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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 27. April 2021

Themen: Angriff auf ein Kamerateam, Kabinettssitzung (Basisregister für Unternehmensstammdaten mit bundeseinheitlicher Wirtschaftsnummer, 17. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, Rentenanpassung, Deutscher Aufbau- und Resilienzplan, Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Fachkommission „Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit“), COVID-19-Pandemie, Sozialgipfel in Porto, deutsch-chinesische Regierungskonsultationen, Nahostkonflikt, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Richter am Amtsgericht Weimar, Presseförderung, Äußerungen des DFB-Präsidenten in einer Präsidiumssitzung

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:57 Mitteilung zur Pressefreiheit
2:08 Bericht aus dem Kabinett

12:15 Hilfe für Indien
– wird Impfstoff geliefert? (ab 14:15

24:15 Situation in Portugal
– Portugal erstmals seit 9 Monaten ohne Corona-Todesfall innerhalb von 24h; NoCovid-Strategie

33:21 FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz
– warum gibt es keine FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz?
– wieso gelten die AHA-Regeln nicht auf Arbeit? Also nicht Abstand oder Maske, sondern Abstand und Maske

51:43 „Apartheid“ (HRW) in den Palästinensergebieten
– Human Rights Watch hat Bericht vorgelegt, der sich mit der Behandlung der Palästinsenser auseinandersetzt. Darin wird festgestellt: „Israelische Behörden begehen Verbrechen gegen die Menschlichkeit von Apartheid und Verfolgung“ in den von Israel besetzten Palästinenser-Gebieten. Die Analyse basiert auf israelische Regierungsrichtlinien, die „Israelischen Juden die Dominanz über Palästinenser“ in Israel selbst und den Besatzungszonen manifestieren soll.

53:02 Richterdurchsuchung/Justizfreiheit
– ist das nicht ein Ausdruck der Justizfreiheit, wenn Justiz gegen Justiz ermittelt? (54:08)

55:45 DFB-Chaos
– wie bewertet das Sportministerium an sich das Chaos im DFB? Dort gibt’s einen krassen Führungskampf. Da kann die CDU noch nicht mal mithalten (ab 56:46)

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 27. April 2021:

VORS. FELDHOFF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Der Vorsitzende hat gerade gesagt, die Bundespressekonferenz sei eine regierungsunabhängige Organisation von Journalisten und Journalistinnen. Sie ist ein Ort der Pressefreiheit. Deswegen ist es mir wichtig, gerade auch hier Stellung zu dem zu nehmen, was gestern ganz in der Nähe, in der Nähe des Paul-Löbe-Hauses, also eines Gebäudes des Deutschen Bundestags, geschehen ist. Mehrere Kameraleute und Reporter wurden angegriffen und an ihrer Arbeit und an der Berichterstattung gehindert.

Die Bundesregierung verurteilt diesen Angriff. Freie Berichterstattung, Freiheit des Rundfunks und der Presse, das sind in Deutschland grundgesetzlich garantierte Werte. Wer Journalisten angreift, um sie in genau diesen grundgesetzlichen Rechten, die sie haben, zu beeinträchtigen, der stellt sich damit klar außerhalb unseres Rechtsstaats. Journalismus muss in Deutschland ohne Angst ausgeübt werden können. Presseberichterstattung darf nicht erschwert und nicht unmöglich gemacht werden. Deswegen ist ein solcher Angriff wie gestern nicht zu tolerieren. Die Verantwortlichen für den gestrigen Vorfall wurden von der Polizei schnell gestellt. Das ist wichtig und gut.

Jetzt komme ich zu den ziemlich vielen Kabinettsthemen.

Das erste ist eine wichtige Maßnahme zur Bürokratieerleichterung, die Umsetzung eines der wichtigen Punkte aus unserem 22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen, das vor zwei Wochen im Kabinett beschlossen wurde. Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, ein Basisregister für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer einzuführen. Das Ziel ist es, dass Unternehmen von ihren Berichtspflichten entlastet sind, dass sie ihre Stammdaten nicht mehrfach und immer wieder neu an unterschiedliche Register melden müssen. Das verbesset auch die Qualität der Registerdaten und die Effizienz der Verwaltung, indem nämlich die Register miteinander vernetzt werden.

Nach heutiger Planung könnte dieses Basisregister für Unternehmensstammdaten etwa 2024 betriebsreif sein. Das Entlastungspotenzial wird auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.

Der Bundeswirtschaftsminister hat dem Kabinett dann die 17. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt, und das Kabinett hat sie beschlossen. Es geht um ausländische Direktinvestitionen in Firmen hier in Deutschland. Auch künftig wird es die Ausnahme sein, dass die Bundesregierung eine ausländische Direktinvestition untersagen muss. Aber die Prüfpraxis zeigt, dass einzelne Investitionen unsere Sicherheitsinteressen durchaus wesentlich beeinträchtigen können. Daher wird das Rechtsinstrument mit Augenmaß gestärkt. Wir fügen die nationale Investitionsprüfung jetzt im Übrigen auch vollkommen in den EU-Rechtsrahmen ein. Insbesondere Investitionen im Falle von Zukunfts- und Hochtechnologiesektoren wie etwa künstlicher Intelligenz, autonomem Fahren, Halbleiter, Optoelektronik oder Quantentechnologie werden eine Meldepflicht auslösen.

Das Kabinett hat sich dann mit der Rentenanpassung zum 1. Juli beschäftigt und die entsprechende Verordnung beschlossen. Sie wissen, dass die Grundlage einer Rentenanpassung immer die Lohnentwicklung des Vorjahres ist. Nun sind aufgrund der Pandemie die Löhne im vergangenen Jahr nicht gestiegen, sondern sie sind gesunken. Da wir aber eine gesetzlich verankerte Rentengarantie haben, werden Rentenkürzungen verhindert. Der Rentenwert in Westdeutschland bleibt stabil bei 34,19 Euro. Im Osten steigt der Rentenwert ab dem 1. Juli um 0,72 Prozent von bisher 33,23 Euro auf 33,47 Euro. Die Grundlage dafür ist die sogenannte Ost-West-Rentenangleichung. In diesem Jahr ist der aktuelle Ostrentenwert mindestens so anzupassen, dass er 97,9 Prozent des Westwerts erreicht. Also wird auch in der Coronapandemie an dem Ziel der Vollendung der sozialen Einheit festgehalten.

