe unsere Position hier dargestellt. Mehr habe ich dazu im Moment nicht beizutragen.

FRAGE KLISS: Sieht das Bundesfinanzministerium noch eine Möglichkeit, den Anteil des Bundes an diesen Hilfen mit in die Haushaltsplanung aufzunehmen?

KOLBERG: Nachdem das Kabinett beschlossen hat, ist es ja wie immer so, dass der Gesetzgeber, also das Parlament, Herr des Verfahrens ist. Da laufen jetzt die Beratungen. Unsere Position habe ich eben dargestellt.

FRAGE: Warum ist die Verteidigungsministerin nicht zu Hause in Quarantäne? Wie werden Mitarbeiter geschützt?

THIELS: Dazu kann ich gerne etwas sagen. Die Bundesverteidigungsministerin hat ja am Sonntag vor einer Woche, als sie hier in Berlin war, über die Corona-Warn-App von einem Risikokontakt erfahren. Sie war hier in Berlin und hat sich deswegen dazu entschieden, hier in Berlin zu bleiben. Sie wohnt genau wie ihre Amtsvorgängerin Ursula von der Leyen im Ministerium. Dort hat sie ein kleines Kämmerlein mit einer Nasszelle, für das sie selbstverständlich auch Miete bezahlt. Gerade um die Mitarbeiter zu schützen und sie nicht noch einem Risiko auszusetzen, verbleibt sie dort und nimmt damit auch nicht das Risiko auf sich, dann mit ihren Sicherheitskräften im Dienstwagen eine mehrstündige Fahrt von Berlin das wäre ja dann erforderlich zu ihrem Heimatort im Saarland zurückzulegen. Genau deswegen ist sie dortgeblieben, wo sie ist.

ZUSATZFRAGE: Wann endet die Quarantäne?

THIELS: Nach meinem Stand am Samstag; dann ist sozusagen genau der notwendige Zeitraum vergangen. Bisher das kann ich auch gleich dazu sagen sind alle PCR-Tests, die bislang vorgenommen worden sind, negativ.

FRAGE WEIDENBACH: Die Frage richtet sich an das Gesundheitsministerium. EU-Ratspräsident Michel hat vergangene Woche vorgeschlagen, Schnelltests im Grenzverkehr einzusetzen. Auch die Tourismusbranche setzt große Hoffnungen auf Schnelltests, um Quarantänezeiten nach Reisen zu verringern. Gibt es im Gesundheitsministerium Planungen in diese Richtung?

KAUTZ: Nein. Wir wollen Schnelltests ganz gezielt für Pflegekräfte in Krankenhäusern und im medizinischen Bereich einsetzen, um da mehr Sicherheit zu schaffen. Aber Schnelltests unspezifisch einzusetzen, ist nicht sinnvoll, und das werden wir nicht machen.

FRAGE DR. RINKE: Es hat ja Berichte darüber gegeben, Herr Kautz, dass es mit der Versorgung von Alteneinrichtungen und Krankenhäusern noch nicht so klappe. Wo sehen Sie dafür eine Verantwortung, bei den Firmen, die nicht schnell genug ausliefern, oder bei den Einrichtungen selbst, die zu spät bestellen?

KAUTZ: Einzelfälle kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich kann ich Ihnen dazu sagen, dass wir Kontingente für Schnelltests gesichert haben. Im November werden das 9 Millionen Schnelltests sein. Die Zahl wird weiter anwachsen. Wir stehen auch in Verhandlungen mit Herstellern und Lieferanten, um diese Kontingente zu sichern. Dann müssen die natürlich entsprechend abgerufen und bezahlt werden.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Aber wo die Probleme liegen könnten, wissen Sie nicht?

KAUTZ: Ich habe Berichte gehört, aber ein Überblick oder Hinweise auf ein strukturelles Problem sind mir nicht bekannt.

EINHORN: Ich möchte Sie gerne auf einen Termin im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aufmerksam machen. Am kommenden Montag, den 9. November, wird auf Einladung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine Videokonferenz der Handelsministerinnen und Handelsminister stattfinden, die auch ursprünglich als formaler Handelsministerrat in Brüssel geplant war. An der Videokonferenz wird auch der EU-Handelskommissar und Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis teilnehmen.

