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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 11. November 2020

0:40 Kabinettsbericht

Naive Fragen zu:
7:23 Mikroelektronik/Technologische Souveränität
– was verstehen Sie unter „technologischer Souveränität“? Ist die BRD aktuell technologisch souverän?

34:20 Merkel & Joe Biden
– hat die Kanzlerin über den US-Drohnenkrieg mit Biden und damit Ramstein gesprochen? Sollen die weltweiten Drohnenmorde beendet werden? (ab 35:24)

38:35 Wirtschaftsprüfer-Reform
– Sind Sie der Meinung, dass mit Ihren Verschärfungen ein „zweites Wirecard“ verhindert werden würde? (ab 40:47)
– im Vorfeld war ja davon die Rede, dass Sie eine Pflicht einführen, dass die Mandanten alle fünf Jahre ihre Prüfer austauschen müssen oder dass die Prüfungsgesellschaften aufgespaltet werden. Warum ist das jetzt alles nicht passiert?

53:36 Insektenschutz
– das Umweltministerium hat das Landwirtschaftsministerium aufgefordert die Änderung an der Pflanzenschutzmittel-Verordnung endlich durchzuführen. Warum tut ihr Ministerium das nicht? Ich erinnere mich noch an Frau Klöckner und Frau Schulze, die im September 2019 hier gesessen und behauptet haben, dass sie „gemeinsam an einem Strang ziehen“ würden. Frau Klöckner meinte auch, dass die Biene „systemrelevant“ sei. Heißt Systemrelevanz, dass 14 Monate lang gewartet werden kann?
– was erwartet das BMU jetzt konkret?
– warum dauert das 14 Monate? Sie hatten doch ein „Aktionsprogramm“ erstellt, in dem Sie sich doch über ihre „Bedenken“ Bescheid wissen mussten.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 11. November 2020:

SRS’IN DEMMER: Auch von mir einen schönen guten Tag! Das Kabinett hat heute den Dritten Bericht zur Entwicklung der ländlichen Räume beschlossen. Ziel der Bundesregierung ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen. Ländliche Räume sollen sich durch eine hohe Lebensqualität auszeichnen und dabei wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erfordernissen gleichermaßen Rechnung tragen. Der Bericht dokumentiert die Maßnahmen, die die Bundesregierung in den letzten vier Jahren für attraktive ländliche Regionen ergriffen hat. Sie sind auf drei Handlungsfelder ausgerichtet, auf die Bereiche Wohnen, Infrastruktur und Grundversorgung, die regionalen Wirtschaftsstrukturen, das Fachkräfteangebot und die Innovationskraft sowie die Stärkung der Natur- und Kulturlandschaften.

Dazu einige Beispiele: Zur Wirtschafts- und Strukturförderung sind die beiden Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgaben, erstens, „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und, zweitens, „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ von grundlegender Bedeutung. So wurde zum Beispiel die Integrierte ländliche Entwicklung finanziell deutlich gestärkt. Mit dem Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Funktionsfähigkeit auch der ländlichen Räume erhalten bleibt. Infolge der Coronapandemie stehen hier insbesondere die digitalen Infrastrukturen, der öffentliche Personennahverkehr, natürlich die Gesundheitsversorgung, der Einzelhandel, die Kultur sowie Tourismus und Gastronomie vor neuen Herausforderungen. Ein Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind Maßnahmen, mit denen strukturschwache Regionen in ganz Deutschland gezielt gefördert werden. Sie können von mehr als 20 Förderprogrammen eines neuen gesamtdeutschen Fördersystems profitieren. Die im April dieses Jahres errichtete öffentlich-rechtliche Stiftung für Engagement und Ehrenamt soll bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement gerade in diesen strukturschwachen und ländlichen Räumen stärken.

Insgesamt macht der Bericht deutlich, dass die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine Aufgabe für die kommende Dekade bleibt. Sie ist eine Querschnittsaufgabe mit wachsender Bedeutung, die ein großes gemeinsames Engagement von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft, von der gesamten Gesellschaft erfordert.

Weiter möchte ich an dieser Stelle nicht auf den Bericht eingehen, weil die zuständigen Minister, Ministerin Klöckner und Innenminister Seehofer, sich eben bereits schon in Pressekonferenzen Ihren Fragen gestellt haben.

Dann hat das Bundeskabinett heute das Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021 bis 2024: Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa. beschlossen. Ziel dieses Programms ist es, die technologische Souveränität Deutschlands zu stärken. Gleichzeitig muss unser Handeln einen deutlich sichtbaren Beitrag zum Klimaschutz und den Zielen für nachhaltige Entwicklung leisten. Die Säulen des Programms sind daher zum einen die Förderung vertrauenswürdiger Elektronik sowie die Förderung energiesparender und Ressourcen schonender grüner Elektronik. Das Programm verzahnt die europäische und die nationale Förderung, um den zunehmend transnationalen Innovations- und Wertschöpfungsketten gerecht zu werden. Es trägt zur Umsetzung mehrerer Vorhaben der Bundesregierung bei und ist Teil der Hightech-Strategie 2025. In dieser Hightechstrategie wird die Bedeutung der Mikroelektronik als technologische Basis von KI und der Digitalisierung insgesamt hervorgehoben. Für das Programm stellt das Bundesforschungsministerium für die Laufzeit von vier Jahren 400 Millionen Euro bereit.

Zu guter Letzt hat sich das Kabinett heute auch mit dem 16. Kinder- und Jugendbericht beschäftigt. Das Thema des 16. Kinder- und Jugendberichts ist die Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter. Damit lenkt dieser Bericht die Aufmerksamkeit auf einen besonders wichtigen Bildungsbereich mit dem fortwährenden Auftrag, jungen Menschen die Demokratie zu erklären, sie für die Demokratie zu gewinnen und zur Teilnahme an der Demokratie zu befähigen. Die Bundesregierung hat im Jahr 2018 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt, sich genau diesen Schwerpunkt genauer anzusehen.

Das Kabinett hat heute den Bericht zu diesem Thema zur Kenntnis genommen und die Stellungnahme der Bundesregierung dazu beschlossen. Der Sachverständigenbericht und die Stellungnahme bilden gemeinsam den 16. Kinder- und Jugendbericht.

Beides zeigt insbesondere auf, dass die Demokratie durch tiefgreifende gesellschaftliche Entwicklungen wie beispielsweise durch Megatrends oder Krisenphänomene herausgefordert ist. Hier seien nur der Klimawandel, Migration und die Digitalisierung genannt. Gleichzeitig geht aus dem Bericht hervor, dass mehr Jugendliche der Demokratie mit größerer Skepsis begegnen und sie zum Teil sogar offen anfeinden. Zudem untersucht der Bericht politische Bildung in den verschiedenen sozialen Räumen junger Menschen und formuliert politische Handlungsempfehlungen.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Kommission, dass politische Bildung eine Daueraufgabe ist. Demokratie fördernde und präventive Maßnahmen müssen Hand in Hand gehen, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig zu fördern. Hierdurch sollen junge Menschen ermutigt und befähigt werden, in Zukunft aktiv mitgestalten und entscheiden zu können. Zudem wird anerkannt, dass Angebote politischer Bildung im Kindes- und Jugendalter gestärkt und weiterentwickelt werden sollten. Eine uneingeschränkte Teilhabe aller jungen Menschen ist dabei das erklärte Ziel. Weiterhin bekräftigt die Bundesregierung die Einschätzung der Kommission, dass politische Bildung nicht vor nationalstaatlichen Grenzen Halt machen, sondern transnationale Bildungserfahrungen verstärkt in den Blick nehmen sollte. Die Bundesregierung pflichtet der Kommission auch darin bei, dass ein kritischer und kompetenter Umgang mit digitalen Medien ganz grundlegend für politische Bildung ist. Jugendgerechte Informations- und Bildungsangebote über Politik in den Medien und die Förderung der Medienkompetenz spielen hierbei natürlich auch eine wesentliche Rolle.

