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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 3. Februar 2021

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes, Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe, Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge, Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, Unterrichtung des Deutschen Bundestages über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2019, 8. Monitoringbericht „Fortschritt der Energiewende“, Erklärungen des Bundes zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Integration), Fall Alexej Nawalnys, Regierungsbildung in Italien, COVID-19-Pandemie (Impfstoffbeschaffung, zeitlicher Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung, Diskussion über mögliche Privilegien für Geimpfte, Impfbereitschaft, Impfstoff Sputnik V, Virusmutationen, Masken für Bedürftige, PCR-Tests), Gaspipeline Nord Stream 2, geplanter Abzug von US-Truppen aus Afghanistan/Sicherheitslage in Afghanistan, Geheimhaltung eines Mitarbeiters des Bundesamts für Verfassungsschutz vor dem Amri-Untersuchungsausschuss, Sperrung des Twitter-Accounts des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, iranisches Atomprogramm

1:30 Kabinettsbericht

Naive Fragen zu:
24:47 Urheberrechtsreform
– Werden Presseartikel in einen Uploadfilter eingespeist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch nach Ihrem Entwuwrf, dass fälschlicherweise andere Texte gesperrt werden, die dasselbe Zitat enthalten – beispielsweise wenn viele Medien unabhängig voneinander dasselbe Zitat aus einem Interview der Bundeskanzlerin wiedergeben. Die Sperrung legaler Inhalte, so lauten die Vorgaben aus Artikel 17 der EU-Richtlinie, muss der deutsche Gesetzgeber bei seiner Umsetzung in nationales Recht aber verhindern. Wie tun Sie das? (ab 26:35)

43:25 Masken für Bedürftige
– warum waren die kostenlose Masken erneut nicht im Kabinett?
– wie lange sollen die angedachten 10 Masken pro Bedürftigen halten? wann gibt es jeweils neue?

48:30 Afghanistan
– Afghanistans Präsident Ghani hat gesagt, dass er mit der Kanzlerin gesprochen hat und dass sie für einen Verbleib der Truppen der Allianz ist. Stimmt das? (ab 51:22)

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 3. Februar 2021:

STS SEIBERT: Das Kabinett war heute sehr arbeitsam, deswegen habe ich Ihnen eine ganze Menge von Beschlüssen des Kabinetts mitzuteilen.

Erstens: Die Justizministerin hat dem Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes vorgelegt. Wir setzen damit zwei Richtlinien der EU zum Urheberrecht um. Die Reform ist nötig geworden, weil sich die Medientechnologien in den letzten Jahren so rasant entwickelt haben. Dies wirkt sich darauf aus, wie urheberrechtlich geschützte Werke geschaffen, vertrieben, verwertet und natürlich von den Nutzern, auch vom Publikum genutzt werden. Dabei muss der Gesetzgeber vielerlei Interessen, zum Teil auch gegenläufige Interessen ausbalancieren.

Ein zentraler Aspekt der Reform ist die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Uploadplattformen wie zum Beispiel, um eine zu nennen, YouTube. Im Grundsatz sollen diese Plattformen künftig unmittelbar für urheberrechtswidrige Uploads ihrer Nutzer haften können. Nur durch die Erfüllung bestimmter Pflichten können sie sich von dieser Verantwortung befreien. Dafür müssen sie künftig Lizenzen für die urheberrechtlich geschützten Inhalte erwerben, die die Nutzer bei ihnen hochladen. Wenn es zur Lizenzierung kommt, dann sorgt ein Direktvergütungsanspruch dafür, dass auch die Kreativen, also die Autoren, die Musiker und Musikerinnen, Schauspieler usw. fair beteiligt werden. Wenn fremde Inhalte, zum Beispiel ein Lied, nicht lizenziert sind und wenn die Nutzung dieses Werkes auch nicht gesetzlich erlaubt ist, zum Beispiel als Zitat oder als Parodie, dann muss die Plattform Uploads mit diesem Inhalt, der das Urheberrecht des Rechteinhabers verletzt, auf dessen Verlangen hin grundsätzlich von Anfang an blockieren. Handelt es sich um nur sehr kurze Ausschnitte oder hat der Nutzer den Upload als gesetzlich erlaubt gekennzeichnet, dann soll der Upload trotz einem registrierten Blockierungsverlangen des Rechtsinhabers erst einmal online gehen. So soll das sogenannte „overblocking“ verhindert werden. Das schützt die Kommunikationsfreiheit im Netz. Denn Algorithmen können gesetzliche Erlaubnisse wie zum Beispiel das Zitatrecht nicht erkennen.

Der Entwurf setzt das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers um. Journalisten und Journalistinnen sind an den Einnahmen hieraus zu beteiligen. Neu geregelt wird auch die sogenannte Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen. Diese Beteiligung der Verlage sichert den Fortbestand der VG Wort als der gemeinsamen Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen. Den Kreativen verbleiben nach der Reform in der Regel mindestens zwei Drittel der Einnahmen.

Es gibt Anpassungen für Verträge zwischen Kreativen und Verwertern im sogenannten Urhebervertragsrecht, zum Beispiel zwischen Schauspielern auf der einen und Filmproduzenten auf der anderen Seite. Geregelt wird das Text- und Datamining im Urheberrecht, eine wichtige Basistechnologie für maschinelles Lernen und damit zugleich auch für die künstliche Intelligenz.

Ich denke, das ist erst einmal das Wesentliche. Für Nachfragen stehen wir natürlich immer bereit.

Ebenso vom Bundesjustizministerium kam der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts. Dazu will ich nur Folgendes sagen:

Bisher ist das Stiftungszivilrecht sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch als auch in den Stiftungsgesetzen der Länder geregelt. Dadurch gibt es zum Teil ganz unterschiedliche Ausgestaltungen. Das Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht führt häufig zu Streitfragen. Es führt zu Rechtsunsicherheit bei den Stiftern und bei den Stiftungen. Um mehr Rechtsklarheit herzustellen und künftig bundesweit das gleiche Stiftungszivilrecht für alle Stiftungen zu haben, soll es abschließend bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden.

Für die rechtsfähigen privatrechtlichen Stiftungen soll es ein Register mit Publizitätswirkung geben. Dieses erleichtert Stiftungen den Nachweis, dass ihre Vorstandsmitglieder Vertretungsmacht haben, sodass sie wie Vereine und Gesellschaften, die ins Register eingetragen sind, am Rechtsverkehr teilnehmen können.

Auch dazu gilt: Weitere Nachfragen gern an das Ressort.

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Wesentliche Regelungen, die ich hervorheben will, sind diese:

Die Bestimmung der Sozialhilfeträger soll künftig ausschließlich durch die Länder erfolgen. Das wird notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Aufgabenübertragung durch Bundesgesetz auf die Kommunen als nicht grundgesetzkonform erachtet hat.

Wichtig ist, dass Menschen, die sich in Rehabilitation befinden, in den Jobcentern künftig die gleichen Fördermöglichkeiten erhalten wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Das soll ihre Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt erhöhen. Wichtig ist, dass das Budget für Ausbildung, das Menschen mit Behinderungen eine reguläre Berufsausbildung ermöglicht, auf diejenigen ausgeweitet wird, die im sogenannten Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind. Das SGB IX wird um eine Gewaltschutzregelung ergänzt. Leistungserbringer von Reha- oder Teilhabeleistungen müssen künftig also die notwendigen Maßnahmen treffen, um Menschen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen. Außerdem wird geregelt, dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt nicht verweigert werden darf, wenn sie von einem Assistenzhund begleitet werden.

