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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 23. April 2021

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder, Kabinettssitzung, digitale Dialogreihe „Die Bundeskanzlerin im Gespräch“, Online-Dialog „Kulturwandel Digitales Lernen“, Entgegennahme des Europäischen Bürgerrechtspreises der Sinti und Roma, 9. Sitzung des Digitalrats), COVID-19-Pandemie, angekündigter russischer Truppenabzug von der ukrainischen Grenze, Zustand von Alexej Nawalny, angespannte Beziehungen zwischen Tschechien und Russland, Medienberichte über einen angeblichen geplante Anschlag auf den belarussischen Präsidenten, Einschlag einer Rakete in der Nähe eines israelischen Atomreaktors, mutmaßliche Einreise türkischer Staatsbürger nach Deutschland mithilfe sogenannter grauer Dienstpässe, Gesundheitszustand von Julian Assange, Leaders Summit on Climate, deutsch-chinesische Regierungskonsultationen, diesjährige Fußballeuropameisterschaft, Medienberichte über angebliche Übergriffe gegen die Presse durch Polizisten während einer Demonstration in Berlin

Themen/Naive Fragen zu:
– Merkel & die Kunstszene
– Nachtreiseverbot
– FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz
– Fußball-EM vor Publikum

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 23. April 2021:

VORS. BUSCHOW eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN FIETZ: Guten Tag auch von meiner Seite! Die Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche:

Am Montag beginnt um 15 Uhr ein erneutes Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder. Dieses Mal wird es, wie Sie schon wissen, um den Themenkomplex Impfen gehen, unter anderem um den weiteren Fortgang der Impfkampagne angesichts steigender Lieferprognosen und den Umgang mit vollständig Geimpften. Das Treffen wird per Videokonferenz stattfinden. Im Anschluss ist eine Presseunterrichtung geplant.

Nächste Woche findet bereits am Dienstag um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts unter der Leitung der Kanzlerin statt.

Ebenfalls am Dienstag wird die Bundeskanzlerin die digitale Dialogreihe „Die Bundeskanzlerin im Gespräch“ fortsetzen. In der Zeit von 14 bis 15.30 Uhr wird sie mit Kunst- und Kulturschaffenden sprechen.

Kunst und Kultur sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie bereichern nicht nur individuell das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zu Vielfalt und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Kunst und Kultur sind aber nicht nur in ideeller, sondern auch in ökonomischer Hinsicht bedeutend.

Das vergangene Jahr der Pandemie hat natürlich viele in der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätige vor enorme Herausforderungen gestellt. Kunst- und Kulturschaffende sind besonders hart getroffen. Neben den unmittelbaren finanziellen Folgen und den Unsicherheiten, die sich aus dem Infektionsgeschehen ergeben, können viele Künstlerinnen und Künstler durch die pandemiebedingten Einschränkungen ihre Berufe faktisch kaum noch ausüben. Die Bundeskanzlerin möchte sich mit 14 Kunst- und Kulturschaffenden über ihre Erfahrungen im zurückliegenden Jahr der Pandemie austauschen. Es geht aber auch um den Blick nach vorne auf die vor uns liegenden Monate und um die Erwartungshaltungen der Teilnehmenden an die Politik.

Am Dienstag findet ein weiteres Gespräch der Kanzlerin statt. Von 17.30 bis 19 Uhr geht es in einem Online-Dialog um den „Kulturwandel Digitales Lernen“. Die virtuelle Veranstaltung findet im Rahmen der „Initiative Digitale Bildung“ statt. Ziel der Initiative ist es, das digitale Lernen, Unterrichten, Lehren und Ausbilden über den gesamten Bildungsweg hinweg zu verbessern. Dazu sollen auch gute Beispiele für digitale Bildung besser sichtbar gemacht werden.

Bei dem Online-Dialog am nächsten Dienstag stehen innovative Ideen und positive Erfahrungen aus der Praxis in Sachen digitales Lernen im Fokus. Hier spielen Best-Practice-Beispiele, insbesondere auch innovative Lösungen für die Herausforderungen der Coronapandemie, eine Rolle. Gleichzeitig soll es auch um eine langfristige Perspektive digitaler Bildung über die Pandemie hinaus gehen. Im Fokus steht dabei die Frage, wie innovative Ideen erfolgreich verstetigt werden können.

An dem Dialog nehmen Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten sowie vonseiten der Bundesregierung Bundesbildungsministerin Karliczek und die Staatsministerin für Digitales, Dorothee Bär, teil.

Am Mittwoch wird die Bundeskanzlerin den Europäischen Bürgerrechtspreis der Sinti und Roma entgegennehmen. Verliehen wird dieser durch den Zentralrat und das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma sowie die Manfred-Lautenschläger-Stiftung. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Online-Veranstaltung um 14.30 Uhr statt und kann per Livestream verfolgt werden.

Seit 2008 werden mit dem Europäischen Bürgerrechtspreis Personen gewürdigt, die sich in besonderer Weise darum bemühen, die Menschenrechtssituation der Sinti und Roma zu verbessern. Der Preis ist mit 15 000 Euro dotiert. Die Bundeskanzlerin spendet das Preisgeld an zwei Organisationen, die sich für den Austausch zwischen Roma- und Nicht-Roma-Jugendlichen sowie Crowdfunding-Projekte für Roma in Südosteuropa engagieren.

Am Donnerstag tritt voraussichtlich um 11.30 Uhr der Digitalrat mit der Bundesregierung unter Leitung der Bundeskanzlerin in einer Videokonferenz zu seiner 9. Sitzung zusammen.

Das war es erst einmal von meiner Seite.

FRAGE JUNG (zum Online-Dialog „Kulturwandel Digitales Lernen“): Frau Fietz, die Kanzlerin wird ja mitbekommen haben, dass es diese Aktion #allesdichtmachen von Kunst- und Kulturschaffenden gibt. Wie bewertet sie das? Wird sie sich auch mit diesen Leuten treffen? Wie bewertet sie diese Aktion, die ja gerade in der Querdenker-Ecke sehr gefeiert wird?

SRS’IN FIETZ: Die Bundesregierung hat diese Aktion zur Kenntnis genommen. Unsere Haltung ist bekannt: Wir arbeiten daran, dass Deutschland die Pandemie schnell überwinden kann. Darauf sind unsere Entscheidungen ausgerichtet. Das ist das, was ich dazu zu sagen habe.

ZUSATZFRAGE JUNG: Werden Teilnehmer dieser Aktion ihres Online-Dialogs sein?

SRS’IN FIETZ: Die Teilnehmer des Dialogs in der kommenden Woche sind nicht vom Bundeskanzleramt bestimmt worden, sondern von Institutionen aufseiten der Kulturschaffenden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es schon eine Teilnehmerliste?

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen sagen, aus welchen Bereichen die Organisationen sind, die ausgewählt haben. Das sind im Bereich Musik die Deutsche Orchestervereinigung, der Deutsche Musikrat und die Initiative Musik, im Bereich Schauspiel der Bundesverband Schauspiel e.V., der Deutsche Bühnenverein, der Bundesverband Freie Darstellende Künstler e.V. und die Spitzenorganisationen der Filmwirtschaft. Im Bereich Buchhandel, Museen und Galerien sind es der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., der Deutsche Museumsbund e.V. und der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V. Das ist die Bandbreite, über die versucht wurde, die Kunst- und Kulturszene möglichst breit abzubilden.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Fietz, Herr Spahn hat sich gerade dahingehend geäußert, dass er ausdrücklich begrüßt, dass es diese Kritik gibt und sich auch ein Gespräch vorstellen kann. Sie dagegen haben sich jetzt sehr zurückhaltend geäußert. Gibt es unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung?

SRS’IN FIETZ: Das kann ich nicht erkennen. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir die Aktion zur Kenntnis genommen haben. Es gilt natürlich auch in diesem Fall die Meinungsfreiheit. Die Haltung der Bundesregierung, wie wir in der Pandemie agieren und was diesbezüglich für richtig gehalten wird, ist Ihnen hinlänglich bekannt.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Also sehen Sie es auch so wie Herr Spahn, dass ein Dialog mit diesen Schauspielern möglich ist? Sie sind sich da einig?

SRS’IN FIETZ: Ich habe jetzt nicht verfolgen können, was Herr Spahn genau gesagt hat. Ich habe dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

VORS. BUSCHOW: Ich war auch Zeugin dieser Pressekonferenz. Ich glaube, man kann vieles unterschiedlich interpretieren. Ausdrücklich begrüßt – bin ich mir nicht sicher.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Er sagte: Es ist gut, dass es die Kritik gibt.

FRAGE JESSEN: Herr Gülde, ich habe Herrn Spahn auch so verstanden, dass er sagte, er sei zu einem Dialog mit dieser Initiative bereit. Ist das die Position? Ist der Minister zu einem Dialog bereit?

GÜLDE: Herr Spahn hat hier gerade sehr ausführlich Auskunft gegeben. Ich muss dem jetzt hier nichts hinzufügen. Ich belasse es bei den Äußerungen von Herrn Spahn und bitte, das Protokoll nachzulesen.

FRAGE DR. RINKE: Vielleicht zum Abschluss: Frau Fietz, es wäre nett, wenn Sie die Namen hätten. Die Frage von Herrn Jung ist, glaube ich, noch nicht ganz beantwortet, ob Leute, die bei dieser Aktion mitgemacht haben, auch am Dienstag mit der Kanzlerin zusammentreffen. Sie haben ja nur die Bereiche, aber nicht die Namen genannt. Wenn Sie die Namen hätten, wäre das nett.

SRS’IN FIETZ: Ich werde sehen, ob wir die Namen nachreichen können. In diesem Fall würden wir das tun.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Eine Frage zu dem Bund-Länder-Treffen. Sie haben selber gesagt, dass es dabei auch um die Rechte von Geimpften gehen wird. Plant die Bundesregierung Entscheidungen zu diesem Thema, ob es zum Beispiel bestimmte Lockerungen für Leute gibt, die bereits geimpft sind?

SRS’IN FIETZ: Herr Rinke, in diesem Fall gilt das, was in allen Fällen dieser Art gilt, dass ich den Beratungen von Montag nicht vorgreifen kann.

FRAGE CLEMENT: Herr Alter, eine Frage zu dem Bericht der „BILD“-Zeitung zu faktischen Nachtreiseverboten. Das ist ja im Grunde eine Auslegung der Ausgangssperre. Es gibt in Deutschland außer vor allen Dingen in Schleswig-Holstein praktisch keine Landkreise/Städte mit einer Inzidenz unter 100. Gibt es diese Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes? Können Sie im Grundsatz bestätigen, dass es damit ab Samstag in Deutschland ein Nachtreiseverbot gibt?

Zweitens. Welche Konsequenzen hat das für Personenkontrollen in Autos, Zügen etc.?

ALTER: Zunächst einmal ist das Infektionsschutzgesetz in der neuen Fassung heute in Kraft getreten. Das heißt also, dass die Regelungen, die das Gesetz enthält, morgen in den Landkreisen wirken, in denen bereits am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag dieser Woche die Inzidenz über 100 lag. Das Gesetz enthält Ausgangsbeschränkungen in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr und sieht von diesen Ausgangsbeschränkungen nur bestimmte zwingende Ausnahmen vor, etwa zur Berufsausübung, zur Betreuung von Angehörigen, zur Tierpflege, zur Ausübung des Sorgerechts und Ähnliches.

Andere Fälle, die nicht in diesem Katalog enthalten sind, sind von diesen Ausgangsbeschränkungen vollständig erfasst. Das betrifft nicht nur ein stationäres Verhalten, sondern auch ein Reisen von A nach B. Das heißt also, wer in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen.

ZUSATZFRAGE CLEMENT: Meine Frage zu den Personenkontrollen ist noch offen. In welcher Form wird kontrolliert werden? Wird es als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet? Wie sind die Konsequenzen?

ALTER: Das Infektionsschutzgesetz sieht bei Verstößen gegen diese Regeln Rechtskonsequenzen vor. Ordnungswidrigkeiten werden von den jeweils zuständigen Behörden erhoben und Verfahren eingeleitet. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Regelung erfolgt in den Städten und Gemeinden durch die Polizeien der Länder, durch die Ordnungsämter und in den Bereichen, in denen die Bundespolizei zuständig ist etwa innerhalb der Deutschen Bahn auch durch die Bundespolizei.

FRAGE HERZOG: Zwar müssen die Länder das Kontrollieren umsetzen, also Polizei und Ordnungsämter, wie Sie es gerade auch gesagt haben, aber wie sollen die Polizisten zum Beispiel nachvollziehen, ob jemand mit legitimem Grund draußen unterwegs ist?

ALTER: Alle Behörden, die rechtliche Befugnisse in Anspruch nehmen, sind es gewohnt, Ermessen auszuüben. Es gibt in jedem Gesetz Fallkonstellationen, die sehr klar umschrieben sind, wo man klar nachweisen kann, ob man in eine Kategorie fällt wenn ein Bäckermeister mitten in der Nacht seinen Berufsort aufsucht, dann wird man das sehr schnell nachvollziehen können , und dann gibt es Fallkonstellationen, die mit etwas höherem Begründungsaufwand verbunden sind. Die Polizeien in Bund und Länder, auch die Ordnungsämter, gehen dann auch ein Stück weit mit gesundem Menschenverstand an die Prüfung des Sachverhaltes und prüfen schlicht, ob das, was der Betroffene vorträgt, glaubhaft ist. Dann wird man im jeweiligen Einzelfall zu einer Entscheidung kommen.

SRS’IN FIETZ: Vielleicht kann ich das auch noch mit einigen Beispielen ergänzen. Es gibt triftige Gründe, die Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung bilden. Das ist zum Beispiel die Gefahrenabwehr für Leib und Leben oder Eigentum, insbesondere bei einem medizinischen Notfall oder einem tierärztlichen Notfall oder anderen unaufschiebbaren medizinischen Behandlungen. Außerdem betrifft das den Berufsdienst und die Mandatsausübung, die Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderen Medien sowie die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. In diesen Fällen kann natürlich auch das Auto oder die Bahn genutzt werden. Der Lkw-Fahrer darf selbstverständlich auch seine Waren weiter transportieren, und der Enkel seine erkrankte Großmutter ins Krankenhaus fahren.

Ich möchte aber nochmals daran erinnern, worum es bei der Ausgangsbeschränkung geht. Wir sehen weiterhin eine hohe Zahl von Neuinfektionen, und davon müssen wir herunter. Das wirksamste Mittel, um Neuinfektionen zu verhindern, ist eben die Kontaktreduzierung, und bei Ausgangssperren handelt es sich um eine einschneidende, aber durchaus sinnvolle Maßnahme, um die Zahl der Neuinfektionen abzusenken. Dass das Infektionsrisiko in Innenräumen deutlich höher ist als draußen, ist keine neue Erkenntnis. Ausgangssperren tragen aber dazu bei, Mobilität zu begrenzen, und die Begrenzung der Mobilität hilft, Kontakte zu reduzieren und die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Das haben wir im vergangenen Frühjahr erkennen können und das können wir auch mit Blick auf das europäische Auslands so erkennen.

FRAGE GUGGEMOS: Gibt es ein Fahrverbot für Fernzüge ab 22 Uhr oder müssen die nach 22 Uhr dann leer fahren?

FRAGE HERZOG: Dürfen diese Züge dann Landkreise, die die Inzidenz von 100 übersteigen, nicht mehr durchfahren?

STRATER: Ich habe den Ausführungen des Kollegen Alter hier eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Sie haben ja gehört, was hier die Bestimmungen sind und was die Ausnahmegründe sind, die das Gesetz festlegt. Mit diesen Ausnahmegründen können Sie auch die Wohnung verlassen und somit auch Verkehrsmittel benutzen; das hat Herr Alter hier ja hinreichend beschrieben. Darüber hinausgehend habe ich keine Ergänzungen zu machen.

ALTER: Ich würde gern noch eine Ergänzung zur zweiten Frage anfügen einfach um das klarzustellen: Wenn man aus einem Gebiet mit einer geringeren Inzidenz als 100 in ein anderes Gebiet mit einer geringeren Inzidenz als 100 fährt also zwei Gebiete, in denen die Ausgangsbeschränkungen nicht gelten , dann wird die Reise von A nach B nicht dadurch aufgehoben, dass die Verbindung durch ein Hochinzidenzgebiet führt. Das heißt also, ein Transit ist nach diesem Gesetz möglich.

FRAGE STEINKOHL: Müssen Reisende in ICE-Zügen der Deutschen Bahn ab 22 Uhr mit Kontrollen rechnen, wenn sie zum Beispiel danach ihren Zielbahnhof erreichen?

ALTER: Reisende müssen 24 Stunden am Tag damit rechnen, dass die geltenden Regelungen kontrolliert werden. Im Moment gibt es auch tagsüber bestimmte Regelungen, die eingehalten werden müssen, etwa die Pflicht, eine Maske zu tragen. Jetzt kommt etwas für die Zeit zwischen 22 und 5 Uhr hinzu, und natürlich wird auch das kontrolliert werden.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte noch eine Nachfrage zu denen, die zum Beispiel eine Flugreise oder eben eine Zugreise gebucht haben und bei denen Umbuchungen möglicherweise gar nicht mehr möglich sind. Können die dann mit einer Entschädigung rechnen oder ist das deren eigenes Risiko?

ALTER: Wir haben ein Gesetz, das zum Teil ab morgen schon Ausgangsbeschränkungen für die Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr vorsieht. Auf diese Situation müssen sich die Menschen in unserem Land einstellen und prüfen, ob es möglich ist, ihre Planung außerhalb dieser Zeiten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, also beispielsweise tagsüber, noch umzusetzen.

Grundsätzlich gilt ja zum Thema touristische Reisen auch losgelöst von dieser gesetzlichen Änderung, dass alles, was unverzichtbar ist, möglichst unterlassen werden soll, damit sich das nicht negativ auf das Infektionsgeschehen auswirkt.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Was passiert mit einem Abflug, der möglicherweise um 22.30 Uhr stattfindet und der ins Ausland geht? Wäre das möglich oder müsste da auch umgebucht werden?

ALTER: Man kann diese Frage deswegen nicht pauschal beantworten, weil es auf den Reisezweck ankommt. Wenn jemand mitten in der Nacht aus Anlass einer Dienstreise von einem Flughafen aus fliegen muss, dann ist das möglich, weil die Ausübung des Berufs von den Ausnahmetatbeständen explizit erfasst ist. Hingegen ist eine Reise aus touristischen Zwecken von den Ausnahmetatbeständen nicht erfasst. Insofern gilt für beide Reisende ein unterschiedliches Regime, weil der Reisezweck sich unterscheidet.

SRS’IN FIETZ: Und über all dem steht der Appell der Bundesregierung an die Bürgerinnen und Bürger, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten.

FRAGE JUNG: Nehmen wir einmal das konkrete Beispiel des Hauptbahnhofs, an dem die Bundespolizei ja auch ist: Wie kontrolliert man da die Ausgangssperre?

ALTER: Sie meinen, wenn man am Hauptbahnhof in der Nacht, zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, Streife läuft?

ZUSATZ JUNG: Da fahren ja zum Beispiel auch S-Bahnen.

ALTER: Man kann ja auch in die S-Bahnen reingehen. Eine Kontrolle läuft üblicherweise so ab, dass ein Polizeibeamter einen Reisenden anspricht und seine Identität feststellt und in dem Fall, während einer Ausgangsbeschränkung, fragt: „Aus welchem Grund sind Sie jetzt unterwegs?“. Dann wird der Reisende eine Antwort darauf geben, und aus dieser Antwort folgen Konsequenzen. Das ist jetzt also eine Kontrollsituation wie jede andere auch, nur aus einem anderen Anlass.

ZUSATZFRAGE JUNG: An das BMVI: Wäre es nicht sinnvoll, einfach die S-Bahnen ab 22 Uhr nicht mehr fahren zu lassen? Die S-Bahn gehört ja zur Deutschen Bahn.

STRATER: Noch einmal: Sie haben ja gehört und Sie wissen auch, dass das Gesetz eben Ausnahmegründe und Ausnahmetatbestände zulässt, und zwar eine ganze Reihe davon. Wenn diese für Sie zutreffen, dann dürfen Sie ja auch unterwegs sein. Insofern muss es auch ein Angebot dafür geben.

FRAGE HERZOG: An das BMI: Gibt es länderübergreifende Absprachen, wie die Durchsetzung der Notbremse nach 22 Uhr und nach Mitternacht auf Autobahnen kontrolliert werden soll?

ALTER: Ich kann nur noch einmal wiederholen: Wir haben im Prinzip ja keine neue Situation. Wir haben diese Gespräche auch schon einmal geführt, als die Maskenpflicht in Zügen eingeführt wurde; ach da gab es die Situation, dass Reisende durch mehrere Bundesländer reisen. Es gibt eine ganz feste Abstimmung zwischen den Landes- und Bundesbehörden, wenn es darum geht, länderübergreifende Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Auf den Autobahnen ist es so, dass der Bund überhaupt nicht zuständig ist, sodass die jeweiligen Länderpolizeien sich an den jeweiligen Landesgrenzen abstimmen müssen. Das tun sie auch. Die Autobahnpolizeien stehen in permanentem Kontakt und müssen ihre Kooperation aus Anlass dieser gesetzlichen Änderung jetzt nicht neu erfinden; das existiert bereits.

FRAGE MARKMEYER: Zum Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Tritt das Gesetz rückwirkend in Kraft? Eigentlich sieht es ja vor, erst einmal die Inzidenzen von drei Tagen zu beobachten, bevor dann die Notbremse greift.

ALTER: Das Gesetz tritt heute, am Tag nach der Zeichnung durch den Bundespräsidenten, in Kraft. In § 77 Absatz 6 des Gesetzes ist geregelt, dass für die Wirksamkeit der daraus resultierenden Maßnahmen die Inzidenzen der vergangenen drei Tage, also Dienstag, Mittwoch und Donnerstag dieser Woche, mit berücksichtigt werden. Das hat zum Ziel, dass jetzt keine Lücke nach dem Inkrafttreten des Gesetzes entsteht, sondern dass dort, wo die Inzidenzen bereits erreicht sind, die Notbremse auch schnellstmöglich wirken kann.

FRAGE HERZOG: Das heißt, die Ausgangsbeschränkungen gelten erstmals in der kommenden Nacht, also in der Nacht zu Samstag?

ALTER: In den Landkreisen, in denen die Inzidenz seit Dienstag ununterbrochen über 100 liegt, greifen die Maßnahmen ab heute Nacht 24 Uhr freitags, 0 Uhr samstags.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Gülde, Herr Lauterbrach hat bei „maybrit illner“ gesagt, das Durchschnittsalter der Intensivpatienten mit Corona liege bei 47 bis 48 Jahren und die Hälfte davon sterbe. Was für Zahlen hat das Gesundheitsministerium dazu?

GÜLDE: Ich muss ehrlich gestehen, dass mir zum Altersdurchschnitt der Intensivpatienten jetzt keine Zahlen vorliegen. Gegebenenfalls können wir das nachreichen.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Gülde, es gibt Kritik, dass die Coronatests nicht ausreichend getestet und zertifiziert seien. Können Sie kurz erläutern, was die Maßstäbe dafür sind, dass Tests zugelassen werden?

GÜLDE: Sie meinen jetzt die Antigentests?

ZUSATZ REITSCHUSTER: Bei beiden gibt es diese Kritik. Es heißt, dass die praktisch jeder anwenden könne und die dann auch zugelassen seien. Wie steht es damit?

GÜLDE: Grundsätzlich muss natürlich für einen solchen Test eine CE-Zertifizierung vorliegen. Das heißt, da gibt es ein reguläres Verfahren, das in der EU einheitlich geregelt ist. Eine solche Zulassung muss tatsächlich beantragt werden und das muss über benannte Stellen in Europa erfolgen. Dort wird dann beispielsweise die Produktion abgenommen und es wird dann auch dargelegt, inwieweit diese Tests tatsächlich wirksam sind. Das muss also vorgelegt werden, und entsprechend werden solche Tests dann auch abgenommen. Darüber hinaus gibt es, wie Sie wissen, Tests, die auch seitens des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte auf dessen Webseite gelistet sind. Diese sind auch speziell darauf ausgelegt, dass sie auch tatsächlich besorgt werden können und auch noch einmal direkt vom BfArM geprüft wurden.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Also ist diese Kritik, die sich auf eine Auskunft des Berliner Senats stützt, dass sozusagen jeder einen Test ohne Prüfung auf den Markt bringen kann, nicht zutreffend?

GÜLDE: Ich kenne diese Äußerungen des Berliner Senats dazu nicht. Wie gesagt, es bleibt dabei: Es gibt dafür ein Zertifizierungsverfahren, das in der EU einheitlich geregelt ist. Diese Äußerungen des Berliner Senats kenne ich nicht.

FRAGE JESSEN: An das Verteidigungs- und Gesundheitsministerium: Es geht um die Situation von Bundeswehrsoldaten, die sich im Auslandseinsatz mit SARS-CoV-2 infizieren, die dann in der Regel recht rasch nach Deutschland zurückgeflogen werden. In der Folgezeit scheitern diese Soldaten aber offenbar daran, dass diese Infektion dann von der Unfallfürsorge betreut wird. Das ist vor dem Hintergrund interessant, dass die Soldaten im Rahmen der Impfpriorisierung immerhin nach oben gerückt sind. Nun wird Ihnen aber, wenn sie nach zum Teil stationärer Behandlung in Deutschland Unfallfürsorge begehren, von der Wehrbürokratie, wie ich es einmal nenne, geantwortet, das sei weder ein Einsatzunfall noch eine Berufskrankheit. Jetzt stehen die Soldaten, die sich im Einsatz infiziert haben, sozusagen ohne diese Betreuung da. Da gibt es offensichtlich eine Lücke, einen Gap. Wie arbeiten Sie daran, die zu schließen?

KRÜGER: Vielen Dank für die Frage. Dazu kann ich gerne etwas ausführen. – Der Sachverhalt ist bekannt. Sie wissen, dass sich die Bundeswehr ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten sehr bewusst ist, sowohl, was die Einsätze im Inland angeht, als aber natürlich auch, was die Einsätze im Ausland angeht. Sie haben durchaus recht: Für den Fall, dass eine Verwendung im Ausland ansteht, ist eine Impfpriorisierung vorgenommen worden. Es gibt ja seit Ende März auch eine entsprechende Duldungspflicht für entsprechende Impfungen. Davon haben wir ja auch durchaus schon einmal berichtet. Auch die anderen Maßnahmen wie Quarantänemaßnahmen im Vorfeld des Einsatzes werden natürlich konsequent getroffen, und auch bei der Rückkehr werden natürlich alle Maßnahmen eingehalten.

Wir sind auf den Sachverhalt aufmerksam geworden und haben uns das natürlich auch noch einmal angeschaut. Sie haben recht: Es gab Hinweise darauf, dass es gegebenenfalls Widersprüche in der Bewertung gab; das ist jüngst auch bekannt geworden. Wir werden dafür nach einer Lösung suchen, die unbürokratisch ist und natürlich auch den Interessen der Beschäftigten Rechnung trägt.

Um das noch einmal kurz einzuordnen: Natürlich ist das Versorgungsrecht sowohl das Beamtenversorgungsrecht als auch das Soldatenversorgungsrecht, das Sie hier maßgeblich ansprechen eine Rechtsmaterie, die sehr komplex ist und auch sehr ausdifferenzierte Regelungen enthält. In diesem rechtlichen Rahmen bewegen wir uns. Aber wir werden natürlich versuchen, uns das anzuschauen und Möglichkeiten zu finden, das Ganze nicht in Bürokratie versinken zu lassen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn Herr Gülde nichts mehr zu ergänzen hätte, dann hätte ich noch eine Nachfrage. Zu den Sonderbarkeiten dieser Bürokratie gehört, dass die Fürsorge auch deswegen verweigert wird, weil die Soldaten zum Beispiel nicht nachweisen konnten, wo sie sich infiziert haben. Wenn man sich einmal die Situation eines Auslandseinsatzes in Mali vorstellt, wie soll man da nachweisen, wo man sich infiziert hat? Ich nehme ihre Ausführungen also so wahr, dass Sie sagen „Wir suchen nach einer Regelung dafür, dass die Infektionen, die in Auslandseinsätzen geschehen, sozusagen in der rechtlichen Auswirkung, was die Einbeziehung in die Unfallfürsorge angeht, mit den bisher bekannten Maßnahmen gleichgestellt werden.“ Ist das die Intention?

KRÜGER: Da haben Sie mich richtig verstanden.

FRAGE JUNG: Mich würde interessieren, ob Sie uns mittlerweile sagen können, warum es keine FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz gibt.

CHAGHERI: Die Frage wurde ja am Mittwoch schon gestellt und von mir am Mittwoch auch beantwortet.

ZURUF JUNG: Nein.

CHAGHERI: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben nicht darauf geantwortet wir haben es dreimal probiert , sonst würde ich jetzt nicht noch einmal nachfragen. Was ist die Begründung dafür, dass es keine FFP2-Maskenpflicht gibt?

CHAGHERI: Ich habe meiner Antwort vom Mittwoch nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was war denn die Antwort? Sie haben uns keine Antwort gegeben.

VORS. WELTY: Herr Jung, dann müssen Sie das, fürchte ich, im Protokoll nachlesen und es gegebenenfalls nächste Woche noch einmal probieren.

FRAGE ESIPOV: Wie bewerten Sie den angekündigten russischen Truppenabzug von der ukrainischen Grenze? Können Sie bestätigen, dass der Truppenabzug tatsächlich begann?

ADEBAHR: Wir haben die Ankündigung des russischen Verteidigungsministers zur Kenntnis genommen. Staatsminister Roth hat dazu ja auch gestern im Bundestag schon gesagt, dass wir die Hoffnung haben, dass dieser Ankündigung Taten folgen werden. Insofern wäre es die Tat des Abzugs, eines realen Abzugs, an der natürlich eine mögliche Entspannung, die ein solcher Abzug bedeuten würde ein solcher Abzug wäre ein guter Schritt , dann zu messen sein würde.

FRAGE DR. RINKE: Frau Adebahr, haben Sie eigene Erkenntnisse darüber, wie groß dieser Abzug ist? Es gibt nämlich schon Kritik daran, dass der weniger als 10 Prozent der dort zusammengezogenen Truppen umfassen könnte. Es gab Kritik daran, dass das nicht ausreichen würde.

ADEBAHR: Nein, solche Erkenntnisse haben wir im Moment noch nicht vorliegen. Insofern gebe ich aber auch noch einmal den Hinweis darauf, dass es eben Taten sind, die tatsächlich zu einem realen Abzug führen, der signifikante Entspannung auch direkt vor Ort wirklich bedeuten würde Das ist es, woran man dann natürlich die Entspannung, die dann eintreten würde, erst wirklich messen kann, wenn das einträte.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Der Minister hat sich ja gestern auch zu den Spannungen und auch zu der Reise von Herrn Kretschmer nach Moskau geäußert. Er hat gesagt: Wenn der kritische Fragen wie zum Beispiel die Lage in der Ostukraine ansprechen würde, dann wäre das okay, ansonsten nicht. – Ist das Auswärtige Amt mit Blick darauf, was da gestern in Moskau passierte, mit der Kretschmer-Reise zufrieden, oder sieht es darin ein Problem?

ADEBAHR: Ich glaube, Sie müssen Herrn Kretschmer danach fragen, was seine Gesprächsinhalte waren. Ich glaube, der Minister hat gestern gesagt, er hätte Verständnis für die Reise, wenn diese Themen angesprochen werden würden, und ansonsten hätte er weniger Verständnis. Ob und inwieweit Herr Kretschmer das getan hat, ist eine Frage, die Sie an ihn richten müssen.

FRAGE REITSCHUSTER: Der Zustand von Herrn Nawalny verschlechtert sich weiter. Was hat die Bundesregierung konkret getan, um ihn zu unterstützen?

SRS’IN FIETZ: Wir haben hier schon des Öfteren wiederholt, dass die Meldungen über den Gesundheitszustand von Herrn Nawalny beunruhigend sind. Wie die Bundeskanzlerin am Dienstag auch vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg gesagt hat, macht sich die Bundesregierung große Sorgen um Herrn Nawalny. Er benötigt unverzüglich eine adäquate medizinische Behandlung und Zugang zu Ärzten seines Vertrauens.

Mit Blick auf die Inhaftierung von Herrn Nawalny möchte ich noch einmal unsere Forderung an die russischen Behörden und die russische Führung wiederholen: Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen vollständig umgesetzt werden. Das hat die Bundeskanzlerin am Dienstag auch noch einmal ausdrücklich betont. Ich darf Sie zitieren: „Gerade in Fällen, in denen Menschen zu Unrecht in Haft sitzen, ist die Umsetzung der Urteile , also die Freilassung der Inhaftierten, besonders dringlich und geboten.“

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie haben die Position dargelegt. Dafür danke ich. Aber ich stelle noch einmal die Frage: Welche konkreten Schritte gab es oder wird es geben – eine Einbestellung des Botschafters, wirtschaftliche Sanktionen?

SRS’IN FIETZ: Die Kanzlerin hat sich auf verschiedenen Wegen immer wieder für die Freilassung und für die adäquate Behandlung von Herrn Nawalny eingesetzt. Etwas anderes kann ich Ihnen im Moment nicht vermelden. Ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt etwas ergänzen möchte.

ADEBAHR: Sie dürfen davon ausgehen, dass wir mit der russischen Seite im Gespräch stehen und dass der russischen Seite unsere Forderungen übermittelt wurden, sowohl im Gespräch als auch auf diesem öffentlichen Wege als auch zum Beispiel durch die Kanzlerin vor dem Europarat.

FRAGE ZÁPOTOCKÝ: Ich befrage vor dem Hintergrund des Streits zwischen Tschechien und Russland. Aus Solidarität mit Tschechien weist die Slowakei drei russische Diplomaten aus. Kann Tschechien solch einen Schritt auch von Deutschland erwarten?

SRS’IN FIETZ: Ich kann sagen, dass die Bundesregierung die Vorgänge mit Besorgnis zur Kenntnis nimmt. Wie wir bereits mitgeteilt haben, hat die Bundeskanzlerin gestern mit dem tschechischen Ministerpräsidenten Babiš telefoniert. Der Ministerpräsident informierte die Bundeskanzlerin über die angespannten Beziehungen mit Russland nach den tschechischen Erkenntnissen über die russische Verstrickung in eine Explosion im Jahr 2014. Die Bundeskanzlerin sagte dem Ministerpräsidenten Solidarität zu.

ADEBAHR: Wie Sie vielleicht auch gesehen haben, stehen wir, also unsere Botschaft in Russland, mit der tschechischen Botschaft in Moskau in Kontakt, um zu schauen, wie wir den Arbeitsalltag der Tschechen dort in Moskau ganz konkret unterstützen können, um einfach ganz konkret zu schauen, welche praktischen Folgen auf dem diplomatischen Arbeitsweg und auf dem diplomatischen Parkett das hat und wie wir unterstützen können. Das ist eine Unterstützung, die politisch sowieso auch durch die EU deutlich gemacht wurde und die wir jetzt auch ganz konkret mit den tschechischen Kolleginnen und Kollegen angehen. Auch Minister Maas hat gestern mit dem tschechischen Außenminister telefoniert und ihm eben diese praktische Unterstützung angeboten. Sie haben vielleicht auch unseren Tweet dazu gesehen.

SRS’IN FIETZ: Darüber hinaus lässt sich noch sagen, dass die Regierung nicht nur in engem Austausch mit der tschechischen Regierung über diesen Fall steht, sondern auch mit den europäischen Partnern und mit den Partnern in der NATO. Unerlässlich ist, dass die Umstände der Geschehnisse aus dem Jahr 2014 vollumfänglich aufgeklärt werden. Darüber, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, werden wir im Kreis unserer Verbündeten beraten.

FRAGE DR. RINKE: Das wäre genau meine Frage: Frau Fietz, Frau Adebahr, ist es denkbar, dass Deutschland aus Solidarität mit Tschechien ebenfalls russische Diplomaten ausweist? Ist das Teil der Überlegungen?

SRS’IN DEMMER: Ich kann dem, was ich gesagt habe, nichts hinzufügen. Wir beobachten und beraten das mit den Verbündeten.

FRAGE NEHLS: Was weiß die Bundesregierung von einem angeblichen Anschlag bzw. solchen Planungen gegen den belarussischen Präsidenten Lukaschenko, oder muss ein weltweites Versagen von Nachrichtendiensten eingeräumt werden?

ADEBAHR: Ich habe Pressemeldungen darüber gelesen, würde aber gerne etwas nachreichen, wenn wir dazu Erkenntnisse haben. Ansonsten sind uns leider auch nur die Pressemeldungen darüber bekannt.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, ich habe eine Frage in Bezug auf Israel. Vorgestern kam es zu einem Raketenanschlag in der Nähe des israelischen Atomreaktors in Dimona, nachdem Israel einen Luftangriff in Syrien durchgeführt hat. Dazu hätte ich gerne eine Stellungnahme.

ADEBAHR: Die müsste ich Ihnen nachreichen.

FRAGE SIPAR: Laut türkischen Medienberichten haben zwei AKP-Bürgermeister mit offenbar gefälschten Einladungsschreiben tausende Menschen nach Deutschland geschickt, die dann hier untergetaucht seien. Für ca. 7000 Euro sollen Bürgermeister diesen Personen einen sogenannten grauen Dienstreiseausweis ausgestellt haben, die für Staatsbedienstete vorgesehen sind. Was ist der Kenntnisstand des Innenministeriums, und welche Schritte planen Sie?

ALTER: Wir haben Kenntnis davon, dass es in mehreren tausend Fällen mutmaßlich zu Einschleusungen gekommen sein könnte. Der Modus Operandi, der hier zugrunde liegt, ist den Behörden auch bekannt. Die Bundespolizei hat Ermittlungen aufgenommen, und mit Blick auf die laufenden Ermittlungen kann ich keine weiteren Details nennen.

FRAGE NEHLS: Von schweizerischen Diplomaten und Journalisten wird auf einen zunehmend schlechten Gesundheitszustand des in Großbritannien inhaftierten Whistleblowers Assange hingewiesen. Was weiß die Bundesregierung davon?

ADEBAHR: Unsere Haltung im Grundsatz dazu ist bekannt. Falls wir aktuell etwas nachreichen könnten, würden wir das, denke ich, tun.

FRAGE JESSEN: Wie bewertet das BMU die bisherigen Ergebnisse des von der US-Regierung inszenierten großen Klimagipfels? Die Bundesregierung wird dort, glaube ich, allein von der Kanzlerin vertreten.

Reichen die Beschlüsse und Ankündigungen, die dort bisher gemacht wurden, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen?

Wie geht das in die Politik des BMU und der Bundesregierung ein?

HAUFE: Lassen Sie mich eingangs vielleicht sagen, dass diese Woche ja eine ganz entscheidende Woche für den internationalen Klimaschutz gewesen ist. Die Europäische Union hat ihr Klimaziel für 2030 endgültig definiert und mit einem Europäischen Klimagesetz den Weg beschrieben, wie sie bis 2050 zu Klimaneutralität kommen will. Erstmalig ist in der Europäischen Union verbindlich und gesetzlich festgelegt, dass es solch ein Klimaziel gibt und die Treibhausgasemission sukzessive reduziert werden muss. Das haben die europäischen Vertreter gestern auf dem Gipfel von US-Präsident Biden klargemacht.

Damit ist in der Europäischen Union der Klimaschutz deutlich in den Mittelpunkt gerückt. Wir konnten gestern sehen, dass der Klimaschutz auch wieder in den Mittelpunkt der US-Politik rückt. Ich denke, dass sich die Umweltministerin, aber sicherlich auch viele andere im Klimaschutz Engagierte solch ein Signal auch in den letzten Jahren gewünscht hätten. Das ist nun wirklich gekommen, und zwar mit einer doch sehr überzeugenden Vorstellung seitens der USA. Die USA haben ein neues Klimaziel vorgelegt und eine Treibhausgasreduktion bis 2030 dargelegt. Das heißt, sie wollen ihre Treibhausgasemission bis 2030 halbieren. Die USA haben auch gestern noch beim UN-Klimasekretariat ihr neues Klimaziel hinterlegt. Das letzte Klimaziel davor hatte ja die Administration von US-Präsident Barack Obama hinterlegt. Seit gestern gibt es ein neues hinterlegtes Ziel. Das ist ein starkes Signal.

So hat es auch die Ministerin interpretiert. Sie hat heute Morgen im Hörfunk gesagt, dass sie deswegen schon von einem Erfolg spreche. Auch die Tatsache, dass andere Länder, zum Beispiel Japan, noch einmal gesagt haben: „Wir gehen in den nächsten Jahren die Treibhausgasreduktion noch stärker an, als wir dies bisher getan haben“, ist ein gutes Ziel. Denn wir wollen in diesem Jahr ja erreichen das ganze Jahr ist entscheidend für den Klimaschutz , dass sich viele Länder zu Klimaneutralität bis 2050 bekennen, wie es das Pariser Abkommen auch vorsieht, und dass viele Länder bis 2030 eine deutliche Treibhausgasreduktion vornehmen. Denn das ist die entscheidende Dekade, die jetzt da ist, die kommt. Deswegen war der Gipfel gestern so wichtig.

SRS’IN FIETZ: Ich kann das für die gesamte Bundesregierung ergänzen. Sie begrüßt die Initiative der USA für dieses Gipfeltreffen. Die Ziele des Klimaschutzübereinkommens von Paris können wir nämlich nur gemeinsam durch internationale Anstrengungen erreichen. Die zahlreichen Zusagen für höhere nationale Klimaziele sind ermutigend für die internationalen Bemühungen, den Klimawandel zu stoppen.

ZUSATZ JESSEN: Das ist genau der Punkt. Fridays for Future und andere aktivistische Klimaschutzorganisationen halten die Beschlüsse und Ankündigungen für nicht hinreichend, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Herr Haufe, teilen Sie diese Kritik nicht?

HAUFE: Natürlich kann man immer sagen: Es ist nicht genug! Das sagt auch die Bundesumweltministerin. Natürlich ist es nicht genug. Das ist auch der Impetus des Pariser Abkommens, das immer wieder fragt: Könnt ihr noch mehr? Alle fünf Jahre fragt das Pariser Klimaabkommen die internationale Staatengemeinschaft: Könnt ihr jetzt noch mehr? Das Abkommen ist ein Erfahrungsraum. Kein Land hat jemals so eine dramatische Treibhausgasreduktion innerhalb mehrerer Jahre vorgenommen. Es geht darum, zu lernen. Das geht, wie Frau Fietz gerade gesagt hat, nur in enger Kooperation, mit einem ausgeprägten multilateralen Handeln.

Deswegen wird dieser Prozess immer wieder Nachsteuerung brauchen. So ist es angelegt. Das können wir auch immer wieder vor allen vertreten, die sagen: Da muss doch noch mehr passieren!

Ich will nur noch eines sagen: Vor ein paar Jahren waren wir noch mitten auf einem Kurs einer 3,5-Grad-Erhitzung. Jetzt sind wir soweit, dass das 2-Grad-Ziel zumindest in realistischer Reichweite ist. Natürlich haben wir auch das 1,5-Grad-Ziel fest im Blick.

FRAGE CLEMENT: Frau Fietz, Sie haben die deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen am Mittwoch der kommenden Woche nicht erwähnt. Sind sie nicht angesetzt für diesen Termin? Wenn doch, mit welchen Ressorts? Ist eine Pressekonferenz geplant?

SRS’IN FIETZ: Die Details zu diesem Termin, der nach wie vor existiert, und die Details des Programms werden noch erarbeitet. Sobald uns dazu Konkretes vorliegt, werden wir Ihnen dies mitteilen.

ZUSATZFRAGE CLEMENT: Der Termin steht aber soweit?

SRS’IN FIEZ: Ja.

FRAGE JUNG: Meine Frage geht an das Sportministerium. Es geht um die Fußballeuropameisterschaft. Der DFB hat der UEFA kurioserweise eine Garantie dafür gegeben, dass bei den Spielen in München im Juni mindestens 14 500 Zuschauer im Stadion sein dürfen.

Wie geht das? Wie kann man angesichts eines unbekannten Infektionsgeschehens im Juni heute so eine Garantie geben?

Unterstützt der Sportminister diese Zusage an die UEFA?

ALTER: Ich kenne diese Zusage nicht. Möglicherweise ist sie ganz aktuell. Aber das spielt für die Position des Bundesinnenministeriums und des Ministers auch keine Rolle.

Der Bundesinnenminister ist natürlich für den Sport. Aber höchste Priorität hat im Moment das Infektionsgeschehen. Das gilt auch während des Verlaufs der Fußballeuropameisterschaft, wenn sie in München stattfindet. Es wird erst vom Infektionsgeschehen abhängig gemacht werden können, ob die Möglichkeit besteht, Zuschauer ins Stadion einzulassen oder nicht.

ZUSATZ JUNG: Darum frage ich ja. Es ist ja kurios, dass ein Verband mitteilt, dass der Freistaat Bayern ein Einverständnis zu einem sogenannten Leitszenario gegeben hat. Da es jetzt ja eine Bundesnotbremse gibt, kann der Freistaat Bayern das ja jetzt eigentlich gar nicht mehr garantieren.

ALTER: Ich muss noch einmal um Verständnis bitten. Ich kenne die Einzelheiten dieses Vorschlages jetzt nicht. Wenn ich aber die Vokabel „Leitszenario“ höre, dann kann ich mir gut vorstellen, dass es sich um szenarisches Denken handelt: Was passiert in einer bestimmten Infektionslage? Ist es unter bestimmten Umständen vorstellbar, dass Zuschauer ins Stadion können? Das alles ist aber vom Infektionsgeschehen abhängig. Wenn Sie sich das derzeit gültige Infektionsschutzgesetz anschauen, dann werden Sie sehen, dass das in den Fällen, in denen Inzidenzen von über 100 vorliegen schwer bis nicht vorstellbar ist.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Fietz, Herr Alter, die Bundesregierung betont immer wieder, wie wichtig ihr die Pressefreiheit ist und wie sie sich gegen Übergriffe auf die Presse weltweit verwehrt. Nun gab es, ein paar hundert Meter von hier, am Mittwoch Übergriffe gegen die Presse. Mir selbst wurde das Smartphone, mit dem ich aufnahm, von einem Polizisten aus der Hand geschlagen. Ich wurde umgeschmissen. Das alles ist auch auf Video dokumentiert.

Wie will sich die Bundesregierung hier dafür einsetzen, dass solche Dinge unterbleiben?

SRS’IN FIETZ: Sie kennen unsere Haltung. Die Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe ist die Versammlungsfreiheit, und diese ist für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung konstituierend. Das befreit die Teilnehmer von Demonstrationen weder von der Einhaltung geltenden Rechts noch von ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, was die Einhaltung von Hygiene-, Schutz- und Abstandsregeln betrifft. Das ist das eine.

Dann gibt es natürlich Fälle, dass sich Menschen versammeln und dabei weder die Hygieneauflagen der Versammlungsbehörde noch die geltenden Coronaschutzvorschriften beachten. Damit wird natürlich das Recht zu friedlichen Demonstrationen und der Versammlungsfreiheit missbraucht. In solchen Fällen greift die Polizei ein. Natürlich gilt es immer, die Verhältnismäßigkeit zu wahren, aber es gilt auch die Regelung, dass vonseiten der Demonstrierenden Entscheidungen im Einzelfall auch zu respektieren sind.

Ich kann Ihren konkreten Fall nicht bewerten. Ich kann nur sagen: Das Grundrecht, friedlich zu demonstrieren, ist gewährleistet und muss auch gewährleistet sein. Deshalb ist es wichtig, dass auch Pressevertreter dort berichten können. Aber zu den einzelnen Vorgängen kann ich Ihnen hier keine Auskunft geben, da es, erstens, nicht Sache der Bundesregierung ist und wir, zweitens, Einzelfälle auch nicht bewerten können.

Aber Herr Alter kann dazu sicherlich noch mehr sagen.

ALTER: Ich bitte um Verständnis dafür, dass auch ich keine Bewertung des konkreten Einzelfalls abgeben kann, weil ich ihn nicht kenne. Insofern würde ich zunächst einmal auch hinterfragen, ob es sich um einen Angriff gehandelt hat, oder ob Sie in einer tumultartigen Situation mit beteiligt gewesen sind. All das kann ich hier nicht bewerten.

Sie können aber davon ausgehen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten nach Recht und Gesetz handeln, dass sie in Kenntnis der Grundrechte in unserer Verfassung sind und deshalb auch Kenntnis von den Grundrechten haben, die die Presse hat und die Journalisten haben.

Solche Einsatzlagen sind aber das wissen Sie, weil Sie häufiger daran teilnehmen komplex und dynamisch. Deswegen gibt es auch Situationen, in denen Dinge schwer zu händeln sind, auch für die Polizei. Deswegen habe ich hier am Mittwoch schon angesprochen, dass die Polizei in ihren Einsatzkonzepten natürlich auch berücksichtigt, wie Pressevertreter, Journalisten am Rande von Demonstrationen vor Übergriffen geschützt werden können. Das muss Gegenstand der Einsatzkonzepte sein.

Auf der anderen Seite muss es natürlich auch auf der anderen Seite eine gewisse Mitwirkung geben. Journalisten müssen sich selbst auch immer fragen: Wenn ich in diesen oder jenen Bereich gehe, wird das Risiko, jetzt attackiert zu werden, für mich unkalkulierbar groß, und kann die Polizei mir realistischerweise helfen?

Bei solchen Großdemonstrationen wird es keine Individualbetreuung geben können. Das ist einfach praktisch unrealistisch. Aber die Konzepte müssen diesen Aspekt beinhalten, und das tun sie.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Frau Fietz, Sie sagten, Sie kennten den Fall nicht und, sinngemäß, man könne im Inland auch nichts tun. Aber wenn man sich weltweit einsetzt und weltweit Fälle kommentiert, wäre es dann nicht sinnvoll, das auch im Inland zu verfolgen?

SRS’IN FIETZ: Wir haben die Demonstrationen ja zur Kenntnis genommen. Das ist ja überhaupt keine Frage. Aber die Entscheidungen zu einer Versammlung im Einzelfall, sowohl zur rechtlichen Frage, ob diese stattfinden kann, wie auch zur praktischen Umsetzung von Auflagen, sind Sache der Justiz oder der für die Gefahrenabwehr örtlich zuständigen Landesbehörden. Deshalb kann ich dazu nicht Stellung nehmen.

GÜLDE: Herr Reitschuster, Sie fragten nach dem Durchschnittsalter der intensivmedizinisch behandelten COVID-Patienten. Ich kann Ihnen jetzt zwar nicht das Durchschnittsalter nennen; ich kann Ihnen aber ein paar einordnende Informationen zu diesem Thema geben.

Ich hatte zunächst im falschen Dokument gesucht, jetzt habe ich das richtige gefunden. Die Datenquelle hierfür ist nämlich die Krankenhaussurveillance für schwere akute respiratorische Infektionen. Sie gestaltet sich nach den ICD-10-Codes. Daraus lässt sich tatsächlich feststellen, dass wir es mit einem Absinken der Altersklassen in Krankenhausbehandlungen, also bei hospitalisierten COVID-19-Patienten zu tun haben. Wir erleben also einen sehr, sehr starken Anstieg in der Altersklasse der 35- bis 59-Jährigen. Im Vergleich dazu sinkt der Anteil der 60- bis 79-Jährigen und derjenigen, die 80 Jahre und älter sind.

Nur um einmal einen gewissen Vergleichswert zu haben: Der Altersmedian bei den hospitalisierten Patienten beträgt jetzt 63 Jahre. Zum Jahreswechsel lag er bei 77 Jahren. Wir erleben diese Entwicklung auch bei den intensivmedizinisch behandelten Patienten.

FRAGE REITSCHUSTER: Vielleicht verwechsle ich es, aber ich hatte die Angabe von 68 Jahren als Altersmedian auf den Intensivstationen. Vielleicht könnten Sie das noch einmal prüfen. Ich kann mich irren.

GÜLDE: Wie gesagt, liegt mein aktueller Wert bei 67 Jahren für die KW 14.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Auf den Intensivstationen?

GÜLDE: Ja.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Sie hatten 63 gesagt. Also doch der höhere.

GÜLDE: Nein, 63 Jahre ist das Medianalter der insgesamt Hospitalisierten.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Genau. Zu den Gruppen: Ein Anstieg ist ja immer relativ. Wenn es vorher fünf Personen waren und jetzt zehn Personen sind, dann ist es ein Anstieg um 100 Prozent. Könnten Sie dazu vielleicht noch Zahlen nachliefern?

GÜLDE: Das sind die Zahlen, die ich Ihnen jetzt dazu geben kann.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Das ist klar. Aber vielleicht können Sie sie nachliefern.

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