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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 12. Mai 2021

Themen: Amoklauf in der russischen Stadt Kasan, Raketenangriffe auf Israel, Kabinettssitzung (Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes, Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen im Libanon, Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo, Formulierungshilfe für den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung, Abschlussbericht des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie, Entwurf eines Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, mögliche weitere EU-Operation auf dem Mittelmeer, Deutscher Fußball-Bund, COVID-19-Pandemie

0:00 Preroll
1:12 Beginn
2:41 Eingangsstatements zu Kasan & Hamas-Raketenangriffen

Naive Fragen zu:
4:25 Nahost
– zu der Verurteilung des Terrors der Hamas und der Raketen würde ich gerne wissen, wie Sie denn die Luftangriffe der Israelis auf Gaza beurteilen. Verurteilen Sie die auch?
– Heißt das, Sie verurteilen die Luftangriffe auf Gaza nicht, wo ein Wohnhaus getroffen wurde und wo Kinder gestorben sind?
– dass die Reaktion der Israelis auf Raketen richtig ist, ist ja klar. Sie haben gerade aber auch das Völkerrecht angesprochen, und da gibt es ja auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Halten Sie die Luftangriffe auf Wohngebiete in Gaza als Reaktion auf die Raketenangriffe für verhältnismäßig? (ab 17:16)

20:11 Bericht aus dem Kabinett

32:40 Armut- und Reichtumsbericht
– Sie hatten die Vermögensungleichheit angesprochen und dass man diesbezüglich noch besser werden muss. Die Ungleichheit in Deutschland ist ja so krass und so massiv wie in keinem anderen europäischen Land. Was gedenken Sie konkret zu tun? Wiedereinführung der Vermögenssteuer, eine echte Erbschaftssteuer? Was sind die Ideen?
– Das kann ich auch nur empfehlen. Nennen Sie uns doch einmal eine konkrete Maßnahme, wie Sie die Vermögensungleichheit noch in dieser Legislaturperiode angehen wollen. Eine.

42:20 DFB
– Wie bewerten Sie den angekündigten Rückzug der DFB-Spitze?
– Aber der DFB droht ja gerade jetzt vor der Europameisterschaft im Chaos zu versinken. Finden Sie die Lösung, die jetzt angestrebt wird es geht ja nicht nur um den Präsidenten, sondern auch um den Vizepräsidenten, den Generalsekretär, den Schatzmeister , hilfreich für einen Neustart dieses bedeutenden Sportverbandes?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 12. Mai 2021:

STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, ich möchte zunächst auf die gestrige schreckliche Gewalttat in der russischen Stadt Kasan eingehen. Die Bundeskanzlerin und die Mitglieder der Bundesregierung sind bestürzt über den Amoklauf eines jungen Mannes, der schwer bewaffnet in eine Schule eindrang und dort mindestens zehn Leben auslöschte. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Ermordeten. Wir denken auch an die zum Teil schwer Verletzten, die jetzt in den Krankenhäusern von Kasan behandelt werden. Wir hoffen, dass sie rasch und vollständig genesen können.

Dann würde ich gerne über die derzeitigen Raketenangriffe auf Israel sprechen. Die Hamas und mit ihr verbündete extremistische Gruppierungen haben Israel seit Montag mit mehr als 1000 Raketen angegriffen. Ihr Ziel ist es, wahllos und willkürlich Menschen zu töten. Die Menschen in Israel müssen Schutzräume aufsuchen. Mehrere haben in diesen Raketenangriffen schon ihr Leben verloren. Es sind übrigens genauso jüdische wie arabische Bürger des Staates Israel. Die Bundesregierung verurteilt diese fortdauernden Raketenangriffe aus dem Gazastreifen auf israelische Städte auf das Schärfste. Diese Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen. Israel hat das Recht, sich im Rahmen der Selbstverteidigung gegen diese Angriffe zu wehren.

Dann hätte ich viel aus dem Kabinett zu berichten.

VORS. WEFERS: Wollen wir erst einmal das Thema Israel besprechen? Das wird, glaube ich, relativ ausführlich, wenn ich mir hier die Interessenlage anschaue.

STS SEIBERT: Das Kabinett hat aber heute auch wichtige Beschlüsse gefasst; nicht, dass wir sie ganz vergessen.

VORS. WEFERS: Ja, wir haben hier ja heute Vormittag auch schon wichtige Beschlüsse vorgetragen bekommen. Aber ich schlage wirklich vor, wir bleiben erst einmal bei Israel, Palästina und Gaza.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, zu der Verurteilung des Terrors der Hamas und der Raketen würde ich gerne wissen, wie Sie denn die Luftangriffe der Israelis auf Gaza beurteilen. Verurteilen Sie die auch?

STS SEIBERT: Sie haben mich sicherlich gerade gut gehört: Israel hat das Recht, sich im Rahmen der Selbstverteidigung gegen diese fortwährenden Raketenangriffe aus dem Gazastreifen zu wehren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Heißt das, Sie verurteilen die Luftangriffe auf Gaza nicht, wo ein Wohnhaus getroffen wurde und wo Kinder gestorben sind?

STS SEIBERT: An einem Tag wie heute ist unsere Haltung sehr klar: Die terroristischen Raketenangriffe auf Israel müssen aufhören. Das ist das, was jetzt passieren muss, damit insgesamt nicht noch mehr Menschen sterben.

Natürlich ist jeder Mensch, der stirbt, ein Mensch, um den man trauern muss. Aber es gibt eben Ursache und Wirkung, und das habe ich hier benannt.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte ganz gerne gewusst, ob es Kontakte mit der israelischen Regierung gibt. Hat die Bundeskanzlerin mit Herrn Netanjahu oder möglicherweise der Außenminister mit seinem israelischen Kollegen telefoniert? Wenn ja, wirkt die Bundesregierung dabei auch auf die israelische Seite mäßigend ein?