Die Handelsministerrinnen und Handelsminister werden über die aktuellen handelspolitischen Herausforderungen beraten. Vorgesehen ist dabei eine Diskussion über den Stand des Konsultationsprozesses der EU zum Trade Policy Review der Europäischen Kommission. Die Kommission hatte im Juni eine umfassende Überprüfung ihrer Handelspolitik eingeleitet und will damit auf eine Vielzahl neuer globaler Herausforderungen reagieren. Ein Schwerpunkt dieser Diskussion werden dann auch die Ideen der Europäischen Kommission zur WTO-Reform sein. Ein weiteres Thema des Treffens werden die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA sein, natürlich vor allem im Lichte der aktuellen oder gerade geschehenen US-Wahlen. Die Ministerinnen und Minister werden sich zudem auch über die Handelsbeziehungen der EU mit China und dem Stand der Verhandlungen des EU-China-Investitionsabkommens austauschen.

Dann komme ich zu den presserelevanten Terminen im Umfeld der Videokonferenz. Vor der Konferenz wird am Montag um 8.30 Uhr ein gemeinsamer Doorstep von Minister Altmaier und dem Exekutiv-Vizepräsidenten der EU-Kommission Dombrovskis stattfinden, der dann aus Brüssel zugeschaltet sein wird. Nach der Videokonferenz wird um 14 Uhr die gemeinsame Pressekonferenz von Herrn Altmaier und Herrn Dombrovskis stattfinden. Beides wird im Livestream übertragen werden. Wir haben gestern schon die Einladungen dazu versendet, und Sie können sich gerne noch an uns, die Pressestelle, wenden, wenn Sie weitere Fragen haben.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage sowohl an Herrn Seibert als auch an Frau Adebahr. Es hat ja zuletzt Spannungen zwischen Bulgarien und Nordmazedonien gegeben. Wenn jetzt ausgerechnet diese beiden die Gastgeber des Westbalkangipfels sein werden, für wie erfolgversprechend halten Sie denn dann eine solche Konferenz? Wie besorgt sind Sie, dass diese Spannungen zwischen den beiden Ländern den ganzen Annäherungsprozess des Westbalkans an die EU gefährden könnten?

STS SEIBERT: Wir sind sicher, dass der Gipfel am Dienstag trotz dieser Spannungen konstruktiv durchgeführt werden wird.

ADEBAHR: Diese Fragen, die Sie gerade angesprochen haben, sind ja auch Gegenstand von Beratungen in verschiedenen Arbeitsgruppen in Brüssel, und wir sind zuversichtlich, dass wir dort konstruktiv mit allen Seiten vorankommen werden. Deshalb gilt für den Gipfel das, was Herr Seibert gerade gesagt hat.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Darf ich noch einmal nachfragen, weil die Spannungen ja offenbar von Bulgarien, also dem EU-Mitglied, ausgegangen sind und Merkel ja auch ein gutes Verhältnis zum bulgarischen Ministerpräsidenten nachgesagt wird? Wird sich die Kanzlerin in Sofia denn dafür einsetzen, dass die verbalen Angriffe auf Nordmazedonien beendet werden?

STS SEIBERT: Mit Blick auf die Konferenz am Dienstag habe ich jetzt nichts Weiteres zu sagen. Die Bundeskanzlerin steht mit den Partnern und einzelnen Vertretern in der Westbalkanregion ja auch immer wieder im direkten Gespräch.

FRAGE KLISS: Ich aber eine Frage zu dem Sachstandsbericht. Wird es dazu eine Pressekonferenz oder eine Pressemitteilung geben?

STS SEIBERT: Sind wir bei der Übergabe des Sachverständigengutachtens?

ZUSATZ KLISS: Nein, beim Sachstandsbericht zu den Vorschlägen des Digitalrats.

STS SEIBERT: Ach so, Entschuldigung. – Diese Begegnung der Bundesregierung mit dem Digitalrat ist, einmal grundsätzlich gesagt, ein nicht öffentlicher Termin, wie auch bei den Malen zuvor. Die Form der Presseinformation ist noch offen. Das müssten wir dann vielleicht Anfang der Woche nachreichen.

