Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 24. Februar 2021

Themen: Kabinettssitzung (Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support in Afghanistan, Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters, Dritter Aktionsplan zur Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen), Videokonferenz des Europäischen Rates, Treffen der Allianz für den Multilateralismus, Gründung einer Bundesstiftung für Gleichstellung, COVID-19-Pandemie (Impfstrategie, Zulassung von Selbsttests, SORMAS, ControlCOVID-Strategie des RKI, Influenza-Wochenbericht des RKI, Debatte um ein EU-Impfzertifikat, Gespräch der Bundeskanzlerin mit Ministerpräsident Babiš, Rückkehr von Seeleuten in den pazifischen Inselstaat Kiribati, Härtefallfonds, Steuernachteile für Sachspenden, Zusammensetzung eines für das Bundesinnenministerium tätigen Expertenteams), Fall Alexej Nawalny, Medienberichte über Immobilienkäufe des Bundesgesundheitsministers in Berlin, Hungerstreik eines Inhaftierten in Griechenland, Nord Stream 2, mögliches Vorgehen staatlicher chinesischer Akteure in Deutschland gegen Oppositionelle aus Hongkong

0:55 Kabinettsbericht

Naive Fragen zu:
10:40 Abzug aus Afghanistan
– Verständnisfrage: Hat Deutschland wegen der Stellung der Frauen, wegen der Bildung, wegen dem Strom die US-Invasion Afghanistans mitgemacht? (ab 13:57)
– können Sie denn Fortschritte bei den Gründen, warum man nach Afghanistan gegangen ist, vermelden?

21:51 „Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit“
– wie passt der Aktionsplan mit der exzessiven Waffenexportspolitik der Bundesregierung zusammen? wir sind viertgrößter Exporteur der Welt

26:50 Corona-Politik

35:22 Schnelltests
– ist es sicherer zu einem Schnelltestcenter zu gehen, wo es geschulte Personal gibt, als es zuhause selbst zu machen?
– ist das Schnelltestcenter sicherer in Sachen Feststellung von Infektionen?

53:59 Spahns Immobilien
– warum wurde das Gehalt von Herrn Leyck Dieken um mindestens €110.000 erhöht? (ab 57:16)

 

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Konto: Jung & Naiv
IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900
GLS Gemeinschaftsbank

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

 

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 24. Februar 2021:

STS SEIBERT: Schönen guten Tag!

Das erste Thema, mit dem sich das Kabinett heute befasst hat, ist die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support in Afghanistan. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Mandats beschlossen, mit dem sich Deutschland eben weiter an diesem NATO-geführten Einsatz für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte beteiligen soll.

Das Mandat soll nach der Vorstellung der Bundesregierung unverändert eine Obergrenze von 1300 Soldaten und Soldatinnen haben, und es soll bis zum 31. Januar 2022 verlängert werden. Das ist also eine Fortschreibung des Mandats mit einer reduzierten Laufzeit. Das trägt der komplexen Situation in Afghanistan angemessen Rechnung, und es ermöglicht eben auch die notwendige Flexibilität, um reagieren zu können, wenn sich die volatile Sicherheits- und Bedrohungslage dort verändert. Wie üblich, ist es Sache des Deutschen Bundestages, über den Entwurf dieses Mandats zu entscheiden.

Deutschland steht zu seiner Verantwortung, die es für die Menschen in Afghanistan mit vielen Partnern zusammen übernommen hat, und es steht auch zu seinen Zusagen gegenüber den internationalen Partnern. Für Fortschritte im Friedensprozess bedarf es auch weiterhin der Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft, und die internationale Militärpräsenz ist ein wichtiger Faktor, der diesen innerafghanischen Friedensverhandlungen den nötigen Spielraum gibt. Dazu trägt eben auch die Stärkung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte bei.

Wir unterstützen das Ziel eines in der Allianz abgestimmten geordneten Abzugs aus Afghanistan, der bestmöglich die Fortschritte der letzten Jahre und Jahrzehnte bewahrt.

Das nächste Thema ist der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters, den der Bundesminister des Innern heute vorgelegt hat. Das Ziel dabei ist, dass das Ausländerzentralregister eine zentrale Datei für alle ausländerrechtlichen Fachverfahren wird. Wir wollen es in diese Richtung entwickeln. Durch die neuen Regelungen und die noch zu schaffenden technischen Voraussetzungen kann dann mittelfristig eine bessere Datenqualität im Ausländerzentralregister erreicht werden.

Im Moment werden die entsprechenden Dokumente in über 600 dezentralen Ausländerdateien vorgehalten. Künftig sollen alle relevanten Daten nur einmal erhoben werden und dann zentral im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Nach vollständiger technischer Ausstattung aller Ausländerbehörden werden die Daten dann nur noch zentral gespeichert werden. Das heißt, die Anliegen von Ausländern können schneller bearbeitet werden und die Qualität der Daten wird sich verbessern, weil eben alle Behörden dann auf denselben einheitlichen und aktuellen Stand der Daten zurückgreifen können.

Das nächste Thema ist eines, das für die Außenpolitik der Bundesregierung wirklich wichtig ist: Das ist die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Diese Agenda ist für 2021 bis 2024 beschlossen worden, und die Bundesregierung hat heute den Dritten Aktionsplan zur Umsetzung dieser Agenda beschlossen. Das ist, wie ich es gesagt habe, eine Priorität der Bundesregierung. Wir setzen uns dafür ein, die Menschenrechte von Frauen und vor allem die Umsetzung der Menschenrechte von Frauen zu fördern. Wir setzen uns für Geschlechtergerechtigkeit ein, um zum Aufbau friedlicher und stabiler Gesellschaften beizutragen. Wir setzen uns weiterhin für eine verstärkte Beteiligung von Frauen in der Krisenprävention, in der Konfliktbewältigung, in der Konsolidierung von Frieden ein. Ganz besonders engagiert sich die Bundesregierung auch für die Prävention und Überwindung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt in Konflikten.

Dieser sehr interessante Umsetzungsbericht und der Aktionsplan sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.diplo.de eingestellt.

Das wären die Kabinettsthemen. Dann könnte ich Ihnen noch etwas zu morgen und übermorgen für die Videokonferenz des Europäischen Rates sagen. Diese Videokonferenz hatte ich ja schon angekündigt, und möchte das an dieser Stelle jetzt vielleicht ein bisschen darlegen, denn es wird kein Briefing geben.

Die Bundeskanzlerin wird am Donnerstag und Freitag an dieser Videokonferenz teilnehmen. Unter Vorsitz des Ratspräsidenten Charles Michel wird es zwei Arbeitssitzungen geben: am Donnerstag ab 15 Uhr und am Freitag dann ab 9 Uhr. Am Donnerstagnachmittag geht es um die aktuelle Lage in der Coronapandemie. Es wird auch darum gehen, wie man Gesundheitsgefahren zukünftig vorbeugen kann. In der zweiten Sitzung am Freitagvormittag geht es dann um sicherheits- und verteidigungspolitische Themen, weswegen auch der NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg dazu eingeladen wurde. Außerdem stehen die Beziehungen zur südlichen Nachbarschaft auf der Tagesordnung.

Ich kann ein bisschen über die Themen im Einzelnen sprechen.

Was die Pandemie und die zukünftige Gesundheitspolitik betrifft, wird es im Wesentlichen um Folgendes gehen: Der Rat wird sich erst einmal einen Überblick über die pandemische Lage in den Mitgliedstaaten verschaffen. Es wird um die allgemeine Koordinierung der Maßnahmen gehen, aber der Schwerpunkt der Diskussion wird sicherlich auch darauf liegen, wie wir mittel- und langfristig die Herstellung und die Bereitstellung von Impfstoffen sichern und ausbauen können. Die EU-Staats- und Regierungschefs werden sich, wie ich es schon gesagt habe, auch darüber austauschen, wie die EU ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Gesundheitsgefahren stärken kann. Es wird dann auch einen Austausch zu den Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den einzelnen Staaten geben, besonders natürlich mit Blick auf die mutierten Varianten des Virus, die so vielen der Mitgliedstaaten zu schaffen machen. Dabei wird es sicherlich auch um Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollmaßnahmen gehen, die derzeit ja eine ganze Reihe von Mitgliedstaaten anwenden neben der Bundesrepublik auch Belgien, Tschechien, Portugal, Dänemark und Ungarn. Außerdem steht ein Austausch über die Idee eines internationalen Pandemievertrags auf der Agenda.

