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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 19. Mai 2021

Themen: angekündigter Rücktritt der Bundesfamilienministerin, Kabinettssitzung (Weißbuch Multilateralismus, Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus, 24. Bericht zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2020), Ministertreffen des Europarats, Nord Stream 2, Verbot von drei Vereinen aus dem Umfeld der Hisbollah, Judenhass in Deutschland, Nahostkonflikt, COVID-19-Pandemie, Situation in der spanischen Stadt Ceuta, diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Marokko, G7-Gipfel in Großbritannien, Präsidentschaftswahl in Syrien, berufliche Laufbahn von Annalena Baerbock, Gespräche zwischen der deutschen und der namibischen Regierung über die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in Namibia, antisemitische Straftaten

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Preroll
1:51 Beginn der RegPK
2:15 Giffeys Rücktritt
15:00 Antiziganismus-Bericht
25:19 Gaza
44:21 Namibia

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 19. Mai 2021:

VORS. SZENT-IVÁNYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN FIETZ: Sie haben sicherlich schon gesehen oder gehört, dass sich die Kanzlerin zu Beginn des Forschungsgipfels zu dem angekündigten Rücktritt von Bundesfamilienministerin Giffey geäußert hat. Ich möchte aber gerne noch einmal das Statement der Bundeskanzlerin wiederholen. Die Kanzlerin hat gesagt:

„Franziska Giffey hat in der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt, dass sie mich bittet, dem Herrn Bundespräsidenten ihre Entlassung aus dem Amt der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorzuschlagen. Ich nehme diese Entscheidung mit großem Respekt aber ich sage auch: mit ebenso großem Bedauern entgegen.

Ich habe mit Franziska Giffey in den vergangenen Jahren sehr gut und vertrauensvoll zusammengearbeitet, und dafür danke ich ihr von Herzen. Sie hat sich mit Leidenschaft und mit Geschick für ihre politischen Themen eingesetzt. Für die Familien, Senioren, Frauen und Kinder in Deutschland hat Franziska Giffey in ihren Jahren als Ministerin wichtige und bleibende Fortschritte erreicht.

Ich wünsche ihr für die kommende Zeit alles Gute!“

Soweit das Statement der Bundeskanzlerin.

FRAGE JUNG: Frau Fietz, es gibt Berichte, dass die Kanzlerin selbst den Rücktritt von Frau Giffey nicht für zwingend notwendig gehalten hat. Können Sie das bestätigen und vielleicht auch begründen?

Könnte das Wissenschaftsministerium sagen, ob Sie den Rücktritt aus wissenschaftlicher Sicht für notwendig halten?

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen zu dem, was ich jetzt hier vorgetragen habe, keine weiteren Erläuterungen geben.

KLEINEMAS: Vielen Dank für die Frage. Aus Forschungssicht werden wir das sicherlich erst einmal nicht kommentieren, und zwar aus dem einfachen Grund, weil es sich um einen Vorgang zwischen Frau Ministerin Giffey und einer autonomen Universität handelt. Ich kann aber vonseiten Ministerin Karliczek betonen, dass auch sie sehr gerne mit Frau Giffey zusammengearbeitet hat und dass wir diese Entscheidung mit Respekt aufnehmen.

ZUSATZ JUNG: Ich würde mir schon wünschen, dass für ein Wissenschaftsministerium, das sich auch den Schutz und die Wissenschaftsfreiheit auf die Fahnen schreibt, ein fälschlich erworbener Doktortitel ein Thema ist und dass Sie das bewerten.

KLEINEMAS: Ich habe meine Antwort dazu gegeben.

FRAGE REITSCHUSTER: Eine Frage an Frau Fietz und gegebenenfalls an das Familienministerium. Die SPD hat angekündigt, dass sie den Ministerposten nicht neu besetzen will und dass er von einem anderen SPD-Minister kommissarisch geführt werden soll. Ist das nicht ein fatales Signal? Wir sind in der Coronakrise. Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein ganz großes Thema. Wenn dann gesagt wird „Na ja, das macht jetzt ein anderer Minister mal so nebenbei“, ist das dann ein richtiges Signal? Danke.

SRS’IN FIETZ: Wir werden Sie dann, wenn die Entscheidung zu diesem Thema getroffen wurde, auch informieren, wie diese Entscheidung ausfällt. Noch gibt es keine Entscheidung zu diesem Thema.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ich habe Sie aber nicht nach der Entscheidung gefragt, sondern danach, wie Sie das sehen.

Vielleicht könnte das Familienministerium selbst sagen, wie man es dort sieht, wenn man ohne eigene Führung ist und sozusagen von jemand anderem in dieser schwierigen Zeit kommissarisch geführt wird. Danke.

SRS’IN FIETZ: Ich kann dem, was ich gesagt habe, nichts weiter hinzufügen.

FIEBIG: Ich möchte zunächst einmal sagen, dass es für das Bundesfamilienministerium im Moment so kurz nach der Entscheidung der Ministerin kein Thema ist, das zu bewerten.

FRAGE JESSEN: Liegt es eigentlich im Belieben des Kabinetts oder der Parteien, zu sagen, wem das Ministerium in Zukunft sozusagen zugeschlagen werden soll oder gibt es nicht ein Verfahren, dem zu Folge in diesem Fall das Forschungsministerium sozusagen die Geschäfte mit übernehmen würde? Irre ich mich da oder ist dem so, Frau Fietz?

SRS’IN FIETZ: Es gibt eine Vertretungsregelung, die so ist, wie Sie sie geschildert haben. Aber es gibt, wie gesagt, bezüglich dieses Vorgangs überhaupt noch keine Entscheidung. Von daher kann man auch noch nichts bewerten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber Sie haben eben bestätigt, dass es eine offizielle Vertretungsregelung gibt, der zu Folge jetzt das Forschungsministerium bzw. die Ministerin die Vertretung übernehmen würde. Ist es möglich, diese Regelung Geschäftsordnung oder was immer das ist so zu ändern, dass sozusagen die politischen Farben am Ende dann doch wieder auch in der Vertretung gewahrt werden? Ist das möglich?

SRS’IN FIETZ: Da müssten wir tiefer in die Geschäftsordnung einsteigen. Wenn wir dazu etwas nachreichen können, würden wir das machen.

ZUSATZ JESSEN: Vielen Dank.

FRAGE JUNG: Das verwirrt mich ein bisschen. Wenn es eine offizielle Regelung gibt und es gibt Regeln, warum wird sich dann an diese jetzt nicht gehalten?

SRS’IN FIETZ: Es gibt noch keine Entscheidung. Von daher kann auch nicht die Rede davon sein, dass man sich nicht an irgendwelche Regelungen halte.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber warum muss es eine Entscheidung geben, ob man sich an die Regeln hält oder nicht?

SRS’IN FIETZ: Es gibt über die Nachbesetzung des Familienministeriums noch keine Entscheidung – egal, ob die Frage geklärt wird, ob eine Person dieses Amt jetzt übernimmt oder ob es eine Vertretungsregelung geben wird. Darüber gibt es noch keine Entscheidung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Bis wann soll die fallen?

SRS’IN FIETZ: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Wenn die Entscheidung gefallen ist, werden wir Sie natürlich sofort informieren.

FRAGE ABBAS: Wie geht es in dem Verfahren jetzt weiter? Ab wann tritt der Rücktritt der Bundesfamilienministerin in Kraft? Für wann ist der Termin bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier angesetzt?

SRS’IN FIETZ: Da bin ich das muss ich gestehen überfragt. Vielleicht weiß Frau Fiebig, wann der Termin beim Bundespräsidenten ist. Ansonsten müssten Sie vielleicht dort nachfragen.

FIEBIG: Termine sind mir nicht bekannt. Aber solange der Bundespräsident noch nicht tätig geworden ist, ist die Ministerin ja auch noch im Amt.

FRAGE JESSEN: Dann eine formale Frage: Ist die Ministerin heute im Ministerium? Nimmt sie ihre Geschäfte von dort wahr oder hat sie praktisch mit der Verkündung im Kabinett und der Bitte das Haus verlassen? Können Sie das sagen?

FIEBIG: Wie ich gerade gesagt habe, ist sie weiter im Amt. So wie Franziska Giffey ist, arbeitet sie weiter.

FRAGE JUNG: Warum arbeitet sie noch weiter, wenn sie zurückgetreten ist? Woran arbeitet sie weiter, wenn sie eh zurücktritt?

FIEBIG: Es gibt im Ministerium Terminplanungen, die nicht von heute auf morgen, sondern über längere Zeit laufen. Was Termine, die angesetzt sind, und Das-zu-Ende-bringen von Gesetzesvorhaben angeht, gibt es noch einiges zu tun. Das wird die Ministerin, soweit das im Rahmen des Möglichen ist, auch noch tun.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann kommen wir wie üblich am Mittwoch zum Bericht aus dem Kabinett.

SRS’IN FIETZ: Die Bundesregierung hat heute zum ersten Mal ein Weißbuch Multilateralismus „Gemeinsam für die Menschen“ beschlossen. Mit dem Weißbuch erklärt und begründet die Bundesregierung, warum und wie Deutschland bereit ist, politisch und materiell in multilaterale Zusammenarbeit und deren Mechanismen und Institutionen zu investieren und wo Deutschland dabei seine Prioritäten setzt. Es benennt die wichtigsten Herausforderungen, begründet die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit und stellt konkrete Projekte und Initiativen vor, mit denen Deutschland in den nächsten Jahren den Multilateralismus stärken und fortentwickeln will.

Vor allem Herausforderungen wie Pandemien, Klima und Umwelt, Flucht und Migration benötigen eine funktionierende internationale Ordnung mit handlungsfähigen Organisationen. Deutschland beteiligt sich an Friedensmissionen sowie vielen internationalen Projekten unter anderem zum Klimaschutz, zur Agenda 2030 und zur Stabilisierung in Konfliktregionen und leistet damit einen wichtigen Beitrag für Stabilität und Frieden weltweit.

Mit diesem Weißbuch bekennt sich Deutschland zu einem aktiven Multilateralismus und wird sich auch in Zukunft für gemeinsame Antworten auf globale Herausforderungen und eine friedliche und regelbasierte internationale Ordnung einsetzen.

Dann kommen wir zum zweiten Thema der heutigen Kabinettssitzung. Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zur weiteren Behandlung und Beratung übermittelt.

Worum geht es in dem Bericht? Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die aktuelle 19. Legislaturperiode wurde vereinbart, ein Expertengremium zum Thema Antiziganismus einzusetzen. Dieses Gremium, die Unabhängige Kommission Antiziganismus, hatte sich nach vorangegangenen fachlichen Konsultationen mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma im März 2019 im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat konstituiert. Die Expertinnen und Experten haben nunmehr nach zweijähriger Arbeit ihren Bericht mit zahlreichen Forderungen und Empfehlungen abgeschlossen. Dabei hat der Expertenkreis unabhängig und selbstständig seine Arbeitsagenda festgelegt und ausgearbeitet.

Der Bericht beinhaltet Ausführungen zu antiziganistischen Erscheinungsformen und qualitativen sowie quantitativen empirischen Gegebenheiten in Deutschland, auch und gerade aus Perspektive der Sinti und Roma. Zudem beleuchtet er die unterschiedlichsten Bereiche und Ausprägungen des Antiziganismus und schafft eine allgemeine Grundlage für weiterführende gesellschaftspolitische Diskussionen, die im Deutschen Bundestag zu führen sind.

Ein weiteres Thema war der Bericht zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik 2020, der heute ebenfalls beschlossen worden ist. Das Jahr 2020 war auch in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik durch die COVID-19-Pandemie geprägt. Angesichts der pandemiebedingten finanziellen Notlage, insbesondere des Goethe-Institutes und der deutschen Auslandsschulen, stellte die Bundesregierung 139,2 Millionen Euro zusätzliche Mittel zur Verfügung, um wichtige Bildungs- und Kulturinfrastruktur im Ausland zu erhalten. Das Kulturprogramm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat ganz gezielt auf digitale Formate gesetzt. Auf diese Weise konnten sich mehr als 500 junge Menschen über eine App oder eine Website an einem internationalen Wettbewerb beteiligen, sich zu drängenden Themen äußern und an einem künstlerischen Prozess teilnehmen. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik hat wichtige Beiträge zu Frieden und Stabilität geleistet.

FRAGE JUNG: An das BMI: Mich wundert, dass der Antiziganismusbericht von Herrn Seehofer lediglich zur Kenntnis genommen wurde. Hat er sich auch mit den Forderungen und Empfehlungen beschäftigt? Werden alle Forderungen und Empfehlungen dieses Berichts von ihm übernommen und quasi in ein Gesetz gegossen?

DR. WEDE: Wie Sie sagten, Herr Jung, handelt es sich um einen Bericht einer unabhängigen Kommission. Diesen Bericht haben wir nicht verfasst. Wir werden diesen Bericht prüfen und dann für uns zu gegebener Zeit entscheiden, was davon zu übernehmen ist. Der aktuelle Stand ist ja der, dass sich jetzt auch der Bundestag mit diesem Bericht befassen wird, und auch der dortigen weiteren Diskussion will ich jetzt nicht vorgreifen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Darf ich noch wissen, welche Vorhaben Sie denn gut finden? Sie werden sich ja schon mit welchen beschäftigt haben. Was davon findet der Minister am besten?

Ich habe eine Lernfrage. Ich weiß nicht, ob die sich an Sie oder jemand anderen richtet. Friesen, Dänen und Sorben sind ja nationale Minderheiten in Deutschland, und die Sinti und Roma gelten als vierte nationale Minderheit. Warum werden Sinti und Roma eigentlich zusammengezählt? Warum werden die nicht getrennt gezählt? Die wollen ja getrennt gezählt werden; das ist ja nicht eine Gruppe.

DR. WEDE: Die Antwort müsste ich nachreichen.

Es ist aber jetzt auch insgesamt zu früh, nachdem dieser Bericht ja erst heute vorgelegt wurde, abschließend auch nur in Bezug auf Teile dieses Berichts öffentlich Stellung zu nehmen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die nationale Minderheitsfrage?

DR. WEDE: Das werde ich nachreichen.

FRAGE BUSCHOW: Ich habe eine Frage an Frau Fietz oder das Innenministerium: Was sind die wesentlichen Empfehlungen des Berichts? Wird die Bundesregierung Teile davon noch angehen bzw. umsetzen?

SRS’IN FIETZ: Zu Ihrer Information: Dieser Bericht umfasst 800 Seiten und richtet sich nicht nur an ein spezielles Ministerium der Bundesregierung, nicht nur an ein spezielles Ressort, sondern an viele verschiedene Ressorts, die jetzt alle mit Blick auf ihre Zuständigkeiten diesen Bericht prüfen und würdigen und dann daraus die entsprechenden Schlüsse ableiten werden.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Warum wird der Bericht nicht wie andere veröffentlicht?

SRS’IN FIETZ: Dieser Bericht wird jetzt an den Bundestag und den Bundesrat weitergeleitet, und dort wird auch die Debatte darüber geführt.

FRAGE JUNG: Aber das ist ja keine Antwort auf die Frage, warum der Bericht nicht veröffentlicht wird. Sie veröffentlichen ja auch andere Berichte, die Ihnen von unabhängigen Kommissionen vorgelegt werden, die Sie beauftragen.

SRS’IN FIETZ: Das müsste ich dann gegebenenfalls nachreichen.

SASSE: Ich ziehe noch eine Ankündigung vor. Ich möchte Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas am Freitag das Ministertreffen des Europarates in Hamburg leiten wird. Das Treffen wird teilweise als Präsenzveranstaltung im Hamburger Rathaus stattfinden. Sie wissen, dass Deutschland in den vergangenen Monaten den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates innehatte. Dieses Treffen am Freitag wird das vorerst letzte Treffen unter deutschem Vorsitz im Ministerkomitee sein. Mit dem Treffen wird dann gleichzeitig auch der Vorsitz an Ungarn übergeben. Ungarns Außenminister wird selbst auch nach Hamburg reisen. Die übrigen Außenministerkolleginnen und -kollegen werden virtuell an dem Treffen teilnehmen. Im Anschluss an das Ministertreffen wird es eine Pressekonferenz im Hamburger Rathaus geben, an der neben Ungarns Außenminister auch die Generalsekretärin des Europarats teilnehmen wird.

FRAGE HERRMANN: An das Kanzleramt bzw. Auswärtige Amt: Wie haben Sie von der sanften Kursänderung der US-Regierung in Sachen Nord Stream 2 erfahren? Wie ernst nehmen Sie die Botschaft, dass der Weg zum Fertigbau nun frei sei? Was hat die Bundesregierung unternommen, um das möglich zu machen?

FRAGE TIMOFEEVA: Wie bewerten Sie die Berichte, dass die USA auf Sanktionen verzichten möchten?

FRAGE WACKET: Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die US-Regierung in den nächsten Monaten auf Sanktionen verzichten will?

SRS’IN FIETZ: Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Wir haben die Presseberichterstattung dazu zur Kenntnis genommen. Von meiner Seite gibt es jetzt aber nichts Neues, das ich Ihnen zum Komplex Nord Stream 2 mitteilen könnte. Damit möchte ich das Wort an Frau Sasse übergeben.

SASSE: Vielen Dank. – Sie kennen die Meldungen. Auch wir kennen diese Meldungen natürlich und haben Sie zur Kenntnis genommen. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass uns der Bericht selbst in allen Details noch nicht vorliegt. Das ist ein Bericht, den die US-Regierung regelmäßig an den US-Kongress richten muss und in dem eben zu Fragen von Sanktionen und Ähnlichem in Sachen Nord Stream 2 Stellung genommen wird. Wir können über diesen Bericht an dieser Stelle noch nicht spekulieren, weil er uns eben noch nicht vorliegt.

Ich kann Ihnen allerdings versichern, und das wissen Sie; so war es in der Vergangenheit: Wir stehen in dieser Frage in sehr vertrauensvollem Kontakt zur amerikanischen Regierung, nicht nur in dieser Frage, sondern auch in Bezug auf andere Themen wie Russland und die Ukraine. Gerade gestern hat ein Telefonat des Außenministers mit seinem Kollegen aus den USA stattgefunden, in dem eben auch Fragen des Energiedialogs thematisiert wurden.

FRAGE: Was war Inhalt der Gespräche? Können Sie dazu etwas sagen?

SASSE: Ja. Wir haben hinsichtlich des gestrigen Gesprächs des Außenministers etwas getwittert. Wie gesagt ging es unter anderem um Fragen der Energiepolitik, aber auch um andere Themen wie beispielsweise Russland. Ich möchte noch einmal an dieser Stelle betonen, dass wir eben in einem sehr vertrauensvollen Austausch mit der amerikanischen Regierung stehen.

FRAGE WOLF: Zum Verbot der Hisbollah-Unterstützervereine: Die Opposition kritisiert die zu späte Reaktion des Innenministeriums auf die Hisbollah-Unterstützungsorganisationen. Wie stehen Sie zu dieser Kritik? Wie wirksam können solche Verbote sein, zumal die jetzt verbotenen Vereine schon Nachfolgeorganisationen des WKP sind? Können sich also neue Strukturen entwickeln?

DR. WEDE: Vielleicht vorweg ein paar Worte zu dem ganzen Komplex: Das Bundesinnenministerium hat heute drei Vereine aus dem Umfeld der Hisbollah verboten. Dabei handelt es sich um die Vereine „Deutsche Libanesische Familie“, „Menschen für Menschen“ und „Gib Frieden“. Diese drei Vereine unterstützen direkt das Umfeld der Hisbollah im Libanon und damit terroristische Aktivitäten. Es handelt sich dabei in der Tat um Ersatzorganisationen des Spendensammelvereins „Waisenkinderprojekt Libanon“. Dieser Verein ist bereits 2014 verboten worden.

Das Verbot wird seit heute Morgen vollstreckt. Es fanden Einsätze in insgesamt 20 Objekten in sieben Bundesländern mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen statt. Regionale Schwerpunkte waren hierbei Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Bei den Einsätzen wurden mehrere hundert Polizeikräfte auch im Rahmen von Einsätzen der Bundespolizei eingesetzt. Dabei wurden unter anderem Bargeld, Unterlagen und Mobiltelefone beschlagnahmt.

Diese heute ausgesprochenen Vereinsverbote sind keine unmittelbare Reaktion auf die Ausschreitungen, die wir in den letzten Tagen gesehen haben, sondern die Initiierung fand bereits vor längerer Zeit statt und wird heute eben umgesetzt. Es trifft auch zu, dass es sich hierbei um Ersatzorganisationen eines Vereins handelt, der bereits 2014 verboten wurde. Dennoch sind diese Verbote sehr wirksam; denn sie verhindern zum einen nicht nur, dass die Aktivitäten selbst organisiert werden können, sondern sie verhindern auch, dass es gegebenenfalls dritte Aktivitäten zugunsten dieser Strukturen geben kann. Insofern handelt es sich hierbei um ein wirksames und schlagkräftiges Instrument des Rechtsstaats.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Fietz, warum schweigt die Bundeskanzlerin zu den Exzessen von Judenhass in Deutschland?

SRS’IN FIETZ: Herr Reitschuster, Sie werden sich vielleicht an die Pressekonferenzen der vergangenen Tage erinnern. Darin hat sich Herr Seibert an dieser Stelle schon vielfach dazu geäußert, und die Regierungssprecher sprechen im Namen der Bundeskanzlerin.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Es hat aber doch eine andere Wertigkeit, wenn sich die Bundeskanzlerin selbst äußert. Sie äußert sich sonst zu Angelegenheiten, die manche als weniger relevant einschätzen. Daher stelle ich noch einmal die Frage: Warum äußert sich die Bundeskanzlerin nicht persönlich zu diesem doch ausgesprochen wichtigen und besorgniserregenden Ereignissen?

SRS’IN FIETZ: Die Bundeskanzlerin hat diesen Weg gewählt, über ihre Sprecherinnen und Sprecher die Position der Bundesregierung darzulegen.

FRAGE JUNG: Hat die Kanzlerin in den letzten Tagen mit Herrn Netanjahu telefoniert, und zwar angesichts angeblicher Bemühungen in Bezug auf einen Waffenstillstand zwischen der Hamas und dem israelischen Militär?

Frau Sasse, bleiben das Auswärtige Amt und die Bundesregierung dabei, die Raketenangriffe, die Terrorangriffe, der Hamas zu verurteilen, aber nicht die israelischen Luftangriffe auf dicht besiedeltes Gebiet?

SRS’IN FIETZ: Sie haben vielleicht die Pressemitteilung gesehen, die wir herausgegeben haben, dass die Bundeskanzlerin Anfang der Woche mit Herrn Netanjahu telefoniert hat. Darüber hinaus kann ich Ihnen nichts zu diesem Gespräch mitteilen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat Sie ihn aufgefordert, die Waffen ruhen zu lassen?

SRS’IN FIETZ: Die Mitteilungen, die Sie in unserer Pressemitteilung finden können, sprechen für sich.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was stand denn darin?

SRS’IN FIETZ: Das muss ich Ihnen jetzt gerade noch einmal heraussuchen, weil ich es nicht ganz im Kopf habe, aber Frau Sasse kann vielleicht in der Zwischenzeit schon einmal antworten.

SASSE: Was das Stichwort des Schweigens angeht, möchte ich vielleicht an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass sich der Außenminister zur Lage im Nahen Osten sowohl heute Morgen im „ZDF-Morgenmagazin“ als auch soeben in der Aktuellen Stunde des Bundestags geäußert hat. Er hat darin die Haltung der Bundesregierung insgesamt auch noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Er hat in den vergangenen Tagen auch schon sehr intensiv beschrieben, wie die Vermittlungsbemühungen ablaufen und wie sich Deutschland und andere Partner engagieren. Gestern hat er sich am Rande des Rats der Außenminister dazu geäußert, ebenso zu verschiedenen anderen Anlässen.

Sie wissen, dass wir diese Vermittlungsbemühungen sehr unterstützen sowohl die Bemühungen, die hinter den Kulissen stattfinden, als auch diejenigen, die in vertraulichen diplomatischen Gesprächen stattfinden , und wir beteiligen uns auch aktiv daran.

Was Ihre Frage nach Hamas-Raketenterror und israelischen Luftangriffen in Gaza angeht, so haben wir unsere Position dazu bereits am Montag hier an dieser Stelle sehr deutlich dargelegt. Der Außenminister hat eben im Bundestag den Raketenterror der Hamas auch noch einmal ausdrücklich verurteilt. Unsere Position ist damit, glaube ich, in aller Deutlichkeit dargelegt.

ZUSATZ JUNG: Und die Deutlichkeit ist, dass Sie den Terror der Hamas verurteilen, aber nicht die Luftangriffe des israelischen Militärs auf dicht besiedeltes Gebiet.

SASSE: Ich glaube, es bringt jetzt nichts, die Diskussion von Montag an dieser Stelle noch einmal aufzuwärmen oder zu wiederholen. Herr Seibert und auch wir haben am Montag sehr deutlich dargestellt, dass unserer Auffassung nach Israel das Recht zur Selbstverteidigung hat und von Hamas durch massiven Raketenterror angegriffen wird. Diese Position möchte ich an dieser Stelle noch einmal in dieser Deutlichkeit wiederholen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Sasse, ich bin noch ein bisschen verwirrt, was die deutsche Position zur Waffenruhe in Gaza angeht. Gibt es jetzt eine formelle Forderung der deutschen Regierung zu einer Waffenruhe? Ich frage auch vor dem Hintergrund, dass Israel sich weiterhin weigert, einer Waffenruhe zuzustimmen.

Zweite Frage: Auch im Westjordanlang gab es jetzt wieder Eskalationen der Situation, auch gestern wieder. Wie bewertet Ihr Haus die Situation im Westjordanland?

SASSE: Zu Ihrer Frage hinsichtlich des Waffenstillstandes möchte ich Sie auf die Äußerungen des Außenministers im „Morgenmagazin“ heute Morgen verweisen und kann ihn an dieser Stelle noch einmal zitieren. Er hat ausdrücklich gesagt:

„Das Wichtigste ist jetzt, dass die Waffen schweigen und dass es nicht noch mehr Todesopfer gibt.“

Mit Blick auch auf die Verhandlungen gestern hat er gesagt, dass

„… jetzt alle mit Diplomatie vor und hinter der Tür versuchen, beide Seiten dazu zu bringen, dass es zunächst eine Waffenruhe gibt und dann auch einen Waffenstillstand, auf den sich die Menschen im Gazastreifen und in Israel auch verlassen können.“

Hierauf verweise ich Sie ausdrücklich.

Was Ihre Frage nach der Situation im Westjordanland angeht: Wir haben, glaube ich, in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass wir die große Gefahr sehen, dass der Konflikt eskaliert, dass die Spannungen weiter eskalieren. Das betrifft natürlich auch die Situation im Westjordanland.

FRAGE JESSEN: Frau Sasse, die israelische Regierung hatte die Bombardierung des Mediengebäudes damit begründet, dass von dort aus auch die Hamas operiere. US-Außenminister Antony Blinken hat erklärt, er habe keine Indizien dafür, dass dies stattgefunden habe. Hält die Bundesregierung diese Position Blinkens für plausibel oder haben Sie anderslautende eigene Erkenntnisse?

SASSE: Inwieweit die Position des US-Außenministers plausibel ist, kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen, da ich auch nicht weiß, welche Erkenntnisse den Amerikanern vorliegen. Ich kann noch einmal darauf verweisen, dass Herr Seibert am Montag an dieser Stelle gesagt hat, dass es natürlich Voraussetzung ist, dass entsprechende Informationen über eine entsprechende Nutzung des Gebäudes vorliegen. Inwieweit diese Informationen vorliegen, können wir als Bundesregierung nicht beurteilen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Bemüht sich die Bundesregierung um eigene Erkenntnisse über die Nutzung des Gebäudes? Denn der Vorwurf stellt ja einen wesentlichen Teil der israelischen Legitimation dar. In der Vergangenheit waren, glaube ich, die US-Geheimdienstinformationen eher die zuverlässigeren in solchen Sachen.

SASSE: Selbstverständlich bemüht sich die Bundesregierung um Informationen in jeglicher Hinsicht, was die Lage in Nahost angeht. Das betrifft auch die Lage in Gaza und den Angriff auf das Medienhaus. Wir haben deutlich gemacht, wie der aktuelle Stand dazu ist. Wir sprechen auch das habe ich deutlich gemacht mit Blick auf jeden Aspekt dieses Konfliktes das menschliche Leid vor Ort, den Raketenterror der Hamas, das israelische Selbstverteidigungsrecht und verschiedenste andere Aspekte mit allen Partnern, die es dazu gibt, über alle möglichen Kanäle, und wir thematisieren dabei unter anderem auch derartige Angriffe und andere Vorwürfe.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Da es aber bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt offenbar keine unabhängigen Indizien für ein Agieren der Hamas aus diesem Gebäude gibt: Kann die Bundesregierung dann dabei bleiben, dass es sich auch bei dieser Attacke um die Wahrnehmung eines Selbstverteidigungsrechtes handelt?

SASSE: Herr Jessen, ich kann meinen Ausführungen in dieser Hinsicht im Moment leider nichts hinzufügen.

FRAGE REITSCHUSTER: An das Auswärtige Amt: Frau Sasse, klären Sie mich bitte auf: Hier ist jetzt mehrfach gefragt worden, ob Israel zu einer Waffenruhe aufgefordert wurde. Verstehe ich die Haltung der Bundesregierung dahingehend richtig, dass Israel im Moment einem Terrorangriff ausgesetzt ist und sich deswegen gegen einen Terrorangriff wehrt, und dass man bei der Gegenwehr gegen einen Terrorangriff dann nicht sagen kann ich paraphrasiere Ihre Ausführungen einmal : „Bitte wehrt euch nicht“?

SASSE: Herr Reitschuster, da kann ich Sie ganz einfach auf die Ausführungen des Außenministers von heute im Bundestag und im „Morgenmagazin“ sowie auf seine Ausführungen der letzten Tage etwa gestern am Rande des Treffens der EU-Außenminister verweisen. Wir gehen davon aus bzw. wir sind der Auffassung, dass Hamas hier mit massivem Raketenbeschuss eine Lage eskaliert hat und zwar bewusst eskaliert hat und Israel sein Selbstverteidigungsrecht ausübt.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Treffen israelische Medienberichte zu, wonach Israel nach Möglichkeit versucht, bevor sie Schläge gegen die Hamas machen, die Zivilbevölkerung dort zu warnen, und dass da teilweise vorher regelrechte Warnaktionen stattfinden?

SASSE: Derartige Medienberichte sind uns natürlich bekannt, aber wie immer kommentieren wir Medienberichte an dieser Stelle nicht.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Die Frage war ja: Haben Sie Erkenntnisse dazu?

SASSE: Ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Wir kommentieren diese Medienberichte nicht.

FRAGE WOLF: Wie stehen Sie zur Kritik der Opposition, dass die Vereinsverbote zu spät kommen?

DR. WEDE: Ganz generell ist dies nicht der Ort, an dem wir Kritik der Opposition öffentlich kommentieren. Deswegen will ich jetzt nur ganz allgemein sagen das habe ich auch bereits gesagt : Wir haben mit den Vorbereitungen für diese Verbotsmaßnahmen schon vor längerer Zeit begonnen. Insofern kann ich nicht nachvollziehen, inwiefern wir hier zu spät agiert haben sollen.

FRAGE JUNG: Frau Sasse, Sie sagten, der Minister habe gesagt, wichtig sei, dass die Waffen schweigen. Wessen Waffen?

SASSE: Herr Jung, ich habe mich zu unserer Position deutlich eingelassen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wenn die Waffen schweigen sollen, dann gilt das ja auch für das israelische Militär. Habe ich ihn da falsch verstanden, habe ich Sie da falsch verstanden, oder gilt das für beide Seiten?

SASSE: Sie haben den Minister jetzt unvollständig zitiert. Ich habe auch seine Aussage wiederholt: „[Wir] versuchen, beide Seiten dazu zu bringen, dass es zunächst eine Waffenruhe gibt und dann auch einen Waffenstillstand …“. Ich denke, der Ausdruck „beide Seiten“ beinhaltet, dass wir auch mit beiden Seiten darüber sprechen.

FRAGE JUNG: Wie haben Sie den Generalstreik der Palästinenser in dieser Woche im besetzten Westjordanland, im besetzten Westjerusalem usw. wahrgenommen?

SASSE: Wir haben ihn zur Kenntnis genommen.

FRAGE HERRMANN (zur COVID-19-Pandemie): Eine Frage zum Impfen an das Gesundheitsministerium: Steht aus Sicht der Bundesregierung bereits fest, dass auch Kinder und Jugendliche grundsätzlich geimpft werden sollen, oder wäre es auch denkbar, dass man zu dem Schluss kommt, dass der Schulbetrieb vollumfänglich aufgenommen wird, ohne dass die Kinder geimpft werden müssen? Wann wird es dazu eine Empfehlung der STIKO geben?

KAUTZ: Wann die STIKO ihre Empfehlungen abgibt, kann ich Ihnen nicht sagen. Es gibt aber ein klar formuliertes Ziel, Kinder und Jugendliche zu impfen, wenn der Impfstoff von BioNTech zugelassen ist. Dafür läuft aktuell das Zulassungsverfahren. Das warten wir ab, und wir gehen davon aus, dass bis Ende August, also bis Ende der Sommerferien, auch die Kinder geimpft werden können.

SRS’IN FIETZ: Bei der Gelegenheit könnte ich kurz den Termin bestätigen, der in den vergangenen Tagen immer wieder die Runde machte: Dass am 27. Mai eine neue Ministerpräsidentenkonferenz zu dem Thema Impfen stattfindet, ist korrekt.

FRAGE REITSCHUSTER: An das Gesundheitsministerium: Das Bundesinstitut für Risikobewertungen hat mit seinen Hinweisen zu Vitamin D für Verwirrung gesorgt. In den Medien war von einer Kehrtwende die Rede. Ich will das hier nicht alles noch einmal aufführen ich denke, Sie wissen das. Die Frage dazu ist: Warum löst das Institut solche Verwirrung aus, warum kann man da nicht besser kommunizieren? Wird das irgendwelche Konsequenzen haben?

KAUTZ: Ich würde mich wundern, wenn das Bundesinstitut für Risikobewertung eine nachgeordnete Behörde des BMG wäre. Deswegen würde ich das nicht kommentieren wollen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Wer kommuniziert das dann? Ich nehme einmal an, das ist eine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums? Niemand zuständig?

VORS. SZENT-IVÁNYI: Oder ein Ministerium, das gerade nicht anwesend ist.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Vielleicht können die Kollegen das nachreichen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Genau, vielleicht können sie das nachreichen, wenn sie gerade zugehört haben. Ich weiß leider auch nicht, wer da zuständig ist.

FRAGE JEREZ: Wie betrachtet die Bundesregierung die aktuelle Situation in der spanischen Exklave in Nordafrika, die in den letzten Tagen von mehr als 8000 Migranten erreicht wurde? Sollte eine europäische Lösung für die externen Grenzen der EU gefunden werden?

FRAGE GARCÍA: Angesichts der Ereignisse in der spanischen Stadt Ceuta: Was ist die deutsche Position mit Blick auf die derzeit angespannten Beziehungen zwischen Deutschland und Marokko? Denken Sie, dass die EU hier eine stärkere Rolle spielen sollte?

SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich dazu vielleicht ganz grundsätzlich sagen, dass wir die Ereignisse mit großer Besorgnis verfolgen. Spanien ist durch die irregulären Grenzübertritte in Ceuta derzeit in einer schwierigen Lage. Hierdurch wird die spanische Grenze verletzt, die ja zugleich auch die Außengrenze der Europäischen Union ist. Darauf muss es reagieren. Wir begrüßen daher die bereits eingeleiteten Maßnahmen der spanischen Regierung. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind bereit, zur Deeskalation der Lage beizutragen. Auch der Hohe Vertreter Borrell betonte gestern die europäische Dimension des Vorgangs, da die gemeinsamen Außengrenzen der EU betroffen sind.

Aus Sicht der Bundesregierung ist es nun wichtig, dass Marokko die Kontrollen der Grenzen wiederaufnimmt und irreguläre Ausreisen verhindert. Dies scheint ja bereits der Fall zu sein. Von neuen Ankünften ist uns derzeit nichts bekannt.

Der Vorfall zeigt jedoch deutlich, dass weiter gemeinsame europäische Anstrengungen erforderlich sind, um illegale, oft schleusergetriebene Migration einzudämmen, die Menschen auch großen Gefahren aussetzt. Dazu gehört die Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten, auch mit Marokko.

Deutschland und Spanien sind sich einig, dass Marokko weiter unterstützt werden muss. Marokko spielt in der Migrationsfrage eine wichtige Rolle. Deutschland und Spanien werden auch zukünftig in Migrationsfragen koordiniert zusammenarbeiten.

SASSE: Ich habe den Ausführungen von Frau Fietz nichts hinzuzufügen.

FRAGE DR. DELFS: Frau Fietz, hat die Kanzlerin bereits endgültig entschieden, trotz der Coronalage physisch am G7-Gipfel in Großbritannien teilzunehmen?

SRS’IN FIETZ: Wie immer werden wir über Termine der Kanzlerin dann berichten, wenn es dafür die gegebenen Zeitpunkte gibt.

FRAGE TIMOFEEFA (zu der Präsidentschaftswahl in Syrien): Frau Fietz, es finden in den syrischen Botschaften am 20. Mai Wahlen statt, mit Ausnahme der Botschaft in Deutschland und des Generalkonsulats in Istanbul. Wie erklären Sie sich diese Entscheidung?

FRAGE WARWEG: Kann die Bundesregierung diesen Vorgang bestätigen und, wenn ja, mit welcher Begründung? Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage erfolgt dieses Verbot?

SASSE: Die Antwort auf diese Frage werden wir nachreichen.

FRAGE JUNG: Wie finden Sie überhaupt den Begriff Wahl, wenn es um Syrien geht? Da steht ja nur Herr Assad zur Wahl.

SASSE: Wir werden das als Gesamtkomplex behandeln und die Frage in dem Zusammenhang auch beantworten.

FRAGE REITSCHUSTER: Eine Frage an das Innenministerium: Herr Dr. Wede, Sie wollten etwas zu der Frage nachreichen, wie sich Frau Annalena Baerbock, die Kanzlerkandidaten der Grünen, mit einem Vordiplom und zwei Semestern Public International Law Völkerrechtlerin nennen kann. Ich habe die Nachreichung noch nicht gefunden.

DR. WEDE: Herr Reitschuster, diese Frage betrifft einen Bereich, der nicht in der Zuständigkeit des Innenministeriums liegt. Insofern haben wir hier nichts zu ergänzen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie wollten aber beim letzten Mal etwas nachreichen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Wenn ich korrigieren darf: Wir hatten vereinbart, dass dann etwas nachgereicht wird, wenn sich das Ministerium für zuständig erklärt. Das war nicht der Fall.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Welches Ministerium ist dann zuständig? Vielleicht könnte sich das zuständige Ministerium äußern. Das Forschungsministerium?

KLEINEMAS: Die Antwort auf diese Frage ist ähnlich zu der Antwort, die ich eben zu der Frage nach Frau Giffey gegeben habe.

Das würden wir jetzt nicht kommentieren. Es handelt sich dabei offensichtlich um einen Vorgang zwischen Frau Baerbock und einer, wenn ich richtig informiert bin, britischen Universität. Insofern kommentiere ich das nicht weiter.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Dann unabhängig von Frau Baerbock die Frage: Wie definiert das Forschungsministerium einen Völkerrechtler oder eine Völkerrechtlerin?

KLEINEMAS: Dazu können wir ganz sicher Stellung nehmen. Ich glaube, das würde jetzt hier den Rahmen sprengen. Insofern würde ich das gern schriftlich nachreichen, wenn Sie erlauben.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Gern. Danke.

FRAGE JESSEN: Eine Frage an das Auswärtige Amt: Frau Sasse, trifft es zu, dass der Außenminister sich darauf vorbereitet, kurzfristig oder zeitnah nach Windhoek zu reisen, um in Namibia mit seinem namibischen Amtskollegen das Abkommen zu unterzeichnen?

SASSE: Herr Jessen, wir hatten ja am Montag schon über das Thema Namibia gesprochen. Sie wissen, wie es ist. Wenn wir an dieser Stelle Reisen anzukündigen haben, dann tun wir das. Ich habe Ihnen auch zugesagt, dass wir es auch in diesem Fall tun werden.

Zu dem Thema Namibia haben wir uns ansonsten, wie gesagt, am Montag geäußert. Ich kann dazu auch auf die Äußerungen des Ministers selber heute im Morgenmagazin hinweisen, der auch das Thema Namibia angesprochen hat.

FRAGE JUNG: Wird der Vertrag oder das Abkommen der Öffentlichkeit, der Gesellschaft in Deutschland, vorgelegt, damit gesellschaftlich diskutiert werden kann, was die Bundesregierung dort mit der namibischen Regierung verhandelt hat?

SASSE: Herr Jung, ich muss Sie leider um Verständnis bitten, dass wir zum Thema Namibia das, was wir im Moment sagen können, gesagt haben, sowohl am Montag als auch heute. Heute Morgen hat sich noch einmal der Außenminister selber dazu geäußert. Die Details zu den Gesprächen, wie die Gespräche laufen und in welcher Form sie beendet werden, werden wir zu gegebener Zeit mitteilen.

Wie gesagt: Der Prozess dauert noch an. Ich habe auch am Montag bereits erwähnt, dass die Regierungen noch beteiligt werden müssen. Wir werden an dieser Stelle, sobald es geht, auf dieses Thema zurückkommen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es geht ja hier um deutsche Kolonialgeschichte und deutschen Völkermord. Dann werden Sie doch bestimmt einen Plan haben, wie die deutsche Gesellschaft und die Öffentlichkeit über dieses historische Abkommen mit Namibia informiert werden sollen und vielleicht sogar, dass man darüber debattiert, ob es richtig ist, was Sie dort vereinbart haben?

SASSE: Vielleicht noch einmal zur Klarstellung: Es geht bei dem Fall Namibia das haben wir hier seit 2015, glaube ich, in aller Deutlichkeit gesagt um eine zukunftsgerichtete Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit. Das heißt, die Wertung, die Sie in Ihrer Frage einbringen, muss ich an dieser Stelle noch einmal richtigstellen.

ZURUF JUNG: Welche?

SASSE: Worum es sich genau handelt, das ist eben Gegenstand des Prozesses, der noch andauert. Die Bewertung desselben ist auch im Verlaufe des Prozesses deutlich.

Ich weiß, dass Sie auf den Bundestag eingehen werden.

Ich sage noch einmal: Die Sprache zu Namibia, die wir im Moment herausgeben können, haben wir Ihnen an dieser Stelle am Montag sehr deutlich formuliert. Mehr als das kann ich nicht sagen.

Das Ziel des ganzen Prozesses ist die zukunftsgerichtete Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit, und dazu zählt die Kolonialvergangenheit.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe gesagt: Es geht bei den Hereo und Nama um deutsche Kolonialgeschichte und deutschen Völkermord. Was ist daran falsch?

SASSE: Es geht nicht nur um den deutschen Aspekt des Ganzen. Es geht um die gemeinsame Vergangenheit.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann wechseln wir das Thema. Ich habe zwei Fragen, einmal vom Kollegen Eckstein und einmal vom Kollegen Wiedemann, an das Bundesumweltministerium. Da das Umweltministerium heute nicht da ist und die Fragen sehr lang und detailliert sind, würde ich Sie bitten, sie direkt an das Bundesumweltministerium zu stellen. Es macht keinen Sinn, wenn ich sie jetzt hier vortrage.

FRAGE VOLLRADT: Ich habe eine Frage zum Thema antisemitische Straftaten an das BMI: Heute Morgen hat der Direktor des American Jewish Committee in der Bundespressekonferenz die Kritik an der fehlenden Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik erneuert. Es entspreche nicht den Erfahrungen aus den Opferberatungsstellen, dass diese zu 94 Prozent einen rechtsextremen Hintergrund hätten. Warum hält das BMI trotz dieser Kritik an der pauschalen Zuordnung antisemitischer Straftaten, bei denen kein Täter ermittelt werden konnte, fest?

DR. WEDE: Diese genaue Kritik habe ich nicht vernommen. Deswegen will ich jetzt hier allgemein bleiben und mich nur insofern dazu äußern, dass Bund und Länder vereinbart haben, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten als rechtsmotiviert einzustufen, wenn die Tatumstände keine eindeutigen Hinweise auf eine andere Motivation zulassen.

FRAGE REITSCHUSTER: Dann wäre die Bitte, wenn es keine Fragen zu anderen Themen mehr gibt, die Zeit noch einmal für eine Frage zu Corona nutzen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann können Sie das gern tun.

FRAGE REITSCHUSTER: Eine Frage an Herrn Kautz zu den Sonderrechten für Geimpfte: Es ist ja nun so, dass sich Kinder im Moment gar nicht impfen lassen können. Wie wird damit umgegangen, wenn zum Beispiel in einer Familie die Eltern oder die Großeltern geimpft sind, das Kind aber noch nicht, und wie stehen Sie zu Klagen, dies sei eine Diskriminierung, weil Kinder ja gar nicht die Chance hätten, in den Genuss dieser speziellen Regelungen nennen wir es neutral zu kommen. Wie geht das Ministerium damit um?

KAUTZ: Sie wissen, dass wir diese Regelungen zusammen mit dem Justizministerium erarbeitet haben. Vielleicht kann das Justizministerium noch zu den Details Stellung nehmen.

Aber ich glaube, das ist insofern gar nicht nötig, da geregelt ist, dass man nicht nur mit einer Impfung Rechte wiedererlangt, sondern auch über eine Testung und einen Genesenheitsstatus.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ja, aber es ist ja ein Problem für viele Familien, also diese juristische Ungleichbehandlung innerhalb der Familie. Der eine kann sich impfen lassen, die Kinder und Jugendlichen können es nicht.

KAUTZ: Das würde ich jetzt nicht bewerten. Wir sind ja genau auf dieses Problem damit eingegangen, dass man sagt: Es können sich im Moment auch nicht alle impfen lassen. Es ist nicht nur eine Frage zwischen Kindern und Erwachsenen. Aufgrund der Knappheit des Impfstoffes haben sich momentan noch nicht alle, zumal die Zweitimpfung, impfen lassen können. Deswegen gibt es ja verschiedene Möglichkeiten, die Rechte wiederzuerlangen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Arbeiten Sie bei Kindern an einer besonderen Regelung oder nicht? Die Frage richtet sich auch an das Justizministerium.

DR. KRÜGER: Vielleicht kann ich an der Stelle noch ergänzen, dass Kinder ja auch genesene Personen im Sinne der Verordnung sein können und insofern hier auch von den Regelungen profitieren können.

Zudem ist zu beachten, dass die Schutzmaßnahmen unabhängig von der Verordnung zum Teil schon Ausnahmen für Kinder vorsehen, beispielsweise, wenn man an sportliche Aktivitäten denkt. Ganz grundsätzlich können ja auch ungeimpfte Personen wie Kinder von der Verordnung insoweit profitieren, dass wieder Treffen mit geimpften Familienmitgliedern wie den Großeltern möglich sind. Insofern sind Kinder von dieser Verordnung auch betroffen und profitieren indirekt von der Verordnung.

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