ZUSATZFRAGE KLISS: Eine Frage, was den Bürgerdialog angeht, zu Auszubildenden und Ausbildern: Wissen Sie, welche Ausbildungsberufe das genau sind? Bei den anderen Dialogen sind es ja Pfleger, Polizistinnen und Polizisten und Studentinnen und Studenten.

STS SEIBERT: Ausgewählt wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von vier Industrie- und Handelskammern und von zwei Handelskammern aus Düsseldorf, Erfurt, München, Rostock, Hannover und Wiesbaden. Das sichert schon einmal eine regionale Ausgewogenheit. Es werden verschiedene Ausbildungsberufe vertreten sein. Ich weiß es hier jetzt nicht abschließend, aber ich weiß von den Berufen Mechatronikerin, Orgelbauer, Technischer Systemplaner, Tiefbauer, Friseur, Industriekauffrau. Also sowohl regional als auch, was die verschiedenen Ausbildungsberufe betrifft, ist das gut verteilt.

Wir waren im Übrigen als Bundeskanzleramt an der Auswahl der einzelnen Teilnehmer nicht beteiligt, wie es bei den Bürgerdialogen üblich ist. Das wird immer zusammen mit Partnern gemacht, in diesem Fall den Industrie- und Handelskammern.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, angesichts des Verlaufs der Auszählung der US-Wahlen hätte ich gerne gewusst, wann sich die Kanzlerin denn überhaupt äußern kann. Es sind ja nun auch Klagen angekündigt. Wird sie also warten, bis auch über die Klagen gegen das Ergebnis der Wahl, wenn es denn einmal vorliegen wird, entschieden sein wird, oder plant sie, einem vorläufigen Gewinner der Wahl schon vorher zu gratulieren?

STS SEIBERT: Der Stand der US-Wahlen ist ja weiterhin so, dass es noch kein Endergebnis gibt und dass die Auszählung der Stimmen in mehreren Bundesstaaten noch läuft. Die heißt es abzuwarten, und das tut die Bundeskanzlerin, das tut die Bundesregierung. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich darüber hinaus nichts anderes zu sagen habe, als ich hier am Tag nach der Wahl gesagt habe: Wir werden die Entwicklung genau beobachten, und die Bundeskanzlerin wird sich zum geeigneten Zeitpunkt äußern.

FRAGE WARWEG: Es gibt ja mittlerweile zahlreiche Berichte über mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Wahl. Mich würde interessieren: Wie ist denn da der Sachstand beim Auswärtigen Amt, und wie bewertet man grundsätzlich den bisherigen Verlauf der Wahl?

ADEBAHR: Zur Beobachtung der Wahl würde ich gern darauf verweisen, was die Wahlbeobachtermission der OSZE gesagt hat und wie sie die Lage einschätzt. Denn sie ist vor Ort, und das ist das Gremium, das die Wahl beobachtet. Sie haben sicherlich die Äußerung des Vorsitzenden der Wahlbeobachtermission, Herrn Link, gesehen. Wir haben keinen Anlass, an seinen bisherigen Äußerungen zu zweifeln.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Wenn wir gerade bei Bewertungen sind: Wie bewertet denn das Auswärtige Amt die Tatsache, dass 18 Bundesstaaten es der OSZE und auch allgemein anderen internationalen Wahlbeobachtern untersagt haben, ihr Mandat der Wahlbeobachtung auszuüben?

ADEBAHR: Die OSZE ist diejenige Organisation, die sich zu ihrer Wahlbeobachtungsmission äußert. Es gibt eine Wahlbeobachtungsmission in den USA, die unter den gegebenen Bedingungen das ist die Coronapandemie, und das möchte ich hier noch einmal sagen arbeitet. Das ist also eine besondere Mission, die unter Coronabedingungen dorthin entsandt wurde. Das bedingt sicherlich so hat die OSZE sich auch geäußert Besonderheiten in der Mission. Ansonsten würde ich sagen: Fragen Sie die OSZE, wie sie ihre Wahlbeobachtungsmission einschätzt.

FRAGE FIJAVZ: Bereitet Deutschland in den nächsten Wochen verschiedene Szenarien für ein mögliches politisches Chaos in den USA vor? Ist dies als gemeinsame europäische Haltung formuliert?

STS SEIBERT: Ich habe ein bisschen Schwierigkeiten, die Frage wirklich zu verstehen. Ich habe hier am Mittwoch gesagt ich wiederhole es gern noch einmal : Die Bundesregierung hat Vertrauen in die demokratischen Institutionen und in die rechtsstaatlichen Institutionen der Vereinigten Staaten.

FRAGE JESSEN: Das schließt sich direkt an. Eine Frage an Frau Adebahr: Hat der Bundesaußenminister Vertrauen in die Person und in die Amtsperson Donald Trump, nachdem er gestern zum zweiten Mal erklärt hat, er halte den derzeitigen Prozess, der ja eine demokratische Wahl umsetzt, für Fälschung und Betrug? Bezieht also das Vertrauen des Außenministers auch Donald Trump mit ein?

ADEBAHR: Der Außenminister hat sich heute Morgen und gestern Abend ja verschiedentlich geäußert und sein Vertrauen in einen demokratischen und fairen Wahlprozess in den USA zum Ausdruck gebracht. Er hat auch zum Ausdruck gebracht, dass es das Recht beider Seiten ist, wenn das Ergebnis knapp ist, eine Nachauszählung zu beantragen. Er hat auch zum Ausdruck gebracht, dass aus seiner Sicht ein fairer Wahlprozess ein solcher ist, bei dem jede Stimme gezählt wird.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Bei Trumps Äußerung geht es ja nicht einfach darum, dass er sagt „wir lassen juristisch überprüfen“, sondern er hat explizit und darauf zielt meine Frage hin von Betrug und Fälschung gesprochen. Kann der Außenminister einem Präsidenten, der sich so äußert, tatsächlich noch vertrauen?

ADEBAHR: Wissen Sie, Herr Jessen, ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass der Minister zum Prozess, zu den USA und zu dieser Wahl allgemein denn es ist eine Wahl der Bürgerinnen und Bürger etwas gesagt hat. Das ist das, worum es ihm ging. Ich denke, diese Frage, die Sie jetzt stellen, wird beantwortet durch das Vertrauen in diesen Wahlprozess und in die rechtsstaatlichen Mechanismen, die es in den USA gibt.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, Außenminister Maas hat dem amtierenden US-Präsidenten vorgeworfen, Öl ins Feuer zu gießen. Spiegelt das die Meinung der Kanzlerin wieder?

STS SEIBERT: Sie haben die Kollegin aus dem Auswärtigen Amt gerade gehört. Ich habe hier als Regierungssprecher gesprochen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

FRAGE DR. RINKE: Eine Frage an Herrn Seibert, weil aus der Trump-Familie auch der Begriff des „totalen Kriegs“ fiel: Wie kommen solche Äußerung in der Bundesregierung an?

STS SEIBERT: Ich möchte solche Äußerungen nicht kommentieren.

FRAGE WARWEG: Eine kurze Verständnisfrage: Der Außenminister hat heute auf Twitter ein Interview ich glaube, mit der Funke Mediengruppe war es veröffentlicht, in dem er sagt: Wir brauchen die USA als Ordnungsmacht. Da würde mich nur grundsätzlich interessieren: Ist das die Haltung des Auswärtigen Amtes, dass man eine zentrale Ordnungsmacht braucht? Oder wäre auch eine multipolare Weltordnung denkbar?

ADEBAHR: Den Gegensatz, den Sie da hineinlesen, gibt es in dem Satz nicht. Der Satz lautet: „Die Welt braucht die USA als Ordnungsmacht und nicht als Chaosfaktor.“ Das schließt nicht aus, dass es verschiedene Staaten der Welt gibt, die sich international für die internationale Ordnung engagieren. Das ist ja sogar sehr wünschenswert.

