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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 21. Dezember 2020

Ohne naive Fragen heute.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 21. Dezember 2020:

SRS’IN DEMMER: Ich habe etwas Aktives vorzutragen: Trotz massiver Repressionen haben am gestrigen vierten Adventssonntag tausende Belarussinnen und Belarussen friedlich und mutig für ihre demokratischen Rechte und für Veränderungen in ihrem Land demonstriert. Daran kann man sehen: Das Streben nach Freiheit und Demokratie lässt sich nicht mit Gewalt ersticken.

Das Regime hat jegliche Legitimation verspielt, indem es Woche für Woche die demokratische Idee verrät. Es schlägt zu und verhaftet, statt zuzuhören. Die Maxime des Regimes scheint zu lauten: Selbsterhalt um jeden Preis.

Daher hat die EU am Donnerstag weitere Sanktionen gegen Personen und Unternehmen verhängt, die für die Repressionen verantwortlich sind. Belarus hat es verdient, dass es 2021 endlich einen Wandel zum Besseren gibt. Nur faire und freie Neuwahlen können diesen gewährleisten.

Die Bundesregierung steht weiterhin an der Seite des belarussischen Volkes.

FRAGE JOLKVER: Frau Demmer, hat sich die Bundesregierung überlegt, das auch mit der Visaerleichterung für Belarus anzugehen?

SRS’IN DEMMER: Dazu würde ich an das Auswärtige Amt verweisen.

SASSE: Vielen Dank. Es ist so, dass unsere Botschaft in Minsk bereits jetzt Antragsteller mit humanitärem Ausreisegrund vorrangig behandelt und auch die erforderlichen Visa kurzfristig ausstellt.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Ist das jetzt etwas Neues oder ist das schon länger so?

SASSE: Das ist schon länger so.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Das heißt, jetzt sind keine weiteren Schritte geplant?

SASSE: Das ist der aktuelle Stand.

FRAGE BOCKENHEIMER: Zu Corona: Wolfram Henn, Mitglied des Ethikrats, hatte angeregt, dass Menschen, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen, sich im Krankheitsfall auch nicht behandeln lassen sollten. Herr Drosten nahm Professor Henn gegen Kritik in Schutz. Wie steht die Bundesregierung zu diesem Vorschlag von Professor Henn?

KAUTZ: Dazu möchte ich, ehrlich gesagt, keine Stellung nehmen.

FRAGE: An Frau Demmer bzw. an das BMVI zu der Virusmutation, die in Großbritannien aufgetreten ist: Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, Passagierflüge aus Großbritannien vorerst zu untersagen? Auf welcher Grundlage wird entschieden, ob diese Maßnahme fortgeführt wird?

SRS’IN DEMMER: Bisher wissen wir nur sehr wenig über die Mutation des Virus in Großbritannien, sodass wir die Lage noch nicht abschließend bewerten könnten. Die Bundesregierung ist aber mit allen europäischen Kollegen auf allen Ebenen im intensiven Austausch und trägt jetzt zusammen, was es an Erkenntnissen in Europa gibt. Dass Viren sich verändern und mutieren, ist ja überhaupt nicht ungewöhnlich. Eine mögliche deutlich schnellere Übertragbarkeit droht allerdings das Pandemiegeschehen zu beschleunigen.

Daher geht es jetzt in erster Linie darum, die Mutation als zusätzlich potenziellen Beschleuniger der Pandemie möglichst aus Deutschland und Kontinentaleuropa herauszuhalten. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, Flüge aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach Deutschland zunächst zu untersagen. Wir sind dazu auch im Hinblick auf die Mutation des Virus in der Abstimmung weiterer Maßnahmen. Selbstverständlich halten wir Sie hierzu auf dem Laufenden.

VORS. WOLF: Möchte das BMVI dazu ergänzen? Es ging auch explizit um die wissenschaftlichen Grundlagen.

KAUTZ: Ich glaube, dazu kann ich etwas sagen, denn wir haben diese Anordnung in Zusammenarbeit mit dem BMVI erlassen. Hintergrund sind die Berichte der britischen Regierung, dass dort eine Virusvariante grassiert, die 70 Prozent leichter übertragbar ist und die dazu führt, dass der Reproduktionswert um 0,4 Punkte steigt. Das heißt, wenn Sie jetzt einen Reproduktionswert von 1,0 haben, dann hätten Sie automatisch einen von 1,4. Das sagt etwas über die Schnelligkeit der Verbreitung des Virus.

Was Frau Demmer gesagt hat, ist natürlich richtig, nämlich dass weitergehende Informationen noch fehlen. Dafür müssen ganz viele Proben untersucht werden, und das wird von unseren Experten in Zusammenarbeit mit der WHO und den britischen Kollegen auch gemacht.

FRAGE BRÖSSLER: Zu diesem Thema, wahrscheinlich an das AA, aber vielleicht auch an Frau Demmer: Wie wird denn nun mit Bundesbürgern verfahren, die in Großbritannien sind und zurück nach Deutschland wollen? Das betrifft ja wahrscheinlich auch zahlreiche Touristen, die sich zurzeit in Südafrika befinden. Können Sie sagen, was diese Touristen erwartet? Ich glaube, es gab eigentlich die Aussage, dass es keine weitere Rückholaktion vom Auswärtigen Amt mehr geben würde. Steht das noch so oder ist tatsächlich eine Rückholaktion geplant?

SASSE: Herr Brössler, vielen Dank für Ihre Frage. Vielleicht erst einmal zur grundsätzlichen Situation, denn Außenminister Maas hat sich eben anlässlich eines kurzen Pressetermins zu diesem Thema geäußert. Ich kann Ihnen an dieser Stelle gerne wiedergeben, was er gesagt hat:

„Wir haben am Wochenende gesehen, dass die britische Regierung eine substanziell veränderte Gefährdungseinschätzung bekanntgegeben hat, die sich natürlich auch auf uns auswirken wird, insbesondere wenn der Flugverkehr weiter aufrechterhalten wird. Wir haben letztendlich noch nicht abschließende Informationen, um das endgültig zu bewerten, aber wir müssen vorsichtig sein. Das, was wir getan haben, sind erste Schritte in diese Richtung. Wir haben ebenso wie viele andere europäische Staaten über das Wochenende zunächst einmal Sofortmaßnahmen ergriffen, um eine unkontrollierte [Ausbreitung] dieses mutierten Virus zu verhindern. Dabei ist uns außerordentlich wichtig und das findet gerade in Brüssel [bei der Koordinierungssitzung des zuständigen Gremiums] statt , dass es zu einem koordinierten europäischen Vorgehen kommt.“

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Könnten Sie speziell auch noch einmal etwas zur Lage in Bezug auf Südafrika sagen?