BURGER: Ja, wir stehen schon seit dem Wochenende auf verschiedenen Ebenen in intensivem Kontakt mit unseren Partnern in der Region. Der Außenminister hat mit seinem jordanischen Kollegen gesprochen. Er steht auch mit seinem israelischen Kollegen in dauerndem Austausch. Es sind auch noch weitere Telefonate geplant. Natürlich ist das Ziel dieser Gespräche, zu eruieren, wie wir zu einer Beruhigung der Lage beitragen können.

STS SEIBERT: Ich will vielleicht noch ganz kurz hinzufügen: Natürlich wirft dieser aktuelle Gewaltausbruch ein Schlaglicht auf einen Konflikt, der seit Jahrzehnten ungelöst ist. Es bleibt geboten, dass sich beide Parteien in einen Dialog begeben, um eine friedliche Lösung dieses Konflikts zu erreichen; das ist und bleibt unsere Überzeugung. Eine friedliche und langfristige Lösung wird es nur mit einem verhandelten Abkommen geben. Nur das kann beiden Seiten Israel wie Palästinensern Sicherheit und Stabilität geben. Aber an einem Tag wie heute das wiederhole ich , nach drei Tagen oder zweieinhalb Tagen fortdauernder terroristischer Raketenangriffe, muss auch klar sein, dass wir das ganz streng verurteilen.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, Herr Burger, die Vizebürgermeisterin von Jerusalem sagt, die Kritik von Heiko Maas an Israel sei höchst unanständig. Weiter sagt sie, es sei unanständig, wenn man so tue, als stehe Israel in der Schuld, und Deeskalation von beiden Seiten fordere. Wie stehen Sie zu dieser Kritik aus Israel?

BURGER: Ich glaube, der Außenminister hat in den vergangenen Tagen keine Kritik an Israel geübt. Die Äußerungen, auf die Sie anspielen, beziehen sich, glaube ich, auf eine Äußerung, die der Vizebürgermeisterin vielleicht etwas verspätet vorgelegt wurde.

Der Außenminister hatte sich am Montagnachmittag in Brüssel am Rande des EU-Außenministertreffens geäußert, in einer Situation noch vor den Raketenangriffen in Gaza. Dabei ging es sehr intensiv um die Situation in Ostjerusalem zu diesem Zeitpunkt und die Frage, welche Beiträge die verschiedenen Seiten zu diesem Zeitpunkt dazu leisten konnten, die Situation nicht weiter eskalieren zu lassen. Es gab zu diesem Zeitpunkt beispielsweise auch Gespräche über die Frage, an welcher Stelle Demonstrationszüge verlaufen sollen. Das fand also in einem ganz bestimmten Kontext statt.

Kurze Zeit später, am Montagabend, begannen dann die Raketenangriffe der Hamas. Am Montagabend hat sich der Außenminister dann sehr, sehr deutlich dazu geäußert und klargemacht, dass diese Raketenangriffe der Hamas durch nichts zu rechtfertigen sind und sofort aufhören müssen. Er hat von einer sinnlosen Eskalation der Situation durch die Hamas gesprochen. Da hat sich, glaube ich, die Situation in der Zwischenzeit einfach geändert.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: So, wie es die „BILD“ schreibt, bezieht sich das, wenn das stimmt, explizit auf diesen Tweet von 21 Uhr, den Sie erwähnt haben. Die bezieht das also explizit darauf.

Aber lassen Sie es mich noch einmal kurz umformulieren: Hat die Bundesregierung Verständnis dafür, dass man in Israel sehr sensibel ist, wenn in Deutschland so viel Sympathie für die Angriffe geäußert wird und wenn es immer heißt, man müsse es verurteilen, wenn sich Israel wehre? Herr Seibert, wie sieht das auch die Bundeskanzlerin?

BURGER: Der Außenminister hat sich wirklich völlig unmissverständlich geäußert, zuletzt noch einmal gestern Abend am Rande seines Besuchs in Rom. Er hat völlig klargemacht, bei wem die Verantwortung für diese Eskalation liegt, nämlich bei der Hamas, die diese Eskalation willkürlich und aus unserer Sicht völlig sinnlos herbeigeführt hat; da gibt es überhaupt kein Vertun.

STS SEIBERT: Ich denke, die Bürgerinnen und Bürger Israels wissen, dass die Sicherheit Israels für die Bundesregierung nicht verhandelbar ist und dass diese Sicherheit des israelischen Staates für uns ein ganz entscheidender Teil unserer Außenpolitik ist und immer war. Das schließt nicht aus, dass wir und die israelische Regierung zu einzelnen Maßnahmen der israelischen Regierung unterschiedlicher Meinung sein können. Aber in diesem Fall, und deswegen habe ich das ja vorhin so klar gesagt, in dem sich Israel unter Dauerbeschuss durch Raketen aus dem Gazastreifen befindet, ist ganz klar, dass wir das verurteilen und dass das aufhören muss.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Seibert, gilt das Prinzip der Selbstverteidigung auch für die Palästinenser in ihrem Kampf gegen die israelische Besatzung?

STS SEIBERT: Ich habe davon gesprochen, dass wir uns wünschen, und zwar seit vielen Jahren, dass es zu einem Dialog und zu einem Prozess kommt, der die Bedürfnisse und Interessen der palästinensischen Seite ebenso berücksichtigt und der dazu führt, dass es zwischen beiden Seiten ein ausgehandeltes Abkommen gibt; denn das ist für beide Seiten der Garant für langfristige Stabilität und Sicherheit.

Hier haben wir es jetzt das kann ich nicht „Selbstverteidigung“ nennen mit fortwährenden, über drei Tage andauernden tausendfachen Abschüssen von Raketen aus dem Gazastreifen auf die israelische Zivilbevölkerung zu tun, vollkommen wahllos und mit der Absicht, zu töten. Dazu haben wir ganz klar unsere Haltung ausgedrückt.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Die Frage war, ob es ein generelles Prinzip der Selbstverteidigung gibt. Haben die Palästinenser also generell das Recht, sich zu verteidigen, auch wenn das heute nicht der Fall ist?

BURGER: Ich glaube, es ist in der derzeitigen Situation, über die wir sprechen, tatsächlich entscheidend, auf das hinzuweisen, was Herr Seibert gesagt hat: Das, was die Hamas getan hat, hat absolut nichts mit Selbstverteidigung zu tun, sondern das ist eine willkürliche Eskalation. Die Hamas hat ein Ultimatum gestellt und dann angefangen, willkürlich Raketen auf Zivilisten abzuschießen. Das hat mit Selbstverteidigung überhaupt nichts zu tun.

Für eine völkerrechtliche Grundsatzdiskussion ist dies, glaube ich, nicht der richtige Ort. Im Völkerrecht gilt grundsätzlich, dass das Selbstverteidigungsrecht einem Staat zusteht, der Opfer eines bewaffneten Angriffs ist. Ich glaube, alles Weitere führt hier in dieser Regierungspressekonferenz zu weit.

FRAGE NEHLS: Werden die mutmaßlichen Ursachen das Verbot palästinensischer Wahlen in Jerusalem und die Zwangsräumung palästinensischer Häuser für rechtsstaatlich einwandfrei gehalten? Das ist an Herrn Seibert oder Herrn Burger adressiert.

STS SEIBERT: Über die Situation in Ostjerusalem bzw. die Sorge über Räumungen von Häusern in Ostjerusalem, die von Palästinensern bewohnt werden, haben wir hier ja bereits gesprochen. Wie Sie wissen, steht dazu ein Urteil des Obersten Gerichtshofs Israels aus; das wird also auch in Israel intensiv diskutiert. Wir werden uns mit großem Interesse die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs anschauen. Weiter möchte ich dazu hier keine Stellung nehmen.

FRAGE CLEMENT: An Herrn Seibert: Plant die Bundesregierung, in diesem Konflikt jetzt eine aktivere Vermittlerrolle einzunehmen, etwa im Rahmen des Münchner Formats mit Jordanien, Ägypten und Frankreich?

BURGER: Dieses Format ist im vergangenen Jahr ja von Außenminister Maas gemeinsam mit seinen französischen, jordanischen und ägyptischen Amtskollegen geschaffen worden, um zu versuchen, den Stillstand, den es in den Bemühungen um einen Friedensprozess im Nahen Osten in den vergangenen Jahren gegeben hat, zu überwinden, und um zu versuchen, Ansatzpunkte für vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Israel und der palästinensischen Führung zu identifizieren.

Das hat auch damit zu tun, dass das Nahost-Quartett, das das Mandat des UN-Sicherheitsrats für diese Vermittlung hat, in den vergangenen Jahren auch aufgrund der Haltung der vergangenen US-Administration seine Rolle nicht gespielt hat. Wir sind sehr froh, dass das Nahost-Quartett sich am Wochenende zum ersten Mal wieder mit einer gemeinsamen Erklärung eingebracht hat. Wir glauben, dass das ein sehr wichtiges Format ist, und wir werden uns natürlich auch weiter bemühen, zusammen mit unseren Partnern in der Region, zusammen mit Frankreich das zu tun, was wir können, um bei einer Vertrauensbildung zu helfen. Zur Einordnung muss man allerdings auch klar sagen: Das wird nicht das Format sein, in dem die aktuelle Konfrontation gestoppt wird; denn wir als Deutschland haben keine Gesprächskontakte zur Hamas.

Wie Herr Seibert gesagt hat: Die Voraussetzung dafür, dass die derzeitige Eskalation gestoppt wird, ist natürlich zunächst einmal, dass die Raketen der Hamas auf Israel gestoppt werden.

ZUSATZFRAGE CLEMENT: Ägypten hat ja diesen direkten Gesprächskanal zur Hamas. Deshalb noch einmal die Frage: Sind Sie im Austausch darüber, dass über dieses Münchner Format in Kürze verbal Gespräche stattfinden? Denn genau das wäre ja die Möglichkeit, die Hamas direkt zu adressieren.

BURGER: Genau, und wir sind dazu selbstverständlich in intensivem Austausch mit diesen Staaten ich hatte es ja erwähnt: der Außenminister bereits seit dem Wochenende.

FRAGE ECKARDT: An das Innenministerium: Plant die Bundesregierung einen höheren Schutz für die jüdischen Einrichtungen sowie zusätzliche Maßnahmen für die jüdischen Gemeinden, wie vom Zentralrat der Juden heute gefordert?

LAWRENZ: Dazu kann man sagen, dass die Sicherheitsbehörden die mit diesen Ereignissen im Zusammenhang stehenden Entwicklungen fortlaufend im Blick haben. Lagebilder werden regelmäßig angepasst. Der Schutz jüdischer und auch israelischer Einrichtungen genießt natürlich höchste Priorität. Die operative Verantwortung für die Schutzmaßnahmen vor Ort tragen die jeweiligen Bundesländer.

FRAGE JUNG: Herr Burger, dass die Reaktion der Israelis auf Raketen richtig ist, ist ja klar. Sie haben gerade aber auch das Völkerrecht angesprochen, und da gibt es ja auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Halten Sie die Luftangriffe auf Wohngebiete in Gaza als Reaktion auf die Raketenangriffe für verhältnismäßig?

BURGER: Ganz grundsätzlich gilt natürlich überall und in allen Konflikten, dass die Regeln des humanitären Völkerrechts dazu gehört eben auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit einzuhalten sind. Ich habe keine Erkenntnisse über einzelne Aktionen der letzten Tage, die es mir erlauben würden, diese Aktionen hier zu bewerten, und auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das von israelischer Seite verletzt worden wäre. Es ist gerade im Kontext von Gaza auch deshalb besonders schwer, das von außen zu beurteilen, und eine gewisse Vorsicht in der Beurteilung geboten, weil es eine lange bekannte Taktik der Hamas ist, zivile Einrichtungen und Wohnhäuser für ihre Waffen und Quartiere zu nutzen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, eine Verständnisfrage, was das Recht auf Selbstverteidigung der Palästinenser angeht: Die Palästinenser haben also generell nicht das Recht auf Selbstverteidigung, weil sie kein Staat, sondern nur ein Volk sind?

An Herrn Seibert: Wieso fällt es Ihnen so schwer, das Töten der palästinensischen Kinder durch die israelische Luftwaffe zu verurteilen?

BURGER: Ich habe dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

STS SEIBERT: Ich auch nicht.

FRAGE CLEMENT: Noch einmal an das Innenministerium: Es ist klar, dass die Einschätzung der Sicherheitslage vor Ort der Polizei obliegt, aber hat sich denn aus Sicht des Innenministeriums die Sicherheitslage für jüdische Einrichtungen in Deutschland mit Beginn der Eskalation verändert?

LAWRENZ: Die Lagebilder werden regelmäßig angepasst, und dabei bleibt es.

ZUSATZFRAGE CLEMENT: Hat diese Anpassung eine Veränderung ergeben?

LAWRENZ: Die Lagebilder werden fortlaufend angepasst.

FRAGE REITSCHUSTER: Sie haben es schon gesagt: Die Hamas ist dafür bekannt, dass sie gezielt aus Wohngebieten Israel beschießt, und es ist dann oft so, dass Israel darauf zur Selbstverteidigung reagiert. Habe ich das richtig verstanden: weil Israel in der Vergangenheit oft gezielt aus Wohngebieten beschossen wurde?

BURGER: Wenn Sie mich so paraphrasieren möchten: Da habe ich jetzt keinen Widerspruch entdeckt.

FRAGE REITSCHUSTER: Sie haben es schon gesagt: Die Hamas ist dafür bekannt, dass sie gezielt aus Wohngebieten Israel beschießt, und es ist dann oft so, dass Israel darauf zur Selbstverteidigung reagiert. Habe ich das richtig verstanden: weil Israel in der Vergangenheit oft gezielt aus Wohngebieten beschossen wurde?

BURGER: Wenn Sie mich so paraphrasieren möchten: Da habe ich jetzt keinen Widerspruch entdeckt.

VORS. WEFERS: Herr Seibert informiert uns jetzt zu den Kabinettsbeschlüssen.

STS SEIBERT: Vielen Dank. Das Kabinett war heute besonders arbeitsam. Es hat zunächst einen wichtigen klimapolitischen Beschluss gefasst und klimapolitischen Schritt gemacht. Das ist Ihnen zum Teil schon vorgetragen worden, deswegen mache ich es ein bisschen kürzer. Es geht um den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes sowie eine Erklärung zum Klimapakt Deutschland. Das berücksichtigt, wie Sie wissen, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März sowie das neue 2030-Klimaziel der Europäischen Union.

Die Bundesregierung hat also äußerst schnell auf die Anforderungen des Gerichts reagiert. Sie hat mit dem heutigen Kabinettsbeschluss das Gesetzgebungsverfahren sehr zügig eingeleitet. Ich bin überzeugt, dass das auch richtig und wichtig ist, weil wir eben mit dieser legislativen Festlegung, die jetzt schon früh kommt, nicht nur im Sinne des Karlsruher Gerichts mehr Generationengerechtigkeit festsetzen, sondern eben auch mehr Planungssicherheit schaffen. Wir hören ja auch aus der Wirtschaft immer wieder: Planungssicherheit ist von hohem Wert. Notwendige Anpassungen sollen schnell eingeleitet werden; so können sich die verschiedenen Akteure auch darauf einstellen.

Es geht also um effektiven Klimaschutz, der auch für die Wirtschaft transparent und verlässlich umsetzbar ist. Wir setzen mit dem neuen Klimaschutzgesetz den Rahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte für die notwendige Transformation hin zur Klimaneutralität.

Die wesentlichen Eckpunkte, denke ich, kennen Sie; deswegen mache ich es wirklich ganz kurz

VORS. WEFERS: Wir hatten hier eine sehr ausführliche Pressekonferenz der Bundesumweltministerin.

STS SEIBERT: Okay, Sie möchten es gar nicht mal ganz kurz. Dann habe ich wenigstens die wesentliche politische Überzeugung ausgedrückt, dass es richtig ist, jetzt so zu handeln.

Ein letzter Punkt vielleicht noch: Wir haben mit diesem geänderten Klimaschutzprogramm eben auch eine klare Grundlage für die anstehenden europäischen Verhandlungen; denn die Europäische Kommission wird im Juli ihre Vorschläge vorlegen, über die dann im Europäischen Rat sicherlich über Monate hinweg beraten wird. Daher ist es gut, dass Deutschland jetzt eine klare Position bezogen hat.

Kommen wir zum nächsten Kabinettsthema: Die Bundesregierung hat heute zwei Mandatsverlängerungen beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Die erste Mandatsverlängerung betrifft UNIFIL, also die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon, und die zweite betrifft KFOR, also die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die NATO geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo. UNIFIL soll bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. KFOR ist weiterhin grundsätzlich nicht befristet.

Ein paar Worte zur Lage im Libanon: Dort ist die politische Lage nach wie vor angespannt. Deutschland hat ein strategisches Interesse an dauerhaftem Frieden und Stabilität im Nahen Osten, und da spielt der Libanon eine zentrale Rolle. Der Beitrag der UNIFIL-Friedensmission der Vereinten Nationen bleibt unerlässlich, um Spannungen zu deeskalieren und dauerhafte Stabilität im Libanon zu erreichen. Deutschland engagiert sich weiterhin, indem wir Personal für das UNIFIL-Hauptquartier abstellen, und im Bereich der Ausbildung der libanesischen Marine. Außerdem beteiligt sich Deutschland an der Seeraumüberwachung. Da ist derzeit eine Korvette im Einsatz. Wir führen diesen UNIFIL-Flottenverband seit Januar dieses Jahres. Es können unverändert bis zu 300 Soldaten und Soldatinnen eingesetzt werden; das ist derzeit aber bei Weitem nicht der Fall.

Jetzt zur fortgesetzten Beteiligung der Bundeswehr am KFOR-Einsatz: In der Republik Kosovo haben wir es weiterhin mit einer überwiegend ruhigen, stabilen Sicherheitslage zu tun, aber es besteht nach wie vor besonders im Norden Kosovos ein Konflikt und Eskalationspotenzial. Das macht die Beteiligung deutscher Soldaten und Soldatinnen weiterhin erforderlich. Die bisherige Personalobergrenze sie liegt bei 400 bleibt unverändert; sie wird zurzeit aber bei Weitem nicht ausgeschöpft. Es ist aber gut, diese höhere Personalobergrenze zu haben, denn damit ist gewährleistet, dass die Bundeswehr bei einer unerwarteten Verschlechterung der Sicherheitslage schnell und flexibel reagieren kann.

Das nächste Thema war ein Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Es geht im Wesentlichen um den öffentlichen Personennahverkehr. Die COVID-19-Pandemie hat schon im vergangenen Jahr im öffentlichen Personennahverkehr zu erheblichen finanziellen Nachteilen geführt. Der Bund hatte die Länder daher mit einer einmaligen Erhöhung der sogenannten Regionalisierungsmittel um 2,5 Milliarden Euro zusätzlich für die Finanzierung des ÖPNV unterstützt.

Nun dauert die Pandemie, wie wir alle wissen, noch an. Es wird also auch im Laufe dieses Jahres eine entsprechend hohe Belastung des öffentlichen Nahverkehrs und einen Rückgang der Einnahmen aus Fahrkartenverkauf geben. Die Prognosen sagen finanzielle Nachteile für die Branche von bis zu 7 Milliarden Euro für 2020 und 2021 voraus. Deswegen werden die Regionalisierungsmittel im Jahr 2021 um 1 Milliarde Euro erhöht. Dadurch, dass der Bund diese Mittel zusätzlich zur Verfügung stellt, haben die Länder die Möglichkeit, die Schäden bei den Verkehrsunternehmen abzufedern und vor allem auch dafür zu sorgen, dass das Angebot in Umfang und Qualität aufrechterhalten werden kann. Damit trägt der Bund mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro die Hälfte der prognostizierten pandemiebedingten Schäden im öffentlichen Personennahverkehr. Die Länder haben im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz zugesagt, die dem ÖPNV entstandenen Schäden ihrerseits hälftig zu tragen.

Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung zur Kenntnis genommen. Unser Ziel ist, eine bedarfsgerechte, verbraucherfreundliche und interoperable Ladeinfrastruktur aufzubauen und zu betreiben, weil das eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität ist. Wer ein Elektromobil hat und nutzt, muss die Gewissheit haben, sein Fahrzeug immer, verlässlich und überall an öffentlichen Ladepunkten laden zu können.

Das zentrale Element dieser Novelle ist die Einführung eines einheitlichen Bezahlsystems für öffentliche Ladepunkte. Das ist die Umsetzung eines Beschlusses der sogenannten Konzertierten Aktion Mobilität vom September letzten Jahres. Das heißt: Betreiber eines öffentlichen Ladepunktes müssen künftig die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems anbieten. Die Vorgabe gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmals in Betrieb genommen werden.

Heute hat sich das Bundeskabinett mit dem Abschlussbericht des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus befasst. Sie wissen, dass der Ausschuss im März des vergangenen Jahres durch einen Kabinettsbeschluss eingesetzt wurde. Die Bundesregierung hat damals nach den entsetzlichen Anschlägen in Halle und Hanau sowie nach der Ermordung von Walter Lübcke damit auch ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und allen weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf höchster Ebene der politischen Verantwortung fortzuführen und nochmals zu intensivieren. Dieser Maßnahmenkatalog enthält 89 Einzelmaßnahmen. Es gab diesbezüglich bereits einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 2. Dezember 2020. Deswegen will ich das hier nicht noch einmal aufführen.

Neu ist aber vielleicht, dass darüber das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenminister Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie erarbeitet haben. Diese sind dem Abschlussbericht heute beigefügt und ebenfalls vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Dabei geht es also um unsere Entschlossenheit als Bundesregierung, die Demokratie zu stärken, sie wehrhaft und widerstandsfähig zu machen und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Eine solche wehrhafte, selbstbewusste aufrechte und widerstandsfähige Demokratie wird von ihren Bürgern und Bürgerinnen getragen. Die Bürger sind der Souverän. Sie sind der Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wenn Staat und Bürgergesellschaft gemeinsam handeln, sind Demokratien stark und wehrhaft.

Um diese wehrhafte Demokratie zu stärken und die Bürger in ihrer Haltung und in ihrem Handeln zu unterstützen und zu fördern, hat die Bundesregierung entsprechende Eckpunkte für dieses Gesetz vorgelegt. Das ist ein zentraler Teil der Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus, was alles eine Daueraufgabe ist. Deswegen passt es jetzt gut zu diesem Abschlussbericht.

Ich glaube, die Ministerin ist heute bereits vor der Presse gewesen und hat mehr über dieses Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie berichtet.

Zuletzt will ich Ihnen noch das wichtige Thema des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung nahelegen. Der Bericht zeigt, dass bis zum Beginn der Coronapandemie viele positive Entwicklungen in Gang gekommen sind und fortgeführt wurden: stabilere Einkommensverteilung und sinkende Vermögensungleichheit.

Die aktuellsten Daten liegen bis zum Jahr 2019 vor. Der Bericht zeigt, dass alle Einkommensbereiche von der günstigen Wirtschaftsentwicklung profitiert haben. Die mittleren Einkommen sind mindestens ebenso stark gestiegen wie die Einkommen im unteren Bereich der Einkommensverteilung. Die Vermögensungleichheit ist im letzten Jahrzehnt leicht gesunken. Aber das ist auch klar hier können wir noch besser werden. Änderungen der nominalen Einkommen haben fast über die gesamte Vermögensverteilung zu höheren Vermögen geführt, wobei insbesondere die Mitte der Verteilung profitiert hat.

Nun leben wir seit mehr als einem Jahr in der Pandemie. Es ist noch nicht wirklich gut zu erfassen, wie diese sich wiederum auf Armut und Reichtum und die Einkommensverteilung in unserem Land auswirkt. Erste Befragungen und erste Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stützung der Einkommen beispielsweise Kinderbonus und Kurzarbeit negative Effekte deutlich gemindert haben. Sozialschutzpakete und weitere Unterstützungsmaßnahmen haben verhindert, dass es zu sozialen Verwerfungen gekommen ist. Arbeitslosigkeit ich glaube, das ist inzwischen fachlich deutlich geworden konnte mittels Kurzarbeit weitgehend verhindert werden. Jetzt gilt es natürlich für die Bundesregierung, die Bereiche Bildung und Betreuung besonders im Blick zu behalten. Denn gerade die Bildungs- und Chancengerechtigkeit muss weiter gestärkt werden.

Bei der Wahrnehmung der gegenwärtigen und künftigen gesellschaftlichen Lage haben wir also ein gemischtes Bild: Befragte aller Einkommens- und sozialen Lagen bewerten ihre eigene aktuelle Lebenssituation im Durchschnitt als zunehmend gut. Sie erwarten auch, dass das für sie und ihre Kinder so bleiben wird. Es zeigt sich aber eine große Sorge um die gesellschaftliche Lage insgesamt.

Viele Zahlen und Daten das ist sehr interessant sind auf der Internetseite www.armuts-und-reichtumsbericht.de abzurufen. Dort sind auch alle Studien, die diesem Bericht zugrunde liegen und der jetzt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet wird, abrufbar.

FRAGE JUNG (zum Armuts- und Reichtumsbericht): Herr Seibert, Sie hatten die Vermögensungleichheit angesprochen und dass man diesbezüglich noch besser werden muss. Die Ungleichheit in Deutschland ist ja so krass und so massiv wie in keinem anderen europäischen Land. Was gedenken Sie konkret zu tun? Wiedereinführung der Vermögenssteuer, eine echte Erbschaftssteuer? Was sind die Ideen?

STS SEIBERT: Bei beiden von Ihnen genannten Vorschlägen handelt es sich nicht um Pläne der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Darüber hinaus kann ich selbstverständlich nicht sprechen.

Ich rate sehr, sich diesen Bericht anzuschauen, denn er zeigt, dass es tatsächlich positive Entwicklungen bis hin zum Ende dieses Berichtszeitraum 2019 gegeben hat, was quasi der Übergang in die Pandemie ist. Nun werden wir sehen, wie sich die Pandemie ausgewirkt hat. Klar ist schon, dass sie ein Schlaglicht auf Bildungschancengerechtigkeit geworfen hat. Es ist natürlich klar, dass es Kinder und Schüler aus bestimmten Familien leichter oder jeweils schwerer als andere haben, in einer Zeit Bildungsfortschritte zu machen, in der man das ausschließlich digital macht. Das ist, glaube ich, allgemein bekannt. Deswegen gibt es ja auch Aufholprogramme usw.

Die beiden konkreten Fragen kann ich Ihnen für diese Legislaturperiode und diese Bundesregierung mit Nein beantworten. Ansonsten ist das ein sehr, sehr breites Feld, das, glaube ich, hier jetzt nicht einmal ansatzweise diskutiert werden kann. Ich empfehle trotzdem die Lektüre des Armuts- und Reichtumsberichts.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das kann ich auch nur empfehlen. Nennen Sie uns doch einmal eine konkrete Maßnahme, wie Sie die Vermögensungleichheit noch in dieser Legislaturperiode angehen wollen. Eine.

STS SEIBERT: Unser Steuersystem ist ohnehin so aufgebaut, dass es zu einer Umverteilung beiträgt. Ich glaube, das haben wir hier auch schon oft besprochen. Deswegen würde ich jetzt auch diesbezüglich nicht ins Detail gehen. Aber das ist ein Grundsatz unseres Steuersystems.

Ansonsten leben wir in einem Sozialstaat, der an vielen Punkten versucht, genau das herzustellen, nämlich Chancengleichheit auch bei unterschiedlichen Ausgangslagen der einzelnen Menschen.

DR. HAAS: Herr Jung, um auf Ihre Frage einzugehen, will ich nicht nur sagen, was in dieser Legislaturperiode noch passieren wird, sondern was in dieser Legislaturperiode bereits passiert ist. Wir haben mit dem sozialen Arbeitsmarkt, dem Qualifizierungschancengesetz, dem Teilhabechancengesetz, der Erhöhung des Mindestlohns und letztlich auch mit dem Kurzarbeitergeld eine Menge dazu beigetragen, dass genau der von Ihnen angesprochene Punkt angegangen wird.

STS SEIBERT: Man könnte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinderzuschlag, Pflegegeld und Unterhaltsvorschuss hinzufügen. Das alles sind Maßnahmen, die in dieser Legislaturperiode beschlossen wurden und die durchaus dazu beitragen, das Armutsrisiko zu verringern.

DR. HAAS: Wie Herr Seibert ja sagte, sind die Zahlen bis 2019 erhoben worden, sodass wir diese Maßnahmen noch gar nicht eingerechnet haben.

FRAGE JESSEN: Fakt ist aber auch, dass es zum Beispiel nach Berechnungen des DIW so ist, dass, wie ich glaube, 45 Menschen in Deutschland so viel Vermögen besitzen wie die ärmere Hälfte Deutschlands. Das ist eigentlich ein Ungleichgewicht, dem durch die bisherige Besteuerung nicht entgegengewirkt wird. Die Bundesregierung kennt diese Berichte. Macht sie dieser Zustand besorgt? Wo sieht sie Handlungsbedarf, um diese Imbalance anzugehen?

DR. HAAS: Richten Sie die Frage an Herrn Seibert oder an mich?

ZUSATZ JESSEN: Gern an Sie.

DR. HAAS: Wir als Arbeits- und Sozialministerium sind qua Amt nicht für die Besteuerung zuständig, sondern wir sind dafür zuständig, darauf zu sehen, dass sich in den unteren und mittleren Schichten das beschriebene Szenario nicht verschlechtert, sondern dass sich die Unterschiede mehr und mehr verkleinern. Wir werden deswegen weiterhin am Mindestlohn nach oben arbeiten, um genau dafür zu sorgen, dass mit gerechteren Löhnen und besseren Einkommen diese Unterschiede verkleinert werden.

FRAGE BUSCHOW: Meine erste Frage geht an das BMI. Die Familienministerin hat sich heute ja schon zum Wehrhafte-Demokratie-Fördergesetz geäußert und dabei deutlich gemacht, dass auch das BMI noch etwas zuliefern muss.

Wie schnell werden Sie damit sein? Für wie realistisch halten Sie es, dass tatsächlich noch ein Gesetz im Moment sind es ja nur Eckpunkte ins Kabinett kommt und dann vom Bundestag verabschiedet wird?

LAWRENZ: Der Bundesinnenminister und das ganze BMI arbeiten daran, dass die Eckpunkte noch zu einem Gesetz werden. Wir sind optimistisch dabei und werden den Prozess natürlich nach Kräften unterstützen.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Meine zweite Frage betrifft eine Maßnahme, die im Maßnahmenpaket war. Soweit ich weiß, war vorbereitet, die Fristen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verlängern, damit sich Opfer von Diskriminierung wehren können. Dafür hat sich gestern auch die Antidiskriminierungstelle stark ausgesprochen. Das wurde offensichtlich kurz vorher gestrichen. Können Sie, entweder das Innenministerium oder Herr Seibert, den Grund dafür nennen, warum das jetzt nicht mehr umgesetzt werden soll?

LAWRENZ: Die Antwort müsste ich Ihnen im Detail nachreichen. Ich werde mich dazu melden.

FRAGE AUDINO: In den letzten Tagen sind ungefähr 3000 Menschen an der italienischen Küste gelandet. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, eine neue europäische Mission im Mittelmeer ähnlich der Mission „Sophia“ durchzuführen?

Die Frage geht an Herrn Seibert oder vielleicht Herrn Burger.

BURGER: Ich weiß nicht, ob Sie sich jetzt auf einen konkreten Vorschlag beziehen. Wenn ja, dann liegt er mir nicht vor. Ich kann Ihnen sagen, dass der Außenminister heute in Rom ist und mit seinem italienischen Kollegen wahrscheinlich gerade zur Stunde zusammentrifft. Ich könnte mir vorstellen, dass das Thema der Migration dabei auch eine Rolle spielt. Wir als Bundesregierung haben uns in der Vergangenheit ja immer sehr dafür eingesetzt, die Forderung Italiens nach europäischer Solidarität insbesondere bei der Aufnahme von aus Seenot Geretteten im Kreise der EU zu unterstützen.

ZUSATZFRAGE AUDINO: Wurde über diesen Vorschlag gesprochen, oder liegt nichts auf dem Tisch?

BURGER: Mir, wie ich hier sitze, ist ein solcher Vorschlag, wie gesagt, nicht präsent. Ich kann aber von dieser Stelle aus natürlich nicht darüber sprechen, was die beiden Minister zur Stunde in Rom zu besprechen haben. Möglicherweise wird es im Anschluss daran noch eine Presseäußerung geben.

FRAGE JUNG: An das Sportministerium: Wie bewerten Sie den angekündigten Rückzug der DFB-Spitze?

LAWRENZ: Das Bundesinnenministerium hat die Berichterstattung um Herrn Keller und den DFB natürlich zur Kenntnis genommen. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass Herr Keller seinen Rücktritt angeboten hat. Gleichwohl kommentiert das Bundesinnenministerium verbandsinterne Vorgänge nicht. Der Sport und auch Sportverbände haben natürlich das Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

ZUSATZ JUNG: Aber der DFB droht ja gerade jetzt vor der Europameisterschaft im Chaos zu versinken. Finden Sie die Lösung, die jetzt angestrebt wird es geht ja nicht nur um den Präsidenten, sondern auch um den Vizepräsidenten, den Generalsekretär, den Schatzmeister , hilfreich für einen Neustart dieses bedeutenden Sportverbandes?

LAWRENZ: Ich denke, dass der DFB diese Angelegenheiten selbst regeln kann und dies auch tun wird.

FRAGE DR. RINKE: Es geht um Corona. Meine Frage geht an das Gesundheitsministerium. Bayern hat die Impfpriorisierung in den Hausarztpraxen aufgehoben. Trifft dies auf Ihre Zustimmung?

Sind die Länder frei in der Entscheidung, in welchen Bereichen sie die Impfpriorisierung aufheben?

GÜLDE: Zu diesem Sachverhalt hat sich Herr Minister Spahn bereits vielfach geäußert. Solange der Impfstoff noch ein knappes Gut ist, halten wir an der Priorisierung fest. Nichtsdestoweniger erlaubt es die Impfverordnung, dass die Länder in bestimmten Fällen von der Priorisierung abweichen können, um zum einen eine schnellere Impfung zu ermöglichen und zum anderen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Offenbar nehmen Baden-Württemberg und Bayern diese Linie ein, die nicht auf die Zustimmung des Gesundheitsministeriums trifft. Hat das Auswirkungen auf die Lieferung an Impfzentren, für die es ja weiterhin eine Priorisierung geben soll, und Hausarztpraxen, und zwar dergestalt, dass Sie künftig bevorzugt Impfzentren beliefern?

GÜLDE: Nein. Es gibt ein mit den Ländern abgestimmtes Verfahren, wonach den Impfzentren pro Woche 2,5 Millionen Impfdosen geliefert werden. Der Rest geht an die Arztpraxen. An diesem Verfahren halten wir fest.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Gülde, vergangene Woche habe ich Frau Nauber gefragt, ob es Erkenntnisse und Zahlen darüber gibt, wie hoch der Anteil von Geimpften an positiv Getesteten, Erkrankten und Toten ist. Sie sagte, sie werde es nachliefern, wenn es vorliege. Da keine Nachlieferung kam, gehe ich davon aus, dass es nicht vorliegt. Darum heute die Frage: Planen Sie, das zu erheben? Wenn ja, wann? Wenn nicht, warum nicht?

GÜLDE: Das muss ich in der Tat nachreichen. Mir liegen solche Zahlen nicht vor. Es gibt vereinzelte Studien zu dieser Frage, die darauf hindeuten, dass von Geimpften und Genesenen keine Gefahr dahingehend ausgeht, dass sie für die Infektionsepidemiologie eine herausragende Rolle spielen. Das heißt, dass es in Einzelfällen tatsächlich dazu kommen kann, dass sich Menschen erneut infizieren oder auch andere infizieren. Aber zurzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass dies für die Infektionsepidemiologie eine Rolle spielen würde.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Wir reden jetzt, denke ich, ein wenig aneinander vorbei. Es ist ja schon das Problem, dass die Nachreichung nicht kam. Die Frage ist ja: Plant man, diese Zahlen zu erheben, ja oder nein? Wenn nicht, warum nicht?

GÜLDE: Das muss ich, wie gesagt, nachreichen.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Aber dieses Mal bitte wirklich nachreichen!

FRAGE DR. RINKE: Es geht um das Impfen von Kindern und Jugendlichen. Die EMA-Zulassung für den BioNTech-Impfstoff steht ja noch aus. Aber wie weit sind die Gespräche mit den Ländern in Vorbereitung auf den Zeitpunkt, ab dem geimpft werden kann? Gibt es konkrete Ergebnisse, ob in Schulen geimpft wird, ob das zum Beispiel mit verminderten Impfdosen geschehen soll? Vielleicht können Sie uns darüber einiges sagen.

GÜLDE: Die Frage, wie bezüglich der Impfungen vorzugehen sein wird, wenn eine entsprechende Zulassung der EMA und auch eine Empfehlung seitens der Ständigen Impfkommission vorliegen, wird derzeit mit den Ländern und den zuständigen Verbänden der Ärzteschaft erörtert. Ergebnisse kann ich Ihnen derzeit aber noch nicht mitteilen. Die Frage, wie das konkret ablaufen wird, ist derzeit noch Gegenstand der Gespräche.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Es ist ja nicht ganz klar, wann die EMA zulassen wird. Bis wann wollen Sie die Vorbereitungen abgeschlossen haben? Es könnte ja sein, dass auch die EU den Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren eher zulässt, wie es in den USA und Kanada der Fall war.

Wann beschließen Sie die Beratungen?

GÜLDE: Ich kann Ihnen tatsächlich keinen finalen Termin nennen. Aber derzeit laufen die Gespräche dazu wirklich auf Hochtouren.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Gülde, gibt es aktuell Patienten mit COVID-19, die aus dem Ausland eingeflogen wurden, auf deutschen Intensivstationen?

GÜLDE: Meines Wissens ja. Letztlich sind die Länder für die Krankenhausplanungen zuständig. Ich weiß nicht, ob Sie gegebenenfalls ergänzen können. Dafür gibt es ein reguläres Verfahren. Die anderen europäischen Mitgliedsstaaten können über das ECDC Anfragen stellen. Das RKI leitet diese dann an die Länder weiter. Diese nehmen dann Patienten auf.

Ob sich derzeit noch Patienten aus dem Ausland auf Intensivstationen befinden, kann ich aktuell nicht sagen. Tatsächlich wurden Patienten aus unterschiedlichen Staaten aufgenommen, meines Wissens aus Belgien, auch aus der Slowakei. Ob sie sich aber derzeit noch auf den Intensivstationen befinden, weiß ich nicht.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Können Sie es nachliefern?

Sie sprachen von einer Entwicklung. Wie viele waren es in den vergangenen Monaten?

GÜLDE: Ich kann die Zahl, wie viele Patienten aufgenommen wurden, sicherlich nachliefern. Was aber die Frage betrifft, wie viele derzeit noch auf den Intensivstationen sind, müsste ich Sie bitten, sich an die Länder zu wenden.

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