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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 02. Juni 2021

Themen: Kabinettssitzung (Formulierungshilfen für Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu einem ergänzenden GKV-Bundeszuschuss und für Reformschritte in der Pflege im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes, Änderung der Coronavirus-Impfverordnung, Pandemievorsorge, Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030, Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit), Deutschland als Austragungsort der Fußball-Europameisterschaft, Medienberichte über die Nutzung einer dänischen Abhörstation durch die NSA, COVID-19-Pandemie, Stopp von Flügen russischer Fluggesellschaften aufgrund fehlender Überfluggenehmigungen für die EU, Debatte über die Aufteilung des Heizkostenaufschlags durch den CO2-Preis, zweite Berliner Libyen-Konferenz, Vorgehen der YPG in der syrischen Stadt Manbidsch, Sondertribunal für den Libanon, Gespräche zwischen den JCPOA-Teilnehmern in Wien, politische Gefangene in Belarus, Aufnahme von Ortskräften aus Afghanistan in Deutschland, Wahlwerbung über Twitter-Accounts von Heiko Maas und Olaf Scholz, Äußerungen des Ostbeauftragten der Bundesregierung zum Wahlverhalten in Ostdeutschland, G7-Gipfel in Großbritannien, Nord Stream 2

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 02. Juni 2021:

VORS. WELTY eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN FIETZ: Guten Tag! Das Bundeskabinett hat heute Formulierungshilfen für Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu einem ergänzenden GKV-Bundeszuschuss für das Jahr 2022 und zur Stärkung der pflegerischen Versorgung beschlossen. Der Bundesgesundheitsminister hat sich vorhin schon dazu geäußert. Einige Punkte würde ich aber ganz gerne noch einmal nennen.

Vorgesehen sind unter anderem folgende Regelungen: Versorgungsverträge mit den Pflegekassen sollen ab 1. September 2022 nur noch dann abgeschlossen werden können, wenn Altenpflegeeinrichtungen ihr Pflegepersonal tarifvertraglich oder in entsprechender Höhe entlohnen.

Damit Pflegebedürftige von steigenden Zuzahlungen für die Pflege im Heim entlastet werden, sollen sie ab dem 1. Januar 2022 Zuschläge von den Pflegekassen erhalten. Die Höhe der Zuschläge ist nach der Aufenthaltsdauer der Pflegebedürftigen im Heim gestaffelt.

Pflegekräfte sollen künftig mehr entscheiden können, beispielsweise beim Verordnen von Hilfsmitteln und in der häuslichen Pflege. Für verbindlichere Personalschlüssel in den Heimen soll zudem die Personalbemessung weiter umgesetzt werden. Das bedeutet: mehr Entlastung durch mehr Stellen.

Die pauschale Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in der vollstationären Pflege soll verstetigt werden. Darüber hinaus soll die Versorgung in der Kurzzeitpflege gestärkt und eine neue Leistung der Übergangspflege im Krankenhaus eingeführt werden.

Zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen soll ein pauschaler Bundeszuschuss von 1 Milliarde Euro eingeführt und der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden.

Zusammengefasst schaffen diese Regelungen die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine regelmäßige Entlohnung nach Tarif und ermöglichen einerseits mehr Verantwortung für Pflegekräfte und sorgen andererseits auch für mehr Entlastung. Hierbei werden finanzielle Mehrbelastungen für die Pflegebedürftigen vermieden und weitere Beschlüsse der Konzertierten Aktion Pflege umgesetzt.

Es geht aber nicht nur um die Pflege. Ein weiterer Änderungsantrag sieht vor, dass der Bundeszuschlag für die gesetzlichen Krankenkassen um 7 Milliarden Euro im Jahr 2022 erhöht werden soll. Hiermit sollen die Sozialversicherungsbeiträge auch im Jahr 2022 bei unter 40 Prozent stabilisiert werden.

Weiteres Thema: Die Coronavirus-Impfverordnung wird geändert. Das Bundeskabinett hat heute hierzu die Verordnung zur Kenntnis genommen, die der Bundesgesundheitsminister vorgelegt hat.

Die wesentlichen Änderungen der Impfverordnung sind unter anderem: Zum 7. Juni wird die Impfpriorisierung bundesweit aufgehoben. Trotzdem ist es den Ländern möglich, in Impfzentren die Priorisierung aufrechtzuerhalten oder Impfangebote für bestimmte Gruppen zu machen, zum Beispiel für Kinder und Jugendliche. Für Menschen, die aufgrund der bisherigen Priorisierungsregeln bereits einen Impftermin haben, besteht der Anspruch auf Impfung aber unverändert fort.

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie die niedergelassenen Privatärztinnen und Privatärzte werden als eigenständige Leistungserbringer in die bundesweite Impfkampagne einbezogen.

Ferner werden Regelungen im Zusammenhang mit der Ausstellung eines digitalen Impfzertifikats getroffen.

Des Weiteren hat die Bundesregierung heute folgenden Beschluss gefasst: Die Bundesregierung will einen Beitrag zur Pandemievorsorge für Deutschland, Europa und international leisten. Sie möchte eine resiliente Versorgung mit Impfstoffen im Jahr 2022 und in den Folgejahren gewährleisten und dafür die industrielle Basis zur Produktion von modernen Impfstoffen nachhaltig sichern. Der Bund wird dafür mit qualifizierten Unternehmen sogenannte Pandemievorsorgeverträge abschließen.

Die Bundesregierung hat heute ihr Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030 beschlossen. Das vorliegende Programm knüpft an das Verkehrssicherheitsprogramm von 2011 an, das Ende 2020 ausgelaufen ist. Im Fokus steht, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Verpflichtung zur Einführung der „Vision Zero“, also der Senkung der Zahl der Verkehrstoten auf null als Leitbild der Verkehrssicherheitsarbeit.

Dafür haben Bund, Länder und Kommunen im vergangenen Jahr mit dem Pakt für Verkehrssicherheit erstmals eine gemeinsame Strategie für die Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland erarbeitet. Unter dem Leitsatz „Sichere Mobilität jeder trägt Verantwortung, alle machen mit“ vereint diese Strategie die Anstrengungen aller Akteure unter ein und demselben Dach. Gemeinsam haben sie sich darauf verständigt, die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren und die Zahl der Schwerverletzten deutlich senken zu wollen. Das Verkehrssicherheitsprogramm stellt den Beitrag und die Selbstverpflichtung des Bundes zur gemeinsamen Strategie dar.

Des Weiteren hat das Kabinett das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit mit dem Titel „Digital. Sicher. Souverän“ beschlossen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die Aktivitäten zur IT-Sicherheitsforschung unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ressortübergreifend zu bündeln.

Die Gewährleistung von IT-Sicherheit und Privatheit in der digitalen Welt ist von elementarer Bedeutung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Mit den Leitlinien zur Forschungsförderung setzen wir den Rahmen, um sichere und innovative IT-Lösungen für Bürger und Bürgerinnen, für Wirtschaft und Staat zu entwickeln.

ALTER: Ich möchte Sie über ein aktuelles Thema informieren: Bundesinnenminister Seehofer setzt sich innerhalb der Bundesregierung dafür ein, dass die Fußball-Europameisterschaft auch in Deutschland stattfinden kann. Innerhalb der Bundesregierung wird derzeit geprüft, welche eng begrenzten Anpassungen an den Einreisebestimmungen für die Teilnehmer an der EM jetzt vorzunehmen sind. Diese Entscheidung hat Sportminister Seehofer getroffen, nachdem im Austausch mit den Fußballakteuren klar wurde, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen der Ablauf der Fußball-Europameisterschaft infrage stand.

Der Profisport hat die Möglichkeit, besondere Schutzkonzepte einzuhalten. Die Fußball-Europameisterschaft ist ein Sportereignis, das nicht nur europaweit, sondern weltweit im Interesse liegt. Deutschland wird seinen Teil leisten, damit dieses Ereignis gelingen kann. Es gibt gute Erfahrungen im Spielbetrieb unter Beachtung von Hygienekonzepten bei der Bundesliga, im DFB-Pokal und bei der Champions League. Dem ist hier Rechnung zu tragen.

Der Infektionsschutz hat weiterhin höchste Priorität. Die Fußball-Europameisterschaft wird so organisiert sein, dass den erforderlichen Anforderungen an den Infektionsschutz Rechnung getragen wird.

FRAGE JOHNSON: Herr Alter, könnten Sie erklären, welche Hürden Sie bei der Durchführung der EM in Deutschland jetzt genau entdeckt haben und was gegebenenfalls gemacht werden könnte, um das zu ermöglichen?

ALTER: Das kann ich tun. Es gibt im Ablauf der Fußball-Europameisterschaft Spielkonstellationen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass eine Mannschaft sich in Großbritannien einer Spielbegegnung stellen muss und im Zeitraum von weniger als zehn Tagen danach eine Spielbegegnung in Deutschland hat. Das ist beispielsweise beim Viertelfinaltreffen in München der Fall. Dort spielt der Sieger des Achtelfinales, der zuvor in London ein Spiel ausgetragen hat. Diese Konstellation kollidiert im Moment mit der Vorschrift, dass man bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet zunächst in Quarantäne muss, wenn man sich innerhalb der vergangenen zehn Tage dort aufgehalten hat.

In dieser Einreisebestimmung wird im Moment nicht berücksichtigt, dass wir bereits zu Beginn der Pandemie für den Profisport, auch für den Profifußball, immer besondere Hygienekonzepte als möglichen Ausnahmetatbestand berücksichtigt haben. Es soll jetzt geprüft werden, wie wir das organisieren können. Ansonsten steht der Spielort München für diese Begegnung infrage.

ZUSATZFRAGE JOHNSON: Das ist verständlich. Die Frage, die sich aber schon stellt, ist: Jetzt werden hier gegebenenfalls Sonderregeln für ein paar Dutzend hoch bezahlte Profisportler geschaffen. Es gibt viele Menschen in Deutschland und Großbritannien, die seit mehr als einem Jahr ihre Familie in dem anderen Land nicht gesehen haben. Was denken Sie denn, wie die jetzt auf diese Nachricht reagieren werden? Oder bekommen die auch eine Sonderbehandlung?

ALTER: Zunächst einmal dient alles, was die Bundesregierung tut, was auch das Bundesinnenministerium tut, dazu, das Infektionsgeschehen im Griff zu halten. Bei jeder einzelnen Vorschrift, die wir seit Beginn der Pandemie hatten, gab es gewisse Ausnahmetatbestände, insbesondere für diejenigen, die im Rahmen ihrer Berufsausübung pendeln müssen.

Es gibt schon seit Beginn der Pandemie auch für die Konstellation mit einem Virusvariantengebiet Ausnahmetatbestände für sogenannte Grenzpendler, also Leute, die in einem Grenzraum wohnen und zum Einkaufen oder zum Arbeiten jeweils die Grenze passieren.

In diesem Zusammenhang gibt es jetzt die Notwendigkeit auch für diese berufliche Ausübung von Profisport im Übrigen nicht nur für die Spieler, sondern auch für sonstige spielkritische Personengruppen. Das kann technisch-organisatorisches Personal sein, betrifft letztlich aber auch akkreditierte Journalisten für die Berichterstattung, die bei einem solchen Großereignis die Möglichkeit haben müssen, vor Ort zu sein. Für diese Personengruppen werden im Moment eng begrenzte Anpassungen diskutiert.

FRAGE JESSEN: Herr Alter, umgangssprachlich nennt man es dann eben doch „eine Extrawurst braten“. Das galt für den Anfang der Pandemie und den Profisport auch schon.

Es gab im Nachgang zu den frühen Regelungen für den Profisport aus Bereichen der Kultur, zum Beispiel auch der Kultur, die mit körperlicher Betätigung zu tun hat, Ballett und Bühne, die Forderung und auch Modelle, analog zu den Ausnahmeregeln damals für diese Bereiche auch Ausnahmeregeln zu schaffen. Das wurde teilweise auch gemacht.

Hat das, was Sie jetzt beschließen, auch wieder Modellcharakter für andere Bereiche, die sagen können, sie können ähnliche Hygienekonzepte realisieren?

ALTER: Im Moment werden innerhalb der Regierung Anpassungen besprochen, die sich auf die Fußball-Europameisterschaft beschränken.

Ich will noch einmal daran erinnern: Wir haben derartige Ausnahmen für den Profifußball längst in unserem praktischen Umgang mit der Pandemie, die existent sind. Wir hatten zu Anfang der Pandemie eine Zeit, in der auch die Fußball-Bundesliga nicht möglich war, und dann wurde das unter Berücksichtigung bestimmter Konzepte ermöglicht.

Auch im internationalen Spielbetrieb muss man feststellen, dass es mit einzelnen Ausnahmen weitgehend gut funktioniert hat. Das muss man ins Verhältnis setzen zu einer solchen Großveranstaltung, die hier stattfinden soll, mit all den Auswirkungen, die das für den gesamten Spielablauf hat. In der Abwägung hat der Bundesinnenminister gesagt: Wir prüfen jetzt mal, ob wir für dieses Ereignis Anpassungen vornehmen können, sodass es ermöglicht werden kann.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das habe ich verstanden. Das beantwortet aber nicht die Frage, ob Sie nach dem Gleichheitsgebot, wenn in anderen relevanten Sektoren die Kultur gehört ja vielleicht auch dazu Träger und Veranstalter mit ähnlichen Konzepten aufwarten können, dann sagen müssen: Das, was in dem einen Fall als Ausnahmeregelung möglich war, muss auch in dem anderen Fall möglich sein.

ALTER: Ich kann jetzt nicht für alle möglichen Veranstaltungen hier Stellung beziehen. Es muss dann auch in den jeweiligen Ressorts geprüft werden, ob so etwas denkbar ist.

Aber es muss natürlich auch klar sein, dass wir hier über Veranstaltungen einer bestimmten Größe und bestimmten Kategorie reden, mit einem internationalen, grenzüberschreitenden Verkehr. Wenn es vergleichbare Veranstaltungen gibt, die man wirklich in diese Dimension und auch in diese Kategorie einordnen kann, wird man das sicherlich prüfen müssen. Welche Ergebnisse dabei zustande kommen, kann ich aber für das Sportministerium nicht für alle Bereiche definieren.

FRAGE JESSEN: Frau Fietz, da Sie über das Konzept einer Pandemievorsorge sprachen: Welches sind die für Vorsorgemaßnahmen geeigneten Unternehmen? Sind das diejenigen, die jetzt schon produzieren? Welche Art von Struktur müssen die bereithalten? Müssen wir uns das vorstellen wie eine Feuerwache, wo auch das Gerät und das Personal bereitstehen, um beim Brandalarm sofort ausrücken zu können?

SRS’IN FIETZ: Der Bund wird hierzu eine öffentliche Ausschreibung vornehmen. Die Bewirtschaftung der Verträge erfolgt über das noch weiter aufzubauende Zentrum zur Pandemievorsorge unter dem Dach des Paul-Ehrlich-Instituts.

FRAGE WARWEG: Eine generelle Frage: Frau Fietz, habe ich Sie richtig verstanden, dass die jetzt noch mal neu aufgekommenen Spionageaktivitäten der US-amerikanischen und dänischen Partner nicht Teil der Kabinettssitzung waren?

SRS’IN FIETZ: Ich habe Ihnen die Themen genannt, die im Kabinett beschlossen worden sind.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Überlegt die Bundesregierung, auch wenn es jetzt in der Kabinettssitzung nicht Thema war, vor dem Hintergrund dieser sich noch mal neu bestätigenden Spionageaktivitäten, ob man Edward Snowden nicht doch Asyl in Deutschland gewährt?

VORS. WELTY: Das ist jetzt ein sehr weiter Bogen, Herr Warweg. Aber okay.

SRS’IN FIETZ: Zu diesem Komplex kann ich Ihnen keine Angaben machen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Können Sie da etwas nachreichen?

VORS. WELTY: Haben Sie denn auch eine Frage zur Kabinettssitzung?

ZUSATZ WARWEG: Es war ja Teil davon.

SRS’IN FIETZ: Es war nicht Teil der Kabinettssitzung, also nicht in dem, was ich Ihnen antworten konnte.

FRAGE MEYER: Laut einem Bericht planen die Koalitionsfraktionen einen Antrag, um die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 30. Juni hinaus bis zum 30. September zu verlängern. Gibt es hierzu eine Position der Bundesregierung?

NAUBER: Für das BMG kann ich sagen, dass Minister Spahn sich dazu gestern geäußert hat, und darauf will ich verweisen.

FRAGE WARWEG: Kanadische Forscher warnen mittlerweile davor, Personen, die mit einem Impfstoff auf mRNA-Basis geimpft wurden, als Blutspender zuzulassen, weil die Gefahr besteht, dass die pathogenen Spike-Proteine an empfindliche Menschen übertragen werden.

Verfügt die Bundesregierung, verfügt das Bundesgesundheitsministerium über ähnliche Erkenntnisse, auch bezüglich dieser Blutbankproblematik, und wie bewerten Sie das Risiko?

NAUBERT: Wie üblich, äußern wir uns hier nicht zu Äußerungen von einzelnen Wissenschaftlern. So würde ich es auch diesmal halten. Sie wissen, dass das Paul-Ehrlich-Institut die Impfkampagne überwacht Sicherheit, Nebenwirkungen und dies auch in Berichten regelmäßig darlegt.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber meine Frage bezog sich ja auf die Blutbankproblematik: Gibt es eigene Erkenntnisse oder Maßnahmen der Bundesregierung, dass auf mRNA-Basis Geimpfte als Blutspender tätig sein können, oder nicht? Es wird ja vermutlich auch diesbezüglich einen Plan in der Bundesregierung geben.

NAUBER: Aber das geht ja zurück auf Äußerungen von Wissenschaftlern, wenn ich das richtig verstanden habe. Dafür müsste ich erst einmal die Hintergründe kennen, um dazu Stellung nehmen zu können.

FRAGE PUGLIESE: Israel untersucht gerade eine mögliche Verbindung zwischen einer Reihe von Myokarditisfällen und dem BioNTech/Pfizer-Vakzin. Sind auch in Deutschland solche Fälle aufgefallen? Wird das Phänomen eventuell beobachtet?

NAUBER: Grundsätzlich werden alle Phänomene beobachtet, die in irgendeiner Form auffallen; das hat ja die Vergangenheit auch gezeigt.

Auch dazu kann ich darauf verweisen, dass das Paul-Ehrlich-Institut die Kampagne sorgfältig überwacht und dazu Berichte vorlegt. Ich kann zu diesem speziellen Fall gerne etwas nachliefern, wenn wir da etwas nachliefern können. Der aktuelle Stand dazu ist mir gerade nicht bekannt.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Nauber, im Infektionsschutzgesetz heißt es in § 4 Absatz 1a:

„Das Bundesministerium für Gesundheit legt dem Deutschen Bundestag nach Beteiligung des Bundesrates bis spätestens zum 31. März 2021 einen Bericht zu den Erkenntnissen aus der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie vor.“

Ist dieser Bericht vorgelegt worden? Wo kann man ihn einsehen?

NAUBER: Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen. Das kann ich aber gerne nachschauen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Es ist Ihnen also bisher nicht bekannt, dass er vorgelegt wurde?

NAUBER: Herr Reitschuster, ich habe nicht das gesammelte Wissen des ganzen Hauses immer bei mir. Insofern sehen Sie es mir nach. Ich kann das gerne nachreichen, aber ich habe es aktuell nicht im Kopf.

FRAGE OLK: Gelten Corona-Selbsttests, die durch geschultes Personal per Video begleitet werden, äquivalent zu Schnelltests für Zugänge zur Gastronomie oder zum Einzelhandel? Plant das BMG, diese digitalen Schnelltests auch als kostenlose Bürgertests einzustufen?

NAUBER: Auch dazu hat sich der Minister gestern geäußert. Er hat gestern recht ausführlich zu dieser ganzen Testfrage Stellung genommen, unter anderem dazu, inwiefern möglicherweise auch Selbsttests künftig im Rahmen des Bürgertests angewendet werden können.

Momentan muss der Test, der anerkannt wird, sozusagen unter Aufsicht stattgefunden haben. Insofern sind das Antigen-Schnelltests und keine Selbsttests.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Nauber, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sagt: „Es gibt psychiatrische Erkrankungen in einem Ausmaß, wie wir es noch nie erlebt haben.“ Er spricht sogar von Triage. Ich habe mehrfach zu dem Thema etwas gefragt. Es hieß immer: Man muss noch warten, bis die Zahlen kommen.

Haben Sie denn inzwischen irgendwelche Zahlen, vor allem zur Belastung von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf psychische Schäden?

NAUBER: Wenn ich mich recht erinnere, hatten Sie dazu erst kürzlich den Bundesgesundheitsminister gefragt; zumindest war es Thema in einer der letzten Bundespressekonferenzen.

Es gibt dazu auch unterschiedliche Auffassungen der jeweiligen Verbände. Aber klar ist: Es gibt Umfragen, die zeigen, dass Kinder- und Jugendliche in der Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt sind, dass sie sich besonders belastet fühlen.

Wenn aber die Frage ist: „Haben wir Abrechnungsdaten, die tatsächlich pathologische Erkrankungen belegen?“, muss ich sagen: Es dauert einfach seine Zeit, bis diese Daten vorliegen. Das muss man einfach unterscheiden.

Nichtsdestotrotz: Sie kennen wahrscheinlich die COSMO-Studie und die COPSY-Studie. Das sind Umfragen, die zeigen, dass Kinder und Jugendliche unter diesen Pandemiebedingungen besonders zu leiden haben.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Der Herr Minister hat damals auch schon auf die Abrechnungen verwiesen. Mir haben daraufhin Kinderpsychologen geschrieben, das Problem sei, dass wegen der Triagesituation viele gar nicht in die Abrechnung kommen, weil sie nicht behandelt werden können.

Wie wollen Sie dieses Problem angehen? Was konkret tut die Bundesregierung, um hier ein umfassendes Bild zu bekommen?

NAUBER: Wie gesagt, noch liegen diese Daten ja gar nicht vor. Insofern: Wir beobachten diesen ganzen Komplex aufmerksam; das hat der Minister hier auch mehrfach dargelegt.

Natürlich schauen wir nicht nur auf die Infektionslage, sondern auch auf alles andere, was die Pandemie betrifft. Trotzdem bleibt aber diese Unterscheidung zwischen Umfragen und dem, was Abrechnungsdaten am Ende belegen, wichtig. Diese Daten liegen einfach noch nicht umfassend vor. Wenn sie vorliegen, wird das aber auch im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung vom RKI alles veröffentlicht.

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundeskanzlerin und die gesamte Bundesregierung das Wohl von Kindern und Jugendlichen natürlich sehr im Blick haben und dass es ihnen am Herzen liegt.

Der Bundesregierung ist bewusst, dass die pandemiebedingten Einschränkungen im Bereich der sozialen Kontakte, aber auch in Bezug auf Freizeiteinrichtungen und Aktivitäten gerade für die Jüngsten in unserer Gesellschaft belastend sind.

Die Bundesregierung setzt alles daran, die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche so zu gestalten, dass sie in Deutschland unter guten Bedingungen aufwachsen können und eine gute Zukunftsperspektive haben. Das ist auch bei den Maßnahmen, die ergriffen wurden, immer im Blick gewesen, und trotzdem ist es klar, dass Kinder und Jugendliche unter diesen Maßnahmen auch gelitten haben.

FRAGE WARWEG: Die japanische Zulassungsbehörde für Impfstoffe hat jetzt ihre Auswertungen zu Tierversuchen mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech vorgelegt bzw. veröffentlicht. Daraus kann man unter anderem ersehen, dass entgegen der Behauptung des Herstellers die mRNA-Nanopartikel nicht bei der Einstichstelle verbleiben, sondern sich teilweise hochkonzentriert in Organen finden, bei Weibchen insbesondere auch in den Eierstöcken. Da würde mich interessieren: Liegen dem Bundesgesundheitsministerium ähnliche Daten für Deutschland vor, und falls die vorliegen, wie bewerten Sie die?

NAUBER: Wir haben in Deutschland vier Impfstoffe, die von der EMA zugelassen worden sind mit den entsprechenden Daten, die dafür vorgelegt wurden. Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist einer dieser vier Impfstoffe. Dabei würde ich es belassen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Meine Frage bezog sich ja darauf, dass zumindest auf diesen Daten der japanischen Zulassungsbehörde deutlich wird, dass diese mRNA-Nanopartikel nicht an der Einstichstelle verbleiben, sondern hochkonzentriert in den Organen gefunden wurden. Die Bundesregierung wird sicherlich auch entsprechende Daten zu Tierversuchen mit dem Impfstoff in Deutschland haben. Hat dieses Phänomen sich dabei auch beobachten lassen?

NAUBER: Ich kann die Äußerungen der japanischen Zulassungsbehörde hier nicht kommentieren. Ich kann Ihnen sagen, dass dieser Impfstoff durch die EMA geprüft worden ist und eine reguläre Zulassung erhalten hat. Da er diese Zulassung hat, kann er in Deutschland genauso wie in allen anderen EU-Staaten eingesetzt werden.

FRAGE: Flüge der russischen Fluggesellschaften S7 und Aeroflot seien wegen fehlender Überfluggenehmigungen für die EU gestoppt worden, und deswegen sei der Flug von Moskau nach Berlin und Hamburg nicht möglich gewesen. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ursachen?

ADEBAHR: Wir haben die Pressemeldungen zur Kenntnis genommen und haben derzeit noch keine Erkenntnisse darüber, was da genau vorgefallen ist und auf welcher Grundlage von welcher Seite Schritte vorgenommen wurden. Sobald das der Fall sein sollte und wir dazu etwas sagen können, würde ich das nachreichen.

VORS. WELTY: Weiß das Verkehrsministerium, ob man die Situation mit der russischen Seite bespricht? Das Verkehrsministerium ist nicht da, aber hört bestimmt zu und kann dann gegebenenfalls auch etwas nachreichen. Herr Reitschuster, Sie haben eine Frage dazu?

FRAGE REITSCHUSTER: Ja, als Betroffener. Die Beziehungen zwischen Deutschland und Russland sind ja sehr, sehr eng, es gibt inzwischen auch unglaublich viele familiäre Kontakte. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es solche Verhinderungen der Flugmöglichkeiten nicht gibt, gerade im Hinblick auf Millionen russischsprachige Menschen in Deutschland mit engen Beziehungen nach Russland?

ADEBAHR: Die Bundesregierung steht natürlich zu den internationalen Abkommen über die Freiheit des Luftfahrtverkehrs und den Regularien der ICAO, die dazu beitragen, dass der Flugverkehr weltweit gut funktioniert, und deren Umsetzung befürworten wir. Es ist international gutes, normales Geschäft, diese Verträge einzuhalten, und das ist natürlich etwas, was wir einfordern und wofür wir stehen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Dann lassen Sie es mich noch einmal anders formulieren: Es war ja die russische Seite, die damit angefangen hat, dass sie ein Air-France-Flugzeug und ein Flugzeug der AUA nicht nach Moskau gelassen hat. Was überwiegt für Sie jetzt: dass man synchron antwortet und sagt „Wir machen das gleiche“, oder die humanitären Aspekte, also dass man sagt „Dass die Leute normal fliegen können, ist für uns wichtiger“?

ADEBAHR: Dieses „dies oder das“ ist hier aus meiner Sicht nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass wir grundsätzlich dafür einstehen, dass internationale Abkommen eingehalten und der internationale freie Flugverkehr gewährleistet werden müssen. Dafür stehen wir in den zuständigen Gremien und Organisationen ein.

FRAGE NEUHANN: Mir geht es um ein Thema, das nicht im Kabinett behandelt worden ist, obwohl es vorgesehen war, nämlich die Debatte um die CO2-Heizkostenaufteilung. Dazu hätte ich Fragen an das BMJV, das BMI und das BMWi.

An alle drei Ministerien: Wie bewerten Sie es, dass das Kabinett dieses Thema heute offenbar aufgrund des Drucks der Unionsfraktion nicht behandelt hat?

Insbesondere an die unionsgeführten Ministerien: Warum haben Ihre Minister dieser Einigung am späten Montagabend noch zugestimmt und ihre Zustimmung jetzt wieder zurückgezogen?

KALL: Vielleicht fange ich für das BMJV als für das Mietrecht zuständige Ministerium an. Die Bundesjustizministerin hat sich vorhin ganz klar geäußert. Es ist aus unserer Sicht eine Frage der Gerechtigkeit, dass die CO2-Kosten beim Heizen zwischen Vermietern und Mietern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden, denn beide Seiten bestimmen gleichermaßen über den CO2-Ausstoß. Mieter können durch ihr Verhalten etwa durch ein effizientes Heizverhalten den Ausstoß senken, Vermieter können Heizungsanlagen erneuern und die Gebäude durch energetische Sanierung auf den neuesten Stand bringen. Genau diese Anreizwirkung sollte ja durch den CO2-Preis auch erzielt werden. Genau aus diesem Grund haben wir als Justizministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet und auch innerhalb der Bundesregierung geeint, der eine hälftige Teilung zwischen Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern vorsieht. Das ist aus unserer Sicht sachgerecht und fair.

Wenn es hier zu keiner Einigung kommt, dann würde das bedeuten, dass es diese hälftige Teilung nicht gibt, und dann müssten Mieter die vollen CO2-Kosten beim Heizen tragen. Aus Sicht der Bundesjustizministerin das hat sie so gesagt ist das ein völlig falsches Signal; es würde Mieterinnen und Mieter einseitig belasten und die Anreizwirkung bei der energetischen Sanierung verhindern. Deswegen hat sie dazu aufgefordert, jetzt schnell zu einer Lösung zu kommen wie gesagt, innerhalb der Bundesregierung war dieser Gesetzesvorschlag schon geeint , damit in den noch verbleibenden zwei Sitzungswochen im Bundestag diese Änderung noch beschlossen werden kann.

ALTER: Die Position des Bundesbauministers ist unverändert. Das Kabinett hat am 12. Mai gemeinsam mit der Klimaschutzgesetzesnovelle auch den Klimapakt Deutschland beschlossen. Der sieht für den Baubereich vor, dass die Mittel für den klimaschonenden sozialen Wohnungsbau erhöht werden, und er sieht vor, dass die CO2-Bepreisung je zur Hälfte auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden soll, wobei hervorzuheben ist, dass Vermieter die höheren Kosten auch steuerlich geltend machen können. Der Bundesinnenminister hat sich von vornherein dafür ausgesprochen, dass nicht nur die Verantwortung, sondern auch die Lasten geteilt werden müssen. Diese Position vertritt er nach wie vor.

Jetzt kommt es offenbar noch einmal zu Gesprächen der Bedarf besteht offenbar. Diesen Gesprächen werden wir uns auch stellen.

SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich bitte nur kurz betonen, dass der Bundestag ja nun entscheiden muss. Dass Themen dort oft noch einmal diskutiert werden und weiterentwickelt werden, ist bekannt. Das ist das Recht des Parlaments, und das respektieren wir.

UNGRAD: Das Wirtschaftsministerium kann sich dem nur anschließen: Das ist das Recht des Parlaments. Es ist richtig, dass es einen Austausch auf Staatssekretärsebene zur Frage der 50:50-Lösung bei der Aufteilung auf Mieter und Vermieter gegeben hat. Die stand aber immer unter einem Leitungsvorbehalt und dem Vorbehalt der Klärung von bestimmten Punkten. Das war für uns unter anderem der Punkt der ausreichenden Finanzierung und Ausstattung der Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung. Wir müssen ja beim Klimaschutz vorankommen und auf der einen Seite die Frage der Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter diskutieren. Auf der anderen Seite müssen wir auch eine ausreichende Finanzierung für die Gebäudesanierung bereitstellen. Dies war eben der Leitungsvorbehalt, den wir eingelegt haben, unabhängig von den Gesprächen.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Es gibt jetzt den Vorwurf des SPD-Vizekanzlers, der sich besonders über die Unionsfraktion aufregt und sagt, diese Fraktion sei offensichtlich im Griff der Immobilienlobby. Wie bewerten die Minister Altmaier und Seehofer diesen Vorwurf?

ALTER: Für den Bundesinnenminister nehme ich keine Bewertung vor. Das sind Äußerungen aus dem politischen Raum, und die haben wir nicht zu kommentieren.

UNGRAD: Zu Äußerungen aus dem politischen Raum und im Wahlkampf äußern auch wir uns nicht.

FRAGE JESSEN: Herr Alter, bedauert Minister Seehofer, dass die im Kabinett erzielte Einigung über die Kostenteilung nun doch nicht im Kabinett beschlossen werden konnte?

ALTER: Der Bundesinnenminister hält die angestrebte Regelung, die innerhalb der Bundesregierung konsentiert war, für sachgerecht und richtig. Jetzt geht es darum, dass das Kabinett diesen Beschluss schnellstmöglich fassen kann.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja. Das würde die Schlussfolgerung nahelegen, dass er die derzeitige Nichtbeschlussfähigkeit bedauert. Ist das richtig?

ALTER: Der Bundesinnenminister ist für ein Thema in der Sache angetreten, bei dem es jetzt zu einer zeitlichen Verzögerung kommt. Die Gespräche werden jetzt zu führen sein. Dann besteht weiterhin das Ziel, einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen.

FRAGE: Wie könnte die Lösung denn aussehen?

ALTER: Das wäre eine Vorwegnahme der noch zu führenden Gespräche. Das kann ich an dieser Stelle nicht tun.

FRAGE: Frau Fietz, Sie haben sich hier ja auch eingebracht. Was sagt es über den Zustand und das Erscheinungsbild dieser Koalition aus, wenn eine Einigung verkündet wird, die Bundesregierung sich auf Eckpunkte einigt, es nochmals eine Einigung über die Details und eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf gibt, und man diesen Gesetzentwurf dann zurückzieht, weil sich dann eine der die Koalition tragenden Fraktionen einbringt und sagt, sie wolle das nicht?

SRS’IN FIETZ: Ich kann dem, was ich eben gesagt haben, nichts hinzufügen. Es ist ein normaler Vorgang, dass der Bundestag Themen weiterentwickelt. Das ist das Recht des Parlaments, und das respektieren wir.

ZUSATZFRAGE: Ist es ein normaler Vorgang, dass ein geplanter Tagesordnungspunkt kurzfristig aufgrund des Drucks der Unionsfraktion wieder von der Tagesordnung genommen wird?

SRS’IN FIETZ: Ich möchte diesen Vorgang jetzt überhaupt nicht bewerten. Man kann auch nicht davon sprechen, dass der Punkt von der Tagesordnung genommen wurde: Er war noch nie darauf.

FRAGE JESSEN: Frau Fietz, bedauert es die Kanzlerin, dass die vorab erzielte Einigung jetzt doch nicht beschlossen werden konnte?

SRS’IN FIETZ: Ich spreche hier für die gesamte Bundesregierung.

ZUSATZ JESSEN: Aber üblicherweise sprechen Regierungssprecher dann auch für die Kanzlerin.

SRS’IN FIETZ: Das, was ich hier vorgetragen habe, ist Position der gesamten Bundesregierung, und dazu gehört auch die Kanzlerin.

FRAGE TOWFIGH NIA: Ich habe zwei Fragen an das Auswärtige Amt zur Libyen-Konferenz.

Erstens: Welche Staaten werden teilnehmen? Werden es dieselben Teilnehmerstaaten sein, die schon bei der ersten Libyen-Konferenz im Januar 2020 dabei waren, oder gibt es neue Teilnehmerländer?

Zweitens: Der Minister hat gestern den Hauptfokus angesprochen. Dabei ging es auch um

VORS. WELTY: Eine Frage, eine Nachfrage, bitte!

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Ganz kurz! Söldner. Was sehen Sie als Haupthindernis dafür, durchsetzen zu können, dass die ausländischen Interventionen beendet werden können?

ADEBAHR: Die Teilnehmerliste, sofern sie feststeht, und die genauen Angaben zu den Teilnehmern würde ich gern nachreichen, wenn wir dazu schon etwas sagen können. Es ist eine Nachfolgekonferenz zur ersten Libyen-Konferenz. Sie richtet sich an die Außenminister und an verschiedene internationale Organisationen. Insofern können Sie mit dem gleichen Teilnehmerkreis wie beim vorigen Mal rechnen. Ob eventuelle andere Partner oder Organisationen dazukommen das könnte sein , habe ich gerade nicht im Kopf. Wir würden das aber vielleicht nachreichen.

Was die Frage des Abzugs ausländischer Truppen und Söldner betrifft, so erachten wir dies als unglaublich wichtig dafür, dass die Wahlen wie geplant am 24. Dezember dieses Jahres stattfinden können. Wir sehen aus den Äußerungen auch der libyschen Außenministerin in den letzten Wochen, dass dies auch ganz klar der Wunsch dieser libyschen Übergangsregierung in ihrer Gesamtheit ist und dass sie ihn jetzt auch vorträgt. Insofern steht jetzt schon einmal ein wichtiger Baustein, dass nämlich eine libysche Regierung in ihrer Gesamtheit das selbst fordert. Das haben wir jetzt schon einmal.

Was jetzt fehlt, ist die politische Umsetzung und die politische Zustimmung aller dort befindlichen Kräfte und der Länder, die mit ihnen in Verbindung stehen, und zwar nicht nur verbal, sondern auch durch Taten.

FRAGE BAŞAY: In Syrien sind in der Stadt Manbidsch viele zivile Menschen gegen Repressionen von YPG auf die Straße gegangen. YPG hat auf die Menschen geschossen, und es gab Tote und Verletzte.

Wie bewertet die deutsche Regierung die Vorgänge in Manbidsch?

ADEBAHR: Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass ich von dieser Pressemeldung noch nichts gehört habe. Ich würde das gern nachreichen.

FRAGE JORDANS: Das Sondertribunal für den Libanon hat den UNO-Generalsekretär darüber informiert, dass es wegen Finanzierungsschwierigkeiten wahrscheinlich bis zum 31. Juni seine Arbeit niederlegen muss. Libanon selbst muss ja, meine ich, knapp die Hälfte der Kosten tragen. Das Land ist finanziell am Ende.

Arbeitet die Bundesregierung in irgendeiner Form an einer finanziellen Lösung, damit dieses Tribunal weiterarbeiten kann, oder sehen Sie die Arbeit des Tribunals als getan an?

ADEBAHR: Die Antwort en détail müsste ich Ihnen nachreichen, weil mir auch diese Meldung noch nicht bekannt war.

Klar ist, dass wir das Tribunal in der Vergangenheit und in seiner Rolle als ganz wichtiges Instrument angesehen haben, um die Fakten aufzuklären, mit denen es befasst war. Klar ist auch, dass wir uns für den Libanon wünschen, dass es schnell eine handlungsfähige Regierung gibt, die dann auch über Mittel verfügt, um Regierungstätigkeit und das, was ein Staat und eine Regierung allgemein tun müssen, durchzuführen.

Der Libanon leidet seit Monaten unter dieser Unsicherheit und auch unter dem Streit zwischen den verschiedenen politischen Fraktionen. All das führt in der Konsequenz auch dazu, dass Finanzmittel für den Libanon in ganz verschiedenen Bereichen infrage stehen oder dass es schwieriger wird, diese zu generieren. Insofern wünschen wir uns, dass der Libanon bei all diesen Vorgängen vorankommt, dass es eine Regierung gibt und dass mit diesen Mitteln dort auch finanziell Ruhe und vielleicht auch Zuversicht einkehrt.

Was das Gericht betrifft, würde ich auch gern noch etwas nachliefern, wenn wir dazu etwas haben.

FRAGE NEHLS: Gibt es etwas Neues bzw. Fortschritte in der fünften Verhandlungsrunde in Wien über die Rückkehr zum iranischen Atomabkommen?

ADEBAHR: Die Gespräche in Wien dauern zur Stunde noch an. Die Delegationen sitzen in dieser fünften Runde seit geraumer Zeit zusammen. Der Europäische Auswärtige Dienst hat vorhin angekündigt, dass es heute Abend eine weitere Joint Commission auf Ebene der politischen Direktoren, der Botschafter und der Vizeaußenminister geben werde. Jetzt warten wir ab, wie sich diese Joint Commission einlassen wird und wie es dort vorangeht.

Insgesamt kann man zur Situation in Wien sagen, dass die Gespräche gut vorangehen, aber dass viele wichtige Bereiche auch noch Fragen aufwerfen, die geklärt werden müssen. Das sind wichtige Fragen. Ich denke, die Themen kennen die interessierten Journalisten alle: Nuklearmaßnahmen, Sanktionsaufhebung, Organisation und Sequenzierung von einzelnen Schritten. Insofern sind das sehr intensive Gespräche, die sich um einige wichtige, aber entscheidende Knackpunkte drehen. Es gibt nach wie vor verschiedene Arbeitsgruppen und Formate, in denen die Gespräche geführt werden.

Nun tagt diese Joint Commission. Danach werden die Partner entscheiden, wie sie weiter mit dieser fünften Runde bzw. wie sie überhaupt weiter mit den Gesprächen voranschreiten werden. „Overall perspective“ ist also positiv. Es gibt aber noch keinen Erfolg zu vermelden. Die Gespräche sind weiter intensiv. Ob es einen Erfolg gibt, kann man heute aus dieser Perspektive nicht vorwegnehmen oder nicht sagen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, am 18. Juli finden die Präsidentschaftswahlen im Iran statt. Erwarten Sie eine Einigung vor den Wahlen bzw. sehen Sie einen Zeitdruck, was eine Einigung betrifft?

ADEBAHR: Die innenpolitischen Vorgänge in den einzelnen Ländern spielen im Moment in den Verhandlungen in Wien eigentlich keine Rolle. Es geht ja um Knackpunkte und um viel Technik in Bezug auf dieses JCPOA. Natürlich kennen alle den Wahlkalender. Dass wir uns das gilt ja schon seit Monaten eine schnellstmögliche Rückkehr zum JCPOA und eine Wiedereinhaltung dieses Abkommens wünschen, ist ja auch kein Geheimnis, würde ich sagen.

FRAGE JOLKVER: In Belarus gibt es inzwischen mehr als 450 politische Häftlinge. Einer von ihnen hat gestern versucht, sich im Gerichtssaal umzubringen. Was tut die Bundesregierung für die Freilassung der politischen Gefangenen in Belarus?

ADEBAHR: Wir haben diesen Vorfall gestern auch gesehen und zur Kenntnis genommen. Es ist schockierend und traurig. Es versinnbildlicht einmal mehr die Hoffnungslosigkeit, die Herr Lukaschenko mit seinen Repressionen und auch der brutalen Gewalt, die dort offensichtlich angewendet werden, über seine Bürger bringt. Deshalb ist heute an dieser Stelle der Ort, um nochmals ganz klar unsere Forderung zu sagen. Das ist die Freilassung aller politischen Gefangenen, das Einschwenken auf einen nationalen Dialog und die Forderung nach freien, fairen und legitimen Wahlen. Das ist das eine.

Was tut die Europäische Union seit den Vorgängen der letzten Wochen, die Sie alle kennen? Wir befinden uns weiter in Beratungen darüber, wie es mit Sanktionen seitens der Europäischen Union vorangeht. Deutschland setzt sich in diesen Beratungen in Brüssel, die in den verschiedenen Arbeitsgruppen gut und intensiv vorangehen, sehr dafür ein, dass das zügig und effektiv passiert.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt und das Innenministerium zu der Rückführung von Ortskräften aus Afghanistan. Großbritannien hat gerade angekündigt, dass es ein erleichtertes Programm für die Ortskräfte anbietet, weil sich die Sicherheitslage verändert hat. Es soll schneller und leichter gehen. Ist dahingehend auch etwas in Deutschland geplant? Können Sie von einer neuen Lage berichten oder bleibt es bei dieser Frist von zwei Jahren?

ALTER: Ich will gerne an das anknüpfen, was wir am Montag zu diesem Thema hier auch schon gesagt haben. Es gibt ein abgestimmtes Verfahren, das innerhalb der Bundesregierung seit vielen Jahren gut funktioniert. Wir planen derzeit keine grundsätzlichen Änderungen an diesem Verfahren. Aber alle beteiligten Ressorts sind sich darüber einig und auch bemüht, dass man das Verfahren so unbürokratisch und zügig wie möglich durchführt, sodass Aufnahmen möglichst schnell erfolgen können.

Mir sind die Medienberichte über die britische Entscheidung auch bekannt. Allerdings kann man diesen Berichten zunächst einmal nur entnehmen, dass die britische Regierung möglichst zügig und beschleunigt vorgehen will. Wir haben keine Kenntnis darüber, dass es grundsätzliche Änderungen am bisherigen Verfahren geben soll. Insofern kann ich dazu auch keine Stellung nehmen.

ADEBAHR: Ich kann das, was Herr Alter gesagt hat, nur unterstützen. Wir bemühen uns um eine schnelle und pragmatische Abwicklung der existierenden Verfahren, die es gibt. Das klappt auch sehr gut. Ich habe heute Morgen auch schon von Kolleginnen und Kollegen gehört, die an diesem Wochenende Schichten gefahren haben. Soweit es das Auswärtige Amt betrifft, arbeiten wir also mit Hochdruck daran, die notwendigen Visa zu erteilen und sehen uns dabei auch in der Ressortzusammenarbeit auf einem ganz guten Weg.

ZUSATZFRAGE: Bleibt es bei dieser Regelung von zwei Jahren oder erwägen Sie, diese Regelung vielleicht zu erweitern? Die Gefahrenlage für die Menschen dort ändert sich ja nicht – egal, ob sie in den vergangenen zwei oder drei Jahren für die deutsche Bundeswehr gearbeitet haben.

ALTER: Es gibt diese seit einigen Wochen im Raum stehende Erwartungshaltung von mancher Seite, dass man über diesen Zeitraum spricht. Diese zwei Jahre sind einmal im Rahmen der Ressortvereinbarung als ein Zeitraum definiert worden, bei dem sichergestellt ist, dass die individuelle Gefährdung einer Person auch im zeitlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung steht. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Aus Sicht der Bundesregierung hat sich dieses Verfahren zunächst einmal bewährt.

FRAGE RATZ: Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben unter anderem einen Brief an Kanzlerin Merkel geschrieben, in dem sie die sofortige Aufnahme aller afghanischen Ortskräfte fordern. Wie reagiert die Kanzlerin darauf?

SRS’IN FIETZ: Wie Sie wissen, thematisieren wir hier Briefe an die Kanzlerin nicht.

Ich kann nur ganz grundsätzlich sagen, dass wir die Sorgen der afghanischen Ortskräfte sehr ernst nehmen und dass wir derzeit alle Möglichkeiten nutzen, eine beschleunigte und flexible Bearbeitung ihrer Gefährdungsanzeigen durchzuführen. Bei einer individuellen Gefährdung wird den Ortskräften mit ihren Kernfamilien im Rahmen einer eigenverantwortlichen Ausreise eine schnelle Aufnahme in Deutschland ermöglicht. Auch ehemalige Ortskräfte können das wissen Sie bis zu zwei Jahre nach Beendigung ihrer Tätigkeit ihre Gefährdung anzeigen. Zugleich setzen wir uns vor allem dafür ein, dass die Ortskräfte und ihre Familien in ihrer Heimat Afghanistan eine Perspektive haben und für die weitere Entwicklung des Landes einen Beitrag leisten können.

FRAGE JESSEN: Herr Alter, nehmen Sie Medienberichte nur zur Kenntnis, dass andere Regierungen Verfahrensänderungen vorschlagen oder steht die Bundesregierung bzw. stehen die zuständigen Behörden in direktem Austausch zum Beispiel mit britischen Institutionen, um im Sinne einer Best Practice bestmöglichen Schutz für ehemalige und aktuelle Ortskräfte zu gewährleisten?

ALTER: Zunächst einmal nehmen wir Medienberichte über solche Vorgänge zur Kenntnis, weil sie das deutsche Vorgehen ja auch zumindest inhaltlich betreffen. Es gibt natürlich auf den jeweiligen Arbeitsebenen und auf Ebene der Leitung des Ministeriums auch vielfältige Kontakte zu den Partnerregierungen, insbesondere dann, wenn wir ja die Situation haben, dass beide Länder in Afghanistan präsent sind und sich mit einem ähnlichen Problem befassen müssen.

Ich habe allerdings an dieser Stelle keine Informationen darüber, welche konkreten Änderungen die britische Regierung jetzt plant. Ich kenne die dahingehenden Berichte, dass sie beschleunigt vorgehen will. Das entspricht ja dem Vorgehen, das auch die deutsche Regierung verfolgt.

ZUSATZ JESSEN: Ich nehme Ihre Äußerung jetzt aber schon so wahr, dass Sie nicht nur auf Presseberichte reagieren, sondern dass Sie sich im direkten Austausch der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa mit der britischen Regierung darüber austauschen, wie das beschleunigte Verfahren zum bestmöglichen Schutz realisiert werden kann.

ALTER: Ich habe Kenntnis davon, dass es enge Kontakte zu allen Nationen gibt, die in Afghanistan vor Ort sind nicht nur auf Ebene des Innenministeriums; auch andere Ressorts haben diese Kontakte , und es findet ein permanenter Austausch statt.

FRAGE WARWEG: Die Frage geht an das Auswärtige Amt und an das Justizministerium. Sowohl Außenminister Heiko Maas als auch Finanzminister Scholz haben unter anderem am 30. Mai über ihre ministeriellen Twitter-Konten explizit Wahlwerbung für den SPD-Ostkonvent gemacht. Mich würde interessieren: Widerspricht dies aus Sicht des Auswärtigen Amtes nicht dem Neutralitätsgebot? Der Twitter-Account von Herrn Maas ist von Twitter auch explizit als ein Twitter-Account eines Regierungsvertreters gekennzeichnet.

ADEBAHR: Der Twitter-Account von Herrn Maas ist nicht der Twitter-Account des Auswärtigen Amtes.

KALL: Für das Justizministerium kann ich nur sagen, dass ich Sie bitten würde, sich an die betreffenden Ressorts zu wenden. Deren Kommunikation oder die Kanäle der jeweiligen Ministerinnen und Minister kommentieren wir natürlich nicht.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Hat denn die Kanzlerin eine Haltung dazu, wenn Minister unabhängig davon, ob sie in der CDU, der CSU oder der SPD sind, über ihre Twitter-Accounts, über die sie sonst als Minister agieren, Wahlwerbung für die eigene Partei machen? Hat die Kanzlerin dazu eine Haltung?

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen dazu keine Angaben machen.

FRAGE REITSCHUSTER: Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Herr Wanderwitz hat für Aufregung gesorgt, weil er faktisch Millionen Ostdeutschen die Demokratiefähigkeit abgesprochen hat und das darauf zurückführte, dass sie diktatursozialisiert seien. Wie sieht denn die Bundeskanzlerin gerade als Ostdeutsche das?

SRS’IN FIETZ: Ich möchte Ihnen ganz grundsätzlich sagen, dass Marco Wanderwitz, der seit Februar 2020 Ostbeauftragter der Bundesregierung ist, sich für die Belange der Ostdeutschen und für die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse in der Politik der Bundesregierung engagiert. Mit Sorge verfolgt er natürlich die Tendenzen in einigen ostdeutschen Bundesländern zur Rechtsradikalität und zur Wahl rechter Parteien. Als ein Mittel, dem zu begegnen, sieht der Ostbeauftragte Bildungsarbeit an; denn die Aufarbeitung der DDR-Diktatur ist noch lange nicht abgeschlossen, und die Aufklärung über das DDR-Regime wie auch über den Widerstand in der DDR sind sogar wichtiger denn je. Gerade gegenüber den jungen Menschen steht die Bundesregierung in der Pflicht, den Wert unserer demokratischen Freiheitsrechte und die Gefahren durch totalitäre Regime zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund muss man diese Aussagen sehen, und dem habe ich an dieser Stelle keine weiteren Interpretationen hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie haben aber nicht beantwortet, wie die Bundeskanzlerin das konkret sieht, gerade diese Stigmatisierung. Sie fällt ja selbst unter diese Definition. Die ist ja nach dieser Definition von Herrn Wanderwitz dann auch diktatursozialisiert. Dazu wird sie doch eine Meinung haben, wenn man ihr das damit sozusagen unterstellt.

SRS’IN FIETZ: Ich kann das noch einmal etwas weiter ausführen. Es geht ja um die Demokratieförderung insgesamt. Das war auch ein zentrales Anliegen der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“, die ihre Handlungsempfehlungen hier im Dezember ausführlich vorgestellt hat. Marco Wanderwitz war als Mitglied der Kommission engagiert, was die Erarbeitung dieser Handlungsempfehlungen angeht. Bei der Vorstellung der Handlungsempfehlungen hat der Ostbeauftragte besonders hervorgehoben, dass viele Bürgerinnen und Bürger den weiteren intensiven Austausch darüber wünschen, wie wir in Deutschland miteinander leben und miteinander umgehen. Deshalb habe die Kommission vorgeschlagen, zusätzlich zum 3. Oktober beispielsweise den 9. November als weiteren nationalen Gedenktag zu begehen.

Darüber hinaus kann ich nur sagen: Die Aussagen des Ostbeauftragten stehen für sich. Die hier gemachten Aussagen regen die politische Debatte an und können für das Zusammenwachsen von Ost und West generationenübergreifende Impulse setzen. Das ist die Position dazu.

FRAGE JORDANS: Frau Fietz, können Sie inzwischen sagen, wer für die Bundesregierung am G7-Gipfel in Großbritannien teilnehmen wird? Werden diese Personen bei ihrer Rückkehr dann in Quarantäne gehen müssen, weil sie ja aus einem Virusvariantengebiet kommen, oder erhalten die die Sonderbehandlung für Fußballer?

SRS’IN FIETZ: Sobald uns die Details zu diesen Reiseabläufen vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Sowohl bezüglich der Teilnehmer als auch der Quarantänemodalitäten?

SRS’IN FIETZ: Die Details, die wir Ihnen nennen können, werden wir Ihnen dann sofort nennen.

FRAGE NEHLS: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt und das Bundeswirtschaftsministerium. Ist die Nord-Stream-2-Delegation in Washington als Rechtfertigungscrew oder als Bittsteller unterwegs, oder hat sie konkrete Angebote für einen Deal im Gepäck?

SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich dazu einfach grundsätzlich sagen, dass es zur Normalität der engen deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit gehört, dass die Berater zu Gesprächen reisen. Wie Sie wissen ich bitte wieder um Verständnis dafür , nehmen wir zu diesen Gesprächen nicht weiter Stellung.

ADEBAHR: Wenn ich das noch anfügen darf: Ich würde in Hinsicht auf den Tenor dieser Frage gerne noch einmal auf die gestrigen Äußerungen des Außenministers dazu verweisen.

UNGRAD: Dem kann ich mich nur anschließen.

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