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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 27. November 2020

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Coronakabinett, virtuelle Konferenz mit den Europaausschüssen der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments, Bürgerdialog mit Polizeibeamten und -beamtinnen, Digitalgipfel, Kabinettssitzung, Klimakabinett, Besprechung mit den Regierungschefs und Regierungschefinnen der Bundesländer, Austausch mit Wirtschaftsvertretern und -vertreterinnen zum Thema „digitale Identitäten“), Information des Deutschen Bundestages über Beschlüsse der Bundesregierung in Bezug auf Klimapolitik und den Umgang mit COVID-19, Gespräch des Bundesaußenministers mit seinem äthiopischen Amtskollegen, Reform der Migrations- und Asylpolitik in der EU, Verhandlungen über das EU-Budget, Forderung des Bundesinnenministers nach Prüfung möglicher Abschiebungen aus Deutschland nach Syrien, Berichte über illegale Push-backs durch Frontex in der Ägäis, Fall Nawalny, COVID-19-Pandemie (Hotelübernachtungen zu Weihnachten, Ausbau der Impfzentren, Entwicklung des Infektionsgeschehens, Impfungen, Beteiligung der Länder an den Hilfen), Gesetzentwurf zur Demokratieförderung, Medienberichte über das SCHUFA-Produkt CheckNow

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Coronakabinett, virtuelle Konferenz mit den Europaausschüssen der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments, Bürgerdialog mit Polizeibeamten und -beamtinnen, Digitalgipfel, Kabinettssitzung, Klimakabinett, Besprechung mit den Regierungschefs und Regierungschefinnen der Bundesländer, Austausch mit Wirtschaftsvertretern und -vertreterinnen zum Thema „digitale Identitäten“), Information des Deutschen Bundestages über Beschlüsse der Bundesregierung in Bezug auf Klimapolitik und den Umgang mit COVID-19, Gespräch des Bundesaußenministers mit seinem äthiopischen Amtskollegen, Reform der Migrations- und Asylpolitik in der EU, Verhandlungen über das EU-Budget, Forderung des Bundesinnenministers nach Prüfung möglicher Abschiebungen aus Deutschland nach Syrien, Berichte über illegale Push-backs durch Frontex in der Ägäis, Fall Nawalny, COVID-19-Pandemie (Hotelübernachtungen zu Weihnachten, Ausbau der Impfzentren, Entwicklung des Infektionsgeschehens, Impfungen, Beteiligung der Länder an den Hilfen), Gesetzentwurf zur Demokratieförderung, Medienberichte über das SCHUFA-Produkt CheckNow

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 27. November 2020:

STS SEIBERT: Einen schönen guten Tag auch von mir.

Der erste Termin, den ich Ihnen nennen will, ist am Montag, den 30. November. Da wird die Bundeskanzlerin ab 11 Uhr das sogenannte Coronakabinett leiten.

Dem schließt sich am Montag um 14 Uhr eine virtuelle Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Europaausschüssen der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments an. Das ist ein Forum, das sich COSAC nennt. Schwerpunkt wird unsere Ratspräsidentschaft sein, die noch bis zum 31. Dezember geht. Diese Konferenz dient in erster Linie dem Informations- und Erfahrungsaustausch der Abgeordneten der Parlamente der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments. Das Ganze ist öffentlich und wird im Internet übertragen auf www.parleu2020.de.

Ebenfalls am Montag gibt es einen weiteren Termin im Rahmen der digitalen Bürgerdialogreihe „Die Bundeskanzlerin im Gespräch“. Sie wissen, in den letzten Wochen gab es einen solchen Bürgerdialog mit Auszubildenden und Ausbildern. Es gab einen mit Menschen aus der Pflege, sowohl mit Pflegern als auch mit Menschen, die Pflege empfangen. Nun wird es um 16 Uhr am Montag einen solchen Bürgerdialog mit Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen geben, das Ganze wieder live verfolgbar auf bundesregierung.de.

Am Dienstag findet der Digitalgipfel 2020 statt eine jährliche Veranstaltung, in diesem Jahr passenderweise rein digital. Der Titel lautet „Digital nachhaltiger leben“. Es geht also um die Frage, wie nachhaltige Digitalisierung gestaltet werden kann. Es wird zum einen diskutiert, wie Digitalisierung einen spürbaren Beitrag für mehr Nachhaltigkeit leisten kann. Aber es wird auch darüber diskutiert werden, dass sich Digitalisierung und Nachhaltigkeit nicht gegenseitig ausschließen.

Die Kanzlerin macht um 13 Uhr einen kurzen, digitalen Rundgang. An ausgewählten Beispielen wird sie sich ein Bild davon machen, wie mittels Digitalisierung Verfahren und Prozesse effizienter, ressourcenschonender, leistungsfähiger und schneller ablaufen können. Anschließend führt sie ein Gespräch mit der Kommunikationswissenschaftlerin Professorin Miriam Meckel und dem Präsidenten des Bitkom, Achim Berg.

Am Mittwoch, 2. Dezember, tagt wie immer um 9.30 Uhr das Bundeskabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.

An die reguläre Kabinettsitzung schließt sich dann das sogenannte Klimakabinett an. Der offizielle Name lautet „Kabinettausschuss Klimaschutz“. Das Klimakabinett wird sich mit dem Stand der Beratungen auf EU-Ebene befassen. Es wird eine Bilanz rund ein Jahr nach Beschluss unseres deutschen Klimaschutzprogramms 2030 ziehen. Es wird um den Umsetzungsstand und die anstehenden Aufgaben bei der Entwicklung und dem Markthochlauf von Wasserstofftechnologien sowie um die Elektromobilität gehen. Das Gremium wird sich auch zu Fragen der Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen austauschen. Zudem wird die Umsetzung von Maßnahmen beraten, um die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu machen.