Dann zu einem weiteren wichtigen Beschluss des Kabinetts, dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan: Der Bundesfinanzminister wird dazu, wenn ich es richtig verstehe, später noch eine Pressekonferenz geben. Ich will mich deswegen einigermaßen kurzfassen. Aber es ist ein sehr, sehr wichtiges Projekt. Die Coronakrise ist für Deutschland wie auch für die Europäische Union eine gewaltige Herausforderung. Die europäische Antwort darauf nennt sich „Next Generation EU“. Deren größtes Ausgabeninstrument ist die Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Milliarden Euro. Damit wurde der Grundstein gelegt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Um nun Mittel aus dieser Aufbau- und Resilienzfazilität zu erhalten, müssen die Mitgliedsstaaten ihre eigenen nationalen Aufbau- und Resilienzpläne einreichen. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Auf Basis des Entwurfs, den es schon im Dezember gab, wurde in einem sehr intensiven Dialog mit der Europäischen Kommission nun der Plan beschlossen. Er wird bis zum 30. April nach Brüssel übermittelt.

Der deutsche Plan setzt die politischen Schwerpunkte, die sich der europäische Plan setzt, in geeignete Maßnahmen für eine wirtschaftliche Erholung und für eine zukunftsfähige Wirtschaft und Gesellschaft um. Im Zentrum stehen Klimaschutz und Digitalisierung. Durch den deutschen Aufbauplan gibt es im Wesentlichen Impulse in sechs Bereichen: Klimapolitik und Energiewende, Digitalisierung der Wirtschaft und der Infrastruktur, Digitalisierung der Bildung, Stärkung der sozialen Teilhabe, Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems und moderne Verwaltung und Abbau von Investitionshemmnissen.

Die europäischen Vorgaben die Klimaquote von mindestens 37 Prozent, die Digitalquote von mindestens 20 Prozent werden mit 40 Prozent für klimabezogene Ausgaben und mehr als 50 Prozent für Digitalisierungsausgaben klar erfüllt und übertroffen. Es ist also eine ausgewogene Mischung aus Investitionen und Reformen im Einklang mit den europäischen Vorgaben. Konkrete und verbindliche Ziele und Meilensteine unterlegen diese Absicht.

Schließlich hat die Migrationsstaatsministerin, Frau Widmann-Mauz, die Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Fachkommission „Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit“ vorgelegt. Er wurde vom Kabinett verabschiedet. Zur Erinnerung: Die unabhängige Kommission hatte den Bericht mit dem damaligen Titel „Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten“ am 20. Januar der Bundesregierung übergeben und dem Deutschen Bundestag zugeleitet.

Die Bundesregierung konzentriert sich in ihrer Stellungnahme auf ausgewählte Aussagen des Berichts. Ich nenne ein paar: Vorschläge zur Einbürgerung, zur Diversität im öffentlichen Dienst, zum Umgang mit Rassismus, zum Spracherwerb, zu frühkindlicher Bildung, zur besonderen Situation von Migrantinnen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und zu den aktuellen Entwicklungen infolge der COVID-19-Pandemie. Die Empfehlungen der Fachkommission geben eine Vielzahl von Impulsen für die zukünftige Integrationspolitik. Das reicht also sicherlich weit in die nächste Legislaturperiode hinein.

Die Bundesregierung dankt den Mitgliedern der Fachkommission ausdrücklich für ihr Engagement.

FRAGE REITSCHUSTER (zum Angriff auf ein Kamerateam): Herr Seibert, so sehr ich Ihre Erklärung unterstütze und den Vorfall verurteile, möchte ich doch fragen: Warum hört man solch eine Erklärung nicht, wenn Journalisten alternativer Medien attackiert werden?

STS SEIBERT: Erstens einmal weiß ich, weil ich keine eigenen Erkenntnisse habe, nicht, was hinter dem gestrigen Angriff steht. Er fand ein paar hundert Meter von hier entfernt statt. Ich denke, dass das uns alle betreffen sollte.

Grundsätzlich gilt das für Angriffe auf Journalisten aus welcher politischen oder vermeintlich politischen Motivation heraus auch immer. Journalisten müssen, wie ich gesagt habe, in Deutschland ohne Angst und ohne Einschüchterung ihre freie Arbeit machen können. Wer auch immer glaubt, er müsste durch brutale Gewalt diese Arbeit unterbinden, der stellt sich außerhalb unseres Rechtsstaats. Das ist es, was gestern einmal mehr deutlich wurde.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ich habe vergangene Woche Ihrer Kollegin Frau Fietz eine Frage über ähnliche Vorfälle am Brandenburger Tor gestellt. Kommt dazu auch noch solch eine Verurteilung?

VORS. FELDHOFF: Das war keine Frage, Herr Reitschuster.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Kommt dazu auch noch solch eine Stellungnahme der Bundesregierung?

VORS. FELDHOFF: Ah, das war die Frage!

STS SEIBERT: Ich habe jetzt sehr grundsätzliche Aussagen darüber gemacht, dass niemand in Deutschland glauben soll, er könne das grundgesetzlich geschützte Recht auf Freiheit der Berichterstattung durch Gewalt aushebeln oder beeinträchtigen.

FRAGE DR. RINKE: An das Auswärtige Amt: Die Bundesregierung bereitet Coronahilfen für Indien vor. Können Sie mir etwas zu dem Stand sagen? Einige andere Länder haben das Maßnahmenpaket, das sie planen, bereits verkündet. Wie weit ist die Bundesregierung damit?

BURGER: Ich kann Ihnen sagen, dass wir seit Ende vergangener Woche mit Hochdruck an einer Unterstützungsmission für Indien arbeiten. Dabei geht es insbesondere um Beatmungsgeräte, eine mobile Sauerstofferzeugungsanlage und Medikamente. Das Auswärtige Amt koordiniert diese Bemühungen innerhalb der Bundesregierung. Das Gesundheitsministerium und das Verteidigungsministerium steuern Material bei. Den Transport übernimmt größtenteils die Bundeswehr.

Wir koordinieren unsere Unterstützung zudem im Rahmen des EU-Katastrophenhilfsmechanismus UCPM, auch um Synergien bei Transportmitteln zu nutzen. Nachdem die letzten Details mit der indischen Seite geklärt sind, sollte die erste Lieferung in den nächsten Tagen auf den Weg gebracht werden.

Vielleicht können die genannten Ressorts BMG und BMVg zu weiteren Details ergänzen, wenn das von Interesse ist.

GÜLDE: Ich kann Ihnen keine neuen Mitteilungen über den gestrigen Stand hinaus machen.

HELMBOLD: Die Bundeswehr verfügt über mobile Gerätschaften zur Herstellung von Sauerstoff. Herr Burger hat schon angesprochen, dass wir uns auch auf den Lufttransport einrichten. Diese Punkte sind jetzt in Vorbereitung. Insbesondere aufgrund der sehr schwierigen Lage in Indien, hoffen wir natürlich, helfen zu können.

FRAGE JUNG: Wird auch Impfstoff geschickt?

