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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 02. Juli 2021

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (achter Westbalkangipfel im Rahmen des Berliner Prozesses, Übergabe des Abschlussberichts der Zukunftskommission Landwirtschaft, Empfang des niederländischen Königspaares, Verleihung der Goldenen Ehrennadel des Deutschen LandFrauenverbandes, Videogespräch mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Kabinettssitzung, Kabinettausschuss Neue Länder, Rundgang durch das Dokumentationszentrum der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Empfang des nigrischen Staatspräsidenten), Reise des Bundesaußenministers nach Madrid, Medienberichte über ein mögliches gewaltsames Vorgehen der libyschen Küstenwache in internationalen Gewässern, internationale Einigung auf eine Mindestbesteuerung, Kontakte zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate bezüglich Menschenrechtsverletzungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Äußerungen des belarussischen Präsidenten zu geheimdienstlichen Aktionen seitens Deutschland gegen Belarus, Aufnahme von Ortskräften aus Afghanistan in Deutschland/Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan, Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der EZB, COVID-19-Pandemie, Reise der Bundeskanzlerin nach Großbritannien, sozialer Wohnungsbau, Zahl der in Afghanistan eingesetzten Bundeswehrsoldaten

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Intro
0:43 Termine der Kanzlerin

8:40 Merkel mit dem Präsidenten von Niger
– um welche „migrationspolitischen Themen“ geht es mit dem Präsidenten? (ab 9:28)

10:47 Libyens Küstenwache
– hat das Auswärtige Amt etwas zu den Schüssen der libyschen Küstenwache auf das Boot der Geflüchteten zu sagen? (ab 12:05)

16:26 Ausnahmen bei der Mindeststeuer
– wie bewerten Sie die Ausnahmen für die Banken in der City of London? (ab 21:39)
– gibt es Unternehmen hierzulande, die noch nicht mal 15 Prozent Unternehmenssteuer zahlen? Und wer kümmert sich nun um die Details? Sind diese Experten Lobbyisten? (ab 33:59)

41:45 afghanische Ortskräfte
– bleibt es bei der Verweigerung des BMI die Umzugskostenhilfe für die Ortskräfte anzupassen? (ab 43:57)
– wo kann heute eine Gefährdungsanzeige aufgegeben werden?

58:55 Impfwillige
– wie sieht die Kommunikationsstrategie für Leute aus, die impfwillig sind, aber sich nicht impfen lassen können? Schwangere zB (ab 1:02:33)

1:06:20 Sozialwohnungen
– die Differenz wurde ja schon veröffentlicht, nämlich dass es mehr als 26.000 Sozialwohnungen weniger gibt im Jahr 2020 als im Jahr 2019 – wie erklären Sie sich das, wenn Sie hier Mittwoch noch gefeiert haben, dass Ihre „Wohnraumoffensive“ so toll ist? (ab 1:07:45)

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 02. Juli 2021:

VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN FIETZ: Guten Tag auch von mir! Ich teile Ihnen die Termine der Kanzlerin in der kommenden Woche mit.

Am Montag ab 15 Uhr ist Bundeskanzlerin Merkel Gastgeberin des achten Westbalkangipfels im Rahmen des Berliner Prozesses. Pandemiebedingt findet diese Konferenz im Videoformat statt. Deutschland und die Bundeskanzlerin haben, wie Sie wissen, den Berliner Prozess 2014 ins Leben gerufen. Deutschland ist nun zum zweiten Mal Gastgeber.

Im Mittelpunkt der Konferenz wird die regionale Kooperation unter den Westbalkanstaaten stehen. Teilnehmen werden die Regierungschefs der Westbalkanstaaten, die bisherigen Gastgeberländer des Prozesses auf Chefebene und weitere Regierungschefs, die Teil des Prozesses sind. Außerdem werden die EU-Kommissionspräsidentin sowie Vertreter internationaler und regionaler Organisationen teilnehmen.

