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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 20. Januar 2021

Themen: Pressekonferenz der Bundeskanzlerin, Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, Entwurf zweier Gesetze zur Änderung des Tierschutzgesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes und anderer Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Einwegkunststoffe und der EU-Abfallrahmenrichtlinie, Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege, Erlass der Corona-Arbeitsschutzverordnung), COVID-19-Pandemie (Besprechung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer, Schulschließungen/Aussetzung der Präsenzpflicht, Homeofficepflicht, Grenzkontrollen, veröffentlichte Zahlen des Robert-Koch-Instituts, Impfungen, Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im Einzelhandel und im ÖPNV, Regelungen für Gottesdienste, steuerliche Abschreibung von Kosten für Computer und Software), Nord Stream 2, geplante Demonstrationen in Russland, Netzstandard Open RAN

2:19 Bericht aus dem Kabinett
14:51 Neue Corona-Maßnahmen

Naive Fragen zu:
19:35 Home Office Pflicht
– Wer entscheidet, dass Home Office möglich ist? Und wer bewertet diese Entscheidung?
– welche Sanktionen drohen Arbeitgebern, die das nicht ermöglichen?

35:00 Verschärfte Maskenpflicht
– wie sollen sich Menschen, die sich diese Masken nicht leisten können, diese leisten sollen? sollen Hartz4-Empfänger sich das Geld dafür weiter absparen?

51:29 Kükentöten
– Sie haben das Töten der Küken nach dem Schlüpfen als „unethische Praxis“ bezeichnet. Warum ist es dann weiterhin eine ethische Praxis aus Ihrer Sicht die männlichen Küken vor dem Schlüpfen zu töten? Wo ist da der Unterschied? (ab 54:04)
– hat diese Regelung etwas damit zu tun, dass dies eine industriefreundliche Regelung ist, weil die Industrie mit den abgetöten Embryonen daraus Tierfutter und Kosmetik machen kann?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 20. Januar 2021:

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

VORS. DETJEN: Wir freuen uns, dass morgen um 11 Uhr die Bundeskanzlerin zu einer Pressekonferenz zu uns kommen und Fragen zur aktuellen Lage, also zu allen Themen, beantworten wird. Die Einladung ist hinausgegangen, einschließlich der Hinweise zum bekannten und bewährten Anmeldeverfahren. Melden Sie sich an! Die Zahl der Plätze ist wie immer begrenzt. Sie kennen die Art und Weise, wie wir das in der Vergangenheit einvernehmlich geregelt haben. So werden wir das auch morgen tun.

SRS’IN FIETZ: Der Termin morgen um 11 Uhr ist auch bei uns fest eingeplant. Die Kanzlerin freut sich darauf, sich Ihren Fragen zu stellen.

Jetzt berichte ich Ihnen aus der Kabinettssitzung von heute. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte beschlossen. Wie Sie wissen, ist im Koalitionsvertrag diese Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorgesehen. Der Entwurf der Grundgesetzänderung macht die Rechte der Kinder als wesentliche Wertentscheidungen der Gesellschaft im Verfassungstext besser sichtbar als bisher. Vorausgegangen ist dem Regierungsentwurf ein breit angelegter Diskussionsprozess, auch mit den Bundesländern.

Die Gesetzesänderung enthält vier Elemente: Der Entwurf stellt klar, dass Kinder Träger von Grundrechten sind, die zu achten und zu schützen sind. Dies umfasst insbesondere das Recht der Kinder, sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu entwickeln. Das Kindeswohl ist angemessen zu berücksichtigen. Damit wird das Kindeswohlprinzip auf Verfassungsebene verankert. Gleichwohl wird durch die Formulierung „angemessen“ sichergestellt, dass auch die Interessen anderer Grundrechtsträger berücksichtigt werden, indem diese gegebenenfalls widerstreitende Interessen mit dem Kindeswohl in einen verhältnismäßigen Einklang zu bringen sind. Des Weiteren wird der Anspruch des Kindes auf rechtliches Gehör bekräftigt; denn das Kindeswohl kann bei Entscheidungen nur dann angemessen berücksichtigt werden, wenn vorher ermittelt wurde, wie die konkreten Interessen des betroffenen Kindes aussehen.

Weder an der Erstverantwortung der Eltern noch am staatlichen Wächteramt bei Gefährdungen des Kindeswohls, die beide schon im Grundgesetz geregelt sind, ändert dieser Gesetzentwurf etwas. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich.

Dann kommen wir zum zweiten Thema. Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen. Es geht in erster Linie darum, Regelungen der EU-Modernisierungsrichtlinie von November 2019 in deutsches Recht umzusetzen. Dafür wird das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb entsprechend geändert.

In der Sache heißt das: Die Transparenz im Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher wird verbessert. Online-Marktplätze müssen künftig angeben, ob die von ihnen gelisteten Angebote von Unternehmen oder Verbrauchern stammen. Vergleichsportale und andere Vermittlungsdienste müssen über die Kriterien für das Ranking informieren. Unternehmen müssen darstellen, ob und wie sie die Echtheit von Verbraucherbewertungen sicherstellen, und es wird klargestellt, dass keine gefälschten Verbraucherbewertungen übermittelt oder andere hierzu beauftragt werden dürfen. Bei der Anzeige von Suchergebnissen müssen Unternehmen offenlegen, wenn es sich um Werbung handelt oder wenn sie Zahlungen zur Hervorhebung eines Angebots erhalten haben. Verbraucher, die durch schuldhafte unlautere geschäftliche Handlungen geschädigt worden sind, erhalten einen Anspruch auf Schadenersatz.

Das Gesetz dient daneben der Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken bei sogenannten Kaffeefahrten. Dafür wird die Gewerbeordnung geändert. Zwei wesentliche Punkte sind, dass der Vertrieb von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten verboten und der Bußgeldrahmen von 1000 Euro auf 10 000 Euro erhöht wird.

Schließlich enthält der Gesetzentwurf Klarstellungen zur Abgrenzung von kommerzieller Kommunikation und Meinungsäußerung. Dies betrifft insbesondere Influencerinnen und Influencer. Empfiehlt eine Influencerin oder ein Influencer ein Produkt eines fremden Unternehmens, ohne hierfür Geld oder eine ähnliche Gegenleistung zu erhalten, liegt kein kommerzieller Zweck vor. Dann muss die Influencerin diese Empfehlung auch nicht als kommerziell kennzeichnen.

Das Kabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die der Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland dienen. Sie zielen darauf ab, Versuchstiere besser zu schützen sowie das Töten männlicher Küken zu beenden.

Unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden für Tiere zu vermeiden, ist oberstes Ziel der Bundesregierung. Das gilt besonders für die Nutzung von Versuchstieren, auf die leider derzeit im Bereich der Gesundheitsforschung nicht gänzlich verzichtet werden kann. Um das Ziel eines besseren Schutzes von Versuchstieren zu erreichen, werden mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf insbesondere das Genehmigungsverfahren von Tierversuchen neu geregelt, der behördliche Prüfprozess von Tierversuchsanträgen ausgeweitet und die Kontrollen von Tierversuchseinrichtungen detaillierter ausgestaltet. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für Industrie und Forschung in diesem Bereich auf europäischer Ebene harmonisiert.

