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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 25. November 2020

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten; Rentenversicherungs- und Alterssicherungsbericht 2020, Empfehlung zum Termin für die Bundestagswahl 2021), Sitzung des Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bhutan, Situation in Äthiopien, Prozess gegen eine Frauenrechtlerin in Saudi-Arabien, COVID-19-Pandemie (Gavi COVAX Advance Market Commitment, mögliches Verbot von Skiurlaub während der Weihnachtsferien, Entwicklung der Zahl von Selbstmorden und Einweisungen in psychiatrische Kliniken, Schnelltests in Schulen, mögliche zusätzliche Maßnahmen im Fernverkehr, Austausch der Bundesregierung mit Experten, Konjunkturpaket, Dezemberhilfen), mögliches Feuerwerksverbot an Neujahr, Kohleausstieg, Kontrolle eines türkischen Containerschiffs auf dem Mittelmeer durch die Bundeswehr, Vorfall am Bundeskanzleramt, Demonstrationen in Leipzig, Berichte über sogenannte Push-backs durch Frontex

1:39 Kabinettsbericht

Naive Fragen zu:
Gesetzliche Rente (ab 6:12)
– weil Sie gerade sagten „Die meisten sind gut versorgt“: letztes Jahr hat die Bundesregierung geantwortet, dass mehr als jede zweite Altersrente unter 900 Euro liegt. Ist das immer noch so? Und verstehen Sie 900 Euro als „gut versorgt“?
– wie groß sind die Reserven der gesetzlichen Krankenversicherung? (10:49)

11:10 Tag der Bundestagswahl
– warum der Tag?

14:02 Rechtsextremismus in Deutschland
– ich habe noch nicht ganz verstanden, mit welchen der 89 Maßnahmen Rassismus in der Polizei bekämpft werden soll (ab 25:13)
– ich höre jetzt keine Maßnahme heraus, die Rassismus in der Polizei speziell angeht
– wurde sich zum Begriff „Rasse“ im Grundgesetz geeinigt?

37:20 Äthiopien
– wie schätzen Sie die Lage vor Ort ein? Der Regierungschef und Friedensnobelpreisträger hat eine Offensive gegen die Minderheit im Norden angekündigt. Menschenrechtsorganisation berichten von „Massakern“
– halten Sie Herrn Abiy noch immer für einen „würdigen Preisträger des Friedensnobelpreises“ und für ein „Vorbild für die internationale Staatengemeinschaft“?

51:22 Böllerei
– ans BMU: Wie stehen Sie zu Böllerei und Feuerwerk an Silvester? Unterstützen Sie die jetztige Freiwilligkeitslösung?
– ist es aus Umweltsicht nicht zwingend notwendig, dass das aufhört?

59:57 Kohleausstieg
– bleibt es dabei, dass bis zum 1. Dezember die Zuschläge aus der ersten Ausschreibungsrunde für die Steinkohle bekannt werden? (1:02:00)

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 25. November 2020:

SRS’IN FIETZ: Guten Tag auch von meiner Seite! Ich stelle Ihnen vor, was das Kabinett heute beschlossen hat.

Das ist einmal das Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten. Ziel des Gesetzes ist es, diejenigen Soldatinnen und Soldaten zu rehabilitieren, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen durch Wehrdienstgerichte verurteilt wurden oder andere dienstrechtliche Benachteiligungen wie zum Beispiel versagte Beförderungen erlitten haben. Ebenfalls einbezogen sind Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund ihrer Homosexualität Nachteile erfahren haben. Damals wurde in den Streitkräften die Benachteiligung offiziell praktiziert. Homosexuelle Neigungen führten nach damaliger Ansicht zur Disziplingefährdung der Truppe.

Aus heutiger Sicht sind die Benachteiligung und deren Folgen ein Verstoß gegen die Grundrechte. Um ein spürbares Zeichen der Rehabilitierung zu setzen, erkennt die Bundesregierung das Leid an und hält eine symbolische finanzielle Entschädigung für erforderlich. Die Betroffenen sollen außerdem die Möglichkeit erhalten, Verurteilungen durch Wehrdienstgerichte aufheben zu lassen. Auch eine Bescheinigung der Rehabilitierung für die Betroffenen ist vorgesehen.

Das Kabinett hat außerdem den Rentenversicherungs- und Alterssicherungsbericht 2020 beschlossen. Es hat in diesem Rentenversicherungsbericht, der jährlich erstellt und vorgestellt wird, Auskunft darüber gegeben, wie sich die Rentenfinanzen in den nächsten fünfzehn Jahren voraussichtlich entwickeln werden.
Nach den Modellrechnungen der Bundesregierung wird die Nachhaltigkeitsrücklage der Deutschen Rentenversicherung Ende 2020 voraussichtlich bei 36,3 Milliarden Euro liegen. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48,2 Prozent und steigt in den Folgejahren zunächst an. Längerfristig sinkt es über 47,6 Prozent im Jahr 2030 bis auf 46 Prozent zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2034. Der Beitragssatz bleibt bis 2022 stabil bei 18,6 Prozent. Im Jahr 2030 beträgt der Beitragssatz 21,5 Prozent und zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2034 22,4 Prozent. Die bis 2025 geltenden gesetzlichen Haltelinien für den Beitragssatz von höchstens 20 Prozent und das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent greifen damit nicht. Auch das bis zum Jahr 2030 geltende Beitragssatzziel von maximal 22 Prozent und das Sicherungsniveauziel von mindestens 43 Prozent werden eingehalten.

Der Alterssicherungsbericht wird in der Legislaturperiode einmal ergänzend zum Rentenversicherungsbericht vorgelegt. Er gibt Auskunft über die verschiedenen öffentlich finanzierten Alterssicherungssysteme und analysiert die Einkommenssituation der Rentnerinnen- und Rentnerhaushalte, die zusätzliche Altersvorsorge und das künftige Gesamtversorgungsniveau. Der Bericht zeigt: Die heutigen Seniorinnen und Senioren in Deutschland sind in der Regel gut versorgt, vor allem, wenn sie über eine zusätzliche Alterssicherung verfügen.

FRAGE JUNG: Frau Fietz, Sie sagten gerade, dass die meisten Senioren gut versorgt seien. Im letzten Jahr hat die Bundesregierung gesagt, dass mehr als jede zweite Altersrente in Deutschland unter 900 Euro liegt. Ist das immer noch so? Verstehen Sie einen Lebensstandard unter 900 Euro als „gut versorgt“? Meine Frage richtet sich auch an das BMAS.

SRS’IN FIETZ: Richtet sich die Frage an mich oder an das BMAS?

ZUSATZFRAGE JUNG: An Sie, falls Sie die Frage beantworten können. Ansonsten richtet sie sich an das BMAS.

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen auf die Frage nur ganz grundsätzlich antworten und sagen, dass dieser jetzt vorgelegte Bericht zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der älteren Menschen gut abgesichert ist. Drei Prozent der über 65-Jährigen in den neuen Bundesländern sind es nur gut ein Prozent sind allerdings auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Laut Bericht könnte das Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings noch steigen, denn die Bundesregierung hat die Leistungen für Rentnerinnen und Rentner in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Sie hat zum Beispiel unter anderem die Mütterrente, die Rente mit 63 sowie das Flexirentengesetz eingeführt und für die Anhebung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung gesorgt. Darüber hinaus werden Geringverdiener ab dem kommenden Jahr von der Grundrente profitieren.

ZUSATZ JUNG: Ich hatte aber gefragt, ob sich an Ihrer eigenen Aussage vom letzten Jahr, dass die meisten Rentner von der gesetzlichen Rentenversicherung weniger als 900 Euro bekommen, etwas geändert hat, und zwar maßgeblich.

SRS’IN FIETZ: Und ich habe gesagt, dass ich Ihnen darauf jetzt nur allgemein antworten kann. Die Frage wäre jetzt an das BMAS, ob dort eine weitergehende Antwort möglich wäre.

GÖPNER-REINECKE: Ich möchte kurz etwas voranstellen: Beide Berichte zeigen, dass die Alterssicherung in Deutschland gut aufgestellt ist.

