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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 10. Februar 2021

Themen: Kabinettssitzung (Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter Streitkräfte an der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ und Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS), Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät, Änderung des E-Government-Gesetzes und Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches bezüglich der Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Serverinfrastrukturen, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes, Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge, Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes), COVID-19-Pandemie (zusätzliche Mittel für die weltweite Bekämpfung der Pandemie, Update der Corona-Warn-App, heutige Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer, Überbrückungshilfen, Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung zu den Auswirkungen der „Querdenken“-Demonstrationen, Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger, Impfungen, Schutzmasken für Empfänger von Arbeitslosengeld II), Indo-Pazifik-Leitlinien der Bundesregierung, Positionspapier „Gedanken zur Zukunft der Bundeswehr“, Nord Stream 2, Entscheidung des Landgerichts München zu einer Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit Google, Lobbyregister, Mikrochipmangel in der Autoindustrie, Fall Alexej Nawalny, Pläne Polens zu einer Steuer auf Werbung, Pressefreiheit in Polen und Ungarn, mögliche Hilfen für Regionalflughäfen

1:07 Bericht aus dem Kabinett
15:38 Fragen zur Pandemie

Naive Fragen zu:
24:50 Corona-Zuschlag bei Hartz4
– warum erst ab Mai? warum nur einmalig €150? Das sind ja €10 pro bisherigen Pandemiemonat
– welche Belastung der letzten 15 Monate sollen €150 wieder gutmachen?
– warum gibt es nicht €150 pro Monat mehr?

36:14 Operation Sea Guardian
– wie viele Waffenschmuggler wurden in den letzten 12 Monaten erwischt?
– wie viele „Terroristen“?
– wie oft kam die Bundeswehr Geflüchtete auf See zu Hilfe?

41:03 Autonomes Fahren
– ist die „Datenübermittlungsregelung“ aus dem Entwurf rausgefallen, wo zB Routen auf Anfrage über das Kraftfahrt-Bundesamt an den Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt übermittelt werden können? (ab 43:40)

44:44 Milliardenangebot an USA/Nord Stream 2/LNG
– leugnet die Bundesregierung die Authenzität des Leaks? (ab 47:20)
– Frau Demmer, Sie haben am 16. September 2020 zur konkreten Frage zu diesem Angebot gesagt „Es gibt dazu keinen neuen Sachstand“. Das ist doch, Stand heute, eine Falschaussage gewesen. Man könnte auch sagen, Sie haben uns angeschwindelt. Möchten Sie sich korrigieren?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 10. Februar 2021:

SRS’IN DEMMER: Einen schönen guten Tag! Die Bundesregierung hat heute beschlossen, sich vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages weiterhin an der NATO-geführten Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ im Mittelmeer und an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan UNMISS zu beteiligen.

Zunächst ein paar Erläuterungen zur Operation „Sea Guardian“: Angesichts des hohen Wertes maritimer Verkehrs- und Versorgungswege ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die NATO und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung. Die Operation leistet im Mittelmeerraum einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels. Mit „Sea Guardian“ stärkt die NATO die maritime Sicherheit im Mittelmeer zum Nutzen aller Mittelmeeranrainer und nutzer. „Sea Guardian“ ist der einzige multilaterale Ansatz, der diese Aufgaben für den gesamten Mittelmeerraum erfüllt.

Das Mandat soll bei einer unveränderten personellen Obergrenze von bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten aktuell sind es rund 80 bis zum 31. März 2022 verlängert werden.

Zu UNMISS: Südsudan bleibt auf die intensive Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft angewiesen. Die Bundesregierung möchte daher weiter zur Stabilisierung in Südsudan und der Region beitragen. Das deutsche Engagement bei UNMISS ist dabei Teil unserer langjährigen Bemühungen um nachhaltige Konfliktbewältigung und Friedensförderung, die ihre Grundlage in den afrikapolitischen Leitlinien und in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ finden. Wir wollen weiterhin bei der Bewältigung einer der aktuell größten humanitären Krisen weltweit unterstützen und an der Stabilisierung einer Region mitwirken, die außen- und sicherheitspolitisch eine herausgehobene Bedeutung hat.

Das Mandat des Deutschen Bundestages für UNMISS soll ebenfalls bis zum 31. März 2022 verlängert werden.

Dann hat die Bundesregierung heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät beschlossen. Die fortschreitende Digitalisierung führt dazu, dass immer mehr Dienstleistungen elektronisch abgewickelt werden können. Durch die nun vorgelegten Änderungen will die Bundesregierung einen elektronischen Identitätsnachweis mit dem Smartphone ermöglichen. Dadurch können die Bürgerinnen und Bürgern zum Beispiel ein neues Auto bequem per Handy zulassen oder sich ummelden, aber auch ihre Steuererklärung digital abgeben und vielleicht sogar ein Bankkonto eröffnen. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist für ein solches digitales Verfahren natürlich ein wichtiges Element. Das ldentifizierungsverfahren muss sowohl ein hohes Sicherheitsniveau als auch ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit bieten. Der elektronische Identitätsnachweis, der derzeit unter Verwendung des Personalausweises, der elD-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels durchgeführt werden kann, ist in seiner gegenwärtigen Form allgemein als sehr sicheres ldentifizierungsmittel anerkannt. Ab September soll er ohne Ausweiskarte, quasi nur mit dem Smartphone nutzbar sein. Das bedeutet natürlich einen großen Sprung in Sachen Nutzerfreundlichkeit.

Das Bundeskabinett hat heute außerdem zur Weiterentwicklung der Open-Data-Politik der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung eines Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors beschlossen. Der gemeinsame Entwurf von BMWi und BMI ändert die Open-Data-Regelung des Bundes und setzt die neu gefasste europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Insbesondere sind nun Forschungsdaten dem Grunde nach erfasst. Außerdem sind unmittelbare Bundesbehörden mit mehr als 50 Beschäftigten mit wenigen Ausnahmen zur Benennung von Open-Data-Koordinatoren verpflichtet. Der Entwurf dient der Weiterentwicklung der Open-Data-Politik, um die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten aus dem öffentlichen Sektor zu steigern und damit einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und den Einsatz von Schlüsseltechnologien wie künstlicher Intelligenz zu leisten. Mit dem Gesetz wird zugleich ein Vorhaben der Datenstrategie der Bundesregierung umgesetzt.

Neu ist, dass Regelungen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen wie das Verbot von Exklusivlizenzen bei der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors erstmals auch für öffentliche Unternehmen in den Bereichen Wasser, Verkehr und Energie gelten.

Ziel ist es, mit diesem neuen gesetzlichen Rahmen die Nutzung staatlicher Daten durch Unternehmen und Wissenschaft, aber auch durch die Zivilgesellschaft und damit auch eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Auch die Verwaltungstransparenz wird damit erhöht.

Dann hat die Bundesregierung heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches bezüglich der Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Serverinfrastruktur beschlossen. Der Entwurf sieht die Einführung eines neuen Straftatbestands des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet vor. Damit soll der Betrieb all solcher Handelsplattformen strafrechtlich erfasst werden, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung bestimmter Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern. Dies sind insbesondere Straftaten, die sich auf den Menschenhandel sowie den Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen und Kinderpornografie beziehen. Daneben soll auch ein Straftatbestand für das wissentliche oder absichtliche Bereitstellen von Serverinfrastruktur für entsprechende Handelsplattformen geschaffen werden. Zudem werden auch effektive Ermittlungsmöglichkeiten zur Aufklärung des Betriebs entsprechender Handelsplattformen geschaffen.

