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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 07. Mai 2021

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (EU-Indien-Gipfel, 12. Nationale Maritime Konferenz, virtuelle Gesprächsrunde über technologische Innovationen für die Medizin, Videokonferenz mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, Gespräch mit Vertretern des Verbraucherzentrale Bundesverband und der Stiftung Warentest, Sitzung des Bundeskabinetts, 3. Ökumenischer Kirchentag), COVID-19-Pandemie, Aufhebung des Patentschutzes, Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten, Fondslösung für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess, neue Klimaschutzziele der Bundesregierung, diplomatische Differenzen mit Marokko, Nichtberücksichtigung des Eishockey-Nationaltorwarts Thomas Greiss, Sicherheitslage in Afghanistan

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
1:11 Start der RegPK
1:39 Termine der Kanzlerin

6:53 Impfstoff-Patentfreigabe
– „Der Schutz von geistigem Eigentum ist Quelle von Innovation und muss es auch in Zukunft bleiben. Der limitierende Faktor bei der Herstellung von Impfstoffen sind die Produktionskapazitäten und die hohen Qualitätsstandards, nicht die Patente“ – ist das nicht genau die Idee hinter der Aufhebung des Patentschutzes? Dass andere Länder mit freien Produktionskapazitäten einspringen können? (ab 9:43)

20:55 neues Klimaschutzgesetz
– Energiesektor soll bis 2030 ein Drittel mehr einsparen. Also Kohleausstieg bis 2030 wenn man die neuen Energiesparziele erreichen will? (ab 27:35)
– wo kam das Sparpotenzial nun so schnell her?
– wenn das schon in der Schublade lag, konnte man doch schon längst besser handeln? Wie kann man das angesichts der Klimakrise verantworten?

43:20 Besatzung der Westsahara
– wirken Sie auf die Amerikaner ein, dass diese völkerrechtswidrige Anerkennung der Westsahara als marokkanisches Staatsgebiet zurückgenommen wird? (ab 46:35)
– bleibt die Bundesregierung bei der Haltung, dass Marokko die Westsahara besetzt?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 07. Mai 2021:

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN DEMMER (zu den Terminen der Bundeskanzlerin): Schönen guten Tag! Steffen Seibert hatte Ihnen ja bereits am Mittwoch mitgeteilt, dass es morgen, am Samstagnachmittag, gegen 16 Uhr eine Pressekonferenz der Bundeskanzlerin nach dem EU-Indien-Gipfel geben wird.

Am Montag wird die Bundeskanzlerin virtuell an der 12. Nationalen Maritimen Konferenz in Rostock-Warnemünde teilnehmen und um 14 Uhr eine Rede halten. Aufgrund der anhaltenden Pandemielage wird die Veranstaltung in diesem Jahr hybrid durchgeführt und live aus dem Konferenzzentrum übertragen.

Die 12. Nationale Maritime Konferenz steht unter dem Motto „Wirtschaft braucht MEER“. Sie richtet den Blick auf die auch für die maritime Branche großen aktuellen Herausforderungen wie Globalisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Erwartet werden dort Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Verbänden und der maritimen Wirtschaft, die in Deutschland mit rund 400 000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 50 Milliarden Euro einen ganz bedeutenden Teil der Volkswirtschaft darstellt.

Am Montagabend lädt die Bundeskanzlerin zu einer virtuellen Gesprächsrunde über technologische Innovationen für die Medizin ein. Unter dem Motto „Gamechangertechnologien für den Biotechnologiestandort Deutschland“ wird sie sich mit Expertinnen und Experten über die durch die COVID-19-Impfstoffe bekannt gewordene mRNA-Technologie, die Nanotechnologie und die Zell- und Gentherapie austauschen. Von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern möchte die Kanzlerin erfahren, wie das Potenzial der genannten Technologien künftig noch stärker genutzt und der Wissenstransfer zwischen Forschung, Versorgung und Industrie weiterentwickelt werden können. Neben der Bundeskanzlerin nehmen auch der Chef des Bundeskanzleramts Helge Braun, Bundesforschungsministerin Anja Karliczek, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier teil. Der Termin ist nicht presseöffentlich.

Am Dienstag, den 11. Mai, wird die Bundeskanzlerin in einer Videokonferenz mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften über die wirtschaftspolitischen Herausforderungen der Coronapandemie sprechen. Auch dies ist kein presseöffentlicher Termin.

Ebenfalls am Dienstag wird die Bundeskanzlerin mit Vertretern des Verbraucherzentrale Bundesverband und der Stiftung Warentest zusammentreffen. Dabei werden die wirtschaftliche Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Pandemie sowie die Herausforderungen der digitalen Welt im Zentrum des Austausches stehen. Ich will hier nur einige Stichworte nennen: Algorithmenkontrolle, Umsetzung der Empfehlungen der Datenethikkommission, Fake Shops und last, but not least die Forderung nach einer bundesweiten Offensive für Verbraucherbildung. Auch diese Sitzung wird nicht presseöffentlich sein.

Am Mittwoch wird wie gewohnt um 9.30 Uhr das Kabinett tagen.

Im Rahmen des 3. Ökumenischen Kirchentages wird die Bundeskanzlerin an einer digitalen Dialogveranstaltung teilnehmen. Diese wird am 15. Mai ganztätig auf der Internetseite des Ökumenischen Kirchentages abrufbar sein. Die Veranstaltung trägt den Titel „Zukunft geht nur gemeinsam: Warum Klimaschutz alle Generationen braucht“. Sie behandelt die Themen des Umwelt- und Klimaschutzes unter Berücksichtigung des Themas der Generationengerechtigkeit. Die Bundeskanzlerin wird ein Eingangsstatement halten. Daran wird sich ein Gespräch mit Wissenschaftlern und Vertreterinnen aus der Praxis anschließen. Für Interessierte besteht die Möglichkeit, beim Ökumenischen Kirchentag Fragen zu den Themen schon vor der Veranstaltung einzureichen. Denn die Veranstaltung wird aus terminlichen Gründen vorab aufgezeichnet.

FRAGE DR. RINKE (zur virtuellen Gesprächsrunde über technologische Innovationen für die Medizin): Zum Termin am Montagabend: Sie haben die Minister erwähnt, die daran beteiligt sind. Sind daran auch Firmenvertreter beteiligt, weil es bei der Entwicklung neuer Technologien im Medizinbereich möglicherweise sinnvoll wäre, auch Firmenvertreter einzuladen?

SRS’IN DEMMER: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen. Die Teilnehmerliste ist noch nicht abgeschlossen.

ZUSATZ DR. RINKE: Aber selbst dann, wenn Sie uns keine Namen nennen können, wäre es gut, schon zu wissen, ob Unternehmensvertreter dabei sein werden oder ob es in Anführungszeichen nur Wissenschaftler sein werden.

SRS’IN DEMMER: Es geht ja um den Wissenstransfer zwischen Forschung, Versorgung und Industrie. Da die Liste noch nicht abgeschlossen ist, kann ich sie Ihnen hier noch nicht nennen. Aber gegebenenfalls wird sie, sobald sie feststeht, natürlich nachgereicht werden.

FRAGE JESSEN: Können Sie uns sagen, ob die Frage, ob eine zeitweise Patentfreigabe wirklich ein Hemmnis für wissenschaftliche Forschung wäre, am Montag im Rahmen dieses Treffens diskutiert werden wird?

SRS’IN DEMMER: Ich kann dem Termin nicht vorgreifen. Es kann sein, dass das womöglich ein Thema sein wird. Wie gesagt, kann ich vor dem Termin nicht sagen, worüber genau gesprochen werden wird.

Dass der Patentschutz gerade diskutiert wird, wissen Sie alle. Das war auch hier in der Pressekonferenz Thema. Wir als Bundesregierung haben uns dazu auch schon geäußert. Für den Termin konkret kann ich Ihnen jetzt keine Themenstichworte nennen.

FRAGE GRIESHABER (zur COVID-19-Pandemie): Die Bundesregierung hat sich gestern skeptisch geäußert, was den Vorschlag einer Aufhebung des Patentschutzes angeht. Könnte sich die Bundeskanzlerin vorstellen, dass man in Verhandlungen einen Kompromiss mit den USA zu diesem Thema findet, oder ist sie grundsätzlich gegen eine solche Aufhebung?

SRS’IN DEMMER: Wir haben uns dazu ja gestern schon geäußert, aber ich kann es gern wiederholen. Die Bundesregierung steht hinter dem Ziel einer weltweiten Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen; das ist klar. Deutschland unterstützt auch mit ca. einer Milliarde Euro die COVAX-Initiative mit eben jenem Ziel, dass möglichst viele Menschen auf der ganzen Welt Zugang zu Impfstoff haben.

Derzeit laufen bei der Welthandelsorganisation Diskussionen im Rat für handelsbezogene Aspekte über das Thema der Rechte des geistigen Eigentums. Der US-Vorschlag einer Aufhebung des Patentschutzes für COVID-19-Impfstoffe hat erhebliche Implikationen für die Impfstoffproduktion insgesamt. Der limitierende Faktor bei der Herstellung von Impfstoffen sind aber die Produktionskapazitäten und die hohen Qualitätsstandards, nicht die Patente. Wir arbeiten in vielerlei Hinsicht daran, wie innerhalb Deutschlands, innerhalb der Europäischen Union, aber auch weltweit die Kapazitäten für die Produktion verbessert werden können. Auch die betroffenen Unternehmen tun dies mit großem Engagement. Der Schutz geistigen Eigentums ist Quelle von Innovation und sollte es auch in Zukunft bleiben.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, Sie selbst gestehen ein, dass das Problem die Produktionskapazitäten sind. Die Idee hinter dem Vorschlag einer Aufhebung des Patentschutzes ist ja gerade, dass andere Länder mit freien Produktionskapazitäten einspringen können. Ich verstehe die Logik der Regierung nicht.

SRS’IN DEMMER: Ihre Annahme ist, dass es weltweit so viele freie Produktionskapazitäten gibt. Dazu hat sich, glaube ich, der Gesundheitsminister schon geäußert. Dazu kann sich auch das BMG bestimmt noch sehr kompetent äußern. Grundsätzlich lässt sich das nicht so schnell einfach so umsetzen. Es hat ja auch Monate gedauert, bis die Nutzung des Standortes in Marburg von Pfizer für den Impfstoff von BioNTech funktioniert hat. Es fehlen insgesamt Produktionskapazitäten. Das ist der limitierende Faktor für die Produktion von Impfstoffen, nicht das Thema einer Freigabe von Patenten. Aber vielleicht kann das BMG dazu noch etwas ausführen.

NAUBER: Ich möchte dazu wirklich auf die PK mit Minister Spahn verweisen.

ZUSATZ JUNG: Ich wollte ja auf die Logik des Kanzleramtes eingehen. Sie haben jetzt schon wieder gesagt, die Produktionskapazitäten hierzulande seien ein Problem. Bangladesch, Kanada, Indien, Südkorea und Pakistan haben gesagt, sie könnten sofort loslegen. Die Produktionskapazitäten sind jetzt da. Da muss nicht wie in Marburg etwas Neues gebaut werden.

SRS’IN DEMMER: Ich kann nur darauf verweisen, dass wir als limitierenden Faktor die mangelnden Produktionskapazitäten sehen und nicht die Frage einer Freigabe von Patenten. Dass es uns grundsätzlich ein sehr großes Anliegen ist, dass die ganze Welt mit Impfstoff versorgt werden muss, was vor dem Hintergrund einer globalen Pandemie völlig selbstverständlich ist, zeigt sich ja an unserem großen Engagement für die COVAX-Initiative.

FRAGE BLANK: Frau Demmer, heute Abend ist die Kanzlerin beim Abendessen der Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel in Porto virtuell dabei. Wird sie diese Haltung auch heute Abend vor den Staats- und Regierungschefs vertreten?

SRS’IN DEMMER: Die Themen setzt ja der Gastgeber. Deswegen kann ich den Themen nicht vorgreifen. Aber selbstverständlich findet sich immer eine Gelegenheit, aktuelle politische Themen dort aufzunehmen.

ZUSATZ BLANK: Es ist schon klar, dass das dort besprochen werden soll. Die Frage war ja, ob die Kanzlerin dann auch —

SRS’IN DEMMER: Ich habe hier die Haltung der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin wiedergegeben, und ich sehe keinen Grund, warum sie die jetzt vor Ort ändern sollte.

FRAGE DR. RINKE: Ich würde gerne noch einmal auf eine Frage (zur Patentfreigabe) zurückkommen, die darauf abzielte, ob es Gespräche der Bundesregierung mit der amerikanischen Administration über diesen Biden-Vorschlag gibt. Das wäre die eine Frage.

Ich komme zur zweiten Frage. Es gibt Berichte, wonach die Kanzlerin gestern auch mit Herrn Şahin telefoniert hat. Vielleicht können Sie uns sagen, wie sehr dessen Meinung auch die Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema geprägt hat.

SRS’IN DEMMER: Eine Sekunde! Ich habe gerade eine Nachlieferung zu der Frage (nach der virtuellen Gesprächsrunde über technologische Innovationen für die Medizin) in Bezug auf Unternehmensvertreter erhalten, die ja auch von Ihnen kam, Herr Rinke. – Es sind Unternehmensvertreter dabei, aber die werden wir ja nie im Vorfeld benennen, weil sich das verändern kann. Aber das können wir nachreichen.

Jetzt müssten Sie die aktuelle Frage noch einmal stellen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das war zum einen die Frage nach Kontakten zur US-Regierung, was dieses Thema (der Patentfreigabe) betrifft. Haben die stattgefunden?

Die zweite Frage betraf das Telefonat oder die Schalte zwischen der Bundeskanzlerin und Herrn Şahin. Wie sehr hat die Haltung von BioNTech die Meinung der Bundesregierung geprägt?

SRS’IN DEMMER: Diese Haltung zum Patentschutz ist ja keine neue Haltung. Über solche Telefonate geben wir hier ja grundsätzlich keine Auskunft. Aber ich möchte noch einmal betonen: Diese grundsätzliche Haltung zum Patentschutz ist keine neue. Die ist nicht erst gestern entstanden.

Zum Austausch mit den USA: Wir stehen auf allen Ebenen in regelmäßigem Austausch.

FRAGE JENNEN: Was den Ausbau der Kapazitäten angeht, haben Sie ja gerade auch Europa und Deutschland angesprochen. Wie laufen denn derzeit die Gespräche auf europäischer Ebene und in Deutschland, auch mit Blick auf die USA? Es gibt ja eventuell auch Gespräche darüber, dass man letztendlich die Kapazitäten in Zusammenarbeit mit Pfizer hier in Deutschland ausbaut. Wie laufen diese Gespräche denn?

SRS’IN DEMMER: Wir haben ja eine richtige Taskforce eingerichtet, um Produktionskapazitäten zu erweitern. Das ist das das habe ich eben auch gesagt , woran wir mit großem Engagement arbeiten, die Bundesregierung gemeinsam mit den Unternehmen. Ich kann Ihnen jetzt keine Daten und Zahlen nennen; den Stand der Dinge müsste ich gegebenenfalls nachreichen. Aber vielleicht kann das BMG einspringen.

NAUBER: Ich glaube, die Federführung für die Taskforce liegt beim BMWi.

DR. BARON: Natürlich ist es genau die Aufgabe der Taskforce, mit Herstellern und Unternehmen zu sprechen, und das tut sie ja auch. Man sieht auch, dass das Vernetzen zwischen den Unternehmen und das Herstellen von Kontakten mit den Unternehmen schon erste Früchte getragen hat. Ich möchte hier nur noch einmal daran erinnern, dass es ja mit IDT Biologika in Dessau einen Standort gibt, an dem Produktions- und Abfüllkapazitäten geschaffen werden. Es wurde dort eben ermöglicht, die Impfstoffe von Johnson & Johnson und auch von AstraZeneca abzufüllen und damit mehr Kapazitäten in den Markt zu bringen. Außerdem gibt es die Produktion von Impfstoff von Johnson & Johnson und von BioNTech bei Allergopharma in Reinbeck. Auch das wurde ja begleitet. Daran sehen Sie also: Es geht voran, und wir stehen mit vielen der Hersteller in Austausch und im Kontakt, um immer die Frage zu klären, ob Kooperationen möglich sind und wo auch in Lizenz produziert werden kann. Aber ich kann hier natürlich keine Details einzelner Gespräche nennen.

FRAGE JESSEN: Frau Baron, herrscht bei der WTO bei Abstimmungen zum Beispiel über die zeitweilige Lizenzfreigabe das Einstimmigkeitsprinzip? Könnte also, wenn die EU sich weiterhin oder dauerhaft dagegen sperrt, das Ganze verhindert werden, auch wenn der Rest der Welt dafür wäre, oder sind da Mehrheitsentscheidungen fällig?

DR. BARON: Das müsste ich Ihnen gegebenenfalls nachreichen. Ich weiß nicht, ob das Justizministerium da weiterhelfen kann, weil die Fragen zum Bereich von Patenten und Impfstoffen sozusagen in dem Teilabkommen der WTO behandelt werden, nämlich dem handelsbezogenen Aspekt zum geistigen Eigentum, dem sogenannten TRIPS-Abkommen. In diesen Ausschüssen zum TRIPS-Abkommen wird verhandelt. Dafür liegt die Federführung im Justizministerium.

Ich müsste jetzt also auch nachschauen. Ich kann nicht sagen, mit welchen Stimmverhältnissen da agiert wird.

ZUSATZ JESSEN: Wenn Sie das direkt nachliefern können, tun Sie es, sonst nehme ich gerne eine Nachlieferung.

DR. BARON: Wollen Sie? – Nein, es wird nachgeliefert.

FRAGE HUPPERT: Frau Vick, der Bundesrat beschäftigt sich mit einem Gesetzentwurf. Darin geht es um das Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten. Jetzt gibt es vor allem von muslimischen Verbänden die Furcht, dass dadurch ein Kopftuchverbot quasi durch die Hintertür eingeführt wird. Wie bewertet das denn das BMI?

VICK: Das Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten setzt in allererster Linie die verfassungsrechtliche Pflicht zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität des Staates um. Das bedeutet konkret, dass Beamtinnen und Beamte selbstverständlich weiterhin religiöse Symbole und Kleidungsstücke tragen können, unabhängig von der jeweiligen Religionszugehörigkeit. Nur in einigen Ausnahmefällen kann das Tragen solcher religiösen Kleidungsstücke und Symbole untersagt werden, nämlich dann, wenn der Staat klassisch hoheitlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auftritt oder ihm die Handlung der Beamtinnen und Beamten konkret zugerechnet werden kann. Ansonsten können religiöse Symbolik und Kleidungsstücke selbstverständlich nach wie vor auch von Beamtinnen und Beamten getragen werden.

FRAGE REHER: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium. Frau Prühl, es geht um den sogenannten Härtefallfonds für DDR-Rentnerinnen und -rentner. Wie ist da der aktuelle Stand? Thüringen stellt sich da noch etwas quer. Welches Vorgehen sieht die Bundesregierung jetzt vor? Mit welcher Summe wird dieser Fonds ausgestattet werden?

PRÜHL: Die Bundesregierung hat den Ländern einen Entwurf für ein Eckpunktepapier zu diesem Härtefallfonds übersandt, und über dieses Eckpunktepapier wird gerade diskutiert. Die Gespräche laufen noch; deswegen kann ich zu Details keine Angaben machen.

ZUSATZFRAGE REHER: Mit welcher Summe wird der Fonds ausgestattet sein?

PRÜHL: Das ist Teil der Gespräche, die noch laufen.

ZUSATZFRAGE REHER: Falls Thüringen dabei jetzt nicht mitmachen sollte, wäre das dann gescheitert, oder gibt es dann eine andere Lösung?

PRÜHL: Darüber können wir, glaube ich, jetzt nicht spekulieren. Dem BMAS ist an einer einvernehmlichen Lösung gelegen, und wir möchten gerne den Koalitionsvertrag auch in diesem Punkte umsetzen.

FRAGE LINDNER: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat vorgeschlagen, bis zu 1000 Euro für den Kauf unter anderem von Fahrrädern von der Einkommensteuer absetzbar zu machen. Ist der Vorstoß mit dem BMF abgesprochen? Wie steht das BMF dazu?

DR. PODSTAWSKI: Ich kann vielleicht erst einmal sagen: Nach Ansicht der Bundesregierung können nur mit weitreichenden Maßnahmen der Klimawandel begrenzt und die Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen gesichert werden. Das ist ein wesentliches Ziel der Bundesregierung, dem sich Deutschland auch international verpflichtet hat. Der Umwelt- und Klimaschutz sowie die Begrenzung des Klimawandels sind ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Das Steuerrecht kann hierzu dann eben auch einen Beitrag leisten.

Die Bundesregierung geht jetzt schon mit ihren steuerlichen Maßnahmen die Herausforderungen der CO2-Reduktion entschlossen an. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass die daraus resultierenden Auswirkungen auch sozial gerecht verteilt sind. Neue Ideen zur Förderung des Klimaschutzes werden innerhalb der Bundesregierung selbstverständlich fortlaufend diskutiert.

FRAGE: Ich hätte jetzt ganz gerne doch eine Frage an das Verkehrsministerium zu dem Thema gestellt. Ist das anwesend?

VORS. DETJEN: Das ist, glaube ich, heute nicht anwesend. Wir können es so machen: Formulieren Sie sie, und vielleicht hört man zu und schickt Ihnen die Antwort zu.

ZUSATZFRAGE: Vielleicht können Sie mir ja auch antworten; ich weiß es nicht. Als wie hoch schätzen Sie denn die Umsetzbarkeit dieses Vorschlags noch in der laufenden Legislaturperiode ein?

DR. PODSTAWSKI: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir eben neue Ideen zur Förderung des Klimaschutzes innerhalb der Bundesregierung diskutieren. Wenn das Vorschläge sind, die vom BMVI kommen, dann sollten Sie diese Frage auch an die dortigen Kollegen richten.

VORS. DETJEN: Habe ich es richtig gesehen, dass wir dazu etwas vom Umweltministerium zu hören bekommen?

FICHTNER: Ich will das gern einordnen. Wir diskutieren ja momentan in der Bundesregierung das Klimaschutzgesetz. Dieses Gesetz setzt den Rahmen und macht für alle Sektoren klar, was sie in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu leisten haben. Dieses Gesetz enthält keine Maßnahmen. Das geht manchmal in der Debatte durcheinander. Aber die Schrittfolge für uns ist klar. Strukturiertes Vorgehen ist, erst den Rahmen zu setzen und danach den Wettbewerb der Ideen um die besten Maßnahmen zu führen, um die gegebenen Ziele zu erreichen.

FRAGE REHER: Herr Fichtner, wie zuversichtlich sind Sie denn, dass das Gesetz schon am Mittwoch im Kabinett ist?

FICHTNER: Dazu haben wir uns ja vorgestern auch schon geäußert. Auch der Regierungssprecher hat sich geäußert. Wir haben von wesentlichen Personen dieser Bundesregierung die Aussage gehört, dass sie das am nächsten Mittwoch im Kabinett haben wollen. Deswegen bin ich sehr zuversichtlich.

SRS’IN DEMMER: Ich kann die Bundeskanzlerin noch einmal zitieren: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung.“

FRAGE DR. RINKE: Die Kanzlerin hat heute Morgen gesagt, dass es heute Morgen ein Gespräch über die Sektorenziele gegeben habe, welcher Sektor also welchen Beitrag zusätzlich liefern muss, um die verschärften Klimaschutzziele zu erreichen. Können Sie uns bitte sagen, wie weit man da gekommen ist und ob es jetzt Klarheit gibt, zum Beispiel über die Belastungen der Landwirtschaft oder den Energiesektor?

FICHTNER: Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns am Mittwoch auf höchster Ebene in der Bundesregierung schon auf wesentliche Elemente geeinigt und mit unserem Vorschlag, dem Referentenentwurf, die Ressortabstimmung eingeleitet haben. Seitdem laufen diese Gespräche. Dabei geht es im Wesentlichen darum, wie die gegebenen Gesamtziele auf einzelne Sektoren heruntergebrochen werden. Der Mehrwert ist bei diesem Gesetz ja, dass alle Bereiche Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft genau wissen, was sie zu tun haben und man diese Frage eben nicht mehr auf die lange Bank schieben kann, weil man sich anders als früher nicht mehr einreden kann, dass die anderen Bereiche den Job machen. Diese Klarheit haben wir mit dem Klimaschutzgesetz geschafft und die werden wir auch weiterhin in noch ambitionierterer Form mit dem überarbeiteten Klimaschutzgesetz haben. Diese Gespräche laufen noch. Wie gesagt, wir sind sehr optimistisch, sie bis Mittwoch zu einem guten Ende zu führen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sie haben jetzt noch einmal den Rahmen der Gespräche beschrieben. Ich fragte gezielt danach, ob es in den Gesprächen heute Vormittag einen Durchbruch gegeben hat. Gestern kam ja schon die Nachricht, dass der Energiesektor besonders belastet wird. Das ist vielleicht eine Frage, die sich an Sie und auch an das Wirtschaftsministerium richtet. Ist also der Energiesektor besonders betroffen, und gab es heute Morgen schon Fortschritte?

FICHTNER: Ich kann Ihnen das sagen, was die Ministerin auch am Mittwoch gesagt hat. Wir haben das nicht mathematisch proportional gemacht, sondern wir haben uns die Sektoren auch qualitativ angesehen. Da stellen Sie fest, dass in der Energiewirtschaft auch schnell mehr möglich ist. In Bereichen wie der Gebäudesanierung kann man in den nächsten Jahren nicht ganz schnell schon sehr viel größere Schritte gehen, einfach weil Sie da Restriktionen haben, was Handwerkerverfügbarkeit usw. angeht. Deswegen haben wir das auch qualitativ gemacht und haben da einen aus unserer Sicht fundierten Vorschlag gemacht. Wir haben aber auch großes Verständnis dafür, dass sich die anderen Ressorts das auch noch einmal in Ruhe ansehen wollen.

Was das Gespräch von heute Morgen angeht, auf das Sie anspielen: Da habe ich keinen Rücklauf.

DR. BARON: Ich kann im Grundsatz nicht viel ergänzen. Die Gespräche dazu laufen, eben mit dem Ziel, das Urteil umfassend und vollständig umzusetzen. Dazu gehört das erhöhte Ziel von 65 Prozent Treibhausgaseinsparung bis 2030, und es soll natürlich auch über die Frage der Sektorenziele gesprochen und mit dem neuen Gesetzentwurf eine Auskunft dazu gegeben werden. Wie die Sektorziele dann im Einzelnen aussehen, ist jetzt Gegenstand der Gespräche. Klar ist natürlich, dass auch jetzt schon alle Sektoren im Klimaschutzgesetz benannt sind und sich dann natürlich auch wiederfinden müssen.

FRAGE JUNG: An das BMU und vielleicht auch an das BMWi: Mit dem im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschlag zum Energiesektor soll ja bis 2030 ein Drittel mehr eingespart werden. Wenn man sich jetzt mit Experten und Expertinnen, die der Regierung in Sachen Klimaschutz nahestehen, aber auch mit Personen, die ihr kritisch gegenüberstehen, unterhält, dann sagen die alle, dass das alles nur bedeuten könne, dass der Kohleausstieg viel früher passieren wird, und zwar bis 2030. Ist es auch Ihr Verständnis von diesen neuen Einsparzielen, dass wir den Kohleausstieg massiv nach vorn verlagern?

FICHTNER: Ich würde jetzt für die Jahreszahl 2030 die Hand nicht ins Feuer legen; aber davon, dass es massiv schneller gehen wird, muss man ausgehen. Davon können wir auch ausgehen, und zwar mit Blick auf das europäische Instrument. Wir haben uns auf europäischer Ebene auf ein deutlich erhöhtes Klimaziel festgelegt. Das ist unumkehrbar. Die Umsetzungsinstrumente werden jetzt von der EU-Kommission erarbeitet. Dazu wird auch die Reform des Emissionshandels gehören. Wir hatten damals, als wir das Kohleausstiegsgesetz gemacht hatten, einen Emissionshandels-CO₂-Preis von 20 Euro. Wir sind jetzt bei 50 Euro. Das zeigt: Der Markt nimmt das, was wir hier tun, ernst. Wir gehen davon aus, dass dieser Preis auch weiter steigen wird nach dem nächsten Reformschritt sowieso. Dann werden die Unternehmen sich gut überlegen, wie lange es sich noch lohnt, Kohlekraftwerke zu betreiben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist es auch die Sicht des BMWi, dass der Kohleausstieg massiv schneller gehen wird? Ist es so, wie es das BMU gerade gesagt hat, dass man davon ausgehen muss?

DR. BARON: Ich möchte noch einmal an die Systematik erinnern, die das Kohleausstiegsgesetz hier zugrunde legt. Das Kohleausstiegsgesetz ist der regulatorische Rahmen für den Kohleausstieg und spricht bewusst davon, dass regulatorisch spätestens 2038 der Kohleausstieg erfolgt, dass daneben aber Marktprozesse stattfinden. Diese hat Herr Fichtner beschrieben. Natürlich hängt die Entwicklung von der Entwicklung des CO₂-Preises ab. Wenn der CO₂-Preis steigt, dann wird Kohle unrentabler, und wenn der Markt darauf reagiert, dann ist es ein Marktprozess, der natürlich auch schneller gehen kann. Wie gesagt, diese Systematik hat das Kohleausstiegsgesetz. Das Kohleausstiegsgesetz ist der regulatorische Rahmen. Daneben steht natürlich der Marktprozess.

FRAGE BLANK: Ich hätte noch einmal eine Verständnisfrage an Frau Demmer und bestimmt auch an Frau Baron zum Kabinett am nächsten Mittwoch: Habe ich Sie richtig verstanden, dass am nächsten Mittwoch sozusagen das globalgalaktische Klimaschutzgesetz mit den erwähnten Zielen ins Kabinett kommt und verabschiedet wird? Das Spannende sind ja dann die Einzelheiten bzw. Details bei der Umsetzung; das haben Sie auch angesprochen. Gehen Sie davon aus, dass auch diese Umsetzungsdetails tatsächlich noch bis zur Sommerpause verabschiedet werden? Denn da wird es dann ja sozusagen den Krach geben. Werden die von uns jetzt auch diskutierten Sektorziele schon am Mittwoch im Kabinett konkret eine Rolle spielen?

FICHTNER: Ja, selbstverständlich. Wir finden die Ziele, ehrlich gesagt, auch schon ziemlich spannend. Wenn man sich daran erinnert, wie früher noch darüber gestritten wurde, dann kann man auch erkennen, dass das ein ziemlich großer Schritt ist. Wir hören manchmal Kritik, das seien ja nur Ziele, das bringe nichts. Das sehe ich anders. Sie sehen ja, wie die Industrie sich gerade auf die neue Zeit vorbereitet und wie sich etwa Stahlunternehmen auf klimaverträgliche Produktion umstellen. Das tun die deshalb, weil sie uns glauben, dass wir es ernst meinen. Die Bundesregierung, die Politik, bindet sich mit diesem Gesetz selbst. Alle Bereiche binden sich selbst. Das hat dann auch konkrete gesetzliche Folgen. Darauf stellen sich viele Wirtschaftszweige ein.

Zu Ihrer konkreten Frage: Maßnahmen werden am Mittwoch nicht enthalten sein; das ist auch nicht in der Systematik des Gesetzes angelegt. Sektorenziele können Sie da sehr wohl erwarten.

ZUSATZFRAGE BLANK: Noch einmal zu den Maßnahmen: Die Frage war ja auch: Rechnen Sie damit, dass bis zur Sommerpause zum Beispiel ein neuer CO₂-Preis feststeht?

FICHTNER: Das ist eine Debatte, die stark im politischen Raum geführt wird, in Parteien, in Fraktionen. Wir im Regierungshandeln konzentrieren uns jetzt darauf, den Rahmen richtig zu setzen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Ich möchte aber nicht stehenlassen, dass das hier nicht im politischen Raum stattfinden würde. Das findet ja hier in unserer Sitzung

FICHTNER: Ich sage nur, was in der

ZUSATZFRAGE BLANK: Ich möchte gern wissen: Rechnen Sie bzw. rechnet Ihr Ministerium damit, dass bis zur Sommerpause eine Entscheidung zum Beispiel über einen neuen CO₂-Preis steht?

FICHTNER: Ich kann Ihnen jetzt nicht Interpretationshilfen für Debatten im politischen Raum geben. Ich kann Ihnen aber sagen, woran wir arbeiten: Wir arbeiten im Bundesumweltministerium an einer seriösen Novelle des Klimaschutzgesetzes.

ZURUF BLANK: (ohne Mikrofon; Anfang des Zurufs akustisch unverständlich) Tut mir leid, das wurde nicht beantwortet.

FICHTNER: Sie haben gefragt, womit ich rechne. Ich kann Ihnen nur sagen, woran wir arbeiten.

FRAGE JUNG: Ich habe dazu auch noch eine Verständnisfrage: Wie schafft man es, innerhalb einer Woche ein Drittel mehr Sparpotenzial im Energiesektor zu finden?

FICHTNER: Indem man vorher auf europäischer Ebene richtig gute Arbeit geleistet hat.

ZUSATZ JUNG: Aber dann lag das ja alles schon in der Schublade, dann hat man das ja alles schon gewusst, und trotzdem haben Sie es nicht gemacht. Man kann doch angesichts der Klimakrise gar nicht verantworten, besseres Handeln in der Schublade liegenzulassen.

FICHTNER: Das haben wir auch nicht gemacht. Die Schrittfolge war die: Wir haben 2019 die erste Fassung des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Darin haben wir das Prinzip festgelegt Sektorziele, Nachsteuerungsmechanismus usw. Dann haben wir auf europäischer Ebene nachgelegt und auf europäischer Ebene dafür gesorgt, dass die Ziele angehoben werden. Das ist gerade erst jetzt, im April, zwischen dem Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten fixiert worden. Das wird jetzt erst europäisches Recht.

Normalerweise würden Sie dann erwarten, dass dieses europäische Recht in ein paar Jahren umgesetzt wird, dass also das neue europäische Klimaziel von 55 Prozent was für Deutschland 65 Prozent bedeutet erst in ein paar Jahren deutsches Recht wird. Wir antizipieren das, wir machen das jetzt schon eben weil wir diese Zeit nicht verlieren wollen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das würde ich gerne auch vom BMWi wissen: Wie kann ein Sparpotenzial von einem Drittel in den nächsten 10 Jahren bisher einfach herumgelegen haben?

DR. BARON: Der Minister hat sich ja auch dazu verschiedentlich geäußert. Es gab erfreuliche Entwicklungen in den letzten Wochen. Es gab das neue Klimaziel auf EU-Ebene, das dazu dient, beim Green Deal stärker voranzukommen. Das nehmen wir nun an, und gleichzeitig nehmen wir das Urteil aus Karlsruhe als notwendigen Ansporn, jetzt eben nachzulegen. Vielleicht war die politische Kraft davor nicht da jetzt hat sich das geändert. Das begrüßt Herr Altmaier ausdrücklich und sagt: Dann müssen wir jetzt den Blick nach vorn richten und müssen dieses Urteil eben in Gesetzesform bringen und umfassend und ambitioniert umsetzen. Daran arbeiten jetzt alle Ressorts der Bundesregierung, und das ist ja nur gut für den Klimaschutz.

FRAGE LINDNER: Können Sie die Meldung über die schrittweise Einführung von CO2-freiem Kerosin in diesem Zusammenhang bestätigen?

FICHTNER: Dazu gab es eine gemeinsame Pressemitteilung von mehreren Ministerien, unter anderem vom Verkehrsministerium und von uns. Wir arbeiten daran, dass wir Kerosin auf Basis von erneuerbaren Energien in den Markt bringen. Da ist man noch ganz am Anfang, aber das ist eine sehr vielversprechende Technologie. Wir finden auch, dass strombasierte Kraftstoffe im Luftfahrtbereich sehr gut eingesetzt sind, weil es noch keine bessere Idee gibt, Flugzeuge zu betreiben, als mit Kerosin auf Basis von erneuerbaren Energien. Deshalb haben wir darauf in unserer sogenannten RED-II-Umsetzung auch einen gewissen Fokus gelegt, bei der es um Klimaschutz in unterschiedlichen Tanks geht. Das befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Dazu gibt es auch eine Regulatorik. Wir haben uns jetzt auch gemeinsam mit wesentlichen Akteuren in einer sogenannten Power-to-Liquid- bzw. PtL-Roadmap auf mehr verständigt. Das können Sie in unserer Pressemitteilung im Detail auch nachlesen.

FRAGE BLANK: An Frau Demmer: Rechnen Sie damit, dass Anfang der Sommerpause noch konkrete Einigungen innerhalb der Bundesregierung und mit den Fraktionen über eine Anhebung des CO2-Preises oder über einen geänderten Lauf der angestrebten Anhebungen des CO2-Preises hergestellt werden?

SRS’IN DEMMER: Ich kann den Ausführungen von Herrn Fichtner eigentlich nichts hinzufügen. Ich kann noch einmal die Kanzlerin zitieren: Das Klimaschutzgesetz soll möglichst noch in der nächsten Woche durch das Kabinett gehen; daran arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck ich erzähle Ihnen hier aber nichts Neues. Die nationalen Ziele für 2030 sollen auf 65 Prozent Treibhausgaseinsparungen erhöht werden, und Treibhausgasneutralität soll für Deutschland schon 2045 erreicht werden. Dazu müssen die Sektorziele angepasst werden. Das hat die Bundeskanzlerin gestern auch im Klimadialog gesagt.

ZUSATZFRAGE BLANK: Dann würde ich festhalten, dass noch völlig offen bleibt, wie das alles erreicht werden soll und ob das im Sommer erreicht werden kann?

SRS’IN DEMMER: Ich glaube, Herr Fichtner hat sehr ausführlich beschrieben, wie der Prozess jetzt laufen soll. Ich kann dem keine neuen Informationen hinzufügen.

FRAGE: Ich hätte eine Nachfrage zu dem, was Sie gesagt haben, Frau Baron: Sie haben die gesagt, es habe die politische Kraft gefehlt, um ambitioniertere Ziele zu erreichen. Mögen Sie mir erläutern, wessen politische Kraft da gefehlt hat? Nach meinem Verständnis ist das ja Regierungshandeln.

DR. BARON: Ja, natürlich, und wir haben ja mit dem Klimaschutzgesetz Pflöcke auf unserem Weg bis 2030 eingeschlagen und haben auch in der Vergangenheit schon ambitionierte Ziele gehabt. Dann kam die Debatte auf der europäischen Ebene zum Green Deal, die Herr Fichtner geschildert hat, die die Ziele noch einmal erhöht und verschärft hat und damit auch eine neue Faktenlage für die Regierung geschaffen hat, die nun noch einmal mit dem Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts verstärkt wurde. Aus all diesen Faktoren zusammen richten wir jetzt den Blick nach vorn und legen eben noch einmal ambitionierte Ziele vor, um diese Maßnahmen voranzutreiben. Für alles, was Sie tun, brauchen Sie politische Mehrheiten, und das Klimaschutzgesetz ist mit großer Mehrheit im Parlament beschlossen worden. Dazwischen gab es eben andere Entwicklungen auf europäischer Ebene, und die wollen wir jetzt abbilden.

ZUSATZFRAGE: Und wo hat da Ihrer Meinung nach die Kraft gefehlt?

DR. BARON: Wie gesagt, Sie können immer nur das verabschieden, für was Sie Mehrheiten finden. Die Zielsetzungen entwickeln sich mit Entwicklungen auf europäischer Ebene und mit Technologieentwicklungen, die ja nicht aufhören, sondern die weitergehen, ja auch weiter. Jetzt haben wir, sage ich einmal, zwei relevante Entwicklungen: Das ist zum einen das Klimaschutzziel auf europäischer Ebene und das ist zum anderen das Bundesverfassungsgerichtsurteil. Damit gibt es jetzt den notwendigen Schubs, um dieses Gesetz noch einmal anzupacken.

FICHTNER: Ich möchte noch einmal kurz daran erinnern, dass das europäische Klimaziel auch nicht vom Himmel gefallen ist, sondern dass das etwas ist, das wir im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft massiv vorangetrieben haben. Da ist es nämlich gelungen, dass wir alle Mitgliedstaaten für das höhere Klimaziel an Bord bekommen haben. Was Sie jetzt erleben, ist die Folge davon.

Weil ich das zum Teil auch anders lesen musste: Wir bewegen uns mit dem, was wir jetzt tun, synchron mit der europäischen Ebene.

FRAGE DR. RINKE: An Frau Baron: Es gibt aus der Wirtschaft Klagen die gab es früher schon einmal, aber jetzt mit den verschärften Klimaschutzzielen gibt es sie wieder , dass die deutsche Industrie benachteiligt würde, weil man über europäische Selbstverpflichtungen oder Vorgaben hinausgehe. Teilen Sie diese Sorge, dass es durch die neuen Ziele quasi ein Ungleichgewicht, eine Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU geben kann, oder teilen Sie das nicht?

DR. BARON: Ganz klar ist, dass wir mit unseren Klimaschutzbemühungen nicht das eine oder das andere wollen. Vielmehr muss es darum gehen das macht Minister Altmaier ja auch immer deutlich , Klimaschutz und Wirtschaft zu versöhnen; nur dann wird dieses Projekt Erfolg haben und wird die Energiewende auch Nachahmer finden. Genau deshalb ist es wichtig, die Wirtschaft bei dieser Transformation zu begleiten. Das tun wir mit einer Anzahl an Maßnahmen und Programmen. Ich nenne das Beispiel Wasserstoff: Da wurden mit sieben Milliarden Euro national plus zwei Milliarden Euro international für Wasserstoffprojekte ja schon im letzten Konjunkturpaket Pflöcke eingeschlagen. Das zeigt eben: Diese Finanzmittel sind nötig, um Klimaschutz voranzutreiben, und die brauchen wir in Zukunft natürlich auch. Wir brauchen also Unterstützung für die Transformation der Wirtschaft. Es ist ein gemeinsamer Weg, der da gegangen werden muss.

FRAGE JESSEN: Frau Demmer, geht auch die Bundeskanzlerin davon aus, dass zur Erreichung der Ziele ein Kohleausstieg oder die Vollendung des Kohleausstiegs vor 2038 möglich und nötig ist?

SRS’IN DEMMER: Ich glaube, BMWi und BMU haben den Prozess den regulatorischen Anteil des Gesetzes, die Marktsteuerung, die möglicherweise einsetzt jetzt wirklich detailliert beschrieben. Wir konzentrieren uns aktuell darauf das hat Herr Fichtner auch ausgeführt , einen fundierten Rahmen und ein neues Zielgerüst für die nächsten Jahrzehnte vorzulegen. Das ist die Priorität, die wir für sinnvoll halten.

Darauf aufbauend können wir dann den besten und fairsten Weg zum gegebenen Ziel finden. Das Instrument des Klimaschutzgesetzes enthält ja keine Maßnahmen, sondern eben den Rahmen, so wie Herr Fichtner das gerade erklärt hat. Es ist ja nun keine triviale Aufgabe, diesen Rahmen zu setzen. Unsere Aufgabe ist es, Ziele zu setzen, die ambitioniert und erreichbar sind, und wir orientieren uns dabei an wissenschaftlichen Erkenntnissen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ein Rahmen enthält Eckpunkte, und als einen davon hat Herr Fichtner eben auch den Kohleausstieg genannt. Die Kanzlerin als Person und Institution hat ja eine besondere Expertise in Umweltfragen. Deshalb halte ich die Frage für legitim: Hält auch sie ein Vorziehen des Kohleausstiegs vor 2038 für notwendig und für möglich?

SRS’IN DEMMER: Auch ich halte Ihre Frage für legitim; ich habe die Legitimität Ihrer Frage in keinster Weise infrage gestellt. Ich glaube nur, dass die beiden Kollegen sie ausführlich beantwortet haben und ich dem nichts hinzufügen kann.

FRAGE BUSCHOW: Wie beurteilt das Auswärtige Amt die Ankündigung des Königreichs Marokko, wegen der Differenzen um den Westsaharakonflikt und die Libyen-Konferenz seinen Botschafter aus Berlin zurückzurufen?

ADEBAHR: Wir wurden über den Rückruf der marokkanischen Botschafterin nach Rabat vorab durch die marokkanische Seite leider nicht vorab informiert. Da muss man sagen: Das ist schon eher ungewöhnlich und aus unserer Sicht auch kein sehr geeignetes Verfahren, um eine diplomatische Krise beizulegen. Wir kennen im Moment die Gründe nicht, die wirklich dazu geführt haben, und haben deshalb die marokkanische Seite schon gestern direkt um eine Erklärung für dieses Vorgehen gebeten.

Was das Kommuniqué betrifft, das das marokkanische Außenministerium veröffentlicht hat, so sehen wir es so, dass die darin erhobenen Vorwürfe und auch die Wortwahl jeder Grundlage entbehren und wir diese Vorwürfe auch nicht nachvollziehen können. Diese jüngste Entwicklung ist auch insofern besonders bedauerlich, als wir uns in den letzten Wochen gegenüber der marokkanischen Seite sehr um einen konstruktiven Dialog und um eine Beilegung der Krise bemüht haben. Aus unserer Sicht ist es natürlich weiterhin im Interesse beider Länder, eine breite diplomatische Beziehung fortzuführen, und dazu waren wir eben auch in den vergangenen Wochen mit der marokkanischen Seite in Austausch. Jetzt müssen wir einmal schauen, welche Erklärung von der marokkanischen Seite für diese Maßnahme kommt.

FRAGE DR. RINKE: Frau Adebahr, eine Nachfrage zu Gesprächen, die die Bundesregierung mit EU-Partnern und möglicherweise mit der US-Regierung führt, weil die Anerkennung der Westsahara als marokkanisches Gebiet ja offenbar einer der Auslöser dieser Verstimmung sein kann. Wir haben bei anderen Botschafterrückzügen oder -ausweisungen ja auch erlebt, dass es teilweise eine europäische Solidarität gibt. Sucht die Bundesregierung hier die Unterstützung der anderen EU-Partner?

Gibt es Gespräche mit der amerikanischen Regierung, auf die marokkanische Regierung einzuwirken?

ADEBAHR: Gespräche mit der amerikanischen Regierung, um auf die marokkanische Regierung einzuwirken?

ZUSATZ DR. RINKE: Genau!

ADEBAHR: Ich kann Ihnen sagen, was unsere Haltung zur Westsahara-Frage betrifft. Diese ist aus unserer Sicht unverändert und wird auch so bleiben.

Wir sind natürlich auf EU-Ebene zu vielen außenpolitischen Fragen im Kontakt und sprechen auch immer wieder mit der US-Seite über verschiedene Fragen. Insofern ist das eine Maßnahme, die uns gestern durch die marokkanische Seite bekannt wurde. Wir müssen jetzt erst einmal schauen, welche Antwort wir bekommen, warum dieser Schritt von dort vollzogen wurde. Dann sehen wir weiter. Unsere Haltung und auch die Haltung vieler europäischer Partner zur Frage des Status der Westsahara ist jedenfalls unverändert.

FRAGE JUNG: Joe Bidens Vorgänger, Herr Trump, hat die Besatzung Marokkos quasi anerkannt und zum Staatsgebiet Marokkos erklärt. Wirken Sie eigentlich auf die Amerikaner ein, dass diese völkerrechtswidrige Anerkennung zurückgenommen wird?

Bleibt die Bundesregierung dabei, dass Marokko die Westsahara besetzt?

ADEBAHR: Wie schon gesagt: Unsere Haltung dazu ist unverändert. Nach der Entscheidung der Trump-Administration, ihre Haltung dazu zu verändern, haben wir ich glaube, sogar hier an diesem Ort sehr deutlich gemacht, dass wir diesen Schritt, den die Trump-Administration gegangen ist, nicht nachvollziehen. Nach unserer Rechtsauffassung das ist auch weiterhin die Rechtsauffassung in den Vereinten Nationen ist der Status der Westsahara ungeklärt. Gegenstand des Verhandlungsprozesses, den es unter VN-Ägide gibt, ist es, eben diesen abschließend zu definieren.

Wir haben kurz vor Weihnachten, als diese Frage schon einmal virulent war, eine Sicherheitsratsbefassung eingeleitet, um unsere Rechtsauffassung ich glaube, diese ist allgemein und auch den amerikanischen Kolleginnen und Kollegen bekannt noch einmal deutlich zu machen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es gibt eine neue Administration, die nicht „Trump“ heißt. Sie bewerten dieses Vorgehen der Trump-Administration als nicht nachvollziehbar. Wirken Sie auf die Biden-Administration ein, den Schritt dieser einseitigen Anerkennung zurückzunehmen?

ADEBAHR: Das muss die Biden-Administration entscheiden. Ich denke, die Administration weiß, wie unsere Haltung ist. Das haben wir auch in Gesprächen deutlich gemacht.

FRAGE REITSCHUSTER: Eine Frage an Frau Demmer und an Frau Vick. Der Eishockey-Nationaltorwart Thomas Greiss wurde aus der Nationalmannschaft mit der Begründung entlassen, dass er auf Instagram einen Kondolenzpost für einen rechtskonservativen US-Radiotalker geteilt hat. Wie sehen Sie das im Hinblick auf die Meinungsfreiheit? – Danke.

SRS’IN DEMMER: Mir ist der Sachverhalt nicht bekannt. Deswegen würde ich an das Sportministerium verweisen.

VICK: Mir ist der Sachverhalt auch nicht bekannt. Aber ich kann Ihnen natürlich ganz grundsätzlich sagen, dass es dem Sport freisteht, seine Personalentscheidungen zu treffen. Die Autonomie des Sports gilt. Ansonsten kann ich dazu nichts sagen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Wie sehen Sie das aber generell bei Sportlern? Halten Sie es für eine Gefährdung der Meinungsfreiheit, wenn man wegen eines Instagram-Retweets seine Position in der Nationalmannschaft verlieren kann?

VICK: Wie ich Ihnen gerade schon gesagt habe, kommentieren wir Entscheidungen von Sportverbänden nicht. Es steht den Sportverbänden frei, ihre Personalentscheidungen zu treffen.

SRS’IN DEMMER: Herr Reitschuster, ganz allgemein ist Ihnen ja bekannt, wie wichtig das Grundrecht auf Meinungsfreiheit für diese Bundesregierung ist. Aber wir können hier ganz schlecht über einen Tweet reden, den wir alle nicht kennen und deswegen auch nicht einordnen können.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das BMVg. Herr Collatz, die USA haben heute angekündigt, ihre Truppen in Afghanistan mit B-52-Bombern und F18-Kampfjets zu verstärken. Der amerikanische Verteidigungsminister hat gesagt: Der Abzug läuft nach Plan, aber in einem „sehr feindlichem Umfeld“. Wie schätzt die Bundesregierung denn die Sicherheitslage vor Ort ein? Was bedeutet das für die deutschen Soldaten?

COLLATZ: Gerade was die Sicherheit in Afghanistan angeht, stimmen wir uns natürlich regelmäßig und kontinuierlich mit unseren Alliierten ab. Das Bild, das die Amerikaner zeichnen, deckt sich mit unserem. Wir haben uns schon immer genau in die Richtung geäußert auch die Ministerin hat das verdeutlicht , dass wir damit rechnen, dass sich im Zuge der Abzugsbemühungen die Sicherheitslage noch einmal verändern könnte.

Die Amerikaner haben dem auf ihrer Seite mit entsprechenden Reaktionen Rechnung getragen, und auch wir tun das ja. Wir verstärken unsere Truppen, haben weitere Fähigkeiten eingebracht und unsere Reaktionsfähigkeit erhöht. Das muss man zu einem Gesamtbild zusammenfügen. Es handelt sich um einen Einsatz das wissen wir alle , der nicht nur von einer Nation alleine gestaltet wird, sondern von vielen Nationen. Alle leisten ihren Beitrag, und die Rollen sind dort abgestimmt. Das muss man so sehen, dass wir uns untereinander abstimmen – sowohl was das Lagebild als auch was die Reaktion angeht.

ZUSATZFRAGE: Können Sie uns Näheres zu den Benchmarks des deutschen Abzugs erläutern? Gibt es schon so etwas wie einen Endtermin? Wissen Sie, bis wohin bestimmte Kräfte wieder zurückverlegt worden sein sollen?

COLLATZ: Hierzu gibt es keine neuen Daten, die ich Ihnen liefern kann. Nach wie vor gehen wir nach den Vorgaben des stärksten Partners im Einsatz den Amerikanern davon aus, dass wir spätestens im September das Land militärisch nicht weiter unterstützen werden. Die weitere Unterstützung ist ja noch abseits des Militärischen zu beobachten. Dazu laufen auch Gespräche, zu denen ich mich aber nicht äußern kann.

Wir haben auch veröffentlicht, dass es auf operativer Ebene durchaus Prüfaufträge an die beteiligten Nationen gibt, einmal zu schauen, welche früheren Abzugstermine möglich sind und unter welchen Bedingungen diese realisiert werden können. Diese Prüfungen laufen unverändert. Weitere Daten kann ich Ihnen nicht nennen.

FRAGE JESSEN: Können Sie uns etwas dazu sagen, nach welchen sagen wir es einmal so Archivregeln und Verfahren dokumentiert wurde, welche afghanischen Ortskräfte über die Gesamtdauer des Einsatzes für die Bundeswehr gearbeitet haben?

COLLATZ: Genaue Daten kann ich Ihnen dazu nicht nennen. Ich kann Ihnen sagen, dass es Aufbewahrungsregelungen allgemeiner Art gibt. Dahinter stehen auch datenschutzrechtliche Aspekte. Es heißt ja das wissen Sie , dass das Datenschutzrecht vorsieht, dass personifizierbare Daten in den Archiven nur über einen bestimmten Zeitraum hinaus aufbewahrt werden dürfen. Dem tragen wir natürlich Rechnung. Das hat natürlich auch Einfluss darauf, inwieweit und wie genau wir archivieren und nachvollziehen können, inwieweit unser Anteil der Beteiligung von Ortskräften registriert werden kann.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet, dass es unter Umständen nicht möglich wäre, über den gesamten Zeitraum der Einsatzdauer jetzt noch rückblickend Einblick zu haben, weil aus datenschutzrechtlichen Gründen möglicherweise früher erhobene Daten nicht mehr vorliegen. Darf ich das so verstehen?

COLLATZ: Ich kann das nicht konkret bestätigen, kann das aber zum derzeitigen Zeitpunkt auch nicht ausschließen.

FRAGE JUNG: Hat man, als es noch ein Kampfeinsatz der Bundeswehr war, auch auf afghanische Ortskräfte gesetzt, über die man jetzt keine Statistiken mehr hat?

COLLATZ: Sie spielen darauf an, wie wir nach Beendigung des militärischen Anteils dieses Einsatzes mit Ortskräften umgehen wollen. Ich kann dazu nur sagen, dass seitens der Bundeswehr die gleichen Bestimmungen wie für alle anderen Beteiligten Ressorts gelten, die auch Ortskräfte beschäftigt haben und dort Verträge eingegangen sind. Die Regularien sind eindeutig festgelegt: Jeder Mensch, der dort einen Vertrag gezeichnet hat, kann bis zu zwei Jahre nach Beendigung des Verhältnisses noch einen Antrag stellen und anerkennen lassen, dass er sich in einer Bedrohungssituation befindet. Das ist unverändert gültig. Weiter zurückliegende Dinge sind in dem Zusammenhang von dem festgelegten Verfahren nicht zu betrachten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Weil Sie gerade andere Ministerien ansprechen, vielleicht eine Lernfrage an das BMZ: Haben Sie auch keine Zahlen, was die Gesamtzahl Ihrer afghanischen Ortskräfte für den gesamten Afghanistaneinsatz angeht? Das Verteidigungsministerium meint ja, nur ein paar Jahre zurückzugehen.

WICKERT: Ich habe keine aktuellen Zahlen dabei. Wenn ich welche habe, könnte ich sie nachliefern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage war: Wie viele afghanische Ortskräfte hat Ihr Ministerium während des gesamten Afghanistaneinsatzes beschäftigt?

VORS. DETJEN: Ist notiert. Dann haben wir noch eine Nachlieferung.

ZIMMERMANN: Das geht auch schnell und ist unspektakulär: Ich kann bestätigen, dass in dem genannten Ausschuss in Bezug auf das TRIPS-Übereinkommen Einstimmigkeit erforderlich ist.

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