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung darüber hinaus im Rahmen des von der EU-Kommission eröffneten Vertragsverletzungsverfahrens eine Klageerhebung beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland verhindern. Mit dem Gesetzentwurf soll eine zweifelsfreie, vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sichergestellt werden.

Neben dem Schutz von Versuchstieren ich habe es eben gesagt geht es auch um ein Verbot des Kükentötens. Das bedeutet, dass in Deutschland ab Ende 2021 kein Kükentöten mehr stattfinden darf. Damit übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle und ist weltweit das erste Land, das diese Praxis verbietet.

Da Hähne keine Eier legen und sich männliche Küken aufgrund ihrer Zuchtlinie kaum als Masthühner eignen, werden in Deutschland jährlich 45 Millionen männliche Küken aus ökonomischen Gründen kurz nach dem Schlupf in den Brütereien getötet. Mit dem Verbot des Kükentötens setzt die Bundesregierung die Vorgaben des Koalitionsvertrages um und trägt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Juni 2019 Rechnung. Der Gesetzentwurf sieht folgende stufenweise Regelungen vor: Ab dem 1. Januar 2022 wird das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten. Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag untersagt.

Damit das Kükentöten rasch beendet werden kann, förderte die Bundesregierung seit 2008 mit mehr als 8 Millionen Euro alternative Verfahren und Initiativen. Durch Forschungsvorhaben ist es gelungen, praxistaugliche Methoden zu entwickeln, mit denen bereits vor dem Schlupf des Kükens sein Geschlecht bestimmt werden kann. Mit dem Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei werden Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen, aussortiert und lediglich weibliche Küken ausgebrütet. Eine weitere Alternative ist die Aufzucht, Mast und Schlachtung männlicher Küken als sogenannte Bruderhähne sowie die Verwendung von „Zweinutzungshühner“.

Dann hat das Bundeskabinett heute den Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Verpackungsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Damit werden entsprechende Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt.

Die Bundesumweltministerin hat die Details vorhin schon in einer Pressekonferenz erläutert. Ich beschränke mich auf die wichtigsten Regelungen: Ab 2022 soll grundsätzlich für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff die Pfandpflicht gelten. Das gilt dann auch ausnahmslos für alle Getränkedosen. Ab 2023 werden Caterer, Restaurants und Lieferanten verpflichtet, künftig auch Mehrwegbehälter statt Einwegverpackungen für Lebensmittel, Fast-Food-Gerichte und Getränke anzubieten. Ausgenommen von der Pflicht sind kleinere Betriebe. Ab 2025 müssen PET-Einweggetränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recyclingplastik enthalten. Ab 2030 wird die Mindestquote für sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff auf mindestens 30 Prozent erhöht. Die Neuregelungen tragen dazu bei, Abfälle zu vermeiden, weniger Rohstoffe zu verbrauchen und den Plastikmüll in der Umwelt zu reduzieren.

Dann kommen wir zum nächsten Beschluss: Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege beschlossen. Die Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Notwendigkeit, die Potenziale der Digitalisierung besser auszuschöpfen, hat sich gerade auch in der Pandemie gezeigt. Die mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem Patientendaten-Schutzgesetz angestoßenen Maßnahmen sollen weiter vorangetrieben und ausgeweitet werden. Künftig sollen digitale Anwendungen auch in der Pflege beispielsweise Apps zur Sturzprävention in die Regelversorgung aufgenommen werden können. Digitale Anwendungen können künftig mit der elektronischen Patientenakte verknüpft werden. Auch Hebammen und Heilmittelerbringer sollen künftig Videosprechstunden und telemedizinische Leistungen anbieten können und diese vergütet bekommen. Zudem kann das E-Rezept einfacher und sogar grenzüberschreitend genutzt werden. Daneben wird eine Patientenkurzakte geschaffen. Wichtige Informationen können Patienten somit auch bei Aufenthalt im EU-Ausland mit ihren Ärzten teilen. Alle Anforderungen an IT-Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz sollen dabei wie bisher berücksichtigt werden.

Zudem wird das Gesundheitsportal gesund.bund.de gesetzlich verankert. Mit dem digitalen Portal bündelt das Bundesministerium für Gesundheit verlässliche Gesundheitsinformationen zu relevanten Gesundheitsthemen. Als unabhängiges Gesundheitsportal unterstützt es Menschen dabei, die eigene Gesundheit zu verstehen und die vielen medizinischen Angebote zu Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung richtig einordnen zu können.

Jetzt kommt noch ein Punkt. Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Corona-Arbeitsschutzverordnung zur Kenntnis genommen. Mit dieser Verordnung wird eine Verabredung aus dem Beschluss der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder umgesetzt. Die Maßnahmen können das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz weiter reduzieren, ohne dass die wirtschaftliche Aktivität eingestellt oder beschränkt werden muss. Dazu zählt, dass die bereits bestehenden Arbeitsschutzregeln einzuhalten sind, insbesondere hinsichtlich des Abstands. Arbeitgeber müssen medizinische Masken zur Verfügung stellen, wenn diese Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können. Die Verordnung enthält aber vor allem auch die klare Aufforderung, Bürotätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten nach Möglichkeit ins Homeoffice zu verlagern, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen.

Das war es von meiner Seite.

FRAGE DR. RINKE: Frau Fietz, ich habe gleich einmal eine Frage zur Umsetzung der Beschlüsse (der Besprechung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer). Die sind gestern Abend getroffen worden. Heute gibt es bereits erste Kritik daran, dass einige Länder ausscheren. Baden-Württembergs Ministerpräsident hat ja gestern schon angekündigt, dass man Schulen teilweise auch schon Anfang Februar wieder öffnen wolle. Wie unzufrieden ist die Bundesregierung damit, dass die Beschlüsse möglicherweise nicht so umgesetzt werden, wie es verabredet war?

SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich dazu noch einmal grundsätzlich sagen, dass die Bundeskanzlerin ja gestern Abend in der Pressekonferenz im Anschluss an das Treffen dargelegt hat, vor welchem Hintergrund die Beschlüsse gemeinsam erfolgt sind. Wir hatten ja hier auch schon einmal im Vorfeld dieses Treffens darüber gesprochen. Es zeigt sich doch inzwischen spürbar, dass die Beschränkungen wirken und die Neuinfektionszahlen zurückgehen. Auch die Belastung der Krankenhäuser und Intensivstationen ist leicht rückläufig, allerdings immer noch auf sehr hohem Niveau. Insoweit ist die Lage in den Krankenhäusern nach wie vor angespannt.