Dann war heute der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes, kurz, das Gesetz zum autonomen Fahren, im Kabinett. Damit wurde eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für den Einsatz autonomer, also fahrerloser, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb sowie im gesamten nationalen Geltungsbereich, allerdings in durch die zuständigen Landesbehörden vorher festgelegten Betriebsbereichen, geschaffen. Deutschland ist mit dem Gesetz weltweit das erste Land, das fahrerlose Kraftfahrzeuge im Regelbetrieb und eben im gesamten nationalen Geltungsbereich, nicht nur in einzelnen Bundesländern erlaubt. Das Gesetz knüpft an das in der letzten Legislaturperiode beschlossene Gesetz zum automatisierten Fahren an. Es stellt einen zentralen nächsten Baustein dar, um das autonome Fahren in die Praxis zu bringen und Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen zu ermöglichen.

Des Weiteren war im Kabinett der Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge, kurz, das Schnellladegesetz. Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich bis 2030 um 42 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Hierzu leistet die Nutzung reiner Batterieelektrofahrzeuge einen wichtigen Beitrag. Mit dem Gesetz soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit die Bundesregierung eine europaweite Ausschreibung zur Bereitstellung öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge durchführen kann. Für die schnelle Verbreitung von Elektrofahrzeugen ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte, nutzerfreundliche und für jedermann zugängliche Schnellladeinfrastruktur Grundvoraussetzung. Das Schnellladegesetz regelt unter anderem das Ausschreibungsverfahren sowie die dafür notwendigen wesentlichen Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der Bundesregierung.

Über die heutigen Beschlüsse der Bundesregierung zum Insektenschutz wurden Sie bereits in einer Pressekonferenz hier um 11.30 Uhr informiert. Daher möchte ich nur noch ganz kurz auf die Kernpunkte eingehen. Das Bundeskabinett hat heute zwei wichtige Beschlüsse zum Schutz von Insekten gefasst. Neben der Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist dies die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Beides dient der Umsetzung des am 4. September 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Aktionsprogramms Insektenschutz. Insekten spielen in Ökosystemen eine wichtige Rolle. Sowohl die Gesamtmasse als auch die Artenvielfalt von Insekten sind in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark rückläufig. Die Bundesregierung will wirksam gegensteuern.

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes stellt zusätzliche Biotoptypen unter gesetzlichen Schutz. In der Landschaftsplanung soll der Insektenschutz künftig stärker berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf verbietet zudem den Einsatz gewisser Schädlingsbekämpfungsmittel, sogenannter Biozide, in bestimmten Schutzgebieten. Auch die schädlichen Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf Insekten wollen wir mit der Gesetzesänderung eindämmen.

Neben den gerade genannten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung auch eine neue Regelung für die Ausbringungen von Pflanzenschutzmitteln zur Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz beschlossen. Darin geht es um die Einschränkung der Anwendung von Herbiziden und einigen Insektiziden in bestimmten Schutzgebieten sowie an Gewässerrandstreifen. Zudem wurden Regelungen zur Minderung und zum Ausstieg aus dem Einsatz von Glyphosat getroffen.

Nun zu einer Meldung jenseits des Kabinetts: Wie Sie bereits den Agenturmeldungen entnehmen konnten, beabsichtigt die Bundesregierung, für die weltweite Bekämpfung der Coronapandemie zusätzlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Der Großteil der Mittel soll für den Bereich der Impfstoffe verwendet werden. Über die Bereitstellung dieser Mittel wird heute Nachmittag im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beraten werden.

Dem parlamentarischen Verfahren möchte ich hier wie üblich nicht vorgreifen. Grundsätzlich möchte ich aber sagen, dass die Bundesregierung plant, diese Mittel als Teil eines Finanzierungspakets internationaler Partner einzubringen, und dazu unter anderem mit den Partnern im G7-Kreis im Gespräch ist. Deutschland setzt sich gemeinsam mit seinen europäischen und internationalen Partnern weiterhin für einen fairen, bezahlbaren und weltweiten Zugang zu Impfstoffen, Therapeutika und Diagnostika ein. Daher hat sich die Bundesregierung seit Beginn für die Initiative COVAX eingesetzt. Diese multilaterale Initiative möchten wir als wesentliches Instrument zur weltweiten Eindämmung der Pandemie weiter stärken. Dazu haben wir bisher, wie Sie vermutlich bereits wissen, bereits 600 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit der bisherigen Finanzierung in Höhe von insgesamt sechs Milliarden US-Dollar hat die Initiative die Entwicklung, Zulassung und Beschaffung von Impfstoffen, Tests und Medikamenten maßgeblich beschleunigt. So konnten beispielsweise die Beschaffung von Impfstoffen sowie Haftungs- und Zulassungsfragen für 190 Länder koordiniert, die Kosten für Schnelltests für Entwicklungsländer halbiert und 2,9 Millionen Dosen Dexamethason zur Behandlung von COVID-19-Patienten in Entwicklungsländern beschafft werden.

Klar ist das haben wir mehrfach betont , dass die Pandemie nur durch eine gemeinsame internationale Anstrengung erfolgreich eingedämmt werden kann. Daher würden wir es natürlich sehr begrüßen, wenn sich auch andere Länder und internationale Institutionen sowie der Privatsektor an dieser Initiative beteiligen und einen finanziellen Beitrag leisten. Denn die Mittel reichen aktuell bei Weitem noch nicht aus, um der Pandemie auf weltweiter Ebene erfolgreich begegnen zu können und um insbesondere genügend Impfdosen zu finanzieren und zu verteilen.

Noch eine weitere Information jenseits des Kabinetts: Heute startet der Roll-out für ein weiteres Update der Corona-Warn-App. Bis Ende der Woche wird damit die neue Version 1.12 allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stehen. Mit diesem Update können ab sofort auch ältere Apple-Geräte wie iPhone 5s, 6 und 6 Plus genutzt werden. Voraussetzung für den Download im App-Store ist lediglich, dass die Nutzerinnen und Nutzer das Betriebssystem des jeweiligen Smartphones mindestens auf iOS 12.5 aktualisieren. Mit dieser Neuerung könnten zusätzlich 1,7 Millionen Bürger die Corona-Warn-App herunterladen und nutzen. Die User dieser App, also die Nutzer, die die alten Handys haben und jetzt die neue App herunterladen, können die App völlig uneingeschränkt verwenden. Der einzige Unterschied zu den neueren iPhones, die also iOS 13.5 oder höher nutzen, ist, dass im WLAN die Risikoberechnung im Hintergrund nicht sechsmal am Tag aktualisiert wird, sondern nur zweimal am Tag. Allerdings können natürlich auch die alten Handys häufiger aktualisiert werden. Dazu muss die Aktualisierung allerdings manuell ausgelöst werden.

FRAGE SÖNNICHSEN: Ich habe eine Frage zum heutigen Bund-Länder-Treffen. Warum nehmen so viele Bundesminister an der Beratung teil? Gab es das in diesem Umfang schon bei den bisherigen Treffen?

