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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 7. Dezember 2020

Themen: Teilnahme der Bundeskanzlerin an einer Videokonferenz mit Vertretern der EU sowie der Afrikanischen Union, Abschiebestopp bezüglich Syriens, COVID-19-Pandemie (nächste Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und chefs der Länder, Abschlagszahlungen für November, Impfungen, Soforthilfe der EU für Belarus, Lockerungen über Weihnachten, Verbesserung der IT-Ausstattung des Robert-Koch-Instituts), Atomabkommen mit dem Iran, Treffen des russischen Außenministers mit Bundestagsabgeordneten der AfD, Parlamentswahlen in Venezuela, Nord Stream 2, Einstellung der Ermittlungen wegen des Verdachts der Spionage gegen ehemaligen Botschafter, Arbeitsbedingungen im Unternehmen Bundeswehr-Fuhrparkservice, Brexit-Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU, Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Sachsen-Anhalt, Interview mit Bundesaußenminister Maas

Naive Fragen zu:
3:10 Abschiebung nach Syrien
– wie bewertet das AA den Vorstoß von Seehofer und anderen Landesinnenministern den generellen Abschiebestopp für Syrien aufzuheben? Ist das in irgendeiner Art und Weise gerechtfertigt? Hat Frau Merkel auch eine Meinung dazu? (ab 5:45)
– ich hab von Ihnen jetzt nicht gehört, dass sich an der Lage in Syrien irgendwas verhältnismäßig geändert hat
– könnten Sie nochmal erläutern, wie Ihr Ministerium darauf kommt, angesichts einer unveränderten katastrophalen Lage in Syrien, den Abschiebestopp zu überdenken? (ab 8:48)

9:35 Corona-Politik/Impfung
– Ministerpräsident Söder meint, dass die zweite Welle aktuell noch unterschätzt werde und dass es einen „Mentalitätswechsel“ brauche. Sieht das die Kanzlerin auch so? (ab 13:09)
– Hans‘ Frage (ab 23:50)
– steht schon fest, wer welche Impfung bekommt? (ab 26:55)
– es wird ja verschiedene Impfstoffe geben. Wer wird denn den „Guten“ bekommen?

39:45 Venezuela
– Umgang mit Guiado: die EU und auch die Bundesregierung hat immer wieder gesagt, er sei Ihr Mann, weil er der Präsident der Nationalversammlung ist. Das wird er ja ab sofort nicht mehr sein. Wird also Herr Guiado also auch nicht mehr „Ihr Mann“ sein? (ab 43:33)

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 7. Dezember 2020:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich habe einen Terminhinweis für Sie. Am Mittwoch, den 9. Dezember, wird die Bundeskanzlerin um 15 Uhr an einer Videokonferenz der EU-Spitzen mit Vertretern der Afrikanischen Union teilnehmen. Die EU-Spitzen sind der Präsident des Europäischen Rates Charles Michel, die Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen sowie der Hohe Vertreter Borrell.

Sie wissen vielleicht, dass es in diesen Wochen eigentlich einen EU-AU-Gipfel, einen Gipfel von Europäischer Union und Afrikanischer Union, hätte geben sollen. Dieser kann pandemiebedingt vorerst nicht stattfinden. Deswegen ist es am Mittwoch um 15 Uhr eine Art Zwischentreffen im reduzierten Format.

FRAGE AM ORDE: Hat sich an der Einschätzung des Auswärtigen Amtes bezüglich der Situation in Syrien seit dem letzten Lagebild etwas verändert?

An das BMI und ebenso das Auswärtige Amt: Was bedeutet das für die Diskussion über eine Verlängerung des Abschiebestopps bezüglich Syriens bei der IMK?

ADEBAHR: Wie Sie wissen, sind die Lageberichte, die das Auswärtige Amt erstellt und die dann Grundlage für die Entscheidungsbehörden im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums sind, um in Einzelfällen Asylentscheidungen zu treffen, Verschlusssache. Deswegen kann ich aus diesen Lageberichten hier nicht zitieren oder berichten.

Der jüngste Lagebericht des Auswärtigen Amtes ist vom November 2019. Im Moment wird der neue Lagebericht 2020 erstellt. Wir gehen davon aus ich weiß nicht, ob der Kollege vom BMI noch etwas hinzufügen will , dass dieser der Innenministerkonferenz rechtzeitig zu ihren Beratungen vorliegen wird.

Unabhängig von diesem Lagebericht sind unserer Einschätzung nach die humanitäre und die politische Lage in Syrien weiterhin sehr komplex und sehr volatil. Die humanitäre Lage ist katastrophal. Syrer sind weiterhin zahlreiche Gefahren aus ganz unterschiedlichen Richtungen ausgesetzt, auch vom Regime selbst, wenn sie nach Syrien zurückkehren. Das Regime geht weiterhin rücksichtslos gegen die Bevölkerung vor.

GRÜNEWÄLDER: Ich kann gern noch ergänzen. Wie Sie wissen, hat der Bundesinnenminister mehrfach angekündigt, dass er auf der diese Woche anstehenden Innenministerkonferenz dafür eintreten wird, dass „wir anstelle eines generellen Abschiebestopps künftig zumindest für Straftäter und Gefährder wieder in jedem Einzelfall prüfen, ob Abschiebungen nach Syrien möglich sind“. Diese Aussage gilt nach wie vor. Nun gilt es zunächst einmal, die Beratungen bei der Innenministerkonferenz abzuwarten. Eine Presseunterrichtung wird am Freitag hier stattfinden.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, wie bewertet das AA den Vorschlag von Herrn Seehofer und auch anderen Landesinnenministern, den generellen Abschiebestopp für Syrien aufzuheben? Ist das in irgendeiner Weise gerechtfertigt?

Hat Frau Merkel auch eine Meinung, Herr Seibert?

ADEBAHR: Ich bewerte hier keine Vorschläge aus dem politischen Raum. Die grundsätzliche Haltung des AA zur Lage in Syrien habe ich dargestellt.

Ansonsten gilt das, was der Kollege aus dem BMI gerade gesagt hat. Diese Beratungen werden die Innenminister führen. Dem werde ich hier nicht vorgreifen.

STS SEIBERT: Ich habe nichts hinzuzufügen. Wir sind in dem vorgesehenen Prozess. Das heißt, dass aufgrund einer neuen und der aktuellen Lage in Syrien entsprechenden Bewertung des Auswärtigen Amtes die Innenminister, die dafür zuständig sind, beraten werden. Diese Beratungen sind jetzt abzuwarten.

ZUSATZ JUNG: Frau Adebahr, ich habe von Ihnen jetzt nichts gehört, woraus hervorginge, dass sich an der Lage in Syrien irgendetwas so geändert hätte, dass dies es rechtfertigen könnte, an dem generellen Abschiebestopp irgendetwas zu ändern. Korrigieren Sie mich, wenn ich mich verhört habe!