FRAGE JUNG (zum Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021 bis 2024: Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa.): Können Sie kurz sagen, was die Bundesregierung unter technologischer Souveränität versteht? Ist die Bundesrepublik aktuell technologisch souverän?

KÜGELE: Vielen Dank für die Frage. Da Frau Ministerin Karliczek um 13.30 Uhr dazu noch ein Statement abgeben und weitere Informationen zu diesem Thema geben wird, würde ich hier ungern den Worten meiner Ministerin vorgreifen und Sie darum bitten, dass ich Sie auf den Termin von Frau Karliczek verweisen darf.

ZUSATZFRAGE JUNG: Mir geht es jetzt nicht um politische Aussagen, sondern das sind zwei Lernfragen, die Sie uns ganz klar beantworten können.

Was verstehen Sie unter Souveränität, und sind wir es aktuell?

KÜGELE: Bezüglich Ihrer ersten Frage möchte ich, weil es eine inhaltliche Frage ist, doch auf die Darstellung meiner Ministerin verweisen.

Die andere Frage ist natürlich eher eine Frage für ein Proseminar, die ich, denke ich, hier in der Kürze der Zeit nicht ausgiebig beantworten könnte.

SRS’IN DEMMER: Ich kann vielleicht ganz allgemein noch einmal sagen, dass wir natürlich hier in Deutschland forschungsstarke Unternehmen brauchen, nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine und mittelständische, und dass wir natürlich auch das entsprechende Know-how hier in Deutschland an den Universitäten und auch wissenschaftlich ausgebildete Fachkräfte brauchen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das habe ich verstanden. Aber es sind ein bisschen konträre Anhaltspunkte von Ihnen. Zum einen wollen Sie Souveränität herstellen, und zum anderen wollen Sie sie stärken. Das sind zwei verschiedene Dinge. Deswegen will ich gern wissen, ob Sie die Bundesrepublik aktuell als technologisch souverän ansehen.

SRS’IN DEMMER: Ich denke, man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen. Natürlich sind wir schon souverän. Aber trotzdem kann man auf allen Gebieten immer noch besser werden.

FRAGE JESSEN: Können Sie, Herr Kügele oder Frau Demmer, vielleicht doch schon sagen, ob es zur Strategie gehört, europäische und auch deutsche Institutionen mit europäischer Hardware auszustatten?

Wie sieht es mit der Software aus? Ist es Bestandteil der Strategie, auch diesbezüglich eine Souveränität zu verstärken oder zu erreichen?

SRS’IN DEMMER: Das geht schon sehr ins Detail. Deshalb würde ich dafür dann doch auf die PK verweisen, die die Ministerin geben wird.

ZUSATZ JESSEN: Entschuldigung, aber Sie haben das hier vorgestellt. Sie haben es als Bestandteil der Kabinettsberatungen vorgetragen. Das sind keine Details, sondern das sind sehr grundsätzliche Fragen. Wenn Sie es vorstellen, dann sollten Sie es auch erläutern können.

SRS’IN DEMMER: Ich denke, wir haben das hier schon weitgehend erläutert und verweisen im Weiteren auf die Pressekonferenz der zuständigen Fachministerin. Ich denke, dass sich auch die Ministerin Ihren Fragen gern stellen wird.

VORS. DETJEN: Weil eben von einem Statement die Rede war: Es gilt natürlich die Einladung an die Ministerin, auch in die Bundespressekonferenz zu kommen und hier Fragen zu beantworten.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Demmer, Sie haben gesagt, heute sei der Kinder- und Jugendbericht diskutiert worden. Am 9. September fand im Bundestag eine Anhörung der Kinderkommission statt. Mit dabei war Professor Michael Klundt. Er ist ein Kindheitsforscher und hat heftige Vorwürfe erhoben. Er sagte, die Coronapolitik gefährde das Kindeswohl. Er beklagte massiv, dass es keine Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gebe. Andere Experten haben das ebenfalls so gesehen. Sie haben jetzt gesagt, Sie wollten eine unbeschränkte Teilhabe und transnationale Bildung, was ja mit Blick auf die Grenzen im Moment schwierig ist.

Waren die Erkenntnisse in dieser Kinderkommission im Bundestag heute auch Thema im Kabinett? Haben Sie sich überhaupt mit diesen Vorwürfen befasst? Gibt es dazu eine Diskussion?

SRS’IN DEMMER: Das Kabinett hat sich heute, wie vorgestellt, mit dem 16. Kinder- und Jugendbericht beschäftigt. Dieser beschäftigt sich nicht nur mit der Pandemie und den Folgen der Pandemie insbesondere für diese Zielgruppe, sondern ganz grundsätzlich mit der Lage und dem Leben von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.

Zur Lage dieser Gruppe in der Pandemie kann ich sagen, dass Kinder und Jugendliche ganz erklärtermaßen unter keinen Umständen Verlierer der Pandemie sein dürfen. Gerade deshalb ist es für die Bundesregierung eine Priorität in der Pandemie das hat die Bundeskanzlerin mehrfach persönlich zum Ausdruck gebracht , dass Kitas und Schulen eben gerade nicht flächendeckend geschlossen werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Kinder und Jugendliche nicht Verlierer dieser Pandemie sein dürfen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Das klingt sehr allgemein. Professor Klundt hat dort sehr konkrete Punkte angesprochen. Ich will sie hier nicht wiederholen, das würde zu weit führen; man sieht sie auch im Parlamentsfernsehen. Haben Sie sich damit befasst? Wenn nicht, werden Sie sich damit befassen?

SRS’IN DEMMER: Das müsste vielleicht das zuständige Fachressort sagen. Ich kann Ihnen hier nur zu dem Kinder- und Jugendbericht Auskunft geben. Zu den von Ihnen genannten Zitaten kann ich mich nicht äußern, weil sie jedenfalls mir persönlich nicht vorliegen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie waren also heute im Kabinett kein Thema, oder?

SRS’IN DEMMER: Nein. Im Kabinett war, wie gesagt, der Kinder- und Jugendbericht ein Thema.

VORS. DETJEN: Ich kann darauf verweisen, dass wir vorhin eine Pressekonferenz mit der Ministerin hatten, in der dieser Bericht vorgestellt wurde.

FRAGE: Frau Demmer, das Offenhalten der Schulen hatte ja erklärtermaßen oberste Priorität bei der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu den Coronaschutzmaßnahmen. Jetzt hören wir von etwa 300 000 Quarantänefällen unter Schülern in Deutschland. Viele Klassen sind nicht in Betrieb. Der Lehrerverband spricht von einem Salamilockdown. Christian Drosten sagt: Wir wissen längst, dass Schüler das Virus genauso verbreiten wie alle anderen Bevölkerungsgruppen.

Muss man aus Sicht der Bundesregierung diese Priorität des Offenhaltens der Schulen vor allen anderen Maßnahmen neu bewerten?

SRS’IN DEMMER: Ich möchte jetzt nicht einzelne Kommentare bewerten oder kommentieren. Wie ich eben gesagt habe, gilt für die Bundeskanzlerin und das gesamte Bundeskabinett, dass Kinder und Jugendliche unter keinen Umständen zu den Verlierern dieser Pandemie werden dürfen. Deshalb sind Bund und Länder fest entschlossen, flächendeckende Schließungen möglichst zu vermeiden.

Derzeit ist es den Verantwortlichen vor Ort zu verdanken, dass seit dem Ende der Sommerferien in allen Ländern der Regelbetrieb wieder angelaufen ist und dass bei Neuinfektionen mögliche Einschränkungen nur lokal vorgenommen werden Sie sprachen gerade ja auch nur von Quarantäne einzelner Schüler , dass jedenfalls lokale Beschränkungen möglich gemacht worden sind und sich möglicherweise auch einmal auf eine Schule oder eine Klasse beziehen, aber eben nicht mehr flächendeckend sind.

