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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 14. Juni 2021

Themen: Empfang des französischen Staatspräsidenten, COVID-19-Pandemie, Anhörungsschreiben des Bundesamts für Justiz an das Unternehmen Telegram, Raketenangriff auf ein Krankenhaus im Norden Syriens, Olympische Spiele in Tokio, Gemeinsames Europäisches Asylsystem, Regierungsbildung in Israel, iranische Atomgespräche, Presse- und Meinungsfreiheit, Äußerungen zum Hitler-Stalin-Pakt im Deutschen Bundestag

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
14:00 Telegram
– können Sie uns erklären, wie lange Telegram Zeit hat, auf Ihre Anfrage zu reagieren? (ab 17:32)

22:42 Olympia in Tokio
– sind wirklich alle Sportler und Sportlerinnen, die jetzt von Deutschland aus nach Tokio fliegen, geimpft? Wissen Sie das, oder war das eine Bitte an die Sportler und Sportlerinnen? (ab 24:40)
– Wie geht es Herrn Seehofer, also dem Sportminister?

28:32 Israels neue Regierung
– Es geht um die neue israelische Regierung. Frau Fietz, hat die Kanzlerin Naftali Bennett schon gratuliert? Wie bewertet das Auswärtige Amt denn die neue Regierung?
– Der Herr Bennett gilt ja in Israel als sogenannter Ultranationalist; wir würden „rechtsradikal“ sagen. Er lehnt ja einen palästinensischen Staat kategorisch ab. Bleibt es für die Bundesregierung und die Europäische Union bei der präferierten Zweistaatenlösung, oder würden Sie jetzt auch sagen, dass das unmöglich ist?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 14. Juni 2021:

VORS. WOLF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN FIETZ: Guten Tag auch von meiner Seite! Ich habe Ihnen einen Termin anzukündigen. Die Bundeskanzlerin wird nächsten Freitag, am 18. Juni, um 18.30 Uhr den französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron im Bundeskanzleramt zu einem Abendessen empfangen. Es ist das erste Mal in diesem Jahr, dass die Bundeskanzlerin einen auswärtigen Gast in Berlin empfängt, und damit natürlich auch etwas Besonderes.

Im Mittelpunkt der Gespräche werden europapolitische Themen stehen. Insbesondere wird es um die Abstimmung zwischen Deutschland und Frankreich vor dem Europäischen Rat am 24. und 25. Juni in Brüssel gehen.

Vor dem Gespräch sind Pressestatements vorgesehen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Fietz, auf dem G7-Gipfel hat man relativ deutliche Worte gegenüber China gefunden. Dient die Absprache zwischen Macron und Merkel auch dazu, noch etwas weiter durchzudeklinieren, was das für die westliche Politik gegenüber China heißt?

SRS’IN FIETZ: Grundsätzlich kann ich diesen Gesprächen natürlich nicht vorgreifen. An diesem Abend wird es tatsächlich um europapolitische Themen gehen. Welche Themen am Ende tatsächlich zur Sprache kommen werden, das kann ich Ihnen heute nicht sagen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE (zur COVID-19-Pandemie): Einige Staats- und Regierungschefs haben sich ja noch einmal explizit der Forderung angeschlossen, dass China darüber aufklären solle, woher das Coronavirus komme. Steht auch die Bundeskanzlerin, die sich auf dem G7-Gipfel dazu nicht geäußert hat, hinter dieser Forderung?

SRS’IN FIETZ: Auf dem G7-Gipfel ist allgemein besprochen worden, dass man die Ursachen der Pandemie aufklären muss. Das ist schon im Interesse der Staatengemeinschaft mit Blick darauf, dass künftige Pandemien natürlich vermieden werden sollen. Insofern begrüßt die Bundesregierung dies grundsätzlich.

FRAGE JESSEN: Herr Macron hat sich noch einmal recht deutlich dazu positioniert, dass es sinnvoll wäre, Impfstoffe auch anderen Regionen der Welt zur Verfügung zu stellen, über eine Lizenzfreigabe oder anders. Die Bundesregierung hat das bislang abgelehnt. Erwägen Sie im Rahmen der anstehenden Gespräche Erleichterungen für eine Impfstoffproduktion in anderen Regionen?

SRS’IN FIETZ: Die Bundesregierung hat sich immer dafür eingesetzt, dass andere Regionen der Welt auch Impfstoff produzieren können. Sie hat auch immer begrüßt, dass Unternehmen dafür Lizenzabsprachen treffen. Das wird die Bundesregierung auch weiterhin tun. Sie wird weiterhin eine globale Impfstoffproduktion fördern, und zwar im Wesentlichen über die Koordination durch COVAX und durch die Zusammenarbeit mit der Industrie über freiwillige Lizenzen und Technologietransfer auch mit den Entwicklungsländern. Das hilft in der aktuellen Pandemie und auch darüber hinaus.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Initiative von Herrn Macron war so zu verstehen, dass es über COVAX hinaus Möglichkeiten geben sollte, unter Umständen auch die, es anderen zu erleichtern, Lizenzen zu nutzen, wenn es keine freiwillige Lizenzfreigabe beim Rechteinhaber gibt. Das war der Punkt, auf den ich abzielte.

Denkt die Bundesregierung nach wie vor nicht in diese Richtung?

SRS’IN FIETZ: Wie ich schon sagte, geht es neben der Koordination über COVAX auch um die Zusammenarbeit mit der Industrie über freiwillige Lizenzen und Technologietransfer.

FRAGE REITSCHUSTER: Eine Frage zum G7-Gipfel: Auf den offiziellen Fotos ist zu sehen, dass die Coronaregeln strikt eingehalten werden, Stichwort „Abstand“. Im Internet kursieren aber viele Fotos, auf denen man ein trautes Beisammensein und Umarmungen sieht, auch Herrn Seibert ohne Maske im engen Getümmel.

Wie kam das zustande? Haben Sie nicht Angst, dass dadurch die Vorbildfunktion nicht gewährleistet ist?

SRS’IN FIETZ: Wir wissen, dass bei dem G7-Gipfel ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet worden ist und dass es Tests und Impfungen für die Erwachsenen gab, die natürlich schon in den Heimatländern vorgenommen wurden. Von daher sehen wir dafür keine Gefahr.

Wenn Sie heute nach draußen schauen, dann werden Sie auch hierzulande viele Menschen finden, die in der Außengastronomie eng beieinandersitzen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Wenn das vom Hygienekonzept her so sicher war, warum hat man dann auf den offiziellen Fotos die riesigen Abstände? Warum wurde da der Eindruck erweckt, dass man riesige Abstände habe, wenn das, wie Sie sagten, gar nicht nötig war, weil ja alles getestet war?

SRS’IN FIETZ: Über die Choreografie des offiziellen Abschlussfotos müssten Sie eventuell bei der britischen Regierung nachfragen.

FRAGE POKRAKA: Ich will die Debatte über die Maskenpflicht aufgreifen und mit einer Lernfrage beginnen. Herr Kautz, können die Länder eigentlich in Eigenregie sagen: „Wir schränken die Maskenpflicht angesichts sinkender Inzidenzen sehr weitgehend ein, bis hin auch zur Abschaffung“, oder ist dazu noch eine Veränderung der Verordnung seitens des Bundes nötig?

KAUTZ: Das können die Länder in Abstimmung schon tun. Der Minister hat am Wochenende ja gesagt, dass man das am besten in einem gestuften Verfahren tut, dass man am besten damit beginnt, dass man die Maskenpflicht außen aufhebt, und dann je nach Inzidenz und regionaler Besonderheit eventuell auch innen, aber eben vorsichtig.

ZUSATZFRAGE POKRAKA: Wie wichtig ist es denn aus Ihrer Sicht, dass man da bundesweit ein halbwegs einheitliches Vorgehen hat, also zumindest nach einheitlichen Kriterien vorgeht? Wird sich der Minister in dieser Hinsicht mit den Ländern abstimmen?

KAUTZ: Eine Nachvollziehbarkeit und eine Einheitlichkeit, was Regularien betrifft, haben wir immer begrüßt, und würden wir natürlich auch in diesem Fall begrüßen. Das wird aber wahrscheinlich über den Kreis der Ministerpräsidentenkonferenz gehen, würde ich denken.

SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich zu diesem Thema bitte noch einmal ganz grundsätzlich sagen, dass wir natürlich froh sind, dass die Inzidenzen heruntergehen, und dass natürlich die Maßnahmen, die in der Vergangenheit ergriffen worden sind, peu à peu aufgehoben werden müssen. Trotzdem mahnen wir aber zur Vorsicht, nicht zu schnell zu lockern. Das gilt auch für die Maskenpflicht vor allen Dingen in Innenräumen. Wir haben alle mehr davon, wenn wir uns noch ein wenig disziplinieren und vorsichtig sind; denn wir müssen immer im Blick behalten, dass es Mutationen des Virus gibt, die gefährlich werden können.

FRAGE MEIER: An das BMG: Könnte diese Aufhebung der Maskenpflicht ab sofort gelten oder erst ab einem späteren Zeitpunkt?

Wenn von einer Aufhebung der Maskenpflicht draußen die Rede ist: Gilt das auch für Open-Air-Veranstaltungen wie beispielsweise Demonstrationen und Konzerte?