Ebenfalls am Mittwoch, 15 Uhr, gibt es dann die reguläre Besprechung der Regierungschefs und Regierungschefinnen der Bundesländer mit der Bundeskanzlerin, also der Dezember-Termin. Ein wichtiger Themenschwerpunkt dabei wird natürlich wieder die Pandemie mit all ihren Auswirkungen und Facetten bilden.

Aber weitere wichtige Themen gibt es auch: Die Umsetzung der Energiewende, Digitalisierung, Bürokratieabbau, Verwaltungsmodernisierung, Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und europäische Themen stehen auf der Tagesordnung.

Im Anschluss an diese Videokonferenz gibt es eine Pressekonferenz im Kanzleramt in dem Format, das Sie jetzt schon kennen mit der Bundeskanzlerin, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Müller, und Ministerpräsident Söder.

Am Donnerstag, 3. Dezember, um 14 Uhr kommt es zu einem Austausch der Bundeskanzlerin per Videoschalte mit Wirtschaftsvertretern und -vertreterinnen zum Thema „digitale Identitäten“. Da geht es zum Beispiel um die Initiative der Bundesregierung, bis September 2021 den Personalausweis nutzerfreundlich im Smartphone verfügbar zu machen.

Parallel dazu möchte die Bundesregierung ein deutlich darüber hinaus gehendes und europäisch anschlussfähiges sogenanntes Identitätsökosystem anstoßen. Es sind immer noch in sehr vielen Anwendungsfällen für die Bürger weitere Nachweise der eigenen Identität notwendig. Das gilt in der Verwaltung wie auch in der Privatwirtschaft. Die Carsharing-App will neben dem Personalausweis noch den Führerschein sehen. Wenn man einen BAföG-Antrag stellt, setzt das einen Gehaltsnachweis voraus. Viele Anwendungen brauchen zusätzlich beispielsweise noch die IBAN-Nummer. Darum wird es praktischerweise gehen.

Das sind die Termine gewesen.

FRAGE JORDANS: Zum Klimakabinett hätte ich die Frage: Wird es denn vor diesem Klimakabinett am nächsten Mittwoch Gelegenheit geben, auf EU-Ebene über die Klimaziele der EU für 2030 zu diskutieren? Diese Ziele sind ja bis zum Ende des Jahres fällig, und viel Zeit bleibt nicht.

STS SEIBERT: Das ist natürlich auf EU-Ebene in diesem Jahr bereits intensiv Thema gewesen. Ich kann Ihnen jetzt keinen EU-Termin vor dem nächsten Mittwoch nennen, an dem dieses Thema in der vollen Runde der EU27 beraten würde. Ich hoffe, ich übersehe keinen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Dann bleibt eigentlich nur der Ratsgipfel im Dezember als Entscheidungsmöglichkeit für dieses Thema?

STS SEIBERT: Ich muss Sie da an den Präsidenten des Europäischen Rates und sein Sekretariat verweisen. Denn dort werden die Tagesordnungen für Räte festgelegt und auch die Frage, ob es andere Räte noch geben muss.

Die Bundesregierung setzt sich auch im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft dafür ein, dass wir diesen wichtigen Beschluss fassen.

HAUFE: Zum Stand der Verhandlung zum Europäischen Klimagesetz kann ich einerseits noch einmal darauf verweisen, dass eine partielle Einigung zum Europäischen Klimagesetz bereits erreicht worden ist. Diese liegt vor. Sie ist seit dem letzten Umweltrat, der im letzten Monat stattgefunden hat, bekannt.

Jetzt wird im zweiten Schritt das europäische Klimaziel besprochen. Da gibt es einen Zweierschritt:

Das Eine ist der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs. Herr Seibert hat es schon kurz angesprochen. Dort wird am 11. Dezember das europäische Klimaziel beraten und gegebenenfalls beschlossen.

Dann wird der Umweltrat am 17. Dezember das Europäische Klimagesetz in der vollständigen Fassung vorlegen. So ist der Plan.

Aber, wie gesagt, die partielle Einigung besteht ja schon. Das macht eigentlich den großen Teil des Europäischen Klimagesetzes aus das, was bisher im Umweltrat erreicht worden ist.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, in der Bundestagsdebatte in der vergangenen Woche wurde die Kanzlerin auch dafür kritisiert, dass sich das Parlament zu häufig erst im Nachgang über klimapolitische und coronapolitische Beschlüsse das geht ja zusammen informiert fühlt. Hat diese Kritik irgendeine Wirkung? Wird darauf reagiert?

STS SEIBERT: Jetzt vermengen Sie mehrere Themen miteinander. Es ist ganz gut, dass Herr Haufe hier vorn sitzt. Er kann Ihnen sicherlich berichten, wie die klimaschutzpolitischen Beschlüsse der Bundesregierung natürlich auch im Bundestag debattiert und verabschiedet worden sind.

HAUFE: Ich kenne die Stimmen, die Sie zitieren, jetzt nicht. Ich weiß nicht, ob Sie die europäische oder die deutsche Ebene meinen. Was jedenfalls die deutscher Ebene angeht, so ist ganz klar, dass das Parlament regelmäßig ausführlich beteiligt ist, darüber debattiert hat und regelmäßig natürlich auch Dinge in den Vorlagen der Bundesregierung ändert. Das ist gang und gäbe.