Mit den neu aufgetretenen Virusmutationen ist ein neuer, sehr ernst zu nehmender Risikofaktor hinzugekommen. Die bisherigen epidemiologischen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die neu aufgetretenen Mutationen deutlich infektiöser sind, als das uns bisher bekannte Virus. Ein Blick nach Großbritannien und Irland führt eindrücklich vor Augen, wie wichtig es ist, mit einer vorausschauenden Politik heute die Zahl der Neuinfektionen und damit auch eine mögliche weitere Verbreitung von infektiöseren Virusmutationen einzudämmen.

Vor diesem Hintergrund sind die Beschlüsse gestern getroffen worden und ist auch deutlich geworden, dass der jetzige Erkenntnisstand zwingend ein vorsorgendes Handeln erfordert. Denn die Folgen einer Verbreitung einer Virusmutation mit höherem Ansteckungspotenzial würde eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten.

Ich will Ihnen jetzt gar nicht noch einmal die einzelnen Beschlüsse aufzählen, will aber, weil Sie beispielsweise nach den Schulen fragten, noch einmal darauf hinweisen, dass gestern vereinbart wurde, dass man die Beschlüsse vom 13. Dezember bis zum 14. Februar fortschreibt und das bei einer restriktiven Handhabung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das auch so umgesetzt wird.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Meine Frage bezog sich darauf, dass das offenbar in diesem Sinne nicht restriktiv umgesetzt wird. Deswegen noch einmal die Frage: Wie unzufrieden ist die Bundesregierung, dass das anscheinend nicht geschieht?

SRS’IN FIETZ: Wir können ja verstehen, dass jedem Beteiligten die Entscheidung, Schulen weiterhin geschlossen zu halten bzw. den Präsenzunterricht weiter auszusetzen, schwerfällt. Niemand hat diese Beschlüsse leichtfertig getroffen. Die Bundeskanzlerin hat gestern ausdrücklich betont, dass über diese Frage lange gerungen wurde und dass sich alle bewusst sind, dass diese Entscheidung unglaubliche Einschränkungen für die betroffenen Kinder wie auch für ihre Eltern bedeutet.

Der Bundeskanzlerin und allen Beteiligten von Bund und Ländern ist sehr klar, welche harten Einschnitte die Beschlüsse für Millionen von Kindern und Jugendlichen bedeuten, ausschließlich zu Hause lernen zu können, lange Zeit keine oder nur wenige Klassenkameraden zu sehen und auch mit den Lehrerinnen und Lehrern nur digital in Verbindung zu stehen. Das ist eine enorme Belastung. Das ist uns auch bekannt.

Gleichzeitig ist aber auch bekannt, dass die Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass unter anderem die Gefährlichkeit des Virus bei der Entscheidung zur Verlängerung der Maßnahmen keine andere Wahl gezeigt hat. Vor allem die neue Gefahr dieses mutierten Virus müssen wir sehr ernst nehmen. Es gibt Hinweise darauf, dass sich die mutierte Form des Virus auch bei Kindern und Jugendlichen rasant verbreitet. Deshalb geht die Bundesregierung davon aus, dass wir konsequent dabei vorgehen, die Infektionszahlen weiter zu senken, um danach Kitas und Schulen möglichst wieder mit als erstes öffnen zu können.

FRAGE JUNG: Ich fange mit einer Frage zur Homeofficepflicht an das BMAS an. Es heißt jetzt, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden, Homeoffice anzubieten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen oder Homeoffice überall da ermöglichen müssen, wo es möglich ist. Ich möchte nur sicherstellen, dass das keine zahnlose neue Regelung ist und möchte gerne wissen: Wer entscheidet denn, dass Homeoffice möglich ist? Wer bewertet dann diese Entscheidung?

MÜHLHAUSEN: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in der Vergangenheit bereits mehrfach deutlich gemacht, dass es wichtig ist, in dieser Pandemie die Beschäftigten zu schützen. Deswegen hat das BMAS schon frühzeitig in dieser Pandemie entsprechende Arbeitsschutzregeln aufgestellt.

Mit der aktuellen Verordnung gilt es, nun noch einmal das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz zu verringern und darüber hinaus das Infektionsgeschehen insgesamt zu verringern, dass beispielsweise, wenn Homeoffice genutzt wird, deutlich weniger die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Die Verordnung sieht vor das haben Sie richtig gesagt : Wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Homeoffice ermöglichen.

Zu der Frage, wie das Ganze abläuft: Der Arbeitgeber ist nun durch die Verordnung verpflichtet, zu schauen, ob Homeoffice möglich ist. Wenn das aus seiner Sicht nicht der Fall ist, muss er das Ganze begründen. Wenn der Arbeitnehmer dann anderer Auffassung ist und sagt, dass Homeoffice möglich wäre, kann er natürlich zunächst einmal das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Wenn das nicht möglich ist, gibt es die Möglichkeit, mit dem Betriebsrat zu sprechen. Wo auch das nicht möglich ist, kann Kontakt zu den jeweiligen Arbeitsschutzbehörden der Länder aufgenommen werden. Diese Länder haben die Möglichkeit, Einsicht in die Begründung des Arbeitgebers zu nehmen und können das Ganze dann natürlich auch beurteilen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Welche Sanktionen drohen den Arbeitgebern, die das nicht ermöglichen?

MÜHLHAUSEN: Ganz grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitsschutz immer durch die Arbeitsschutzkontrollbehörden kontrolliert wird. Wenn diese Verordnung in Kraft tritt, ist sie erst einmal Recht und Gesetz. Es gibt zunächst einmal nicht die Annahme, dass sich nicht an die Verordnung gehalten wird. Aber natürlich haben die Arbeitsschutzkontrollbehörden die Möglichkeit, auch zu sanktionieren.

FRAGE REITSCHUSTER: Zwei Fragen an Frau Fietz. Der Mediziner und Soziologe Bertram Häussler, Leiter des unabhängigen Gesundheitsforschungsinstituts IGES, hat im Ärzteblatt und auch in der „WELT“ geäußert, dass das Robert-Koch-Institut nicht falsche, aber nicht aktuelle Todeszahlen habe. Er legt dar, dass sie immer drei Wochen verzögert sind und sagt auch, dass deswegen die Grundlagen für die Beschlüsse falsch sind, weil man von alten Zahlen ausgeht. Das war eine Aussage vor der gestrigen Konferenz. Frage: War das gestern Thema? Weiß die Bundeskanzlerin von diesen Vorwürfen? Wie steht man dazu?

Zweitens. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, der auch das Bundeskanzleramt unterliegt, gilt das alte preußische Prinzip der Schriftlichkeit der Verwaltung. Dort heißt es wörtlich, dass jederzeit nachvollziehbare Akten vorhanden sein müssen. Zu der gestrigen Konferenz wäre die Frage: Sind die Akten vorhanden? Wie umfangreich sind sie? Wie und wann kann man sie einsehen? Ich bedanke mich.

SRS’IN FIETZ: Zu den Zahlen kann ich Ihnen sagen, dass natürlich immer wieder bei den gemeldeten Zahlen der Verlauf angesehen werden muss und natürlich auch immer wieder in Betracht gezogen werden muss, dass das Meldeverfahren möglicherweise etwas verzögert einsetzt. Das wird aber bei allen Betrachtungen und auch bei allen Entscheidungen berücksichtigt.

Zu der zweiten Frage kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, welche Akten gestern angelegt wurden bzw. wie damit umgegangen wurde. Diese ganze MPK ist im Vorfeld hinreichend vorbereitet worden, und dann ist lange diskutiert worden. Das haben Sie mitbekommen. Mehr kann ich Ihnen dazu im Moment nicht sagen.

ZURUF REITSCHUSTER: Können Sie das nachreichen?

SRS’IN FIETZ: Wenn es dazu etwas nachzureichen gibt, würden wir das tun.

GÜLDE: Herr Reitschuster, ich würde gerne kurz zu den angeblich falschen oder verspätet gelieferten Zahlen ergänzen.

Zum einen liegt Ihrer Frage die Annahme zugrunde, dass es eine Zahl gibt, auf die die jetzt beschlossen Maßnahmen fußen. Das ist mitnichten der Fall. Im Grunde genommen ist es so: Es gibt, wie auch Frau Fietz schon gesagt hat, mehrere Werte, die wir beobachten: Das sind die Todesfälle; das sind die Neuinfektionen; das ist der R-Wert; das sind die Inzidenzen, und zwar natürlich, wie Frau Fietz auch schon gesagt hat, in einer Langzeitbetrachtung.

Dass es und darauf hat das RKI auch immer wieder hingewiesen in Einzelfällen tatsächlich zu Verzögerungen oder Nachmeldungen seitens der Gesundheitsämter kommt, liegt in der Natur der Sache. Nicht immer lassen sich bestimmte Fälle zuordnen bzw. können erst an die Gesundheitsämter nachgemeldet werden. Entsprechend erfolgen verspätete Meldungen an das Robert-Koch-Institut. Das hat aber nichts damit zu tun, dass Zahlen grundsätzlich veraltet sind, sondern dass einzelne Fälle noch einmal nachgeliefert werden. Das ist die Grundlage des Ganzen. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

FRAGE JESSEN: Herr Mühlhausen, ich habe Fragen zum Thema Homeoffice. Wenn man mit Menschen spricht, schildern Sie einem genau solche Fälle und sagen: Ich wollte Homeoffice machen, auch der Betriebsrat hat das vorgebracht, aber der Arbeitgeber sagt schlichtweg Nein und dass das nicht drin ist. Das kann auch nach der neuen Verordnung passieren. Deswegen noch einmal die Frage: Warum gibt es keine Einrichtung, keine Institution, die messen und entscheiden kann, ob Homeoffice im konkreten Fall tatsächlich möglich ist oder nicht?

Zweitens. Belgien und Frankreich haben sehr wohl die Homeofficepflicht mit einem angedrohten Bußgeld versehen. Ich glaube, es sind bis zu 48 000 Euro. Das sind ja auch keine anderen Menschen als in Deutschland. Warum verzichten Sie auf ein solches Mittel, dass doch immerhin vermutlich dazu führen würde, dass Arbeitgeber dem Gedanken an Homeoffice nähertreten?

MÜHLHAUSEN: Herr Jessen, ich muss Ihnen an dieser Stelle einfach widersprechen. Das ist so nicht richtig. Der Arbeitsschutz und dazu zählen jetzt auch diese Verordnungen wird in Deutschland immer von den Arbeitsschutzkontrollbehörden der Länder und im Zweifel von den Trägern der Unfallversicherung kontrolliert.

Ich habe es eben gesagt: Die Arbeitsschutzkontrollbehörden können zum einen von den Beschäftigten selbst angerufen werden, die sagen können: Ich habe das Gefühl, Homeoffice wäre möglich. Sie können aber natürlich auch stichprobenartig Kontrollen durchführen. Diese Arbeitsschutzkontrollbehörden können dann die Beurteilung des Arbeitgebers, zu der er jetzt verpflichtet ist, einsehen. Wenn sie zu anderen Ergebnissen kommen, kann das zu Sanktionen und Ordnungswidrigkeiten führen, die aber im Einzelfall zu betrachten sind das sind ja dann juristische Fragen und massive Konsequenzen für den jeweiligen Arbeitgeber haben, die bis hin zu einer zeitweisen Betriebsschließung gehen können.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das verstehe ich. Warum sind aber dann solche generellen Sanktionen wie in Belgien oder Frankreich, die auch allgemein klar wären, in diesem Beschluss nicht enthalten? Dann wäre die Sachlage eine einfachere.

MÜHLHAUSEN: Ich habe keine Kenntnis über die einzelne Homeofficepflicht in Frankreich oder Belgien, die Sie ansprechen. Ich glaube, ich habe hier ausreichend deutlich gemacht, dass jeder Arbeitnehmer, jeder Beschäftigte mit dieser Verordnung die Möglichkeit hat, sein Recht auf Homeoffice auch durchzusetzen, wenn es möglich ist. Ich glaube, das ist eine deutliche Verbesserung der aktuellen Situation und in der aktuellen Pandemielage auch angemessen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Bundesinnenministerium zum Thema Grenzkontrollen. Die Kanzlerin hat gestern angekündigt, dass sie bei den EU-Beratungen morgen darauf pochen wird, dass sich Länder hinsichtlich Coronamaßnahmen abstimmen, ansonsten müsse es zu Grenzkontrollen kommen. Ich hätte ganz gerne gewusst, wie weit die Vorbereitungen bei Ihnen gediehen sind, dass solche Grenzkontrollen eingeführt werden und ob Sie uns etwas dazu sagen können, ob das für die gesamten Grenzen gilt oder vor allem für den Bereich Südosten, also zu den Grenzen Österreich/Tschechien, weil dort die Inzidenzwerte sehr hoch sind.

ALTER: Zunächst einmal würde ich gerne darauf hinweisen, dass auch der Beschluss der gestrigen Konferenz erkennen lässt, dass die Aktivitäten morgen beim Europäischen Rat dazu dienen sollen, weitere Beschränkungen bei der Einreise zu vermeiden. Das heißt also: Es geht darum, möglichst sicherzustellen, dass die Maßnahmen, die zum Erkennen von Virusmutationen und auch zur Eindämmung des Infektionsgeschehens diesseits und jenseits der Grenze getroffen werden, möglichst synchronisiert und abgestimmt sind. Wir haben zunächst einmal die Hoffnung, dass das möglicherweise gelingen kann. Der Beschluss lässt ja erkennen, dass nur in dem Fall, in dem das nicht gelingt, kein ausreichendes und synchronisiertes Schutzniveau erreicht werden kann, über weitere Beschränkungen bei der Einreise nachzudenken.