Was Ihre erste Frage angeht, müsste ich die Zahl nachreichen. Ich kann aber sagen, dass der Alterssicherungsbericht deutlich zeigt, dass eine geringe Rente nicht bedeutet, dass jemand im Alter bedürftig ist, weil häufig noch andere Einkommensarten vorhanden sind. Der Anteil der Rentner, die Grundsicherung beziehen, liegt seit Jahren recht stabil bei drei Prozent.

FRAGE JESSEN: Auch wahlweise an Frau Fietz oder an das BMAS: Die demografischen Zahlen weisen aber darauf hin, dass sich die Situation zwischen Einzahlern und Leistungsempfängern perspektivisch verschlechtert. Bedeutet es angesichts dieser Zahlen nicht, dass Sie über eine grundlegende Änderung des staatlichen Rentensystems nachdenken müssen, zum Beispiel eine Ausweitung, eine Vergrößerung des Kreises derer, die auch Beiträge zu leisten haben? Ist das eine Perspektive oder sagen Sie, dass das im Moment so geht und man so weitermacht?

GÖPNER-REINECKE: Meine Kollegin hatte sich am Montag dazu schon geäußert. An den Vorschlägen der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission wird weitergearbeitet. Über Prognosen in der Zukunft kann ich mich hier natürlich noch nicht äußern.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Prognosen sind Prognosen; gleichwohl gehen die Zahlen in eine relativ eindeutige Richtung. Sie sprechen von der Kommission. Aber sieht die Bundesregierung oder Ihr Ministerium die Notwendigkeit eines grundlegenden Systemwandels, einer Systemerweiterung nicht eines Systemwechsels perspektivisch in Richtung einer Einbeziehung weiterer Zahlerkreise?

GÖPNER-REINECKE: Ich glaube, ich hatte gerade gesagt, dass die Vorschläge auf dem Tisch liegen. Die Inhalte sind also sozusagen da. Inwiefern sie umgesetzt werden, kann ich jetzt nicht weiter kommentieren.

FRAGE JUNG: Eine Lernfrage: Wie groß sind die Reserven der gesetzlichen Rentenkasse?

GÖPNER-REINECKE: Die konkrete Zahl darf ich Ihnen sicherlich nachliefern.

VORS. WOLF: Dann machen wir weiter mit dem Bericht aus dem Kabinett.

SRS’IN FIETZ: Des Weiteren hat die Bundesregierung heute eine Empfehlung zum Termin für die nächste Bundestagswahl beschlossen. Sie schlägt dem Bundespräsidenten als Tag für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages Sonntag, den 26. September 2021 vor.

FRAGE JUNG: Warum dieser Tag?

SRS’IN FIETZ: Nach Artikel 39 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes muss die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in der Zeit zwischen dem 25. August und dem 24. Oktober 2021 stattfinden. Nach § 16 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes wird der Wahltag, der ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein muss, vom Bundespräsidenten bestimmt. Die Bundesregierung unterbreitet ihm hierfür gemäß der Staatspraxis eine Empfehlung.

Die Bundesregierung hat bei ihrer Entscheidung die terminlichen Präferenzen der Länder und der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen berücksichtigt. Sie hat unter Abwägung aller Gesichtspunkte wie zum Beispiel der Schulferien in den Ländern den 26. September 2021 als geeigneten Termin angesehen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Fietz, Sie haben es jetzt fast gesagt. Ich wollte fragen, ob es auch eine Verständigung mit den Bundesländern gibt. Es gibt also kein Bundesland, das dagegen Einwände erhoben hätte?

SRS’IN FIETZ: So wie ich das verstehe nicht.

FRAGE REITSCHUSTER: In einer Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt dieser zu dem Ergebnis, dass gerade im Hinblick auf Corona eine Verschiebung möglich wäre. Können Sie das ausschließen?

SRS’IN FIETZ: Da ich diese Studie nicht kenne, kann ich dazu im Moment nichts sagen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Können Sie, unabhängig von diesem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, eine Verschiebung ausschließen?

SRS’IN FIETZ: Ich kann dazu heute keine Angaben machen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie können es also nicht ausschließen?

SRS’IN FIETZ: Ich kann es weder ausschließen noch bestätigen.

SRS’IN FIETZ: Mit den Kabinettsthemen bin ich jetzt durch. Es hat aber noch der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus getagt, über den ich Sie gerne informieren möchte. Das war heute die dritte Sitzung dieses Ausschusses unter Vorsitz der Bundeskanzlerin.

Der Kabinettsausschuss hat heute einen Katalog von fast 90 konkreten Maßnahmen im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus vorgelegt. Die Bundesregierung stellt in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt mehr als eine Milliarde Euro für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus bereit. Zusätzlich wird sie dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die Bereinigungssitzung zum Haushalt 2021 vorschlagen, nochmals weitere 150 Millionen Euro für Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesregierung betrachtet die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie von Antisemitismus und allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie den Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung als eine gesamtgesellschaftliche und dauerhafte Aufgabe von zentraler politischer Bedeutung. Gewalt, Abwertung und Diskriminierung aufgrund von Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, antischwarzem Rassismus und jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind für die Bundesregierung nicht hinnehmbar und haben in Deutschland keinen Platz.

Der nun vorgelegte Maßnahmenkatalog dient insbesondere den im ersten Bericht des Kabinettsausschusses vom 20. Mai 2020 festgehaltenen vier Zielen:

Es geht um ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus als einem gesamtgesellschaftlichen Phänomen. Es geht um die Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es geht um den Ausbau der Unterstützung von Betroffenen von rassistischer Diskriminierung und ihrem sozialen Umfeld. Es geht um wirksamen Opferschutz und die Anerkennung und Wertschätzung einer vielfältigen und chancengerechten Gesellschaft durch Stärkung gleicher Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Da die Sitzung des Kabinettsausschusses erst soeben zu Ende ging, sehen Sie es mir nach, wenn ich hier jetzt nicht weiter ins Detail gehen kann. Wir haben aber soeben eine Pressemitteilung mit dem Maßnahmenkatalog verschickt.

FRAGE BUSCHOW: Meine erste Nachfrage bezieht sich auf diese eine Milliarde Euro, die Sie am Anfang erwähnt haben. Vielleicht kann auch ein Ressort, das Bescheid weiß, aushelfen. Wie setzt sich diese Summe zusammen? Bezieht sich diese Summe auf Maßnahmen, die schon beschlossen sind? Hat man alles zusammengerechnet, was man ohnehin plant, oder ist das tatsächlich neu zur Verfügung gestelltes Geld? Wie soll durch die Bereinigungssitzung neues Geld dazukommen?

Zweitens. Wo liegen die Schwerpunkte bei der Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus?

ALTER: Ich kann zur Aufteilung dieser finanziellen Mittel jetzt keine konkreten Angaben machen. Es gibt dieses Maßnahmenpaket, das vorsieht, dass in dieser Größenordnung die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus gefördert werden soll.

Wie der Verfahrensstand jetzt ist, kann ich Ihnen im Moment nicht genau sagen. Aber die Tatsache, dass es noch einmal eine Befassung durch den Haushaltsgesetzgeber geben muss, deutet ja darauf hin, dass zumindest nicht die komplette Summe bereits veranschlagt ist, sondern dass es natürlich darum geht, Schwerpunkte zu setzen und diese Arbeit zu intensivieren. Aber zu den Details der Veranschlagung dieser Mittel kann ich hier keine konkrete Aussage machen.

SRS’IN FIETZ: Vielleicht hilft noch der Hinweis, dass der gesamte Maßnahmenkatalog in der kommenden Woche im Kabinett zum Beschluss vorgelegt wird, und dann wird sicherlich auch noch detaillierter über die Finanzierung einzelner Punkte zu reden sein.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Ich habe eine zweite Frage zu einem Detail; die geht jetzt tatsächlich an das BMI. Können Sie bezüglich der Studie sagen dem Forschungsvorhaben Alltagsrassismus in Unternehmen, Zivilgesellschaft und öffentlichen Institutionen , was mit den öffentliche Institutionen gemeint ist? Sind das beispielsweise Schulen?

