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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 21. April 2021

Themen: Kabinettssitzung (Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nation in Mali, Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Militärmission EUTM Mali, Deutsches Stabilitätsprogramm 2021, Bericht zur Zwischenbilanz zur Umsetzung der Maßnahmen der Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse in der 19. Legislaturperiode, Nationaler Radverkehrsplan 3.0, Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung), Reise des Bundesaußenministers nach Kosovo und Serbien, COVID-19-Pandemie, Zusammenarbeit mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, Reise des Ministerpräsidenten Sachsens nach Russland, Pressekonferenz des russischen Präsidenten, Ausgabe russischer Pässe in der Ostukraine, NATO-Einsatz in Afghanistan, Gaspipeline Nord Stream 2, Treffen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran in Bagdad, Berichte zum Völkermord in Ruanda, Pressefreiheit in Deutschland

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
2:02 Bericht aus dem Kabinett

12:45 Bundeswehr in Mali
– wie stellen Sie sicher, dass der Einsatz in Mali nicht zu einem Endloseinsatz wird?
– was ist das Exitszenario?
– Kosten des Einsatzes vs. humanitäre Hilfe (Hans ab 21:23)

23:45 Pandemiebekämpfung

28:25 FFP2-Masken auf Arbeit
– warum gibt es keine FFP2-Maskenpflicht auf Arbeit? (ab 29:28)
– warum gibt es keine FFP2-Maskenpflicht auf Arbeit?

29:54 Testangebot auf Arbeit
– jetzt sollen zwei Tests pro Woche vom AG angeboten werden. Was passiert, wenn es nicht ausreichend Tests gibt?

32:45 Indische Mutante
– gibt es keine klaren Bedingungen, wann ein Land zum Virusvariantengebiet wird? (ab 35:19)
– wer ist Teil dieses Gremiums? und wie viele? (37:33)

49:40 Afghanistan
– Ich warte noch auf die Gesamtzahl der afghanischen Hilfskräfte der letzten 20 Jahre (ab 51:10)

55:59 Frankreich & der Völkermord in Ruanda

57:16 Rangliste der Pressefreiheit
– im Ranking ist Deutschland abgestuft worden. Aufgrund der vielen Übergriffe auf Corona-Demonstrationen wurde die Lage der Pressefreiheit in Deutschland von „gut“ auf nur noch „zufriedenstellend“ herabstufen: ein deutliches Alarmsignal. Die Mehrheit der körperlichen und verbalen Angriffe ereignete sich laut den Angaben der Reporter-Organisation auf oder am Rande von Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen. Dies ist auch eine indirekte massive Kritik an der Polizei.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 21. April 2021

VORS. BUSCHOW eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN DEMMER: Schönen guten Tag auch von mir! Die Bundesregierung hat heute im Rahmen der Kabinettssitzung beschlossen, sich vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages weiterhin an der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Republik Mali genannt MINUSMA und an der militärischen Trainingsmission der Europäischen Union, EUTM Mali, zu beteiligen. Beide Mandate sollen bis zum 31. Mai 2022 verlängert werden.

Die aktuelle Sicherheitslage in Mali und anderen Teilen der Sahelregion bleibt besorgniserregend. Die Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität betrifft nicht nur Mali, sondern droht ganz Westafrika zu destabilisieren. Das macht den Einsatz der Bundeswehr für MINUSMA und EUTM Mali auch weiterhin erforderlich.

Zunächst einige Erläuterungen zu MINUSMA. MINUSMA hat sich in der kritischen Phase des militärischen Umsturzes in Mali im August 2020 als wichtige Konstante und Stabilitätsfaktor insbesondere auch gegenüber der malischen Zivilbevölkerung bewährt. Die VN-Mission wird weiterhin einen Beitrag zur Umsetzung des innermalischen Friedensabkommens sowie zur Unterstützung bei der Wiederherstellung von staatlichen Strukturen und dem Schutz von Zivilisten leisten. Das deutsche MINUSMA-Kontingent ist robust aufgestellt und trägt wesentlich zur Sicherheit im Land und zur Umsetzung des Friedensvertrags von Algier bei. Weiterhin dürfen maximal 1100 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Und nun zu EUTM Mali: 2020 hat die Europäische Union die Trainingsmission nach einer strategischen Überprüfung um vier Jahre verlängert. Als Reaktion auf grenzüberschreitende Sicherheitsbedrohungen wurde das Mandatsgebiet auf alle G5-Sahel-Staaten ausgeweitet. Außerdem soll künftig eine stärker bedarfsorientierte, dezentrale Ausbildung in der Nähe möglicher Einsatzräume stattfinden. Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen durch EUTM Mali wird es nicht geben.

Bis Ende April jeden Jahres legen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Europäischen Kommission und dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister ihre Stabilitätsprogramme vor. Sie enthalten eine Projektion der wichtigsten finanzpolitischen Kennzahlen sowie eine Erläuterung der wichtigsten finanzpolitischen Maßnahmen. Damit kommen sie den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nach.

Das vom Kabinett heute beschlossene Deutsche Stabilitätsprogramm für das Jahr 2021 zeigt: Die deutsche Finanzpolitik stemmt sich weiterhin kraftvoll, entschlossen und erfolgreich gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie. Die schnellen und zielgerichteten Stabilisierungsmaßnahmen der Bundesregierung haben Einkommen und Arbeitsplätze gesichert. Kurzfristig wirkende Hilfsprogramme haben zur Stabilisierung der Wirtschaft beigetragen. Gezielte Investitionen bilden die Grundlage, um langfristig gestärkt aus der Coronakrise hervorzugehen.

Da die Schuldenstandsquote in den Jahren vor der Coronapandemie deutlich zurückgegangen war, war Deutschland in der Lage, auf die Herausforderungen der Pandemie entschlossen und kraftvoll zu reagieren, ohne dabei die Haushaltsstabilität zu gefährden. In den kommenden Jahren wird es entscheidend darauf ankommen, mit möglichst ausgeglichen Haushalten den Schuldenstand wieder zu reduzieren, um den Maastricht-Referenzwert einzuhalten.

Dann hat sich das Kabinett mit der Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in Deutschland befasst. Faire Teilhabechancen und die gerechte Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von ihrem Wohnort haben eine zentrale Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Bundesregierung hat daher in dieser Legislaturperiode das Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu einer ressortübergreifenden Aufgabe gemacht.

In dem Zusammenhang wurde im Juli 2018 die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt. Ein Jahr später haben der Vorsitzende der Kommission, Innenminister Seehofer, sowie die Co-Vorsitzenden Ministerin Klöckner und Ministerin Giffey in einem „Plan für Deutschland“ Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Arbeit der Kommission dargelegt. Zudem hat das Kabinett im Juli 2019 zwölf prioritäre Maßnahmen des Bundes beschlossen.

Heute hat das Kabinett nun den Bericht zur Zwischenbilanz zur Umsetzung der Maßnahmen der Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse beschlossen. Ergebnis ist, dass viele Maßnahmen unmittelbar begonnen und wichtige Weichen gestellt wurden. Zum Teil sind bereits erste Ergebnisse für mehr Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sichtbar.

Des Weiteren hat das Kabinett heute den Nationalen Radverkehrsplan 3.0 beschlossen. Nachdem der Nationale Radverkehrsplan 2012 bis 2020 als bisherige Grundlage für die Maßnahmen des Bundes zur Radverkehrsentwicklung ausgelaufen ist, werden mit dem neuen Radverkehrsplan die Handlungsfelder und Ziele bis zum Jahr 2030 festgelegt. Schwerpunkte der Strategie sind unter anderem der Aufbau einer lückenlosen und sicheren Radinfrastruktur mit zusammenhängenden Netzen von Radschnellwegen und -verbindungen, die Stärkung der Radpendlerverkehre und des Radtourismus insbesondere in strukturschwachen Regionen, die Einbindung des Fahrrads in den urbanen Lasten- und Wirtschaftsverkehr, um die gefahrenen Kilometer per Rad bis 2030 gegenüber 2017 durch deutlich mehr und längere Wege zu verdoppeln.

Klar ist: Der Radverkehr trägt auf nationaler, aber auch auf internationaler Ebene als zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Mobilität zum Erreichen unserer klimapolitischen Ziele bei. So kann mit dem neuen Nationalen Radverkehrsplan 3.0 die angestrebte Erhöhung der gefahrenen Kilometer per Rad zu einer Einsparung von drei bis vier Millionen Tonnen CO2 pro Jahr führen.

Last but not least hat das Bundeskabinett heute den von der Bundesministerin für Bildung und Forschung vorgelegten Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung beschlossen. Der Bericht wird auf der Basis eines Beschlusses des Deutschen Bundestages einmal pro Legislaturperiode vorgelegt.

Die Rolle von Bildung wird bei der Umsetzung der von den Vereinen Nationen beschlossenen Zielen für nachhaltige Entwicklung als wesentlich angesehen und Bildung für nachhaltige Entwicklung kurz BNE als eigenständiges Handlungsfeld angeführt. BNE hat zum Ziel, jede und jeden Einzelnen zu befähigen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und damit dann auch verantwortungsvolle Entscheidungen treffen zu können.

Die Bundesregierung hat sich in den letzten Jahren verstärkt der Aufgabe angenommen, das Leitprinzip Nachhaltigkeit im gesamten Bildungswesen zu verankern. Bei der Umsetzung orientiert sie sich an den Inhalten des im Juni 2017 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung. Der Aktionsplan ist gemeinsam vom Bund, den Ländern und Kommunen sowie Vertretungen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet worden. Zahlreiche Ziele und Maßnahmen wurden bereits umgesetzt.

Unmittelbar nach Verabschiedung des BNE-Berichts findet vom 17. bis zum 19. Mai 2021 die digitale UNESCO-Auftaktkonferenz zum neuen Programm „BNE 2030“ mit Deutschland als Gastgeber statt. Die Bundesregierung möchte hier die Chance nutzen, ihre international anerkannte Vorreiterrolle im Bereich BNE darzustellen und weiter auszubauen.

ADEBAHR: Ich möchte Ihnen gerne ankündigen, dass Bundesaußenminister Maas am Donnerstag, also morgen, und am Freitag nach Kosovo und Serbien reisen wird. Er wird in Priština und Belgrad politische Gespräche mit der Staatspräsidentin bzw. dem Staatspräsidenten, dem Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin sowie der Außenministerin und dem Außenminister der beiden Länder führen. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen aktuelle Themen unserer bilateralen Beziehungen sowie der von der EU moderierte sogenannte Normalisierungsdialog zwischen Kosovo und Serbien, den wir sehr unterstützen.

Zur Unterstützung der Annäherung zwischen dem gesamten westlichen Balkan und der Europäischen Union gibt es seit dem Jahr 2014 ein ergänzendes Format, den sogenannten Berliner Prozess. In diesem Berliner Prozess haben wir in diesem Jahr einmal mehr und darüber freuen wir uns die Gastgeberrolle inne. Insofern wird es in den Gesprächen auch um die Unterstützung in der regionalen Kooperation im Rahmen dieses Berliner Prozesses gehen. Das sind Fragen wie die eines regionalen Jugendwerks, eines gemeinsamen regionalen Markts oder die Vorbereitung für mehr Reisemobilität in der Region. Das sind alles Themen, denen sich der Berliner Prozess widmet.

Es wird sowohl morgen in Priština als auch übermorgen in Belgrad eine Begegnung mit der Presse geben. Die genauen Uhrzeiten werden wir bekanntgeben, sobald wir sie wissen und das Programm festgezurrt haben.

FRAGE DR. RINKE: Frau Adebahr, eher eine organisatorische Frage. Wenn Sie sagen, dass Deutschland in diesem Jahr die Gastgeberrolle hat, wird es ein Treffen geben, wie das in früheren Jahren der Fall war, oder ist das wegen Corona im Moment nicht geplant?

ADEBAHR: Wenn ich dazu etwas sagen kann, würde ich das gerne nachreichen. Ich habe im Moment keine aktuellen Informationen, was den letzten Stand angeht.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zum Einsatz der Bundeswehr in Mali. Frau Demmer, Frau Adebahr, Herr Helmbold, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Mali-Einsätze nicht zu einem zweiten Afghanistan-Einsatz werden, also zu einem Endlos-Einsatz?

Zweitens. Was ist das Exit-Szenario?

HELMBOLD: Herr Jung, zu der Frage „Exit“ haben wir uns an der Stelle wiederholt geäußert. Dazu wird heute auch keine andere Antwort kommen.

Bezogen auf das Engagement in Mali bleibt festzuhalten: Es gibt zwei Missionen, nämlich MINUSMA und EUTM, über die wir heute beide gesprochen haben. Änderungen und Anpassungen gibt es insbesondere in Bezug auf EUTM. Das ist eine europäische Beratungs- und Ausbildungsmission. Deutschland unterstützt die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union und die entsprechenden Beschlüsse.

Die Lage in Mali hat Frau Demmer ja angesprochen. Die Sicherheitslage in Mali selbst und auch in weiteren Teilen der Sahelregion ist weiterhin besorgniserregend. Dort leidet die Zivilbevölkerung regelmäßig unter Angriffen von lokalen Milizen und Dschihadisten. Die Sicherheitskräfte der Sahelstaaten und Angehörige der internationalen Mission sind ebenfalls regelmäßig betroffen. Für uns gilt es, sich einer weiteren Destabilisierung in der Sahelregion entgegenzustellen.

Die Konfliktursachen liegen sehr tief. Wenn man sie überwinden will, wird es um gesellschaftlichen Ausgleich und stabile Entwicklungsperspektiven gehen. Deutschland ist einer der Hauptgeber von humanitärer und entwicklungspolitischer Hilfe. Das erfordert aber auch ein sicheres Umfeld. Deshalb ist unser Ziel, die Partner zur eigenständigen Wahrnehmung von Sicherheit vor Ort zu befähigen. Dem gilt im Moment gerade in Bezug auf EUTM unser Engagement. Wir werden die Lage dort weiter im Auge haben. Wir werden weiter unsere Partner vor Ort unterstützen das ist dort hochwillkommen und gehen davon aus, dass wir zumindest einen Beitrag dazu leisten können, dass in Sahel die Perspektiven besser werden können.

ADEBAHR: Wenn ich noch kurz anschließen darf: Es gibt in Mali einen innermalischen Friedensvertrag, den wir mit MINUSMA unterstützen und der dabei helfen soll, die Befriedung zwischen Nord- und Zentralmali sowie den Schutz von Zivilisten zu gewährleisten. Das Arbeiten für diesen innermalischen Friedensvertrag, der vorhanden ist, ist eines der Ziele des Mandats.

Ich kann Sie gerne noch einmal auf das Engagement der sogenannten G5-Staaten hinweisen. Am 16. Februar fand ein Gipfel in N’Djamena in der Republik Tschad statt, der eine große zivile Kraftanstrengung beschlossen hat, um sich flankierend zu unserem weiteren Engagement stärker auf die zivile Stabilisierungsseite zu konzentrieren. Im Rahmen der Sahel-Koalition, die der Unterstützung dieser ganzen Region dient dort sind unsere französischen Partner sehr aktiv , wurde am 19. März dieses Jahres eine Roadmap beschlossen, die mit politischen Schritten flankiert, wie wir den Staaten der Region und eben Mali helfen können. Das heißt, diese politischen Prozesse sind parallel zu diesen Zielen in unser Mandat eingebettet.

ZUSATZ JUNG: Ziele sind ja schön und gut. Ich hatte nach den Bedingungen für einen Abzug bzw. danach gefragt, wann die Ziele erreicht sind. Ich habe es jetzt immer noch nicht verstanden.

Ich hatte auch gefragt, wie Sie verhindern wollen, dass das kein Endlos-Einsatz wie der in Afghanistan wird.

HELMBOLD: Die Punkte, die wesentlich sind, haben sowohl Frau Demmer als auch Frau Adebahr sehr, sehr gut dargestellt. Ich habe das entsprechend ergänzt. Es geht insgesamt darum, dass wir gemeinsam mit Partnern und in einem vernetzten Ansatz vorankommen. Regelmäßig werden dazu neue Mandate verhandelt, sowohl in internationalen Gremien als auch bei uns, heute mit der Kabinettsbefassung und dann im Bundestag. Davon hängt dann auch ab, wie sich der Einsatz entsprechend fortentwickelt.

FRAGE DR. RINKE: Frau Adebahr, jetzt haben Sie die Entwicklung in Mali und den innermalischen Prozess betont, aber haben auch auf die Sahelländer hingewiesen. Nun gibt es im Tschad, einem der Sahelländer, gerade den Tod eines Präsidenten und einen Militärputsch. Unterminiert das nicht die Anstrengungen, die die Bundesregierung jetzt gerade zur Stabilisierung in Mali unternimmt? Wie schätzen Sie die Lage im Tschad generell ein?

ADEBAHR: Vielleicht kurz zur Lage im Tschad: Das ist eine im Moment durch den Tod des Präsidenten und die politische Bewegung, die dort existiert, sehr unübersichtliche Lage. Auch der Tod des Staatspräsidenten, zu dem wir kondolieren, wirft natürlich neue Entwicklungen und Fragen auf. Wir sprechen natürlich auch der Familie des Verstorbenen unser Beileid aus.

Wir befinden uns in Gesprächen und werben dafür, dass der Tschad jetzt so schnell es geht zu einer verfassungsgemäßen Ordnung zurückkommt. Was heißt das? Das heißt, dass wir das Militär und alle gesellschaftlichen Kräfte im Tschad dazu aufrufen, unter Achtung der Menschenrechte einen friedlichen Übergang in eine neue demokratische Ordnung im Rahmen der Verfassung zu ermöglichen.

Wir rufen im Übrigen auch noch dieser konsularische Hinweis alle Deutschen dazu auf, das Land mit den gerade noch existierenden Linienflügen zu verlassen, und befinden uns in sehr intensiven konsularischen Gesprächen darüber, wie es den Deutschen im Land geht. Wir rufen im Moment zum Verlassen des Landes auf und haben auch eine Reisewarnung ausgesprochen.

Wir sind natürlich in Sorge über diese Entwicklung im Tschad; gar keine Frage. Was jetzt konkret unsere Mandate anbetrifft, so ist EUTM Mali nicht im Tschad aktiv und daher von den Ereignissen nicht unmittelbar betroffen. Auch bei MINUSMA ist es so, dass sich das Mandatsgebiet zwar formal auf alle G5-Staaten bezieht, aber dass im Moment keine Aktivitäten im Tschad geplant sind. Natürlich wird man jetzt schauen müssen, wie sich das auf die Kraftanstrengung auswirkt, die gerade auch die Länder in der Region bisher unternommen haben und unternehmen, um dort zu Frieden zu kommen.

Das sind Vorgänge der letzten Nacht. Wir haben unsere Haltung und unsere Linie hier gerade dargelegt und tun das natürlich auch vor Ort. Wir werden mit den EU-Partnern, die dort engagiert sind, mit den G5-Staaten und insbesondere natürlich auch mit Frankreich im Gespräch sein, um zu schauen, welche Auswirkungen das auf den Prozess haben könnte und wie wir damit umgehen werden.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sie haben ein Land jetzt gar nicht erwähnt, das zwischen Mali und Tschad liegt, nämlich Niger, das ja von der Bundesregierung auch massiv unterstützt wird. Haben Sie wirklich noch keine Erkenntnisse darüber, dass sich die Ereignisse im Tschad auch schon destabilisierend auf Niger oder im nächsten Zug vielleicht auch auf Mali auswirken?

ADEBAHR: Ich glaube, zum Tod des Präsidenten ist es gestern gekommen, und insofern sind das ganz aktuelle Ereignisse. Wie sich die Sicherheitslage in der gesamten Region darstellt und dass da noch viel zu tun bleibt, haben, glaube ich, wir drei Frau Demmer, das BMVg und ich hier gerade schon dargestellt. Natürlich gibt es da viel zu tun.

FRAGE JESSEN: Können Sie die Kosten für die militärische und polizeiliche Unterstützung im Rahmen des Mali-Einsatzes beziffern, wenn es geht, auch in Relation zu dem, was für zivile Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben wird? Der Hintergrund ist, dass es ja Kritik am Afghanistan-Einsatz gibt, die darauf hinweist, dass die militärischen Ausgaben zwanzigmal so hoch wie die für zivile Entwicklungszusammenarbeit gewesen seien, was als eine Ursache für den letztlich dann doch nicht erfolgreichen militärischen Einsatz angesehen wurde. Wie ist das in Mali?

ADEBAHR: Ich habe die zivilen Zahlen im Moment nicht in ihrer Gesamtheit mit. Die würde ich gerne nachreichen. Sicherlich können wir darüber eine Aufstellung liefern.

HELMBOLD: Die Zahlen für das Militär habe ich. Für MINUSMA betragen die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2022 insgesamt rund 362 Millionen Euro, und für EUTM Mali kommen wir für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2022 auf insgesamt rund 117,5 Millionen Euro.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die EZ-Zahlen werden demnach von Ihnen oder vom BMZ nachgeliefert?

ADEBAHR: Wir können uns da mit dem BMZ kurzschließen. Ich glaube, es gibt aber verschiedene Kanäle: über die EU, im Rahmen der G5 und bilateral. Da muss man also, glaube ich, ein bisschen rechnen.

FRAGE PALZER: Um was geht es genau beim Impfgipfel am kommenden Montag? Die Ankündigung ist ja jetzt da. Aber welche Themen sollen dabei behandelt werden?

SRS’IN DEMMER: Das hatte ich schon gesagt: Man möchte sich noch einmal zusammensetzen, um mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten über das Thema des Impfens zu sprechen. Aber Details kann ich hier nicht vorwegnehmen.

FRAGE BLANK: Frau Demmer, ist die Kanzlerin denn der Ansicht, dass der Kompromiss das veränderte Notbremsengesetz, das im Moment im Bundestag behandelt wird , ausreicht, um die dritte Coronawelle zu stoppen?

SRS’IN DEMMER: Wir haben ja hier deutlich zum Ausdruck gebracht, was der Hintergrund einer solchen Notbremse ist, wie sie jetzt dem Parlament zur Entscheidung vorliegt. Die Zahlen sprechen für sich. Die Inzidenzen sind heute zwar leicht gesunken, liegen aber doch immer noch sehr hoch und deutlich über dem Schwellenwert von 100, der für viele der angekündigten und mit der Notbremse verbundenen Maßnahmen gilt. Ich glaube, das ist der politische Willensbildungsprozess, der hier zu Kompromissen geführt hat, und ich glaube, dass wir alle angesprochen sind, das Signal, das von dieser Notbremse ausgeht, ernst zu nehmen.

ZUSATZ BLANK: Die Frage war ja, ob die Kanzlerin mit den Kompromissen zufrieden ist, beispielsweise mit der Inzidenz von 165 für Schulschließungen.

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Das war jetzt eine Entscheidung des Parlaments. Der richtige Adressat für die Begründung einzelner Ergebnisse ist jetzt das Parlament.

FRAGE BRÖSSLER: Ich hätte eine Frage zum Impfen und zur Arbeitswelt. Die richtet sich wahrscheinlich an mehrere Ressorts und auch an das BMG. Ist die Aufhebung der Priorisierung beim Impfen eine Voraussetzung für das Impfen in Betrieben?

Dann habe ich auch noch die Frage, ob der Arbeitgeber denn das Recht haben wird, über den Impfstatus der Mitarbeiter informiert zu werden.

Wird das Impfen in Betrieben staatlich mitfinanziert? Der Impfstoff ist kostenlos, aber dadurch werden ja andere Kosten entstehen.

NAUBER: Wann wir die Priorisierung lockern, hängt maßgeblich vom Fortschritt der Impfkampagne ab; das kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Richtig ist, dass wir im Mai und Juni deutlich mehr Impfstoff erwarten. Ich kann vielleicht noch immer wiederholen, was der Minister vor, glaube ich, zwei Tagen dazu gesagt hat. Er hat gesagt: Wie angekündigt gewinnt die Impfkampagne im zweiten Quartal deutlich an Geschwindigkeit; das zeigen die aktuellen Lieferzusagen von BioNTech und Moderna. Hinzu werden noch die Dosen von AstraZeneca und Johnson & Johnson kommen. Damit erhalten Arztpraxen und Länder mehr Planungssicherheit für Mai und Juni, und das ermöglicht uns auch bereits im Juni, die Betriebsärzte in die Impfkampagne zu integrieren. – So weit der Minister. Die Details befinden sich noch in der Abstimmung. Insofern kann ich Ihnen dazu jetzt noch nichts weiter sagen.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Ist denn schon geklärt, ob die Aufhebung der Priorisierung Voraussetzung dafür ist, dass die Betriebsärzte hinzugeholt werden, oder würde das dann parallel ablaufen?

NAUBER: Wann die Priorisierung aufgehoben wird das habe ich ja eben gesagt , hängt vom Fortschritt der Impfkampagne ab und hängt davon ab, wie viel Impfstoff zur Verfügung steht.

CHAGHERI: Ich kann das eigentlich nur so ergänzen: Grundsätzlich ist für das Impfen in Betrieben durch die Betriebsärzte das BMG zuständig.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht kann ich nur sagen: Es gibt keine Impfpflicht. Die sieht das Arbeitsrecht nicht vor. Weiteres kann ich nicht ergänzen.

FRAGE GRILL: FFP2-Masken sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sicherer als OP-Masken. Karl Lauterbach fordert eine FFP2-Maskenpflicht dort, wo sich Aerosole ausbreiten. Warum gibt es keine FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz?

CHAGHERI: Wir haben seit Beginn der Pandemie die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Wir schauen uns das alles ganz genau an. Gerade jetzt wurde sie ja wieder erweitert. Es gibt natürlich dabei ganz viele Punkte, die beachtet werden müssen. Es gibt die Verpflichtung, Mindestabstände einzuhalten und Schutzmasken Sie haben recht: keine FFP2-Schutzmasken zu tragen. Die Masken muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Es muss regelmäßig gelüftet werden. Es gibt Möglichkeiten hinsichtlich der Handhygiene. Ganz zuvorderst wird natürlich darum gebeten bzw. appelliert, dass man, wo immer es möglich ist, das Homeoffice nutzt.

FRAGE JUNG: Sie haben die Frage nicht beantwortet, warum es keine FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz gibt.

CHAGHERI: Es gibt mit der Arbeitsschutzverordnung ein Gesamtpaket, das ganz viele verschiedene Regularien vorsieht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum gibt es keine FFP2-Maskenpflicht?

CHAGHERI: Ich kann meine Antwort jetzt nicht weiter ergänzen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Testangebotspflicht am Arbeitsplatz wurde ja jetzt von einmal pro Woche auf zweimal pro Woche verschärft. Die Arbeitgeber müssen also zwei Coronatests pro Woche anbieten. Jetzt wird uns immer wieder berichtet, dass es gar nicht genügend Tests gibt. Was kann da der Arbeitgeber machen, und was kann der Arbeitnehmer machen?

CHAGHERI: Die Arbeitsschutzverordnung ist eine Verpflichtung für Arbeitgeber zum Schutz der Arbeitnehmer. Insofern ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Ich kann von BMAS-Seite berichten, dass uns Herr Spahn und auch Herr Scheuer immer wieder berichtet haben, dass genügend Tests zur Verfügung stehen. Davon gehen wir jetzt grundsätzlich aus.

Der Arbeitgeber ist insofern in der Pflicht, als er sich bemühen muss, Tests zu besorgen und sie den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen. Wenn das kurzzeitig wirklich nicht möglich ist, dann genügt es, wenn er die Bestellnachweise vorweisen kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was haben die Arbeitnehmer in der Hand, wenn der Arbeitgeber dieser Testangebotspflicht einfach nicht nachkommt? Wo beschweren die sich?

CHAGHERI: Die können sich bei den Betriebsräten und bei den Personalräten im eigenen Unternehmen vor Ort beschweren, soweit es sie gibt. Das wären natürlich die ersten Ansprechpartner. In den Unternehmen, in denen es die nicht gibt, sind die Arbeitsschutzkontrollbehörden der Länder die richtigen Ansprechpartner.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage zu den Zahlen, entweder an Frau Demmer oder an Frau Nauber. Wenn man sich die Inzidenzen wurden ja eben erwähnt die Zahlen der letzten zwei, drei Tage anschaut, dann sieht man, dass es nicht mehr eine exponentielle Steigerung gibt, von der immer geredet wurde. Ich hätte deswegen ganz gerne gewusst, ob man in der Bundesregierung die Einschätzung hat, dass die Wucht der dritten Welle eigentlich derzeit schon gebrochen ist. Gibt es also eine Trendwende?

NAUBER: Ich würde denken, dass es noch zu früh ist, darüber eine Aussage zu treffen, und Sie auf die Situationsberichte des RKI verweisen. Man muss vielleicht auch noch einmal hinzufügen, dass wir uns ja aus gutem Grund nicht Inzidenzen einzelner Tage anschauen, sondern immer einen Verlauf. Insofern ist es schwierig, nach zwei Tagen schon einen Trend ablesen zu wollen. Aber das RKI gibt ja auch jeden Tag im Situationsbericht eine Einschätzung der Lage.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Nach wie vielen Tagen könnte man Ihrer Einschätzung nach von einer Trendwende, wenn sie denn positiv erreicht wäre, sprechen?

NAUBER: Ich verweise dazu, wie gesagt, auf die Situationsberichte des RKI.

FRAGE PALZER: Frau Adebahr, Hongkong hat die Flüge nach Indien wegen der dort um sich greifenden Mutante eingestellt. Plant auch Deutschland so etwas? Falls dies nicht der Fall sein sollte: Warum nicht? Beispielsweise bei der Mutante in Südafrika hat man es ja getan.

ADEBAHR: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) Ich kann Ihnen nicht davon berichten, dass es einen solchen Plan im Moment gibt. Gegebenenfalls würden sich die betroffenen Ministerien dazu noch einmal schlau machen und etwas nachreichen.

VORS. BUSCHOW: Gibt es ein Ministerium, das ergänzen kann?

ALTER: Ich kann gern ganz allgemein etwas zu diesem Thema sagen. Es gibt einen Prozess innerhalb der Bundesregierung, an dem verschiedene Ressorts beteiligt sind, wie mit Ländern und auch mit Reisen aus bestimmten Ländern umzugehen ist, die als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind. Wenn ein Land als Virusvariantengebiet eingestuft wird, dann greifen Beförderungsverbote, die sich natürlich insbesondere im Flugverkehr auswirken. Insofern gibt es keine spezielle Regelung für eine neue Mutante, sondern das Entscheidende ist die Frage, ob die Situation in Indien dazu führt, dass Indien als Virusvariantengebiet eingestuft wird. Dann greifen die Mechanismen.

ADEBAHR: Ein Beförderungsverbot ist auch ein anderer Mechanismus als ein Einstellen von Flugverbindungen im Grundsatz. Aber wir haben unser grundsätzliches Verfahren und deshalb eine eingespielte, inzidenzbasierte Einstufung unserer Einreise- und Ausreisemöglichkeiten.

ZUSATZFRAGE PALZER: Ist dazu aber momentan nichts geplant, oder ist das ein Prozess, der momentan noch nicht abgeschlossen ist?

ALTER: Das ist ein fortlaufender Prozess. Das BMI, das BMG und das Auswärtige Amt stehen dazu regelmäßig in Kontakt, schauen sich die Infektionssituationen in unterschiedlichen Ländern an und entscheiden dann, ob eine Heraufstufung oder eine Herabstufung angezeigt ist. Dann wird diese Entscheidung getroffen.

Mir ist nicht bekannt, dass man speziell für Indien irgendwelche konkreten Planungen hätte. Aber Sie können davon ausgehen, dass eine Situation, die sich verändert, in diesem Gremium berücksichtigt wird.

FRAGE JUNG: Das wäre auch meine Frage gewesen. Ich dachte, es gäbe irgendwie klare Bedingungen, wann ein Land Hochrisikogebiet ist, wann es ein Virusvariantengebiet ist. Aber Sie sagen jetzt: „Da tauschen sich Leute aus und entscheiden dann aus dem Bauch heraus“, oder was?

ALTER: Nein. Es gibt ein festgelegtes Verfahren. Wenn wir bei dem Beispiel des Virusvariantengebiets bleiben, dann ist es so, dass nicht allein die Tatsache, dass es eine neue Mutation gibt, dazu führt, dass ein Land eingestuft wird. Auch andere Dinge spielen eine Rolle. Wie stark ist die Mutation in dem jeweiligen Land verbreitet? Wie stark ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Mutation auf das deutsche Infektionsgeschehen auswirkt? Das muss berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage wird dann entschieden, weil natürlich die Einstufung als Virusvariantengebiet und auch die daraus folgenden Konsequenzen sehr harte Maßnahmen sind, die auch verhältnismäßig sein müssen, weil man dann im Prinzip nicht mehr von A nach B fliegen kann.

ZUSATZ JUNG: In Indien ist das mittlerweile die dominante Variante. Auch in Europa wird sie festgestellt. Das heißt, dass die Bedingungen, die Sie gerade genannt haben, schon erfüllt sind. Darum verstehe ich nicht, warum Indien noch

ALTER: Wenn Sie der Auffassung sind, das sei erfüllt, dann nehme ich das zur Kenntnis. Ich traue mir dieses Urteil nicht zu, weil in dem Gremium, das ich gerade beschrieben habe, eben Menschen sitzen, die sich mit der Situation sehr gut auskennen, die auch wissenschaftlich basiert solche Einschätzungen treffen können. Ich vertraue darauf, dass in diesem Gremium die richtigen Entscheidungen getroffen werden.

ADEBAHR: Das ist im Übrigen ein eingespieltes Gremium, das seit einem Jahr diese Art der Entscheidungen fortlaufend trifft und darüber berät und das mit Blick auf die weitere Entwicklung der Pandemie über all diese Regelungen beraten hat.

FRAGE BLANK: Frau Adebahr, Herr Alter, dieses Gremium tagt ja permanent. Aber gibt es regelmäßig einen Stichtag, etwa jeden Donnerstag, an dem es entscheidet, oder wie läuft das?

ADEBAHR: Wenn Sie unsere Webseite beobachten, dann sehen Sie, dass es öfter freitags der Fall ist, dass Entscheidungen publiziert werden.

ZUSATZ BLANK: Vor allem eine unserer Kollegen beobachtet die Webseite sehr intensiv.

FRAGE JUNG: Lernfrage: Wer ist Teil dieses Gremiums?

ADEBAHR: Das hat Herr Alter schon beantwortet.

ALTER: Das Gremium setzt sich aus Vertretern des BMI, des Auswärtigen Amtes und des BMG zusammen, einschließlich des RKI.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie viele Leute sind im Gremium? Ist das paritätisch?

ALTER: Das muss ich nachreichen. Die Zahl habe ich jetzt nicht parat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Welche höchste Beamte?

ALTER: Das ist Arbeitsebene. Diese Entscheidungen das ist vielleicht auch noch wichtig zu wissen , diese fachlichen, auf der Arbeitsebene empfohlenen Entscheidungen werden in der Regel auf höherer Entscheidungsebene noch einmal vorgelegt. Zum Teil kommt es auch dazu, dass über diese Entscheidungen im Coronakabinett noch einmal gesprochen wird, bevor sie getroffen werden. Wie ich schon sagte, sind es sehr weitreichende Entscheidungen.

Auf der anderen Seite: Wir sind davor ja auch nicht zurückgeschreckt. Sie haben in den letzten Wochen und Monaten ja gesehen, dass wir diese Einstufungen durchaus auch für unmittelbar angrenzende Staaten vorgenommen haben, und zwar mit weitreichenden Konsequenzen. Es besteht also überhaupt kein Anlass, daran zu zweifeln, dass die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden.

FRAGE BRÖSSLER: Frau Demmer, wie beurteilt die Bundeskanzlerin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Einspruch gegen den Coronawiederaufbaufonds nicht zuzulassen?

Wie geht es jetzt weiter? Kann der Fonds starten? Kann der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben?

SRS’IN DEMMER: Dazu würde ich das BMF

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Hat die Bundeskanzlerin keine Einschätzung dazu?

SRS’IN DEMMER: Sie begrüßt es.

DR. PODSTAWSKI: Vielen Dank. Ich kann für das BMF sagen, dass wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßen. Die Ratifizierung des EU-Eigenmittelbeschlusses, der die Finanzierung des EU-Aufbaufonds und des EU-Haushalts regelt, kann jetzt durch den Bundespräsidenten abgeschlossen werden.

Der Bundesfinanzminister hat sich heute in der Debatte im Bundestag schon dazu geäußert. Auf diese Äußerung würde ich Sie verweisen.

FRAGE ANGERER: Morgen findet der Leaders Summit on Climate des Weißen Hauses statt, an dem auch die Kanzlerin teilnehmen wird. Wie sieht die Kanzlerin allgemein die Zusammenarbeit mit der Biden-Administration in den letzten Monaten? Verfolgt sie dabei noch bestimmte Ziele vor der Bundestagswahl im Herbst?

SRS’IN DEMMER: Die Vereinigten Staaten von Amerika sind Deutschlands wichtigster Partner außerhalb Europas. Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der USA für dieses Gipfeltreffen zum Thema des Klimas ausdrücklich.

Die USA spielen als große Wirtschaftsnation eine entscheidende Rolle im internationalen Klimaschutz. Mit Spannung erwarten wir deshalb den neuen nationalen Beitrag der USA für die Zeit bis 2030. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Kampf gegen den Klimawandel.

ZUSATZFRAGE ANGERER: Wie sieht es mit anderen Themen aus, außerhalb des Klimathemas? Gibt es dort noch bestimmte Ziele im transatlantischen Verhältnis, die die Bundeskanzlerin in den nächsten Monaten vor der Bundestagswahl zu verfolgen hofft?

SRS’IN DEMMER: Ich würde Sie bitten, dazu jeweils aktuell zu fragen. Ich kann jetzt hier kein großes Panorama von anstehenden Themen ausbreiten.

Aber ganz grundsätzlich ist es wie schon gesagt: Die Vereinigten Staaten von Amerika sind der wichtigste Partner Deutschlands außerhalb der Europäischen Union. Gemeinsam gibt es viele Themen, die zu besprechen sind. Aber ich möchte sie nicht vorab und grob skizzieren oder kommentieren.

FRAGE BRÖSSLER: Frau Demmer, wie beurteilt es die Bundeskanzlerin, dass sich der Ministerpräsident in einer Zeit, in der russische Truppen an der Grenze zur Ukraine aufmarschiert sind, in der Alexej Nawalny um sein Leben kämpft, auf den Weg nach Moskau gemacht hat? Ist das aus Sicht der Bundeskanzlerin der richtige Zeitpunkt für solch eine Reise und für die Eröffnung einer Ausstellung?

Hat sich der sächsische Ministerpräsident vor dieser Reise mit der Bundeskanzlerin darüber beraten, wie er auf diese Themen eventuell eingehen kann?

SRS’IN DEMMER: Die Bundeskanzlerin war vorab informiert. Aber zu konkreten Fragen über seine Reise müssten Sie sich an den Ministerpräsidenten selbst wenden.

Unsere Haltung zum Thema Russlands kennen Sie. Die Bundeskanzlerin hat sie gestern auch noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZ BRÖSSLER: Es geht nicht darum, den sächsischen Ministerpräsidenten zu fragen. Dessen Haltung wird ja dadurch klar, dass er reist. Es geht um die Frage, wie die Bundeskanzlerin es beurteilt, dass ein hochrangiger Repräsentant aus der Bundesrepublik gerade in dieser Zeit nach Moskau reist.

SRS’IN DEMMER: Die Bundeskanzlerin hat, wie schon gesagt, gestern in ihrer Rede vor dem Parlamentarischen Rat Auskunft zu diesem Thema gegeben und dort keine neuen Haltungen präsentiert. Deswegen kann ich Ihnen hier eigentlich nichts Neues vermelden.

FRAGE PALZER: Wenn aber ein Regierungsvertreter eines Landes in einer solchen Situation nach Moskau reist, ist das für die Bundeskanzlerin kein Grund, dies mit einer Stellungnahme zu bewerten?

SRS’IN DEMMER: Vielleicht kann ich ganz grob skizziert wiedergeben, was die Bundeskanzlerin gestern selbst gesagt hat. Wir haben viele Konflikte mit Russland, die unser Verhältnis leider schwierig machen, aber wir müssen trotzdem im Gespräch bleiben.

FRAGE DR. RINKE: Herr Putin hat sich heute ja auch geäußert und das Ausland vor Provokationen gewarnt. Darauf hätte ich gern eine Reaktion. Was sagt die Bundeskanzlerin dazu? Worin könnten diesen Provokationen aus dem Ausland bestehen?

SRS’IN DEMMER: Das müssten Sie wiederholen. Was genau ist die Frage?

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Der russische Präsident hat das Ausland vor Provokationen gewarnt. Russland werde scharf reagieren, falls man Angriffe auf russische Interessen vorhabe.

Was ist die Reaktion der Bundeskanzlerin?

SRS’IN DEMMER: Sie wollen jetzt wissen, was der russische Präsident möglicherweise für eine Provokation hält. Das müssten Sie den russischen Präsidenten fragen.

ZUSATZ DR. RINKE: Nein, ich wollte wissen, ob die Bundesregierung den Vorwurf oder die Warnung für gerechtfertigt hält, dass der Westen Russland provoziere.

SRS’IN DEMMER: Ich bewerte oder kommentiere Äußerungen anderer Staats- und Regierungschefs hier ja ganz grundsätzlich nicht.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: An das Auswärtige Amt bezüglich der Ausgabe russischer Pässe in der Ostukraine: Für wie gefährlich hält das Auswärtige Amt diese Entwicklung? Sieht es einen Zusammenhang zwischen der Truppenkonzentration, die stattfindet, und dieser Passausgabe?

ADEBAHR: Ich denke, wir haben uns, als dieser Vorgang aufkam, schon einmal sehr klar dazu geäußert. Wir sehen das mit Sorge, und wir sind dafür, dass auf dem Staatsgebiet der Ukraine ukrainisches Recht natürlich auch im Konsularbereich gilt. Wir stehen politisch da gibt es viele Frage, die in verschiedenen Arbeitsgruppen diskutiert werden natürlich dazu, im Rahmen des N4-Formats und im Minsker Prozess alle möglichen auftauchenden Fragen das betrifft auch konsularische Fragen usw. zu klären.

Ich kann auch heraussuchen, was wir schon einmal dazu gesagt haben. Dann haben Sie auch den Zeitpunkt, wann wir dazu zuerst „on record“ gegangen sind.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der Truppenkonzentration und der Ausgabe der russischen Pässe?

ADEBAHR: Darüber will ich nicht spekulieren. Die Ausgabe der russischen Pässe ist ein Vorgang, der vor die aktuelle Truppenkonzentration zurückreicht und insofern schon eine Weile ein Problem und auch eine Diskussion dort in der Region und auch mit der Ukraine und uns hervorgerufen hat. Insofern ist das zeitlich nachgelagert.

FRAGE BLANK: Frau Demmer, Herr Putin hat auf der Pressekonferenz heute vor dem Überschreiten roter Linien gewarnt, nicht nur mit Blick auf Russland, sondern auch mit Blick auf Gebiete der früheren Sowjetunion, also Belarus in diesem Zusammenhang.

Wie beurteilt die Bundesregierung das geht vielleicht auch an Frau Adebahr das Verhalten des russischen Präsidenten, der jetzt nicht nur über Russland redet, sondern über die frühere Sowjetunion? Es ist ja ein durchaus ausgreifendes Einflussnehmen, das Herr Putin heute gezeigt hat.

SRS’IN DEMMER: Ich muss Sie leider enttäuschen. Sie versuchen jetzt, mit mir über eine Rede zu reden, die noch läuft oder womöglich gerade zu Ende gegangen ist. Ich kann das von hier aus jetzt nicht kommentieren.

ZUSATZ BLANK: Die Frage war eher, ob der Westen bzw. die Bundesregierung es mittragen können, wenn sich Herr Putin jetzt quasi auf dem Gebiet der früheren Sowjetunion warnend einmischt bzw. vor Einmischung warnt.

SRS’IN DEMMER: Da Sie sich auf etwas beziehen, was ich naturgemäß jetzt hier noch nicht kennen kann, kann ich es von hier aus nicht bewerten, weil mir die Rede nicht vorliegt, die womöglich gerade zu Ende gegangen ist, aber vielleicht sogar noch läuft. Nicht einmal das kann ich jetzt mit Sicherheit sagen.

FRAGE NEHLS: An das Auswärtige Amt oder Frau Demmer: Wo ist nach Kenntnis der Bundesregierung Herr Nawalny in einer Gefängnisklinik, wie es Außenminister Maas hervorgehoben hat, oder in einem Folterlager, wie es ein Mitglied der Grünen heute im Europäischen Parlament formuliert hat?

ADEBAHR: Ich glaube, Herr Maas hat etwas dazu gesagt, wo er denkt, dass sich Herr Nawalny befindet.

FRAGE TOWFIGH NIA: An das Verteidigungsministerium: Herr Helmbold, es gibt Presseberichte, wonach Ihr Ministerium einen deutlich früheren Abzug aus Afghanistan überprüft. Können Sie solche Berichte bestätigen? Wenn ja, können Sie vielleicht Hintergründe dazu geben?

HELMBOLD: Es gibt zurzeit Überlegungen im Hauptquartier von Resolute Support in Kabul, den Abzugszeitraum zu verkürzen. Es geht dabei um den 4. Juli, der zwischenzeitlich als Abzugsdatum erwogen wird. Heute hat das Ministerium auch den Verteidigungsausschuss darüber informiert. Wie immer prüfen die beteiligten Nationen jetzt, was für Herausforderungen das bedeutet und wie die Folgen aussehen. Die Bundeswehr selber hatte sich bereits in der Vergangenheit darauf eingerichtet, relativ schnell abziehen zu können. In diese Richtung werden jetzt unsere Überlegungen gehen.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Ist die Sicherheitslage Ihrer Einschätzung nach so gut, dass es jetzt einen früheren Abzug geben kann?

HELMBOLD: Es ist Teil der Erwägungen, die im Moment in der Abstimmung mit den Nationen stattfinden. Dem kann ich jetzt nicht im Einzelnen vorgreifen.

FRAGE KÜSTNER: Können Sie bestätigen, dass die USA das Datum 4. Juli von der Symbolwirkung her für geeigneter hält als den 11. September?

HELMBOLD: Dazu liegen mir jetzt keine Daten vor, das kann ich nicht kommentieren.

FRAGE JUNG: Ich warte seit Montag auf die Nachreichung, wie viele afghanische Hilfskräfte Sie in den letzten 20 Jahren engagiert haben.

HELMBOLD: Herr Jung, die Frage ist nicht vergessen. Die Auswertung ist nicht ganz trivial einmal natürlich, weil nicht nur das BMVg, sondern auch andere Bereiche Ortskräfte haben, zum anderen aber auch, weil datenschutzrechtliche Dinge zu berücksichtigen sind. Wir haben das nicht vergessen und liefern Ihnen die Daten, die wir haben, sobald wir können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was haben datenschutzrechtliche Bedenken mit der Gesamtzahl der Hilfskräfte in 20 Jahren Einsatz zu tun?

HELMBOLD: Alle Datensätze, die man bearbeitet, müssen auch nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen gehalten und überprüft werden.

Wie gesagt, wir tun das, was wir können, um Ihre Informationsbedürfnisse zu befriedigen, aber es ist nicht ganz trivial. Sobald wir etwas haben, bekommen Sie das von uns.

ADEBAHR: Ich habe noch eine Nachlieferung für Herrn Rinke: Ich möchte Ihnen gern noch vortragen, was wir zu den Pässen sagen können. Und zwar haben wir am 25. September 2019 die Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation zur vereinfachten Erteilung der Pässe für die russische Staatsbürgerschaft an Gebiete der Bewohner in Luhansk und Donezk verurteilt, weil sie dem Geist und den Zielen der Minsker Vereinbarungen widersprechen und eine Verletzung der Souveränität der Ukraine darstellen. Die damaligen Ausführungen von Herrn Breul hier auf diesem Podium sind noch ausführlicher aber so viel vielleicht noch einmal zu der Grundlinie.

FRAGE TOWFIGH NIA: An Frau Demmer: Die Bundesverteidigungsministerin hat sich gestern in Paris dahingehend geäußert, die Nutzung von Nord Stream 2 infrage zu stellen. Ist das jetzt die offizielle Position der Bundesregierung? Wie steht die Bundeskanzlerin dazu?

SRS’IN DEMMER: Auch dazu sich die Bundeskanzlerin gestern im Rahmen ihres Auftritts vor der parlamentarischen Versammlung des Europarats geäußert und hat die Haltung der Bundesregierung, wie wir sie hier vielfach kundgetan haben, bekräftigt. Dem kann ich jetzt nichts hinzufügen.

HELMBOLD: Ich ebenfalls nicht. Die Verteidigungsminister hat sich dazu geäußert. Zum einen hat sie das getan, als ihr Amtskollege Austin aus den USA nach Deutschland gekommen hat. Da hat sie gesagt:

„Ich bin aber der festen Überzeugung, dass, selbst wenn man Nord Stream 2 fortführt, am Ende bei der Frage, wie viel Gas durchgeht, dies abhängig gemacht werden muss vom Verhalten Russlands.“

Das ist ihre politische Positionierung, und dem habe ich jetzt auch keine Details hinzuzufügen.

ZUSATZ TOWFIGH NIA: Herr Helmbold, es geht aber nicht nur um die Menge, sondern es geht grundsätzlich um die Frage, ob diese Pipeline überhaupt benutzt wird. Es ist das erste Mal, dass eine Ministerin oder ein Minister sich dahingehend äußert.

HELMBOLD: Das habe ich so nicht verstanden. Wenn Sie sich die Zitate genau anschauen, werden Sie feststellen, dass die Ministerin gesagt hat, dass es weniger um die Frage des Abschlusses als um die Frage des Gasflusses geht.

FRAGE: An das Auswärtige Amt: Vor wenigen Tagen fand in Bagdad ein Treffen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran statt. Waren deutsche Diplomaten an der Organisation des Treffens beteiligt? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?

ADEBAHR: Das ist jetzt ja durch die Hintertür der Versuch, mir eine offizielle Bestätigung von Treffen abzuringen, die, glaube ich, nicht offiziell und in keiner Weise bestätigt worden sind. Insofern kann ich auch nicht bestätigen, dass ein deutscher Diplomat an irgendeinem Treffen teilgenommen hat.

Im Übrigen hatte mich ich aber zu der Frage, wie wir das finden, schon in der Regierungspressekonferenz am Montag geäußert.

BUSCHOW: Dann sei da noch einmal auf das Protokoll verwiesen.

FRAGE JESSEN: An das Auswärtige Amt: Frau Adebahr, vor einigen Tagen bzw. jedenfalls sehr frisch hat die ruandische Regierung einen Bericht über Hintergründe und vor allem die Verantwortung Frankreichs in Zusammenhang mit dem Völkermord in Ruanda 1994 veröffentlicht. Kurz zuvor hatte die französische Regierung ebenfalls einen eigenen Bericht über die Verantwortung Frankreichs vorgelegt. Beide Berichte kommen zu dem Ergebnis, dass Frankreich zumindest durch Wegschauen, wenn auch nicht durch Komplizenschaft, Anteil am Zustandekommen des Völkermords hatte.

Erste Frage: Wie bewertet die Bundesregierung diese Berichte und die darin vorgenommene Einschätzung der Rolle Frankreichs?

Zweitens: Sind diese Berichte Anlass, Deutschlands Rolle in den 90er-Jahren zu untersuchen, oder gibt es eine solche Untersuchung schon? Es gab damals Kritik, dass auch die Bundesregierung sehr lange weggeschaut habe, als sich der Völkermord an den Tutsi abzeichnete.

ADEBAHR: Ich nehme das gern mit und würde die Antwort gern nachreichen. Im Moment ist mir das nicht bekannt.

FRAGE JUNG: Mir geht es um die Rangliste der Pressefreiheit, die die „Reporter ohne Grenzen“ veröffentlicht haben. Deutschland ist mittlerweile abgerutscht von einer zuvor noch guten Lage; jetzt wird nur noch ein „zufriedenstellend“ ausgestellt. Da würde mich vom BMI und auch vom BPA interessieren, wie Sie dieses Zitat „deutliche Alarmsignal“ bewerten. Es geht bei der Abwertung hauptsächlich um gewalttätige Angriffe gegen Journalisten, die sich im letzten Jahr in Deutschland verfünffacht haben, und um Ereignisse am Rande von sogenannten Querdenker-Demos was ja alles eine indirekte massive Kritik an der Polizei ist. Darum bitte ich auch das BMI um eine Antwort.

SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung nimmt Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten auf Demonstrationen, wie Sie sie gerade angesprochen haben und wie sie in den letzten Wochen geschehen sind sei es beispielsweise in Dresden oder Stuttgart sehr ernst und verurteilt diese scharf. Das haben wir hier auch immer wieder getan. Jeder Angriff auf Journalistinnen und Journalisten mit ihren Kamerateams ist einer zu viel. Das Recht auf freie journalistische Berichterstattung muss garantiert werden, und Journalisten müssen ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können.

Die Übergriffe und Angriffe sind daher unter keinen Umständen zu rechtfertigen. Das gilt auch für die kommenden genehmigten Versammlungen in diesen Zeiten der Pandemie. Eine frei Presse und ein freier Rundfunk sind von konstituierender Bedeutung für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft und die Grundwerte unseres Gemeinwesen, und wer die angreift, greift die Demokratie an. Solche Taten müssen deshalb auch mit aller Härte und Konsequenz des Rechtsstaats verfolgt werden.

ALTER: Ich kann nur ergänzen, dass dieser Befund, der gestern bekannt wurde, natürlich ernstgenommen wird. Das ist nichts, was wir unbeteiligt zur Kenntnis nehmen, sondern es ist klar, dass dieses hohe Gut der freien Berichterstattung auch und gerade im Rahmen von Demonstrationsgeschehen noch stärker als bisher in den Blick genommen werden muss. Die Polizei hat bereits jetzt die Arbeit der Journalisten und Medienschaffenden im Vorfeld von Demonstrationen im Blick und berücksichtigt dies.

Es ist auch klar, dass auch weiterhin konzeptionell berücksichtigt werden muss, dass Journalisten im Rahmen und gerade auch am Rande von Demonstrationsgeschehen ihrer Arbeit nachgehen können. Deswegen werden in den Einsatzkonzepten entsprechende Vorkehrungen getroffen. Wir haben heute auch hier in Berlin schon erlebt, dass die Berliner Polizei entsprechende Bereiche vorsieht, in denen ein geringeres Risiko für Journalisten besteht, von gewalttätigen Demonstrationsteilnehmern angegriffen zu werden. Es ist aber natürlich auch klar, dass es eine Form von gegenseitiger Abstimmung, eine Form von Kooperation mit der Polizei geben muss; denn auch Journalisten müssen sich gegenseitig beraten und auf Hinweise der Polizei dann eventuell auch Rücksicht nehmen, um ihr eigenes Risiko im Rahmen des Möglichen zu minimieren, ohne dass ihre Berichterstattung dadurch eingeschränkt wird.

Zusammenfassend: Das gehört in die Polizeikonzepte mit eingebunden und das findet jetzt schon statt, aber der Befund, den wir zur Kenntnis nehmen, bekräftigt, dass dies auch künftig noch stärker berücksichtigt werden muss.

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