Zu den Themen des Freitags: Da plant der Präsident des Rates, Herr Michel, eine strategische Aussprache über die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese Aussprache soll sich auf die Themen der Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union konzentrieren. Es wird darum gehen, wie die Fähigkeit der EU zum autonomen Handeln erhört werden kann, um die strategischen Interessen und Werte der Europäischen Union global zu fördern. Es wird darum gehen, wie die Partnerschaft der EU insbesondere mit der NATO ausgebaut werden kann dazu wird, wie gesagt, auch der NATO-Generalsekretär zugeschaltet. In den Beratungen werden sicherlich auch die laufenden Initiativen in den Bereichen Verteidigungsinvestitionen, Fähigkeitsentwicklung und Einsatzbereitschaft Thema sein. Außerdem geht es um die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU, ganz besonders auch gegenüber Cyberangriffen und hybriden Bedrohungen.

Dann noch ganz kurz zur südlichen Nachbarschaft: Auch die Beziehungen der EU zu diesen Ländern werden in einer strategischen Aussprache beraten. Es hatte dazu ja bereits im Dezember letzten Jahres Schlussfolgerungen des Europäischen Rates gegeben. Darauf aufbauend wird die Diskussion dann noch einmal aufgenommen.

ADEBAHR: Ich kann Ihnen gerne noch ankündigen, dass Außenminister Maas heute zu einem neuen Treffen der Allianz für den Multilateralismus eingeladen hat. Die Gruppe, die heute über 40 Außenminister und insgesamt über 50 Teilnehmer auch aus internationalen Organisationen vereint, trifft sich heute virtuell in Genf. Dort sitzen der Menschenrechtsrat, der auch gerade tagt, und die WHO; deshalb wird es heute auch um die globale Gesundheit und den gemeinsamen Kampf gegen COVID gehen. Die Konferenz beginnt um 14.30 Uhr. Sie können Sie auf der Internetseite www.multilateralism.org verfolgen. Der Außenminister wird vorher, gegen 14 Uhr, einen Doorstep machen, bei dem Sie sich auch gern noch zuschalten können.

BRÖSSLER: Zur Fortsetzung des Einsatzes in Afghanistan: Herr Seibert, Sie sagten, es gehe darum, die Fortschritte bestmöglich zu bewahren. Gibt es in der Bundesregierung aus Sicht der Bundeskanzlerin eine ausreichende Klarheit darüber, worin dieser Fortschritt besteht? Ich frage auch deshalb, weil aus dem Bundestag Forderungen nach einem Fortschrittsbericht kommen. Ist die Bundesregierung bereit, einen solchen Bericht vorzulegen?

STS SEIBERT: Wenn man das Afghanistan von 2001 mit dem Afghanistan von 2021 vergleicht, dann wird jeder große Fortschritte im Bildungswesen sehen und dann wird jeder große Fortschritte bei der gesellschaftlichen Stellung und den Möglichkeiten der Frauen in Afghanistan sehen. Das sind zwei Punkte, die da sicherlich zu erwähnen sind, aber es wird auch andere geben. Ich weiß nicht, ob das AA ergänzen möchte.

ADEBAHR: Wir sehen in Afghanistan und das darf man auch nicht übersehen , dass in vielen Landesteilen funktionierende Strukturen und auch Infrastrukturen aufgebaut werden konnten. Die Bevölkerung hat einen erheblich verbesserten Zugang zu Bildung, zu Gesundheit, zu Strom und zu Wasser, und das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung in Afghanistan hat sich mehr als verdreifacht. Wir sehen auch und das ist gut so eine lebendige Zivilgesellschaft und eine lebendige Medienlandschaft, und wir sehen auch das ist uns wichtig , dass besonders Frauen und Kinder von diesen neu geschaffenen Freiheiten und Rechten profitieren, auch wenn natürlich das muss man auch konstatieren weiterhin eine sehr große Lücke zwischen den gesetzlich verankerten Rechten und der gelebten Wirklichkeit in Afghanistan klafft.

STS SEIBERT: Wenn ich das noch hinzufügen darf: Ein Fortschritt ist sicherlich auch, dass die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte heute ganz andere Kompetenzen und Kapazitäten haben als in der Vergangenheit. Daran trägt Deutschland seinen Anteil, und wie heute in der Verlängerung des Mandats zum Ausdruck kommt, möchten wir diesen Anteil auch bis zunächst einmal zum Januar 2022 weiter tragen.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Ist denn daran gedacht, diese Fortschritte, die Sie jetzt beschrieben haben, noch einmal in einem Bericht zusammenzufassen, so wie es vom Bundestag bzw. aus dem Bundestag augenscheinlich gefordert wird?

ADEBAHR: Wir berichten ja auch dem Deutschen Bundestag regelmäßig und seit Beginn des Einsatzes über unser Engagement, und wir sind natürlich bereit das ist gerade aktuell ein Prozess , das weiterhin zu tun. Über neue Berichtssachen habe ich Ihnen heute ansonsten nichts mitzuteilen, aber das ist ja eine laufende Berichterstattung und auch ein Dialog, und es gibt auch eine Informationspflicht gegenüber dem Bundestag, der die Bundesregierung auch nachkommt.

FRAGE JUNG: Eine Verständnisfrage an Herrn Seibert oder Frau Adebahr: Hat Deutschland die amerikanische Invasion Afghanistans wegen der Stellung der Frauen, wegen der Bildung und wegen Strom in Afghanistan mitgemacht?

STS SEIBERT: Nein, und diese Frage ist von Ihrer Seite aus ja auch komplett rhetorisch. Sie wissen genau, dass der Afghanistaneinsatz der Bundeswehr wie auch der vieler anderer Partner begonnen hat, nachdem aus Afghanistan die terroristischen Angriffe des 11. September 2001 geplant wurden und Afghanistan eine Zuflucht für Al-Qaida-Terroristen war, von denen eine Gefahr für Nordamerika, aber genauso auch unsere Länder ausging. Aber das wissen Sie ja.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ja, aber wenn Sie

STS SEIBERT: Ich wurde nach Fortschritten gefragt, und ich finde, es ist ein erheblicher gesellschaftlicher Fortschritt, wenn das, was Frau Adebahr gerade aufgezählt hat, wenn das, was ich aufgezählt habe, sich in den letzten 20 Jahren in Afghanistan zum Guten verändert hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ja, aber das hat ja nichts mit der Invasion Afghanistans zu tun. Können Sie denn in Sachen Terrorbekämpfung und bei den Zielen, mit denen wir nach Afghanistan gegangen sind, Fortschritte vortragen?

STS SEIBERT: Ich schließe mich dem Begriff der Invasion nicht an.

FRAGE DUDIN: Vielleicht auch an das Verteidigungsministerium: Sie rechnen damit, dass der Afghanistaneinsatz gefährlicher wird. Inwiefern lässt dieses neue Mandat auch Spielraum? Oder ist es insofern robuster, dass Sie zum Beispiel den Schutz der Soldatinnen und Soldaten besser gewährleisten können? Wie können Sie in Notfällen schneller reagieren?

An Herrn Seibert: Ich verstehe das nicht so ganz. Sie unterstützen den geordneten Abzug, der die Fortschritte der letzten Jahrzehnte bestmöglich bewahrt. Jetzt haben wir eine Situation, in der die Taliban auf dem Vormarsch sind, und die Gewalt nimmt extrem zu. Wie kann man in dieser Lage abziehen und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte noch bewahren?

STS SEIBERT: Wenn ich das ganz kurz erklären darf und so habe ich es auch gesagt : Wir unterstützen das Ziel eines in der Allianz abgestimmten geordneten Abzugs. Heute hat das Bundeskabinett eine Verlängerung des Einsatzes beschlossen und wird das dem Bundestag, der natürlich am Ende zu entscheiden hat, vorlegen.

HELMBOLD: Ich habe ein paar Ergänzungen.

Zunächst eine Ergänzung zu den Fragen, die vorher bezogen auf den internationalen Terrorismus und die Rolle Afghanistans als Zufluchtsort für internationale Terroristen gestellt worden sind. Wir müssen uns die damalige Lage noch einmal genau vor Augen führen. Wir hatten es damals in Afghanistan mit einer Regierung zu tun, die es zugelassen hat, dass eine terroristische Organisation internationale Anschläge plant. Diese Bedrohung bestand danach nicht mehr, und sie besteht auch heute nicht. Das zentrale Ziel war am Anfang tatsächlich, dort Einfluss zu nehmen, sodass von Afghanistan aus keine Gefahr für die internationale Gemeinschaft durch multinationale Terroristen ausgeht. Das möchte ich noch einmal als Unterstützung sagen.