Zu guter Letzt wird mit diesem Gesetzentwurf das Meldeverfahren für Kurzarbeitergeld vereinfacht. Durch die Pandemie ist die Zahl der Anträge stark gestiegen. Um nun das Antragsverfahren zu beschleunigen, können die Anträge künftig auch elektronisch über die bestehenden Meldeverfahren übermittelt werden.

Dann hat sich das Kabinett mit dem Thema von Drohnen befasst, und zwar mit der Anpassung nationaler Regeln an die Durchführungsverordnung der EU über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge, also der besagten Drohnen. Der Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge soll dadurch in Deutschland unbürokratischer, einheitlicher und sicherer werden, und das Innovationspotenzial, das in dieser Technologie liegt, soll gefördert werden. Wenn man an Anwendungsfelder denkt, dann denkt man an die Landwirtschaft, an die Logistik, an die Energiewirtschaft oder auch an den Transport lebenswichtiger medizinischer Güter.

Ein wichtiger Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium betrifft die Treibhausgasminderungsquote bei Kraftstoffen. Wir setzen damit die Vorgaben einer europäischen Richtlinie für den Verkehr um. Konkret heißt das, dass Kraftstoffanbieter die Treibhausgasemissionen aus fossilen Kraftstoffen bis 2030 schrittweise um 22 Prozent verringern und damit den Anteil der erneuerbaren Energien auf 28 Prozent erhöhen müssen. Auch für den Flugverkehr gibt es Zielmarken. Ab dem Jahr 2026 müssen 0,5 Prozent des Flugkraftstoffs aus erneuerbaren Energien bestehen. Ab 2030 müssen es zwei Prozent sein. Diese Neuregelung setzt Anreize für Wasserstofftechnologien, für Infrastruktur, für Wasserstoff, für synthetische Kraftstoffe und für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität.

Dann hat der Bundesinnenminister zusammen mit dem Bundesminister des Auswärtigen den Bericht über den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen vorgelegt. Er wurde beschlossen. Das Berichtsjahr ist 2019.

2019 haben wir insgesamt 206 Beamtinnen und Beamte der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltungen an internationalen Polizeimissionen beteiligt. Das können Missionen der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen oder auch bilaterale Polizeiprojekte wie zum Beispiel in Afghanistan sein. Dieser Bericht wird jetzt dem Präsidenten des Bundestages und dem Präsidenten des Bundesrates zugeleitet.

Nächstes Thema ist der 8. Monitoringbericht zum Fortschritt der Energiewende. Dieser schaut nun rückblickend auf die Jahre 2018 und 2019 und überprüft, wie die Ziele der Energiewende in dieser Zeit mit Blick auf eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung umgesetzt wurden und welche Maßnahmen dazu umgesetzt wurden. Es gibt erfreuliche Botschaften dieses Monitorings. Eine davon und vielleicht die wichtigste ist, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch deutlich schneller gewachsen ist als vorgesehen und dass die Stromversorgung in Deutschland sicher ist. Denn mit einem Anteil erneuerbarer Energien in Höhe von 42 Prozent wurde schon 2019 das Ausbauziel von 2020, das 35 Prozent betrug, bei Weitem übertroffen. Es wurde sogar schon das Ziel von 2025 erfüllt.

Um einen zusätzlichen Beitrag zu leisten, wurden Sonderausschreibungen für Fotovoltaik und für Wind an Land für die Jahre 2019 bis 2021 eingeführt. Außerdem haben wir den Solardeckel aufgehoben und den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, Mindestabstände von höchstens 1000 Metern für Windenergieanlagen festzulegen. Festzustellen ist, dass der Bau von Wind- und Fotovoltaikanlagen sehr viel preiswerter geworden ist. Vom Handel mit neuen, innovativen Energietechnologien profitieren zusätzlich viele deutsche Unternehmen.

Aber dieser Bericht macht, wie er es ja auch tun soll, auch Handlungsbedarf deutlich, und vor allem im Effizienz- und im Verkehrsbereich. Dort werden die meisten 2020er-Ziele höchstwahrscheinlich verfehlt werden.

Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Integration ist heute vom Kabinett beschlossen worden. Das wird ja durch Integrationsstaatsministerin Frau Widmann-Mautz gesteuert. Dieser Nationale Aktionsplan Integration bündelt alle Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen in einer bundesweiten Gesamtstrategie. Er umfasst mehr als hundert konkrete Kernvorhaben und besteht aus fünf verschiedenen Phasen. Die ersten drei Phasen hatten wesentliche Aspekte wie Spracherwerb, Bildung und Zugang zum Arbeitsmarkt im Fokus. Aber damit endet die Integration ja nicht, sondern es geht dann auch um den Zusammenhalt und das Zusammenwachsen.

Die Erklärungen von heute enthalten für diese Schwerpunkt 49 Kernvorhaben, die die Bundesregierung gemeinsam mit ihren mehr als 300 Partnern aus Ländern, Kommunen, der Zivilgesellschaft, vor allem auch aus den Migrantenorganisationen erarbeitet hat. Das sind Vorhaben für interkulturelle Öffnungen, für gleiche Chancen in der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung, mehr Teilhabe und Repräsentation in Sport, Kultur und Medien und auch die Stärkung des Miteinanders durch Maßnahmen der Stadtentwicklung. Außerdem sollen die Vorhaben für mehr Einbürgerungen, für mehr politische Bildung für Migranten, für Partizipation und für den Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus sorgen.

Mit dem Beschluss dieses Nationalen Aktionsplans durch das Kabinett ist heute natürlich kein Abschluss, sondern eigentlich der Anfang der Arbeit besiegelt worden. Denn Integration heißt, dass wir Tag für Tag im demokratischen Diskurs für ein gutes Miteinander eintreten, dass jeder und jede seinen und ihren Beitrag dazu leistet.

Die Ergebnisse der Phasen IV und V von diesen beiden habe ich gerade gesprochen werden am 9. März auf dem 13. Integrationsgipfel im Kanzleramt von der Bundeskanzlerin vorgestellt.

Dann möchte ich für die Bundesregierung hier einige Worte zum Fall Nawalny und zu dessen Behandlung durch die russische Justiz sagen. Das gestrige Urteil gegen Alexej Nawalny ist fernab rechtstaatlicher Prinzipien. Dieses Urteil fußt auf einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2017 als willkürlich und als Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren eingestuft hat. Russland hat sich als Mitgliedsstaat des Europarats dazu verpflichtet, die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Daher rufen die Bundesregierung und auch die Bundeskanzlerin persönlich dazu auf, Herrn Nawalny freizulassen. Der Kreml muss außerdem das Recht auf Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit gewährleisten.