Im Anschluss an die Konferenz ist gegen 17.30 Uhr eine Pressekonferenz der Bundeskanzlerin vorgesehen.

Am Dienstag, den 6. Juli, wird der Vorsitzende der Zukunftskommission Landwirtschaft, Prof. Dr. Strohschneider, der Bundeskanzlerin um 11 Uhr den Abschlussbericht der Kommission überreichen. Die Kommission hatte die anspruchsvolle Aufgabe, Empfehlungen und Vorschläge zu erarbeiten, um auch künftig eine ökologisch und ökonomisch tragfähige sowie sozialverträgliche Landwirtschaft in Deutschland zu ermöglichen.

Zur Übergabe des Berichts durch Herrn Prof. Strohschneider an die Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt werden die übrigen Mitglieder der Zukunftskommission virtuell zugeschaltet. Ebenso sind die Bundeslandwirtschaftsministerin und die Bundesumweltministerin zugeschaltet.

Die Übergabe wird live gestreamt. Sie können sie auf der Internetseite der Bundesregierung verfolgen.

Am Dienstagnachmittag empfängt die Bundeskanzlerin König Willem-Alexander der Niederlande und seine Gattin Königin Máxima im Bundeskanzleramt zu einem Gespräch. Wie Sie wissen, hält sich das niederländische Königspaar auf Einladung des Bundespräsidenten vom 5. bis zum 7. Juli zu einem Staatsbesuch in Deutschland auf. Für Einzelheiten zum Besuch verweise ich auf das ausführliche Programm, das bereits veröffentlicht wurde.

Ebenfalls am Dienstag wird der Bundeskanzlerin die Goldene Ehrennadel des Deutschen LandFrauenverbands verliehen. Die Würdigung findet im Rahmen der digitalen Mitgliederversammlung des Deutschen LandFrauenverbands um 15 Uhr statt.

Die Bundeskanzlerin wird dann wir sind immer noch beim kommenden Dienstag ein Videogespräch mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grandi, führen. Bei diesem Gespräch wird unter anderem die derzeitige globale Flüchtlingslage im Zusammenhang mit der Coronapandemie und deren Bewältigung in den einzelnen besonders betroffenen Ländern im Fokus stehen.

Damit komme ich zu Mittwoch. Am Mittwoch leitet die Bundeskanzlerin wie üblich um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts.

Direkt im Anschluss an die Kabinettsitzung wird eine Sitzung des Kabinettausschusses Neue Länder stattfinden. Im Kabinettausschuss werden besondere Herausforderungen in den ostdeutschen Ländern und Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes erörtert. Ein Schwerpunkt der Sitzung werden die Einstellungen und Stimmungslagen in den neuen Bundesländern sein. Im zweiten Scherpunkt geht es um die Umsetzung ausgewählter Handlungsempfehlungen der Kommission „Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“. Es geht um die Errichtung eines Zukunftszentrums für deutsche Einheit und europäische Transformation, um die Verbesserung der Vertretung Ostdeutscher in Führungspositionen sowie um eine Weiterentwicklung des Gedenkens an besondere historische Ereignisse der deutschen Geschichte.

Von 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr wird die Kanzlerin anschließend an einem Rundgang durch das vor Kurzem eröffnete Dokumentationszentrum der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin-Kreuzberg teilnehmen. Ursprünglich sollte der Rundgang im Zuge der Eröffnungsveranstaltung am 21. Juni stattfinden. Aufgrund der rein virtuellen Teilnahme der Kanzlerin an der Eröffnungsveranstaltung wurde dieser Folgetermin für den Rundgang festgelegt. Ebenfalls an der Führung teilnehmen wird Kulturstaatsministerin Grütters. Die Führung wird die Direktorin Gundula Bavendamm übernehmen.

