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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 30. April 2021

Themen: Unglücksfall am Berg Meron in Israel, Termine der Bundeskanzlerin (Sitzung des Coronakabinetts, Kabinettssitzung, Veranstaltung zum Gedenken an das Ende der Besatzung der Niederlande durch das nationalsozialistische Deutschland, digitaler CDU-Kongress „Für eine zukunftsgerichtete Partnerschaft“, Petersberger Klimadialog, Podiumsdiskussion im Rahmen der JugendPolitikTage, informeller Europäischer Rat, EU-Indien-Gipfel), COVID-19-Pandemie, Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz, Hinrichtung von Oppositionellen in Ägypten, Dialog zwischen Kosovo und Serbien, iranisches Nuklearprogramm

2:00 Bericht aus dem Kabinett

Naive Fragen zu:
17:37 Infektionsschutzgesetz
– Warum ist der Inzidenzwert bei 100? Die Mehrheit der Wissenschaft plädiert für eine Null weniger, also eine Inzidenz von 10… schon nach den Lockerungen bei ner Inzidenz von 50 wurde Alarm geschlagen: „Mit diesem Kurs haben wir keine Chance“ – Hat man bei einer Inzidenz von 99 die Pandemie „im Griff“? (ab 26:44)

30:54 „Testpflicht“ für Unternehmen
– was ist der Unterschied zwischen Präsenz in der Schule und Präsenz in einem Großraumbüro? In der Schule müssen mindestens zwei Coronatests pro Woche vorgelegt werden. Im Büro muss ein Coronatest angeboten werden. (ab 33:51)
– Gibt es noch andere Erklärungen? Denn viele Menschen fragen sich, warum die Arbeitnehmer in Großraumbüros, in Fabriken, in Betrieben immer noch so leicht davonkommen.

40:14 Impfen/Impfquote
– wie ist das Verhältnis zwischen Impfberechtigten und tatsächlich Geimpften? (ab 41:30)

45:59 US-Verteidigungsminister in Berlin
– war Ramstein Thema zwischen den beiden? Ramstein dient als Relaisstation für die weltweiten US-Drohnenmorde (ab 46:46)
– Es hätte ja sein können, dass Sie an der Vorbereitung des Gesprächs beteiligt waren und wissen, ob der Ministerin dieses Thema wichtig ist.

47:29 „Systemwechsel“ Agrarreform?
– Die Agrarministerin wurde vor ein paar Monaten ja dafür gescholten, dass sie behauptet hat, es habe da einen Systemwechsel gegeben; denn es geht ja nur um kosmetische Änderungen. Jetzt haben auch Sie davon gesprochen. Warum tun Sie das?
– Ich beschäftige mich ja mit dem, was die Umweltverbände sagen und was Ihre eigene Umweltministerin sagt. Wenn immer noch der größte Milliardenbatzen nicht für ökologische Landwirtschaft ausgegeben wird, dann hat das ja ganz wenig mit Systemwechsel zu tun.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 30. April 2021:

STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, guten Tag! Ich möchte im Namen der Bundeskanzlerin und der gesamten Bundesregierung dem israelischen Volk unser tief empfundenes Beileid zu der Katastrophe am Berg Meron und ihren schrecklichen Folgen ausdrücken. Es ist von mehr als 40 Menschen die Rede, die im Gedränge und in der Massenpanik ihr Leben verloren haben, und von vielen Verletzten mehr. Wir teilen die Trauer der Familien um diese Menschen. Sie waren als Pilger zu einem religiösen Fest der Freude aufgebrochen und haben nun so den Tod gefunden. Unserer Gedanken gehen auch zu den zahlreichen Verletzten in der Hoffnung, dass sie wieder gesund werden können.

Die Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche beginnen am Montag, den 3. Mai, mit einer Sitzung der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Bundesministern und ministerinnen zu aktuellen Themen der Coronapandemie, also einer Sitzung des Coronakabinetts.

Am Mittwoch findet zur geübten Zeit ab 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.

Ebenfalls am Mittwoch feiern die Niederlande zum 76. Mal den Befreiungstag, an dem an das Ende der Besatzung durch das nationalsozialistische Deutschland am 5. Mai 1945 erinnert wird. Aus diesem Anlass nimmt die Bundeskanzlerin ab 12 Uhr digital an einer Gedenkveranstaltung mit Ministerpräsident Rutte teil. Sie wird eine Rede halten und dann mit jungen Niederländern und Niederländerinnen zu dem Thema Freiheit diskutieren.

Ebenfalls am Mittwoch, den 5. Mai, wird die Kanzlerin am digitalen CDU-Kongress „Für eine zukunftsgerichtete transatlantische Partnerschaft“ teilnehmen. Sie wird dort gegen 14.50 Uhr eine Rede halten.

Am Donnerstag, den 6. Mai, findet der Petersberger Klimadialog statt. Auch an ihm nimmt die Bundeskanzlerin per Videokonferenz teil. Sie wird während des sogenannten High-Level-Segments zwischen 14.10 Uhr und 14.50 Uhr eine Rede halten. Die verschiedenen Redebeiträge, natürlich auch die der Bundeskanzlerin, dieses High-Level-Segments können Sie per Livestream unter www.pcd12.de verfolgen. Ebenso ist die Teilnahme des britischen Premierministers Boris Johnson, des UN-Generalsekretärs Antonio Guterres und des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans bestätigt.

Der Petersberger Klimadialog ist das wissen Sie seit 2010 ein Forum des Austauschs zu aktuellen Fragen des internationalen Klimaschutzes. In diesem Jahr geht es vor allem darum, die Weltklimakonferenz COP 26 in Glasgow vorzubereiten. Es wird um Fragen der Klimaanpassung, der Klimafinanzierung sowie Regeln für internationale CO2-Märkte nach Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens gehen.

Am Freitag, den 7. Mai, wird die Bundeskanzlerin gemeinsam mit der Bundesjugendministerin Frau Giffey von 9.30 Uhr bis 11 Uhr an einer Podiumsdiskussion im Rahmen der JugendPolitikTage teilnehmen. Im Wesentlichen wird es um zwei Themenbereiche gehen: Wie geht es der Jugend in der Pandemie, und wie können wir die Jugendbeteiligung und junges Engagement stärken? Etwa 550 Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Podiumsdiskussion, die im Alter zwischen 16 Jahren und 27 Jahren sein werden, werden die Möglichkeit haben, sich zuzuschalten und Fragen zu stellen. Dann gibt es eine offene Frage- und Diskussionsrunde. Die JugendPolitikTage über vier Tage, vom 6. Mai bis zum 9. Mai, sind eine Veranstaltung des Bundesjugendministeriums und Teil der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung. Der inhaltliche und organisatorische Partner ist die Jugendpresse Deutschland.

Am Freitag, den 7. Mai, und am Samstag, den 8. Mai, lädt die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft zu einem Gipfel in mehreren Stufen nach Porto ein. Geplant sind eine hochrangige Konferenz zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, ein informeller Europäischer Rat sowie ein EU-Indien-Gipfel. Die portugiesische Ratspräsidentschaft hat diese Veranstaltung mit großem Engagement vorbereitet. Vor allem hat Portugal es in den vergangenen Monaten mit intensiven und anerkennenswerten Maßnahmen geschafft, die Inzidenzzahlen in den Griff zu bekommen. Dazu beglückwünschen wir unsere portugiesischen Freunde. Dennoch hat angesichts der Pandemiesituation in Deutschland und der strengen Beschränkungen, unter denen die Bundesbürger derzeit zu leben haben, die Bundeskanzlerin darum gebeten, die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme zu haben, und Premierminister Costa hat sie eingeladen, an diesem informellen Europäischen Rat digital, also in Form einer Videozuschaltung, teilzunehmen. Bei der vorgeschalteten Konferenz, die ich erwähnt habe, also der Konferenz zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte wird die Bundesregierung durch Bundesminister Heil vertreten.

Es gibt also erst die hochrangige Konferenz zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte. Dazu sind die Staats- und Regierungschefs eingeladen oder in Vertretung die Arbeits- und Sozialminister. Es ist geplant, dass die europäischen Sozialpartner eine Erklärung zur Stärkung der europäischen Säule sozialer Rechte verabschieden, ein sogenanntes Porto Social Commitment, also, wie gesagt, eine Erklärung der Sozialpartner auf europäischer Ebene ohne Beteiligung der Mitgliedsstaaten oder der europäischen Institutionen.

Dann folgt am Freitagabend ein gemeinsames Abendessen der Staats- und Regierungschefs. Dabei werden sie den EU-Indien-Gipfel vorbereiten, der am darauf folgenden Tag stattfinden wird. Außerdem plant der europäische Ratspräsident Charles Michel einen Austausch zur Pandemiebekämpfung.

Beim anschließenden informellen Europäischen Rat am Samstag werden sich die Staats- und Regierungschefs ebenfalls mit der sozialen Dimension der EU befassen. Sie beabsichtigen, eine gemeinsame Erklärung zur europäischen Sozialpolitik zu verabschieden.

Anschließend wird dann der EU-Indien-Gipfel mit allen europäischen Ratsmitgliedern und der virtuellen oder digitalen Teilnahme des indischen Ministerpräsidenten Modi stattfinden.

Das ist der Blick auf die kommende Woche.

FICHTNER: Ich will das, was Herr Seibert gerade zum Petersberger Klimadialog gesagt hat, noch ergänzen. Der Höhepunkt wird sicherlich das High-Level-Segment am Donnerstag sein, das erwähnt wurde. Aber darüber hinaus werden die ganze Woche über zahlreiche weitere Ministerrunden und Satellitenevents stattfinden. Unter dem Vorsitz von Bundesumweltministerin Svenja Schulze und dem britischen designierten Vorsitzenden der nächsten Weltklimakonferenz Alok Sharma erwarten wir rund 40 Klimaministerinnen und Klimaminister aus aller Welt. Unser Anliegen ist es, den Schwung, der vergangene Woche mit dem Leaders Summit on Climate von Joe Biden auch international entstanden ist, in die offiziellen Verhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen zu tragen. Der Petersberger Klimadialog ist traditionell eine wichtige Brücke und auch eine wichtige Vorbereitung für die nächste Weltklimakonferenz, in diesem Fall für die Konferenz in Glasgow im November.

Wir beginnen mit einer Auftaktpressekonferenz am Dienstag um 11.30 Uhr, die Sie auch auf www.bmu.de verfolgen können. Dort wird die Bundesumweltministerin einen Ausblick auf die Woche geben. Wir wollen auch mit einer Standortbestimmung beginnen. Das wird Niklas Höhne vom Climate Action Tracker übernehmen, der bis dahin ausrechnet, wie weit die Welt beim Klimaschutz gekommen ist, auch unter Berücksichtigung der neuesten Klimaziele, die wir vergangene Woche gehört haben.

Nach dem Ministerinnen- und Ministertreffen am Donnerstag und Freitag wird es Freitag um 15 Uhr eine Abschlusspressekonferenz mit der Bundesumweltministerin und mit Alok Sharma geben.

FRAGE DR. RINKE: Planen die EU und die Bundesregierung anlässlich des EU-Indien-Gipfels noch ein weiteres Hilfspaket? Welchen Anteil wird das Thema von Corona bei dem EU-Indien-Gipfel haben?

STS SEIBERT: Als Partner Indiens sehen wir Europäer und sieht natürlich auch die Bundesregierung die große Notlage, in der sich Indien derzeit durch die enorme zweite Welle der Pandemie, die derzeit das Land erreicht hat, befindet. Sowohl auf europäischer Ebene als auch auf bilateraler Ebene, also in deutscher Hilfe für Indien, ist jetzt ja einiges dabei, in Bewegung zu kommen, oder schon in Bewegung gekommen. Das wird sicherlich auch eine Rolle spielen. Aber es gibt auch schon vorher im Europäischen Rat, also noch nicht bei dem Indiengipfel, eine Beratung über die Pandemielage. Das heißt, das Thema ist derzeit weder aus dem Indiengipfel herauszuhalten noch aus dem Europäischen Rat, der ihm vorhergeht.

FRAGE JESSEN: Spielt die Rolle Portugals als eines Vorreiters in der Coronabekämpfungspolitik dabei eine Rolle?

STS SEIBERT: Erst einmal habe ich für die Bundesregierung gerade gesagt, dass wir sehr genau gesehen haben, wie es Portugal, aus einer sehr schlimmen Situation kommend, in der es sogar Hilfe durch die Bundeswehr gab, jetzt mit sehr anerkennungswerten, intensiven und, wenn man so sagen will, strengen Maßnahmen geschafft hat, die Inzidenzzahlen sehr deutlich zu senken. Ich habe für die Bundesregierung den portugiesischen Freunden unsere Glückwünsche dazu ausgesprochen.

Ich habe es gesagt: Es gibt nicht zum ersten Mal, sondern sehr regelmäßig einen Austausch im Kreis der Staats- und Regierungschefs über die Pandemiepolitik. Ich kann nicht im Einzelnen vorhersehen, welche Punkte angesprochen werden. Aber es ist gut denkbar, dass der portugiesische Gastgeber die Erfahrungen seines Landes berichtet.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, nachdem es unter anderem von Herrn Schäuble Forderungen gibt, die Verordnung über die Vorteile für Geimpfte und Genesene nicht erst Ende Mai zu verabschieden, wird diese Verordnung am Mittwoch im Kabinett behandelt werden? Sehen Sie Chancen dafür, dass es dann am kommenden Freitag im Bundesrat behandelt werden wird?

STS SEIBERT: Ich will vielleicht einmal über den zeitlichen Ablauf, wie ihn die Bundesregierung jetzt anstrebt, sprechen. Wir sind jetzt in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über den Entwurf, den die Bundesjustizministerin vorgelegt hat. Anfang der Woche wollen wir als Bundesregierung damit fertig sein, aber damit dann nicht sofort ins Kabinett gehen, sondern sofort den Kontakt mit dem Bundestag und mit den Ländern im Bundesrat herstellen.

Den Grund für dieses Verfahren will ich erklären. Eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nimmt einen anderen Weg durchs Parlament als ein Gesetzentwurf. Erst entscheidet der Bundestag; dann wird die Zustimmung des Bundesrates eingeholt. Der Bundesrat kann diese Zustimmung in Form eines sogenannten Maßgabebeschlusses geben. Ein Maßgabebeschluss bedeutet, dass der Bundesrat Änderungen an der betreffenden Verordnung fordert. Wenn die Bundesregierung diese Änderungen dann aufgreifen und einarbeiten würde das täte sie natürlich , müsste sich dann erneut der Bundestag mit der Rechtsverordnung befassen. Das ist also ein zumindest sehr zeitintensives Verfahren.

Wir wünschen uns einen schnellen Durchlauf durchs Parlament. Deswegen wollen wir einen Entwurf einbringen, der so mit Bundestag und Bundesrat abgestimmt ist, dass er mehrheitsfähig und dass ein schneller Durchlauf durchs Parlament möglich ist. Das ist der ehrgeizige Zeitplan, den wir haben.

ZUSATZFRAGE BLANK: Könnten Sie das mit Daten verknüpfen? Denn die nächste Woche ist Plenarwoche.

STS SEIBERT: Das weiß ich. Ich weiß auch, dass es eine Bundesratssitzung am 7. Mai geben wird. Aber es hängt natürlich auch von den anderen Beteiligten ab. Die Bundesregierung ist jetzt mit Hochdruck dabei, die Ressortabstimmung über den Entwurf der Justizministerin abzuschließen. Anfang der Woche werden wir das haben und dann sofort in das Gespräch mit den Ländern und dem Parlament gehen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Trotzdem die Nachfrage: Sehen Sie eine Möglichkeit, dass das schon am kommenden Freitag im Bundesrat behandelt wird?

STS SEIBERT: Ich habe gesagt: Das hängt natürlich auch von den anderen Beteiligten ab.

FRAGE DR. PONTZEN: Herr Seibert, Sie sagten gerade, dass es einen sehr ehrgeizigen Zeitplan gibt. Das stimmt. Aber die Kritik zielt ja auch darauf ab, dass dieser ehrgeizige Zeitplan nicht schon viel früher angegangen worden ist. Die Frage steht ja nun seit vier Monaten manche sagen: seit Mitte letzten Jahres im Raum. Warum hat man sich dieser ja offensichtlich kommenden Frage nicht schon viel früher mit so einem ehrgeizigen Zeitplan gewidmet?

STS SEIBERT: Es ist darüber sind wir uns alle einig ein wichtiges, auch ein sensibles und ein sehr komplexes Thema. Es ist sensibel das hatte die Bundeskanzlerin zu Wochenbeginn ja auch erörtert , weil wir in einer gewissermaßen Zwischenphase sind. Es gibt Gott sei Dank inzwischen dank der Impffortschritte Millionen von Bürger, die den vollständigen Impfschutz haben. Es gibt aber noch sehr viel mehr, die ihn nicht haben.

Gleichzeitig und das ist auch ganz klar geht es um Grundrechte, die beachtet und geschützt werden müssen. Beides in einen guten Ausgleich zu bringen auch im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts , macht es zu einer komplexen Aufgabe. Aber ich habe Ihnen jetzt ja vorgetragen, wie wir es angehen wollen, und zwar mit großem Druck und mit großem zeitlichen Ehrgeiz.

Es gibt den ausgearbeiteten Entwurf der Bundesjustizministerin. Wir sind in der Ressortabstimmung und werden diese sehr bald abgeschlossen haben, um dann mit den beiden Häusern des Parlaments Kontakt aufzunehmen, eine Verständigung herzustellen, sodass ein schneller Durchlauf durch das Parlament hoffentlich möglich ist.