Das bringt mich zu den zahlreichen Berichten in den internationalen Medien und im Netz von empörenden Beispielen von Polizeibrutalität und Polizeigewalt gegen friedliche und wehrlose Demonstranten, gegen Menschen, die nur das tun, was ihr Recht ist auch so, wie es als Recht in der russischen Verfassung verankert ist; in internationalen Menschenrechtsabkommen ohnehin , nämlich das Recht, seine Meinung zu vertreten und seinen Protest friedlich vorzubringen. Die Bundesregierung verurteilt diese systematische Gewaltanwendung gegen friedliche Demonstranten.

Wir erwarten von Russland außerdem, dass es sich an das Chemiewaffenübereinkommen hält und die Umstände des Chemiewaffenanschlags gegen Herrn Nawalny auf russischem Boden aufklärt. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass sich das Opfer eines Chemiewaffenangriffs auf Grundlage eines willkürlichen Urteils hinter Gittern befindet, dass die Täter aber nicht belangt werden.

FRAGE RÖPCKE: Werden Deutschland und die EU auf die Vorfälle in Russland mit Sanktionen gegen die Russische Föderation reagieren? Wie werden diese aussehen?

STS SEIBERT: Wir haben in der Europäischen Union schon im Oktober des vergangenen Jahres restriktive Maßnahmen Sanktionen, wenn man so will wegen der Vergiftung, wegen des Anschlags auf Herrn Nawalny ergriffen und haben Sanktionen gegen insgesamt sieben Personen und eine Einrichtung in Kraft gesetzt. Das weitere Vorgehen nach diesem Urteil wird nun ebenso im Kreis der europäischen Partner zu besprechen sein. Weitere Sanktionen sind nicht ausgeschlossen.

FRAGE STUCHLIK: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hat an diesem Ort vor wenigen Tagen gesagt, sie sehe den Punkt noch nicht erreicht, an dem man über den Weiterbau von Nord Stream 2 debattieren müsste. Glauben Sie nicht, dass jetzt der Punkt erreicht ist, wo man sich so etwas gut überlegen sollte? Sie haben ja gerade die Brutalität der Polizeibehandlung und die Unrechtmäßigkeit der Verurteilung angesprochen.

STS SEIBERT: Und diese Worte sind hoffentlich auch klar gewesen. Sie sind ja auch der Grund, warum wir jetzt mit den europäischen Partnern darüber sprechen werden, wie darauf zu reagieren ist. Ich habe es gerade erwähnt: Es hat im Oktober des vergangenen Jahres Sanktionen gegeben. Darüber wird nun zu reden sein.

Was die Causa Nord Stream 2 angeht das habe nicht nur ich hier vielfach gesagt , ist die Haltung der Bundesregierung bekannt. Sie hat sich nicht verändert.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, aus dem politischen Raum gibt es ja schon eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen, wie die Sanktionen abgesehen von Nord Stream 2 aussehen könnten: konkrete personelle Sanktionen gegen Richter, gegen Mitarbeiter des Innenministeriums bis zur Beschlagnahme von Immobilien, die offensichtlich durch Korruption von Mitarbeitern der russischen Regierung in Deutschland oder in der EU erworben wurden. Welche konkreten Vorschläge wird die Bundesregierung bei den bevorstehenden Beratungen im Rahmen der EU in dieser Hinsicht unterbreiten?

STS SEIBERT: Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich dem, was jetzt mit den europäischen Partnern zu beraten sein wird, hier nicht vorgreifen werde.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Eine Zusatzfrage an das Außenministerium: Es gibt zumindest den Vorschlag, einmal den russischen Botschafter einzubestellen, um der Forderung der Bundesregierung Nachdruck zu verleihen.

BURGER: Ich werde es genauso halten wie Herr Seibert und jetzt nicht über mögliche weitere Maßnahmen, über die man im Kreis der europäischen Partner beraten wird, spekulieren.

FRAGE JENNEN: Frankreich bringt ein, dass Nord Stream 2 letztendlich eine Frage der Energiesicherheit ist. Diese Diskussion auf europäischer Ebene wird ja auch da weitergeführt. Herr Seibert, wie sehen Sie das in diesem Zusammenhang? Die Bundeskanzlerin hat im vergangenen doch einen Bezug zwischen Alexej Nawalny und Nord Stream 2 hergestellt, indem sie sagte, dass man Nord Stream 2 nicht nur als reines wirtschaftliches Projekt, sondern auch als politisches sehen kann.

STS SEIBERT: Das haben wir immer gesagt, auch lange vor dem Anschlag gegen Herrn Nawalny und erst recht jetzt vor diesem skandalösen Urteil. Wir haben immer gesagt, dass Nord Stream 2 ein Unternehmen der Wirtschaft ist, das aber auch eine politische Komponente hat. Deswegen hat sich die Bundesregierung zusammen mit der Europäischen Union intensiv dafür eingesetzt, dass es ein neues Abkommen zwischen Russland und der Ukraine gab und dass die Ukraine nicht als Transitland für Gas aus Russland vollkommen ausgespart wird. Das wäre ein schwerer Schaden für die Ukraine.

Wir haben uns Sie erinnern sich sicherlich bis Weihnachten des vorletzten Jahres intensiv in Verhandlungen eingebracht, sodass es gelungen ist, ein Abkommen zu schließen. Das ist natürlich eine klare politische Komponente, die dieses Unternehmen hat. Deswegen haben wir uns dafür auch so eingesetzt.

FRAGE TIEDE: Sowohl das Außenministerium als auch Sie haben gesagt, dass man vorab nicht sagen möchte, mit welchen Vorschlägen man in Sanktionsverhandlungen oder Gespräche mit der EU geht. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Bundesregierung zumindest ausschließt, dass es Sanktionen in Sachen Nord Stream 2 geben wird?

STS SEIBERT: Ich habe jetzt hier erst einmal über die Sanktionen gesprochen, die wegen des Falles Nawalny bereits im Oktober gegen eine Einrichtung und gegen sieben Individuen beschlossen wurden und dass jetzt im Lichte des Urteils, das wir ja allesamt in der Europäischen Union stark ablehnen, darüber gesprochen wird, wie weiter zu verfahren ist.

FRAGE JORDANS: Haben Sie Hinweise darauf, dass die Sanktionen vom Oktober im Fall Nawalny irgendeine Wirkung gezeigt haben? Wenn ja, welche?

BURGER: Die Sanktionen, die im Oktober im Zusammenhang mit dem Fall Nawalny verhängt wurden Herr Seibert hat darauf hingewiesen , knüpfen an die Verantwortung an, die die sanktionierten Personen aufgrund ihrer Funktion dafür haben, dass es zu dieser Verletzung des Chemiewaffenübereinkommens gekommen ist. Unsere Forderung an Russland, die Hintergründe, den Hergang und die Verantwortung für dieses Verbrechen für diesen Mordanschlag und für diesen Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen aufzuklären, ist von russischer Seite bisher nicht erfüllt worden.

FRAGE WARWEG: Aus welchen Gründen war ein Mitglied der deutschen Botschaft bei der Gerichtsverhandlung um die Bewährungsverstöße des russischen Staatsbürgers Alexej Nawalny anwesend? Wie oft besuchen deutsche Diplomaten sonst Anhörungen von russischen Bürgern wegen der Verletzung von Bewährungsauflagen?

BURGER: Es entspricht der internationalen Praxis und auch der russischen Gesetzgebung, dass Gerichtsverfahren, die öffentlich sind, beobachtet werden können. Gerade in einem Verfahren, wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Vergangenheit schon Zweifel an der Einhaltung rechtstaatlicher Standards festgestellt hat, ist das natürlich besonders einschlägig.

ZUSATZ WARWEG: Die Frage war, wie oft das geschieht.

BURGER: Dazu kann ich keine zahlenmäßigen Angaben machen. Die Beobachtung von Gerichtsverhandlungen ist jedenfalls ein durchaus übliches Instrument, weil diese, wie gesagt, nach der russischen Gesetzgebung öffentlich sind.

STS SEIBERT: Ich will außerdem noch einmal sagen: Herrn Nawalny die Verletzung von Bewährungsauflagen aus einem Urteil vorzuwerfen, das nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein willkürliches Urteil nach einem Prozess war, der gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hat, verstößt seinerseits gegen rechtsstaatliche Prinzipien.

FRAGE JOLKVER: Zu dem Terminplan: Wann wird innerhalb der EU über mögliche weitere Sanktionen auf Ebene der Außenminister und eventuell auf Ebene der Regierungschefs beraten oder entschieden?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu keinen konkreten Zeitplan nennen. Der Hohe Vertreter plant, diese Woche nach Russland zu reisen. Sicherlich wird man im Anschluss dann diese Gespräche intensivieren.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage zu den Upload-Filtern. Herr Seibert, ich hoffe, dass Ihre Einleitung, dass das Kabinett heute besonders arbeitsam gewesen sei, nicht zu dem Rückschluss führen sollte, dass das ansonsten nicht so ist.

Die konkrete Frage ist: Die Urheberrechtsreform war ja eigentlich schon für die vergangene Woche als Kabinettsthema vorgesehen. Treffen Informationen zu, dass bei der Verschiebung der CDU-Vorsitzende Laschet eine Rolle gespielt habe, der wiederum mit dem Springer-Chef und Präsidenten der Zeitungsverleger, Herrn Döpfner, Rücksprache gehalten hatte? Das wäre ja sozusagen kabinettsfremder Einfluss. Können Sie das bestätigen, oder dementieren Sie das?

STS SEIBERT: Das Thema ist nicht, wie es einmal vorgesehen gewesen war, in der vergangenen Woche vom Kabinett behandelt worden, weil es noch kurzfristigen Klärungsbedarf gegeben hat. Dieser Klärungsbedarf ist aufgelöst worden. Heute ist das Thema mit Beschluss im Kabinett behandelt worden. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Über das Zustandekommen oder die Arbeit, bis etwas kabinettsreif ist, geben wir hier ja grundsätzlich keine Auskunft.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie dann sagen, in welchen relevanten inhaltlichen Punkten sich das heute verabschiedete Gesetz über die Reform von dem in der vergangenen Woche ja schon eigentlich vorliegenden Entwurf unterscheidet?

STS SEIBERT: Nein, weil ich über die internen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung, die vor einem Kabinettstermin liegen, hier grundsätzlich keine Auskunft gebe. Jetzt geht es um den beschlossenen Gesetzentwurf. Über den ist die Bundesregierung natürlich sehr auskunftsbereit.

FRAGE JUNG: Das ist interessant, weil das Bundesjustizministerium den Entwurf schon der Presse vorgestellt hat. Das war also jetzt nicht geheim, Herr Seibert.

Ich habe eine inhaltliche Frage, zu der sich vielleicht das BMJV äußern kann, falls Herr Seibert das nicht kann. Der Plan ist ja jetzt: Wenn Presseartikel in den Upload-Filter eingespeist werden, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass fälschlicherweise andere Texte gesperrt werden, die dasselbe Zitat enthalten, wenn zum Beispiel viele Medien unabhängig voneinander über ein Interview der Kanzlerin reden und Zitate verwenden. Laut Artikel 17 der EU-Richtlinie muss bei der Umsetzung in nationales Inhalt die Sperrung von legalen Inhalten verhindert werden. Wie macht Ihre Reform das?

BÖNNIGHAUSEN: Ganz allgemein: Ich hatte hier, glaube ich, schon einmal im Zusammenhang mit dem Vorentwurf erläutert, wie unser System mit den geringfügigen Nutzungen, die erlaubt sein sollen, und dem Mechanismus, den wir eingebaut haben, aussieht. Zu dem konkreten Fall, den Sie erwähnt haben, dass es also auch legale Inhalte treffen kann, die irgendwo anders zitiert sind, kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, aktuell nichts sagen. Wenn ich dazu Genaueres in Erfahrung bringen kann, werde ich das gerne nachreichen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es geht nicht um eine geringfügige Nutzung. Ich frage ja nicht die „BILD“-Zeitung, ob ich ein Merkel-Zitat verwenden kann, sondern es ist ja für alle da. Trotzdem kann es sein, dass die „BILD“-Zeitung einen Artikel sperren lässt, in dem das Zitat gefallen ist. Das wäre dann kontraproduktiv und nicht legal. Können Sie uns konkret sagen, wie diese Sperrung verhindert wird?

Den Entwurf haben Sie ja gerade angesprochen. Können Sie die Antwort nachreichen, was seit letzter Woche verändert wurde?

BÖNNIGHAUSEN: Was die inhaltliche Frage angeht, muss ich tatsächlich sagen, dass ich Ihnen das hier ad hoc nicht sagen kann. Ich kann gerne nachreichen, wie das ist, wenn ich Informationen dazu bekomme. Ich muss meine Kolleginnen und Kollegen fragen, weil das sehr spezifisch ist.

VORS. WELTY: Herr Seibert, möchten Sie ergänzen?

STS SEIBERT: Nein.

FRAGE: Meine Frage bezieht sich auf den Regierungsauftrag für Mario Draghi in Italien in diesen Minuten. Wie kommentiert die Bundesregierung diese Nachricht?

Wie sieht die Bundesregierung die Entscheidung von Sergio Mattarella? Ist das eher eine gute oder eine schlechte Nachricht für die deutsch-italienische Zusammenarbeit?

STS SEIBERT: Das sind innenpolitische Entscheidungen, die jetzt in Italien zu treffen sind und die ich als Sprecher der Bundesregierung grundsätzlich nicht kommentiere.

FRAGE COERPER: Ich habe eine Frage zu dem gestrigen Interview mit der Kanzlerin in der ARD und zur Impfstoffbeschaffung. Herr Seibert, die Kanzlerin hat gestern gesagt: Das, was uns für das erste Quartal versprochen war, bekommen wir auch. – Im Fall von AstraZeneca waren ursprünglich mindestens 80 Millionen Dosen für das erste Quartal zugesagt. Das wurde dann auf, glaube ich, 31 Millionen Dosen korrigiert. Dann wurden der Kommissionspräsidentin noch einmal 9 Millionen Dosen zugesagt. Das macht 40 Millionen Dosen. Was kommt jetzt, 80 Millionen oder 40 Millionen Dosen?

STS SEIBERT: Zu den konkreten Zahlen: Es steht natürlich die Aussage der Bundeskanzlerin. Ich würde gerne das Bundesgesundheitsministerium bitten, das für Deutschland noch einmal vorzutragen.