Nun komme ich zu Donnerstagabend. Um 18.30 Uhr wird die Bundeskanzlerin den Staatspräsidenten von Niger, Mohamed Bazoum, zu einem Arbeitsbesuch im Rahmen eines Abendessens im Bundeskanzleramt empfangen. Vor dem Gespräch sind Pressestatements der Bundeskanzlerin und des Staatspräsidenten vorgesehen.

Im Fokus des Gesprächs werden die sicherheits- und innenpolitische Lage in Niger und der Region sowie die humanitäre und wirtschaftliche Lage vor Ort stehen. Thema wird sicherlich auch unsere bilaterale Zusammenarbeit sein, sowohl im Sicherheitsbereich als auch bei migrationspolitischen und entwicklungspolitischen Fragen.

SASSE: Ich möchte Ihnen eine Reise von Außenminister Maas ankündigen. Er wird am Montag nach Madrid reisen, um dort zusammen mit seinen Amtskolleginnen aus Schweden und aus Spanien am vierten Außenministertreffen der sogenannten Stockholm-Initiative teilzunehmen. Weitere Außenminister werden virtuell zugeschaltet sein.

Diese sogenannte Stockholm-Initiative ich hatte es, meine ich, an dieser Stelle schon einmal im Januar erwähnt wurde 2019 von Schweden ins Leben gerufen und zielt darauf ab, der nuklearen Abrüstung neue praktische Impulse zu geben, vor allem im Vorfeld der anstehenden Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags.

Außenminister Maas wird in Madrid außerdem auch ein bilaterales Gespräch mit seiner spanischen Amtskollegin führen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Sasse, es gibt Berichte darüber, dass China sein Atomwaffenarsenal zurzeit massiv ausweiten könnte. Es werden ganz viele Silos gebaut. Wie passt das zu der Initiative, und wie besorgt ist die Bundesregierung, dass China mehr Atomwaffen baut?

SASSE: Wir haben diese Meldungen selbstverständlich zur Kenntnis genommen. Eines der Elemente der Stockholm-Initiative sind 22 ganz konkrete Vorschläge, die im Rahmen dieser Initiative gemacht wurden und die sich an die Kernwaffenstaaten richten. Dazu zählt auch China. Wir fordern, dass die Kernwaffenstaaten weitere entschiedene Schritte in Richtung Abrüstung unternehmen. Dazu gehört natürlich auch, dass die Kernwaffenbestände verringert und nicht ausgebaut werden und dass der Grundstein für eine neue Generation von Rüstungskontrollvereinbarungen gelegt werden kann.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Frau Fietz, können Sie uns erklären, warum die Westbalkankonferenz virtuell stattfindet, aber der Präsident von Niger im Kanzleramt empfangen wird? Sind die Präsidenten, die aus den Balkanstaaten anreisen, irgendwie gefährlicher, oder woran liegt das?

SRS’IN FIETZ: Bei den Teilnehmern der Westbalkankonferenz handelt es sich um eine relativ große Gruppe. Sie können es zusammenzählen: Es sind zum einen die Westbalkanstaaten, zum anderen die bisherigen Gastgeberländer und dann auch noch die Vertreter der EU. Daher denke ich, ohne dass ich das jetzt auf gesicherte Erkenntnisse stützen könnte, dass das der Teilnehmerzahl geschuldet ist. Falls es anders sein sollte, würden wir Ihnen das noch nachreichen.

FRAGE JUNG: Frau Fietz, um welche migrationspolitischen Fragen wird es beim Treffen mit dem Präsidenten von Niger gehen?

SRS’IN FIETZ: Ich denke, es wird um alle Fragen gehen, die mit der Migrationspolitik im Zusammenhang stehen. Das wird sowohl die Lage in afrikanischen Ländern insgesamt als auch die Lage speziell im Land Niger und darüber hinaus in der Europäischen Union insgesamt betreffen, in der man bemüht ist, ein insgesamt schlüssiges Konzept für Migration zu entwickeln.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was ist zum Beispiel im Land Niger problematisch in Sachen Migrationspolitik?