ZUSATZFRAGE DR. PONTZEN: Ist eine Entscheidung so schwierig, weil man vielen Millionen Menschen vielleicht vor den Kopf stoßen würde, während andere eben genau auf diese Antwort warten? Ist das der Grund, warum die Entscheidung nicht schon früher angegangen wurde? Meine Frage bezog sich ja auf die Komplexität der Aufgabe, die Sie ja gerade skizziert haben. Die war eigentlich letztes Jahr schon klar.

STS SEIBERT: Vielleicht möchte auch das Bundesjustizministerium, das daran ja federführend arbeitet, noch etwas dazu sagen.

KALL: Ich kann den Ausführungen von Herrn Seibert vielleicht noch einen Punkt hinzufügen. Es gibt erst seit wenigen Tagen mit der Notbremse im Infektionsschutzgesetz geltende Bundesregelungen in diesem Bereich und damit verbunden auch die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat Ausnahmen zu regeln, jedenfalls für die Bundesregelungen. Das gilt, wie gesagt, seit wenigen Tagen. Seit gestern gibt es unseren ersten Entwurf, wie man diese Ausnahmen gerade bei Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene dort vorsehen kann, wo solche Einschränkungen aus freiheitsrechtlicher Sicht nicht mehr gerechtfertigt sind. Dieser Entwurf kam wenige Tage, nachdem es überhaupt die rechtlichen Grundlagen dafür gibt, nämlich die Ermächtigung, eine solche Verordnung auf den Weg zu bringen und dann mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu erlassen.

FRAGE MEERKAMM: Meine Frage richtet sich an das Bundespresseamt oder auch an das Bundesgesundheitsministerium. Es gibt die Forderung oder die Anregung des Deutschen Städtetages, sich verstärkt um sozial Benachteiligte und Regionen oder Stadtteile mit sozial Benachteiligten zu kümmern, eventuell sogar Priorisierungen bei den Impfungen vorzunehmen. Ist das eine Überlegung, der Sie folgen würden?

NAUBER: Ich kann gerne beginnen. Dieses Thema ist gestern sehr ausführlich in der Pressekonferenz mit dem Bundesgesundheitsminister besprochen worden. Er hat sich ganz ausführlich dazu geäußert. Darauf würde ich gerne verweisen.

VORS. FELDHOFF: Ergänzungen, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Nein.

FRAGE DR. RINKE: Ich wollte auf die Verordnung zurückkommen und jetzt das Bundesgesundheitsministerium und das Innenministerium fragen, wie Sie diesen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium beurteilen. Herr Seibert hat auf dieses Spannungsfeld zwischen Individualrechten und Infektionsschutz hingewiesen. Ist aus Ihrer Sicht dieser Entwurf zustimmungsfähig oder nicht?

NAUBER: Zu dem grundsätzlichen Thema hat sich der Minister gestern ebenfalls geäußert. Der Entwurf das hatte Herr Seibert vorhin gesagt – befindet sich in der regierungsinternen Abstimmung. Insofern kann ich Ihnen dazu weiter nichts sagen.

DR. LAMMERT: Dem kann ich mich für das BMI anschließen. Wir sind in sehr guten Gesprächen. Diese Gespräche laufen konstruktiv. Wir sind auch zuversichtlich, dass es zeitnah zu einer Verständigung kommen kann. Aber die Abstimmungen laufen natürlich noch.

KALL: Vielleicht kann ich einen Aspekt ergänzen: Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Montag waren Eckpunkte der Bundesregierung schon Grundlage für die Gespräche mit den Ländern. Insofern baut der Entwurf natürlich auf diesen bereits abgestimmten Eckpunkten auf.

FRAGE JUNG: Lernfrage direkt dazu: Die Ministerin sagt ich zitiere : „Wenn es aber jetzt belegt ist, dass von vollständig Geimpften und Genesenen keine besondere Gefahr mehr ausgeht, dann müssen wir die Einschränkungen ihrer Grundrechte zurücknehmen.“ Was heißt denn „keine besondere Gefahr“? Wo wurde das belegt?

KALL: Dazu würde ich gerne an das Bundesgesundheitsministerium abgeben. Das beruht auf den aktuellen Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts zur Infektiosität von vollständig geimpften und genesenen Personen.

ZUSATZ JUNG: Herr Wieler hat bei mir in der Sendung gesagt: Das ist noch nicht klar.

KALL: Ich kann das nur so sagen. Ich weiß nicht, ob die Kollegin dazu etwas ergänzen kann.

NAUBER: Ich kann dazu jetzt nicht weiter ergänzen.

Noch einmal: Der Entwurf ist jetzt in der regierungsinternen Abstimmung. Insofern möchte ich ihn von dieser Stelle aus nicht weiter kommentieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn aber die Bundesjustizministerin für ihren Gesetzentwurf eine Grundlage angibt, nämlich keine besondere Gefahr, dann müssen Sie uns doch erklären können, woher Sie diese Einschätzung nehmen. Es ist ja essenziell.

NAUBER: Wen sprechen Sie jetzt an?

ZUSATZ JUNG: Das BMJV hat auf Sie verwiesen. Dann müssten Sie uns das jetzt ja sagen.

STS SEIBERT: Wir werden Ihnen die Quellen dafür nachreichen. Das sind Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts, die natürlich auch auf Studien beruhen. Wir werden das nachreichen.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, fürchten Sie, dass das Verfassungsgericht möglicherweise die Notbremse schneller kippt als die Verordnung dann verabschiedet ist? Ist das ein Grund, warum man das schnell auf den Weg bringen kann oder will?

An das Bundesjustizministerium die Frage: Wer sind die direkten Ansprechpartner im Bundestag und im Bundesrat, mit denen Sie vorab klären, ob das alles so okay ist, was Sie da reingeschrieben haben?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung möchte mit dieser Verordnung schnell in Bundestag und Bundesrat gehen, weil es um die wichtige, geradezu grundlegende Frage geht, wie lange und unter welchen Umständen Grundrechte von Bürgern in Deutschland eingeschränkt werden können. Sie können eingeschränkt werden; das wissen wir. Aber wenn es neue Erkenntnisse gibt, die die Lage ändern, dann muss man auch handeln. Weil es um diese Grundrechtsfrage geht, gibt es guten Grund, dabei auch zügig vorzugehen. Das ist das, was uns bewegt.

ZUSATZFRAGE BLANK: Das heißt, Sie fürchten eine schnelle Entscheidung

STS SEIBERT: Nein. Das ist der Respekt vor den Grundrechten der Bürger. In dem Moment, wo sich abzeichnet, dass sich für Millionen von Menschen, die entweder innerhalb der letzten sechs Monate von der Erkrankung genesen sind oder die die zweite Impfung bereits eine gewisse Zeit hinter sich haben, die Ansteckungslage anders darstellt, muss die Bundesregierung natürlich das hat ja auch die Bundesjustizministerin dargelegt eine solche Verordnung vorsehen, die auch die Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter vornimmt.

KALL: Ich möchte kurz zu der letzten Frage etwas nachreichen. Die Begründung des Verordnungsentwurfs verweist auf die aktuelle Studienlage und die aktuellen Erkenntnisse, die das Robert-Koch-Institut zur Frage der Infektiosität zur Verfügung gestellt hat.

Was die andere Frage angeht, würde ich Sie bitten, sich an die Bundestagsfraktionen zu wenden, die sicherlich sagen können, wer die zuständigen Berichterstatterinnen und Berichterstatter der Fraktionen sind und wie das dort in den Fraktionen beraten wird.

ZUSATZFRAGE BLANK: Die Frage ging nicht an die Fraktionen, sondern an Sie, weil Ihr Ministerium das ja mit den Fraktionen im Bundestag abstimmen will. Gehen Sie auf alle Fraktionen zu?

Gehen Sie sozusagen auf alle Länder einzeln zu? (akustisch unverständlich) war ja, wie wir jetzt wissen, dass der Entwurf vorher mit Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden soll. Also müssen Sie und nicht die Betroffenen ja verantworten können, auf wen Sie genau zugehen.

KALL: Wie gesagt, was die Fraktionen angeht, würde ich Sie bitten, sich an diese zu wenden. Im Moment ist der Stand so, wie Herr Seibert ihn geschildert hat: Wir sind in der regierungsinternen Abstimmung. Deswegen kann ich Ihnen über den nächsten Schritt und die konkreten Ansprechpartner dort noch nichts sagen.

Für die Abstimmung mit den Ländern gilt das Gleiche. Ich weiß nicht, Herr Seibert, ob Sie etwas ergänzen können.

STS SEIBERT: Ich kann nur sagen, was ich vorhin gesagt habe: Es ist wichtig, einen Verordnungsentwurf abzustimmen, der sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat mehrheitsfähig ist.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, wenn Sie „mehrheitsfähig“ sagen, dann heißt das, das Sie keinen Konsens aller 16 Länderchefs oder Landesregierungen wollen? Es gibt ja einige, die sich bereits dagegen ausgesprochen haben. Es geht hier um Mehrheiten und nicht um eine Einstimmigkeit?

STS SEIBERT: Mehrheitsfähig. Je größer die Mehrheit, desto besser.

FRAGE BUSCHOW: Ich möchte an die Frage von Herrn Blank anknüpfen. Habe ich richtig verstanden, dass die Gespräche, die jetzt laufen, wirklich mit den Fraktionen und den Ländervertretern am Montag und Dienstag laufen, um damit aber weiterhin das Ziel aufrechtzuerhalten, am Mittwoch im Kabinett zu sein, oder ist es nicht mehr unbedingt das Ziel, das die Verordnung am Mittwoch zwangsläufig im Kabinett ist?

Noch eine Frage an das Bundesjustizministerium zum Inhalt der Verordnung. Es wird ja immer differenziert: Geimpfte mit Getesteten gleichstellen, Geimpfte von Ausgangssperrungen/Kontaktbeschränkungen ausnehmen. Der dritte Punkt sind Masken und Abstand. Wie beurteilt das Bundesjustizministerium die Kategorie künftig Maskenpflicht und Pflicht zum Abstandhalten für Geimpfte?

KALL: Ich fange mit dem zweiten Teil der Frage an, was den Inhalt der Verordnung angeht. Die Bundesjustizministerin hat heute in den Zeitungen der FUNKE Mediengruppe ja schon zwei ganz konkrete Punkte genannt, dass nämlich der Verordnungsentwurf vorsieht, dass vollständig Geimpfte und Genesene von den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ausgenommen werden sollen, weil solche Freiheitseinschränkungen bei vollständig Geimpften und Genesenen nicht mehr zu rechtfertigen wären, und dass darüber hinaus die Testpflicht für diesen Personenkreis entfallen soll, also Geimpfte und Genesene keinen Testnachweis mehr führen müssen. Das sind erst einmal die konkreten Punkte, die ich nennen kann. Wir befinden uns in der Abstimmung über diesen Entwurf und können uns darüber hinaus jetzt noch nicht zu den Details äußern.

Was Masken und Abstand angeht, ist aber klar, dass diese Regelungen, die ja sehr geringfügige Einschränkungen bedeuten, für alle weiter aufrechterhalten werden müssen, um die Pandemie weiter einzudämmen.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Die Frage war, ob dieses Verfahren, das Sie geschildert haben, also die Abstimmung mit Bundestag und Bundesrat deswegen auch die Frage, ob das Fraktionen oder einzelne Länder sind; die jeweiligen Plenarsitzungen finden ja erst Ende nächster Woche nach dem Kabinett statt , das Ziel hat, dass die Verordnung dennoch am Mittwoch im Kabinett behandelt wird.

STS SEIBERT: Ich habe den zeitlichen Ablauf, wie er uns vorschwebt, jetzt skizziert. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Anfang der Woche ist die Bundesregierung fertig mit ihrer Abstimmung und geht dann sofort in die Verständigung mit Bundestag und den Ländern im Bundesrat. Unser Ziel ist ein schneller Durchlauf durch das Parlament mit einer Verordnung, von der wir vorher durch die Abstimmungen sicherstellen konnten, dass sie in beiden Häusern des Parlaments auch mehrheitsfähig ist. Alles hängt dann natürlich auch von den Abstimmungen und den anderen Beteiligten ab.

FRAGE JORDANS: Meine Frage bezieht sich auch auf eine Aussage von Herrn Wieler, die er kürzlich im Interview mit dem Kollegen Jung gemacht hat. Er hat gesagt, dass ihm das neue Infektionsschutzgesetz nicht gefällt, weil es erst so spät zu der Notbremse kommt und deshalb würde er nicht hinter diesem Kompromiss stehen. Er hat als Beispiel die Tatsache genannt, dass Arbeitnehmer in Büros eigentlich genauso behandelt werden sollten wie Bürger beim Einkaufen. Wie steht denn die Bundesregierung das BMG oder Herr Seibert dazu, dass der oberste Virenjäger der Republik dieses Gesetz so hart kritisiert?

STS SEIBERT: Da Herr Spahn und Herr Wieler hier gestern gemeinsam eine ausführliche Pressekonferenz gegeben haben, in der ja auch die einzelnen Standpunkte sehr deutlich wurden, verweise ich auf diese Pressekonferenz. Da ist das ja von beiden Seiten gesagt worden.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Akzeptieren Sie denn, dass das ein politischer Kompromiss war, der nicht nur die infektionstechnischen Überlegungen beinhaltet?

STS SEIBERT: Die Entscheidungen der Bundesregierung in der Pandemie werden immer auf der Grundlage von wissenschaftlichem Rat, wissenschaftlichen Informationen, wissenschaftlichen Kenntnisständen getroffen, aber es sind am Ende immer politische Entscheidungen, für die auch die Politik dann die Verantwortung übernehmen muss und die die Politik rechtfertigen muss.

FRAGE JESSEN: An Herrn Seibert: Kann die Bundeskanzlerin die Distanzierung von Professor Wieler, die er ja fachlich begründet hat, nachvollziehen? Ich glaube, die inhaltlichen Positionen dürften Frau Merkel ja sehr einleuchten. Teilt sie sozusagen auf der inhaltlichen Ebene die Kritik von Herrn Wieler?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin steht an der Spitze der Bundesregierung, die diese Beschlüsse gefällt hat, und sie vertritt diese Beschlüsse. Der wissenschaftliche Rat nicht nur von Herrn Wieler, sondern von dem Robert-Koch-Institut insgesamt und unzähligen Wissenschaftlern verschiedenster Fachrichtungen ist uns enorm wichtig. Wir holen ihn immer wieder ein und wir sind dankbar dafür, dass wir in Deutschland eine so hoch entwickelte Wissenschaft haben. Dennoch kommt es und muss es kommen zu politischen Entscheidungen, die auch politisch zu verantworten sind.

ZUSATZFRAGE JESSEN: An das BMAS: Das Bundesland Bremen hat jetzt beschlossen, dass es für Arbeitnehmer eine Testangebotsannahmepflicht geben muss. Wünschen Sie sich, dass auch andere Bundesländer in entsprechender Weise dafür sorgen, dass Testungen an Arbeitsstätten tatsächlich durchgeführt werden können?

GÖPNER-REINECKE: Die Länder haben ja die Möglichkeit, eigene Regelungen über das Infektionsschutzgesetz festzulegen. Wir haben die Testangebotspflicht in der Arbeitsschutz-Verordnung festgehalten, sodass jeder Beschäftigte, der nicht ausschließlich im Homeoffice ist, zweimal pro Woche ein Testangebot bekommen muss, und wir passen die Arbeitsschutz-Verordnung natürlich auch an die aktuelle Pandemielage an.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja, das ist der bekannte Zustand. Meine Frage war ja, ob Sie es aus Gründen der Pandemiebekämpfung begrüßen würden, wenn auch andere Bundesländer dem Bremer Beispiel folgen. Denn es sind ja nur die Tests wirksam, die dann auch durchgeführt, also angenommen werden.

GÖPNER-REINECKE: Mit allem Verständnis: Ich habe meine Antwort gegeben.

FRAGE JUNG: Herr Wieler hat explizit gesagt, es sei klar, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso behandelt werden müssten wie Bürger also zum Beispiel wie Bürger beim Einkaufen , und die jetzigen Regeln für Büros und Produktionsstätten seien weder konsequent noch hilfreich, und das dürfe nicht sein. Nehmen Sie diese Kritik an? Wann hat der Minister zuletzt mit Herrn Wieler gesprochen?

GÖPNER-REINECKE: Zur letzten Frage kann ich Ihnen hier keine Angaben machen. Sollte ich dazu noch etwas beitragen können, dann werde ich das nachholen. Ansonsten haben wir hier ja schon oft darüber gesprochen, was die Arbeitsschutz-Verordnung festlegt und dass ihr Ziel ist, allen Beschäftigten durch die verschiedenen Maßnahmen Maskentragen, Abstandsregeln etc. einen höchstmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten.

FRAGE WARWEG: In der Region Kaiserslautern leben rund 50 000 US-Soldaten mit ihren Familien. Diese zählen statistisch gesehen nicht als Einwohner, allerdings fließen sie bei Positivtestung in den Inzidenzwert des RKI ein. Das hat nach der Notbremse dazu geführt, dass zum Beispiel diese Woche der Inzidenzwert mit Einberechnung der US-Amerikaner bei der Einwohnerzahl unter 100 gewesen wäre, ohne die Einberechnung, also wie es das RKI macht, aber über 100 liegt mit den entsprechenden Konsequenzen für die dortige Bevölkerung. Da würde mich interessieren: Ist der Bundesregierung diese Problematik bei der Verzerrung der Inzidenzwerte bewusst, und was plant sie, um dieses Problem aufzulösen?

NAUBER: Aktuell kann ich Ihnen dazu nichts sagen. Ich kann aber gerne schauen, ob wir dazu etwas nachreichen können.

STS SEIBERT: Menschen, die in einer Region leben, sind Menschen unabhängig davon, ob sie, weil sie Angehörige einer fremden Armee sind, statistisch so oder so behandelt werden. Wenn bei ihnen Infektionsfälle auftauchen, dann ist es doch nur richtig, diese Infektionsfälle auch in das Gesamtbild, in die Gesamtbetrachtung hineinzunehmen, oder?

ZUSATZ WARWEG: Ja, aber das Problem ist ja umgekehrt: Bei den Inzidenzen werden diese 50 000 Menschen aufgenommen, aber bei der Einwohnerzahl in einer Großregion mit 300 000 Einwohnern werden sie nicht mit einberechnet. Sehen Sie die Verzerrung? Die Positivtestungen kommen bei den Inzidenzen rein, die 50 000 Menschen kommen aber raus.

STS SEIBERT: Das scheint mir ein sehr spezielles Problem zu sein, aber da werden wir sicherlich eine Antwort nachreichen können.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Meine zweite Frage war: Das ist ja vermutlich nicht die einzige Problematik, bei der es zu dieser Verzerrung kommt; zum Beispiel gibt es in Speyer ein ähnliches Problem. Ist das Prozedere bei Asylsuchenden und Asylbewerbenden ähnlich? Die werden ja auch nicht statistisch als Einwohner gezählt, aber die Positivtestungen gehen in den RKI-Wert mit ein. Kann das Gesundheitsministerium das so bestätigen?

NAUBER: Wie gesagt, ich kann Ihnen dazu aktuell nichts sagen. Ich mache mich gerne schlau und schaue, ob wir dazu etwas nachliefern können.

FRAGE DR. RINKE: An das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium: Der Arbeitsminister hat heute gesagt, dass Ihre beiden Häuser bzw. dass Herr Altmaier und Herr Scholz über weitere Coronahilfen für Firmen im Mai reden werden, die dann bis Juni oder darüber hinaus verlängert werden könnten. Können Sie diese Absicht bestätigen, dass über eine Verlängerung von Coronahilfen nachgedacht wird?

KOLBERG: Wir haben ein umfangreiches Hilfsprogramm vorgelegt und haben in der Bundesregierung von Anfang an immer betont, dass wir Anpassungen vornehmen, soweit das erforderlich sein sollte. Sobald wir da Neuigkeiten haben und konkrete Maßnahmen anzukündigen haben, würden wir die hier verlauten lassen.

UNGRAD: Der Minister hat sich ja mehrfach deutlich geäußert, dass er sich für eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III bis zum Jahresende ausspricht. Die endet aktuell am 30. Juni und sollte bis Ende des Jahres verlängert werden. Wir sind dazu in Gesprächen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ein Element, das heute ausläuft, ist ja die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Hat der Finanzminister den Eindruck, dass diese Maßnahme verlängert werden sollte? Entsprechende Forderungen kommen ja aus der SPD-Bundestagsfraktion. Oder wird diese Aussetzung nicht weiter verlängert?

KOLBERG: Wichtig ist, dass wir gut durch die Krise kommen. Dafür hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen getroffen. Das Bundesjustizministerium ist an diesem Thema der Insolvenzen dran und hat dafür ja auch Regelungen vorgelegt. Wie diese Regelungen weitergeführt werden und ob es weitere Regelungen gibt, wird das Bundesjustizministerium dann gegebenenfalls bekanntgeben. Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesfinanzminister an diesen Thema und auch an den weiteren Themen der wirtschaftlichen Gesundung interessiert ist er hat sich da stark eingebracht. Die Gespräche in der Bundesregierung dazu laufen.

FRAGE BLANK: Das Insolvenzschutzrecht läuft heute Abend also ganz normal aus, habe ich das richtig verstanden?

KALL: Ja, Herr Blank, das ist richtig: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht läuft zum 30. April, also heute, aus. Derzeit das habe ich hier diese Woche mehrfach gesagt plant die Bundesregierung keine Verlängerung.

FRAGE REITSCHUSTER: Wenn Herr Kall schon da sitzt, ändere ich meine Fragenreihenfolge und fange mit der Frage an das Verbraucherschutzministerium an: Mit Maskenbefreiungsattesten ist es ja so, dass die inzwischen eine Diagnose enthalten müssen. Da beklagen sich Ärzte und sagen, es gebe massive psychische Probleme, das müsste dann notiert werden und die Betroffenen müssten das dann im Alltag etwa bei Kassierern vorzeigen. Wie sieht es da mit dem Datenschutz aus?

KALL: Ich kann jetzt nicht erkennen, inwiefern es ein spezifisches Verbraucherschutzthema ist, genau welche Informationen ärztliche Atteste enthalten müssen. Sie müssen sicherlich bestimmte Informationen enthalten, damit sie überprüfbar und plausibel sind. Ich weiß nicht, ob das Gesundheitsministerium dazu etwas ergänzen kann.

NAUBER: Nein, ich kann dazu nichts ergänzen. Auch nach meiner Information muss da die Diagnose vermerkt sein. Wenn es dazu noch mehr zu sagen gibt, dann kann ich das gerne noch nachreichen. Ich meine, wir hätten Ihnen die Informationen dazu auch schon einmal geschickt, aber vielleicht erinnere ich das auch falsch.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ich kann mich nicht erinnern, aber bitte dann noch um eine Einschätzung: Wie sehen Sie es aus datenschutzrechtlichen Erwägungen, dass hier jeder jedem gegenüber im Zweifelsfall seine Krankheitsgeschichte offenbaren muss?

NAUBER: Wie gesagt…

VORS. FELDHOFF: Wir warten dann auf eine Nachlieferung, wenn es die denn gibt.

FRAGE REITSCHUSTER: Eine der wesentlichen Begründungen für die aktuellen Maßnahmen ist ja die Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitswesens. Wenn wir im Herbst eine hohe Impfrate erreicht haben, wird diese Gefährdung wohl wegfallen. Wie wollen Sie dann mit den Grundrechten von nicht Geimpften umgehen? Wird dann weiter getestet?

STS SEIBERT: Ich möchte hier jetzt keine Vorausschau in den Herbst machen. Die Pandemie ist das hat sie jetzt seit Anfang des vergangenen Jahres bewiesen äußerst dynamisch und hat uns schon manchmal vor Situationen gestellt, mit denen wir nicht gerechnet haben.

Eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden, heißt ja nichts anderes, als dass wir jedem, der an Corona erkrankt, der schwer erkrankt, der möglicherweise intensivmedizinische Behandlung braucht, die bestmögliche Behandlung auch zukommen lassen wollen. Es soll nicht eine Situation geben, in der es keine Plätze mehr gibt. Derzeit haben wir mit um die 5000 belegten Intensivbetten wieder eine fast so angespannte Situation wie im Winter, im Januar, auf dem Höhepunkt der damaligen Welle. Das heißt, im Moment können wir noch nicht von Entspannung reden Sie haben hier gestern möglicherweise den Intensivpfleger in seinem wirklich eindrucksvollen und auch irgendwie berührenden Statement gehört. Das ist das, was im Moment wirklich die Aufgabe ist, die vor uns ist: Zu verhindern, dass das noch mehr werden, dass die Belastung die auch eine gewaltige menschliche Belastung für die dort Beschäftigten ist zu hoch wird.

Wir arbeiten daran und das ist das gesamte Ziel unserer verschiedenen pandemischen Maßnahmen , die Inzidenzen einzudämmen, sie auf einen viel, viel niedrigeren Stand zu bringen. Dem wird dann auch eine Entlastung in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen folgen. Lassen Sie uns diese Situation erst einmal erreichen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Aber, Herr Seibert, da es um Grundrechte geht, ist mir diese Antwort zu schwammig. Können Sie noch einmal konkret sagen, wie mit den Grundrechten der nicht Geimpften oder derjenigen, die sich nicht impfen lassen können, umgegangen wird, wenn die Überlastung nicht mehr droht?

STS SEIBERT: Grundrechte werden in dieser Pandemie immer nur so lange eingeschränkt, wie es dafür wirklich zwingende Gründe gibt. Jetzt werde ich mit Ihnen trotzdem nicht über den Herbst spekulieren, wie Sie es wollen, aber das ist die grundlegende Aussage. Die Pandemie hat Grundrechtseinschränkungen notwendig gemacht, wie wir sie in Deutschland jedenfalls in der Bundesrepublik Deutschland nie erlebt haben, und wir arbeiten dafür, dass diese Grundrechtseinschränkungen so bald wie möglich auch wieder eingestellt oder aufgehoben werden können; das gilt ganz grundsätzlich.

VORS. FELDHOFF: Herr Jung, Sie brauchen jetzt nicht so mit den Händen zu rühren! Ich habe es eben angekündigt: Die anderen Fragen und anderen Themen haben hier in der Bundespressekonferenz genau die gleiche Berechtigung wie das Großthema Corona. Wir haben uns jetzt eine Dreiviertelstunde mit dem Coronathema beschäftigt. – Jetzt ist Herr Meerkamm dran.

FRAGE MEERKAMM: Die Bundeswehr hat ja jetzt ihren Abzug aus Afghanistan begonnen. Wann wird nach jetzigem Stand der letzte Soldat und das letzte militärische Gerät Afghanistan verlassen haben?

Wenn ich diese Frage gleich anschließen darf: Was bedeutet das? Wie geht es dann mit den Ausbildungsmissionen für die afghanischen Sicherheitskräfte weiter?

HELMBOLD: Der geordnete und abgestimmte Abzug der NATO und ihrer Partner hat heute begonnen. Unser Stand ist jetzt, dass der Einsatz nach fast 20 Jahren spätestens im September beendet werden wird. Exakte Daten dafür bitte ich um Verständnis können wir an dieser Stelle nicht mitteilen. Wir befinden uns ebenfalls in Gesprächen mit den Partnern darüber, wie wir Afghanistan im Anschluss weiter unterstützen können. Dazu gibt es auch sehr, sehr viele Aussagen unserer Ministerin und weiterer Minister. Ich kann aber im Moment keine konkreten Inhalte mitteilen, da im Moment noch Planungen und Gespräche dazu im Gange sind. Sobald wir etwas haben, werden wir es Ihnen mitteilen.

FRAGE WARWEG: Im Zuge der Besatzung von Afghanistan kam es zu Abertausenden von zivilen Toten durch die Alliierten. Mich würde interessieren: Plant die Verteidigungsministerin zusammen mit ihren NATO-Kollegen eine Aufarbeitung dieser Kollateralschäden?

HELMBOLD: Wir haben uns zu den verschiedenen Ereignissen, die in Afghanistan stattgefunden haben, regelmäßig ereignisbezogen geäußert. Die Ministerin hat sich in der letzten Zeit auch insgesamt zu Fragen dessen geäußert, wie wir den Einsatz bewerten.

Mit Blick auf den Bundeswehreinsatz ist mir eines wichtig: Wann immer wir Bewertungen anstellen, ist es wichtig, dass wir uns darauf beziehen, was unser Auftrag war, insbesondere der parlamentarische Auftrag. Weitere Ergänzungen habe ich im Augenblick nicht zu machen.

BURGER: Herr Warweg, ich würde gerne noch etwas zum Begriff „Besatzung“ sagen, den Sie hier verwendet haben. Ich weiß nicht, ob Sie sich damit auf die Präsenz der Sowjetunion in Afghanistan in den Achtzigerjahren beziehen. Die Präsenz der Bundeswehr in Afghanistan hat jedenfalls nichts mit einer Besatzung zu tun. Sie hat im Zuge einer vom UN-Sicherheitsrat mandatierten Mission begonnen und findet derzeit auf Bitten der gewählten afghanischen Regierung im Rahmen der NATO-Ausbildungsmission Resolute Support statt.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Da können Sie halt fragen, wie die Afghanen das zum Teil bewerten. – Eine Nachfrage hätte ich noch. Die Verteidigungsministerin hatte im Zuge des Abzugsgeschehens erklärt, dass das Hauptziel nach 9/11, so lautete ihre Formulierung, vollendet sei. Das Hauptargument war ja die Vertreibung und Zerstörung von Al-Qaida-Ausbildungsbasen in Afghanistan. Jetzt gibt es bis heute eigentlich keine Belege dafür, dass 9/11 wirklich von Afghanistan aus geleitet wurde. Hat die Ministerin neue Erkenntnisse, die

VORS. FELDHOFF: Herr Warweg!

STS SEIBERT: Herr Warweg, ich finde, wir treten jetzt nicht in eine Diskussion über Ihre alternativen Erklärungsmodelle zu 9/11 ein.

ZUSATZ WARWEG: Das sind keine alternativen Erklärungsmodelle.

STS SEIBERT: Das sind alternative Erklärungsmodelle. In diese Diskussion tritt die Bundesregierung von dieser Stelle aus mit Ihnen nicht ein.

VORS. FELDHOFF: Herr Warweg, als Vorsitzender der Bundespressekonferenz muss ich Ihnen sagen, dass diese Sichtweise eine sehr singuläre ist, und ich bitte Sie, sie nicht sozusagen zur allgemeinen Fragestellung zu machen.

ZUSATZ WARWEG: Aber es ging nicht darum, dass man 9/11 infrage stellt, sondern um die Verursacher und den Ort, von dem das ausging. Es ist bis heute nicht geklärt, ob Afghanistan wirklich das Hauptland für die Planungen war. Mehr habe ich nicht gesagt, und das sollte auch in der Bundespressekonferenz eine Frage sein, die man stellen kann, ohne dass da der VT-Hammer niederrammt.

STS SEIBERT: Sie haben einen ganzen Fernsehsender, auf dem Sie das ausbreiten können.

ZURUF WARWEG: Noch nicht!

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, „DER SPIEGEL“ berichtet über angebliche Evakuierungspläne für deutsche Staatsbürger nach dem NATO-Abzug. Können Sie solche Berichte bestätigen?

Wie betrachten Sie grundsätzlich die Sicherheitslage in Afghanistan? Es gibt ja auch Befürchtungen, dass die Taliban nach dem NATO-Abzug wieder an die Macht kommen, sich an die Macht putschen oder kämpfen können. Wie besorgt sind Sie über die Sicherheitslage?

BURGER: Ich würde Sie gerne auf Äußerungen des Außenministers bei seinem gestrigen Besuch in Kabul verweisen, wo er gesagt hat: Wir ziehen zwar unsere Soldaten ab, aber nicht den politischen und finanziellen Support, den es für Afghanistan gibt. Wir werden weiterhin den Aufbau der Streitkräfte und der Polizei, soweit das möglich ist, unterstützen. Wir werden vor allem den politischen Prozess unterstützen. Die Friedensgespräche, die in Doha stattfinden, sind nach unserer Auffassung der einzig mögliche Weg, über eine politische Lösung den Konflikt, den es in diesem Land gibt, zu beenden. Nur so wird dieses Land irgendwann in Frieden leben können.

Das heißt, wir möchten mit unserer zivilen Unterstützung für Afghanistan weitermachen, und dazu gehört auch, dass wir unsere diplomatische Präsenz in Afghanistan und das, was notwendig ist, um diese zivile Unterstützung für die afghanische Bevölkerung fortsetzen zu können, vor Ort aufrechterhalten.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Wie ist die Position? Meine Frage betraf konkret Evakuierungspläne für deutsche Staatsbürger in Afghanistan und wie Sie die momentane Sicherheitslage in Afghanistan bewerten.

BURGER: Für das Auswärtigen Amt gehört es grundsätzlich in jedem Land der Welt zu den Aufgaben einer Botschaft, für Krisenszenarien Vorbereitungen zu treffen und darauf bestmöglich vorbereitet zu sein, um deutschen Staatsangehörigen in Krisensituationen helfen zu können. Das gilt wie gesagt ganz unabhängig vom Land und ganz unabhängig von konkreten Szenarien. Ich muss um Verständnis dafür bitten, dass wir hier über solche konkreten Szenarien nicht Auskunft geben, weil das eine Sicherheitsfrage ist.

FRAGE JUNG: Es hat mich überrascht, dass Herr Burger diese Besatzung so ablehnt. Natürlich war das eine Besatzung, genauso wie die sowjetische. Ich meine, es gab und gibt eine militärische Verwaltung der westlichen Armeen. Afghanische Gesetze gelten nicht für unsere Soldaten. Eine Souveränität ohne die westlichen Armeen gibt es ja auch nicht in Afghanistan, darum sind sie ja da.

BURGER. Herr Jung, Entschuldigung, aber wenn Sie hier Ihre Völkerrechtstheorien ausbreiten möchten, dann kann ich Sie daran nicht hindern; das ist dann Aufgabe des Vorsitzenden. Aber das ist

ZURUF JUNG: Ich muss meine Theorien hier nicht ausbreiten! Sie streiten doch

VORS. FELDHOFF: Herr Jung, bitte schön!

ZUSATZFRAGE JUNG: Was denn?

VORS. FELDHOFF: Ich bitte darum, dass Sie

ZUSATZFRAGE JUNG: Kann ich meine Frage stellen?

VORS. FELDHOFF: Ich bitte Sie darum, dass Sie sich vor allem in Ihrem Ton zurücknehmen.

ZURUF JUNG: Er hat mich gerade unterbrochen, Herr Vorsitzender!

VORS. FELDHOFF: Der Satz „Sie müssen Ihre Theorien hier nicht ausbreiten“ Ich finde es, ehrlich gesagt, gerade ein bisschen schwierig. Versuchen Sie, Ihre Frage zivil und in einem normalen Tonfall zu stellen. Machen Sie das bitte.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dann würde ich auch nicht unterbrochen werden wollen. – Was ist denn Ihr Verständnis von einer Militärbesatzung?

BURGER: Ich gebe jetzt hier kein –

ZURUF JUNG: Ach so!

BURGER: – kein Völkerrechtsgrundlagenseminar. Aber ich kann Ihnen gerne eine Fundstelle in einem völkerrechtlichen Standardwerk zum Begriff der –

ZURUF JUNG: Gerne, gerne!

BURGER: – Besatzung zukommen lassen. Dann werden Sie feststellen, dass die Situation, in der der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine

ZURUF JUNG: Das spielt keine Rolle!

BURGER: Bitte? Das spielt keine Rolle, meinen Sie? – Okay, das nehmen wir zur Kenntnis. Das ist die Völkerrechtsauffassung von Tiedemann.

ZURUF JUNG: Aber das hat doch gar nichts (das Mikrofon wird abgestellt)

VORS. FELDHOFF: Herr Jung, wir sind hier nicht in einer Talkshow über Völkerrecht, bitte schön!

ZURUF JUNG: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

VORS. FELDHOFF: Die Regierung hat Ihnen gerade diverse Fundstellen über die Frage eines Besatzungsrechts, des Völkerrechts und Ähnlichem angeboten. Nehmen Sie es zur Kenntnis. Sie können – – –

ZURUF JUNG: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

VORS. FELDHOFF: Sie können es dann bewerten, wie Sie möchten. Das ist Ihre Aufgabe. Aber machen Sie diese Bundespressekonferenz nicht zur Talkshow mit dem Auswärtigen Amt, bitte!

FRAGE BAUCHMÜLLER: Sieht die Bundesregierung eine Chance, das Klimaschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend zu verschärfen? Wie könnte so eine Verschärfung aussehen? Sind Sie darüber innerhalb der Bundesregierung im Gespräch?

STS SEIBERT: Vielen Dank. – Ich würde gerne auch für die Bundeskanzlerin insgesamt etwas über dieses gestrige Urteil sagen. Das ist nämlich ein wegweisendes Urteil. Das ist ein großer Erfolg für die jungen Menschen, die geklagt haben, aber auch für die jungen und nachfolgenden Generationen darüber hinaus. Wir begrüßen, dass das Gericht das Klimaschutzgesetz als grundsätzlich verfassungsgemäß ansieht; denn es bestätigt damit insbesondere den Ansatz des Gesetzes, das Ziel des Pariser Abkommens auch im deutschen Recht und für die deutsche Politik festzuschreiben. Die Messlatte bleibt, den weltweiten Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad möglichst auf weniger als 1,5 Grad zu begrenzen. Damit bestätigt das Gericht auch unser Ziel, Klimaneutralität in Deutschland bis 2050 zu erreichen.

Nun fordert uns das Gericht in diesem Urteil auf, die Gesamtstrecke bis zur Erreichung der Klimaneutralität 2050 genau in den Blick zu nehmen. Da werden grundlegende Veränderungen notwendig sein in der Art und Weise, wie wir arbeiten und wie wir wirtschaften, genauso wie in unserer Lebensweise. Dafür ergibt sich mit diesem Urteil eine Chance auf bessere Planbarkeit. Das ist insgesamt eine gute Nachricht. Es unterstützt den Weg, den wir im Klimaschutzprogramm festgelegt haben, also die großen Projekte des Kohleausstiegs, der Energiewende, der CO2-Bepreisung, der Förderung von Elektromobilität. Gleichzeitig ist es jetzt eben der Auftrag an den Gesetzgeber, die Emissionsziele für die Zeit von 2030 bis 2050 rechtzeitig hinreichend weit in die Zukunft und hinreichend konkret festzulegen. Die Frist, die das Gericht setzt, reicht bis Ende 2022.

Die Bundesregierung wird nun alles daransetzen, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag zu machen, um die Kernpunkte des Urteils umzusetzen. Wir werden in der kommenden Woche darüber innerhalb der Bundesregierung beraten. Die Bundeskanzlerin begrüßt, dass die Bundesumweltministerin einen Gesetzentwurf vorlegen will und dass auch andere wie zum Beispiel der Bundeswirtschaftsminister ihre Bereitschaft, zügig zu handeln, erklärt haben.

FICHTNER: Ich möchte auch für die Bundesumweltministerin sagen: Das war ein wegweisendes Urteil, das noch sehr segensreich für den Umwelt- und Klimaschutz und die Rechte junger und künftiger Generationen wirken wird.

Für die aktuelle Debatte ziehen wir daraus drei Lehren. Erstens. Das Klimaschutzgesetz wird als Instrument voll bestätigt. Der Mechanismus der jährlichen Einsparziele für alle Sektoren ist eine große Errungenschaft, die wir mit diesem Gesetz dieser Regierung erreicht haben, und auch international bislang beispielhaft, wie der UN-Generalsekretär neulich auch festgestellt hat. Dieses Gesetz bzw. dieser Mechanismus wurde gestern auch nicht gekippt, im Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht möchte sogar noch mehr von diesen Mechanismus.

Punkt zwei: Das Verfassungsgericht hat moniert, dass die Vorgaben für die Zeit nach 2030 fehlen, die einen geeigneten Übergang zur Klimaneutralität sicherstellen. Das sind Vorgaben, die wir uns im BMU auch sowieso gewünscht hätten. Deswegen begrüßen wir, dass das jetzt kommen wird.

Drittens. Das Verfassungsgericht gibt wichtige Hinweise und Leitlinien dafür, dass die Anstrengungen für den Klimaschutz gerecht zwischen den Generationen aufgeteilt werden müssen. Die jetzige Generation darf den Klimaschutz nicht auf die lange Bank schieben. Es darf nicht sein, dass künftige Generationen überfordert werden, weil jetzige nicht genug tun. Das ist auch unsere Position, und darum haben wir uns auch erfolgreich auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass die Klimaziele schon in den Zwanzigerjahren angehoben werden, genau deshalb, um die Last für die Zeit nach 2030 zu vermindern.

Was folgt jetzt daraus? Herr Seibert hat es eben angesprochen: Wir sehen uns für diese Legislaturperiode in der Verantwortung, auf dieses Urteil zu reagieren und zu verhandeln. Wir als BMU sind innerhalb der Bundesregierung federführend, was dieses Gesetz angeht. Darum werde ich Ihnen heute zwar keinen Zeitplan nennen, aber ich kann sagen, dass wir derzeit dabei sind, einen Gesetzentwurf für ein überarbeitetes Klimaschutzgesetz zu erarbeiten. Die Bundesumweltministerin wird ihn sehr kurzfristig vorlegen, und zwar mit dem Ziel, dass das überarbeitete Gesetz noch in dieser Legislaturperiode im Gesetzblatt landet.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, schließen Sie sich der Einschätzung von Herrn Altmaier, der Bundesregierung, an, dass es im Prinzip noch ein Zeitfenster von etwa drei Wochen ist, in dem man einen neuen Gesetzentwurf dazu vorlegen kann?

Herr Fichtner, könnten Sie vielleicht zwei, drei Beispiele nennen, wo Sie Nachbesserungsmöglichkeiten sehen?

STS SEIBERT: Ich habe gesagt: Die Bundesregierung wird alles daransetzen, in dieser Legislaturperiode noch einen Gesetzesvorschlag zu machen, um die Kernpunkte des Urteils umzusetzen. Daran arbeiten wir. Das hat der Kollege aus dem Umweltministerium auch gerade gesagt. Dazu hat auch der Bundeswirtschaftsminister seine Bereitschaft erklärt. Weitere zeitliche Vorhersagen kann ich jetzt hier nicht machen.

FICHTNER: Das habe ich ja im Grunde eben auch schon angedeutet. Der Mechanismus in diesem Gesetz ist gut. Deswegen muss man das Gesetz nicht in seinem Wesen verändern. Natürlich wird das Urteil insofern Folgen haben, als bislang Vorgaben für die Zeit nach 2030 fehlen. Weitere Hinweise habe ich genannt. Das ist etwa die faire Aufteilung der Klimaschutzanstrengungen zwischen den Generationen, also zwischen den Zwanziger- und den Dreißigerjahren.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, das Gericht hat in seiner ausführlichen Begründung gestern mehrfach die Idee eines endlichen CO₂-Budgets zitiert. Die Bundesregierung hat sich bisher gegen diese Idee gewehrt. Meine Frage ist: Sieht die Bundesregierung jetzt nach dem Urteil eine Notwendigkeit, sich in der Klimapolitik an dem Prinzip dieses Budgets auszurichten? Akzeptiert man die Zahl des Sachverständigenrats für Klimafragen, dass es ab 2020 etwa ein Budget von 6,6 Milliarden Tonnen für Deutschland gibt?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung wird natürlich die ausführliche Begründung des Gerichts studieren und ihre Schlüsse daraus ziehen. Zunächst einmal wollen wir in dieser Legislaturperiode noch Kernforderungen des Gerichts an uns umsetzen.

FICHTNER: Wir orientieren uns da an dem Pariser Abkommen und an der Dynamik, die das Pariser Abkommen vorsieht, und dann natürlich vor allem an der europäischen Ebene. Wir haben jetzt ein neues europäisches Klimaziel. Das gibt uns im Grunde dann auch als Mitgliedstaaten jeweils bestimmte Budgets vor. Das ist aber nicht zu mit dem verwechseln, was Sie gerade angesprochen haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern auch kein bestimmtes Budget vorgegeben. Das wäre auch klimapolitisch nicht richtig gewesen. Denn in bestimmten Auslegungen wäre es nur um den Preis von Strukturbrüchen am Industriestandort Deutschland möglich, die man angesichts der internationalen Signalwirkung im Sinne des Klimaschutzes nicht wollen kann. Es gibt auch nicht das eine Budget als unverrückbare feste Größe. Wir kennen auch keinen Staat, der damit arbeiten würde.

Vielmehr gibt es eine ganze Bandbreite vom Weltklimarat auf globaler Ebene, die aber wiederum nicht einfach national heruntergebrochen werden können, weil es dazu in der Staatengemeinschaft keine Verständigung gab. In Kopenhagen hat man sich damals nicht geeinigt. In Paris hat man sich ausdrücklich auf einen anderen Ansatz geeinigt, dem wir auch folgen. Das ist der Ansatz, Klimaschutz ohne Strukturbrüche zu organisieren, in dem man rechtzeitig beherzte Schritte für den Klimaschutz geht, diese Schritte nicht auf die lange Bank schiebt und wie es Stephan Haufe hier in der letzten Woche auch gesagt hat sich immer wieder fragt: Was können wir mehr tun?

Das ist der Geist des Pariser Abkommens, ein schrittweises dynamisches Vorgehen, das eben auch besser als Budgets in der Lage ist, technologische und gesellschaftliche Fortschritte abzubilden.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte ganz gern das Wirtschaftsministerium gefragt, was denn die Konsequenzen aus Sicht des Wirtschaftsministers sind. Wird die EEG-Novelle zum Beispiel jetzt dahingehend angepasst, dass man auch Ziele für die Zeit von 2022 bis 2030 noch in dieser Legislaturperiode verabschieden möchte?

UNGRAD: Ich kann mich dem nur anschließen, was gesagt worden ist. Minister Altmaier hat ja schon klar zum Ausdruck gebracht, dass es auch sein Ziel ist, alle Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Er ist dazu auch im Gespräch mit den verschiedenen Regierungsmitgliedern, wie es ja schon angekündigt worden ist.

Zu Ihrer Frage nach der EEG-Novelle: Es gibt ja europaweite Vorgaben, Ziele, die erhöht worden sind. Im Rahmen dessen gibt es Überlegungen, im Rahmen des EEG noch weitere Festlegungen zu treffen. Dazu kann ich aber noch nichts Genaues sagen. Dazu sind wir noch in Gesprächen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wenn ich kurz nachfragen darf: Wenn man die Ziele noch in dieser Legislaturperiode verschärfen würde, würde aber dieser Punkt dazu gehören?

UNGRAD: Wir sind in Gesprächen dazu, was man alles im Rahmen dessen umsetzen kann, was das Bundesverfassungsgericht fordert.

FRAGE AIASH: Am vergangenen Montag hat quasi gleichzeitig ein ägyptisches Gericht die Freilassung von drei ägyptischen Oppositionsmitgliedern aus dem Gefängnis angekündigt. Diese Maßnahmen wurden vom Außenministerium begrüßt, während in Ägypten gleichzeitig 17 ägyptische Oppositionelle hingerichtet wurden. Dazu fehlt eine Äußerung des Außenministeriums.

BURGER: Dazu muss ich die Antwort leider nachreichen.

FRAGE SHUKA: Herr Seibert, der EU-Beauftragte für den Kosovo-Serbien-Dialog, Miroslav Lajčák, versucht gerade, den Dialog wieder in Gang zu setzen. Im Vorfeld waren auch zwei Non-Papers im Umlauf, die Vorschläge beinhalten, die im Falle eines Abkommens zwischen Serbien und Kosovo in Frage kommen könnten. In dem einen Non-Paper darüber haben wir schon vor zwei Wochen geredet geht es um die Grenzverschiebungen; in dem anderen geht es um die Einrichtung einer autonomen serbischen Region im Kosovo, faktisch also eine sogenannte zweite Republika Srpska.

Diese Meldungen haben für reichlich Wirbel in der Region gesorgt. Erfahrungsgemäß kommen ja nach den Non-Papers die Papers. Deshalb wäre eine klare Positionierung der deutschen Regierung für die Region sehr hilfreich.

Jetzt komme ich zur Frage, Herr Seibert: Hat die Bundesregierung für sich die roten Linien, die nicht übertreten werden dürfen bzw. sollten, definiert? Stichwort Grenzverschiebung, Stichwort autonome Verwaltungseinheit der Serben im Nordkosovo?

STS SEIBERT: Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir uns ganz grundsätzlich nicht zu Non-Papern, also informellen Papieren, äußern.

Zu den in der letzten Zeit in den Medien zu lesenden Spekulationen über Grenzveränderungen auf dem westlichen Balkan entlang ethnischer Linien möchte ich Ihnen aber für die Bundesregierung sagen, dass wir da durchaus potenzielle Gefahren sehen. Solche Grenzveränderungen können die Instabilität in der Region erhöhen. Sie können neue Spannungen hervorbringen und Konflikte der Vergangenheit wieder hervorbringen. Wir fördern als Bundesregierung weiter den europäischen und den transatlantischen Weg der Länder der Region, und zwar basierend auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Multiethnizität. Wir ermutigen alle Länder in der Region, ihre Reformagenda fortzusetzen, und zwar mit einem Fokus auf das Justizwesen, auf die Rechtsstaatlichkeit, auf den Kampf gegen Korruption und gegen die organisierte Kriminalität.

BURGER: Ich würde das gern ergänzen: Der Außenminister war ja in der vergangenen Woche im Kosovo und in Serbien zu Besuch. Er hat sich dort auch in Pressekonferenzen mit den beiden Staatsoberhäuptern ausführlich geäußert, auch zu einem Non-Paper, das in der vergangenen Zeit kolportiert worden war, in dem über angebliche Grenzveränderungen nachgedacht wurde. Der Außenminister hat dazu gesagt, dass diese Idee in den Reißwolf der Geschichte gehört. Ich glaube, klarer kann man das nicht sagen.

Unser Botschafter in Kosovo hat sich in den letzten Tagen auch noch einmal sehr deutlich zu Berichten geäußert, dass es ein deutsch-französisches Non-Paper gebe, ebenfalls mit der sehr klaren Richtigstellung, dass ein solches Papier nicht von der Bundesregierung stammt und von der Bundesregierung die darin angeblich enthaltenen Positionen nicht geteilt werden. Die Position der Bundesregierung hat der Außenminister letzte Woche in Pristina und in Belgrad sehr, sehr deutlich festgestellt. Dabei bleibt es auch.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, eine Frage zu den Nuklearverhandlungen mit dem Iran. Es gab ja in dieser Woche die dritte Runde der Verhandlungen. Wie bewerten Sie die Verhandlungen? Gab es auch eine weitere Annäherung der Positionen dazu?

BURGER: Herr Towfigh Nia, ich muss Sie um Verständnis bitten, dass ich über den Verlauf der Verhandlungen hier im Einzelnen keine Auskunft geben kann. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die Verhandlungen fortgesetzt werden und es von allen Seiten weiterhin die ernsthafte Bereitschaft gibt, zu Ergebnissen zu kommen. Das Ziel dieser Verhandlungen ist aus unserer Sicht ein sehr wichtiges, nämlich dass das Abkommen mit Iran wieder vollständig umgesetzt und damit ein iranischer Weg zu Atomwaffen verhindert wird.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Es gab auch Medienmeldungen, wonach es jetzt das Ziel ist, bis zum 22. Mai, wenn eine Übereinkunft zwischen der IAEO und Iran ausläuft, eine Vereinbarung zu treffen. Können Sie das bestätigen?

BURGER: Herr Towfigh Nia, ich muss noch einmal um Verständnis bitten, dass ich hier über einzelne Verhandlungsinhalte keine Auskünfte gebe.

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