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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 4. Dezember 2020

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Generaldebatte im Deutschen Bundestag zum Bundeshaushalt 2021, Europäischer Rat in Brüssel), Teilnahme des Bundesaußenministers an der Tagung des Rats für Auswärtige Angelegenheiten in Brüssel, Teilnahme des Bundeswirtschaftsministers an der Videokonferenz der für Telekommunikation und Digitales zuständigen Ministerinnen und Minister der EU, Teilnahme der Bundesjustizministerin an der informellen Tagung der Verbraucherschutzministerinnen und minister der EU in Form einer Videokonferenz, mögliche Verhängung von Sanktionen gegen die Türkei durch die EU, Konflikt um den künftigen EU-Haushalt, mögliche Teilnahme der Bundeskanzlerin an der UN-Klimakonferenz 2020, COVID-19-Pandemie (bundesweiter Aktionstag im Zusammenhang mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenfernverkehr, Verteilung von FFP2-Masken an vulnerable Gruppen, Teststrategie, Schnelltests in Schulen und Kitas, Impfungen, Folgen für die Veranstaltungs- und Musikbranche, Wirtschaftshilfen), Nuklearabkommen mit dem Iran, Gaspipeline Nord Stream 2, Abzug von US-Truppen aus Deutschland, IT Sicherheitsgesetz 2.0, Verbot glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel, Einstufung der „Querdenken“-Bewegung als möglichen Verdachtsfall, Ankündigung des Rücktritts des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Brexit, EU-Mercosur-Abkommen

Naive Frage zu:
Corona-Impfung
– Ich würde gern wissen, ob schon feststeht, wer für jeden einzelnen Impfstoff bezahlt. Ist das die Krankenversicherung? Soll es eine Bundes- oder eine Länderregelung geben? Haben Sie sich schon für einen Weg entschieden? Herr Ewald oder Herr Seibert, es gibt Medizinethiker, die dazu aufrufen, in Ländern, die keine Impfpflicht veranlassen wollen, den Menschen Geld zu bezahlen, damit sie geimpft werden. Kommt das für die Bundesregierung in Frage? Es geht ja darum, dass 80 Prozent der Bevölkerung geimpft werden. Das könnte unter anderem dadurch erreicht werden, dass man die Leute dafür bezahlt.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 4. Dezember 2020:

STS SEIBERT: Guten Tag auch von mir. Der Blick auf die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche:

Es geht mit Mittwoch, dem 9. Dezember, los. Sie wissen, dass es die Haushaltswoche im Deutschen Bundestag ist. Wie üblich gibt es dann am Mittwoch keine Kabinettssitzung. Die Bundeskanzlerin wird am Mittwoch ab 9 Uhr im Plenum des Bundestages eine Rede in der Generaldebatte zum Bundeshaushalt 2021 halten.

Donnerstag, den 10. Dezember, und Freitag, den 11. Dezember, wird die Bundeskanzlerin am Europäischen Rat in Brüssel teilnehmen. Die Tagesordnung wird sehr umfangreich sein. Deshalb beginnt der Europäische Rat dieses Mal schon am Donnerstagmittag.

Unter Vorsitz des Präsidenten Charles Michel werden die Staats- und Regierungschefs zunächst über die aktuelle Lage in der Coronapandemie beraten sowie über ein neues EU-Klimaziel für 2030. Die nächsten Tage werden dann zeigen, ob es auch um das Gesamtpaket aus mehrjährigem Finanzrahmen, Aufbaupaket und Konditionalitätsmechanismus zum Schutz des EU-Haushalts gehen wird. Außerdem stehen die Themen des Kampfes gegen den Terrorismus, der künftigen EU-US-Beziehungen, der Beziehungen zur Türkei sowie der südlichen Nachbarschaft auf der Agenda.

Am Freitag, den 11. Dezember, wird ein Eurogipfel im inklusiven Format, also mit den Eurostaaten und den anderen, mit allen 27 Mitgliedsstaaten stattfinden, auf dem die Bankenunion und die Kapitalmarktunion thematisiert werden sollen.

Wie es für den letzten Europäischen Rat in einer Ratspräsidentschaft üblich ist, wird es am Ende eine gemeinsame Abschlusspressekonferenz mit dem Präsidenten des Rates, Herrn Michel, mit der Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen und mit der Vertreterin des Ratspräsidentschaftslandes, also mit der Bundeskanzlerin, geben.

ADEBAHR: Ich möchte Ihnen gern ankündigen, dass Außenminister Maas am Montag, den 7. Dezember, am letzten EU-Außenrat während unserer Ratspräsidentschaft teilnehmen wird. Dieser Rat wird physisch in Brüssel stattfinden.

Auf der Tagesordnung des Treffens steht eine strategische Aussprache über die transatlantischen Beziehungen und ein Austausch der Außenminister über die sogenannte strategische Autonomie. Dort wird also über Fragen der europäischen Souveränität und der Handlungsfähigkeit der EU auf verschiedenen Politikfeldern diskutiert werden.

Ratsschlussfolgerungen sind zum Thema Libanons und der Friedensmediation geplant. Beschlossen werden soll am Montag auch ein EU-Menschenrechtssanktionsregime.

EICHLER: Ebenfalls am Montag findet nicht physisch, sondern virtuell die Videokonferenz der für Telekommunikation und Digitales zuständigen Ministerinnen und Minister unter der Leitung von Herrn Minister Altmaier statt. Es wird um eine ganze Reihe von Themen gehen, unter anderem um den Vorschlag einer Verordnung zu einer europäischen Datengovernance, der E-Privacy-Verordnung. Es soll Ratsschlussfolgerungen zur Cybersicherheit geben.

Um 8.30 Uhr werden ein Doorstep und um 13.30 Uhr eine Pressekonferenz stattfinden.

BÖNNIGHAUSEN: Auch ich habe eine Terminankündigung für Montag, den 7. Dezember, zu machen. Dann wird die informelle Tagung der Verbraucherschutzministerinnen und minister der Europäischen Union stattfinden. Aufgrund der Pandemielage wird auch dieses Treffen als Videokonferenz stattfinden. Im Mittelpunkt wird die neue Verbraucheragenda stehen, die die Europäische Kommission vor Kurzem vorgeschlagen hat.

Über die Ergebnisse werden Bundesverbraucherschutzministerin Lambrecht und der Kommissar für Verbraucherschutz Reynders am Montag um 14 Uhr auf einer virtuellen Pressekonferenz berichten. Hierzu lade ich Sie herzlich ein.

FRAGE DR. RINKE: Ist von den Außenministern geplant, nächste Woche Sanktionen gegen die Türkei zu beschließen?

Herr Seibert, würde auch die Bundeskanzlerin Sanktionen gegen die Türkei befürworten?

STS SEIBERT: Eine grundsätzliche Bemerkung: Der Europäische Rat beschließt keine Sanktionen. Für Sanktionen ist in der Europäischen Union ein rechtsförmiges Verfahren vorgesehen. Allerdings hat der Europäische Rat im Oktober vereinbart, sich im Dezember noch einmal mit den Beziehungen zur Türkei zu befassen. Dieser politischen Diskussion am Donnerstag und Freitag kann und will ich hier nicht vorgreifen.