ALTER: Na ja, der Begriff ist ja bewusst offengehalten worden, weil es in dieser Studie darum geht, in den Bereichen, die von Rassismus betroffen sein können, Informationen auf der Grundlage der Informationen und Forschungsergebnisse zu erheben, die bereits vorliegen. Wir hatten dieses Thema ja an dieser Stelle schon mehrfach besprochen und haben auch deutlich gesagt: Das ist jetzt keine Studienarbeit, die irgendwie bei null anfängt, sondern es gibt ja bereits verschiedene Forschungsergebnisse. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse, die wir haben, soll es jetzt eine weitere Untersuchung geben. Deswegen ist die Begrifflichkeit „öffentliche Institutionen“ ganz bewusst offengehalten worden, weil man in der Konzeption dieser Studie natürlich schauen muss, welche Bereiche es sich damit anzuschauen lohnt.

FRAGE MARTEN: Meine Frage geht auch an das BMI und, falls sie nicht zu Genüge beantwortet werden sollte, auch an das Familienministerium. Aber wir können es ja erst einmal so versuchen. – Im Vorfeld wurde ja immer wieder dieses Demokratiefördergesetz zur Sprache gebracht. Das findet sich in diesem Maßnahmenkatalog jetzt nicht. Es findet sich lediglich der Hinweis, dass das BMI und das BMFSFJ zeitnah Eckpunkte für ein Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie erarbeiten und vorlegen werden. Jetzt wollte ich fragen: Inwieweit ist das deckungsgleich mit dem zuvor geforderten Demokratiefördergesetz, und wann kann man dabei mit Eckpunkten rechnen?

ALTER: Ich würde ganz gerne, weil wir uns ja schon sehr stark mit den Details beschäftigen ich werde Ihre Frage auch gleich beantworten , noch einmal einige grundsätzliche Bemerkungen machen, die mir der Bundesinnenminister nach der heutigen Ausschusssitzung mitgegeben hat. Der Bundesinnenminister hat eine sehr positive Ausschusssitzung erlebt, die bei allen Beteiligten vom Geiste großer Geschlossenheit geprägt gewesen ist. Der Ausschuss hat, wie Frau Fietz schon gesagt hat, ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das im Weiteren durch das Bundeskabinett zu beschließen sein wird. Dieses Paket enthält 89 ganz konkrete Maßnahmen, die sich auf unterschiedliche Bereiche in der Regierung beziehen. Es sind also alle Ressorts und alle Stellen beteiligt und auch adressiert, die im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus einen Beitrag leisten können.

Das ist aber nicht der Beginn der Aktivitäten der Bundesregierung, sondern vielmehr hat ja auch der Bundesinnenminister schon mehrfach deutlich gesagt: Es gab vorher keine Bundesregierung, die das Problem und die Gefahren durch Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus so deutlich identifiziert und mit so umfassenden Maßnahmen belegt hat. Die heutige Ausschusssitzung und der Maßnahmenkatalog von 89 Maßnahmen ist nicht der Anfang, sondern es geht vielmehr darum, den eingeschlagenen Weg, dem schon viele Schritte vorausgegangen sind, jetzt in die richtige Richtung weiterzugehen. Dagegen gab es im Übrigen heute in der Ausschusssitzung nicht den leisesten Widerspruch. Insofern ist der Bundesinnenminister mit einem sehr positiven Gefühl aus dieser Ausschusssitzung herausgegangen und freut sich auf die weiteren Schritte.

In diesem Zusammenhang spielte auch die Zielrichtung eine Rolle, in einem Gesetz die Grundwerte unserer freiheitlichen und wehrhaften Demokratie festzuschreiben. Es handelt sich dabei um ein inhaltlich anderes Vorhaben im Vergleich mit dem, das Sie angesprochen haben und das zunächst in der Diskussion war. Die Position des Bundesinnenministeriums dazu hat sich auch nicht verändert. Es kann nach unserer Auffassung kein Gesetz geben, das einzig und allein den Zweck hat, die finanzielle Förderung von Präventionsprogrammen zu regeln, so wichtig sie auch sind. Sie werden auch weiterhin wichtig sein, und sie werden auch finanziell gefördert, aber im Prinzip kann eine finanzielle Förderung auch durch den Haushaltsgesetzgeber geregelt werden.

Bei dem Vorhaben, das nun in dem Maßnahmenkatalog steht, geht es darum, dass die Grundwerte unserer Demokratie gesetzlich festgeschrieben werden. Dabei geht es auch um die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und um Ähnliches. Es geht also als Schlagworte um Extremismusbekämpfung, um Extremismusprävention. Aber die konkreten Inhalte dieses Gesetzes stehen natürlich noch nicht fest. Es gibt jetzt den Auftrag, dass der Bundesinnenminister gemeinsam mit der Familienministerin Eckpunkte dafür erarbeiten soll, wie ein solches Gesetz ausgestaltet werden könnte. Auch in dieser Zielrichtung besteht zwischen dem Bundesinnenminister und der Familienministerin größte Übereinstimmung.

ZUSATZFRAGE MARTEN: Dann würde ich tatsächlich gerne noch einmal kurz das Familienministerium dazu befragen. Ist das Familienministerium mit dem, was sich für mich nach einer Kompromisslösung anhört, zufrieden? Das ist ja jetzt schon seit Jahren im Gespräch. Ist diese Lösung jetzt zur Zufriedenheit des Ministeriums?

WILD: Ich würde auf das Zitat unserer Ministerin verweisen, das wir nach der Sitzung des Ausschusses verschickt haben. Darin steht eben, dass unsere Ministerin zusammen mit dem Bundesinnenminister Punkte erarbeiten und vorlegen wird. Die weiteren Schritte müssen innerhalb der Koalition erfolgen.

FRAGE JUNG: Ich habe noch nicht ganz verstanden, Herr Alter, durch welche der 89 Maßnahmen Rassismus in der Polizei bekämpft werden soll.

ALTER: Wir haben auch an dieser Stelle mehrfach gesagt, dass es unterschiedliche Betrachtungen geben wird. Der Bundesinnenminister hat deutlich gemacht: Es kann keine Betrachtung im Rahmen einer Forschungsstudie geben, die ausschließlich darauf abzielt, Rassismus in der Polizei zu untersuchen. Es muss vielmehr eine Untersuchung sein, die gesamtgesellschaftlich greift und bei der, wie wir eben schon gesagt haben, natürlich auch öffentliche Institutionen Bestandteil sein werden. Natürlich werden auch Sicherheitsbehörden in irgendeiner Weise in dieser Betrachtung eine Rolle spielen.

Demgegenüber gibt es eine auf die Polizei bezogene Studie die ist nicht Gegenstand dieses Kabinettsausschusses , die sich mit dem Alltag der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Deutschland beschäftigt, mit den Erfahrungen, die sie machen, mit den Einstellungen, die sie dazu motivieren, überhaupt zur Polizei zu gehen, sowie mit dem, was der polizeiliche Alltag im Laufe der Jahre an Veränderungen hervorbringt. Das sind zwei Dinge, die wir mehrfach angekündigt haben und die auch so stattfinden werden. Diese gesamtgesellschaftliche Studie zu Alltagsrassismus findet sich in diesem Maßnahmenkatalog wieder.

ZUSATZ JUNG: Ich höre jetzt aber keine Maßnahme heraus, die speziell Rassismus in der Polizei angeht.

ALTER: Aber ich habe doch gerade begründet, warum wir das nicht isoliert betrachten wollen, sondern das ist im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen

ZUSATZ JUNG: Ja, das ist mir klar. Aber ich hatte nach einer konkreten Maßnahme in Bezug auf Rassismus in der Polizei gefragt. Dazu können Sie nichts sagen.

ALTER: Also

ZUSATZFRAGE JUNG: Es war ja auch das Thema „Rasse als Begriff im Grundgesetz“ ein Thema. Hat man sich darauf geeinigt, ob der Begriff „Rasse“ im Grundgesetz gestrichen wird?

