Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 09. Juni 2021

Themen: Kabinettssitzung (Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung, Siebter Bericht zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen, Aktionsplan zur Weiterentwicklung der Initiative „IN FORM“, Stellungnahme zum Gutachten der unabhängigen Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“), Kabinettsausschuss Digitalisierung, COVID-19-Pandemie, Debatte über die Aufteilung des Heizkostenaufschlags durch den CO2-Preis, Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen durch die EZB, mögliche Waffenlieferungen an die Ukraine, Telefonschaltkonferenz des Bundesaußenministers mit den Außenministern Frankreichs und Russlands, Fußballeuropameisterschaft, libysche Medienberichte über eine möglicherweise bevorstehende Reise des Bundesaußenministers nach Libyen, Nukleargespräche in Wien, Forderungen nach einem Erschwernisausgleich für Landwirte im Zusammenhang mit Insektenschutz, Lebensmittelpreise, G7-Gipfel in Cornwall, Nominierung eines neuen US-Botschafters in Deutschland, deutsche Beteiligung am UN-Einsatz in Mali, Abschiebungen nach Afghanistan/Sicherheitslage in Afghanistan

Themen/Naive Fragen zu:
– Verlängerung Kurzarbeitergeld
– Deutsche in internationalen Organisationen
– EM-Quarantäneregeln
– Mali
– Abschiebung nach Afghanistan

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Konto: Jung & Naiv
IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900
GLS Gemeinschaftsbank

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 09. Juni 2021:

VORS. FELDHOFF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Einen schönen guten Tag von mir! Zunächst hat sich das Kabinett mit dem Thema Kurzarbeitergeld befasst und hat beschlossen, die pandemiebedingten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld über den 30. Juni hinaus zu verlängern, und zwar bis zum 30. September. Es ist ja trotz fortschreitender Impfkampagne nicht genau absehbar, wie sich die Inanspruchnahme von Kurzarbeit entwickelt. Es wird voraussichtlich in einzelnen Branchen auch im Sommer noch Einschränkungen geben. Ich nenne zum Beispiel das Veranstaltungsgewerbe.

Wenn die Kurzarbeit jetzt in Betrieben bis zum 30. September noch eingeführt wird, dann gilt somit, dass die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 herabgesetzt bleiben. Diese Regelungen gelten im Übrigen auch für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden bis zum 30. September vollständig und dann vom 1. Oktober bis 31. Dezember zur Hälfte erstattet.

Mit diesen Regelungen will die Bundesregierung den betroffenen Betrieben und ihren Mitarbeitern, ihren Beschäftigten auch künftig Planungssicherheit geben und vor allem Arbeitslosigkeit möglichst vermeiden, so wie das bisher in der Pandemie in erfreulicherweise auch mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes gelungen ist.

Das zweite Thema ist der immer wieder anliegende Bericht in diesem Fall der siebte zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen, den das Bundeskabinett angenommen hat. Er stellt dar, wie sich die deutsche internationale Personalpräsenz in den Jahren 2019 und 2020 entwickelt hat, wie Deutschland also in den Spitzen von internationalen Organisationen personell vertreten ist.

Einen besonderen Schwerpunkt legt der Bericht dabei auf ausgewählte Organisationen in den Bereichen Gesundheit, Welternährung, Flucht und Migration sowie auf das Thema Geschlechtergerechtigkeit in den internationalen Organisationen.

Es konnten in diesem Berichtszeitraum einige Erfolge erzielt werden. Die Präsenz deutschen Personals in internationalen Organisationen konnte erhöht werden. Ich nenne zwei vielleicht besonders prominente Beispiele, nämlich die Wahl von Ursula von der Leyen zur Präsidentin der Europäischen Kommission und die Wahl von Helga Schmid zur Generalsekretärin der OSZE. Auch im UN-Bereich konnten wir einige Leitungsfunktionen besetzen.

Dennoch ist Deutschland gemessen an seinem politischen Gewicht und auch seinen finanziellen Beiträgen in einigen internationalen Organisationen bisher noch nicht zufriedenstellend vertreten. Es bleibt also das Ziel der Bundesregierung, den deutschen Personalanteil in internationalen Organisationen und europäischen Institutionen weiter zu erhöhen.

Anschließend hat das Kabinett einen Aktionsplan beschlossen, den Bundesernährungsministerium und Bundesgesundheitsministerium gemeinsam zur Weiterentwicklung der Initiative „In FORM“ vorgelegt haben. Diese Initiative, die schon 2008 ins Leben gerufen wurde, hat bisher mehr als 250 Projekte zur Vorbeugung von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und die damit zusammenhängenden Krankheiten gefördert.

Wir wollen jetzt mit der Weiterentwicklung dieser Initiative also bewährte Maßnahmen fortsetzen und neue ergänzen. Es soll für die Schul- und Kitaverpflegung einiges getan werden. Es soll auch eine Vernetzungsstelle für die Seniorenernährung eingerichtet werden. Projekte zur Ernährungsbildung sollen vorangebracht und Empfehlungen zur Bewegungsförderung noch weiter und besser verbreitet werden. Außerdem ist geplant, auf Bundesebene eine zentrale Ansprechstruktur im Sinne eines Kompetenzzentrums für Bewegungsförderung zu schaffen. Ein besonderer Fokus aller Maßnahmen soll zukünftig auf den ersten 1000 Tagen im Leben eines Menschen liegen, außerdem auf dem Thema „Senioren und Seniorinnen“ und der besonderen Berücksichtigung von vulnerablen Gruppen.

Die Bundesregierung hat heute einen weiteren Bericht beschlossen, nämlich den Dritten Gleichstellungsbericht. Er untersucht in diesem Fall, wie die Digitalisierung die Gleichstellung von Männern und Frauen beeinflusst und gibt Empfehlungen für zukünftige Politikgestaltung. Das Ganze beruht auf Grundlage eines Gutachtens einer Sachverständigenkommission, die das BMFSFJ eingesetzt hat. Ich glaube, dass die Ministerin in der nächsten halben Stunde eine Pressekonferenz dazu abhalten wird. Deswegen will ich es sehr kurz halten.

Das Gutachten zeigt auf, dass die digitale Aus- und Weiterbildung, die Arbeitsbedingungen von Frauen und die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der zunehmenden und durch die Pandemie noch einmal beschleunigten Digitalisierung zentrale politische Handlungsfelder bleiben. Es macht auch deutlich, dass dem traurigen Thema digitaler Gewalt entschieden entgegengetreten werden muss und dass rasante digitale Entwicklungen auch Herausforderungen an offene, demokratische Gesellschaften wie unsere und an deren Gesetzgeber stellen.

Das war es zum Kabinett. Dann würde ich gerne noch kurz etwas anfügen. Nach der eigentlichen regulären Kabinettssitzung kam der Kabinettsausschuss Digitalisierung, das sogenannte Digitalkabinett, zur letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode zusammen. Es ging um Fortschritte bei der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ der Bundesregierung, um den Stand der Umsetzung der digitalen Verwaltungsleistungen und um das Thema digitale Identitäten.

Weil es die letzte Sitzung war, darf ich vielleicht ein paar Sätze zur Bilanz dieses sogenannten des Digitalkabinetts sagen:

Es ist in dieser Legislaturperiode das zentrale Steuerungs- und Koordinierungsgremium der Digitalpolitik der Bundesregierung gewesen. Es hat das kann man sagen die Digitalisierung endgültig zur Chef- und Chefinnensache gemacht: alle Ministerinnen und Minister, der Beauftragte für Informationstechnik und die Staatsministerinnen für Digitalisierung und Kultur und Medien haben an diesen Sitzungen unter der Leitung der Bundeskanzlerin teilgenommen. Es hat insgesamt sechs Tagungen gegeben, dazu noch zwei Kabinettklausuren im November 2018 in Potsdam und im November 2019 in Meseberg jeweils zum Thema Digitalpolitik.