SRS’IN DEMMER: Ja, selbstverständlich. Es ist ja eine Beratung von Bund und Ländern. Das Kabinett, die Bundesregierung, ist in vielen Ressorts mit der Bekämpfung der Pandemie beschäftigt, und somit nehmen eben auch die Minister an den Beratungen teil.

FRAGE MEERKAMM: Warum hat man bei dem heutigen Treffen auf die Hinzuziehung von Experten verzichtet?

SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung und sicher auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, für die ich hier aber nicht spreche – steht in einem regen Austausch mit der Wissenschaft und unterschiedlichsten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Das ist immer eine Entscheidung gewesen, die ad hoc getroffen wurde. Für die heutige Besprechung gab es sehr gute Vorarbeiten. Man hat sich eben entschieden, dieses Mal nicht vorab eine gemeinsame Besprechung mit der Wissenschaft zu schalten.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte ganz gerne sowohl das Wirtschafts- als auch das Bundesfinanzministerium nach den Überbrückungshilfen III gefragt. Vorgestern, gestern und heute gab es massive Kritik, dass diese Hilfen für die Unternehmen einfach nicht abfließen. Gestern hat es in der Unionsfraktion massive Kritik sowohl am Wirtschafts- als auch am Finanzminister gegeben. Es gibt anscheinend zwischen den beiden Ministerien gegenseitige Schuldzuweisungen, wer denn jetzt eigentlich für die Verzögerungen verantwortlich ist.

Frage an Frau Einhorn und Herrn Kuhn: Wer ist denn jetzt schuld daran, dass das Geld so schleppend ausgezahlt wird? Wann wird die Überbrückungshilfe III in voller Schönheit starten?

EINHORN: Ich kann gerne anfangen. Ich kann mich jetzt nicht zu einzelnen Äußerungen aus dem politischen Raum äußern und diese kommentieren. Ich kann aber noch einmal schildern, wo wir stehen und auch warum.

Wir haben uns bei allen Hilfen, die wir bisher herausgegeben und auf das Gleis gesetzt haben, von Anfang an das Ziel gesetzt, dass die Auszahlungen so schnell wie möglich stattfinden. Was die Überbrückungshilfe III angeht, ist es so, dass aktuell die letzten technischen Tests laufen. Wir hoffen jetzt wirklich, das in kürzester Kürze starten zu können und sind, wie gesagt, aktuell bei den letzten technischen Tests. Dann werden Anträge möglich sein und in Kürze Abschlagszahlungen gezahlt werden können.

Bei allen Hilfen muss man beachten, dass es zwar immer Bundeshilfen, Bundesgelder sind, die aufgesetzt und ausgegeben werden, aber dass es immer notwendig ist, mit 16 Bundesländern Vereinbarungen zu treffen und sich abzustimmen. Parallel laufen die Beihilfeabstimmungen mit der Europäischen Kommission. Auch dazu haben wir regelmäßig Neuigkeiten und Verbesserungen zu verkünden, die auch darauf zurückgehen, dass das Bundeswirtschaftsministerium in einem sehr engen Austausch mit der Kommission steht. Das sind aber alles Prozesse, die Zeit benötigen. Wir machen das von Anfang an so schnell es geht. Es geht aber eben immer nur zusammen mit den 16 Bundesländern und der Europäischen Kommission. Das führt teilweise dazu, dass es nicht ganz so schnell geht, wie wir uns das wünschen würden. Wir tun diesbezüglich aber unser Bestes.

DR. KUHN: Ich kann mich dem eigentlich nur anschließen. Sowohl das Bundesfinanzministerium als auch das Bundeswirtschaftsministerium teilen die Ansicht, dass wir hier so schnell wie möglich vorankommen müssen und arbeiten mit Hochdruck daran, dass diese Gelder schnell fließen. In Bezug auf die November- und Dezemberhilfe ist es so, dass die Gelder jetzt fließen. Wir hoffen, dass das bei der Überbrückungshilfe III auch sehr schnell gelingt.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Zum einen würde mich würde interessieren, was „kürzeste Kürze“ heißt. Vielleicht können Sie das definieren.

Zweitens ist die Frage nicht richtig beantwortet worden, dass es offenbar eine gegenseitige Schuldzuweisung gibt. Welches Ministerium baut jetzt bürokratische Hürden auf, sodass das nicht in Gang kommt? Oder sind die Länder daran schuld?

EINHORN: Ich denke, es ist gar nicht notwendig, hier jetzt einen Schuldigen zu benennen. Ich habe ja geschildert, warum es so lange dauert wie es dauert, weil nämlich Abstimmungen nötig sind, weil es um viele Milliarden Euro geht, weil es darum geht, jeweils Schnittstellen zu den 16 Bundesländern zu programmieren und weil es um beihilferechtliche Fragen geht. Dies alles benötigt in der Umsetzung eine gewisse Zeit und lässt sich nicht von heute auf morgen regeln, auch wenn jeder auch wir und das Bundesfinanzministerium gerne hätte, dass es noch schneller ginge.

Zum zeitlichen Rahmen kann ich keine weiteren Angaben machen. Wir sind aber bei den letzten technischen Tests und hoffen, dass das dann in Kürze starten kann.

DR. KUHN: Ich kann das nur bestätigen. Alle Beteiligten haben das Ziel, dass diese Gelder schnell fließen und arbeiten mit Hochdruck daran.

FRAGE JORDANS: Meine Frage richtet sich an Frau Demmer, gegebenenfalls auch an BMG und BMI. Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim hat gestern eine Studie zu den Auswirkungen der „Querdenken“-Demonstrationen im November 2020 auf das Pandemiegeschehen in Deutschland vorgelegt. In dieser Studie sind die Autoren zu dem Schluss gekommen, dass die Demonstrationen dazu beigetragen haben, dass sich das Coranavirus innerhalb von Deutschland stark verbreitet hat. Ich weiß jetzt nicht, ob Sie die Studie gelesen haben. Ich habe sie Ihnen gestern zugeschickt. Sieht man denn im Ministerium für Gesundheit, im Ministerium für Inneres oder im Kanzleramt eine Notwendigkeit, aus der Studie Konsequenzen für die Handhabe solcher Demonstrationen zu ziehen? Folgt man den Schlüssen der Studie?

SRS’IN DEMMER: Wir haben die Studie zur Kenntnis genommen. Die Bundespressekonferenz ist jetzt aber nicht der Ort, um einzelne Studien zu bewerten. Das machen wir ja grundsätzlich nicht.

Sowohl das Kanzleramt als auch die Fachministerien nehmen den wissenschaftlichen Diskurs zu Corona und die Auswirkungen auf die Pandemie natürlich sehr genau zur Kenntnis. Das schließt auch neue Studien und ihre Ergebnisse mit ein. Ich habe ja eben auch darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung in einem ständigen Austausch mit der Wissenschaft steht.

An der hier mehrfach vorgetragenen Auffassung der Bundesregierung zu den Demonstrationen hat sich nichts geändert. Friedliche Demonstrationen sind auch in schwierigen Zeiten wichtig. Es ist wichtig, auch in diesen Zeiten Meinungen öffentlich vertreten zu können. Kritik muss in einer Demokratie immer möglich sein, denn Demokratie braucht Öffentlichkeit, damit Streit und unterschiedliche Meinungen ausgetragen werden können. Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe ist die Versammlungsfreiheit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ja konstituierend.

Das befreit aber natürlich Teilnehmer von Demonstrationen nicht von ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, was die Einhaltung von Hygiene-, Schutz- und Abstandsregeln betrifft. Alle müssen sich an die AHA-Regeln halten, die Sie kennen: Abstand halten, Hygienemaßnahmen einhalten und Alltagsmaske verwenden. Es muss also beides möglich sein: friedlich demonstrieren, was ein Grundrecht ist, und die Regeln einhalten, die wir uns während der Pandemie zu unserem eigenen Schutz und unserer eigenen Sicherheit gegeben haben.

FRAGE JUNG: Ich wollte zum Coronazuschlag für Hartz IV-Empfängerinnen und Empfänger kommen. Ich war auf dem Stand, dass der Zuschlag von 150 Euro erst im Mai ausgezahlt werden soll. Können Sie das bestätigen? Wenn ja, warum erst so spät?

Stimmt es, dass es 150 Euro für die vergangenen 15 Monate sein sollen? Das ist quasi ein Zuschlag von 10 Euro pro Monat.

GÖPNER-REINECKE: Es steht außer Frage, dass die Menschen, die Grundsicherung oder ein geringes Einkommen beziehen, von den Coronamaßnahmen der vergangenen Monate besonders hart betroffen sind. Die Bundesregierung hat deshalb verschiedene Maßnahmen beschlossen, wie zum Beispiel den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung im vergangenen Jahr oder jüngst den Coronazuschlag von 150 Euro für alle Menschen, die Leistungen aus den Grundsicherungssystemen beziehen. Der Zuschlag wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Der Kinderbonus von 150 Euro wird ebenfalls nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Es gab den Beschluss in Bezug auf die kostenlosen Masken sowie zur Kostenübernahme für die digitalen Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, sofern die Schulen diese Geräte nicht zur Verfügung stellen.

Der Coronazuschlag selbst wird mit dem Sozialschutzpaket III verabschiedet. Der Gesetzentwurf dazu ist gestern von den Kabinettsmitgliedern im Umlaufverfahren beschlossen worden und tritt jetzt den Gesetzgebungsweg an. Plan ist, dass das Gesetz zum 1. April 2021 in Kraft tritt. Aufgrund dieses Gesetzgebungsverfahrens und auch der technischen Umsetzung, die sich daran anschließt, ist die Auszahlung für Mai 2021 vorgesehen, wie Sie, Herr Jung, schon sagten. Der Zuschlag wird an alle Menschen ausgezahlt, die zu dem Zeitpunkt Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung haben. Das erfolgt automatisch, und es ist kein gesonderter Antrag für den Zuschlag nötig.

Zu Ihrer Frage, was die Verteilung auf die Monate angeht: Das ist Ihre Rechnung. Der Zuschlag ebenso wie die anderen Maßnahmen, die ich dargestellt habe, gilt der Abfederung der Belastungen und ist natürlich im Gesamtpaket mit den Maßnahmen zu sehen, die es schon 2020 für Menschen gab, die Grundsicherung beziehen oder ein geringes Einkommen haben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich würde gerne wissen, welche Belastungen in den letzten fünfzehn Monaten 150 Euro entgegenwirken sollen. Sozialverbände fordern, pro Monat 150 Euro mehr draufzusatteln. Warum machen Sie das nicht? Das ist ja am naheliegendsten. 10 Euro für die letzten fünfzehn Monate sind ja gar nichts.

GÖPNER-REINECKE: Es geht bei dem Coronazuschlag nicht darum, einen Monatsbetrag für vergangene Monate in irgendeiner Weise auszugleichen. Das ist nicht die Intention des Zuschlags. Sondern alle Maßnahmen, die getroffen worden sind und die auch mit dem Sozialschutzpaket III abgeschlossen werden unter anderem die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung und die Verlängerung der Regelung zur Mittagsverpflegung , zielen darauf ab, dass man die Härten, die jetzt auch die verlängerten Maßnahmen mit sich bringen, abfedert.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe eine Frage an Herrn Kautz zum Thema Impfungen. Prof. Dr. Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, war vor Kurzem hier und hat die Zahl der Toten nach Impfungen mit 68 beziffert. Nun gab es in Berlin eine Anfrage des Abgeordneten Luthe an den Senat, und der Senat teilte mit, dass es in Berlin 31 Tote nach Impfungen gegeben hat. Ich sehe da eine Diskrepanz. Berlin stellt weniger als fünf Prozent der Bundesbevölkerung. Aber nach diesen Zahlen hätte Berlin 45 Prozent der Toten nach Impfungen. Ist Ihnen bekannt, dass es in Berlin zu irgendwelchen besonderen Problemen kommt, also ein Hotspot ist, oder sind diese Zahlen inzwischen andere? Wie ist dieser Widerspruch aufzulösen? Danke.

KAUTZ: Ich kenne die Zahlen in Bezug auf Berlin, die Sie jetzt genannt haben, nicht.

Zu Ihrer anderen Frage: Wenn Sie „Tote nach Impfung“ sagen, würde ich darauf verweisen wollen, dass das einen zeitlichen, aber keinen kausalen Bezug hat. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen. Die von Herrn Cichutek erwähnte Zahl 68 können Sie für bare Münze nehmen, denn das Paul-Ehrlich-Institut ist für die Surveillance verantwortlich.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie haben also keine Erklärung für diese Diskrepanz der Zahlen?

KAUTZ: Ich habe gerade schon geantwortet.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Sie haben die Frage nicht beantwortet.

KAUTZ: Ich habe gesagt, dass ich die Zahl nicht kenne.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Okay, danke.

KAUTZ: Bitte.

FRAGE: In Großbritannien werben Stars wie Elton John für mehr Impfvertrauen; in anderen Ländern lassen sich Politiker vor laufenden Kameras impfen. In Deutschland sieht man bisher beides nicht. Hat die Regierung Pläne für eine größere Kampagne gegen Impfskepsis?

KAUTZ: Die Impfkampagne „Deutschland krempelt die #Ärmel hoch“ läuft bei uns schon, auch mit großen Plakaten. Dort zeigen sich unterschiedliche Menschen aus unterschiedlichen Zusammenhängen und lassen sich impfen. Teilweise sind sie semiprominent, teilweise saßen sie hier auch schon auf dem Podium. Wir haben uns mehrfach hier in der Bundespressekonferenz dazu geäußert, ob und warum sich Spitzenpolitiker momentan noch nicht impfen lassen. Für den Minister steht jedenfalls fest: Er wird sich impfen lassen, wenn er dran ist.

FRAGE JESSEN: Meine erste Frage richtet sich an Herrn Kautz und bezieht sich auf die zehn Masken für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Es war bislang unklar, für welchen Zeitraum diese nach Ihrer Kalkulation sozusagen wirken sollen. Mit anderen Worten: Wann wäre gegebenenfalls mit einer erneuten Lieferung zu rechnen? Können Sie das ein wenig zeitlich präzisieren?

