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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 23. Juni 2021

Themen: Kabinettssitzung (Bundeshaushalt 2022 und Finanzplan bis 2025, Sofortprogramm 2022 zum Klimaschutz), mögliche Gesetzesänderung zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes, COVID-19-Pandemie, Gerichts-verfahren gegen Sergej Tichanowski in Minsk, Medienberichte über den angeblichen Beschuss eines britischen Kriegsschiffs durch ein russisches Kriegsschiff im Schwarzen Meer, 80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion, 30. Jahrestag der Unabhängigkeit der Ukraine, FCAS, Abzug deutscher Soldaten aus Afghanistan, ungarisches Gesetz zum Verbot von LGBTQI-Inhalten, Pressefreiheit in Hongkong

Themen/Naive Fragen zu:
– Klimaschutz
– Antidiskrimierung
– Bundeswehr-Aufrüstung
– Regenbogenflagge

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 23. Juni 2021:

VORS. BUSCHOW eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Einen schönen guten Tag! Ich kann Ihnen etwas über die heutige Kabinettssitzung berichten, in deren Mittelpunkt der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 und der Finanzplan bis 2025 standen. Wie es zu diesem Anlass üblich ist, waren auch der Präsident und die Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank heute im Kabinett, um ihren Blick auf Konjunktur und Finanzpolitik darzulegen.

Da der Finanzminister schon ausführlich darüber berichtet hat, Sie aber ein neues Publikum sind, mache ich es sehr kurz.

Es ist erfreulich, dass die erheblichen Anstrengungen zur Bewältigung der Pandemie Erfolge zeigen, auch wenn sie noch nicht vorbei ist. Der wirtschaftliche Gesamtausblick ist positiver als zuletzt im März, als der Eckwertebeschluss anstand.

Es bleibt das oberste Ziel der Bundesregierung, den Auswirkungen der Coronapandemie entschlossen und zielgerichtet entgegenzutreten. Dafür ist es wichtig, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu stärken. Wir setzen den wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie weiterhin Neuinvestitionen auf einem ganz hohen Niveau entgegen. Dafür planen wir im kommenden Jahr knapp 52 Milliarden Euro und anschließend jährlich etwa 51 Milliarden Euro ein. Gleichzeitig wollen wir auch 2022 die Sozialversicherungsbeiträge stabil halten.

Im Haushaltsjahr 2022 wird es weiterhin erforderlich sein, dass der Bund zusätzliche Schulden aufnimmt, und zwar in Höhe von 99,7 Milliarden Euro. Das ist eine Überschreitung der regulär zulässigen Neuverschuldung. Sie muss erneut durch einen Beschluss der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages und einen Tilgungsplan möglich gemacht werden.

Dieser Kurs der Bundesregierung deckt sich mit den Empfehlungen auf der europäischen Ebene, nach denen die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes 2022 noch ausgesetzt bleiben. Ab 2023 gilt es dann, die Schuldenregel ohne Ausnahmeklausel wieder einzuhalten. Das stellt eine große Herausforderung dar und wird Ausgabendisziplin erfordern.

So viel dazu. Ich denke, der Bundesfinanzminister hat das in aller Ausführlichkeit dargestellt.

Mit dem Entwurf des Bundeshaushalts und des Finanzplans bis 2025 hat die Bundesregierung heute auch das Sofortprogramm 2022 zum Klimaschutz beschlossen. Es geht darum, schon jetzt die Anstrengungen zu verstärken, um die neuen Klimaschutzziele nach dem Klimaschutzgesetz auch zu erreichen. Deutschland soll das wissen Sie schon 2045 klimaneutral werden. Dieses neue Ziel hat die Bundesregierung im geänderten Klimaschutzgesetz verankert, das noch vom Bundestag verabschiedet werden muss.

In den vergangenen zwei Jahren wurden im Rahmen von Klimaschutz- und Konjunkturprogrammen schon mehr als 80 Milliarden Euro für Klimaschutzinvestitionen bereitgestellt. Mit dem Sofortprogramm 2022 sieht die Bundesregierung nun noch zusätzliche 8 Milliarden Euro für den Umbau hin zu einer dekarbonisierten Industrie, für grünen Wasserstoff und grünen Stahl, energetische Gebäudesanierung, klimafreundlichen Verkehr und Klimaschutz in Land- und Forstwirtschaft vor.

In dem Sofortprogramm stehen Maßnahmen im Fokus, die schnell wirksam und hocheffizient sind. Wir wollen dabei der Logik des Klimaschutzprogramms 2030 folgen. Die kurzfristig attraktive finanzielle Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Technologien soll schrittweise von Anreizen und Regeln abgelöst werden. Die Dynamik des Transformationsprozesses soll damit noch zu Beginn dieses Jahrzehnts signifikant erhöht werden.

Das war der Bericht aus dem Kabinett.

FRAGE KREUTZFELDT: Im Klimaschutzplan sind bisher nur die Finanzzusagen drin, die dann vom neuen Parlament erst noch bestätigt werden müssen. Ursprünglich gab es einmal die Vorstellung, dass sehr viel mehr drinstehen würde. Da war unter anderem die Mieter-Vermieter-Regelung beim CO2-Preis geplant. Es gab auch Vorschläge oder Forderungen, eine Solarpflicht, Effizienzsachen usw. darin zu regeln. Manches davon wie zum Beispiel die Einigung für Vermieter und Mieter war innerhalb der Bundesregierung eigentlich schon einmal beschlossen und ist dann von der Unionsfraktion abgelehnt worden. Mich würde interessieren, wie das die beteiligten Ministerien sehen, ob das jetzt ein großes Problem ist, dass das nicht mehr kommt; denn sehr viel Sofortmaßnahmen sind in dem Programm jetzt nicht mehr zu finden. Ich finde es ein bisschen peinlich, dass Sie Ihre Beschlüsse gegenüber der eigenen Fraktion nicht durchbringen können. Das richtet sich vor allem an das Wirtschafts- und an das Innenministerium, die ja für die Bereiche Effizienz zuständig sind.

STS SEIBERT: Ich kann einmal vorangehen. Die beiden Ministerien kommen sicherlich auch dazu.

Zu der Frage Mieter und Vermieter: Die Bundesregierung hatte am 12. Mai beschlossen, die Aufteilung der Kosten des nationalen CO2-Preises zu jeweils 50 Prozent vorzusehen, 50 Prozent Mieter und 50 Prozent Vermieter. Das ist grundsätzlich sachgerecht, weil beide Seiten Einfluss auf den Kohlendioxidausstoß haben, der mit der Wärmeversorgung eines vermieteten Objekts verbunden ist.

Aus der Sicht der Bundesregierung sollte diese geplante 50/50-Regelung befristet gelten, bis man eine Folgeregelung aufgrund einer verbesserten Datengrundlage erarbeiten kann, die dann die individuellen Fälle im Gebäudebereich besser abgrenzt und differenzierter adressiert. Der Kabinettsbeschluss umfasst die hälftige Kostenaufteilung.

Die Fraktionen im Bundestag konnten sich Sie haben es gesagt bisher nicht auf einen konkreten Regelungsvorschlag zur Umsetzung einigen. Dass in diesem Entscheidungsprozess gerade bei strittigen Sachverhalten und auch bei Sachverhalten, die schon lange strittig waren, oft auch inhaltlich noch diskutiert wird und dass die Themen weiterentwickelt werden, das wissen Sie. Das ist das Recht der Parlamente, und das respektieren wir.

ALTER: Ich kann aus der Sicht des Bauministeriums nichts dazu ergänzen. Es ist nichts Ungewöhnliches, dass Ministerien aus ihrer Perspektive heraus Positionen formulieren. Der Bundesinnenminister hat die Auffassung vertreten, dass es aus seiner Sicht richtig wäre, diese Kosten aufzuteilen. Das ist in den Prozess eingeflossen. Jetzt gibt es ein anderes Ergebnis. Das ist nichts Ungewöhnliches und wird von uns mitgetragen.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Die Idee dahinter ist, dass die Vermieter nur dann einen Anreiz haben, die Heizung auszutauschen, wenn Sie auch etwas bezahlen. Wenn es diesen Anreiz jetzt nicht gibt, wie wirkt sich das denn auf die Klimaziele in Ihrem Sektor, also im Gebäudesektor, aus? Können Sie die jetzt trotzdem noch erreichen, oder brauchen Sie jetzt ganz andere Maßnahmen, um den Wegfall dieses Anreizes auszugleichen?

ALTER: Das ist eine Frage, die man jetzt nicht konkret beantworten kann. Wir gehen schon davon aus, dass die Maßnahmen geeignet sind, die Ziele zu erreichen.

Die Aufteilung der Kosten hatte insbesondere zum Ziel, dass beide Seiten, die ihren Beitrag dazu leisten können, einen echten Anreiz haben, was aber nicht bedeutet, dass sich eine Seite für Klimaschutz und Heizkostenersparnis nicht engagiert.

In diesem Diskussionsprozess gab es von der Seite, die das anders gesehen hat, durchaus Argumente, die man sich anhören musste. Insofern entspricht das Ergebnis, das zustande kam, nicht der Position unseres Hauses, die wir von Anfang an vertreten haben. Aber das bedeutet nicht, dass man die Ziele nicht erreichen kann.

EICHLER: Ist es auch nicht so, dass es keine Anreize für Sanierungen gibt, um die Gebäudeeffizienz voranzubringen, ganz im Gegenteil. Ein wichtiger Punkt, der jetzt im Sofortprogramm enthalten ist, ist, dass die Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgestockt werden. Im Rahmen dieses Programms bieten wir ein ganzes Tableau an Maßnahmen an, wie Eigentümer von Gebäuden die Effizienz verbessern können.

FRAGE JUNG: Herr Alter, habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihr Haus sagt, Sie können die Ziele auch ohne die Maßnahme mit der Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter erreichen?

ALTER: Die Ziele können darüber erreicht werden, dass Heizkosten gespart und Maßnahmen ergriffen werden, um den CO2-Ausstoß zu bremsen. Der Bundesinnen- und bauminister hat die Auffassung vertreten: Wenn ein Eigentümer eines Mehrfamilienhauses investieren kann, um die Energiequalität des Hauses zu steigern, dann muss er einen Anreiz haben, dies zu tun. Wenn eine differenzierte Lösung vollzogen worden wäre, bei der derjenige Eigentümer, der investiert hat, weniger Kosten hat im Gegensatz zu demjenigen, der gar nichts tut, dann ist das ein gewisser Anreiz.

Jetzt ist die Situation eine andere. Das heißt aber nicht automatisch, dass man die Ziele nicht erreichen kann. Wir tragen das Ergebnis, das jetzt zustande gekommen ist, mit.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Anreiz kommt jetzt nicht. Sie müssen aber trotzdem die Ziele erreichen. Wie schaffen Sie das ohne diesen Anreiz?

ALTER: Für jeden Eigentümer, der vermietet, ist es zunächst einmal erfreulich, wenn er auf Dauer zufriedene Mieter hat. Mieter sind immer dann zufrieden, wenn sie möglichst wenig Kosten haben. Insofern ist auch da zwischen Vermieter und Mieter immer ein Beziehungsverhältnis gegeben.

FRAGE KREUTZFELDT: Alles, was Sie hier sagen, klingt sehr überzeugend und logisch. Ich verstehe nicht, wieso man diese Argumente nicht nachvollziehen kann. Können Sie verstehen, warum sich Ihre eigenen Fraktionen dieser Logik so widersetzen? Ist das rein wahlkampfgetrieben, damit man das in den Koalitionsverhandlungen noch verhandeln kann, oder spricht tatsächlich irgendein inhaltliches Argument dagegen, von dem Sie wüssten?

ALTER: Es ist jetzt nicht zielführend, den Diskussionsprozess, der jetzt stattgefunden hat, hier noch in seinen Einzelheiten aufzudröseln. Ich habe deutlich gemacht, dass der Bundesbauminister eine Position formuliert hat, von der er überzeugt ist. Jetzt gibt es ein Ergebnis, das anders aussieht. So ist das eben in solchen Entscheidungsprozessen. Da gibt es Kompromisse, und die trägt man dann auch mit.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Vielleicht könnte das Umweltministerium, das ja eigentlich für den Klimaschutz die Hauptverantwortung hat, noch etwas dazu sagen, ob der Wegfall aller dieser Regeln im sogenannten Sofortprogramm ein Problem für das Erreichen der Klimaziele ist, die man morgen beschließen will.

HAUFE: Die Bundesumweltministerin hat sich dazu heute Morgen schon eindeutig geäußert. Aus ihrer Sicht fehlt einiges bei diesem Programm. Sie findet, dass vor allen Dingen die faire Aufteilung der CO2-Preisumlage, wie es hier gerade auch besprochen worden ist, auf jeden Fall hätte beschlossen werden müssen.

Die Ministerin hat eben gerade vor Medien deutlich gemacht, dass es ihrer Ansicht nach fraglich ist, ob man die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreichen kann, wenn man die Vermieter hier einseitig entlastet. Sie hat daran durchaus Zweifel und teilt diese Auffassung nicht so eindeutig.

Letztlich haben wir das Bundesklimaschutzgesetz. Danach wird jedes Jahr eine Bestandsaufnahme gemacht. Wir werden sehen, ob das, was jetzt im Bundestag beschlossen wird, wirkt oder nicht und ob man da noch nachsteuern muss. Das ist auch der große Gewinn, den ich an dieser Stelle herausstellen muss. Wir haben ein Auffangnetz, in das wir notfalls fallen, und ein Sofortprogramm, bei dem wir nachsteuern können. Die Qualität geht uns überhaupt nicht verloren bei aller Diskussion, die wir jetzt wieder erleben.

Für die Bundesumweltministerin ist es umso wichtiger, noch einmal auf den Ausbau der erneuerbaren Energien hinzuweisen. Hier hätte es aus ihrer Sicht ein deutlich beherzteren Ansatz geben müssen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist im Moment das Allerwichtigste, das es voranzutreiben gilt. Wir können die Klimaziele, wir können unser Ziel bis 2030 bei der Treibhausgasminderung nicht erreichen, wenn wir die entsprechenden Ausbaupfade für Wind und Sonne steigern. Das ist das Entscheidendste. Wir können hier und da natürlich auf andere Stromquellen umstellen oder Kraftstoffe aus Strom produzieren. Aber wenn sie nicht aus Erneuerbaren kommen, haben wir keine Treibhausgasminderung. Das ist das Wichtigste an der Stelle.

Deswegen hätte aus der Sicht der Ministerin die Solarpflicht für Neubaudächer kommen müssen. Das ist ein Beispiel dafür, wie wir nun eine Maßnahme, die durchaus funktioniert hätte, wieder verschieben; denn wir werden diese Diskussion in ein paar Jahren wieder führen müssen. Auch angesichts der Meldung, die Sie heute vielleicht aus dem Weltklimabericht bekommen haben, aus dem ja schon zitiert worden ist, nämlich dass sich der Klimawandel immer deutlicher abzeichnet, haben wir eigentlich keine Zeit mehr zu verlieren. Gerade das Signal, doch keine Solardachpflicht einzuführen, ist wieder eine Art des Verschiebens einer offensichtlich geeigneten Maßnahme.

FRAGE JESSEN: Herr Haufe, können Sie zum einen beziffern, wie hoch etwa die Summe ist, die jetzt auf Mieter an Zusatzkosten zukommt, wenn sie die Modernisierung alleine tragen müssen?

Zum anderen: Die Umweltministerin hat im Kabinett vorgetragen, und dann wurde darüber diskutiert. Kann Herr Seibert sagen, wie lange die Diskussion gedauert und wer sich daran beteiligt hat?

HAUFE: Zu dem Punkt der Kosten für Mieter kann ich Ihnen jetzt von dieser Stelle keine genaue Angabe machen. Das werde ich nachreichen.

STS SEIBERT: Weder habe ich die Zeit gestoppt, noch gebe ich hier üblicherweise einzelne Zeithinweise. Das war eine sehr ausführliche Diskussion, an der sich neben der Umweltministerin ich würde jetzt einmal sagen mindestens sieben oder acht Ministerinnen und Minister beteiligt haben.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich darüber beschwert, dass die fest zugesagte Gesetzesänderung zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes in Sachen Rassismus und Rechtsextremismus wieder nicht im Kabinettsausschuss war. Dies sei jetzt die letzte Chance gewesen. Warum ist das nicht passiert?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen zunächst nur über das berichten, was heute Thema des Kabinetts war. Was nicht Thema des Kabinetts war, ist offensichtlich nicht kabinettsreif. Ich müsste mich in diesem Einzelfall erkundigen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das bezog sich auf den Kabinettsausschuss Rechtsextremismus und Rassismus. Dazu hatten Sie uns schon vor ein paar Monaten Ergebnisse präsentiert. Aber sie wurden bisher vom Kabinett nicht beschlossen. Vielleicht kann das BMI etwas dazu sagen; denn irgendwo muss das ja haken. Es geht um die Verlängerung der Frist von zwei auf sechs Monate für Betroffene von Diskriminierung.

ALTER: Ich habe jetzt verschiedene Dinge im Kopf, die aus dem Kabinettsausschuss resultieren. Ich habe auch im Kopf, dass wir an verschiedenen Stellen Gesetzesänderungen geplant hatten. Ich muss aber gestehen, dass mir bei dem, was Sie jetzt konkret ansprechen, im Moment ein bisschen der Bezugspunkt fehlt. Geht es um das Wehrhafte-Demokratie-Gesetz, oder worauf bezieht sich Ihre Frage?

ZUSATZ JUNG: Es geht um die Gesetzesänderung zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes. Die Frist sollte von zwei auf sechs Monate verlängert werden, damit sich Menschen durch die kurze Frist nicht beraubt fühlen, sich zu wehren. Das war eines der Ergebnisse des Kabinettsausschusses in Sachen Rechtsextremismus und Rassismus.

ALTER: Ich versuche, das im Verlaufe dieser Veranstaltung noch aufzuklären, und reiche es gerne nach.

VORS. BUSCHOW: Wenn ein anderes Ministerium helfen könnte, kann es sich gerne melden.

FRAGE JOACHIM: Im schleswig-holsteinischen Reinbek soll eine Produktionsstätte für den Impfstoff von Pfizer/BioNTech in Betrieb gehen. Mich würde interessieren, ob dabei die Taskforce Impfstoffproduktion irgendwie involviert war, ob der Betreiber Fördergelder bekommen hat und ab wann vor Ort wirklich produziert wird.

KAUTZ: Das müssten Sie das Wirtschaftsministerium fragen, weil die Taskforce beim Wirtschaftsministerium angesiedelt ist.

ZUSATZ JOACHIM: Dann die Frage an das Wirtschaftsministerium, bitte.

EICHLER: Zu Details äußern wir uns üblicherweise nicht. Ich müsste schauen, ob ich Ihnen mehr dazu sagen kann.

ZUSATZ JOACHIM: Vor allem, ab wann dort mit der Produktion gerechnet werden kann.

EICHLER: Die Taskforce ist zuständig dafür, die Wertschöpfungsketten für die Impfstoffproduktion in Deutschland zu sichern. Aber zu einzelnen Vorhaben äußern wir uns üblicherweise nicht.

FRAGE ELLERMANN: Ich habe einen Fragenblock zum Thema AstraZeneca. Die erste Frage: Warum hat sich die Bundeskanzlerin nicht mit dem Impfstoff von AstraZeneca zweitimpfen lassen?

STS SEIBERT: Wir haben gestern auf Anfrage bekannt gegeben, dass die Bundeskanzlerin vor einigen Tagen ihre zweite Impfung erhalten hat. Ihre Frage berührt natürlich eine sehr persönliche Angelegenheit jedes einzelnen Bürgers, auch der Bundeskanzlerin. Trotzdem kann ich Folgendes dazu sagen: Mit ihrer Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca konnte die Bundeskanzlerin möglicherweise doch eine Menge Menschen ermutigen, sich auch mit AstraZeneca impfen zu lassen. So kann sie vielleicht auch jetzt Menschen, die nach der Änderung der Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission Sorge vor der sogenannten Kreuzimpfung hatten oder haben, diese Sorge nehmen, indem bei ihr eine Kreuzimpfung erfolgt ist.

VORS. BUSCHOW: Ich würde gerne bei der Regel bleiben, erst einmal eine Frage pro Person stellen zu lassen. Ich setze Sie gerne wieder auf die Redeliste. So handhaben wir das seit einiger Zeit.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe eine Frage an Herrn Kautz. Die Weltgesundheitsorganisation hat vorgestern in einer Stellungnahme gesagt, Kinder sollten vorerst nicht gegen Corona geimpft werden. Dann kam noch ein Update. Darin ist das etwas abgemildert, aber die Kernaussage bleibt gleich. Wie reagiert die Bundesregierung darauf, und will sie sich daran ausrichten?

KAUTZ: Soweit ich das weiß, hat die WHO gesagt: „… it is less urgent to vaccinate them …“ Insofern erübrigt sich Ihre Frage, weil das nämlich genau dem entspricht, wie die Bundesregierung agiert.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Die WHO hat gesagt, dass es noch nicht genügend Belege gibt.

KAUTZ: „… it is less urgent to vaccinate them than older people …“. Das steht da.

STS SEIBERT:

„Children and adolescents tend to have milder disease compared to adults, so unless they are part of a group at higher risk of severe COVID-19, it is less urgent to vaccinate them than older people, those with chronic health conditions and health workers.“

Das ist etwas anderes als „empfiehlt nicht“. – Ich fand das einen sehr wichtigen Punkt, wenn man nach „empfiehlt nicht“ gefragt wird, und in Wirklichkeit sagt die WHO, es ist weniger dringend.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Das ist das Update. Wie war es in der ursprünglichen Version?

STS SEIBERT: Ich lese Ihnen von der aktuellen WHO-Webseite vor. Es scheint mir wichtig, dass man diesen Unterschied macht. Das Statement geht ja nicht weg. Aber man muss es schon richtig intonieren.

VORS. BUSCHOW: In unseren Statuten steht, dass die Verkehrsfrage hier Deutsch ist.

STS SEIBERT: Entschuldigung! Ich habe das jetzt sofort nicht richtig übersetzen können. Ich könnte mich aber bemühen: Kinder und Heranwachsende neigen dazu, mildere Krankheitsverläufe als Erwachsene zu haben. Wenn sie also nicht Teil einer höheren Risikogruppe für schweres COVID-19 sind, ist es weniger dringend, sie zu impfen als alte Leute, als solche mit chronischen Gesundheitszuständen oder Beschäftigte im Gesundheitswesen.

FRAGE ELLERMANN: Meine Frage bezieht sich auf eine Lieferung von AstraZeneca, auf angeblich 5 Millionen Dosen, die in der kommenden Woche erwartet und an die Länder verteilt werden sollen. Aus dem Land Hessen kommt die Frage: Die Impfzentren würden Ende September schließen. Wie könnte man dann das empfohlene Impfintervall von zwölf Wochen einhalten, wenn die Erst- und Zweitimpfungen mit AstraZeneca ab Juli mit dieser großen Menge vorgenommen werden sollen? Wie soll dieses Problem gelöst werden?

KAUTZ: Wir haben das den Ländern angeboten. Die Mehrzahl der Länder, nämlich 14, haben das Angebot angenommen. Das heißt, sie organisieren das in ihrem Rahmen. Ich habe jetzt keinen Überblick darüber, wie das in Hessen aussieht, wie viele Zweitimpfungen mit AstraZeneca noch ausstehen und ob sie Erst- und Zweitimpfungen organisieren. Da müsste sich die Kollegin oder der Kollege von Ihnen an das hessische Gesundheitsministerium wenden.

ZUSATZFRAGE ELLERMANN: Es wird auch noch gefragt: Angeblich bleiben die Impfzentren zunehmend auf dem Impfstoff von AstraZeneca sitzen. Wie sollen die Länder dann diese zusätzlichen Dosen unter die Leute bringen?

KAUTZ: Wie gesagt: Wir haben das angeboten. 14 Länder haben das Angebot angenommen. Das spricht dafür, dass die Länder davon ausgehen, dass sie dieses Angebot den Menschen machen können und dass dieses Angebot angenommen wird.

FRAGE REITSCHUSTER (zu der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation hinsichtlich der Impfung von Kindern): Herr Seibert, Sie haben in meinen Augen die WHO hier sehr irreführend zitiert; denn in dem nächsten Satz nach dem, was Sie gesagt haben, steht: Es ist mehr Beweis notwendig für die Einsetzung von COVID-19-Impfungen bei Kindern, um in der Lage zu sein, eine generelle Empfehlung für die Impfung von Kindern zu geben. – Das ist genau das, was ich gesagt habe. Sie nehmen dann einen anderen Satz, der in eine andere Richtung geht.

STS SEIBERT: Im übernächsten Satz, wenn wir uns jetzt schon Sätze um die Ohren hauen, steht, dass die WHO Strategic Advisory Group of Experts, die ich jetzt leider nicht übersetzen kann, zu dem Schluss gekommen ist, dass das Pfizer/BioNTech-Vakzin „suitable“, also geeignet, „for use by people aged 12 years and above“, für Menschen ab zwölf Jahre und darüber ist. Ich finde es wichtig, dass wir das ganz genau diskutieren, weil es um etwas sehr Wichtiges geht, nämlich um die Frage des Impfens, um das Zutrauen, das Menschen in das Impfen haben, und auch um die Zweifel, die viele Menschen sicherlich mit dem Impfen verbinden.

Was haben wir also? – Erstens. Wir haben eine WHO, die sagt: Nach unseren bisherigen Kenntnissen ist es nicht so dringend, Jugendliche und Kinder zu impfen, wie es dringend ist, Erwachsene zu impfen.

Zweitens. Wir brauchen noch mehr Evidenz, noch mehr Daten, um eine aktive allgemeine Empfehlung für die Impfung von Kindern aussprechen zu können.

Drittens. Unsere Experten sagen: Das Vakzin von Pfizer/BioNTech ist geeignet, um für Menschen ab zwölf Jahren eingesetzt zu werden.

Das ist der Zusammenhang. Ich finde, es ist wichtig, dass wir ihn einigermaßen klar den Menschen darlegen, die uns jetzt zuhören oder denen Sie berichten.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Aber Sie lassen schon wieder einen Satz weg, Herr Seibert; denn in dem nächsten Satz nach dem, was Sie zitiert haben, heißt es: Kindern zwischen zwölf und fünf Jahren, die in einer höhen Risikogruppe sind, kann man dieses Vakzin geben. – Das ist explizit auch hier wieder eine massive Einschränkung. Ich bin jetzt wirklich verwundert, warum die Bundesregierung die Empfehlungen der WHO so auszugsweise verwendet.

STS SEIBERT: Wir können natürlich den gesamten Text auch auf die Rückwand projizieren. – Das ist ja auch richtig. Das entspricht doch auch der Situation in Deutschland. Auch in Deutschland haben wir von der STIKO keine allgemeine Empfehlung wenn ich das richtig darstelle, Herr Kautz; sonst korrigieren Sie mich bitte für die Impfung von Kindern von 12 bis 18 Jahren. Aber wir haben eine Empfehlung für die Impfung ab 12 Jahren, nämlich da, wo Kinder bestimmte gesundheitliche Vorbedingungen haben, die das angeraten sein lassen. Das ist genau die Position, mit der wir in Deutschland arbeiten.

KAUTZ: Anders als Sie das in Ihrer ersten Frage suggeriert haben, ist das kein Widerspruch.

VORS. BUSCHOW: Dann haben wir das jetzt vielleicht so weit geklärt. Eine weitere Exegese der Empfehlung würde ich jetzt ungerne weiter betreiben.

FRAGE REITSCHUSTER: Juristen sagen inzwischen: Die Hauptrechtfertigung für die Maßnahmen war der Gesundheitsschutz, was auch logisch ist. Es gibt die Auffassung, dass, wenn alle Bundesbürgern ein Impfangebot zugegangen ist und wenn jeder die Möglichkeit hatte, es dann rechtlich keine oder nur noch geringe Grundlagen für Grundrechtseinschnitte gibt. Wie sehen Sie diesen Widerspruch bzw. diesen Zwiespalt?

KAUTZ: Wen fragen Sie jetzt? Fragen Sie mich?

ZUSATZ REITSCHUSTER: Sowohl Herrn Kautz als auch Herrn Seibert, wer möchte.

STS SEIBERT: Wo sehen Sie einen Widerspruch? Wenn Sie uns auch das noch erklären würden.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ich möchte fragen, wo für Sie der Punkt erreicht ist, an dem die Grundrechtseinschränkungen nicht mehr gerechtfertigt sind, weil jeder ein Impfangebot bekommen hat. Wo sehen Sie hier den Knackpunkt? Das wäre der richtigere Ausdruck gewesen. Entschuldigung, dass ich mich hier nicht ganz genau ausgedrückt habe. Da haben Sie recht.

KAUTZ: Das ist erst einmal eine sehr theoretische Debatte. Zum einen werden die Grundrechtseinschränkungen schon jetzt zurückgenommen, auch wenn wir noch nicht an dem Punkt sind, dass alle ein Impfangebot erhalten haben. Zum anderen weiß man nicht, wenn alle ein Impfangebot erhalten haben, wie sich die Pandemie dann entwickelt hat, ob es dann eine Mutante gibt, gegen die eine Impfung nicht wirkt. Jetzt eins zu eins zu sagen: „Wenn alle ein Impfangebot erhalten haben, können wir auf sämtliche Maßnahmen verzichten“, kann ich Ihnen so nicht prognostizieren. Es gibt natürlich eine Korrelation zwischen der Impfung der Bevölkerung und der Einschränkung von Maßnahmen. Wir hoffen auf eine ganz, ganz hohe Impfquote und darauf, dadurch auch die Maßnahmen, soweit es geht möglichst alle , möglichst schnell zurückzufahren.

STS SEIBERT: Aber es ist erst einmal unheimlich erfreulich, dass wir, was die Lieferungen betrifft und was das Impftempo betrifft, in der Lage sind, sagen zu können, dass wir es nach heutigem Stand wirklich auch schaffen werden, im Laufe dieses Sommers jedem, der es will, das Impfangebot zu machen. Der Appell ist, wie gesagt: Mögen es möglichst viele Menschen sein.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ich habe eine Frage zu Sputnik. Wenn ich mich richtig erinnere ich habe auch noch einmal danach gegoogelt , hat der Herr Minister gesagt, über die Zulassung solle auf europäischer Ebene entschieden werden. Nun hat der Abgeordnete Dehm von der Linkspartei eine Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gestellt, und darin heißt es sinngemäß, dass die jeweiligen Nationalstaaten zuständig sind. Vielleicht können Sie mich darüber aufklären, was davon zutrifft und wie da die Prozesse sind. Vielen Dank, Herr Kautz.

KAUTZ: Prinzipiell ist es so, dass wir natürlich als Nationalstaaten eine Zulassung erteilen können das gilt nicht nur für Sputnik, sondern für alle anderen Impfstoffe auch , wir uns aber bei den Coronaimpfstoffen und auch bei den anderen an die Diskussion im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres, die hier auch für sehr viel Kritik gesorgt hat, erinnern Sie sich vielleicht noch explizit dafür entschieden haben, den europäischen Zulassungsweg zu beschreiten. Das gilt aus Sicht der Bundesregierung auch für den Impfstoff Sputnik.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Was antworten Sie dann Kritikern wie dem Herrn Dehm, der sagt, da man ja bis vor kurzer Zeit und auch jetzt gut, darüber können wir reden noch nicht genügend Impfstoffe gehabt habe, hätte man das machen müssen, um die Zahl der Angebote zu erhöhen?

KAUTZ: Dem antworte ich genau so, wie wir den anderen Kritikern geantwortet haben, nämlich dass ein Zusammenstehen der Europäischen Union auch in dieser Pandemie sinnvoll ist und sich ausgezahlt hat.

FRAGE ESIPOV: Morgen wird in Minsk ein Gerichtsverfahren gegen Sergej Tichanowski, den Ehemann der Oppositionsführerin Tichanowskaja, beginnen. Wie bewertet die Bundesregierung diesen Prozess?

ADEBAHR: Wie wir den konkreten Prozess bewerten, wird man, glaube ich, auch noch einmal dann sagen müssen, wenn er denn begonnen haben wird. Grundsätzlich gilt unsere Forderung der Bundesaußenminister hat sich heute auch noch einmal dazu geäußert nach der Freilassung aller politischen Gefangenen und der Herstellung der Rechtsstaatlichkeit. Wir verurteilen die Gewalt und das Vorgehen in Minsk gegen friedliche Demonstranten und warnen ganz eindringlich davor, das Recht der Meinungsfreiheit dort so, wie es gerade geschieht, einzuschränken.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie auch auf die Sanktionen gegen Belarus hinweisen, die wegen genau solcher Vorgänge vom Rat der Außenminister verabschiedet wurden und mit denen die Europäische Union ganz geschlossen und einheitlich noch einmal dazu Stellung nimmt, wie sie das Verhalten des Regimes Lukaschenko in Minsk sieht. Das sind Sanktionen, die im Übrigen von Kanada, den Vereinigten Staaten und anderen nachvollzogen wurden oder dann auch im Gleichschritt gekommen sind. Da gibt es eine ganz breite internationale Meinung, die geteilt wird.

FRAGE JESSEN: Lukaschenko hat Bundesaußenminister Maas indirekt sozusagen vorgeworfen, Erbe der Nazis zu sein, weil er die Sanktionen unterstützt. Üblicherweise reagieren Sie vielleicht auf so etwas nicht, aber in dem Fall das ist ja ein ziemlich herber Vorwurf, der öffentlich ausgesprochen wurde frage ich: Wie nimmt die Bundesregierung dazu Stellung, oder wie reagiert sie darauf?

STS SEIBERT: Inhalt und Stil der Äußerungen von Herrn Lukaschenko bedürfen keiner Kommentierung.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn ich nachfragen darf: Warum bedürfen sie keiner Kommentierung? Das ist ein außerordentlich schwerwiegender und in völlig undiplomatischer Form vorgetragener Vorwurf. Warum bedarf das keiner Kommentierung?

STS SEIBERT: Sie haben ja nun Ihre Kommentierung vorgenommen, und das können Sie tun. Ich habe dazu das gesagt, was ich für die Bundesregierung gerne sagen will. Ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt tiefer darauf eingehen will. Aus unserer Sicht sollte das nicht sein.

ADEBAHR: Ich glaube, was man noch einmal hervorheben kann das wissen Sie, Herr Jessen, und die anderen Kolleginnen und Kollegen aber auch , ist, dass diese Bundesregierung zu ihrer historischen Verantwortung steht. Es ist in den vielen Reden, die gerade zum 80. Jahrestags des Überfalls auf die Sowjetunion gehalten wurden vom Bundespräsidenten, vom Außenminister und von anderen hochrangigen Persönlichkeiten dieser Bundesregierung , noch einmal sehr klar zum Ausdruck gekommen, dass wir aller dortigen Opfer aus den verschiedenen Nationen gedenken. Ich glaube, unsere Haltung sagt doch alles.

FRAGE ESIPOV: Ein britisches Kriegsschiff wurde heute im
Schwarzen Meer von einem russischen Kriegsschiff beschossen. Was ist über den Vorfall bekannt?

ADEBAHR: Dass es so sei, haben die Briten gerade dementiert, wenn ich das einwerfen darf.

COLLATZ: Perfekt!

FRAGE VOLLRADT: Zum 80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion: Trifft es zu, dass der Bundestagsabgeordnete Chrupalla bezüglich seiner Kranzniederlegung am Grab des unbekannten Soldaten in Moskau das Auswärtige Amt um Vermittlung gegenüber den russischen Stellen gebeten hat, um dies dort tun zu dürfen? Wenn ja, wie ist das Auswärtige Amt mit dieser Bitte verfahren?

ADEBAHR: Wir begleiten Reisen von Bundestagsabgeordneten, und zwar aus allen Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien, nach dem ganz üblichen Verfahren, indem wir logistische Unterstützung leisten. Ich kann Ihnen jetzt über konkrete Abläufe dieser Reise nichts sagen. Herr Chrupalla hatte einen Kranz niedergelegt. Auch der deutsche Botschafter hatte einen Kranz an anderer Stelle niedergelegt, wie ja auch die gesamte Bundesregierung an diesem Tag sehr breit gedacht hat.

FRAGE ESIPOV: Wird die Kanzlerin die Einladung aus Kiew annehmen und anlässlich der Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag der Unabhängigkeit der Ukraine in das Land reisen?

STS SEIBERT: Wir geben Reisen und Termine der Bundeskanzlerin jeweils in der Vorwoche bekannt. Heute habe ich dazu keine Ankündigung zu machen.

ZUSATZFRAGE ESIPOV: Hat die Kanzlerin im Telefonat mit Präsident Putin seine Thesen zum 80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion angesprochen?

STS SEIBERT: Wir haben über das Telefonat öffentlich gemacht, was darüber öffentlich zu machen war. Die Bundeskanzlerin hat ja in ihrem Podcast sehr klar Stellung zur deutschen Verantwortung für die Verbrechen genommen, die auf den Überfall auf die Sowjetunion folgten. Mehr muss ich jetzt hier nicht sagen. Sie kennen unsere Position; da muss ich jetzt nichts Neues bekannt geben.

FRAGE ELLERMANN: Es geht um das europäische Rüstungsprojekt FCAS, über das ja heute Mittag auch im Haushaltsausschuss beraten wird. Das stand auch in der Kritik des Bundesrechnungshofes. Wünschen sich das Verteidigungsministerium und auch die Bundesregierung, dass die Mittel durch den Haushaltsausschuss freigegeben werden, um das Projekt weiter fortschreiben zu können?

COLLATZ: Dazu, also exakt zu dieser Fragestellung, habe ich mich hier bereits am Montag geäußert. Wir haben diese Vorlage dem BMF natürlich vorgelegt, weil wir sie für haushaltsreif halten. Das BMF hat sie an den Haushaltsausschuss weitergeleitet. Insofern gehe ich auch davon aus, dass das BMF sie für vorlagereif hält. Natürlich ist das Ausdruck eines gemeinsamen Wunsches, dieses Projekt fortzuführen.

FRAGE JUNG: Könnten Sie einmal gründen, wozu FCAS, also Future Combat Air System, an sich überhaupt gebraucht wird? Gegen wen sollen wir uns damit verteidigen oder wen angreifen?

COLLATZ: Ich bitte, diesbezüglich ein wenig in Richtung des Weißbuchs und der Nachfolgedokumente zu recherchieren. Darin wird explizit dargelegt, wie die Regierung die Bedrohungslage im militärpolitischen Bereich sieht. Selbstverständlich müssen wir uns weiter gegen Bedrohungen aus der Luft wappnen. Es sind Nachfolgesysteme für die derzeit in Nutzung befindlichen Luftfahrtsysteme der Bundeswehr zu planen, und das muss man rechtzeitig angehen. Wir kennen die Zyklen, in denen sich Rüstungsplanung bewegt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wer bedroht uns aktuell in der Luft?

COLLATZ: Es gibt vielfältige Bedrohungen. Ich kann hier nur auf die Weißbuch-Aussagen verweisen. Insbesondere macht uns Russland zurzeit Sorgen.

FRAGE JORDANS: Herr Collatz, können Sie uns sagen, wie weit der Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan fortgeschritten ist? Ist es möglich, in den nächsten zwei Wochen, also bis zum 4. Juli, diesen Abzug theoretisch zu vollenden? Ich weiß, dass ein fixes Datum noch nicht genannt wurde.

COLLATZ: Ganz genau. Ich bitte auch darum, mir nachzusehen, dass ich Ihnen kein konkretes Datum nennen kann. Wir werden sicherlich deutlich vor dem 11. September abgezogen sein. Näher und genauer möchte ich das hier nicht spezifizieren, auch aufgrund der Sicherheit vor Ort. Wir können aber gerne „unter drei“ gehen.

VORS. BUSCHOW: Dann schalten wir „unter drei“. Das bedeutet zum Ersten, dass ich darum bitte, die Liveübertragung sowie allgemein den Mitschnitt von Bild- und Tonaufnahmen zu beenden.

(Es folgt ein Teil „unter drei“).

VORS. BUSCHOW: Wir sind zurück „unter eins“.

FRAGE JESSEN (zum Thema LGBTQI-Rechte): Da mischen sich jetzt Sport und Politik, von daher geht die Frage am ehesten an das Innenministerium als Sportministerium: Wie bewerten Sie die Art und Weise, wie Regenbogen in Form von Mannschaftskapitänsbinden und einer ursprünglich geplanten Beleuchtung eines Stadions in der EM in einer Schnittstelle zwischen Sport und Politik verwendet werden? Begrüßen sie das, ist das gut so?

ALTER: Zunächst einmal steht ja die Frage im Raum: Für was steht dieses Symbol, das Regenbogensymbol? Das Regenbogensymbol steht unter anderem für Vielfalt, für Akzeptanz, für Toleranz, und in den Kategorien unseres Grundgesetzes übersetzt steht dieses Symbol letztlich für Achtung der Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz und auch für das Verbot von Diskriminierung beispielsweise wegen der sexuellen Orientierung. Diese Werte sind für das BMI ich denke, das kann ich auch für die gesamte Bundesregierung sagen nicht verhandelbar, und in unserer freien Gesellschaft, in der wir leben, müssen wir nicht nur an einem bestimmten Tag aus einem bestimmten Anlass, sondern jeden Tag aufs Neue dafür eintreten jeder nach seinen oder jede nach ihren Möglichkeiten. Das ist zunächst einmal die grundsätzliche Position des Bundesinnenministeriums, das ja auch für den Sport zuständig ist.

Der Sport steht auch für diese Werte; das hat er an verschiedenen Stellen deutlich gemacht und das haben wir immer hervorgehoben. Der Sport ist aber eben auch autonom, und das haben wir zu akzeptieren und auch zu respektieren. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die aktuelle Diskussion.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Da Sie eben die grundsätzliche Unterstützung sozusagen dieser Freiheitssymbolik der Regenbogenfarben betont haben: Ist es dann nicht an der Zeit, den Beflaggungserlass der Bundesregierung für Bundesgebäude zu revidieren? Derzeit gilt, soweit ich weiß, immer noch, dass das Hissen der Regenbogenflagge vor Bundesgebäuden nicht gestattet ist. Gleichwohl tun es einige Ministerien. Wenn die Position eine solche unterstützende ist, wie Sie sagen, sollte es dann nicht auch möglich sein, die Flagge aus gegebenem Anlass vor Bundesgebäuden zu hissen?

ALTER: Ich habe ja eben bewusst gesagt: ES besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass für diese Werte bei jeder Möglichkeit und nach den jeweiligen Möglichkeiten eingetreten werden muss. Da gibt es eben andere Dinge, die zu berücksichtigen sind, beispielsweise die Staatspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, welche Flaggen auf den Gebäuden von Verfassungsorganen gehisst werden. Nach den bisherigen Verfahren ist es so, dass der Erlass vorsieht, dass man Flaggen anderer Staaten beispielsweise aus Anlass von Staatsbesuchen hisst, dass aber im Übrigen keine besonderen Symbole oder andere Symbole auf den Gebäuden der Bundesregierung gehisst werden. Wir hatten diese Diskussion ja auch vor vier Wochen in einem ganz anderen Zusammenhang.

Das ist genau das, was ich meine, wenn ich sage: Es muss im Rahmen der Möglichkeiten deutlich gemacht werden, dass wir für diese Werte stehen und dass diese Werte für uns auch unverhandelbar sind. Es müssen aber eben auch alle möglichen Aspekte berücksichtigt werden.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, Herr Alter oder Frau Adebahr, der ungarische Außenminister hat sich sehr kritisch zu den Diskussionen in Deutschland geäußert und hat gesagt, gerade die Deutschen hätten doch ihre Erfahrungen mit der Instrumentalisierung von Sport für Politik gemacht und sollten da besonders aufpassen. Wie stehen Sie zu dieser Kritik aus Budapest?

STS SEIBERT: Da wüsste ich gerne, auf welche konkrete historische Erfahrung er anspielt.

Das Wesentliche ist doch, was der Kollege Alter gesagt hat. Die Werte des Regenbogensymbols, Respekt für jeden Einzelnen, Bekenntnis zur Vielfalt, ein klares Nein zu Diskriminierung und Ausgrenzung: Das sind Werte, die auch für diese Bundesregierung stehen und für die wir uns einsetzen und das nicht nur in der Pride-Woche. Es ist schön, dass auch unsere Fußball-Nationalmannschaft sich dafür einsetzt, so wie es ja viele Wortmeldungen der letzten Tage oder auch die Kapitänsbinde von Manuel Neuer ausdrücken.

Etwas anderes ist die Entscheidung der UEFA, die mit Bezug auf ihre Statuten gesagt hat: Ein Protest gegen ein konkretes Teilnehmerland kann nicht sein. Das ist jetzt erst einmal zu akzeptieren, aber das ändert ja gar nichts daran, dass die übergroße Mehrheit der Menschen in Deutschland Diskriminierung und Intoleranz ablehnen.

Hinter all dem steht dann noch die politische Ebene, auf der man sich mit dem neuen ungarischen Gesetz auseinandersetzen muss. Die Bundeskanzlerin hat sich gerade im Deutschen Bundestag sehr klar dazu geäußert, dass sie dieses Gesetz ablehnt und dass es auf ihre deutliche Kritik trifft. Das ist ein Gesetz, das auch die Europäische Kommissionspräsidentin heute in aller Klarheit kritisiert hat, und das ist eine Angelegenheit für die Kommission, weil sie die Hüterin der europäischen Verträge und damit auch der europäischen Werte ist. Darin unterstützen wir die Kommission nachdrücklich.

Zu allerletzt gibt es dann heute Abend noch ein Fußballspiel, und ich plädiere dafür, dass wir uns jetzt auf ein tolles Fußballspiel freuen und dass wir die ungarische Mannschaft, die ja mit all dem nichts zu tun hat, freundlich, sportlich, fair empfangen.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie haben jetzt gesagt, da gehe es um allgemein anerkannte Werte. Es ist ja nun hypothetisch möglich, dass zum Beispiel die Russen oder die Ungarn andere Werte haben. Wenn die jetzt ein anderes Symbol bringen würden, zum Beispiel einen durchgestrichenen Regenbogen, würden Sie dann auch sagen, das sollte so sein, weil das ihre Werte sind? Oder wo ziehen Sie da die Grenze?

STS SEIBERT: Zunächst einmal reden wir von den Werten der Europäischen Union, deren Mitglied auch Ungarn ist. Diese Werte sind nicht teilbar, nicht relativierbar.

Zu überprüfen, ob ein konkretes Gesetz gegen diese Werte verstößt, ist Sache der Europäischen Kommission. Die Bundeskanzlerin hat ihre klare Kritik heute geäußert, die Kommissionspräsidentin auch.

FRAGE JUNG: Noch einmal zum Flaggenerlass, der durch das BMI jetzt ja nicht geändert wird, aber trotzdem immer wieder durch Ministerien der Bundesregierung verletzt worden ist: War das in dieser Woche bereits der Fall, gab es Ministerien, die die Regenbogenflagge gehisst haben oder das noch planen?

Herr Seibert, die Kanzlerin hat das für das Kanzleramt bisher nie gemacht

VORS. BUSCHOW: Herr Jung, wir sind immer noch bei der Regel „Eine Frage, eine Zusatzfrage“. Ihre Frage ist kompliziert genug, weil Sie alle Ministerien ansprechen. Vielleicht können wir erst einmal die erste Frage klären?

ZUSATZ JUNG: Ich wollte nur konkretisieren, dass ich damit auch das Kanzleramt meine.

VORS. BUSCHOW: Ach so.

STS SEIBERT: Das ist schnell beantwortet, weil das Kanzleramt sich natürlich an den Erlass des Bundesinnenministeriums hält.

VORS. BUSCHOW: Dann würde ich jetzt einfach einmal pragmatisch sagen: Wer die Frage mit Ja beantworten kann, möge aufzeigen bzw. ein Zeichen geben.

ADEBAHR: Von welchem Zeitraum sprechen Sie?

ZUSATZ JUNG: Zuletzt gab es 2017 Pride-Flaggen auch vor dem Auswärtigen Amt.

ADEBAHR: Dann muss ich mich noch melden ich wusste nur den Zeithorizont nicht.

ZUSATZ JUNG: Ich wollte das für diese Woche wissen.

ADEBAHR: Für diese Woche? Dann nicht.

VORS. BUSCHOW: Das Umweltministerium, das Finanzministerium und das Justizministerium melden sich. Reicht Ihnen die Meldung?

ZUSATZ JUNG: Ja. Also die SPD-geführten Häuser.

EICHLER: Für das BMWi kann ich nur sagen: Ich weiß es leider gerade nicht.

VORS. BUSCHOW: Dann wäre mein Vorschlag, dass, wenn es möglich ist, auch die Häuser, die uns zuhören, das gegebenenfalls nachreichen. Vielleicht kann das Büro das dann sammeln und gesammelt weitergeben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das Gesundheitsministerium nicht? Herr Spahn ist ja offen homosexuell. Hat es irgendwelche Gründe, warum Sie das nicht machen?

KAUTZ: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. BUSCHOW: Dann kommt das gegebenenfalls auch in die Nachlieferung.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, Sie haben ausgeführt, dass die Bundeskanzlerin das ungarische Gesetz kritisiere. Der ungarische Regierungschef Orbán hat der dpa gesagt: Im kommunistischen Ungarn wurden homosexuelle Menschen verfolgt. Heute garantiert der ungarische Staat nicht nur die Rechte von Homosexuellen, sondern er schützt sie aktiv. Er sagt, es gehe nur darum, dass die Aufklärung von Heranwachsenden Kindern ins Elternhaus gehe. Wie stehen Sie zu dieser Zurückweisung der Kritik aus Deutschland durch Herrn Orbán?

STS SEIBERT: Ich kenne jetzt die einzelnen Äußerungen von Herrn Orbán nicht. Die Bundeskanzlerin ist darauf in ihren Äußerungen vor einer Stunde im Deutschen Bundestag bei der Regierungsbefragung etwas genauer eingegangen. Ich bitte Sie, das Protokoll zu lesen.

FRAGE JORDANS: An das Auswärtige Amt: Heute hat die Hongkonger Zeitung „Apple Daily“ angekündigt, dass sie eingestellt wird, nachdem mehrere Mitarbeiter festgenommen und ihre Konten eingefroren wurden. An Frau Adebahr oder auch Herrn Seibert: Gibt es von der Bundesregierung eine Reaktion dazu? Meinungsfreiheit und die Rechte in Hongkong sind ja immer wieder von der Bundesregierung angesprochen worden.

ADEBAHR: Das ist ein weiterer harter Schlag gegen die Pressefreiheit in Hongkong und zeigt abermals, wie das sogenannte Nationale Sicherheitsgesetz selektiv angewandt wird, um gegen kritische Stimmen vorzugehen. Das ist aus unserer Sicht ein weiteres Zeichen dafür, dass Pluralismus, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in Hongkong in einer Erosion begriffen sind, die sich besonders seit Inkrafttreten des Nationalen Sicherheitsgesetzes immer mehr zeigt. Wir rufen nach wie vor dazu auf, dass der Schutz der Rechte und Freiheiten gewahrt wird, die in der chinesisch-britischen Erklärung von 1984 niedergelegt sind, zu denen China sich verpflichtet hat und die auch im Hongkonger Basic Law niedergelegt sind. Zu diesen Rechten und Pflichten gehört ausdrücklich die Pressefreiheit.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Gibt es da irgendeine konkrete Reaktion der Bundesregierung gegenüber den chinesischen Behörden, zum Beispiel die Einbestellung irgendwelcher Vertreter oder ähnliches?

ADEBAHR: Ich denke, unsere Haltung zu diesem Thema und zu anderen Themen ist der chinesischen Seite sehr gut bekannt. Ich kann hier heute nicht von etwas Konkretem berichten. Gehen Sie aber davon aus, dass das gehört wird und bekannt ist.

BÖNNIGHAUSEN (zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes): Ich habe eine Nachlieferung für Herrn Jung: Sie meinten die Verlängerung der Ausschlussfristen im Allgemeinen Gleichheitsgesetz, dem AGG, nehme ich an. Mit dieser Verlängerung sollen, wie Sie auch richtig gesagt haben, den betroffenen sechs statt bisher zwei Monate Zeit eingeräumt werden, sich für oder gegen die Geltendmachung von Ansprüchen zu entscheiden. Das betrifft sowohl den Rechtsschutz gegen Benachteiligung im Arbeitsleben als auch die vom AGG erfassten Rechtsbeziehungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen. Uns war das ein sehr wichtiges Anliegen; deshalb haben wir dazu auch einen Vorschlag vorgelegt. Zu der Frage, ob und wann das im Kabinett verabschiedet werden kann, müssten Sie dann vielleicht den Regierungssprecher fragen; dazu kann ich jetzt keine Auskunft geben.

FRAGE JUNG: Sie sind dabei ja federführend. Mit wem mussten Sie sich denn absprechen, damit das ins Kabinett kommt?

BÖNNIGHAUSEN: In das Kabinett kommt es, wenn es kabinettsreif ist, wie Herr Seibert ja auch schon sagte, und das ist dann natürlich ein Beschluss der gesamten Bundesregierung.

ZUSATZFRAGE JUNG: War das BMI an dem Gesetz beteiligt?

BÖNNIGHAUSEN: Ich bin mir nicht sicher. Ich glaube, das BMAS und das BMJV waren beteiligt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Vielleicht können Sie das nachreichen?

VORS. BUSCHOW: Das BMI hat ja auch schon gesagt, dass es gegebenenfalls etwas nachreicht, wenn es etwas nachreichen kann.

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