Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 22. Februar 2021

Themen: COVID-19-Pandemie (Sitzung des Coronakabinetts, digitaler Impfnachweis, Antigenschnelltests, Virusvarianten, Abgabe von Schutzausrüstung des Bundes an vulnerable Gruppen, Testkapazitäten, Impfpriorisierung, Reisebeschränkungen, Studie zu einer möglichen Verhinderung der Virusübertragung bei mit dem BioNTech-Impfstoff Geimpften, Einsatz von Kontaktverfolgungssoftware in den Gesundheitsämtern, Entwicklung des Infektionsgeschehens, Grenzkontrollen, Impfstoffversorgung, Situation Obdachloser, weltweite Impfungen, Verweigerung der Einreise nach Kiribati für eigene Staatsangehörige), Bundestagswahl, Berichte über die Rücknahme von Munition im Kommando Spezialkräfte, Beziehungen zu China und Umgang mit Huawei, Aktivitäten der NSA in Deutschland, Sanktionen gegen einen ukrainischen Oppositionspolitiker durch den Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrat der Ukraine, mögliche Auswirkungen auf die Versorgung mit Eiern durch die Ausbreitung der Vogelgrippe in Osteuropa

Naive Fragen zu:
Testkapazitäten
– weil Sie die Mutation angesprochen haben und dass diese auf dem Vormarsch ist, würde mich interessieren, wie es die Bundesregierung einschätzt, dass die Testkapazitäten nicht voll ausgenutzt werden, sondern die Tests jetzt sogar zahlenmäßig zurückgehen. Müsste man als Regierung nicht dafür sorgen, dass so viel getestet wird wie nur möglich?
– Aber wie seriös ist diese Ansage, wenn die Testkapazität bisher noch nie erreicht wurde? Ich meine, über zwei Millionen Tests könnten pro Woche gemacht werden. In der letzten Woche ist die Zahl sogar noch zurückgegangen. Müssten Sie nicht den Willen haben und alles dafür tun, damit wirklich zwei Millionen Tests pro Woche stattfinden?

Schnelltests
– Mich wundert, dass Sie meinen, dass diese 500 Millionen bzw. 800 Millionen Tests ausreichen würden. Wenn man das auf jeden Bürger herunterrechnet, dann sind das ja zehn Tests. Die braucht man ja, sage ich einmal, wenn es hochkommt, im Monat. Ich würde gerne einmal wissen: Was ist denn Ihr Ziel? Werden Sie irgendwie zehn oder 20 Heimtests an jeden Bürger verschicken, oder soll man sich die jetzt auch wieder kaufen?
– Herr Seibert, mich würde einmal interessieren, wie die Kanzlerin bewertet, dass die Testkapazitäten einfach nicht ausgenutzt werden.
– Aber ich wollte von Ihnen jetzt ja wissen, wie die Kanzlerin bewertet, dass die Testkapazitäten nicht ausgenutzt werden. Herr Kautz meinte, weil die Infektionen zurückgehen, werde auch weniger getestet. Das könnte für viele eine seltsame Haltung sein, denn eigentlich müsste angesichts der Mutationen ja alles dafür getan werden, dass so viel wie möglich getestet wird. Die Kanzlerin hat ja auch Angst vor der Mutation. Darum würde mich von Ihnen interessieren, wie die Kanzlerin bewertet, dass die Testkapazitäten nicht ausgenutzt werden.

Hotelöffnungen für Obdachlose
– Haben Sie Pläne, Hotels in Deutschland für Wohnungs- und Obdachlose zu öffnen? Wenn ja, wie sehen die aus?
– Der Bund könnte ja Hilfen in Aussicht stellen und Geld zur Verfügung stellen, damit die Länder das veranlassen könnten.

KSK-Skandal in der Bundeswehr
– Ich habe immer noch nicht verstanden, ob Ihr Ministerium und die Ministerin von einem Amnestieangebot gewusst hat.
– Es gab zwei Ultimaten, nämlich einmal im Frühjahr letzten Jahres und dann bis Oktober des letzten Jahres. Bei dem zweiten Ultimatum ging es um die Abgabe von weiterem sicherheitsempfindlichen Material in Sachen Munition. Zu dem Zeitpunkt, also im Herbst, war die Ermittlungsarbeit ja schon Chefinnensache, also Sache Ihrer Ministerin. Dementsprechend wäre es jetzt ja komisch Entweder wusste sie nichts von diesem Amnestieangebot oder das war ihr Angebot, weil es ja Chefinnensache war.
– Lernfrage: Gab es, unabhängig von diesem Fall, in der Vergangenheit Amnestieangebote an Soldaten in Sachen Munition?
– Was bedeutet es denn für die Reformierbarkeit des KSK, wenn Sie nach so vielen Monaten so etwas nicht wissen?
– Sind Sie denn froh, dass jetzt mehr Munition und Sprengstoff aufgetaucht ist, als Sie eigentlich gedacht hatten?

NSA-Überwachung
– Angesichts der Überwachungsproblematiken mit Huawei und China würde mich interessieren, ob die Kanzlerin mit Herrn Biden über die NSA-Überwachung in Deutschland gesprochen hat, Herr Seibert.
– Darin war nichts in Sachen NSA-Überwachung zu lesen. Wird die Kanzlerin das bei Herrn Biden in nächster Zeit ansprechen und anmahnen, dass das aufhört?

 

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Konto: Jung & Naiv
IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900
GLS Gemeinschaftsbank

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 22. Februar 2021:

VORS. SZENT-IVÁNYI: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, herzlich willkommen in der Bundespressekonferenz zur Regierungspressekonferenz am Montag nach dem Coronakabinett. Dazu begrüße ich ganz herzlich STS SEIBERT und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Bevor wir beginnen, leider eine traurige Nachricht. Unser langjähriges Vorstandsmitglied Helmut Hohrmann ist leider gestern in Bonn verstorben. Er ist 78 Jahre alt geworden. Herr Hohrmann war 53 Jahre Mitglied der Bundespressekonferenz. Von 1969 bis 2004 war er zunächst beim RIAS Berlin, dann war er beim Deutschlandradio als Korrespondent tätig und zuletzt als stellvertretender Leiter des Studios Bonn. Er war von 1977 bis 2004 im Vorstand der Bundespressekonferenz und dort bis 1996 für das Pressehaus am Tulpenfeld mit dem dortigen Saal der Bundespressekonferenz zuständig, den man ja heute leider nur noch in alten Nachrichtensendungen sehen kann.

Er hatte dann maßgeblichen Anteil daran, dass die Bundespressekonferenz heute in diesem Gebäude hier sitzt, in dieser exponierten Lage gegenüber von Bundestag und Kanzleramt. Bei Besuchen in Berlin hat er immer wieder regen Anteil an der Entwicklung der Bundespressekonferenz genommen und sich darüber gefreut, dass wir in diesem Haus den Geist unseres kritischen, sachorientierten und im Umgang miteinander sowie mit unseren Gästen respektvollen Journalismus pflegen.

Der Vorstand der Bundespressekonferenz spricht den Angehörigen unser tief empfundenes Beileid aus.

STS SEIBERT: Einen schönen guten Tag von mir! Das Coronakabinett hat heute wieder getagt und eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beraten. Grundlage dieser Beratungen ist natürlich immer die gemeinsame Analyse der Infektionslage und der pandemischen Entwicklung.

Die gute Entwicklung, die uns über längere Zeit täglich sinkende Infektionszahlen beschert hat, ist im Moment vorbei. Die Zahlen steigen wieder. Der Anteil der gefährlicheren, weil deutlich ansteckenderen Virusmutationen, wächst. Die B.1.1.7-Variante ist jetzt bei einem Anteil von 20 bis 25 Prozent. Neue Zahlen werden wir bald bekommen. Man muss sicher davon ausgehen, dass dieser Anteil noch weiter zunimmt. Der R-Wert, der ja, wie Sie wissen, ausdrückt, wie viele weitere Menschen ein Infizierter statistisch ansteckt, liegt jetzt wieder klar über eins.

Wie bei der letzten Beratung zwischen Bund und Länder beschlossen, berät die Bundesregierung mit den Ländern darüber, wie unter diesen Rahmenbedingungen eine vernünftige Öffnungsstrategie aussehen kann. Natürlich ist es auch durch das Vordringen der Mutationen viel komplizierter geworden.

Man darf nicht vergessen: Die erste Öffnungswelle mit Schulen, Kitas, aber auch Gartenzentren, Baumärkten usw. rollt derzeit ja schon in einer Reihe von Ländern. Am 1. März kommen dann noch die Friseursalons dazu. Auch wenn alle ihr Bestes geben, um das hygienisch und in jeder Hinsicht abzusichern, ist es ein erhebliches Mehr an Kontakten und damit auch an Übertragungsrisiken. Deswegen müssen wir alle zusammen sehr genau hinschauen, ob und wie sich das auswirkt.