ADEBAHR: Auch der Rat der Außenminister am Montag wird sich mit dem Thema der Türkei befassen, darüber politisch diskutieren und die Befassung am Donnerstag und Freitag durch den Europäischen Rat vorbereiten. Aber für das Ergebnis gilt das, was Herr Seibert gerade gesagt hat.

ZUSTZFRAGE DR. RINKE: Würde die Bundesregierung Sanktionen befürworten?

STS SEIBERT: Ich komme auf meine Antwort zurück. Darüber sind im Kreis der Staats- und Regierungschefs politische Diskussionen zu führen, und denen will ich hier nicht vorgreifen.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert oder Frau Adebahr, hat die Bundesregierung im Verhalten der Türkei in den jüngsten Tagen und Wochen Veränderungen zum Positiven erkennen können, die Sanktionen weniger wahrscheinlich machen würden?

ADEBAHR: Sie versuchen jetzt so ist mein Eindruck , über diesen Umweg herauszubekommen, wie wir die Lage bewerten, um daraus abzuleiten, wie wir uns am Donnerstag und Freitag positionieren werden. Dazu gilt, denke ich, das, was Herr Seibert gesagt hat.

Fakt ist, dass sich auf den politisch schwierigen Felder beispielsweise im östlichen Mittelmeer nach wie vor noch keine Lösung abzeichnet und dass eine Diskussion über die Sachfragen weiter nottut. Mit diesem Stand gehen wir, denke ich, nächste Woche in die Diskussion in den Räten.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, Sie haben das EU-Finanzpaket erwähnt. Wie optimistisch sind Sie, dass eine Einigung entweder auf dem Gipfel oder auf jeden Fall noch in diesem Jahr gelingt?

FRAGE DR. DELFS: Rechnet die Kanzlerin noch mit einer Einigung im Haushaltsstreit vor dem 7. Dezember? Ab diesem Datum wird es auf jeden Fall einen Nothaushalt für das kommende Jahr geben müssen.

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen eigentlich nichts anderes dazu sagen als das, was wir hier bei entsprechender Gelegenheit schon mehrmals gesagt haben. Die Bundeskanzlerin hat auch mit Blick auf ihre Rolle als Ratspräsidentschaft darauf hingewiesen, dass es Gespräche der deutschen Ratspräsidentschaft mit Ungarn und Polen darüber gibt, wie eine Lösung erreicht werden kann. Wir sind in einem andauernden Prozess. Das gehört zu den allerschwierigsten Themen und Problemen. Über Einzelheiten dieses Prozesses oder der Gespräche werde ich jetzt keine Auskunft geben.

Sie hat auch mehrfach gesagt, dass wir eine Einigung mit dem Europäischen Parlament bezüglich des Konditionalitätsmechanismus ausgehandelt hatten, die einen guten und ausgewogenen Kompromiss darstellt. Wir als Ratspräsidentschaft stehen und standen bereit, mit Ungarn und Polen Gespräche zu führen, weil die Wichtigkeit einer Einigung für jeden leicht ersichtlich ist und wir natürlich die Pflicht haben, einen Weg zu einer Lösung zu suchen. Genau darum bemüht sich die Ratspräsidentschaft. Das gehört, wie die Kanzlerin sagte, nicht zu den einfachen Problemen, sondern es ist ein sehr ernsthaftes Problem. Wir werden hart und ernsthaft daran arbeiten, das war ihre Aussage, und sie gilt.

FRAGE DR. RINKE: Öffnet sich die Bundesregierung denn Vorschlägen, notfalls auch mit 25 Ländern ein Coronahilfspaket, also die in Rede stehenden 750 Milliarden Euro, zu beschließen?

STS SEIBERT: Ich möchte jetzt über Einzelheiten des laufenden Prozesses des Nachdenkens und des Lösungssuchens keine Auskunft geben.

FRAGE BUSCHOW: Wird die Kanzlerin am digitalen UN-Klimagipfel am 12. Dezember teilnehmen?

STS SEIBERT: Das wäre am Samstag der kommenden Woche. Es tut mir leid, aber ich habe dazu keine Informationen. Ich werde es in Erfahrung bringen.

FRAGE RODENKIRCH: Meine Frage richtet sich an das Verkehrsministerium und an das Innenministerium. Laut Bahn halten sich 99 Prozent der Fahrgäste an die Maskenpflicht. Warum braucht es dann noch einen großen Aktionstag? Wie viele zusätzliche Bundespolizisten und Bahnsicherheitskräfte werden am Montag im Einsatz sein?

ALEXANDRIN: Am nächsten Montag wird wie gesagt der Aktionstag zum Tragen von Masken im öffentlichen Personennahverkehr und besonders in der Bahn stattfinden. Die weiteren Details bezüglich der Einsatzkräfte würde ich durch die Kollegen vom BMI ergänzen lassen.

DR. LAMMERT: Das müsste ich nachreichen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Wir hatten ja hier schon über die Deutsche Bahn und die neuen Ideen bezüglich der Sitzplatzreservierung gesprochen, die es gibt. Jetzt zeigt eine große Zeitung heute Bilder von völlig überfüllten ÖPNV-Verkehrsmitteln und von U-Bahn-Bahnsteigen, auf denen kein Abstand gehalten werden muss. Ist Ihr Ministerium der Auffassung, dass sich Kommunen und Länder auch verstärkt um diesen Bereich kümmern müssten, um dort die Abstände zwischen Menschen zu erhöhen?

ALEXANDRIN: Wie wir hier auch schon mehrfach gesagt haben, befinden wir uns permanent in Abstimmungen mit allen im Verkehrsbereich Beteiligten. Dazu zählt unter anderem die Deutsche Bahn. Dazu zählen aber beispielsweise auch alle Verkehrsminister der Länder. Wir haben bereits im Frühjahr dieses Jahres ein umfängliches Konzept dazu erarbeitet, wie der öffentliche Personennahverkehr eben sicher ablaufen kann. Dazu haben wir ein gemeinsames Konzept vereinbart. Teil dessen sind unter anderem die flächendeckende Verpflichtung zum Tragen von Masken. Darin ist eben das Gebot enthalten, auch Abstand zu halten, wo immer es geht.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Dann muss ich die Frage anders formulieren: Sind Sie zufrieden mit der Umsetzung Ihres Konzeptes?

ALEXANDRIN: Wie gesagt: Wir befinden uns mit allen Beteiligten permanent im Gespräch, und alle Maßnahmen werden fortlaufend weiterentwickelt. Aber wir sind, wie gesagt, bereits sehr früh dabei gewesen. Wir haben das Konzept bereits im April verabschiedet, und seitdem wird es auch durchgezogen. Wir evaluieren außerdem permanent die Faktenlage, was den Bereich des Infektionsschutzes im ÖPNV angeht. Dazu hatten wir vor ein paar Wochen gesagt, dass wir auch noch einmal eine Studie aufgegriffen haben, um die Faktenbasis eben auch noch einmal zu erweitern.

