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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 11. Juni 2021

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (NATO-Gipfel, virtueller Besuch eines Gymnasiums aus Anlass des EU-Projekttages an Schulen, Teilnahme an der Einweihung der ersten Quantencomputing-Forschungsplattform in Europa, Sitzung des Bundeskabinetts, Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung zum 30. Jahrestag der ersten und einzigen freien Wahl zur Volkskammer der DDR, virtueller Besuch des TUMO-Bildungszentrums in Berlin im Rahmen der „Initiative Digitale Bildung“, Teilnahme an der 2. Nationale Luftfahrtkonferenz 2021), Reise des Bundesentwicklungsministers nach Westafrika, Völkermord an den Herero und Nama, Nahostkonflikt, Situation in Mali, Nord Stream 2, G7-Gipfel, Gespräch zwischen dem Politischen Direktor des Auswärtigen Amtes und dem stellvertretenden russischen Außenminister, ukrainischer Gesetzentwurf, COVID-19-Pandemie, Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts, Medienbericht über den Ankauf von geheimen Steuerdaten aus Dubai, Untersuchungsausschuss zum Anschlagsgeschehen auf dem Breitscheidplatz in Berlin

Themen/Naive Fragen zu:
– NATO-Abschreckung
– Völkermord an Herero & Nama
– Apotheker & digitaler Impfpass
– Spahns Maskenfiasko

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 11. Juni 2021:

VORS. WOLF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN DEMMER: Guten Morgen auch von mir! Wie immer freitags starte ich mit einem Blick auf die Termine der Kanzlerin in der kommenden Woche.

Am Montag, den 14. Juni, wird die Bundeskanzlerin am NATO-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Brüssel teilnehmen. Dies wird dann auch eine Gelegenheit sein, US-Präsident Joe Biden erstmals im Kreis der Alliierten willkommen zu heißen. Kernthema des Gipfels ist die strategische Ausrichtung der Allianz und die Fortsetzung des Reform- und Anpassungsprozesses angesichts des sich ändernden Sicherheitsumfeldes.

Diese Diskussion baut auf den sogenannten Reflexionsprozess auf, den die Staats- und Regierungschefs beim letzten Treffen im Dezember 2019 in London angestoßen hatten. Die Expertengruppe, die unter anderem von Bundesminister a. D. Thomas de Maizière mitgeteilt wurde, hat hierzu Empfehlungen vorgelegt. Aufbauend auf diesen hat Generalsekretär Jens Stoltenberg nun eine ambitionierte Agenda vorgelegt.

Dabei geht es um die weitere Stärkung der Abschreckung und der Verteidigungsfähigkeit sowie der Resilienz des Bündnisses, gerade auch gegen Bedrohungen durch disruptive Technologien oder solche aus dem Cyber- und Hybridbereich. Aber vor allem geht es um die Stärkung der politischen Dimension der Allianz, um mehr Konsultationen und engere Zusammenarbeit mit den Partnern, insbesondere mit der Europäischen Union. Auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit und welchen Beitrag die NATO in diesem Bereich leisten kann, wird Thema sein. Zu all dem werden die Staats- und Regierungschefs beraten und entscheiden.

Im Anschluss an den Gipfel ist eine Begegnung mit der Presse vorgesehen. Einzelheiten dazu werden wir Ihnen noch mitteilen.

Am Dienstagvormittag ist die Bundeskanzlerin virtuell im Gymnasium Sanitz in Mecklenburg-Vorpommern zu Gast. Anlass ist der „EU-Projekttag an Schulen“, der bereits zum vierzehnten Mal stattfindet. Im vergangenen Jahr hat der EU-Projekttag wegen der Pandemie ausnahmsweise nicht stattgefunden. Nun freut sich die Bundeskanzlerin darauf, wieder mit Schülerinnen und Schülern über aktuelle europapolitische Themen zu diskutieren.

Vielleicht zur Einordnung des Projekttages:

Dieser jährliche Projekttag geht auf eine Initiative der Bundeskanzlerin anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aus dem Jahr 2007 zurück und wird gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführt. Ziel ist es, sich im gemeinsamen Gespräch mit jungen Menschen über Europa auszutauschen und auch für die europäische Idee zu werben.

Viele Mitglieder der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments und der Landtage, der Landesregierungen, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EU-Institutionen, werden in diesen Tagen an Schulen im gesamten Bundesgebiet unterwegs sein, um sich mit Schülerinnen und Schülern über Europa zu unterhalten.

Am Dienstag, um 14 Uhr, nimmt die Bundeskanzlerin virtuell an der Einweihung der ersten Quantencomputing-Forschungsplattform in Europa teil und wird dort eine Rede halten.

Der gemeinsam von Fraunhofer und IBM betriebene „IBM Quantum System One“ ist der erste physische Quantencomputer auf europäischem Boden und steht im baden-württembergischen Ehningen. Er kann künftig von Unternehmen und Forschungsorganisationen genutzt werden, um anwendungsbezogene Quantenalgorithmen zu entwickeln und zu testen sowie Know-how aufzubauen.

Die Quantentechnologie gilt als Gamechanger mit vielen Einsatzmöglichkeiten, unter anderem bei Optimierung und Simulation, in Logistik und Verkehr, Energiewirtschaft, Chemie, Medizin oder den Materialwissenschaften.

Am Mittwoch leitet die Bundeskanzlerin wie gewohnt um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts.

Ab 18 Uhr nimmt die Bundeskanzlerin an der virtuellen Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung zum 30. Jahrestag der ersten und einzigen freien Wahl zur Volkskammer der DDR teil.

Die ursprünglich für den 16. März vergangenen Jahres geplante Veranstaltung musste aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt werden und wird jetzt in digitaler Form nachgeholt. Die Bundeskanzlerin hält nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung, Herrn Prof. Dr. Lammert, einen Festvortrag.

Am Donnerstag, den 17. Juni, wird die Bundeskanzlerin im Rahmen der „Initiative Digitale Bildung“ dem TUMO-Bildungszentrum in Berlin einen digitalen Besuch abstatten.

Wie Sie wissen, hat die Kanzlerin die „Initiative Digitale Bildung“ gemeinsam mit Bundesbildungsministerin Karliczek ins Leben gerufen, um digitales Lernen, Unterrichten, Lehren und Ausbilden über den gesamten Bildungsweg hinweg zu verbessern. Nach ersten Terminen zur Datenkompetenz, zum digitalen Lernen in der Schule und zum digitalen Wandel auch in der beruflichen Bildung geht es am Donnerstag um Kompetenzen für die digitale Zukunft.

Das Angebot des TUMO-Bildungszentrums richtet sich an Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren und ist kostenlos. Dabei werden digitale Kompetenzen und der Umgang mit verschiedenen digitalen Technologien praxisnah in Workshops vermittelt.

Das Konzept für TUMO wurde 2011 in Armenien entwickelt. Die Bundeskanzlerin hat ein entsprechendes Zentrum in Jerewan im Rahmen ihrer Südkaukasus-Reise im August 2018 besucht. Die KfW hat das innovative Bildungskonzept aufgegriffen und den Aufbau eines hochmodern ausgestatteten TUMO-Zentrums in Berlin finanziert.

Die Bundeskanzlerin wird bei einer Live-Schalte ins TUMO-Zentrum Berlin bei einem virtuellen „Rundgang“ verschiedene Lernstationen besuchen. Anschließend wird die Bundeskanzlerin in einem Online-Dialog mit Expertinnen und Experten sowie Akteuren aus dem Bereich MINT-Bildung über das Thema Kompetenzen für die digitale Zukunft sprechen. Die Veranstaltung wird live gestreamt auf bundesregierung.de.

Am Freitag, den 18. Juni, nimmt die Bundeskanzlerin dann ebenfalls virtuell an der 2. Nationalen Luftfahrtkonferenz 2021 am Flughafen Berlin Brandenburg teil. Sie wird dort um circa 10.30 Uhr eine Impulsrede halten. Im Anschluss folgt ein virtueller Rundgang mit zwei Stationen.

Unter dem Motto „Take-off für die Luftfahrt der Zukunft innovativ, nachhaltig und resilient“ stehen in diesem Jahr insbesondere wichtige technologische Zukunftsthemen der Branche wie Klima- und Umweltschutz sowie internationale Wettbewerbsfähigkeit im Zentrum der Veranstaltung.

Veranstalter der digital übertragenen Konferenz sind das Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium, gemeinsam mit den Verbänden BDLI und BDL sowie dem Land Brandenburg und dem BER. Zu den Teilnehmern gehören neben der Bundeskanzlerin und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke sowie Vertreter von Wirtschaftsverbänden, Unternehmen und Gewerkschaften.

Soweit zu den Terminen der Bundeskanzlerin.

WICKERT: Minister Müller reist vom 13. bis zum 18. Juni nach Westafrika und wird dabei Togo, Sierra Leone, Gambia und den Senegal besuchen. Im Mittelpunkt seiner Reise stehen der Kampf gegen das Coronavirus und die Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie.

Die erste Station der Reise ist Togo, wo Minister Müller eine Hilfslieferung von 30 Beatmungsgeräten und 5000 Geräten zur Messung der Sauerstoffsättigung an das nationale Hygieneinstitut übergeben wird.

Danach besucht Entwicklungsminister Müller Sierra Leone, wo er sich neben politischen Gesprächen, unter anderem mit Staatspräsident Julius Maada Bio, über die Situation des Gesundheitssystems vor dem Hintergrund der Herausforderung von Corona informieren wird.

Als drittes Land besucht er Gambia. Da geht es hauptsächlich um die Auswirkung der Pandemie. Bei dem Besuch eines Gesundheitszentrums und dem Gespräch mit Gesundheitsminister Ahmadou Lamin Samateh wird es zudem um eine mögliche Unterstützung durch die schnelle einsatzbare Expertengruppe Gesundheit des BMZ zur Verbesserung des nationalen Notfallplans gehen.

Zum Abschluss der Reise wird Minister Müller Senegal besuchen. Im Gespräch mit dem Wirtschaftsminister Amadou Hott widmet er sich den Fragen der wirtschaftlichen Folgen der Krise.

FRAGE JUNG (zum NATO-Gipfel): Frau Demmer, Sie sprachen von einer Stärkung der Abschreckung. Können Sie ein bisschen erläutern, was Sie darunter verstehen noch mehr Atombomben oder was?

SRS’IN DEMMER: Sie kennen, glaube ich, die allgemeine internationale Lage, die es notwendig gemacht hat, dass die NATO über ihre Zusammensetzung, ihre Konzepte und ihre Ziele reflektiert hat. Zu Details kann sicherlich das Verteidigungsministerium Auskunft geben.

VORS. WOLF: Digital gibt es eine Frage, die in die gleiche Richtung geht da ist auch explizit nach der Stärkung der Abschreckung gefragt , aber noch ergänzend fragt: Ist die Bedrohungslage einer kriegerischen Auseinandersetzung gestiegen und, wenn ja, wo und durch wen?

ZUSATZ JUNG: Das eine ist das Wie und das andere ist das Warum der Stärkung der Abschreckung.

KRÜGER: Vielen Dank für die Frage und die Gelegenheit zu ergänzen. Der NATO-Gipfel am kommenden Montag in Brüssel, an dem ja auch der US-Präsident Joe Biden teilnehmen wird, hat durchaus schon im Vorfeld Abbildung in der Presse gefunden. Der NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg hat dazu schon einige Themen kommuniziert, die auf der Agenda stehen.

Es gab bereits im Vorfeld ein Vorbereitungstreffen. Dazu haben wir uns auch schon eingelassen. Am 1. Juni war dieses Treffen. Den Wortlaut des Doorsteps der Ministerin dazu und auch die Inhalte finden Sie auf bmvg.de.

Im Übrigen könnte vielleicht das Auswärtige Amt ergänzen.

SASSE: Die globale Lage hat Frau Demmer schon angesprochen, und im Übrigen würde ich sagen: Warten wir einmal die Ergebnisse des Gipfels ab, greifen dem Gipfel nicht vor und sehen, was die Staats- und Regierungschefs und Verteidigungsminister auf dem Gipfel entscheiden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Keine einzige Frage wurde beantwortet nicht warum, nicht wie, nicht wo. Sie verstehen nichts unter der Stärkung der Abschreckung? Warum nennen Sie das dann hier?

KRÜGER: Der Gipfel findet am Montag statt, Herr Jung das hat Frau Sasse gerade auch noch einmal erwähnt , und dem werden wir nicht vorgreifen.

SRS’IN DEMMER: Das Sicherheitspolitische Gefüge in Europa ist hier in vielerlei Hinsicht immer wieder Thema. Ich glaube, es würde jetzt den Rahmen sprengen, wenn wir hier alle Konflikt der Welt aufzählen. Grundsätzlich will ich jetzt Frau Sasse rechtgeben: Wir warten jetzt einmal den NATO-Gipfel ab.

FRAGE NEHLS: Es ist ausdrücklich von einer erforderlichen Stärkung der Abschreckung seitens der NATO die Rede. Ihre Antwort lautet: Wir warten jetzt ab. Könnten Sie bitte konkret sagen, woher und mutmaßlich warum Bedrohung aufzieht?

KRÜGER: Ich kann mich eigentlich nur noch einmal wiederholen, dass wir dem Gipfel nicht vorgreifen, und auf Montag verweisen.

FRAGE NEHLS: Wird eventuell auch die Wiederaufnahme des NATO-Russland-Rates ein Thema bei diesem Gipfel sein?

SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung begrüßt die Initiative von Generalsekretär Stoltenberg zu einem baldigen Treffen im NATO-Russland-Rat. Das erneute Angebot steht ja bereits seit längerer Zeit, wurde durch den Kreml bislang aber nicht wahrgenommen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Demmer, wird die Bundeskanzlerin auf dem NATO-Gipfel das Zwei-Prozent-Ziel noch einmal als Ziel der Bundesregierung bekräftigen? Gibt es da einen Zusatz mit Blick auf die Bundestagswahl, dass sie das dann nur bis zur Bundestagswahl garantieren kann, oder kann sie das auch darüber hinaus?

SRS’IN DEMMER: Ich kann auch hier dem Gipfel nicht vorgreifen, aber die Bundesregierung fühlt sich selbstverständlich dem Beschluss, der auf einem NATO-Gipfel, der schon sehr lange zurückliegt es war ja der Gipfel in Wales im Jahr 2014 , beschlossen worden ist, unverändert verpflichtet. Die Bundeskanzlerin hat dies ebenso wie der Außenminister und die Verteidigungsministerin mehrfach bekräftigt, und dabei bleibt es.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das gilt für diese Bundesregierung, aber wir werden ja wahrscheinlich ab Ende September eine neue haben. Kann sie als Kanzlerin gegenüber den Partnern Aussagen machen, dass diese Zusage auch danach gilt?

SRS’IN DEMMER: Die Bundeskanzlerin kann selbstverständlich für die amtierende Bundesregierung sprechen und schlecht für die kommende Bundesregierung. Aber das Datum, zu dem dieses Ziel das ja ein langfristiges Ziel ist beschlossen worden ist, habe ich ja nicht ohne Grund genannt.

FRAGE PETER: Der russische Präsident Wladimir Putin hat in einem Interview einen Beitritt der Ukraine zur NATO nicht ausgeschlossen, beklagte aber zugleich die mangelnde Rücksichtnahme auf die Besorgnisse Russlands. Kann die Bundesregierung Sorgen Russlands im Zusammenhang mit einem möglichen NATO-Beitritt der Ukraine nachvollziehen?

SRS’IN DEMMER: Sie kennen unser Verhältnis zur Ukraine und unser Engagement in der Ukraine. Ein NATO-Beitritt das haben wir hier schon mehrfach gesagt steht aber nicht an.

FRAGE DR. RINKE: Zu dem Termin der Bundeskanzlerin zur Einweihung der Quantencomputing-Plattform: Nachdem deutsche Großkonzerne jetzt angekündigt haben, eine Quantenallianz zu bilden, wüsste ich gerne, ob dieser Besuch der Kanzlerin auch im Zusammenhang mit diesen Anstrengungen steht.

Ergänzend an das Wirtschaftsministerium: Gibt es für diese Quantenallianz eigentlich staatliche Förderung?

SRS’IN DEMMER: Über den Zusammenhang kann ich jetzt nichts sagen. Aber dass die Bundeskanzlerin den Termin wahrnimmt, drückt natürlich das große Interesse und auch die große Bedeutung des Quantencomputings für die Forschung in Deutschland und Europa aus.

EINHORN: Zu dem Termin der Bundeskanzlerin kann ich jetzt auch keine weiteren Ausführungen machen.

Was das BMWi betrifft, so unterstützen wir das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt dabei, Quantencomputer in den nächsten Jahren in Deutschland mithilfe der Industrie und der weiteren Wissenschaft mithilfe von Start-ups zu entwickeln. Ob dieser Besuch damit in direktem Zusammenhang steht, weiß ich aber nicht.

FRAGE JESSEN: Zur Westafrikareise des Bundesentwicklungsministers: Sie haben die Stationen dieser Westafrikareise angekündigt. Ist eigentlich auch erwogen worden und wenn nicht, warum nicht , das auf den Bereich des südwestlichen Afrikas auszudehnen? Namibia ist dann ja auch nicht so weit weg. Oder wäre es in der Gesamtdiskussion Deutschland/Namibia im Moment unvorteilhaft, wenn der Entwicklungsminister auch dorthin reisen würde?

WICKERT: Das stand jetzt tatsächlich nicht in der näheren Diskussion. Die Reise konzentriert sich auf die vier genannten Länder. Von daher kann ich zu den anderen Ländern keine Angaben machen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dann gebe ich das noch an Frau Sasse weiter, weil Namibia sozusagen Ihr Thema ist.

Erstens: Können Sie uns etwas Konkreteres dazu sagen, wann die Reise des Außenministers nach Namibia stattfindet?

Zweitens: Wäre es aus Ihrer Sicht hilfreich gewesen, wenn der Entwicklungsminister im zeitlichen Umfeld auch Namibia besucht hätte bzw. besuchen würde?

SASSE: Herr Jessen, was die Reisepläne des Außenministers angeht, muss ich leider auf das verweisen, was ich an dieser Stelle schon mehrfach gesagt habe: Das kündigen wir an, wenn es so weit ist.

Was eine Reise des Entwicklungshilfeministers angeht, so möchte ich nicht darüber spekulieren. Eine solche Reise ist bekanntlich nicht angekündigt worden.

Was das Thema Namibia insgesamt angeht, hat sich der Bundesaußenminister zuletzt noch diese Woche im Bundestag am 9. Juni, um genau zu sein umfassend zu diesem Thema eingelassen. Ich muss Sie um Verständnis bitten, dass ich Sie an dieser Stelle auf das Protokoll des Bundestags verweisen. Ich könnte hier daraus vorlesen, aber ich glaube, das würde den Zeitrahmen sprengen.

FRAGE JUNG: Frau Sasse, eine Lernfrage zu Namibia: Ist für die Bundesregierung essenziell, dass die Nachfahren der Opfer des deutschen Genozids in Namibia die Entschuldigung annehmen?

SASSE: Wie gesagt, der Außenminister hat sich zuletzt am Mittwoch im Bundestag sehr ausführlich zu diesem Thema geäußert. Wir haben auch in der Vergangenheit immer wieder klar gemacht, worum es uns bei dem Thema Namibia geht und was da der aktuelle Stand ist. Dass auf namibischer Seite die unterschiedlichen Gruppen beteiligt worden sind, wissen Sie auch. Die Frage, inwieweit aufseiten Namibias unter den unterschiedlichen Gruppierungen Uneinigkeit herrscht, müssten Sie natürlich an die namibische Regierung richten. Alles Weitere zum Thema hat der Außenminister selber schon gesagt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich frage ja, weil Herr Maas dazu nichts gesagt hat. Das Thema ist ja nicht Namibia, sondern der Völkermord an den Herero und Nama, und um deren Nachfahren geht es. Ist es für die Bundesregierung essenziell, dass die Nachfahren der Opfer des Völkermords diese Entschuldigung annehmen? Denn danach sieht es ja nicht aus; die Gruppen lehnen ja selbst dieses Abkommen zwischen Namibia und der Bundesregierung ab.

SASSE: Ich glaube, darüber kann man an dieser Stelle nicht spekulieren und sollte man auch nicht spekulieren. Wir haben deutlich gemacht: Wir haben in einem langen Prozess seit 2015 mit der namibischen Regierung verhandelt. Die namibische Regierung hat unterschiedliche Gruppen an diesem Verhandlungsprozess beteiligt. Es ist eine Erklärung paraphiert worden, auch das hat der Außenminister deutlich gemacht. Auch die finanzielle Zuwendung, die im Raum steht, ist klar. Wir gehen davon aus, dass es darum geht, diese Erklärung, die paraphiert worden ist, auch zu beschließen, ohne noch einmal in Verhandlungen einzusteigen; auch das hat der Außenminister deutlich gemacht.

Darüber, inwieweit einzelne Gruppen innerhalb von Namibia mit einer Entschuldigung einverstanden sind oder nicht, möchte ich an dieser Stelle nicht spekulieren, weil es darum unserer Auffassung nach in diesem Prozess nicht geht. Wir haben unsere Sicht der Dinge als Bundesregierung in diesem Verfahren sehr deutlich gemacht.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Sasse, eine Frage zum Gaza-Krieg: Mehrere in Berlin ansässige arabische Diplomaten haben mir gegenüber bestätigt, dass es zwei Anfragen durch den arabischen Botschafter gab, sich mit dem Bundesaußenminister zu diesem Thema zu treffen, und in beiden Fällen hat der Bundesaußenminister abgelehnt, sich mit dem Botschafter zu treffen. Können Sie nähere Hintergründe dazu nennen?

SASSE: Dazu kann ich im Moment nichts sagen. Ich forsche aber gerne nach und würde eine Antwort gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE VOLLRADT (zur Situation in Mali): Ich bitte um die Nachreichung einer ausstehenden Information: Nehmen derzeit Offiziere der malischen Armee an Lehrgängen in Deutschland teil, vor allem zum Beispiel an Generalstabslehrgängen an der Führungsakademie? Wenn ja, wie viele, und wie viele wurden innerhalb der letzten zehn Jahre hier in Deutschland ausgebildet?

KRÜGER: Diese Frage ist schon einmal gestellt worden; dessen sind wir uns bewusst. Wir haben diese Frage auch nicht vergessen, sind aber noch daran. Ich habe noch keine Zahlen dazu.

FRAGE DR. RINKE: Die Frage richtet sich an das Auswärtige Amt. Wir hatten hier ja schon am Montag und am Mittwoch über Mali gesprochen. Ich hätte ganz gerne gefragt, weil es jetzt wieder eine neue Entwicklung gibt, nämlich die französische Beendigung der bilateralen Kooperation mit der malischen Regierung im Anti-Terror-Kampf, wie heute Ihre Einschätzung dazu aussieht, wie der Übergangspräsident vorgeht. Gibt es neue Anzeichen dafür, dass man das deutsche Engagement in Mali neu bewerten muss?

SASSE: Vielen Dank, Herr Rinke. – Es ist richtig: Wir hatten uns diese Woche schon mehrfach über das Thema Mali ausgetauscht, auch was die neue Übergangsregierung unter Übergangspräsident Goïta angeht. Dabei hatten wir deutlich gemacht, dass das, was er vorgelegt hat, grundsätzlich als erstes positives Signal zu bewerten ist. Wir haben auch deutlich gemacht, dass den Worten jetzt Taten folgen müssen und wir ganz klar erwarten, dass eine inklusive, zivile Regierung zügig gebildet wird. Wir beobachten die Lage weiterhin sehr genau und stimmen uns auch eng mit Frankreich ab.

Zum Stichwort Frankreich und der Mission Barkhane, die Sie ansprechen, kann ich Ihnen sagen: Es war ja bereits vor den jüngsten Entwicklungen und Ereignissen in Mali bekannt, dass Frankreich vorhatte, Truppen in Mali zu reduzieren. Das lässt sich ja auch den Medien entnehmen. Präsident Macron hat nun unserer Einschätzung nach gestern selbst unterstrichen, dass der gestern angekündigte Schritt nicht nur mit Blick auf die jüngsten Ereignisse in Mali geschieht und zu betrachten ist. Was genau Frankreichs nächste Schritte sein werden, müssen Sie natürlich in Paris erfragen. Fest steht aber für uns, dass sich Frankreich weiterhin mit uns und auch den internationalen Partnern vor Ort abstimmt.

Ich muss Ihnen auch ganz klar sagen: Von der französischen Entscheidung sind die EU-Mission EUTM und die Mission MINUSMA nicht betroffen. Es geht um die Mission Barkhane. Vielleicht kann die Kollegin vom BMVg das noch einmal ergänzen.

KRÜGER: Vielen Dank. – Dem kann ich eigentlich nicht viel hinzufügen. Wir hatten ja schon darauf hingewiesen, und auch die Bundeskanzlerin hatte sich entsprechend eingelassen, dass wir nicht sehen, dass die Vorgänge in Mali derzeit Einfluss auf die Sicherheitslage der deutschen Einsatzkontingente haben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das Auswärtige Amt sprach von einer inklusiven Regierung. Nun ist ja ein Oppositionspolitiker zum Premierminister ernannt worden. Dieser Schritt reicht Ihnen noch nicht. Was genau definiert dann eine inklusive Regierungsbildung – dass auch Minister der Opposition ernannt werden müssen?

SASSE: Ich möchte das an dieser Stelle gar nicht weiter spezifizieren. Wir haben immer wieder deutlich gemacht, so auch diese Woche, dass wir einfach erwarten, dass das eine zivile Regierung ist, die inklusiv arbeitet, das heißt, die alle Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. Dabei möchte ich es an dieser Stelle belassen, es sei denn, Frau Demmer, Sie hätten noch etwas zu ergänzen.

FRAGE DR. LOHSE: Es gibt Meldungen darüber, dass die Bundeskanzlerin für Juli oder August eine Washington-Reise plane, bei der es als Schwerpunkt durchaus auch um Nord Stream 2 gehen soll. Frau Demmer, können Sie dazu etwas sagen?

SRS’IN DEMMER: Meine Antwort darauf kennen Sie: Über Termine der Bundeskanzlerin geben wir hier in der Regel am Freitag der Vorwoche Auskunft. Ich kann Ihnen jetzt keine näheren Planungsdetails ankündigt.

FRAGE JENNEN: Ist die Bundesregierung bereit, mit Russland und der Ukraine ein sozusagen neues Transitabkommen zu verhandeln, um langfristig einen größeren Gastransit über die Ukraine nach Deutschland zu sichern?

SRS’IN DEMMER: Wir reden ja jetzt hier von einem bestehenden Vertrag. Über neue Verträge kann ich hier keine Auskunft geben.

VORS. WOLF: Sie fragt nach dem bestehenden Vertrag und gegebenenfalls einer Erneuerung.

SRS’IN DEMMER: Sie kennen die Haltung der Bundesregierung zur Nord Stream 2. Dazu hat sich Herr Seibert hier am Montag geäußert, und wir haben uns in den vergangenen Monaten immer wieder darüber unterhalten. Ich kann dazu keine Neuigkeiten beitragen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Demmer, können Sie uns heute sagen, ob es eigentlich zu einem bilateralen Treffen der Kanzlerin und des US-Präsidenten am Rande des G7-Gipfels kommen soll? Gestern stand das noch nicht fest. Ist jetzt geklärt, dass das passieren wird?

SRS’IN DEMMER: Ich kann es Ihnen nicht sagen.

FRAGE: Herr Plötner hat gestern den stellvertretenden Außenminister Russlands getroffen. Ich würde gerne wissen, welche Themen im Mittelpunkt dieses Gesprächs standen.

SASSE: Ich kann bestätigen, dass das Gespräch stattgefunden hat. Über weitere Inhalte des Gesprächs kann ich an dieser Stelle allerdings keine Auskunft geben.

FRAGE PETER: Die Ukraine hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Russen aus dem Kreis der indigenen Völker streicht. Der russische Präsident Putin hat in einer ersten Reaktion diese Idee mit der Nazi-Rassenlehre verglichen. Wie steht die Bundesregierung zu diesem Gesetzentwurf?

SASSE: Darauf habe ich im Moment keine Antwort. Das müssen wir nachreichen.

FRAGE JUNG: Es geht um den digitalen Impfpass. Herr Kautz, ich habe noch nicht verstanden, warum Apotheker künftig 18 Euro bekommen sollen, wenn sie einen digitalen Impfpass ausstellen. Wie setzen sich diese 18 Euro zusammen?

KAUTZ: Herr Jung, wenn ich das richtig verfolgt habe, dann haben Sie diese Diskussion gestern schon mit dem Minister geführt. Ich sehe eigentlich nicht, warum ich diese Diskussion mit Ihnen jetzt noch fortsetzen sollte. Ich kann Ihnen aber sagen

ZUSATZ JUNG: Ich war nicht da.

KAUTZ: Dann gibt es ja so etwas wie ein Protokoll, Herr Jung.

ZUSATZ JUNG: Ja, aber Sie haben mir gerade unterstellt, dass ich mit dem Minister darüber geredet habe.

KAUTZ: Okay. – Dann kann ich Ihnen kurz referieren, was hier gestern passiert ist. Es geht darum, was wir wollen. Wir wollen innerhalb kürzester Zeit möglichst flächendeckend ermöglichen, dass möglichst alle Apotheken denjenigen einen digitalen Impfpass bzw. -ausweis ausstellen, die bereits die zweite Impfung hinter sich haben. Was muss der Apotheker dafür tun? Er muss Ausweise kontrollieren, Daten aufnehmen, das Einverständnis einholen, sich an ein System anschließen. Das ist schon mit Aufwand verbunden. Der Minister hat gesagt, dass die 18 Euro dafür durchaus angemessen sind.

Sie müssen diese 18 Euro übrigens auch einmal in Relation mit dem setzen, was Apotheker normalerweise verdienen. Auch wenn sie ein Arzneimittel ausgeben, ist es mitnichten so, dass sie das ohne Honorar machen, sondern es gibt einen Fixzuschlag, einen prozentualen Anteil am Preis der Packung. Insofern halten wir die 18 Euro durchaus für angemessen.

FRAGE JUNG: Wer hat denn berechnet, dass das angemessen ist?

KAUTZ: Das haben wir innerhalb der Bundesregierung berechnet, und es ist so konsentiert.

FRAGE: Kann das BMG Presseberichte über Verzögerungen bei der Entwicklung des CureVac-Impfstoffs bestätigen? Laut diesen Berichten rechnet Minister Spahn nicht vor August mit der EU-Zulassung und plant den CureVac-Impfstoff nicht mehr für die laufende Impfkampagne ein. Können Sie das bestätigen?

KAUTZ: Dazu hatte ich mich am Mittwoch schon geäußert. Richtig ist, dass wir auf die Zulassung des CureVac-Impfstoffs warten. Das liegt momentan bei der EMA. Die letzte Zulassungsstudie läuft noch. Es wird untersucht. Wenn die da sein wird, werden wir CureVac auch in die Impfkampagne einbeziehen.

FRAGE: Diese möglichen Verzögerungen hat der Minister auch während des jüngsten Treffens mit den Landesministern angesprochen und von einer der größten Enttäuschungen oder größeren Enttäuschungen gesprochen. Können Sie diese Information bestätigen, dass Herr Spahn darüber enttäuscht ist?

KAUTZ: Das ist ein internes Gespräch im Kreis der GMK gewesen, auf das Sie sich beziehen. Insofern kann ich da nichts kommentieren, zumal es um Presseberichte geht.

FRAGE DR. RINKE: Herr Kautz, ich will noch einmal an das anknüpfen, was Sie am Mittwoch gesagt hatten. Da hatten Sie gesagt, dass für dieses Quartal keine CureVac-Impfdosen mehr eingeplant seien. Ich hätte ganz gerne gewusst, was das für den Rest des Jahres bedeutet. Sie haben eben gesagt, man werde CureVac dann wieder in die Impfkampagne einbeziehen. Aber haben Sie tatsächlich die Hoffnung, dass dieser Impfstoff in die erste Impfkampagne, also in die Erst- und Zweitimpfung, einbezogen werden kann? Planen Sie für dieses Jahr überhaupt noch mit diesem Impfstoff, oder haben Sie ihn jetzt einfach erst einmal nicht mehr eingeplant, weil Sie nicht wissen, wann er überhaupt zur Verfügung stehen wird?

KAUTZ: Herr Rinke, wir können den Impfstoff erst einplanen, wenn er zugelassen ist. Sie wissen, dass unsere Impfstoffprognosen immer auf Angaben der Hersteller basieren, und wir haben noch keine festen Zusagen für Lieferungen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Heißt das, er ist im Moment in keiner Ihrer Planungen enthalten?

KAUTZ: Ursprünglich waren in diesem Quartal einmal 1,4 Millionen Dosen eingeplant, aber angesichts der Menge von Impfstoffdosen, die wir bekommen, spielt das jedenfalls in diesem Quartal keine Rolle.

FRAGE PUGLIESE: Was hält der Gesundheitsminister davon, dass die STIKO die Impfung nicht für alle Kinder empfiehlt? Sind die Impfungen nach Kenntnisstand des BMG sicher genug und ausreichend getestet worden, um auch langfristige Schädigungen bei Kindern auszuschließen?

KAUTZ: Das, was die Kollegin zitiert hat, ist nicht ganz richtig. Wenn ich die STIKO-Empfehlung richtig im Kopf habe, dann hat die STIKO sie für Kinder mit Vorerkrankungen und für Kinder, die in ihrem Umfeld besonders exponiert sind oder Kontakt zu Menschen haben, die schwer erkranken können, empfohlen. Die STIKO hat auch noch gesagt, dass Kinder aufgrund von individuellen Entscheidungen der Kinder und der Eltern nach Beratungen durch die Ärzte geimpft werden können.

VORS. WOLF: Aber dann stimmt die Einschätzung schon, dass es keine pauschale Empfehlung für alle Kinder gibt. Sie hat danach gefragt, wie das BMG zu dieser eingeschränkten Empfehlung steht und ob Ihrem Kenntnisstand nach langfristige Schädigungen ausgeschlossen werden können.

KAUTZ: Der Minister hat wiederholt betont, dass die Zulassung die Grundlage dafür ist, dass dieser Impfstoff eingesetzt werden kann. Wir begrüßen es schon, wenn auch Kinder in die Impfkampagne mit einbezogen werden. Wir werden es auf jeden Fall ermöglichen.

FRAGE JESSEN: Herr Kautz, ich kann immer noch nicht einschätzen vielleicht geht es anderen ähnlich , wie die Sicherheit, die Eignung dieser umstrittenen, nun in die nationale Reserve gegangenen Masken tatsächlich festgestellt wurde oder nicht. Sie kennen auch die Presseberichte, denen zufolge Einrichtungen teilweise Masken mit der Zusicherung, sie seien sicher, erhalten hätten. Dann sei vor Ort nachgeprüft worden, und bei der Nachprüfung sei festgestellt worden, dass Partikelrückhaltung statt bei 80 Prozent nur bei 50 Prozent gelegen habe. Das alles ist eine sehr unübersichtliche Situation.

Können Sie uns einen Überblick darüber geben, inwiefern eine Funktionssicherheit dieser umstrittenen Masken tatsächlich gewährleistet ist, oder ob Sie noch ein generelles Nachprüfverfahren der tatsächlichen einzelnen Chargen in Gang setzen werden?

KAUTZ: 230 Millionen Masken dieses Typs sind ausgeliefert worden. Sie werden angewendet. Ich habe es schon das vergangene Mal gesagt. Das ist eine Maske, die mehrfach geprüft ist. Natürlich ist nicht jede Maske geprüft, sondern es werden Chargen geprüft.

Warum werden Masken beanstandet? Sie beziehen Sich auf Presseberichte. Da geht einiges durcheinander, das muss man sagen. Teilweise wird gesagt: Sie sind nicht CE-zertifiziert; wir können sie nicht einsetzen. Nein, natürlich sind sie nicht CE-zertifiziert. Das ist ja der Kern der Geschichte. Es gab meinetwegen in Schleswig-Holstein das wird auch zitiert Beanstandungen, dass sie nicht CE-zertifiziert seien. Nein, sie sind nicht CE-zertifiziert. Es gab zu dem Zeitpunkt, als wir die Masken bestellt und gekauft haben, keine CE-zertifizierten Masken mehr auf dem Markt. Deswegen haben wir uns um andere gekümmert. Dafür haben wir ein gesondertes Prüfverfahren aufgesetzt, um sicherzustellen, dass sie für die Pandemie nicht für den Arbeitsschutz, aber für die Pandemie geeignet sind.

Manche, die diese Masken bekommen haben, waren irritiert, weil sie darauf chinesische Schriftzeichen gesehen haben. Manchmal ist die Erklärung relativ einfach. Auch das ist kein Grund, um zu sagen, dass diese Masken nicht funktionierten. Das ist kein Hinweis darauf.

Teilweise wurden die Masken nach anderen Kriterien nachgeprüft, teilweise von nicht zugelassenen Stellen.

Insofern gibt es mehrere Abbruchkanten, woran Sie sehen, dass man sich nicht zwangsläufig darauf verlassen kann, wenn man Berichte aus mehreren Ländern bekommt, in denen gesagt wird, dass die Masken qualitativ nicht gut waren.

Wir hatten bei Reklamationen, die es gab, ein klares Verfahren. Wir haben erst einmal geprüft, ob sie vom Bund kamen. Auch das ist nicht immer klar gewesen. Denn auch die Länder haben nicht zertifizierte Masken bestellt und gekauft. Deswegen mussten wir erst einmal klären, ob es überhaupt unsere Masken waren, die beanstandet wurden, oder nicht. Auch das ist nicht immer nachzuvollziehen. Dann haben wir geprüft, was beanstandet wird, und haben bei Qualitätsgeschichten Nachprüfungen dieser beanstandeten Masken angeboten. Bislang hat eine Nachprüfung aber nie dazu geführt, dass man Qualitätsmängel festgestellt hätte.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das heißt also, dass die Berichte, in denen Ländervertreter oder Vertreter einzelner Landesprüforganisationen ich weiß nicht, ob es sich um den TÜV oder etwas Vergleichbares handelte bei Nachprüfungen zu den Ergebnissen kamen, dass die Durchlässigkeit der Masken rein auf der funktionalen Ebene es geht gar nicht um eine CE-Zertifizierung oder so etwas nicht die Kriterien eingehalten hat, die für einen Einsatz in einer Pandemiesituation als Infektionsschutz notwendig wären Wenn bei einer Nachprüfung zum Beispiel festgestellt wird, dass die Maske nur 50 Prozent der Partikel zurückhält statt der angegebenen 80 Prozent, dann wäre das ja ein gravierender Unterschied in der Funktionalität.

Wie räumen Sie diese Irritationen aus?

KAUTZ: Zum einen hätten die Länder selbst die Möglichkeit gehabt, einzuschreiten. Denn sie sind für die Aufsicht über Medizinprodukte zuständig. Zum anderen ist mir, ehrlich gesagt, nicht bekannt, dass das nach den Pandemiekriterien, die ich genannt habe, nachgeprüft und dann festgestellt worden wäre, dass die Masken nichts taugten.

FRAGE DR. LOHSE: Herr Kautz, ich hoffe, dass ich es jetzt richtig verstanden habe. Zum Beispiel hat das baden-württembergische Sozialministerium ja einen langen Brief mit zig Abbildungen an die Einrichtungen verschickt und genau gesagt, welche Masken es geprüft hat und welche davon zuvor auch bundesgeprüft waren. Es ist ein bisschen schwierig, jetzt zu sagen: Wir wissen nicht ganz genau, welche Masken von uns bereits geschickt wurden und welche dann nachgeprüft wurden.

Wird einmal richtig aufgearbeitet, wer da was geprüft hat? Das scheint doch ein ziemliches Durcheinander bei den Prüfungen zu sein. Sie sagen, die Länder seien zuständig, der Bund habe aber auch selbst geprüft.

KAUTZ: Wir haben unsere Masken geprüft, bevor wir sie ausgeliefert haben. Das ist so. Das haben wir getan, klar. Wir haben auch Nachprüfungen angeboten, wenn Reklamationen kamen. Das haben wir gemacht.

ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Wie viele Reklamationen kamen? Haben Sie darüber inzwischen eine Dimension?

KAUTZ: Nein.

FRAGE KREUTZFELD: Hat das BMG inzwischen den Bericht des Bundesrechnungshofs geprüft? Wie beurteilen Sie den darin geäußerten Verdacht, dass die Kliniken weniger Intensivbetten gemeldet hätten, als real zur Verfügung standen?

KAUTZ: Vielleicht kann man zu dem Bericht des Bundesrechnungshofs ein paar generelle Bemerkungen machen. Auch das hat der Herr Minister gestern ja schon getan. Es geht darin um zwei Punkte, zum einen um Masken, die über Apotheken verteilt wurden, und zum anderen um Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser.

Man kann jetzt natürlich die Maßstäbe für Regierungshandeln in normalen Zeiten rückwirkend an Regierungshandeln in Krisenzeiten anlegen. Dann kommt man sicherlich zu ein paar Kritikpunkten. Das hat auch der Minister gestern konzediert. Aber Sie müssen sich in die Zeit hineinversetzen und überlegen, was wir in diesen beiden Bereichen damals wollten. Was die Masken für Apotheken betrifft, wollten wir innerhalb kürzester Zeit ich meine, es waren drei Wochen Masken für mehr als 30 Millionen Menschen zur Verfügung stellen. Wir wollten auch verhindern, dass die Krankenhäuser überlastet werden, dass zu wenige Intensivbetten da sind, dass Patienten abgewiesen werden, dass man vielleicht sogar eine Triage vornehmen müsste.

Wenn wir das jetzt im Rückblick betrachten, dann sehen wir, dass uns das gelungen ist. Ich erinnere mich jedenfalls an keine Diskussion darüber, dass Patienten abgelehnt worden wären. Ich erinnere mich auch nicht an eine Diskussion darüber, dass Anspruchsberechtigte keine Masken bekommen hätten. Das heißt: Wir haben es erreicht. Wir haben die Menschen schützen können. Wir haben das Gesundheitswesen vor Überlastung geschützt. Deswegen war, generell gesagt, erst einmal jeder Euro es wert, den wir dafür ausgegeben haben.