ALTER: Ich will vielleicht doch noch einmal einen Satz ergänzen. Sie haben gerade gesagt, ich hätte zu dieser Frage nichts gesagt. – Ich habe diese Frage beantwortet und habe deutlich gemacht: Es wird eine Forschungsstudie geben, die sich mit Rassismus in der deutschen Gesellschaft beschäftigt. Man darf diese Aussage nicht so umdeuten, dass daraus entnommen werden könnte, dass die Polizei in dieser Betrachtung keine Rolle spielen werde. Das zu sagen ist mir an dieser Stelle noch einmal wichtig.

Zum zweiten Teil der Frage: Sie wissen ja, dass sich die Bundesregierung darauf verständigt hat, dass sich eine Arbeitsgruppe des Bundesinnenministeriums und des Bundesjustizministeriums möglichst zeitnah darüber verständigen soll, wie es bei diesem Thema weitergeht. Diese Arbeitsgruppe ist eingesetzt worden, sie arbeitet, aber es gibt da noch keine Entscheidung.

KALL: Ich würde das gerne ergänzen. Die Bundesjustizministerin hat sich vorhin auch schon dazu geäußert. Es herrscht also schon Einigkeit darüber, dass der Begriff „Rasse“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes durch einen neuen Begriff ersetzt wird, weil der Begriff „Rasse“ heute nicht mehr das trifft, um das es geht. Es geht um Rassismus und nicht um den Begriff „Rasse“, der 1949 der richtige Begriff war, weil er die Abkehr vom Rassenwahn den Nationalsozialisten bedeutete. Aber nicht erst seit heute, sondern seit sehr Langem ist klar, dass es keine unterschiedlichen Menschenrassen gibt, dass dieses Wort selbst Vorurteile birgt und Missverständnisse hervorrufen kann. Deswegen wird der Begriff „Rasse“ ersetzt, und zwar in einer Weise, die den Schutz vor Benachteiligungen in keiner Weise einschränken darf. Es bleibt also bei dem weiten Schutz vor Diskriminierungen durch Artikel 3. Das Wort wird eben dann durch einen neuen Begriff ersetzt werden, der in dieser sozusagen redaktionellen Gruppe zwischen dem Bundesinnenministerium und uns als dem Bundesjustizministerium noch abgestimmt wird.

Vielleicht noch etwas ganz Greifbares dazu, was das dann auf der einfachgesetzlichen Ebene bedeutet: Eine weitere Änderung, die sich in dem Maßnahmenkatalog wiederfindet, ist eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das zum Beispiel davor schützt, dass man aufgrund seiner ethnischen Herkunft eine Wohnung nicht bekommt oder einen Vertrag nicht abschließen kann, wenn man eine bestimmte Herkunft hat. Damit wird es Betroffenen stark erleichtert, gegen solche Benachteiligungen zu klagen, indem die Fristen auf ein halbes Jahr verlängert werden, in dem man sich eben gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen wehren kann.

SRS’IN FIETZ: Mir ist noch wichtig, in diesem Zusammenhang zu betonen, dass immer, wenn es um eine Veränderung des Grundgesetzes geht, natürlich sehr sorgfältig analysiert und diskutiert werden soll, und das passiert auch in diesem Fall.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Fietz, Sie haben berichtet, dass im Ausschuss und im Kabinett heute sehr viel mit dem Thema des Rechtsextremismus gearbeitet wurde. Haben Sie auch Linksextremismus und Extremismus, der religiös motiviert ist, behandelt?

SRS’IN FIETZ: Dieser Kabinettsausschuss heißt „Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“. Ich glaube, das beantwortet Ihre Frage.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Gibt es einen ähnlichen Ausschuss, oder wollen Sie sich ähnlich intensiv mit Linksextremismus und religiös motiviertem Extremismus befassen?

SRS’IN FIETZ: Die Bundesregierung lehnt jegliche Art von Extremismus ab, hat alle Formen von Extremismus ständig im Blick und bemüht sich darum, Gegenmaßnahmen zu entwickeln und Extremismus in jeglicher Form zu bekämpfen.

FRAGE BUSCHOW: Herr Kall, ich habe noch zwei Nachfragen zu Details aus dem Papier. Das Erste ist: Die Ministerin hat erklärt, es werde erstmals einen Antirassismusbeauftragten geben. Es liegt jetzt bestimmt an mir, dass ich das ganze Papier noch nicht richtig detailliert gelesen habe. Können Sie mir einen Hinweis darauf geben, unter welchem Punkt das steht und in die Zuständigkeit welches Ministeriums das fallen wird?

Die zweite Frage betrifft das Vorhaben, die verhetzende Beleidigung unter Strafe zu stellen. Können Sie noch einmal schildern, warum es da Regelungsbedarf gibt und was eine verhetzende Beleidigung ist?

KALL: Ja. Zum Antirassismusbeauftragten gab es schon vorab eine politische Einigung innerhalb der Koalition. Darauf bezieht sich das. Aber die ist meines Wissens so, dass es den Antirassismusbeauftragten oder die Antirassismusbeauftragte ab der nächsten Legislaturperiode geben soll. Insofern soll von der nächsten Bundesregierung eine Persönlichkeit benannt werden. Wo die dann angesiedelt werden soll, ist meines Wissens noch Gegenstand der weiteren Gespräche.

Zum Thema der verhetzenden Beleidigung werden wir einen Gesetzentwurf vorlegen. Das ist eine der Maßnahmen. Dabei geht es um antisemitische Hetze und rassistische Hetze, die sich direkt gegen die Betroffenen richtet, also sich zum Beispiel ganz altmodisch per Brief, per E-Mail oder per Direktnachricht an Betroffene richtet. Die ist deshalb bisher nicht als Volksverhetzung strafbar, weil sie nicht öffentlich erfolgt. Trotzdem trifft das die Betroffenen. Es gibt ein gehöriges Bedrohungspotenzial und Verhetzungspotenzial, und es geht darum, das eben auch unter Strafe zu stellen, und zwar mit einem neuen Straftatbestand, der „verhetzende Beleidigung“ heißen soll, weil er eben genau zwischen der Volksverhetzung und der Beleidigung liegt.

Ich möchte ganz kurz noch eines zu dem anfügen, was Frau Fietz auf Herrn Reitschusters Frage gesagt hat: Ich glaube, man muss auch einmal ganz kurz schauen, woher dieser Kabinettsausschuss kommt. Dies ist ja das zweite Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen Rechts. Das erste gab es nach dem antisemitischen Terroranschlag von Halle, und dadurch haben wir insbesondere die Bekämpfung von Rechtsterrorismus und die Bekämpfung von Hasskriminalität deutlich verstärkt, insbesondere mit dem Gesetzespaket gegen Hass und Hetze, das der Bundestag schon beschlossen hat. Jetzt ist dies das zweite Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus und Rassismus, das auf die neuen rassistischen Morde im Februar in Hanau und insofern auf die mörderische Gewalt, die von Rechtsextremisten ausgeht, folgt. Deswegen verwahren wir uns gegen jede Gleichsetzung. Aus diesem Grund gab es den Kabinettsausschuss und auch den heutigen Maßnahmenkatalog.

FRAGE GEUTHER: An das Innenministerium und das Familienministerium: Ist sichergestellt, dass eine Finanzierung von Initiativen zur Demokratieförderung über die bisher mögliche begrenzte Zeit der Anschubfinanzierung hinaus möglich ist? Wie soll das gewährleistet werden?

ALTER: Ich kann auf das Bezug nehmen, was ich eben im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorschlag schon gesagt habe: Es gibt die erklärte gemeinschaftliche Zielrichtung, Präventionsprojekte, die in ihrer Wirkung auch fortgeführt werden sollten, dauerhaft zu finanzieren. Es wird sicherlich auch im Rahmen der Eckpunkte für ein Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie einen Abschnitt geben, der genau das aufgreift.

WILD: Dem habe ich ehrlich gesagt nicht hinzuzufügen.