NAUBER: Die Zahlen hat Herr Kautz hier bereits am Montag vorgetragen. Im ersten Quartal werden wir von BioNTech 11 Millionen Dosen, von Moderna 1,8 Millionen Dosen und von AstraZeneca 5,6 Millionen Dosen erhalten.

Die EU-Zahlen müssten Sie, ehrlich gesagt, bei der EU abfragen.

ZUSATZFRAGE COERPER: Aber 5,6 Millionen Dosen von AstraZeneca im ersten Quartal – kann es sein, dass das ein Teil der 80 Millionen Dosen ist? Dann würden wir ja relativ wenig bekommen.

NAUBER: Wie gesagt: Die Gesamtzahl für die EU müssen Sie bei der EU erfragen. Dies ist die Zahl, die ich Ihnen für Deutschland für das erste Quartal nennen kann.

FRAGE TIEDE: Herr Seibert, die Agentur Bloomberg berichtet, dass dem Kanzleramt im Sommer die Impfstoffbeschaffung zu langsam gegangen sei und die Kanzlerin dann die EU-Kommissionspräsidentin kontaktiert habe und gebeten habe, den Prozess zu beschleunigen. Stimmt das? Wenn ja, wann war das, und welches Ergebnis gab es?

STS SEIBERT: Erstens kenne ich den Bloomberg-Bericht nicht. Zweitens werde ich hier ganz grundsätzlich nicht über die Kommunikation zwischen der Europäischen Union oder der Kommissionspräsidentin und der Bundeskanzlerin im Rahmen vertraulicher Gespräche berichten.

Wir haben ja vielfach genau gesagt, an welchem Punkt das Mandat der ursprünglichen Impfallianz aus vier Mitgliedstaaten dann an die Europäische Kommission übergegangen ist. Wir haben dargelegt, warum wir diesen Weg unterstützt haben, nämlich weil dadurch eine ganz andere Einkaufskraft erreicht werden konnte und weil auch erreicht werden konnte, dass sich eben auch kleine europäische Mitgliedstaaten einer Impfstoffversorgung sicher sein konnten, die für sich alleine auf den Märkten vielleicht Schwierigkeiten mit der Beschaffung gehabt hätten.

Über einzelne Gespräche, die es gegeben hat oder nicht ich kenne den Bericht ja gar nicht , gebe ich hier keine Auskunft.

ZUSATZ TIEDE: Ich habe Ihnen den Link geschickt.

STS SEIBERT: Sie haben mir einen Link geschickt? Ich würde jetzt aber trotzdem erst einmal diese Pressekonferenz zu Ende bringen, bevor ich freundliche SMS lese. Das ist aber ein guter Service. Wenn sich das hier durchsetzt!

FRAGE JORDANS: Die britische Regierung sagt, Studien stützten das britische Vorgehen, die zweite Dosis des AstraZeneca-Impfstoffs erst nach zwölf Wochen zu geben und somit mehr Erstimpfungen durchführen zu können. Sieht die Bundesregierung einen Anlass dafür, das Zurückhalten der zweiten Dosis wie bisher praktiziert noch einmal zu überprüfen?

NAUBER: Die Ständige Impfkommission hat sich dazu ja schon geäußert und gesagt, dass die Abstände eingehalten werden sollen.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, ich wäre jetzt fast geneigt zu fragen, wie man an Ihre Handynummer kommt, wenn Kollegen die haben. Aber zur Sache: Die Kanzlerin hat ja am 2. Februar bzw. nach dem Impfgipfel laut Überschrift von „FOCUS online“ gesagt: Merkel erteilt Privilegien für Geimpfte klare Absage. – Am gleichen Abend kam dann bei Merkur.de das Zitat von Frau Merkel: Da muss man vielleicht Unterschiede machen und sagen, wer das nicht möchte, also impfen, der kann bestimmte Dinge vielleicht nicht machen. – Wie kam es denn zu dem Stimmungswandel innerhalb von 24 Stunden?

STS SEIBERT: Erst einmal hat sich die Bundeskanzlerin in diesem Interview gestern auch noch einmal ganz klar mit dem fälschlichen Begriff „Privilegien“ auseinandergesetzt. Es geht natürlich nicht um Privilegien, weswegen dies auch nicht der Begriff ist, den sie in dem gestrigen Interview verwendet hat, sondern es geht darum, dass wir alle Grundrechte haben und dass diese Grundrechte aus Gründen der Pandemie zurzeit eingeschränkt sind. Wenn es also Öffnungen geben wird, dann wird das nicht eine Rückkehr zu Privilegien, sondern eine Rückkehr zu Grundrechten sein. Das ist erst einmal das Erste.

Dann hat sie zweitens gesagt, dass es selbstverständlich das ist die Politik der Bundesregierung eine freiwillige Entscheidung jedes Bürgers und jeder Bürgerin sein wird und bleiben wird, sich impfen zu lassen. Wir hoffen auf eine sehr starke Impfbeteiligung; das ist, glaube ich, sehr klar. Die EMA hat sichere und wirkungsvolle Impfstoffe nach reichlicher Prüfung zertifiziert. Deswegen werben wir um Vertrauen für diese Impfstoffe. Aber das bleibt freiwillig.

Dann hat sie sehr viel später das ist jetzt etwas, was man sicherlich noch nicht genauer sagen kann darüber gesprochen, was sein könnte, wenn Menschen dann, wenn allen anderen ein Angebot gemacht worden ist, sagen „Ich will das aber nicht“, und ob das dann zu bestimmten Einschränkungen führen würde oder nicht. Mehr kann ich Ihnen dazu heute noch nicht sagen.

Das Entscheidende ist: Es bleibt freiwillig. Wir hoffen auf eine große Beteiligung und werben auch dafür.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ich verstehe es jetzt aber immer noch nicht. Gab es diesen Sinneswandel, wenn sie am Montag „Keine Sonderrechte“ sagte und sich das dann am Dienstag vorstellen konnte, oder gab es diesen Sinneswandel nicht?

STS SEIBERT: Von Sonderrechten ist doch gar nicht die Rede.

ZURUF REITSCHUSTER: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

STS SEIBERT: Nein. Ich weiß schon, was Sie meinen, und davon ist nicht die Rede gewesen.

FRAGE HAENTJES: Welche Dinge meint die Bundeskanzlerin, wenn sie sagt, Menschen, die sich nicht impfen lassen, könnten womöglich bestimmte Dinge nicht machen? Was können Geimpfte dann machen, was nicht Geimpfte nicht machen können?

STS SEIBERT: Wir haben Anfang Februar und sind in einer Phase darüber haben wir ja hier viel gesprochen , in der erst einmal nur relativ wenige Menschen im Moment etwa 2,5 Millionen in den Genuss einer Impfung gekommen sind. Es gibt eine klare Priorisierung. Wir haben so viel Impfstoff bestellt und rechnen mit der Auslieferung, dass bis zum Ende des Sommers jedem ein Angebot gemacht werden soll. Es bleibt trotzdem freiwillig.

Wenn diese Phase dann erreicht ist, muss man darüber nachdenken, ob es irgendwelche Auswirkungen hat, wenn jemand die Entscheidung trifft, „Nein, ich möchte das nicht“ zu sagen. Mehr ist nicht gesagt worden.

Heute haben wir eine ganz andere Lage und müssen darauf hinarbeiten das tun wir auch , dass wir mit dem Impfen vorankommen.

FRAGE JESSEN: Sie sprachen an, dass die Bundesregierung auf eine hohe Impfbereitschaft hofft. Die Frage geht an Sie oder gegebenenfalls das BMG. Haben Sie einen Überblick darüber, wie viele der Impfberechtigten oder Eingeladenen „Nein, ich möchte das lieber nicht“ gesagt haben? Das wäre ja als Momentaufnahme ein Indiz für die Impfbereitschaft. Können Sie uns diese Zahlen nennen?

STS SEIBERT: Ich hoffe, dass BMG kann das. Ich höre von sehr hoher Zustimmung zum Impfen, gerade in den Pflegeheimen, die ja im Moment zuerst im Fokus stehen. Aber vielleicht haben Sie die Zahlen.

NAUBER: Aktuell kann ich Ihnen darüber keinen umfassenden Überblick geben. Ich kann aber gerne schauen, ob wir das nachreichen können.

FRAGE COLLIT: Gibt es etwas, das die Bundesregierung machen kann, will oder wird, falls der Sputnik-V-Impfstoff von der EMA autorisiert wird, oder wird man warten, bis der Tag kommt, und sich erst dann darum kümmern?

NAUBER: Der Bundesgesundheitsminister hat am Wochenende in einem Interview mit der „FAS“ bereits betont, dass nichts dagegen spricht, einen russischen Impfstoff in Europa einzusetzen. Wörtlich hat er gesagt:

„Entscheidend ist: Es braucht eine reguläre Zulassung nach europäischem Recht. Wenn ein Impfstoff sicher und wirksam ist, egal in welchem Land er hergestellt wurde, kann er bei der Bewältigung der Pandemie natürlich helfen.“

Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

FRAGE COERPER: Der Sputnik-Impfstoff wird meines Wissens in Ungarn doch schon verimpfen, obwohl er keine EMA-Zulassung hat, oder?

NAUBER: Das müssen Sie in Ungarn fragen.

ZUSATZFRAGE COERPER: Wie kann das sein? Ich frage nur, um es zu verstehen. Kann dann jetzt jeder irgendetwas verimpfen?

NAUBER: Sie müssen in Ungarn nachfragen, wie man dort die Zulassung dieses Impfstoffs geregelt hat. Das kann ich Ihnen nicht sagen.

FRAGE JOLKVER: Stimmt es, dass, falls Sputnik zugelassen wird, die Produktion dieses Präparats in Deutschland möglich sein wird?

NAUBER: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Im Moment ist es so, dass dieser Impfstoff nicht in Europa zugelassen ist. Alles Weitere, das ich dazu sagen kann, habe ich Ihnen gesagt.

STS SEIBERT: Ich glaube, das kann man einfach noch nicht sagen. Das Erste muss ein Antrag bei der EMA und die Vorlage aller notwendigen Belege, Dokumentationen, Testreihen usw. gegenüber der EMA sein. Nur dann wird man überhaupt über diese Frage reden können.

Ich glaube, beim Impfgespräch am Montag, an dem ja Vertreter der Impfstoffhersteller und der entsprechenden Verbände beteiligt waren, ist klar geworden, dass es jetzt nicht gerade ein Überangebot an pharmazeutischen Fabriken in Deutschland gibt, die nur darauf warten, endlich einen Impfstoff herstellen zu können. Es ist eine große Anstrengung nicht nur der beteiligten Firmen, sondern auch der Bundesregierung und der lokalen Politik gewesen, für BioNTech das Werk in Marburg jetzt sozusagen an den Start zu bringen.

FRAGE STEINKOHL: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Es wird ja jetzt verstärkt nach Virusmutationen gesucht. Bei der letzten Bund-Länder-Runde am 19. Januar hat der Bund zugesagt, bis Anfang Februar das wäre also jetzt eine Auswertung vorzulegen. Gibt es diese Auswertung über die Verbreitung der Mutationen schon? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

NAUBER: Ja, wir haben diese Sequenzierung deutlich ausgeweitet und weiten sie deutlich aus. Das RKI hat angekündigt, diese Daten zeitnah vorzulegen.

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Gibt es die Auswertung also noch nicht?

NAUBER: Nein.

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat gestern gesagt: „Wir werden Anfang nächster Woche, so hoffe ich, Zahlen haben, wie weit dieses veränderte Virus schon um sich gegriffen hat.“

FRAGE TIEDE: Aus Baden-Württemberg gibt es bisher unveröffentlichte Zahlen, die aus den Laboren stammen. Dort sind es etwa 9 Prozent bis 11 Prozent, die schon das britische bzw. das südafrikanische Virus betreffen. Die Stadt Köln hat Daten veröffentlicht, die ähnlich sind. In Großbritannien hat der Anstieg des Anteil von 3 Prozent auf 99 Prozent ganze zweieinhalb Monate gedauert. Womit rechnet das Bundesgesundheitsministerium? Wie schnell wird sich das Virus dann in Deutschland ausbreiten? Welche Konsequenzen muss das haben?

NAUBER: Wie gesagt: Das RKI wird die Daten für Deutschland in Kürze vorlegen, und dem kann ich jetzt nicht vorgreifen.

FRAGE JUNG: Ich würde gerne von Herrn Seibert wissen, warum Masken für Bedürftige jetzt wieder nicht im Kabinett behandelt wurden. Woran scheitert es?

An das BMG: Sie sprechen im Moment von 4,5 Millionen Anspruchsberechtigten für diese OP- und FFP2-Masken. Fallen darunter auch Studierende?

Jeder soll ja zehn Masken bekommen. Wie lange sollen diese zehn Masken halten? Wann kommen neue zehn Masken, jeden Monat, jede Woche?

STS SEIBERT: Der Bundessozialminister und der Bundesgesundheitsminister haben ja gemeinsam vor der Presse verkündet, dass diese Unterstützung durch die Sachleistung der Masken für Hartz-IV-Empfänger kommen wird. Deswegen würde ich die beiden Ministerien bitten, die Beantwortung zu übernehmen.

NAUBER: Ich kann Ihnen dazu nicht mehr sagen, als Herr Kautz Ihnen hier am Montag schon gesagt hat. Die Verordnung ist in Arbeit.

ZUSATZ JUNG: Aber die ist seit zwei Wochen in Arbeit, und Sie hatten angekündigt, dass das sehr zeitnah umgesetzt werden würde. Sie können doch zumindest begründen, warum der aktuelle Plan laut Herrn Kautz und Herrn Spahn ist, dass jeder Berechtigte zehn Masken bekommen soll.

VORS. WELTY: Herr Jung, darf ich Sie bitten, sich kurz zu fassen?

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie kann ja dann wenigstens die Frage beantworten! – Warum jetzt zehn? Wie lange sollen die halten? Wann gibt es neue?

NAUBER: Ich kann Ihnen trotzdem nur sagen, dass ich dem, was Herr Kautz hier gesagt hat, heute nichts hinzufügen kann. Wir werden uns zu den Details äußern, wenn die Verordnung fertig ist. Das bleibt abzuwarten.

FRAGE COERPER: Diese Masken sollten ja an sozial Schwache und an Hochbetagte gehen. Jetzt gibt es in Deutschland kerngesunde Vierjährige, die Briefe und Maskengutscheine von der Bundesregierung bekommen. Wie erklären Sie sich das?

NAUBER: Die erste Maskenverordnung, die wir Mitte Dezember gemacht haben, sah ja nicht nur den Versand von Gutscheinen für Hochbetagte vor, sondern auch für Menschen mit Vorerkrankungen. Dafür werden Daten zugrunde gelegt, die bei den Krankenkassen hinterlegt sind. Insofern ist das jetzt nicht nur eine Frage des Alters, sondern im Zweifelsfall spielt auch eine Rolle, ob eine Vorerkrankung bzw. eine entsprechende Diagnose bei den Kassen hinterlegt ist.

ZUSATZ COERPER: In dem Fall war das nicht so.

STS SEIBERT: Bei einem Projekt, sage ich einmal, das 34 Millionen Menschen in den Blick nimmt und 34 Millionen Menschen mit Masken unterstützen will, gibt es vielleicht auch den einen oder anderen Fall, in dem die Post an den Falschen kommt. Ich glaube nicht, dass man das in irgendeiner Weise pauschalisieren kann. Das ist eine äußerst nützliche Maßnahme, die für Menschen über 60 und Menschen mit Vorerkrankungen eine ganz wichtige Hilfe in diesem Winter leistet.

FRAGE REITSCHUSTER: An Frau Nauber: Wie ist das mit den PCR-Tests gehandhabt, die positiv ausschlagen und bei denen es keine klinischen Symptome gibt? Gibt es da die Möglichkeit für einen Zweittest? Fußballspieler und Prominente machen das ja oft. Wie ist die Regelung, was hat sich da seit Einführung der PCR-Tests geändert?

NAUBER: Herr Reitschuster, ich glaube, es ist jetzt das fünfte Mal, dass Sie diese Frage stellen. Herr Drosten, Herr Wieler und Herr Gülde haben ihnen dazu Auskunft gegeben, und am Montag haben Sie auch noch einmal Herrn Kautz gefragt. Ich hab dem jetzt wirklich nichts mehr hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Es ist tatsächlich das fünfte Mal, dass ich die Frage stelle, und es muss doch möglich sein, dass man beim fünften Mal eine Antwort bekommt. Also noch einmal die Frage: Wie handhaben Sie das?

NAUBER: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE JENNEN: An Frau Einhorn zum Thema Nord Stream 2: Das „Handelsblatt“ hatte mit Bezug auf einen US-Diplomaten berichtet, dass die USA bereit wären, mit der Bundesregierung über Nord-Stream-Sanktionen zu verhandeln, dass Deutschland allerdings ein Angebot vorlegen müsse. Zum einen: Haben Sie auch solche Signale von den USA bekommen? Zum anderen: Plant die Bundesregierung tatsächlich, ein Angebot vorzulegen?

EINHORN: Zum Thema Nord Stream 2 hat Herr Seibert heute schon alles gesagt, was dazu zu sagen ist.

Zu dem, was Sie jetzt hinsichtlich den USA ansprechen: Erstens. Zu den Äußerungen, von denen Sie eventuell gelesen haben oder die da gefallen sein sollen, kann ich mich jetzt nicht äußern; die sind mir auch nicht bekannt. Zweitens geben wir generell auch keine Auskunft darüber, was wir zwischenstaatlich intern beraten oder besprechen. Das ist ja nicht Gegenstand unserer öffentlichen Verlautbarungen hier.

FRAGE TOWFIGH NIA: An Herrn Burger zum Thema Afghanistan: Ihr Minister hat gestern die US-Abzugspläne stark kritisiert. Gibt es irgendwelche Bestrebungen, die USA davon abzuhalten, aus Afghanistan abzuziehen?

Wie sehen Sie momentan die Sicherheitslage in Afghanistan?

BURGER: Ich würde Ihrer Interpretation der Äußerungen des Ministers an dieser Stelle gerne widersprechen: Das war keine Kritik an den USA. Es ging vielmehr darum das hat der Minister hervorgehoben , dass wir uns mit den USA jetzt in einem sehr engen Abstimmungsprozess befinden. Der Minister hat mit seinem amerikanischen Amtskollegen Antony Blinken vereinbart, dass wir, weil wir gemeinsam in Afghanistan engagiert sind, auch über die Zukunft und hoffentlich auch das Ende dieses Einsatzes gemeinsam unter Verbündeten beraten wollen. Wir sind uns einig, dass der Einsatz dort beendet werden soll. Wir wollen das aber koordiniert machen und wir wollen das mit Blick auf die Entwicklung der Lage vor Ort machen. Der Minister hat gesagt: Es ist wichtig, den politischen Prozess und den Truppenabzug miteinander zu verbinden, um eine Situation zu verhindern, in der die Taliban keine Lösung mehr am Verhandlungstisch suchen würden. Genau das ist Gegenstand eines sehr partnerschaftlichen Dialogs mit den USA. Auch die neue Administration hat ja angekündigt, den Stand der Verhandlungen und auch die Einhaltung der Vereinbarungen, die es gibt, zu überprüfen. Insofern befinden wir uns da in enger Absprache mit den anderen Verbündeten.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Noch einmal: Wie sehen Sie momentan die Sicherheitslage in Afghanistan? Gehen Sie davon aus, dass die USA nach dem 1. Mai weiterhin in Afghanistan bleiben?

BURGER: Wie gesagt, unser Ziel ist, dass wir diesen Einsatz gemeinsam so zu Ende bringen, dass die Fortschritte, die in den letzten Jahrzehnten in Afghanistan erreicht wurden beispielsweise im Bereich der Frauenrechte, aber auch beim wirtschaftlichen Wiederaufbau, bei der Versorgung und bei der humanitären Lage , nicht gefährdet werden. Dafür ist es notwendig, die Diskussion über den Abzug und den Zeitplan für diesen Abzug zu verknüpfen mit dem Fortschritt bei den Friedensverhandlungen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Sie reden ja gerne über Gespräche, die schon stattgefunden haben. Dazu eine Frage: Der afghanische Präsident Ghani hat beim Aspen Institute gesagt, dass er mit den Regierungschefs von Kanada, Norwegen und auch Deutschland über die Weiterführung der Allianzmission in Afghanistan geredet habe. Erstens: Stimmt es, dass es dieses Gespräch mit Frau Merkel gab? Zweitens: Stimmt es, dass die Bundesregierung daran interessiert ist, nicht aus Afghanistan abzuziehen, sondern die Mission dort weiterzuführen?

STS SEIBERT: Es stimmt wir haben das ja auch öffentlich gemacht , dass die Bundeskanzlerin mit Präsident Ghani vor einigen Tagen ich kann es Ihnen jetzt nicht ganz auswendig sagen gesprochen hat. Wir haben dazu eine Pressemitteilung herausgegeben, auf die ich Sie verweisen würde. Ansonsten gilt das, was Herr Burger für das Auswärtige Amt gerade gesagt hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn der afghanische Präsident sagt, dass die Bundesregierung die Mission weiterführen möchte, dann ist das doch einen Kommentar wert?