Prinzipiell zum DIVI-Register: Wir haben großes Vertrauen in die Krankenhäuser, dass sie die Betten richtig melden, und auch in die Länder, die für die Krankenhausplanung und für die Verteilung und Überprüfung der Gelder zuständig sind, dass sie das vernünftig machen. Das DIVI-Register war bei der Steuerung der Krankenhäuser in dieser Pandemie sehr, sehr hilfreich. Letztendlich können Sie die Berichte von Pflegekräften und Intensivmedizinern durchaus als Anhaltspunkt dafür nehmen, dass die Zahlen durchaus korrekt waren. Die Intensivstationen waren in dieser Zeit am Limit.

VORS. WOLF: Um noch einmal auf die Frage zurückzukommen: Heißt das, dass Sie den Verdacht des Bundesrechnungshofs in diesem Bericht als unbegründet zurückweisen?

KAUTZ: Für diesen Verdacht gibt es erst einmal keinen Beleg. In diesem Bericht werden Vermutungen geäußert, aber es gibt keinen Beleg. Außerdem spricht schon logisch ein bisschen etwas dagegen. Es lohnt sich für Krankenhäuser nicht, die Bettenzahlen künstlich hoch oder tief zu melden. Denn ab November 2020 haben wir ein System geschaffen, in dem die Kriterien auf Landkreise bezogen werden. Es hätte also schon einer Abstimmung zwischen mehreren Krankenhäusern einer Region, eines Landkreises bedurft, damit Ausgleichszahlungen geflossen wären.

FRAGE JUNG: Herr Stoltenberg, in den Medienberichten heißt es, dass das BMAS aus dem BMG bisher keinen einzigen Prüfbericht zu den Masken bekommen habe. Warum haben Sie, wenn Ihnen das so wichtig ist, eigentlich nie einen Prüfbericht angefordert?

Herr Kautz, warum werden die Testergebnisse für diese Masken nicht veröffentlicht? Was haben Sie zu verheimlichen?

STOLTENBERG: Vielleicht ganz grundsätzlich zu der Frage, welche Prüfstandards bei welchen Masken angewendet werden da haben wir als BMAS eine deutlich andere Auffassung:

Es gab im Frühjahr eine Knappheit von europäisch zertifizierten Masken. Daraufhin haben Bundesgesundheitsministerium, Bundesarbeitsministerium und die Länder einen gemeinsamen Prüfstandard den CPA-Standard verabredet. Das BMAS ist immer davon ausgegangen, dass Masken nach diesem Standard geprüft werden, weil es aus Sicht des Bundesarbeitsministeriums keinen Unterschied zwischen Pandemiemasken und Arbeitsschutzmasken gibt. Sondern es gibt OP-Masken, und es gibt diese Masken, die ich in der Hand halte. Und um diese Masken geht es und ging es. Das BMAS ist immer davon ausgegangen, dass mit diesem Standard geprüft wird.

Insofern muss ich prüfen, ob wir angefordert haben. Ob es diese Protokolle gibt, weiß ich nicht. Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Es war mir aber wichtig, das hier noch einmal aus Sicht des Bundesarbeitsministeriums darzustellen und auch seine Position.

KAUTZ: Der Minister hat gestern gesagt, dass wir damit keine Probleme haben, diese Prüfergebnisse vorzulegen. Wenn, dann wird das aber wahrscheinlich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen in der Geheimschutzstelle sein.

FRAGE DR. RINKE: Wir haben jetzt ja schon zum dritten Mal die ungewöhnliche Lage, dass Ministerien hier offen unterschiedliche Positionen vertreten. Deswegen die Frage an Frau Demmer, ob es denn seitens des Kanzleramtes und der Kanzlerin den Versuch gab, diese Thematik endgültig zwischen den beiden Ministern zu klären.

SRS’IN DEMMER: Herr Seibert hatte sich hier am Montag und, glaube ich, auch am Mittwoch dazu geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Aber seitdem ist ja nichts weiter passiert. Die Differenzen zwischen den beiden Häusern sind nicht beigelegt worden. Sie sind ja beide, soweit ich weiß, Teil derselben Bundesregierung. Warum gelingt es nicht oder warum gibt es keinen Willen, dass man ein Einverständnis zwischen den beiden Häusern herstellt?

SRS’IN DEMMER: Es gilt das Ressortprinzip. Wie gesagt, ich habe den Äußerungen von Herrn Seibert, die er hier getätigt hat, nichts hinzuzufügen.

FRAGE JESSEN: Frau Demmer, Sie haben eben schon darauf hingewiesen, dass Herr Seibert sich hier auch am Montag schon geäußert hat. Da ging es auch um die Frage, ob die nun CPI-zertifizierten Masken in die nationale Reserve überführt werden können. Herr Seibert sagte wörtlich, es sei geltende Rechtslage, dass sie überführt werden können. „Geltende Rechtslage“ als Begriff hört sich sehr stabil an. Dabei wurde aber nicht erklärt, dass diese geltende Rechtslage noch druckfrisch war. Es war am Montag noch keine Woche lang geltende Rechtslage. Das wird von manchen als ein Stück weit Nebelkerze empfunden. Warum wird ein solider Begriff verwendet, ohne darauf hinzuweisen, dass er erst ganz kurz gilt?

SRS’IN DEMMER: Ihre Einordnung als „Nebelkerze“ würde ich natürlich zurückweisen. Es war zu dem Zeitpunkt, zu dem Herr Seibert sich geäußert hat, geltende Rechtslage. Es ist gut, dass Sie die Rechercheergebnisse jetzt hier mit allen teilen.

KAUTZ: Wenn ich ergänzen darf: Außerdem gab es vorher schon eine Rechtsgrundlage dafür, diese Prüfgrundsätze in der Pandemie mit dem Medizinproduktegesetz anzuwenden, auf das sich das BfArM berufen hat, als es die Prüfgrundsätze zusammen mit dem TÜV NORD entwickelt hat.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Gleichwohl ist es geltende Rechtslage. Ich kann es nur noch einmal sagen: Das ist ein Begriff, der als solcher eine relativ stabile, im Grunde schon länger andauernde Praxis bezeichnet. Darum hat es sich hier offenbar nicht gehandelt. Da fragt man sich: Warum eigentlich nicht? Er hätte doch sagen können: „Seit einer Woche ist das geltende Rechtslage“. Das wäre eine ganz andere Aussage gewesen. Warum nicht?

SRS’IN DEMMER: Sie haben ja gerade die Ausführungen von Herrn Kautz gehört. Insofern habe ich dem jetzt tatsächlich nichts mehr hinzuzufügen.

FRAGE JUNG: Eine Lernfrage an das BMAS: Habe ich es richtig verstanden, dass dies Masken neuerdings in dieser nationalen Reserve landen, dass das ein Kompromiss zwischen Ihnen und dem BMG gewesen ist, weil Sie die Masken an sich für Schrott halten und gesagt haben „Okay, dann machen wir halt den Kompromiss, dass die in der Reserve landen, die dann eh nie mehr das Tageslicht erblicken werden“?

STOLTENBERG: Ich würde mich hier Ihrer Sprache nicht anschließen. Wir haben die Masken auch nie als „Schrott“ bezeichnet. Es ist nur so, dass für uns der zentrale Punkt ist, dass Masken, die in Verkehr gebracht werden, den CPA-Standard erfüllen müssen. Das ist der Minimumstandard. Mittlerweile spielt das quasi keine Rolle mehr, weil wir mittlerweile wieder hochgradig nach Euronorm zertifizierte Masken im Umlauf haben. Der CPA-Standard war sozusagen eh schon ein reduzierter Standard. Dieser war für uns aber verpflichtend bindend. Das Inverkehrbringen ist für uns zwingend an diesen Punkt gebunden. Das heißt, bevor die Masken aus dieser Reserve in Fällen, über die jetzt nicht spekulieren kann und möchte, kommen würden, wäre aus Sicht des BMAS nach wie vor eine CPA-Zertifizierung also eine Prüfung nach CPA-Standard notwendig.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie die Masken nicht als „Schrottmasken“ bezeichnen wollen, gibt es einen Anwendungsbereich, wo diese Masken aus Sicht des BMAS genutzt werden könnten?

STOLTENBERG: Ich kann Ihnen zu diesen Masken nichts sagen. Ich kenne diese Masken nicht. Ich kenne die Qualität dieser Masken nicht. Das ist nicht meine Kompetenz.

FRAGE: Eine Frage, die schon länger offen ist: Der Bundestag hat gestern das Bundesverfassungsschutzgesetz gebilligt. Es wird kritisiert, dass dies ein Eingriff in die Bürger- und Freiheitsrechte darstellt und deshalb verfassungswidrig sei. Wie bewerten Sie diese Kritik?

Ist das neue Gesetz mit EU-Gesetzen konform?

DR. LAMMERT: Das Bundesinnenministerium begrüßt, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz jetzt im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Wir hoffen, dass es sehr bald noch in dieser Legislaturperiode – in Kraft treten kann.

Der Hintergrund für die Modernisierung der Regelungen, die den Bundesverfassungsschutz betreffen, ist, dass es darum geht, die Behörden auch in der digitalen Welt angemessen aufzustellen. Es kann nicht sein, dass der Verfassungsschutz nicht in der Lage ist, Kriminelle, Terroristen und Extremisten zu überwachen, nur weil sie ihre Kommunikationsmedien gewechselt haben.

Radikalisierung, Mobilisierung, Vernetzung und auch Anschlagplanung finden zunehmend im Internet statt, vorranging über Messenger-Dienste. Die Regelung zur Quellen-TKÜ – eine Regelung, die es im analogen Bereich schon immer gibt passt sich also an diese neuen modernen Kommunikationswege an.

Inwieweit hier eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, ist letztlich Einschätzung der entsprechenden Gremien. Aus unserer Sicht ist das natürlich nicht der Fall, denn sonst hätten wir es auch nicht eingebracht.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Lernfrage an das BMJV dazu. Es gibt praktisch von allen Stellen – außer der Regierungskoalition selbst – massive Kritik an diesem Vorhaben, dass Grundrechte eingeschränkt werden, unter anderem dass die 19 Geheimdienste in Deutschland „Staatstrojaner“ nur auf Verdacht bei allen Bürgern einsetzen können, also ohne begründeten Tatverdacht. Wie kann das aus Ihrer Sicht kompatibel mit unseren Grundrechten sein?

ZIMMERMANN: Stand jetzt geht es ja um den Entwurf, der im parlamentarischen Verfahren beraten und beschlossen worden ist. Zu dem kann ich vonseiten des Ministeriums keine Stellung nehmen.

ZUSATZ JUNG: Aber Sie haben doch den Regierungsentwurf abgesegnet. Da stand das ja auch drin.

ZIMMERMANN: Genau. Zum Regierungsentwurf kann ich sagen, dass eine maßvolle Erweiterung der Kompetenzen des Bundesverfassungsschutzes Bestandteil des Koalitionsvertrags war, gleichzeitig aber vorgesehen war, dass eine entsprechende und zeitgleiche Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle stattfindet. Dafür haben wir uns in den regierungsinternen Beratungen eingesetzt.

VORS. WOLF: Es gibt eine Frage an das BMF, das nicht hier ist. Ich trage die Frage einfach vor und bitte, die Antwort schriftlich nachzureichen.

FRAGE JENNEN: Können Sie einen Medienbericht bestätigen, dass das BMF geheime Steuerdaten aus Dubai angekauft hat, um Steuerbetrug aufdecken zu können?

FRAGE JORDANS: Eine Frage zum Amri-Untersuchungsausschuss. Die Opposition wirft der Bundesregierung Willkür vor, das Parlament in seiner Kontrollfunktion blockiert zu haben und somit nicht zur Aufklärung vieler Fragen in dem Fall beigetragen zu haben. Gibt es dazu vonseiten des Kanzleramtes oder BMI eine Stellungnahme?

SRS’IN DEMMER: Der Untersuchungsausschuss hat sich umfangreich mit dem Anschlagsgeschehen auf dem Breitscheidplatz auseinandergesetzt. Die Bundesregierung hat die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses stets umfangreich unterstützt. Der Abschlussbericht des Ausschusses ist noch nicht veröffentlicht. Aus Respekt vor der Arbeit des Ausschusses, der ja Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag ist, äußert sich die Bundesregierung hierzu nicht.

VORS. WOLF: Auch wenn sich der Vorwurf explizit an die Bundesregierung richtet?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt, der Abschlussbericht ist noch nicht erschienen. Aus Respekt vor dem Verfassungsorgan Deutscher Bundestag, zu dem dieser Ausschuss gehört, kann ich das jetzt hier nicht kommentieren.

DR. LAMMERT: Für das BMI kann ich das nur unterstreichen. Wir unterstützen nach Kräften und bestmöglich die Arbeit des Untersuchungsausschusses. Darüber hinaus ist der Abschlussbericht abzuwarten.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, Sie haben gerade gesagt, dass Sie den UA „umfangreich unterstützt“ hätten, das BMI hat „nach Kräften unterstützt“ gesagt. Das hört sich nicht nach voller Transparenz an. Das würden Sie also auch einräumen? Das ist ja genau die Kritik.

SRS’IN DEMMER: Ich würde Ihre Interpretation unserer Formulierungen so nicht teilen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dann würden Sie es ja anders formulieren, wenn Sie da voller Transparenz voll mitgearbeitet hätten.

SRS’IN DEMMER: Wir haben da voll mitgearbeitet. Das ist jetzt allerdings nicht die Wortwahl, die wir normalerweise wählen. „Voll mitarbeiten“ würden wir hier so nicht formulieren. Aber wenn Sie das besser verstehen, dann sage ich das jetzt so.

FRAGE PUGLIESE: Eine Frage an das BMG. Der Virologe Klaus Überla, der STIKO-Mitglied ist, hat in der Talkshow „Markus Lanz“ gesagt, dass die Impfungen für Kinder nicht ausreichend genug getestet worden seien, um aussagekräftig zu sein, was eventuelle langfristige Nebenwirkungen für Kinder angeht. Stimmt das oder stimmt das nicht?

KAUTZ: Ich kenne diese Aussage nicht. Ich habe „Markus Lanz“ nicht gesehen. Das werde ich jetzt hier nicht kommentieren.

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