FRAGE GRIMM: Ich hätte eine Frage ich weiß nicht, ob sie direkt hieran anknüpfen kann zu den FFP2-Masken, die wohl an vulnerable Gruppen verteilt werden sollen, an das Gesundheitsministerium. Wir haben viele Nachfragen von Lesern erhalten, die gerne wissen wollen, wie und über welche Kanäle die FFP2-Masken denn zu ihnen kommen – über Apotheken, Sanitätshäuser oder durch eine Lieferung per Post und wer genau sie bekommen kann.

EWALD: Dazu hatte ich mich bereits am Montag geäußert und darauf hingewiesen, dass wir dazu jetzt eine Rechtsverordnung auf den Weg bringen werden. Die ist noch nicht finalisiert. Wir sprechen darüber mit den Ländern und den Apotheken. Dabei werden dann auch die Fragen der Verteilung, der Kosten, der Eigenbeteiligung und Ähnliches geklärt werden. Wir hoffen so hat es der Minister auch gesagt , dass wir noch im Dezember damit starten können.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Deutet sich an, dass Apotheken ein wesentlicher Kanal für die Verteilung sein werden?

EWALD: Wie gesagt: Das ist Gegenstand der Rechtsverordnung, die gegenwärtig erarbeitet wird, und ich kann mich jetzt noch nicht im Detail dazu äußern.

FRAGE CLASMANN: Auch in Österreich hat man jetzt mit Corona-Massentests begonnen. Was bringt das? Weshalb ist das keine Strategie, die in deutschen Hotspots Anwendung findet? Fehlt es womöglich an Tests?

EWALD: Zu dem ganzen Thema der Tests haben wir uns ja an verschiedener Stelle umfangreich geäußert. In Bezug auf Massentests gibt es sehr ausdifferenzierte Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Die Teststrategie ist im Kern immer darauf ausgerichtet, dass man gezielt testet, nicht in der Fläche. Es sagen uns auch eigentlich alle Virologen und Experten, dass Massentestungen eine geringe Aussagekraft haben. Insofern ist es unsere Strategie das können Sie auch an der nationalen Teststrategie sehen , immer sehr gezielt dorthin zu gehen, wo Infektionsquelle auftreten, um dann auch entsprechende Hygienemaßnahmen einzuleiten.

FRAGE NEUHANN: Zu den angekündigten Schnelltests an den Schulen: Wann werden sie vor Ort sein, und wer bezahlt sie?

EWALD: Vielleicht noch einmal etwas breiter zur Einordnung: Diese Schnelltests sind ja Medizinprodukte. Das heißt, es gibt klare Regeln dafür, wie diese Medizinprodukte in Verkehr gebracht werden dürfen. Das richtet sich nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Die haben wir angepasst. Wir haben es damit sozusagen möglich gemacht, dass diese Schnelltests ab heute nicht nur an Pflege- und Gesundheitseinrichtungen abgegeben werden dürfen, sondern auch an Schulen und Kitas.

Die Umsetzung, also die konkrete Ausgestaltung der Testverfahren in den Einrichtungen vor Ort, liegt in der Zuständigkeit der Länder. Das heißt, die Länder haben im Rahmen ihrer bestehenden Hygiene- und Testkonzepte die Möglichkeit, diese Schnelltests dann auch einzusetzen. Aber die konkrete Ausgestaltung obliegt den Ländern. Wir tragen damit das ist noch einmal ein Hinweis, und das hat Herr Spahn heute Morgen noch einmal in einem Interview betont ja auch ausdrücklich dem Wunsch einiger Länder Rechnung, die genau das gefordert haben, nämlich dass wir es möglich machen, dass diese Schnelltests dort eingesetzt werden. Wir begleiten das als BMG auch. Aber die konkrete Umsetzung liegt wie gesagt bei den Ländern.

FRAGE DR. RINKE: Herr Spahn hat gesagt, dass sich Lehrer und Erzieher selbst testen könnten. Das ist ja eine kleine Abkehr davon, dass das ansonsten nur medizinisches Personal machen sollte. Verstehe ich Sie jetzt richtig, dass die Länder jeweils für sich entscheiden müssen, ob das dann vor Ort möglich sein wird oder nicht?

EWALD: Ja, das ist richtig. Herr Spahn hatte ja das Beispiel Hessen genannt. Dort gibt es ein Modellprojekt, im Rahmen dessen die Lehrer diesen Test nach einer Videoschulung auch selbst durchführen können. Aber dafür ist sozusagen die Voraussetzung, dass vorher eine Schulung stattgefunden hat.

Insofern, um das noch einmal klarzumachen, handelt es sich bei den Schnelltests, die hier in Rede stehen, um etwas anderes als einen echten Heimtest. Er muss immer, weil das ein Mund-Rachen-Abstrich ist, durch eine entsprechend ausgebildete Person vorgenommen werden. Auszuarbeiten, wie das geschieht und wie das Setting ist Schutzkleidung, Einweisung, Schulungsformat , ist jetzt auf dieser Grundlage entsprechend Sache der Länder.

FRAGE GRIMM: Ich habe jetzt vielleicht einen kleinen Widerspruch festgestellt. Sie sagten einerseits, es gebe in Hessen das Modellprojekt, im Rahmen dessen sich Lehrer und Erzieher selbst testen, wenn sie eine Videoschulung abgeschlossen haben. Dann sagten Sie, Abstriche könnten nur durch medizinisches Personal vorgenommen werden. Das wäre ja das Gegenteil von einem Selbsttest.

EWALD: Ich sehe darin überhaupt keinen Widerspruch. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie sozusagen entsprechende Sachkunde und Fachkunde für die Durchführung dieser Tests hergestellt werden kann. Das kann eine Face-to-Face-Einweisung sein, das kann auch eine qualifizierte Schulung auf digitalem Wege sein. Dabei ist man also nicht festgelegt.

Aber es ist wie gesagt Sache der Länder, das jetzt auf den Weg zu bringen. Es gibt auf der Länderseite sogenannte Testkoordinatoren, und dabei sind wir als BMG und ist auch das RKI eingebunden. Wir werden die Kollegen in den Ländern auch entsprechend unterstützen.

FRAGE NEUHANN: Zu den Schnelltests: Zahlen die nur die Länder?

EWALD: Zur Frage der Kosten: Sie wissen ja, dass wir die nationale Teststrategie in dieser Woche angepasst haben. Damit setzen wir im Wesentlichen die Bund-Länder-Beschlüsse, die zuletzt getroffen worden sind, in diesem Bereich um.

Darin ist unter anderem auch neu geregelt worden, dass nach dem Auftreten eines Infektionsfalls zum Beispiel auch in einer Schulklasse Antigentests eingesetzt werden können. Das heißt, nach diesem Bund-Länder-Beschluss soll nach dem Auftreten eines Falls in einer Schulklasse die jeweilige Gruppe das ist dann eben meist die Schulklasse für fünf Tage in Quarantäne geschickt werden. Am fünften Tag soll ein Schnelltest erfolgen, und Kinder, die negativ getestet wurden, können dann in die Schule zurückkehren.

Die Richtung ist die, dass wir die Möglichkeit, Antigen-Schnelltests einzusetzen, auch im Rahmen der Teststrategie erheblich ausgeweitet haben. Nach Definition dieser Kriterien findet dann eben auch eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen statt. Das bildet sich in der Testverordnung ab, und unter diesen Bedingungen werden dann auch die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wir haben mit der Testverordnung den Erstattungsbetrag für die Antigen-Schnelltests noch einmal angepasst. Er beträgt jetzt maximal 9 Euro pro Test.

FRAGE JESSEN: Es geht um die Frage des Logistikkonzepts für die Verteilung von Impfstoffen. Darüber gibt es Klagen seitens großer Logistikunternehmen. Die hatten sich, glaube ich, in der vorletzten Woche mit Bund und Ländern getroffen. Es ging um den Aufbau einer Transport- und Lagerstruktur, der ja nötig ist. Da wird jetzt die Klage geführt, dass Bund und Länder an einer eigenen Lösung bastelten und nicht die Möglichkeiten nutzten, die bei den großen Logistikunternehmen vorhanden sind. Herr Ewald, ist das so? Zweitens: Warum, wenn es so ist, werden die vorhandenen professionellen Möglichkeiten nicht genutzt?

EWALD: Sie wissen, dass wir auf allen Ebenen – auch, was die Vorbereitung der Impfstoffverteilung angeht an den Rahmenbedingungen arbeiten. Das läuft mit Hochdruck. Wir führen zahlreiche Gespräche mit Ländern. Daran sind auch die Logistikunternehmen entsprechend beteiligt. Derzeit sind ja rund 27 Anlieferungszentren geplant. Das ist ein sehr dynamischer Prozess. Wir unterhalten uns mit allen Beteiligten, aber es gibt noch keine Festlegungen, die man jetzt sozusagen zum Anlass nehmen könnte, hieran Kritik zu üben.

FRAGE HASENKAMP: Wer ist für die Bewachung der geplanten Impfzentren zuständig? Müssen das die lokalen Behörden organisieren oder ist ein Einsatz der Bundeswehr geplant?

EWALD: Das ist auch Gegenstand der Gespräche, dieser ganze Prozess der Impfstoffverteilung, der Logistik. Das Grundsetting ist ja: Der Bund beschafft und verteilt diese Impfstoffe. Die Länder organisieren die Organisation und den Betrieb der Impfzentren. Aber dazu gibt es noch keine Festlegung, die ich Ihnen da mitzuteilen habe. Das ist auch Gegenstand von Gesprächen.

FRAGE DR. RINKE: Ein Problem bei den Impfkampagnen, die dann kommen sollen, ist ja die Personalfrage. Deswegen hätte ich ganz gern gewusst, wie besorgt das Gesundheitsministerium darüber ist, dass Ärzte fehlen könnten, zumal Ärzte ja, glaube ich, auch die Beratungsgespräche vor dem Impfen führen müssen. Wie groß ist Ihre Sorge, dass es nicht ausreichend Personal gibt?

EWALD: Diese Frage müssten Sie bitte an die Bundesländer adressieren. Die Bundesländer selber sind ja für die Organisation und den Ablauf in den Impfzentren zuständig. Das hatte ich eben gesagt. Da gibt es auch aufgrund von Medienberichten in den Bundesländern zahlreiche Lösungsansätze, wie man jetzt über bestimmte Akquisekampagnen Personal für den Betrieb dieser Impfzentren rekrutieren kann. Aber das ist eine Frage, die Sie bitte an die Länder richten müssten.

FRAGE JUNG: Ich würde gern wissen, ob schon feststeht, wer für jeden einzelnen Impfstoff bezahlt. Ist das die Krankenversicherung? Soll es eine Bundes- oder eine Länderregelung geben? Haben Sie sich schon für einen Weg entschieden?

Herr Ewald oder Herr Seibert, es gibt Medizinethiker, die dazu aufrufen, in Ländern, die keine Impfpflicht veranlassen wollen, den Menschen Geld zu bezahlen, damit sie geimpft werden. Kommt das für die Bundesregierung in Frage? Es geht ja darum, dass 80 Prozent der Bevölkerung geimpft werden. Das könnte unter anderem dadurch erreicht werden, dass man die Leute dafür bezahlt.

EWALD: Zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen sagen: Die Impfung wird kostenlos sein, egal ob und wie jemand versichert ist. Die Kosten werden übernommen.

STS SEIBERT: Es gibt solche Überlegungen nicht. Die Impfung wird freiwillig sein. Wir werden eine sehr umfangreiche Kampagne der Information über alle Aspekte des Impfens durchführen. Alle Fragen, die Menschen bezüglich dieser Impfung haben können, werden wir beantworten und hoffen, dass wir damit sehr viele Menschen überzeugen können. Aber es gibt keine Pläne, Menschen dafür zu bezahlen.

FRAGE HELLER: Beeinträchtigen die Impfstofflieferprobleme bei Pfizer die deutschen Impfpläne und, wenn ja, wie?

EWALD: Das ist nach meiner Kenntnis bisher Bestandteil von Berichterstattung, aber noch nicht vom Unternehmen bestätigt. Insofern kann ich Ihnen da keine Auskünfte erteilen.

Im Übrigen ist es ja so, dass diese Frage an die Europäische Kommission gerichtet werden muss. Denn da läuft auch die zentrale Beschaffung für die europäischen Mitgliedstaaten.

FRAGE JORDANS: Zur Sicherheit würde mich vom BMI interessieren: Mögliche Drohungen gegen die Impfzentren spielen bei der Planung des Aufbaus wohl eine Rolle. Welche Informationen haben die Bundesbehörden über mögliche Drohungen gegen diese Zentren durch Impfgegner in Deutschland?

Dann hätte ich noch eine Frage an das BMG: Inwiefern trägt man der Tatsache Rechnung, dass es auch Menschen in Deutschland gibt, die vielleicht nicht über die Einwohnermeldeämter erreichbar sind? Gibt es da eine Dunkelziffer, und wie will man mit den Impfeinladungen diese Personen erreichen? Oder sagt man: Die Zahl ist so klein, die lassen wir einfach wegfallen?

DR. LAMMERT: Die Sicherheitsbehörden sind hier wachsam. Konkrete Bedrohungsszenarien oder Bedrohungen sind mir nicht bekannt. In jedem Falle können wir über operative Details und Tatsachen keine Auskunft erteilen.

EWALD: Es wird keine Impfpflicht geben. Insofern wird es auch keine amtliche Aufforderung an die Menschen geben, sich impfen zu lassen. Das ist ein freiwilliges Angebot, und die Menschen, die das wollen, die das in Anspruch nehmen wollen, müssen sich dann melden.

Sie wissen vielleicht, dass wir momentan auch ein Terminmanagement mit den Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren, in dem es darum geht, Warteschlangen in den Impfzentren möglichst zu vermeiden und die Strukturen auch über diese 116 117-Nummer bei den Ärzten aufzubauen. Es ist aber alles darauf ausgerichtet, die Menschen, die dann ein Impfzentrum aufsuchen werden, über ein Termin- und Einladungsmanagement zu organisieren, damit es nicht zu Staus kommt.

FRAGE GRIMM: Ich hätte auch noch eine Frage zur Versorgung mit Impfstoffen: Wie viele Dosen hat denn Deutschland bestellt, und was passiert eigentlich, wenn sie nicht eintreffen sollten? Welche Gruppe wird dann zuerst geimpft? Welches Verfahren wird angewendet, um vielleicht den Prozess zu strecken?

EWALD: Ehrlich gesagt: Zu dieser Frage haben wir uns schon so oft geäußert. Wir haben ja schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die zentrale Beschaffung auf europäischer Ebene abläuft. Das bitte ich Sie noch einmal in den vielen Protokollen der RegPK nachzulesen.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Wie viele Impfdosen hat Deutschland bestellt?

EWALD: Deutschland bestellt keine Impfdosen. Es läuft, wie gesagt, auf europäischer Ebene. Es sind insgesamt 300 Millionen Dosen, die die EU-Kommission vertraglich gesichert hat. Zusätzlich gibt es noch Kontingente, also unmittelbare Vereinbarungen mit den Herstellern, die bilateral von der Bundesregierung abgeschlossen worden sind. Das kann ich an dieser Stelle noch nicht exakt quantifizieren. Aber der Ablauf ist im Grunde genommen eine zentrale Beschaffung der Impfstoffdosen auf europäischer Ebene.

FRAGE: Der Präsident der Bundesärztekammer hat heute gesagt, es müsse eine schnellere europäische Impfstoffzulassung als die derzeit geplanten vier Wochen möglich sein. Findet die Bundesregierung das auch?

EWALD: Auch dazu haben wir am Mittwoch, glaube ich, umfassend Stellung genommen. Frau Demmer hat das noch einmal betont. Auch mein Kollege hat noch einmal deutlich gemacht, dass die Sorgfalt und Zuverlässigkeit des Impfstoffs für uns oberste Priorität hat und das deutlich vor der Frage steht, wie schnell so etwas gehen muss.

FRAGE GRIMM: Herr Ewald, dürfte ich Sie dann bitten, die Zahlen noch nachzureichen? In Ihrem Haus muss ja klar sein, wie viele Dosen Sie bestellt haben und mit wie vielen Sie rechnen können.

EWALD: Ich meine, wir haben das hier schon einmal vorgetragen. Ich reiche das gern nach.

FRAGE HOENIG: Die Coronazahlen sinken nicht, Herr Seibert. Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung der Teillockdown verschärft werden?

STS SEIBERT: Erst einmal ist es richtig: Sie sinken nicht, sondern wir haben weiterhin diesen stabilen und auf einem viel zu hohen Niveau befindlichen Anstieg der Infektionszahlen. Wir haben vor allem auch Tag für Tag um die 400, manchmal an die 500 neu gemeldeten Todesfälle durch Corona. Das ist natürlich erschütternd. Damit kann man sich nicht zufriedenstellen.

Das ist ja einer der Gründe, warum die für den November beschlossenen Beschränkungen in der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nun nicht nur auf den Dezember ausgedehnt worden sind, sondern sie bis zum 10. Januar nächsten Jahres gelten sollen und wir die Menschen mit aller Dringlichkeit weiterhin darum bitten, die Regeln einzuhalten. Denn die stärksten Waffen gegen Corona halten wir selber in den Händen durch unser Verhalten, was Abstand betrifft, was das Maskentragen betrifft, was das Verringern und Reduzieren von Kontakten betrifft.

Wenn sich das Infektionsgeschehen so weiterentwickelt, wie es in den letzten Tagen der Fall war, dann gilt erst einmal die Vereinbarung von Bund und Ländern, am 4. Januar wieder zusammenzukommen und über das weitere Vorgehen zu beraten.

Ganz grundsätzlich ist es natürlich immer möglich, dass auch kurzfristig Bund-Länder-Konferenzen einberufen werden.

FRAGE DR. RINKE: Genau dazu wollte ich fragen. Es steht also noch nicht fest, dass es am 15.12. ein Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten gibt?

Angesichts der hohen Zahlen: Wäre die Bundeskanzlerin eigentlich dafür, dass die verabredeten Lockerungen über Weihnachten gar nicht erst umgesetzt werden, wie das ja in vielen Bundesländern im Moment schon diskutiert wird?

STS SEIBERT: Zum 15.12. habe ich Ihnen hier keine Ankündigungen zu machen.

Zweitens. Nach unserer Überzeugung ist es richtig, bei den Vereinbarungen, die für die Weihnachtsfeiertage beschlossen worden sind, zu bleiben.

Man muss dazu aber vielleicht sagen: Es darf da auch kein Missverständnis geben. Diese Vereinbarung, also eine gewisse Lockerung, dass man an Weihnachten maximal zehn Personen sehen kann, ist keine Aufforderung, dies auch genauso zu tun im Gegenteil. Ich denke, jeder von uns muss sich, wenn er auf dieses Weihnachtsfest zugeht, genau überlegen: Was ist umsichtiges, verantwortungsvolles Verhalten? Wie verhindern wir, dass aus einem Familienfest, aus einem Weihnachtsfest, eine Infektionsquelle wird? Das ist etwas, wozu wir die Menschen dringend aufrufen, dieses innerhalb des Rahmens, der jetzt für Weihnachten gesetzt worden ist, wirklich zu beachten.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, das Virus kennt ja keine kirchlichen, keine christlichen Feiertage. Epidemiologisch ist die Lockerung für Weihnachten kontraproduktiv. Das wissen Sie auch. Wie nah ist die Kanzlerin dran zu sagen: Wir können, um sozusagen die Strategie nicht zu gefährden, nicht an den jetzt beschlossenen Lockerungen festhalten?

STS SEIBERT: Ich habe mich in der Antwort an Herrn Rinke dazu gerade geäußert. Ich könnte es jetzt hier nur wiederholen.

FRAGE: Meine Frage richtet sich im Zusammenhang mit Wirtschaftsförderung und Coronafolgen an das Finanzministerium. Ich frage für die Kollegen vom Westdeutschen Rundfunk. Sie beziehen sich auf eine gestern erfolgte Äußerung ihrer Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Hagedorn, dass die Veranstaltungswirtschaft und die Musikbranche, die im kommenden Jahr Fördermittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro erhalten solle, um auch weniger rentable Liveevents und Konzerte zu veranstalten. Können Sie diese Information bestätigen?

HARTMANN: Ich kann erst einmal ganz allgemein dazu Stellung nehmen: Der Bundesfinanzminister hat ja schon öfter geäußert, dass es ein wichtiges Anliegen ist, dass wir gut durch die Krise kommen. Dafür haben wir mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, insbesondere die November- und Dezemberhilfen, die zum Jahresende auslaufen. Ab Januar stehen dann die Überbrückungshilfen III zur Verfügung.

ZUSATZFRAGE: Können Sie die konkrete Zahl und den Förderzeitraum, der sich von Juni bis Ende Dezember kommenden Jahres erstrecken soll, bestätigen?

HARTMANN: Dazu hatte sich der Minister zusammen mit Herrn Bundesminister Altmaier in der letzten Woche schon geäußert und hat die dargestellt und bekanntgegeben. Darauf würde ich Sie verweisen.

FRAGE DR. RINKE: Ich möchte die Gelegenheit nutzen, das Finanzministerium zu fragen, ob es bei Ihnen im Haus eigentlich schon Überlegungen gibt, wie man im Januar weitermacht, wenn man dann eine Abkehr von dem Prinzip der November- und Dezemberhilfen vornimmt. Sind Sie mit den Überbrückungshilfen III und einer Fixkostenerstattung einverstanden?

Bedeutet das dann eigentlich weil der Bund insgesamt wohl weniger zahlen möchte , dass einzelne Betriebe weniger Geld erhalten als im November und Dezember?

HARTMANN: Auch dazu kann ich nur wiederholen, was ich gerade gesagt habe, nämlich dass die Überbrückungshilfen bereits letzte Woche vorgestellt wurden. Darauf möchte ich Sie gerne verweisen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Entschuldigung, wenn ich noch einmal nachfrage: Es geht jetzt ja nicht um das Instrument der Überbrückungshilfen an sich, sondern um die Frage, ob diese Form der Hilfe das ersetzt, was im November und Dezember bezahlt wurde.

EICHLER: Zur Frage, wie es nach Auslaufen der jetzigen Förderung und den November- und Dezemberhilfen ab Januar weitergeht: Es wurde ja schon ziemlich klar formuliert und auch kommuniziert, dass wir jetzt, im November und Dezember, die außerordentliche Wirtschaftshilfe in Form einer Ersetzung des Umsatzausfalls haben. Bevor ich zum Januar komme, möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir auch jetzt schon neben den November- und Dezemberhilfen die Überbrückungshilfe II, die im Vergleich zur Überbrückungshilfe I verbesserte Förderbedingungen hat. Die läuft, da ist die Antragstellung schon möglich. Das läuft also auch so weiter.

Ab Januar werden wir anknüpfend daran die Überbrückungshilfe III haben, mit ähnlichen Förderbedingungen wie bei der Überbrückungshilfe II, die aber noch einmal verbessert werden. Dazu haben sich in der Tat unser beider Minister geäußert, wir haben in Pressemitteilungen auch ausführlich dargestellt, wie die Verbesserungen da aussehen werden soweit wir das jetzt schon sagen können, denn auch dazu werden die Details im Moment noch ausgearbeitet. Es wird, wie schon zu den Soforthilfen und den Überbrückungshilfen, Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern geben, in denen dann wirklich die Details festgelegt werden. Das ist der Ausblick auf die weitere Förderung ab Januar.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich muss noch einmal nachfragen, weil ich es vielleicht einfach nicht verstehe: Das heißt aber doch, dass, wenn man die November- und Dezemberhilfen so nicht weiterführt, das Ziel eigentlich ist, dass der Bund insgesamt weniger zahlen wird. Müssen sich die Unternehmen also darauf einstellen, dass sie ab Januar insgesamt weniger bekommen?

Eine weitere Frage: Ist ihr Minister dafür, dass die Abschlagzahlungen für Dezember erhöht werden?

EICHLER: Zur ersten Frage: Was meinen Sie mit weniger, was ist der Vergleichsmaßstab? Wenn das November und Dezember ist, dann ist die Antwort ganz klar: Wir haben im Moment die Erstattung von Umsatzausfällen. Im Januar werden wir die Überbrückungshilfen in der Form, wie wir sie jetzt haben, weiterführen, also als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten.

Zu den Abschlagszahlungen: Die laufen seit letztem Freitag schon. Ich kann Ihnen auch kurz aktuelle Zahlen zu den Anträgen nennen: Wir haben mit Stand heute knapp 120 000 Anträge erhalten. Knapp 33 000 davon waren Direktanträge von Soloselbstständigen. Knapp 87 000 waren Anträge über prüfende Dritte. Ausgezahlt haben wir mit Stand gestern Abend bereits rund 318 Millionen Euro an Abschlagszahlungen.

FRAGE JOPPA: Welche Schritte wählt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des neuen Atomgesetzes im Iran und vor dem Hintergrund des Anschlags auf den Atomphysiker unternehmen, um das iranische Atomabkommen noch zu retten?

ADEBAHR: Wir nehmen die Entwicklungen auch in Iran natürlich zur Kenntnis. Wenn ich richtig informiert bin, ist es für ein Gesetz im Iran so, dass der Wächterrat dem noch zustimmen muss. Das heißt, es gibt natürlich und das sehen wir im Iran ganz intensive Beratungen auch zwischen verschiedenen politischen Gruppen dort, und diese werden innenpolitisch auch sehr intensiv diskutiert. Das heißt, da ist im Iran einiges im Fluss und es gibt dazu eine große Diskussion.

Für uns, für die Partner im JCPOA, also für Frankreich, Großbritannien und uns ist auf der anderen Seite eigentlich klar: Wir sagen von Beginn an, dass Iran sich vollumfänglich an seine Verpflichtungen aus dem JCPOA halten muss, und das gilt natürlich auch weiterhin. Von dieser Forderung rücken wir nicht ab. Weitere Verletzungen der Wiener Nuklearvereinbarungen sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel und gerade mit Blick darauf, dass wir in den USA mit der neuen Regierung vielleicht in eine Phase kommen, in der man wieder Gespräche und auch Dialog zum Thema Iran und zu den weiteren Entwicklungen dort führen wird, nicht förderlich.

Insofern hoffen wir und möchten gern zuversichtlich sein, dass man zukünftig über die Zukunft des JCPOA und des Nuklearabkommens wird sprechen können. Für uns ist aber ganz klar: Natürlich muss Iran seinen Teil dazu beitragen und muss auch Vertrauen aufbauen und eben nicht weiter zerstören.

FRAGE FIRSOVA: Das Projekt Nord Stream 2 hat jetzt Baugenehmigungen für Dezember, für Anfang des nächsten Jahres allerdings noch nicht. Wird sich nach der Meinung der Bundesregierung die US-Politik in Bezug auf das Projekt unter Joe Biden ändern oder nicht?

STS SEIBERT: Mir erscheint es ehrlich gesagt spekulativ, hier viele Wochen, bevor der neue US-Präsident überhaupt sein Amt antritt, über einzelne Aspekte seiner Politik zu mutmaßen. Daran werde ich mich nicht beteiligen. Die Haltung der Bundesregierung zu diesem Projekt ist ja sattsam bekannt.

FRAGE SCHMEITZNER: Der US-Kongress will den Abzug von Truppen aus Deutschland zumindest verzögern. Sieht das Verteidigungsministerium das mit einer gewissen Erleichterung? Wie weit sind Planungen gediehen, den Abzug auszugleichen?

HELMBOLD: Auch zu dieser Fragestellung haben wir uns ja wiederholt geäußert, und mit Blick auf die Truppen hat sich auch die Verteidigungsministerin wiederholt geäußert. Dazu können wir weiterhin nur sagen, dass die amerikanischen Truppen sich bei uns sehr wohl fühlen, dass sie bei uns weiterhin herzlich willkommen sind und dass wir insgesamt in Europa weiterhin davon ausgehen, dass eine entsprechende Sicherheitsvorsorge gewährleistet ist.

FRAGE KUHN: Das Bundesinnenministerium hat den Verbänden de facto zweieinhalb Werktage Zeit für eine Stellungnahme zum Referentenentwurf IT-Sicherheitsgesetz 2.0 gegeben, der noch nicht einmal abgestimmt ist. Warum diese kurze Frist? Hält das BMI dies dem komplexen Thema für angemessen?

DR. LAMMERT: Vielen Dank für die Frage. Es stimmt, dass das BMI am Mittwoch dieser Woche den Diskussionsentwurf für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 auf seiner Internetseite eingestellt hat. Allerdings ist hier ein Redaktionsversehen vorgekommen. Ursprünglich war in der Tat der 6. Dezember als Stellungnahmefrist angegeben. Das ist aber noch am gleichen Tag korrigiert worden: Es ist der 9. Dezember.

Ziel dieses Diskussionsentwurfs ist eben gerade, eine frühzeitige Befassung zu ermöglichen. Das ist auch zu unterscheiden von der formalen Länder- und Verbändebeteiligung, die noch zu folgen hat.

FRAGE JORDANS: Herr Lammert, soweit ich weiß, steht dabei im Raum, dass dieses Gesetz schon am 16. Dezember vom Kabinett verabschiedet werden soll. Ist das nicht mehr das Ziel?

DR. LAMMERT: Ziel ist es, das Gesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. Ein genaues Datum kann ich nicht nennen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Wie wollen Sie die regulären Konsultationsverfahren dann noch bis zum 16. Dezember durchführen?

DR. LAMMERT: Wie gesagt, Ziel ist es, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich ins Kabinett zu bringen. Ein genaues Datum kann ich aber nicht nennen.

FRAGE KREUTZMANN: Ich stelle für meine Kollegin Julie Kurz eine Frage an das Landwirtschaftsministerium. Frau Lenz, es geht um den Stand des Verbots glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel. Können Sie uns diesbezüglich bitte auf den Stand bringen?

LENZ: Wie Sie vielleicht wissen und wie wir an dieser Stelle schon mehrfach berichtet haben , haben wir das Ziel, die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich zu beenden. Es ist allerdings so, dass ein nationales Totalverbot aktuell europarechtlich nicht möglich ist, denn der Pflanzenmittelwirkstoff Glyphosat ist auf EU-Ebene noch bis Ende 2022 genehmigt. Damit sind glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel auch noch bis Ende 2023 zugelassen.

Nichtsdestotrotz haben wir aber schon eine Glyphosatminderungsstrategie vorgelegt, aus der ich einige Punkte herausgreife, weil sie relativ umfangreich ist: Das ist zum Beispiel das Verbot der Verwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in Privatgärten für nicht berufliche Anwender. Hierbei geht es darum, dass Leute, die sich damit auskennen, dies natürlich besser bzw. anwendergerecht anwenden können. Es geht unter anderem auch darum, die Anwendung in der Nähe von Gewässern zu verbieten. Das wird in Kürze vorgelegt.

ZUSATZFRAGE KREUTZMANN: Inwieweit haben Sie als Landwirtschaftsministerium wenn man etwa an die Fruchtbestäubung denkt ein eigenes Interesse an dem Thema Insektenschutz?

LENZ: Wir haben selbstverständlich ein sehr großes Interesse an dem Thema Insektenschutz. Der Insektenschutz ist für die Bundeslandwirtschaftsministerin ein sehr wichtiges Anliegen, denn ohne Insekten, ohne Biodiversität wird es kaum Landwirtschaft geben können. Das bedingt einander. Insofern ist es ein wichtiges Anliegen.

Wir haben eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um in Deutschland die Insekten zu schützen und die Biodiversität zu stärken. Ich kann nur einige Beispiele aufgreifen: Wir haben im vergangenen Jahr zum Beispiel die Ackerbaustrategie vorgestellt, bei der es um vermehrte Fruchtfolgen geht, um die Biodiversität zu stärken. Im Sonderrahmenplan Insektenschutz in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz werden weitere Mittel 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um zum Beispiel das Anliegen von Blühstreifen fördern, um so die Biodiversität zu stärken. In diesem Jahr ist die Düngeverordnung in Kraft getreten. Wir investieren sehr viel Geld in digitale Experimentierfelder, wo auch wieder das Thema Artenschutz/Biodiversität eine Rolle spielt. Das sind nur ein paar Aspekte.

In der vergangenen Woche hat die Ministerin den Bundeswettbewerb insektenfreundliche Agrarlandschaften gestartet. Auch hierbei geht es darum, in der der Landwirtschaft den Insektenschutz und die Biodiversität zu stärken.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das BMI vor dem Hintergrund der Herbstkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern, die, glaube ich, nächste Woche stattfindet. Die Frage bezieht sich auf die Einstufung der „Querdenken“-Bewegung als möglichen Verdachtsfall. Teilt das BMI die Einschätzung vieler Verfassungsschutzpräsidenten und Länderinnenminister, dass die „Querdenken“-Organisatoren inzwischen die Einstufung als Verdachtsfall nahelegen oder nötig machen?

DR. LAMMERT: Vielen Dank für die Frage. Es ist aus unserer Sicht grundsätzlich nicht angezeigt, dass wir öffentlich über operative Angelegenheiten der Verfassungsschutzbehörden diskutieren. Die Bundesregierung wird sich deswegen auch nicht an den Spekulationen über eine etwaige Beobachtung beteiligen.

Die Sicherheitsbehörden haben das Phänomen und die Bewegung natürlich im Blick. Aber die Frage, ob eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu erfolgen hat, liegt eben bei den zuständigen Behörden. Das ist zu beachten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das war wohl ein entscheidendes Treffen von Organisatoren der „Querdenken“-Bewegung mit der Reichsbürgerszene. Liegen Ihnen auch Kenntnisse über dieses Treffen vor?

DR. LAMMERT: Ich habe dem, was ich gerade gesagt habe, nichts hinzuzufügen. Grundsätzlich äußern wir uns nicht zu operativen Angelegenheiten der Verfassungsschutzbehörden.

FRAGE LÜCKING: Können Sie bitte ein Statement der Kanzlerin zum Ausscheiden des Missbrauchsbeauftragten Rörig abgeben? Hat das Amt zu wenig Handlungsspielraum?

STS SEIBERT: Nein, das kann ich nicht, weil ich davon erst ganz kurz vor dieser Pressekonferenz erfahren habe. Das würde ich gegebenenfalls nachreichen. Vielleicht kann sich ja das zuständige Ressort dazu äußern.

KEMPE: Danke für Ihre Frage. Unser Ministerium und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs arbeiten seit Jahren in starker Partnerschaft sehr eng zusammen und werden das auch weiterhin tun. Das vorweg.

Wir nehmen die Entscheidung von Herrn Rörig mit großem Bedauern zur Kenntnis, respektieren sie aber selbstverständlich. Herr Rörig hat Großartiges geleistet und im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sehr viel bewegt. Wir sind ihm dafür sehr dankbar.

Es ist aber auch so, dass seine Ankündigung heute genügend Zeit für die Suche nach einer Nachfolgerin, nach einem Nachfolger lässt. Wir werden selbstverständlich weiterhin mit Herrn Rörig zusammenarbeiten, bis er in rund neun Monaten nach insgesamt zehn Jahren ausscheidet.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, die Brexit-Verhandlungen laufen noch wohl über das Wochenende. Das Ende ist ungewiss. Wie groß ist in der Bundesregierung die Sorge, dass es bis Ende des Jahres nicht mehr klappt?

Was tut die Bundesregierung in ihrer Funktion als EU-Ratspräsidentschaft, um zu einer Einigung beizutragen, wohlwissend, dass die Kommission die Federführung bei den Verhandlungen hat?

STS SEIBERT: Sie haben ja schon etwas Entscheidendes gesagt: Es sind Herr Barnier und sein Team, die für die Kommission und die 27 EU-Mitgliedstaaten diese schwierigen Verhandlungen führen. Wir wissen, dass die Zeit drängt. Es ist nur noch wenig Zeit bis zum Ende der Übergangsphase. Deshalb werden die Verhandlungen in London ja auch intensiv weitergeführt.

Die Haltung der Bundesregierung ist unverändert: Die Bundeskanzlerin hat schon Mitte Oktober, glaube ich, nach dem damaligen Europäischen Rat betont und dabei bleibt es : Ein Abkommen ist für beide Seiten und im Interesse beider Seiten die beste Lösung. Daran hat sich nichts geändert.

Die EU ist bereit, ein Abkommen mit Großbritannien zu schließen, aber eben auch nicht um jeden Preis. Natürlich müssen wir uns auf alle Szenarien, also auch auf den Fall der Möglichkeit, dass es kein Abkommen geben wird, vorbereiten.

Für die Bundeskanzlerin das hat sich in den letzten Wochen auch nicht verändert ist Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten notwendig. Sie hat gesagt: Wenn man ein Übereinkommen haben will, müssen sich beide Seiten aufeinander zu bewegen. Jeder hat dabei seine Prinzipien. Es gibt rote Linien das ist klar , aber trotzdem ist immer Spielraum für Kompromisse. Das ist die Grundhaltung, auch wenn die Zeit jetzt schon ganz schön weit fortgeschritten ist.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Sehen Sie die notwendige Kompromissbereitschaft speziell bei diesem verzwickten Thema der Fischerei auch in Paris?

STS SEIBERT: Ich werde die Frage jetzt auf keinen Fall so beantworten, wie Sie sich das wünschen, also Thema für Thema und Mitgliedstaat für Mitgliedstaat. Es gibt mehrere offene Punkte: Fischerei, Governance, „level playing field“. Auch in anderen Bereichen steht eine wirkliche und schlussendliche Einigung noch aus. Es bleibt bei dem, was ich gesagt habe: Zum weiteren Inhalt der Verhandlungen und zu einzelnen Positionen werde ich mich hier nicht äußern.

FRAGE: Ich habe eine Frage zum EU-Mercosur-Abkommen, zu dem sich gestern die Bundeskanzlerin in einer Videobotschaft im Rahmen der Konferenz der Industriekonferenz der Unión Industrial Argentina geäußert hat. Sie hat gesagt, dass die Entwicklungen im Amazonas die Frage aufwerfen, ob das Abkommen wie intendiert umgesetzt werden könne. Meine Frage: Wer muss diese Frage beantworten? Was erwartet die Bundesregierung diesbezüglich von den Mercosur-Staaten?

STS SEIBERT: Ich kann eigentlich auch nur wiederholen, was unsere Grundhaltung dazu ist: Wir stehen zu Geist und Intention dieses großen Freihandelsabkommens der EU mit den Mercosur-Staaten. Aber nicht nur wir, sondern viele europäische Mitgliedstaaten sehen mit großer Sorge die Entwicklungen im Amazonasgebiet, die fortschreitende Abholzung, die Brandrodungen. Gerade jetzt sind wieder Zahlen bestätigt worden, dass das Tempo des Verschwindens des Regenwaldes leider zugenommen hat. Dieser Amazonasregenwald ist nicht nur für Brasilien, sondern für die ganze Welt von Bedeutung. Er ist von klimatischer Bedeutung für die ganze Welt. Die Frage, wie mit dem Regenwald umgegangen wird, betrifft eben auch die ganze Welt.

In dem Zusammenhang das haben wir bereits mehrfach gesagt stellen sich eben ernsthafte Fragen, ob es gewährleistet wäre, dass das Abkommen wirklich in dem intendierten Sinne umgesetzt würde. Da stellen sich ernsthafte Fragen, und es ist eine gewisse Skepsis angebracht.

ZUSATZFRAGE: Wer muss diese Frage beantworten? Laufen diesbezüglich Gespräche mit Mercosur?

STS SEIBERT: Das ist ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten. Das heißt, die Frage, ob Gespräche laufen, wäre an die europäische Ebene zu richten.

Die europäischen Mitgliedstaaten, die im Kern und im Geiste zu diesem Abkommen stehen, erwarten natürlich, dass das Abkommen so umgesetzt wird, dass es im großen Gebiet des Amazonasregenwaldes nicht zu einer Verschlechterung, sondern zu einer Verbesserung der Umweltsituation führt. Da stehen im Moment sehr ernste Fragen im Raum.

VORS. WELTY: Das Gesundheitsministerium hat eine ergänzende Information.

EWALD: Ich habe eine Ergänzung zur Frage von Herrn Grimm. Ich glaube, ich hatte das nicht richtig formuliert.

Sie hatten ja die Frage gestellt, wie viele Impfstoffdosen zur Verfügung stehen. Wenn alle Impfstoffkandidaten zugelassen werden, erhält Deutschland voraussichtlich insgesamt 300 Millionen Dosen. Diese Zahl ergibt sich aus der Zahl der Dosen, die wir aus den Verträgen mit der EU erhalten, und den Impfstoffdosen, die wir von deutschen Herstellern bekommen und die wir entsprechend gefördert haben. Es ist ausdrücklich die Formulierung „wenn“ gewählt worden. Wie viel Impfstoff konkret am Anfang zur Verfügung steht, hängt natürlich von den Produktionskapazitäten der Hersteller ab, wann die ersten Impfstoffe zugelassen werden und welche Impfstoffe das am Ende sind.

 

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