STS SEIBERT: Wir haben nach dem Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und Präsident Ghani eine Pressemitteilung herausgegeben; die will ich Ihnen gerne noch besorgen. Ansonsten hat der Sprecher des Auswärtigen Amtes hier gerade die Position der Bundesregierung wiedergegeben.

Das Gespräch fand übrigens am Mittwoch, dem 27. Januar, statt. Daran hat mich jemand erinnert, der offensichtlich meine Handynummer hat.

FRAGE DR. PONTZEN: Zu der heutigen V-Mann-Entscheidung in Karlsruhe: Wie beurteilen Sie diese Entscheidung? Zum Hintergrund: Die Bundesregierung darf einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes weiter vor dem Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestages geheim halten. GRÜNE, LINKE und FDP würden den Mann gern befragen.

DR. LAMMERT: Die Bundesregierung sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in ihrer Auffassung bestätigt. Wir sind zuversichtlich, dass auf dieser Basis auch in Zukunft die erforderliche Sicherheit beim Einsatz von Vertrauenspersonen gewährleistet werden kann. Wir werden das Urteil jetzt aber zunächst einmal sorgfältig prüfen und auswerten.

FRAGE REITSCHUSTER: An Herrn Seibert und gegebenenfalls Herrn Dr. Lammert: Herr Seibert, Sie hatten hier im Januar ausgeführt, dass die Bundesregierung bzw. die Kanzlerin es sehr kritisch sehe, dass der Account von Präsident Trump auf Twitter gesperrt wurde. Nun kommt es in Deutschland massiv zu Sperrungen gerade auf YouTube ich habe das auch persönlich erlebt. Vor Gericht haben diese Sperrungen nicht Bestand, aber die Gerichtsverfahren sind sehr teuer; da besteht also keine Waffengleichheit. Höchstrichterliche Rechtsprache sagt wegen der Monopol

VORS. WELTY: Ich glaube, wir haben Ihren Punkt verstanden.

FRAGE REITSCHUSTER: Genau. Was macht die Bundesregierung? Hat die Bundesregierung Pläne, hier etwas zu unternehmen?

STS SEIBERT: Das, was ich damals im Namen der Bundeskanzlerin über die komplette Sperrung des Twitter-Accounts des US-Präsidenten gesagt habe, hat Bestand. Da ging es nicht um eine Anmerkung zu einem einzelnen Tweet, sondern da ging es um die komplette Verweigerung des Zugangs. Wir haben damals gesagt, dass es dafür einen staatlich-gesetzlichen Rahmen geben muss, der demokratisch zustande gekommen sein muss, und dass das nicht im Ermessen von Unternehmensführungen liegen soll. Dazu habe ich heute auch nichts Neues hinzuzufügen.

Wir haben in Deutschland durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine juristische Situation das kann Ihnen das zuständige Justizministerium sicherlich genauer erklären. Ich kenne jetzt aber auch nicht Ihre persönlichen Probleme mit diesem Sachverhalt.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie haben jetzt gesagt, dass ein gesetzlicher Rahmen zustande kommen soll. Ist das dahingehend aufzufassen, dass Sie das vorhaben, und wenn ja: Wie soll er zustande kommen?

STS SEIBERT: Ich habe ja das in Deutschland zuständige Gesetz genannt. Das ist ein wichtiges Gesetz, um genau diese Ziele zu erreichen.

FRAGE JESSEN: An das Auswärtige Amt zum Thema Israel/Iran: Herr Burger, die israelische Regierung hat eingeschätzt, dass Iran innerhalb eines halben Jahres in der Lage sei, eine Atombombe zu bauen. Befürchten Sie in der Konsequenz dieser Einschätzung militärische Angriffe seitens Israel gegen iranische Anlagen, wie es sie in der Vergangenheit ja bereits gab?

Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Weigerung Israels oder die Ablehnung Israels, das Atomabkommen zu erneuern?

BURGER: Ich fange vielleicht einmal mit unserer Bewertung des iranischen Atomprogramms an. Aus unserer Sicht besteht derzeit eine Lage, in der Iran schon seit einiger Zeit systematisch gegen die Wiener Nuklearvereinbarungen verstößt, wodurch sich natürlich auch die Ausbruchszeit verkürzt hat. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Daher ist es wichtig, dass wir jetzt gemeinsam mit allen Beteiligten inklusive Iran die nächsten Schritte ausloten, wie wir zu einer Wiederbelebung des JCPOA kommen können. Sie haben die Äußerungen der neuen amerikanischen Regierung dazu zur Kenntnis genommen. Wie genau ein solcher Prozess nun aussehen kann, wird jetzt sehr schnell Gegenstand von Gesprächen sein. Erste Kontakte dazu auch mit der amerikanischen Administration hat es auch schon gegeben. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg, um einen iranischen Weg zu Atomwaffen zu verhindern.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie haben damit aber auf die beiden Teilfragen nicht geantwortet, sondern sie weiträumig umfahren. Also noch einmal: Befürchten Sie vor dem Hintergrund der israelischen Äußerung eingedenk historischer Erfahrungen, dass militärische Angriffe Israels drohen? Wie bewerten Sie die Ablehnung Israels der Rückkehr zum JCPOA?

BURGER: Ich weiß nicht, auf welche historischen Erfahrungen Sie nun anspielen. Ich möchte jetzt auch nicht über israelische Schritte spekulieren. Ich habe Ihnen gesagt, wie unsere Haltung zum JCPOA ist. Die Haltung der neuen amerikanischen Administration zum JCPOA kennen Sie auch. Ich denke, das ist auch das, worauf es ankommt, denn Deutschland, die E3, die Europäische Union und die USA zusammen mit den anderen ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats sind ja zusammen mit Iran die Parteien im JCPOA.

FRAGE TOWFIGH NIA: Der iranische Außenminister Sarif hat sich in einem Interview mit CNN dafür eingesetzt, dass die Europäische Union als Vermittler zwischen den USA und dem Iran auftritt. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Würde die Bundesregierung es begrüßen, wenn die USA zumindest die Trump-Sanktionen gegen Iran aufheben würde?

BURGER: Der Hohe Vertreter der EU spielt ja als Koordinator der Joint Commission im JCPOA eine ganz zentrale Rolle für die Bewahrung und für die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen. Wie gesagt: Wie nun genau die Sequenz der nächsten Schritte in den Gesprächen zu einer aus unserer Sicht sehr wünschenswerten Wiederbelebung des JCPOA aussieht, ist derzeit Gegenstand von Sondierungen unter den Partnern.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Noch einmal auf die Rolle der EU als Vermittler angesprochen: Würde die Bundesregierung diese Rolle unterstützen? Es geht dabei ja nicht um die Sequenz der Schritte. Kann die EU hier als Vermittler auftreten?

BURGER: Innerhalb des JCPOA hat der Hohe Vertreter der EU die Rolle des Koordinators. Das ist im JCPOA so festgelegt; das wissen Sie bestimmt sehr gut, weil Sie die Geschichte des JCPOA sehr eng verfolgt haben.

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