GÜLDE: Eine Lieferung von Impfstoff ist derzeit noch nicht vorgesehen, nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die internationalen Hilfsorganisationen sagen, das sei das Allerwichtigste. Warum passiert das nicht?

GÜLDE: Wie gesagt, kann ich Ihnen diesbezüglich jetzt keinen Stand mitteilen. Herr Burger hat die Dinge, die wir liefern werden, bereits genannt. Darüber hinaus kann ich Ihnen noch mitteilen, dass wir auch Masken liefern werden. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

BURGER: Ich würde gern ergänzen, dass wir auch in Kontakt mit verschiedenen deutschen Unternehmen stehen, die in der Medizinbranche oder in Branchen, die für die Versorgung von besonderer Bedeutung sind, tätig und teilweise ohnehin auf dem indischen Markt sehr aktiv sind, und uns bemühen, dort, wo dies sinnvoll ist, logistische Flankierung zu leisten.

Zum Impfstoff: Es ist, glaube ich, auch wichtig, einfach im Hinterkopf zu haben, dass Indien ja selbst einer der größten Impfstoffproduzenten der Welt ist und insbesondere dort bereits in sehr großem Maßstab der AstraZeneca-Impfstoff produziert wird.

FRAGE BADER: Ich habe eine Frage zu der Verordnung, die ja gestern angekündigt wurde, die sich mit der Aufhebung der Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte befassen soll und die das klären soll. Können Sie uns schon Genaueres dazu sagen, Herr Seibert? Wann soll die kommen? Was ist da geplant?

STS SEIBERT: Es gibt seit der gestrigen Pressekonferenz, die ja am Abend stattfand, nun keinen neuen Stand. Das heißt, das war gestern eine ganz wichtige und auch grundlegende Diskussion zwischen Bund und Ländern über dieses Thema, das ja ein sensibles Thema ist, und nun wird die Bundesregierung konkret das Innenministerium und das Justizministerium eine solche Verordnung vorlegen. Der Plan ist, sie in der nächsten Woche in das Kabinett zu bringen. Sie muss vom Bundestag und vom Bundesrat gebilligt werden.

FRAGE HOENIG: Herr Seibert, es gibt ja jetzt breite Kritik an den Ergebnissen oder nicht erbrachten Ergebnissen dieses Impfgipfels. Viele Verbände und Kommunen sagen, sie hätten sich eigentlich gewünscht, dass gestern konkretere Ergebnisse zustande gebracht worden wären. Was sagen Sie zu der breiten Kritik?

STS SEIBERT: Dazu sage ich, dass es wirklich wichtig war, dass wir über dieses Thema das angesichts der noch relativ geringen Zahl von Menschen, die wirklich schon eine zweite Impfung hatten und komplett geimpft sind, und der sehr vielen Menschen, die sie noch nicht erhalten haben, nicht so einfach zu entscheiden ist eine solche Diskussion mit den Ländern geführt haben, die ja auch durchaus unterschiedliche Meinungsbilder ergeben hat. Die Bundesregierung wird jetzt aber zügig diese Verordnung vorlegen, sie dem Bundestag und dann auch dem Bundesrat zuleiten. Das ist also ein Thema, mit dem wir uns jetzt mit aller Intensität befassen. Dafür war die gestrige Debatte oder der, sagen wir einmal, gestrige Meinungsaustausch wichtig.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Innen- und das Justizministerium. Gestern wurde auch ein Zeitplan für diese Verordnung genannt. Herr Spahn erwähnte, dass dann am 28. Mai der Bundesrat final zustimmen könnte oder müsste. Ich hätte ganz gerne gewusst, warum das eigentlich so lange dauert und man bei einer Verordnung, die ja kein Gesetz ist, einen Monat lang darüber diskutiert. Vielleicht können Sie uns einfach noch einmal die Schritte bis zu einer finalen Verabschiedung und die Gründe dafür nennen, dass das so kompliziert zu sein scheint.

KALL: Ich fange gerne an. – Ich denke, das hat einerseits den Grund, dass der Bundesrat zum nächsten Mal am 28. Mai im Plenum tagen wird. Vorher müsste der Bundestag zustimmen, der im Mai meines Wissens zwei Sitzungswochen hat.

Was den Zeitplan der Bundesregierung angeht: Den hat Herr Seibert ja gerade skizziert. Es ist jetzt so, dass die Bundesregierung schon konkrete Eckpunkte für das gestrige Bund-Länder-Gespräch vorgelegt hat. Auf diesen Eckpunkten bauen wir jetzt auf und erarbeiten diese Rechtsverordnung. „Nächster Mittwoch im Kabinett“ ist ja eine sehr konkrete Aussage, was den weiteren Zeitplan der Bundesregierung angeht.

ALTER: Ich habe gar nichts zu ergänzen. Das Verfahren ist dargestellt worden, und das Bundesinnenministerium begleitet das konstruktiv.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Darf ich noch einmal nachfragen? Ich weiß, dass es eigentlich nicht Ihre Ebene betrifft, wenn die Bundesregierung nächste Woche einen Verordnungsentwurf beschließen will. Aber man fragt sich ja doch, warum es dann keine Sondersitzung von Bundestag und Bundesrat geben sollte. Ist also mit der Bundesregierung vereinbart, dass man jetzt diesen langen Zeitraum immerhin einen Monat abwarten will, oder würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn man diese Verordnung schneller auf den Weg brächte?

STS SEIBERT: Ich denke, den Sitzungsplan und den Zeitplan der beiden Kammern unseres Parlaments sollten wir jetzt von dieser Bank aus nicht beeinflussen, sondern das werden die in ihrer eigenen verfassungsmäßigen Zuständigkeit entscheiden.

Die Gespräche mit den Ländern und die Länder sind, wenn Sie so wollen, der Bundesrat sind ja gestern sehr intensiv und auch gut gewesen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Hängt das möglicherweise auch damit zusammen, dass man erst eine Mindestquote von voll Geimpften erreicht haben möchte, bevor die Rückgabe von Rechten in Kraft treten kann? Herr Seibert hat nämlich eben darauf hingewiesen, dass wir im Moment bei etwas mehr als 7 Prozent liegen. Gibt es also eine Art Mindestquote, an die die beiden Ministerien denken?

KALL: Das ist für uns als Justizministerium nicht das entscheidende Kriterium, weil Freiheitsrechte immer Rechte jedes Einzelnen sind und die Grundfrage ist, welche Freiheitseinschränkungen sich für jeden Einzelnen, der davon betroffen ist, noch rechtfertigen lassen, dies dann eben auf Geimpfte, Genesene und negativ Getestete bezogen.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe eine Frage, die eigentlich vier anspricht, aber entscheiden Sie selbst, wer antworten möchte. Laut PEI und RKI soll sich die Lage im Herbst entspannen. Es soll weitgehend durchgeimpft werden. Gibt es schon Pläne, wie dann mögliche Sonderrechte wieder abgebaut werden oder wie damit in diesem Fall umgegangen wird? Gibt es Automatismen oder dergleichen?

STS SEIBERT: Was heißt „Sonderrechte abgebaut“? Sie fragten gerade: Gibt es Pläne, Sonderrechte abzubauen. – Ich kann dem jetzt nicht folgen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Nennen Sie es, wie immer Sie möchten. Ich meine einen Wegfall von Einschränkungen, die jetzt geplant sind, bzw. Bevorzugungen von Geimpften. Wie würden Sie es nennen?

STS SEIBERT: Nicht den Abbau von Sonderrechten, aber egal. – Darüber sprechen wir doch. Wir sprechen doch darüber auch aufgrund der neuen Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts, die es ja so klar gewonnen hatte wie in der Vergangenheit nicht, nämlich darüber, wie sozusagen der Status von Genesenen und zweifach Geimpften ist , wie damit umzugehen ist. Genau zu diesem Thema wird die Bundesregierung auch auf Basis des gestrigen Gesprächs den Ländern eine Verordnung vorlegen.

Die grundsätzliche Aussage: Unsere ganze Politik in Sachen Coronapandemie und gerade auch jetzt die Einführung der bundesweiten Notbremse dienen doch genau dem Ziel, möglichst schnell von den sehr hohen Inzidenzen, die es im Moment gibt, und der gewaltigen Belastung unseres Gesundheitssystems, die es im Moment gibt, herunterzukommen, um in eine Phase zu kommen, in der wir uns Lockerungen bzw. Öffnungen nennen Sie es eine Rückkehr zu einem normaleren Leben wieder erlauben können, ohne jeweils das Risiko einzugehen, dass die Inzidenzen mit der Lockerung sofort wieder hochschnellen. Das ist das ganze Ziel unserer Arbeit. Das ist auch das ganze Ziel der jetzt gültigen bundesweiten Notbremse.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Aber die Frage war ja eine andere, nämlich ob es konkrete Rückbaupläne oder Automatismen gibt, die dann mögliche Privilegien oder wie auch immer Sie es nennen mögen bei einer entspannten Lage automatisch abbauen.

ALTER: Vielleicht kann ich noch einmal etwas ergänzen. Wir hatten im Zusammenhang mit dem Gesetz hinsichtlich der Notbremse auch schon einmal verdeutlicht, dass dieses Gesetz im Prinzip einen Automatismus enthält. Die Bundesnotbremse greift dann, wenn eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht ist. Die Regelungen greifen dann nicht mehr, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen nicht mehr erreicht wird. Dann fallen die Beschränkungen, die wir unter dem Begriff der Notbremse des Bundes zusammenfassen, automatisch weg. So ist der Mechanismus. Sie werden anhand des Infektionsgeschehens, das wir in den Landkreisen erkennen, nivelliert.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, in Portugal gab es gestern keinen einzigen Corona-Todesfall mehr. Sie werden wissen, dass Portugal eine Art No-COVID-Strategie gefahren hat, also eine mit einem harten Lockdown. Das scheint funktioniert zu haben. Wird sich die Bundesregierung an dem portugiesischen Modell ein Beispiel nehmen? Sie fahren ja eine andere Strategie.

STS SEIBERT: Erst einmal freut uns das sehr für Portugal. Sie wissen, dass Portugal in einer extrem schwierigen Situation war. Es war so weit, dass die Bundeswehr in Portugal ich glaube, auch mit einer gewissen Dankbarkeit angenommene Hilfe geleistet hat, weil die Situation auf den Intensivstationen verzweifelt war. Portugal hatte eine extrem hohe Inzidenz, hat dann wie andere Länder, die eine so hohe Inzidenz hatten, sehr konsequente Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren etc. vollzogen und hat damit das freut uns wirklich auch Erfolg gehabt.

Unsere Politik tragen wir hier dreimal die Woche vor. Wir haben jetzt die bundesweite Notbremse mit sehr belastenden und harten Einschränkungen, und wir hoffen, dass sie auch zusammen mit dem Fortschritt beim Impfen und dem Ausbau der Testmöglichkeiten, aber das gilt gerade für die Kontaktbeschränkungen; wenn Sie so wollen, also so, wie es auch Portugal erlebt hat hoffentlich tatsächlich innerhalb absehbarer Zeit zu sehr viel niedrigeren Inzidenzen führen wird.

ZUSATZ JUNG: Aber Portugal hatte ja keine Notbremsinzidenzwerte von 100 oder 200 festgelegt, sondern man hat ganz klar gesagt, der Wert müsse bei unter 30 oder unter 10 liegen. Das ist ja eine ganz andere Strategie, Herr Seibert.

STS SEIBERT: Ich sehe jetzt nicht sehr viel Sinn darin, zwei Länder einfach so nebeneinander zu halten,

ZURUF JUNG: Warum?

STS SEIBERT: Portugal hatte eine vielfach höhere Inzidenz. Portugal ist ein im Vergleich zu Deutschland etwas kleineres Land und liegt nicht in der Mitte Europas, sondern am Rande Europas. Dort stellen sich andere Probleme dar. Deswegen, glaube ich, muss jedes Land sowohl von den Erfahrungen anderer lernen als auch seine eigene Lage analysieren. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass wir mit dem, was wir jetzt mit Bund und Ländern ausgehandelt haben, von Bundestag und Bundesrat beschlossen, einen guten Weg gehen.

FRAGE JORDANS: Die USA haben angekündigt, 60 Millionen Dosen des AstraZeneca-Impfstoffs an andere Länder abzugeben. Plant Deutschland, Teile seines AstraZeneca-Impfstoffs, der ja auch nicht so gerne genutzt wird, abzugeben? Wenn ja, wieviel?

GÜLDE: Zurzeit haben wir keine Hinweise darauf, dass der AstraZeneca-Impfstoff nicht genutzt wird, ganz im Gegenteil. Die Reserven darauf hat Herr Minister Spahn in den vergangenen Tagen ja häufiger hingewiesen in den Lagern und in den Impfzentren sind abgeschmolzen. Insofern kann ich Ihnen jetzt keine Lieferungen ins Ausland ankündigen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Gülde, dann frage ich andersherum: Würde sich die Bundesregierung denn bemühen, Impfstoff aus den USA, der dort nicht verwendet wird, zu erhalten? Es gibt nämlich immer wieder Berichte über Lieferschwierigkeiten von AstraZeneca. Wenn dort jetzt größere Bestände verfügbar sind, bemüht sich die Bundesregierung darum?

Damit zusammenhängend frage ich: Wie beurteilen Sie die Klage der EU-Kommission gegen das Unternehmen?

GÜLDE: Wenn es solche Angebote seitens der USA gibt, die an Deutschland gerichtet werden, kann ich gerne etwas dazu sagen. Mir sind solche direkten Angebote an Deutschland nicht bekannt, und insofern kann ich darüber jetzt auch keine Auskunft geben.

STS SEIBERT: Ich kann hier natürlich nicht für die USA sprechen, aber ich meine mich zu erinnern, vor einiger Zeit gelesen zu haben, dass die USA dabei insbesondere an Mexiko und Kanada denken, ihre direkten Nachbarn.

FRAGE HOENIG: Herr Gülde, Herr Seibert, wenn spätestens Anfang Juni die Impfpriorisierung beendet wird, kommt es umso mehr auf die Impfbereitschaft der Bevölkerung an. Wie würden Sie diese denn aktuell einschätzen? Wie könnte sie aus Ihrer Sicht verbessert werden?

GÜLDE: Zunächst einmal haben wir immer gesagt: Die Impfpriorisierung kann im Juni aufgehoben werden. Wir haben nicht von „Anfang Juni“, sondern von „im Juni“ gesprochen. Der genaue Zeitpunkt hängt natürlich vom Fortgang der aktuellen Impfkampagne ab und auch davon, wie wir mit der dritten Kategorisierung in der Impfkampagne durchkommen. Wie gesagt, das Thema Priorisierung hat durchaus seine Berechtigung.

Was die Bereitschaft zur Impfung anbelangt, so gibt es dazu Studien beispielsweise der Universität Erfurt , die gezeigt haben, dass die Impfbereitschaft zunehmend steigt. Anfang Dezember hatten wir einen Tiefstand. Seither sehen wir eine kontinuierliche Steigerung der Impfbereitschaft. Nichtsdestotrotz darauf haben wir auch immer wieder aufmerksam gemacht – haben wir eine mehrgeteilte Kampagne, mit der wir zum Impfen aufrufen. Es bleibt natürlich immer wieder der Aufruf: Das Impfen schützt vor einem schweren Krankheitsverlauf von COVID. Das ist, denke ich, auch das beste Argument, sich impfen zu lassen.

STS SEIBERT: Im Laufe der Zeit und im Verlauf der Impfkampagne werden immer neue Bevölkerungsgruppen angesprochen oder kommen für eine Impfung infrage. Das waren zunächst einmal die ganz Alten. Wir nähern uns jetzt der Prioritätsgruppe 3, mit der bereits begonnen wurde, und dann kommen natürlich irgendwann auch die vielen jungen Menschen hier im Lande. Natürlich muss eine Impfkampagne, muss der Appell, den die Bundesregierung macht, immer auch auf diese neuen Zielgruppen eingehen, die dann in den Fokus kommen.

Es wird dabei aber immer um die gleichen Grundsätze gehen: um größtmögliche Transparenz, um sachliche Informationen und auch darum, auch auf skeptische Fragen einzugehen. Das haben wir bisher gemacht das BMG ist dabei wirklich ganz vorne, und das Bundespresseamt bemüht sich auch mit seinen Mitteln , und das werden wir auch weiterhin tun.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Herr Gülde, warum werden die Betriebsärzte erst ab Juni mit einbezogen? Viele Unternehmen bereiten sich schon vor. Es gibt auch Modellprojekte. Viele Experten sagen, dass das Impfen gerade über die Betriebsärzte ein entscheidender Hebel ist. Warum werden die Betriebsärzte erst ab Juni einbezogen? Liegt das daran, dass es bis dahin zu wenige Impfdosen gibt?

GÜLDE: Ja, so ist es. Das liegt an der Impfstoffmenge.

FRAGE JORDANS: Wie wird sichergestellt, dass die Gelder aus dem EU-Wiederaufbauplan tatsächlich zu Mehrausgaben in Sachen Klima und Digitalisierung führen und nicht bloß schon geplante Ausgaben auf den EU-Topf umwälzen? Wann plant die Bundesregierung, Details ihres Plans zu veröffentlichen?

HARTMANN: Danke für die Frage. – Ich kann nur auf die Pressekonferenz verweisen, die Herr Scholz gleich mit Herrn Le Maire durchführen wird. Ich will nichts vorwegnehmen.

FRAGE JUNG: Meine Frage bezieht sich auf den Arbeitsplatz und richtet sich an das BMAS. Gegebenenfalls kann Herr Seibert auch antworten, weil das BMAS die letzten Male nicht geantwortet hat. Es steht immer noch die Frage im Raum, warum es keine FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz gibt.

GÖPNER-REINECKE: Das Ziel aller Maßnahmen, die zurzeit auch im Arbeitsschutz laufen, ist es immer das ist ja hier oft genug betont worden , die Beschäftigten zu schützen. Für unseren Bereich ist das speziell der Arbeitsplatz. Wie meine Kollegin in der letzten Woche richtig ausgeführt hat, ist die Arbeitsschutzverordnung ein Gesamtpaket aus Maßnahmen – sowohl technisch als auch organisatorisch.

Dazu gehören neben dem Homeoffice und den Testangeboten das Lüften, die Handhygiene, Abtrennungen zwischen anwesenden Beschäftigten, aber auch das Tragen von medizinischen Schutzmasken. Die Unternehmen entscheiden aber immer vor Ort und individuell auf ihre Bedingungen angepasst, welche dieser Maßnahmen sie ergreifen. Sie müssen das in einer Gefährdungsbeurteilung zusammentragen, auf deren Grundlage ein Hygienekonzept festgelegt und natürlich auch umgesetzt wird.

Wenn diese Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass medizinische Masken einen nicht ausreichenden Schutz bieten, muss der Arbeitgeber auch FFP2-Masken bereitstellen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Beschäftigte zum Beispiel durch einen erhöhten Ausstoß von Aerosolen gefährdet sind oder wenn sie Kontakt zu Personen haben, die keine Masken tragen müssen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich wollte aber wissen, warum es am Arbeitsplatz keine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gibt.

Wie bewerten Sie einen Arbeitgeber wie Amazon, der, wie „Panorama“ berichtet, in Deutschland an einzelnen Standorten den Mitarbeitern verbietet, FFP2-Masken zu tragen? Das hat den Hintergrund, dass aufgrund der Arbeitsschutzverordnung extra Pausen gewährt werden müssten. Das will der Arbeitgeber halt nicht leisten.

Erstens. Warum keine Pflicht? Zweitens. Wie bewerten Sie das Amazon-Verbot?

GÖPNER-REINECKE: Die Ausführungen zum Arbeitsschutz habe ich, glaube ich, ausführlich getroffen und darin auch festgehalten, dass durchaus FFP2-Masken vorgeschrieben sein können, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies ergibt.

Zu dem Punkt Amazon kann ich hier keine Stellung nehmen. Wir nehmen ja generell keine Stellung zu einzelnen Unternehmen.

FRAGE REITSCHUSTER: Direkt eine Frage zu den FFP2-Masken. Ich glaube, Herr Gülde wäre der richtige Ansprechpartner. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene hat eine massive Skepsis, was die Massenanwendung von FFP2-Masken angeht. Ich will das nicht ausführen. Sie sagt: Die unterschiedlichen Typen müssen geschult werden. Was den Alltagsgebrauch angeht, gibt es Skepsis. Ohne die richtige Anwendung seien sie nicht sicherer als chirurgische Masken. Gerade im Hinblick auf die Frage von Herrn Jung: Was haben Sie für Erkenntnisse? Wie schätzen Sie das ein? – Vielen Dank.

GÜLDE: Sie wissen, dass auf unseren Websiten unter anderem zusammengegencorona.de – eine sehr ausführliche Beschreibung steht, wie FFP2-Masken und OP-Masken richtig anzuwenden sind. Natürlich ist es wichtig, auf den richtigen Sitz zu achten und auch darauf, dass nicht auf die Maske selbst gefasst wird, sondern nur an die Ränder. Wenn eine Maske richtig angewendet wird und richtig sitzt, hilft sie auch.

STS SEIBERT: Man sieht aber doch sehr, sehr viele Menschen im Alltag, die das schaffen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ich sehe umgekehrt viele, bei denen sie schlecht sitzt. Haben Sie diesbezüglich Erkenntnisse? Gibt es Untersuchungen, wie sicher die Anwendung in der Praxis funktioniert? – Vielen Dank.

GÜLDE: Mir liegen keine Studienergebnisse zu der Frage vor, wie viele Menschen die Maske richtig aufsetzen und anwenden können.

FRAGE JUNG: Eine Frage an das BMAS. Warum gelten die AHA-Regeln nicht am Arbeitsplatz? Dort gilt ja entweder Abstand oder das Tragen einer Maske.

GÖPNER-REINECKE: Nein, das ist nicht korrekt, Herr Jung. Alle Maßnahmen, die in der Arbeitsschutzverordnung vorgegeben sind, stehen dem Arbeitgeber zur Verfügung. Er wählt daraus die aus, die den höchstmöglichen Schutz vor Infektionen sicherstellen. Ich weiß jetzt nicht, worauf Sie anspielen. Es steht in der Arbeitsschutzverordnung nicht, dass die eine Maßnahme die andere ausschließt, sondern diese Maßnahmen stehen zur Verfügung und können, wie gesagt, als Gesamtpaket genutzt werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben ja gerade gesagt, dass der Arbeitgeber das entscheiden kann. Die Arbeitgeber entscheiden entweder Maske oder Abstand. Es hat beides zu gelten. Das sind ja die AHA-Regeln für alle Menschen in Deutschland.

GÖPNER-REINECKE: Ich kann hier ja jetzt nur allgemein sprechen. Die Umsetzung der Arbeitsschutzverordnung wird kontrolliert. Dabei kontrollieren die Arbeitsschutzkontrollbehörden der Länder und natürlich auch die Unfallversicherungsträger, welche Maßnahmen eingehalten werden und ob diese in ihrer Gesamtsumme den Vorgaben entsprechen. Sollte das nicht der Fall sein, wird das auch sanktioniert.

STS SEIBERT: Ich glaube auch, dass Sie, wenn ich das so sagen darf, ein bisschen was falsch verstehen. Natürlich wäre es ideal, wenn die Menschen sowohl die Maske trügen als auch grundsätzlich und immer den Abstand einhielten. Es gibt aber natürlich Situationen – sonst könnte kaum ein Arzt oder kaum eine Krankenschwester arbeiten , wo der Abstand natürlich nicht ganz einzuhalten ist. Genau da haben dann die FFP2-Masken bzw. die Masken, die im medizinischen Bereich getragen werden und oft noch besser sind, ihre große Sicherheitswirkung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es geht aber mehr um Betriebe und Büros und nicht um Arztpraxen, Herr Seibert. Da wird das immer wieder berichtet.

STS SEIBERT: Da sollte sich jeder an alles halten. Richtig.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es gab letzte Woche eine Statistik, dass Arbeitsschutzkontrollmaßnahmen im Schnitt pro Betrieb nur alle 25 Jahre stattfinden, weil es zu wenige Leute dafür gibt. Können Sie die bestätigen?

GÖPNER-REINECKE: Ich kann jetzt keine einzelnen statistischen Zahlen bewerten. Grundsätzlich ist es so, dass die Arbeitsschutzkontrollbehörden ihre Kontrollen danach ausrichten, wo es zum einen Berichte gibt, dass es dort ein Manko gibt und geprüft werden muss. Zum anderen richten sie ihr Augenmerk natürlich auch auf Branchen und Bereiche, die besonders kritisch sind.

Diese Zahl, die Sie erwähnt haben, ist eine statistische Zahl und spiegelt insofern nicht den Einzelfall wider.

FRAGE: Das Kabinett sollte vom BMG heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderen Gesetze vorgelegt bekommen. Was ist damit passiert? Ist das aufgeschoben worden?

GÜLDE: Zum genauen Zeitplan kann ich Ihnen jetzt leider nichts sagen.

FRAGE REITSCHUSTER: Kurz zu unserem gestrigen Disput. Sie haben ja gesagt, das Gesundheitsministerium hat die wissenschaftlichen Studien für die Nachweise der Nützlichkeit einer nächtlichen Ausgangssperre. Ich habe recherchiert. Auf Ihrer Seite gibt es insgesamt drei Links zu wissenschaftlichen Studien. Sie nennen die auch „wissenschaftliche Studien“. Es sind aber alles nicht Peer-Review-Studien, also keine kontrollierten Studien. Wissenschaftler sagen, das sei unsolide, wenn man sie als wissenschaftlich ausgibt. Wie stehen Sie dazu?

GÜLDE: Herr Reitschuster, Sie haben gestern die Behauptung aufgestellt, es gebe keine Studiengrundlage für nächtliche Ausgangssperren. Dem habe ich widersprochen und habe auch auf die Studienlage dazu hingewiesen. Darüber hinaus habe ich jetzt keine weiteren Erkenntnisse und gehe jetzt auch mit Ihnen nicht die Einzelstudien durch.

Wenn Sie methodische Mängel dieser Studien festgestellt haben, steht es Ihnen selbstverständlich frei, die Autorinnen und Autoren darauf hinzuweisen. Aber zu diesen Einzelfragen kann ich mich jetzt nicht einlassen. Sie hatten gestern nach diesen Studien gefragt, und ich habe Ihnen diese genannt.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ich habe die Aussage von mir nicht so in Erinnerung, wie Sie sie gesagt haben. Wir müssten nachlesen, ob das so stimmt.

Aber die konkrete Frage ist: Warum geben Sie wissenschaftliche Studien als wissenschaftliche Studien aus, die nicht peer-reviewed sind und damit nicht den Ansprüchen einer wissenschaftlichen Studie genügen? Danke.

GÜLDE: Ich habe meinen Ausführungen jetzt gar nichts weiter hinzuzufügen. Grundsätzlich ist es so, Herr Reitschuster: Wir sehen den Nutzen und den Zweck nicht pharmazeutischer Intervention den sehen wir seit einem Jahr. Das ist das Maskentragen, das ist das Beschränken von Kontakten, das ist das Abstandsgebot, das sind die Hygienemaßnahmen. Das sind alles Dinge, die sich auch in den Zahlen widerspiegeln.

Darüber hinaus: Ja, auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen haben einen Effekt, sie sollen nämlich Kontakte vermindern. Das ist das, was wir damit bezwecken. Auf die Studienlage dazu habe ich gestern hingewiesen.

FRAGE HOENIG: Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ist ja bis Ende April ausgesetzt, und zwar für Unternehmen, die noch weiter auf Hilfen warten. Wie ist da jetzt der Stand? Wird diese Regelung doch noch einmal verlängert oder läuft diese Regelung Ende April aus?

KALL: Dazu habe ich mich hier gestern ja schon geäußert; da gibt es seit gestern keinen neuen Stand. Im Moment ist eine Verlängerung über den 30. April hinaus jedenfalls von uns nicht geplant. Dazu laufen aber noch weitere Gespräche.

FRAGE JORDANS: Die Kanzlerin hat am Montag vorgerechnet, dass die Inzidenzen während einer Übergangsphase deutlich höher sein können als sie aussehen, weil sie nur die Menschen betreffen, die noch nicht geimpft wurden. Soll das vom RKI entsprechend wiedergegeben werden? Wird sich das auch auf die Notbremse auswirken?

GÜLDE: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE: Herr Seibert, ich habe eine Frage zu dem Beratergremium der Bundeskanzlerin das war ja schon öfter Thema. Hat sich das geändert? Kommt das Gremium noch regelmäßig zusammen? Lässt sich die Bundeskanzlerin weiterhin regelmäßig beraten?

STS SEIBERT: Wir haben das tatsächlich schon vielfach besprochen. Es war der Bundesregierung immer wichtig, dass die Maßnahmen die oft auch sehr belastenden Maßnahmen , die wir für die Pandemiebekämpfung beschließen, fundiert und gut begründet sind. Deswegen gibt es ganz engen Austausch mit unterschiedlichsten Experten. Sie sprechen jetzt von „dem Beratergremium“ das gibt es in dem Sinne nicht, sondern es gibt Beratungen, und zwar nicht nur auf der Ebene der Bundeskanzlerin, sondern natürlich auch bei den zuständigen Ministern, je nach Ressort, mit ganz unterschiedlichen Experten und Expertinnen. Das können Virologen und Epidemiologen sein; das können Mathematiker und Mobilitätsforscher sein; das sind Menschen aus den Sozialwissenschaften, wenn es zum Beispiel um die Auswirkungen auf Kinder oder auf Familien geht. Dieses Einholen von wissenschaftlichen Informationen, wissenschaftlicher Kenntnis, wird sich auch weiter fortsetzen, ja.

ZUSATZFRAGE: Wie oft kommt die Kanzlerin mit verschiedenen Experten zusammen?

STS SEIBERT: Da kann ich Ihnen jetzt nicht sagen „einmal die Woche“ oder „dreimal im Monat“; denn eigentlich gibt es immer wieder einen Austausch. Es gibt ja auch schriftliche Ausarbeitungen von Wissenschaftlern, und wenn die Bundeskanzlerin die liest oder die Minister und Ministerinnen die lesen, dann ist das auch ein Zurkenntnisnehmen von wissenschaftlicher Arbeit und vom Forschungsstand.

Ich kann Ihnen das so also nicht benennen, aber es ist von Anfang an in dieser Pandemie so gewesen, dass es einen engen Kontakt mit der Wissenschaft in ihrer gesamten Breite gab und auch weiter geben wird, weil es uns wichtig ist, dass Entscheidungen, die wir treffen und die die Bevölkerung, die Bürgerinnen und Bürger, in ihrem täglichen Leben zum Teil ja schwer belasten, auch wissenschaftlich fundiert sind.

FRAGE: Eine Frage zum Terminkalender für kommende Woche: Die Regierungschefs der EU wurden ja zu einem Sozialgipfel in Porto eingeladen. Ist schon in Planung, wie die Bundesregierung sich da beteiligen wird?

STS SEIBERT: Die Termine der kommenden Woche werde ich, wie üblich, am Freitag hier ankündigen. Dazu gibt es Gespräche, auch mit den europäischen Partnern.

FRAGE HOENIG: Herr Seibert, morgen sind ja die deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen. Sind da konkrete Beschlüsse geplant, und wenn ja, in welchen Bereichen beispielsweise Marktzugang für deutsche Firmen etc.? Wird es im Anschluss eine Pressekonferenz der Bundeskanzlerin geben?

STS SEIBERT: Ich glaube, ich habe meinen schönen Zettel zu diesem Thema heute nicht dabei; das ist natürlich schade. Ich kann Ihnen aber sagen: Ich hatte gestern ja vorgetragen, dass es das erste Mal ist, dass Regierungskonsultationen in einem digitalen Format stattfinden. Es wird ein Plenum geben, es wird die bilateralen Gespräche der Ministerinnen und Minister mit ihren chinesischen Counterparts geben, es wird das Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem Ministerpräsidenten geben. Wir werden die Eröffnungsstatements beider Seiten, also der Bundeskanzlerin und von Ministerpräsident Li Keqiang, veröffentlichen. Eine Pressekonferenz ist in diesem Jahr, in dem das ganze digital durchgeführt wird, nicht vorgesehen.

Weil Sie danach fragten, was es an konkreten Abschlüssen oder Beschlüssen im Bericht der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, auch der Unternehmenszusammenarbeit, gibt: Da muss ich Sie auf morgen vertrösten.

FRAGE DR. RINKE: Aus welchem Grund gibt es keine Pressekonferenz? Sie haben jetzt nur „digital“ erwähnt, aber es gibt ja durchaus auch Formate, in denen die Kanzlerin digitale Pressekonferenzen macht. Warum ist das also diesmal nicht vorgesehen? Der Kanzlerin war das ja normalerweise auch in den Kontakten zu China immer sehr wichtig.

Können Sie uns sagen, welche Minister teilnehmen? Nimmt das gesamte Kabinett teil oder nehmen nur einzelne teil?

STS SEIBERT: Auf deutscher Seite sind es nach dem Stand der Planungen neben der Bundeskanzlerin der Außenminister, die Justizministerin, der Vizekanzler und Finanzminister, der Wirtschaftsminister, der Verkehrsminister, die Bildungsministerin, der Gesundheitsminister, die Ernährungs- und Landwirtschaftsministerin, der Arbeits- und Sozialminister und der Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Die Umweltministerin wird durch Staatssekretär Flasbarth vertreten. Es ist also das Kabinett, kann man so sagen ich habe jetzt vielleicht jemanden vergessen, aber es ist ein Großteil des Kabinetts vertreten.

Zur Frage der Pressekonferenz: Das wird ja jedes Mal neu entschieden. Es hat auch schon andere Regierungskonsultationen gegeben, beispielsweise mit Indien, bei denen es keine Pressekonferenz gab. Dieses Mal hat man sich auf diese Form geeinigt. Das ist keine Aussage darüber, wie es beim nächsten Mal wäre wo wir dann hoffentlich auch wieder in der Lage sind, sozusagen beieinander zu sitzen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Es gibt die Vermutung, dass es damit zusammenhängen könnte, dass es neben dem Wunsch nach gemeinsamen Projekten auch sehr viele Differenzen mit China gibt, und dass das der Grund sein könnte, warum keine Pressekonferenz gewünscht ist. Was sagen Sie dazu?

STS SEIBERT: Diese Vermutung kommentiere ich nicht. Wir haben immer gesagt: Es wird um die gesamte Breite der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit gehen. Ich habe dazu hier am Montag ja gesprochen und gesagt, dass es neben konkreten gemeinsamen Interessen und dem konkreten Wunsch, bei gemeinsamen Projekten auch voranzukommen, im deutsch-chinesischen Verhältnis natürlich auch Meinungsunterschiede gibt, die mit den unterschiedlichen Gesellschaftssystemen zusammenhängen.

FRAGE JUNG: Zu Israel und Palästina an das Auswärtige Amt: Human Rights Watch hat heute einen 213 Seiten dicken Report veröffentlicht, in dem es um die Behandlung der Palästinenser durch die Israelis geht. Human Rights Watch stellt fest, israelische Behörden würden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nämlich Apartheid und Verfolgung, begehen. Der Report von Human Rights Watch basiert auf israelischen Regierungsrichtlinien, die israelischen Juden die Dominanz über Palästinenser in Israel selbst und den Besatzungszonen garantieren sollen. Wie bewerten Sie diesen Bericht? Haben Sie ähnliche Funde gemacht?

BURGER: Es tut mir leid, zu diesem Bericht liegt mir noch keine Einschätzung vor. Wenn wir da etwas nachzureichen haben, werde ich das gerne tun.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat die Bundesregierung, hat die Botschaft in Israel oder vor Ort in Ramallah schon Verbrechen gegen die Menschlichkeit bzw. Apartheid und Verfolgung festgestellt?

BURGER: Das sind rechtliche Wertungen, zu denen ich mich hier an dieser Stelle nicht einlassen werde.

FRAGE REITSCHUSTER: An Herrn Seibert oder an das Justizministerium: In Weimar gab es gestern eine Durchsuchungsaktion; Haus, Auto und Wohnung eines Richters, der ein Urteil gegen Masken- und Testpflicht an Schulen gefällt hat, wurde durchsucht. Kritiker sagen, sie sähen da eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz. Haben Sie diese Vorgänge im Fokus?

KALL: Herr Reitschuster, wie Sie wissen, kommentieren wir einzelne Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften bzw. gerichtliche Verfahren als Bundesjustizministerium grundsätzlich nicht. Wir achten die Unabhängigkeit der Justiz.

Vielleicht noch ein redaktioneller Hinweis: Sie können sich auch anschauen, wie andere Gerichte, insbesondere die Verwaltungsgerichte, in diesem Fall entschieden haben.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Herr Kall, das war aber nicht meine Frage. Meine Frage war, ob Sie es im Fokus haben.

KALL: Wie gesagt, wir kommentieren staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren nicht.

FRAGE JUNG: Wenn Justiz gegen Justiz vorgeht, dann ist doch die Justizfreiheit garantiert, oder?

KALL: Sie haben recht mit Ihrer Formulierung: Justiz gegen Justiz, in dem Fall wegen Rechtsbeugung. Dort gehören solche Verfahren hin. Das hat die Bundesregierung nicht zu kommentieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es ist doch quasi auch ein Ausdruck der Justizfreiheit, wenn so etwas passiert?

KALL: Das ist Ihre Interpretation. Wie gesagt, das haben wir gerade aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz von hier aus nicht zu kommentieren.

FRAGE HOENIG: An das BMWi: Aus Sicht von Verlegerverbänden ist die Presseförderung für diese Legislaturperiode gescheitert. Das habe das BMWi den Verbänden mitgeteilt. Was können Sie zu dem Thema Presseförderung sagen?

EICHLER: Dazu kann ich im Moment nichts weiter ergänzen.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Das heißt, Sie bestätigen, dass das Thema Presseförderung gescheitert ist?

EICHLER: Nein, das kann ich nicht bestätigen. Ich kann im Moment nur über den aktuellen Stand hinaus nichts sagen. Ich kann das aber gerne nachreichen.

FRAGE HOENIG: An das BMI als Sportministerium: Herr Alter, der DFB-Präsident Fritz Keller hat seinen Vize Rainer Koch mit dem Nazirichter Freisler verglichen. Wie bewerten Sie diese Äußerung? Halten Sie das für einen Sportfunktionär für angebracht?

ALTER: Ich bitte um Verständnis, dass wir an dieser Stelle wie üblich auch einzelne Fälle nicht bewerten. Wir haben aber zu dem Thema als solches eine ganz klare Position. Das BMI ist der Überzeugung, dass Nazivergleiche deplatziert und taktlos sind. Solche Vergleiche bergen immer die Gefahr, dass das NS-Unrecht verharmlost wird, und sie sind daher zu missbilligen. Der Nationalsozialismus ist für Millionen Tote und für unendliches Leid verantwortlich, und dessen muss sich jeder stets bewusst sein und sich entsprechend verhalten.

FRAGE JUNG: Wie bewertet das Sportministerium eigentlich an sich das Chaos im DFB? Da findet ja ein krasser Führungskampf statt da kann ja nicht einmal die CDU mithalten.

ALTER: Wir haben keine Veranlassung, die internen Prozessabläufe des DFB zu bewerten. Wir haben erstens keine detaillierte Kenntnis über die Gespräche, die intern laufen, und würden das zweitens auch nicht öffentlich kommentieren wollen.

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