SASSE: Für das Auswärtige Amt möchte ich mich zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bhutan äußern. Wir freuen uns, mit der heutigen Aufnahme diplomatischer Beziehungen zum Königreich Bhutan einen neuen Partner in Asien hinzuzugewinnen, der sich für eine regelbasierte, multilaterale internationale Ordnung einsetzt. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich unsere freundschaftlichen Beziehungen kontinuierlich vertieft und gefestigt. Mit der heutigen Aufnahme diplomatischer Beziehungen verleihen wir dieser gewachsenen Freundschaft Ausdruck. Es ist eine Ehre für Deutschland, von nun an zu den nur 53 Staaten zu gehören, zu denen das Königreich Bhutan diplomatische Beziehungen pflegt.

Das Königreich Bhutan ist bereits jetzt für Deutschland ein wichtiger internationaler Partner in bedeutenden Themenfeldern wie denen der Klima- und Umweltpolitik oder des Kulturerhalts. Dies gilt gerade mit Blick auf die großen Anstrengungen des Königreichs zum Erhalt kultureller und ökologischer Schätze.

Durch die nun formalisierten diplomatischen Beziehungen können wir unseren politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Dialog weiter vertiefen.

FRAGE DR. RINKE: Können Sie sagen, warum es bisher keine diplomatischen Beziehungen gab?

Geht die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Eröffnung einer Botschaft in dem Land einher, oder wird das Land von einem anderen Land aus betreut?

SASSE: Zu Ihrer ersten Frage: Bhutan ist seit 2008 eine konstitutionelle Monarchie und verfolgt einen vorsichtigen Kurs der Öffnung. Dabei werden diplomatische Beziehungen zu anderen Ländern nach und nach aufgenommen. Insgesamt unterhält Bhutan bisher, wie ich schon sagte, diplomatische Beziehungen mit 53 Staaten.

In der Zeit vor 2008 war Bhutan an dem Freundschaftsvertrag von 1949 zwischen Indien und Bhutan gebunden. Gemäß diesem Vertrag hatte Bhutan gegenüber Indien eine Konsultationspflicht in außenpolitischen Fragen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Zuständig ist unsere Botschaft in Indien, also in Neu-Delhi.

FRAGE JUNG: Frau Sasse, hat die Bundesregierung eine eigene Haltung gegenüber dem, was gerade in Äthiopien los ist? Die Regierung des Friedensnobelpreisträgers hat eine Militäroffensive gegen die eigene Minderheit im Norden des Landes angedroht. Wie beobachten Sie das? Menschenrechtsorganisationen berichten bereits von Massakern.

SASSE: Vielen Dank für die Frage. Soweit ich weiß, hat sich Herr Burger an dieser Stelle am vergangenen Montag zu Äthiopien geäußert. Auch unser Außenminister hat sich zu diesem Thema geäußert.

Ich möchte an dieser Stelle aber wiederholen, dass uns die Lage in Äthiopien großen Anlass zur Sorge gibt. Herr Burger hat in der vergangenen Woche gesagt, dass ein politischer Prozess erforderlich ist, um die Lage zu beruhigen und um Raum für Lösungen zu schaffen. Auch der VN-Sicherheitsrat ist inzwischen mit der Lage in Äthiopien befasst. Auch dort bringen wir uns ein. Bisher ist keine der beiden Seiten, weder die äthiopische Seite noch die Volksbefreiungsfront von Tigray, bereit dazu, auf diplomatische Vermittlungsversuche einzugehen.

Was die Gräueltaten angeht, die Sie erwähnt haben, insbesondere auch die Nachrichten über Massaker, so sind sie natürlich erschütternd; das kann man nicht anders sagen. Rhetorik und Gewalt gegen ethnische Gruppen, wie sie vielerorts in Äthiopien stattfinden, drohen, die innerstaatlichen Spannungen weiter zu verschärfen. Wir haben insbesondere auch das von amnesty international berichtete Massaker zur Kenntnis genommen. Das wird jetzt untersucht. Wir sind auch in diesem Fall der Ansicht, dass die Verantwortlichen ermittelt und einem rechtsstaatlichen Verfahren zugeführt werden müssen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Fietz, die Bundesregierung hat vor einem Jahr verlauten lassen, dass der Premierminister ein würdiger Träger des Friedensnobelpreises und Vorbild auf internationaler Bühne sei. Ist das, was jetzt in Äthiopien geschieht und was er Teilen seiner Bevölkerung androht bzw. was er schon befohlen hat, immer noch eines Friedensnobelpreisträgers würdig? Ist er für die Bundesregierung immer noch ein Vorbild auf internationaler Bühne?

SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich ganz grundsätzlich antworten, dass die Bundesregierung über die jüngsten Entwicklungen in Äthiopien sehr besorgt ist und dass die Bundeskanzlerin die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgt.

Es gibt bereits zahlreiche Kontakte der Bundesregierung in dieser Angelegenheit. Wir unterstützen zunächst die Bemühungen der Afrikanischen Union. Heute werden hochrangige Sondergesandte drei ehemalige afrikanische Staatspräsidenten nach Addis Abeba reisen und Gespräche mit Herrn Abiy führen. Wir hoffen, dass dies zur Deeskalation der Lage beiträgt.

Wie Sie wissen, hat die Bundeskanzlerin am Montag mit dem sudanesischen Premierminister Abdalla Hamdok telefoniert und dabei auch über den Konflikt in der nordäthiopischen Region Tigray gesprochen. Dabei hat sie dem Sudan, der inzwischen etwa 40 000 Flüchtlinge aufgenommen hat, zusätzliche humanitäre Hilfe angekündigt. Außerdem hat sie noch einmal bekräftigt, dass Wege zu einer nicht militärischen Lösung des Konflikts gesucht werden müssen. Aus Sicht der Bundesregierung ist es besonders wichtig, die Zivilbevölkerung zu schützen und den humanitären Zugang nach Tigray sowie die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Sasse, eine Frage zum Thema der Menschenrechte in Saudi-Arabien: Heute findet der Gerichtsprozess der saudischen Frauenrechtlerin Loujain Alhathloul statt. Es ist ein geheimer Gerichtsprozess. Sie ist schon seit zwei Jahren im Gefängnis und wurde laut ihrer Familie gefoltert.

Was tut die Bundesregierung, um sich für die Freilassung einzusetzen? Wie bewertet die Bundesregierung diesen Geheimgerichtsprozess?

SASSE: Zu Ihrer ersten Frage: Wir verfolgen diesen Fall wie auch die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien allgemein sehr aufmerksam. Wir haben gegenüber der saudischen Regierung unsere Position mehrfach zum Ausdruck gebracht und tun dies auch weiterhin. Wir sind der Meinung, dass zum einen natürlich rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden müssen und zum anderen ganz konkret in diesem Fall die Frauenrechtsaktivistin Alhathloul freigelassen werden soll. Diese Position vertreten wir gegenüber der saudischen Regierung immer wieder und machen dies auch unmissverständlich deutlich.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Gibt es seitens der deutschen Botschaft irgendwelche Beobachtungen (akustisch unverständlich) wenn sie an dem Gerichtsprozess teilnimmt? Wurde sie zugelassen?

SASSE: Zu diesem Fall kann ich Ihnen, wie gesagt, nur mitteilen, dass wir zu dem Fall sowohl mit der saudischen Regierung als auch mit Menschenrechtsorganisationen und Familienangehörigen der Betroffenen in Verbindung stehen und diesen Fall genau beobachten.

FRAGE JESSEN (zur Situation in Äthiopien): Frau Fietz, Sie haben den Kontakt zwischen Kanzlerin und Sudan erwähnt. Gab es in jüngerer Vergangenheit einen direkten Kontakt zwischen Frau Merkel und Herrn Abiy, oder haben Sie es auf der Agenda, einen solchen direkten Kontakt zu suchen oder durchzuführen?

SRS’IN FIETZ: Sie kennen unsere Antwort dazu: Wenn es solch einen Kontakt gegeben hätte, würden wir das mitteilen.

FRAGE BAUMANN: Die Kanzlerin zeigte sich am Sonntag in der Pressekonferenz zum G20-Gipfel unzufrieden mit der Impfallianz Gavi. Wo klemmt es dort konkret, und was werden Sie unternehmen, um die Verhandlungen mit Gavi COVAX zu beschleunigen?

Die Frage geht gegebenenfalls auch an das Gesundheitsministerium.

SRS’IN FIETZ: Ich denke, hierauf zu antworten sind die Ressorts auf jeden Fall besser geeignet.

KAUTZ: Die Kanzlerin hat sich dazu eindeutig geäußert. Deutschland tut seinen Teil in dieser Impfallianz und hat die anderen Länder aufgefordert, sich ebenfalls daran zu beteiligen. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

VORS. WOLF: Die Frage war, was sozusagen die Knackpunkte seien oder wo es dort klemme.

KAUTZ: Der Knackpunkt ist das Geld.

FRAGE STREIHAMMER: Italiens Premier Giuseppe Conti fordert, dass der Winterurlaub europaweit über die Weihnachtsfeiertage verboten werde. CSU-Chef Markus Söder unterstützt das.

Was hält die Kanzlerin von diesem Vorstoß? Ist sie für ein Verbot von Skiurlaub in den Weihnachtsferien, und wie lautet ihr Vorschlag in den Gesprächen auf europäischer Ebene?

SRS’IN FIETZ: Sie wissen, dass die Kanzlerin mehrfach an die Bürgerinnen und Bürger appelliert hat, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Darunter kann man mit Sicherheit auch Skiurlaub fassen. Vor den erneuten Beratungen mit den Ministerpräsidenten, die heute Nachmittag um 14 Uhr beginnen, kann ich nicht schon weitergehende Positionen verkünden, die die europäische Ebene betreffen. Ich denke, dass wir die Beratungen heute ab 14 Uhr abwarten müssen. Daraus werden dann die Schlussfolgerungen zu ziehen sein, die für Deutschland greifen bzw. die dann auch europaweit möglicherweise zu ergreifen sind.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Kautz, gibt es in Deutschland Daten darüber, wie sich die Zahlen der Fälle von Selbstmorden und Einweisungen in psychiatrische Kliniken seit Beginn der Coronakrise entwickelt haben?

KAUTZ: Sie liegen mir jetzt nicht vor.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Können Sie sie nachreichen?

KAUTZ: Ich schaue und werde das gegebenenfalls nachreichen, ja.

FRAGE DR. RINKE: An das Gesundheitsministerium: Wer soll für die vorgesehenen Schnelltests in Schulen zahlen? Für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser übernimmt die Kosten ja zunächst einmal der Bund oder die Krankenversicherung, wenn ich es richtig sehe. Wie sieht das für die Kosten in den Schulen aus? Ist das von den Ländern zu begleichen, oder zahlt der Bund das?

KAUTZ: Dabei geht es ja um einen Vorschlag, der noch verabschiedet werden müsste. Details dazu sind noch offen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: In dem Bund-Länder-Papier steht auch, dass die Deutsche Bahn das tägliche Sitzplatzangebot im Winter mit Blick auf Corona und die Verringerung von Infektionsgefahren ausweiten solle und dass Reservierungen nur noch für Fensterplätze möglich sein sollen.

Wird der Bund, da die Bahn sowieso darüber klagt, dass ihre Verdienstlage wegen Corona im Moment sehr schlecht sei, dann mehr Geld zuschießen, oder muss das Unternehmen das ohne Zuschüsse stemmen?

ALEXANDRIN: Zunächst einmal reden wir hierbei ja über einen Vorschlag für ein Treffen, das heute Nachmittag stattfindet, also über Maßnahmen, die eventuell beschlossen werden. Dem kann ich an dieser Stelle nicht vorgreifen, auch nicht in der Frage, wie es gegebenenfalls zu einer Finanzierung dieser potenziellen Maßnahmen kommen sollte.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Heißt das, dass Sie in diese Planungen nicht eingebunden waren, oder haben Sie Ihr Einverständnis gegeben?

ALEXANDRIN: Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass wir momentan über einen Zwischenstand sprechen. Über den sprechen wir die ganze Zeit. Ich denke, wir haben auch relativ deutlich gemacht, auch im Verlauf der vergangenen Woche, dass wir die Maßnahmen dann kommentieren, wenn sie beschlossen sind.

FRAGE KEGEL: Lehnt das Bundesverkehrsministerium eine Reservierungspflicht in Fernverkehrszügen weiterhin ab?

Wie steht das Kanzleramt dazu?

ALEXANDRIN: Wir haben die Reservierungspflicht auch vorher nicht abgelehnt, sondern wir haben lediglich die Aspekte betont, weshalb wir aktuell ein offenes System haben. Das haben auch die Kollegen in der vergangenen Woche getan. Die Vorteile finden Sie auch noch einmal zusammengefasst bei der Bahn.

Wie gesagt, werde ich Entschlüssen, die heute Nachmittag eventuell gefasst werden, an dieser Stelle nicht vorgreifen.

SRS’IN FIETZ: Ich kann dazu nur sagen, dass alle Möglichkeiten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, natürlich geprüft werden und dass dieses Thema mit Sicherheit auch in den Beratungen heute eine Rolle spielen wird. Aber ich kann, wie es auch Herr Alexandrin gesagt hat, den Beratungen natürlich nicht vorgreifen.

FRAGE DR. RINKE: In der vergangenen Woche hatten wir angesichts einer Anordnung für Beamte durch das Innenministerium eine Debatte. Damals sagte das Verkehrsministerium, dass es keine Notwendigkeit sehe, mit Blick auf das Coronainfektionsgeschehen die Regeln in der Bahn zu ändern. Wenn jetzt doch eine solche Regel kommt, ist das also entgegen den Empfehlungen Ihres Ministeriums.

ALEXANDRIN: Nein, auch das möchte ich noch einmal geraderücken. Wir haben gesagt, dass wir mit allen Akteuren in ständigem Austausch stehen. Wie Frau Fietz gerade gesagt hat, werden wir alle Möglichkeiten berücksichtigen, um für einen optimalen Infektionsschutz auch im Bereich des Verkehrs zu sorgen.

Was haben wir bereits gemacht? Wir haben bereits Ende April einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für Hygienemaßnahmen im Bereich des Verkehrs verabschiedet. Diese Sicherheitsmaßnahmen sehen unter anderem die Maskenpflicht vor. Wir haben eine verstärkte Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Haltestellen. Des Weiteren gibt es die Lüftungskonzepte.

Das heißt, dass wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket haben. Weiteren Maßnahmen, die heute Nachmittag eventuell beschlossen werden, kann ich an dieser Stelle, wie gesagt, nicht vorgreifen. Damals haben wir darauf abgezielt, dass wir bereits ein umfangreiches Paket haben.

FRAGE JUNG: Eine Frage zum Thema Feiertage und Neujahr, es geht um die Böllerei und das Feuerwerk. Mich würde interessieren, ob das BMU die jetzige geplante Freiwilligkeitslösung unterstützt, oder ob Sie es gern sähen, wie von vielen Umweltverbänden gefordert, dass die Böllerei an sich verboten wird.

Mich würde auch die Haltung des BMI interessieren. Wenn ich mich richtig erinnere, dann sind Sie für Feuerwerksgesetzgebung usw. zuständig. Warum wollen Sie das nicht untersagen?

ALTER: Zunächst ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass das Sprengstoffrecht in Deutschland ohnehin schon einen sehr restriktiven Ansatz verfolgt. Die Ausführung dieses Rechts liegt bei den Ländern. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt also nicht beim Bund. Wir haben erklärt, dass wir nicht planen, auf Bundesebene gesetzliche Veränderungen am bisherigen Status quo vorzunehmen. Das liegt unter anderem auch daran, dass die Länder und Kommunen bereits die Möglichkeit haben, unter bestimmten Umständen an bestimmten Stellen das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk einzuschränken. Es gibt also auf Bundesebene keinen Änderungsbedarf.

SCHARF: Wenn Sie von einem Verbot von Feuerwerksmaßnahmen sprechen, dann zielt Ihre Frage, wenn ich Sie richtig verstehe, auch auf mögliche Beschlüsse ab, die heute Nachmittag gefasst werden können. Insofern können wir auch dazu erst dann Stellung nehmen, wenn es tatsächlich beschlossen wurde.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was ist Ihre grundsätzliche Haltung zum Thema Silvesterfeuerwerk? Ist es aus Umweltsicht nicht zwingend notwendig, dass das aufhört?

SCHARF: Zu diesem Thema, also dazu, dass die Feinstaubbelastung durch Feuerwerkskörper extrem hoch ist, haben wir uns auch in den vergangenen Jahren immer geäußert. Ein ausdrückliches Verbot haben wir aber auch in den letzten Jahren nicht gefordert. Jetzt warten wir erst einmal ab, was heute Nachmittag beschlossen wird.

FRAGE REITSCHUSTER: An Frau Fietz: Nach einer repräsentativen Umfrage von INSA für meine Seite halten 47 Prozent der Bundesbürger es für falsch, dass die Bundesregierung sich nicht mit kritischen Experten zum Thema Corona austauscht; nur 29 Prozent halten das für richtig. Haben Sie vor, sich auch mit kritischen Experten auszutauschen?

SRS’IN FIETZ: Grundsätzlich nehmen wir keine Stellung zu Umfragen. Wiederum ganz grundsätzlich kann ich Ihnen aber sagen, dass die Bundesregierung sich in den letzten Monaten immer wieder auf vielfältige Weise Sachverstand aus den verschiedensten Forschungsgebieten und von den unterschiedlichsten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geholt hat. Es war und ist ihr wichtig, fachliche Expertise in ihre Beratungen einzubeziehen. Dass Deutschland bisher verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen ist, liegt nicht zuletzt an der einbezogenen wissenschaftlichen Expertise als wichtigem Fundament für die Entscheidungen der Bundesregierung. Auch die Umfragewerte, die wir zur Kenntnis genommen haben, zeigen nach wie vor eine hohe Zustimmung zu den ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Kann sich die Bundesregierung wie der sächsische Ministerpräsident Kretschmer einen runden Tisch mit Kritikern wie Professor Bhakdi oder Professor Homburg vorstellen?

SRS’IN FIETZ: Um Ihnen ein paar Beispiele zu nenne: Die Bundesregierung hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina mehrfach konsultiert und hat bisher mehrere Ad-hoc-Stellungnahmen, die die Leopoldina veröffentlicht hat, zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Diese sind von interdisziplinären Arbeitsgruppen erstellt worden. Sie erinnern sich sicherlich daran, dass die Bundeskanzlerin die Vorlage dieser Stellungnahmen sehr begrüßt hat. Denken Sie auch an die Stellungnahme der Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die deutlich machte, wie ernst die derzeitige Situation ist. Natürlich fließen auch darüber hinaus Ergebnisse anderer Studien und die Expertise weiterer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in die Überlegungen der Bundesregierung mit ein.

KAUTZ: Ich finde, hinter der von Ihnen angesprochen Umfrage steckt die fälschliche Annahme, dass es eine Regierungsmeinung, eine Wissenschaftsmeinung und eine Kritik dazu gibt. Dem ist mitnichten der Fall. Es gibt Frau Fietz hat es gesagt ganz viele unterschiedliche Stimmen, und diese unterschiedlichen Stimmen beziehen wir alle in unser Regierungshandeln ein.

FRAGE BAUMANN: Als Minister Scholz im Juni das Konjunkturpaket vorgestellt hat, war er so zu verstehen, dass es sich um ein Paket auf Abruf handle. Wird dieser Abruf ausgeschöpft? Wie groß sind die Reserven durch nicht erfolgte Abrufe?

KOLBERG: Zu diesem Thema haben wir uns ja immer wieder geäußert und gesagt, dass wir ein umfassendes Paket aufgelegt haben und die Hilfen anpassen, soweit das notwendig ist. Wir haben auch angekündigt, dass wir zum Beispiel bei den Überbrückungshilfen weitere Änderungen vornehmen, um den Abfluss zu sichern und auch zu befördern, damit die Unternehmen und die Beschäftigten gut durch die Krise kommen. Im Moment laufen, wie Sie wissen, die Haushaltsverhandlungen im Parlament. Auch da spielt dieses Thema natürlich eine große Rolle. In diesem Zusammenhang werden wir dann auch noch einmal über den Stand informieren. Auch nach der Sitzung, die heute stattfindet, werden sich sicherlich weitere Punkte ergeben, wie wir die Beschäftigten und die Unternehmen unterstützen.

FRAGE DR. RINKE: Sind Sie bei der Einschätzung dessen, was die Dezemberhilfen kosten könnten, inzwischen weitergekommen? Es wird ja kalkuliert, ob das so hoch ist wie die Novemberhilfen oder noch ein bisschen höher, weil die Umsätze im Dezember stärker waren. Haben Sie da eine neue Zahl anzubieten?

KOLBERG: Da kann ich mich nur meinen Vorrednern anschließen: Wir reden jetzt über eine Veranstaltung, die heute, Mittwochnachmittag, stattfindet. Da werden Beschlüsse gefasst, wie es bei der Bekämpfung der Infektion weitergeht. Daraus leiten sich dann die Hilfsmaßnahmen ab, die notwendig sind, um Beschäftigte und Unternehmen gut durch die Krise zu bekommen. Der Minister hat ganz klar betont, dass ihm wichtig ist, dass wir da Unterstützung leisten und weitere Unterstützung leisten und dass, wenn die Einschränkungen weitergeführt werden, auch die Hilfsmaßnahmen weitergeführt werden. Sie haben in der letzten Woche vielleicht auch zur Kenntnis genommen, dass der IWF die Hilfsreaktionen und die Hilfspolitik der Bundesregierung ganz stark gelobt hat und gesagt hat: Hier wurde schnell und entschlossen gehandelt, um eine Abwärtsspirale zu vermeiden. Genau auf diesem erfolgreichen Weg werden wir voranschreiten und werden dann sofort und zeitnah informieren, wie die einzelnen Maßnahmen und wie die Kosten sich dazu verhalten.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Die Union pocht jetzt darauf, dass, wenn die Hilfen auch im Januar noch gezahlt werden, sich die Länder daran beteiligen. Ist es auch die Position Ihres Ministers, dass irgendwann auch die Länder in die Pflicht genommen werden?

KOLBERG: Ich habe dem, was ich gerade gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

FRAGE SORGE: Zum Kohleausstieg: Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass sie zur Freigabe der Braunkohle-Milliarden an die Konzerne noch auf eine förmliche Anmeldung aus Berlin wartet, damit diese beihilferechtlich geprüft werden können. Warum zögert die Bundesregierung hier noch und wann soll diese förmliche Anmeldung kommen?

EICHLER: Vielen Dank. Das gibt mir Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass wir zum Steinkohleteil des Kohleausstiegsgesetzes das grüne Licht aus Brüssel bekommen haben die Kommission hat dazu gerade eine Pressemitteilung veröffentlicht, und wir haben das auch. Die Ausschreibungen für die Steinkohlekraftwerke können jetzt also wie geplant durchgeführt werden. Die erste Runde hat ja schon stattgefunden. Die ersten Stilllegungen wird es dann noch in diesem Jahr geben, so wie wir das immer angestrebt haben.

Was die Abschaltung der Braunkohlekraftwerke angeht: Es stimmt, dass wir dazu mit der Kommission wahrscheinlich noch ein weiteres Verfahren haben werden. Das ist aber kein ungewöhnliches Verfahren. Es handelt sich ja doch um eine hohe Summe, die hier im Rahmen steht, und deshalb ist es nicht ungewöhnlich, dass das noch einmal vertieft geprüft wird.

ZUSATZFRAGE SORGE: Wann soll diese förmliche Anmeldung kommen?

EICHLER: Das wird sich herausstellen, das kann ich Ihnen jetzt konkret noch nicht sagen. Wir haben das Gesetz als Ganzes mit der Kommission besprochen, und in den nächsten Tagen werden wir dann sicherlich auch die nächsten Schritte einleiten.

FRAGE JUNG: Werden die Zuschläge aus der ersten Ausschreibungsrunde für die Steinkohle nächste Woche, also bis zum 1. Dezember bekanntgegeben, was Sie ja tun müssen?

EICHLER: Das weiß die Bundesnetzagentur besser, aber ich meine, dieser Termin wird jetzt so gehalten, damit dann einen Monat später auch die Stilllegungen kommen können.

FRAGE MÜNCH: An das BMVg und das AA zum Bundeswehreinsatz am Sonntag im Mittelmeer: Wurden Frau Kramp-Karrenbauer und Herr Maas oder andere Mitglieder der politischen Leitungsebene am Sonntag vor 15.30 Uhr darüber informiert, dass die deutsche Fregatte den Befehl erhalten hat, an Bord des türkischen Containerfrachters zu gehen?

COLLATZ: Wir haben uns ja auch an dieser Stelle häufig über die Mandatierung von Einsätzen unterhalten, deswegen verstehe ich das einmal als Lernfrage. So ein Einsatz eines mandatierten Schiffes erfolgt in Zuständigkeit der Europäischen Union. Es ist eine Mission der Europäischen Union, und wir stellen dieser Mission unter dem Kommando der Europäischen Union Mannschaften, Personal, Schiffe und Ausrüstung zur Verfügung, die dann in Eigenverantwortung diese Operationen durchführt. Das beantwortet Ihre Frage, denke ich, abschließend.

ZUSATZFRAGE MÜNCH: Das war dann ein Nein?

COLLATZ: Es ist nicht vorgesehen, dass nationale Stränge involviert werden, wenn eine mandatierte Operation im vereinbarten Rahmen durchgeführt wird.

FRAGE JORDANS: Zu dem Vorfall am Kanzleramt an das Innenministerium und an das Kanzleramt bzw. an Frau Fietz: Können Sie bestätigen, dass die Person heute Morgen mit einem Fahrzeug das Tor des Kanzleramts gerammt hat, den Bundesbehörden als potenzieller Gefährder bekannt war?

Hat es in letzter Zeit Drohungen gegen die Bundeskanzlerin gegeben?

SRS’IN FIETZ: Ich kann bestätigen, dass heute Morgen dieser Vorfall vor dem Kanzleramt stattgefunden hat. Zu weiteren Details dazu würde ich Sie aber bitten, die Berliner Polizei zu kontaktieren, die mit diesem Fall befasst ist.

VORS. WOLF: Die Frage war, ob die Bundesbehörden den Fahrer dieses Fahrzeugs als potenziellen Gefährder kannte bzw. ob der bekannt war.

ALTER: Ich kann Ihnen bestätigen, dass der Täter bereits aus einem ähnlich gelagerten Vorfall im Jahre 2014 bekannt ist. Damit ist aber nicht die Erkenntnis verbunden, dass er in irgendeine Kategorie eingeordnet war; dazu liegen mir im Moment keine Informationen vor.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe eine Frage zum Thema Linksextremismus. Und zwar gab es am Wochenende einen Vorfall in Leipzig, bei dem ein Warnschuss abgegeben werden musste. Nach ersten Ermittlungen des LKA Sachsen waren das Linksextreme und war das eine Attacke auf jemanden, der bei den Demos war. Es gab vorher auch einen Überfall auf einen Bus. Die Frage wäre wahrscheinlich an Herrn Alter : Liegen im Zusammenhang mit den Protesten Erkenntnisse vor, dass hier auch von linksextremer Seite eine Radikalisierung festzustellen ist?

ALTER: Wir haben Erkenntnisse darüber, dass die Protestbewegung im Zusammenhang mit den Coronademonstrationen sehr heterogen ist, sehr unterschiedlich zusammengesetzt ist, und es gibt natürlich auch Gegendemonstrationen von Menschen, die genau die gegenteilige Auffassung vertreten.

Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal betonen: Die Sicherheitsbehörden machen ihre Arbeit. Sie beobachten das Geschehen im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse sehr genau. Darüber hinaus habe ich hier keine Qualitätsveränderung mitzuteilen.

FRAGE JESSEN: An das BMI zum Thema Frontex: Herr Alter, welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass Frontex rechtswidrige Push-back-Manöver durchführt? Herr Leggeri, der Frontext-Direktor, bestreitet das; es war aber Thema im Verwaltungsrat, in dem Deutschland vertreten ist. Welche Kenntnis haben Sie?

ALTER: Frontex ist zunächst einmal ein wichtiger Partner für den Außengrenzschutz und wird auch von der Bundesregierung als solcher so betrachtet. Die Aufgaben von Frontex sind weiterhin zu fördern und auch zu stützen. Für die Gesamtkonzeption eines europäischen Asylsystems ist das von unverzichtbarer Bedeutung.

Wir erleben ja seit einigen Wochen, dass es Vorwürfe gibt, dass es angeblich zu illegalen Push-backs gekommen sein soll. Uns sind diesbezüglich noch keine Belege vorgelegt worden. Es gibt Behauptungen, Vermutungen und unterschiedliches Material, das auch in den Medien kursiert. In der vergangenen Verwaltungsratssitzung ist ja auf Bitten der Kommission auch Frontex gebeten worden, diese Vorgänge sehr sorgfältig zu untersuchen und dazu einen Bericht vorzulegen. Denn auch aus Sicht der Kommission und im Übrigen auch aus der Sicht von Frontex selbst ist es wichtig, dass diese Agentur, die für uns alle in Europa einen wichtigen Auftrag hat, frei ist von solchen Behauptungen. Wenn es diese gegeben haben sollte, müssen entsprechende Konsequenzen gezogen werden.

Ich habe Kenntnis darüber, dass dieses Thema auch heute wieder bei der Verwaltungsratssitzung Thema gewesen ist. Diese Sitzung findet aber parallel zu unserer Veranstaltung hier statt; insofern kann ich zum Ergebnis im Moment noch keine Mitteilung machen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Für Sie sind interne Mails und Schreiben sowie Fernsehaufnahmen zum Teil von Frontex-Überwachungsinstitutionen, die diese Push-backs zeigen, also keine Belege? Was ist das dann?

Können Sie uns noch sagen, wer Deutschland aktuell im Aufsichtsrat personell vertritt? Das ist gerade etwas schwierig zu recherchieren.

ALTER: Wenn man einen Sachverhalt als belegt bezeichnen kann, dann ist sozusagen auch der Gesamtkontext klar; dann ist nicht nur ein Schnipsel aus einem Fernsehbeitrag oder irgendeine Videosequenz von wenigen Sekunden analysiert worden, sondern dann ist der Sachverhalt als solcher analysiert worden das, was im Vorfeld passierte, und auch das, was im Nachgang passierte , und dann gibt es auch eine Einschätzung, warum sich dies oder jenes so zugetragen hat. Ähnlich verhält es sich auch mit Schriftverkehr, mit Mailverkehr oder Schreiben. Es mag Schreiben geben, in denen diesbezügliche Inhalte vorkommen, aber es ist nicht möglich, das sozusagen anhand einzelner Informationen als Beleg zu erkennen. Die Prüfung findet jetzt statt. Es wird einen Bericht geben, aus dem wir dann Näheres entnehmen können. Wenn dieser vorliegt, können wir uns darüber gern noch einmal unterhalten.

Für Deutschland ist im Moment die Leiterin der Abteilung Bundespolizei im Bundesinnenministerium die Vertreterin im Verwaltungsrat von Frontex.

GÖPNER-REINECKE: Ich möchte noch schnell die Zahl der Rentenreserve nachreichen: Das sind 63,6 Milliarden Euro.

Zu Ihrer ersten Frage mit den unter 900 Euro für jede zweite Rente: Im Rentenversicherungsbericht können Sie finden, dass das durchschnittliche Nettogesamteinkommen bei den Senioren bei verheirateten Paaren bei 2900 Euro im Monat liegt. Bei den Alleinstehenden sind das bei den Männern rund 1800 Euro und bei den Frauen rund 1600 Euro. Die Berichte sind jetzt ja online. Sofern da noch Zahlen fehlen, können wir das gerne noch klären.

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