Die zweite Frage richtet sich an Frau Demmer und bezieht sich auf die Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, die der Kollege Jordans erwähnt hat. In dieser Studie wird ja empirisch ziemlich deutlich nachgewiesen, dass in solchen Landkreisen, aus denen über bestimmte Busunternehmen gezielt Teilnehmer zu den „Hygienedemos“ gefahren wurden, ein signifikant verstärktes Infektionsgeschehen aufgetreten ist. Ist das für die Bundesregierung Anlass, über die Kontrolle solcher Fahrten oder die Einhaltung der Hygienevorschriften erneut nachzudenken und Maßnahmen zu ergreifen?

KAUTZ: Diese Lieferung ist nicht an einen bestimmten Zeitraum gekoppelt, Herr Jessen. Es ist natürlich vom Verlauf der Pandemie und von der Länge der Pandemie abhängig, ob man über eine zweite Lieferung noch einmal nachdenken würde. Momentan ist das nicht geplant.

SRS’IN DEMMER: Ich kann noch einmal wiederholen: Es muss beides möglich sein – friedlich zu demonstrieren, was ein Grundrecht ist, und die Regeln in der Pandemie einzuhalten. Die örtlichen Behörden sind selbstverständlich aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und auch ihrer rechtlichen Möglichkeiten dazu beizutragen, die Ausbreitung des Virus auf dem derzeit niedrigen Niveau zu halten und einzudämmen. Aber ich muss eben auf die örtlichen Behörden verweisen.

ALTER: Vielleicht kann ich das noch ergänzen und daran erinnern, dass wir ja an dieser Stelle, nachdem wir solche Demonstrationen beobachtet haben, dies auch deutlichst kritisiert haben, und zwar nicht, weil Menschen demonstrieren, sondern weil eben die Beobachtung schon befürchten ließ, dass, wenn sich so viele Menschen treffen und jegliche Schutzmaßnahmen missachten, das dann natürlich einen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben muss. Sie erinnern sich, dass es insbesondere nach der großen Demonstration in Leipzig darüber auch eine Diskussion gab.

Frau Demmer hat es ja angedeutet: Die örtlichen Behörden müssen die Erkenntnisse, die sie darüber gewinnen, dann im Rahmen ihrer Maßnahmen jeweils umsetzen. Das Ziel muss sein, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

FRAGE WARWEG: Jetzt haben schon zwei Kollegen auf diese angebliche Studie bezüglich der „Querdenker“-Demo als Superspreader-Event verwiesen. Jetzt sinkt ja selbst

VORS. WEFERS: „Angeblich“ ist die nicht. Die gibt es. Ich kenne die auch.

ZUSATZ WARWEG: Nein, aber ich komme ja Gut. Die Frage hat

VORS. WEFERS: Die Studie ist also nicht „angeblich“.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Doch. Aber das ist Lassen Sie mich meine Frage ausformulieren, und dann wird es, glaube ich, auch klar. – Die Verfasser, zwei BWLer ohne jeden medizinischen oder naturwissenschaftlichen Hintergrund, nennen diese angebliche Studie auch nur „Diskussionspapier“. Deswegen würde mich vom Gesundheitsministerium angesichts der Natur der Verfasser und auch der Tatsache, dass dies als ein Diskussionspapier und explizit nicht als Studie betitelt wird, interessieren: Wie bewertet denn das Gesundheitsministerium die wissenschaftliche Wertigkeit dieser Studie?

KAUTZ: Ich bewerte hier nicht. Wir haben sämtliche Studien und die Studienlage in Bezug auf das Ausbruchsgeschehen im Blick. Das RKI beobachtet das. Aber ich bewerte hier nicht einzelne Studien.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Gut, aber die sorgt ja für relativ viel Furore. Selbst die Verfasser sprechen nicht von einer Studie. Sie ist auch nicht „peer-reviewed“ und in keinem Fachjournal erschienen, sondern wurde einfach als Diskussionspapier veröffentlicht. Betrachtet das Gesundheitsministerium dies ebenfalls als ein Diskussionspapier oder als eine Studie, wie es in einem Großteil der deutschen Medien rezipiert wird?

KAUTZ: Ich könnte jetzt noch einmal das wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Ich würde mir das jetzt ersparen und darauf verweisen, dass das RKI und mehrere Wissenschaftler darauf hingewiesen haben, dass Kontakte dazu führen, dass sich das Virus verbreitet. Eine Demonstration, bei der die Abstandsregeln nicht eingehalten werden, ist natürlicherweise ein Übertragungsort für das Virus.

FRAGE JUNG: Herr Collatz, können Sie uns sagen, wie viele Waffenschmuggler in den letzten zwölf Monaten von der Bundeswehr und anderen an der Operation „Sea Guardian“ beteiligten Staaten erwischt wurden? Wie viele Terroristen, wie ich sie jetzt einmal nenne, wurden erwischt? Wie oft kam die Bundeswehr Geflüchteten auf See zur Hilfe?

COLLATZ: Herr Jung, dazu habe ich keine konkreten Zahlen vorliegen. Falls ich mir die zuliefern lassen kann, würde ich sie natürlich zur Verfügung stellen. Ich müsste sie aber nachliefern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie einen so wichtigen Einsatz verlängern, dann sollten Sie doch wissen, was man angesichts des Einsatzziels in den letzten zwölf Monaten geleistet hat, oder?

COLLATZ: Wenn wir vor Ort militärische Maßnahmen vorgenommen haben, dann habe ich ja hier darüber berichtet. Ich habe jetzt keinen Zettel dabei, auf dem ich das summiert habe. Die Zahlen müsste ich nachliefern.

FRAGE SCHRÖDER: Im Rahmen der Leitlinien für eine deutsche Indo-Pazifik-Politik und der damit verbundenen maritimen Präsenz in der Region war unter anderem geplant, letztes Jahr eine Fregatte der Bundeswehr zu entsenden. Das musste wegen Corona auf dieses Jahr verschoben werden. Wie ist der derzeitige Stand der Planung? Wann wird welches Schiff wohin geschickt werden? Welche weiteren Kooperationen im Rahmen der maritimen Präsenz in der Indo-Pazifik-Region sind geplant?

COLLATZ: Konkrete Daten für diesen Einsatz oder diese dortige Präsenz kann ich noch nicht nennen. Wir haben keine Details vorliegen. Die Bundesministerin der Verteidigung hatte zuletzt Ende letzten Jahres gesagt, dass man eben plane, dieses Jahr eine Fregatte oder eine Einheit dorthin zu entsenden. Welche Einheit das sein wird, kann ich jetzt noch nicht sagen. Aber die Absicht besteht weiterhin, und wir stehen hierbei natürlich im Wort und wollen uns an die Seite unserer Partner vor Ort stellen.

FRAGE LÜCKING: Im Positionspapier Ihres Ministeriums fordern die Ministerin und der Generalinspekteur eine Sicherheitswoche, analog zur bereits existierenden Haushaltswoche. Warum reichen die in Sitzungswochen stattfindenden Runden im Verteidigungsausschuss aus Sicht des Bundesverteidigungsministeriums nicht mehr aus?

COLLATZ: Tatsächlich haben wir gestern ein Positionspapier veröffentlicht wir hoffen, damit eine Debatte anstoßen zu können , das die Ministerin und der Generalinspekteur in ihrer Hoheit auch inhaltlich gestaltet haben. Kern des Papiers ist die Fragestellung, wie wir die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik zukünftig noch besser ausgestalten können und was sich aus diesen Feststellungen, die wir dann in einer gemeinsamen Diskussion treffen wollen, letztlich für den Auftrag, den Einsatz und die Struktur der Bundeswehr ableitet.

Wir haben ja auch schon hier in vielen gemeinsamen Erörterungen festgestellt, dass es Defizite in der personellen, materiellen und haushalterischen Ausstattung der Bundeswehr gibt, was sicherlich Gründe in der Bundeswehr selbst hat, aber eben auch Gründe in dem Rahmen hat, in dem sich die Bundeswehr politisch-gesellschaftlich befindet. Daher empfehle ich allen, die sich dafür interessieren, dieses Positionspapier zu studieren und auszuwerten. In diesem Rahmen wird nämlich auch angesprochen und deutlich, dass die Ministerin und der Generalinspekteur natürlich ihren Teil dazu beitragen wollen, die große Frage zu beantworten, wie wir Deutschland vor außenpolitischen und vielleicht auch militärisch unterlegten Einflussnahmen von außen zukünftig schützen wollen. Wir geben sehr viel Geld des Haushalts dafür aus, diese Aufgabe wahrzunehmen, und entsprechend muss die Diskussion sowohl in der Politik als aber eben auch auf breiterer Ebene stattfinden, um weiterhin einen Konsens darüber zu erzielen.

FRAGE LINDNER: Es geht um autonomes Fahren und Datensicherheit. Ich konnte um 11.30 Uhr mit Andreas Scheuer selbst sprechen. Er hat gesagt, man habe bezüglich der ganzen Kritik hinsichtlich des Datenschutzes noch einmal nachgebessert, um sich auch mit dem Justizministerium zu einigen. Mich würde jetzt interessieren, wie diese Nachbesserung, die man unternommen hat, um damit auch datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen, denn genau aussieht.

ALEXANDRIN: Ich weiß leider nicht, weil ich schon auf dem Weg hierher war, was Ihnen der Minister geantwortet hat.

ZUSATZ LINDNER: Nur, dass man nachgebessert habe, und ich würde jetzt gerne wissen, wie.

ALEXANDRIN: Vielleicht noch einmal ganz kurz zum Gesetzentwurf: Wir möchten mit diesem Gesetzentwurf die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass wir automatisiertes Fahren in Deutschland eben ermöglichen können. Das heißt, wir wollen, was die Stufen des automatisierten Fahrens angeht, künftig die Stufe 4 ermöglichen. Das heißt, wir ermöglichen dann den Betrieb von Fahrzeugen auf der Straße, die ohne die Einwirkung eines Fahrers bestimmte Manöver ausführen können. Das tun wir, wie Frau Demmer gesagt hat, in bestimmten, geografisch abgegrenzten Gebieten. Dort ermöglichen wir das. Damit werden wir weltweit auf diesem Gebiet führend sein, und darum führen wir das Ganze ein.

Zum Punkt des Datenschutzes muss man sagen, dass wir uns, wenn es um automatisiertes Fahren geht, eben exakt in diesem Spannungsfeld bewegen, dass wir auf der einen Seite sehr viele Daten benötigen, um die durchgeführten Manöver ausführen zu können, verbessern zu können und auswerten zu können. Dafür sind wir gerade dabei das hat Ihnen der Minister wahrscheinlich auch gesagt , einen Datenraum Mobilität in Deutschland aufzubauen. Darüber haben wir auch schon vor einigen Wochen gesprochen. Dabei geht es eben genau darum, wie man Mobilitätsdaten zur Verfügung stellt, wie man das mit den Automobilherstellern koordiniert, wie man diese Daten nutzbar macht, um sie auch langfristig nutzen zu können, und wie man gleichzeitig eben auch den notwendigen Datenschutz für die Nutzer sicherstellt, um zu vermeiden, dass Bewegungsprofile erstellt werden können, und vielmehr sicherzustellen, dass man den größtmöglichen Nutzen daraus ziehen kann. Das findet sich dann auch im Gesetzentwurf wieder.

FRAGE JUNG: Ist denn jetzt die sogenannte Datenübermittlungsregelung aus dem Entwurf herausgefallen, nach der zum Beispiel Routen auf Anfrage des Kraftfahrt-Bundesamtes an den Verfassungsschutz oder das BKA übermittelt werden können?

ALEXANDRIN: Das müsste ich nachreichen.

FRAGE JORDANS: Herr Kuhn, auf unsere mehrmalige Frage (nach Nord Stream 2) in der Regierungspressekonferenz vom 16. September letzten Jahres zum Bericht der Zeitung „DIE ZEIT“ über das Milliardenangebot des Ministers an Herrn Mnuchin wurde uns von Ihrer Seite glaubhaft gemacht, es gäbe keine Neuigkeiten in dem Fall. Das stimmt aber offensichtlich nicht. Warum wurde uns damals keine ehrliche Antwort gegeben?

Frau Demmer, war die Kanzlerin in dieses Angebot von Minister Scholz eingeweiht?

SRS’IN DEMMER: Ich kann vielleicht zunächst einmal für die gesamte Bundesregierung sagen: Wir haben die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung steht zu den US-Sanktionen und Sanktionsdrohungen bezüglich Nord Stream 2 mit der US-Regierung in Kontakt. Das sind aber vertrauliche Briefe. Es ist also ein vertraulicher Schriftverkehr. Zu etwaigem vertraulichen Schriftverkehr und auch zu vertraulichen Gesprächen nehmen wir ja grundsätzlich keine Stellung. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit hinsichtlich dieses Themas, das uns ja schon sehr lange beschäftigt, abgestimmt gehandelt und stand im Austausch mit der US-Regierung. Aber über diesen vertraulichen Austausch geben wir hier eben grundsätzlich keine Auskunft.

DR. KUHN: Ich kann mich dem eigentlich nur anschließen und auch noch einmal auf die Protokolle verweisen. Ich habe ja seinerzeit gesagt, dass ich keine Neuigkeiten mitzuteilen hatte, dies natürlich vor dem Hintergrund, dass wir über vertrauliche Gespräche keine Auskunft geben. Vor dem Hintergrund hatte ich und habe ich auch weiterhin keine Neuigkeiten mitzuteilen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Okay, dann wissen wir, wie diese Phrase in Zukunft zu interpretieren ist.

Frau Demmer, darf ich nachfragen? – Vertraulichkeit ist ja schön und gut. Dieser Brief ist jetzt mehrfach publiziert worden. Will die Bundesregierung zu diesem Angebot 1 Milliarde Euro gegen eine Rücknahme oder ein Einfrieren der Sanktionen keine Stellung nehmen?

SRS’IN DEMMER: Ich kann mich nur wiederholen: Wir haben die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Sie kennen unsere Haltung zu den US-Sanktionen. Selbstverständlich standen wir bezüglich dieser Sanktionen auch immer im Austausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Aber der Austausch zwischen uns den US-amerikanischen Partnern, der Bundesregierung und den zuständigen Ressorts ist vertraulich und bleibt vertraulich.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, Herr Kuhn, leugnen Sie die Authentizität des Leaks?