Im Europäischen Parlament ist es ähnlich. Dort steht das Trilogverfahren an. Auch dort befinden wir uns im Rahmen des Triloges selbstverständlich in engem Austausch. Das habe ich gerade nicht genannt. Der Trilog mit dem Europäischen Parlament über die partielle Einigung wird in der nächsten Woche beginnen. Auch das ist, denke ich, ein klares Signal dafür, dass wir mit den Institutionen an einer schnellen und zügigen Einigung an allen Stellen interessiert sind, damit für die nächsten Jahre bis 2030 das ist, wie oft gesagt wurde, die entscheidende Dekade für den Klimaschutz Sicherheit besteht und die höheren Ziele da sind.

FRAGE WIEDEMANN: Wird sich das Klimakabinett auch mit den Folgen eines höheren EU-Klimaziels für Deutschland befassen?

STS SEIBERT: Ich habe einige Themen für das Klimakabinett genannt. Darüber hinaus kann ich den Beratungen jetzt nicht vorgreifen.

FRAGE DR. DELFS: Wird der Termin mit den Ministerpräsidenten in der kommenden Woche der letzte Termin vor Weihnachten mit den Ministerpräsidenten sein?

STS SEIBERT: Es ist der letzte regelmäßige Dezembertermin in diesem Kreis. Ich kann hier keine abschließende Aussage machen. In den letzten Tagen wurde gesagt, dass es möglich sei, dass es im Laufe des Dezembers eine weitere Abstimmung zwischen Bund und Ländern in diesem Format geben werde. Aber ich habe Ihnen darüber heute keine Informationen präziser Art mitgebracht.

SASSE: Ich möchte Ihnen mitteilen, dass Außenminister Maas heute seinen Amtskollegen aus Äthiopien trifft, Herrn Demeke Mekonnen, der gleichzeitig auch der Vizepremierminister Äthiopiens ist. Das Gespräch hat bereits um 12 Uhr begonnen. Inhaltlich geht es um bilaterale und regionale Fragen, vor allem aber natürlich um den aktuellen Konflikt in der nordäthiopischen Region Tigray.

FRAGE JORDANS: Ich nehme an, dass das ein Treffen virtueller Art ist. Ist das richtig?

Gab es die Überlegung, vorher oder nachher Pressestatements oder eine Pressekonferenz zu machen?

SASSE: Was Ihre erste Frage angeht, so befindet sich der äthiopische Außenminister im Moment auf einer Europareise. Das heißt, dass auch das Treffen mit unserem Außenminister im Moment physisch stattfindet.

Aus terminlichen Gründen ist keine Pressebegegnung geplant.

FRAGE GARUZ: Herr Seibert, Spanien, Italien, Griechenland und Malta haben in einem Schreiben an die EU-Kommission und an die Bundeskanzlerin mehr Solidarität anderer EU-Länder bei der Aufnahme und Verteilung von Migranten und Flüchtlingen und einen dauerhaften europäischen Mechanismus gefordert.

Wie ist die Haltung der deutschen Ratspräsidentschaft zu den Forderungen dieser vier Mittelmeeranrainer?

STS SEIBERT: Ich kann den konkreten Brief jetzt nicht kommentieren, weil er mir nicht vorliegt. Ich kann sagen, dass die Europäische Kommission im September ihren Vorschlag für eine Reform der Migrations- und Asylpolitik in Europa vorgelegt hat. Wir sehen darin eine gute Grundlage, um Fortschritte zu erzielen.

Auch wir sind der Überzeugung, dass eine gemeinsame europäische Migrations- und Asylpolitik notwendig und sinnvoll ist. Dazu hat es schon einen Austausch der Innenminister gegeben. Es war Thema des Rats der europäischen Innenminister. Ein Vorantreiben dieser Reform ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer deutschen Ratspräsidentschaft.

FRAGE ROSSBACH: Aus Polen gibt es die Meldung, dass der Premierminister mit der Kanzlerin telefoniert. Es soll um die Verhandlungen über das EU-Budget gehen. Herr Seibert, für wie groß schätzt die Kanzlerin die Chancen noch ein? Wie viel Spielraum ist im Streit um den Rechtsstaatsmechanismus noch da? Wie viel Zeit bleibt für die Einigung noch? Gibt es irgendwelche Fortschritte?

STS SEIBERT: Die Kanzlerin hat sich zu der Situation im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen, dem Aufbaupaket und dem Konditionalitätsmechanismus nach der Videokonferenz des Europäischen Rates in der vergangenen Woche geäußert. Sie hat ganz klar gesagt, dass weitere Gespräche mit Ungarn und Polen anstehen, und zwar Gespräche darüber, wie es eine Lösung geben kann. Das ist ein andauernder Prozess. Ich muss Sie um Verständnis dafür bitten, dass ich nicht über Einzelheiten dazu Auskunft geben kann. Aber das ist natürlich eine noch nicht gelöste und sehr schwere Aufgabe.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Wie beurteilt die Kanzlerin es, dass der EVP-Fraktionschef Manfred Weber aus der ungarischen Regierungspartei Fidesz mit Gestapovergleichen beschimpft wird?

STS SEIBERT: Beschimpfungen führen in Europa sowieso nie zu positiven Resultaten für alle Seiten. Darüber hinaus will ich das nicht kommentieren.

Wir sehen, dass es eine sehr schwierige Aufgabe zu lösen gibt, die darin besteht, einen Weg zu finden, der für das Europäische Parlament und für die Mitgliedsstaaten annehmbar ist. Die Bundeskanzlerin hat ihre Überzeugung klar zum Ausdruck gebracht, dass mit der Einigung, die wir als Ratspräsidentschaft mit dem EP bezüglich des Konditionalitätsmechanismus ausgehandelt haben, ein sehr guter und ausgewogener Kompromiss gefunden wurde. Nun müssen Gespräche darüber geführt werden, wie eine Lösung aussehen kann.

FRAGE GUGGEMOS: Ich beziehe mich auf ein Zitat der dpa von Herrn Seehofer. Ich zitiere:

„Ich werde bei der Innenministerkonferenz dafür eintreten, dass wir anstelle eines generellen Abschiebestopps künftig zumindest für Straftäter und Gefährder wieder in jedem Einzelfall prüfen, ob Abschiebungen nach Syrien möglich sind“.

Wie steht das Auswärtige Amt zu dieser Forderung? Halten Sie es für möglich, dass die Einschätzung zur Lage in Syrien geändert wird?

SASSE: Zu dieser Frage kann sich das Innenministerium im Detail sicherlich besser äußern. Denn wir haben an dieser Stelle schon mehrfach gesagt, dass die Entscheidung darüber, ob Abschiebungen nach Syrien überhaupt möglich sind das betrifft also auch die Frage eines Abschiebungsstopps , nicht das Auswärtige Amt trifft, sondern die Innenministerkonferenz.

VICK: Mit Blick auf Syrien gilt derzeit bis zum Ende des Jahres ein genereller Abschiebestopp. Das heißt, ganz unabhängig vom Einzelfall, ob Straftäter oder Gefährder, werden Syrer nach jetziger Praxis unter gar keinen Umständen abgeschoben. Das kann, wie in der Frage ja offen angesprochen wurde, nach Auffassung des Bundesinnenministers nicht ausnahmslos gelten. Die Innenministerkonferenz wird im Dezember über die Verlängerung genau dieses Abschiebestopps entscheiden. Der Bundesinnenminister wird hierbei dafür eintreten, dass anstelle eines generellen Abschiebestopps künftig zumindest wieder für Straftäter und Gefährder in jedem Einzelfall geprüft wird, ob Abschiebungen nach Syrien nicht doch möglich sind.

FRAGE HAUCK: Ich habe doch noch eine Frage an das Auswärtige Amt, was die Sicherheitseinschätzung für Syrien angeht. Bin ich richtig informiert, dass die letzte aus dem Mai stammt? Hat sich, was diese Sicherheitseinschätzung angeht, noch einmal etwas wesentlich geändert? Ist die dann nicht mehr grundlegend, oder kann das Innenministerium noch einmal eine eigene Einschätzung vornehmen?

SASSE: Es ist richtig: Das Auswärtige Amt erstellt regelmäßig Berichte über die Lage in Syrien, die den Ist-Zustand im Land beschreiben. Auch im Dezember werden wir einen solchen Bericht wieder an die Innenbehörden übermitteln. Diese Lageberichte dienen dann eben als eine von verschiedenen Entscheidungsgrundlagen für die mit Asylfragen befassten Gerichte und Behörden, um eine Entscheidung in Einzelfällen zu treffen.

ZUSATZFRAGE HAUCK: Wird diese Einschätzung dann vor der Innenministerkonferenzsitzung am 9. Dezember vorliegen und kann dann die Grundlage für mögliche Entscheidungen sein, oder können Sie das noch nicht beantworten?

SASSE: Der nächste Lagebericht wird turnusgemäß im Dezember den Innenministern vorgelegt werden.

FRAGE ROSSBACH: Ich würde das BMI noch einmal fragen wollen, auf was sich die Einschätzung von Herr Seehofer denn stützt, weil wir gerade gelernt haben, dass der aktuelle Bericht noch nicht vorliegt. Er hat die Aussage ja aber jetzt schon getätigt. Auf was stützt er sich also? Wie kommt er zu der Einschätzung?

VICK: Es geht im Grunde darum, dass der Innenminister ein Signal an Straftäter und Gefährder senden will, und zwar, dass Straftäter und Gefährder ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt haben und dass sich die gesamte Bundesregierung dafür einsetzen muss, dass im Einzelfall entschieden wird, dass Straftäter und Gefährder wieder abgeschoben werden.

ZUSATZ ROSSBACH: Es geht also um das Signal und nicht um einen Schluss, den er aus einer veränderten Lage in Syrien zieht.

VICK: Es geht am Ende darum, dass sich die gesamte Bundesregierung dafür einsetzen muss, dass Straftäter und Gefährder unser Land wieder verlassen.

FRAGE GAVRILIS: Wie steht die Bundesregierung als aktuelle Ratspräsidentschaft zu den illegalen Push-backs in der Ägäis, die unter Beobachtung und zum Teil auch unter Mitwirkung von Frontex stattgefunden haben? Ist aus Sicht der Bundesregierung Frontex-Chef Leggeri noch haltbar?

SASSE: Ich würde vorschlagen, das Innenministerium antwortet, weil das diese Woche bereits ein Thema war.

VICK: Ja, wir kennen die Medienberichte. Auf Bitten der Europäischen Kommission wird der Frontex-Verwaltungsrat innerhalb der nächsten zwei Wochen weitere Sitzungen abhalten, um den von Frontex vorgelegten Bericht zu den Vorwürfen bezüglich der Push-backs zu erörtern.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Ist aus Sicht der Bundesregierung der aktuelle Frontex-Chef noch haltbar?

VICK: Wir haben derzeit noch keine belastbaren Beweise dafür, dass illegale Push-backs stattgefunden haben, sodass ein diesbezüglicher Kommentar entbehrlich ist.

FRAGE JESSEN: Das Thema war hier schon am Mittwoch diskutiert worden. Da hat Herr Alter gesagt, dass parallel zur RegPK eine Sitzung des Frontex-Aufsichtsrats stattfände, bei der die Sachverhalte diskutiert werden würden. Die ist ja nun vorbei. In dieser Sitzung ist es ja auch noch einmal darum gegangen, dass es Frontex-interne Berichte, also von Frontex-Beamten selbst, darüber gab, dass es zu Push-backs gekommen sei, und diese Berichte wurden von Herrn Leggeri faktisch unterschlagen. Wie bewertet vor diesem Hintergrund, der dokumentiert ist, die Bundesregierung das Agieren des Frontex-Chefs?

VICK: Wie ich bereits erwähnt habe, wird es noch weitere Sitzungen des Verwaltungsrats geben, sodass die weitere Aufklärung des Sachverhalts abzuwarten bleibt, bevor eine Bewertung vorgenommen werden kann.

FRAGE FIRSOVA: Laut Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von AfD-Abgeordneten wurden die Spuren von Nowitschok im Fall Nawalny nicht nur auf der Wasserflasche gefunden, sondern auch auf anderen Gegenständen. Was sind das für Gegenstände? Ist nun klar, wie das Gift in den Körper des Politikers geraten ist?

STS SEIBERT: Frau Firsova wiederholt hier eine Frage, die sie uns schon schriftlich gestellt hat und auf die sie auch eine schriftliche Antwort bekommen hat, nämlich dass wir unseren bisherigen Erklärungen dazu nichts hinzuzufügen haben.

FRAGE JESSEN: Es gibt ja gab ja wiederholte Kritik von russischer Seite zuletzt, glaube ich, auch vom russischen Außenminister Lawrow erneuert , dass Deutschland den Rechtshilfeersuchen auf Überlassung von Informationen nicht nachkomme und dass dies in der Bürokratie hängen bleibe. Wie ist da der Stand der Diskussion, Herr Kall? Warum werden die Informationen, die Russland haben möchte, offenbar immer noch nicht geliefert?

KALL: Davon, dass sich das verzögert oder dass sich die Rechtshilfeverfahren insgesamt verzögern, kann keine Rede sein. Wir haben hier ja mehrfach über den Stand der Dinge berichtet. Es gibt insgesamt vier russische Rechtshilfeersuchen im Fall Nawalny. Alle vier werden von der Berliner Justiz bearbeitet. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hatte sich auch schon vor einigen Wochen dazu geäußert, dass die Ersuchen, soweit es um persönliche Informationen und Gesundheitsinformationen geht, auch von der Zustimmung des Betroffenen abhängig sind. Wir haben hier in der Regierungspressekonferenz darüber berichtet, dass das Bundesamt für Justiz der russischen Generalstaatsanwaltschaft geantwortet hat. Der Kern dieser Antwort war, dass Voraussetzung für Rechtshilfe ein formelles Ermittlungsverfahren und ernst gemeinte, förmliche Ermittlungen in Russland sind. Das ist unverändert der Stand der Dinge.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Soweit ich weiß, gab es bezüglich dieser Auffassung eine Replik von russischer Seite, die wohl darauf hingewiesen hat, dass das russische Rechtssystem bei Verfahren andere Schritte vorsehe. Kann es sein, dass die Übermittlung von Informationen deshalb unterbleibt, weil es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, was Verfahren und was Schritte zur Einleitung eines Verfahrens sind? Dann wäre das eine Geschichte ohne Ende!

KALL: Über die Rechtshilfeersuchen ist noch nicht entschieden worden das geht ja aus meiner Antwort hervor , sondern sie werden bearbeitet. Sie werden auch zügig bearbeitet. Das Bundesamt für Justiz steht insofern mit der russischen Generalstaatsanwaltschaft in Kontakt.

Die Antwort, die dazu eingegangen ist und auf die Sie sich jetzt beziehen, wird durch das Bundesamt für Justiz geprüft. Insofern geht es sozusagen nicht um die Eigenheiten des russischen Strafprozessrechts, sondern es geht um das, woran wir in Deutschland gebunden sind: das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und die Strafprozessordnung. Das sind die Voraussetzungen, unter denen wir Rechtshilfe leisten können. Da lautet die Frage, ob die erfüllt sind. Dazu haben wir Rückfragen gestellt. Das ist der aktuelle Stand der Dinge.

STS SEIBERT: Vielleicht ist dies auch noch einmal eine Gelegenheit, daran zu erinnern, dass ein russischer Staatsangehöriger auf russischem Boden Opfer eines Angriffs mit einem militärischen Nervenkampfstoff wurde. Mögliche Orte der Tat liegen in Russland. Russland hat alles Notwendige, um in Sachen dieses Verbrechens zu ermitteln und es aufzuklären.

FRAGE CLASMANN: Wird der neue Syrien-Lagebericht vor oder nach der Innenministerkonferenz vorliegen?

SASSE: Diese Frage kam eben schon in einem anderen Zusammenhang auf. Es ist so, dass dieser Lagebericht in regelmäßigen Abständen erstellt wird. Er wurde zuletzt im Juni dieses Jahres aktualisiert, und im Dezember wird den Innenministern ein neuer Bericht vorliegen.

FRAGE: Einige Bundesländer wollen für Verwandtenbesuch zu Weihnachten Hotelübernachtungen zulassen. Ist das auch aus Sicht der Bundesregierung damit vereinbar, dass touristische Übernachtungen eigentlich generell nicht erlaubt werden sollen?