KAUTZ: Der Minister hat gesagt: Bei den fallenden Inzidenzen sollten wir gestuft vorgehen. In einem ersten Schritt kann die Maskenpflicht draußen grundsätzlich entfallen. Das bezieht sich auf den aktuellen Zustand. In der Tat müssen für Konzerte oder Zusammenkünfte allerdings Hygienekonzepte gelten. Diese werden regional festgesetzt.

FRAGE HUESMANN: Gibt es konkrete Vorstellungen, wie so ein Stufenmodell aussehen kann? An was für einer Stelle würden da zum Beispiel die Schulen stehen?

KAUTZ: Sie wissen, dass das wiederum Ländersache ist. Das ist eine generelle Einschätzung, die der Minister jetzt gegeben hat. Das müssten im Zweifel die Länder entscheiden.

ZUSATZFRAGE HUESMANN: Ab welcher Inzidenz sind denn nach Ansicht des Ministers Lockerungen in Innenräumen möglich?

KAUTZ: Das würde ich jetzt nicht an einem Inzidenzwert festmachen, sondern allgemein von der Situation abhängig machen.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Kautz, Sie haben jetzt die Äußerungen des Ministers zitiert. Vor einigen Wochen oder Monaten gab es diesen offenen Brief von Aerosolexperten, die sagten, im Freien sei es ungefährlich. Verstehe ich die jetzige Position des Ministers dahingehend, dass sich das Ministerium dieser Einschätzung von Aerosolexperten annähert oder sich die zu eigen gemacht hat?

KAUTZ: Nein, das sehen Sie falsch, Herr Reitschuster. Es geht immer um die Kombination aus Situation und Maßnahme. Die Situation ist, dass es niedrige Inzidenzwerte gibt. Es gibt immer noch eine Ansteckungsgefahr im Freien, auch wenn sie geringer ist als im Innenraum. Das müssen Sie aber natürlich von den Inzidenzwerten abhängig machen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Also sehe ich es richtig, dass Sie sich diese Auffassung, dass es keine Übertragungsgefahr gibt, nicht zu eigen machen? Auf welche Grundlage beziehen Sie sich dabei?

KAUTZ: Ich habe, glaube ich, gerade darauf geantwortet, Herr Reitschuster.

FRAGE SCHMIDT: Mich würde dann aber trotzdem interessieren, ob Sie das noch konkreter machen können. Wenn der Minister sagt, dass man auch draußen wieder anfangen könne: Wann fängt man an? Sie haben von der allgemeinen Lage gesprochen das ist ja doch sehr allgemein.

KAUTZ: Ich habe gerade gesagt, dass es auf den jetzigen, aktuellen Zeitpunkt bezogen war.

ZUSATZFRAGE SCHMIDT: Zum jetzigen Zeitpunkt könnte man draußen auf Masken verzichten?

KAUTZ: Exakt.

FRAGE POKRAKA: An Herr Kautz und an das BMJV: Inwiefern rechnen Sie damit oder befürchten Sie, dass die Frage der Maskenpflicht möglicherweise von den Gerichten entschieden wird, wenn das nicht schnell genug die Politik tut?

KAUTZ: Ich sehe keinen Grund, warum das jetzt von Gerichten entschieden werden sollte, wenn es in einigen Ländern und einigen Regionen schon jetzt so ist, dass abhängig vom Inzidenzwert auf die Maskenpflicht verzichtet wird.

BÖNNIGHAUSEN: Ich glaube, dem, was der Kollege schon gesagt hat, kann ich nichts hinzufügen.

FRAGE REESE: Können Sie Medienberichte bestätigen, dass Ihr Ministerium den Messengerdienst Telegram zur rechtlichen Verantwortung ziehen möchte? Falls ja: Können Sie bitte die Vorwürfe gegen Telegram ausführen und sagen, welche rechtlichen Maßnahmen möglich sind oder in Erwägung gezogen werden?

BÖNNIGHAUSEN: Ja, das kann ich gerne machen. Es ist zutreffend, dass das Bundesamt für Justiz im Wege internationaler Rechtshilfe zwei Anhörungsschreiben an das Unternehmen Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten gesandt hat. Das Bundesamt für Justiz führt zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram wegen des Fehlens eines vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorgeschriebenen leicht erkennbaren und unmittelbar erreichbaren Meldewegs für strafbare Inhalte auf Telegram sowie wegen der Nichtbenennung eines Zustellungsbevollmächtigten für Ersuchen von Gerichten in Deutschland. Das Unternehmen hat nun Gelegenheit Stellung zu nehmen. Darüber hinaus kann ich Ihnen wie gewohnt zu Details einzelner Verfahren nichts sagen.

FRAGE REITSCHUSTER: An Herrn Alter und an Frau Bönnighausen: Genau zu diesem Thema gibt es in Russland sogar von den oppositionellen Medien schon spöttische Berichte. Die sagen: Die Putin-Regierung hat sich die Zähne an Instagram ausgebissen, die konnten das nicht durchsetzen. Wie will die Bundesregierung da etwas durchsetzen?

ALTER: Ich glaube, zunächst einmal sollte man das, was bereits in Gang gesetzt ist, abwarten. Wir haben ja, wie Sie gerade gehört haben, noch keine Rückäußerung erhalten. Die Bundesregierung auch das Bundesinnenministerium hat ein großes Interesse daran, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit Leben gefüllt werden kann. Das Gesetz ist ja überhaupt erst mit einem bestimmten Zweck entstanden. Es geht darum, stärker gegen strafbare Inhalte im Netz vorzugehen, und das unterstützen wir.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie haben jetzt aber nicht die Frage beantwortet. Die Frage war: Wie wollen Sie das technisch umsetzen, wenn Telegram sich nicht daran hält, wie wollen Sie technisch dagegen vorgehen? Haben Sie die Möglichkeiten überhaupt?

ALTER: Die Kollegin hat es ja gerade gesagt: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht bestimmte Vorkehrungen vor, die geschaffen werden müssen, damit die Behörden auch mit den Netzwerkbetreibern und mit den Anbietern gut zusammenarbeiten können. Im Moment besteht ganz offenbar zumindest noch die Chance, dass diese Voraussetzungen geschaffen werden. Deswegen ist es zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich noch zu früh, um über eventuelle Folgemaßnahmen zu spekulieren.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte ganz gerne von Frau Bönnighausen gewusst, ob Telegram eigentlich der einzige Messengerdienst ist, bei dem es diese Probleme gibt oder ob Sie ähnliche Schreiben auch an andere gesandt haben.

BÖNNIGHAUSEN: Das kann ich Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt tatsächlich nicht sagen. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Alter, Sie sind wieder ausgewichen. Wenn der Staat etwas durchsetzen will, muss er ja eine Möglichkeit haben. Noch einmal konkret die Frage: Was haben Sie für technische Möglichkeiten, einen Messengerdienst in Dubai, Sankt Petersburg oder Moskau zu sperren, wenn er sich nicht an Ihre Vorgaben hält? Danke.

ALTER: Und ich wiederhole meine Antwort: Die erste Maßnahme, die in einer guten Zusammenarbeit zwischen Behörden und Wirtschaft in Angriff genommen wird, sind einfach Kommunikationswege, nämlich Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Dienst in der Hoffnung, dass man einen guten Kompromiss für beide Seiten finden wird.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Aber Sie können keinen konkreten technischen Weg nennen?

ALTER: Ich möchte das an dieser Stelle auch gar nicht tun, weil wir an diesem Punkt überhaupt noch nicht sind.

FRAGE JUNG: Da muss man sich ja nur Gesetze durchlesen.

Frau Bönnighausen, können Sie uns erklären, wie lange Telegram Zeit hat, auf Ihre Anfrage zu reagieren?

BÖNNIGHAUSEN: Das müsste ich gegebenenfalls auch nachreichen, wenn mir diese Information vorliegt.

FRAGE SCHUETZE (zur COVID-19-Pandemie): Eine Frage an BMG und BMI: Dürfen amerikanische Touristen wieder einreisen, da die USA nicht mehr auf der RKI-Risikoliste stehen?

KAUTZ: Das durften sie auch vorher, nur mit den entsprechenden Auflagen.

VORS. WOLF: Gelten diese Auflagen in gleicher Form weiterhin?

KAUTZ: Das hängt von der Einschätzung der USA als Risikogebiet ab. Diese passen wir regelmäßig jede Woche an.

FRAGE DR. RINKE: Herr Kautz, es geht um Impfstoffe, und zwar in dem Fall um AstraZeneca. Es gibt Berichte der Zeitung „La Stampa“ aus Italien, dass dort ein EMA-Mitglied rät, AstraZeneca nicht mehr für über 60-Jährige zu verimpfen, weil es Risiken und Alternativen gebe. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob sich das Bundesgesundheitsministerium damit schon beschäftigt hat.

KAUTZ: Herr Rinke, ich hatte Ihnen schon schriftlich mitgeteilt, dass wir eine Meldung von „La Stampa“ nicht kommentieren können.

ZUSATZ DR. RINKE: Genau. Aber da wir heute Montag haben, dachte ich, dass Sie vielleicht noch einige Informationen bekommen haben.

KAUTZ: Nein.

FRAGE JESSEN: Herr Kautz, zu den Berichten über eine Impfaktion für Mitarbeiter eines sardischen Ferienzentrums auf dem Airport München. Einer der Ärzte hat zunächst behauptet, das sei auf Anweisung oder Einleitung des Bundesgesundheitsministeriums erfolgt. Das haben Sie zurückgewiesen und als falsch dementiert. Dennoch ist das eine rätselhafte Sache. Verfolgen Sie aus eigenem Antrieb mit eigenen Mitteln weiter, wie diese Aktion zustande gekommen ist, vor allem auch im Hinblick auf die Herkunft der verimpften Impfstoffe? Denn die Empfänger waren offensichtlich gar nicht berechtigt, diese Impfstoffe zu erhalten.

KAUTZ: Herr Jessen, das ist Aufgabe der regionalen Behörden. Wenn die Medienberichte stimmen und wir haben diese Geschichte aus Medien gehört , dann ist das, was da passiert ist, in der Tat nicht legal. Denn geimpft werden können nur Menschen, die in Deutschland wohnhaft sind oder ihren Arbeitsmittelpunkt in Deutschland haben.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das hatte ich Ihrer Stellungnahme auch entnommen. Bedeutet das, dass Sie nicht aus eigenem Antrieb mit eigenen Mitteln und eigenen Kontakten weiterhin verfolgen, was sich da tatsächlich abgespielt hat?

KAUTZ: Dann würden wir ja einer Staatsanwaltschaft auf regionaler Ebene Konkurrenz machen. Das ist nicht Aufgabe des BMG.

FRAGE REITSCHUSTER: Noch einmal eine Verständnisfrage an Herrn Kautz zu dem ganzen Maskenthema. Wenn diese Masken nicht den Spezifikationen entsprochen haben, hat man dann versucht, sie bei den jeweiligen Herstellern zu reklamieren? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Danke.

KAUTZ: Wer sollte sie reklamiert haben?

ZUSATZ REITSCHUSTER: Sie als der Besteller.

KAUTZ: Nein. Nach unseren Vorstellungen sind die Masken brauchbar und vor allen Dingen für die Pandemie geeignet.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Als das Arbeitsministerium sagte, dass sie nicht passen, haben Sie nicht versucht, den Schaden zu minimieren, indem man sie reklamiert hat?

KAUTZ: Ich glaube, Herr Reitschuster, dass Sie in der vergangenen Woche nicht hier waren. Wir haben 230 Millionen Masken dieses Typs ausgeliefert.

FRAGE BASAY: Eine Frage an das Außenministerium. Wie bewertet die Bundesregierung den Angriff auf ein Krankenhaus im syrischen Afrin durch die Terrororganisation YPG/PKK, bei dem viele Menschen gestorben sind?

SASSE: Die Meldung ist mir nicht bekannt. Ich müsste nachforschen und Ihnen die Antwort nachreichen.

FRAGE SCHRÖDER: Ich möchte eine Frage zu den Olympischen Spielen stellen. Nach Angaben des japanischen Außenministeriums hat Premierminister Suga beim G7-Gipfel viele bilaterale Gespräche geführt, wo er viel Unterstützung von anderen Regierungschefs erfahren hat. Nur von der deutschen Seite gab es dazu keine Angaben. Wie steht die Bundeskanzlerin zu der Durchführung der Olympischen Spiele?

Gibt es eventuell Pläne, dass jemand vonseiten der Bundesregierung anreisen wird?

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen zu diesen konkreten Gesprächen in Cornwall nichts sagen. Ich weiß nicht, ob das BMI noch Informationen zu dem Thema Olympische Spiele hat.

ALTER: Wir können auch zu dem, was in den vergangenen Tagen stattgefunden hat, keine detaillierten Informationen geben.

Ganz grundsätzlich wissen Sie ja, dass es dem Sportministerium wichtig war, dass die deutschen Athleten und Athletinnen an den Olympischen Spielen teilnehmen können. Das ist unter anderem möglich, weil das gesamte Team, also die Sportler und die Begleitpersonen, frühzeitig geimpft wurden, sodass sie einen Impfschutz haben, wenn sie nach Japan fliegen. Vor Ort gibt es ganz restriktive Quarantäneregelungen. Man versucht, wirklich alles zu tun, damit es dort nicht zu einem Infektionsausbruch kommt.

Der Bundesinnenminister hat vor diesem Hintergrund entschieden, dass er nicht zu den Spielen anreisen wird, was ja sonst üblich ist, weil es einfach mit den Regelungen vor Ort ein vermeidbares Risiko wäre, was nicht unbedingt notwendig ist.

ZUSATZFRAGE SCHRÖDER: Sonst fährt auch kein Regierungsmitglied nach Japan, auch die Bundeskanzlerin nicht?

SRS’IN FIETZ: Sie wissen ja, dass wir Termine der Bundeskanzlerin in der Woche davor bekannt geben. Deshalb kann ich Ihnen dazu jetzt keine Angaben machen.

FRAGE JUNG: Herr Alter, sind wirklich alle Sportler und Sportlerinnen, die jetzt von Deutschland aus nach Tokio fliegen, geimpft? Wissen Sie das, oder war das eine Bitte an die Sportler und Sportlerinnen?

Wie geht es Herrn Seehofer, also dem Sportminister?

ALTER: Zur ersten Frage: Wir haben jetzt nicht von jedem einzelnen Athleten eine Bestätigung des jeweils impfenden Arztes, dass eine Impfung oder zwei Impfungen erfolgt sind. Es ist mit den Ansprechpartnern im Sport besprochen worden, dass die Athleten und auch das gesamte akkreditierte Team so frühzeitig einen Impfschutz erhalten, dass dort bei der Anreise ein Impfschutz besteht, der nicht zu einem Infektionsrisiko für die Sportler selbst und auch nicht für andere führt. Wir gehen davon aus, dass das umgesetzt wird.

Ich kann mir auch gut vorstellen, ohne das jetzt sicher zu wissen, dass auch die japanische Seite bei der Einreise entsprechende Überprüfungen vornehmen wird und dass das gewährleistet ist. Wir haben jedenfalls Kenntnis davon, dass die dortige Regierung sehr genaue Regelungen erlassen hat und die Einhaltung sicherlich auch überprüfen wird.

Zum Zweiten: Der Bundesinnenminister ist seit der vergangenen Woche wieder in Berlin in seinem Büro. Die Quarantäne endete nach vierwöchiger häuslicher Isolation. Er hat nach Angaben seines Arztes die Infektion überstanden, und ihm geht es gut.

FRAGE: Ich hätte eine Frage an Herrn Alter zur Migration. Verschiedene CDU-Abgeordnete haben sich für das kontroverse Dublin-Abkommen ausgesprochen. Sie wollen das Dublin-Abkommen so umsetzen, wie es im Moment ist. Teilt die Bundesregierung diese Position, oder wirbt sie für eine Reform?

ALTER: Die Bundesregierung hat sich schon in ihrer Ratspräsidentschaft auf der Basis des Rechtsaktes der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem reformiert wird. Der Grundgedanke, der im Bereich der Lastenverteilung zugrunde lag, war der, dass Schutzersuchen bereits an der Außengrenze geprüft werden und nur diejenigen innerhalb der EU verteilt werden, bei denen auch eine realistische Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie einen Schutzanspruch haben. Das heißt also, die Überlegung war die, dass Fälle, die ganz offensichtlich unbegründet sind das kennt ja auch unser nationales Recht , für eine Verteilung innerhalb Europas nicht mehr infrage kommen. Das ist die Ausgangslage.

Darüber wird innerhalb der Europäischen Union nach wie vor diskutiert. Das ist ein Ansatz, der von der aktuellen Dublin-Verordnung abweicht. Die aktuelle Dublin-Verordnung, die geltendes Recht ist, sieht eine andere Zuständigkeitsverteilung vor. Im Moment gibt es gar keine Alternative als die, das geltende Recht anzuwenden.

ZUSATZFRAGE: Können Sie bestätigen, dass die Migranten, die aus Italien kommen, von Deutschland abgeschoben werden?

ALTER: Das Dublin-Verfahren sieht vor, dass bei Schutzsuchenden, die in Deutschland ankommen und bei denen die Zuständigkeit eines anderen Staates festgestellt wird, dann im Rahmen des Dublin-Verfahrens auch Überstellungen in den jeweils zuständigen Staat stattfinden sollen.

ZUSATZFRAGE (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

ALTER: Ich habe jetzt keine Kenntnis von Einzelfällen. Aber das ist das Prinzip, und mir wäre nicht bekannt, dass wir dieses Prinzip aufgegeben hätten.

FRAGE JUNG: Es geht um die neue israelische Regierung. Frau Fietz, hat die Kanzlerin Naftali Bennett schon gratuliert? Wie bewertet das Auswärtige Amt denn die neue Regierung?

SRS’IN FIETZ: Die Bundeskanzlerin hat Premierminister Bennett bereits gestern Abend zur Bildung der neuen Regierung sowie zu seiner Vereidigung als neuer Premierminister Israels gratuliert. In diesem Zusammenhang möchten wir auch dem neuen Vizepremierminister Lapid zu seinem neuen Amt gratulieren. Er hatte maßgeblich Anteil am Zustandekommen der jetzigen Regierungskoalition.

In ihrem Glückwunsch an Premierminister Bennett betonte die Bundeskanzlerin, dass sich Deutschland weiterhin mit aller Kraft für die Sicherheit Israels und für den Frieden im Nahen Osten einsetzen werde. Deutschland und Israel verbinde eine einzigartige Freundschaft. Die Bundesregierung wird mit einer neuen israelischen Regierung eng, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

SASSE: Ergänzend kann ich dazu für das Auswärtige Amt sagen, dass sich auch Außenminister Maas bereits gestern Abend zur Regierungsbildung in Israel via Twitter geäußert hat, der neuen Regierung gratuliert hat und deutlich gemacht hat, dass wir uns auf die Zusammenarbeit freuen und dass Deutschland an der Seite Israels steht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Herr Bennett gilt ja in Israel als sogenannter Ultranationalist; wir würden „rechtsradikal“ sagen. Er lehnt ja einen palästinensischen Staat kategorisch ab. Bleibt es für die Bundesregierung und die Europäische Union bei der präferierten Zweistaatenlösung, oder würden Sie jetzt auch sagen, dass das unmöglich ist?

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen nur einmal ganz grundsätzlich sagen: Es muss weiter an einem substanziellen politischen Dialog beider Konfliktparteien gearbeitet werden. Nur eine politische Lösung in Form einer zwischen beiden Seiten verhandelten Zweistaatenlösung kann zu dauerhaftem Frieden und Stabilität führen. Klar ist: Der Friedensprozess erfordert Geduld und Ausdauer. Jetzt kommt es darauf an, diesen Prozess wieder anzustoßen.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Fietz, jetzt ist hier in der Bundespressekonferenz gerade gesagt worden, dass Herr Ministerpräsident Bennett rechtsradikal sei. Sie haben nicht widersprochen. Teilen Sie diese Auffassung?

SRS’IN FIETZ: Ich teile diese Auffassung nicht. Ich bewerte das hier nicht, sondern ich habe die Frage beantwortet, wie die Bundesregierung zur Zweistaatenlösung steht.

FRAGE JESSEN: Herr Bennett gilt, glaube ich, als politischer Vertreter der Siedler, die sich ja einer Zweistaatenlösung und der Räumung der illegal besetzten Siedlungen, soweit sie illegal besetzt sind, widersetzen. Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung? Ist Herr Bennett für Sie politischer Vertreter der Siedlerpositionen?

SRS’IN FIETZ: Ich werde hier keine Bewertung eines ausländischen Politikers abgeben.

FRAGE DR. RINKE: Eine Frage an das Auswärtige Amt: Es geht um das Thema Iran. Da haben die Atomgespräche wieder begonnen. Ich hätte ganz gern gewusst, ob Sie nach den ersten neuerlichen Gesprächen eine Bewertung abgeben können. Rechnen Sie damit, dass es zu einem Durchbruch kommen kann oder muss man erst die Wahlen im Iran abwarten?

SASSE: Ja, es ist richtig: Die 6. Runde der Wiener Gespräche wurde am Samstag mit einer sogenannten Sitzung der Joint Commission begonnen. Diese Joint Commission hat auf Ebene der Politischen Direktoren und Vizeaußenminister stattgefunden. Unter den Teilnehmern bestand Einvernehmen, dass noch einige schwierige Themen und Fragen zu verhandeln sind.

Sie kennen sicherlich auch das Zitat des Außenministers vom Wochenende. Er hat sich zum Beginn der 6. Runde wie folgt geäußert:

„Wir setzen alles daran, dass diese Runde die letzte Verhandlungsrunde wird. Aber eine Garantie gibt es nicht. Denn auf der Zielgeraden liegen die schwersten Brocken und die sensitivsten Themen. Wir sind trotz der nur indirekten Gespräche zwischen den USA und Iran schon ein gutes Stück dieses schwierigen Weges gegangen. Das beweist die Ernsthaftigkeit, mit der alle bei der Sache sind. In den kommenden Tagen kommt es aber noch einmal auf eine große Portion Flexibilität und Pragmatismus an von allen Beteiligten. Ein Spiel auf Zeit ist jetzt in niemandes Interesse.“

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich hatte auch gefragt, ob Sie damit rechnen, dass es vor den iranischen Wahlen eine Lösung geben kann, oder rechnen Sie damit, dass erst im Iran gewählt werden muss, bevor sich die Führung in Teheran zu einer Position oder einem Kompromiss durchringen kann?

SASSE: Der 18. Juni ist das Datum für die iranischen Wahlen. Dieses Zieldatum schwebt natürlich über den Gesprächen. Das ist sehr klar.

Wir sehen allerdings bei allen Delegationen eine Bereitschaft und Ernsthaftigkeit, diese noch offenen Fragen anzugehen und auch die komplexen Fragen zu lösen. Wir setzen deswegen als E3 alles daran, zügig Fortschritte mit Blick auf eine Einigung zu erzielen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Was ist denn eine Vereinbarung mit dem Iran wert, wenn sie jetzt schnell abgeschlossen wird, wenn dort danach ein neuer Ministerpräsident oder besser gesagt Präsident im Amt ist?

SASSE: Wir arbeiten mit der jetzigen Situation und versuchen erst einmal, möglichst schnell in dieser aktuellen Verhandlungsrunde zu einem Ergebnis zu gelangen. Über alles Weitere möchten wir an dieser Stelle noch nicht spekulieren.

FRAGE REITSCHUSTER: Eine Frage an Frau Fietz und an Herrn Alter, an das Verfassungsschutzministerium: In Florida hat der Gouverneur ein Anti-Zensur-Gesetz unterzeichnet, das verhindern soll, dass Journalisten und Politiker von den sozialen Medien geblockt werden, zensiert, wie er das nennt.

In Deutschland hat dieses Blocken und Zensieren inzwischen große Ausmaße. Teilweise kann man nicht einmal mehr aus der Bundespressekonferenz berichten. Ich wollte Sie fragen: Was plant die Bundesregierung, um hier die Meinungsfreiheit sicherzustellen bzw. teilweise wiederherzustellen?

SRS’IN FIETZ: Herr Reitschuster, Sie wissen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert genießt. Gleichzeitig können wir keine Einzelfälle bewerten. Wenn es Probleme gibt, dann sind da in erster Linie die Anbieter und die Plattformen anzusprechen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie haben aber mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz in die eine Richtung eingegriffen. Von daher greifen Sie ja in diesen Prozess ein. Warum greifen Sie nicht in die andere Richtung ein, wie Florida das tut, wenn Sie immer sagen, die Meinungs- und Pressefreiheit habe so einen hohen Stellenwert? Denn Sie greifen ja ein.

SRS’IN FIETZ: Ich kann diesen Fall in Florida jetzt nicht bewerten und werde mich dazu jetzt auch nicht äußern.

ALTER: Ich will nur zu dem, was Sie gerade sagten, noch einen Kommentar abgeben: Wir greifen im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in rechtsstaatlicher Weise ein, wenn es um strafbare Inhalte geht. Ansonsten ist die Presse- und Meinungsfreiheit vom staatlichen Einwirken völlig frei.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Dann versuche ich es noch einmal ganz generell: Hält die Bundesregierung es für wichtig, dass Journalisten in den sozialen Medien ungehindert berichten können, unter anderem von der Bundespressekonferenz?

SRS’IN FIETZ: Generell gesagt genießt die Presse- und Meinungsfreiheit bei der Bundesregierung einen hohen Stellenwert.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Gauland hat im Bundestag in der letzten Woche den Hitler-Stalin-Pakt bzw. die Rolle von Stalin in diesem Pakt gerechtfertigt. Das hat in Polen in meinen Augen verständlicherweise Empörung hervorgerufen. Vielleicht könnte das Auswärtige Amt erzählen, welche Rückmeldungen es bekommen hat. Generell wüsste ich gern von der Regierung, wie sie diesen Pakt sieht.

SASSE: Herr Reitschuster, bei Äußerungen aus dem parlamentarischen Raum handhaben wir es wie in der Vergangenheit auch: Das kommentieren wir nicht. Dementsprechend gilt das auch für die Äußerung von Herrn Gauland.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ich habe Sie auch nicht gebeten, das zu kommentieren. Das Auswärtige Amt beobachtet ja zum Beispiel Reaktionen in anderen Ländern. Die konkrete Frage war, wie die Reaktion in Polen war.

SASSE: Falls wir darauf eine Reaktion erhalten haben, würde ich sie an dieser Stelle nachliefern.

BÖNNIGHAUSEN: Ich habe noch eine Nachreichung zu den Nachfragen von Herrn Rinke und von Herrn Jung:

Herr Rinke wollte wissen, ob es auch andere betrifft: Es ist so, dass andere Anbieter für die Justiz- und die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich erreichbar sind. Bei Telegram ist das nach bisheriger Erfahrung nicht der Fall.

Zu der Frage von Herrn Jung: Da kann ich Ihnen leider keine konkrete Frist nennen, da das ein konkretes Verfahren ist und wir uns dazu nicht äußern können.

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