Damit das möglich bleibt, gilt es natürlich, die Hygienemaßnahmen und damit den Infektionsschutz weiter aufrechtzuerhalten. Wir haben volles Vertrauen, dass genau das in den Ländern umgesetzt und vollzogen wird. Für die Umsetzung sind aber wiederum die Länder zuständig.

Sie sagten, diese Zielgruppe sei genauso infektiös. Dazu kann ich auf eine Studie des Robert-Koch-Instituts verweisen, die Familienministerin Giffey und Gesundheitsminister Spahn in Auftrag gegeben und am 16. Oktober vorgestellt haben. Der Anteil der Coronafälle in Kitas war im Vergleich zu anderen Orten weit, weit unterdurchschnittlich. Nur drei Prozent aller Coronafälle in Deutschland betreffen kleine Kinder bis fünf Jahre.

FRAGE KURZ: Wird die Frage, wie man bezüglich der Schulen weiter vorgehen wird, am Montag beim Bund-Länder-Treffen noch einmal diskutiert werden?

SRS’IN DEMMER: Ich kann dem Treffen am Montag jetzt nicht vorgreifen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Demmer, mit Blick auf den 16. November will ich es auch noch einmal versuchen, auch wenn Sie dem noch nicht vorgreifen können. Es gibt ja wie jeden Tag neue Zahlen vom Robert-Koch-Institut und eine Steigerung sowie vor allem eine relativ hohe Zahl von Toten. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das das Klima ist, in dem man zwischen Bund und Ländern über Lockerungen sprechen kann, oder sehen Sie dafür eigentlich keine Möglichkeit, sondern eher den Weg zu weiteren Verschärfungen?

SRS’IN DEMMER: Ich kann dem Termin am Montag wie auch schon der Kollege ganz grundsätzlich natürlich nicht vorgreifen.

Sie stellen ganz richtig fest: Nach wie vor steigt die Zahl der Neuinfektionen in allen Bundesländern und auch in allen Altersgruppen, wenn auch jetzt weniger stark. Heute meldet das RKI 18 487 Neuinfektionen. Das ist weiterhin ein sehr, sehr hohes Niveau. Deshalb gilt weiterhin das gemeinsame Ziel, die Anzahl der Infektionen deutlich zu senken; denn nur so können wir ja die Überforderung der Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung der Infektionsketten und auch die Überforderung des Gesundheitssystems verhindern.

Dafür, die Wirkung der jetzt ergriffenen Maßnahmen genau darauf jetzt hier zu bewerten, wäre es einfach noch ein bisschen zu früh. Aber wir haben es einfach weiterhin gemeinsam in der Hand, diese Zahl zu senken. Dass das gelingen kann, haben wir im Frühjahr schon einmal gezeigt.

KAUTZ: Der Bundesgesundheitsminister hat heute Morgen gesagt, dass die Zahlen schon ermutigend seien, aber dass es noch zu früh sei, um von einer Trendwende zu reden. Ich habe ein paar Zahlen für Sie: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist von Dienstag auf heute von 139,1 pro 100 000 Einwohner auf 138,1 pro  100 000 Einwohner gesunken. Die Fallzahlen steigen weiter, aber das Ausmaß hat sich im Vergleich zur Vorwoche abgeschwächt. Die Zunahme liegt in keinem Bundesland mehr bei mehr als 30 Prozent. In der Vorwoche lag der Wert zum Teil bei 50 Prozent. Aber das ist, wie gesagt, keine Trendwende.

FRAGE BLANK: Ich nehme an, zum Impfen werden wir nachher noch extra kommen. Ich würde gerne vorher noch die Frage an Frau Demmer stellen, ob nach wie vor das Ziel der Bundesregierung gilt, sowohl in der Wirtschaft als auch bei den Kitas und Schulen keine größeren Einschränkungen durchzusetzen. Das, was man aus der Schulpolitik und auch von Herrn Spahn zur Maskenpflicht usw. hört, lässt nämlich darauf schließen, dass da doch das eine oder andere nachgeschärft werden könnte. Aber der Grundansatz, dass Schulen und Kitas offenbleiben, gilt nach wie vor, oder?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Wir können hier jetzt nicht dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und den Ministerpräsidentinnen vorgreifen. Ganz grundsätzlich das zitieren Sie völlig richtig hat für die Bundesregierung und auch die Bundesländer natürlich Priorität, dass die Wirtschaft weiterläuft, dass die Arbeitsplätze damit erhalten bleiben und dass die Kinder und Jugendlichen eben nicht zu Verlierern der Pandemie werden.

ZUSATZFRAGE BLANK: Das war dann heute Morgen auch Thema des Kabinetts. Kann ich Sie so verstehen? Im Moment hat das also Priorität. Das ist jetzt der Stand der Dinge. Ich will ja nicht, dass Sie vorgreifen.

SRS’IN DEMMER: Was Thema in der Kabinettssitzung war, habe ich Ihnen ja vorgetragen. Grundsätzlich gilt es letztlich, und das habe ich ja hier eben auch schon vorgetragen, die Zahlen so weit zu senken, dass das Gesundheitssystem nicht überfordert ist und dass wir die Kontaktketten nachverfolgen können, und da sind wir eben noch nicht wieder angelangt. Das ist das Ziel.

Dazu, wie wir dieses Ziel am Ende erreichen werden: Wir sehen, wie auch Herr Kautz sagte, eine positive Tendenz, aber ob das jetzt der Wellenbrecher war, wird sich noch zeigen müssen.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Demmer, Bundeskanzlerin Merkel hat am Sonntag gesagt, dass die Auflagen zur Bekämpfung der Coronapandemie in ihrer Gesamtheit erst dann aufgehoben werden können, wenn 60 Prozent bis 70 Prozent der Bevölkerung gegen das Virus immun seien, entweder durch eigene Erkrankung oder eben durch Impfungen. Wenn man das hochrechnet, dann sind das in Deutschland ja mindestens 50 Millionen Menschen. Deshalb stelle ich meine Frage: Wie will die Bundesregierung denn feststellen, ob und wann diese Zahl erreicht werden würde, wenn im Prinzip keine Impfpflicht bestehen soll? Welche Berechnungsmodelle gibt es dafür, zu sagen „Okay, wir haben jetzt diese 60 Prozent bis 70 Prozent erreicht“?

SRS’IN DEMMER: Dazu müsste das Gesundheitsministerium etwas sagen.

KAUTZ: Teil der Impfstrategie ist auch die Überwachung der Impfungen bzw. die Meldung von Impfungen. Es wird schon erhoben, wie viele Menschen sich geimpft haben, wo sie es getan haben und welche Altersstruktur es gibt, um genau das zu sichern, von dem Sie gerade gesprochen haben, nämlich um zu wissen, wie weit man damit fortgeschritten ist, die Bevölkerung zu impfen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Wenn es aber keine Impfpflicht gibt und sich die Leute im Prinzip eben nur auf freiwilliger Basis impfen und das ja dann in dem Fall erhoben wird, dann dauert es ja vermutlich ich habe keine Ahnung eine längere Zeit, bis der Wert dieser 60 Prozent bis 70 Prozent erreicht sind. Sollen diese Maßnahmen dann so lange, also im Prinzip so lange, bis eine unbestimmte Zeit verstrichen ist, weiter gelten.

KAUTZ: Zu den Maßnahmen: Das ist eine andere Frage. Ich meine, bei den Maßnahmen reden wir davon, dass wir uns sie jetzt von Woche zu Woche anschauen. Sie sprechen über einen Zeitraum von mindestens einem dreiviertel Jahr, und ich vermag nicht zu sagen, wie die Situation dann aussehen wird. Wir haben noch nicht einmal einen Impfstoff, der eine Phase-III-Studie durchlaufen hat. Wir wissen noch nicht einmal 100-prozentig, wie er wirkt. Insofern erübrigen sich meiner Meinung nach auch die Fragen danach, was dann noch für Maßnahmen gelten müssen oder nicht.