Das Ziel der Bundesregierung ist: Was wir aufmachen, das wollen wir auch durchhalten. Lockerungen, die man wieder zurücknehmen muss und auf die Schließungen folgen, kann niemand wollen. Es ist also die Aufgabe eine schwierige Aufgabe, der sich Bund und Länder stellen , Maß und Mitte auf diesem Weg zu finden. Das ist zunächst einmal die gemeinsame Einschätzung der Lage. Mit dieser im Kopf hat das Coronakabinett über folgende Themen gesprochen:

Es ging zum einen um einen digitalen Impfnachweis. Sie wissen, das war auch Thema der Videokonferenz des Europäischen Rates Ende Januar. Da wurde vereinbart, in Europa einen interoperablen Standardimpfnachweis für medizinische Zwecke auszuarbeiten. Deutschland unterstützt eine solche gesamteuropäische Lösung und will die entsprechenden Voraussetzungen für einen digitalen Impfnachweis schaffen.

Ein zweites Thema waren die sogenannten Antigenschnelltests. Der Stand der Überlegungen dazu wurde beraten. Diese Schnelltests können ja künftig ein Mittel sein, um tagesaktuell Öffnungsschritte abzusichern. Es stellen sich da eine ganze Reihe von wichtigen Fragen. Deswegen ist dieses Thema auch am 3. März auf der Tagesordnung, wenn Bundesregierung und Länder wieder miteinander beraten.

Dann ging es um den Eintrag der neuen, der infektiöseren Virusvarianten aus dem Ausland. Unser Ziel ist es weiterhin, genau diesen Eintrag einzudämmen und nicht noch zusätzlich die Dynamik der Ausbreitung dieser Mutation hier zu erhöhen. Sie wissen, in Grenzregionen mit einem hohen und dynamischen Infektionsgeschehen und einem hohen Anteil von Virusvarianten müssen sehr konsequente Maßnahmen ergriffen werden. Weil es vielleicht Fragen gibt: Zwischen Deutschland und Frankreich wird es dazu sehr zeitnah Beratungen geben, die auch die entsprechenden Landesregierungen auf deutscher Seite einschließen.

Dann ging es um das Thema, wie der Bund aus seinen Beständen weiterhin Schutzausrüstung an vulnerable Gruppen abgeben kann. Es sind da einige Gruppen genannt worden. Das kann Ihnen sicherlich der Kollege aus dem Gesundheitsministerium genauer sagen.

Dann ging es um eine Modellierung von Impfszenarien, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland vorgelegt hat, in der die Faktoren „erwartete Lieferungen“ und „Impfkapazitäten“ mit der Frage zusammengebracht wurden, ab wann möglicherweise die niedergelassenen Ärzte einzubeziehen sind.

Das waren im Wesentlichen die Themen des Coronakabinetts heute.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, jetzt haben Sie so viele Themen genannt. Da könnte man vieles nachfragen. Ich fange einmal mit der generellen Einschätzung an. Sie haben am Anfang gesagt: „Was wir aufmachen, das wollen wir auch durchhalten.“ Gleichzeitig haben Sie auf die Gefahr der Mutationen hingewiesen. Geht Ihnen diese Öffnung mit den Schulen, die heute stattgefunden hat, schon zu weit? Kommt sie also etwas zu früh, weil man noch keinen Überblick hat, wie sehr sich die Mutationen ausweiten?

STS SEIBERT: Nein, das habe ich nicht gesagt und so wollte ich jetzt auch nicht verstanden werden. Es wird nur gelegentlich in der öffentlichen Diskussion über Öffnungsschritte und Öffnungsszenarien außer Acht gelassen, dass wir gerade eine ziemlich große Zahl von Schritten, die Hunderttausende oder Millionen von Menschen betreffen, ergreifen. Ich glaube, zehn von sechzehn Bundesländern machen in diesen Tagen die Schulen und die Kitas auf. Das muss man einfach im Kopf haben. Es ist ganz wichtig, dass man sich dann auch genau anschaut, ob und, wenn ja, in welchem Umfang das wiederum Veränderungen im Infektionsgeschehen bringt. Das sind Überlegungen, die Bund und Länder natürlich auch im Kopf haben müssen, wenn sie jetzt gemeinsam darüber beraten, wie vernünftig und vorsichtig weiter vorgegangen werden kann.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Die Bundeskanzlerin hat ja gesagt, dass sie sich Öffnungsschritte da ging es um eine 35er-Inzidenz eigentlich im 14-Tage-Rhythmus vorstellt. Das würde ja heißen, wenn heute die Schulen aufgemacht werden, dass man dann erst vierzehn Tage später den nächsten Schritt gehen kann. Oder muss man das anders sehen?

STS SEIBERT: Die nächsten Beratungen zwischen Bund und Ländern sind am 3. März. Die Maßnahmen, die bei der letzten Runde zwischen Bund und Ländern beschlossen wurden, sind gültig bis zum 7. März. Insofern ist es sinnvoll, glaube ich, die Beratungen jetzt gut vorzubereiten. Das wird auf beiden Seiten und auch gemeinsam geschehen. Dann kann man am 3. März weitersehen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, weil Sie die Mutation angesprochen haben und dass diese auf dem Vormarsch ist, würde mich interessieren, wie es die Bundesregierung einschätzt, dass die Testkapazitäten nicht voll ausgenutzt werden, sondern die Tests jetzt sogar zahlenmäßig zurückgehen. Müsste man als Regierung nicht dafür sorgen, dass so viel getestet wird wie nur möglich?

STS SEIBERT: Vielleicht kann sich das Gesundheitsministerium zu dem Punkt äußern.

KAUTZ: Genau da sind wir doch dran. Zum einen haben wir die PCR-Tests ermöglicht und die Möglichkeiten verbreitert, PCR-Tests zu machen. Zum anderen sind wir daran, die Schnelltests so breit wie möglich anzuwenden. Unser Ziel bleibt, die Kapazitäten zu nutzen, um großflächig zu testen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wie seriös ist diese Ansage, wenn die Testkapazität bisher noch nie erreicht wurde? Ich meine, über zwei Millionen Tests könnten pro Woche gemacht werden. In der letzten Woche ist die Zahl sogar noch zurückgegangen. Müssten Sie nicht den Willen haben und alles dafür tun, damit wirklich zwei Millionen Tests pro Woche stattfinden?

KAUTZ: Die Anzahl der Tests hängt natürlich mit der Anzahl der Infektionen zusammen. Wenn die Infektionen stagnieren oder sogar zurückgehen, ist ja klar, dass auch die Anzahl der Tests zurückgeht. Das hängt unmittelbar damit zusammen. Aber wir passen die Teststrategie ständig der Lage an.

FRAGE DR. DELFS: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert und an das Finanzministerium: Ist schon irgendwie zu sehen, wie viel zusätzliche Kosten diese neuen geplanten Testkapazitäten verursachen werden? Ist darüber heute auch im Kabinett gesprochen worden?

STS SEIBERT: Ich kann da heute nicht mit Zahlen aufwarten. Das ist eben auch etwas, was noch zu den zu klärenden Fragen gehört. Das hängt auch damit zusammen, wie oft jeder einzelne Bürger Zugriff auf einen solchen kostenlosen Test haben wird. Das muss man sich genau überlegen. Genau das ist auch noch weiter zwischen Bund und Ländern zu besprechen.

KOLBERG: Dazu kann ich nur ergänzen, dass für uns natürlich wichtig ist, dass diese Mittel, sowohl der Impfstoff als auch die Tests, zur Verfügung stehen. An den finanziellen Mitteln wird es nicht scheitern. Wir stimmen uns derzeit in der Bundesregierung über dieses Thema ab.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Können Sie bestätigen, dass in dem Zusammenhang heute über eine Zahl von zusätzlichen 50 Milliarden Euro diskutiert wurde?

KOLBERG: Ich kommentiere hier nicht einzelne Berichterstattung. Grundsätzlich gilt: Die Haushaltsaufstellung läuft. Wie jedes Jahr gibt es Spekulationen in die eine und in die andere Richtung. Wie immer werden wir Ihnen das Ergebnis der Haushaltsberatungen in der Bundesregierung, den Haushaltsentwurf und die Finanzplanung, zeitnah vorstellen.

STS SEIBERT: Das ist ganz genau richtig. Ich kann Ihnen aber sagen, dass im Zusammenhang mit der Ausweitung von Schnelltests die Zahl von 50 Milliarden Euro nicht im Coronakabinett besprochen wurde.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Seibert, Sie haben über die Impfmodalitäten gesprochen. Ist in dem Zusammenhang auch darüber gesprochen worden, was es bedeuten würde, wenn das Grundschul- und Kitapersonal prioritär geimpft wird, also wenn die zweite Gruppe aufrückt? Wie viele Menschen würden dann in die dritte Gruppe rutschen, und weiß man, wie viel länger sie dann auf eine Impfung warten würden?

STS SEIBERT: Ich glaube, auch dazu kann am besten das Gesundheitsministerium etwas sagen, weil es ja bei den Prioritätsgruppen an diesem Hochwerten dieser Bevölkerungsgruppen arbeitet.