Wir würden im Moment präferieren, diese Gespräche zunächst einmal abzuwarten. Ganz grundsätzlich sind das Bundesinnenministerium und auch die Bundespolizei in der Lage, etwaige Entscheidungen in dieser Hinsicht sehr zügig umzusetzen. Aber konkrete Vorbereitungen dazu gibt es im Moment noch nicht.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Gülde, im bayerischen Miesbach sind in einem Altenheim sieben Rentner nach der Impfung gestorben. Im Epidemiologischen Bulletin Nr. 2 des Robert-Koch-Institutes gibt es auf Seite 27 Ausführungen, wonach es keine statistisch signifikanten Nachweise dafür gibt, dass ältere Menschen über 75 Jahren durch die Impfung geschützt werden. Ich will die Details hier nicht aufzählen Herr Seibert hat ja gesagt: keine wissenschaftlichen Debatten , aber das kann man alles nachlesen. Da wäre eben die Frage: Wie stehen Sie dazu? Ich vertraue dem Robert-Koch-Institut, und wenn das sagt, man habe da keine Nachweise, dann ist ja eigentlich die gesamte Impfstrategie der Bundesregierung durch diese Angaben des Robert-Koch-Institutes infrage gestellt, weil man ja gerade die Alten schützen will. Vielleicht können Sie das erklären, denn ich verstehe das nicht so ganz.

GÜLDE: Ehrlich gesagt habe ich die Verbindung, die Sie zu den Fällen in Miesbach gezogen haben, jetzt nicht ganz verstanden.

Vielleicht noch einmal grundsätzlich: Ich hatte ja schon am Montag ausgeführt, dass wir zurzeit noch keinen kausalen Zusammenhang zwischen einzelnen Todesfällen und der erfolgten Schutzimpfung sehen. Grundsätzlich ist es so darauf haben wir auch immer wieder aufmerksam gemacht , dass die Grundlagen für die Entwicklung des Impfstoffs tatsächlich bei den Impfstoffherstellern liegen. Diese haben dazu Phase-III-Studien angestellt, aber darunter sind meines Wissens keine Studien, die konkret auf die Altersklasse, die Sie jetzt angesprochen haben, abzielen. Das heißt aber nicht, dass es keinen Schutz für geimpfte Personen in dieser Altersklasse gibt. Es gibt in diesen Phase-III-Studien meines Wissens aber wie gesagt, das müsste ich gegebenenfalls noch einmal nachreichen keine spezifische Betrachtung dieser Altersklasse.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Herr Gülde, im Bulletin Ihrer Bundesbehörde, des Robert-Koch-Institutes, steht aber explizit, dass es für diese Altersklasse bei BioNTech und Moderna keinen nachweisbaren Schutz gibt. Da stehen Sie mit dem, was Sie jetzt sagen, also im Widerspruch zu Ihrer eigenen Behörde.

Zu Miesbach. Ich dachte, der Zusammenhang ist offensichtlich: Wenn die Bundesbehörde sagt, es gebe keinen Nachweis für den Schutz, stellt sich die Frage, ob man nach sieben Todesfällen nicht lieber einmal wartet und Nutzen und Risiken abwägt, wenn laut Bundesbehörde kein Schutz da ist, aber es möglicherweise unerwiesen Todesfälle gibt.

GÜLDE: Ich muss ganz ehrlich sagen, Herr Reitschuster, dass ich diese Passage im epidemiologischen Bulletin nicht kenne. Ich schaue mir das gerne an und reiche das auch gerne nach.

SRS’IN FIETZ: Im Übrigen, Herr Reitschuster wenn ich das sagen darf , gibt es meines Wissens keine verlässlichen Hinweise darauf, dass ein Zusammenhang zwischen den Todesfällen und der Impfung besteht.

ZURUF REITSCHUSTER: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

GÜLDE: Da darf ich Ihnen kurz widersprechen: Die norwegische Regierung hat sich gerade das war vor wenigen Stunden, glaube ich dazu erklärt. Die haben ihre Impfstrategie nicht geändert. Die norwegische Erklärung hat erklärt, dass sie zurzeit keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und den einzelnen aufgetretenen Todesfällen gab. Anders, als einige Berichte haben verlauten lassen, gibt es dort diesbezüglich keine Änderung der Impfstrategie.

FRAGE JUNG: Zur FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und im ÖPNV: Mich würde von der Bundesregierung interessieren, wie Menschen, die sich das nicht leisten können, sich diese Masken leisten sollen, insbesondere zum Beispiel Hartz-IV-Empfänger. Sie haben letzte Woche ja gesagt, die müssten sich das vom Mund absparen. Bleiben Sie dabei? Wie sollen sich ökonomisch schwache Menschen diese teuren Masken leisten?

SRS’IN FIETZ: Ganz grundsätzlich kann ich dazu sagen: In den Beratungen gestern ist das natürlich auch erörtert worden. Aus diesem Grund sind künftig nicht die FFP2-Masken und die sehr hochwertigen Masken vorgeschrieben, sondern es reichen auch die OP-Masken, die aber trotz alledem einen wesentlich besseren Schutz bieten als die normalen Alltagsmasken, die aus einfachem Stoff bestehen. Diese Masken bieten also einen höheren Schutz und sind wesentlich preisgünstiger und deshalb natürlich auch eher erschwinglich.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das Sozialministerium hat letzte Woche gesagt, dass Hartz-IV-Empfänger kein extra Geld bekommen, sondern sich das absparen müssen. Bleiben Sie dabei?

MÜHLHAUSEN: Bezüglich der beschlossenen Pflicht zum Tragen medizinischer Masken und ihrer Bereitstellung kann ich hier keine Neuigkeit mitteilen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum sehen Sie da keinen Bedarf? Es gehört doch zum Lebensalltag dieser Menschen, dass sie sich bewegen und den ÖPNV benutzen. Die Folge, wenn diese Menschen sich die Masken nicht leisten können was bei den meisten der Fall ist , wäre dann ja, dass sie zu Hause bleiben müssen.

MÜHLHAUSEN: Ich habe meine Antwort dazu schon gegeben. Frau Fietz hat dazu auch schon etwas gesagt. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE DR. RINKE: An das Gesundheitsministerium zum Thema Impfen und Impfstoffversorgung: Etliche Bundesländer haben ihre Impfkampagnen unterbrochen bzw. teilweise ausgesetzt oder zurückgefahren; Nordrhein-Westfalen setzt die Impfungen ab heute für eine Woche aus. Halten Sie das angesichts der Lieferungen von BioNTech/Pfizer für angemessen, oder würden Sie sagen, dass es eigentlich keinen Grund gibt, Impfkampagnen auszusetzen?

GÜLDE: Ich muss jetzt ganz ehrlich sagen, dass ich mich zu der Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen, seine Impfkampagne kurzfristig auszusetzen, nicht äußern kann. Was ich sagen kann, ist: Wie Sie wissen, hat Pfizer angekündigt, die Liefermengen kurzzeitig zu drosseln, weil es das Werk in Belgien umrüstet, um künftig mehr zu produzieren. Diese kurzfristige Ankündigung war für unsere Seite natürlich ärgerlich. Nichtsdestotrotz müssen wir jetzt eben damit umgehen.

Die neuen Lieferzahlen, die Pfizer an uns gemeldet hat, haben wir auch an die Länder weitergegeben. Das heißt, die Länder haben eine gewisse Planungssicherheit, weil sie wissen, wie viele Dosen sie jetzt bekommen. Ich kann Ihnen die Zahlen auch nennen wahrscheinlich liegen sie Ihnen inzwischen vor : Wir rechnen in der kommenden Woche mit einer Reduzierung der Liefermenge und gehen davon aus, dass wir statt 667 000 Impfstoffdosen 485 550 Impfstoffdosen erhalten werden. Diese Woche erhalten wir wenn man die Tatsache zugrunde legt, dass man aus einer Ampulle künftig sechs statt fünf Impfstoffdosen erhält 26 Prozent mehr als geplant, und in der kommenden Woche dann eben entsprechend weniger Impfstoff. Ab Februar liegen wir dann wieder konstant über Plan.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Gestern gab es von der thüringischen Gesundheitsministerin den Vorwurf, dass in der Praxis die sechs Dosen pro Ampulle gar nicht gezogen werden könnten, sondern sehr oft nur fünf. Gibt es bei Ihnen mittlerweile neue Erkenntnisse, ob diese Vorwürfe zutreffen, dass man gar nicht sechs, sondern nur fünf Dosen pro Ampulle gewinnen kann? Dann wäre die Versorgung ja tatsächlich eingeschränkt.

GÜLDE: Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass, wenn das nötige Material, also die entsprechenden Kanülen und die Spritzen, dafür vorliegt, aus diesen Ampullen tatsächlich sechs Dosen gezogen werden können. Zu diesen Einzelfällen: Ich habe diese Berichte aus Thüringen auch gehört, aber mir liegen dazu jetzt keine anderen Erkenntnisse vor.

FRAGE WILKE: An Frau Fietz bzw. Herrn Alter: Nach den Verschärfungen des Lockdowns gibt es Verunsicherung bei den Religionsgemeinschaften. Können Sie noch einmal klarstellen, was die Verschärfungen für die Gottesdienste bedeuten?

ALTER: Das kann ich gern machen. Wir haben ja schon seit längerer Zeit Regelungen für die Gottesdienste. Gottesdienste dürfen unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden, nämlich wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und wenn die Pflicht, eine Maske zu tragen, eingehalten wird. Daraus ist im aktuellen Beschluss geworden, dass auch hier medizinische Masken zu tragen sind. Natürlich ist der Gemeindegesang im Moment untersagt. Hinzugekommen ist die Verpflichtung, dass Zusammenkünfte, bei denen sich mehr als zehn Personen treffen, zwei Tage zuvor beim jeweiligen zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen sind.

Das heißt, es gibt Regelungen, die sicherstellen, dass es nicht zu unvorhergesehenen Zusammenkünften größerer Personengruppen kommt, und im Prinzip gelten die Regelungen genauso fort wie bisher wie gesagt mit dem Unterschied, dass medizinische Masken getragen werden müssen und es eine Anzeigepflicht gibt.

SRS’IN FIETZ: Ich möchte gerne noch eine Bemerkung zum Thema Impfen und Sicherheit machen.

Die Bundesregierung hat ja bewusst darauf Wert gelegt, dass es keine Ad-hoc-Zulassungen gibt, sondern dass die Prüfverfahren und die wissenschaftlichen Erkenntnisse genauestens eingehalten und gewonnen werden können, sodass wir jetzt davon ausgehen müssen, dass das Impfgeschehen unter den gegebenen Umständen auf einer sicheren Basis erfolgen kann. Gleichzeitig werden natürlich das Paul-Ehrlich-Institut und auch das Robert-Koch-Institut das Impfgeschehen aufmerksam verfolgen und allen Hinweisen auf unerwünschte und natürlich auch auf gegebenenfalls auftretende schwere Nebenwirkungen nachgehen. Wie gesagt, die Behörden monitoren das Impfgeschehen ständig und stehen selbstverständlich auch mit anderen nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden im Austausch.

FRAGE JESSEN: Herr Mühlhausen, wenn Menschen, für die die Anschaffung von Masken auch der günstigeren OP-Masken eine finanzielle Hürde darstellt, mit diesem Problem alleingelassen werden, dann hat das ja die Konsequenz und das wird schon beobachtet , dass sie diese Masken dann einfach länger tragen. Wenn jemand die Maske drei, vier, fünf, sechs Tage trägt, verliert sie aber die Schutzwirkung. Das heißt, auch das, was mit den Masken erreicht werden soll, nämlich dass andere Menschen in der Nähe geschützt werden, geht verloren. Diese Nichtunterstützung gefährdet dann also, wenn man das zwei Schritte weiterdenkt, diejenigen, die geschützt werden sollen. Haben Sie solche Folgen in Ihr Kalkül mit einbezogen, wenn Sie sagen, Hartz-IV-Empfänger und andere müssten das eben aus eigener Tasche bezahlen?

MÜHLHAUSEN: Ich weise in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass der Bund mit der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung für Personen mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Coronakrankheitsverlauf ganz unabhängig von dem Vorliegen von Bedürftigkeit bereits jetzt einen Anspruch auf insgesamt 15 FFP2-Schutzmasken geschaffen hat. Ansonsten habe ich hier auch deutlich gemacht, dass ich Ihnen keine Neuigkeit mitzuteilen habe, und das bleibt meine Antwort.

FRAGE BOCHOW: An das Bundesfinanzministerium: Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, dass Kosten für Computer und Software sofort abgeschrieben werden können. Gilt das auch für Smartphones und Tablets? Gilt das nur für Arbeitgeber oder auch für Arbeitnehmer? Bleibt es bei der Regelung, dass Letztere, also Arbeitnehmer, pauschal die Hälfte der Anschaffungskosten absetzen können?

KOLBERG: Es ist richtig, der Minister hat sich gestern zu dieser Frage geäußert. Wir wollen unterstützen, dass alle gut durch die Krise kommen, und wir wollen, dass die Menschen im Homeoffice bleiben können. Dafür ist bestimmtes Gerät erforderlich, und wir wollen unterstützen, dass diese Geräte angeschafft werden können auch von Privatpersonen. Die entsprechenden Regelungen werden gerade vorbereitet. Zu den Einzelheiten werden wir uns dann sehr zeitnah äußern.

FRAGE SORGE: Angesichts der gestern verhängten US-Strafmaßnahmen fordert das Nord-Stream-2-Konsortium die beteiligten Regierungen auf, europäische Unternehmen vor extraterritorialen Sanktionen zu schützen. Wie will die Bundesregierung dies mit Blick auf die neue US-Administration tun, und wie will sie ein mögliches komplettes Scheitern der Ostseepipeline noch verhindern?

SRS’IN FIETZ: An wen richtet sich die Frage?

VORS. DETJEN: Sie ist nicht gezielt gerichtet. Wer auch immer will, darf antworten.

SRS’IN FIETZ: Dann sage ich etwas ganz Grundsätzliches dazu. Wir haben die jüngste Entwicklung zur Kenntnis genommen. Unsere grundsätzliche Haltung zu extraterritorialen Sanktionen bleibt davon unberührt. Wir haben sie an dieser Stelle mehrfach deutlich gemacht.

Zur Fertigstellung von Nord Stream 2 gilt wie bisher: Dies ist ein Projekt der Wirtschaft. Fragen zum aktuellen Stand und zu weiteren Planungen sind an den Projektträger zu richten.

FRAGE JOLKVER: Ich habe eine ganz konkrete Frage an das Bundeswirtschaftsministerium. Es hat mitgeteilt, dass die US-Botschaft bereits am Montag das Wirtschaftsministerium über die bevorstehende Einsetzung der konkreten Sanktionen gegen das konkrete russische Schiff informiert habe.

Auf welchem Wege hat die US-Botschaft das Bundeswirtschaftsministerium informiert? War es ein Fax, ein Anruf? Ist jemand persönlich vorbeigekommen?

Wie hat das Bundeswirtschaftsministerium darauf reagiert? Haben Sie es zur Kenntnis genommen, weitergeleitet?

WAGNER: Ich bin mir nicht sicher, ob wir tatsächlich kommuniziert haben. Aber ich glaube nicht, dass wir gesagt haben, dass das Bundeswirtschaftsministerium informiert worden sei, sondern informiert wurde die Bundesregierung. Gegebenenfalls kann das Auswärtige Amt hierzu etwas sagen.

SASSE: Ich kann in Sachen Nord Stream insgesamt nur noch einmal auf das verweisen, was Frau Fietz bereits gesagt hat, dass nämlich unsere Haltung zu dem Projekt unverändert ist.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Das war nicht die Frage. Die Frage war: Wie hat die amerikanische Botschaft die Bundesregierung informiert, und wie hat die Bundesregierung darauf geantwortet? Hat sie „danke schön“ gesagt, oder wie war das?

SASSE: Wenn wir dazu etwas zu ergänzen haben, dann werden wir es nachreichen.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Heißt das, dass also niemand sagen kann, wie die US-Botschaft die Bundesregierung informiert hat?

Dann habe ich eine Wissensfrage zu dem Komplex an das Wirtschaftsministerium. Was bedeutet denn ganz allgemein „blockiertes Eigentum“? Welche Folgen hat der Status eines „blockierten Eigentums“?

WAGNER: Ganz konkret muss ich sagen: Das ist eine Sanktionierung durch die US-Regierung, die ich jetzt hier im Einzelnen nicht auslegen kann. Dafür müssen Sie sich, denke ich, an die US-Regierung wenden, an diejenigen, die solch eine Sanktionierung vornehmen. Das kann ich Ihnen jetzt nicht im Einzelnen auslegen.

FRAGE REITSCHUSTER: Die russische Opposition plant für dieses Wochenende große Demonstrationen wegen der Festnahme von Nawalny. Gerade lese ich im russischen Internet, dass man heute in der staatlichen Duma der Russischen Föderation, dem Parlament, darüber spricht, dass im Westen Demonstrationen wegen Corona verboten werden. Offenbar plant man ein Verbot dieser Demonstrationen mit Hinweis auf Coronaschutzmaßnahmen.

Wie sieht die Bundesregierung die möglichen Proteste und ein mögliches Verbot im Hinblick auf Anticoronamaßnahmen?

SASSE: Diese Meldung ist mir bisher nicht bekannt. Die Antwort auf Ihre Frage müsste ich Ihnen nachreichen, wenn wir etwas dazu zu sagen haben.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Aber unabhängig von der Meldung ist das Problem ja ein generelles. Was hat für Sie Vorrang: Coronaschutz in Russland oder die Opposition, die Demonstrationen für Nawalny und für Demokratie?

SASSE: Auch zum Fall Nawalnys haben wir unsere Position an dieser Stelle mehrfach deutlich gemacht. Herr Seibert hat dies, soweit ich weiß, zuletzt am Montag ausführlich ausgeführt. Auch der Außenminister hat sich hierzu mehrfach geäußert. Darüber hinaus haben wir nichts zu ergänzen.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Also keine Antwort auf die Frage.

SRS’IN FIETZ: Grundsätzlich kann man sagen, dass die Meinungsfreiheit für die Bundesregierung ein hohes Gut ist und dass auch in Coronazeiten natürlich Demonstrationen stattfinden können müssen, unter den vor Ort üblichen Bedingungen. Hier würde man also sagen: unter den Hygieneauflagen.

Auch in Deutschland können zu Coronazeiten Demonstrationen stattfinden, weil die Meinungsfreiheit ein sehr wichtiges Gut ist.

FRAGE JESSEN: Tierschutzorganisationen weisen darauf hin, dass die jetzige Regelung, das Verbot der Kükentötung nach dem Schlüpfen, eigentlich nur eine Vorverlagerung sei. Auch jetzt schon würden Küken im Ei im embryonalen Zustand getötet. Alle Geschlechtsfeststellungsverfahren seien erst nach dem neunten Brüttag möglich. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Embryonen aber schon Schmerz empfinden. Daher sei dies nur eine Vorverlagerung des Zufügens von Schmerz und der Tötung hin zum ungeschlüpften Küken.

Kann man da noch sagen: „Wir beenden die Kükentötung“?

FRISCHEMEYER: Ja, das kann man sagen. Das hat unsere Ministerin heute mit dem Gesetzentwurf deutlich gemacht. Sie hat sich heute noch einmal dazu geäußert und gesagt, dass es ein guter Tag ist. Wir sind weltweit das erste Land, das mit dem Kükentöten aufhört. Damit setzen wir eine Signalwirkung und sagen, dass Tierschutz und Wirtschaftlichkeit auch zusammen funktionieren können. Sie hat gesagt:

„Mit meinem Gesetz sorge ich dafür, dass in Deutschland nur noch Eier ohne Kükentöten produziert werden. Diese unethische Praxis gehört dann der Vergangenheit an. Das ist ein bedeutender Fortschritt für den Tierschutz: Weltweit sind wir die Ersten, die so klar vorgehen.“

Aber natürlich können wir das nicht verbieten ohne eine Alternative zu bieten. Wir bieten Alternativen, nämlich die Aufzucht von Bruderhähnen und die Verwendung von Zweinutzungshühnern, die wir neben der Geschlechtsbestimmung im Brutei auch fördern. Wir haben auch schon das Signal aus der Branche gehört, dass es einen starken Ausbau der Bruderhahnmast gibt.

ZUSATZ JESSEN: Damit bestreiten Sie aber nicht, dass die sehr verbreitete Praxis der Abtötung männlicher Embryonen im Ei weiterhin stattfinden kann. Das ist sozusagen eine Tötung vor der Geburt, wenn man so sagen will, vor dem Schlüpfen.

FRISCHEMEYER: Unsere beiden Alternativen, die wir fördern und die jetzt auch Marktreife erlangen, bzw. eine der beiden hat zur Folge, dass es zwischen dem neunten und dem 14. Tag passieren kann. Wir wollen aber noch weitergehen und werden Ende 2023 auch ab dem siebenten Tag genau diese Praxis unterbinden.

FRAGE JUNG: Sie haben jetzt quasi das Töten der Küken nach dem Schlüpfen als unethische Praxis bezeichnet. Warum ist es dann aus Ihrer Sicht weiterhin eine ethische Praxis, die männlichen Küken vor dem Schlüpfen zu töten? Wo ist da der Unterschied?

FRISCHEMEYER: Ich verstehe Ihre Frage nicht. Noch einmal, bitte!

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben es als unethische Praxis bezeichnet, wenn männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet werden. Jetzt können sie weiterhin vor dem Schlüpfen getötet werden. Wo ist der Unterschied?

FRISCHEMEYER: Es gibt einen Unterschied zwischen einem Küken, das geschlüpft ist, und einem Küken, das noch kein Schmerzempfinden hat. Das habe ich gerade hinreichend dargestellt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber die Küken werden ja nicht getötet, bevor sie ein Schmerzempfinden haben. Auch das haben Sie gerade dargestellt.

Hat diese Regelung etwas damit zu tun, dass sie besonders wirtschaftsfreundlich, besonders industriefreundlich ist, weil die Industrie aus den abgetöteten Embryonen Tierfutter und Kosmetik machen kann?

FRISCHEMEYER: Wir haben der Branche Möglichkeiten und Alternativen zur Verfügung gestellt. Ich habe sie gerade erläutert. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

FRAGE REITSCHUSTER: Der Schutz von Küken ist mir wie jedem normalen Menschen wichtig, auch die Themen PET-Flaschen und Umwelt sind sehr wichtig. Meine Frage ist wahrscheinlich naiv, weil ich noch nie an einer Kabinettssitzung teilgenommen habe. Aber ich hätte es mir so vorgestellt Stichworte Corona, Wirtschaft, Schüler , dass das Kabinett jetzt völlig mit Corona beschäftigt ist, weil Küken- und Umweltschutz ja seit Jahren Thema sind.

Ist man im Kabinett nicht im Moment mit Corona ausgelastet? Sind noch so viele Kapazitäten frei, dass man sich auch um solche langfristigen Themen kümmert? Vielleicht können Sie das erläutert; ich verstehe es einfach schwer.

SRS’IN FIETZ: Die Arbeit der Bundesregierung sieht so aus, dass auf den verschiedenen Ebenen relevante Themen natürlich aufgegriffen und Lösungen zugeführt werden. Das bedeutet in diesem Fall, dass das Landwirtschaftsministerium zwei Gesetzentwürfe vorgelegt hat, die vorher mit den anderen Ministerien abgestimmt, dann in verschiedenen Gremien beraten und letztlich im Kabinett zur Abstimmung gestellt wurden.

Auch in einer Krise kann es nicht sein, dass man, im Grunde genommen, eindimensional arbeitet, sondern die Bundesregierung muss sich um die Breite der anliegenden Themen kümmern.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Gestern gab es zum Beispiel Schlagzeilen wie: Die Politiker sind wegen Corona mit den Nerven am Ende. Ist es also doch nicht so schlimm bezogen nicht auf Corona, sondern auf die Nerven der Politiker , da man sich auch noch um andere Dinge kümmern kann?

SRS’IN FIETZ: Ich denke, Sie konnten gestern an der Dauer der Beratungen erkennen, dass die Nervenstärke aller Beteiligten ausreicht, um sich die relevanten Themen vorzunehmen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Wirtschafts- und an das Innenministerium. Es gibt einen Bericht, der besagt, dass die Bundesregierung im Rahmen von Konjunkturfördermaßnahmen den Netzstandard Open RAN mit zwei Milliarden Euro fördern wolle. Das ist für den 5G- und 6G-Ausbau bedeutend.

Können Sie das bestätigen?

WAGNER: Ich habe davon jetzt keinerlei Kenntnis. Wenn wir dazu etwas sagen könnten, müssten wir das nachreichen.

ALTER: Das Gleiche gilt für das BMI.

SASSE: Ein Nachtrag zu Nord Stream 2: Ich kann Ihnen sagen, dass die US-Botschaft hier in Berlin dem Auswärtigen Amt im Rahmen einer Videokonferenz über die Listung Bescheid gegeben hat. In der Regel erfolgt auch eine Vorinformation auf Ebene der Botschaft in Washington.

FRAGE JOLKVER: Können Sie schon sagen, wie die Reaktion war? Haben Sie das zur Kenntnis genommen oder weitergeleitet?

SASSE: Mehr als das, was ich Ihnen gerade gesagt habe, kann ich zu dem Sachverhalt nicht sagen.

GÜLDE: Es wurde nach dem Impfschutz für über 75-Jährige gefragt. Meine Kollegen im BMG waren schnell und konnten die Passage finden, die zitiert wurde. Letztlich ist es so, wie bereits gesagt. Es gab Vergleichsgruppen. Die Zahl der Probanden ist geringer als in den Vergleichsgruppen. Darum haben die Autoren in dem Beitrag, der erwähnt wurde, sehr vorsichtig formuliert. Die zitierte Passage ist nur ein Ausschnitt aus dem gesamten Studienverlauf.

Man muss aber auch dazusagen auch das steht in dem Artikel, der zitiert wurde , dass die Tabelle sehr wohl eine Impfeffektivität bei den über 75-Jährigen ausweist. In der Probandengruppe das waren 623 Geimpfte über 75 Jahre ist kein einziger erkrankt.

ALEXANDRIN: Ich will nur kurz zum Thema Open RAN aushelfen. Ich kann bestätigen, dass die Bundesregierung an einem Open-RAN-Konzept arbeitet. Die Abstimmungen zum Konzept laufen.

Im Prinzip handelt es sich bei Open RAN um eine neue Mobilfunktechnologie, die es uns ermöglichen würde, unabhängiger von Komponentenherstellern zu werden, indem man die Netze virtualisiert und Interoperabilität unterhalb der Komponenten ermöglicht.

FRAGE DR. RINKE: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

ALEXANDRIN: Das kann ich noch nicht. Wie gesagt, ist das Kabinett noch in der Abstimmung.

(Ende: 14 Uhr)

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