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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 12. Februar 2021

Themen: Personalie, Medienberichte über Teilnahme der Bundeskanzlerin an der Münchner Sicherheitskonferenz, Meldungen über Aufenthalt der Ehefrau von Alexej Nawalny in Deutschland, Äußerungen des russischen Außenministers Lawrow zu den Beziehungen Russlands zur EU, Aufnahme von in Belarus politisch Verfolgten und ihren Familien in Deutschland, COVID-19-Pandemie (Bezahlung von Schutzmasken für Bedürftige, Umsetzung der Impfkampagne, Grenzkontrollen, Reisen im Rahmen des Profisports, mögliche Gestattung von Öffnungen im Einzelhandel vor dem 7. März, SORMAS, Zeitraum der Aufrechterhaltung gravierender Beschränkungen, Kritik an angeblich zu bürokratischer Ausgestaltung von Wirtschaftshilfen, Impfungen in Arztpraxen, Impfstofflieferungen von BioNTech/Pfizer, Treffen mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden im Bundeswirtschaftsministerium), Lieferkettengesetz, Regierungsbildung in Italien, Situation im Flüchtlingslager Moria, Nahostkonflikt, Reform der Bestandsdatenauskunft, Abschiebungen nach Afghanistan, Rückzug des baden-württembergischen Ministerpräsident aus dem Wahlkampf

Naive Fragen zu:
Einreise aus Risikogebieten
– Jetzt wird aber befürchtet, dass die Vereine sich irgendwie wieder herausmogeln und das nicht machen werden. Was kann das BMI denn jetzt tun, damit das geschieht?
– Aber nach dieser Logik können diese beiden Vereine, wenn sie nächste Woche unter der Woche in Budapest spielen werden, am Wochenende nicht in der Bundesliga spielen, weil sie die Quarantänepflichten einhalten müssen, wie Sie gerade gesagt haben. Habe ich Sie richtig verstanden?
– Aber wenn man gegen eine andere Mannschaft spielt, dann ist doch keine Quarantäne mehr gewährleistet!

Lieferkettengesetz
– Zu dieser Einigung würde mich interessieren: Obwohl das jetzt dieses Jahr noch verabschiedet werden und auch durch das Kabinett und den Bundestag gehen soll, soll das Gesetz erst Anfang 2023 in Kraft treten. Wer ist denn auf diese Idee gekommen, und warum?
– Wie ist das bei den Unternehmen, die jetzt bei Verstößen erwischt werden? Wenn sie zum Beispiel dabei erwischt haben, dass sie doch Kinderarbeit toleriert haben, gibt es ja nur Bußgelder. Mit was für Bußgeldern muss ein deutsches Unternehmen rechnen, wenn es Kinderarbeit toleriert? Können Sie uns das einmal an einem Beispiel erklären?
– Können die Unternehmen diese Bußgelder von der Steuer absetzen? Habe ich Sie da richtig verstanden: Solange Krise ist, ist Kinderarbeit noch okay, deshalb gilt das erst ab 2023?

Nahost
– Frau Sasse, Sie wollten uns noch sagen, welche Institutionen mutmaßliche israelische Kriegsverbrechen in den besetzten palästinensischen Gebieten ahnden und anklagen sollten. Die Bundesregierung findet ja, dass das nicht der ICC sein sollte.
– Sie wollen uns nicht sagen, wer für israelische Kriegsverbrechen verantwortlich ist?
– Wissen Sie das nicht oder suchen Sie noch nach einer Antwort?
– Das hatte ich ja verstanden. Ich habe das jetzt ja nicht auf den ICC bezogen, aber wenn Sie sagen, der ICC sei nicht für mutmaßliche israelische Kriegsverbrechen in den palästinensischen Gebieten zuständig, dann müssten Sie uns ja eine andere Institution nennen können, die dafür aus Ihrer Sicht zuständig sein soll. Ihre Haltung wird ja nicht sein, dass Kriegsverbrechen nicht geahndet werden sollen; das ist ja nicht Linie der Bundesregierung. Also müssten Sie uns eine andere Institution nennen können.

Abschiebung nach Afghanistan
– Herr Alter: „Panorama“ berichtet, dass mindestens fünf der 69 Afghanen, die an Herrn Seehofers 69. Geburtstag worüber er sich ja sehr gefreut hatte nach Afghanistan abgeschoben, mittlerweile wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind. Können Sie diese Zahl bestätigen? Wie erklären Sie sich, dass Menschen, die Sie nach Afghanistan abgeschoben haben, mittlerweile wieder hier sind, und zwar rechtmäßig?
– Ich habe ja gefragt, ob Sie die Berichterstattung bestätigen können, dass mindestens fünf dieser 69 wieder zurück in Deutschland sind. Freut sich der Minister darüber?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 12. Februar 2021:

STS SEIBERT: Schönen guten Tag! Ich habe Ihnen für die kommende Woche keine öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin anzukündigen. Sie wissen, dass am Aschermittwoch keine Kabinettssitzung stattfindet. Das ist auch in der kommenden Woche so.

VORS. WEFERS: Bevor wir zu Ihren Fragen kommen, möchte sich der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Christian Thiels, verabschieden.

THIELS: Genauso ist es. Ich habe einmal nachgerechnet: Nach inzwischen 15 Jahren, die ich dieser ehrwürdigen Institution verbunden bin viele Jahre als Mitglied, dann in dieser Rolle verabschiede ich mich und gehe in eine neue Funktion, wo wir sicherlich auch wieder miteinander zu tun haben werden.

Ich bedanke mich sehr herzlich für die kritische Begleitung, die wichtig ist. Die Bundeswehr ist eine Streitkraft in der Demokratie und benötigt natürlich auch freie, kritische und offene Medien, die uns bei unserer Arbeit begleiten. Das haben Sie getan. Dafür bin ich sehr dankbar, auch für den großartigen kollegialen Umgang miteinander. Bewahren Sie sich das. Diese Institution hier ist ein absoluter Brillant, ein Schätzchen, das man auf jeden Fall weiter erhalten muss. Das wünsche ich mir auch als Staatsbürger und danke Ihnen noch einmal sehr herzlich für die Zusammenarbeit.

VORS. WEFERS: Vielen Dank, Herr Thiels. Vielen Dank auch für Ihre Worte. Wir hier die wir das ehrenamtlich machen das kann man vielleicht an dieser Stelle auch einmal sagen , versuchen, die Fahne hochzuhalten. Die Kollegen, die hier die Pressekonferenzen moderieren, sind im Vorstand, und der Vorstand dieses Vereins arbeitet ehrenamtlich.

Ihnen, Herr Thiels, alles Gute für den weiteren Lebensweg. Ich habe gehört, es stehen interessante Aufgaben bevor. Wir werden Sie dann bald in anderer Funktion wiedersehen. Ich wünsche alles Gute.

FRAGE BLANK: Ich habe eine Frage zu den Terminen der kommenden Woche. Herr Seibert, nachdem die Münchner Sicherheitskonferenz schon bestätigt hat, dass die Kanzlerin am Freitag in einer Woche teilnehmen wird, die Frage: Warum haben Sie diesen Termin nicht angekündigt? Ist das ein nicht öffentlicher Termin?

Können Sie zu den Erwartungen an den Auftritt dort etwas sagen? Wird das parallel ein Auftritt mit Herrn Biden sein? Werden die Kanzlerin und er dort virtuell aufeinandertreffen? Gibt es vielleicht vorher oder nachher eine Vier-Augen-Schalte?

STS SEIBERT: Ich werde Ihnen Anfang der nächsten Woche dazu Genaueres sagen können.

FRAGE SAUER: Ich habe zwei Fragen zum Thema Russland und Alexej Nawalny. Es gab in dieser Woche Meldungen, dass die Ehefrau von Herrn Nawalny wieder in Deutschland ist oder zumindest kurzfristig hier in Deutschland war. Können Sie uns Näheres dazu sagen?

Heute Morgen hat der russische Außenminister Lawrow in einem Interview in Russland gesagt, wenn sich die Verhältnisse weiter verschlechtern, wäre offenbar ein Abbruch der diplomatischen Beziehungen zur EU möglich. Wie reagiert die Bundesregierung auf diese Äußerung?

SASSE: Was Ihre Frage nach Frau Nawalnaja angeht, kann ich Ihnen hier leider nichts mitteilen.

Was die Äußerungen des russischen Außenministers angeht, kann ich nur sagen: Diese Äußerungen sind für uns wirklich befremdlich und nicht nachvollziehbar. Wir verweisen auf die Rede von Außenminister Maas im Bundestag, in der er klar unsere Gravamina in Richtung Russland dargelegt hat. Er hat aber auch gesagt, dass wir an Kooperationen mit Russland interessiert sind. Insofern sind diese heutigen Äußerungen von Außenminister Lawrow wirklich befremdlich.

ZUSATZFRAGE SAUER: Wie ernst nehmen Sie das? Viele Beobachter sagen, dass sich diese Äußerungen eigentlich im Wesentlichen an ein russisches Publikum richten. Sehen Sie das auch so? Haben die Äußerungen von Herrn Lawrow nicht ganz die Schärfe, die man annehmen könnte?

SASSE: Wir nehmen die Äußerungen als das wahr, als das sie gefallen sind, nämlich als Äußerungen in unsere Richtung, die wir für sehr befremdlich halten.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, das sind doch sehr gravierende Äußerungen. Er hat unter anderem gesagt: „Wenn du Frieden willst, bereite dich auf den Krieg vor.“ Gibt es von der Kanzlerin eine Einordnung dieser Äußerungen?

STS SEIBERT: Ich kann nur das unterstreichen, was die Kollegin aus dem Auswärtigen Amt gesagt hat.

ZUSATZFRAGE SAUER: Eine Frage zu Weißrussland. Es gibt Medienberichte, nach denen Deutschland bereit ist, kurzfristig 50 Familien aus Weißrussland aufzunehmen. Stimmt das? Wenn ja, gibt es Pläne, wer damit gemeint ist? Hat diese Aktion schon begonnen?

SASSE: Diese Meldung kann ich bestätigen. Details kann ich an dieser Stelle allerdings noch nicht bekanntgeben.

FRAGE JESSEN: Meine Frage richtet sich an das Bundesgesundheitsministerium und bezieht sich auf die Bezahlung von Masken, die von Bedürftigen in den Apotheken abgeholt werden können. In der Vergangenheit haben Apotheken sechs Euro pro Maske erhalten, nach der neuen Verordnung sind es 3,50 Euro. Die Masken liegen im Einkaufspreis deutlich unter einem Euro. Man bekommt sie als Kunde im Einzelhandel für unter einem Euro. Das ist ja eine Form von Wirtschaftssubventionierung der Apotheken. Halten Sie das wirklich für angemessen?

KAUTZ: Herr Jessen, Sie haben selber gesagt, dass wir den Preis reduziert haben. Wir haben ihn aus gutem Grund reduziert, weil es in der Tat so ist, dass der Marktpreis gesunken ist. In dem Preis sind natürlich auch noch Beschaffung, Betriebskosten und Beratung enthalten. In der Tat: Wir halten diesen Preis für angemessen. Wir schauen uns aber natürlich weiterhin die Marktentwicklung genau an.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wäre es nicht sinnvoller zu sagen, dass man Kunden oder Bedürftigen die Möglichkeit gibt, die Masken dort zu holen, wo sie sie bekommen können? Ich habe selber auch Masken geholt. Ich wüsste jetzt nicht, wo eine Beratung, die ein Vierfaches des Einkaufspreises rechtfertigt, angemessen wäre.

KAUTZ: Es erscheint uns der sicherste Weg, diese Masken über die Apotheken zu verteilen. Die Vertriebswege sind außerdem schon eingeübt, und insofern haben wir wieder diesen Weg gewählt. Ich war nicht dabei, als Sie Ihre Masken gekauft haben. Deswegen kann ich nicht beurteilen, wie es in der Apotheke mit der Beratung abgelaufen ist.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, hat die Bundeskanzlerin eine Meinung, was mit übriggebliebenen Impfdosen passieren sollte, die möglicherweise abends oder wie auch immer nicht verimpft werden können und dann entweder weggeschmissen oder an Gruppen verimpft werden, die noch nicht dran sind? Das ist eine Frage im Zusammenhang mit der Debatte um Vordrängler.

STS SEIBERT: Das ist eine Frage des Managements, der praktischen Umsetzung der Impfkampagne, die den Bundesländern obliegt und die sie auch in ihrer eigenen Verantwortung ausüben. Ich kann hier dazu jetzt nichts beitragen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Herr Kautz, ich bin ja Superlaie. Lässt sich vielleicht dazu in der Impfverordnung irgendetwas festlegen, damit solche Verwirrungen nicht entstehen?

KAUTZ: Herr Blank, der Minister hat sich gerade dazu geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZ BLANK: Tut mir leid; ich war nicht dabei.

FRAGE REICHMUTH: Herr Alter, Herr Seibert, eine Frage zu Grenzkontrollen. Mindestens jede fünfte Neuansteckung mit dem Coronavirus in der Schweiz geht nach Angaben von Experten auf Virusmutationen zurück. Plant die Bundesregierung, nach Tirol und Teilen von Tschechien auch die Schweiz zu einem Virusmutationsgebiet mit entsprechenden Maßnahmen an den Grenzen zu erklären?

Wird eine Verstärkung der Kontrollen an der französischen Grenze geprüft, da im Department Moselle viele Fälle von brasilianischen und südafrikanischen Varianten des Virus aufgetaucht sind?

ALTER: Vielen Dank für diese Fragen. Vielleicht kann ich die Beantwortung damit einleiten, noch einmal zu erklären, wie eigentlich diese Einstufung von Ländern in Risiko-, Hochrisikogebiete oder Virusmutationsgebiete stattfindet.