STS SEIBERT: Wir haben dazu gestern bereits Anfragen gehabt; ich wiederhole die Antwort gerne. Sie kennen den Beschluss von Bund und Ländern: Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, touristische Reisen zu vermeiden. Da familiär bedingte Reisen von touristischen Reisen schwer abzugrenzen sind, haben sich Bund und Länder in ihrer Sitzung eben nicht darauf geeinigt, eine solche Ausnahme bei der Nutzung von Hotels in den Beschluss aufzunehmen sie ist nicht in den Beschluss aufgenommen wurden.

FRAGE HOENIG: An das Gesundheitsministerium: Was ist der Stand beim Ausbau der Impfzentren? Bleibt es bei den 60 Zentren in Deutschland? Ist dafür genug Personal vorhanden?

NAUBER: Ich glaube, da liegt eine Verwechslung vor, denn was die Länder an den Bund melden und wo es diese anvisierte Zahl von 60 gab, sind nicht Impfzentren, sondern Anlieferzentren also die Orte, an die der Bund den zentral beschafften Impfstoff liefert. Die Länder haben mittlerweile rund 30 Anlieferstandorte genannt. Um den Aufbau der Impfzentren kümmern sich die Länder.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Können Sie eine Zahl nennen, wie viele Impfzentren deutschlandweit geplant sind?

NAUBER: Nein, das müssten Sie jeweils bei den Ländern erfragen.

FRAGE JORDANS: An Frau Nauber: Es gibt inzwischen in Deutschland wohl mehr als eine Million bestätigte Coronafälle. Hat das BMG oder ihm untergeordnete Behörden eine Schätzung der Dunkelziffer derer, die Corona haben oder auch hatten?

Können Sie inzwischen sagen, ob die Prioritätsliste für die Impfungen feststeht? Die Bundeskanzlerin hat gestern von, ich glaube, 27 Millionen Menschen gesprochen, die gefährdet sind. Die können ja nicht alle mit den ersten Chargen abgedeckt sein.

NAUBER: Ich fange einmal mit der zweiten Frage an: Eine Impfempfehlung ist parallel bei der STIKO in Arbeit, sie kann aber erst finalisiert werden, wenn die Daten aus den Phase-3-Studien vorliegen. Zur Priorisierung wird das BMG eine Rechtsverordnung erarbeiten, in der das dann noch einmal genau festgelegt ist. Ich habe hier am Montag aber schon gesagt: Das hängt eben auch davon ab, welcher Impfstoff zuerst zugelassen wird und für welche Gruppen der dann besonders geeignet oder eben nicht geeignet ist. Insofern ist das alles noch ein laufender Prozess.

Zu Ihrer ersten Frage: Es gibt Studien, zum Beispiel mit Antikörpertests, die sich diesen Zahlen zu nähern versuchen. Nach meiner Kenntnis gibt es da jetzt nicht die eine Zahl, die uns vorliegen würde. Ich kann mich gerne noch einmal schlau machen, ob das RKI dazu etwas hat. Ich gehe aber davon aus, dass das RKI das im Situationsbericht auch veröffentlichen würde.

FRAGE: Zur Reihenfolge der Impfungen: Man muss ja kein Prophet sein, um davon auszugehen, dass der Biontech-Impfstoff der erste sein wird. Gibt es schon Pläne, wie da die Reihenfolge aussehen soll? Da weiß man ja ungefähr, wie er aussieht und wie er wirkt.

NAUBER: Wie gesagt, auch die STIKO-Empfehlung ist derzeit parallel noch in Arbeit, weil dafür noch abschließende Daten gebraucht werden. Das ist aber ein Prozess, der parallel zu dem Zulassungsprozess bereits läuft.

FRAGE JESSEN: Zum Zulassungsprozess: Es gibt das Problem, dass im Interesse der Prüfung von Langzeitfolgewirkungen auch weiterhin Kontrollgruppen über längere Strecken mit Placebos behandelt werden müssen. Wenn sich nun herausgestellt hat, dass die Impfstoffe wirksam sind, die Placebos allerdings nicht, ist es dann ethisch zulässig und ist das ein Thema, mit dem sich das Gesundheitsministerium beschäftigt , der Kontrollgruppe der Placeboempfänger weiterhin über Monate den Impfstoff, der wirkt, nicht zukommen zu lassen?

NAUBER: Das ist mir jetzt nicht bekannt. Es ist ja so, dass die Zulassung in dem sogenannten Rolling-review-Verfahren läuft. Das heißt, der EMA werden sozusagen parallel im Zulassungsprozess immer wieder kleinere Datenmengen zugeleitet, sodass man nicht alles auf einmal sichten muss. Es ist natürlich auch so, dass wir die Impfkampagne dann sehr eng monitoren werden. Das wird das RKI machen, und natürlich wird auch das Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Behörde weiterhin schauen, ob es Nebenwirkungen gibt. Das wird also ganz eng begleitet. Zu Ihrer konkreten Frage kann ich jetzt aber nichts sagen. Ich kann mich dazu gerne noch einmal erkundigen.

ZUSATZ JESSEN: Das wäre nett, denn der Ansatz bei der Zulassung von Medikamenten ist üblicherweise, dass man weiterhin die Kontrollgruppen beibehält, wenn es um langfristige Auswirkungen geht. Das würde dann logischerweise bedeuten, dass die Placebogruppe eben keine Impfstoffe erhält, um Unterschiede feststellen zu können.

VORS. WOLF: Aber, Herr Jessen, das hatten Sie eben schon ausgeführt, oder?

ZUSATZ JESSEN: Ja, okay, das stimmt.

VORS. WOLF: Das wird nachgereicht.

ZUSATZ JESSEN: Danke.

FRAGE JORDANS: Zu der Prioritätenliste: Es gab, glaube ich, eine Diskussion darüber, ob Mitglieder der Bundesregierung durch ihre herausgehobene und wichtige Funktion den Impfstoff prioritär bekommen. Gibt es da abschließende Entscheidungen?

Herr Seibert, erachtet die Bundeskanzlerin es für notwendig, dass sie und ihre Kollegen, also die Minister, diesen Impfstoff möglichst bald bekommen?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung und ihre Mitglieder werden sich nach dem richten, was von den zuständigen Experten als sinnvoll eingestuft wird.

NAUBER: Wie ich schon gesagt habe: Wer genau zuerst geimpft wird, steht noch nicht fest. Es gibt aber eine Diskussionsgrundlage von STIKO, Leopoldina und Deutschem Ethikrat, in der es unter anderem um die Impfung von Risikogruppen, von medizinischem Personal usw. geht. Es gibt aber noch keine abschließende Empfehlung dafür.

FRAGE LANGENSTRASS: An das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium: Ralph Brinkhaus hat gestern eine stärkere Beteiligung der Länder an den Hilfen gefordert. Teilt diese Bundesregierung diese Forderung prinzipiell? Falls ja: In welchem Umfang und in welchen Bereichen könnten die Länder auch jetzt noch beteiligt werden?

LAIADHI: Grundsätzlich kommentieren wir einzelne Äußerungen aus dem politischen Raum nicht. Ich kann darauf hinweisen, dass Finanzminister Olaf Scholz und auch Bundeswirtschaftsminister Altmaier um 13.15 Uhr, also in wenigen Minuten, eine virtuelle Pressekonferenz geben werden. Dort wird dieses Thema sicherlich auch angesprochen werden können.

Ich kann auch darauf hinweisen, dass der Minister sich gestern gegenüber der „Rheinischen Post“, aber auch im ZDF heute-journal zu dem Thema geäußert hat. Da hat er gesagt, dass es jetzt erst einmal wichtig ist, dass wir die Beschränkungen und die Maßnahmen für November und Dezember entschieden haben, dass wir die sich daran anschließenden wirtschaftlichen Folgen dieser Beschränkungen begleiten werden, und dass man darüber hinaus bei den nächsten Maßnahmen dann schauen muss, dass diese in der Verantwortung von Bund und Ländern liegen.

EICHLER: Ich finde, das war sehr gut und umfassend dargestellt; dem schließe ich mich an.

FRAGE GAVRILIS: Ich habe eine Frage an das Familien- und Innenministerium. Sie sollen zeitnah das hat der Kabinettsausschuss gegen Rassismus und Rechtsextremismus beschlossen einen Gesetzentwurf zur Demokratieförderung vorlegen. Wann ist mit einem ersten Entwurf zu rechnen?

KEMPE: Die Sitzung des Kabinettsausschusses ist gerade erst zu Ende gegangen, und somit ist dieser Beschluss gerade erst ergangen. Insofern kann ich noch keinen zeitlichen Horizont nennen. Wir bemühen uns natürlich, diesbezüglich zügig voranzukommen. Davon können Sie auf jeden Fall ausgehen.

VORS. WOLF: Kann das Bundesinnenministerium ergänzen?

VICK: Nicht sonderlich viel. Momentan werden die Eckpunkte erarbeitet, wie das Gesetz ausgestaltet werden soll.

FRAGE MAYR: Herr Seibert, Frau Nauber, befürchtet die Bundesregierung, dass es eine größere zusätzliche Virusausbreitung durch die nicht abgestimmte Zulassung familiärer Übernachtungen in den Ländern geben könnte?

STS SEIBERT: Ich habe ja zu diesem Thema gerade schon die Antwort der Bundesregierung gegeben: Es ist nicht Teil des Beschlusses von Bund und Ländern, solche Übernachtungen zu ermöglichen.

Grundsätzlich muss allen klar sein, dass es um Kontaktreduzierungen geht. Das ist eines unserer stärksten Instrumente im Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Pandemie. Das heißt auch: Wenn die Zahl der Kontakte, die in der Weihnachtszeit möglich sein sollen, höher liegt als im Rest des Dezembers, sollte sich jeder bewusst sein, dass dieses kein normales Weihnachtsfest, sondern ein Weihnachtsfest in der Pandemie ist und dass in der Familie in dem Kreis derer, die sich treffen Vorkehrungen getroffen werden sollten, damit es eben ein Fest und keine Auslösung von Infektionen wird.

Es gibt den sehr sinnvollen Rat für diejenigen, die das können und denen das von ihren Arbeitsabläufen her möglich ist, in den fünf, sechs Tagen vor dem Heiligen Abend eine sogenannte Schutzwoche einzulegen. Das ist der Grund, warum die Schulferien bereits am 19. Dezember beginnen sollen, also eine Woche vor dem Weihnachtsfest, in der jeder seine Kontakte extrem reduziert womöglich auch zu Hause bleibt , bevor es dann zum Beispiel zur Begegnung von Großvätern, Großmüttern und Enkeln kommt.

Begegnungen schaffen die Gelegenheit zur Übertragung des Virus. Das ist nun einmal eine Tatsache. Das sollte jeder auch gerade an Weihnachten im Kopf haben. Dennoch ist uns allen gemeinsam das Ziel, dass dieses kein einsames Weihnachten werden soll. Das ist auch möglich. Aber Vorsicht, Umsicht und Schutzmaßnahmen werden eine große Rolle spielen.

VORS. WOLF: Wenn ich das richtig sehe, ist es aber so, dass einzelne Bundesländer Hotelübernachtungen im familiären Kontext zulassen wollen. Besteht dann die Befürchtung der Bundesregierung, dass dadurch die Virusausbreitung verstärkt werden könnte?

STS SEIBERT: Der Bund-Länder-Beschluss vom Mittwoch gibt, wie es immer bei diesen Treffen der Bundeskanzlerin mit den Vertretern der Länder der Fall ist, die gemeinsame Linie vor. Das ist der Pfad, auf den sich Bund und Länder bei der Pandemiebekämpfung und für die nächsten Wochen bis zum Jahresende verständigt haben.

Ich habe gesagt, dass familiäre Übernachtungen in der Weihnachtszeit in Hotels nicht Teil des Beschlusses sind und dass es dafür Gründe gibt. Die Umsetzung dieser Beschlüsse in die Verordnung der Länder führt immer wieder dazu, dass es Abweichungen in Detailfragen gibt. Das ist jetzt einmal ganz grundsätzlich gesprochen auch verständlich, weil die Bedingungen nicht überall gleich sind. Aber zum Thema Hotelübernachtungen habe ich jetzt das gesagt, was für die Bundesregierung zu sagen ist und was auch dem Stand der Beschlüsse von Mittwoch entspricht.

Dann habe ich noch einen Nachtrag:

Ich habe Frau Firsova mit ihrer virtuellen Frage Unrecht getan. Sie hat nicht eine eigene Frage von gestern wiederholt, sondern sie hat nur die gleiche Frage gestellt, die Herr Dolgunov von einer anderen russischen Agentur gestern gestellt hatte. Also Entschuldigung, Frau Firsova. Die Antwort bleibt trotzdem die gleiche.

VORS. WOLF: Diese Antwort liegt Frau Firsova auch vor?

STS SEIBERT: Die habe ich ihr ja gegeben, dass wir nämlich den bisherigen Äußerungen nichts hinzuzufügen haben.

FRAGE: Ich habe eine Frage an die Ressorts Justiz und Verbraucherschutz zum Thema SCHUFA. Die SCHUFA hat vor, Einblick in die Kontodaten von Personen zu nehmen. Wie bewerten Sie aus Verbraucherschutzsicht dieses Ansinnen der SCHUFA oder der finAPI GmbH, sich Einsicht in private Kontodaten zu verschaffen?

Ist dieses Ansinnen durch die EU-Richtlinie PSD2 gedeckt?

KALL: Dieses neue Geschäftsmodell der SCHUFA namens CheckNow ist auch uns erst heute aus den Medienberichten bekannt geworden. Das wirft rechtliche Fragen auf. Insofern werden wir uns sehr genau anschauen, was die SCHUFA plant und offenbar gerade in einem Pilotprojekt verfolgt.

Allgemein kann man dazu sagen, dass Kontodaten Kontoauszüge, Gehaltsdaten besonders sensible persönliche Daten sind und solche besonders sensiblen persönlichen Daten auch besonders zu schützen sind. Das ist letztlich ein Allgemeinplatz, der natürlich aus dem Datenschutzrecht folgt. Dass Verbraucherinnen und Verbraucher über solche sensiblen Datenverarbeitungen selbst bestimmen können und das können sie nur selbst bestimmen, wenn sie eben transparent und nachvollziehbar informiert sind, was genau dort mit ihren Daten passiert , verlangt die Datenschutzgrundverordnung. Diese ist bindendes Recht. Man kann nur freiwillig in etwas einwilligen, wenn man über die nötigen Informationen verfügt, wenn man überschauen kann, was da wie lange, zu welchen Zwecken usw. passiert. Das alles regelt das Datenschutzrecht, an das die SCHUFA selbstverständlich gebunden ist. Nach den heutigen Medienberichten prüft auch das zuständige bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht diesen Sachverhalt.

Was die Zahlungsdiensterichtlinie angeht, nach der Sie auch fragten, so fällt diese in die Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums. Ich kann dazu sagen, dass dies in Deutschland im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz geregelt ist, aber dort letztlich ein Verweis ins Datenschutzrecht erfolgt und es ausdrücklich heißt: Es bedarf der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen. Dann ist man wieder im Datenschutzrecht. Was eine Einwilligung erfordert, habe ich ja gerade beschrieben.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, die Länderebene ist im Großen und Ganzen dafür zuständig, oder werden aufseiten der Bundesregierung Ministerien aktiv, um sozusagen das zu kontrollieren, was die SCHUFA plant?

KALL: Ich habe ja gesagt, dass wir uns das genau anschauen. Im Bereich der SCHUFA geht es um sensible Vorgänge, die Auswirkungen auf sehr viele Betroffene haben. Am SCHUFA-Score hängen viele Verträge. Im Zweifel kann daran hängen, ob man eine Wohnung bekommt oder nicht. Insofern ist das wichtig, und wir schauen uns das an. Aber das BMJV ist keine Aufsichtsbehörde, sondern ich habe gesagt, dass sich die Datenschutzaufsichtsbehörden in dem Fall Bayern als zuständige Behörde das anschauen. Die Datenschutzbehörden sind unabhängig. Sie sind die Aufsichtsbehörden, bei denen sich Betroffene jederzeit melden und beschweren können. Aber, wie gesagt, die prüfen das ja schon.

ZUSATZFRAGE: Kurze Nachfrage an das BMF: Sind Sie dabei auch in der Prüfpflicht? Wie bewertet das BMF das?

LAIADHI (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

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