Sie wissen zum Beispiel, dass wir in einer Allianz für den Multilateralismus gerade dafür werben, dass sich ganz viele Staaten beteiligen, um in der Welt das regelbasierte System, das wir in dieser Welt wollen und brauchen, aufrechtzuerhalten, zum Beispiel mit starken internationalen Institutionen wie den Vereinten Nationen oder auch aktuell der Weltgesundheitsorganisation oder der Welthandelsorganisation. Ich denke, darin kommt unser Wunsch zum Ausdruck, dass die USA sich auch in einem solchen System engagieren.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Können Sie ein konkretes Beispiel nennen, wo die USA in den letzten zwei Jahrzehnten als Ordnungsmacht aufgetreten sind, in welcher Weltregion?

ADEBAHR: Die USA waren in den letzten Jahrzehnten immer wieder und in ganz verschiedenen Bereichen ein wichtiger Teil der internationalen Ordnung, beispielsweise in den Vereinten Nationen, in denen sie gewirkt haben.

Ich glaube, Herr Warweg, das ist jetzt eine sehr allgemeine Frage, auf die Sie eine Antwort erwarten, die nicht dem Schema oder dem Sinn dieser Bundespressekonferenz entspricht, in der wir aktuelle politische Themen der Bundesregierung besprechen.

FRAGE GLEITSMANN: Welche Erkenntnisse haben die Razzien im Zusammenhang mit dem Attentat von Wien gebracht? Gibt es Hinweise darauf, dass der Attentäter mit den vier durchsuchten Personen durch eine Art Netzwerk verbunden war? – Ich vermute, die Frage geht an das BMI.

ALTER: Ich kann Ihnen einige Informationen dazu geben. Vielleicht kann und möchte mein Kollege aus dem Justizministerium nachher noch ergänzen.

Die Bundesanwaltschaft führt im Zusammenhang mit dem Anschlagsgeschehen in Wien ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt. In diesem Ermittlungsverfahren hat sie das Bundeskriminalamt mit den polizeilichen Ermittlungen betraut.

Heute Morgen das haben Sie über die Medien bereits wahrgenommen fanden Durchsuchungen an verschiedenen Orten in Deutschland statt, unter Einbindung der Polizeien in Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein sowie der Bundespolizei. Die Federführung liegt beim Bundeskriminalamt.

Bei den Durchsuchungsobjekten handelt es sich um Wohn- und Geschäftsräume von vier Personen in Osnabrück, Kassel sowie im Kreis Pinneberg. Bei den vier Personen handelt es sich nicht um Tatverdächtige im Zusammenhang mit dem Anschlagsgeschehen.

Allerdings bestehen nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen Hinweise, dass es Verbindungen zu dem mutmaßlichen Attentäter in Wien gab. Unter anderem sollen sich zwei der vier Personen im Juli 2020 in Wien mit dem Attentäter getroffen haben. Drei der vier Personen standen über das Internet mit ihm in einer Kommunikationsbeziehung. Die vierte Person stand mit Kontaktpersonen des Attentäters in einer Kommunikationsbeziehung.

Das heißt also, die Durchsuchungen, die heute stattfanden, dienten lediglich dazu, etwaige Beweismittel in dem Verfahren sicherstellen zu können. Es gab keine Festnahmen. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden am gestrigen Tage erwirkt, nachdem wir Informationen von den österreichischen Justizbehörden erhalten haben.

Darüber hinaus kann ich zum aktuellen Ermittlungsstand keine Detailangaben machen.

FRAGE VOLLRADT: Müssen angesichts der Tatsache, dass auch die beim Anschlag in Wien verwendeten Waffen vom Balkan geschmuggelt wurden, die Grenzkontrollen verstärkt werden?

ALTER: Zunächst einmal ist es ja nicht so, dass wir an unseren Grenzen keine Maßnahmen laufen haben. Sie wissen, dass wir auch mit Wegfall der stationären Grenzkontrollen die sogenannte Schleierfahndung in allen Grenzräumen zu unseren Nachbarstaaten durchführen. Dort finden auch Stichprobenkontrollen statt. Die Überwachung der Einfuhr zählt auch zu den Aufgaben der Bundespolizei.

Sie wissen auch, dass wir aus sicherheits- und migrationspolitischen Gründen die Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Österreich erst kürzlich verlängert haben. Sie laufen ja inzwischen schon seit 2015. Der Bundesinnenminister hatte entschieden, dass im Moment noch nicht die Zeit dafür ist, diese Kontrollen zu beenden. Insofern kann ich nur darauf hinweisen, was wir bereits tun.

FRAGE DR. RINKE: Noch eine Nachfrage genau zu den Grenzkontrollen: Der französische Präsident hat ja gestern gefordert, dass die EU generell stärkere Grenzkontrollen im Abwehrkampf gegen islamistischen Terror vornehmen müsste. Wird das auch Thema auf der EU-Innenministerkonferenz am 13. November sein? Wie steht Ihr Minister generell zu dieser Forderung des französischen Präsidenten?

ALTER: Zunächst einmal haben wir gestern über die Medien von den Äußerungen des französischen Präsidenten Kenntnis erlangt. Der Bundesinnenminister hat ja bereits Anfang dieser Woche gesagt, dass sich das Treffen der Innenminister am 13. November schwerpunktmäßig mit der Frage der öffentlichen Sicherheit in Europa beschäftigen wird. Da wird es auch um die Frage gehen, ob man Maßnahmen verändern muss, ob man sie modifizieren muss. Wir können nach dem, was über die Medien gestern bei uns angekommen ist, davon ausgehen, dass natürlich auch die französische Regierung ihren Innenminister mit einer entsprechenden Position dorthin entsendet.

Wir haben im Moment Kenntnis nur über die Medien. Das heißt, wir kennen keinen konkreten Vorschlag. Insofern können wir ihn im Moment auch inhaltlich nicht bewerten.

ZUSATZ DR. RINKE: Da Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft innehat, zielte die Frage darauf ab, ob die deutsche Ratspräsidentschaft selbst einen Vorschlag dazu vorlegen wird.

ALTER: Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat zunächst einmal entschieden, dass sich die Innenminister, anders als ursprünglich geplant, schwerpunktmäßig mit der öffentlichen Sicherheit in Europa beschäftigen müssen. Das hat ganz viele Aspekte. Dabei geht es vielleicht um Informationsaustausch, um Mechanismen in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und um viele andere Themen. Mir ist nicht bekannt, dass wir konkret zu diesem Thema einen eigenen Vorschlag vorlegen würden.

FRAGE HOENIG: Frau Eichler, das seit langem geplante Flüssigerdgasterminal in Wilhelmshaven steht auf der Kippe, wie der Energiekonzern Uniper mitgeteilt hat. Wie bewertet das Wirtschaftsministerium dies? Inwieweit ist das ein Rückschlag für den Aufbau einer LNG-Infrastruktur?

EINHORN: Wie Herr Hoenig in seiner Frage selber feststellt, hat das Unternehmen heute diese Entscheidung bekanntgegeben. Wir haben von Anfang an gesagt, dass es sich bei den LNG-Infrastrukturprojekten im Norden Deutschlands um privatwirtschaftliche Initiativen handelt, die wir dem Grundsatz nach natürlich unterstützen, um die Gasinfrastruktur in Deutschland weiter zu diversifizieren. Aber wie gesagt, die heutige Entscheidung ist eine unternehmerische Entscheidung. Zu einzelnen unternehmerischen Entscheidungen äußern wir uns grundsätzlich nicht.

FRAGE DR. RINKE: Wenn Sie sich nicht zu der Einzelentscheidung äußern, unterminiert eine solche Entscheidung nicht den Ansatz, den es ja auch vom Wirtschaftsministerium gibt, dass man gerade den Ausbau einer LNG-Infrastruktur in Deutschland vorantreiben will? So viele Projekte gab es dafür ja gar nicht.

EIINHORN: Die Infrastruktur wird ja dann vorangetrieben, wenn die Unternehmen dafür auch die Notwendigkeit und auch die Möglichkeit sehen, solche Projekte umzusetzen. Es gab vier Projekte. Ein Unternehmen hat jetzt gesagt, dass das Projekt wahrscheinlich nicht vorantreiben wird. Somit gibt es noch andere Projekte, die weiterlaufen. Das ist der Stand der Dinge. Wir werden sehen, wie sich diese Projekte weiter entwickeln.