SASSE: Zuerst noch einmal zu Großbritannien: Wie gesagt, es waren Sofortmaßnahmen, und aktuell läuft auf europäischer Ebene die Koordinierung dazu, damit es keine weiteren Alleingänge gibt. Wir beabsichtigen, im Rahmen einer Koordinierungssitzung des Europäischen Krisenreaktionsmechanismus zu einer Lösung zu kommen.

Für Deutsche vor Ort jetzt gehe ich erst einmal auf Großbritannien ein bedeutet das leider, dass es zu erheblichen Einschränkungen kommt. Wir haben vor diesem Hintergrund gestern unverzüglich die Reise- und Sicherheitshinweise angepasst und beobachten natürlich intensiv, wie sich die Lage vor Ort entwickelt. Wir haben außerdem unsere Reisewarnungen sowohl für das Vereinigte Königreich als auch für Südafrika aufrechterhalten bzw. wieder eingeführt, um Reisende frühzeitig auf die Gefahren hinzuweisen.

Es ist nach unseren Erkenntnissen aber grundsätzlich so, dass die öffentlichen Verkehrsmittel fahren, sodass bei Reisenden die Rückkehr an den Ausgangsort innerhalb des Landes grundsätzlich möglich ist, und dass Hotels nicht zwingend schließen müssen. Wir empfehlen Betroffenen, nach Möglichkeit vor Ort zu bleiben und die Lage zu beobachten. Aus Südafrika können unter Umständen noch weitere Rückreisemöglichkeiten genutzt werden.

Was die Frage nach einer erneuten Rückholaktion angeht, die Sie gestellt haben, muss ich sagen, dass sich diese Frage aktuell nicht stellt. Bei den Flugbeschränkungen, die wir gestern ergriffen haben, handelt es sich, wie bereits erwähnt, um eine Sofortmaßnahme, die dazu dient, eine unkontrollierte Einschleppung und die Gefährdung unserer Bevölkerung zu verhindern. Die Maßnahmen sind kurzfristig angelegt. Der Zugverkehr aus dem Vereinigten Königreich beispielsweise ist für 24 bzw. 48 Stunden ausgesetzt.

Auch im Fall Südafrikas ist es, wie gesagt, nicht so, dass es keine Verbindungen mehr nach Europa gibt.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Gibt es irgendwelche Schätzungen darüber, wie viele Bundesbürger in Großbritannien und wie viele in Südafrika betroffen sein könnten?

SASSE: Wie Sie sich vorstellen können, gibt es im Moment innerhalb der Bundesregierung und natürlich auch mit unseren Auslandsvertretungen sehr intensive Abstimmungen zu diesem Thema. An dieser Stelle möchte ich aber keine genauen Zahlen bekanntgeben. Das liegt auch daran, dass sich nicht alle deutschen Staatsangehörigen in Deutschland in die Liste der Auslandsdeutschen eintragen, das heißt, man hat nicht zwingend eine genaue Zahl. Es melden sich immer wieder Deutsche, die bisher nicht auf der Liste standen.

FRAGE GARUZ: Erwägt die Bundesregierung, den Flugverkehr mit anderen Staaten einzustellen, wenn sich auch dort Fälle der neuen Coronavirusmutation feststellen lassen?

SRS’IN DEMMER: Wir haben Sie hier jetzt über den aktuellen Stand unterrichtet. Wie ich gesagt habe, sind wir mit allen europäischen Mitgliedstaaten und unseren Partnern im Gespräch. Zur Stunde gibt es, einberufen von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, ein Treffen. Dort werden Vertreter der EU-Institutionen und Vertreter aller Mitgliedstaaten gemeinsam ein Vorgehen beraten.

FRAGE: Das heißt, es wird in nächster Zeit auch keine Sonderflüge oder irgendetwas Ähnliches geben, sodass zumindest die deutschen Staatsbürger nach Deutschland zurückkehren und dann vielleicht in Quarantäne gehen können? Flüge aus Südafrika wurden noch nicht ausgesetzt, aber das könnte jetzt ja vermutlich kommen. Können Sie sagen, was Sie da planen? Zusammengefasst: Sie können komplett ausschließen, dass Sie die Deutschen zurückholen?

An das BMI: Was ist denn im Moment die Situation hinsichtlich der Flüge, die aus Südafrika in Deutschland ankommen? Was macht die Bundespolizei da? Wird da auch schon jeder getestet, wie bei den UK-Flügen, oder geschieht das erst, wenn es eine Verordnung gibt? Wie gehen Sie damit also um?

Letzte Frage, auch an das BMI: Wenn diese Virusmutation jetzt schon an verschiedenen Stellen auftaucht Italien wurde heute genannt, ich habe auch Dänemark und Amsterdam gehört; ich weiß nicht, wie weit das jetzt schon verbreitet ist : Gibt es Überlegungen, doch noch einmal über Grenzschließungen nachzudenken?

SASSE: Zu Ihrer Frage nach Rückholaktionen kann ich an dieser Stelle nur wiederholen, dass sich diese Frage im Moment aus unserer Sicht nicht stellt. Wie gesagt, die Maßnahmen vom Wochenende waren Sofortmaßnahmen, die kurzfristig angelegt sind. Zu allem anderen läuft im Moment die europäische Koordinierung, und der möchte ich nicht vorgreifen. Spekulationen über weitere Rückholaktionen sind deswegen im Moment auch nicht passend.

ALTER: Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen Auskunft geben. Vielleicht noch ein kleiner Rückblick auf die gestrigen Entscheidungen: Die Bundespolizei ist gestern in Kenntnis der beginnenden Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu einem Aussetzen des Verkehrs aus Großbritannien sofort angewiesen worden, die Kontrollen auf die bestehenden Direktflugverbindungen aus Großbritannien und auch aus Südafrika zu fokussieren. Das bedeutet nicht, dass Kontrollen eingeführt werden; denn beide Staaten, sowohl Südafrika als auch das Vereinigte Königreich, sind ja nicht Mitglied des Schengen-Raum, das heißt, dort finden ohnehin systematische Grenzkontrollen statt. Die Kontrollen wurden inhaltlich aber natürlich sehr stark auf die Frage des Infektionsrisikos fokussiert.

Das bedeutet, dass im Rahmen einer Grenzkontrolle nicht nur die Pässe nachgeschaut werden, sondern dass man im Gespräch auch die eine oder andere Frage stellt zu Symptomen oder zum Kontakt zu Personen, die Symptome hatten , um dann in der Folge die notwendigen Maßnahmen mit den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden abstimmen zu können. Das erfolgt seit gestern am frühen Nachmittag.

Jetzt haben wir seit Mitternacht eine andere Situation, was Flüge aus Großbritannien angeht. Im Moment gibt es keine solchen Flüge. Die Maßnahmen der Bundespolizei sind aber, was das angeht, unverändert.

KAUTZ: Sie fragten ja auch, ob es dazu einer neuen Verordnung braucht. Dafür braucht es keine neue Verordnung. Es gibt eine Testpflicht für Menschen, die aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren oder nach Deutschland einreisen, die von den Gesundheitsämtern vor Ort umgesetzt werden muss oder kann. Insofern braucht es keine neue gesetzliche Grundlage für das Testen von Einreisenden aus Südafrika oder Großbritannien. Wichtig ist, dass diese Tests überwacht werden, wie das jetzt auch teilweise von der Bundespolizei geschieht. Wichtig ist auch, dass sich die Einreisenden penibel an die Quarantäne halten.

ZUSATZFRAGE: Erstens. Sie hatten meine Frage zu möglichen Grenzschließungen im europäischen Raum noch nicht beantwortet. Es ging um Italien und, wie gesagt, um Holland.

Dann habe ich noch eine Frage zu den Testpflichten. Ich stelle mir das so vor: Wenn ich jetzt in Frankfurt aus einem südafrikanischen Flieger steige, dann werde ich sofort getestet und bin auch verpflichtet, mich testen zu lassen. Ich dachte, ich müsste nur in Quarantäne. Das war mir jetzt nicht ganz klar.

KAUTZ: Das hängt vom Gesundheitsamt vor Ort ab. Das Gesundheitsamt vor Ort kann diese Testpflicht verhängen. Der Bundesgesundheitsminister hat seine Kollegen in den Ländern aufgefordert, diese Testpflicht auch umzusetzen.

ALTER: Die Frage, die noch offengeblieben war, will ich gern beantworten. Wir sind innerhalb der Bundesregierung natürlich ganz eng in die Abstimmungen eingebunden. Derzeit gibt es Entscheidungen für das Vereinigte Königreich: Es sind weitere Entscheidungen für Südafrika geplant. Alles Weitere muss man jetzt abwarten. Das BMI hat jetzt keine eigenen Planungen, sondern wird sich innerhalb der Bundesregierung in den Gesamtprozess einfügen.

FRAGE JESSEN: Ich habe zwei Fragen an das BMG. Erstens. Herr Kautz, seit wann wussten die Bundesregierung oder ihre zuarbeitenden Institutionen von diesen neuartigen Mutationen? In Großbritannien war es, glaube ich, seit Ende September bekannt. Wenn inzwischen 60 Prozent der Neuinfektionen in London auf der neuen Variante beruhen, dann sollte man annehmen, dass auch Sie informiert gewesen sind.

Die zweite Frage: Der Schweizer Wissenschaftler Richard Neher, der im Forschungsprojejekt „Nextstrain“ arbeitet, wo international Genomanalysen betrieben werden, kritisiert in deutlicher Form, dass in Deutschland die zuständigen Institute oder Labore relativ wenig Daten und dann auch nur mit Verzögerung liefern würden. Akzeptieren Sie diese Kritik und, wenn ja, worin kann Besserung bestehen?

KAUTZ: Ich kenne diese Kritik nicht und kann sie deshalb nicht kommentieren. Es ist natürlich so, dass das RKI monitort, was an Erkenntnissen über das Virus und Virusmutationen bekannt ist. Insofern gehe ich davon aus, dass sie auch diese Virusmutation kannten. Die Neuigkeit am Wochenende ist die Infektiosität dieser Virusvariante. Das ist am Wochenende erst bekanntgeworden.

FRAGE HELLER: An das BMG: Verändern die Informationen zur Mutation des Virus die Strategie der Regierung im Kampf gegen die Pandemie?

KAUTZ: Das, was wir jetzt gemacht haben, ist ja schon eine Veränderung der Strategie. Wir haben ein Flugverbot für Flüge aus Großbritannien verhängt und sind dabei, ein Beförderungsverbot für Personen aus Nordirland, Großbritannien und Südafrika zu verhängen. Insofern können Sie schon sehen, dass wir direkt reagieren und wie der Bundesgesundheitsminister gestern gesagt hat versuchen zu verhindern, dass diese Virusvariante nach Europa kommt.

SRS’IN DEMMER: Aber vielleicht kann ich die Gelegenheit nutzen, noch einmal ganz allgemein zu sagen:

Die Zahlen sprechen für sich. Es stecken sich nach wie vor viel zu viele Menschen an. Daran hat sich nichts geändert. Es ist weiterhin große Vorsicht und große Umsicht geboten. Denn wenn Weihnachten nicht zu einer weiteren Verschlimmerung der Lage beitragen soll, dann gilt, dass wir am besten alle zuhause bleiben. Ich weiß, dass das Weihnachten schwerfällt. Aber auch an den Feiertagen gilt: Vermeiden Sie Kontakte. Vermeiden Sie zu reisen und vermeiden Sie, so es irgend geht, auch den Versuch bei Verwandten und Freunden.

FRAGE BRÖSSLER: Frau Demmer, fühlt sich denn die Bundesregierung von Großbritannien ausreichend und vor allen Dingen auch ausreichend schnell informiert oder hätte es hier früher Informationen geben können?

SRS’IN DEMMER: Ich möchte das nicht bewerten. Wir haben jetzt schnell reagiert. Darüber hinaus habe ich dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE WARWEG: Laut dem russischen Gesundheitsministerium haben der russische Gesundheitsminister und sein Counterpart, Jens Spahn, ein bilaterales Gespräch geführt, in dem Jens Spahn angekündigt hat, dass er für eine Zusammenarbeit bei der Impfstoffproduktion mit Russland bereit sei. Da würde mich interessieren, weil ich dazu von deutscher Seite bisher nichts Offizielles gelesen habe: Können Sie dieses Telefonat und auch die dort getätigten Aussagen bestätigen?

KAUTZ: Inhalte vertraulicher Gespräche kommentiere ich nicht.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber die russische Seite hat ja eine Presseerklärung zu dem Gespräch herausgebracht. Sie könnten zumindest sagen: Ja, dieses Gespräch hat stattgefunden, oder dieses Gespräch hat nicht stattgefunden. Und b) Herr Spahn hat diese Bereitschaft verkündet, oder er hat sie nicht verkündet.

KAUTZ: Vertrauliche Gespräche und Inhalte vertraulicher Gespräche kommentiere ich nicht.

FRAGE TIEDE: Es geht vor allem um die Altenheime. In der vorigen Woche hat der Deutsche Ethikrat in relativ klassischer Weise in einer Ad-hoc-Stellungnahme Sofortmaßnahmen für den Schutz der Alten, vor allem in den Alten- und Pflegeheimen, gefordert.

Er hat explizit noch vor Weihnachten mehr Personal, mehr Geld und mehr Testmöglichkeiten gefordert. Ausdrücklich ging es um zusätzliches Personal für den Schutz der Alten und um die Gewährleistung von sozialen Kontakten, zu Angehörigen, auch über Weihnachten.

Gleichzeitig haben wir in den deutschen Pflegeheimen eine exorbitant erhöhte Sterberate oder Todesrate im Vergleich zum Rest der Bevölkerung. Die Frage sowohl an die Kanzlerin als auch an den Gesundheitsminister und deren Sprecher: Was wird noch vor Weihnachten zum Schutz der Alten in den Pflegeheimen und zur Ermöglichung von Kontakten getan? Die Bundeswehr hat sich ja schon angeboten.

SRS’IN DEMMER: Seit Beginn der Pandemie hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass Menschen, die in Senioren- und Pflegeheimen wohnen, aufgrund ihres Alters und möglicherweise bestehender Vorerkrankungen natürlich besonders gefährdet sind. Hygiene- und Abstandsregeln haben für diese Menschen besondere Relevanz, weswegen Bund und Länder sich schon im Frühjahr darauf geeinigt hatten, dass in Pflegeheimen spezielle Konzepte gelten müssen, die je nach Lage dem Infektionsgeschehen angepasst werden müssen.

Darüber hinaus hat auch das Robert-Koch-Institut eine ganze Reihe von Hinweisen zur Verfügung gestellt, die sich an Einrichtungen, Bewohner und auch das Personal richten, damit sie eben besser mit dieser besonderen Herausforderung der Pandemie umgehen können. Der Bund unterstützt die Alten- und Pflegeheime überdies zum Beispiel mit der Zurverfügungstellung von Schutzausrüstung. Mittlerweile gibt es auch Schnelltests, die in den Heimen eingesetzt werden können.

Es bleibt aber dabei, dass der beste Schutz für vulnerable Gruppen ist deswegen habe ich das eben auch noch einmal gesagt , wenn es uns ganz allgemein gelingt, die Fallzahlen deutlich zu reduzieren. Denn solange das Virus in der Gesamtbevölkerung zirkuliert, kommt es früher oder später auch in den Alten- und Pflegeheimen an.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Das war jetzt aber nicht die Antwort auf meine Frage.

SRS’IN DEMMER: Ergänzen kann das Gesundheitsministerium.

KAUTZ: Herr Tiede, Ihre Frage suggeriert insofern bleibe ich eng bei der Antwort von Frau Demmer , es sei bei den Pflegeheimen überhaupt nichts passiert. Das ist falsch. Es gibt seit April Empfehlungen für Pflegeheime, wie sie Hygienekonzepte umsetzen sollen. Die Schutzausrüstung wurde sehr, sehr früh bezahlt. Die Schnelltests sind zur Verfügung gestellt worden. Jetzt erfolgen kostenlose Maskenauslieferungen an die Pflegeheime. Es gibt also ein umfassendes Paket. Manche Pflegeheime können mit den Möglichkeiten, die sie haben, besser umgehen als andere. Es ist klar: Das ist immer eine Frage des Personaleinsatzes da stimme ich Ihnen zu , und es ist eine zusätzliche Belastung für die Pflegekräfte vor Ort.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Wenn meine Frage suggeriert haben sollte, dass nichts geschehen ist, so ist das falsch. Ich habe nach der dringenden Empfehlung des Deutschen Ethikrates nachgefragt, mehr in den Heimen zu tun. Es war ganz explizit eine Forderung an die Bundespolitik und an die Landespolitik, mehr in den Pflegeheimen zu tun und sofort mehr Personal und mehr Geld, auch für Personal, zur Verfügung zu stellen. Wäre die Bundeswehr bereit und auch in der Lage dazu, im Pflegeheim auszuhelfen?

Daher noch einmal die Frage: Was wird von der Bundesregierung, da andere Maßnahmen offensichtlich nicht gewirkt haben, jetzt vor Weihnachten noch getan, um die Lage in den Pflegeheimen zu verbessern?

KAUTZ: Herr Tiede, eine Amtshilfe würde durch eine Landesregierung bei der Bundeswehr angefordert. Dafür sind dann die Landesregierungen zuständig.

ZUSATZ TIEDE: Ich entnehme dem, dass nichts passiert.

SRS’IN DEMMER: Ich glaube, ich habe Ihnen gerade gesagt, dass sich Bund und Länder schon sehr früh darauf geeinigt haben, immer wieder der Lage angepasst zu agieren. Das wird natürlich weiterhin passieren.

FRAGE: Herr Kautz, ich frage auch in diese Richtung. Jetzt ohne jeglichen Hintergrund: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum es im Frühjahr nicht so viele Ausbrüche in Altenheimen gab wie jetzt? Hängt das vielleicht damit zusammen, dass im Frühjahr die Schulen geschlossen waren und es entsprechend weniger Kontakte gab? Warum gab es vor zwei Wochen so viele Ausbrüche?

KAUTZ: Wenn Sie die Infektionszahlen insgesamt vergleichen, dann gibt es jetzt deutlich mehr Infektionen als im Frühjahr insgesamt. Ich kann mich erinnern, dass auch im Frühjahr Pflegeheime von dem Coronavirus ganz extrem betroffen waren.

SRS’IN DEMMER: Ich darf vielleicht noch einmal darauf hinweisen deswegen war es mir eben auch so wichtig, das zu sagen : Um vulnerablere Gruppen zu schützen, ist es natürlich wichtig, die Fallzahlen insgesamt herunterzubringen. Denn solange die Fallzahlen insgesamt so hoch sind und der Virus in der Gesamtbevölkerung in so großer Zahl zirkuliert, wird er auch immer wieder in den Alten- und Pflegeheimen ankommen.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, prozentual ist die Zahl der Opfer der Ausbrüche in den Altenheimen nicht größer geworden als im Frühjahr? Ist das richtig?

KAUTZ: In absoluten Zahlen natürlich schon.

FRAGE LANGE: Herr Kautz, die Diakonie hat heute darauf hingewiesen, dass 70 Prozent der Pflege älterer und kranker Menschen zuhause, in Privathaushalten, stattfindet und daraus die Forderung abgeleitet, man möge auch diesen Personenkreis prioritär impfen. Ist daran gedacht? Steht das schon in den Forderungen? Ich habe es bisher nicht gefunden. Vielleicht können Sie dazu noch ein paar Sätze sagen.

KAUTZ: Ich möchte mich jetzt eigentlich nicht zu den vielfachen Forderungen zur Priorisierung von einzelnen Gruppen äußern. Es ist schon klar, dass die Angehörigen von Pflegebedürftigen zuhause eine große Last tragen. Meistens ist es ja auch der Partner, der den anderen Partner pflegt, dann wahrscheinlich ähnlich alt. Deswegen befinden sie sich auch in derselben Priorisierungsgruppe, wenn Sie so wollen. Die Pflegebedürftigen zuhause müssen durch mobile Pflegeteams aufgesucht werden. Das organisieren die Länder vor Ort.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Kautz, wenn man sich das Intensivregister intensiv ansieht, dann stellt man fest, dass fast die Hälfte der Coronatoten nicht in den Intensivstationen stirbt. Da wäre die Frage: Hat die Bundesregierung Informationen darüber, wo die sterben und welcher Anteil davon in den Altenheimen verstirbt?

Zweite Frage: Olfert Landt, einer der Väter des PCR-Tests, der auch eng mit Herrn Drosten zusammenarbeitet, hat gerade in einem Interview gesagt, dass in etwa die Hälfte der PCR-Getesteten nicht infektiös sei. Er hat die Bundesregierung bzw. das Robert-Koch-Institut, das ja eine Behörde der Bundesregierung ist, auch massiv kritisiert und gesagt, man sei da zu streng. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Aussagen nicht kennen. Aber generell frage ich: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die PCR-Tests Infektiosität nachweisen?

KAUTZ: Zu Ihrer ersten Frage, Herr Reitschuster: Das müsste ich nachliefern. Diese Zahlen kann ich Ihnen jetzt gerade aus dem Stegreif nicht liefern.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das, was Sie als Neuigkeit verkaufen, ist fast seit Beginn der Coronakrise bekannt. PCR-Tests sind weltweit die anerkannte Methode, um das Virus nachzuweisen. Aber das jemand am Anfang und am Ende der Infektion nicht infektiös ist, ist klar. Man ist nur nach drei oder vier Tagen infektiös. Trotzdem kann man natürlich das Virus nachweisen. Das ist jetzt also keine Sensation.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Es geht aber um die Kritik von Herrn Landt, also nicht um diese Tatsache, sondern darum, dass er sagt, dass Leute unnötig in Quarantäne seien, und dass er deswegen das Robert-Koch-Instituts am heutigen Tag scharf kritisiert. Er sagt, das werde nicht berücksichtigt. Man schicke Leute unnötig in Quarantäne.

KAUTZ: Man muss eine Balance finden, Herr Reitschuster, zwischen Vorsicht, die man walten lässt, und Maßnahmen, die man trifft. Man wird sicherlich den einen oder anderen positiv getestet haben und in Quarantäne schicken, der nicht infektiös ist. Aber durch die Anamnese, die stattfindet, wenn es darum geht, wann infiziert wurde und wann man dem Virus gegenüber exponiert war, kann man eigentlich ziemlich sicher sein, dass eine große Zahl mit den PCR-Tests richtig liegt.

FRAGE HELLER: Könnten Sie noch einmal den aktuellen Stand bezüglich der anfangs verfügbaren Menge des Coronaimpfstoffs und bezüglich der Menge für das erste Quartal nennen?

KAUTZ: Ja, das kann ich gerne tun. Zum einen möchte ich etwas zu der Geschichte sagen, die mehrfach erzählt wurde, dass wir nicht dafür gesorgt hätten, dass jetzt im ersten Schritt ausreichend viel Impfstoff vorhanden sei. Die anfängliche Liefermenge ist nicht von der absoluten Bestellmenge abhängig. Darauf hat der Minister auch gestern hingewiesen. Er hat gesagt: Es ist halt zu Beginn für alle knapp. – Aber das war im Übrigen auch immer bekannt; das sage ich seit Wochen. Das also noch einmal zur Einordnung.

Es ist so, dass die EU Verträge und Optionen für zusätzliche Impfstoffe geschlossen hat, und diese Optionen sind jetzt gezogen worden. Manche Mitgliedstaaten haben ihre Optionen nicht genutzt, und deswegen hat Deutschland mehr Impfstoff zur Verfügung als ursprünglich gedacht: 55,8 Millionen Dosen von BioNTech und eine sichere nationale Option durch bilaterale Verträge, die anschließend, nach der europäischen Vergabe dieser Impfdosen, dann greift, über 30 Millionen Dosen von BioNTech. Insgesamt sind das dann also 85,8 Millionen Dosen von BioNTech und allein 50,5 Millionen Dosen von Moderna über die EU. Das heißt, Deutschland hat 136,3 Millionen Dosen von Impfstoffen, die relativ sicher und relativ zeitnah zugelassen werden und die alle 2021 ausgeliefert werden nicht alle sofort, wie ich vorhin gesagt habe, sondern Zug um Zug, abhängig von den Produktionskapazitäten, die es gibt.

FRAGE BUSCHOW: Herr Kautz, die meisten müssen ja zweimal geimpft werden. Heißt das, die Anzahl der Dosen muss man jetzt durch zwei teilen, um auf die Impfzahl zu kommen, oder gibt es viel mehr Dosen als Bevölkerung?

KAUTZ: Nein, 136 Millionen muss man durch zwei teilen. Etwa 70 Millionen Menschen könnte man also damit impfen. Das heißt, damit wird die Herdenimmunität erreicht.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Es geht um das Urteil im Halle-Prozess, das kurz vor dieser Veranstaltung ergangen ist, wie ich fairerweise hinzufügen muss. Trotzdem würde mich eine Bewertung der Bundesregierung interessieren, sofern die schon vorliegt, da dieses Attentat in Halle im vergangenen Jahr zum Beispiel auch in der Bundesregierung für den Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus gesorgt hat.

SRS’IN DEMMER: Wie Sie schon sagten, ist das Urteil gerade ergangen. Einzelne Gerichtsurteile kommentieren wir hier ja aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz ganz grundsätzlich nicht.

Wir haben hier ja oft über die politische Bewertung dieser entsetzlichen Tat dieses entsetzlichen Vorhabens, die Synagoge zu stürmen gesprochen. Das Attentat von Halle hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, den Kampf gegen Antisemitismus, gegen Fremdenhass und gegen Demokratiefeindlichkeit noch entschiedener fortzusetzen. Es ist einfach gut, dass dazu heute Recht gesprochen wurde.

FRAGE HELLER: Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag einer Paketabgabe für den Internethandel, um damit den stationären Geschäften in Innenstädten zu helfen?

DR. BARON: Vielen Dank für die Frage. – Die Berichterstattung darüber am Wochenende nimmt ja Bezug auf Papiere und Positionspapiere aus der Unionsfraktion, und wie üblich kommentiere ich Papiere aus dem parlamentarischen Raum nicht.

FRAGE LANGE: Frau Baron, in dem Papier ist auch die Rede davon, dass die Überbrückungshilfe III auch auf den Einzelhandel übertragen wird. Mein letzter Stand war, dass bis jetzt rechtlich noch gar nicht klar ist, ob diese Überbrückungshilfe III auch für den Einzelhandel gilt. Ist das mittlerweile klar? Kann der Einzelhandel die also auch bekommen?

DR. BARON: Die Überbrückungshilfe III ist ja eine Hilfe, die nach dem Prinzip der Fixkostenerstattung für den Programmzeitraum von Januar 2021 bis Ende Juni 2021 funktioniert. Sie gilt grundsätzlich für alle Branchen, die die darin genannten Kriterien erfüllen, nämlich den Umsatzrückgang nachweisen können. Es gibt darin ja auch eine Regelung, die rückwirkend für die Monate November und Dezember geltend gemacht werden kann. Also auch dann, wenn ein 40-prozentiger Umsatzrückgang nachweisbar ist, kann im Januar rückwirkend für den Dezember eine Betriebskostenerstattung geltend gemacht werden. Auch diese Regelung gilt für alle Branchen. Also muss im Einzelfall eben geprüft werden, ob der Einzelhändler diesen Nachweis erbringen kann. Dann kann diese 40-Prozent-Regelung in Anspruch genommen werden. Aber sie ist keine branchenspezifische Regelung, sondern gilt für alle Branchen, die diesen Nachweis erbringen können.

FRAGE JESSEN: Frau Baron, Sie wollen den konkreten Vorschlag aus dem politischen Raum nicht kommentieren. Halten Sie und hält das Finanzministerium es denn für grundsätzlich zulässig, Abgaben, die ja zielgerichtet erhoben werden, zur Unterstützung des Einzelhandels in den Innenstädten darum geht es ja zu erheben?

DR. BARON: Ich bleibe bei dem, was ich dazu gesagt habe. Ich kommentiere diese Vorschläge also nicht und unterziehe sie damit auch nicht einer rechtlichen Bewertung.

ZUSATZ JESSEN: Nein, ich spreche ja nicht darüber. Das ist ja ein konkreter Vorschlag. Dass Sie den nicht kommentieren wollen, weil er aus dem politischen Raum kommt, verstehe ich schon. Ich frage ja danach, und das ist eine andere Frage, ob Sie es grundsätzlich für zulässig halten, Abgaben zur Unterstützung des Einzelhandels zu erheben.

DR. BARON: Das kann ich in dieser Allgemeinheit nicht bewerten. Es gelten wie gesagt immer Vorgaben des Wettbewerbsrechts. Aber ich kann in dieser Pauschalität keine Bewertung im Sinne eines einfachen Jas oder Neins vornehmen.

FRAGE LANGE: Dann wollte ich das Finanzministerium fragen, was es zu einer Paketabgabe sagt.

DR. PODSTAWSKI: Ich habe dem, was Frau Baron hier gesagt hat, nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE LANGE: Könnte das eine sinnvolle Ergänzung sein? Es wird ja versucht, Amazon und Google und andere große Onlinehändler zur Kasse zu bitten. Könnte das eine Ergänzung dessen sein, oder ist das eine ganz andere Strategie, die da vorgeschlagen worden ist?

DR. PODSTAWSKI: Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen: Wie üblich kommentieren wir keine Vorschläge aus dem politischen Raum.

Ganz grundsätzlich kann ich Ihnen sagen, dass wir uns mit Nachdruck für eine faire und effektive Besteuerung einsetzen, die den Herausforderungen der Digitalisierung und Globalisierung gerecht wird. Das ist, wie Sie ja wissen, auch ein Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft gewesen. Die EU steht geschlossen hinter den internationalen Verhandlungen der OECD für ein Zwei-Säulen-Modell zur Neuaufteilung der Besteuerungsrechte und zur Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung. Das Ziel ist, bis Sommer des nächsten Jahres eine internationale Einigung zu erreichen.

FRAGE WARWEG: Letzte Woche hat die UN-Generalversammlung mit großer Mehrheit eine Resolution gegen die Glorifizierung von Nazismus und Neonazismus und weiteren Formen von Rassismus verabschiedet. Lediglich die USA und die Ukraine haben dagegen gestimmt, aber auch Deutschland hat sich enthalten. Mich würde interessieren: Aus welchen Gründen hat sich Deutschland gerade bei dieser Thematik entschlossen, sich zu enthalten?

SASSE: Darauf müsste ich Ihnen die Antwort nachreichen, Herr Warweg.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe zwei Fragen an Herrn Alter. Zur ersten Frage: Es ist bei Netflix eine Dokumentation über den Alltag der „BILD“-Zeitung erschienen. Darin ist zu sehen, wie Ihr Minister den Chefredakteur der „BILD“-Zeitung über eine Razzia bei der Hisbollah informiert, weswegen die „BILD“-Zeitung zuerst dorthin gehen konnte. Die Frage ist: Auf welcher Rechtsgrundlage werden ausgewählte Journalisten vorab über interne polizeiliche Maßnahmen informiert? Ist das üblich? Passiert das öfter? Wer wird da noch informiert? Kann man auch selbst über Razzien informiert werden?

Zur zweiten Frage: Die „BILD“-Zeitung hat berichtet, dass an diesem Wochenende eine Rückholmaßnahme stattfinden sollte. Drei deutsche IS-Kämpferinnen, die nach Syrien in den Krieg gegangen sind, sollten am Wochenende zurückgeholt werden. Hat das stattgefunden? Sind die hier in Haft oder auf freiem Fuß, wenn das stattgefunden hat?

ALTER: Zu Ihrer ersten Frage muss ich Ihnen sagen, dass ich diese Dokumentation nicht kenne. Ich kann also sozusagen die Szene, die Sie beschreiben, nicht konkret bewerten.

Ganz allgemein ist es so, dass das Bundesinnenministerium Kontakte zu Medienvertretern unterschiedlicher Art hat. Der Bundesinnenminister führt auch Gespräche. Wenn wir Anfragen bekommen, beantworten wir diese Anfragen im Rahmen der Möglichkeiten. Offenbar war auch das von Ihnen geschilderte Szenario Teil einer Kommunikation mit Medienvertretern.

Zur zweiten Frage: Ich kann Ihnen bestätigen, dass am vergangenen Wochenende mehrere Personen nach Deutschland eingereist sind und zurückgeholt wurden. Vielleicht kann meine Kollegin aus dem Auswärtigen Amt noch etwas ergänzen.

Zu den Einzelfällen möchte ich hier nicht Stellung nehmen. Die Personen sind angekommen und jeweils den zuständigen Behörden übergeben worden.

SASSE: Ich kann dazu kurz ergänzen. Herr Alter hat es schon erwähnt: Es ist richtig, dass am Wochenende zwölf Kinder darunter sieben Waisen und drei Frauen mit einem Charterflug aus Nordsyrien zurückgeholt wurden. Dabei haben wir mit Finnland zusammengearbeitet, das selbst acht eigene Staatsangehörige zurückgeholt hat.

Es handelt sich um Personen, die sich in den Lagern Roj und al-Hol aufgehalten hatten. In diesen Fällen war nach Einschätzung der lokalen Stellen und nach unserer Einschätzung eine Ausreise der Personen aus humanitären Gründen dringend erforderlich. Das betrifft vor allem natürlich die Waisen und die kranken Kinder. Außenminister Maas hat sich dazu gestern gegenüber der Presse ausführlich dazu geäußert, und auf diese Äußerungen möchte ich verweisen.

Im Übrigen kann ich noch einmal unseren Dank aussprechen, denn die Rückholung war lange geplant. Wir haben sehr intensiv mit NGOs, aber auch mit der kurdischen Selbstverwaltung in Nordostsyrien und der Regierung der Region Kurdistan-Irak zusammengearbeitet. Diesen lokalen kurdischen Stellen gebührt ausdrücklicher Dank für die Zusammenarbeit.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Herr Alter, es ist klar, dass Sie diesen Fall nicht kennen. Aber ist es generell tatsächlich so, dass das Bundesinnenministerium über laufende Ermittlungen und Razzien informiert? Vielleicht können Sie die Information nachreichen und auch sagen, wie und auf welcher Rechtsgrundlage das in diesem Fall war. Vielleicht können Sie sich kundig machen und das im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nachreichen.

Zweitens. Sie sagten, die Damen seien den Behörden übergeben worden. Interpretiere ich es richtig, dass sie nicht auf freiem Fuß sind, oder haben Sie dazu keine Informationen?

ALTER: Ich fange mit Ihrer zweiten Frage an. Es ist bei solchen Sachverhalten wenn also Personen nach Deutschland geholt werden immer so, dass geprüft wird, ob auch Sicherheitsfragen zu berücksichtigen sind. Wir haben an dieser Stelle mehrfach erklärt, dass eine Reihe von Voraussetzungen gegeben sein müssen, bevor so etwas stattfinden kann. Dann kommt es in den jeweiligen Fallkonstellationen zu unterschiedlichen Folgemaßnahmen. Wenn etwa Haftbefehle vorliegen, muss gewährleistet sein, dass diese nach Ankunft unmittelbar vollzogen werden können. Diese Überlegungen und Abwägungen sind in den Fällen, über die wir jetzt sprechen, am Wochenende auch gelaufen. Je nachdem, welcher Fall vorgelegen hat, ist genau das eingetreten. Eine Person das kann ich ohne Nennung des Namens hier sagen ist in Haft gegangen.

Zur Nachfrage: Ich prüfe das gerne im Rahmen dessen, was Sie hier im Rahmen der Bundespressekonferenz an Fragen stellen. Wenn Sie einen IFG-Antrag stellen möchten, würde ich Sie bitten, das gesondert zu tun.

FRAGE JESSEN: Sie sagten, Herr Alter, eine Person sei in Haft. Darf man daraus schließen, dass alle zurückgeholten Personen sozusagen vom jeweiligen Aufenthaltsort her den Behörden im Moment bekannt sind? Niemand bewegt sich ohne irgendeine Art von Kontrolle oder Wissen der Behörden in Deutschland, richtig?

ALTER: Die Frage kann ich deswegen nicht seriös beantworten, weil wir die Personen an die zuständigen Behörden übergeben haben. In der Zuständigkeit der jeweiligen Behörden beispielsweise Polizeien müssen die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Ob zu diesem Zeitpunkt genaue Kenntnis über den Aufenthaltsort der Person vorliegt, kann ich Ihnen schlicht nicht beantworten. Das müssen die Behörden selbst tun.

FRAGE RIEDEL: In manchen Ländern werden Gespräche mit den Kirchen angekündigt, was Gottesdienste an Weihnachten angeht. Sind dazu auch Gespräche auf Bundesebene geplant? Falls ja, mit welchem Ziel?

ALTER: Wir haben nach den letzten Beschlüssen mit den Religionsgemeinschaften Gespräche geführt, die sicherstellen sollten, dass auch unter den besonderen Bedingungen der Pandemie um die Feiertage herum religiöse Feste, Gottesdienste und Ähnliches stattfinden können. Wir haben sehr konstruktive Gespräche mit den Religionsvertretern geführt. Es war aber klar, dass man je nachdem, wie sich die Situation vor Ort darstellt das kann je nach Größe des Gotteshauses und der Anzahl der zu erwartenden Besucher ein Unterschied ein , im Einzelfall gegebenenfalls noch einmal miteinander reden muss. Aber das Prinzip, das wir besprochen haben, gilt, dass dies nämlich nur unter bestimmten Bedingungen stattfinden soll: mit vorheriger Ankündigung, mit ausreichendem Abstand, mit Maskenpflicht und ohne Gesang. Natürlich ist es richtig und auch sinnvoll, dass man die örtlichen Gegebenheiten gezielt bespricht.

VORS. WOLF: Das heißt, vor Weihnachten sind keine weiteren Gespräche auf Bundesebene angekündigt?

ALTER: Auf Ebene unseres Ministeriums wäre mir das nicht bekannt. Nein.

FRAGE KISSLER: Eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium, die sich auf einen Bericht im „Tagesspiegel“ bezieht, wonach Bundesminister Spahn vom heutigen Gematik-Chef Dieken eine Wohnung über knapp eine Million Euro erworben habe. Wie bewertet das Bundesgesundheitsministerium den zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Kauf und der Beförderung des Freundes?

KAUTZ: Die beiden kennen sich seit sehr vielen Jahren. Es ist richtig, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im August 2017 eine Wohnung von Markus Leyck Dieken erworben hat. Allerdings steht das, wie das in dem Text insinuiert wird, in keinem Zusammenhang mit der Berufung von Markus Leyck Dieken zum Geschäftsführer der Gematik.

Im August 2017 war weder absehbar, dass Jens Spahn Bundesgesundheitsminister wird noch waren die Mehrheitsverhältnisse in der Gematik das ist eine Gesellschaft so, dass der Bund sagen konnte, wen er dort als Geschäftsführer haben wollte. 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium die Mehrheitsanteile übernommen, und erst im Juli 2019 ist Herr Leyck Dieken Geschäftsführer der Gematik geworden. Es gibt also keinen Zusammenhang.

Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, hat Herr Leyck Dieken außerdem auch gesagt, er habe sogar auf Gehalt verzichtet, um diesen Job als Geschäftsführer der Gematik anzunehmen. Ich denke, insofern entzieht das diesem Bericht die Grundlage.

FRAGE WARWEG: Das Auswärtige Amt hat am 17. Dezember auf seiner Website verkündet, die Weißhelme seien für viele Menschen in Syrien Helden und ein Symbol der Hoffnung. Mich würde interessieren, auf welcher empirischen Grundlage diese Aussage gefallen ist. Gibt es repräsentative Umfragen? Auf welcher Basis verkündet das Auswärtige Amt, dass die Syrer die Weißhelme als Helden wahrnehmen?

SASSE: Es ist richtig, dass wir dieses Statement auf unserer Website veröffentlicht haben. Es beruht auf dem Eindruck vieler – das kommt auch in dem Statement selbst zum Ausdruck , dass die Weißhelme in dieser schwierigen Situation, die in Syrien herrscht, für viele Zivilisten ein Anlaufpunkt, sozusagen ein Rettungsanker, sind und einen Ausweg bieten. Dieser Einsatz der Weißhelme besteht auch in vielerlei anderer Hinsicht, was Sie auf unserer Website einsehen können. Dort haben wir einen Artikel veröffentlicht, in dem wir ausdrücklich auf die unterschiedlichen Aktivitäten der Weißhelme eingehen. Diesen Einsatz der Gruppe wollen wir würdigen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Sie schreiben zudem ich zitiere : „Bis heute sind sie in den Oppositionsgebieten im Einsatz.“ Die Weißhelme sind aktuell nur im Nordwesten Syriens aktiv, wo die HTS einst Al-Nusra, Al-Qaida-Branche dominiert. Deswegen eine Verständnisfrage: Nimmt das Auswärtige Amt sozusagen einen Al-Qaida-Ableger als politische Opposition in Syrien wahr?

SASSE: Ihre Frage unterstellt eine Beurteilung, die wir uns hier ausdrücklich nicht zu eigen machen möchten.

Was die Lage in Syrien angeht, hat Frau Adebahr zuletzt sehr ausführlich ausgeführt, dass sie weiterhin komplex, sehr schwierig und in unterschiedlicher Hinsicht auch sehr unübersichtlich ist. Deswegen möchte ich an dieser Stelle nicht konkret auf örtliche Aktivitäten der Weißhelme eingehen.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Alter, in Frankreich gab es massive Proteste gegen ein Gesetz, das vorsieht, dass Journalisten Polizisten bei ihrer Arbeit nicht mehr filmen und aufnehmen dürfen. Ich bin gestern hier in Berlin von der Bundespolizei massiv angegangen worden. Man hat mir die Kamera aus der Hand gerissen und hat mich festgehalten. Es ist mir klar, dass Sie zu dem konkreten Vorgang nichts sagen können, weil Sie den logischerweise nicht kennen.

Generell: Gibt es irgendeine Änderung bisher ist mir das nur bei der Bundespolizei passiert , oder gilt hier weiterhin das alte Recht, dass man als Journalist aus einer gewissen Entfernung aufnehmen kann? Wenn ja, werden Sie noch einmal gegenüber der Truppe deutlich machen, dass man Journalisten bei ihrer Arbeit nicht beeinträchtigt? Danke.

ALTER: Ich kenne Ihre Veröffentlichung dazu. Das heißt, der konkrete Sachverhalt ist mir, was diese Veröffentlichung angeht, zumindest bekannt. Ich habe allerdings dazu bislang keine amtlichen Informationen. Deswegen kann ich die Situation im Moment nicht abschließend und vollständig bewerten.

Wir haben an dieser Stelle verschiedentlich deutlich gemacht auch im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen , dass die freie Presse und die freie Berichterstattung ein Grundpfeiler unserer Demokratie sind. Die Möglichkeit der freien Berichterstattung muss gewährleistet sein. Das gilt immer und erst recht in Zeiten wie diesen. Insofern gibt es, was das Verhältnis zwischen Presse und Staat angeht, keinerlei Veränderung. Alles Weitere muss man sich dann im Konkreten anschauen, wenn man ein umfassendes Bild hat. Das ist mir aber im Moment nicht möglich.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie diesbezüglich ein umfassendes Bild erwerben möchten?

ALTER: Es gibt ein behördliches Eigeninteresse an Sachverhaltsaufklärung. Das ist aber natürlich nicht etwas, was wir hier in der Bundespressekonferenz austauschen. Wenn Sie ein individuelles Interesse haben, dass die Situation geklärt wird, dann stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen, die der Rechtsstaat zu bieten hat. Wir leben in einem solchen Rechtstaat. Diesen macht es aus, dass die unabhängige Justiz jeden Sachverhalt prüfen kann. Insofern können Sie alle Möglichkeiten in Anspruch nehmen, um das prüfen zu lassen.

FRAGE WARWEG: Ich wollte fragen, ob das Bundesjustizministerium einen neuen Sachstand hat, was die Beantwortung der vier Rechtshilfeersuchen der russischen Regierung bzw. russischen Justiz in Bezug auf die Causa Nawalny hat.

BÖNNIGHAUSEN: Es gibt keinen neuen Sachstand und auch nichts Aktuelleres als das, was mein Kollege am Freitag dazu gesagt hat.

VORS. WOLF: Das war es an Fragen. Nachdem bislang keine weiteren Pressekonferenzen vor Weihnachten geplant sind, wünsche ich Ihnen an dieser Stelle unter den besonderen Umständen schöne, frohe und entspannte Festtage und noch eine schöne Woche.

SRS’IN DEMMER: Dem möchte ich mich hier natürlich ausdrücklich anschließen. Schöne Feiertage!

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