Zum Thema Schutz: Wir müssen uns darauf einstellen, dass eine Verlängerung der Präsenz zu einer erhöhten Gefährdung führt die Ministerin hat sich dazu auch schon geäußert. Wir sind auch darauf eingestellt, entsprechend zu reagieren. Die unveränderte personelle Obergrenze gibt das auch her. Wenn wir entsprechende Maßnahmen ergreifen, dann tun wir das immer gemeinsam mit Bündnispartnern. Aber gerade aufgrund des Schutzaspektes bitte ich um Verständnis, dass ich mich zu Details zu Schutzaspekten und ähnlichen Gedanken im Moment nicht äußern kann.

FRAGE JESSEN: Der Hinweis auf die erreichten zivilgesellschaftlichen Fortschritte hat ja schon auch, glaube ich, die Funktion, eine legitimatorische Basis für eine Ausstiegsperspektive zu schaffen. An Frau Adebahr: Gibt es eigentlich unter der neuen US-Administration aus deutscher Sicht bessere Chancen? Welches wären die Eckpunkte für ein geordnetes gemeinsames Ausstiegsszenario?

ADEBAHR: Ja, wir glauben, es gibt bessere Chancen. Wir bekommen aus Washington Signale, dass man sich das Afghanistandossier dort noch einmal anschaut und sich anschaut, wie man dabei gemeinsam mit den NATO-Partnern voranschreiten kann. Wir werben für einen Ausstiegsansatz, der sich an Konditionen, wie wir sie eben „on the ground“ sehen, orientiert, und nicht an einem starren Zeitplan. Die Trump-Administration hatte ja gesagt, dass die Truppen am 30. April abgezogen sein sollen, hat also ein Datum genannt. Wir werben dafür, dass man sich anschaut, wie die Bedingungen sind, und gemeinsam im Verbund der NATO-Partner weiter entscheidet, wann man wie die Präsenz zurückführt. Dass man das grundsätzlich will und dass das das Ziel ist, darüber sind, glaube ich, alle einig.

Was sehen wir im Moment noch in Afghanistan? Die Friedensverhandlungen in Doha stocken; sie kommen nicht so schnell voran, wie wir uns das wünschen. Sie sind seit letztem Samstag wieder im Gang. Aber wir müssen auch den Abzug mit dem Fortgang dieser Friedensverhandlungen verschränken und müssen die weitere Entwicklung in diesen Verhandlungen in Betracht ziehen; denn Afghanistan hat ja auch verdient und das ist ein Ziel für Afghanistan , dass es einen solchen Friedensschluss gibt.

Insofern sehen wir weiteren Beratungen auch im Rahmen der NATO entgegen. Das NATO-Verteidigungsministertreffen hat bereits stattgefunden; da gab es, glaube ich, einen ersten Austausch. Das NATO-Außenministertreffen wird am 23. und 24. März stattfinden. Das werden weitere Wegmarken dafür sein, wie man sich mit der amerikanischen Regierung abstimmt.

ZUSATZ JESSEN: Das bedeutet aber, dass eine Ausstiegsperspektive, wenn man die materiell „on the ground“ betrachtet, nach Ihrer Einschätzung durch die neue Administration im Grunde auf Zeitpunkte verlängert wird, die jetzt noch nicht abzusehen sind, also faktisch zu einer Perspektive einer noch ungewissen wirklichen Verlängerung des Einsatzes auch deutscher Truppen wird.

ADEBAHR: Ich würde mich Ihrer Wortwahl im Moment nicht anschließen. Was wir, glaube ich, im Moment sehen und womit wir arbeiten, ist, dass wir glauben, dass die Friedensverhandlungen bis zum 30. April nicht so weit vorangeschritten sein werden, dass wir uns von dort zurückziehen können, und das ist bisher das Eckdatum gewesen.

FRAGE JUNG: Zum Aktionsplan zur Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“: Wie passt der Aktionsplan denn mit der exzessiven Waffenexportpolitik der Bundesregierung zusammen? Wir sind ja der viertgrößte Waffenexporteur der Welt.

STS SEIBERT: Sie ist nicht exzessiv, sie ist restriktiv.

ZUSATZ JUNG: Das ist Ihre Haltung.

ADEBAHR: Der schließe ich mich ausdrücklich an und empfehle die Lektüre des Inhalts des Berichts, den Sie auf unserer Internetseite sehen können.

ZUSATZ JUNG: Aber Sie können ja etwas dazu sagen.

ADEBAHR: Ich teile die Grundannahme Ihrer Frage nicht. Deswegen verweise ich im Moment einfach einmal auf den Inhalt des Berichts.

ZUSATZFRAGE JUNG: Unabhängig davon, ob Sie jetzt von restriktiver oder expansiver Waffenexportpolitik sprechen, exportieren Sie Waffen in die Welt. Wie passen Waffenexporte mit der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ zusammen, Frau Adebahr?

ADEBAHR: Könnten Sie konkreter werden und sagen, wo Sie da einen Zusammenhang sehen?

ZUSATZ JUNG: Wer Frieden will, der exportiert vielleicht weniger Waffen.

STS SEIBERT: Dann nenne ich einmal ein Gegenbeispiel. Wir sprachen gerade über Afghanistan. Dort hat der internationale Einsatz, an dem sich auch die Bundeswehr beteiligt, eine deutliche Verbesserung der Rechte und der gesellschaftlichen Stellung von Frauen gebracht. Das ist etwas anderes, und das ist hier auch gerade besprochen worden.

HELMBOLD: Ich möchte auch einmal etwas ergänzen. In all unseren Einsätzen ist das Thema „Frauen, Frieden, Sicherheit“ ein wesentlicher Aspekt. Wir sprechen zum Beispiel auch in Mali darüber. Wir stellen fest, dass es Peacekeeperinnen gibt, die oftmals einen anderen Zugang zur Bevölkerung haben. Das sind ebenfalls Soldaten, und die tragen auch häufig Waffen. Aber wenn sie in Kontakt mit der Bevölkerung treten, kann es sein, dass sich bestimmte Bevölkerungsgruppen und insbesondere auch Frauen, die in vielen afrikanischen Ländern sehr, sehr viel für den sozialen Zusammenhalt tun und die Gruppe zusammenhalten, denen gegenüber ganz anders öffnen. Das bedeutet, „Frauen, Frieden, Sicherheit“ zeigt gerade, dass wir Chancen für mehr Frieden haben, wenn wir Peacekeeperinnen auch Frauen, die sich militärisch organisieren, zum Teil Frauen in Uniform aktiv einbinden.

Das zeigt auch gleichzeitig unsere Ziele; denn die militärischen Einsätze, die wir führen, sind dafür da, die Basis dafür zu legen, dass es eine zivilgesellschaftliche Entwicklung gibt. Das ist letztlich der Grund dafür, warum nachhaltig (akustisch unverständlich). Wir können das mit militärischem Engagement nur unterstützen. Wir können den Frieden aber nicht nachhaltig sichern und absichern.

Die Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ ist gerade vor dem Hintergrund der eben genannten Aspekte ein wesentlicher Beitrag dazu, in Ländern, in denen es sehr tiefe Konfliktursachen gibt, besser zu werden, indem wir nämlich gerade die Fähigkeiten und auch den Zugang von Frauen nutzen, um dort eben mit Blick auf ganz entscheidende Punkte voranzukommen.

ADEBAHR: Wenn ich das noch ergänzen darf: Ein Beispiel dafür, das Sie, wenn Sie den Bericht jetzt sicherlich lesen werden, Herr Jung, finden werden, ist zum Beispiel ein Projekt im Osten des Kongos, wo sexualisierte Gewalt leider zum Alltag gehört. Da arbeiten wir ganz eng mit ganz vielen Schulen und eben auch mit Frauen in den Schulen zusammen, um Aufklärung zu leisten, Frauen für gesellschaftliche Teilhabe fit zu machen und in diesem Bildungsbereich zu wirken.

Außerdem unterstützen wir weltweit Projekte für sogenannte Menschenrechtsverteidiger Menschenrechte stehen weltweit unter Druck und verbessern damit den Schutz dieser wichtigen Menschenrechtsverteidiger. Wir stärken auch die Strukturen, damit sie wissen, wohin sie sich wenden können und wie man agieren kann.