SRS’IN DEMMER: Ich habe eigentlich ziemlich deutlich gesagt, was ich zu sagen habe, und habe dem nichts hinzuzufügen. Wie gesagt, zu diesem Thema haben wir hier ausführlich gesprochen, es beschäftigt uns schon sehr lange. Zu vertraulichem Austausch mit anderen Regierungen geben wir hier keine Auskunft.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Demmer, Sie haben am 16. September auf die konkrete Frage zu der Milliarde Euro und diesem Angebot gesagt, es gebe dazu keinen neuen Sachstand. Das ist doch nach heutigem Stand eine Falschaussage Ihrerseits gewesen. Man könnte auch sagen: Sie haben uns angeschwindelt. Möchten Sie sich korrigieren?

SRS’IN DEMMER: Nein, ich möchte mich nicht korrigieren, und ich habe Sie damals nicht angeschwindelt. Es ist, wie der Kollege sagt: Wir haben damals wie heute zu vertraulichem Austausch mit einer Partnerregierung keine Auskunft gegeben. Zu unserer Haltung zu den Sanktionen zum Thema Nord Stream 2 haben wir aber klar Auskunft gegeben.

FRAGE DR. RINKE: Da der Brief nun bekannt ist, wissen wir ja egal, ob das ein vertrauliches Gespräch war oder nicht , was das Angebot war, nämlich Investitionen in Höhe von einer Milliarde Euro. Deswegen würde mich interessieren, ob dieses Angebot, das man damals der Trump-Administration gemacht hat, jetzt an die Biden-Administration wiederholt wird. Das geht vielleicht an das Finanzministerium, vielleicht aber auch an das Außenministerium, weil ich mir vorstellen kann, dass Sie möglicherweise auch in diese Gespräche mit der US-Regierung involviert sind.

DR. KUHN: Ich kann mich da nur wiederholen, dass wir zu vertraulichen Gesprächen keine Stellung nehmen.

SASSE: Ich kann für das Auswärtige Amt auch nur noch einmal den Punkt wiederholen, dass wir im Dialog mit der US-Regierung standen und auch weiterhin stehen.

FRAGE JESSEN: Ich denke doch, dass Sie uns angeschwindelt haben, Frau Demmer. Der Wortlaut „kein neuer Sachstand“ ist ja die Behauptung, es gäbe keinen neuen Sachstand. Das ist eine inhaltliche Aussage. Es gab einen neuen Sachstand, Sie wollten nur darüber nicht sprechen. Den Sachstand gab es aber, und das haben Sie dementiert. Sie haben etwas dementiert, was es faktisch gab, und das war damit eine unwahre Aussage.

SRS’IN DEMMER: Ihnen liegt offenbar das Protokoll vor; mir liegt es hier jetzt nicht vor. „Out of context“: Ich kann Ihnen hier grundsätzlich sagen, dass ich Ihnen wahrheitsgemäß Auskunft gebe manchmal nicht so ausführlich, wie Sie sich das wünschen, aber ich gebe hier wahrheitsgemäß Auskunft. So habe ich das heute getan

ZUSATZ JESSEN: Nein Entschuldigung. Der Wortlaut war: „Es gibt [dazu] keinen neuen Sachstand“. Es gab den Sachstand

SRS’IN DEMMER: Das hier ist keine Diskussionsveranstaltung. Sie zitieren mich ich habe das Protokoll hier nicht vorliegen.

FRAGE JENNEN: Mich interessiert auch, inwiefern das jetzt vielleicht die Gespräche mit den USA beeinflusst. Ich habe aber auch die Frage: Sieht die Bundesregierung denn Möglichkeiten, LNG weiter auszuweiten, und ist die Bundesregierung dazu eventuell auch noch einmal im Gespräch mit der Ukraine etc.?

SRS’IN DEMMER: Auch dazu gibt es keinen neuen Sachstand. Dass LNG bei den Bemühungen, diversifiziert Energie zu gewinnen, eine Rolle spielt, ist ja nicht neu. Es gibt an den deutschen Küsten diverse Planungen für Häfen, um LNG anzulanden. Die Diversifizierung von Versorgungswegen und Quellen war schon immer Thema, und da spielte auch das LNG schon immer eine Rolle.

FRAGE JUNG: Vielleicht kann das BMU ich sehe nicht, ob es hier anwesend ist noch einmal nachreichen, warum es aus Sicht des Klimaschutzes in irgendeiner Weise sinnvoll sein soll, Fracking-Gas aus den USA oder Erdgas aus Russland nach Deutschland zu bringen. Was hat diese Angebotsausweitung also mit Ihrem Ziel der Nachfragereduzierung zu tun?

VORS. WEFERS: Es sieht nicht so aus, als ob das BMU hier anwesend ist. Kann sich sonst jemand dazu äußern?

FRAGE JUNG: Frau Demmer?

SRS’IN DEMMER: Können Sie die Frage noch einmal stellen? Ich war jetzt unkonzentriert, weil ich dachte, sie richte sich nicht an mich.

FRAGE JUNG: Ihnen geht es ja auch um den Klimaschutz. Nun ist Fracking-Gas das dreckigste Gas, das man auf der Welt importieren kann, und auch Erdgas hat nichts mit Klimaschutz zu tun. Sie wollen das Angebot für das Erdgas erhöhen und gleichzeitig das ist jedenfalls mein Stand die Nachfrage nach fossiler Energie senken. Wie passt das zusammen?

SRS’IN DEMMER: Kurz und knapp gesagt: Wie schon eben geschildert, geht es um Diversifizierung. Unsere Vorgaben im Klimaschutz kennen Sie. Auf dem Weg zu rein erneuerbaren Energien brauchen wir aber nach wie vor auch noch das Erdgas, denn das wird in den nächsten Jahrzehnten einen Beitrag zu unserer Energieversorgung in Europa und in Deutschland leisten müssen. Im Interesse der Energieversorgungssicherheit und des Wettbewerbs haben wir uns immer wieder dafür eingesetzt, dass beim Bezug von Gas möglichst viele verschiedene Versorgungswege und auch Quellen eingeschlossen werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dass es Erdgas aktuell noch braucht, ist ja keine Frage. Sie sind aber der Haltung, dass es auch neue Erdgasquellen braucht, also dass Nord Stream 1 nicht reicht, sondern auch Nord Stream 2 nötig ist, obwohl die Wissenschaft sagt, weder Fracking-Gas noch Nord Stream 2 seien nötig?

SRS’IN DEMMER: Ich werde jetzt keine abschließenden Bewertungen für einzelne Projekte abgeben, zumal es sich beim Bau von Nord Stream 2 genauso wie bei dem Bau von LNG-Terminals immer um unternehmerische Entscheidungen handelt. Im Sinne einer sicheren Energieversorgung ist es jedenfalls sinnvoll, divers aufgestellt zu sein.

VORS. WEFERS: Das Verteidigungsministerium kann noch etwas nachliefern.

COLLATZ: Genau, ich habe eine Nachlieferung für Sie, Herr Jung: Wir sind bei „Sea Guardian“ mit der Deutschen Marine seit 2016 durchgehend dabei. Im Rahmen dieses Mandates gab es weder Festsetzungen von Terroristen noch Festsetzungen von Waffenschmugglern durch deutsche Kräfte. Ergänzende Informationen zu an der Operation teilnehmenden NATO-Bündnispartnern liegen mir nicht vor; entsprechende Anfragen müssten Sie dort selbst stellen.

ZURUF JUNG: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

COLLATZ: Das müsste ich dann nochmals nachreichen.

FRAGE: Das Landgericht München hat heute per einstweiliger Verfügung eine Kooperation zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und Google untersagt und verboten, dass die Suchmaschine Ergebnisse des Nationalen Gesundheitsportals ganz oben anzeigt. Die Rechtskräftigkeit vorausgesetzt: Wie bewertet das Gesundheitsministerium das Urteil und wie wird es nun darauf reagieren?

KAUTZ: Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt das Urteil zur Kenntnis. Nach Auswertung der Entscheidung wird das BMG über die weiteren Schritte entscheiden. Das Angebot des Nationalen Gesundheitsportals als solches bleibt von diesem Urteil aber unberührt.

FRAGE PONTZEN: Die Richterin hat die Zusammenarbeit von Google und dem Bundesgesundheitsministerium explizit als Kartellverstoß bezeichnet. Das Landgericht sieht zudem eine drohende Reduzierung der Medien- und Meinungsvielfalt. Sehen Sie beides nicht?

KAUTZ: Ich kann das wiederholen, was ich gerade gesagt habe, nämlich dass wir das Urteil zur Kenntnis nehmen, dass wir die Urteilsbegründung prüfen werden, dass wir uns weitere Schritte vorbehalten und dass wir nach diesem Urteil feststellen, dass das Gesundheitsportal als solches dadurch nicht infrage steht.

FRAGE GAVRILIS: Zum Thema Lobbyregister:

Erstens. Auf welcher Ebene im Ministerium soll die Registrierpflicht für Lobbyistinnen und Lobbyisten gelten?

Zweitens zum sogenannten exekutiven Fußabdruck: Ist die Regierung bereit, diesen noch in dieser Legislaturperiode einzuführen?

ALTER: Das Bundesinnenministerium ist an diesen Gesprächen beteiligt. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen, und vor diesem Hintergrund kann auf Ihre Frage im Moment auch noch keine verbindliche Antwort gegeben werden.

FRAGE GEERS: An das Bundeswirtschaftsministerium zum Thema Mikrochipmangel in der Autoindustrie: Zwei deutschen Unternehmen, Siltronic und Dialog Semiconductor, steht die Übernahme durch taiwanesische bzw. japanische Investoren bevor. Vor dem Hintergrund des erwähnten Chipmangels: Erwägt die Bundesregierung in diesen beiden Fällen eine Überprüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz? Fürchten Sie hier einen Ausverkauf?

EINHORN: Herr Geers, wie Sie sicherlich wissen, können wir uns zu etwaigen Prüfverfahren nicht äußern. Das heißt, ich kann das weder bestätigen noch dementieren, und ich kann auch nicht sagen, ob wir so etwas anstreben. Dafür gibt es ja klare Regeln, und daran müssten sie Unternehmen auch in diesem Fall halten.

Zur Frage eines Ausverkaufs: Es gibt ja die Regeln im Außenwirtschaftsgesetz. Unser Ziel war es nie und ist es auch nicht, generell keine Übernahmen mehr zuzulassen. Das wäre auch nicht damit vereinbar, dass wir ein sehr offener und freier Wirtschaftsstandort sind und das auch bleiben wollen. Es gibt aber eben Regeln, an die man sich halten muss, wenn man so eine Übernahme plant, und diese Regeln setzen wir durch.

Zudem haben wir parallel auch eine Initiative laufen, was die Chipherstellung angeht, und zwar über die sogenannten Important Projects of Common European Interest, die IPCEIs, die zuletzt auch häufiger im Gespräch waren. Da gibt es zwei Projekte zum Thema Chipherstellung. Das eine Projekt läuft schon; das andere Projekt soll demnächst beginnen, da haben wir jetzt das Interessenbekundungsverfahren gestartet. Das sind Initiativen, die dazu führen sollen, die Chipproduktion und die Mikroelektronikproduktion am Standort selber weiter zu stärken.

FRAGE WARWEG: Der russische Außenminister Lawrow hat angedeutet, dass es Hinweise gibt, dass bundesdeutsche Behörden Herrn Nawalny bei der Produktion und Recherche zu seinem sogenannten Dokumentarfilm unterstützt haben. An die Sprecherin der Kanzlerin und an das BMI: Kann die Bundesregierung komplett ausschließen, dass bundesdeutsche Behörden ihn entsprechend bei Recherche und Produktion unterstützt haben?

ALTER: Ich kann Ihnen im Moment sagen, dass jedenfalls mir in diesem Moment keine Informationen über eine solche Unterstützung vorliegen. Derartig ist das nicht bekannt. Ich nehme die Frage aber noch einmal mit, prüfe das und kann dann auch noch eine Antwort nachliefern.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Russland lässt jetzt mit internationalem Fahndungsgesuch Leonid Wolkow, den Wahlstabsleiter von Nawalny, suchen. Da es Berichte und Indizien gibt, dass sich Herr Wolkow in Deutschland aufhält, möchte ich fragen: Würden die deutschen Strafverfolgungsbehörden Russland bei der Festnahme unterstützen?

ALTER: Ich muss Sie um Verständnis bitten: Wir geben zu konkreten Personalien, in welchem Zusammenhang auch immer, grundsätzlich keine Auskünfte. Sie können aber davon ausgehen, dass die Zusammenarbeitsmechanismen, die international existieren, auch greifen.

FRAGE JORDANS: An das Auswärtige Amt: Heute streiken unabhängige Medien in Polen wegen einer geplanten Steuer auf Werbung. Die Medien darunter auch von deutschen Konzernen geleitete Medien sagen, das sei Teil einer Kampagne der Regierung, um unabhängige Medien praktisch mundtot zu machen. Auch in Ungarn hat man vor ein paar Tagen einem Radiosender praktisch die Lizenz entzogen. Gibt es eine Reaktion der Bundesregierung zu dieser Problematik im Hinblick auf die Medienvielfalt und -freiheit in diesen zwei osteuropäischen Ländern?

SASSE: Vielen Dank, Herr Jordans. Wir kennen natürlich diese Meldungen und haben sie zur Kenntnis genommen. Wir sehen das im Moment aber als innenpolitische Entwicklung in Polen und möchten das nicht weiter kommentieren.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Und was sagen Sie zu dem ungarischen Radiosender?

SASSE: Grundsätzlich gilt natürlich, dass wir für Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt eintreten und auch die Unabhängigkeit der Presse in aller Form schützen.

VORS. WEFERS: Wollten Sie noch ergänzen, Frau Demmer?

SRS’IN DEMMER: Genau das wollte ich noch ergänzen: dass für uns natürlich grundsätzlich die Pressefreiheit ein hohes Gut ist.

FRAGE LINDNER: An das Verkehrsministerium zum Thema Hilfen für Regionalflughäfen: Wie verlaufen diesbezüglich die Gespräche? Sind heute gegebenenfalls Ergebnisse zu erwarten, bzw. was waren dazu heute die wichtigsten Fragestellungen?

ALEXANDRIN: Das Gespräch verlief gut und wird in den nächsten Tagen fortgesetzt. Dementsprechend möchte ich heute keinen Zwischenstand kommentieren.

ZUSATZFRAGE LINDNER: Das ist alles schon abgeschlossen?

ALEXANDRIN: Nein, wie gesagt, das wird in den nächsten Tagen fortgesetzt.

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