KAUTZ: Es würden keine aus der Prioritätsgruppe 2 in die Prioritätsgruppe 3 rutschen, sondern es würden einfach nur die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer sowie die Erzieherinnen und Erzieher in die Prioritätsgruppe 2 aufgenommen werden, sodass alle geimpft werden könnten, die ein Angebot in der Prioritätsgruppe 1 bekommen haben. Einige Länder sind schon so weit viele sind an der Schwelle , dass allen in der Prioritätsgruppe 1 ein Angebot gemacht wurde. Dann kann man auf die Prioritätsgruppe 2 übergehen und den Menschen dort ein Angebot machen.

STS SEIBERT: Die Begründung ist einfach, dass es dabei um Menschen geht Erzieher und Erzieherinnen, Lehrer und Lehrerinnen , die in Kitas und in den Grundschulen, die jetzt gerade wieder aufgemacht werden, mit Altersgruppen zu tun haben, bei denen das konsequente Einhalten eines Abstands einfach nicht möglich ist. Deswegen ist das, glaube ich, eine gut begründete Maßnahme.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Gibt es denn irgendeine Vorstellung davon, wie viel später man mit der dritten Impfgruppe starten würde?

KAUTZ: Nein. Das wäre jetzt auch völlig spekulativ.

FRAGE JORDANS: Ich hätte ebenfalls eine Frage zu den Mutationen und den Grenzen. Die Variante macht ja jetzt schon knapp ein Viertel aller positiven Fälle in Deutschland aus. (Akustisch unverständlich) die Ausbreitung der Mutanten noch stoppen kann? Müssten ähnliche Reisebeschränkungen innerhalb Deutschlands in Betracht gezogen werden, wenn örtliche hohe Positivraten der ansteckenden Varianten auftauchen, Herr Seibert oder Herr Kautz?

STS SEIBERT: Ich glaube, die letzten Wochen zeigen, dass die Ausbreitung der Virusmutationen hier in Deutschland nicht zu stoppen ist, jedenfalls bisher nicht zu stoppen war. Wir sehen, dass der Anteil der Mutation B.1.1.7 inzwischen bei 20 Prozent bis 25 Prozent liegt und die allgemeine Erwartung der Fachleute ist, dass uns schon die nächsten Messungen eine höhere Zahl bescheren werden. Das ist aber überhaupt kein Widerspruch zu dem Ziel, nicht noch einem zusätzlichen Eintrag von Mutationen aus dem Ausland vorzubeugen, ganz besonders auch der sogenannten südafrikanischen Mutation.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Die Antwort auf die Frage der örtlichen innerdeutschen Reisebeschränkungen?

KAUTZ: Das müsste, wenn, dann ein Thema bei der Sitzung mit den Ministerpräsidenten in der nächsten Woche sein.

FRAGE DR. BUCHWALD: Unsere Kollegen im Saarland haben Hinweise darauf, dass die französische Region Moselle und der Raum Saarbrücken zum Hochrisikogebiet erklärt werden könnten. Das hätte in der Region natürlich erhebliche Auswirkungen, etwa Grenzschließungen. Ist das Thema in der Sitzung des Coronakabinetts zur Sprache gekommen? Werden solche Maßnahmen erwogen? Wann könnten sie gegebenenfalls in Kraft treten?

STS SEIBERT: Ich habe vorhin in meinem kurzen Bericht über die Sitzung des Coronakabinetts gesagt, dass Deutschland und Frankreich sehr zeitnah Beratungen aufnehmen werden daran sind auch die betroffenen Landesregierungen beteiligt , um die Problematik, die da zur Sprache kommt, gemeinsam zu beraten und zu kooperativen Lösungen zu kommen.

FRAGE HAUCK: Heißt „zeitnah“, dass das schon heute sein wird? Was muss denn da grenzüberschreitend passieren? Sind gemeinsame Testzentren geplant, ist das ausreichend, oder was muss von Bundes- oder Länderseite passieren?

STS SEIBERT: Ich kann es jetzt nicht genauer als „sehr zeitnah“ sagen. Die Fragen, die da zu besprechen sind, sind zahlreich. Die, die Sie ansprechen, kann eine sein. Aber ich möchte den Beratungen dieser deutsch-französischen Arbeitsgruppe, wie ich sie jetzt einmal nenne, nicht vorgreifen.

FRAGE DR. RINKE: Ich würde die Frage auch noch einmal an Herrn Alter stellen. Wir hatten ja letzte Woche schon einmal darüber diskutiert, wer letztlich über Grenzschließungen oder Grenzkontrollen entscheidet. Sind das die Bundesländer? Kann das gegen deren Widerstand gemacht werden?

Es gibt ja eine kleine Differenz zwischen Deutschland und Frankreich wegen des hiesigen Föderalismus. Wenn also mit Frankreich geredet wird, wer redet dann maßgeblich auf deutscher Seite? Können also gegen die Bundesländer, die an Frankreich angrenzen, Grenzkontrollen beschlossen werden?

ALTER: Ich glaube, man muss die Frage einmal in zwei Bereiche aufteilen, damit man das System versteht. Das eine ist die rein rechtliche Situation, also die gesetzliche Lage. Danach entscheidet ganz formal der Bundesinnenminister über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen zu Nachbarstaaten. Davon abgesehen gibt es eine rein faktische Situation, nämlich die, dass sich sowohl der Bundesinnenminister innerhalb der Bundesregierung als natürlich auch das BMI mit den betroffenen Bundesländern und mit den Nachbarstaaten, die es betrifft, sehr eng hinsichtlich der Entscheidungen abstimmt, die zu treffen sind. Insofern sind das zwei Dinge, die parallel nebeneinanderstehen. Wenn eine solche Entscheidung getroffen wird, dann ergeht sie formal und rechtlich vom Bundesinnenminister.

STS SEIBERT: Deswegen habe ich ja auch gesagt, dass in diese deutsch-französischen Beratungen, die jetzt sehr bald beginnen werden, auch die beiden betroffenen Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz einbezogen werden. Wir wissen, dass in diesen Bundesländern in einer ganz besonders engen Weise mit den Freunden auf der französischen Seite und umgekehrt gelebt wird. Natürlich werden deswegen die Bundesländer bei diesen Beratungen dabei sein.

FRAGE: Können Sie denn bestätigen, dass am Donnerstag, wenn wieder der Krisenstab tagen wird, diesmal beispielsweise auch Frankreich, die Schweiz, Luxemburg oder die Wallonie per Video beteiligt sein werden, also dass man eher zu einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit kommt?

ALTER: Ich kann keine weiteren Details bekannt geben. Es wird sehr zeitnah zwischen diesen beiden Staaten Arbeitsgruppen geben, die sich über diese ganzen Details unterhalten werden. Sie können davon ausgehen, dass das noch diese Woche stattfinden wird.

FRAGE BUSCHOW: An das BMG und das BMJV: Werden die Studienergebnisse aus Israel, wonach BioNTech-Geimpfte selbst kaum noch ansteckend sind, Konsequenzen hinsichtlich der Einschränkungen haben? Werden Geimpfte vielleicht jetzt schon von Einschränkungen ausgenommen werden können?

KAUTZ: Bislang kennen wir diese Studie noch nicht. Bislang kennen wir diese Studie nur aus einer Pressekonferenz und einer Pressemitteilung. Der Minister hat die Daten gestern als ermutigend bezeichnet. Ähnliche Daten gibt es ja auch hinsichtlich des Impfstoffs von AstraZeneca. Das macht einen Unterschied beim Infektionsgeschehen aus. Der Minister hat gestern im „Bericht aus Berlin“ dazu gesagt: Wenn wir ausreichend viele geimpft haben, dann können wir die Debatte darüber führen, was das für den Restaurantbesuch oder den Konzertbesuch bedeutet. – Man muss auch bedenken, dass Israel mit dieser Debatte erst begonnen hat, nachdem man dieses Impfangebot breitflächig gemacht hat.

KALL: Ich kann gerne ergänzen, dass die Bundesjustizministerin, Frau Lambrecht, heute früh nochmals gesagt hat, dass, wenn wir wissen, dass die Impfung tatsächlich dazu führt, dass man nicht mehr infektiös ist und keine anderen Menschen mehr anstecken kann, es für diese Personen eben keinen Grund mehr gibt, ihre Grundrechte einzuschränken, aber dass dafür die Datenlage noch nicht ausreichend ist. Das, was sich aus den Studien ergibt, ist sicherlich ein ermutigendes Signal, aber das ist noch keine ausreichende Datenlage, um tatsächlich darüber entscheiden zu können.

FRAGE DANKBAR: Ich habe eine Frage zur Impfstrategie. Der Bundesgesundheitsminister hat ja am Wochenende gesagt, dass es jetzt (akustisch unverständlich) Impfstoff in der nächsten Zeit geben wird und dass die Impfungszentren bald auch schon überlastet sein könnten. Meine Frage ist, weil ja auch im Coronakabinett über die niedergelassenen Ärzte gesprochen wurde: Wann wird in den Arztpraxen geimpft? Wie sieht das rein logistisch aus? Müssen die Impfdosen abholen? Wer macht mit? Wie wird das entschieden? Wann geht es los?