Ein weiteres Projekt ist die Teilhabe von Frauen am Friedensprozess in Libyen, ein wichtiges Thema für diese Bundesregierung seit dem Berliner Prozess, den wir aufs Gleis gesetzt haben. Ohne die Beteiligung von Frauen an diesem ganzen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozess in Libyen und ohne ihre starke Stimme wird es dort auch nicht gehen.

Das alles sind ganz konkrete Projekte, die Sie auch im Aktionsplan nachlesen können.

FRAGE STEINKOHL: Herr Seibert, ich habe eine kurze Frage zum Europäischen Rat. Wird es denn einen Doorstep bzw. eine Pressekonferenz der Bundeskanzlerin geben, gegebenenfalls wann?

STS SEIBERT: Ja, das ist am Donnerstag nach der ersten Arbeitssitzung vorgesehen. Die Uhrzeit hängt natürlich davon ab.

FRAGE HÖHNE: Warum kam die Bundesstiftung für Gleichstellung nicht wie geplant in die Kabinettssitzung? Wann wird sie stattdessen vom Kabinett verabschiedet werden?

STS SEIBERT: Dieser Gesetzentwurf befindet sich weiter in der Abstimmung. Die Absicht ist, ihn zeitnah ins Kabinett einzubringen.

FRAGE GRILL: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung geht ja davon aus, dass es durch die hohe Zahl von Impfdosen, die zu liefern man jetzt begonnen hat, Ende März Engpässe in den Impfzentren geben könnte. Wann sollen eigentlich Haus- und Betriebsärzte in die Impfungen eingebunden werden?

KAUTZ: Dazu hat sich der Minister schon geäußert und „so bald wie nötig“ gesagt. Noch ist nicht die ausreichende Zahl an Impfdosen vorhanden, um das zu machen. Wenn man nämlich bei knappen Impfdosen die Hausärzte vor die Wahl stellt, was sie mit ihren 20 oder 30 Impfdosen machen und welchen ihrer Patienten sie die geben, dann tut man denen auch keinen Gefallen.

ZUSATZFRAGE GRILL: Dadurch, dass jetzt Menschen in der Priorisierungskategorie 2 drankommen, sind sehr viele dabei, die Vorerkrankungen haben und die nach der bisherigen Impfverordnung ein ärztliches Attest brauchen. Das heißt, es wären schätzungsweise 15 Millionen ärztliche Atteste mit dem damit zusammenhängenden großen bürokratischen Aufwand notwendig. Die Bremer Gesundheitssenatorin hat vorgeschlagen, dazu die Daten der Krankenkassen zu nutzen, sodass diese Atteste nicht nötig sein würden. Halten Sie das für einen sinnvollen Vorschlag? Gibt es dafür entsprechende Planungen?

KAUTZ: Solche Vorschläge werden regelmäßig auf der Gesundheitsministerkonferenz ausgetauscht. Bislang ist das noch nicht geplant. Aber ich bin sicher: So etwas wird bei den nächsten Gesprächen auch aufgenommen werden.

FRAGE SCHMIDT-DENKER: An das BMG: Gibt es Pläne, an die neuen, jetzt zugelassenen Corona-Selbsttests auch neue Freiheiten zu knüpfen? Könnten dann also auch wieder Familienfeiern oder Ähnliches stattfinden? Könnten generell im Zuge des Einsatzes von Selbsttests Kontaktbeschränkungen gelockert werden?

KAUTZ: Zum einen sage ich zur Einleitung bei diesem Thema immer, dass man zwischen Schnelltests und Selbsttests unterscheiden muss. Schnelltests sind die Tests, die ein geschultes Personal durchführen muss, die einen tiefen Nasen- und Rachenabstrich erfordern. Selbsttests sind die Tests, die man zu Hause machen kann, die Laien machen können. Dazu bedarf es einer Anleitung für diese Selbsttests.

Sie wissen, dass heute mit einer Sonderzulassung durch das BfArM drei Selbsttests zugelassen wurden. Wir rechnen damit, dass weitere folgen werden. Der Minister hat sich heute Morgen dazu geäußert und hat gesagt, dass Selbsttests perspektivisch Sicherheit in konkreten Situationen geben können, bevor man eine Veranstaltung besucht, zum Friseur geht oder ins Theater geht. Insofern ist das nicht aneinander gekoppelt, aber es ist möglich.

FRAGE GEUTHER: Es geht um das Kontaktnachverfolgungssystem SORMAS und das Ziel der flächendeckenden Installation in allen Gesundheitsämtern, das ja wohl verfehlt werden wird. Gérard Krause, der Leiter des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung, sagt, dass man mit SORMAS schon weiter sein könnte, wenn man den Prozess früher als im vergangenen Juli gestartet hätte. Inwiefern muss sich das Gesundheitsministerium den Vorwurf gefallen lassen, da zu zögerlich gewesen zu sein?

KAUTZ: SORMAS ist ein Angebot, das die Gesundheitsämter übernehmen können. Es gibt einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich dazu verpflichtet hat, SORMAS in ihren Gesundheitsämtern einzuführen. Wir erwarten, dass das auch passiert.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Dieser Beschluss stammte ja vom 16. November, das heißt, während der sogenannten zweiten Welle. War das im Nachhinein zu spät?

KAUTZ: Es wäre für die Gesundheitsämter Zeit genug vorhanden gewesen, SORMAS einzuführen. Das ist auch eine Frage des Willens. Der Minister hat sich dazu auch schon mehrfach geäußert. Er hat auch Verständnis dafür gezeigt, dass manche Länder oder manche Gesundheitsämter sagen: Wir haben ein bestehendes System. Das funktioniert, und damit haben wir Erfahrung. Wir stehen außerdem unter Stress. Deswegen wollen wir jetzt nicht ein neues Computersystem oder eine neue Software einführen und erlernen müssen. – Allerdings hat er es als notwendig bezeichnet, dieses System einzuführen, um den Datenaustausch sicherzustellen.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Seibert, ich habe eine Frage zu dem Stufenplan bezüglich der Lockerung, den das RKI vorgelegt hat. Ist dieser Stufenplan für die Bundeskanzlerin eine Grundlage für die Beratungen mit den Ministerpräsidenten?

Falls sie schon Gelegenheit hatte, sich mit diesem Stufenplan vertraut zu machen: Wo hält sie das für einen gangbaren Weg und wo nicht?

STS SEIBERT: Grundsätzlich gibt es ja mit dem Beschluss aus der letzten Besprechung zwischen Bund und Ländern die Verabredung, dass man jetzt eben gemeinsam eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeitet. Dafür gibt es eine Arbeitsgruppe auf der Ebene der Chefs der Staats- und Senatskanzleien und des Chefs des Kanzleramtes, Minister Braun, um das, was beschlossen wurde, nun eben auch vorzubereiten. Diese Beratungen bleiben abzuwarten.

In diese Beratungen fließen natürlich von allen Seiten die Ideen und Vorschläge, die jetzt gemacht werden, ein. Das RKI ist für uns natürlich immer ein wichtiger Hinweis- und Ratgeber.

KAUTZ: Ich darf vielleicht etwas ergänzen. Diese Strategiepapier, von dem Sie sprechen, ist anders als dargestellt weder geheim noch neu, sondern steht bereits seit dem 18. Februar auf der Internetseite des RKI. Das ist, wie Herr Seibert sagt, ein Anhaltspunkt für regionale Lockerungen und könnte in die laufende Debatte einbezogen werden.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Wenn das Papier ja schon länger bekannt ist, wie beurteilt der Gesundheitsminister denn dann dieses Papier?

KAUTZ: Als einen wichtigen Hinweis für die Diskussion, die jetzt ansteht.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Kautz, im aktuellen Influenza-Wochenbericht des RKI steht wörtlich, dass die Zahl der akuten Atemwegserkrankungen unter den Werten der Vorsaison auf einem extrem niedrigen Niveau ist. Gleichzeitig sagt das Robert-Koch-Institut, COVID-19 gehe sehr häufig mit Atemwegserkrankungen einher. Wie ist dieser Widerspruch zu erklären?

KAUTZ: Ich würde Sie bitten, Herr Reitschuster, sich mit dieser Frage an das RKI zu wenden.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Sie können mir die Frage also nicht beantworten.