In einer Arbeitsgruppe, die sich aus Experten des Bundesinnenministeriums, des Bundesgesundheitsministeriums und des Auswärtigen Amtes zusammensetzt, werden ganz unterschiedliche Kategorien und Faktoren in die Bewertung der Situation in verschiedenen Ländern einbezogen. Das Infektionsgeschehen ist ein wichtiger Faktor. Es spielen aber auch andere Aspekte mit hinein, beispielsweise die Maßnahmen, die in den jeweiligen Ländern gegen die Ausbreitung von Viren getroffen werden, welche Einflüsse das auf den Verkehr nach Deutschland hat und Ähnliches. Das heißt, es ist ein relativ komplexer Prozess.

Wie Sie mitbekommen haben, hat dieses Expertengremium gestern zusammengesessen und einen entsprechenden Vorschlag gemacht, nämlich Tschechien, das Bundesland Tirol in Österreich und auch die Slowakei in die Kategorie der Virusmutationsgebiete einzustufen.

Darüber hinaus gibt es im Moment keine konkreten Überlegungen. Was also die Schweiz und Frankreich angeht, wäre mir nicht bekannt, dass hier eine unmittelbare Veränderung der Situation bevorsteht. Ich weiß aber nicht, ob das BMG vielleicht noch Ergänzungen machen kann.

KAUTZ: Was die Schweiz angeht, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, wie dort aktuell das Infektionsgeschehen aussieht.

Ich schließe mich den Worten von Herrn Alter an: Wir beobachten die Lage in den angrenzenden Ländern natürlich sehr genau und reagieren dann zeitnah.

FRAGE AM ORDE: Zu den Grenzkontrollen: Ist das innerhalb der EU abgesprochen?

ALTER: Zunächst einmal ist für alle Beteiligten klar, dass Binnengrenzkontrollen innerhalb Europas immer die Ultima Ratio sind. Die Entscheidungen, die sich darauf beziehen, werden in größtem Verantwortungsbewusstsein getroffen, insbesondere auch dahingehend, was Europa für uns bedeutet, nämlich unter anderem kontrollfreies Reisen.

Dennoch sehen wir gerade in einigen Landkreisen in Tschechien und auch im Bundesland Tirol in Österreich derzeit erhebliche Inzidenzwerte, und es gibt auch das Vorkommen von unterschiedlichen Virusmutationen. Die Inzidenz unterscheidet sich also von der in angrenzenden Landkreisen in Deutschland ganz erheblich. Deswegen ist es aus unserer Sicht notwendig, diese Maßnahmen in Ergänzung zu dem einzuleiten, was auch in Österreich und in Tschechien selbst ja schon getan wird. Es gibt ja dort Landkreise, die auch von den jeweiligen Regierungen mit entsprechenden Maßnahmen Ausgangs- oder Ausfahrtsbeschränkungen belegt worden sind. Das ist sozusagen eine ergänzende Entscheidung aufgrund der Grenznähe.

Diese Entscheidung wurde sehr umfangreich mit den betroffenen Ländern abgestimmt. Sie wird natürlich auch der Europäischen Kommission und allen anderen Mitgliedstaaten der EU mitgeteilt werden.

FRAGE GEERS: Sind Ausnahmen vorgesehen, zum Beispiel, um Lieferketten nicht zu unterbrechen?

ALTER: Die Ausnahmetatbestände werden sehr eng begrenzt sein; denn es geht ja um eine erhebliche Infektionsgefahr, die hier besteht und die es rechtfertigt oder aus unserer Sicht erforderlich gemacht, ein verstärktes Kontrollregime an diesen Grenzen einzusetzen. Im Moment findet innerhalb der Bundesregierung eine Abstimmung darüber statt, welche Ausnahmen es geben soll. Sie wissen, dass wir in Bezug auf andere Mutationsgebiete beispielsweise Portugal, Großbritannien, Südafrika bereits eine Coronavirus-Schutzverordnung in Kraft gesetzt haben, die einen entsprechenden Ausnahmekatalog enthält. Vonseiten des BMI gehen wir im Moment mit der Zielrichtung in die Gespräche, dass wir uns möglichst auch für den grenzüberschreitenden Individualverkehr an den Landgrenzen an diesem Ausnahmekatalog orientieren. Aber Entscheidungen darüber sind noch nicht getroffen worden; dafür muss man die Gespräche abwarten.

Vielleicht noch eine Ergänzung: Wenn Sie in der Coronavirus-Schutzverordnung nachlesen, können Sie erkennen, dass für den Lieferverkehr und auch für Personal, das im Gesundheitswesen tätig ist, entsprechende Ausnahmetatbestände vorgesehen sind.

FRAGE HERRMANN: Herr Alter, werden die Maßnahmen zwischen den Ressorts denn wieder im beschleunigten Umlaufverfahren abgestimmt? Wenn ja, bis wann?

ALTER: Zunächst einmal ist die Entscheidung, wieder Binnengrenzkontrollen einzuführen, ja eine Entscheidung, die der Bundesinnenminister trifft. Die Grundentscheidung ist gestern gefallen, und die Abstimmung innerhalb der Regierung erfolgte dementsprechend zuvor.

Das, was jetzt innerhalb der Regierung abgestimmt wird, sind in der Tat die Ausnahmetatbestände, weil es in den jeweiligen Ressorts natürlich auch unterschiedliche Perspektiven und Interessenlagen gibt. Wie das jetzt technisch ablaufen soll, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Aber es ist jedenfalls klar, dass diese Entscheidung vor dem Inkrafttreten der Maßnahmen in der Nacht von Samstag auf Sonntag getroffen werden muss. Ab Sonntag, null Uhr, sollen die Maßnahmen greifen.

FRAGE GLEITSMANN: Gibt es seit der gestrigen Einführung schon eine Bilanz, die Sie uns mitteilen können?

ALTER: Wie ich gerade sagte, greifen die Maßnahmen ja erst ab dem kommenden Sonntag. Insofern kann man sie heute auch noch nicht bilanzieren.

FRAGE JESSEN: Zur Reisemobilität im Profifußball: Nach dem RKI-Befund gilt ganz Ungarn als Risikoland. In der nächsten Woche werden, glaube ich, Leipzig und Gladbach in Budapest spielen. Was bedeutet das für die Rückreise dieser Mannschaften nach Deutschland?

ALTER: Zunächst einmal ist es so das haben wir, glaube ich, aber auch schon häufiger deutlich gemacht , dass für alle gleichermaßen das Grundprinzip gilt: Jede vermeidbare Reise soll vermieden werden. Das gilt für jeden Bürger, für jedes Unternehmen und auch für Fußballvereine.

Die Reise nach Budapest ist nicht durch Regelungen, die wir in Deutschland in Kraft gesetzt haben, in irgendeiner Weise verboten. Ungarn ist im Moment nicht als Virusmutationsgebiet eingestuft. Aber es gelten natürlich bei der Rückkehr nach Deutschland auch für die entsprechenden Fußballvereine diese Regelungen, also die Testregime, die Quarantäneregime, die ausnahmslos umzusetzen sind.

ZUSATZ JESSEN: Ich hatte mich darauf bezogen, dass, soweit ich weiß, dass RKI Ungarn insgesamt als Coronarisikogebiet ausgewiesen hat, aber nicht als Mutationsgebiet.

ALTER. Genau.

ZUSATZ JESSEN: Sie sprechen jetzt nur über die Mutationsgebiete.

ALTER: Na ja, man muss eben diese Systematik vor Augen haben. Diese ganz strengen Beförderungsverbote und auch Einreiseverbote, wenn man sie so nennen will, gelten ja insbesondere für die Virusmutations- oder Virusvariantengebieten. Für die Hochrisikogebiete, also für Gebiete mit einer erheblichen Inzidenz, gilt die Einreiseverordnung. Das heißt, bei der Rückkehr muss man ein negatives Testergebnis vorweisen und anschließend auch Quarantäneregeln einhalten. Das gilt natürlich auch für Mitglieder von Fußballvereinen.

FRAGE JUNG: Jetzt wird aber befürchtet, dass die Vereine sich irgendwie wieder herausmogeln und das nicht machen werden. Was kann das BMI denn jetzt tun, damit das geschieht?

ALTER: Wir haben ja schon sehr frühzeitig auch mit den Ansprechpartnern im Profifußball Regelungen getroffen, die nicht erst seit jetzt gelten. Die Fußballvereine und die Verantwortlichen sind vielmehr schon länger aufgerufen, entsprechende Hygienekonzepte einzuhalten, und tun das nach unserer Kenntnis auch. Es ist generell zu berücksichtigen, dass man Profisport und Breitensport unterscheiden muss. Profisport ist auch Berufsausübung. Insofern ist es notwendig, dass man dafür auch entsprechende Regelungen abspricht.

Wir haben keine Kenntnis davon, dass gegen die Absprachen, die mit dem BMI getroffen wurden, in größerer Form oder in irgendeiner Weise systematisch verstoßen wurde. Wir halten die Ansprechpartner im Fußball für Partner, mit denen wir vertrauensvoll umgehen. Dementsprechend haben wir da keine größeren Sorgen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber nach dieser Logik können diese beiden Vereine, wenn sie nächste Woche unter der Woche in Budapest spielen werden, am Wochenende nicht in der Bundesliga spielen, weil sie die Quarantänepflichten einhalten müssen, wie Sie gerade gesagt haben. Habe ich Sie richtig verstanden?

ALTER: Das kommt natürlich darauf an, ob und inwieweit während der Reise und auch vor der Reise schon Quarantäneregelungen berücksichtigt werden. Wenn sich eine Fußballmannschaft also schon vor der Abreise für eine gewisse Zeit in einem eng begrenzten Kreis aufhält, sich gewissermaßen schon in Quarantäne befindet und dann auch ständig getestet wird, dann ist das eine andere Situation, als wenn jemand als Tourist plötzlich ins Ausland fährt und dann zurückkommt.

ZUSATZ JUNG: Aber wenn man gegen eine andere Mannschaft spielt, dann ist doch keine Quarantäne mehr gewährleistet!

ALTER: Die deutschen Regelungen gelten für deutsche Vereine. Andere Staaten haben auch Regelungen in Kraft gesetzt. Da muss man schauen. Wenn Infektionsfälle auftreten, dann müssen die auch entsprechend behandelt werden, und es darf natürlich auch nicht zur Verletzung von Vorschriften kommen, die bei uns in Deutschland gelten. Ich habe es gesagt: Das gilt auch für die Vereine.

FRAGE WACKET: Ich möchte noch einmal auf ein Thema zurückkommen, das wir eben besprochen hatten, die Lieferketten. Ich habe Sie so verstanden, aber korrigieren Sie mich gegebenenfalls, dass dieser Ausnahmekatalog eng begrenzt werden soll. Das heißt also, die Testpflicht bleibt auf jeden Fall bestehen. Die gilt ja in diesen Regionen auch für einen Inzidenzwert von über 200 und auch für die Mutationsgebiete, also auch für LKW-Fahrer. Wir wissen ja: Es gab ein ziemliches Chaos zwischen Frankreich und Großbritannien am Ärmelkanal, als das eingeführt wurde. Die Frage lautet: Welche Impfstrategie haben Sie denn an den Grenzen? Das wäre jetzt eigentlich eine Frage, die sich auch an das Verkehrsministerium richtet. Ich weiß nicht, ob es da ist. Ich meine, sonst werden wir das gleiche Chaos haben, wie es das am Ärmelkanal gab.

ALTER: Ich würde die Frage nach Impfen und Testungen gerne den zuständigen Ressorts überlassen.

Ich will nur zur Einordnung noch einmal darauf hinweisen, dass die Situation, die Sie beschreiben

ZURUF WACKET: Habe ich „Impfen“ gesagt? Sorry, ich meinte „Testen“.

ALTER: Testen und Impfen sind beides Dinge, die wahrscheinlich eher im BMG angesiedelt sind.

Dennoch will ich aber noch einmal auf das eingehen, was Sie beschrieben haben. Das, was sich Ende vergangenen Jahres an der Grenze zu Großbritannien abgespielt hat, war eine andere Situation, weil es Ende des Jahres mit Blick auf die Mutationen für eine gewisse Zeit förmlich einen Reisestopp für Reisen aus Großbritannien gab, den wir dann Anfang des Jahres im Rahmen neue Regelungen gelockert und mit Test- und Quarantäneregelungen wieder eröffnet haben. In dieser Zwischenzeit kam es zu diesen massiven Stauungen.

ZUSATZ WACKET: Es geht mir um diese Test- und Quarantäneregelungen, die dann ja auch nötig sind!

ALTER: Dafür würde ich gerne an das zuständige Ressort abgeben.

KAUTZ: Für die Virusvariantengebiete gilt, dass man sich vor der Einreise testen lassen muss, dass es ein Beförderungsverbote gibt und dass es keine Ausnahmen von der Testpflicht gibt. Wenn man Ausnahmen bezüglich der Quarantäne erlassen will, dann müssen das die Länder in ihren Landesverordnungen tun.

ZUSATZFRAGE WACKET: Sorry, aber heißt das, dass es keine Testzentren an den Grenzen geben wird, um den Lieferverkehr aufrechtzuerhalten?

KAUTZ: Ich habe doch gerade gesagt: Das müssen die Länder dann in eigener Verantwortung machen. Dann müssten Sie sich an die Länder wenden.

FRAGE SCHNEIDER: Vor knapp einem Jahr hieß es „Nie wieder Abschottung in Europa“. Wie verträgt sich das mit den jetzt anstehenden Maßnahmen?

ALTER: Ich möchte gerne noch einmal darauf hinweisen, dass wir zunächst einmal nicht von Abschottung reden können, sondern wir reden davon, dass der grenzüberschreitende Verkehr auch entsprechend dem, was in den jeweiligen Ländern stattfindet, in Tschechien, in Österreich, aber auch in Deutschland auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt wird. Deswegen wird es Ausnahmen geben. Die Maßnahmen werden eng mit allen Beteiligten abgestimmt: mit den Bundesländern in Deutschland, mit den jeweiligen Partnerstaaten und auch mit den Regionen in den Partnerstaaten. Insofern sind das von allen Beteiligten im Moment als notwendig erachtete Maßnahmen, und die Situation, die wir lösen, ist alles andere als eine Abschottung innerhalb Europas.

STS SEIBERT: Ich will das auch noch einmal beantworten. Was ist denn die Situation, in der wir sind? Wir haben hier in Deutschland eine seit geraumer Zeit sehr erfreuliche Entwicklung mit nahezu täglich nachlassenden Neuinfektionsmeldungen und mit einer geringeren Belegung von Intensivbetten, also eine positive Entwicklung. Diese positive Entwicklung unterliegt einer ganz realen Gefahr, und das sind die verschiedenen Mutationen des Virus, die aggressiver, also ansteckender sind. Diese Mutationen sind in einigen Ländern um uns herum bereits deutlich stärker verbreitet als in Deutschland. Also ist es in unserem intensiven Interesse, möglichst zu verhindern, dass sich diese Virusvarianten hier bei uns genauso schnell wie in diesen anderen europäischen Staaten ausbreiten. Das heißt auch, zu verhindern, dass sie von diesen europäischen Staaten zu uns hineingetragen werden. Wir haben sie auch schon, aber ein zusätzlicher Eintrag über Nachbarstaaten würde natürlich zu einer sehr schwierigen Situation führen. Genau dem dienen die Maßnahmen, die der Kollege aus dem Innenministerium gerade beschrieben hat, die das absolut Notwendige tun, aber auch nicht mehr, und die sicherlich nichts mit Abschottung zu tun haben.

FRAGE GEERS: Ganz konkret: Wie würde jetzt ein Lkw-Fahrer, der aus Tschechien kommt, kontrolliert?

ALTER: Zunächst einmal sind die Ausnahmetatbestände noch nicht beschrieben. Deswegen ist das, was ich sagen kann, ein Stück weit noch nicht verbindlich. Aber wenn ich gesagt habe, dass wir uns aus Sicht des BMI im Moment an den Regelungen orientieren, die die Coronavirus-Schutzverordnung enthält, dann bedeutet das, dass ein Lkw-Fahrer, weil er im Lieferverkehr tätig ist, die Möglichkeit hat, einzureisen, er aber den entsprechenden Test- und Quarantäneregelungen unterliegt, die wiederum von den Ländern noch spezifisch geregelt werden können. Von jemandem, der im Lieferverkehr mehrfach täglich die Grenze passieren muss, wird sicherlich nicht verlangt werden, dass er bei jeder einzelnen Einreise einen neuen Test vorlegt. Dafür wird es pragmatische Lösungen geben. Aber das wird im Moment abgestimmt.

FRAGE BLANK: Ich denke, dass Herr Spahn das noch nicht beantwortet hat. Herr Kautz, die FUNKE Mediengruppe hat heute eine Regierungssprecherin mit der Aussage zitiert, dass Länder bei einer Inzidenz von unter 35 auch früher als vor dem 7. März Geschäfte öffnen könnten, den Einzelhandel, Museen usw. Ist das richtig?

Da es sich auf eine Äußerung einer Regierungssprecherin bezieht, müsste die Frage an Herrn Seibert gehen, nicht an Sie. Aber ist das so? Können die Länder schon vor dem 7. März, wenn sie eine Inzidenz von unter 35 haben den Einzelhandel und andere Dinge wie zum Beispiel Museen auch breiter öffnen?

KAUTZ: Ich würde denken, Herr Seibert, dass Sie das beantworten. Das bezieht sich auf den MPK-Beschluss. Darin ist die 35er-Inzidenz enthalten, und es ist offengehalten, zu welchem Zeitpunkt geöffnet wird und ob das eventuell sogar früher der Fall sein kann.

ZUSATZ BLANK: Aber das ist eine Auslegungsfrage. Deswegen geht die Frage an Herrn Seibert.

STS SEIBERT: Eine richtige Auslegungsfrage ist es nicht, weil es sich laut Beschluss auf eine stabile Siebentagesinzidenz von höchstens 35 bezieht. Einmal die Inzidenz von 35 erreicht zu haben, das ist noch keine stabile oder nachhaltige Inzidenz. Dafür braucht es schon etwas mehr Beständigkeit bei dieser Zahl.

ZUSATZ BLANK: Das stimmt. Aber die Frage ist trotzdem: Die Kanzlerin hat auf der Pressekonferenz von drei bis fünf Tagen gesprochen, und dann sei es stabil. Das könnte durchaus auch schon vor dem 7. März der Fall sein, also zum Beispiel Anfang März. Denn dann haben wir ja schon drei bis fünf Tage.

STS SEIBERT: Wollen wir hoffen, dass die Entwicklung so positiv ist. Ich kann bestätigen, was Sie als Zitat einer Regierungssprecherin zitiert haben. Aber die genaue Umsetzung ist, wie gesagt, Sache der Länder. Es bedarf einer stabilen Inzidenz unter 35.

ZUSATZFRAGE BLANK: Um sicher zu sein, es verstanden zu haben: Es wäre durchaus möglich, dass dann, wenn es eine stabile Inzidenz gibt, auch schon vor dem 7. März geöffnet werden kann. Richtig?

STS SEIBERT: So verstehe ich das, ja.

FRAGE KUHN: Zum Beschluss der Bund-Länder-Runde, genauer zu SORMAS X und SORMAS eXtra Layer: Der Bund werde den Gesundheitsämter die Schnittstellen für diese Layer zügig zur Verfügung stellen, heißt es im Wortlaut. Von welchem Zeitraum genau reden wir?

KAUTZ: Ehrlich gesagt, kann ich mich jetzt nicht über das Wort „zügig“ hinauswagen. Ich kann dafür jetzt keinen genauen Zeitraum angeben.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, sozusagen in den Vorbemerkungen zu dem MPK-Beschluss gibt es auf Seite 2 einen Satz, in dem es um Impfungen geht. Der Satz lautet:

„Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.“

„Sobald … allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann“ Die Kanzlerin spricht mit Blick darauf ja immer vom Ende des Sommers. Heißt das, dass sich die Menschen in Deutschland darauf einstellen müssen, dass bis Ende des Sommers auf jeden Fall noch gravierende Einschränkungen gelten werden?

STS SEIBERT: Realistischerweise müssen wir uns darauf einstellen, dass es eine Weile dauern wird, bis alle Menschen, die das wollen, in Deutschland das Impfangebot bekommen haben. Dafür ist, wie gesagt, das Ende des Sommers das bedeutet den 21. September als Ziel ins Auge gefasst. Zu diesem Ziel steht die Bundesregierung.

Natürlich wird es einen schrittweisen Abbau von Beschränkungen geben, eine schrittweise Öffnung. Niemand kann Ihnen heute seriös sagen, wo genau wir im Juni oder Juli stehen werden. Das wäre Spekulation, weil es auch davon abhängt, wie stark sich die hoch aggressiven Mutationen in Deutschland noch ausbreiten. Es hängt davon ab, ob es Probleme, die wir jetzt noch nicht absehen, bei der Belieferung mit Impfstoffen geben könnte. Dabei gibt es Unwägbarkeiten, und deswegen ist es, denke ich, klug, sich realistisch darauf einzustellen, dass schon mit dem zweiten Quartal vieles dadurch, dass sehr viel mehr Menschen geimpft werden können, einfacher wird. Wir haben jetzt ja auch konkrete Inzidenzwerte benannt, ab denen stufenweise Öffnungen möglich sind. Darüber haben wir gerade gesprochen.

Aber es wird, wie gesagt, ein stufenweises, ein schrittweises Vorgehen geben, und auch immer eines, das umsichtig ist, um nicht durch eine Öffnung, durch eine Aufhebung von Restriktionen zu riskieren, dass die Zahlen gleich wieder in die Höhe schießen und möglicherweise neue Maßnahmen notwendig werden.

FRAGE SCHNEIDER: Frau Dr. Baron, es heißt gelegentlich, die Vorgaben aus dem Finanzministerium seien zu kompliziert, um die Hilfen schnell auszahlen zu können. Werden aus Sicht des Wirtschaftsministeriums hier vom Finanzministerium zu bürokratische Vorgaben gemacht?

An das Finanzministerium: Es gibt Kritik zum Beispiel aus der Unionsfraktion, Ihr Haus mache zu kleinteilige und bürokratische Vorgaben, wodurch sich die Auszahlung der Hilfen verzögere. Kann man dabei nicht großzügiger vorgehen?

DR. BARON: Vielen Dank für die Frage. Natürlich ist es richtig, dass wir alle schnell und gemeinsam agieren müssen, um die Hilfen schnellstmöglich auszahlen zu können. Das ist in den letzten Tagen gelungen. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass die Antragstellung für die wichtige Überbrückungshilfe III am 10. Februar gestartet ist. Seit gestern fließen die Zahlungen. Wir haben hart darum gerungen und lange dafür gearbeitet. Wir gehen mit den Abschlagszahlungen quasi in Vorleistung für die Länder, haben in enger Abstimmung mit allen Ländern die Schnittstellen programmiert und damit viel an Vorarbeit und Vorleistung erledigt. Natürlich muss es immer das Ziel sein, möglichst unbürokratisch vorzugehen und nicht zu viele Detailbestimmungen lange abzustimmen, sondern einfach zügig zu agieren.

Mit Blick auf die Überbrückungshilfe III ist es eine große Erleichterung für viele Unternehmen und damit natürlich für deren Beschäftigte, dass es jetzt losgegangen ist. Vielleicht darf ich noch ein paar aktuelle Zahlen nennen. Gestern hatten wir (akustisch unverständlich) 282 Anträge und 4,5 Millionen Euro an ausgezahlten Abschlagszahlungen. Heute sind es bereits 1177 Anträge. Weitere 2000 Anträge sind schon im System angelegt, aber noch nicht final gestellt. Daran sieht man aber, dass das jetzt vorangeht und in Anspruch genommen wird. Das ist das Entscheidende. Das Geld fließt jetzt.

HARTMANN: Ich kann mich für das Bundesfinanzministerium den Äußerungen von Frau Baron nur anschließen und will noch einmal betonen, dass es eine gute Sache ist, dass die Abschlagszahlungen und die Hilfen fließen. Das unterstützt Unternehmen, Selbstständige und auch Beschäftigte. Wir haben die Hilfen auch immer wieder angepasst und optimiert. Dass die Hilfe ankommt, zeigt das Volumen, das Frau Baron gerade nannte.

VORS. WEFERS: Wenn ich die beiden Fragen richtig verstanden habe, dann beziehen sie sich auf die Frage, wer bürokratische Vorgaben macht, ob sie zu hoch sind und ob Ihnen vom jeweils anderen Ministerium sozusagen Hürden aufgebaut werden.

DR. BARON: Ich habe ja gesagt, dass wir bei jedem Programm, das wir aufsetzen, schnell und gemeinsam agieren müssen und uns dann natürlich auch immer selbst daran erinnern, nicht zu lange Zeit über Details zu diskutieren und mit ihnen zu hadern, sondern einfach schnell zu agieren. Wir hoffen, dass das in der Zukunft noch etwas schleuniger vorangeht.

Das Wichtige für Unternehmerinnen und Unternehmer in dieser Woche ist aber, dass die Überbrückungshilfe III gestartet ist und dass die Abschlagszahlungen fließen. Das hilft gerade den Einzelhändlern und den Friseuren, die ja lange gewartet haben. Aus deren Sicht zählt natürlich jeder Tag.

HARTMANN: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE MISSLBECK: Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses hat gestern angekündigt, dass nach Ostern die Impfungen in Arztpraxen beginnen sollen. Die KBV fordert das noch früher.

Wie steht das Bundesgesundheitsministerium dazu, und wie weit sind die Vorbereitungen für die dafür nötigen Impfverordnungen einschließlich Impfhonorare im Gesundheitsministerium gediehen?

VORS. WEFERS: Das hatten wir, denke ich, vom Tenor her auch in der Pressekonferenz, die mit Herrn Minister Spahn hier vor einer Stunde stattfand.

KAUTZ: Darauf würde ich auch verweisen.

FRAGE WACKET: Die Frage habe ich hier schon mehrfach gestellt, aber vielleicht gibt es ja jetzt eine Antwort. Von der zweiten Tranche der BioNTech/Pfizer-Lieferung sollen bereits im zweiten Quartal rund 75 Millionen Dosen ausgeliefert werden. Lässt das nicht nur den Schluss zu, dass die erste Tranche bis dahin komplett geliefert sein wird?

KAUTZ: Nein. Das ist Add-on.

ZUSATZ WACKET: Das verstehe ich nicht.

KAUTZ: Dann kann ich Ihnen gern die Tabellen zukommen lassen. Ich denke, dass wir das hier schon tausendmal hatten. Aber ich kann Ihnen gern die Tabellen zukommen lassen, und dann können wir das gern bilateral klären.

ZUSATZFRAGE WACKET: Für das gesamte erste Halbjahr? Okay, wenn Sie das haben

FRAGE SCHNEIDER: Zum Thema der Wirtschaftshilfen: Am Dienstag wird es einen Gipfel mit den Verbänden geben. Warum setzt man sich so spät mit den Unternehmen zusammen und nicht schon längst?

DR. BARON: Ich kann das bestätigen. Wir haben zu einem Wirtschaftsgipfel am kommenden Dienstag, den 16. Februar, eingeladen. Alle großen und relevanten Verbände werden dabei sein. Über 40 Verbände sind eingeladen, um über die aktuelle Coronalage, die aktuelle Situation der Wirtschaft und natürlich auch über mögliche Öffnungsperspektiven zu sprechen.

Diese Form von Gesprächen haben wir schon wiederholt gemacht. Natürlich gibt es einen starken fachlichen Austausch mit den Wirtschaftsverbänden. So haben wir eine wöchentliche Verbändetelko, die wir seit Beginn dieser Krise auf Ebene der Fachexperten des Hauses durchführen. Auch in größerer Runde mit dem Minister gab es schon Gespräche mit den Wirtschaftsverbänden. Daran knüpft das an. Jetzt, in dieser schweren Lage der Pandemie und der schweren Lage der Wirtschaft, in der wir uns jetzt befinden, ist es natürlich noch einmal umso wichtiger, den Wirtschaftsgipfel am kommenden Dienstag stattfinden zu lassen.

FRAGE JUNG: Ich fange mal mit dem Thema des Lieferkettengesetzes an, weil das am aktuellsten ist und wahrscheinlich auch die anderen Kollegen interessiert. Zu dieser Einigung würde mich interessieren: Obwohl das jetzt dieses Jahr noch verabschiedet werden und auch durch das Kabinett und den Bundestag gehen soll, soll das Gesetz erst Anfang 2023 in Kraft treten. Wer ist denn auf diese Idee gekommen, und warum?

Wie ist das bei den Unternehmen, die jetzt bei Verstößen erwischt werden? Wenn sie zum Beispiel dabei erwischt haben, dass sie doch Kinderarbeit toleriert haben, gibt es ja nur Bußgelder. Mit was für Bußgeldern muss ein deutsches Unternehmen rechnen, wenn es Kinderarbeit toleriert? Können Sie uns das einmal an einem Beispiel erklären?

VORS. WEFERS: Nach meinen Informationen gab es dazu eine sehr ausführliche Pressekonferenz mit den Herren Bundesministern Heil, Altmaier und Müller.

ZUSATZ JUNG: Hier?

VORS. WEFERS: Nicht hier, aber heute Vormittag. Insofern glaube ich, dass wir das jetzt nicht alles noch einmal in aller Breite ausrollen müssen; denn das hätte man dort ja verfolgen können. Ich will Ihnen aber nicht das Wort nehmen, Frau Baron.

DR. BARON: Ja, das ist so, um 10.45 Uhr gab es bei den Kollegen im Bundesarbeitsministerium eine sehr ausführliche Pressekonferenz von Minister Heil, Minister Altmaier und Minister Müller, in der die Minister auch dazu Stellung genommen haben. Ich kann gern noch einmal ein paar Ausführungen machen, die die Kollegen dann gern noch ergänzen können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wurden meine Fragen dort beantwortet?

DR. BARON: Ich habe nur mit einem Knopf im Ohr bis nicht ganz zum Ende der Fragerunde zugehört, weil ich mich dann auf den Weg hierher machen musste. Insofern kann ich keine Liveberichterstattung machen.

ZUSATZ JUNG: Das sind ja einfache Lernfragen.

DR. BARON: Wie gesagt, ich kann gerne ausführen und das beantworten.

VORS. WEFERS: Vielleicht können Sie es knapp halten, denn wir haben ja auch noch andere Themen.

DR. BARON: Dann halte ich es kurz und knapp. Wie gesagt, es gab in den letzten Monaten lange, intensive Gespräche. Es gibt jetzt eine Einigung zwischen den drei Ministerien Bundesarbeitsministerium, Bundesentwicklungsministerium und Bundeswirtschaftsministerium zum Sorgfaltspflichtengesetz so ja der neue Titel, der jetzt im Entwurf vermerkt ist. Aus unserer Sicht ist es eine gute und praxistaugliche Lösung. Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums ist es natürlich wichtig, dass die Menschenrechtsstandards hoch sind, und die Wirtschaft muss diese natürlich auch einhalten. Gleichzeitig ist es aber natürlich auch so, dass wir uns in einer schweren Wirtschaftskrise befinden, und da ist natürlich ganz entscheidend, dass in der aktuellen Coronalage, in der viele Unternehmen ums Überleben kämpfen, keine zusätzlichen Belastungen für die Wirtschaft dazukommen. Deshalb tritt das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 Arbeitnehmern in Deutschland und ab 2024 dann für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten in Deutschland.

Es ist richtig, es gibt keine zivilrechtliche Haftung, sondern es gibt Bußgelder. Unternehmen müssen natürlich nachweisen, dass sie in ihrem unmittelbaren Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich die Menschenrechte einhalten und dass das auch bei den unmittelbaren Zuliefern der Fall ist. Sollten da Verstöße festgestellt werden, dann wird es hier eine Zuständigkeit des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geben, dem nachzugehen, und im schlimmsten Fall können solche Verstöße dann auch mit Bußgeldern bewehrt werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können die Unternehmen diese Bußgelder von der Steuer absetzen?

Habe ich Sie da richtig verstanden: Solange Krise ist, ist Kinderarbeit noch okay, deshalb gilt das erst ab 2023?

DR. BARON: Das ist falsch, denn es gibt ja schon aktuelle Pflichten und Standards, die schon jetzt im Status quo gelten. Dieses Gesetz ergänzt das um Bußgelder. Nach unserer Einschätzung im Bundeswirtschaftsministerium ist es eben wichtig, angemessen zu reagieren und eine Übergangsfrist zu gewähren. Daher tritt das zum 1. Januar 2023 in Kraft.

FRAGE: An Herrn Seibert: Welche Bedeutung hat es für die EU und damit auch für Deutschland, dass Italien bald eine Regierung unter einem auf europäischer Ebene erfahrenen Wirtschaftswissenschaftler wie Mario Draghi haben wird?

Hat die Bundeskanzlerin mit Herrn Draghi seit seiner Ernennung zum designierten Ministerpräsidenten gesprochen?

STS SEIBERT: Das ist ja nicht der erste Versuch, mich zu einem Kommentar über die innenpolitischen Entwicklungen in Italien zu bringen. Ich werde das nicht tun. Italien ist einer unserer wichtigsten europäischen Partner, und die innenpolitische Sortierung, die da gerade stattfindet, sollte von uns nicht kommentiert werden.

FRAGE JESSEN: An das BMI zu den Flüchtlingen im Flüchtlingslager Moria, die im Moment etwas aus dem Fokus geraten. Deutschland hat nach dem Brand des Lagers die Bereitschaft erklärt, ungefähr 1550 Flüchtlinge aufzunehmen. Wie viele von denen sind bislang in Deutschland eingetroffen? Nach meinen Informationen ist es noch nicht einmal ein Drittel. Können Sie die genaue Zahl nennen, Herr Alter? Wenn es nur ein Drittel ist: Woran liegt das?

ALTER: Zunächst einmal kann ich Ihnen sagen, dass die Situation in Moria jedenfalls im Bundesinnenministerium nicht aus dem Fokus gerät. Wir haben Bereiche unsere zuständigen Abteilungen , die die Situation eng begleiten, auch wenn in der Öffentlichkeit in Deutschland über Corona gesprochen wird. Wir haben seit der Situation im vergangenen Jahr, die Sie alle kennen, regelmäßig Flüge nach Deutschland erlebt immer im Rahmen der Möglichkeiten und auch der Bedingungen, die uns Corona gibt. Wir können mittlerweile feststellen, dass von den insgesamt 2750 Aufnahmezusagen mehr als 1500 in Deutschland angekommen sind. Mehr als die Hälfte angekommen sind. Mehr als die Hälfte der Zusagen ist also bereits realisiert. Da gab es ja unterschiedliche Kontingente. Die konkrete Zahl derjenigen, die aus bereits als schutzbedürftig anerkannten Familien auf den griechischen Inseln nach Deutschland kommen sollten, liefere ich gerne nach; die habe ich jetzt nicht parat. Der Prozess geht aber voran, und er entwickelt sich regelmäßig und stetig fort.

ZUSATZ JESSEN: Danke. Die Anmerkung „aus dem Fokus geraten“ habe ich übrigens nicht auf Sie bezogen, sondern eher selbstkritisch auf uns.

ALTER: Mir ist die Anmerkung aber wichtig, weil natürlich die Situation dort für die Betroffenen weiterhin belastend ist und wir unsere Zusagen Stück für Stück einlösen.

FRAGE JUNG: Ich schließe noch einmal an eine Frage zum Nahostkonflikt vom Montag an: Frau Sasse, Sie wollten uns noch sagen, welche Institutionen mutmaßliche israelische Kriegsverbrechen in den besetzten palästinensischen Gebieten ahnden und anklagen sollten. Die Bundesregierung findet ja, dass das nicht der ICC sein sollte.

SASSE: Herr Jung, ich wollte Ihnen das nicht sagen, sondern ich habe Ihnen am Montag unsere Haltung zur Entscheidung des IStGH sehr deutlich gemacht. Dem ist jetzt nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie wollen uns nicht sagen, wer für israelische Kriegsverbrechen verantwortlich ist?

SASSE: Wie gesagt, unsere Haltung vom Montag

ZUSATZFRAGE JUNG: Wissen Sie das nicht oder suchen Sie noch nach einer Antwort?

VORS. WEFERS: Herr Jung, vorhin hatten Sie den Minister gebeten, dass Sie ausreden dürfen. Dann wäre es vielleicht auch gut, wenn Sie Ihrerseits andere Leute ausreden lassen würden.

SASSE: Herr Jung, wir haben unsere Haltung zur Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs von vergangenem Freitag sehr deutlich gemacht, und dem ist an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das hatte ich ja verstanden. Ich habe das jetzt ja nicht auf den ICC bezogen, aber wenn Sie sagen, der ICC sei nicht für mutmaßliche israelische Kriegsverbrechen in den palästinensischen Gebieten zuständig, dann müssten Sie uns ja eine andere Institution nennen können, die dafür aus Ihrer Sicht zuständig sein soll. Ihre Haltung wird ja nicht sein, dass Kriegsverbrechen nicht geahndet werden sollen; das ist ja nicht Linie der Bundesregierung. Also müssten Sie uns eine andere Institution nennen können.

SASSE: Die Linie der Bundesregierung habe ich Ihnen am Montag sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, und dem ist an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.

FRAGE BLANK: An das Innenministerium: Der Bundesrat hat heute die schärferen Regeln für den Zugriff auf Bestandsdaten nicht passieren lassen. Werden Sie oder wird die Bundesregierung jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen?

ALTER: Nach allem, was wir im Moment beurteilen können oder was ich hier vorläufig mitteilen kann, wird es wohl darauf hinauslaufen müssen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Sie prüfen das also noch?

ALTER: Ich kann im Moment keine verbindliche Antwort dahingehend geben. Ich habe die Situation heute zur Kenntnis bekommen, und aus dem, was ich hörte, ist das eine wahrscheinliche Option. Ob das so kommt, kann ich im Moment noch nicht verbindlich bestätigen.

FRAGE JUNG: Ich habe noch eine Frage zu Afghanistan und den Abschiebungen, Herr Alter: „Panorama“ berichtet, dass mindestens fünf der 69 Afghanen, die an Herrn Seehofers 69. Geburtstag worüber er sich ja sehr gefreut hatte nach Afghanistan abgeschoben, mittlerweile wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind. Können Sie diese Zahl bestätigen? Wie erklären Sie sich, dass Menschen, die Sie nach Afghanistan abgeschoben haben, mittlerweile wieder hier sind, und zwar rechtmäßig?

ALTER: Zunächst einmal ist es so, dass es unterschiedliche Wege gibt, auch legal nach Deutschland zu kommen. Das ist ja nun nichts Neues: Menschen, die sich im Ausland befinden, haben unter bestimmten Umständen insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen, die relativ neu in Kraft gesetzt wurden, etwa des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes auch Chancen, legal nach Deutschland zu kommen und dann hier ihren Weg zu gehen.

Das muss man aber unterscheiden von dem, was wir auch vielfach feststellen, nämlich von einer Migration, die auf der Grundlage von Asylgesuchen stattfindet. Wenn jemand nach Deutschland kommt und einen Asylantrag stellt, dann wird sein Anliegen in diesem Verfahren geprüft und dann wird darüber entschieden. Wenn dieses Anliegen im Hinblick auf das Asylgesuch negativ entschieden wurde, dann folgt in der Regel die Rückführung und nicht die Überführung in den Arbeitsmarkt oder in einen legalen Aufenthalt.

Insofern ist es durchaus vorstellbar nicht nur in Bezug auf Afghanistan , dass Menschen, die in Deutschland ein Asylverfahren negativ durchlaufen haben, auf andere Weise, über andere Rechtsgrundlagen, später nach Deutschland kommen, und zwar ganz legal. Das ist denkbar.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe ja gefragt, ob Sie die Berichterstattung bestätigen können, dass mindestens fünf dieser 69 wieder zurück in Deutschland sind. Freut sich der Minister darüber?

ALTER: Ich kenne die Berichterstattung, die gestern Abend ausgestrahlt wurde, aber wir haben keine Personagramme, die wir hier verfolgen und die wir öffentlich bestätigen würden. Offenbar scheint es so zu sein wenn man den Berichten glauben kann , aber ich kann das behördlicherseits jetzt nicht offiziell bestätigen.

FRAGE BLANK: An Herrn Seibert: Der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann hat gerade eben angekündigt, dass er aus privaten Gründen aus dem Wahlkampf aussteigt, weil seine Frau krank ist. Hat er das vielleicht schon bei der Ministerpräsidentenrunde am Mittwoch anklingen lassen? Rechnet die Kanzlerin damit, dass er dennoch weiterhin in dem Kreis dabei sein wird?

STS SEIBERT: Ich habe diese Meldung auch gerade gelesen. Ich weiß gar nicht, ob die Bundeskanzlerin davon nun schon unterrichtet ist. Sie wird das sicherlich mit großem Bedauern und mit tiefer Sympathie für das Ehepaar Kretschmann hören, und sie wird in Gedanken bei ihnen sein. Von hier aus gehen alle guten Wünsche an Frau Kretschmann, an ihren Mann, den Ministerpräsidenten, und an die ganze Familie.

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