KAUTZ: Das sind eigentlich alles Fragen, die sich erst einmal hauptsächlich an die Länder richten. Allerdings hat der Minister in der Tat gesagt, dass die Arztpraxen im Laufe des zweiten Quartals regelhaft in die Strategie einbezogen werden sollen und dass vorher einige Länder ausgesuchte Praxen mit Impfstoffen beliefern und diese in ihre Impfstrategie einbeziehen. Aber Sie wissen, dass die prinzipielle Aufteilung ist: Der Bund besorgt den Impfstoff, die Länder sorgen für das Verimpfen.

ZUSATZFRAGE DANKBAR: Die niedergelassenen Ärzte, die ja gerne alle impfen würden, wie man den Eindruck hat, sagen, dass das ein ziemliches bürokratisches Monster sei, was die Priorisierung angeht, dass Atteste ausgestellt werden müssten usw. Wie sieht man das im Bundesgesundheitsministerium oder innerhalb der Bundesregierung? Kann es sein, dass die Priorisierung ab dem zweiten Quartal ohnehin aufgeweicht wird, wenn dann bei den Ärzten geimpft wird?

KAUTZ: Es kommt ja darauf an, wie viele bis dahin geimpft wurden. Wenn den Priorisierungsgruppen den ersten zwei oder vielleicht auch schon dem ersten Teil der dritten dann ein Angebot gemacht worden sein wird, dann wird man das Verfahren sicherlich auch öffnen können. Allerdings ist ja ein Grund dafür, dass das Impfangebot in der ersten Phase in den Impfzentren und von mobilen Teams gemacht wird, ja genau, diese Priorisierung einzuhalten. Das hat nicht unbedingt etwas mit einem bürokratischen Monster zu tun, sondern das hat halt auch etwas damit zu tun, dass man es in einer Arztpraxis sehr viel schwerer durchsetzen kann, so eine Priorisierung durchzuziehen.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, treffen Meldungen zu, dass die Verschiebung der Schnelltestpläne auch im Kontext mit einer Aufforderung oder einer Erwartung an den Bundesgesundheitsminister stehen, mit den Herstellern noch einmal in Preisverhandlungen zu treten?

STS SEIBERT: Ich habe gesagt, dass das heute ein wichtiges Thema des Coronakabinetts war und dass noch einige Fragen zu klären sind. Vor allem muss darüber auch mit den Ländern gesprochen werden. Deswegen geht das Bundesgesundheitsministerium jetzt mit seinen Vorbereitungen natürlich so voran, dass man das am 3. März auch fundiert mit den Ländern besprechen kann.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich habe die konkrete Frage gestellt, ob die

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen aber keine genaueren Auskünfte über die Beratungen des Coronakabinetts in diesem Fall geben.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Herr Kautz, ist es möglich, dass mit der Schnelltestkampagne insofern ein Paradoxon entsteht, als Menschen nach den Schnelltests auf anschließende PCR-Tests verzichten, weil sie sich ja sicher fühlen, man dadurch aber in Wahrheit den Überblick über das Pandemiegeschehen verlieren könnte, weil die Schnelltests eben doch einen höheren Unsicherheitsfaktor haben?

KAUTZ: Ich glaube, diese Frage haben Sie auch schon letzten Freitag gestellt, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

ZURUF JESSEN: Nein.

KAUTZ: Aber die wurde letzten Freitag erörtert. – Es ist so, dass die klare Empfehlung bei einem positiven Schnelltest ist, einen sichereren PCR-Test zu machen. Genauso müssen und werden wir auch kommunizieren, dass ein negativer Schnelltest nicht der Freibrief dafür ist, sich irgendwie zu verhalten, sondern man muss auch dann weiterhin die Abstandsregeln, Hygieneregeln und all das einhalten, was Sie kennen.

STS SEIBERT: Ich glaube, man muss zwei Dinge wirklich immer im Kopf haben, wenn man über den Einsatz von Schnelltests spricht. Das eine ist, dass der Schnelltest eine Aussagekraft für einen Tag hat. Das andere ist, dass, wenn es beim Schnelltest ein positives Ergebnis gibt, dies durch einen PCR-Test nachgeprüft bzw. überprüft werden muss.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Frage bezog sich ja darauf, ob nicht durch negative Tests ein falsches, trügerisches Sicherheitsgefühl entstehen könnte. Dass bei einem positiven Test mit einem PCR-Test nachgetestet werden muss, wissen, glaube ich, die meisten Menschen. Aber sehen Sie ein Risiko, wenn ein negativer Test Menschen in Sicherheit wiegt und man dadurch eben den Überblick über das Pandemiegeschehen verliert?

KAUTZ: Klar, wir sehen das Risiko. Deswegen ist ja die klare Empfehlung: Das muss mit einem PCR-Test nachgeprüft werden und bestätigt oder falsifiziert werden.

FRAGE DR. RINKE: Herr Kautz, könnten Sie einmal sagen, wie viele Schnelltest Ihrer Information nach überhaupt zur Verfügung stehen? Es gibt ja noch ein zweites mögliches Paradoxon, nämlich dass mit Blick auf den 1. Januar und die Kostenübernahme, die kommt, mittlerweile weniger Schnelltests abgerufen werden, weil zum Beispiel Firmen, die bisher Mitarbeiter getestet haben, jetzt so lange warten, bis sie diese Dienstleistung dann kostenlos vom Staat bekommen können. Haben Sie dazu Informationen, und haben Sie Informationen darüber, wie viele Schnelltests im Moment eigentlich verfügt sind?

KAUTZ: Ich kann Ihnen eigentlich nur die Zahlen nennen, die wir schon kommuniziert haben, und zwar dazu, wie viele Schnelltests wir für dieses Jahr insgesamt gesichert haben. Das sind national 500 Millionen Schnelltests und über europäische Beschaffungswege noch einmal 300 Millionen Schnelltests. Es gibt also keinen Mangel an Schnelltests.

Allerdings wird ein Unternehmen, auch wenn die Details noch offen sind, auch in Zukunft nicht kostenlose Schnelltests erhalten.

FRAGE JUNG: Mich wundert, dass Sie meinen, dass diese 500 Millionen bzw. 800 Millionen Tests ausreichen würden. Wenn man das auf jeden Bürger herunterrechnet, dann sind das ja zehn Tests. Die braucht man ja, sage ich einmal, wenn es hochkommt, im Monat. Ich würde gerne einmal wissen: Was ist denn Ihr Ziel? Werden Sie irgendwie zehn oder 20 Heimtests an jeden Bürger verschicken, oder soll man sich die jetzt auch wieder kaufen?

Herr Seibert, mich würde einmal interessieren, wie die Kanzlerin bewertet, dass die Testkapazitäten einfach nicht ausgenutzt werden.

STS SEIBERT: Erstens ist die Frage nach den Testkapazitäten vorhin schon vom Kollegen aus dem Gesundheitsministerium beantwortet worden.

Zum Zweiten: Wir müssen das zeigt mir Ihre Frage wieder die Dinge sehr genau auseinanderhalten. Wir haben jetzt die ganze Zeit über die Schnelltests gesprochen. Sie sprechen jetzt wiederum über Selbsttests. Das ist etwas anderes. Ich habe gesagt, dass in der Diskussion des Coronakabinetts zum Thema Schnelltest natürlich auch die Frage eine Rolle spielt und zu klären sein wird, wie viele davon jeder Bürger, jede Bürgerin in einem bestimmten Zeitraum kostenlos nutzen kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber ich wollte von Ihnen jetzt ja wissen, wie die Kanzlerin bewertet, dass die Testkapazitäten nicht ausgenutzt werden. Herr Kautz meinte, weil die Infektionen zurückgehen, werde auch weniger getestet. Das könnte für viele eine seltsame Haltung sein, denn eigentlich müsste angesichts der Mutationen ja alles dafür getan werden, dass so viel wie möglich getestet wird. Die Kanzlerin hat ja auch Angst vor der Mutation. Darum würde mich von Ihnen interessieren, wie die Kanzlerin bewertet, dass die Testkapazitäten nicht ausgenutzt werden.

STS SEIBERT: Ich habe aber zum Thema Testkapazitäten der Antwort des BMG jetzt nichts hinzuzufügen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Herr Kautz?

KAUTZ: Ich glaube, das, was zu dem Thema zu sagen ist, habe ich schon gesagt.

FRAGE: Die Gesundheitsämter führen SORMAS jetzt ja wohl nicht bis Ende Februar ein. Wie reagiert das BMG darauf?

Viele Gesundheitsämter argumentieren, dass sie vorerst mit den Kontaktverfolgungsmodulen der eigenen Behördensoftware arbeiten, weil die SORMAS-Schnittstellen weiterhin fehlen. Wie bewertet das BMG dieses Argument?

KAUTZ: Es gibt einen klaren Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung, SORMAS einzuführen. Wir sind bestrebt, dass das möglichst flächendeckend, möglichst zu hundert Prozent, möglichst von jedem Gesundheitsamt genutzt wird, um Informationen auch besser austauschen zu können. Der Einwand, dass man ein eigenes System habe, nehmen wir ernst; das können wir auch verstehen. Trotzdem ist es besser, wenn SORMAS entsprechend eingesetzt wird, um einen flächendeckenden Informationsfluss hinzubekommen

FRAGE DR. RINKE: Herr Kautz, einige Länder oder Gesundheitsämter lehnen das ja mit der Begründung ab, dass ihre eigenen Systeme leistungsfähiger seien als SORMAS. Deswegen wüsste ich gerne: Gibt es in den Gesprächen mit den Gesundheitsämtern und Ländern Nachentwicklungen bei SORMAS, damit auch diese Gesundheitsämter überzeugt werden können?

KAUTZ: Das ist mir nicht bekannt.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, Sie haben gerade gesagt, es gebe eine nicht erfreuliche Entwicklung, die Zahlen würden wieder steigen. Ich habe jetzt gegoogelt: Laut Robert-Koch-Institut gab es in den vergangenen Tagen einen Rückgang der positiven Tests. Vielleicht können Sie erklären, was ich da nicht verstehe?

STS SEIBERT: Die Zahlen steigen. Wir waren bereits bei einer Inzidenz ich muss es jetzt aus dem Kopf sagen von etwa 56; jetzt sind wir bei über 60. Wir hatten davor einen wirklich ganz beständigen Abwärtstrend bei der Inzidenz. Dieser Trend hat jetzt eben nicht nur gestoppt, sondern die Inzidenz steigt auch wieder. Die Zunahme der wirklich deutlich ansteckenderen Mutationen des Virus der Anteil der Virusvariante B.1.1.7 liegt jetzt bei 20 bis 25 Prozent lässt vermuten, dass sich das noch fortsetzt. Genau das müssen wir im Kopf haben, wenn wir über die nächsten Schritte nachdenken.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sehen Sie das Sinken in den vergangenen Tagen als ein positives Zeichen, das Hoffnung macht?

STS SEIBERT: Ich sehe zunächst einmal, dass eine über doch längere Zeit sehr positive Entwicklung mit täglich sinkender nationaler Inzidenz erst einmal zum Halt gekommen ist und sich ins Gegenteil verkehrt hat, es also wieder eine leicht steigende nationale Inzidenz gibt. Das sehe ich. Gleichzeitig nehmen wir natürlich auch viele andere Dinge wahr. Wir nehmen wahr ich habe es vorhin erwähnt , dass der R-Wert, der aussagt, wie viele Menschen ein Infizierter statistisch gesehen ansteckt, eine Zeitlang bei 0,8 0,83, 0,85 lag, jetzt aber wieder klar über eins liegt. Das ist keine gute Entwicklung. Eine gute Entwicklung haben wir derzeit noch beim Rückgang der belegten Intensivbetten für Coronapatienten. Das ist eine sehr gute Entwicklung, aber die drückt natürlich immer einen älteren Stand aus; denn bis jemand mit Corona zur Intensivpflege in ein Krankenhaus muss, liegt seine ursprüngliche Ansteckung schon ziemlich lange zurück.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Seibert, das, was Sie vorhin sagten, klingt danach, dass das Verfahren bei der zu erwartenden Schließung der Grenze zu Frankreich ein ganz anderes ist wie im Falle Tschechiens und Österreichs. Ist das so, wird darüber mit Frankreich deutlich mehr gesprochen? Wenn ja, warum?

STS SEIBERT: Ich denke, der Sprecher des Innenministeriums hat hier immer wieder ausgeführt, dass wir natürlich auch mit anderen Nachbarn kooperativ vorzugehen versuchen. Dass wir Maßnahmen beraten, ist nicht nur jetzt mit Frankreich der Fall.

FRAGE: Herr Seibert, die existierenden Kontrollen an den Grenzen zu Österreich und Tschechien sind ja bis zum 24. Februar befristet. Werden die verlängert?

ALTER: Nach meiner Kenntnis hat der Bundesinnenminister seine Position heute im Coronakabinett vorgetragen. Er hat auch gestern schon öffentlich gesagt, dass aus seiner Sicht eine Verlängerung angezeigt ist. Die Verlängerung müsste dann ja spätestens morgen entschieden werden. Ich habe noch keine abschließende Information darüber, ob diese Entscheidung schon getroffen wurde oder nicht.

FRAGE JORDANS: An Herrn Seibert oder Herrn Kautz: Der Chef der WHO, Herr Tedros, hat heute davor gewarnt, dass reiche Länder mit ihren Nachbestellungen von Impfstoff den COVAX-Mechanismus untergraben könnten. Er hat auch darauf hingewiesen, dass große Spenden von Ländern wie Deutschland ihm natürlich willkommen sind, aber dass von dem Geld trotzdem kein Impfstoff gekauft werden kann, wenn kein Impfstoff da ist. Verlangt die Bundesregierung, dass ihre Bestellungen bzw. die der Kommission nicht zulasten von armen Ländern oder zulasten des COVAX-Mechanismus gehen?

STS SEIBERT: Das, wonach Sie fragen, war ja ein wesentliches Thema der G7-Staats- und Regierungschefs, als sie am vergangenen Freitagnachmittag in einer Videokonferenz zusammengefunden haben. Die Bundeskanzlerin hat für die Bundesregierung dabei übrigens die Bereitstellung von weiteren 1,5 Milliarden Euro angekündigt womit wir derzeit übrigens der weltgrößte Geber für den ACT-Accelerator und damit auch für COVAX sind. Wir sind sehr froh und begrüßen, dass auch die USA jetzt Mittel für COVAX zur Verfügung gestellt haben.

Es ist vollkommen klar das hat die Bundeskanzlerin in der nachfolgenden Pressekonferenz ja auch gesagt : Es kommt darauf an, auch wirklich deutlich zu machen, dass nicht nur Geld ankommt, sondern auch Impfstoff ankommt. Deswegen ist es gut, dass es inzwischen Vereinbarungen zwischen COVAX und afrikanischen Ländern gibt. Auch die Frage, ob die genannten Länder, also die G7-Länder und die europäischen Länder insgesamt, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Anteil ihrer Dosen an zum Beispiel Afrika Afrika stand besonders im Mittelpunkt der Überlegungen abgeben und dafür möglicherweise an anderer Stelle mehr bekommen, wird dann zu diskutieren sein.

ADEBAHR: Ich kann vielleicht noch anfügen, dass COVAX schon Anfang Februar seinen Verteilungsplan für die erste Jahreshälfte vorgestellt hatte. Danach bekommen 145 Länder, darunter 92 Entwicklungsländer, 338 Millionen Impfdosen. Die Impfung soll so schnell es geht beginnen. Es gibt auch schon Gespräche und Vorverträge mit der Firma Novavax über mehr als eine Milliarde Impfdosen. Das heißt, das, was Herr Seibert beschrieben hat, nämlich dass dort Verträge geschlossen werden, ist seitens COVAX mit einem Plan unterlegt, beginnt bereits und soll eben, unterstützt von uns, so gut es geht laufen.

STS SEIBERT: Wobei ich glaube, eine Sache falsch gesagt zu haben: Es ist gut das hat die Bundeskanzlerin begrüßt , dass BioNTech/Pfizer jetzt mit COVAX einen Vertrag abschließen. COVAX ist dann ja dafür zuständig, dafür zu sorgen, dass die auf diese Art und Weise vertraglich gesicherten Impfdosen tatsächlich auch in die Länder kommen, die sie am dringendsten brauchen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Ich habe ja gefragt, ob bei diesen Impfbestellungen explizit bei den Herstellern nachgefragt wird: Wenn wir das jetzt bestellen, geht das dann zulasten irgendwelcher ärmeren Länder? Ist das Teil der Vertragsverhandlungen?

ADEBAHR: Ich glaube, das müsste die Europäische Union sagen, die für die Vertragsverhandlungen für uns alle zuständig ist.

KAUTZ: Das würde ich auch denken. Zum anderen muss natürlich auch die WHO bzw. COVAX, die ja ebenfalls Verträge schließt, sagen, wann und sie diese Verträge geschlossen hat. Dazu kann ich Ihnen hier also auch nichts weiter sagen.

FRAGE DR. RINKE: An Herrn Seibert: Die Kanzlerin hat ja letzten Freitag auch gesagt, dass in der Bundesregierung geprüft werde, ob man neben dem Geld, das man zur Verfügung stellt, auch direkt einen Teil der eigenen Impfdosen abgibt. Präsident Macron hatte einmal vier bis fünf Prozent vorgeschlagen, dann zum anderen 13 Millionen Dosen für die Afrikanischen Union, um dort die Gesundheitsmitarbeiter impfen zu lassen. Bis wann wird die Bundesregierung eine Entscheidung fällen wenn, dann sollte das ja schnell gehen , ob man aus dem eigenen Bestand Impfdosen abgibt?

STS SEIBERT: Ich denke, das muss auf jeden Fall eine Entscheidung sein, die nicht die Bundesregierung alleine fällt, sondern die sie eben genau im Gespräch mit Frankreich, mit anderen G7-Partnern und mit anderen europäischen Partnern fällt. Da gibt es eine grundsätzliche Übereinstimmung, dass so etwas ein Thema und auch ein Mittel sein kann und dass man darüber sprechen muss, in welchen Schritten, in welchen Quantitäten und zu welchem Zeitpunkt so etwas erfolgen würde.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Um es richtig zu verstehen: Einen Alleingang Deutschlands gibt es da nicht? Denn Frankreich hatte das für sich ja schon entschieden.

STS SEIBERT: Wir werden versuchen, dazu mit den anderen Partnern noch ausführlicher und dann auch, was die Details betrifft ins Gespräch zu kommen.

FRAGE JESSEN: Ich möchte auf den inländischen Aspekt und die Situation sozial Prekärer zu sprechen kommen. Herr Kautz, wäre es angesichts der höheren Infektiosität der Mutationen nicht doch eine Überlegung, freistehende Hotelkapazitäten für Obdachlose und Wohnungslose anzumieten und zur Verfügung zu stellen? Denn wenn die auf der Straße unterwegs sind auch wenn jetzt keine Kältewelle mehr ist , steigt bei denen im Moment ja auch durch die Mutationen das Infektionsrisiko.

KAUTZ: Das ist richtig, Herr Jessen, aber die Frage ist ja auch, ob die genannten Personengruppen, die Sie angesprochen haben, dann auch so ein Angebot annehmen würden. Momentan sind mir solche Überlegungen aber ohnehin nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wir haben kürzlich mit Betreuungseinrichtungen der Berliner Stadtmission gesprochen. Dort zumindest ist der Eindruck, dass der Andrang von Menschen, die Übernachtungs- und Notunterkünfte suchen, höher ist als die Kapazitäten. Das heißt, da scheint ein Andrang da zu sein. Wann werden Sie solche Überlegungen anstellen? Es gibt solche ja entsprechende private Initiativen, aber wäre das nicht auch eine staatliche Aufgabe?

KAUTZ: Ich denke, das wäre eine Frage, die Sie an den Berliner Senat richten müssten, weil es dann offensichtlich eine lokale Unterversorgung gibt.

FRAGE JUNG: Das ist ja eigentlich eine Frage für das BMAS als Sozialministerium. Haben Sie Pläne, Hotels in Deutschland für Wohnungs- und Obdachlose zu öffnen? Wenn ja, wie sehen die aus?

EHRENTRAUT: Danke für die Frage, Herr Jung. Ich glaube, das ist kein Thema, über das das BMAS allein entscheiden könnte. Wie Sie wissen, liegen die Kompetenzen für die Obdachlosenhilfen direkt bei den Ländern. Deshalb sollten Sie bei den entsprechen Ländern nachfragen.

ZUSATZ JUNG: Der Bund könnte ja Hilfen in Aussicht stellen und Geld zur Verfügung stellen, damit die Länder das veranlassen könnten.

EHRENTRAUT: Wie gesagt, solche Kompetenzen haben wir als BMAS nicht.

FRAGE REITSCHUSTER: Die Frau Bundeskanzlerin hat letzte Woche gesagt, dass die Epidemie erst zu Ende ist, wenn weltweit alle geimpft sind. Das entspricht nicht den Definitionen der WHO. Ist es realistisch, dass weltweit alle geimpft werden? Danke.

STS SEIBERT: Erstens ist es unsere erklärte Politik die der G7, die der Europäischen Union , mit dazu beizutragen, dass das Impfen keine Angelegenheit ist, die nur in Nordamerika, Teilen von Asien und der Europäischen Union stattfindet. Es ist in einer internationalen Welt ich sollte sagen: in einer global vernetzten Welt , in der wir ja auch wieder reisen wollen Deutschland ist ein Land, das ganz besonders viel Kontakt in alle Kontinente hat , ganz wichtig, dass wir nur sicher sind, wenn tatsächlich nicht das unvermeidliche Reisen wieder Virusinfektionen oder sogar neue Mutationen zu uns zurückbringt. Das ist der Gedanke, den die Bundeskanzlerin ausgedrückt hat. Deswegen unter anderem und auch weil es eine Frage der globalen Gerechtigkeit ist setzt sich Deutschland mit erheblichen Mitteln zum Beispiel für COVAX ein.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie halten es für realistisch, dass weltweit alle Menschen geimpft werden?

STS SEIBERT: Es ist ein wichtiges Ziel, dass wir die Pandemie möglichst in allen Ländern besiegen und hinter uns lassen, weil wir sonst nicht sagen können: Prima, uns in Deutschland geht es doch gut und hier kann nichts mehr passieren. Das wird so nicht sein.

FRAGE: Herr Alter, es gibt Berichte, dass die nächste Bundestagswahl angeblich pandemiebedingt so teuer wird wie keine vorher. Ist es denn vorstellbar, dass es eine reine Briefwahl geben könnte? Ist in jedem Fall garantiert, dass es ganz normale Wahllokale gibt?

Was würde die Pandemie für die Stimmenauszählung bzw. für die Zahl der eingesetzten Wahlhelfer bedeuten?

ALTER: Zunächst einmal zwei Sätze zu der grundsätzlichen Systematik, damit man versteht, wie überhaupt die Kosten entstehen.

Die Durchführung der Bundestagswahl wird von den Ländern organisiert. Das heißt, die organisatorischen Vorkehrungen werden in den Ländern getroffen, woraufhin natürlich in den Ländern auch Kosten entstehen. Das sind Kosten für Verwaltungsausgaben, für die Versendung von Wahlberechtigungsscheinen und für den Transport der Wahlunterlagen.

Nach § 50 des Bundeswahlgesetzes erstattet der Bund den Ländern die Hälfte der entstandenen Kosten für eine Bundestagswahl. Das wiederum hat zur Folge, dass der Bund solche Kosten selbstverständlich auch in seinem Haushalt einplant.

Das Bundestagswahlrecht sieht derzeit nicht vor, dass eine Bundestagswahl ausschließlich per Briefwahl stattfinden kann. Das heißt, nach geltender Rechtslage muss es Wahllokale geben. Die Briefwahl ist eine zusätzliche Option für die Wählerinnen und Wähler, die sie in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Sollte eine Bundestagswahl ausschließlich als Briefwahl stattfinden, müsste der Bundesgesetzgeber eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen.

Durch die Pandemie und das Infektionsgeschehen kann es aber zu der Situation kommen, dass die Bundestagswahl in diesem Jahr rein faktisch sehr stark durch Briefwähler bestimmt wird. Dann hätten der Bundeswahlleiter und auch die Landeswahlleiter sogar die Möglichkeit, in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens dazu aufzurufen, verstärkt von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. Ob das so kommt, wird sehr stark auch davon abhängen, welche Infektionslage wir im September dieses Jahres haben werden. Deswegen sind Prognosen im Moment dazu nicht belastbar möglich.

ZUSATZFRAGE: Gibt es Bestrebungen, das Bundeswahlgesetz zu ändern, um eine reine Briefwahl zu ermöglichen?

ALTER: Im Bundesinnenministerium sind solche Bestrebungen im Moment nicht bekannt. Die derzeitige Rechtslage ermöglicht ja beides und lässt letztlich dem Wähler die Wahl, sich zu entscheiden, wie er wählen geht oder ob er per Briefwahl wählt. Das ist im Moment beides möglich. Ob es Änderungen diesbezüglich gibt, muss man abwarten.

FRAGE REMME: Herr Collatz, ich wüsste gerne und hoffe, Sie können uns auf den Stand bringen , wie das Ministerium über die Vorwürfe hinsichtlich der sogenannten Munitionsamnestie im KSK denkt. Sie kennen die Berichterstattung und die Vorwürfe. Insbesondere interessiert mich die Frage, was das Ministerium und auch die Ministerin von den Vorgängen im vergangenen Jahr wann wusste.

COLLATZ: Vielen Dank, Herr Remme. Sie beziehen sich auf die Berichterstattung vom Wochenende, die am Freitag schon eingesetzt hatte und sich heute Morgen fortgesetzt hat. Dort wird ja auch schon über Konsequenzen spekuliert.

Sie werden es ahnen: Ich kann mich an diesen Spekulationen von hier aus natürlich nicht beteiligen. Ich kann Ihnen aber sagen das wird vielleicht wichtig sein, um hier den Prozess zu verdeutlichen , wie es jetzt weitergeht. Im Moment finden im Auftrag der Ministerin noch Sachstandsermittlungen im deutschen Heer statt, und dort liegt auch derzeit noch die Erhebung der Daten. Es laufen Sachverhaltserklärungen, zum Teil unter Heranziehung von persönlichen Stellungnahmen der verschiedenen Verantwortlichen aller Ebenen und Zuständigkeiten. Auf dieser Basis wird der Inspekteur des Heeres gemäß Plan bis Ende der nächsten Woche diese Zeitlinie ist, denke ich, bekannt der Ministerin einen Bericht zum Munitionssachverhalt im KSK vorlegen.

Diese Ergebnisse, die für die nächste Sitzungswoche vorgesehen sind, werden nächste Woche dem Parlament zur Kenntnis gegeben und unmittelbar danach auch der Öffentlichkeit. Die Zeitlinien zeigen Ihnen schon, dass zumindest der Munitionssachverhalt kurz vor der abschließenden Klärung steht. Wir können aber erst dann etwas dazu sagen, wenn tatsächlich alle Ermittlungsergebnisse abgeschlossen sind.

Ich hatte es gesagt und möchte es wiederholen: Derzeit laufen noch Sachverhaltsfeststellungen, auch unter Heranziehung persönlicher Stellungnahmen. Danach ist es möglich, darunter den Zoomstrich zumindest für den Anteil der Munition zu ziehen.

Ich erinnere auch daran, dass es danach weitergeht. Wir befinden uns bei den Untersuchungen in Bezug auf das KSK in dem großen Zusammenhang des Rechtsextremismus. Für Ende März ist ein zweiter Zwischenbericht geplant. Auch hier gilt die gleiche Reihenfolge: Der Bericht wird zunächst dem Parlament und dann der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben.

Ich denke, wenn Sie die Maßnahmen, die wir bisher in Sachen KSK getroffen haben, rekapitulieren, besteht zumindest bei allen Personen, mit denen ich bisher gesprochen haben oder die mir Fragen gestellt haben, nicht der Eindruck, dass hier nicht entschlossen gehandelt wird, dass die Ermittlungen aber auf Basis der notwendigen Sorgfalt geführt werden und erst dann, wenn es so weit ist auch aufgrund der Komplexität des Geschehens über Konsequenzen gesprochen werden kann.

ZUSATZFRAGE REMME: Meine Fragen bezogen sich überhaupt nicht auf den Ermittlungsstand, sondern auf Dinge, die Sie ja alleine für sich im Ministerium klären können. Ich denke, seit Freitagabend war ausreichend Zeit. Meine Frage war: Wusste die Ministerin von der Amnestieaktion?

Eine weitere Frage, die, glaube ich, allein im Ministerium zu klären ist: Als der Generalinspekteur seinen Zwischenbericht zum Thema KSK vor einigen Monaten lieferte, wusste er seinerzeit, als er über Unterbestände und ungeklärte Fragen hinsichtlich der Munition sprach, von dieser Amnestieaktion?

Wenn ich eine weitere Frage hinterherschieben darf: Sind diese Amnestieaktionen für diejenigen, die nun etwas weiter fernab von der Bundeswehr stehen und sich mit den Dingen nicht so auskennen, in einer Einheit wie dem KSK gang und gäbe?

COLLATZ: Das, was ich zur Berichterstattung sagen kann, habe ich gesagt. Es handelt sich um Berichterstattung über die Rückgabe von Munition im KSK.

Die Reihenfolge der Schritte, also wer wann wie Berichte vorlegen muss, die dann fundiert eine Empfehlung, eine Bewertung seitens der Stellen im Ministerium zulassen, habe ich Ihnen auch dargestellt. Darüber hinaus beteilige ich mich hier nicht an Spekulationen.

FRAGE JUNG: Ich habe immer noch nicht verstanden, ob Ihr Ministerium und die Ministerin von einem Amnestieangebot gewusst hat.

COLLATZ: Ob es sich um eine Amnestie gehandelt hat, kann ich hier überhaupt noch nicht bestätigen. Ich kann Ihnen bestätigen, dass es Berichte über die Rücknahme von Munition im KSK gegeben hat. Das haben wir schon lange bestätigt. Die Bewertung disziplinarrechtlich oder wie auch immer muss auf einer sauberen Grundlage und einer abschließenden Bewertung entstehen. Diese liegt noch nicht vor.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es gab zwei Ultimaten, nämlich einmal im Frühjahr letzten Jahres und dann bis Oktober des letzten Jahres. Bei dem zweiten Ultimatum ging es um die Abgabe von weiterem sicherheitsempfindlichen Material in Sachen Munition. Zu dem Zeitpunkt, also im Herbst, war die Ermittlungsarbeit ja schon Chefinnensache, also Sache Ihrer Ministerin. Dementsprechend wäre es jetzt ja komisch Entweder wusste sie nichts von diesem Amnestieangebot oder das war ihr Angebot, weil es ja Chefinnensache war.

COLLATZ: Die Ministerin hat von Beginn an deutlich gemacht, dass der Gesamtsachverhalt im KSK insbesondere zum Thema Rechtsextremismus das war der Ursprung der Ermittlungen Chefinnensache ist. Teilaspekte, die sich abseits dieses Handlungs- und Bewertungsstrangs ergeben, hat sie zunächst an eine andere Stelle delegiert. In diesem Fall das sprechen Sie ja an geht es um Munitionsfragen, die abseits des Vorwurfs in Sachen Rechtsextremismus betrachtet werden müssen, weil sie sehr komplexe Ermittlungsarbeit voraussetzen. Das hat sie delegiert. In diesem Fall stehen wir kurz davor, die Ergebnisse dieser an den Inspekteur Heer abgegeben und delegierten Prüfungsmaßnahmen nächste Woche vorlegen zu können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Lernfrage: Gab es, unabhängig von diesem Fall, in der Vergangenheit Amnestieangebote an Soldaten in Sachen Munition?

COLLATZ: Das ist Teil der Ermittlungen.

FRAGE VOLLRADT: Können Sie erläutern, ob die aktuellen Vorwürfe in Sachen Munitionsamnestie eine Rolle für die Zukunft der KSK spielen? Hat in den Augen der Ministerin das Kommando damit gegen seine „Bewährungsauflagen“ verstoßen?

COLLATZ: Der Gesamtzusammenhang aller untersuchten Aspekte wird abschließend zu beurteilen sein. Die Ministerin und auch der Generalinspekteur haben immer deutlich gemacht, dass der Prozess ergebnisoffen verläuft und es tatsächlich darum geht, festzustellen, ob im KSK der nötige Veränderungswille, die Bereitschaft und die Fähigkeit vorhanden sind. Wenn dem Ausdruck gegeben wird, kann sich die Ministerin dazu ein abschließendes Urteil erlauben; das möchte sie vorher nicht.

Insofern kann ich bestätigen, dass nach wie vor über die Organisationsform KSK nicht abschließend geurteilt wurde.

FRAGE JESSEN: Herr Collatz, sind Amnestienagebote grundsätzlich rechtlich zulässig? Ich weiß nicht, ob das nur eine Frage an Sie oder im Zweifelsfrage auch eine Frage an das Bundesjustizministerium ist. Ist das rechtlich zulässig?

COLLATZ: Das kann ich Ihnen hier nicht sagen, weil auch die rechtlichen Fragen abschließend erst beurteilt werden können, wenn die entsprechenden Gutachten vorliegen. Diese habe ich nicht.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie können nicht sagen, ob es zulässig ist, wenn bei Rückgabe von Gegenständen, die sozusagen widerrechtlich in der Verfügungsgewalt Einzelner sind, Straffreiheit in Aussicht gestellt wird? Das ist ja der Mechanismus. Sie können nicht sagen, ob das rechtlich zulässig ist?

COLLATZ: Wie gesagt, ich kann mich nicht an Spekulationen beteiligen. Ich kann Ihnen nicht bestätigen, dass es diesen Sachverhalt so gegeben hat, wie er kolportiert wird.

FRAGE REMME: Herr Collatz, das war doch eben gar nicht die Frage. Ich stelle die Frage also noch einmal neu: Liegt das Angebot von Straffreiheit für widerrechtlich einbehaltene Munition innerhalb der Befugnisse eines Kommandeurs einer Einheit wie des Kommandos Spezialkräfte?

Eine andere Frage in diesem Zusammenhang: Wird die Ministerin am Mittwoch im Ausschuss persönlich die Abgeordneten über diesen Sachverhalt aufklären?

COLLATZ: Ob es ein solches Angebot gegeben hat, ist Gegenstand der Untersuchungen. Diese laufen derzeit unter der Federführung des Inspekteurs Heer. Wie auch öffentlich angekündigt, werden diese Untersuchungen spätestens nächste Woche abgeschlossen sein.

ZURUF REMME: Aber das ist doch nicht die Frage, Herr Collatz! Ich habe doch gar nicht gefragt, ob es einen solchen Ermittlungsstand gegeben hat.

COLLATZ: Doch!

ZUSATZFRAGE REMME: Ich möchte nur wissen, ob ein Kommandeur eine solche Straffreiheit anbieten kann. Das ist doch unabhängig davon, ob sie stattgefunden hat. Liegt das in den rechtlichen Möglichkeiten eines Kommandeurs?

COLLATZ: Ich würde hier gerne beim konkreten Fall bleiben. Ich kann derzeit nicht bestätigen, dass es im Fall des KSK ein solches Angebot des Kommandeurs gegeben hat. Das wird nächste Woche klarer sein.

ZUSATZFRAGE REMME: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich) und dem Ausschussbriefing. Wer wird das machen?

COLLATZ: Dazu, wer vortragen wird, kann ich Ihnen jetzt noch nichts sagen. Wenn das schon entschieden ist, kann ich die Antwort gegebenenfalls nachliefern.

FRAGE JUNG: Was bedeutet es denn für die Reformierbarkeit des KSK, wenn Sie nach so vielen Monaten so etwas nicht wissen?

COLLATZ: Das ist Teil der Bewertungen, die dann auch Ihnen spätestens mit dem zweiten Zwischenbericht Ende März zugänglich gemacht werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Auch das wollen Sie jetzt nicht bewerten?

COLLATZ: Das kann ich nicht.

FRAGE JESSEN: Dann möchte ich doch das Justizministerium bitten. Liegt es, rechtlich gesehen, in der Befugnis von Einsatzleitern, führern oder Offizieren der Bundeswehr, Amnestieangebote zu machen?

KALL: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann Herrn Collatz’ Äußerungen nichts hinzufügen. Wenn das eine disziplinarrechtliche Frage wäre und es um Disziplinarmaßnahmen ginge, dann wäre das aus meiner Sicht allein Sache der Bundeswehr oder des Verteidigungsministeriums. Wenn es um strafrechtliche Maßnahmen ginge, dann wäre das allein Sache der Justiz. Insofern könnte ich mich auch dann nicht dazu äußern.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das Justizministerium kann nicht sagen, ob diese Menschen, die Befugnis haben, Amnestieangebote zu machen. Können Sie das gegebenenfalls nachreichen?

KALL: Aus meiner Sicht kann das, wie gesagt, eine allein disziplinarrechtliche Sache innerhalb der Bundeswehr sein. Dazu könnte höchstens Herr Collatz etwas nachreichen. Aber ich habe ihm nichts hinzuzufügen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Herr Collatz!

COLLATZ: Nein, ich bleibe bei meinen Worten.

ALTER: Ich weiß nicht, ob es in der Sache hilft. Denn zum Einzelfall können natürlich auch wir nichts sagen. Ich will aber noch einmal in Erinnerung rufen, dass es ganz grundsätzlich natürlich schon Waffenamnestien in Deutschland gab, auch über längere Zeiträume, von den entsprechenden Waffenbehörden angeordnet. Dabei wurde auch eine große Anzahl von Waffen entgegengenommen, darunter auch illegale Waffen.

Ganz grundsätzlich gibt es dieses Instrument. Aber natürlich kann ich keine Aussagen darüber treffen, wie das in einzelnen Behörden gehandhabt wird.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das heißt also, dass Sie sagen: Ja, grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer Amnestie, unabhängig von diesem konkreten Fall. Es gibt das Instrument grundsätzlich, und es wurde in der Vergangenheit davon auch schon Gebrauch gemacht. Richtig?

ALTER: Im Jahr 2009 gab es nach den Amokläufen in Winnenden eine größer angelegte Waffenamnestie. Meiner Erinnerung nach erstreckte sie sich über fast ein Jahr. Dabei wurden insgesamt 200 000 Waffen abgegeben. Etwa ein Viertel davon waren illegale Waffen. Das Instrument als solches ist also existent.

FRAGE JUNG: Sind Sie denn froh, dass jetzt mehr Munition und Sprengstoff aufgetaucht ist, als Sie eigentlich gedacht hatten?

COLLATZ: Ich kann Ihnen nicht bestätigen, dass das so ist.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, zur Rede der Kanzlerin vergangenen Freitag vor der Münchner Sicherheitskonferenz. Ich fand, dass auffiel, dass es, im Grunde genommen, für die Verhältnisse der Kanzlerin relativ deutliche Töne, eine relativ klare Sprache gegenüber China gab. Es war die Rede davon, dass man eine gemeinsame transatlantische Agenda verfolge. Später hat sie sinngemäß gesagt, der Westen müsse sich dem Machtstreben Chinas entgegenstellen und das auch mit konkreten Taten deutlich machen.

Können Sie noch einmal sagen, was genau an konkreten Taten die Kanzlerin dabei im Kopf hatte?

Wäre davon zum Beispiel auch ein Themenbereich wie Huawei betroffen, der ja hier und auch im transatlantischen Verhältnis sehr umstritten ist?

STS SEIBERT: Was Ihnen an der Rede aufgefallen ist, kann ich jetzt natürlich nicht kommentieren. Die Bundeskanzlerin hat eine Rede gehalten, und diese steht für sich. Insofern will ich hier nicht in die Interpretation der ja auch sehr klaren Aussage dieser Rede kommen. Sie hat sich dort auch nicht zum ersten Mal zum Thema Chinas geäußert.

Ich denke, wir sollten jetzt nicht alle Einzelaspekte der europäisch-chinesischen oder der deutsch-chinesischen Beziehungen hier aufklappen. Aber sie hat sehr klar gesagt, dass China durchaus ein systemischer Wettbewerber für uns und natürlich auch für diejenigen, die außer uns im transatlantischen Bündnis sind, ist, weil wir Demokratien sind und eine andere Vorstellung vom gesellschaftlichen Leben und der Rolle der Bürger haben. Gleichzeitig ist China ein Land, mit dem wir in vielerlei Verbindungen stehen und dass auch entscheidend wichtig dafür ist, globale Ziele zu erreichen, ob wir dabei an die Klimapolitik denken oder anderes.

Ich denke, die Worte der Kanzlerin stehen für sich.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Jetzt haben Sie zu Huawei nichts gesagt. Heißt das, dass das, was die Kanzlerin am Freitag sagte, keine veränderte Haltung der Bundesregierung zum Thema Huawei bedeutet?

STS SEIBERT: Zu diesem Thema habe ich Ihnen jetzt nichts anderes zu sagen, als was wir zuletzt das ist jetzt schon eine Weile her darüber besprochen haben.

FRAGE JUNG: Angesichts der Überwachungsproblematiken mit Huawei und China würde mich interessieren, ob die Kanzlerin mit Herrn Biden über die NSA-Überwachung in Deutschland gesprochen hat, Herr Seibert.

STS SEIBERT: Das Format am Freitag war kein bilaterales Format, sondern es war eine G7-Konferenz. Dabei gab es keine bilateralen Gespräche.

Über das Telefonat der Bundeskanzlerin mit dem amerikanischen Präsidenten vor einiger Zeit haben wir in einer Pressemitteilung das berichtet, was es zu berichten gab.

ZUSATZFRAGE JUNG: Darin war nichts in Sachen NSA-Überwachung zu lesen. Wird die Kanzlerin das bei Herrn Biden in nächster Zeit ansprechen und anmahnen, dass das aufhört?

STS SEIBERT: Ich kündige ja keine Inhalte von Gesprächen der Bundeskanzlerin an, sondern wenn solche Gespräche stattgefunden haben, dann berichten wir darüber in Pressemitteilungen das, was wir berichten können. Es gibt immer auch vertrauliche Aspekte solcher Gespräche, sonst müsste man sie nicht führen.

FRAGE SCHMIDT-DENKER: Es geht um das Schicksal der Seeleute aus Kiribati, die aufgrund der coronabedingten Einreisebeschränkungen nicht mehr nach Hause können und zum Teil seit Monaten in Hamburg festsitzen. Wie lange müssen diese Leute noch ausharren? Was kann Deutschland tun?

ADEBAHR: Es tut mir leid, das muss ich nachreichen.

FRAGE: Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selensky hat Sanktionen gegen den Stellvertreter des Obersten Rates und führenden Oppositionellen Wiktor Medwedtschuk wegen angeblicher Terrorfinanzierung gebilligt. Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse zu diesen Vorwürfen der Terrorfinanzierung vor? Wie bewertet die Bundesregierung die Sanktionierung führender Oppositioneller in der Ukraine?

ADEBAHR: Mir persönlich liegen darüber keine Kenntnisse vor. Auch sonst würde ich eine Antwort nachreichen.

FRAGE DR. RINKE: Meine Frage geht an das Landwirtschaftsministerium, das heute nicht vertreten ist. Könnte die Ausbreitung der Vogelgrippe in einigen osteuropäischen Ländern nach Informationen des Ministeriums hier in Deutschland schon zu Versorgungsengpässen bezüglich Eiern führen, oder erwartet man solche?

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Alter, in der „WELT“ gab es Berichte darüber, dass ein (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) zugänglich gemacht (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) Vorher gab es auch schon Berichte, dass (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

ALTER: Der Vorwurf, dass wir die Wissenschaft beeinflusst hätten, ist falsch. Richtig ist, dass das Bundesinnenministerium im vergangenen Jahr eine Gruppe von Wissenschaftlern, die bereit waren, ihre Expertise in verschiedenen Bereichen kostenfrei zur Verfügung zu stellen und Einschätzungen zu einem Pandemieverlauf abzugeben, der denkbar war, angesprochen hat. Es ging um theoretische Betrachtungen, und zwar das will ich noch einmal betonen zu einem Zeitpunkt, als wir ganz am Anfang des Prozesses standen und es nicht viele Unterlagen dazu gab.

In diesem Zusammenhang wurden vier Wissenschaftler konkret angesprochen, die wiederum ihrerseits ein Kompetenzteam zusammengestellt haben, auf das das Bundesinnenministerium keinen Einfluss hatte. Wir haben sozusagen den Interessengegenstand verdeutlicht. Dann haben die beteiligten Wissenschaftler ein Papier vorgelegt, das wir dann für unsere internen Zwecke verwendet haben.

Aber die Arbeitsweise war vollständig unabhängig und ist von uns auch nicht beeinflusst worden.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

ALTER: Die vier Wissenschaftler, die wir angesprochen haben, waren uns natürlich bekannt. Aber die Person, auf die Sie konkret Bezug nehmen, war nicht unter diesen vier. Das ist sozusagen in der Folge ohne Beitrag unsererseits entstanden.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank