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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 26. Mai 2021

Themen: Kabinettssitzung (Sonderfonds für Kulturveranstaltungen), Reise des Bundesaußenministers zum informellen Außenministertreffen der portugiesischen Ratspräsidentschaft nach Lissabon, mögliche Lieferung militärischer Ausrüstung an die Ukraine, erzwungene Flugzeuglandung in Belarus, Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU, Gespräche zwischen der deutschen und der namibischen Regierung über die Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in Namibia, Präsidentschaftswahlen in Syrien, geplante Europareise des US-Präsidenten, Nahostkonflikt, Berichte über eine geplante Sammelabschiebung von Deutschland nach Pakistan, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Informationspolitik der Bundesregierung in der Euro-Krise, COVID-19-Pandemie, Migration, Abzug der Truppen aus Afghanistan, Rahmenabkommen EU-Schweiz

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:17 Bericht aus dem Kabinett (Kultursonderfonds)

2:25 Kultursonderfonds
– Was heißt denn konkret „bis zu 2,5 Milliarden Euro“? Wie viel wird garantiert ausgezahlt? Wie ist man überhaupt auf die 2,5 Milliarden Euro gekommen, warum nicht 25 Milliarden Euro?
– Können Sie vielleicht nachreichen, woher diese Zahl kommt?

8:36 Belarus
– hält die Bundesregierung Berichte der russischen Opposition für glaubhaft, dass sich an Bord auch vier russische Geheimdienstler, also Spione, befunden haben? (ab 13:17)

17:50 „Wahlen“ in Syrien
– Eine Lernfrage, Herr Burger: Wie ist das denn bei anderen Ländern? Mir fällt dazu gerade die ägyptische Diktatur ein. Sie veranstaltet ja auch Wahlen, die nicht frei und fair sind. Lässt man die Ägypter hier in Deutschland wählen? (ab 20:08)
– Aber wenn Sie sagen, die Wahlen müssten frei und fair sein, dann hört sich das nach etwas Grundsätzlichem an, nicht nach Einzelfallentscheidungen.

23:00 Israel/Gaza
– Wir warten noch auf die Nachreichung dazu, ob die Bundesregierung die Aufhebung der Militärblockade Gazas fordert (24:18)

29:25 Urteil des Verfassungsgerichts
– Der Bundesfinanzminister war damals ein anderer, die Kanzlerin aber nicht. Herr Seibert, sieht die Kanzlerin das Verhalten der Bundesregierung damals in Sachen Griechenland-Verhandlungen über eine Rettung, über einen Ausstieg aus dem Euro als einen Fehler an? (ab 30:49)
– Zur Rolle der Bundesregierung als Verhandlungspartner sollen wir erst dann fragen, wenn Sie ein paar Wochen Zeit hatten, über das Urteil nachzudenken? Ich hatte jetzt explizit die Kanzlerin gefragt, die damals schon Kanzlerin war und Herrn Schäuble grünes Licht gegeben hatte.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 26. Mai 2021:

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen berichten, dass das Bundeskabinett heute einen Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen mit einem Volumen von bis zu 2,5 Milliarden Euro beschlossen hat. Dieser Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von kulturellen Veranstaltungen, Konzerten, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und anderen Arten von Veranstaltungen. Er hat zwei zentrale Bausteine.

Erst einmal soll nach Lockerung der Beschränkungen für das öffentliche Leben eine Wirtschaftlichkeitshilfe kleinere Veranstaltung fördern, die ab dem 1. Juli dieses Jahres durchgeführt werden und an denen unter Beachtung der notwendigen coronabedingten Hygienebestimmungen bis zu 500 Besucher teilnehmen. Ab dem 1. August werden Veranstaltungen mit bis zu 2000 Besuchern gefördert.

Der zweite Baustein dieses Sonderfonds für die Kultur ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für den Zeitraum ab dem 1. September dieses Jahres geplant werden, also für Konzerte und Festivals mit über 2000 Besuchern.

Der Sonderfonds des Bundes gibt der Kultur, aber vor allem der Gesellschaft insgesamt eine Perspektive, weil er die Aussicht auf kulturelles Leben, auf kulturellen Austausch und Begegnung durch Planungssicherheit für die Veranstalter ermöglicht. Gleichzeitig ist er ein neuerlicher Ausdruck der hohen Wertschätzung für kreative Kulturschaffende und ihre besondere Notsituation in dieser Pandemie.

Als dritte Säule ergänzt der Sonderfonds das bisherige Bundesprogramm NEUSTART KULTUR und die Überbrückungshilfe III mit ihren Hilfen für Soloselbstständige.

Der Sonderfonds wird gemeinsam vom Finanzministerium und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Grütters, verantwortet. Ich habe schon gesagt: Er hat ein Volumen von bis zu 2,5 Milliarden Euro.

Das war dann auch schon der Bericht aus dem Kabinett.

FRAGE JUNG: Was heißt denn konkret „bis zu 2,5 Milliarden Euro“? Wie viel wird garantiert ausgezahlt? Wie ist man überhaupt auf die 2,5 Milliarden Euro gekommen, warum nicht 25 Milliarden Euro?

STS SEIBERT: Erstens kann ich Ihnen sagen: Zur weitere Information gibt es auch eine Pressekonferenz der Kulturstaatsministerin. Sie und ihr Amt werden mit Sicherheit in der Lage sein, alle diese Fragen zu beantworten.

Zweitens. Die Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro werden der Staatsministerin für Kultur zur Bewirtschaftung zugewiesen. Sie hat auch den Vorsitz in einem Lenkungsausschuss, der koordiniert, wie das Programm umgesetzt und wie es weiterentwickelt wird. In ihm werden auch die Länder und der Deutsche Kulturrat vertreten sein.

Dies ist das, was ich Ihnen dazu heute sagen kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie vielleicht nachreichen, woher diese Zahl kommt?

STS SEIBERT: Nein, das kann ich Ihnen nicht nachreichen, weil ich Sie an die Kulturstaatsministerin, ihre Pressekonferenz und die Informationen, die von dort direkt zu holen sind, verweise.

BURGER: Außenminister Maas reist heute zum informellen Außenministertreffen der portugiesischen Ratspräsidentschaft nach Lissabon. Dieses sogenannte Gymnich-Treffen bietet den EU Außenministerinnen und Außenministern einmal pro Halbjahr die Gelegenheit, in einem informellen Rahmen außen- und sicherheitspolitische Fragen von strategischer Bedeutung für die Europäische Union zu erörtern.

Das Treffen beginnt heute Abend mit einem informellen Abendessen auf Einladung des portugiesischen Außenministers Augusto Santos Silva. Für den morgigen Tag sind Arbeitssitzungen zu den EU-Afrika-Beziehungen, den ungelösten Konflikten in der östlichen Nachbarschaft der Europäischen Union und zur EU Strategie für den Indopazifik geplant. Darüber hinaus gibt es ein gemeinsames Arbeitsmittagessen mit dem jordanischen Außenminister Safadi, bei dem es um den Nahostkonflikt und mögliche nächste Schritte zur Stabilisierung und zu einer Rückkehr zu Verhandlungen gehen soll. Des Weiteren dies hat der Außenminister gestern schon angedeutet ist dieses Treffen eine Gelegenheit, sich weiter über die Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates, betreffend die Situation in Belarus, abzustimmen. Der Außenminister wird morgen Abend wieder in Berlin eintreffen.

FRAGE FRIED: Herr Seibert, der Grünen-Vorsitzende Habeck hat gesagt: Wenn man sich ein bisschen mit der Ukraine beschäftigt hat, dann kann man eigentlich gar nicht dagegen sein, defensive Geräte zu liefern. – Die Bundeskanzlerin beschäftigt sich ja schon einige Zeit damit. Wieso ist sie noch nicht dieser Meinung?

Die Frage an Herrn Burger: Gab es in den letzten Jahren einmal konkrete Anfragen an die Bundesregierung vonseiten der Ukraine sei es direkt oder sei es zum Beispiel über den Umweg der NATO , irgendwelche militärischen Geräte zu liefern?

STS SEIBERT: Ja, es stimmt: Die Bundeskanzlerin und die ganze Bundesregierung befassen sich seit Beginn des Konflikts um die Ostukraine ich könnte auch sagen: seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland auf das Intensivste mit der Situation dort, mit diesem Konflikt. Die Intensität dieser Beschäftigung hat auch über all die Jahre nicht nachgelassen.

Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, dass das ein Konflikt zwischen Russland und der Ukraine ist, der politisch gelöst werden muss. Dafür gibt es eine Grundvoraussetzung, für die wir uns nach Kräften einsetzen, nämlich die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk. Deutschland unterstützt die Ukraine in vielfältiger Weise diplomatisch und politisch im Minsk-Prozess, aber auch wirtschaftlich.

Zum Thema der Rüstungsexporte kann ich sagen: Wir verfolgen eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik und erteilen im Hinblick auf die Ukraine keine Genehmigungen für Kriegswaffen. Ich kann nur für diese Bundesregierung in dieser Legislaturperiode sprechen. Daran wird sich in dieser Periode auch nichts ändern.

BURGER: Zu der Frage an mich: Mir wäre für das Auswärtige Amt nicht bekannt, dass derzeit eine solche Anfrage vorläge. Ich kann aber hier nicht erschöpfend über Einzelfälle der vergangenen Jahre Auskunft geben. Ich vermute, das Wirtschaftsministerium wahrscheinlich auch nicht, weil es auch in der Vergangenheit nicht unsere Praxis war, über einzelne Fälle der Exportkontrolle Auskunft zu geben.

VORS. DETJEN: Das Protokoll verzeichnet Nicken vom Bundeswirtschaftsministerium.

FRAGE JOLKVER: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum gleichen Thema. 2019, wenn ich mich nicht täusche, wurden Sport- und Jagdwaffen im Betrag von ungefähr 2 oder 2,1 Millionen Euro in die Ukraine verkauft. Haben Sie Daten aus dem Jahr 2020, was genau und wie viel verkauft wurde?

DR. GÜTTLER: Zu den allgemeinen Grundsätzen hat sich der Regierungssprecher schon geäußert. Zu den Genehmigungen kann ich Sie auf den Rüstungsexportbericht verweisen, der im kommenden Monat wieder ansteht. Für das Jahr 2020 kann ich nur vorläufige Zahlen benennen. Dabei handelt es sich um 63 Genehmigungen im Wert von rund 3,5 Millionen Euro. Hierbei ging es in der Hauptsache wieder um Jagd- und Sportwaffen.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, hat die Bundeskanzlerin mittlerweile weitere Erkenntnisse zur Rolle Russlands bei der Zwangslandung in Belarus? Wann wird sie das nächste Mal mit Putin sprechen?

STS SEIBERT: Über Gespräche der Bundeskanzlerin mit internationalen Staats- und Regierungschefs berichte ich, wie immer, wenn sie stattgefunden haben.

Die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin, in der sie sich zuletzt dazu geäußert hat, war gestern in Brüssel am mittleren oder späten Nachmittag. Insofern kann ich zu diesem Thema nichts Neues berichten. Sie hat sich unmissverständlich geäußert, wie auch der Europäische Rat unmissverständlich und klar auf diesen wirklich beispiellosen Vorgang der erzwungenen Landung eines Flugzeugs und der Verschleppung eines kritischen Journalisten und seiner Lebensgefährtin reagiert hat.

Ich könnte noch hinzufügen, dass wir auch das hat die Bundeskanzlerin gestern schon getan auch die widerwärtige Manier der belarussischen Machthaber, ihre Gefangenen mit sogenannten Geständnissen öffentlich vorzuführen die Spuren der Schläge oder der Misshandlungen überschminkt , auf das Schärfste verurteilen.

FRAGE JOLKVER: Ich möchte die Frage noch mal stellen, wie sie eben angeklungen ist: Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass der russische Geheimdienst oder die Russen generell bei dieser Operation beteiligt waren? Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle Russlands bei dieser Sache mit Ryanair?

STS SEIBERT: Es ist, wie ich es gerade gesagt habe: Die Bundeskanzlerin hat gestern gesagt, dass wir das nicht abschließend beurteilen können. Ich habe dazu keinen neuen Stand.

FRAGE JESSEN: Auskünfte über die tatsächlichen Abläufe könnten gewiss auch die Piloten geben. Sind der Bundesregierung Aussagen der Ryanair-Piloten bekannt, unter welchen Bedingungen, mit welchen Vorgaben und mit welchen Anordnungen die Landung erzwungen wurde, oder bemühen Sie sich um solche Erkenntnisse?

STS SEIBERT: Einer der Beschlüsse des Europäischen Rates gestern ist, dass die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO diesen Fall dringend untersuchen muss. Das wäre ein wichtiger Teil der Untersuchung.

FRAGE WARWEG: Ich möchte auf die forcierte Landung der Präsidentenmaschine von Morales im Oktober 2018 und die forcierte Landung eines Belavia-Fluges im Oktober 2016 nach Kiew hinweisen, bei dem ein regierungskritischer Journalist, Martirosyan, festgenommen wurde. Warum wurde das nicht ebenfalls verurteilt? Was macht hier nach Einschätzung der Bundesregierung den Unterschied aus?

Die Protokolle des Funkverkehrs sind veröffentlicht worden. Daraus geht hervor, die Piloten hätten selbstständig und proaktiv entschieden, in Minsk zu landen. Liegen der Bundesregierung die Protokolle vor? Wenn ja, wie ist die Einschätzung?

STS SEIBERT: Die von der belarussischen Führung verbreitete Erklärung mit der Hamas-Bombendrohung hat ohnehin wenig Glaubwürdigkeit. Den letzten Rest an Glaubwürdigkeit verliert sie dadurch, dass das Regime den Vorfall praktischerweise genutzt hat, um einen unliebsamen Journalisten und seine Partnerin zu verschleppen.

Heute ist der Internationale Tag der Pressefreiheit. Vielleicht erinnern wir uns daran, dass das doch sehr viel damit zu tun, nämlich mit dem erbarmungslosen und permanenten Vorgehen des belarussischen Regimes gegen Oppositionelle, gegen Aktivisten, gegen Menschen, die ihr Recht auf friedliche Demonstration ausüben wollen, und gegen Journalisten. Das ist das Wesentliche, was jetzt im Vordergrund steht. Deswegen haben der Europäische Rat und auch die Bundeskanzlerin gestern ganz klar von einem beispiellosen Vorgang gesprochen.

Schiefe Vergleiche oder Gleichsetzungen helfen da nicht weiter. Wir beziehen uns jetzt hier auf das Wesentliche. Das ist, dass man sehr klar Stellung bezieht zu dem, was Weißrussland da gemacht hat, und dass man sehr klar die Forderung wiederholt, dass Roman Protasewitsch und Frau Sapega sofort freizulassen sind.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, hält die Bundesregierung Berichte der russischen Opposition für glaubhaft, dass sich an Bord auch vier russische Geheimdienstler, also Spione, befunden haben?

STS SEIBERT: Ich kann das von hier aus nicht beurteilen. Ich wiederhole: Es ist wichtig, dass die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO diesen Fall wirklich dringend und gründlich untersucht. Eine der zu klärenden Fragen ist: Wer waren diejenigen, die die Reise von Minsk nach Vilnius nicht fortgesetzt haben, als das dann für alle, bis auf Herrn Protasewitsch und Frau Sapega, wieder möglich war.

FRAGE JORDANS: Haben Sie bei dem Geständnis im Fernsehen in Belarus die Bilder mit Spuren von Misshandlungen gesehen, dass das Gesicht geschminkt war? Hat die Bundesregierung in diesem Fall konkrete Hinweise darauf?

STS SEIBERT: Ich habe mich zu den Bildern und zu der generellen Praxis der öffentlichen Vorführung von Gefangenen es ist ja nicht das erste Mal, dass das belarussische Regime das jetzt getan hat geäußert. Ich könnte das jetzt nur wiederholen. Das ist gerade erst drei Minuten her.

FRAGE BARTHELME: Die Schweiz wird heute das Rahmenabkommen mit der EU beerdigen. Wie bewertet die Bundesregierung diese Absage aus Bern an eine engere Zusammenarbeit? Hat die Bundesregierung Vorstellungen oder Ideen, wie es nun weitergehen soll?

BURGER: Dazu müsste ich die Antwort nachreichen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an Herrn Burger und/oder Herrn Seibert. Vergangene Woche hieß es aus dem AA, man sei auf der Zielgeraden in den Gesprächen mit Namibia, was die Wiedergutmachung bei den Nama und Herero betrifft. Was ist der Stand der Gespräche? Wird noch verhandelt? Ist das Abkommen unterschriftsreif? Wo stehen Sie da?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass der Außenminister das Kabinett heute auch über den Stand der Verhandlungen unterrichtet hat. Im Übrigen gilt nach wie vor derselbe Stand, den Frau Sasse hier letzte Woche vorgetragen hat. Es hat sich nichts daran geändert, dass wir die mit Namibia vereinbarte Vertraulichkeit weiterhin einhalten.

ZUSATZFRAGE: Eine Nachfrage zum weiteren Verfahren: Ist jetzt die namibische Regierung am Zug, um das bisherige ausgehandelte Abkommen zu bewerten, oder wer ist jetzt am Zug?

BURGER: Der Verhandlungsstand liegt jetzt beiden Regierungen vor, auf namibischer Seite auch den Gemeinschaften der Nama und Herero. Deren Vertreter waren auch an den Verhandlungsrunden beteiligt. Bis zum Abschluss dieses Prozesses haben beide Seiten Vertraulichkeit vereinbart. Insofern bitte ich Sie da um Verständnis.

FRAGE JESSEN: Wenn Sie sagen, der Verhandlungsstand liege den Regierungen vor, bedeutet das, dass das aus der Sicht des Auswärtigen Amtes ein regierungsbeschlussfähiger Verhandlungsstand ist, also ein unterschriftsreifer Verhandlungsstand, wenn man so will?

BURGER: Ich kann nur auf das verweisen, was Frau Sasse hier letzte Woche gesagt hat. Nach unserer Auffassung befinden wir uns auf der Zielgeraden. Der Außenminister hat das deutsche Kabinett heute über den Verhandlungsstand unterrichtet. Er liegt auch der namibischen Seite vor. Welche Konsultationen auf namibischer Seite noch stattfinden, würde ich Sie bitten, dort zu erfragen. Das ist der Stand, bei dem wir uns derzeit befinden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Meine Frage bezog sich auf die Einschätzung aus deutscher Sicht. Ist nach Auffassung des Auswärtigen Amtes das, was Sie dem Kabinett heute vorgelegt haben, aus deutscher Sicht beschlussfähig?

BURGER: Ich kann dazu jetzt nicht mehr sagen als das, was ich eben gesagt habe.

FRAGE: Ich habe eine Frage zu den Wahlen in Syrien. Frankreich erlaubt den Syrern im Land, daran teilzunehmen. Die Bundesregierung verbietet die Teilnahme an diesen Wahlen. Es gibt Straßensperren von der syrischen Botschaft. Bedeutet dies, dass es für die Europäer keine einheitliche Außenpolitik gegen den Tyrannen Baschar al-Assad gibt? Wie kann man diesen Wahlen begegnen? Ist es nicht an der Zeit, dass das Volk sein Recht auf Freiheit und Frieden erlangt?

BURGER: Zu den Wahlen in Syrien hat sich der Außenminister gestern Abend gemeinsam mit seinen amerikanischen, britischen, französischen und italienischen Amtskollegen geäußert und klar Stellung bezogen. Aus unserer Sicht sind diese Wahlen in Syrien weder frei noch fair. Sie werden auch nicht im Sinne der maßgeblichen VN-Sicherheitsratsresolution 2254 unter Beteiligung aller Syrerinnen und Syrer einschließlich derjenigen in der Diaspora durchgeführt. – Diese Einschätzung haben wir gemeinsam mit unseren internationalen Partnern zum Ausdruck gebracht. Daran hat sich nichts geändert.

Was die Durchführung von Auslandswahlen angeht, so kann ich dazu sagen, dass wir einer formellen Anfrage der syrischen Botschaft um Zustimmung der Bundesregierung zur Teilnahme der in Deutschland lebenden syrischen Wahlberechtigten an den Präsidentschaftswahlen in den Räumlichkeiten der syrischen Botschaft nicht stattgegeben haben.

Für die Bundesregierung ist bei der Bewertung von Wahlen entscheidend, dass sie frei, fair und unter Beteiligung aller Syrerinnen und Syrer einschließlich derjenigen in der Diaspora verlaufen. Diese Voraussetzungen sehen wir für die nun anstehenden syrischen Präsidentschaftswahlen nicht gegeben.

Die allermeisten in der Diaspora lebenden Syrerinnen und Syrer dürften nach den aktuellen Bestimmungen gar nicht erst wählen oder aus Angst vor Repressionen gegen die eigene Person oder Familienangehörige von einer Wahlregistrierung abgesehen haben. Insofern wäre der überwiegenden Mehrheit der in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen die Teilnahme an der Wahl ohnehin verwehrt gewesen.

FRAGE JUNG: Eine Lernfrage, Herr Burger: Wie ist das denn bei anderen Ländern? Mir fällt dazu gerade die ägyptische Diktatur ein. Sie veranstaltet ja auch Wahlen, die nicht frei und fair sind. Lässt man die Ägypter hier in Deutschland wählen?

BURGER: Das ist eine Einzelfallentscheidung. Wie ich gerade gesagt habe, gibt es völkerrechtlich keine Verpflichtung, einer solchen Abhaltung von Wahlen zuzustimmen. Die betreffenden Länder müssen die Bundesregierung um eine Genehmigung bitten, und diese Genehmigung wird im Einzelfall erteilt oder nicht erteilt. Ich kann dazu für Ägypten jetzt aus dem Stegreif nichts sagen. Es ist auch durchaus nicht so, dass alle Länder regelmäßig Auslandswahlen an ihren Auslandsvertretungen abhalten. Da gibt es ja auch andere Modalitäten. Auch wenn Bundestagswahlen stattfinden, ist es beispielsweise in der Regel nicht so, dass Auslandswahlen an deutschen Auslandsvertretungen stattfinden, sondern dabei kommen Briefwahlverfahren zum Zug.

ZUSATZ JUNG: Aber wenn Sie sagen, die Wahlen müssten frei und fair sein, dann hört sich das nach etwas Grundsätzlichem an, nicht nach Einzelfallentscheidungen.

BURGER: Man muss sich natürlich im Einzelfall anschauen, ob gewisse Mindestbedingungen bei der Durchführung einer solchen Wahl gegeben sind.

FRAGE JORDANS: Herr Burger, mit Blick auf die Verhandlungen mit Namibia frage ich: Können Sie bestätigen, dass es inzwischen eine formale Einigung in den Verhandlungen mit Blick auf die Herero und Nama gibt? Stimmt es, dass, wie teilweise berichtet wird, die Bundesregierung Reparationszahlungen ausschließt?

BURGER: Ich kann nur noch einmal auf das verweisen, was wir hier letzte Woche vorgetragen haben. Ich bitte um Verständnis, dass ich über die Inhalte des Verhandlungsstandes, der erreicht wurde, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft geben kann.

FRAGE: Sie sagten, Sie könnten jetzt nichts über das weitere Vorgehen sagen. Aber haben Sie sich auf einen Zeitpunkt geeinigt, bis zu dem irgendein Ergebnis in den Verhandlungen mit Namibia feststeht? Das sollte ja gegebenenfalls noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Gibt es also einen Zeitplan?

BURGER: Nein.

FRAGE STEINKOHL: Gibt es Planungen für einen Abstecher des US-Präsidenten nach Deutschland während seiner Europareise im Juni?

STS SEIBERT: Das wäre eine Frage, die an die US-Regierung zu richten ist. Die Bundeskanzlerin rechnet damit, den US-Präsidenten beim G7-Treffen zu sehen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, ich habe eine Frage zu den palästinensischen Gebieten. Der irische Außenminister hat die Siedlungspolitik Israels sehr scharf kritisiert. Er hat gesagt, das sei de facto eine Annexion dieser Gebiete. Wie steht die Bundesregierung dazu?

BURGER: Herr Towfigh Nia, als regelmäßiger Teilnehmer unserer Regierungspressekonferenzen kennen Sie sicherlich die Haltung der Bundesregierung zum israelischen Siedlungsbau sehr gut. Die haben wir hier und bei unterschiedlichsten Gelegenheiten immer wieder zum Ausdruck gebracht. Ich glaube, daran werden Sie auch keine Veränderung feststellen, wenn ich Ihnen sage, dass die Bundesregierung den Siedlungsbau in den besetzten Gebieten ablehnt. Wir halten ihn für nicht vereinbar mit dem Völkerrecht, und wir glauben, dass er ein Hindernis für das Ziel einer verhandelten Zweistaatenlösung darstellt.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Das weiß ich ja auch. Aber es ist das erste Mal, dass ein EU-Land jetzt offen von einer Annexion spricht. Wie steht die Bundesregierung zu diesem Vorwurf?

BURGER: Ich kenne die Äußerung nicht, und ich würde sie auch nicht kommentieren, weil es mir nicht obliegt, Äußerungen anderer Außenminister zu kommentieren.

FRAGE JUNG: Wir warten noch auf die Nachreichung dazu, ob die Bundesregierung die Aufhebung der Militärblockade Gazas fordert.

BURGER: Das tut mir leid. Wenn wir da etwas zugesagt haben und das noch nicht geliefert haben, dann werde ich dafür sorgen, dass das schleunigst passiert.

FRAGE JEREZ: Ich habe eine Frage an das Innenministerium: Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es Pläne gibt, Mitglieder der in Pakistan verfolgten Minderheit der Ahmadis aus Deutschland in Sammelabschiebungen abzuschieben?

VICK: Grundsätzlich ist die Durchführung von Abschiebungen ja Ländersache, sodass ich schauen müsste, ob ich etwas nachreichen kann. Wenn ich das kann, werde ich das selbstverständlich tun.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, ich beziehe mich noch einmal auf die Situation im Nahen Osten. Bei der gestrigen gemeinsamen Pressekonferenz von Premierminister Netanjahu und US-Außenminister Blinken fiel auf, dass Blinken zwar sehr das Recht von Palästinensern wie Israelis betont hat, gleichermaßen unter sicheren Bedingungen leben zu können, allerdings der Begriff der Zweistaatenlösung explizit nicht fiel. Deutet sich dadurch aus Ihrer Sicht die Möglichkeit an, dass es vielleicht doch eine andere Variante für gemeinsames Zusammenleben geben könnte, zum Beispiel im Rahmen eines binationalen Staates?

BURGER: Es fällt mir schwer, jetzt die Pressekonferenz des amerikanischen Außenministers zu kommentieren, zumal ich nicht alle Äußerungen vollumfänglich vorliegen habe. Mir wäre von einer solchen Positionierung, wie Sie sie gerade andeuten, nichts bekannt.

STS SEIBERT: Für die Europäische Union hat ja der Außenbeauftragte Josep Borrell jetzt noch einmal erklärt, dass die Herstellung eines politischen Horizonts für eine Zweistaatenlösung von größter Bedeutung bleibt, und das ist auch die Haltung der Bundesregierung.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, sehen Sie irgendwelche Anzeichen, dass Israel es mit einer Zweistaatenlösung ernst meint? Wenn ja, was sind diese Anzeichen?

BURGER: Ja, das war eines der Themen der Gespräche, die Außenminister Maas auch selbst vergangene Woche vor Ort geführt hat, dort natürlich noch sehr stark unter dem Eindruck der heißen militärischen Auseinandersetzung, die zu diesem Zeitpunkt ja noch stattfand. Aber trotzdem war auch dort eine der Botschaften von Außenminister Maas, sowohl bei seinen Gesprächen in Israel als auch bei seinen Gesprächen mit Präsident Abbas in Ramallah, dass es das Ziel der Bundesregierung bleibt, Wege dafür zu suchen, wie die Parteien wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren können, um den Konflikt, der der aktuellsten Auseinandersetzung zugrunde liegt, dauerhaft lösen zu können. Dabei ist aus Sicht der Bundesregierung nach wie vor die verhandelte Zweistaatenlösung die Lösung, die es anzustreben gilt.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Noch einmal meine Frage: Sehen Sie irgendwelche Anzeichen dafür, dass Israel es mit einer Zweistaatenlösung wirklich ernst meint, wenn man sieht, was jetzt in Jerusalem passiert und was in den anderen besetzten Gebieten passiert? Wo sehen Sie diese Anzeichen? Ich sehe sie nicht, und viele Experten auch nicht.

BURGER: Ihre Interpretation möchte ich hier jetzt nicht kommentieren. Ich habe Ihnen gesagt, was die Position der Bundesregierung ist. Herr Seibert hat darauf hingewiesen, dass es auch im Rahmen der Europäischen Union große Einigkeit gibt. Es hat auch vor zwei Tagen ein Gespräch des Außenministers mit seinem amerikanischen Amtskollegen Antony Blinken gegeben, als der gerade auf dem Weg in die Region war, in dem sich beide Außenminister noch einmal eng abgestimmt haben. Dabei hat es auch eine enge Übereinstimmung in den Zielsetzungen und in dem Ansatz gegeben, den wir verfolgen.

FRAGE GEUTHER: Mit Blick auf die Rüge des Bundesverfassungsgerichts dafür, dass die Bundesregierung das Parlament nicht vorab über die Verhandlungsposition informiert hat, das Ausscheiden Griechenlands aus dem Euro zu fordern: Wie rechtfertigen die Bundesregierung oder das Finanzministerium, dass das Parlament damals erst nach Tagen informiert wurde? Was bedeutet die Entscheidung für künftige Verhandlungen innerhalb der EU?

LAIADHI: Ich möchte erst einmal zur Einordnung sagen, dass es bei der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um einen Sachverhalt geht, der die Vorgängerregierung im Jahr 2015 betrifft. Für das Bundesfinanzministerium gilt, dass wir die Unterrichtungspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag und die Beteiligungsrechte des Parlaments in Angelegenheiten der Europäischen Union sehr ernst nehmen.

Die Entscheidung bestätigt die Abgrenzung zwischen der Unterrichtungspflicht und dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt.

FRAGE JUNG: Der Bundesfinanzminister war damals ein anderer, die Kanzlerin aber nicht. Herr Seibert, sieht die Kanzlerin das Verhalten der Bundesregierung damals in Sachen Griechenland-Verhandlungen über eine Rettung, über einen Ausstieg aus dem Euro als einen Fehler an?

STS SEIBERT: Wir haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen. Wir werden sie jetzt sorgfältig prüfen. Dann werden wir entscheiden, welche weiteren Folgerungen daraus zu ziehen sind bzw. gegebenenfalls welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind.

ZUSATZFRAGE JUNG: Zur Rolle der Bundesregierung als Verhandlungspartner sollen wir erst dann fragen, wenn Sie ein paar Wochen Zeit hatten, über das Urteil nachzudenken? Ich hatte jetzt explizit die Kanzlerin gefragt, die damals schon Kanzlerin war und Herrn Schäuble grünes Licht gegeben hatte.

STS SEIBERT: Ich habe jetzt hier für die Bundeskanzlerin, für die Bundesregierung auf dieses aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert.

Die politische Auseinandersetzung über die Fragen, die 2015 anstanden, ist in der Öffentlichkeit auch hier in der Bundespressekonferenz ja vielfach geführt worden. Das alles können Sie nachlesen. Jetzt geht es um das aktuelle Urteil. Das werden wir sorgfältig prüfen. Dann wird zu entscheiden sein, ob daraus wenn ja, welche Folgerungen zu ziehen sind.

FRAGE FRICKE (zur COVID-19-Pandemie): Eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium. Die Liefermengen von Comirnaty sind nach Angaben der Krankenversicherungen für die 22. Kalenderwoche um rund 40 Prozent reduziert worden. Ist das ein Rückschlag für die geplante Impfung von Schülern? Woher sollen die Dosen für Kinder kommen? Zusätzlich oder aus den Kontingenten für die Arztpraxen?

NAUBER: Die Menge der Impfstoffe, die an die Impfzentren und auch an die Arztpraxen bereits geliefert wurden, weisen wir im Dashboard aus. Die, die prognostiziert sind, weisen wir auf unserer Seite aus. Ich habe die Zahlen für die nächste KW jetzt nicht im Kopf. Ich kann gerne schauen, ob wir sie nachreichen können.

Was die zweite Frage zu den Impfstoffen für Kinder angeht, gibt es einen GMK-Beschluss vom 6. Mai. Darin heißt es wörtlich:

„Die Länder, die durch ein Konzept sicherstellen, dass bis Ende August ein solches Impfangebot unterbreitet wird, erhalten vom Bund die hierfür erforderlichen Impfdosen für die Erst- und Zweitimpfung zusätzlich.“

FRAGE KREUTZFELDT: Trifft es zu, dass die BioNTech-Lieferungen an Arztpraxen in der ersten Juniwoche verringert wurden, um Impfstoff für Kinder anzusparen? Wenn ja, warum? Kommt im Juli nicht ohnehin genug Impfstoff von BioNTech?

NAUBER: Wie gesagt, die Impfstofflieferungen für die nächste Woche habe ich jetzt nicht im Kopf. Ich schaue gerne, ob ich dazu etwas nachreichen kann.

FRAGE FRIED: Frau Nauber, es gibt Signale sowohl vom Vorsitzenden der STIKO als auch von Mitgliedern der STIKO, dass es keine ganz uneingeschränkte Empfehlung geben wird, was die Impfung von 12- bis 15-Jährigen angeht. Welche Verbindlichkeit hat denn für den Bundesgesundheitsminister eine Empfehlung der STIKO? Inwieweit sieht er sich daran gebunden?

NAUBER: Der Bundesgesundheitsminister hat sich heute in zwei Interviews das eine mit RTL, das andere mit dem ZDF recht ausführlich zu dem Thema zu Wort gemeldet. Ich kann das gerne noch einmal darlegen, kann dem aber auch nichts mehr hinzufügen.

Zunächst braucht es eine Zulassung durch die EMA für diese Altersgruppe. Dann wollen wir dabei bleibt es allen Kindern und Jugendlichen bis Ende August ein Impfangebot machen. Auch die STIKO muss jetzt zunächst einmal die Daten auswerten, und dann gibt sie eine Empfehlung ab. Der Minister hat heute Morgen gesagt:

„Im Lichte dieser Empfehlung können dann die Eltern mit ihren Kindern, den Ärztinnen und Ärzten die konkrete Entscheidung treffen, ob jemand geimpft wird oder nicht.“

Das heißt, es ist eine individuelle Entscheidung der Eltern, Kinder und Ärzte. Aber zugelassen ist der Impfstoff, wenn die EMA ihn zugelassen hat.

STS SEIBERT: Ganz wichtig, weil das manchmal nicht deutlich genug verstanden wird: Eine mögliche Impfung eines 12- bis 16-Jährigen Kindes ist keine Voraussetzung für den Schulbesuch.

NAUBER: Auch das hat der Minister heute noch einmal deutlich gemacht.

ZUSATZFRAGE FRIED: Verstehe ich Sie richtig, dass der Bundesgesundheitsminister dann sozusagen keine Empfehlung abgeben wird, dass Kinder sich impfen lassen sollen, sondern das komplett den Eltern überlässt?

NAUBER: Alle Impfungen sind freiwillige Impfungen. Das gilt für Erwachsene genauso wie für Kinder. Insofern kann ich nur noch einmal wiederholen, was der Minister gesagt hat:

„Im Lichte dieser Empfehlung können dann die Eltern mit ihren Kindern, den Ärztinnen und Ärzten die konkrete Entscheidung treffen, ob jemand geimpft wird oder nicht.“

ZUSATZFRAGE FRIED: Aber die bisherige Impfkampagne wurde ja auch sehr stark von Werbemaßnahmen begleitet, solange es Erwachsene betroffen hat. Werden Sie sich in der Frage der Kinder zurückhalten und sagen, dass das allein eine Entscheidung der Eltern ist?

NAUBER: Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass alle Impfungen freiwillige Impfungen sind.

Ich kann vielleicht noch ergänzen, was der Minister heute Morgen auch gesagt hat, dass nämlich die Impfung zunächst einmal dazu dient, Krankheiten und idealerweise auch Infektionen zu vermeiden. Er hat heute Morgen noch einmal darauf hingewiesen, dass jeder früher oder später mit dem Virus konfrontiert wird. Entweder infiziert man sich oder man wird geimpft.

FRAGE GAVRILIS: Knapp 1100 geimpfte Kinder sind Grundlage für die EMA-Zulassung. Der STIKO-Vorsitzende Mertens sagt, das seien viel zu wenig Fälle, um daraus wirklich aussagekräftige Rückschlüsse zu ziehen, wie sicher der Impfstoff auch ist. Wie steht denn der Bundesgesundheitsminister dazu? Reichen diese 1100 Fälle, um eine Aussagekraft herzustellen?

NAUBER: Die Zulassungsentscheidung der EMA steht noch aus. Die EMA bewertet ja genau das. Die EMA darauf hat der Minister heute Morgen noch einmal hingewiesen führt eine Nutzen-Risiko-Abwägung durch, und die STIKO gibt dann eine zusätzliche Empfehlung ab.

FRAGE: Frau Nauber, aus den Praxen heißt es inzwischen, dass, was die Impfstofflieferungen für die kommende Woche angeht, bis zu 40 Prozent gekürzt werde es geht um eine Million Dosen , weil Länder für die Kinderimpfungen schon Impfdosen zurückhalten sollen.

Ist das der Plan, der morgen auf dem Impfgipfel beschlossen werden soll, oder wie sehen Sie momentan die Lieferzusagen, die eigentlich so getroffen waren und die man auch auf Ihrer Webseite nachlesen kann?

NAUBER: Ich kann mich nur wiederholen. Ich habe die Lieferprognosen für die nächste Woche jetzt nicht im Kopf. Ich schaue gern, ob ich zu diesen Fragen etwas nachreichen kann.

VORS. DETJEN: Es gibt mehrere Fragen ich summiere sie zum Impfgipfel, und zwar dazu, inwiefern er sich mit Impfungen für Kinder befasst, was sonst noch auf der Agenda ist und ob es dort und auch generell konkretere Pläne für die Impfung der Zwölf- bis 15-Jährigen gibt. Das fragen unter anderem Carolin Born und Sascha Meyer.

STS SEIBERT: Tatsächlich werden sich morgen die Bundeskanzlerin und natürlich auch noch mehrere andere Mitglieder der Bundesregierung mit den Regierungschefs und chefinnen der Länder zu verschiedenen Facetten des Themas des Impfens austauschen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Impfungen von Kindern und Jugendlichen ein solches Thema sind. Mögliche Auffrischungsimpfungen sind ein weiteres Thema. Im Anschluss daran wird es eine Pressekonferenz geben. Deswegen würde ich den Beratungen jetzt nicht gern vorgreifen.

FRAGE: Herr Seibert, wird die Bundesregierung mit einer Beschlussvorlage in die Beratungen gehen wie auch bei anderen Treffen, oder wird es eher ein offener Austausch sein?

STS SEIBERT: Ich habe gesagt, dass man sich miteinander austauschen wird. Über den Verlauf und mögliche Ergebnisse dieses Austauschs wird anschließend unterrichtet.

FRAGE: Frau Nauber, heute hat der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung in einem Interview beklagt, dass er nicht oder zu spät in die Entwicklung des elektronischen Impfausweises für die SARS-CoV2-Impfung eingebunden wurde. Er werde sich dagegen wehren, dass ihm jetzt die Schuld zugeschoben werde, wenn der Impfpass nicht zügig komme.

Vielleicht können Sie erklären, wann Sie Herrn Kelber in die Planung mit einbezogen haben.

NAUBER: Das kann ich Ihnen aus dem Stehgreif nicht sagen. Ich kann aber mit Blick auf den letzten Teil Ihrer Frage, dass der Impfpass eventuell nicht rechtzeitig komme, darauf verweisen, dass der Minister heute bei RTL noch einmal ganz deutlich gesagt hat, dass der digitale Impfnachweis so wie geplant noch im Laufe des zweiten Quartals zur Verfügung gestellt werde.

ZUSATZFRAGE: Dennoch die Frage: Wann wurde der Bundesdatenschutzbeauftragte in die Planung einbezogen?

NAUBER: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann gern schauen, ob wir das nachreichen können.

STS SEIBERT: Für die Bundesregierung war immer klar das haben wir ja auch im europäischen Austausch klargemacht , dass es beim digitalen Impfnachweis um sehr sensible Daten im Bereich der Gesundheit geht. Datenschutz und Datensicherheit haben einen hohen Stellenwert für uns. Deswegen muss die technische Umsetzung auch die Anforderungen von Datenschutz und Datensicherheit erfüllen.

FRAGE STEINLE: Die Hausärzte lehnen es ab, Impfzertifikate auszustellen. Wie sollen die Bürger jetzt an sie herankommen? Automatisch, per Post, oder müssen Sie sich selbst an Apotheken wenden?

Glaubt man noch an den Zeitplan?

NAUBER: Zu dem ersten Teil der Frage hat sich Minister Spahn hier am Freitag ganz ausführlich geäußert. Darauf würde ich gern verweisen. Grundsätzlich muss der digitale Impfpass nachträglich für diejenigen ausgestellt werden, die jetzt schon zwei Impfungen bekommen haben. Diejenigen, die erst eine Impfung bekommen haben, bekommen ihre zweite Impfung im Impfzentrum oder beim Arzt, und ihnen wird, wenn sie es wollen, der digitale Impfnachweis gleich ausgestellt.

Für diejenigen, die in Impfzentren bereits zweimal geimpft wurden, gilt, dass fast alle Impfzentren die Daten vorhalten, die notwendig sind, um die digitalen Impfnachweise nachzusenden. Man bekommt den QR-Code dann per Post.

Ansonsten kann man ihn sich eben auch beim Arzt oder beim Apotheker (akustisch unverständlich)

FRAGE JUNG: Es geht um das Thema von Datenschutz und Datensicherheit. Das hat Herr Seibert ja gerade auch aufgemacht. Es geht um die luca-App das ist heute ja das große Thema im Netz , in der gravierende Sicherheitslücken festgestellt wurden, die es Angreifern ermöglichen, landesweit Trojaner in die Systeme der Gesundheitsämter zu schleusen.

Wie nimmt die Bundesregierung diese Berichterstattung auf? Das ist ja nichts Neues. Deutsche IT-Experten warnen vor der luca-App schon seit Monaten. Werden Sie vor dieser App warnen? Werden Sie die Bundesländer aufrufen, diese App nicht mehr einzusetzen?

NAUBER: Ich kann Ihnen dazu nur etwas ganz Grundsätzliches sagen. Was Sicherheitslücken angeht, müssen Sie sich an die Entwickler von luca wenden.

Wir haben immer gesagt: luca kann eine Ergänzung zur Corona-Warn-App sein. Aber zum Beispiel der Check-in für Veranstaltungen ist ja auch mit der Corona-Warn-App möglich und auch weiterhin möglich. Bezüglich der Berichte über Sicherheitslücken müssten Sie sich, wie gesagt, an die luca-Entwickler wenden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben gesagt, es könne eine Ergänzung zur Corona-Warn-App sein. Kann das nach den aktuellen Berichten und nach den Nachweisen über diese Sicherheitslücken noch eine Ergänzung sein? Das ist ja die Frage. Halten Sie an dieser Empfehlung fest? Herr Seibert?

NAUBER: Ich würde schon noch einmal sagen wollen, dass ich hier nicht von einer Empfehlung gesprochen habe.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie sagen: „Es kann eine Ergänzung zur Corona-Warn-App sein“, dann ist das ja: Ja, kann man auch nutzen. Wenn Sie aber jetzt sehen, wie krass diese Sicherheitsmängel sind, wie gefährlich das für die eigenen Gesundheitsämter in ganz Deutschland ist, wie können Sie das noch sagen?

NAUBER: Noch einmal: Die Check-in-Funktion für Veranstaltungen gibt es auch in der Corona-Warn-App. Die Corona-Warn-App das wissen Sie erfüllt allerhöchste Datensicherheits- und Datenschutzstandards, auch durch die dezentrale Lösung.

Die Berichte über die Sicherheitslücken in der luca-App will ich von dieser Stelle aus nicht kommentieren. Dafür müssen Sie sich an die Entwickler von luca wenden.

FRAGE JESSEN: Frau Nauber, in Frankreich ist bekannt geworden, dass französische und offenbar auch deutsche Influencer dazu aufgefordert wurden, sich gegen Geld an Diskreditierungskampagnen gegen Pfizer/BioNTech zu beteiligen.

Sind der Bundesregierung diese Versuche der Manipulation bekannt?

Da offenbar auch deutsche Influencer angesprochen wurden: Sind Sie mit ihnen in Kontakt? Haben Sie Hinweise auf die Urheber dieser Diskreditierungsversuche? Wie gehen Sie vor?

NAUBER: Mir persönlich ist das nicht bekannt. Ich kann aber gern schauen, ob das im Haus bekannt ist und ob wir etwas dazu nachliefern können.

BURGER: Ich kann Ihnen dazu ergänzend sagen, dass es über dieses Thema einen Austausch zwischen den betroffenen europäischen Behörden gibt, die sich in einem Netzwerk regelmäßig über Fälle von Desinformation und auch die Frage, wie ihr im Einzelfall zu begegnen ist, austauschen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Haben Sie, da Sie offenbar auch diese konkreten Fälle in Arbeit haben wenn ich es so sagen darf , mit den angesprochenen Influencern Kontakt?

Haben Sie Hinweise auf die Urheber der Kampagne? Offenbar kamen die Mails aus London.

BURGER: Ich kann Ihnen im Moment vonseiten des Auswärtigen Amts nicht sagen, auf welcher Ebene diese Kontakte stattfinden. Sie haben mitbekommen, dass einige der betroffenen Influencer diese Information selbst öffentlich gemacht haben. Ich habe hier auch keine eigenen, gesicherten Erkenntnisse vorzutragen, was die Urheberschaft angeht. Darüber gibt es aber, wie gesagt, einen engen Austausch auch mit anderen betroffenen europäischen Staaten.

FRAGE: Noch einmal zu dem digitalen Impfpass: Die Frage vorhin war ja auch und die würde ich gerne noch einmal aufgreifen , wie die Hausärzte, die geimpft haben die vollständig geimpft haben oder die bei Genesenen nur einfach geimpft haben die Daten in den digitalen Impfpass umziehen sollen. Der Verband der Hausärzte hat ja nun selbst schon sagt: Wir sind nicht das Passamt, diese Aufgabe können wir nicht erfüllen. Wer soll das also übernehmen?

NAUBER: Dazu hatte ich vorhin schon gesagt: Minister Spahn hat sich dazu am Freitag ganz ausführlich geäußert. Das möchte ich hier jetzt nicht in allen Einzelheiten wiederholen, deshalb würde ich Sie bitten, einmal ins Protokoll zu schauen.

FRAGE: Mit Blick auf die Sicherheitslücken bei der luca-App noch einmal an das BMI, das ja für das BSI zuständig ist: Wie ordnen Sie diese Sicherheitslücken ein und was wird derzeit den Gesundheitsämtern zum Umgang mit dem luca-System geraten?

VICK: Diese Frage ist sicherlich primär erst einmal durch das BSI zu beantworten, aber ich kann das gegebenenfalls nachreichen.

ZUSATZFRAGE: An das BMG: Was wird den Gesundheitsämtern geraten?

NAUBER: Da müssten Sie sich an die Länder wenden, die für die Gesundheitsämter zuständig sind.

FRAGE JORDANS: Deutschland hat letzte Woche weitere Reisebeschränkungen für Großbritannien wegen der indischen Variante eingeführt, Österreich gestern auch, andere EU-Länder nicht. Gibt es Gespräche über eine einheitliche EU-Linie und welche sollte das der Bundesregierung nach sein?

NAUBER: Ich kann Ihnen für das BMG sagen zur Einstufung von Großbritannien als Virusvariantengebiet haben wir uns auch am Wochenende schon geäußert : Wenn wir die Infektionszahlen weiter drücken wollen, dann müssen wir verhindern, dass ansteckende Virusvarianten diese positive Entwicklung gefährden. Dieser Schritt ist hart für Großbritannien, aber er ist notwendig, um die schnelle Ausbreitung der indischen Variante in Deutschland zu verhindern. Erst wenn mehr Menschen geimpft sind, sind wir gegen solche Gefahr gewappnet.

FRAGE GLEITSMANN: Mit Blick darauf und auf die Öffnungsschritte in Nachbarländern wie Österreich: Halten Sie diese Öffnungsschritte für zu schnell?

NAUBER: Die würde ich an dieser Stelle nicht kommentieren wollen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an die Bundesregierung zum Migration: Gestern hat der italienische Ministerpräsident Draghi gesagt, reine Freiwilligkeit bei der Verteilung der Flüchtlinge habe sich als unwirksam erwiesen. Wie schätzt die Bundesregierung diese Äußerung ein?

STS SEIBERT: Wir haben als Bundesregierung immer gesagt: Wir brauchen eine europäische solidarische Lösung. Wir haben uns in jedem einzelnen Fall, in dem es darum ging, beispielsweise in Italien angelandete Migranten und Flüchtlinge weiter in europäische Länder zu verteilen, als im Rahmen unserer Möglichkeiten aufnahmebereit erwiesen. Es war immer eine überschaubare Zahl von europäischen Staaten, die sich in dieser Richtung engagiert haben.

Es bleibt dabei, dass das natürlich, wenn es immer die gleichen, wenigen Staaten sind, kein zufriedenstellender Zustand ist, und dass das noch nicht eine faire und solidarische europäische Lösung genannt werden kann. An der wird weiter zu arbeiten sein.

FRAGE: Zum Abzug der Truppen aus Afghanistan und der Situation hinsichtlich der Aufnahme der Ortskräfte primär an das BMI, aber vielleicht hätte ich dann noch eine Nachfrage an das Verteidigungsministerium : Gefährdungsanzeige darf dort ja momentan nur derjenige oder diejenige stellen, der oder die in den letzten zwei Jahren als Ortskraft tätig war, und diese Regelung gilt nicht für Angestellte von Vertragsfirmen, also von privaten deutschen Firmen, die im Rahmen der Mission dort tätig waren. Deswegen die Frage: Woher kommt diese Beschränkung auf zwei Jahre, und warum gibt es keine Aufnahme von privaten vertraglichen Ortskräften? Experten halten beide Regelungen für ziemlich realitätsfremd.

VICK: Sie haben die derzeitige Rechtslage zutreffend gekennzeichnet. Derzeit ist da auch kein Änderungsbedarf zu sehen.

ZUSATZFRAGE: Aber den Taliban ist es doch eigentlich egal, ob jemand vor drei oder fünf Jahren als Dolmetscher oder sonst was tätig war und auf welcher Payroll der gestanden hat. Die sind doch gefährdet. Gibt es Überlegungen, da noch einmal nachzuarbeiten, oder ist das einfach so? Wenn ja: Woher kommt diese Zweijahresfrist, wie kommt man also darauf, dass zwei Jahre sachgerecht sind?

VICK: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE JESSEN: Es gibt eine neue Information zu Namibia: Bislang waren wir ja davon ausgegangen, dass eher der Außenminister zur Unterzeichnung nach Windhoek reist. Jetzt gibt es aktuelle Meldungen, denen zufolge offenbar auch der Bundespräsident dorthin reisen wird. Trifft das zu, ist das eine Erwägung? War das möglicherweise Bestandteil der heutigen Kabinettsinformationen?

BURGER: Herr Jessen, ich weiß nicht, auf welche Informationen Sie sich jetzt beziehen. Es ist auch nicht meine Aufgabe, hier über Reisen des Bundespräsidenten Auskunft zu geben, es tut mir leid.

Ich kann im Übrigen über die Inhalte des Verhandlungsstands heute und hier noch keine Auskunft geben, weil dazu Vertraulichkeit vereinbart ist.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Herr Seibert, können Sie sagen, ob eine mögliche Reise des Bundespräsidenten Thema der Kabinettsinformationen war?

STS SEIBERT: Nein.

BURGER: Ich hätte noch zwei Nachreichungen.

Zunächst zu den Gesprächen mit der Schweiz über das Rahmenabkommen: Dazu würde ich gerne darauf hinweisen, dass Verhandlungsführer aufseiten der Europäischen Union die EU-Kommission ist. Heute findet ein Treffen der Verhandlungsführer, der Schweiz und der EU-Kommission in Brüssel statt. Dessen Ergebnis gilt es aus unserer Sicht abzuwarten. Ich würde davon ausgehen, dass sich die Kommission dazu gegebenenfalls auch äußert. Dazu ist aber zu sagen, dass der Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens aus unserer Sicht im beidseitigen Interesse liegt und eine Einigung auch mit Blick auf die noch offenen Punkte weiter möglich ist.

Zu der Frage von Herrn Jung den ich nicht mehr erspähe zu Gaza kann ich Ihnen sagen, dass sich Deutschland für eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in Gaza einsetzt. Wir sind inzwischen auch der größte Geber für das Hilfswerk UNWRA, mit über 40 Millionen Euro in diesem Jahr. Für die Verbesserung der Lebensumstände in Gaza ist es natürlich auch wichtig, dass Grenzübergänge für humanitäre Lieferungen und für den Geschäftsverkehr zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wissen wir und verstehen wir, dass diese Grenzöffnung in einer Art und Weise geschehen muss, die den israelischen Sicherheitsinteressen Rechnung trägt. Die Europäische Union ist bereit, dazu Beiträge im Rahmen der Grenzmission EUBAM Rafah zu leisten.

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