Man kann also sagen, dass die Bundesregierung sich in den vergangenen drei Jahren in nie dagewesener Weise der Digitalpolitik zugewandt hat. Das Digitalkabinett und die beiden Kabinettsklausuren haben wichtige Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Digitalisierung diskutiert und auf den Weg gebracht. Ich nenne beispielswiese die KI-Strategie, die zentral bei der Kabinettsklausur 2018 war. Ich nenne die Mobilfunkstrategie, die zentral bei der Klausur in Meseberg 2019 war, ebenso der Eckpunktebeschluss zur Datenstrategie, die im Januar dieses Jahres final vom Kabinett beschlossen wurde.

Dieses Digitalkabinett ist regelmäßiger Anlass gewesen, die Umsetzungsfortschritte in unterschiedlichen Bereichen zu beleuchten und gegebenenfalls eben auch gemeinsam zu steuern. Das gilt für eine umfangreiche Umsetzungsstrategie, die alle zentralen digitalpolitischen Maßnahmen aller Ressorts enthält und die immer wieder aktualisiert wird. Der heute präsentierte Stand zeigt, dass über 90 Prozent der Umsetzungsschritte, die man sich in dieser Strategie vorgenommen hat, bereits laufen oder sogar schon erledigt sind. Nur acht Prozent sind entweder noch in Planung oder noch ganz offen.

Dies gilt auch für die Datenstrategie, deren Fortschritte ebenfalls dem Digitalkabinett vorgestellt wurden. Bei der im Januar dieses Jahres verabschiedeten Strategie sind 70 Prozent der Maßnahmen bereits am Laufen.

Der Umsetzungsfortschritt des sogenannten Onlinezugangsgesetzes ist ein ganz wichtiger Punkt in der Arbeit des Digitalkabinetts, weil es natürlich für Bürger und Bürgerinnen und für Unternehmen ganz genauso enorm wichtig ist, digital auf Verwaltungsleistungen zugreifen zu können. Dadurch, dass dieses Thema im Digitalkabinett immer wieder diese höchste politische Ebene erreicht hat, kann hier gemeinsam wirksam nachgesteuert werden, um Umsetzungsfortschritte auch zu beschleunigen.

Das Digitalkabinett hat sich auch regelmäßig mit den Vorschlägen des Digitalrates befasst, der die Bundesregierung unabhängig beraten hat. Da ist sehr viel geschehen. Ich will mit Blick auf die großen Anforderungen an die digitalen Kompetenzen in der Bundesverwaltung und auf die zu erwartenden Altersabgänge in der Bundesverwaltung in den nächsten Jahren sagen, dass ein ganz zentrales Thema war, diese ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Personal in der digitalen Verwaltung einzuberufen. Das ist ein wesentlicher Schritt.

Ich mache vielleicht an dieser Stelle erst einmal einen Zwischenstrich. Abschließend sei vielleicht noch einmal gesagt: Das Digitalkabinett ist das wichtige Gremium der ressortübergreifenden Koordination und Steuerung und hat sich als solches erwiesen. Es hat aktiv strategische Vorhaben angestoßen und angetrieben und hat das Thema Digitalisierung auf höchster politischer Ebene verankert.

So viel aus dem Kabinett.

FRAGE JUNG: In europäischen Ländern wie zum Beispiel Dänemark ist die Nutzung des Kurzarbeitergeldes daran geknüpft, dass Dividenden und Boni nicht ausgezahlt werden dürfen. Das war in Deutschland bisher nicht so. Die Firmen konnten trotzdem weiter Dividenden auszahlen. Wurde das jetzt geändert?

STS SEIBERT: Ich denke, es wäre sinnvoll, dass sich das Fachressort dazu äußert.

DR. HAAS: Wir haben an den bestehenden Regeln zum Kurzarbeitergeld nichts geändert. Das Verfahren ist so, wie es bislang beschlossen war, verlängert worden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum wurde das nicht geändert? Es wird ja als sehr ungerecht empfunden, wenn Firmen auf Kurzarbeitergeld zurückgreifen dürfen und sich trotzdem am Ende milliardenschwere Dividenden auszahlen können.

DR. HAAS: Wir haben uns im Kabinett auf das Kurzarbeitergeld verständigt und haben es so geschafft, in Deutschland eine Menge Entlassungen und auch Massenarbeitslosigkeit zu verhindern. Wir haben, glaube ich, deutschlandweit extrem gute Erfahrungen mit dem Kurzarbeitergeld gemacht über zwei Millionen Entlassungen konnten somit verhindert werden , sodass wir bislang keinen Anlass sahen, an dem bestehenden Prozedere etwas zu ändern.

FRAGE JORDANS: Dr. Haas, gehen Sie denn davon aus, dass es zu Entlassungen gekommen wäre, wenn man so eine Boni-Regelung eingeführt hätte? Oder hat man damit gedroht, dass Boni sein müssen?

DR. HAAS: Nein, gedroht hat uns niemand. Diese Sorge kann ich Ihnen nehmen. Wir haben über die Jahre schon Erfahrungen mit dem Kurzarbeitergeld gemacht und haben auch im bestehenden Verfahren sehr gute Erfahrungen mit dem Kurzarbeitergeld gemacht. Wenn Sie Detailfragen haben, müssten Sie sich an unsere Pressestelle wenden. Ich habe dem erst einmal nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Das ist ja nicht unbedingt ein Detail. Deutschland kennt man ja eigentlich als ein Land ich sage es einmal so , in dem die Lasten von Industrie und Steuerzahlern oder Arbeitnehmern gemeinsam getragen werden. Hier scheinen die Aktionäre bzw. die Unternehmen die Last nicht zu tragen, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

DR. HAAS: Das würde ich so nicht bewerten. Wir haben im Laufe des vergangenen Jahres extrem gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Unternehmen erlebt. Wir haben die Seite der Arbeitgeber als sehr unterstützend wahrgenommen. Wir haben auf allen Seiten die Bereitschaft zur Zusammenarbeit wahrgenommen, sodass ich nicht sagen kann, dass uns kein Entgegenkommen begegnet ist.

FRAGE JUNG: In Dänemark ist es zum Beispiel auch nicht möglich, dass die Unternehmen, die Kurzarbeitergeld bekommen, ihre eigenen Aktien zurückkaufen können. Wurde das jetzt geändert?

DR. HAAS: Ich kann Ihnen sagen wir sind hier ja in Echtzeit, Herr Jung , dass es gar keine Rechtsgrundlage gibt, um das festzulegen. Ich kann des Weiteren auf die Pressekonferenz des Ministers verweisen, der um 11.30 Uhr vor die Presse getreten ist und sich dazu auch geäußert hat.

FRAGE JESSEN (zum Bericht zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen): Herr Seibert, wurde eigentlich auch über die Personalie Matthias Schmale gesprochen, dem deutschen Leiter der Gaza-Vertretung von UNRWA, des Palästinenserhilfswerks der Vereinten Nationen? Er wurde ja abgezogen, nachdem die Hamas ihn zur Persona non grata erklärt hat.

STS SEIBERT: Das Kabinett hat nicht einzelne Personalien diskutiert, sondern es hat den Bericht über die deutsche Präsenz in den Führungsgremien internationaler Organisationen insgesamt bewertet und nicht einzelne Personalien.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber die Repräsentanz setzt sich ja aus Einzelpersonen zusammen. War in anderem Zusammenhang die Personalie Matthias Schmale ein Thema?

STS SEIBERT: Nein.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Hat das Auswärtige Amt eine Position dazu, wenn ich fragen darf?

SASSE: Was die heutige Kabinettssitzung angeht, kann ich das, was Herr Seibert zu dieser Frage, die Sie gestellt haben, bereits berichtet hat, natürlich nicht ergänzen.

Was die Personalie von Herrn Schmale angeht, möchte ich aber noch einmal klarstellen, dass es sich unserer Erkenntnis nach nicht um eine Abberufung handelt, sondern wir befinden uns dazu natürlich mit UNRWA in Form von UNRWA-Direktor Lazzarini im Gespräch. Unseres Wissens nach ist Herr Schmale nach den Vorkommnissen in diesem Fall, die Sie kennen, zunächst nach Jerusalem zurückgekehrt und ist nun gerade sozusagen in einem privaten Urlaub.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, gibt es denn jetzt im Jahr 2021 mehr oder weniger deutsche Führungskräfte in internationalen Organisationen? Wer ist denn aus deutscher Sicht die schillerndste Persönlichkeit?

STS SEIBERT: Dazu, so etwas zu beurteilen, gibt es Journalisten. Aber grundsätzlich kann ich Ihnen sagen, dass in dem Berichtszeitraum 2019 bis 2020 im Sinne der Steigerung deutscher Personalpräsenz in internationalen Organisationen einige Erfolge erzielt werden konnten und dass die Präsenz deutschen Personals in internationalen Organisationen erhöht wurde.

ZUSATZFRAGE JUNG: Von wie viel auf wie viel?

STS SEIBERT: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Dazu habe ich keine abschließende Zahl vorliegen. Aber vielleicht gibt es die im AA.

Man kann da viel aufzählen. Ich kann Ihnen sagen, dass im UN-System auf Leitungsebene wichtige Positionen besetzt werden konnten, unter anderem bei der neuen UN-Mission UNITAMS das ist die im Sudan , bei der Mission im Irak, beim UN-Abrüstungsinstitut UNIDIR, bei der Weltgesundheitsorganisation und bei dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung. Das kann man jetzt en détail durchgehen, was vielleicht nicht ganz der Sinn dieser Regierungspressekonferenz ist, aber ich kann Ihnen keine pauschale Zahl nennen.

FRAGE KLISS: Herr Seibert, wurde auch der digitale Impfpass in dieser Kabinettssitzung gesprochen?

STS SEIBERT: Der Gesundheitsminister hat aber nicht in der Sitzung des Digitalkabinetts, sondern in der regulären Kabinettssitzung kurz über den digitalen Impfpass gesprochen. Das kann Herr Kautz sicherlich am besten darstellen.

KAUTZ: Wir werden dazu morgen hier eine Pressekonferenz durchführen. Der digitale Impfpass wird jetzt Schritt für Schritt ausgerollt und in den App-Stores, aber vor allen Dingen auch durch einen Upload in der CWA verfügbar sein, was aus unserer Sicht die bessere Alternative ist. Dann hat man an einem Ort alle Coronainformationen. Der Roll-out wird wie gesagt morgen starten. Weitere Details wird der Minister dann morgen hier verkünden.

ZUSATZFRAGE KLISS: Wird dann auch geklärt, wie die Ergebnisse der zweiten Impfung von Menschen, die nur diesen gelben Impfpass haben, in diesen digitalen Impfpass übertragen werden? Das sind ja Millionen von Ergebnissen, die eingetragen werden müssen. Wird er morgen auch eine Idee dazu haben, wie das gehen soll?

KAUTZ: Ja. Dazu gibt es ja schon Ideen, die wir auch schon veröffentlicht haben. Zum einen soll das an den Stellen gemacht werden, an denen die zweite Impfung gemacht wurde. Es bezieht sich ja nur auf diejenigen, die schon ihre zweite Impfung hinter sich haben, also in den Impfzentren und den Arztpraxen. Außerdem ermöglichen wir es, diese QR-Codes zu verschicken. Die dritte Möglichkeit ist, das in Apotheken zu machen, die sich ja gestern auch schon dazu geäußert haben.

FRAGE GAVRILIS: Ich wollte nur wissen, weil die Heizkostenpauschale bzw. die regierungsinterne Einigung auf die CO2-Bepreisung vergangene Woche, glaube ich, nicht Thema in der Kabinettssitzung war: Wie war das denn heute im Kabinett? Gibt es eine mögliche Änderung oder einen anderen, neuen Entwurf?

STS SEIBERT: Nein.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Warum nicht?

STS SEIBERT: Das Thema befindet sich ja in der parlamentarischen Beratung.

FRAGE BUSCHOW: Herr Seibert, ich habe eine Frage zum Stopp eines Videos im Rahmen der Impfkampagne mit einem Berliner Arzt. Laut „BILD“-Zeitung hat sich der Arzt bei Facebook israelfeindlich geäußert. Welche Inhalte waren der Grund für die Rücknahme des Werbevideos? Wie hat die Bundesregierung von den Postings erfahren? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall für die Zukunft?

STS SEIBERT: Zunächst will ich sagen: Es ist unsere Absicht und auch unser Auftrag, die wichtigsten Informationen über die Coronamaßnahmen und insbesondere natürlich auch über die Impfkampagne an so viele Menschen in Deutschland heranzutragen wie irgend möglich. Deshalb veröffentlichen wir weit mehr als früher Informationen auch in anderen Sprachen als Deutsch.

Um gerade in Bezug auf das Impfen auch Menschen zu erreichen, die zum Beispiel besser Arabisch als Deutsch verstehen, weil sie vielleicht noch nicht so lange bei uns im Lande sind, haben wir in unserer Reihe „Impfwissen“ ein Video mit einem arabischsprachen Hausarzt veröffentlicht. Wir wurden dann durch eine Medienanfrage darauf hingewiesen, dass es von diesem Arzt im Netz Äußerungen zum Konflikt im Nahen Osten und zum Staat Israel gibt, mit denen wir als Bundespresseamt und auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung auf keinen Fall in Zusammenhang stehen wollen. Ich bedaure sehr, dass wir das nicht rechtzeitig ausreichend geprüft hatten. Wir werden unsere Arbeitsabläufe darauf überprüfen und sicherstellen, dass ein solcher Fehler nicht noch einmal vorkommt.

Als wir das Video ins Netz stellten, waren uns diese Dinge nicht bekannt. Nachdem wir die Hinweise überprüft hatten, haben wir das Video aus unserem Angebot entfernt. Wir werden die notwendige Impfaufklärung in verschiedenen Sprachen und auch auf Arabisch fortsetzen.

FRAGE JESSEN: War die Luca-App auch in der einen oder anderen Weise ein Gesprächsthema? Rät die Bundesregierung inzwischen von der Nutzung dieser App ab?

STS SEIBERT: Was heißt „in der einen oder anderen Weise ein Gesprächsthema“? Sind Sie immer noch beim Kabinett?

ZUSATZ JESSEN: Ja. Man kann über die App im Rahmen des Digitalen reden, man kann über Coronamaßnahmen reden, man kann über den digitalen Impfpass reden. Das ist ja so eine Schnittmenge der Themen. Deswegen frage ich: Waren die Luca-App und ihre Nutzung oder eine Nutzungsempfehlung oder eine Nichtnutzungsempfehlung heute ein Thema?

STS SEIBERT: Im Kabinett nicht, und bei der Sitzung des Digitalkabinetts war ich heute wegen der Vorbereitung auf die Regierungspressekonferenz nicht dabei. Aber ich habe Ihnen die wesentlichen Themen vorgetragen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Herr Kautz, empfehlen Sie die Nutzung oder Nichtnutzung der Luca-App?

KAUTZ: Ich verweise auf meine Antwort auf diese Frage, die Sie vor zwei Wochen schon einmal gestellt haben.

FRAGE JORDANS: Herr Kautz, der baden-württembergische Gesundheitsminister hat gestern gesagt, dass es wohl weitere Verzögerungen bei der Zulassung des CureVac-Impfstoffs geben wird und dass es vielleicht nicht vor August dazu kommen werde. Er hat sich dabei auf den Bundesgesundheitsminister bezogen, also auf Informationen, die von ihm kamen. Was können Sie uns dazu sagen, warum das so ist? Was für Auswirkungen wird das auf die deutsche Impfkampagne haben?

KAUTZ: Damit kann sich der baden-württembergische Gesundheitsminister nur auf die Gesundheitsministerkonferenz beziehen, die eine interne, vertrauliche Sitzung ist. Deswegen weiß ich nicht, warum der Gesundheitsminister Informationen aus einer vertraulichen Sitzung weitergegeben hat, die eventuell auch relevant sind.

Ich kann so viel sagen: Wenn, dann müssten Sie danach das Unternehmen befragen. Der Impfstoff von CureVac befindet sich noch in der Anwendungsstudie. Wann die EMA den genauen Termin vorlegen wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Dafür müssten Sie sich an die EMA wenden.

Aber was ich Ihnen sagen könnte, ist: CureVac ist für die aktuelle Impfkampagne nicht wirklich relevant. In diesem Quartal waren 1,4 Millionen Impfstoffdosen von CureVac eingeplant.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Können Sie denn bestätigen, da er diese Information ja in die Welt getragen hat, dass jetzt laut Bundesgesundheitsminister eine Zulassung nicht vor August zu erwarten ist?

KAUTZ: Ich glaube, dazu habe ich alles gesagt, was ich zu sagen habe.

FRAGE DR. RINKE: Herr Kautz, ich hätte ganz gerne nicht nur nach diesem Quartal gefragt, sondern danach, ob das Gesundheitsministerium aufgrund dieser immer weiteren Verzögerungen bei CureVac, die es ja tatsächlich gegeben hat, auch in der Vergangenheit, überhaupt noch damit rechnet, dass in diesem Jahr Impfdosen von CureVac für Deutschland zur Verfügung stehen.

KAUTZ: Wir haben keine anderslautenden Informationen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Könnten Sie uns bitte auch sagen, für welches Quartal das in welcher Größenordnung vorgesehen ist?

KAUTZ: Das kann ich bestimmt, aber das müsste ich nachliefern.

FRAGE SCHULZE: Laut Regierungspressekonferenz von Montag flossen die CPI-Masken an die Länder und die „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“. Laut der Antwort des BMG auf eine Anfrage der Grünen im Mai flossen sie auch an Dienstleister der Bundesregierung, Pflegeeinrichtungen, Sammelunterkünfte usw. Welche der beiden Angaben stimmt nun?

KAUTZ: Beides stimmt. Dies ist eine CPI-Maske, die ich vom Bund erhalten habe. Ich bin sehr dankbar für diese Masken, die mir mein Arbeitgeber zur Verfügung stellt, und ich empfinde das mitnichten als menschenverachtend.

FRAGE JESSEN: Herr Kautz, Herr Lauterbach, der SPD-Gesundheitsexperte, der auch mit Ihrem Chef in enger Kooperation steht, hat gestern die Entscheidung, die Masken in die nationale Reserve zu übernehmen und dann gegebenenfalls auszugeben, als komplett falsch bezeichnet. Er sagt, Masken, die der Minister nicht im Bundestag verteilen würde, dürften dann eben auch nicht in die nationale Reserve einfließen. Lauterbach fordert eine komplette Vernichtung dieser Masken, auch vor dem Ablaufdatum. Wie verhalten Sie sich dazu?

KAUTZ: Ich verhalte mich an dieser Stelle grundsätzlich nicht zu Einlassungen aus dem parlamentarischen Raum. Ich habe gerade gesagt, dass auch Mitarbeiter des Bundes mit diesen Masken ausgestattet wurden. Insofern sehe ich eigentlich keinen Grund dafür, warum diese Masken nicht in der nationale Reserve eingelagert werden sollten.

FRAGE GAVRILIS: Mich würde noch einmal bei diesem Stichwort interessieren, wie der aktuelle Stand ist. Wie viel der in Aussicht gestellten 1 Milliarde Euro wurde den bereits ausgegeben?

KAUTZ: Worauf beziehen Sie das jetzt, auf die CPI-Masken?

ZUSATZ GAVRILIS: Nein, auf die nationale Reserve. Ich meine das insgesamt. Im Oktober, glaube ich, war ja in Aussicht gestellt worden, 1 Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen.

KAUTZ: Ja. Warten Sie einmal. – Ich kenne jetzt nicht genau den Betrag, den wir bislang benutzt haben, um die nationale Reserve aufzustocken. Ich weiß nur, dass sich 150 Millionen dieser CPI-Masken in der nationalen Reserve befinden. Aber den Betrag kann ich gerne nachliefern.

ZUSATZ GAVRILIS: Vielleicht könnten Sie auch noch nachreichen, für welches Material Geld ausgegeben wurde.

FRAGE MEYER: Herr Seibert, gibt es einen neuen Stand dazu, ob morgen von der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten Beschlüsse zum weiteren Coronavorgehen vorgesehen sind? Sieht der Bund Abstimmungsbedarf in der Frage, wieder Großveranstaltungen zuzulassen?

STS SEIBERT: Sie fragen ja nach der morgigen regulären Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin, und dafür kann ich keine andere Tagesordnung nennen, als ich hier am Freitag angekündigt habe. Das waren die Nicht-Corona-Themen. Die kann ich nennen. Alles Weitere wird sich zeigen.

FRAGE KLISS: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der EZB bringt aus Sicht der Kommission die europäische Rechtsgemeinschaft in Gefahr. Die Antwort ist ein Vertragsverletzungsverfahren. Meine Frage lautet: Wie geht die Bundesregierung jetzt vor?

KOLBERG: Vielen Dank für die Frage. Wir als Bundesregierung nehmen die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 zur Kenntnis. Sobald das offizielle Schreiben der Kommission bei der Bundesregierung eingegangen sein wird, werden wir dieses innerhalb der Bundesregierung sorgfältig prüfen und dazu eine Stellungnahme abgeben.

Es geht um grundsätzliche Fragen der Aufgabenteilung innerhalb des europäischen Gerichtsverbunds. Aus Sicht der Bundesregierung ist ein gutes Kooperationsverhältnis zwischen den Gerichten wichtig.

ZUSATZFRAGE KLISS: Herr Seibert, befindet sich Deutschland damit in der Zwickmühle zwischen zum einen der EU und zum anderen Ländern wie Ungarn und Polen, die sehr genau darauf schauen werden, wie Deutschland darauf reagiert und sich in Sachen des Bundesverfassungsgerichtsurteils eventuell äußert?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Europäische Kommission nun tatsächlich den ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet und ein entsprechendes Mahnschreiben zugestellt hat. Wir werden uns die darin geäußerten Bedenken der Europäischen Kommission genau anschauen und darauf dann, wie es das Verfahren vorsieht, schriftlich reagieren. Darüber hinaus kann ich Ihnen an dieser Stelle keine Auskünfte erteilen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, dies ist ja nicht das erste Vertragsverletzungsverfahren, das Deutschland ereilt. Es gibt sogar eine ganze Reihe davon.

Würden Sie sagen, dass Deutschland mit seiner normalerweise ja immer proeuropäischen Haltung ein schlechtes Vorbild innerhalb der EU ist?

STS SEIBERT: Nein.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Warum nicht, da es so viele Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gibt?

STS SEIBERT: Sehen Sie, ich denke, wenn Sie sich die Liste der europäischen Mitgliedsstaaten anschauen, dann werden Sie bei vielen Vertragsverletzungsverfahren finden. Ich will das jetzt in keiner Weise herunterreden, aber wir sind auch nicht das einzige Land.

Tatsächlich gibt es die Bedenken der Europäischen Kommission seit der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020. Über dieses Thema ist die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission seit dem Zeitpunkt in einem informellen inhaltlichen Austausch gewesen. Jetzt gibt es das entsprechende Mahnschreiben, und darauf werden wir, nachdem wir es uns gründlich angeschaut haben, schriftlich reagieren, wie es das Verfahren vorsieht.

FRAGE JOLKVER: Ich habe zwei unterschiedliche Fragen zum Komplex der Ukraine und des Normandie-Formats. Die erste Frage würde ich gern Herrn Seibert, die zweite Frau Sasse stellen.

Herr Seibert, es geht um die ukrainische Bitte um Waffen. Ich kenne die Position der Bundesregierung: Keine Waffen in Krisengebiete. Dabei wird für Israel eine Ausnahme gemacht. Warum nicht auch für die Ukraine?

STS SEIBERT: Herr Jolkver, dieses Thema hatten wir hier ja mehrfach. Ich habe Ihnen heute für die Bundesregierung einfach keinen neuen Stand mitzuteilen. Wir setzen uns intensiv politisch, diplomatisch und im Übrigen auch mit erheblicher wirtschaftlicher Unterstützung für die Ukraine und für ihre Rechte ein. Zu dem Thema der Waffenlieferungen ist aus meiner Sicht von uns jetzt alles gesagt. Ich habe jedenfalls nichts Neues.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Die Frage war, warum für Israel eine Ausnahme gemacht wird, aber nicht für die Ukraine, obwohl eine geschichtliche Verantwortung Deutschlands ja auch gegenüber der Ukraine besteht. Das ist auch die These des ukrainischen Botschafters. Was antworten Sie?

STS SEIBERT: Ich denke, dass es jetzt nicht wirklich weiterführt, Deutschlands Verhältnis und auch Deutschlands gemeinsame Geschichte mit Israel gegen Deutschlands Verhältnis zur Ukraine oder zu anderen Ländern abzuwägen.

FRAGE JUNG: Begründen Sie doch mal die Ausnahme für Israel, Herr Seibert!

STS SEIBERT: Wollen wir jetzt zum Thema Israel wechseln?

VORS. FELDHOFF: Wir waren beim Thema der Ukraine.

ZUSATZ JUNG: Ja, aber das ist ja das Thema von Herrn Jolkver. Da kann man es ja anders aufzäumen.

VORS. FELDHOFF: Sie können Ihre Frage gleich stellen, Herr Jung; das ist kein Problem. Aber wir bleiben erst einmal beim Thema der Ukraine. Dann ist Herr Jolkver wieder dran.

FRAGE JOLKVER: Frau Sasse, am Montag gab es eine Telefonschaltkonferenz in einem unvollständigen Normandie-Format. Herr Maas hat sich mit dem russischen und dem französischen Außenminister beraten. Warum war der ukrainische Minister nicht zugeschaltet?

SASSE: Sie haben recht, es gab am Montag ein Telefonat zwischen Außenminister Maas, seinem französischen Amtskollegen und dem russischen Außenminister Lawrow. Zu diesem Telefonat haben wir eine Pressemitteilung verfasst, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte.

FRAGE BOESE: Herr Seibert, ich möchte Sie gern zur bevorstehenden Fußballeuropameisterschaft fragen. Es ist ja bekannt, dass die Bundeskanzlerin ein Fußballfan ist, insbesondere ein Fan der deutschen Nationalmannschaft.

Welche Pläne gibt es? Wie wird die Bundeskanzlerin die Spiele der deutschen Mannschaft verfolgen, womöglich sogar im Stadion?

Es ist bekannt, dass es im Moment natürlich schwer möglich ist, dass es zu einem der legendären Kabinenbesuche kommen wird. Wie sind diesbezüglich die Pläne und Vorstellungen der Bundeskanzlerin?

STS SEIBERT: Zunächst einmal gibt es den festen Plan, morgen das hatte ich ja auch angekündigt in Form einer Videokonferenz mit den Fußballern der deutschen Nationalmannschaft, mit dem Trainerstab und dem Betreuerstab zusammenzutreffen. Der Besuch im Trainingslager, der ja in vielen Jahren stattgefunden hat, ist in diesem Jahr so nicht möglich. Aber zumindest über den Bildschirm werden sie morgen miteinander verbunden sein und miteinander sprechen. Die Bundeskanzlerin wird mit Sicherheit ihr Daumendrücken und ihre guten Wünsche für das anstehende Turnier übermitteln. Ansonsten lassen Sie es uns doch einmal dem Verlauf der gemeinsamen Stunde überlassen, wohin sich die Themen entwickeln werden.

Was mögliche Stadionbesuche betrifft, kann ich Ihnen heute nichts sagen. Wir kündigen die Termine immer am Freitag der Vorwoche und dann an, wenn sie anstehen.

Aber dass die Bundeskanzlerin wie eh und je zur deutschen Fußballnationalmannschaft steht, sich ihr verbunden fühlt, ihr die Daumen drückt und alles Gute für dieses schwierige Turnier, das ja schon mit einer schwierigen Vorrundendgruppe beginnt, wünscht, das ist klar.

FRAGE JUNG: In Bezug auf die Quarantäneregeln für Menschen, die aus Virusvariantengebieten wie zum Beispiel Schottland, England und Wales kommen, wurde jetzt eine Ausnahme für die bei der EM akkreditierten Personen geschaffen. Können Sie uns einmal rein politisch erklären, warum es jetzt wieder eine Extrawurst für die Fußballer gibt?

DR. LAMMERT: Der Bundesinnenminister hat sich dafür eingesetzt, dass die Fußball-EM in Deutschland stattfinden kann, ohne den Infektionsschutz zu gefährden. Er hat sich gestern dazu bereits geäußert und gesagt:

„Die Fußballeuropameisterschaft ist ein sportliches Großereignis, auf das die ganze Welt schaut und für dessen gelingen Deutschland seinen Teil leisten wird. Wir haben gute Erfahrungen mit den Hygienemaßnahmen in der Fußballbundesliga, beim DFB-Pokal und in der Champions League gemacht, übrigens auch in anderen Disziplinen. Wir entsenden unsere Olympioniken nach Tokio. Wir werden auch die Fußball-EM für die Teams so organisieren, dass wir dem Infektionsschutz gerecht werden.“

ZUSATZ JUNG: Ich habe jetzt nicht verstanden, wie eine Ausnahme von der Quarantänepflicht den Infektionsschutz nicht gefährdet. Das sind ja zwei verschiedene Dinge. Das widerspricht sich ja.

Vielleicht könnte uns auch das BMG einmal erklären, wie man eine Ausnahme von einer sinnvollen Quarantänepflicht macht und damit nicht gleichzeitig den Infektionsschutz gefährdet.

VORS. FELDHOFF: Herr Kautz, können Sie uns da weiterhelfen?

ZUSATZ JUNG: Vielleicht erst einmal das BMI! Das ist ja BMI-Logik.

DR. LAMMERT: Ja, ich kann Ihnen gern noch zu genau dieser Frage etwas sagen. Davon erfasst sind Personen, die für die Fußball-EM akkreditiert sind. Wichtig ist, dass gleichzeitig ein strenges Schutz- und Hygienekonzept umgesetzt wird, unter anderem eine tägliche Testung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Kautz?

VORS. FELDHOFF: Gibt es dazu Ergänzungen vonseiten des BMG?

KAUTZ: Entschuldigung! Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich etwas abgelenkt war.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es geht um die Ausnahme von den Quarantäneregeln für Fußballer und EM-Angehörige aus Virusvariantengebieten. Das BMI behauptet, dass der Infektionsschutz nicht gefährdet sei, wenn es Ausnahmen von Quarantäneregeln für diese Menschen gebe. Ist das so?

KAUTZ: Sonst hätten wir es jetzt auch nicht gemacht. Das ist für einen sehr begrenzten Kreis von Personen gedacht, um diese internationalen Sportveranstaltungen zu ermöglichen, die gleichzeitig mit hohen Schutzauflagen versehen sind, mit täglichen Testungen im Land. Außerdem haben wir das Vorbild der Fußballbundesliga, wo der Infektionsschutz eigentlich ganz gut funktioniert und die Auflagen sehr, sehr gut befolgt werden.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Sasse, eine Frage zu Libyen: Nach libyschen Medienmeldungen wird der Bundesaußenminister im Vorfeld der Libyen-Konferenz nach Libyen reisen. Können Sie solche Pläne bestätigen?

SASSE: Zunächst vielleicht noch einmal zur Libyen-Konferenz: Dazu hatten wir uns hier an dieser Stelle ja schon geäußert. Wir haben in der vergangenen Woche bekannt gemacht, dass wir zu einer zweiten Libyen-Konferenz am 23. Juni einladen.

Über Reisepläne des Außenministers kann ich Ihnen an dieser Stelle nichts berichten.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Frau Sasse, der Chef der Atombehörde Rafael Grossi hat die fehlende Kooperationsbereitschaft Irans beklagt. Denken Sie, dass die Kritik die Nukleargespräche in Wien beeinflussen bzw. erschweren könnte?

SASSE: Darüber will ich an dieser Stelle nicht spekulieren. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir hatten in den vergangenen Wochen regelmäßig über die Gespräche in Wien berichtet. Wir hoffen, dass Ende dieser Woche die sechste Verhandlungsrunde beginnen kann. Über Kritik des IAEO-Chefs und ihre Auswirkungen will ich an dieser Stelle, wie gesagt, nicht spekulieren.

FRAGE BÜÜSKER: Was bedeutet die seitens der Unionsfraktion formulierte Forderung nach einem Erschwernisausgleich für betroffene Landwirte? Woher sollen die veranschlagten 65 Millionen Euro kommen?

Werden die Initiativen zum Insektenschutz wie geplant in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können?

FRISCHEMEYER: Die Verhandlungen über die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung befinden sich gerade im parlamentarischen Prozess. Deswegen kann ich mich an dieser Stelle das gebietet der Respekt nicht dazu äußern.

FRAGE KELLER: Teilt Ministerin Klöckner die Einschätzung von Zukunftskommissionschef Strohschneider, dass Lebensmittelpreise teurer werden müssen? Wie viel Prozent des durchschnittlichen Einkommens sollten Bürger für Lebensmittel ausgeben müssen?

FRISCHEMEYER: Der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, ist es ein großes Anliegen, dass die Arbeit unserer Landwirte wertgeschätzt wird. Das heißt nicht, dass Lebensmittel zwangsläufig teurer sein müssen, aber sie müssen ihren Preis wert sein, da ansonsten keine Bauernfamilie davon mehr leben kann. Wenn wir als Gesellschaft also weiterhin regionale Erzeugung haben wollen und Wert auf Tier- und Umweltschutz legen, dann müssen Preise eben auch fair sein. Das haben wir immer wieder betont. Genau diesen Ansatz verfolgen wir zum Beispiel auch mit der Borchert-Kommission, die wir eingesetzt haben.

Unsere Gesellschaft will mehr Tierwohl. Unsere Landwirte wollen mehr Tierwohl. Mehr Tierwohl im Stall und auf der Wiese gibt es eben nicht zum Nulltarif. Deshalb müssen wir das System der Tierhaltung in Deutschland umbauen. Das bringen wir mit der Borchert-Kommission voran.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, erwarten Sie mit Blick auf das G7-Treffen in dieser Woche signifikante Ergebnisse angesichts der Tatsache, dass diesmal Präsident Biden statt Präsident Trumps für die Vereinigten Staaten dabei sein wird?

Hilft das, die Stimmung bei dem Treffen zu verbessern, oder sind die persönlichen Beziehungen der Teilnehmer des Treffens eher nebensächlich?

STS SEIBERT: Ich würde Sie gern auf das Briefing, das wir morgen mit dem Sherpa und Wirtschaftsberater der Bundeskanzlerin, Herrn Professor Röller, zum G7-Treffen durchführen werden, verweisen. Das ist, denke ich, sinnvoller, als wenn ich den Dingen jetzt vorgreife.

Natürlich ist es gut, dass es jetzt wieder zu einem G7-Treffen mit physischer Begegnung kommen kann. Natürlich ist es gut, dass US-Präsident Biden dies jetzt für seinen ersten Besuch als Präsident in Europa nutzt. Es wird dann ja noch die weitere Gelegenheit geben, mit ihm beim NATO-Treffen über die sicherheitspolitischen Fragen zu sprechen.

Aber ich verweise, wie gesagt, auf das Briefing, in dem Herr Röller, der morgen schon in den Sherpagesprächen am Ort sein wird, sicherlich etwas mehr sagen können wird.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Ich habe natürlich erwartet, dass Sie darauf verweisen, aber als erfahrener Fernsehjournalist werden Sie verstehen, wenn das Briefing morgen nicht von den TV-Kollegen übertragen werden kann —

STS SEIBERT: — Das stimmt.

ZUSATZFRAGE JORDANS: — würde ich Sie doch gerne noch einmal bitten, die Frage zu beantworten, ob denn die persönlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern Ihrer Meinung nach eine wichtige Rolle spielen. Oder geht es da nur um nüchterne Fakten?

STS SEIBERT: Es ist ja im Grunde eine Grundwahrheit in der Außenpolitik, dass es immer die Werte und die Interessen eines jeden Landes gibt, dass es dann aber natürlich noch diesen gar nicht so leicht zu messenden Faktor des Verständnisses gibt, das sich zwischen Regierenden von zwei Seiten bilden kann oder manchmal auch nicht bildet. Natürlich ist es immer besser, wenn sich dieses Verständnis bildet, wenn man eine gemeinsame Gesprächskultur hat, wenn man einander zuhört, wenn man versucht, auch die Haltung und Überzeugungen des anderen zu verstehen.

FRAGE GLUCROFT: Zur Reise Bidens: Laut US-Medienberichten soll er während der Reise seine neue Nominierung für Botschafter ankündigen, darunter auch den US-Botschafter in Deutschland. Die Bundesregierung müsse aber erst zusagen. Was ist die aktuelle Lage hinsichtlich dieses Austausches?

STS SEIBERT: Dazu kann ich Ihnen nichts mitteilen.

ZUSATZFRAGE GLUCROFT: Das heißt, es ist nichts Neues bekannt?

STS SEIBERT: Ja.

SASSE: Wir hatten das Thema am Montag schon und können heute nichts ergänzen.

FRAGE NEHLS: Herr Seibert, gibt es schon vorrangige Themen für die bilaterale Begegnung zwischen Präsident Biden und Angela Merkel auf dem G7-Gipfel? Wird Nord Stream 2 ein spezieller Problempunkt sein und wenn ja, wie oder ist diesbezüglich alles geklärt?

STS SEIBERT: Ich gebe dann bekannt, was es an bilateralen Begegnungen der Bundeskanzlerin am Rand des G7-Gipfels in Cornwall gibt, wenn das feststeht. Das ist heute noch nicht der Fall. Schon gar nicht kann ich jetzt schon Gesprächsthemen auflisten bzw. bekanntgeben. Wenn die Bundeskanzlerin dem US-Präsidenten begegnet oder wenn sie mit ihm spricht, geht es eigentlich immer um eine ganze Bandbreite von Themen gemeinsame Interessen, gemeinsame Überzeugungen, Themen, an denen man gemeinsam arbeitet. Das Thema, das Sie jetzt noch einmal aufbringen, war ja, wie jetzt allgemein bekannt ist, auch Gegenstand des Gesprächs auf der Arbeitsebene, das neulich in Washington stattgefunden hat und das natürlich auch weitergeführt wird.

FRAGE JESSEN: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sagten, es stehe noch nicht fest, ob es ein bilaterales Gespräch zwischen Frau Merkel und Herrn Biden geben werde?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen gesagt, dass ich zu bilateralen Gesprächen dann etwas sage, wenn wir vor Ort sind und Ihnen sagen können: Dann und dann findet das und das statt. Grundsätzlich gebe ich vor Gipfeln keine bilateralen Gespräche bekannt. Sie werden es aber erfahren.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich frage ja deswegen nach, weil Ihr Wortlaut, wenn ich es richtig erinnere, eben war, dass Sie bilaterale Gespräche dann bekanntgeben, wenn sie feststehen, und das sei noch nicht der Fall.

STS SEIBERT: Ich kann hier heute keine Liste oder Uhrzeiten von bilateralen Gesprächen bekanntgeben. Das würde ich aber auch sonst sowieso nicht tun.

ZUSATZ JESSEN: Aber ob eins feststeht oder nicht, ist ja eine andere Frage. Das ist ja unabhängig von der Frage der Uhrzeit.

VORS. FELDHOFF: Ich glaube, da kommen wir jetzt nicht weiter. Es ist ja die Erfahrung der letzten Jahre, dass das leider immer so ist.

STS SEIBERT: Leider?

VORS. FELDHOFF: Ja, aus Sicht der Journalisten ist das „leider“ so.

STS SEIBERT: Es ist noch nie ein bilaterales Gespräch nicht bemerkt worden.

VORS. FELDHOFF: Das ist auch wahr.

FRAGE: Herr Seibert, wie bewertet die Bundeskanzlerin, dass es jetzt wieder möglich ist, sich physisch und eben nicht per Videokonferenz zu treffen?

STS SEIBERT: Na ja, ich habe es gesagt: Das ist natürlich positiv, weil es so zum Beispiel die Möglichkeit zu bilateralen Treffen gibt, die man nicht hat, wenn man in einer multilateralen Videokonferenz sitzt. Der Wert von internationalen Gipfeln besteht durchaus auch darin, dass auch zwischen den einzelnen Arbeitssitzungen bzw. Arbeitsmittag- oder -abendessen etwas stattfindet. Natürlich sind da viele Gespräche möglich, die in der digitalen Form, die wir es jetzt über ein Jahr lang gepflegt haben, jedenfalls schwieriger sind. Deswegen ist das gut.

FRAGE: Frau Sasse, am Montag sagten Sie, dass die Bundesregierung die Beurteilung des weiteren Engagements in Mali auch davon abhängig machten, was der Präsident in seiner Rede, die er am Montag dann ja gehalten hat, sagen würde. Deswegen jetzt noch einmal die Nachfrage: Ist die Bundesregierung jetzt zu einem Entschluss gekommen, ob sie ihr Engagement in Mali trotz des Militärputsches fortsetzen kann und will? Oder wird es Einschränkungen beim deutschen Engagement geben?

SASSE: Vielen Dank für die Frage, Herr Rinke. Es ist richtig, wir hatten das Thema am Montag schon. Übergangspräsident Goïta hat sich am Montag in seiner Antrittsrede zum zivilen Übergangsprozess und zu freien und fairen Wahlen im Februar bekannt. Wir und auch unsere Partner in Mali werten das grundsätzlich als erstes gutes Signal. Es wird aber natürlich entscheidend sein, dass diesen Worten jetzt auch Taten folgen und rasch eine inklusive zivile Regierung gebildet wird. Wir beobachten die Lage weiterhin sehr genau und stimmen uns zu den nächsten Schritten natürlich auch weiterhin eng mit unseren Partnern in Frankreich und unseren Partnern in der EU ab.

Für uns das habe ich am Montag ja schon deutlich gemacht steht weiterhin im Vordergrund, dass der zivile Übergangsprozess in Mali fortgesetzt wird und der Wahlkalender eingehalten wird. Genau das hatte im Übrigen auch am vergangenen Freitag schon der Hohe Vertreter der EU im Namen aller 27 Mitgliedstaaten der EU gefordert, und er hat dabei auch die besondere Rolle von ECOWAS betont. Vielleicht noch ein kurzer Hinweis: ECOWAS-Vermittler Goodluck Jonathan ist heute erneut in Mali, um dort Gespräche zu führen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Zu einem möglichen Zeitrahmen: Haben Sie der Übergangsregierung in Mali für die nächsten Schritte, die Sie erwarten, also zu den Wahlen zu einer inklusiven zivilen Regierung, die Sie genannt haben, irgendwelche Fristen gesetzt?

SASSE: Ich kann Ihnen zum Zeitplan oder Ähnlichem im Moment nichts sagen. Ich kann aber sagen, dass wir natürlich weiterhin koordiniert und mit Augenmaß vorgehen. Wir halten unsere Präsenz vor Ort in Mali und vor allem unser internationales Engagement bei der Ausbildungsmission für Mali und der UN-Mission MINUSMA weiterhin für sehr wichtig. An deren wichtigen Aufgaben hat sich nichts geändert.

FRAGE JUNG: An das AA: Die Afrikanische Union und die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft fordern ja die Ernennung eines zivilen Staatschefs in Mali. Das tut die Bundesregierung nicht, habe ich Sie da richtig verstanden?

An das Verteidigungsministerium: Wir warten immer noch auf eine Antwort, ob die Bundeswehr diejenigen Soldaten ausgebildet hat, die jetzt die zivile Regierung weggeputscht haben.

SASSE: Herr Jung, da muss ich vielleicht noch einmal das deutlich machen, was ich gerade gesagt habe: Für uns steht weiterhin im Vordergrund, dass der zivile Übergangsprozess der Fokus liegt hier auf „zivil“ fortgesetzt wird und der Wahlkalender eingehalten wird. Wir haben die Rede von Herrn Goïta am Montag so gewertet, dass er sich zum zivilen Übergangsprozess und zu freien und fairen Wahlen im Februar bekannt hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Deshalb verzichten Sie darauf, selbst einen zivilen Staatschef zu fordern?

SASSE: Ich kann Ihnen nur das sagen, was ich jetzt gesagt habe. Das ist unsere aktuelle Position.

ROUTSI: Herr Jung, vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich ist es ja so, dass nicht Deutschland allein bei EUTM Mali ausbildet, sondern dass wir das im EU-Rahmen machen. Uns liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, ob beteiligte malische Soldaten durch die EU-Trainingsmission ausgebildet wurden.

Was ich Ihnen gerne nachreiche ist, dass Herr Goïta 2008 als junger Offizier einen Logistiklehrgang bei der Bundeswehr besucht hat und 2016 ein Seminar am George C. Marshall Center in Garmisch-Partenkirchen besucht hat. Das ist im Rahmen der sogenannten Militärischen Ausbildungshilfe erfolgt.

Ich würde das gerne kurz einordnen, weil das vermutlich nicht für alle hier im Saal ein Begriff ist: Militärische Ausbildungshilfe bzw. militärische Kooperation mit Streitkräften von Partnerstaaten ist ein Instrument präventiver Sicherheitspolitik. Die Lehrgangsteilnehmer werden von den entsprechenden Entsendestaaten ausgewählt, kommen nach Deutschland und lernen hier demokratische Werte kennen, wenn sie sie noch nicht kennen, und erfahren sie auch physisch. Die Militärische Ausbildungshilfe fördert die Entwicklung einer demokratischen Orientierung in Streitkräften. Das ist aus unserer Sicht eine ganz sinnvolle Geschichte. Angeboten werden verschiedene Ausbildungslehrgänge, zum Beispiel die Ausbildung zum Offizier, teilweise auch ein Studium oder auch die Teilnahme am einjährigen Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg.

Ich hoffe, dass das etwas dazu beiträgt und in Ihrem Sinne ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gehört zu der Vermittlung von demokratischen Werten das Putschen?

ROUTSI: Ich glaube, diese Frage erübrigt sich, Herr Jung.

FRAGE JESSEN: An das BMI: Trifft es zu, dass heute ein Abschiebeflug nach Afghanistan in Kabul gelandet ist? Es soll sich um 42 Männer handeln, die abgeschoben wurden. Können Sie uns sagen, was denen vorgeworfen wird? Handelt es sich bei allen um Gefährder?

DR. LAMMERT: Ich kann bestätigen, dass in der Nacht von gestern auf heute 42 Personen nach Afghanistan zurückgeführt wurden. Bei allen 42 Personen handelt es sich um volljährige Männer. Nach den Angaben, die uns aus den Bundesländern vorliegen, liegen bei 40 dieser Personen jeweils strafrechtliche Verurteilungen vor.

FRAGE JESSEN: An das Auswärtige Amt: Gehen Sie davon aus, dass die Situation in Afghanistan einen sicheren Aufenthalt gewährleistet? Heute Morgen wurden, glaube ich, im Norden Afghanistans bei einem Angriff von Taliban auf Minenräumer zehn Menschen getötet. Das ist eine Region, in der die Bundeswehr, glaube ich, immer noch im Einsatz ist. Gibt es da irgendwelche Einschätzungen im Hinblick auf die Sicherheitslage?

SASSE: Herr Jessen, vielen Dank. Ich kann die Ausführungen des Kollegen insoweit ergänzen das haben wir an dieser Stelle, glaube ich, in der Vergangenheit schon öfter getan , als wir in unseren Asyllageberichten, die das Auswärtige Amt verfasst und die eine Verschlusssache sind, regelmäßig auf die Lage vor Ort eingehen. Wegen der Vertraulichkeit der Berichte kann ich an dieser Stelle keine genaue Auskunft dazu geben. Im Übrigen ist es so, dass diese Asyllageberichte natürlich nur eine von potenziell mehreren Entscheidungsgrundlagen in Asyl- und Abschiebeverfahren sind.

Was den Anschlag angeht, den Sie zu Recht angesprochen haben, kann ich Ihnen sagen, dass wir über diesen grausamen Angriff schockiert sind. Es handelte sich um einen Angriff auf ein Camp des Halo-Minenräumprojektes in der Baghlan-Provinz. Es kam, wie Sie den Medien entnommen haben, auch zu Todesopfern und Verletzten. Wir verurteilen diesen Anschlag auf das Schärfste. Der Angriff richtete sich gegen Menschen, die täglich daran arbeiten, das Leben für alle Afghaninnen und Afghanen sicherer zu machen, indem sie potenziell tödliche Minen beseitigen. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen.

DR. LAMMERT: Ich kann noch eine kurze Ergänzung zur allgemeinen Situation bei Rückführungen nach Afghanistan machen. Rückführungen nach Afghanistan sind unter Berücksichtigung des aktuellen Lageberichts nach wie vor möglich. Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass sich keine pauschalen Aussagen zur Gefährdung einzelner in Afghanistan treffen lassen. Es muss vielmehr immer die individuelle Bedrohungslage berücksichtigt werden. Das heißt, das geschieht unter Berücksichtigung regionaler und lokaler Gegebenheiten, aber auch unter Einbeziehung sämtlicher individueller Aspekte des jeweiligen Einzelfalls. Dazu gehören zum Beispiel Wohnort, Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Beruf und Geschlecht. Diese Voraussetzungen und immer die individuelle Gefährdung werden bereits im Lauf des Asylverfahrens in jedem Einzelfall umfassend geprüft, und dabei wird überprüft, ob eine Voraussetzung für eine Schutzgewährung vorliegt.

FRAGE JUNG: Eine kurze Verständnisfrage, Herr Lammert: Sie sprachen von strafrechtlichen Verurteilungen dieser 42 Männer. Das heißt, die wurden jetzt alle aus dem Gefängnis geholt und ins Flugzeug gesetzt? Oder gibt es da auch Männer, die ihre Strafe bereits abgesessen haben?

DR. LAMMERT: Zu den Einzelfällen kann ich keine Auskunft erteilen. Ich kann noch einmal kurz zusammenfassen, um was für Straftaten es sich hier zumindest zum Teil gehandelt hat: Das sind Körperverletzungsdelikte, Raub, Diebstahl, Sexualdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zu den individuellen Situationen der einzelnen Rückgeführten kann ich aber keine Aussage treffen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, steht die Kanzlerin eigentlich immer noch hinter den Abschiebungen, wenn wir hören, dass gleichzeitig dort, wo die Menschen ankommen, Anschläge und Attacken passieren, bei denen es Todesfälle gibt?

STS SEIBERT: Dem, was die Kollegen dazu gesagt haben, habe ich hier nichts hinzuzufügen. Man kann keine pauschalen Aussagen treffen, wie einzelne in Afghanistan gefährdet sind und in welcher Region das sein mag. Deswegen muss es immer eine Berücksichtigung von regionalen und lokalen Begebenheiten geben, und natürlich müssen auch die Einzelfälle bewertet werden, wie der Kollege gerade gesagt hat.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank