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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 23. November 2020

Themen: Empfang des britischen und des französischen Außenministers in Berlin durch Bundesaußenminister Maas, COVID-19-Pandemie (Antigen-Schnelltests, Novemberhilfe, Maskenpflicht an Schulen, geplantes Bund-Länder-Treffen, Zurverfügungstellung von FFP2-Masken für vulnerable Gruppen, Schnelltests in Pflegeeinrichtungen, mögliche Dezemberhilfen, mögliche steuerfinanzierte Stabilisierung der GKV-Beiträge, Äußerungen des Gesundheitsministers zur Anzahl der Impfdosen für Deutschland), Boarding eines türkischen Frachtschiffes im Rahmen der Operation IRINI, Libysches Politisches Dialogforum, Führungspositionengesetz, Bericht der Weltorganisation für Meteorologie zur CO₂-Konzentration in der Atmosphäre, Vorschläge für eine Reform der Rentenversicherung, Telefonat zwischen der Bundeskanzlerin und dem slowenischen Ministerpräsidenten, Aktivitäten der „Grauen Wölfe“ in Deutschland, Erneuerbares-Energien-Gesetz

Naive Fragen zu:
Corona-Hilfen (ab 27:25)
– Ich habe eine Frage zu den kleinen Betrieben, denen 75 Prozent ihres Umsatzes, und zu den größeren Firmen, denen 70 Prozent erstattet werden sollen. Haben sie ihr Geld schon bekommen?
– Es ist schon Mitte November. Manche Betriebe brauchen das Geld jetzt. Warum wird ihnen erst jetzt die Möglichkeit gegeben, den Antrag zu stellen?
– Warum haben Sie sich nicht vorher Gedanken darüber gemacht?

Operation Irini (ab 31:30)
– Wie oft kommt es vor, dass ein Flaggenstaat doch noch ein Veto gegen die Untersuchung einlegt? (ab 34:10)
– Kann ein Flaggenstaat immer ein Veto einlegen, damit die Schiffe nie kontrolliert werden? Angenommen, die Türken schmuggelten Waffen nach Libyen; dann müssten sie, wenn deutsche Marinesoldaten kommen und gucken wollen, eigentlich immer nur Nein sagen, und dann könnten die Schiffe weiterfahren. Habe ich das richtig verstanden?
– Konnte das türkische Schiff, das sie jetzt nicht zu Ende kontrollieren konnten und das potenziell Waffen für Libyen an Bord hat, jetzt gen Libyen weiterfahren?
– Warum sind Sie dann besorgt?

Globaler Rekord bei CO2-Emissionen (ab 41:25)
– Die Treibhausgase in der Atmosphäre haben nach UN-Angaben heute trotz der weltweiten Coronamaßnahmen einen neuen Rekordwert erreicht. Mich würde interessieren, wie Sie sich das erklären. Welche Verantwortung hat die Bundesregierung an diesem Rekord? Deutschland ist auf Platz 6 der weltweit größten CO₂-Emittenten. Sie werden den Rekord ja nicht feiern, Herr Seibert.
– Er kam heute heraus. Die WMO das ist die Weltorganisation für Meteorologie fordert die Weltstaaten, die Staatengemeinschaft, dazu auf, die Kurve flach zu machen, also „flatten the curve“. Ist das eigentlich auch das Ziel der Bundesregierung in Sachen Klima, Herr Seibert? Wenn ja, warum tun Sie dann nichts?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 23. November 2020:

SASSE: Ich möchte Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas heute seinen französischen und seinen britischen Amtskollegen in der Villa Borsig in Tegel empfängt. Das Treffen hat in diesen Minuten begonnen. Neben Einzelgesprächen mit beiden Außenministern über aktuelle bilaterale, europäische und weitere internationale Fragen wollen sich die Außenminister im sogenannten E3-Format über eine Reihe außenpolitischer Entwicklungen austauschen. Wie Sie wissen, ist das ein etabliertes Format der drei Länder.

Im Fokus des Treffens steht die Wiener Nuklearvereinbarung mit dem Iran, der sogenannte JCPOA. Die E3 haben immer wieder unmissverständlich verdeutlicht, dass wir uns für die Bewahrung des JCPOA einsetzen. Der Iran verstößt aus unserer Sicht systematisch gegen den JCPOA. Gemeinsam mit unseren Partnern vor allem natürlich mit unseren europäischen Partnern rufen wir den Iran nachdrücklich dazu auf, diese JCPOA-Verletzungen einzustellen und alle nukleartechnischen Verpflichtungen wieder vollständig einzuhalten. Weitere Themen des Treffens sind das Raketenprogramm und die regionale Rolle des Iran.

Die drei Außenminister wollen heute darüber beraten, wie ein weiteres Vorgehen unter Einbeziehung aller JCPOA-Unterzeichner und gegebenenfalls auch mit einer neuen US-Regierung aussehen könnte. Wir sind zuversichtlich, dass eine konstruktive Haltung der USA zur Nuklearvereinbarung erheblich dazu beitragen könnte, die aktuelle Negativspirale, die wir in Bezug auf den Iran beobachten, zu durchbrechen und eine neue Perspektive für die Bewahrung des JCPOA zu eröffnen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Sasse, dazu hätte ich zwei Fragen. Zum einen war das ja letzte Woche auch schon einmal Thema. Da gab es auch schon die Frage, was die Bundesregierung denn an Schritten vorsieht. Diese Mahnung an den Iran gab es nämlich in den letzten Wochen schon wiederholt. Ist die Bundesregierung also dafür, dass man einen Sanktionsweg beschreitet? Das ist die eine Frage.

Die zweite Frage: Befürchten Sie, dass US-Präsident Trump in der ihm noch verbleibenden Amtszeit möglicherweise neue Schritte gegen den Iran unternehmen könnte, die das unterminieren, was Sie gerade als Hoffnung geschrieben haben?

SASSE: Vielen Dank für Ihre Fragen, Herr Rinke. – Zum dem ersten Punkt, was konkrete Schritte angeht, kann ich Ihnen nur sagen, dass wir uns wie gesagt mit unseren E3-Partnern, also mit Frankreich und Großbritannien, eng austauschen. Dazu gehört es auch, dass wir uns eben vertraulich darüber austauschen, welche Maßnahme bzw. Schritte man ergreifen kann. Genaueres hierzu kann ich Ihnen aber nicht mitteilen, weil die Gespräche wie gesagt vertraulich sind.