FRAGE JESSEN: Der Bundesverband für Pflegeberufe in Deutschland erwartet von der Politik Unterstützung in zwei sehr konkreten Punkten. Der eine ist, dass der personelle Mehraufwand für Coronatests in Pflegeeinrichtungen voll refinanziert werden solle oder müsse. Das sei bislang nicht der Fall. Der zweite Punkt ist, dass Tests des Pflegepersonals prioritär und innerhalb von 24 Stunden von den Labors ausgewertet werden sollen. Das sei auch noch nicht immer der Fall. Unterstützen Sie diese Forderungen bzw. setzen sich für deren Erfüllung ein?

KAUTZ: Dazu kann ich, weil ich diese Forderungen bislang noch nicht gesehen habe, konkret noch nichts sagen. Aber es liegt natürlich im Interesse eines jeden Hauses und eines jeden Pflegeheimes, seine Mitarbeiter zu schützen. Das würde in den Bereich des Arbeitsschutzes fallen. Deswegen, glaube ich, wären wir dann dafür auch der falsche Ansprechpartner.

Dazu, was wir gemacht haben, was prioritäres Testen angeht: Wir haben ja, wenn Sie sich erinnern mögen, Schnelltests gesichert und außerdem eine Teststrategie aufgesetzt, und zwar genau für Pflegeheime und Krankenhäuser, genau für diese Berufsgruppen, um schnell Sicherheit für solche Berufsgruppen zu schaffen, die sich um Pflegebedürftige und Kranke kümmern.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber die Frage der Refinanzierung ist dann im Zweifelsfall doch eine, die bei Ihnen landet. Können Sie vielleicht

KAUTZ: Die Tests müssen die nicht bezahlen, soweit ich weiß.

ZUSATZ JESSEN: Nein, es geht hierbei um den personellen Mehraufwand, der zur Durchführung der Tests unter Umständen nötig sein kann. Vielleicht können Sie dazu etwas nachliefern.

KAUTZ: Ja, das kann ich versuchen. Aber ich gehe einmal davon aus, dass ein Pflegeheim ein Eigeninteresse daran hat, die Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu gewährleisten, und dafür auch Personal abstellen kann.

ZUSATZ JESSEN: Entschuldigung, das ist ein Missverständnis, Herr Kautz. Ich verstehe die Anfrage so: Wenn die Durchführung von Tests in Pflegeheimen nicht nur für das Personal, sondern auch für die Heimbewohner personellen Mehraufwand erfordert, der Kosten verursacht, dann ist die Forderung, dass diese Kosten refinanziert werden sollen, und das ist doch eine Forderung an Sie.

KAUTZ: Ja.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Kautz, es gibt im Robert-Koch-Institut die Unit „ZIG 4 – Public Health-Laborunterstützung“, also eine Abteilung, wie man das nennen würde. Dort ist der Leiter ein Herr Dr. Heinz Ellerbrok, und eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Luthe in Berlin hat ergeben, dass dieser Heinz Ellerbrok, der also für die Laborunterstützung im RKI verantwortlich ist, gleichzeitig Gesellschafter der GenExpress Gesellschaft für Proteindesign ist, die wiederum mit PCR-Tests beschäftigt ist, die zum Beispiel PCR-Standards liefert und die auch in einer Geschäftsbeziehung mit der Charité steht, wo Herr Drosten ist. Ich gehe einmal davon aus, dass diese Verbindungen dem RKI bekannt sind und auch genehmigt sind. Wie sehen Sie denn diese Verbindungen im Hinblick auf Compliance oder im Hinblick auf Verdachtsmomente, dass dabei „Amigo“-Aspekte eine Rolle spielen, wie man das in Bayern nennen würde?

KAUTZ: Herr Reitschuster, wie Sie sich denken können, habe ich keine Antwort auf eine bislang so abseitige Meldung. Ich schaue mir das an und liefere etwas nach.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Warum finden Sie das abseitig? Das sind bestätigte Fakten! – Aber Sie schauen sich das an und werden das nachliefern?

KAUTZ: Ja! Das mache ich gerne.

FRAGE BLANK: Herr Kautz, können Sie sagen, inwieweit die Impfzentren aufgebaut sind oder wie weit die Vorbereitung dafür in den Ländern ist, oder muss man sich dafür von Land zu Land durchhangeln?

KAUTZ: Sie müssen die Impfzentren und die Anlieferungsstellen auseinanderhalten. In dieser Woche sollen die Länder 60 Anlieferungsstellen melden, an die Impfstoffe geliefert werden können. Das passiert in dieser Woche. Eine Übersicht darüber liegt noch nicht vor.

Welche von diesen Anlieferungszentren dann wirklich zu Impfzentren umgebaut werden, kann ich Ihnen ebenfalls noch nicht sagen. Aber wir arbeiten mit Hochdruck daran, das alles zu realisieren.

ZUSATZFRAGE BLANK: Ethikrat, Impfkommission und Leopoldina hatten gesagt, bis Ende des Jahres werde es eine Aufstellung über eine Priorisierung geben. Nun geht das möglicherweise etwas schneller. Die Diskussion läuft ja schon, angestoßen von der Kanzlerin. Müssen wir quasi bis Ende des Jahres warten, oder wird es vorher eine genauere Art der Priorisierung geben?

KAUTZ: Wir müssen erst einmal warten, bis ein Impfstoff zugelassen ist, weil von der Wirkung des Impfstoffs natürlich auch die Priorisierung abhängen wird. Wenn ein Impfstoff zugelassen wird das können wir bislang noch nicht sagen -, der in der Altersgruppe „35 bis 45 Jahre“ wirkt, dann ergibt es keinen Sinn, die über 60-jährigen zu priorisieren.

FRAGE: Herr Kautz, in diesem Zusammenhang habe ich die Bitte um Hilfe beim Rechnen. Der Minister hat ja gesagt, dass sich Deutschland 100 Millionen Impfdosen im Rahmen dieses EU-Kontingents von 300 Millionen sichere. Bezieht sich das auf das jetzt zu erwartende Präparat von Pfizer und BioNTech, oder sprechen wir dabei über einen Gesamtbedarf, der auch später zuzulassende Präparate anderer Hersteller einschließt?

KAUTZ: Die 100 Millionen bezogen sich in der Tat auf BioNTech. Aber es geht darum, dass Deutschland der EU gemeldet hat, bis zu 100 Millionen Dosen von diesem Impfstoff abzunehmen. Wenn allerdings alle Mitgliedstaaten ebenfalls ihren Anteil einfordern, wonach es lange Zeit nicht aussah, was sich aber aufgrund der jüngsten Meldungen wieder ändern könnte, dann würden wir, um den Wert dieser 100 Millionen zu erreichen, noch einmal bilateral mit der Firma nachverhandeln.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, wenn sich die Zulassung weiterer Vakzine von anderen Herstellern abzeichnet ich sage es einmal vorsichtig , dann könnte diese Zahl auch noch deutlich steigen?

KAUTZ: Ja, auf jeden Fall. Sie sollte sogar steigen. Wir haben bei den Impfstoffen nicht nur auf ein Pferd gesetzt, sondern auf mehrere Firmen, mehrere Ansätze und mehrere unterschiedliche Produkte, sodass wir sehr zuversichtlich sind, ausreichend Impfstoff zur Verfügung zu haben.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Kautz, der Herr Minister war ja immer sehr optimistisch in seinen Äußerungen, was die Impfbereitschaft der Deutschen angeht. Es gibt eine Aussage. Darin sagte er zur Herdenimmunität, wenn ich es richtig ausdrücke, wir müssten etwa 60 Prozent impfen. Ich habe nun selbst eine repräsentative Umfrage in Auftrag gegeben, und zwar bei INSA. Die Antwort dieser Umfrage war, dass 42 Prozent der Deutschen dazu bereit seien, wenn ein Impfstoff zur Verfügung stehe, sich impfen zu lassen. Ist denn dieser Optimismus des Ministers angesichts solcher Zahlen gerechtfertigt? Kommt dann die Möglichkeit einer Impfpflicht ins Spiel?

KAUTZ: Es ist keine Impfpflicht geplant. Ich bzw. wir gehen davon aus, dass die Bereitschaft, sich impfen zu lassen, mit dem Vorhandensein eines Impfstoffes steigen wird. Wenn Sie jetzt eine Umfrage machen, wobei ich nicht weiß, wann Sie diese Umfrage gemacht haben

ZURUF REITSCHUSTER: Ganz aktuell!

KAUTZ: Sie sagen, die Umfrage sei repräsentativ. Ich weiß nicht, wie groß das Panel bei Ihnen war.

ZURUF REITSCHUSTER: (akustisch unverständlich)

KAUTZ: Ich weiß auch nicht, ob das nur bei Ihnen auf dem Portal gelaufen ist. Deswegen kann ich zu dieser Umfrage nichts sagen. Wir sind relativ sicher, dass genügend Menschen ein Interesse daran haben werden, sich impfen zu lassen.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Zum einen: Die Umfrage war völlig repräsentativ. Es war eine normale INSA-Umfrage.

KAUTZ: Alles gut. Geschenkt!

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Die Nachfrage wäre: Es gibt ja viele, die eine indirekte Impfpflicht dadurch befürchten, dass es Berufsgruppen wie in der Pflege, im Medizinbereich gibt, für die man für nicht Geimpfte die Zulassung bzw. die Arbeitsmöglichkeiten einschränken könnte. Wie sehen Sie diese Vorwürfe, diese Befürchtungen, dass es zu so einer indirekten Impflicht kommen könnte?

KAUTZ: Ich kann mich nur wiederholen. Der Minister hat mehrfach gesagt: Die Impfung wird freiwillig sein. Es wird keine Impfpflicht geben.

FRAGE DR. RINKE: Herr Burger, es geht um die Zahl der ausländischen Coronapatienten, die hier in Deutschland behandelt werden. Diesbezüglich hat es ja zunehmend Anfragen gegeben. Haben Sie eine Übersicht, wie viele das mittlerweile sind und aus welchen Ländern sie stammen?

BURGER: Soweit wir als Auswärtiges Amt Kenntnis davon haben, wurden bisher im Herbst 36 Personen nach Deutschland zur Behandlung überstellt. Drei davon wurden aus den Niederlanden nach Nordrhein-Westfalen, 25 aus Belgien ebenfalls nach Nordrhein-Westfalen und acht aus Frankreich, aus der Region Grand Est, in das Saarland überstellt.

FRAGE TANASIICHUK: Eine Frage zum Telefonat der Bundeskanzlerin mit Joe Biden und europäischen Staats- und Regierungschefs. War angesichts der Führungsrolle Deutschlands und angesichts der Rolle der Bundeskanzlerin im Normandie-Format die Ukraine ein Thema? Das Thema Ukraine war offenbar im Gespräch von Boris Johnson mit Joe Biden ein Thema.

SRS’IN DEMMER: Zu dem Gespräch und dem Telefonat der Bundeskanzlerin mit Joe Biden haben wir ja schon mitgeteilt, was wir mitzuteilen haben. Dass das Thema Ukraine eines ist, haben wir hier immer wieder beschrieben. Die Bundeskanzlerin hat mit Herrn Selenskyi über dieses Thema telefoniert. Ich kann einen Termin hinsichtlich eines Cheftreffens im Normandie-Format hier noch nicht in Aussicht stellen.

FRAGE JUNG: War das Thema „Ramstein und US-Drohnenmorde weltweit“ Thema, Frau Demmer? Hat die Kanzlerin Herrn Biden gefragt, ob die US-Administration das zukünftig einstellen wird?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt, zu dem Telefonat haben wir bekanntgegeben, was bekanntzugeben ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist das ein Thema für die Kanzlerin?

SRS’IN DEMMER: Wir haben hier schon häufig zu diesem Thema Auskunft gegeben. Herr Burger kann das bestätigen.

ZUSATZ JUNG: Die Kanzlerin nicht.

SRS’IN DEMMER: Also ist es ein Thema für die Bundesregierung. Insofern haben wir hierzu auch Auskunft gegeben. Darüber hinaus habe ich im Zusammenhang mit dem Telefonat mit dem „president-elect“ nichts hinzuzufügen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Demmer, Herr Burger, wie besorgt ist denn die Bundesregierung angesichts des Nichteingeständnisses des Wahlergebnisses? Herr Pompeo hat sich ja gestern so geäußert, dass er sagte, es werde eine reibungslose „transition period“ für eine zweite Trump-Amtszeit geben.

Zweitens. Gab es ein Telefonat der Kanzlerin mit Herrn Trump oder ist das geplant?

SRS’IN DEMMER: Von Telefonaten berichten wir hier, wenn sie stattgefunden haben.

Einzelne Äußerungen da bitte ich um Verständnis werden wir hier nicht kommentieren.

BURGER: Ich kann nur noch einmal auf das verweisen, was der Außenminister am Montag in einem Interview gesagt hat:

„Man muss anerkennen, dass es in unterschiedlichen Staaten Regeln gibt, wenn das Ergebnis zu knapp ist, dass noch einmal nachgezählt wird. Es ist auch so, dass jeder seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen kann, vor Gericht zu gehen. Vielleicht ist das auch ganz gut, wenn am Schluss die Gerichte das Wahlergebnis bestätigen. Das erhöht noch einmal die Legitimität des gewählten Präsidenten, und dann werden es hoffentlich alle irgendwann akzeptieren.“

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sie sehen mit dieser Äußerung des amerikanischen Außenministers keine neue Dimension?

BURGER: Wie auch Frau Demmer werde ich jetzt einzelne Äußerungen zu dem Thema nicht weiter kommentieren.

FRAGE: Frau Demmer, Herr Burger, gibt es irgendwelche Pläne seitens der Bundesregierung, was im Falle einer Nichtanerkennung durch Herrn Trump eine Zusammenarbeit mit der amerikanischen Regierung angeht? Gibt es irgendwelche Notfallpläne?

SRS’IN DEMMER: Das ginge jetzt in den Bereich der Spekulationen. Das machen wir hier ja ganz grundsätzlich nicht.

BURGER: Ich würde ergänzen, weil sich der Außenminister in diesem Sinne schon mehrfach geäußert hat: Wir vertrauen auf den amerikanischen Rechtsstaat, alle außenstehenden Fragen im Sinne demokratischer Prinzipien und der bestehenden Rechtslage zu klären.

SRS’IN DEMMER: Dem schließe ich mich voll und ganz an.

FRAGE DR. DELFS: Ich habe eine Frage zu den neuen Haftungsregeln des Bundes, die als Reaktion auf den Wirecard-Skandal geschaffen wurden. Die Wirtschaftsprüfer laufen dagegen Sturm und bezweifeln, dass damit ein neuer Finanzskandal verhindert werden kann. Kann der Finanzminister wirklich garantieren, dass mit diesen neuen Regeln ein neuer Wirecard-Skandal verhindert werden kann?

PODSTAWSKI: Die Bundesregierung arbeitet jetzt daran, dass derzeitige System der Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle zu stärken. Im Bundeskabinett wurde am 7. Oktober ein Aktionsplan vorgestellt. Ziel ist es, die Bilanzkontrolle zu verbessern, die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken, ihre Haftung bei Fehlverhalten zu erhöhen und die internen Kontrollen in den Unternehmen sowie die Schutzmechanismen gegen Manipulationen der Bilanz zu verbessern. Um die Maßnahmen des Aktionsplans zügig umzusetzen, wird ein entsprechender Gesetzentwurf derzeit in der Bundesregierung abgestimmt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen sind richtig und wichtig.

Dass jetzt Kritik aus einer bestimmten Richtung kommt, war sozusagen zu erwarten. Wir weisen diese Kritik an der Stärkung der Bilanzkontrolle zurück. Der Minister hat immer betont, dass wir den Moment für Reformen jetzt nutzen müssen. Er hat gesagt:

„Wenn alles wieder vergessen ist, dann wird es sehr zäh, und dann werden die politischen Widerstände fast unüberwindbar. (…) Lobbyisten bringen sich schon in Stellung. Wir brauchen vor allem Wirtschaftsprüfer, die wirklich prüfen. Das gefällt nicht jedem.“

FRAGE DR. RINKE: Der Verband der Wirtschaftsprüfer hat gesagt, dass dieser Gesetzentwurf aus seiner Sicht genau dieses Ziel nicht erreicht, sondern konterkariert, dass also die Abschlussprüfungen, die dann gemacht werden müssen, danach nicht mehr so gut möglich seien. Was sagen Sie zu diesem Argument?

PODSTAWSKI: Ich habe Ihnen ja gerade eben schon gesagt: Im Bundeskabinett wurde der Aktionsplan vorgestellt. Er befindet sich jetzt in der Ressortabstimmung. Ziel ist es, die Bilanzkontrolle zu verbessern, die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken und ihre Haftung zu erhöhen. All das trägt auch zur Qualität der Bilanzprüfung bei.

FRAGE JUNG: Ist Ihr Ministerium der Meinung, dass mit den Verschärfungen ein zweites Wirecard verhindert werden würde?

PODSTAWSKI: Der Ausgangspunkt der Verfassung dieses Aktionsplans sind die Vorgänge rund um Wirecard gewesen. Wir haben uns in der Vergangenheit dahingehend geäußert, dass massiv kriminelles Verhalten immer ein Problem für ein Regelwerk sein wird. Aber Zielstellung ist es, in Zukunft die Bilanzkontrolle zu verbessern und auch die Finanzaufsicht zu stärken.

ZUSATZFRAGE JUNG: Im Vorfeld war ja auch davon die Rede, dass Sie eine Pflicht einführen könnten, dass die Mandanten alle fünf Jahre ihre Prüfer austauschen oder dass die Prüfungsgesellschaften aufgespaltet werden. Warum ist das jetzt alles nicht passiert? Die kommen ja jetzt mit einem blauen Auge davon.

PODSTAWSKI: Ich habe Ihnen ja gerade schon gesagt, dass wir diesen Aktionsplan vorgelegt haben. Dieser befindet sich jetzt innerhalb der Bundesregierung in der Abstimmung. Ziel dieses Aktionsplans und des daraus resultierenden Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes ist es, die Bilanzprüfungen zu verstärken und auch die Finanzaufsicht zu verbessern.

FRAGE DR. RINKE: Zur CO2-Abgabe und die Ausnahme für Spediteure. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob Sie schon Pläne haben, wie das umgesetzt werden kann.

PODSTAWSKI: Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass eine Erstattung der CO2-Abgabe auf Kraftstoffe an die Spediteure, die in Deutschland tanken lassen, nach der geplanten Einführung der CO2-bezogenen Maut ab 2023 derzeit in der Bundesregierung geprüft wird.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Genau, und das hatten wir ja schon berichtet. Aber jetzt ging es darum, ob Sie schon Pläne dafür haben, wie das umgesetzt werden kann.

PODSTAWSKI: Ich habe Ihnen ja gerade gesagt, dass wir uns derzeit in der Prüfung befinden. Wenn es dazu etwas zu berichten gäbe, dann würden wir das tun. Erst einmal steht die Prüfung an.

FRAGE GEISS: Herr Dr. Lammert, die EU-Mitgliedstaaten wollen zusammen mit Kommunikationsdienstleistern Lösungen entwickeln, um auf verschlüsselte Kommunikation zurückzugreifen. Gehören zu diesen Dienstleistungen auch Messengerdienste wie WhatsApp, Signal oder Telegram?

DR. LAMMERT: Wir haben dazu in der Tat bereits am Montag ausgeführt. Die Bundesregierung hat ihre grundsätzliche Haltung zum Thema Verschlüsselung seit der Festlegung der Eckpunkte im Jahr 1999 nicht geändert. Das heißt, der Grundsatz lautet: Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung. Das heißt, dass im Konkreten der Schutz persönlicher Daten, zum Beispiel von Firmengeheimnissen, gewährleistet werden muss. Zugleich muss aber sichergestellt sein, dass Sicherheitsbehörden ihre bestehenden Befugnisse auch in der digitalen Welt anwenden und durchsetzen können.

Der Schwerpunkt liegt also auf der Schaffung eines Gleichgewichts zwischen dem Schutz von Firmengeheimnissen und persönlichen Daten und den Bedürfnissen der Sicherheitsbehörden. Im Einzelnen habe ich keine weiteren Details dazu bekanntzugeben.

FRAGE: Ich habe eine Frage zu diesem EU-Ratsentwurf und zum Thema Sicherheitsbehörden. Sie benutzen das Wort „Sicherheitsbehörden“. In dem Entwurf ist aber von „kompetenten Behörden“ die Rede.

VORS. DETJEN: Das ist am Montag beantwortet worden. Die Frage ist am Montag genau so gestellt worden. Kompetenz, Übersetzungsfrage. Schauen Sie ins Protokoll. Da steht das genau drin.

FRAGE GAMMELIN: Frau Demmer, Frau Einhorn, eine Frage zum Thema Frauenquote in DAX-Vorständen mit Blick auf die Äußerungen von CSU-Chef Markus Söder. Wertet die Bundeskanzlerin diese Forderung als Rückenwind für das umstrittene Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen?

Geht die Bundeskanzlerin davon aus, dass dieses Gesetz noch vor Weihnachten verabschiedet wird?

SRS’IN DEMMER: Ich mache einmal den Anfang. Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sind immer noch unterrepräsentiert. Um das zu ändern, ist bereits in der vergangenen Legislaturperiode das FüPoG in Kraft getreten, das für bestimmte Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft genauso wie für Gremien des Bundes geregelt hat, eine Quote einzurichten. Das hat schon eine spürbare Verbesserung in beiden Bereichen bewirkt.

Es zeigt sich nun allerdings, dass es deutliche Unterschiede gibt, was den Anteil von Frauen in Aufsichtsräten, verglichen mit dem Anteil von Frauen in Vorständen der Unternehmen, betrifft. Dieser Umstand und dieser Unterschied können absolut nicht zufriedenstellen. Die Bundeskanzlerin hat mehrfach darauf hingewiesen, dass sie es für absolut unzureichend hält, dass es immer noch börsennotierte Unternehmen gibt, in denen nicht eine einzige Frau im Vorstand sitzt. Um weitere Verbesserungen zu erzielen, haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesjustizministerium einen gemeinsamen Gesetzentwurf erarbeitet. Dieses Gesetz wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt. Das ist nach wie vor der aktuelle Stand. Es gibt eine Arbeitsgruppe, die die Koalition eingerichtet hat, in der das Vorhaben gemeinsam mit Fraktion und Partei besprochen wird.

EINHORN: Ich kann mich Frau Demmer insofern anschließen, als auch Minister Altmaier die Förderung von Frauen in Führungspositionen ein sehr wichtiges Anliegen ist. Das hat er auch immer betont. Er sieht hier auch den öffentlichen Dienst in einer Vorreiterrolle und setzt sich dafür ein, dass der öffentliche Dienst seine Vorbildfunktion auch wahrnimmt. Er ist der Überzeugung, dass Frauen in Führungspositionen eine Bereicherung für Unternehmen und Verwaltung sind. Das gilt generell.

Zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist zu sagen, dass sich dieser noch in der Ressortabstimmung befindet, wie Frau Demmer eben schon gesagt hat, und wir uns dazu nicht im Detail äußern.

SRS’IN DEMMER: Es wird in der Koalition darüber beraten.

FRAGE GUGGEMOS: Herr Dr. Lammert, eine Frage zum Thema Deutsche Islam Konferenz. Was sagt die Bundesregierung zum Rückzug von Hamed Abdel-Samad aus der Islam Konferenz und zu seinen Vorwürfen, Minister Seehofer sei für den Erdoğan-Kult in Deutschland verantwortlich?

DR. LAMMERT: Danke für die Frage. Vielleicht erst einmal ganz allgemein: Der Bundesinnenminister hat gestern einer Videokonferenz zur Ausbildung religiösen Personals islamischer Gemeinden, also der Imamausbildung, vorgesessen, die im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz stattgefunden hat. Der Innenminister hat eine positive Zwischenbilanz gezogen, dass nämlich die Deutsche Islam Konferenz zu mehr Angeboten von Islamausbildung in Deutschland und auf Deutsch beiträgt.

Wichtig zu erwähnen ist, dass im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz der Dialog und Austausch bewusst mit den Dachverbänden islamischer Gemeinden und mit einer Anzahl anderer Akteure darunter bewusst neun jungen und verbandsunabhängigen Vereinen und Initiativen geführt wird. Grundvoraussetzung der Teilnahme ist immer, dass aus Sicht der Sicherheitsbehörden einem solchen Dialog nichts entgegensteht.

Dieser Dialog spart Kritik nicht aus. Es bedeutet vielmehr, dass damit der Rahmen geschaffen wird, in dem Kritik erst konstruktiv und wirksam zur Sprache kommen kann. Daher sollen und müssen islamische Dachverbände, die die islamische Religionsausübung in Deutschland organisieren und für die praktizierenden Muslime sprechen, auch weiterhin Beteiligte bleiben insbesondere bei Themen, die sie unmittelbar betreffen, wie zum Beispiel die Imamausbildung.

Der Bundesinnenminister hat gestern im Rahmen der DIK begrüßt, dass DITIB in diesem Jahr mit einer eigenständigen Imamausbildung in Deutschland und in deutscher Sprache begonnen hat. Das ist auch ein Resultat der zahlreichen Gespräche des BMI in der Türkei und mit DITIB. Damit wird eine Alternative zur Entsendung von staatlichen Imamen aus der Türkei geschaffen. Der Innenminister hat das auch mit der klaren Forderung verbunden, dass die Türkei nun schrittweise diese Entsendung von Imamen aus der Türkei reduziert.

FRAGE: An das Gesundheitsministerium: Man konnte in Zeitungen ja schon etwas über die Eckpunkte der Pflegereform lesen. Kurze Frage: Wann wird der Minister diese Eckpunkte öffentlich darlegen?

KAUTZ: Es laufen momentan Gespräche innerhalb der Fraktionen über eine mögliche Pflegereform. Der Minister hat dazu ja schon vor ein paar Wochen etwas gesagt. Er hat gesagt, dass ihm drei Sachen wichtig sind: Zum einen, den Eigenanteil von Pflegebedürftigen zu deckeln, zum anderen, ein Pflegebudget einzuführen, damit man einfacher in der Pflege zu Hause Pflegeleistungen bekommen kann, und zum Dritten, eine Tarifbindung für Pflegeheime einzuführen, um die Bezahlung von Pflegekräften zu verbessern. Zu weiteren Details kann ich mich momentan nicht äußern. Das ist Inhalt von internen Gesprächen.

FRAGE DUDIN: Die Deutsche Rentenversicherung geht auf Grundlage aktueller Daten von einer Nullrunde bei den Westrenten und einem nur leichten Anstieg bei den Ostrenten aus. An Frau Demmer: Wie bewertet die Bundesregierung das?

SRS’IN DEMMER: Da würde ich das Fachressort um eine Antwort bitten.

GÖPNER-REINECKE: Ich kann vorwegschicken, dass die kompletten Zahlengrundlagen für die Berechnungen im neuen Jahr noch gar nicht da sind. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass die Renten 2021 die Lohnentwicklung 2020 nachvollziehen. Insofern ist, denke ich, in der jetzigen Zeit die gute Nachricht, dass die Renten nicht sinken werden und dass wir aufgrund der Ost-West-Angleichung voraussichtlich einen Anstieg für die Ostländer haben werden.

FRAGE JUNG: Zum Thema Insektenschutz an BMU und BMEL: Das BMU hat das Landwirtschaftsministerium aufgefordert, die Änderungen an der Pflanzenschutzmittelverordnung endlich durchzuführen.

An das BMEL: Warum vollzieht Ihr Ministerium diese Änderungen nicht? Ich erinnere mich noch an Frau Klöckner und Frau Schulze, die im September 2019, glaube ich, auch hier gesessen und behauptet haben, dass sie gemeinsam an einem Strang ziehen. Frau Klöckner meinte auch, dass die Biene systemrelevant sei. Heißt Systemrelevanz, dass 14 Monate lang gewartet werden kann?

An das BMU: Was erwarten Sie jetzt konkret?

FRISCHEMEYER: Das ist nach wie vor richtig, Herr Jung: Die Insekten sind von elementarer Bedeutung für die Ökosysteme und sind auch für die Landwirtschaft von großem Nutzen, etwa bei der Bodenlösung oder bei der Bestäubung. Daher ist der Schutz der Insekten im ureigenen Interesse unserer Landwirtschaft. Die Landwirtschaft spielt aber immer noch eine besondere Rolle, weil es um Ernährungssicherung geht, und daher brauchen wir bei Vorgaben für die Landwirtschaft zum Beispiel immer auch eine Folgenabschätzung für die Nahrungsmittelversorgung. Die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist ein Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz. Dieses Aktionsprogramm Insektenschutz beinhaltet mehrere Punkte, und da haben wir auch schon sehr viel geliefert. Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung befindet sich jetzt noch in der internen Abstimmung bei uns im Haus, wird demnächst aber entsprechend vorgelegt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage war ja: Warum dauert das 14 Monate? Wenn Sie im September 2019 dieses Aktionsprogramm vorgestellt haben, dann werden Sie all diese Dinge, die Sie gerade zu bedenken gegeben haben, ja schon vorher, bei der Erstellung dieses Programms, ausgeräumt haben?

FRISCHEMEYER: Ja, und ich habe auch schon gesagt, dass das Aktionsprogramm Insektenschutz eben auch andere Dinge beinhaltet, die wir schon umgesetzt haben. Jetzt kommt noch die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, und da sind wir dran.

STOLZENBERG: Ich würde vielleicht noch ergänzen wollen: Das Aktionsprogramm ist ja vorgestellt worden, hat dann aber den eigentlichen Dialogprozess gestartet. Der Komplex Insektenschutz umfasst ja sehr viele Interessengruppen, insbesondere auch viele Landwirtschaftsverbände, aber auch Landwirte, die wir eben aktiv immer wieder eingebunden haben. Da gab es verschiedene runde Tische zum Insektenschutz, bei denen wir eben hören wollten: Was sind die Interessen, was wollen wir im Insektenschutz gemeinsam voranbringen und wie kann man das hineinschreiben? Weil es ein sehr umfassendes Thema ist, ist das in dem Fall nötig gewesen; das ist aber auch sehr erfolgreich gewesen. Wir haben auch schon verschiedene Punkte zur Finanzierung von Insektenschutz vorangebracht. Der nächste Schritt in diesem September war eben der Teil des Insektenschutzprogramms, für den das BMU zuständig ist. Den haben wir vorgelegt, der ist in der Ressortabstimmung.

Was sich das BMU erwartet ist das, was sich die Ministerin erwartet und was sie heute Morgen auch öffentlich gesagt hat, nämlich dass wir im Bereich Pflanzenschutzmittel vorankommen müssen, aber auch beim Glyphosatausstieg.

FRAGE JESSEN: EU-Klimakommissar Franz Timmermans hat die Agrarreform kritisiert und gesagt, sie sei nicht geeignet, die EU-Klimaziele zu erreichen. Frau Klöckner hat diese Kritik als Vision, die über dem Acker schwebe, zurückgewiesen. Wie sieht das BMU die kritischen Anmerkungen von Herrn Timmermans? Geht das in die richtige Richtung? Unterstützen Sie seine Forderungen?

STOLZENBERG: Die Ministerin hat vor Kurzem ja schon gesagt, dass diese Beschlüsse ihr nicht genug sind; das können Sie sicherlich nachlesen. Wir befinden uns gerade in Verhandlungen, und ich verweise an dieser Stelle einfach auch auf unsere Rolle in der EU-Ratspräsidentschaft, derentwegen wir in diese Verhandlungen nicht eingreifen können und wollen.

Wie gesagt, was Ihre konkrete Frage angeht, würde ich auf das öffentliche Zitat der Ministerin verweisen wollen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich habe das nicht präsent. Können Sie das wiederholen? Teilt sie die Position der Landwirtschaftsministerin die dann ja auch dem EU-Rat vorsteht , dass das Visionen seien, die über dem Acker schweben, und dass das fern der Realität sei, oder hält sie diese Position für falsch?

STOLZENBERG: Sie bezieht sich nicht auf diese Äußerungen, hat aber am Tag nach dem Agrarrat eine Bilanz bzw. ihre Einschätzung dazu geäußert und deutlich gemacht, dass ihr das nicht genug ist. Im Einzelnen würde ich dann auf das Zitat verweisen.

VORS. DETJEN: Bevor wir zu den letzten beiden Fragen kommen, hat Frau Dr. Krüger noch einen Nachtrag zum Montag.

DR. KRÜGER: Genau, vielen Dank. Und zwar wurde am Montag in Bezug auf den ehemaligen Generalbundesanwalt von Stahl die Frage gestellt, ob das BMJV vorhabe, sich im Sinne einer kollektiven Verantwortlichkeit zu entschuldigen und somit eine symbolische Rehabilitierung zu erwirken. Dazu kann ich Ihnen nun sagen, dass der Herr Generalbundesanwalt von Stahl seinerzeit als politischer Beamter ein Amt bekleidete, bei dessen Ausübung er fortdauernd mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung in Übereinstimmung stehen musste. Es ist letztlich eine höchst persönliche Entscheidung der obersten Dienstherrin bzw. des obersten Dienstherren, die Entlassung eines politischen Beamten beim Bundespräsidenten zu beantragen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen ihr oder ihm und dem politischen Beamten gestört ist. Ein gestörtes Vertrauensverhältnis kann schwerlich symbolisch rehabilitiert werden.

FRAGE REITSCHUSTER: An das Innenministerium: Am Montag wurde hier ausführlich über die Demonstration in Leipzig gesprochen. Herr Seibert und Herr Alter haben gesagt, dass es Übergriffe auf Journalisten gab, und sie haben auch von einer schwerwiegenden und weitgehenden Verletzung der Coronaverordnung gesprochen. Ich habe dann nachgefragt, was es für Zahlen gibt, und man sagte mir, ich solle mich an die örtlichen Behörden wenden. Das habe ich gemacht. Die Polizei Leipzig hat mir gestern mitgeteilt, ihr sei keine einzige Anzeige von Journalisten bekannt, und man versuche jetzt, von sich aus etwas zu finden. Sie teilt außerdem mit, es habe 144 Verstöße gegen die Coronaverordnung bezüglich Masken zu geben. Meine Frage: Woher hatten Sie die Erkenntnis, dass es anders war? Haben Sie da V-Leute oder was auch immer? Worauf stützen Sie sich?

An das Innenministerium oder das Justizministerium: Die Frau Bundeskanzlerin hat vor ein paar Jahren gesagt, dass es nicht möglich sei, die deutschen Außengrenzen zu kontrollieren. Inzwischen werden teilweise Binnengrenzen kontrolliert. Vorgestern wurde ein Bus von „Querdenken“ an der Landesgrenze von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern aufgehalten. Die Rechtsverordnung und das alles kennen wir; die Frage ist vielmehr: Wenn die Außengrenzen nicht zu kontrollieren sind, wie soll denn dann die Durchsetzung der Coronaverordnungen an den Binnengrenzen durchgesetzt werden? Da könnte ja der Vorwurf kommen, dass das selektiv ist; denn man kann von der Manpower ja wohl nicht wirklich alle Grenzen kontrollieren. Wie geht das also technisch, und wie ist das verfassungsrechtlich im Sinne von Gleichbehandlung einzuschätzen?

DR. LAMMERT: Zu Ihrer zweiten Frage zuerst: Ich kenne die von Ihnen beschriebene Situation nicht im Detail, aber in jedem Fall ist das Bundesinnenministerium nicht für Grenzkontrollen innerhalb Deutschlands zuständig. Worauf Ihre Frage hindeutet, ist, dass es vielleicht mit Quarantänemaßnahmen zu tun hat. Diese liegen in der Hoheit der Bundesländer, insofern muss ich auf diese verweisen.

Zu Ihrer ersten Frage: Können Sie noch einmal genau sagen, was der Punkt war?

ZUSATZ REITSCHUSTER: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

DR. LAMMERT: Ich kenne jetzt auch nicht die Angaben der Leipziger Polizei vor Ort. Letztlich ist es Aufgabe der Behörden vor Ort, aufzuarbeiten und im Nachgang zu erarbeiten und zu beobachten, wie die Ereignisse sich genau abgespielt haben. Dem kann ich jetzt nichts weiter hinzufügen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie wissen also nicht, woher Sie am Montag die Angaben hatten?

DR. LAMMERT: Ich kann dem nichts weiter hinzufügen.

FRAGE PERCINIC: An das Außenministerium: Wie ordnen Sie das Friedensabkommen zu Bergkarabach ein?

BURGER: Dazu hat sich der Hohe Vertreter der EU gestern schon geäußert. Ganz in dem Sinne kann ich Ihnen sagen, dass auch wir den in Moskau vereinbarten Waffenstillstand mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Es ist wichtig, dass Armenien und Aserbaidschan diesen Waffenstillstand jetzt einhalten, denn weiteres Blutvergießen und Leid für die Zivilbevölkerung muss unbedingt vermieden werden.

Jetzt müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, um all denen zu helfen, die durch diesen Konflikt in eine humanitäre Notlage geraten sind. Es ist ebenso wichtig, dass beide Seiten jetzt substanzielle Verhandlungen für eine friedliche und dauerhafte Lösung des Konflikts um die Region Bergkarabach aufnehmen. Die Co-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE haben dafür das Mandat des UN-Sicherheitsrats. Deutschland als Mitglied der OSZE-Minsk-Gruppe wird diesen weiteren Prozess auch aktiv begleiten.

VORS. DETJEN: Dann sind wir am Ende der Fragen.

Ich kann nur noch etwas zur vorherigen Frage von Herrn Reitschuster sagen. Ich habe gerade noch einmal im Protokoll von Montag nachgeschaut, und die Aussage, dass Herr Seibert von Anzeigen wegen Angriffen von Journalisten gesprochen habe, kann ich im Protokoll nicht finden. Wir können das aber noch einmal aufklären.

ZURUF REITSCHUSTER: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. DETJEN: Von Berichten über Angriffe aber Sie haben eben gesagt, es hätte Anzeigen gegeben. Insofern: Er hat gesagt

ZURUF REITSCHUSTER: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. DETJEN: Nur weil Sie gerade gesagt haben, hier sei von Anzeigen die Rede gewesen. Er hat gesagt, es habe Berichte gegeben. Insofern hätte die Frage dann anders lauten müssen.

SRS’IN DEMMER: Genau, aber Sie haben ja bei der Polizei nach Anzeigen gefragt und hier jetzt gesagt, es habe keine Anzeigen gegeben von denen wir wiederum nicht berichtet hatten.

ZURUF REITSCHUSTER: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. DETJEN: Ich wollte das nur noch einmal klarstellen, weil Sie gesagt haben, Herr Seibert hätte von Anzeigen gesprochen. Das hat er nicht getan. Er hat gesagt, es habe Berichte gegeben. Das ist ein anderer Sachverhalt. Danke.

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