ADEBAHR: Das ist Ihre Bewertung meines Vortrages, Herr Jung. Ich sehe darin keine Frage, die ich beantworten könnte.

FRAGE JESSEN: Frau Adebahr, Sie sagten eben, Sie bewerteten keine Vorschläge aus dem politischen Raum. Das war aber doch ein Vorschlag oder eine Meinungsäußerung eines Ministerkollegen. Das ist ja nicht das, was man eigentlich den politischen Raum nennt. Vielleicht können Sie doch etwas dazu sagen, ob sich die Lage in Syrien so verändert hat, dass man nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes dorthin abschieben kann.

Herr Grünewälder, wenn es nach den Vorstellungen des Ministers eine Einzelfallprüfung geben soll, wie wäre es dann zu rechtfertigen, wenn im Einzelfall auch Straftäter mit willkürlicher Verfolgung und Folter zu rechnen haben? Ist dann dennoch, ungeachtet dieser Perspektive, eine Abschiebung denkbar?

ADEBAHR: Ich kann für das Auswärtige Amt nur noch einmal wiederholen, dass wir auch jetzt noch nach wie vor grundsätzlich der Meinung sind, dass die Lage in Syrien sehr schwierig, die humanitäre Lage katastrophal ist und dass es dort zahlreiche Gefahren für Syrerinnen und Syrer gibt, wenn sie dorthin zurückkehren, aus allen Richtungen und auch vom Regime. Das ist das, was das Auswärtige Amt im Moment als Lageeinschätzung hat.

GRÜNEWÄLDER: Herr Jessen, in der Tat geht jeder Abschiebung eine Einzelfallprüfung voraus. Für die Rückführungen sind die Länder zuständig, und diese führen die Prüfungen, ob eine Abschiebung möglich ist, durch. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

FRAGE JUNG: Könnten Sie vielleicht noch einmal erläutern, wie Ihr Minister und Ihr Ministerium darauf kommen, angesichts einer unverändert katastrophalen Lage im Land jetzt den generellen Abschiebestopp zu überdenken?

GRÜNEWÄLDER: Sie wissen, dass sich vor einigen Wochen in Dresden ein Mord an einem Paar ereignet hat. Danach hat sich der Bundesinnenminister dahingehend geäußert, dass er dafür eintrete, in Zukunft eine Einzelfallprüfung vornehmen zu wollen, und sich bei der IMK dafür einsetzen wolle, dass der Abschiebestopp nicht verlängert wird. Das ist der aktuelle Stand, und das gilt nach wie vor.

FRAGE FRIED: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hat bei der Pressekonferenz nach der jüngsten Sitzung mit den Ministerpräsidenten sinngemäß gesagt: Wenn die Hütte brennt, sind wir jederzeit bereit, uns zu treffen. Sieht die Bundeskanzlerin angesichts der steigenden Coronazahlen den Zeitpunkt für gegeben, sich vor Weihnachten noch einmal mit den Ministerpräsidenten zusammenzusetzen? Das ist ja bisher nicht vorgesehen.

Könnten Sie, falls das nicht so sein sollte, eine Definition abgeben, wann für die Bundeskanzlerin die Hütte brennt?

STS SEIBERT: Herr Fried, was uns zurzeit Tag für Tag vom Robert-Koch-Institut gemeldet wird, ist natürlich Anlass zur Sorge. Die Zahlen gehen nicht wie erhofft stetig nach unten, sondern sie halten sich auf einem sehr hohen Niveau. Seit ein paar Tagen steigen sie sogar wieder an. Das ist weit von der erhofften Trendwende entfernt.

Das füllt die Intensivstationen in einem Maße, das wir nicht lange hinnehmen dürfen. Vor allem führt es tagtäglich zu einer bestürzend hohen Zahl von Coronatodesfällen. Hunderte von Menschen könnten, wenn sie sich nicht angesteckt hätten, noch leben. Tausende mehr haben einen nicht tödlichen Verlauf, werden aber möglicherweise noch lange mit oft schweren Nachwirkungen der Krankheit zu tun haben.

Vor dem Hintergrund ich komme gleich zu Ihrer ganz konkreten Frage, aber ich denke, der Zusammenhang muss hergestellt werden ist es selbstverständlich und auch notwendig, dass jetzt einzelne Bundesländer darüber nachdenken, mit welchen weiteren Maßnahmen sie das Infektionsgeschehen eindämmen können. Ich nenne Bayern. Es ist ganz richtig, dass, wie Bayern es jetzt vorhat, in den Gebieten mit extrem hohen Inzidenzen, also über 200 Fälle pro 100 000 Einwohner über sieben Tage, noch einmal deutliche Verschärfungen vorgenommen werden. In dem Beschluss von Bund und Ländern von Ende Oktober ist festgehalten, dass man in solchen Gebieten weitergehende Maßnahmen ergreifen muss.

Bund und Länder haben in ihrer jüngsten Sitzung besprochen, die Maßnahmen bis zum 10. Januar zu verlängern und sich in einer Videokonferenz am 4. Januar wieder zu beraten. Sie haben die Kanzlerin schon zitiert; sie hat danach gesagt: „Wir stehen jederzeit zur Verfügung.“

Ist es notwendig, dann ist auch ein Treffen, eine Beratung per Video oder auf sonstigem Weg jederzeit möglich. Es gibt ohnehin einen ständigen Austausch. Aber er kann auch jederzeit zu einer Bund-Länder-Beratung auf Chefebene führen. Das ist quasi in den Beschlüssen von allen Teilnehmern schon so mitgedacht.

Nun habe ich Ihnen heute keinen Termin zu nennen. Wenn sich aber ein weiterer und früherer Termin als der 4. Januar ergeben sollte, dann würden wir Sie wie üblich rechtzeitig informieren.

Aber zu Ihrer Frage, unabhängig davon, ob man jetzt davon spricht, dass die Hütte brennt: Das sind sorgenvolle Tage, wenn man auf die Zahlen des RKI schaut.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, in dem Zusammenhang sind ja auch am Wochenende, unter anderem von Herrn Lauterbach und Herrn Lindner, Forderungen nach einem scharfen Lockdown für zwei bis drei Wochen mit Geschäftsschließungen, Ausgangssperren usw. laut geworden. Wie steht denn die Kanzlerin zu diesen Vorschlägen oder Gedankenspielen?

STS SEIBERT: Alle Anregungen, die in diesen Tagen aus der Politik und der Wissenschaft kommen, die uns gemeinsam Sorgen machen, werden natürlich aufgenommen, geprüft und beraten.

FRAGE JUNG: Weil Sie gerade Bayern angesprochen hatten: Herr Ministerpräsident Söder hat ja gesagt, dass diese zweite Welle aktuell immer noch unterschätzt werde. Sieht das die Kanzlerin auch so? Er plädiert für einen Mentalitätswandel. Schließt sich die Kanzlerin dem an?

STS SEIBERT: Von der Politik unterschätzt, von den Bürgern unterschätzt ich weiß nicht ganz genau, was Sie mit Ihrer Frage meinen.

Die Kanzlerin hat neulich, möglicherweise in ihrem vorletzten Podcast, gesagt: Es ist eine historische Erfahrung, dass die zweite Welle von Pandemien oft die härtere, die anspruchsvollere, auch die schmerzhaftere ist. Genau darin befinden wir uns.

Die Bundesregierung unterschätzt diese Situation ganz sicherlich nicht. Ich habe den Eindruck, dass auch eine große Mehrheit der Bürger das nicht tut. Wir können nur an alle appellieren, gerade in diesem Monat Dezember, wirklich mit Konsequenz und großer Disziplin in jedermanns Leben vorzugehen, was die Kontaktereduzierung, das Abstandhalthalten, die Hygieneanforderungen, das Maskentragen, betrifft. Ganz besonders appellieren wir aber, Kontakte zu reduzieren, wo immer das möglich ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das Unterschätztwerden bezog sich auf die Bevölkerung und auf Vorgaben, zum Beispiel im Handel. Darauf hatte sich Herr Söder bezogen.

STS SEIBERT: Ich möchte hier der Bevölkerung wirklich keine Zensuren geben. Die allermeisten Menschen so erlebe ich es in meinem Alltag und Sie vielleicht auch halten sich doch sehr an die Regeln, die uns allen durchaus schwerfallen. Es kommt gerade in diesem Monat Dezember, der mit Weihnachten auch ein Familienfest, eine Gelegenheit für Zusammenkünfte, bringt, umso mehr darauf an, dass man das mit der allerhöchsten Achtsamkeit macht.

FRAGE FRIED: Herr Seibert, ich verstehe noch nicht ganz die abwartende Haltung, um nicht zu sagen die Tatenlosigkeit der Bundeskanzlerin in dieser Frage mit Blick auf weitere Verschärfungen oder zumindest die Diskussion darüber.

Sie haben zwei Runden gehabt, am 28. Oktober und im November, in denen jeweils Beschränkungen beschlossen wurden, die offensichtlich nicht die erwünschte Wirkung entfalten. Die Bundeskanzlerin hat in der letzten Pressekonferenz gesagt, man werde sehen, wie die Zahlen von Nord nach Süd sinken. Jetzt sind Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern auch über den 50er-Inzidenzen. Was muss denn noch passieren, damit die Bundeskanzlerin sich noch einmal einschaltet?

STS SEIBERT: Das geht ja von der Prämisse aus, die Bundeskanzlerin sei nicht eingeschaltet. Das ist natürlich überhaupt nicht wahr.

Wenn ich sage: Wir stehen in einem ständigen Austausch, dann betrifft das die Bundeskanzlerin, dann betrifft das den Chef des Bundeskanzleramts und die Arbeitsebenen im Kanzleramt. Alle sind permanent eingeschaltet, gerade auch in das so wichtige Gespräch mit Bund und Ländern. Wenn das zu einem Termin führt, den ich Ihnen nennen kann, werde ich das sobald wie möglich tun. Aber wie Sie es jetzt angedeutet haben Tatenlosigkeit, Nicht-eingeschaltet-Sein , das muss ich wirklich zurückweisen.

FRAGE HOFFMANN: Herr Seibert, reagieren die Länder zu spät auf die steigenden Zahlen?

STS SEIBERT: Ich habe gerade gesagt: Es ist richtig und notwendig, dass Bundesländer vor dem Hintergrund der sehr unzufrieden stellenden Entwicklung der Infektionszahlen darüber nachdenken, gerade in den Regionen und Kreisen mit besonders extremer Infektionslage, noch weitere Maßnahmen zu ergreifen. Es ist richtig und gut, dass Bayern das jetzt getan hat. Über alles Weitere werden Bund und Länder miteinander sprechen und tun es ständig.

FRAGE BLANK: Eine Frage an das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium zu den Coronahilfen: Wie weit sind die Verhandlungen über die Abschlagszahlungen für November? Wie weit fürchten beide Häuser Missbrauch bei höheren Abschlagszahlungen?

EICHLER: Dazu kann ich Ihnen aktuell nur sagen, dass wir dazu noch im Gespräch sind.

ZUSATZFRAGE BLANK: Das Finanzministerium ist bestimmt auch noch dabei?

HARTMANN: Da kann ich mich anschließen. Genau.

ZUSATZFRAGE BLANK: Gibt es denn eine Perspektive für viele Menschen eilt das ja , wann diese Gespräche abgeschlossen werden?

EICHLER: Ich bin zuversichtlich, dass wir da relativ bald zu einem Ergebnis kommen. Genau kann ich Ihnen das jetzt noch nicht sagen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Noch diese Woche? Vielleicht das Finanzministerium?

HARTMANN: Wir sind ja gerade am Montag. Die Woche ist noch lang. Ich will jetzt nichts ausschließen, mich aber auch nicht festlegen.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran das können Sie uns glauben und werden informieren, sobald wir ein Ergebnis haben.

ZUSATZFRAGE BLANK: Eine Nachfrage an das Wirtschaftsministerium: Es gibt ja Ärger darüber, dass die Programmierungen bei den Systemen und den Auszahlungen, was die Coronahilfen, die Novemberhilfen, angeht, so schleppend ist. Am Wochenende hieß es, die Programmierung sei noch nicht abgeschlossen. Wie nehmen Sie dazu Stellung? Hat man nicht rechtzeitig bedacht, dass man dafür extra solche Programme braucht?

EICHLER: Auch daran sind wir mit Hochdruck. Ich bin zuversichtlich, dass bald das reguläre Antragsverfahren starten kann.

Vielleicht noch einmal zur Einordnung: Wir haben ja im Moment ohnehin noch die Überbrückungshilfe II, die läuft. Für die Überbrückungshilfe wurde ja, also schon zum Start der Überbrückungshilfe I, die Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de geschaffen. Über diese Plattform, die über die Webseite läuft, werden die Anträge zentral gestellt. Die Bearbeitung wird dann durch die Bundesländer vorgenommen. Das war ja von Anfang an so. Das war bei der Überbrückungshilfe so. Das wird auch bei den regulären Zahlungen der Novemberhilfe der Fall sein.

Es ist also immer so, dass es nicht der Bund ist, der allein darüber entscheidet, wann Anträge gestellt und bearbeitet werden können, sondern das wird durch die Länder gemacht. Deshalb muss es dazu auch immer eine Abstimmung mit den Ländern geben. Es gibt Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshilfen. Zu jedem einzelnen der Förderprogramme werden sie geschlossen, sobald die Eckpunkte zu den Programmen feststehen. Wenn das erfolgt ist, dann kann es losgehen. Wenn man die genauen Punkte kennt, dann geht es mit der Programmierung los.

An dem Punkt sind wir jetzt. Ich bin zuversichtlich, dass wir da auch bald fertig sind. Das ist das Verfahren. Das lässt sich leider nicht von heute auf morgen umsetzen.

FRAGE GIRSCHICK: Das ist eigentlich eine Frage zu Corona und Impfen. Aber da es auch die beiden Minister betrifft: Inwieweit haben die Minister grundsätzlich vor, sich, wenn der Impfstoff verfügbar ist, impfen zu lassen? Oder wollen Sie lieber ein Signal setzen, sich hinten einreihen und die Risikogruppen vorlassen?

EICHLER: Ich glaube nicht, dass wir darüber Auskunft geben. Wir geben hier über die Arbeit des Bundeswirtschaftsministeriums Auskunft. Dabei möchte ich es belassen.

HARTMANN: Da kann ich mich auch wieder anschließen.

FRAGE WARWEG: EU-Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen hat im Oktober ein Paket in Höhe von 50 Millionen Euro an Corona-Soforthilfen für Belarus versprochen. Wenn man jetzt, zwei Monate später, bei humanitären Organisationen in Deutschland nachfragt, die mit Belarus zusammenarbeiten, dann heißt es, diese Gelder seien nicht abrufbar. Es wird auch zurückgespiegelt, dass es auch bei Anruf und Nachfrage bei der Delegation der EU-Kommission in Minsk heißt, dass diese Gelder eigentlich nicht zur Verfügung stünden. In diesen 50 Millionen stecken ja signifikant auch deutsche Steuergelder. Deswegen würde mich interessieren: Wie ist die Sachlage der Bundesregierung bezüglich dieser verkündeten 50 Millionen Euro Soforthilfe für Belarus? Die Frage geht im Zweifelsfall an das AA und, falls es da Infos gibt, auch an das BMF.

ADEBAHR: Zur Fragen der Auszahlung von EU-Mitteln müsste ich Sie schon bitten, sich an die EU zu wenden und dort nachzufragen, wie der Programmstand ist. Ich glaube, unsere politische Haltung zu Belarus ist bekannt.

Bekannt ist auch, dass wir uns zum Thema Corona in der EU solidarisch zeigen und dafür werben, dass wir die Programme, die im Entwurf sind und beraten werden, möglichst schnell auszahlen und wir uns alle solidarisch durch diese Krise bewegen.

Wie aber der aktuelle Stand zu diesen möglichen Hilfen ist, das müssten Sie bitte dort erfragen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber es liegt ja schon auch in der Verantwortung des AA, wenn deutsche humanitäre Organisationen versuchen, Gelder von diesem angeblichen 50-Millionen-Soforthilfepaket für Belarus zu beantragen und dann von der EU-Kommission selbst oder zumindest der Delegation zurückgespiegelt wird, dass es diese Gelder de facto gar nicht gibt. Das wäre ja schon ein Thema, dem sich auch das AA widmen könnte.

ADEBAHR: Herr Warweg, ich kann jetzt nicht verifizieren, ob es so ist, dass, wie Sie sagen, die EU-Kommission sagen würde, diese Gelder gebe es gar nicht. Unsere grundsätzliche Haltung ist, dass wir dafür sind, dass Hilfen gezielt, schnell, genau und solidarisch in der EU verteilt werden. Zu Ihren Behauptungen müssten Sie die EU-Kommission befragen.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, ist die Bundesregierung darauf vorbereitet, wenn bei Weiterbestehen der Weihnachtslockerungen zehn bis 14 Tage nach Heiligabend ein Infektionspeak einsetzt? Damit ist ja nach den bisherigen Verläufen zu rechnen.

STS SEIBERT: Grundsätzlich ist das ja der Grund, warum wir an die Menschen appellieren, die einschränkenden Maßnahmen im Dezember, die bis in den Januar gelten, äußerst ernst zu nehmen, und warum wir auch appellieren, rund um das Familienfest Weihnachten ganz besondere Vorsicht, Umsicht, Rücksicht walten zu lassen. Das haben wir hier mehrfach getan. Genau das wiederhole ich gerne noch einmal hier.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Der Appell ist ja auch mehrfach berichtet worden. Dennoch: Nach bisherigen Verläufen ist dort, wo es vermehrte Kontakte gibt auch bei Vorsichtsmaßnahmen , zehn bis 14 Tage später mit einem Infektionspeak zu rechnen. Die Frage war ja: Sind Sie darauf vorbereitet? Nehmen Sie billigend in Kauf, dass es so kommt, weil Weihnachten als Familienfest eben so wichtig ist?

STS SEIBERT: Sie schauen in die Glaskugel ich kann das nicht. Wir versuchen, allen Menschen mit Appellen klar zu machen, dass es in dieser Zeit auf uns ankommt, dass es darauf ankommt, unsere Kontakte so zu reduzieren, dass es eben genau dazu nicht kommt. Wir haben deswegen mit den Ländern ein Vorziehen der Weihnachtsferien der Schulen verabredet. Das führt dazu, dass sehr viele Menschen in der Lage sein werden, in der Woche vor Weihnachten, vor dem Heiligen Abend, ihre Kontakte noch einmal weiter zu reduzieren, um möglichst sicher in die Feiertage zu gehen. Genau das muss uns alle bewegen. Wir wollen nicht, dass durch die Weihnachtsfeiertage ein Infektionsgeschehen wieder angeregt wird.

FRAGE HELLER: An das Gesundheitsministerium: Sind die Impfstoffkandidaten bereits ausreichend an Risikopatienten erprobt, damit man nicht böse Überraschungen erlebt, wenn man gerade diese zuerst impft?

GÜLDE: Sie wissen, dass die Auswertung der an die EMA übermittelten Daten derzeit noch stattfindet. Ich kann mich jetzt noch nicht zur aktuellen Lage dieser Auswertung äußern. Der Zulassungsprozess erfolgt dann durch die EMA.

FRAGE JUNG: Steht denn schon fest, wer welche Impfungen bekommt?

GÜLDE: Auch das wird Gegenstand des Priorisierungskonzeptes sein. Wie Sie wissen, haben wir uns in der Vergangenheit dazu geäußert, dass, solange der Impfstoff noch beschränkt verfügbar sein wird, in erster Linie vulnerable Personengruppen und Personengruppen, die im medizinischen Bereich tätig sind, geimpft werden. Das genaue Priorisierungskonzept muss aber erst nach Vorlage der Zulassungsbescheinigungen durch die EMA erfolgen.

Hintergrund des Ganzen ist: Es kann ja durchaus sein, dass ein Impfstoffprodukt in einer bestimmten Alterskohorte eine wesentlich bessere Wirksamkeit hat als in einer dafür vorgesehenen. Gegebenenfalls müsste dann eben dieses Priorisierungskonzept daraufhin angepasst werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Mein Punkt war: Es gibt ja verschiedene Impfstoffe, und da wird es dann ja auch Qualitätsunterschiede, Unterschiede in der Wirksamkeit usw. geben der eine ist besser als der andere. Wer bekommt denn den guten?

GÜLDE: Wir unterscheiden hier nicht nach guten oder schlechten Impfstoffen. Grundsätzlich ist es, wie gesagt, so: Es erfolgt ein Zulassungsverfahren durch die Europäische Arzneimittel-Agentur. Das ist ergebnisoffen. Es könnte durchaus auch sein, dass ein Impfstoff nicht zugelassen wird. Ein zugelassener Impfstoff kann aber verimpft werden. Es wird dann aber Empfehlungen dafür geben, beispielsweise bei welcher Alterskohorte dieser Impfstoff besonders gut wirkt.

STS SEIBERT: Und wir sollten, denke ich, froh sein, wenn wir in ein paar Monaten mehrere Impfstoffe zur Verfügung haben. Das ist ja alles andere als selbstverständlich. Das hat es vielleicht in der Geschichte der Impfstoffforschung noch nie gegeben, dass in so kurzer Zeit mehrere Unternehmen in der Lage sind, einen sicheren und wirksamen Impfstoff bereitzustellen. Das wird uns allen auf der ganzen Welt sehr helfen.

FRAGE GIRSCHICK: Noch einmal zu Corona im weitesten Sinne: Die „WELT am Sonntag“ berichtet, dass das RKI von 68 geforderten neuen IT-Stellen nur vier vom Haushaltsausschuss genehmigt bekommen hat. Sind vom BMG Vorstöße geplant, da einmal nachzubessern?

GÜLDE: Wie Sie wissen, ist das Haushaltsrecht eines der wichtigsten Rechte des Deutschen Bundestages. Der Bundestag entscheidet selbst und setzt auch Prioritäten selbst. Ich kann dazu nur sagen: Das Bundesgesundheitsministerium hat sich in der Vergangenheit wiederholt dafür eingesetzt, die IT-Ausstattung des Robert-Koch-Instituts zu stärken. Dort, wo es nicht möglich war, dies durch dauerhafte Stellen zu hinterlegen, haben wir dafür gesorgt, dass erhebliche Finanzmittel geflossen sind, sodass Dritte beauftragt werden konnten, diese Leistungen zu erbringen.

FRAGE BLANK: Noch einmal zum Impfen: Herr Seibert, die „BILD“-Zeitung berichtet gerade, dass die Ständige Impfkommission ihre Empfehlungen fertiggestellt hat dass diese heute verteilt werden. Ist Ihnen das bekannt und ist Ihnen auch der Inhalt dieser Empfehlungen bekannt?

STS SEIBERT: Ich denke, dass das Bundesgesundheitsministerium da der erste Ansprechpartner ist. Sie wissen, wie der geplante Ablauf ist, nämlich dass die Kommission tatsächlich ihre Empfehlungen abgibt und dass das BMG daraus eine entsprechende Rechtsverordnung vorlegt, die eben benennt, in welchen Prioritäten die Bevölkerung geimpft werden soll mit dem Ziel, langfristig ausreichend viele Impfdosen für alle zur Verfügung zu stellen.

Für das Eintreffen dieses Gutachtens oder dieser Empfehlung wäre aber, wie gesagt, das BMG der erste Ansprechpartner.

GÜLDE: Herr Blank, es wird eine vorübergehende Empfehlung seitens der Ständigen Impfkommission vorgelegt vorübergehend deshalb, weil ich beziehe mich hier auf meine Ausführungen von vorhin es natürlich erst dann ein komplettes Priorisierungskonzept geben kann, wenn die Zulassungen durch die EMA erfolgt sind. Die Reihenfolge ist also ganz klar: Zulassung durch die EMA, dann Impfkonzept seitens der Ständigen Impfkommission, dann Rechtsverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium.

ZUSATZFRAGE BLANK: Die „BILD“-Zeitung berichtet, dass zunächst Ärzte und Pfleger auf Infektiologiestationen usw., dann Pflegende in Alt- und Pflegeheimen und danach Risikopatienten geimpft werden sollen. Können Sie das bestätigen?

GÜLDE: Ich bestätige gar nichts. Das Konzept der Ständigen Impfkommission wird in Kürze vorgelegt, und dann werden wir uns dazu auch äußern.

ZUSATZFRAGE BLANK: Wird das auch öffentlich vorgelegt?

GÜLDE: Meines Wissens ja.

ZUSATZFRAGE BLANK: Heute?

GÜLDE: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

FRAGE WARWEG: Herr Seibert, Sie hatten vorhin noch einmal die Wichtigkeit der vorzeitigen Schulschließungen bundesweit am 16. Dezember betont. Ich sehe in meinem eigenen Bekanntenkreis aber auch, dass das Resultat davon einfach nur ist, dass die Betreuungsleistung, die die Schule gebracht hätte, jetzt wieder auf die Eltern zurückfällt, und die akquirieren dann ihre Großeltern, damit diese Zeit, in der sie selbst weiterhin arbeiten müssen, überbrückt wird. Deswegen würde mich interessieren: Was war die konkrete Intention bei diesem vorzeitigen Beginn der Schulferien? Denn diese Nebenwirkung war ja vorhersehbar: Eltern müssen weiter arbeiten, wer kümmert sich dann um die Kinder? Das wären dann eben eher potenzielle Risikopatienten.

STS SEIBERT: Was ich gesagt habe, ist, dass die Menschen, die das von ihren Arbeitsabläufen her möglich machen können, die Zeit vor Weihnachten und Heiligabend nutzen sollten, um möglichst ihre Kontakte stark herunterzufahren, noch weiter herunterzufahren. Dazu wird vielen die Schulschließung helfen. Das kann nicht jeden Fall umfassen, das ist auch klar. Für viele wird es aber möglich sein. Es gibt auch nicht nur betreuungspflichtige Kinder, sondern es gibt auch Kinder, die sich zu Hause schon selber beschäftigen können. Mir ist vollkommen klar, dass das nicht für jeden gilt, aber für viele ist es eine Möglichkeit, zusätzliche Sicherheit für sich und ihre Verwandten vor Weihnachten herzustellen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: In dem konkreten Fall ist das natürlich eine sehr elitäre Entscheidung, weil die Einzigen, die das leisten können, Leute im Homeoffice sind. Leute, denen Homeoffice nicht möglich ist, haben aufgrund dieser Entscheidung ein enormes Problem. Ihre Kinder sind zu Hause, sie müssen aber arbeiten. Ich würde sagen, dass das im Zweifelsfall eher die Mehrheit der Bevölkerung ist. Nur eine Minderheit in diesem Land kann sich Homeoffice erlauben. Deswegen die Frage: Was war die konkrete Intention dieser Maßnahme?

STS SEIBERT: Für die konkrete Ausgestaltung solcher Maßnahmen, die die Schule betreffen, sind natürlich die Bundesländer zuständig. Das heißt, Sie müssten vielleicht bei den Kultusministern und Kultusministerinnen der Bundesländer nachfragen, ob es Betreuungskonzepte gibt.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, ich habe eine Frage zu dem Nuklearabkommen mit dem Iran. Ihr Minister hat sich am Wochenende in einem Interview für ein erweitertes Nuklearabkommen mit dem Iran ausgesprochen. Es ging konkret um das iranische Raketenprogramm und um Teherans Rolle in der Region. Wie wird das, was das Verfahren angeht, aussehen? Wird man, wenn die Amerikaner am Verhandlungstisch sitzen, diese Themen besprechen? Können Sie dazu etwas Konkretes sagen?

Zweitens. Arabische Staaten in der Region, unter anderem Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate, hatten sich dafür eingesetzt, auch an den Nuklearverhandlungen teilzunehmen. Wie ist die deutsche Position, was diese Forderung angeht?

ADEBAHR: Ich möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass sich Außenminister Maas heute Morgen zu diesem Thema im Deutschlandfunk geäußert hat. Dort hat er gesagt, dass mittlerweile aus dem Team von Joe Biden deutlich gesagt wurde, dass in den USA ein Diskussionsinteresse und auch ein Interesse daran besteht, zu dem Atomabkommen mit dem Iran zurückzukehren. Der Minister hat gesagt, dass er das als außerordentlich wichtig ansieht, denn ohne die USA ist das Abkommen weniger wert.

Natürlich ist es wichtig, dass der Iran zu seinen Verpflichtungen bezüglich des Abkommens zurückkehrt. Perspektivisch ist es so, dass wir uns vorstellen könnten, als Partner des JCPOA mit der neuen US-Regierung darüber in einen Dialog einzutreten, wie man das Nuklearabkommen revitalisieren und dorthin zurückkehren kann. Natürlich wird dann das wird sich aber alles erst nach dem 20. Januar abspielen auch darüber zu reden sein, wie man weitere Fragen etwa die Rolle Irans in der Region oder das iranische Raketenprogramm adressiert. Insofern ist es heute verfrüht, hier an dieser Stelle einen genauen Fahrplan darlegen zu wollen. Es gibt die grundsätzliche Bereitschaft, diesen Weg mit der neuen US-Regierung zu gehen.

Was die Beteiligung von weiteren Partnern betrifft, kann ich heute nur sagen, dass die Partner des JCPOA „as it is“ bekannt sind und dass dies Partner sind, die als Vertragspartner der IAEO und natürlich der EU über dieses Abkommen reden. Aber wie sich ein weiterer größerer Dialogprozess in der Region gestaltet, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt natürlich noch nicht wirklich absehbar. Insofern wird man schauen, in welchen Dialog man mit der neuen amerikanischen Regierung, so sie denn Ende Januar/Anfang Februar im Amt ist, eintritt. Dann wird sich Schritt für Schritt zeigen, wie das vorangeht.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Nun hat der Iran diese Forderung abgelehnt. Was ist, wenn der Iran sagt, dass er darüber nicht sprechen will? Geht es erst einmal nur darum, das JCPOA zu stärken? Sie haben von „revitalisieren“ gesprochen. Was ist, wenn der Iran sagt, dass er darüber nicht reden will? Wird es dann Sanktionen geben? Was ist dann der nächste Schritt?

ADEBAHR: Herr Towfigh Nia, das ist eine recht hypothetische Frage. Unsere Position ist, das JCPOA zu revitalisieren. Wir hoffen, dass der Iran sich daranhalten möge. Die USA haben ein Interesse an diesem Prozess signalisiert. Dann ist doch die Hoffnung, dass man in einen konstruktiven Vorwärtsprozess eintritt. Aber wie genau das ausgestaltet werden wird hoffentlich positiv und konstruktiv , werden wir erst Ende Januar/Anfang Februar so muss man es ja sogar formulieren anfangen können zu sehen.

FRAGE: Frau Adebahr, am morgigen Dienstag, dem 8. Dezember, wird der russische Außenminister Lawrow eine Delegation von Bundestagsabgeordneten der AfD empfangen. Manche Experten betrachten dieses Treffen als ein politisches Signal des Kremls nach Berlin. Wie schätzt das Auswärtige Amt dieses Treffen ein? Sind solche Kontakte für die deutsch-russischen Beziehungen hilfreich oder eher nachteilig?

ADEBAHR: Das ist eine Reise, die meiner Kenntnis nach vom Deutschen Bundestag als Reise einer Fraktion des Deutschen Bundestages genehmigt worden ist. Ich bewerte diese Reise jetzt nicht. Es ist eine Reise, die genehmigt wurde. Das Auswärtige Amt und die Botschaft in Moskau sind in dem ganz normalen Maß, das gesetzlich vorgegeben ist, involviert. Die Reise wird ja erst stattfinden. Insofern kann ich heute nur das zum Prozedere mitteilen, was es dazu zu sagen gibt.

FRAGE: Gestern fanden Parlamentswahlen in Venezuela statt. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation in Venezuela und auch die Situation von Juan Guaidó, dessen Mandat zeitlich beschränkt ist? Lassen Sie mich bitte Ihre Kollegin Frau Sasse zitieren, die im November sagte: „Wie wir uns nach den Parlamentswahlen positionieren, werden wir entscheiden, wenn es soweit ist.“ Sie sagte weiter: „Wir können Anfang Dezember aber gerne noch einmal darauf zurückkommen.“

ADEBAHR: In Venezuela haben in der Tat gestern sogenannte Parlamentswahlen stattgefunden. Wir haben die Berichterstattung darüber zur Kenntnis genommen. Wir hatten ja bereits im Vorfeld große Zweifel geäußert, die tatsächlich durch den Wahlablauf auch nicht ausgeräumt wurden. Unsere Befürchtungen haben sich bestätigt: Aus unserer Sicht waren die Wahlen nicht frei und fair und genügten auch nicht internationalen Mindeststandards. Sie genügten auch nicht der Notwendigkeit eines inklusiven politischen Prozesses zur Überwindung der nationalen Krise, die wir seit geraumer Zeit in Venezuela sehen.