Was die Rolle des US-Präsidenten und Befürchtungen angeht, dass er selbst noch einschreiten könnte oder Sanktionen verhängen könnte, müssen wir abwarten. Falls es zu diesen Maßnahmen kommen sollte, würden wir sie dann bewerten.

FRAGE POLANSKY: Ich habe eine ganze Reihe von Fragen, angefangen mit dem BMG, zur nationalen Teststrategie, die ja sehr auf Schnelltests baut. Gibt es ausreichend Tests und Personal, um diese Strategie durchzuführen?

Die zweite Frage wäre, da ja auch in Schulen getestet werden soll, ob das Szenario angesichts der Zahl der Tests, die es gibt, überhaupt realistisch ist.

NAUBER: Es ist richtig: Die nationale Teststrategie wurde Mitte Oktober erweitert, und zwar um Antigen-Schnelltests, die vor allem im Gesundheitsbereich, in Pflegeheimen und zum Beispiel in Krankenhäusern zum Einsatz kommen sollen. Deutschland hat sich bereits 23 Millionen Schnelltests gesichert. Minister Spahn hat aber kürzlich noch einmal darauf hingewiesen, dass die Zahl der Antigen-Tests, die auf dem Markt verfügbar sind, schnell steigt. Diese Antigen-Schnelltests haben ja die Besonderheit, dass dafür kein Labor notwendig ist, sondern dass sie in den Einrichtungen selbst durchgeführt werden können, allerdings von geschultem Personal vor Ort.

Zu Ihrer zweiten Frage nach den Schulen: Das ist etwas, das Minister Spahn heute in einem Interview vorgeschlagen hat. Ihm ist es sehr wichtig, dass die Schulen und Kitas offen bleiben. Das ist wichtig für Kinder und auch für ihre Eltern. Er hat heute in diesem Interview gesagt, dass es dafür pragmatischer Lösungen bedarf, und vorgeschlagen, dass beim Auftreten eines Infektionsfalls umgehend die ganze Klasse häuslich isoliert wird und dann nach negativen Schnelltests nach fünf Tagen die negativ getesteten Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule zurückkehren können. Er hat aber auch gesagt, dass er das gerne am Mittwoch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten besprechen möchte, und deswegen würde ich dem jetzt nicht weiter vorgreifen wollen.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Die Zahl der Tests, die durchgeführt werden können, hängt ja auch vom Personal ab, das man hat. Ist ausreichend Personal vorhanden?

NAUBER: Die Tests werden direkt in den Einrichtungen durchgeführt. Das macht natürlich Aufwand, der aber auch vergütet wird. Insofern liegt das in den Einrichtungen selbst. Im Grunde müssten Sie da nachfragen.

FRAGE POKRAKA: Ich hätte eine Frage an das BMWi und eine Frage an das BMG und das BMBF.

Ich fange einmal mit der Frage an das BMWi an. Es wird ja diskutiert, die Hilfen, die es jetzt im November für die Gastronomie und andere Bereiche gegeben hat, so ähnlich auch im Dezember weiterlaufen zu lassen. Können Sie vielleicht einmal skizzieren, Frau Einhorn, inwiefern das EU-rechtlich schwierig wird oder doch machbar ist, vielleicht auch, wenn es darum geht, das über den Dezember hinaus zu machen oder nicht zu machen? Was würde dem also entgegenstehen?

Die zweite Frage an das BMG und das BMBF: Es wird ja auch über eine Maskenpflicht in Schulen und an Schulen diskutiert. Inwiefern ist eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse, die ja im Gespräch ist, möglicherweise problematisch, oder ist das für Sie völlig in Ordnung?

EINHORN: Vielen Dank für die Fragen. Dazu hat sich der Minister auch am Wochenende im DLF geäußert. Er hat gesagt, dass, wenn jetzt eventuell weitere Maßnahmen notwendig werden, wir dann natürlich auch den Betroffenen weiterhin eine adäquate und ausreichende Hilfe zur Verfügung stellen werden und dass wir auf jeden Fall auch weiterhin niemanden im Regen stehen lassen werden. So hat er es gesagt. Das heißt, dass, wenn eventuell Maßnahmen getroffen werden sollten, dann natürlich auch darüber diskutiert werden würde, wie weitere Hilfen im Dezember gegebenenfalls aussehen könnten. Aber wir können dem jetzt noch nicht vorgreifen, da der Termin ja erst am Mittwoch stattfinden wird, bei dem das weitere Vorgehen beschlossen oder entschieden werden wird. Aber klar ist: Wir werden natürlich auch weiterhin für Hilfen sorgen und niemanden im Regen stehen lassen. Wir sind ja auch in den letzten Wochen und Monaten immer so vorgegangen, dass wir immer überprüfen, ob unsere Hilfen ausreichend und adäquat sind, und sie dann gegebenenfalls auch anpassen. So werden wir das auch weiterhin tun.

NAUBER: Ich habe ja eben schon gesagt, dass der Minister über diesen ganzen Komplex der Schule gerne noch einmal am Mittwoch sprechen möchte, und dem möchte ich wie gesagt nicht vorgreifen.

STS SEIBERT: Vielleicht sage ich, weil wir schon dabei sind, etwas in Richtung des Treffens am nächsten Mittwoch, eher kurz und prozedural noch einmal die Situation beschreibend: Wir wissen alle, dass die Zahlen der Neuinfektionen nach wie vor viel zu hoch sind. Wir haben es geschafft, das exponentielle Wachstum abzubremsen, aber auf einem deutlich zu hohen Niveau. Diese Zahlen müssen stark sinken; darüber hatten wir ja hier letzten Freitag auch schon ausführlich gesprochen.

Zurzeit wird die Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und chefinnen der Bundesländer am Mittwoch vorbereitet. Das sind Abstimmungen zwischen Bund und Ländern, die in einer konstruktiven und guten Atmosphäre ablaufen.

Was ich Ihnen noch sagen kann, ist, dass die Bundeskanzlerin vorhat, am Donnerstag vor dem Deutschen Bundestag wieder eine Regierungserklärung zur Coronapandemie abzugeben. Der Bundesregierung war und ist es wichtig, das Parlament zu informieren und mit ihm zu debattieren.

SCHMIDT: Die Frage, wie wir das Maskentragen an der Schule beurteilen, ging ja auch an uns. Es ist so, dass wir davon ausgehen, dass das einfachste Mittel für einen Schutz das Tragen von Masken ist. Vor dem Hintergrund der Gesamtlage halten wir das Tragen von Masken daher für zumutbar, auch wenn es sicherlich gar keine Frage ist, dass das für Schülerinnen und Schüler eine Belastung darstellt. Aber vor dem Hintergrund der Gesamtlage halten wir das für zumutbar.

FRAGE DR. RINKE: Jetzt haben sich einige Nachfragen aus dem ergeben, was gesagt wurde. Zum einen hätte ich gerne das Gesundheitsministerium nach den Schnelltests gefragt. Es gibt ja mehr und mehr EU-Länder, die jetzt Massenschnelltests einsetzen. Warum wird das eigentlich nicht hier erwogen? Das erscheint ja zumindest als Momentaufnahme, also was die Rückkehr nach Lockdown-Maßnahmen angeht, wichtig zu sein.

Zweitens: Wer zahlt eigentlich diese Schnelltests, die in den Schulen eingesetzt werden? Ich glaube, diese Testverordnung, die da angepasst wurde, regelt doch vor allem die Übernahme von Kosten in Pflegeheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen.

Ich habe noch eine andere Nachfrage an das Wirtschaftsministerium. Herr Haseloff hat heute Morgen gesagt, dass die Bundesregierung vor dem Treffen am Mittwoch klären sollte, ob diese Verlängerung der Novemberhilfe denn europarechtlich okay sei oder nicht. Deswegen hätte ich ganz gerne gewusst, ob Sie entsprechende Signale aus Brüssel dazu erhalten haben, ob das Beihilferecht hiervon berührt wird oder nicht, und das auch für Mittwoch anstreben.

NAUBER: Ich fange einmal an. Jetzt habe ich Ihre erste Frage wieder vergessen, Herr Rinke; es waren zu viele.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das waren die beiden Schnelltestfragen: Gibt es Massentests? Warum keine Massentests in Deutschland? Wer zahlt die an den Schulen?

NAUBER: Ich fange einmal mit der zweiten Frage an. Das, was hier vorhin angesprochen wurde und was ich dann ja auch noch einmal wiederholt habe, ist ein Vorschlag des Ministers, der noch beschlossen werden soll. Deswegen kann ich wie gesagt zu Details gerade im Hinblick auf die Umsetzung noch nichts sagen.

Nach den Massentests ist der Minister selbst, wenn ich mich recht erinnere, hier vor Kurzem einmal gefragt worden, und er hat eben noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Tests zunächst einmal im Gesundheitswesen zum Einsatz kommen sollen, um eben die besonders schutzbedürftigen Gruppen die vulnerablen Gruppen, die Risikogruppen zu schützen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Entschuldigung, aber ich habe ja nach dem Grund dafür gefragt. Ich weiß, dass das seine Position war, aber diese Position hat sich ja in anderen EU-Ländern mit der Verfügbarkeit der Tests mittlerweile auch geändert. Deswegen stelle ich die Frage: Warum hält man daran fest?

NAUBER: Das habe ich ja gerade gesagt: Weil es eben darum geht, durch diese Testverordnung in Anbetracht der Kapazitäten zunächst einmal die zu schützen, die eines besonderen Schutzes bedürfen – in Pflegeheimen, Krankenhäusern usw.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sobald mehr Tests zur Verfügung stünden, könnte man also auch über andere Strategien beraten?

NAUBER: Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann war noch die Frage ans Wirtschaftsministerium offen.

EINHORN: Vielen Dank. Zur konkreten Frage nach eventuell neuen Hilfen und ob die dann wieder beihilferechtlich genehmigt werden müssten, kann ich jetzt nichts sagen, da wie gesagt erst die Maßnahmen beschlossen werden müssen und darauf dann unsere Hilfen aufbauen. Anders herum macht es keinen Sinn es macht keinen Sinn, zuerst über die Hilfen zu reden und dann die Maßnahmen zu beschließen.

Was am letzten Freitag aber geschehen ist, ist, dass die Europäische Kommission die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 beihilferechtlich genehmigt hat, und auf diese stützt sich sowohl die Novemberhilfe als auch die Überbrückungshilfe II. Die ist von der Kommission jetzt auch genehmigt, und das hat dann auch zur Folge, dass die Überbrückungshilfe II, die es aktuell noch neben der Novemberhilfe für alle Unternehmen gibt, die die Voraussetzungen dafür erfüllen, jetzt ausgezahlt werden kann. Anträge konnten dafür ja schon seit dem 21. November gestellt werden. Hinsichtlich der Novemberhilfe ist die Bundesregelung Fixkostenhilfe maßgeblich für die Hilfen, die über eine Million Euro betragen. Bis zu einer Million Euro kann die Novemberhilfe nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen plus der De-minimis-Verordnung ausgezahlt werden. Beides hatte schon vorher Bestand, und um diese Beträge ging es in der aktuellen Genehmigung auch gar nicht.

FRAGE BUSCHOW: An das Gesundheitsministerium zu den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde in der vergangenen Woche: Dort wurde beschlossen, vulnerablen Gruppen ab Dezember günstiger FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. Ihr Haus sollte dazu eine Rechtsverordnung erarbeiten. Gibt es diese Rechtsverordnung schon? Können Sie schon Details nennen, wie viele Menschen das betrifft, wie teuer die Masken dann für diese Menschen sein werden usw.?

NAUBER: Wie Sie richtig sagen, erarbeiten wir dafür eine Rechtsverordnung. Diese ist noch in Arbeit, insofern kann ich Ihnen da noch keine Details nennen.

FRAGE BRANDES: An das Gesundheitsministerium: In den Pflegeheimen fehlt es jetzt schon an Personal. Woher soll das Personal für die Schnelltests kommen?

NAUBER: Wir sind das hier schon öfter gefragt worden. Am Ende liegt es auch im Interesse eines jeden Pflegeheims, diese Schnelltests einzusetzen, um das Personal zu schützen, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und um Besuche möglich zu machen. Es gab eine Forderung danach, dass dieser Personalaufwand dann auch vergütet wird. Dieser Forderung sind wir zusammen mit allen Beteiligten nachgekommen.

FRAGE HOENIG: An das BMF und BMWi: Wie viel würden mögliche Dezemberhilfen kosten?

EINHORN: Ich habe dazu schon alles gesagt, Herr Hoenig. Wir können ja nicht über ein eventuelles Ausmaß sprechen, wenn wir die Maßnahmen noch nicht kennen, die der Hilfe zugrunde liegen. Insofern kann ich dazu jetzt nichts sagen.

FRAGE GEERS: Die Ministerpräsidenten schlagen vor, eine steuerfinanzierte Stabilisierung der GKV-Beiträge zu prüfen, zum Beispiel durch einen Solidaritätszuschlag. Wie stellt sich die Bundesregierung dazu? Würde das im Zweifel bedeuten, dass der bisherige Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft würde, und kurz danach käme dann ein neuer „Coronasoli“?

DR. KUHN: Den Gesprächen, die am Mittwoch stattfinden, kann ich jetzt auch nicht vorweggreifen. Das gilt auch für verschiedene Vorschläge, die jetzt von Länderseite kommen. Klar ist, dass der Solidaritätszuschlag für über 90 Prozent zum 1. Januar abgeschafft wird, und das gilt auch weiterhin.

FRAGE DR. RINKE: Noch einmal zu den Novemberhilfen und Dezemberhilfen an das Finanzministerium: In einem Papier der Ministerpräsidenten steht, dass sich die Novemberhilfen auf 15 Milliarden Euro belaufen. Bisher war man immer von 10 bis 14 Milliarden Euro ausgegangen. Können Sie bestätigen, dass die Kosten für die Novemberhilfen bis auf 15 Milliarden Euro steigen?

DR. KUHN: Dazu hat sich der Minister ja schon geäußert. Er hat, glaube ich, von einer Schätzung von 14 Milliarden Euro gesprochen wie gesagt für die jetzige Novemberhilfe. Alles Weitere, was am Mittwoch besprochen wird, muss dann ja auch entsprechend berücksichtigt werden. Wie Sie wissen, läuft derzeit das parlamentarische Verfahren zur Haushaltsaufstellung, und dazu findet am Donnerstag ja auch eine Bereinigungssitzung statt. Dann wird im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens auch entschieden werden, in welcher Höhe für das Jahr 2021 Vorsorge getroffen werden muss.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich wollte gerade nicht nach vorne schauen, sondern auf den November. Sie können die 15 Milliarden Euro also nicht bestätigen?

DR. KUHN: Ich glaube, es gibt eine Schätzung von 14 Milliarden Euro. Ob das jetzt 15 oder 14 Milliarden Euro sind, darauf kann ich mich jetzt nicht festlegen.

ZUSATZ DR. RINKE: Na ja eine Milliarde.

DR. KUHN: Wie gesagt, es ist eine Schätzung. Die letzte Zahl, zu der der Minister sich auch geäußert hat, waren die 14 Milliarden Euro.

FRAGE POLANSKY: An das BMF: Können Sie sagen, in welcher Höhe bereits Hilfen für den November ausgezahlt worden sind?

Gibt es Probleme mit den Antragsformularen, da die teilweise noch gar nicht freigeschaltet sind?

DR. KUHN: Da müsste ich jetzt zu der Kollegin vom BMWi schauen. Soweit mir bekannt ist, wurden noch keine Novemberhilfen ausgezahlt, weil die Anträge in der letzten Novemberhälfte gestellt werden können, und erst nach Antragstellung können sie natürlich auch ausgezahlt werden. Vielleicht hat die Kollegin aber noch neuere oder bessere Informationen.

EINHORN: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

ZUSATZ POLANSKY: Entschuldigung, das habe ich nicht verstanden.

DR. KUHN: Die Kollegin schließt sich dem an.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Dann hätte ich noch eine Frage zu den Erläuterungen zur EU-Beihilfe: Sind jetzt alle EU-Beihilfen für den November genehmigt? Liegen also, was die Novemberbeihilfen betrifft, die benötigten Genehmigungen der EU vor?

EINHORN: Ich war eben ja schon einmal kurz darauf eingegangen, dass man hier hinsichtlich der Höhe der Beträge unterscheiden muss.

Novemberhilfen bis zu einer Million Euro werden auf die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 plus die De-minimis-Verordnung gestützt. Diese Bundesregelung Kleinbeihilfen wurde schon im Zuge der ersten Coronahilfsmaßnahmen, also schon im Frühjahr, von der Kommission genehmigt.

Zuletzt ging es um Novemberhilfen über einer Million Euro und gleichzeitig auch um die Überbrückungshilfen II. Diese sollen nun auf die neue Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 gestützt werden, die Hilfen im Umfang von bis zu drei Millionen Euro pro Unternehmen ermöglichen wird. Diese Fixkostenhilfe 2020 hat die Europäische Kommission letzten Freitag, am 20. November, beihilferechtlich genehmigt.

Darüber hinausgehende eventuelle Beträge im Rahmen der Novemberhilfe müssten dann im Zuge einer Einzelfallnotifizierung genehmigt werden.

FRAGE DR. RINKE: Direkt dazu: Können Sie sagen, wie viele Anträge auf Hilfen von über drei Millionen Euro gestellt worden sind? Meistens denkt man ja an gastronomische Betriebe und ähnliches, insofern scheint da um relativ hohe Beträge zu gehen. Wie viele Anträge auf Erstattungen, die über drei Millionen Euro liegen, liegen Ihnen also vor?

EINHORN: Das kann ich Ihnen noch nicht sagen, weil, wie der Kollege eben schon gesagt hatte, Anträge erst ab diese Woche gestellt werden können. Wir haben da also noch keine Übersicht. Es geht aber auch um Branchen, die jetzt direkt von der Schließung betroffen, um Soloselbstständige usw., und da kann man davon ausgehen, dass nicht unbedingt der überwiegende Anteil mehr als drei Millionen Euro Umsatz pro Monat macht.

FRAGE: An das BMG zum heutigen RND-Interview mit Herrn Spahn: Können Sie ausführen, wie der Minister auf die Zahl von mehr als 300 Millionen möglichen Impfdosen für Deutschland kommt? Mit welchen Herstellern gibt es schon entsprechende Verträge bzw. Optionen?

NAUBER: Wenn sozusagen alle Kandidaten ans Ziel kommen, also alle Impfstoffe, mit deren Herstellern die EU Verträge geschlossen hat, auch tatsächlich zugelassen werden, dann erhält Deutschland voraussichtlich diese 300 Millionen Impfdosen. Das ergibt sich also aus der Zahl der EU-Verträge und den Impfstoffdosen, die wir von Herstellern bekommen, die wir in Deutschland gefördert haben.

ZUSATZFRAGE: Mit welchen Herstellern gibt es schon entsprechende Verträge bzw. Optionen?

NAUBER: Die EU hat Verträge mit Astra-Zeneca, Johnson & Johnson, Sanofi, Biontech/Pfizer, CureVac und Moderna geschlossen.

FRAGE JESSEN: Herr Minister Spahn hält Impfungen noch im Dezember für möglich. Wer legt fest, in welcher konkreten Reihenfolge geimpft wird?

NAUBER: Der Minister hatte ja den Deutschen Ethikrat, die Leopoldina und die Ständige Impfkommission gebeten, eine Diskussionsgrundlage dafür zu erstellen. Das ist ja auch geschehen, und diese Diskussionsgrundlage haben die Beteiligten hier in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Der Minister hat im Anschluss daran auch noch einmal ein Statement gegeben. Ihm ist es wichtig, dass es dazu eine breite gesellschaftliche Debatte gibt wen wollen bzw. sollen wir zuerst impfen? Ganz konkret hängt das am Ende natürlich auch davon ab, welche Impfstoffe zuerst zugelassen sind und für welche Altersgruppen zum Beispiel diese Impfstoffe besonders geeignet sind.

FRAGE DR. RINKE: Eine Nachfrage zu den Impfstoffen: Sie sagen, es könnten theoretisch 300 Millionen Dosen sein das ist ja mehr, als hier für die Bevölkerung benötigt wird. Gibt es bei Ihnen mittlerweile eine Regelung, wie man dann vorgehen will? Wer soll diese überschüssigen Impfstoffe dann also erhalten?

Herr Seibert, es gibt nun ja schon diverse Vorschläge aus den Ländern. Können Sie vielleicht eine Zwischenbeurteilung abgeben, ob die Kanzlerin mit der bisherigen Debatte, die zwischen den Ländern stattfindet, zufrieden ist, oder ob sie sich eigentlich sehr viel weitergehende Maßnahmen wünscht?

NAUBER: Im Grunde ist die Frage, die Sie da stellen, natürlich auch ein bisschen eine theoretische Frage. Der Minister hat ja schon gesagt: Selbst, wenn zwei Impfstoffdosen notwendig wären, wäre das mehr, als wir für die gesamte Bevölkerung benötigen würden. Er hat schon sehr früh gesagt, dass wir dann selbstverständlich bereit sind, die überschüssigen Dosen sozusagen mit anderen Ländern zu teilen. Aber dafür gibt es jetzt noch kein detailliert ausgearbeitetes Konzept.

STS SEIBERT: Zufrieden ist die Bundeskanzlerin, wie ich es gerade zu sagen versuchte, mit der Art und Weise, wie die Vorbereitung und wie die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern laufen, in einer guten und konstruktiven Atmosphäre. Sie hat gestern auch gesagt, dass die Bürger von uns ganz zu Recht eine geschlossene, gemeinsame Antwort am Mittwoch erwarten. Diese Antwort wollen wir geben; darauf arbeiten sowohl wir auf Seite der Bundesregierung als auch die Länder hin. Deswegen ist es jetzt, denke ich, nicht sinnvoll, Zwischenbilanzen und Einzelurteile zu vorgeschlagenen Maßnahmen zu geben. Mittwoch ist der Tag, und nach den Beratungen am Mittwoch sie beginnen um 14 Uhr werden wie üblich die Presse und die Öffentlichkeit informiert.

FRAGE JUNG (zur Novemberhilfe): Ich habe eine Frage zu den kleinen Betrieben, denen 75 Prozent ihres Umsatzes, und zu den größeren Firmen, denen 70 Prozent erstattet werden sollen. Haben sie ihr Geld schon bekommen?

EINHORN: Die Antragstellung im Rahmen der Novemberhilfe das habe ich heute schon zweimal gesagt soll diese Woche starten. Ohne Anträge keine Auszahlungen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es ist schon Mitte November. Manche Betriebe brauchen das Geld jetzt. Warum wird ihnen erst jetzt die Möglichkeit gegeben, den Antrag zu stellen?

EINHORN: Beides ist uns absolut bewusst, sowohl, dass es November ist, als auch, dass die Betriebe dringend darauf angewiesen sind. Nichtsdestoweniger dazu hat sich der Minister am Wochenende im Deutschlandfunk geäußert muss man beide Seiten sehen. Es geht um 10 Milliarden Euro, wahrscheinlich sogar um ein paar Milliarden Euro mehr. Das muss beihilferechtlich genehmigt werden und so ausgestaltet sein, dass am Ende nicht Betrüger davon profitieren, sondern die Unternehmer und Soloselbstständigen, die das Geld erhalten sollen.

Wir haben von Anfang an gesagt, dass das im Laufe des Novembers geschehen wird. Das ist auch jetzt noch der Plan. Aber von heute auf morgen geht so etwas leider nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum haben Sie sich nicht vorher Gedanken darüber gemacht?

EINHORN: Bevor der November gestartet ist und bevor die Maßnahmen beschlossen wurden, oder was meinen Sie?

ZUSATZ JUNG: Ja. Das ist ja nicht der erste Lockdown.

EINHORN: Wir können erst dann mit Hilfsmaßnahmen reagieren, wenn Hilfsmaßnahmen beschlossen wurden. Das war, wenn ich mich richtig erinnere, Ende Oktober der Fall.

FRAGE POLANSKY: Der Rechnungshof kritisierte heute, dass über die Coronamaßnahmen zu hohe Schulden gemacht würden. Was sagt das BMF dazu? Was bedeuten diese neuen Schulden für die Schuldenbremse?

DR. KUHN: Ich kenne die Kritik des Bundesrechnungshofes jetzt nicht im Einzelnen. Aber der Minister hat sich gestern das haben Sie sicherlich auch gesehen in der Pressekonferenz mit der Kanzlerin schon zu dem Thema geäußert und explizit darauf hingewiesen, dass wir für die Jahre 2020 und 2021 das sind die zentralen Jahre für die Coronapandemie zusammen etwas mehr als 300 Milliarden Euro aufnehmen werden. Perspektivisch wird es mit gewissen Modifikationen dabei bleiben.

Ich will noch einmal betonen, dass wir schon absehen können, dass wir auf der einen Seite wohl nicht alles werden ausgeben müssen, was wir an Kreditermächtigungen für das Jahr 2020 haben, und auf der anderen Seite für 2021 etwas mehr werden ausgeben müssen als im Haushaltsentwurf, der im September vorgestellt wurde, vorgesehen. Aber wenn man sich das anschaut, dann wird klar, dass es im Wesentlichen Verschiebungen zwischen 2020 und 2021 sind. Für diese beiden Jahre zusammen bleibt es ungefähr bei dem Betrag in Höhe von etwas mehr als 300 Milliarden Euro. Das hat der Minister gestern mehrfach betont. Er hat dabei auch immer betont, dass wir uns dies leisten können, weil wir in der Vergangenheit solide gewirtschaftet haben. Klar ist auch, dass das Ganze deutlich teurer würde, wenn wir nichts täten und nicht in dieser Form dagegenhielten.

FRAGE COLITT: Es gibt aktuell Berichte darüber, dass eine Bundeswehrfregatte ein türkisches Schiff inspiziert und es danach scharfe Proteste aus Ankara gegeben habe. Kann das Verteidigungsministerium dazu Stellung nehmen?

THIELS: Ich kann Ihnen gern etwas zum Verfahren sagen. Es ist korrekt, dass die Fregatte „Hamburg“ derzeit im Einsatz IRINI operiert. Die Fregatte führte am 22. November, also gestern, ca. 200 km nördlich von Bengasi ein sogenanntes kooperatives Boarding mittels Hubschrauber auf dem türkischen Containerfrachter „Rosaline A“ durch. Das Schiff wurde verdächtigt, das Waffenembargo nach Libyen zu verletzen.

Der Auftrag zum Boarding wurde durch die Operationsführung der Operation IRINI erteilt. Die Fregatte ist dabei das ausführende Element vor Ort. Es ist also nicht so, dass auf der Fregatte entschieden würde, welches Schiff untersucht wird, sondern die Operationsführung prüft die Voraussetzung dafür und sagt dann: Dieses Schiff soll jetzt bitte untersucht werden.

Im Verdachtsfall kann dann eine weiterführende Untersuchung eines Schiffes durchgeführt werden. Dazu ist die Zustimmung des betroffenen Flaggenstaates so heißt es technisch einzuholen. Der Flaggenstaat ist der Staat, unter dessen Flagge das jeweilige Schiff fährt. Sofern innerhalb einer bestimmten Frist um die vier Stunden kein Widerspruch vorliegt, gilt dies als stillschweigende Zustimmung.

Nach dem, was wir wissen, ist es gestern genau so abgelaufen. Wenn Sie mehr Details dazu wünschen, müssten Sie sich an die „operational headquarters“ für IRINI in Rom wenden. Aber nach dem, was wir an Information auch von der Fregatte „Hamburg“ bekommen haben, ist es gestern dazu gekommen, dass das Boardingteam mittels eines Hubschraubers auf den Frachter abgeseilt ist und dann angefangen hat, die Ladung zu kontrollieren. Die Besatzung war komplett kooperativ und hat alle Möglichkeiten eröffnet.

Die Türkei hat dann nachträglich erklärt, dass sie dem Boarding nicht zustimmt. Daraufhin wurde das Boarding sofort unterbrochen. Das ist, was das betrifft, die klassische Verfahrensweise. Das Boardingteam hat die Inspektion eingestellt und ist inzwischen auf die Fregatte „Hamburg“ zurückgekehrt. Der türkische Frachter „Rosaline A“ kann seine Fahrt jetzt fortsetzen.

Um der Frage gleich vorzugreifen: Bis zum Abbruch der Untersuchung konnten an Bord des Frachters keine verbotenen Güter festgestellt werden.

FRAGE JUNG: Wie oft kommt es vor, dass ein Flaggenstaat doch noch ein Veto gegen die Untersuchung einlegt?

Kann ein Flaggenstaat immer ein Veto einlegen, damit die Schiffe nie kontrolliert werden? Angenommen, die Türken schmuggelten Waffen nach Libyen; dann müssten sie, wenn deutsche Marinesoldaten kommen und gucken wollen, eigentlich immer nur Nein sagen, und dann könnten die Schiffe weiterfahren. Habe ich das richtig verstanden?

THIELS: Die Angabe, wie oft das schon vorgekommen ist, habe ich im Moment nicht parat. Das müsste ich Ihnen gegebenenfalls nachliefern.

Zu den genauen Ausplanungen, wie es sich mit dem Veto verhält, kann vielleicht das Auswärtige Amt etwas sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Konnte das türkische Schiff, das sie jetzt nicht zu Ende kontrollieren konnten und das potenziell Waffen für Libyen an Bord hat, jetzt gen Libyen weiterfahren?

THIELS: Das ist korrekt, ja. Aber bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Türkei ihr Veto eingelegt hat, wurde an Bord nichts gefunden.

ZUSATZ JUNG: Das kann ja gut versteckt sein.

SASSE: Ich kann noch kurz ergänzen. Wir nehmen den Vorfall natürlich sehr ernst. Im Zusammenhang mit der Berliner Libyen-Konferenz haben wir mehrfach deutlich gemacht, dass wir von allen Teilnehmern dieser Konferenz erwarten, das Waffenembargo mit Blick auf Libyen, das immer noch existiert, einzuhalten. Das gilt natürlich auch für die Türkei. Alle müssen sich daran messen lassen, einschließlich der Türkei.