KAUTZ: Ich habe doch gerade gesagt: Sie sollten sich an das RKI wenden. Ich würde jetzt ungern die Statistik des RKI oder die Auswertung des RKI von dieser Stelle aus kommentieren. Ich glaube, es ist besser, wenn Sie das RKI fragen.

FRAGE MEIER: Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Debatte um ein EU-Impfzertifikat und einen dadurch ermöglichten Zugang zu Urlaubsregionen in diesem Sommer?

STS SEIBERT: Es gibt innerhalb der EU die Einigung, dass man an so etwas arbeiten will. Viel mehr kann ich Ihnen dazu jetzt auch nicht sagen. Das ist etwas, das natürlich eine ganze Reihe von Fragen aufwirft, aber an diesen Arbeiten wird sich Deutschland natürlich beteiligen. Ich weiß nicht, ob die Kollegen vielleicht noch etwas ergänzen wollen.

ADEBAHR: Nein, das ist der aktuelle Stand.

FRAGE JUNG: Herr Kautz, Sie sagten vorhin, Schnelltest sei nicht gleich Schnelltest. Der für zu Hause ist also nicht der, den man machen kann, wenn man zum Beispiel hier in Berlin irgendwo hingeht. Habe ich Sie richtig verstanden, dass es aus Sicht Ihres Ministeriums sicherer ist, zu einem Schnelltestcenter zu gehen, wo der Test durch geschultes Personal durchgeführt wird, als das zu Hause zu machen?

KAUTZ: Nein. Sie müssen zwischen zwei unterschiedlichen Testarten unterscheiden. Das eine ist der Schnelltest. Die Probe wird tief im Nasen- und Rachenraum entnommen. Das kann nur geschultes Personal machen. Das andere ist der Selbsttest. Den kann man selbst machen. Da gibt es unterschiedliche Mechanismen: Gurgeltest, Spuktest, Speicheltest, wie auch immer. Das kann man selbst zu Hause machen.

ZUSATZ JUNG: Ich meinte „sicherer“ im Sinne von „sich sicher sein, dass man nicht infiziert ist“.

KAUTZ: Man sollte das bei beiden Tests, wenn sie positiv ausfallen, durch einen PCR-Test nachprüfen, weil beide Testformen noch eine gewisse Unsicherheit implizieren. Wenn man negativ getestet wurde, dann heißt das auch nicht, dass man auf Hygienestandards, die wir in dieser Pandemie etabliert haben, verzichten kann.

FRAGE ZÁPOTOCKÝ: Der tschechische Premierminister Andrej Babiš hat gestern mit der Bundeskanzlerin gesprochen. Er hat die Kanzlerin um Hilfe gebeten, da im tschechischen Krankenhäusern Intensivstationen voll von Coronapatienten sind. Ich möchte fragen, ob es schon ein konkretes Angebot gibt. Wie viel Betten kann Deutschland zum Beispiel anbieten?

STS SEIBERT: Ich kann bestätigen, dass es gestern ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit Premierminister Babiš gab. Diese Dinge sind vertraulich. Wir beobachten natürlich als Nachbarn und Freunde Tschechiens, wie schwierig sich die Pandemie dort entwickelt und wie extrem zugespitzt die Lage in einigen Landesteilen ist. Wenn es da den Ruf nach Hilfe gibt, dann wird das sicherlich auch auf allen Ebenen geprüft werden. Ich kann Ihnen darauf heute keine Antwort geben.

FRAGE JESSEN: Herr Kautz, noch einmal zum Unterschied zwischen Schnelltests und Selbsttests: Gibt es eine empirische, also prozentuale Größe, an der man abmessen kann, in welcher Weise diese unterschiedlichen Tests Sicherheit oder relative Sicherheit bieten? Sie haben ja Unterschiede genannt. Gibt es Maßstäbe dafür?

KAUTZ: Ehrlich gesagt hängt das natürlich von den unterschiedlichen Produkten ab, und ich kann Ihnen diese „range“ nicht nennen. Ich werde noch einmal schauen, ob ich Ihnen das nachliefern kann; das mache ich gerne.

FRAGE STEINKOHL: Herr Seibert, ich wüsste gerne, wie zufrieden die Bundeskanzlerin eigentlich mit dem Fortgang des Impfens in Deutschland ist. Wie bewertet sie die Tatsache, dass offenbar hunderttausende Dosen insbesondere des AstraZeneca-Impfstoffs im Depot herumliegen, weil es offenbar Vorbehalte gibt? Wäre sie dafür, die Priorisierung bundesweit einheitlich dahingehend zu ändern, dass auch andere, die nicht ganz oben stehen, sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen können? Das machen die Bundesländer ja gerade offenbar jeweils für sich.

STS SEIBERT: Das sind ja eigentlich zwei verschiedene Fragen. Es war immer klar, dass wir in der ersten Phase des Impfens nicht so viele Impfstoffe und nicht zu viele Impfdosen zur Verfügung haben würden, wie man es sich wünschen würde. Deswegen gab es eine Priorisierung, eine Priorisierung auf die Verletzlichsten, die Ältesten, für die eine Infektion mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die schwersten Folgen hätte. Dabei sind wir sehr gut vorangekommen. Wir haben jetzt ich glaube, heute Morgen hatte ich geschaut 5,4 Millionen Impfungen vorgenommen, und an die 2 Millionen Menschen sind schon durch die zweite Dosis mit einem sicheren Schutz versehen.

Jetzt kommen wir das kann Ihnen Kollege Kautz natürlich viel besser erklären in eine Phase, in der das Impfgeschehen sehr viel dynamischer werden wird. Es kommen Lieferungen. Das heißt, wir werden eine andere Phase haben.

Was AstraZeneca betrifft, haben wir an dieser Stelle und auch an anderer Stelle ganz klar gesagt: Dieser Impfstoff ist nach den notwendigen und vorgeschriebenen Überprüfungen durch die EMA freigegeben worden. Er ist wirksam. Er ist sicher. Sie wissen: Der Bund ist zuständig für die Beschaffung und auch die Verteilung an die Länder. Für die Impfdurchführung sind die Länder zuständig.

Natürlich gibt es die Erwartung, dass vorhandene Impfdosen eben auch verimpft werden. Wir können auch nur bei der Bevölkerung dafür werben, diesem Impfstoff, der eindeutig in der Lage ist, schwere Schäden abzuwenden und das ist etwas sehr Wichtiges , auch Vertrauen zu schenken.

ZUSATZ STEINKOHL: Das beantwortet aber nicht die Frage, ob man gegebenenfalls auch die Reihenfolge der Priorisierung ändern sollte, wenn AstraZeneca weiter in den Lagern liegenbleibt.

STS SEIBERT: Ich glaube, es ist heute erwähnt worden: Heute ist eine neue Impfverordnung in Kraft getreten. Es gibt, wenn Sie so wollen, eine Veränderung in der Priorisierung, weil eine zahlenmäßig ziemlich große Gruppe in die Priorisierungsgruppe 2 vorrückt, nämlich die Beschäftigten in den Kitas, der Kindertagespflege und in Grund- und Förderschulen. Das sind Menschen, die aufgrund ihres beruflichen Alltags nicht in der Lage sind, permanent die notwendigen Abstände einzuhalten, die also gegenüber möglichen Ansteckungen exponierter sind. Deswegen rücken sie jetzt in diese Gruppe 2 der Priorität vor und werden recht bald geimpft werden.

Das zeigt, dass es da, wo es notwendig ist, eine Flexibilität gibt. Wir können nicht von heute bis August in Stein meißeln, wer wann geimpft wird. Es ist unheimlich wichtig, dass die Ethikkommission und die STIKO Empfehlungen gegeben haben. Das ist ein grundlegender Maßstab für die Entscheidungen, die zu fällen sind. Gleichzeitig wird es immer ein Maß an Flexibilität geben müssen.

KAUTZ: Ich kann das ergänzen. Es ist in der Tat so, dass Impfstoff momentan nicht verimpft wird. Bislang wurden nur 15 Prozent des ausgelieferten Impfstoffs von AstraZeneca verimpft. Bis zum 23. Februar wurden 1,45 Millionen Dosen ausgeliefert, davon wurden nur etwa 240 000 verimpft. Es muss aber nichts liegenbleiben, denn man kann auch zwischen den Prioritätsgruppen wechseln, ohne in irgendeiner Weise die Impfverordnung zu ändern. Das machen auch einige Länder. Wenn alle in der Prioritätsgruppe 1 ein Impfangebot bekommen haben, kann man diejenigen, die in der Prioritätsgruppe 2 sind, bedenken.

Herr Spahn hat heute Morgen die Länder aufgefordert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Er hat gesagt, die Länder hätten eine Kapazität von bis zu 300 000 Impfungen am Tag in den Impfzentren angemeldet, derzeit würden aber nur 140 000 Impfungen pro Tag durchgeführt. Er gehe davon aus, dass das nun auch deutlich hochgefahren werde.

FRAGE REITSCHUSTER: Zu dem gleichen Thema. Die „Berliner Zeitung“ hatte gestern die Überschrift: „Berliner Polizisten haben Angst vor AstraZeneca-Impfungen“. Es war weiterhin die Rede von Widerstand in den Behörden. Haben Sie einen Überblick über Behörden und das Gesundheitswesen, ob es öfter solche Erscheinungen gibt, dass man sich dort nicht impfen lassen will?

Wie geht das dann weiter? Bekommen sie einen Ersatzimpfstoff angeboten? Wie wird dann verfahren?

KAUTZ: Ich kann Ihnen jetzt nicht eine Zahl nennen, wie sich das in Behörden verhält, ob es eine Ablehnung gibt oder ob das Trend ist, den Sie beschreiben. Wer jetzt nicht das Impfangebot annimmt, bekommt halt momentan keine Impfung. Der kann sich jederzeit wieder dafür entscheiden, einen Impftermin zu beantragen je nachdem, wie das in dem jeweiligen Bundesland gehandhabt wird und kann sich wieder für eine Impfung anmelden.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Planen Sie, zu erheben, wie groß die Rate derjenigen ist, die das verweigern?

KAUTZ: Es gibt unterschiedliche Erhebungen. Eine spezifische Erhebung zu dem Verhalten in Behörden ist mir nicht bekannt, Herr Reitschuster.

FRAGE JUNG: Berlin hat die Wahlfreiheit in Bezug auf die Impfstoffe für unter 65-Jährige beendet. Herr Seibert, Herr Kautz, wie bewertet das die Bundesregierung?

STS SEIBERT: Was heißt „Wahlfreiheit“? Dass man sich aussuchen kann, womit man geimpft wird?

ZUSATZ JUNG: Ja.

STS SEIBERT: Es wäre mir neu, dass man sich das bisher aussuchen konnte.

ZUSATZ JUNG: Das konnte man, wenn man sich online angemeldet hat.

KAUTZ: In Berlin war es in der Tat so.

STS SEIBERT: Ich wusste nicht, dass das in Berlin so ist, weil ich mit dem Impfen noch nicht dran bin. Deswegen hatte ich mich als Bürger Berlins damit noch nicht beschäftigt.

ZUSATZ JUNG: Ich dachte, vielleicht als Regierungssprecher.

STS SEIBERT: Ich komme an die Grenze jetzt schon relativ nahe dran.

KAUTZ: Es gab in der Tat hier in Berlin die Wahlfreiheit. Allerdings hat sich der Minister immer klar gegen die Wahlfreiheit ausgesprochen. Schon damals, als es nicht eingeschränkt war und als noch nicht die Diskussion um den AstraZeneca-Impfstoff aufgekommen war, hat der Minister gesagt: Bislang ist der Impfstoff knapp, und deswegen muss man nehmen, was man bekommt.

FRAGE SCHMIDT-DENKER: Hat sich das Auswärtige Amt in der Frage des Schicksals der coronabedingt monatelang in Hamburg gestrandeten Seeleute aus Kiribati eingebracht? Die Seeleute können ja nun offenbar in ihre Heimat zurückkehren. Konnte das AA dort helfen?

ADEBAHR: Ja, und wir haben die Antwort, glaube ich, spezifisch nachgeliefert.

Für alle anderen, die vielleicht nicht wissen, worum es geht: Es ist so, dass in Hamburg bei den dort ansässigen Reedereien ungefähr 550 kiribatische Seeleute unter Vertrag sind. Von diesen 550 kiribatischen Seeleuten sitzen 170 tatsächlich in Hamburg und warten darauf, dass sie in ihre Heimat ausreisen können. Dafür benötigen sie aber eine Einreisegenehmigung für Fidschi, um von Fidschi, wo sie umsteigen müssen, nach Kiribati zu gelangen.

Wir unterstützen die kiribatischen Seeleute in ihrem Bestreben, nach Hause zu kommen und sind dafür – das braucht offenbar etwas Zeit – im Austausch mit den zuständigen Stellen von Fidschi und Kiribati, um darauf hinzuwirken, dass sie ihre Heimreise antreten können. Auch Staatsminister Annen setzt sich persönlich dafür ein. Nach unseren aktuellen Informationen hat die Republik Fidschi gegenüber Kiribati zugesagt, dass zuerst 70 Personen einreisen können. Wir hoffen, dass jetzt schnell eine gestaffelte Ausreise der kiribatischen Seeleute erfolgt.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Kautz, habe ich Sie richtig verstanden, dass 15 Prozent des Impfstoffs von AstraZeneca nicht verimpft sind? Ich lese das im Internet nicht. Wenn ich Sie falsch verstanden haben würde, würde sich die Frage erübrigen.

KAUTZ: 15 Prozent wurden verimpft.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Nur 15 Prozent wurden verimpft?

KAUTZ: Exakt.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Dann heißt das ja, 85 Prozent wurden nicht verimpft. Das klingt jetzt so, als ob die Strategie mit AstraZeneca nicht so erfolgreich ist. Was hat das für Auswirkungen auf die gesamte Impfstrategie?

Wie wollen Sie damit umgehen? Wollen Sie jetzt aufhören, Impfstoff von AstraZeneca zu bestellen? 15 Prozent ist ja nun wenig.

KAUTZ: Sie haben recht: Das ist wenig. Deswegen ja auch die Aufforderung des Ministers. Es ist nicht vorgesehen, die Impfstrategie jetzt zu ändern. Es gibt genug Menschen auch in der Gruppe der 18- bis 65-Jährigen , die diesen Impfstoff haben wollen. Wenn Sie mich fragen würden, ich würde ihn nehmen.

ZURUF REITSCHUSTER (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

KAUTZ: Das ist das automatische Prinzip, das hinter dieser Impfverordnung steckt. Wenn Sie einer Prioritätsgruppe das Angebot gemacht hat und die nimmt es nicht an oder sie lässt sich impfen und es ist noch Impfstoff übrig, dann können Sie die nächste Prioritätsgruppe nehmen und können das ausweiten.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie wollen aber nicht Bestellungen canceln?

KAUTZ: Nein.

FRAGE STEINKOHL: Ich habe eine Frage an das Finanz- und das Wirtschaftsministerium zum Härtefallfonds.

Ich wüsste gerne vom Finanzministerium, inwieweit Sie beim Härtefallfonds auf eine Kofinanzierung durch die Länder bestehen. Was hält das Bundeswirtschaftsministerium davon?

HARTMANN: Der Minister hat sich im Interview mit dem „Mannheimer Morgen“ schon zu dem Härtefallfonds geäußert und hat betont, dass wir natürlich die Härtefälle im Blick haben, weil sie in kein Schema passen. Was die Härtefälle angeht, sind wir innerhalb der Bundesregierung in konstruktiven Gesprächen. Wir werden zeitnah einen guten und tragfähigen Vorschlag vorlegen.

WAGNER: Ich kann gar nicht viel ergänzen. Tatsächlich gibt es diesen Vorschlag für ein Konzept eines Härtefallfonds, der genau darauf abzielt, Unternehmen zu unterstützen, die aus irgendwelchen Gründen durch das Raster fallen, obwohl es aber vielleicht gute Gründe gibt, dass sie eine Förderung erhalten sollen. Wir befinden uns in der Tat innerhalb der Bundesregierung in der Abstimmung und besprechen alle weiteren Einzelheiten. Sobald wir zu Ergebnissen kommen, werden wir uns natürlich dazu äußern.

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Das war aber gar nicht die Frage. Die Frage war, ob es eine Kofinanzierung der Länder geben soll oder ob der Bund die Kosten alleine übernimmt.

WAGNER: Auch das sind Fragen der Abstimmung, die derzeit laufen. Es ist vielleicht ganz wichtig, noch einmal zu betonen, dass das ein Angebot an die Länder ist, das der Bund hier macht. Es wird mit allen Beteiligten über die offenen Punkte gesprochen. Ich bitte um Verständnis, dass wir uns zu den laufenden Abstimmungen hier nicht äußern können.

FRAGE DUDIN: Auch eine Frage an das Bundesfinanzministerium. Ein Bündnis von Sozial- und Handelsverbänden fordert, Steuernachteile für Sachspenden abzuschaffen, weil zurzeit die Vernichtung von Waren für Unternehmen finanziell vorteilhafter ist als die Sachspende für den guten Zweck. Ist es richtig, dass bei Ihnen gerade eine zeitlich befristete Regelung geplant ist? Ist darüber hinaus auch eine dauerhafte Regelung geplant?

HARTMANN: Dem Bundesfinanzminister ist es wichtig, gerade jetzt in der Coronakrise eine gute Lösung für dieses wichtige Thema anzubieten. Wir werden dazu in Kürze Details vorlegen.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, eine Frage zum Fall Nawalny. Die Bundesregierung fordert die Freilassung von Herrn Nawalny. Mich würde eine ganz einfache Frage interessieren: Als wen betrachtet denn die Bundesregierung Herrn Nawalny? Betrachtet die Bundesregierung ihn eventuell als einen politischen Gefangenen? Würden Sie ihn so nennen oder nicht? Danke.

STS SEIBERT: Ich denke, dass die Frage der Bezeichnung jetzt nicht so wichtig ist. Warum fordern wir die Freilassung von Herrn Nawalny? Weil wir sehen, dass der Richterspruch auf einem Urteil beruht, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits 2017 „willkürlich“ nannte, weil politisch motiviert. Er hat dann in einer einstweiligen Anordnung Russland aufgefordert, Herrn Nawalny unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Das ist, wie man sieht, nicht geschehen. Die Vorgänge sind das Entscheidende und nicht die Frage der Bezeichnung.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Das heißt, Sie würden ihn nicht als politischen Gefangenen klassifizieren?

STS SEIBERT: Wir fordern seine Freilassung. Es kann nicht sein es darf eigentlich nicht sein , dass er aufgrund eines Gerichtsurteils in Haft ist, das bereits 2017 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und nicht von irgendjemandem als „willkürlich“ bezeichnet wurde.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Kautz, trifft ein Bericht des „Tagesspiegel“ zu, wonach der Bundesgesundheitsminister beim Amtsgericht Schöneberg Informationen über Journalisten angefordert und erhalten hat, die sich nach Immobilienkäufen des Ministers erkundigt haben? Wenn das so ist, auf welcher Grundlage hat er das getan?

KAUTZ: Der Bundesminister macht hier als Privatperson lediglich sein Recht gegenüber dem Grundbuchamt geltend. In welcher Wohnung er wohnt und zu welchem Preis er sie gekauft hat, ist seine Privatangelegenheit, wie ich das hier auch schon einmal an anderer Stelle betont habe. Dazu gibt es auch ein einschlägiges Urteil des Landgerichts Hamburg.

Prinzipiell ist es so, dass eine Einsichtnahme ins Grundbuch auch nach geltender Rechtsprechung für Dritte nicht beliebig möglich ist, sondern ein berechtigtes Interesse erfordert. Das Grundbuchamt hat in diesem Fall möglicherweise sowohl gegen die Grundbuchordnung als auch gegen die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Eine möglicherweise rechtswidrige Behördenhandlung kann von jedem betroffenen Bürger mit rechtsstaatlichen Mitteln überprüft werden.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Das eine ist ja sozusagen das Problem, das er eventuell mit dem Grundbuchamt hat. Aber rechtfertigt das, den gesamten Emailverkehr mit den nachfragenden Journalisten anzufordern?

KAUTZ: Er steht im Streit mit dem Grundbuchamt und nicht mit den Journalisten.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Bestätigen Sie also, dass er den gesamten Schriftverkehr mit diesen Journalisten angefordert und erhalten hat?

KAUTZ: Sie müssen Nachsicht haben, dass ich mich zu den Details nicht weiter äußern kann. Ich habe ja gerade gesagt: Das ist eine Privatangelegenheit des Ministers. Ich sitze hier nicht, um die Privatangelegenheiten des Ministers zu rechtfertigen.

FRAGE JESSEN: Herr Kautz, es ist doch aber nicht nur die Privatangelegenheit, wenn der Verkäufer einer Immobilie später dann an die Spitze einer mehrheitlich im öffentlichen Besitz befindlichen Gesellschaft berufen wird. Da sind wir mindestens in einer Schnittmenge. Warum ist vor diesem Hintergrund das, was der Minister gemacht hat, keine Ausforschung von Journalisten und von Gesprächsinhalten? Das ist es doch.

KAUTZ: Auch dazu hatte ich mich schon einmal geäußert, und zwar nur deshalb, um diesen Vorwurf zu dementieren, dass es in irgendeiner Weise einen Zusammenhang zwischen der Berufung von Herrn Leyck Dieken zum Geschäftsführer der gematik GmbH und dem Kauf dieser Eigentumswohnung geben würde.

Ich sage Ihnen gerne noch einmal die Daten: Am 21. August 2017 hat der Minister die Eigentumswohnung gekauft; am 14. März 2018 war der Amtsantritt des Ministers; am 1. April 2019 hat das BMG die Mehrheitsanteile der gematik GmbH übernommen; am 1. Juli 2019 ist Herr Leyck Dieken Geschäftsführer der gematik GmbH geworden. Dazwischen liegen zwei Jahre. Es gibt keinen Zusammenhang.

FRAGE JUNG: Warum wurde das Gehalt von Herrn Leyck Dieken um mindestens 110 000 Euro erhöht?

KAUTZ: Zum Gehalt von Herrn Leyck Dieken kann ich jetzt nichts sagen. Herr Leyck Dieken ist ein hochqualifizierter Mann, der sich in einem ordentlichen Bewerbungsverfahren durchgesetzt und in seinem vorherigen Beruf ein Mehrfaches verdient hat.

ZUSATZ JUNG: Da liegt ja der Verdacht nahe, dass Herr Spahn sich bei dem Verkäufer der Wohnung mit einem riesengroßen Gehalt bedankt.

KAUTZ: Das ist reine Spekulation. Ich habe gerade gesagt: Es gibt überhaupt keinen Zusammenhang zwischen diesen beiden Geschichten.

ZUSATZ JUNG: Wenn es keinen Zusammenhang gibt, braucht er ja auch nicht dagegen vorzugehen. Dann hat er ja nichts zu befürchten.

KAUTZ: Ich habe gerade schon das gesagt, was ich zu sagen habe. Er hat als Privatmann sein Recht gegenüber dem Grundbuchamt geltend gemacht.

FRAGE REITSCHUSTER: Der Herr Minister hat Journalisten und auch Youtuber abmahnen lassen, weil sie den Kaufpreis genannt haben. Warum möchte er nicht, dass der genannt wird?

Gibt es schon irgendwelche Verfahren oder irgendwelche juristischen Entscheidungen zu diesen Abmahnungen?

KAUTZ: Weil es seine Privatangelegenheit ist, Herr Reitschuster.

ZURUF REITSCHUSTER: Es gibt aber Urteile in der Vergangenheit, die das bei amtierenden Ministern anders sehen.

KAUTZ: Nein. In dem konkreten Fall gibt es ein Urteil, das das genau so sieht.

ZURUF REITSCHUSTER: Von wo?

KAUTZ: Landgericht Hamburg.

FRAGE JESSEN: Herr Kautz, Sie kennen aber auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, das davon gesprochen oder erklärt hat, dass die Herausgabe von Daten, Namen und Gesprächsinhalten vom Amtsgericht bei Nachfragern wie dem Minister zurückhaltend gehandelt werden solle, weil ansonsten der Verdacht bestehe, dass Presse in ihrer notwendigen Recherchearbeit, wo sie auch auf solche Puzzlestücke angewiesen ist, behindert werde. Welche Rolle spielt das? Das wurde ja im Nachfragebegehren des Ministers ignoriert.

KAUTZ: Ich kann noch einmal das wiederholen, was ich gesagt habe, Herr Jessen. Die Rechtslage ist folgendermaßen: Eine Einsichtnahme ins Grundbuch ist für Dritte auch nicht für Journalisten nicht beliebig möglich, sondern erfordert ein berechtigtes Interesse. Das Grundbuchamt hat in diesem Fall möglicherweise sowohl gegen die Grundbuchordnung als auch gegen die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Dagegen wehrt sich Herr Spahn als Privatmann.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet, Sie sehen die journalistische Nachfrage zu deren Eckpunkte a) gehört, dass es sich um einen Minister im Amt handelt und b) der Verkäufer der Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt, aber immerhin, in ein öffentliches Amt übergewechselt ist nicht als begründetes öffentliches Interesse an dieser Causa an?

KAUTZ: Es geht um die Frage, ob die Nachfrage beim Grundbuchamt begründet wurde oder nicht. Sie wurde nicht begründet, aber die Information wurde trotzdem gegeben.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn Journalisten in dieser Causa nachfragen die Eckpunkte habe ich eben genannt , dann handelt es sich doch um ein begründetes öffentliches Interesse, oder streiten Sie das ab?

KAUTZ: Ich habe zu dieser Causa nichts mehr hinzuzufügen.

FRAGE GAVRILIS: In Griechenland ist der verurteilte Terrorist Dimitris Koufontinas seit 74 Tagen im Hungerstreik. Heute wurde das griechische Konsulat von Aktivisten besetzt. Er fordert die Verlegung in ein anderes Gefängnis. Welche Haltung hat die Bundesregierung zu diesem Fall?

ADEBAHR: Die Antwort müsste ich nachreichen.

FRAGE DOLGUNOV: Aus den USA und Deutschland gab es Berichte, wonach sich 18 Firmen aus Nord Stream 2 zurückzögen. Hat die Bundesregierung Kontakt zu diesen Firmen?

STS SEIBERT: Eine Antwort müsste ich nachreichen. Das ist natürlich immer eine Entscheidung der Unternehmen.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Seibert, ist die Bundeskanzlerin enttäuscht darüber, dass sowohl der US-Präsident als auch der US-Außenminister klargemacht haben, dass sie die Sanktionspolitik in Sachen Nord Stream 2 fortführen wollen?

STS SEIBERT: Die kritische Haltung der amerikanischen Politik, die ja nie nur die Haltung des Präsidenten war, sondern auch in Teilen des Kongresses geteilt wird, ist uns bekannt. Ich denke, den amerikanischen Freunden ist die Haltung der Bundesregierung bekannt. Natürlich sprechen wir über dieses Thema miteinander.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Frau Adebahr, nach Auskunft des State Departements gibt es in dieser Frage schon Gespräche zwischen dem Auswärtigen Amt und dem US-Außenministerium. Gibt es darin irgendwelche Anzeichen für eine kompromissbereitere Haltung der USA?

ADEBAHR: Ich kann hier im Moment von keinen solchen Gesprächen berichten. Dass wir uns Gespräche und Konsultationen wünschen, hat zum Beispiel auch der Außenminister verschiedentlich geäußert. Ansonsten ist die Haltung so, wie Herr Seibert sie dargestellt hat.

STS SEIBERT: Unsere Haltung zum Thema der extraterritorialen Sanktionen ist ja bekannt. Wir lehnen das ab. Das haben wir gegenüber der amerikanischen Regierung zur Sprache gebracht und werden das auch weiterhin tun.

FRAGE JENNEN: In Bezug auf die Befürchtung der USA insbesondere auch mit Blick auf die Ukraine und die Energiesicherheit wird ja auch darauf gedrungen, dass man letztendlich einen Mechanismus schafft, um diesen Vertrag zu sichern. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Wie steht die Bundesregierung überhaupt dazu, dass man sich letztendlich zwischen der EU und den USA über eine Energiepolitik verständigt?

STS SEIBERT: Für die Bundesregierung war und ist immer ganz zentral gewesen, dass die Ukraine auch mit Nord Stream 2 Gastransitland bleibt, weswegen wir uns intensiv dafür eingesetzt haben, dass auch mit europäischer Vermittlung Sie erinnern sich daran, dass wir einen Sonderbeauftragten für dieses Thema hatten Russland und die Ukraine einen neuen Transitvertrag geschlossen haben. Mit diesem Transitvertrag, der um die Weihnachtszeit des vorvergangenen Jahres zustande kam, haben Russland und die Ukraine die Weichen dafür gestellt und auch ein wichtiges Signal für die Gewährleistung der europäischen Gasversorgungssicherheit gesetzt.

ZUSATZFRAGE JENNEN: Trotzdem besteht die Sorge, dass dieser Vertrag von Russland in gewissen Situationen eventuell nicht eingehalten und dass dann auch Druck auf die Ukraine ausgeübt wird. Es besteht der Wunsch nach einer weiteren Absicherung. Wie geht man darauf ein?

Wie geht man überhaupt auf einen möglichen Wunsch ein, sich in der Energiepolitik stärker mit den USA abzustimmen?

STS SEIBERT: Ich habe dem, was wir zu diesem Thema immer und immer wieder gesagt haben, eigentlich nichts Neues hinzuzufügen.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, Sie haben den Transitvertrag mit der Ukraine erwähnt. Mir ist gerade nicht erinnerlich, für wie viele Jahre er geschlossen wurde, aber meiner Erinnerung nach ist die Zeitspanne wohl nicht besonders lang. Unternimmt die Bundesregierung denn jetzt etwas dafür, damit dieser Vertrag verlängert wird?

STS SEIBERT: Auch ich habe die Laufzeit dieses Vertrages jetzt nicht im Kopf. Das müssen wir beide wahrscheinlich recherchieren.

ADEBAHR: Aber es sind fünf.

STS SEIBERT: Okay. Es war und es ist zentral für uns so habe ich es mit Absicht gesagt , dass die Ukraine auch mit Nord Stream 2 Gastransitland bleibt.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Heißt das, dass man davon ausgehen kann, dass die Bundesregierung auch nach dem Auslaufen des Vertrages dafür eintreten wird, dass ein neuer Vertrag oder ein Anschlussvertrag geschlossen wird?

STS SEIBERT: Für uns ist zentral, dass die Ukraine Gastransitland bleibt. Weitere Ausblicke auf die Zeit in vier Jahren werden Sie von mir jetzt nicht erwarten.

FRAGE NEHLS: Gefährdet der Rückzug der 18 Firmen den Weiterbau bzw. das gesamte Vorhaben?

STS SEIBERT: Das wäre eine Frage an diejenigen Unternehmen, die diesen Weiterbau organisieren, aber nicht an die Bundesregierung.

FRAGE ECKARDT: Könnte sich das Innenministerium dazu äußern, inwieweit und in welchem Umfang Oppositionelle aus Hongkong auch in Deutschland mit Verfolgung durch die chinesische Staatsmacht konfrontiert sind?

VICK: Ja, es liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine diesbezügliche Kleine Anfrage vor.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich kann auch erst noch einmal im Raum herumfragen, wenn Sie suchen wollen.

VICK: Ja.

ADEBAHR: Sonst habe ich ein bisschen den Wortlaut der Kleinen Anfrage, die Sie suchen, da. Nach dieser Kleinen Anfrage konnten vermehrt Versuche staatlicher chinesischer Akteure in Deutschland festgestellt werden, die öffentliche Wahrnehmung der Geschehnisse im Sinne der chinesischen Regierung zu beeinflussen, so auch mittels eines Vorgehens gegen Unterstützer der Protestbewegung.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe eine kurze Nachfrage an das Innenministerium zu meiner Frage vom Montag. Ich will es maximal komprimieren. Es ging um das Papier und den Mao-Anhänger, der dort maßgeblich mitgeschrieben hat. Ihr Kollege sagte, das Bundesministerium habe nicht gewusst, dass er dabei gewesen sei. Jetzt schreibt aber die „WELT“, dass sich Staatssekretär Kerber bei der Universität Lausanne sogar persönlich für diesen Herrn eingesetzt und bestätigt habe, dass er Teil des neuen Expertenteams ist.

Lügt da die „WELT“, oder können Sie diesen Widerspruch auflösen?

VICK: Was Sie gerade zitieren, liegt mir jetzt nicht vor. Aber wie bereits am Montag ausgeführt wurde, ist der Vorwurf, das Bundesinnenministerium habe Wissenschaftler in irgendeiner Form beeinflusst, falsch.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Hier geht es aber nicht um diesen Vorwurf, sondern darum, dass das Ministerium sagt: „Wir wussten nicht, dass der Herr dabei war“, während die „WELT“ schreibt, es gebe einen Brief.

Könnten Sie prüfen, ob es diesen Brief gibt, damit man herausfindet, wer da die Wahrheit sagt?

VICK: Eine Antwort reiche ich Ihnen gern nach.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank