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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 18. Januar 2021

Themen: Verhaftung von Alexej Nawalny in Moskau, Gaspipeline Nord Stream 2, COVID-19-Pandemie (Sitzung des Coronakabinetts, Infektionslage, Genomsequenzierung, Stand der Impfungen, Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, Expertenanhörung, Ausgangsbeschränkungen, Beratungen der Staats- und Regierungschefs der EU, Virusmutationen, Gutscheine für FFP2-Masken, Diskussion über Lockerungen für Geimpfte, Hilfen für die Wirtschaft, Todesfälle in zeitlichem Zusammenhang mit Impfungen, Entwicklung von Medikamenten, Impfstoffversorgung in den von Israel besetzten Gebieten und im Gazastreifen), Reduzierung der Nutzung von Einwegverpackungen in der Gastronomie, Ausschluss einer Kabinettsumbildung, Vereidigung des US-Präsidenten, Eintreten der Bundesregierung für die Pressefreiheit

2:00 Nawalny
21:58 Coronakabinett

Naive Fragen zu:
48:19 Heiko Maas
– war die Forderung des Außenministers Thema im Coronakabinett, der ja, obwohl keiner weiß, ob Geimpfte Infektionen weitergeben können, gefordert hat, dass Geimpfte wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen?
– warum nicht?

59:38 Merz als Wirtschaftsminister
– Wie hat die Kanzlerin davon erfahren? Hat sie sich geehrt gefühlt? Fühlt man sich als Kanzlerin davon geschmeichelt, wenn solch ein Mann in die Regierung eintreten will?
– Haben Sie dafür mit der Kanzlerin Rücksprache gehalten oder nicht?

1:01:37 Antisemitismusbeauftragter Klein vs Pressefreiheit
– steht das Bundesinnenministerium hinter den Aussagen von Herrn Klein?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 18. Januar 2021:

STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, guten Tag! Bevor ich tatsächlich zum Thema Corona komme, möchte ich gerne namens der Bundesregierung etwas zu dem sagen, was Alexej Nawalny gestern und heute in Moskau durch die russischen Behörden widerfahren ist. Die Bundesregierung verurteilt die Verhaftung von Herrn Nawalny unmittelbar nach seiner freiwilligen Rückkehr in seine russische Heimat.

Das Urteil, dessen Bewährungsauflagen die Grundlage für diese Verhaftung sein sollen daran muss man erinnern , ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2017 als willkürlich eingestuft worden, und Russland ist damals zur Zahlung einer Entschädigung an Herrn Nawalny und an seinen Bruder verurteilt worden. Herrn Nawalny die Verletzung von Bewährungsauflagen aus einem willkürlichen Urteil vorzuwerfen, verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien.

Im Übrigen, wie Sie alle wissen, hielt sich Herr Nawalny seit dem Mordanschlag mithilfe von chemischen Kampfstoffen gegen ihn, also seit seiner Vergiftung mit einem militärischen Nervengift in Russland im vergangenen August, hier in Deutschland zur Rekonvaleszenz auf. Es ist völlig unhaltbar, Herrn Nawalny für diesen Zeitraum die Verletzung von Bewährungsauflagen vorzuwerfen. Es ist außerdem zu missbilligen, dass die richterliche Anhörung heute Vormittag in der Sache äußerst kurzfristig und auf der Polizeistation stattfand.

Die russischen Behörden haben das Opfer eines Mordanschlags mit C-Waffen verhaftet, nicht die Täter. Die Bundesregierung ruft die russische Regierung daher nachdrücklich dazu auf, erstens Herrn Nawalny unverzüglich freizulassen und zweitens die Umstände des Chemiewaffenangriffs auf russischem Boden vollumfänglich aufzuklären. Russland verfügt dafür über alles Notwendige.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, erwägen die Bundesregierung oder die Bundeskanzlerin im Zusammenhang mit den Vorgängen um Herrn Nawalny auf europäischer Ebene einen Vorstoß für schärfere Sanktionen gegen Russland?

STS SEIBERT: Zum Thema der Beratungen bzw. Konsultationen mit unseren europäischen Freunden kann sicherlich auch die Kollegin aus dem Auswärtigen Amt einiges beitragen. Es wird ja dazu auch eine europäische Erklärung geben. Verschiedene europäische Funktionsträger haben sich gestern Abend oder heute Morgen schon geäußert. Das heißt natürlich, da das ja kein bilaterales deutsch-russisches Thema ist, sondern ein Thema, an dem alle europäischen Mitgliedstaaten ein gleiches, großes Interesse haben, werden wir über die gesamte Causa Nawalny, den Umgang der Behörden mit ihm und diese aus unserer Sicht zu verurteilende Verhaftung auch mit unseren europäischen Partnern sprechen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Die Frage war ja, ob die Bundeskanzlerin eine Verhängung von zusätzlichen Sanktionen in solchen Gesprächen befürworten würde. Erwägt die Kanzlerin möglicherweise ein kurzfristiges Telefonat mit Herrn Putin zu dem Fall?

STS SEIBERT: Über Telefonate berichte ich, falls und wenn sie stattgefunden haben. Über die europäischen Konsultationen, die natürlich im Gange sind und auch noch folgen werden, kann ich hier nichts weiter berichten.

ZUSATZ BLANK: Es ging mir nicht um die europäische Haltung, sondern um die Haltung der Kanzlerin dazu, wie sie zu den zusätzlichen Sanktionen steht.

STS SEIBERT: Ich habe dazu das gesagt, was ich heute zu sagen habe.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, ich probiere es auch noch einmal. Die Kanzlerin hatte ja mit dem russischen Präsidenten, wenn ich mich nicht täusche, telefoniert, um Herrn Nawalny nach Deutschland in die Charité zu bekommen. Plant sie denn nicht, da sie schon so einen schönen Draht zu dem russischen Präsidenten hat, ihn einmal anzurufen, um jetzt die Freilassung von Herrn Nawalny zu erreichen?

STS SEIBERT: Sie haben mich doch gerade ich denke, sehr deutlich die unverzügliche Freilassung von Herrn Nawalny fordern hören, und zwar im Namen der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung.

Im Übrigen verweise ich hinsichtlich Telefonaten seien sie geplant oder nicht auf das, was ich Ihrem Kollegen von der dpa gerade gesagt habe.

FRAGE DR. TUYALA: Herr Seibert, ich muss in dem Zusammenhang jetzt doch noch einmal auf Julian Assange zu sprechen kommen. Er ist ja sozusagen als Washington-Kritiker bekannt geworden. Er ist jetzt seit 648 Tagen, meine ich, in Haft. Das Urteil gegen ihn basierte ja auch auf dem angeblichen Verstoß gegen Bewährungsauflagen. Warum ist die Bundesregierung in diesem Fall nicht ebenso vehement für seine Freilassung eingetreten?

STS SEIBERT: Ich verstehe, dass es Ihrem Sender wichtig sein muss, von dem Fall Nawalny abzulenken. Wir betrachten aber hier den Fall Nawalny. Zum Fall Assange hatten wir anlässlich des Urteils in London vor Kurzem ja ausführlich Gelegenheit, hier noch einmal die Haltung der Bundesregierung darzulegen. Das, glaube ich, ist heute nicht notwendig. Hier geht es darum, dass wir klar verurteilen, wie die russischen Behörden mit Herrn Nawalny nach seiner Rückkehr nach Moskau umgegangen sind.

ZUSATZ DR. TUYALA: „Dieser Sender, für den Sie arbeiten“ – das klingt wie ein Déjà-vu-Erlebnis! Ich halte das eher für einen sozusagen einordnenden Vergleich. Ich glaube schon, dass die Frage danach legitim ist, warum sich die Bundesregierung in diesem Fall ja eben nicht mit dieser Vehemenz für eine Freilassung einsetzte, obwohl ja der Sachverhalt so war, dass es um den angeblichen Verstoß gegen Bewährungsauflagen gehen sollte. Ich verstehe jetzt nicht ganz, inwiefern diese Frage illegitim sein sollte.

STS SEIBERT: Ich habe nicht von Illegitimität gesprochen. Ich habe die Motivation hinter der Frage aus meiner Sicht beurteilt.

Wir haben hier ausführlich über Julian Assange gesprochen, gerade wieder zuletzt, nachdem in London über seine mögliche Auslieferung in die USA verhandelt wurde. Dazu hat sich das Auswärtige Amt geäußert. Das können Sie alles in den Protokollen der vergangenen Woche nachlesen. Einen Zusammenhang mit dem Fall Alexej Nawalny und dem, was diesem Opfer eines versuchten Mordanschlags gestern und heute in seiner Heimat Russland durch die Behörden widerfahren ist, sehe ich nicht.

ADEBAHR: Wenn ich da kurz etwas anfügen darf: Julian Assange ist meiner Kenntnis nach aufgrund der Anklageschrift des US-Justizministeriums in Haft, und die lautet auf Geheimnisverrat und Spionage. Es geht also nicht um einen Verstoß gegen Kautionsauflagen; denn diese Haft hatte er bis Ende September 2019 verbüßt. Das können Sie natürlich selbst bewerten. Aber zu dem Grund, den Sie hier anführen, dass das das Gleiche sei: Das ist juristisch nicht der Fall.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, das war ja sozusagen eine Verhaftung mit Ansage. Alle Beteiligten und auch Herr Nawalny wussten vorher, dass ihm das so drohen würde. Gab es Beratungen oder Gespräche zwischen der Regierung, Institutionen bzw. deutschen Behörden und Herrn Nawalny oder seinem Team darüber, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist und ob es irgendeine Form von Unterstützung oder Beratung geben könnte?

Zum Zweiten, Frau Adebahr: Haben Sie Kenntnis darüber, wie sich das eigentlich genau abspielte? Wir wissen ja bislang nur, dass Herr Nawalny kurz nach der Ankunft in Moskau verhaftet wurde. Dann hieß es, er sei verschwunden und heute vor einem Gericht aufgetaucht. Haben Sie Kenntnis darüber, was in der Zwischenzeit geschehen ist und wo sich Herr Nawalny aufgehalten hat?

STS SEIBERT: Ich kann dazu nur sagen: Herr Nawalny ist in seinen Entscheidungen frei, auch in der Entscheidung, in seine Heimat Russland zurückzukehren, wo er, wie er gesagt hat, seinen Lebensmittelpunkt und auch den Mittelpunkt seiner politischen Arbeit sieht.

ADEBAHR: Wir wissen im Moment auch nur das, was man über die diversen Twitter-Livestreams und durch die Unterstützer von Herrn Nawalny auch im Internet öffentlich sehen konnte. Ausweislich dieses Twitter-Streams so hatte ich es wahrgenommen fand das Gespräch auf einer Polizeistation statt. Insofern sind das die Informationen, die uns auch vorliegen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dass Herr Nawalny in seiner Entscheidung frei ist, zieht ja niemand in Zweifel. Die Frage war konkret, ob es vor dem Rückflug Gespräche zwischen Herrn Nawalny und der Regierung oder Regierungsinstitutionen gab, in denen das Drohende diskutiert wurde.

STS SEIBERT: Mir sind solche Gespräche nicht bekannt. Herr Nawalny hat ja öffentlich begründet, warum er auch angesichts gewisser Risiken und angesichts von Erwartungen, die man gegenüber den russischen Behörden leider haben musste, trotzdem in seine Heimat zurückgekehrt ist.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, ist die Verhaftung von Herrn Nawalny denn ein Anlass für die Bundeskanzlerin, zumindest noch einmal zu überlegen, ob die Unterstützung des Projektes Nord Stream 2 sinnvoll ist?

STS SEIBERT: Die Position der Bundesregierung zum Projekt Nord Stream 2, das ja ein Projekt der Wirtschaft ist, ist hier oft genug dargelegt worden, und sie hat sich nicht geändert.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, ich habe gestern mit diversen russischen Oppositionellen gesprochen, unter anderem mit Alfred Koch, dem früheren Vizeregierungschef. Die sagen, die Bundesregierung bzw. die EU hätten viel zu wenige Zeichen nach der Vergiftung gesetzt. Die sagen: Wenn man da wirklich einschneidende Schritte gemacht hätte, dann hätte sich die Regierung in Russland das jetzt nicht getraut. Sie befürchten, dass es sogar wieder zu einer Tötung Nawalnys kommen wird. Wie stehen Sie zu solchen Vorwürfen? Was waren konkret die Schritte, die dem Kreml nach der Vergiftung wehgetan haben?

STS SEIBERT: Sie halten mir jetzt Elemente aus Gesprächen vor, die Sie geführt haben und die ich hier natürlich nicht kommentieren kann, weil ich diese Aussagen gar nicht kenne.

Die Bundesregierung hat sehr klar vom ersten Tag an Stellung zu dem Charakter dieses Angriffs genommen, nachdem unsere Labore wie auch internationale Labore einwandfrei und ohne Zweifel bekräftigt und bestätigt haben, dass es sich um einen chemischen Nervenkampfstoff aus der Nowitschok-Gruppe handelte. Dazu haben wir sehr klar Stellung genommen. Wir haben von Anfang an die russische Seite aufgefordert, für die notwendige Aufklärung bzw. die notwendige Ermittlungsarbeit zu sorgen. Alles dafür Notwendige liegt ihr vor.

Wir haben gemeinsam mit unseren europäischen Partnern in dem festgelegten rechtlichen Rahmen, den es dafür gibt, auch Sanktionen gegen sechs Personen und eine Einrichtung verhängt und damit ein deutliches Zeichen gegenüber Russland gesetzt, dass der Einsatz von Chemiewaffen inakzeptabel ist.

ADEBAHR: Wir haben darüber hinaus, wenn ich das noch anfügen darf, das richtige Verfahren für diesen internationalen Vorgang gewählt das ist ja kein bilateraler Vorgang, sondern ein Bruch des Völkerrechts gewesen , nämlich die Organisation für das Verbot chemischer Waffen über diesen Fall in Kenntnis gesetzt. Wir haben dort auch Proben hinbekommen, und die Organisation für das Verbot chemischer Waffen ist mit dem Fall befasst. Das ist auch der Ort, wo das rechtlich und international hingehört. Das heißt, wir haben eigentlich alle Hebel in Bewegung gesetzt, die in einer solchen Situation notwendig und richtig waren.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie sprachen jetzt von Sanktionen gegen sechs Personen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei Wladimir Putin Zitteranfälle ausgelöst hat. Halten Sie das im Nachhinein für ausreichend, was Sie getan haben und wollen Sie jetzt mehr tun?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat mehrfach gesagt ich glaube, andere Vertreter der Bundesregierung auch , dass natürlich der Umgang Russlands mit diesem Fall Nawalny eine Belastung für unsere Beziehungen darstellt, wie auch andere Ereignisse und Vorkommnisse der vergangenen Zeit. Deswegen wird das immer etwas sein, worüber zwischen Deutschland und Russland auch in allem Ernst zu reden ist.

FRAGE DR. DELFS (zu Nord Stream 2): Hält die Kanzlerin den Bau der Gaspipeline durch einen russischen Staatskonzern weiter für angebracht?

STS SEIBERT: Dazu habe ich, denke ich, die Antwort gegeben. Die Haltung der Bundesregierung zu dem Projekt Nord Stream 2 ist unverändert, und wir haben sie hier mehrfach beschrieben.

FRAGE JORDANS: Denkt die Kanzlerin jetzt über Sanktionen mit Blick auf das Pipeline-Projekt nach?

STS SEIBERT: Die Frage verstehe ich nicht. Bezieht sie sich auf die extraterritorialen Sanktionen, die gegen Beteiligte am Projekt Nord Stream 2 angedroht wurden?

VORS. DETJEN: Gemeint war wohl die Beendigung von Nord Stream als Teil möglicher Sanktionen.

STS SEIBERT: Gut, das geht dann zur Antwort auf die erste Frage zurück. Die Haltung ist unverändert.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte in diesem Zusammenhang eine Frage an das Justizministerium.

Herr Kall, am Freitag sind ja von der Bundesregierung die Rechtshilfeersuchen der russischen Regierung beantwortet worden. Unter anderem wurden den russischen Behörden da auch Protokolle der Gespräche, die die Staatsanwaltschaft mit Herrn Nawalny geführt hat, übergeben. Ich hätte ganz gern gewusst, ob Sie eigentlich irgendeine Art von Reaktion von russischer Seite bekommen haben? Fanden sie das hilfreich? Haben sie sich beschwert, dass es nicht das ist, was sie wollen? Gibt es da irgendeine Art von Reaktion oder Nachforderung?

KALL: Zunächst einmal kann ich auch hier noch einmal bestätigen, dass die vier Rechtshilfeersuchen, die es im Zusammenhang mit dem im Russland verübten Mordanschlag auf Herrn Nawalny gab, am vergangenen Freitag beantwortet worden sind.

Diese Rechtshilfeersuchen konnten soweit beantwortet werden, wie es das internationale Recht, nämlich das europäische Rechtshilfeübereinkommen und das deutsche Recht, zugelassen haben.

Wir haben schon erwähnt: Herr Nawalny ist hier in Deutschland von der Berliner Staatsanwaltschaft als Opfer vernommen worden. Dieses Vernehmungsprotokoll ist der russischen Seite zur Verfügung gestellt worden.

Wir haben Reaktionen ausschließlich aus den Medien, aus Äußerungen der Agenturen vom Wochenende, erhalten. Meines Wissens gibt es jetzt keine unmittelbaren Nachfragen der russischen Generalstaatsanwaltschaft, die für solche Rechtshilfe zuständig ist.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie uns etwas über den Inhalt der Äußerung sagen, die Herr Nawalny gegenüber der Staatsanwaltschaft gemacht hat? Geht es da um Hinweise, die die russischen Behörden möglicherweise brauchen, um den Giftanschlag aufzuklären?

KALL: Herr Nawalny hat die Fragen beantwortet, die die russische Staatsanwaltschaft, wie das üblich ist, im Rechtshilfeverfahren gestellt hat. Es überlegt sich sozusagen nicht die Staatsanwaltschaft, die dann einem Rechtshilfeersuchen nachkommt, welche Fragen sie in einer Zeugenbefragung stellt, sondern sie stellt tatsächlich die Fragen, die übermittelt worden sind und diese hat Herr Nawalny auch beantwortet.

Wir nehmen ja zu Inhalten in internationalen strafrechtlichen Zusammenhängen nicht Stellung. Aber es ist sicherlich nicht zu viel gesagt, dass Herr Nawalny dort auch das gesagt hat, was er immer öffentlich zu dem gegen ihn begangenen Giftanschlag geäußert hat.

FRAGE JESSEN: Ich glaube, meine Frage richtet sich an Herrn Kall. Es gibt eine aktuelle Reaktion von Sergei Lawrow, dem russischen Außenminister. Er hat gerade heute in einer Onlinepressekonferenz die Antwort aus Deutschland als unwürdig bezeichnet. Die Fragen seien nicht beantwortet worden. Er schlägt vor, dass weitere Gespräche sowohl zwischen russischen und deutschen Justizbehörden als auch zwischen Ärzten stattfinden sollen. Ist das eine Perspektive, die Sie haben, dass Sie also mit der russischen Seite in Gespräche auf verschiedenen Ebenen eintreten?

KALL: Nein, ich glaube, das steht jetzt nicht an. Die vier Rechtshilfeersuchen sind beantwortet. Sollte Russland weitere Nachfragen stellen, müsste es ein neues Rechtshilfeersuchen stellen.

FRAGE BLANK: Ich wollte vom Justizministerium auch noch wissen, ob denn über dieses Opferprotokoll hinaus noch andere Dinge übergeben wurden. Sie haben ja gesagt, Sie sagen nichts zu Inhalten. Aber wurden im Rahmen des Rechtshilfeersuchens noch andere Dokumente oder Beweisstücke an die russische Seite übermittelt?

KALL: Was jedenfalls nicht übermittelt worden sind, sind Aussagen der Ärztinnen und Ärzte, die Herrn Nawalny an der Charité behandelt haben. Die Ärztinnen und Ärzte sind nicht als Zeugen vernommen worden. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Von dieser Schweigepflicht hätte sie auch nur Herr Nawalny befreien können. Insofern sind auch keine medizinischen Befunde übermittelt worden.

Ich kann noch einmal daran erinnern, dass die Daten zur Gesundheit des Opfers eines Verbrechens nach deutschem und auch internationalem Recht besonders geschützt sind.

ZUSATZFRAGE BLANK: Aber es ist noch mehr als dieses Opferprotokoll übermittelt worden? Habe ich das falsch verstanden? Oder war es nur das reine Opferprotokoll, das der russischen Seite übermittelt worden ist?

KALL: Das ist das Dokument, das der russischen Seite übermittelt wurde. Dazu wurden vom Bundesamt für Justiz auch Nachfragen der russischen Generalstaatsanwaltschaft beantwortet.

Aber Sie haben Recht: Das ist das wesentliche Dokument auch für Verfahren hier in Deutschland , das der russischen Seite zur Verfügung gestellt werden konnte.

Ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Das ist das, was im Rahmen des europäischen Rechtshilfeübereinkommens und nach dem deutschen Recht zulässig war.

VORS. DETJEN: Dann wechseln wir an dieser Stelle das Thema und kommen zum Thema Corona und dem Bericht von Herrn Seibert aus dem Coronakabinett.

STS SEIBERT: Heute Morgen gab es wieder ein Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerinnen und Ministerinnen, die zum Coronakabinett gehören.

Es ging um die aktuelle Infektionslage und den Bericht des Bundesgesundheitsministers. Wir sehen derzeit einen leichten Rückgang der Infektionszahlen. Auch die Zahl der Menschen, die intensivmedizinische Betreuung benötigen, geht seit einigen Tagen zurück. Sie liegt jetzt etwas unter 5000 Patienten. Das ist erfreulich. Es zeigt: Die Maßnahmen entfalten eine gewisse Wirkung. Viele Menschen halten sich an sie, tragen sie mit. Das ist erfreulich.

Dennoch sind die Neuinfektionszahlen in Deutschland nach wie vor bedeutend zu hoch. Wir haben jetzt eine Inzidenz der letzten sieben Tage Stand gestern von 136 pro 100 000 Einwohner. Das Ziel bleibt es, diese Sieben-Tage-Inzidenz weiter deutlich abzusenken, um eine umfassende Kontaktnachverfolgung möglich zu machen und das Infektionsgeschehen dadurch wieder in den Griff und unter Kontrolle zu bekommen.

Ob sich diese Entwicklung sinkender Zahlen fortsetzt, bleibt abzuwarten. Denn Sie wissen, es gibt einen neuen, einen sehr ernst zu nehmenden Risikofaktor, die neu aufgetretenen infektiöseren Varianten oder Mutationen des Virus.

Ein Thema im Kabinett ist ich komme auf das andere gleich noch zu sprechen , dass der Bundesgesundheitsminister heute eine Verordnung vorgestellt hat, mit der die bundesweite Genomsequenzierung erheblich ausgebaut wird. Diese Verordnung war auch Gegenstand der Beratungen im Coronakabinett. Ziel ist es, einen besseren Überblick über die verschiedenen kursierenden Coronavirusvarianten und damit auch über die Verbreitung neu auftretender Mutationen zu bekommen.

Im Weiteren gilt es, den Eintrag von Mutationen aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierungen schnell zu entdecken und ihre Ausbreitung möglichst weitgehend zu begrenzen.

Es ging dann auch noch um den Stand der Impfungen, die Verfügbarkeit von Impfstoff.

Ich will vielleicht noch einmal mit Blick auf morgen sagen: Der Grund, warum sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten nun schon früher als am 25. Januar treffen, ist die Mutation des Virus, die aufgetaucht ist und die zum Beispiel in Großbritannien und in Irland wohl schon erheblich zum steilen Anstieg der Infektionszahlen beiträgt. Das ist ein Risiko, das verantwortungsvolle Politik in den Blick nehmen muss und zwar eher früher als später.

Die Fachleute wissen heute schon mehr über die Mutation als noch vor kurzem. Das wird auch das zentrale Thema der Expertenanhörung heute am späteren Nachmittag sein, die wie beim letzten Mal den morgigen Beratungen vorgeschaltet ist. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten werden dabei zum Beispiel Einschätzungen von Virologen hören, von einem Wissenschaftler aus Großbritannien, der das mutierte Virus untersucht hat, von Experten für Mobilität, von Fachleuten für das Modellieren des pandemischen Geschehens und auch von Fachleuten, die den Impfprozess verfolgen. Die Namen der Teilnehmer, weil die Frage sicherlich gestellt werden wird, können wir Ihnen, wie üblich, gleich nach der Veranstaltung zur Verfügung stellen.

Ich will zu den morgigen Beratungen noch etwas sagen, aber vorab um Verständnis werben, dass ich hier noch keine Details der Beschlüsse nennen will und auch nicht kann. Das alles wird zwischen Bund und Ländern gerade intensiv vorbereitet.

Aber wesentliche Stichworte sind schon im Raum Homeoffice, medizinische Masken, öffentlicher Personennahverkehr. Ich wiederhole noch einmal: Es geht ausdrücklich nicht um die Einstellung des öffentlichen Personennahverkehrs, sondern um die Verringerung der Kontakte im öffentlichen Personennahverkehr. Ich habe das neulich schon gesagt. Das läuft beinahe auf das Gegenteil hinaus.

Es wird also um Maßnahmen gehen, mit denen wir insgesamt gesagt deutlich schneller auf die notwendigen niedrigen Inzidenzen von 50 und darunter kommen, als wir es im Moment sehen. Wir sehen an den derzeitigen Zahlen eine Tendenz zur Abflachung der Infektionskurve. Wie erwartet zeigen die Zahlen jetzt, Mitte Januar, ein verlässlicheres Bild. Diese Tendenz ist vorsichtig positiv zu nennen. Sie ist natürlich auch ein Erfolg der Einschränkungen der letzten Wochen. Aber es führt uns eben nur auf einem ziemlich langen Weg in den Bereich, wo man wieder davon sprechen könnte, dass wir die Infektionen im Griff haben.

Angesichts des Risikos durch die neue Mutation müssen wir das ist die Überzeugung der Bundesregierung diesen Weg beschleunigen. Wir werden dabei nicht strenger vorgehen, als es das Geschehen und die Einschätzung des Risikos durch die Mutation verlangen.

FRAGE BLANK: Sie haben es nicht gesagt, aber es wird auch über Ausgangsbeschränkungen meinetwegen zwischen 20 Uhr und sechs Uhr diskutiert. Was wäre denn da das Ziel? Welche Kontakte sollen in dieser Zeit noch reduziert werden? Gibt es noch so viel Bewegung, dass man Ausgangsbeschränkungen einführen muss? Das würde möglicherweise erhebliche Probleme zum Beispiel beim Einkauf hier in Berlin verursachen, wo viele Supermärkte noch bis 23 Uhr geöffnet haben. Wird das erwogen?

Zieht die Bundeskanzlerin bzw. die Bundesregierung möglicherweise Grenzkontrollen in Erwägung? Das wäre wahrscheinlich eine Frage mit Blick auf die Beratungen am Donnerstagabend mit den anderen Staats- und Regierungschefs der EU.

STS SEIBERT: Sie sprechen ja schon den Europäischen Rat im Videokonferenzformat zum Thema Corona an, wo sich die 27 Staats- und Regierungschefs wieder zu diesen verschiedenen Aspekten austauschen werden. Ein Aspekt wird sicherlich die Mutation des Virus sein, mit der ja bereits einige Länder zu kämpfen haben. Ein anderer Aspekt ist natürlich die Frage: Wie können wir gemeinsam gegen diese Mutation vorgehen? Aus unserer Sicht werden wir nur gemeinsam erfolgreich sein, indem wir beiderseits von Grenzen auch vergleichbare Maßnahmen dagegen ergreifen. In diesem Sinne ist die Bundeskanzlerin im Austausch mit europäischen Partnern und wird das sicherlich auch am Donnerstag vertreten.

Das andere: Ich habe hier bewusst nicht und habe auch um Verständnis darum gebeten jede Möglichkeit im Detail erörtert. Wir haben Maßnahmen, die im November und Dezember gegolten haben, die jetzt verlängert sind und die uns tatsächlich an den Punkt geführt haben, an dem wir jetzt sind: eine leichte Abflachung, eine vorsichtig positive Tendenz. Aber wir haben eben ein großes Risiko, noch nicht genau zu quantifizieren, und das ist das Risiko der Mutation. In anderen Ländern ich habe sie genannt sehen wir schon einen erheblichen Anteil dieser Mutation an dem steilen Anstieg der Zahlen.

Deswegen muss es für uns darum gehen und aus diesem Grund jetzt diese Beratungen , deutlich schneller auf ein handhabbares Niveau von Infektionen zu kommen, als es nach dem bisherigen Stand möglich wäre, wenn man die bisherigen Maßnahmen nur einfach fortschriebe und sich auch alle weiterhin daran hielten. Es werden also Maßnahmen darüber hinaus beraten werden. Ich werde Ihnen aber jetzt nicht Einzeleinschätzungen geben können.

Weil Sie es sagten und weil wir es am Freitag hier auch besprochen haben: Am Ende wird es immer darum gehen, Kontaktreduzierungen vorzunehmen, Stück für Stück Kontakte weiter zu reduzieren, weil der Kontakt zwischen zwei Menschen die einzige Möglichkeit ist, dass das Virus sich überträgt.

ZUSATZFRAGE BLANK: Eine Nachfrage zu Donnerstagabend: Ist das Ziel der Kanzlerin bei diesen Beratungen, die Einführung neuer Grenzkontrollen zu verhindern oder zu vermeiden?

STS SEIBERT: Das Ziel ist, dass wir ein europäisches Bewusstsein dafür bekommen, dass wir uns auch dieser neuen Gefahr, diesem neuen Risiko der Mutation, gemeinsam und mit vergleichbaren Maßnahmen zuwenden sollten.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, können Sie uns unabhängig von den Einzelmaßnahmen sagen, an was für einen Zeitraum der Verlängerung und auch der Verhängung von neuen Maßnahmen gedacht ist? Es kursieren jetzt von verschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung Zahlen wie zwei, drei oder vier Wochen. An welchen Zeitraum denkt die Bundeskanzlerin?

Ich möchte noch zu der Frage von Herrn Blank in Bezug auf die Grenzkontrollen in Richtung BMI nachfragen. Grenzkontrollen sind nach den Erfahrungen der ersten Welle immer ausgeschlossen worden. Ist Ihr Minister jetzt bereit, wie das Markus Söder für Bayern angekündigt hat, im Notfall auch wieder zu nationalen Grenzkontrollen überzugehen?

STS SEIBERT: Da auch die Frage, wie lange man Maßnahmen ergreift, eine Frage ist, die zu beraten ist, werde ich jetzt hier keine weitere Zahl in den Raum stellen.

ALTER: Herr Seibert hat vieles schon angesprochen. Im Moment werden unterschiedlichste Maßnahmen diskutiert, die in die weitere Schrittfolge mit einbezogen werden sollen oder können. Dabei geht es um viele Maßnahmen, die innerhalb des Landes stattfinden. Natürlich gibt es aber auch die Überlegung, wie man nicht nur nationale, sondern auch grenzüberschreitende Verkehre in dieses Konzept mit einbinden muss. Insofern sind wir in einer Phase, in der die denkbaren Optionen zumindest auf dem Tisch liegen. Aber ob und inwieweit entsprechende Entscheidungen getroffen werden, bleibt den Beratungen, die noch folgen, vorbehalten.

Herr Seibert hat es eben deutlich gemacht: Es geht ja darum, am Ende Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, das Infektionsgeschehen im Griff zu behalten oder noch besser in den Griff zu bekommen und potentiellen Risiken, die sich in Deutschland sichtbar zeigen oder die auch außerhalb Deutschlands stattfinden, entsprechend zu begegnen. Aber eine Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen.

FRAGE LANGE: Herr Seibert, gibt es vor dem morgigen Treffen eine Unterrichtung des Parlaments durch die Kanzlerin oder vielleicht den Chef des Kanzleramtes?

STS SEIBERT: Für die Bundeskanzlerin kann ich Ihnen das nicht sagen. Das ist meines Erachtens nicht geplant. Die Bundeskanzlerin hat nach den vergangenen Runden zwischen Bund und Ländern immer sofort im Anschluss die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien informiert.

Ich möchte das jetzt hier nicht abschließend sagen. Ich kann Ihnen das für die Bundeskanzlerin sagen. Ich weiß nicht, ob es bis morgen noch andere Kontakte zwischen Bundesregierung, Kanzleramt und Bundestag gibt.

ZUSATZFRAGE LANGE: An das Arbeitsministerium eine Frage zum Thema Homeoffice. Sind mittlerweile die rechtlichen Voraussetzungen für das Homeoffice geklärt? Es geht mir zum Beispiel um die Unfallschutzvorschriften und Ähnliches. Wenn man zum Beispiel einen Dienstwagen fährt, muss man ständig Überprüfungen vornehmen. Ist so etwas geplant? Ist gewährleistet, dass es so etwas auch aus versicherungsschutztechnischen Gründen in Bezug auf das Homeoffice gibt? Haben Sie das alles schon rechtlich geklärt?

MÜHLHAUSEN: Wir haben hier schon mehrfach betont, dass das BMAS einen Gesetzentwurf für einen Ordnungsrahmen in Bezug auf mobiles Arbeiten in die Ressortabstimmung gegeben hat, der gerade in der Bundesregierung abgestimmt wird. Dort werden natürlich auch versicherungstechnische Regeln aufgegriffen und genutzt. Es soll ein Erörterungsrecht geben. Das alles ist hier bekannt.

Was den konkreten Fall angeht, den Sie geschildert haben, weiß ich nicht, inwiefern die Dienstwagennutzung beim Homeoffice relevant ist. Natürlich wurden auch Fragen des Versicherungsschutzes, insbesondere des Unfallversicherungsschutzes, im neuen Gesetz verhandelt.

ZUSATZFRAGE LANGE: Wann wird das denn entschieden? Wenn ich den Regierungssprecher richtig verstanden habe, geht es morgen um das Thema Homeoffice. Wann steht das dann alles fest? Wie geht das zusammen?

MÜHLHAUSEN: Ich glaube, wir müssen trennen: Es gibt einmal den Gesetzentwurf für einen Ordnungsrahmen in Bezug auf mobiles Arbeiten, der sich in der regierungsinternen Abstimmung befindet. Morgen wird es insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Pandemiegeschehens darum gehen, welchen Beitrag möglicherweise Arbeitsschutzmaßnahmen leisten können, um das Infektionsgeschehen in Deutschland zu minimieren. Ich glaube, das sind zwei unterschiedliche Dinge.

FRAGE DR. RINKE: Herr Mühlhausen, Sie haben gerade eben die Unterscheidung gemacht. Ich würde ganz gerne zu dem zweiten Aspekt nachfragen. Der Gesundheitsminister hat heute Morgen gesagt, dass Herr Heil gerade prüfe, ob eine Homeoffice-Pflicht nicht das Recht, sondern die Pflicht rechtlich möglich sei. Ich hätte ganz gerne gewusst heute hat die Sitzung des Coronakabinetts stattgefunden und morgen findet die Ministerpräsidentenkonferenz statt , ob Sie zu einem abschließenden Ergebnis gekommen sind. Könnte die Bundesregierung eine solche Pflicht anordnen?

MÜHLHAUSEN: Ich habe hier schon bereits am Freitag gesagt, dass das Arbeitsschutzkontrollgesetz grundsätzlich dem BMAS die Möglichkeit gibt, gegebenenfalls zusätzlich notwendige verbindliche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes auch per Verordnung vorzugeben. Das BMAS auch das ist bekannt behält natürlich das Pandemiegeschehen fest im Blick und sieht einen Bedarf, beim Arbeitsschutz nachzuschärfen. Auch hier gilt das, was bereits schon mehrfach gesagt wurde: Morgen sind die Beratungen dazu. Diesen kann ich hier nicht vorgreifen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Entschuldigung, was ist denn die Position Ihres Ministers? Er möchte, dass das gesetzlich geregelt wird?

MÜHLHAUSEN: Auch hierzu habe ich schon gesagt, dass natürlich gemeinsam mit den Ländern diskutiert werden muss, welche Möglichkeiten es gibt, beim Arbeitsschutz Nachschärfungen vorzunehmen. Auch hier gilt, was woanders auch gilt: Das Treffen morgen und dann auch die Entscheidungen sind abzuwarten.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, ich bin etwas verdutzt. Ihre Bundesbehörde, das Robert-Koch-Institut, hat heute Früh 214 Todesfälle in den letzten 24 Stunden gemeldet. Dann sagte man, das sei ein Versehen gewesen und es seien 445. Es wird immer wieder vom Wochenende geredet, was man ja zehn Monate nach Beginn der Pandemie eigentlich im Griff haben sollte. Sie sprachen selber von einer Abflachung, begründeten die vermutlichen Verschärfungen mit den Mutationen und nannten Irland als Beispiel. Ich habe es gerade parallel gegoogelt: Die irische Regierung meldet 13 Tote innerhalb von 24 Stunden, also in Anführungszeichen; das ist in jedem Fall schlimm sehr geringe Zahlen.

Die konkrete Frage: Wer genau berät Sie, was diese Mutationen angeht? Was haben Sie für Erkenntnisse? Lassen Sie sich auch von denjenigen Fachleuten beraten, die sagen, dass die Mutationen im Hinblick auf letale Ausgänge nicht so dramatisch sind, wie das andere darstellen?

STS SEIBERT: Über genaue Auskünfte zur Pandemielage in Irland werden Sie sich sicherlich besser an die irischen Stellen oder die irische Botschaft wenden.

Es ist völlig unzweifelhaft, dass Irland das kann man auf jeder Grafik nachsehen einen beinahe singulär steilen Anstieg der Infektionen erlebt hat: von einer Inzidenz unter 100 innerhalb relativ kurzer Zeit auf eine Inzidenz um die 1000. Inzwischen liegt der Inzidenzwert, glaube ich, auch wieder ein bisschen darunter. Der Chief Medical Officer Irlands, Herr Dr. Holohan, hat Mitte dieses Monats die neue Variante, die neue Mutante, für 45 Prozent dieser Fälle verantwortlich gemacht. Das ist das, was ich jetzt über Irland sagen kann. En détail sollten das tatsächlich irische Stellen sagen.

Es ist jedenfalls genug auch das, was wir aus anderen Ländern, aus Großbritannien, hören und was Wissenschaftler dazu sagen , um darin ein neues und sehr ernstzunehmendes Risiko zu sehen. Einen entsprechenden Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland möchten wir uns nicht vorstellen – weder Sie noch ich. Das würde unser Gesundheitssystem, unsere Krankenhäuser, in eine noch viel schwierigere Lage bringen, als sie derzeit schon sind. Deswegen ist es richtig, das als politisch Verantwortliche in Bund und Ländern zum Anlass zu nehmen, um morgen noch einmal zu beraten, ob man und wenn ja, was mehr tun kann, um zu verhindern, dass sich diese Mutation ich werde das jetzt nicht auf eine Nation festlegen auch hier stärker ausbreitet.

Grundsätzlich ich habe das hier vielfach gesagt und sage es gerne noch einmal nimmt die Bundesregierung natürlich die gesamte wissenschaftliche Debatte in den Blick und nimmt sie auch wahr und zur Kenntnis. Man ist nicht immer mit jedem gleich stark im Gespräch, aber das, was veröffentlicht wird, wird natürlich von den verschiedenen Fachebenen im Gesundheitsministerium, im Kanzleramt, in den anderen Ministerien auch ernst und zur Kenntnis genommen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Bei Irland begrenzen Sie sich jetzt auf die Infektionszahlen und nicht auf die Todeszahlen aber eine wissenschaftliche Debatte, haben Sie ja neulich gesagt, sollen wir hier nicht führen, darum lasse ich das. Die konkrete Frage wäre aber noch einmal: Welche kritischen Forscher, kritischen Wissenschaftler in Bezug auf Irland und auch allgemein Sozialwissenschaftler, Pädagogen, Wirtschaftswissenschafter werden morgen bzw. heute die Bundesregierung beraten?

STS SEIBERT: Diese Fachanhörung bzw. Expertenanhörung findet heute statt und ist der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz vorgeschaltet. Ich habe gesagt, dass wir im Anschluss daran, wie wir es immer machen, die Namen bekanntgeben. Das liegt einfach daran, dass man nie weiß, ob es noch kurz vorher eine Absage gibt. Sie werden die Namen heute haben. Das ist ein Querschnitt durch verschiedene mit diesem Spezialthema Mutationen und der derzeitigen pandemischen Situation befassten Wissenschaftlern. Ich sage trotzdem noch einmal: Die Bundeskanzlerin und auch die Bundesregierung nehmen nicht nur wahr und zur Kenntnis, was in einer solchen Expertenanhörung gesagt wird, sondern das gesamte Bild der veröffentlichen Wissenschaft.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sind Sozialwissenschaftler, Pädagogen, Wirtschaftswissenschaftler dabei?

STS SEIBERT: Da der Anlass der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin das zusätzlich aufgetauchte Risiko eines mutierten Virus ist und es um die Frage geht, ob wir im Zusammenhang mit diesem neuen Risiko weitere Maßnahmen zur Infektionseindämmung ergreifen müssen, sind natürlich die Experten jetzt auch so ausgesucht ich habe vorhin ja einige Fachrichtungen genannt , dass sie sich mit diesen Fragen befassen.

FRAGE DR. BECKER: Wahrscheinlich an das Gesundheitsministerium: Was sind bislang Ihre Zahlen, Daten, Erkenntnisse hinsichtlich der Ausgangsbeschränkungen? Inwiefern hat das in den Bundesländern, in denen es bereits welche gibt, zu einer radikalen Reduzierung der Inzidenzen geführt? Oder ist das vergleichbar mit den Zahlen in den Bundesländern, in denen es solche Ausgangsbeschränkungen nicht gibt? Gibt es also schon abschließende Zahlen, angesichts derer man sagen könnte „Es bringt so viel“, oder auch eben nicht?

Zweite Frage: Besteht eine Chance, dass Sie mögliche neue Maßnahmen Stichworte: Homeoffice, FFP2-Masken auch bundeseinheitlich, also mit einer Bundesverordnung regeln können, oder muss jedes Bundesland für sich dann wieder sagen „Dieses wollen wir und jenes wollen wir nicht“? Im Infektionsschutzgesetz sind diese Maßnahmen ja nicht eins zu eins enthalten, auch in § 28a nicht zumindest nicht so detailliert, und Homeoffice schon einmal gar nicht. Wie würde das geregelt, wenn das käme?

GÜLDE: Ich fange einmal mit der zweiten Frage an: Grundsätzlich ist es so, dass diese Maßnahmen, die von der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder und der Bundeskanzlerin zusammen beschlossen werden, dann auch in Landesverordnungen überführt werden. Das haben wir bislang so gehalten und das ist meines Wissens auch weiterhin so geplant. Ob darüber hinaus noch weitere Verordnungen im Sinne einer Bundesmusterverordnung geplant sind, kann ich Ihnen derzeit noch nicht sagen. Da sind also die Gespräche morgen abzuwarten.

Zu Ihrer ersten Frage: Dazu liegen uns tatsächlich noch keine Zahlen vor. Das RKI nimmt ja Studien vor, die die Einzelmaßnahmen entsprechend monitoren, aber da liegen uns meines Wissens noch keine weiteren Erkenntnisse vor falls doch, dann reiche ich das gerne nach.

ZUSATZFRAGE DR. BECKER: Was ist denn dann die Haltung Ihres Hauses: Sind Sie für Ausgangsbeschränkungen?

GÜLDE: Die Gespräche bleiben einfach abzuwarten.

FRAGE DR. TUYALA: Noch einmal zum Thema Mutationen: Herr Seibert, am Klinikum Garmisch-Partenkirchen wurde eine bislang unbekannte Virusvariante entdeckt. Über welche Erkenntnisse verfügt da die Bundesregierung und wie ordnet sie das Risiko ein, das von dieser neuen Variante ausgeht?

STS SEIBERT: Herr Tuyala, es tut mir leid, aber darüber habe ich keine Informationen. Wenn wir das nachreichen könnten, täten wir das. Ich weiß nicht, ob das Gesundheitsministerium darüber Auskunft geben kann ich kann es Ihnen nicht sagen.

GÜLDE: Ich glaube, es ist definitiv noch zu früh, um da jetzt eine abschließende Bewertung einer neuen Mutation vorzunehmen. Ich denke, das muss man noch abwarten.

ZUSATZFRAGE DR. TUYALA: Hätten Sie da vielleicht doch schon ein paar Informationen? Ich wollte jetzt gar keine abschließende Bewertung, sondern einfach eine einleitende Einschätzung um es vielleicht so auszudrücken , was diese neue Variante angeht.

GÜLDE: Nein, die kann ich tatsächlich nicht vornehmen. Wie Sie aber wissen Herr Seibert hat es eingangs schon gesagt , hat Herr Bundesminister Spahn heute eine neue Verordnung unterzeichnet, die eine solche flächendeckende Mutationssurveillance seitens der Labore ermöglicht. Das wird jetzt in der Tat sehr engmaschig begleitet. Aber zu diesem einzelnen Fall, den Sie angesprochen haben, liegen mir keine Informationen vor.

FRAGE POLANSKY: Herr Spahn hat heute ja verkündet, dass 34 Millionen Menschen Gutscheine für FFP2-Masken bekommen sollen. Könnten Sie sagen, nach welchen Kriterien das geschehen wird, also ob da Alter, Vorerkrankungen, Berufsgruppen usw. eine Rolle spielen? Denn 34 Millionen sind ja nicht 80 Millionen.

GÜLDE: Dazu haben wir eigentlich schon zum Ende des vergangenen Jahres relativ ausführlich Auskunft gegeben. Die Grundlage dafür war ja eine Verordnung, die wir auf den Weg gebracht haben, nach der Menschen mit Vorerkrankungen, aber auch Menschen mit einem Alter von über 60 Jahren tatsächlich einen Anspruch auf FFP2-Masken bekommen. Bereits im Dezember hatten Menschen die Möglichkeit, sich diese FFP2-Masken in den Apotheken abzuholen, und jetzt in dieser zweiten Phase erfolgt die Lieferung von Coupons, die es den Menschen dann ermöglichen, diese Masken gegen einen geringen Eigenbeitrag von zwei Euro pro sechs Masken in der Apotheke abzuholen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, war die Forderung des Außenministers Thema im Coronakabinett, der ja, obwohl keiner weiß, ob Geimpfte Infektionen weitergeben können, gefordert hat, dass Geimpfte wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen?

STS SEIBERT: Nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum nicht?

STS SEIBERT: Es war nicht Thema im heutigen Coronakabinett. Das Coronakabinett war mit den Themen, die ich Ihnen zu nennen versucht habe, zwei Stunden lang beschäftigt.

FRAGE BLANK: An das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium: Gibt es schon eine Einigung bei den Nachbesserungen der Coronahilfen, können Sie dazu etwas sagen?

VORS. DETJEN: Dazu passt auch eine Frage, die Herr Dr. Keller schriftlich eingereicht hat: Wirtschaftsminister Altmaier will die Überbrückungshilfen III verschlanken und vereinfachen. Was hält Finanzminister Scholz davon? Bis wann soll es eine Einigung mit der EU über die Erhöhung des Beihilferahmens geben? Wie sehr ist dieser Punkt bisher ein Problem?

EICHLER: Herr Keller hat heute schon eine Antwort von mir bekommen. Ich weiß nicht, ob die alle Punkte abdeckt, aber ansonsten können wir das vielleicht auch nachher noch bilateral klären.

Was die Vereinfachungen und die Verbesserung der Zugangsbedingungen angeht, sind wir weiter in der Abstimmung. Das Ziel ist aber natürlich, das schnell abzuschließen und die Zugangsbedingungen jetzt rasch zu verbessern.

ZUSATZFRAGE BLANK: Aber bis morgen gibt es keine Einigung?

EICHLER: Ich kann es Ihnen jetzt noch nicht sagen, aber wir sind da in einer guten Abstimmung und wollen das auch schnell zum Abschluss bringen.

Zu dem Beihilfethema: Mir ist nicht ganz klar, wie das da hineinspielt. Wir haben auf der Webseite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de aber FAQs zu dem Thema Coronahilfen und Beihilfe, die ich nur empfehlen kann, in denen sehr gut aufgeschlüsselt ist, wie das alles zusammengeht.

Vielleicht noch einmal zum ganz grundsätzlichen Aufbau: Wir haben mehrere beihilferechtliche Grundlagen, anhand derer wir jetzt die aktuellen Hilfen gewähren. Wir haben zum einen die Bundesregelung Kleinbeihilfen, die Beihilfen bis zu 800 000 Euro ermöglicht. Dann gibt es die De-minimis-Verordnung, die wiederum Beihilfen bis zu 200 000 Euro ermöglicht. So kommen wir auf die Grenze von einer Million Euro, die ja häufig eine Rolle spielt. Wir sind aber nicht darauf beschränkt, sondern haben daneben noch die Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020, auf deren Grundlage Beihilfen bis zu drei Millionen Euro gewährt werden können. Die Kommission hat sowohl die Bundesregelung Kleinbeihilfen als auch die Bundesregelung Fixkostenhilfe bereits genehmigt.

WOGATZKI: Zu dem, was Frau Eichler gesagt hat, kann ich gar nicht viel ergänzen. Wir haben ja immer gesagt, dass wir die Situation beobachten und anpassen, wo es notwendig ist. Der Minister hat bereits am Wochenende geäußert, dass er die Wirtschaftshilfen noch einmal großzügiger auslegen will, und heute Morgen hat er in einem Radiointerview zu dem Vorschlag des BMWi gesagt, dass das ein guter Vorschlag ist, der in Erwägung gezogen und diskutiert wird und dass die Abstimmungen mit dem BMWi dazu laufen.

Außerdem kann ich Sie noch darauf hinweisen, dass gerade ein Doorstep zur heutigen Sitzung der Eurogruppe läuft. Da wird der Minister sicherlich auch noch etwas zu den Hilfen sagen. Das läuft jetzt aber leider parallel zu dieser Pressekonferenz, deswegen kann ich Ihnen nicht sagen, ob er etwas gesagt hat bzw. was genau er sagen wird.

FRAGE DR. RINKE: Ich möchte noch einmal auf das Thema der Schutzmasken zurückkommen. Mit Blick auf das morgige Treffen ist eine FFP2-Maskenpflicht für den ÖPNV oder andere Bereiche, im Einzelhandel oder wo auch immer, im Gespräch. Herr Gülde, haben Sie einen Überblick darüber, wie viele FFP2-Masken in Deutschland im Moment verfügbar sind? Bevor das umgesetzt wird man hat es in Bayern gesehen , muss man ja erst einmal sicherstellen, dass es überhaupt genügend Masken gibt. Gibt es verlässliche Zahlen oder Schätzungen von Ihnen darüber, wie viele Masken hier überhaupt auf dem Markt sind?

GÜLDE: Herr Rinke, Sie waren ja heute auf der Pressekonferenz mit dem Minister. Dazu hat er sich geäußert. In dieser Frage stehen wir sowohl mit der Apothekerschaft als auch mit dem Großhandel in Kontakt. Zurzeit haben wir keine Hinweise darauf, dass es bei FFP2-Masken tatsächlich Engpässe gäbe. Eine abschließende Zahl, wie viele FFP2-Masken es zurzeit in Deutschland gibt, also in den einzelnen Apotheken und im Großhandel, liegt mir aber tatsächlich nicht vor.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Meine Zusatzfrage richtet sich an das Wirtschaftsministerium. Sie haben die Produktion von FFP2-Masken gefördert. Können Sie uns eine Zahl nennen und sagen, wie viele FFP2-Masken mittlerweile in Deutschland hergestellt werden?

EICHLER: Wir fördern mit verschiedenen Maßnahmen zum einen die Vliesproduktion und zum anderen auch die Herstellung von Masken. Ich habe hier die Information, dass aktuell Produktionskapazitäten für jährlich rund 2,5 Milliarden Stück Masken am Markt zur Verfügung stehen. Davon entfallen rund 1,75 Milliarden Stück auf OP-Masken und rund 750 Millionen Stück auf FFP2- und FFP3-Masken. Das wird im Rahmen des sogenannten Sprinterprogramms gefördert.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Gülde, in Norwegen sind 23 betagte Menschen nach der Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff gestorben. Man hat dort jetzt die Impfstoffrichtlinien geändert, weil man sagt, das sei zu gefährlich für vorbelastete ältere Menschen. Wie sieht es damit in Deutschland aus?

Meine zweite Frage: Wie steht es mit den Medikamenten? Es gab ja einige Hoffnungen, zum Beispiel Ivermectin. Man sagte, das könnte helfen. Kritiker sagen, man mache zu wenig in dieser Richtung. Wie ist also der Stand bei Medikamenten? Gibt es da Hoffnungen?

GÜLDE: Vielleicht einmal kurz zu den Fällen in Norwegen. Das PEI steht in sehr engem Austausch mit anderen europäischen Staaten, unter anderem auch mit Norwegen. Was wir zurzeit sehen, ist, dass in erster Linie besonders hochbetagte Menschen geimpft werden bzw. Menschen mit zum Teil schweren Grunderkrankungen. Dass es in zeitlichem Zusammenhang mit Impfungen vereinzelt auch zu Todesfällen kommen kann, ist schon sehr wahrscheinlich. Daraufhin haben das RKI und auch das Paul-Ehrlich-Institut immer wieder hingewiesen.

Zurzeit sehen wir allerdings tatsächlich keinen kausalen Zusammenhang zwischen einzelnen Todesfällen und der Impfung. Aber das Ganze wird, wie gesagt, im Rahmen der Pharmakovigilanz tatsächlich sehr, sehr intensiv gemonitort. Aber zurzeit haben wir noch keine Hinweise darauf, dass es tatsächlich einen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und einzelnen Todesfällen gäbe.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Meine zweite Frage, die zu den Medikamenten, ist noch unbeantwortet.

Zur ersten Frage: Sie sehen das also anders als die Norweger. Denn die Norweger haben die Richtlinie ja schon geändert; wir in Deutschland noch nicht.

GÜLDE: Wie gesagt, sehen wir zurzeit noch keinen kausalen Zusammenhang. Wir monitoren das sehr, sehr aufmerksam.

Die Antwort auf die Frage nach dem Stand der Medikamentenforschung müsste ich Ihnen tatsächlich nachreichen.

FRAGE TOREBKO: Meine Frage geht an das Wirtschaftsministerium. Sind weitere Auflagen für Gastronomen Stichwort „Mehrwegpflicht“ jetzt wirklich angemessen, oder sollte Umweltministerin Schulze mit ihrem Gesetzentwurf besser noch warten?

EICHLER: Ich weiß nicht, worauf sich die Frage aktuell bezieht.

VORS. DETJEN: Ich vermute, sie bezieht sich auf die Meldung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, um Einwegverpackungen in der Gastronomie zu beschränken oder zu verbieten.

EICHLER: Ich habe diese Meldung gerade nicht vor Augen. Deshalb kann ich dazu auch keine Stellung nehmen.

VORS. DETJEN: Es gibt, glaube ich, eine Äußerung der Umweltministerin dazu. Ich habe auch einen Hinweis bekommen, weil das Umweltministerium heute nicht hier ist. Dazu wird es am Mittwoch um 11.15 Uhr eine Online-Pressekonferenz geben, auf der sich die Bundesumweltministerin zu diesem Thema, der Novelle des Verpackungsgesetzes, äußern wird.

FRAGE DR. PAUL: Herr Seibert, mussten Sie am Samstag vor Ihrer Antwort mit der Kanzlerin Rücksprache halten, oder war Ihnen auch ohne eine solche sofort klar, dass diese lauten würde: „Frau Merkel plant keine Kabinettsumbildung“?

STS SEIBERT: Ich gebe hier ja grundsätzlich keine Auskunft darüber, was dem vorhergeht, was ich hier oder an anderer Stelle für die Bundesregierung sage. Ich habe am Samstagnachmittag diesen kurzen Satz herausgegeben. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

FRAGE JUNG: Wie hat die Kanzlerin davon erfahren? Hat sie sich geehrt gefühlt? Fühlt man sich als Kanzlerin davon geschmeichelt, wenn solch ein Mann in die Regierung eintreten will?

STS SEIBERT: Ihre Frage betrifft den Bundesparteitag der CDU und ist daher außerhalb meiner Zuständigkeit. Das, was zu dem einen Punkt zu sagen war Kabinettsumbildung, ja oder nein , ist am Samstagnachmittag gesagt worden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie dafür mit der Kanzlerin Rücksprache gehalten oder nicht?

STS SEIBERT: Sie wiederholen die Frage des

ZUSATZ JUNG: Weil ich die Antwort nicht verstanden habe.

STS SEIBERT: Aber Sie haben meine Antwort gehört. Sie wird jetzt in Ihre Richtung auch nicht anders ausfallen.

FRAGE POLANSKY: Wird eigentlich irgendein Vertreter der Bundesregierung bei der Vereidigung von Herrn Biden anwesend sein? Die Frage geht an das AA oder an Herrn Seibert.

ADEBAHR: Die Antwort muss ich, ehrlich gesagt, nachreichen. Ich weiß im Moment nicht, wie die Einladungspraxis angesichts der Coronabedingungen ist. Im Grundsatz ist das diplomatische Corps dort, meine ich, immer vor Ort. Aber ich kann Ihnen aus dem Stehgreif nicht sagen, wie es unter diesen besonderen Umständen stattfinden wird.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert. Das Thema hatten wir im Frühsommer schon einmal. Wie verträgt es sich mit dem Eintreten der Bundesregierung für die Pressefreiheit, dass Sie hier auch oft genug betont haben, wenn mehrfach und auch jetzt wieder der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Herr Klein, dem Deutschlandradio eine parteiische Berichterstattung vorwirft? Namentlich dem Chefkorrespondenten wirft er vor, er betreibe eine problematische Rollenvermischung. Grundlage ist allein ein kritischer Artikel über einen Bundestagsbeschluss. Drückt das Respekt vor der Pressefreiheit aus?

STS SEIBERT: Ich kann dazu nur ganz grundsätzlich antworten, was die Überzeugung der Bundesregierung, und zwar aller Mitarbeiter der Bundesregierung, ist, dass nämlich die Pressefreiheit ein grundlegender Teil unserer Freiheit, unseres demokratischen Systems ist und als solche von der Bundesregierung geschätzt, geachtet und geschützt wird.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja. Aber eben vor dem Hintergrund dieser grundsätzlichen Position: Wenn dann ein Beauftragter der Bundesregierung Positionen und Angriffe vertritt, die zum Beispiel das, was das Bundesverfassungsgericht verlangt, nämlich eine Ausgewogenheit von Positionen der gesamten Berichterstattung allein auf der Grundlage einer einzelnen Berichterstattung zum Anlass nimmt, sehr massiv von parteiischer Berichterstattung zu sprechen, wie verträgt sich das er ist Beauftragter der Bundesregierung mit dem Respekt vor der Pressefreiheit?

STS SEIBERT: Ich kann nur das wiederholen, was ich gesagt habe, und habe jetzt nicht vor, hier auf einzelne Äußerungen einzugehen. Es bleibt dabei: Dies ist die Haltung, die die Bundesregierung in all ihren Verbindungen mit den Medien und der Presse dieses Landes kennzeichnet und prägt.

FRAGE JUNG: Herr Alter, steht das Bundesinnenministerium hinter den Aussagen des Antisemitismusbeauftragten?

ALTER: Das Bundesinnenministerium teilt die Auffassung, die der Regierungssprecher gerade deutlich gemacht hat, und zwar uneingeschränkt. Herr Klein hat sich in einem spezifischen Zusammenhang zu einem Thema geäußert, das er vertritt, und das kommentiert das Bundesinnenministerium nicht.

FRAGE NEHLS: Die Gesellschaft Schweiz–Palästina und das Palästina-Forum in Bonn sprechen davon, dass Israel die von ihm völkerrechtswidrig besetzten Gebiete und auch den abgeriegelten Gazastreifen nicht mit Impfstoff versorgt, und nennen das „Gesundheitsapartheid“. Als Besatzungsmacht sei Israel zur Gleichbehandlung mit der eigenen Bevölkerung verpflichtet.

Hat das Auswärtige Amt Kenntnis davon, und gedenkt es als Impfstoffherkunftsland und gegebenenfalls im Verein mit der EU entsprechend tätig zu werden?

ADEBAHR: Ich persönlich habe von diesen konkreten Äußerungen der NGOs keine Kenntnis.

Was das Thema des Impfens anbelangt, habe ich im Kopf, dass Israel gerade gestern angekündigt hat, palästinensische Gefangene mitzuimpfen.

Zum Thema einer Zusammenarbeit zwischen Israel und der palästinensischen Seite beim Impfen hat sich der Außenminister schon geäußert. Alles, was einer Zusammenarbeit dort förderlich ist und auch im Rahmen von COVAX, der internationalen Impfinitiative, eine gerechte Verteilung fördert, begrüßen wir sehr. Wir rufen alle Staaten auf, sich zum Beispiel im Rahmen dieser internationalen Allianz daran zu beteiligen, dass Impfstoffe fair und schnell weltweit verteilt werden.

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