Wie der Kollege vom BMVg schon deutlich gemacht hat, ist es tatsächlich völkerrechtlich erforderlich, dass der Flaggenstaat dem Boarding zustimmt. Diese Zustimmung wird nach vier Stunden fingiert. Im in Rede stehenden Fall wurde die Zustimmung von der Türkei zurückgenommen. Deshalb ist hierbei verfahrensmäßig alles sauber gelaufen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum sind Sie dann besorgt?

SASSE: Wir sind besorgt, weil es überhaupt Vorfälle dieser Art gibt, dass verschiedene Länder verdächtigt werden, Waffen nach Libyen zu schmuggeln.

Wir haben an dieser Stelle allerdings auch schon mehrfach betont, dass wir durchaus einen Abschreckungseffekt der Operation IRINI sehen. Die starke Präsenz der Schiffe der Operation im Mittelmeer zeigt uns, dass dieser Abschreckungseffekt inzwischen Wirkung zeigt.

FRAGE GEBAUER: Was wird das AA in Reaktion auf die Weigerung der Türkei, das erwähnte Schiff auf dem Mittelmeer kontrollieren zu lassen, unternehmen?

SASSE: Darüber kann ich an dieser Stelle noch nicht spekulieren. Ich kann Ihnen allerdings den Hinweis geben, dass das Verhalten der Türkei insgesamt beim Europäischen Rat im Dezember auf der Tagesordnung stehen wird. Dort werden sicherlich auch Vorfälle dieser Art thematisiert.

FRAGE LÜCKING: Erneut handelt das NATO-Mitglied Türkei gegen die Interessen der Mitglieder der NATO. Wie sinnvoll kann vor diesem Hintergrund die Mitgliedschaft in mehreren Verteidigungsbündnissen sein, wenn sich Partner über Bündnisse hinweg derart verhalten?

Diese Frage richtet sich an das AA und das BMVg.

SASSE: Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach der Außenminister hat das vielfach getan deutlich gemacht, dass wir das Verhalten der Türkei in vielerlei Hinsicht als problematisch empfinden und dies auch regelmäßig mit der Türkei aufnehmen.

Wir möchten daraus keine Schlüsse auf den Sinn der Mitgliedschaft der Türkei in Verteidigungsbündnissen ziehen. Allerdings müssen wir an dieser Stelle auch noch einmal sagen, dass wir zu dem Verhalten der Türkei mehrfach Stellung bezogen haben, und zwar in vielerlei Hinsicht.

THIELS: Dem kann ich nichts hinzufügen.

STS SEIBERT: Ich möchte zum Thema Libyen gern noch etwas sagen. Heute treffen sich ja die libyschen Konfliktparteien zu einer weiteren Runde des Libyschen Politischen Dialogforums. Aufgabe dieses Dialogforums ist es, über Perspektiven für eine politische Zukunft Libyens zu beraten und sie dann auch zu verabschieden. Das Ganze findet auf der Basis der UN-Sicherheitsratsresolution 2510 und der Beschlüsse der Berliner Konferenz zu Libyen, die hier stattgefunden hat, statt.

Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben deswegen erwähne ich es : Heute Vormittag haben die Bundesregierung und die Regierungen Frankreichs, Italiens und Großbritanniens eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, mit der wir ein Signal der Unterstützung für dieses libysche politische Dialogforum aussenden wollen. Darin wird ausdrücklich das Ergebnis der ersten Runde der Beratungen Anfang November begrüßt, nämlich, dass es jetzt eine Roadmap, einen Schrittplan sage ich einmal , hin zu Wahlen in Libyen im Dezember 2021 geben soll. Wir sehen darin einen wichtigen Schritt, Libyens Souveränität wieder zu etablieren und die demokratische Legitimität seiner Institutionen zu stärken. Ich verweise also auf die gemeinsame Erklärung der vier Länder.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte daran anschließend von Herrn Seibert gern gewusst, ob es einen direkten Kontakt zwischen der Kanzlerin und dem türkischen Präsidenten gegeben hat, die sich ja zumindest virtuell am Wochenende begegnet sind. Gab es möglicherweise am Rande auch ein bilaterales Telefonat oder eine Videoschalte?

STS SEIBERT: Wenn es etwas zu berichten gäbe, dann täte ich das. Darüber habe ich heute nichts zu berichten.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Familienministerium: In der letzten Woche hat die Bundesregierung ausdrücklich noch einmal dieses Führungspositionengesetz gelobt und gesagt, dass eine verbindliche Quote wirkt und sich freiwillig nichts tut.

Da wäre meine Frage: Es gibt ja auch andere Bevölkerungsgruppen, die in solchen Führungspositionen unterrepräsentiert sind, also die 26 Prozent mit Migrationshintergrund oder Ostdeutsche gegenüber Westdeutschen. Strebt die Bundesregierung in so einem Führungspositionengesetz auch eine Quote für andere Bevölkerungsgruppen an, also mit Migrationshintergrund oder Ostdeutsche?

WILD: Was die Arbeitsgruppe erarbeitet hat, ist ja bekannt. Darüber hinaus habe ich nichts zu berichten.

ZUSATZFRAGE: Mit anderen Worten: Es gibt keine Bestrebungen, auch eine Quote für andere einzuführen?

WILD: Ich habe im Moment nichts dazu zu sagen.

FRAGE JUNG: An das BMU, gegebenenfalls an Herrn Seibert: Die Treibhausgase in der Atmosphäre haben nach UN-Angaben heute trotz der weltweiten Coronamaßnahmen einen neuen Rekordwert erreicht. Mich würde interessieren, wie Sie sich das erklären. Welche Verantwortung hat die Bundesregierung an diesem Rekord? Deutschland ist auf Platz 6 der weltweit größten CO₂-Emittenten. Sie werden den Rekord ja nicht feiern, Herr Seibert.

STS SEIBERT: Ich kenne diese neuesten Zahlen, die Sie zitieren, nicht. Man muss sie sich natürlich anschauen.

Grundsätzlich kann ich sagen, dass es der Bundesregierung sehr bewusst ist, dass wir als ein großes bevölkerungsreiches Industrieland mitten in Europa einen Anteil an den weltweiten CO₂-Emissionen haben, der natürlich auch eine Verpflichtung mit sich bringt. Das gilt für uns Deutsche; das gilt für uns Europäer.