FRAGE WARWEG: Herr Wickert, unter Federführung der GIZ, also der Vorfeldorganisation des BMZ, wurde ein Projekt in die Wege geleitet, das sich ich zitiere – „transkontinentale Biomasse-Partnerschaft Hamburg-Namibia“ nennt. Ziel ist es, Hamburger Heizkraftwerke mit Buschholz aus Namibia zu versorgen und so so wird in dem Projektantrag argumentiert den Kohleausstieg zu verbessern und schneller voranzutreiben. Mich würde zum Thema „Abbau und Transport von Buschholz aus Namibia nach Deutschland“ interessieren: Wie bewertet das BMZ die Klimaverträglichkeit des Projektansatzes dieser Vorfeldorganisation?

WICKERT: Wir versuchen, in Afrika mehrere Wege zu gehen, um das Klima zu schützen, unter anderem auch mit dem von Ihnen erwähnten Projekt. Wie diesbezüglich der Stand genau ist, kann ich, ehrlich gesagt, nicht sagen. Wir versuchen, möglichst viele Wege zu gehen, unter anderem die Förderung von Wasserstoff. Wir versuchen, grundsätzlich den Bau von Kohlekraftwerken zu vermeiden und möglichst viele Optionen auszuwählen und auszuloten.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Der Ansatz bei diesem GIZ-Projekt ist, dass man Buschholz aus Namibia nach Hamburg bringt. Es geht also um die Befeuerung von deutschen Heizkraftwerken mit namibischem Buschholz. Da stellt sich natürlich schon Fragen. Erstens. Wie wird, allein schon angesichts des Transports, die Klimaverträglichkeit gewertet?

Zweitens. Namibia ist ein Land, das sich in einer massiven eigenen Energiekrise befindet und 60 Prozent Strom importieren muss. Wieso wird Heizmaterial aus einem Land abgezogen, das sich in einer Energiekrise befindet, und nach Hamburg transportiert?

WICKERT: Dazu kann ich weiter nichts sagen. Ich müsste die Antwort nachreichen.

FRAGE FIRSOVA: Ich habe eine Frage zum Fall Nawalny. Das russische Außenministerium hat heute behauptet, dass Berlin auf mehrere Anfragen zum Fall Nawalny keine Antworten gegeben hat. Frau Adebahr, stimmt das? Welche Informationen wurden aus Ihrem Haus überhaupt nach Moskau übermittelt?

ADEBAHR: Es geht um die Frage der Rechtshilfeersuchen, die Russland an Deutschland gestellt hat. Das Bundesjustizministerium hat hier die Federführung und den aktuellen Stand.

ZUSATZFRAGE FIRSOVA: Nicht Ihr Ministerium?

ADEBAHR: Für Rechtshilfeersuchen darauf bezieht sich die Äußerung des russischen Außenministeriums ist das Bundesjustizministerium federführend zuständig.

ZIMMERMANN: Vielen Dank für die Frage. Ich kann noch einmal darauf hinweisen wir hatten dies ja schon getan , dass die russischen Behörden insgesamt vier Rechtshilfeersuchen im Fall Nawalny an Deutschland übermittelt haben. Alle vier Ersuchen sind an die Berliner Landesjustiz weitergeleitet worden und werden dort bearbeitet. Die Weiterleitung bedeutet allerdings noch keine Bewilligung der Ersuchen.

Die Erledigung der Rechtshilfeersuchen erfordert, dass die im europäischen Rechtshilfeübereinkommen und im deutschen Strafverfahrensrecht festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Im konkreten Fall liegen dazu noch nicht alle erforderlichen Informationen vor. Das Bundesamt für Justiz hat deshalb die russische Generalstaatsanwaltschaft mit Schreiben vom 28. Oktober über den Stand der Verfahren in Deutschland informiert und darum gebeten, die erforderlichen Informationen zu übermitteln.