„Having this in mind“ konsultieren wir mit unseren europäischen Partnern jetzt, wie wir uns nach dieser Wahl verhalten, und stimmen unsere Meinung ab. Das ist natürlich etwas, was erst heute und in den nächsten Tagen passiert. Diese Beratungen gehen weiter. Wir erhoffen uns, dass man auch innerhalb der EU eine gemeinsame Haltung findet.

ZUSATZFRAGE: Beabsichtigt die Bundesregierung, aktiv Bewegung auf europäischer Ebene zu fordern, was das Thema angeht?

ADEBAHR: Wir bringen uns mit unserer Haltung, die ich gerade dargelegt habe, natürlich aktiv in den Prozess ein.

FRAGE WARWEG: An der Wahl haben 107 Parteien teilgenommen, darunter auch die sozialdemokratische und christdemokratische Opposition. Gleichzeitig hat am Wahltag Staatssekretär Berger vom Auswärtigen Amt gesagt, der einzige legitime Führer Venezuelas sei Juan Guaidó. Juan Guaidó ist just Teil der radikalen Opposition, die zum Boykott der Wahlen aufruft. Mit welcher Intention unterstützt das Auswärtige Amt jemanden wie Guaidó, der zum Wahlboykott aufruft, aber nicht die dialogbereite christdemokratische und sozialdemokratische Opposition, inklusive der Schwesterparteien von SPD und CDU?

ADEBAHR: Ich habe gerade dargelegt, dass wir den Wahlprozess und auch sozusagen den „run-up“ zum Wahlprozess als nicht fair und frei und auch nicht als einen Prozess betrachten, der den internationalen Mindeststandards genügt. Insofern hat sich unsere Haltung diesbezüglich nicht verändert.

Man muss auch sehen, dass die Wahlbeteiligung die offiziellen Zahlen sprechen von 31 Prozent; es ist sicherlich spannend zu sehen, wie hoch die Zahlen wirklich sind historisch niedrig war, was aus unserer Sicht auch ein Beleg dafür ist, dass die venezolanische Bevölkerung ganz offenbar kein sehr großes Vertrauen in diesen Wahlprozess gesetzt hat.

FRAGE JUNG: Ich habe keine direkte Frage zu dieser in Anführungsstrichen komischen Wahl in Venezuela, sondern zu Herrn Guaidó selbst. Die Bundesregierung und auch die EU haben immer wieder gesagt, dass er ihr Mann ist, weil er der Präsident der Nationalversammlung ist. Das wird er ab sofort ja nicht mehr sein. Wird Herr Guaidó auch nicht mehr Ihr Mann sein?

ADEBAHR: Die Nationalversammlung, die jetzt existiert, existiert weiter bis zum 5. Januar. Man muss sehen, wie sich der Prozess in Venezuela nach dieser Abstimmung vom Wochenende überhaupt weiter gestaltet.

Zu Ihrer Frage ist noch zu sagen, dass sich unsere Haltung zum Gesamtkomplex Venezuela und auch zu Herrn Guaidó nicht durch diese Ereignisse vom Wochenende verändert hat. Es gibt, wie gesagt, noch bis zum 5. Januar die Nationalversammlung, wie wir sie jetzt sehen. Wie es dann weitergeht, wird sicher in Venezuela entschieden werden. Wir beraten darüber mit unseren EU-Partnern.

VORS. WOLF: Das Wirtschaftsministerium hat in Sachen Corona etwas nachzutragen.

EICHLER: Ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt und wollte das, was ich vorhin zu den Abschlagszahlungen und zum regulären Verfahren gesagt habe, klarstellen. Das betraf in erster Linie die Novemberhilfe und noch nicht die Dezemberhilfe. Die Dezemberhilfe wird sich gegebenenfalls anschließen.

FRAGE ESIPOV: Am Wochenende hat die amtierende US-Botschafterin in Berlin ein Baumoratorium für Nord Stream 2 gefordert. Wird die Bundesregierung dieser Forderung folgen? Wenn nicht, warum nicht?

EICHLER: Sie wissen ja, wie unsere Haltung zu Nord Stream 2 bzw. zu möglichen Sanktionen ist. Wir lehnen diese ab, weil wir extraterritoriale Sanktionen nicht mit dem Völkerrecht vereinbar halten. Daran hat sich auch nichts geändert.

Wenn es jetzt konkret um den Baufortschritt des Projekts geht, dann müssten Sie sich bitte an das Unternehmen wenden.

FRAGE KÖNIG: Ich habe eine Frage an den Sprecher des BMI, und anschließend hätte ich noch eine Frage an das Bundesministerium für Verteidigung.

Es geht um das Bundesamt für Verfassungsschutz, das den ehemaligen Botschafter Gerhard Sabathil der Spionage für China verdächtigt und das ein Jahr lang untersucht hatte. Jetzt ist alles niedergeschlagen worden, aber Herr Sabathil ist seiner beruflichen Existenz beraubt und möchte jetzt eine Millionenklage einreichen und rehabilitiert werden. Wie geht das BMI damit um? Was ist da üblich? Hat er Chancen auf eine Rehabilitierung?

GRÜNEWÄLDER: Die Formulierung „niedergeschlagen worden“ möchte ich mir hier nicht zu eigen machen. Es ist richtig, dass die Ermittlungen eingestellt worden sind, aber auch da gibt es ja verschiedene Nuancierungen.

Ansonsten äußert sich das BMI zu Ermittlungsverfahren nicht, auch wenn sie abgeschlossen sind, und zudem auch nicht zu Einzelfällen.

ZUSATZFRAGE KÖNIG: Ich habe noch eine, vielleicht sonderbare Frage. Unter dem Dach des Ministeriums gibt es ja diesen Bundeswehr-Fuhrparkservice, bei dem auch die Angestellten des Fahrdienstes des Bundestags beschäftigt sind. Dort herrscht eine hochexplosive Stimmung, weil sie ganz schlechte Arbeitsbedingungen haben und beim Jobcenter aufstocken müssen. Ist das dem Ministerium bekannt? Wird daran gearbeitet?

COLLATZ: Das ist ja eine bundeseigene Tochterfirma. Natürlich sind uns die ja auch schon presseöffentlichen Verlautbarungen dazu bekannt. Die Ministerin hat ja deutlich gemacht, dass sie sich natürlich um eine leistungsentsprechende Entlohnung darauf spielen Sie ja an – kümmern wird. Hierüber laufen derzeit auch Gespräche mit den Tarifvertragspartnern, über deren Sachstand ich hier aber noch keine festen Aussagen machen kann.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, wie groß ist die Hoffnung der Kanzlerin, dass es auf dem Gipfel am Donnerstag und Freitag oder am Rande des Gipfels vielleicht einen Durchbruch in den Brexit-Verhandlungen geben könnte? Das, was man aus Brüssel hört, ist ja wenig hoffnungsfroh.

STS SEIBERT: Ja, wir das heißt, die EU und Großbritanniens Vertreter befinden uns in der entscheidenden Phase dieser Verhandlungen. Es bleibt nur noch wenig Zeit bis zum Ende der Übergangsphase; das konnten wir Ihnen auch letzte Woche schon sagen.

Die europäische Seite ist konstruktiv, aber sie hat natürlich auch Erwartungen an so ein Abkommen. Es wird jetzt noch weiter intensiv verhandelt. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Ich nenne auch keine Erwartungen oder Zwischenstände, was Optimismus oder Pessimismus angeht. Das sind ganz schwierige Verhandlungen.

Es bleibt unsere Haltung als Bundesregierung, dass es im Interesse beider Seiten Europas und Großbritanniens wäre, zu einem Abschluss zu kommen. Kompromissbereitschaft muss es auf beiden Seiten geben, aber natürlich gibt es, wie ich gerade sagte, auch Erwartungen an so ein Abkommen. Jede Seite hat auch rote Linien. Heute kann ich Ihnen noch nichts anderes sagen. Dies ist die entscheidende und sehr intensive Phase.

ZUSATZFRAGE BLANK: Heute Abend wird ja Frau von der Leyen noch einmal mit Herrn Johnson telefonieren. Wird sich die Kanzlerin vielleicht noch einmal persönlich in diese Gespräche mit Herrn Johnson einschalten?

STS SEIBERT: Die Verhandlungsführung für die 27 europäischen Mitgliedstaaten liegt bei Herrn Barnier und seinem Team – in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und mit der vollen Unterstützung der Mitgliedstaaten. Natürlich gibt es da auch immer wieder Rückkopplungen, und natürlich ist die Bundeskanzlerin wie auch der Außenminister jederzeit auf der Höhe der Verhandlungen.

FRAGE JESSEN: Dies ist eine Frage an Herrn Seibert im Hinblick auf die Wahl in Sachsen-Anhalt. Die Kanzlerin hat zu der zeitweiligen Wahl von Herrn Kemmerich in Thüringen gesagt, das sei ein schlechter Tag für die Demokratie gewesen. Es sei mit einer Grundüberzeugung auch der CDU gebrochen worden, keine Mehrheit zusammen mit der AfD zu erreichen. Genau das steht jetzt in Sachsen-Anhalt möglicherweise wieder auf der Tagesordnung. Hat die Kanzlerin eine Meinung und einen Wunsch, was die dortigen Vorgänge angeht?

STS SEIBERT: Nein, das sind Vorgänge innerhalb der sachsen-anhaltinischen Koalition. Insgesamt geht es um die Sachfrage der Erhöhung des Beitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist eine Frage, die in den Landesparlamenten zu entscheiden ist. Dazu habe ich als Sprecher der Bundesregierung hier keine Haltung zu verkünden. Fragen nach allem Weiteren die Koalitionsfrage in Sachsen-Anhalt oder Fragen, die die CDU betreffen können Sie nicht an den Regierungssprecher richten.

Ich könnte Ihnen grundsätzlich die hohe Wertschätzung der Bundesregierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitteilen, aber das geht nicht in die Richtung, die Sie jetzt erfragen.

ZUSATZ JESSEN: Nein. – Ich frage deswegen, weil es ja in Thüringen auch um eine Sachfrage des thüringischen Landtags ging, und da hat die Kanzlerin, obwohl das Landespolitik war, wegen des gemeinsamen Abstimmungsverhaltens von CDU und AfD diese Sorge und Einschätzung geäußert. Diese Parallele gäbe es doch jetzt in Sachsen-Anhalt aber auch wieder. Das Thema ist der Rundfunkbeitrag, aber wenn die Beschlussvorlage durch ein gemeinsames Abstimmungsverhalten von CDU und AfD verhindert wird, dann ist das doch eine Parallele zu Thüringen.

STS SEIBERT: Ich habe als Sprecher der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin meinen hier gemachten Äußerungen nichts hinzuzufügen.

FRAGE WARWEG: Ich hätte noch eine Frage an Frau Adebahr. Heiko Maas hatte in einem am Freitag veröffentlichten Interview erklärt, dass die EU und die USA als Garant für den Frieden agierten. Ich tue mich mit meinen Erinnerungen daran schwer, wann das gewesen sein könnte. Deswegen würde mich interessieren, ob Sie denn konkrete Beispiele dafür hätte, dass die EU und die USA als Garant für Frieden agiert hätten.

ADEBAHR: Es tut mir leid für Sie, Herr Warweg, wenn Sie sich nicht erinnern können, wann die EU, die ja im Menschenrechtsbereich sehr aktiv ist, die zivile und militärische Missionen auf der Welt durchführt, um Frieden zu sichern, die über ihre Mitgliedstaaten in den Vereinten Nationen aktiv ist und die sich weltweit für eine Partnerschaft zum Beispiel mit ASEAN und für Multilateralismus einsetzt, als EU und über ihre Mitgliedstaaten als jemand gewirkt hat, der ja für Menschenrechte, Frieden und Entwicklung kämpft. Wenn Sie sich daran nicht erinnern können, dann finde ich das schade. Aber Sie können zum Beispiel auf unserer Internetseite sehr viel darüber nachlesen, was die EU und Deutschland dafür tun.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Er hat ja die USA und die EU zusammen genannt. Jetzt haben Sie die USA auffälligerweise weggelassen. Können Sie denn in dieser Kombination von EU und USA Beispiele konkreter Art nennen – Syrien, Libyen?

STS SEIBERT: Der gemeinsame Kampf gegen den Terror des sogenannten „Islamischen Staates“, also der Kampf gegen den islamistischen Terror, ist etwas, bei dem Europa und die Amerikaner Seite an Seite stehen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Ich habe noch eine Frage zu den Ausführungen von Herrn Maas. Er hat dann auch die rhetorische Figur „wir Europäer versus Russland und Türkei“ eingesetzt. Gehören demnach für den deutschen Außenminister die Türkei und Russland nicht zu Europa?

ADEBAHR: Herr Warweg, Sie reißen Dinge aus dem Kontext. Schauen Sie sich doch noch einmal die Antwort an. Um diese Frage ging es bei der Aussage des Ministers in diesem Zusammenhang nicht. Es ist ein Unterschied, ob man über die Europäische Union redet, in der beide nicht Mitglied sind, oder ob man zum Beispiel über einen europäischen Raum oder einen Kontinent redet, zu dem beide Länder geographisch gehören. Insofern ist das eine müßige Diskussion. Ich würde mich wirklich gerne noch einmal dagegen wehren, dass Sie im Rahmen von Wortklauberei Wortgruppen aus Antworten herausreißen und sie in andere Kontexte stellen. Das ist, glaube ich, nicht redlich.

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