Genau an diesen Verpflichtungen arbeitet die Bundesregierung seit längerem. Klimaschutz empfinden wir als eine der größten und drängendsten Herausforderungen unserer Zeit. Dementsprechend richten wir unsere Politik in Deutschland wie auch in Europa aus. Sie wissen, dass da Klimaziele verschärft werden. Sie wissen, dass der europäische Kontinent sich auf den Weg machen will, 2050 der erste CO₂-neutrale Kontinent zu sein. Sie wissen, dass wir aus Überzeugung und mit starkem Einsatz für das Klimaschutzübereinkommen von Paris stehen.

SCHARF: Zur Evaluierung: Dass man sich diese Zahlen genau ansehen muss, da kann ich mich nur den Äußerungen von Herrn Seibert anschließen. Wir müssen uns natürlich ansehen, was die Gründe dafür sind und in welchen Ländern das festgestellt wurde.

Darüber hinaus kann ich an dieser Stelle für das Bundesumweltministerium nur sagen, dass wir in einer wirtschaftlichen Krise bei allen Maßnahmen, bei Investitionen jeder Art, schauen, dass die Klimakrise nicht in den Hintergrund gerät, sondern Maßnahmen, die beschlossen werden, gleichzeitig dem Klimaschutz dienen.

Dann muss man sehen, dass sich Maßnahmen, die in bestimmten Zeiträumen getroffen werden, auch zeitverzögert auswirken können. Das muss man natürlich berücksichtigen. Ich kenne den Bericht, den Sie gerade genannt haben ehrlich gesagt , auch noch nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Er kam heute heraus. Die WMO das ist die Weltorganisation für Meteorologie fordert die Weltstaaten, die Staatengemeinschaft, dazu auf, die Kurve flach zu machen, also „flatten the curve“. Ist das eigentlich auch das Ziel der Bundesregierung in Sachen Klima, Herr Seibert? Wenn ja, warum tun Sie dann nichts?

STS SEIBERT: Sie wissen selber, dass die Behauptung, wir täten nichts, nicht zutrifft.

ZURUF JUNG: Wenig.

STS SEIBERT: Zweitens kann ich jetzt nur wiederholen: Es ist besser, über eine Studie oder Empfehlungen der Weltorganisation für Meteorologie zu sprechen, wenn wir sie kennen. Wir beide hier haben diese Fakten jetzt noch nicht vorliegen. Die Bundesregierung wird sich das anschauen.

FRAGE POLANSKY: Ich habe noch eine Frage an das Arbeitsministerium: Es gibt neue Vorschläge in Sachen Rentenversicherungen, dass alle in die Rentenversicherungen einzahlen sollen, also auch Selbstständige und Beamte. Wäre das eine Linie, die Bundesminister Heil begrüßen würde?

PRÜHL: Nach meinem Wissen ist das ein Vorschlag einer CDU-Arbeitsgruppe, also noch nicht einmal Linie der CDU-Partei. Dazu äußern wir uns nicht.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Wäre es denn ein Ziel für Außenminister Heil, dass langfristig alle in die Rentenversicherung einzahlen, also auch Selbstständige und Beamte?

PRÜHL: Dass Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen sollen, das ist sogar Teil des Koalitionsvertrages. Dazu wollen wir noch einen Gesetzentwurf vorlegen.

Dass Beamte einzahlen sollen, ist nicht Teil des Koalitionsvertrages. Dazu werden wir, soweit ich das jetzt einschätzen kann, keinen Gesetzentwurf vorlegen.

FRAGE FIJAVŽ: Was war der Inhalt des Telefongesprächs zwischen Frau Merkel und dem slowenischen Regierungschef Janša am Freitag? Haben Sie über den Brief gesprochen, den Herr Janša geschrieben hatte? Was war der Zweck des Anrufs?

STS SEIBERT: Ich kann bestätigen, dass es dieses Telefonat gab. Ich gebe über ein vertrauliches Telefonat hier keine weitere Auskunft. Es gibt zurzeit sehr viele Gespräche der deutschen Ratspräsidentschaft mit europäischen Mitgliedstaaten und Akteuren bei der wichtigen Entscheidung, die vor uns steht: Wie können wir einen Weg finden, dem alle Seiten zustimmen, was den europäischen Haushalt, den Wiederaufbaufonds und den Konditionalitätsmechanismus für diesen betrifft?

FRAGE: Ich habe noch eine Frage an das BMI. Nach meinem Kenntnisstand steht noch eine Nachlieferung zum Thema „Graue Wölfe“ aus es gibt ja jetzt eine neue Verbotsdebatte im Bundestag , ob es seitens des BMI neue Erkenntnisse hinsichtlich deren Aktivitäten in Deutschland gibt, insbesondere unter Berücksichtigung dieses Bergkarabach-Konfliktes.

VICK: Die Bewegung wird durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und regelmäßig in den Verfassungsschutzberichten aufgeführt. Die Bewegung entstand Mitte des 20. Jahrhunderts in der Türkei und fußt auf einer nationalistischen und rassistischen rechtsextremistischen Ideologie. Die ideologische Bandbreite dieser Bewegung reicht von neuheidnischen Elementen über einen nationalistischen Kemalismus bis in den Randbereich des Islamismus.

Zu angeblichen oder tatsächlichen Verbotsüberlegungen äußert sich das BMI grundsätzlich nicht. Ein gestiegenes Bedrohungspotenzial durch die oftmals als „Grauen Wölfe“ bezeichneten Anhänger der Bewegung ist aktuell in Deutschland auch vor dem Hintergrund des Bergkarabach-Konflikts nicht erkennbar.

FRAGE SORGE: Wie reagieren Sie auf die Kritik beim EEG, wonach Änderungen, etwa zum Klimaschutz, erst nachträglich und per Verordnung in das Gesetz eingefügt werden sollen? Warum sollten die Ergänzungen nicht, wie zugesagt, im parlamentarischen Verfahren vorgenommen werden?

SCHARF: Ich kann jetzt nicht sagen, worauf sich die Frage von Frau Sorge bezieht. Das befindet sich ja im parlamentarischen Verfahren. Ich kann gerade den Sachzusammenhang nicht herstellen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann können Sie das vielleicht bilateral klären.

SCHARF: Ja, das machen wir dann bilateral.

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