Das Bundesamt für Justiz hat darauf hingewiesen, dass eine Übermittlung von personenbezogenen Daten von Herr Nawalny nur dann in Betracht kommt, wenn in der Russischen Föderation ein formelles Ermittlungsverfahren zur Aufklärung dieses Verbrechens eröffnet wird. Dies folgt aus den nach dem europäischen Rechtshilfeübereinkommen und dem deutschen Recht vorzunehmenden Abwägungen.

Wie wir hier in der Regierungspressekonferenz schon mehrfach betont haben, muss dieses Verbrechen in Russland aufgeklärt werden. Nur aus einem entsprechenden formellen Ermittlungsverfahren kann sich dann ein öffentliches Aufklärungsinteresse ergeben, das die Übermittlung der persönlichen Daten, die hier einen Opferzeugen betreffen, rechtfertigen könnte. Hierzu hat das Bundesamt für Justiz die russische Generalstaatsanwaltschaft um Stellungnahme gebeten. Eine Antwort der russischen Generalstaatsanwaltschaft ist heute beim Bundesamt für Justiz eingegangen. Diese Antwort wird nun geprüft.

ZUSATZFRAGE FIRSOVA: Das war ein bisschen zu schnell für mich. Sie haben gesagt, dass es insgesamt vier Rechtshilfeersuchen gab, die bei den zuständigen Stellen in Berlin vorliegen. Können Sie noch einmal auflisten, welche Stellen das sind? Das ist einmal die Staatsanwaltschaft in Berlin. Welche Stellen sind das noch?

ZIMMERMANN: Das ist kein neuer Stand. Die vier Rechtshilfeersuchen liegen ja schon seit längerer Zeit vor. Sie sind an die Berliner Landesjustiz weitergeleitet worden.

ZUSATZFRAGE FIRSOVA: Welche Stellen sind das konkret?

ZIMMERMANN: Ich würde Sie bitten, sich an die Berliner Landesjustiz zu wenden.

FRAGE JESSEN: Frau Göpner-Reinecke, vor ziemlich genau einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht Leistungseinschränkungen für Hartz-IV-Empfänger gekappt und aufgegeben, dass eine neue gesetzliche Regelung gefunden werden müsse. Nach einem Jahr gibt es eine solche gesetzliche Regelung immer noch nicht. Es wird auch kritisiert, dass das Arbeitsministerium, das eine Vorlage machen könnte, dies nicht tut. Warum nicht? Wann tun Sie es?

GÖPNER-REINECKE: Ziel unseres Ministeriums ist und bleibt natürlich die Entbürokratisierung und die Weiterentwicklung der Grundsicherung. Dass der vereinfachte Zugang verlängert wird, darüber habe ich schon gesprochen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 verstehen wir als Auftrag an den Gesetzgeber, das Recht der Leistungsminderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch verfassungskonform zu gestalten. Die Bundesarbeitsagentur hat deshalb auch schon die Weisungen zum Umgang mit Leistungsminderungen in der Grundsicherung unter Beteiligung der Länder und der Kommunen überarbeitet. Diese überarbeiteten Weisungen setzen übergangsweise das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um und stellen die einheitlichen Rechtsanwendungen in den Jobcentern entsprechend sicher. Vorschläge zur genauen Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts bleiben jetzt abzuwarten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Da Sie auf den Gesetzgeber verweisen: Die Mehrheit der deutschen Gesetze werden aus der Regierung, von Ministerien, eingebracht oder vorbereitet. Warum tun Sie das in diesem Fall nicht?

GÖPNER-REINECKE: Meine Antwort habe ich gegeben, Herr Jessen.

ZUSATZ JESSEN: Nein. Sie haben nicht beantwortet, warum in diesem Fall das Ministerium nicht das tut, was Ministerien üblicherweise tun, nämlich Gesetze, an denen ihnen etwas gelegen ist, einzubringen. Das war keine Antwort, warum Sie das nicht tun.

GÖPNER-REINECKE: In meiner letzten Antwort sagte ich: Die Vorschläge zur Umsetzung des Urteils bleiben abzuwarten.

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