SRS’IN FIETZ: Ich kann den Gesprächen hier nicht vorgreifen und will auch nicht einzelne Aspekte herausheben. Es wird sich im Zuge des Gesprächs zeigen, welche Themen auch der Gast besonders ansprechen will. Infolgedessen werden wir die Gespräche abwarten müssen.

FRAGE JESSEN: Frau Fietz, wird mit dem UN-Flüchtlingskommissar auch die Situation auf dem Mittelmeer besprochen werden? Vor zwei Tagen, so meine ich, ist wieder von der libyschen Küstenwache vor Malta ein Flüchtlingsboot derart attackiert worden, dass Menschen gestorben sind. Andere sind noch verschollen. Das sind unhaltbare Zustände. Wird das thematisiert werden?

SRS’IN FIETZ: Ich kann natürlich auch diesem Gespräch nicht vorgreifen. Ich denke, dass alle Aspekte des Themas zur Sprache kommen können. Die Kanzlerin stand immer in regelmäßigem Kontakt mit dem Hohen Flüchtlingskommissar und hat zuletzt im Mai mit ihm ein Videogespräch geführt. Es besteht eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem UNHCR. Das anstehende Treffen wird alle aktuellen Fragen aufgreifen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Darf man also, da das ja ein aktueller Vorfall ist, davon ausgehen, dass es auch behandelt werden wird?

SRS’IN FIETZ: Ich kann den Gesprächen nicht vorgreifen. Aber mit Sicherheit werden keine Themen von vornherein ausgeschlossen.

FRAGE JUNG: Frau Sasse, da das Thema der libyschen Küstenwache schon angesprochen wurde: Hat das Auswärtige Amt etwas zu den Schüssen auf dieses Migrantenboot zu sagen? Das ist ja in internationalen Gewässern passiert, wo Malta für Such- und Rettungseinsätze verantwortlich ist. Wir als EU unterstützen aber die libysche Küstenwache. Wie bewerten Sie diese Schüsse auf Menschen?

SASSE: Eine Antwort darauf würde ich Ihnen gern nachreichen.

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen dazu grundsätzlich sagen, dass wir die Berichte in den Medien darüber zur Kenntnis genommen haben. Eigene Berichte darüber liegen uns nicht vor.

Aber ich möchte wiederholen, dass wir schon immer gesagt haben, dass Deutschland das Ziel der EU unterstützt, die libysche Küstenwache und Marine zu befähigen, selbstständig gegen das Geschäftsmodell der Schleuser vorzugehen und die Verantwortung zur Seenotrettung eigenständig wahrnehmen zu können, und zwar das möchte ich hier ausdrücklich betonen unter Einhaltung der völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Standards.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie versucht die Bundesregierung, für Aufklärung zu sorgen? Fragt man jetzt einfach bei der libyschen Küstenwache nach? Was die sagen wird, ist ja erwartbar.

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen in diesem Moment zu diesem aktuellen Fall nicht mehr sagen als das, was ich gesagt habe. Wie gesagt, liegen uns aktuell keine eigenen Erkenntnisse vor.

Aber die Bundesregierung hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die allgemein sehr angespannte Situation in Libyen und damit auch die der Migranten und Flüchtlinge dort dringend gelöst werden muss. Dafür setzt sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene ein. Beispielsweise finanziert Deutschland gemeinsam mit der EU und der Internationalen Organisation für Migration die freiwillige Rückkehr und Reintegration von Migranten aus Libyen in ihre Herkunftsländer. Es gibt also Alternativen zu den seeuntüchtigen Booten krimineller Schlepper.

FRAGE JESSEN: Sie sagten, Sie verfügten über keine eigenen Erkenntnisse. Es gibt ja nicht nur Presseberichte, sondern es gibt veröffentlichtes Bild- und Tonmaterial. Der Funkverkehr mit dem libyschen Marineschiff ist dokumentiert. Das heißt, dass es eine etwas andere Sachlage ist, als wenn man nur irgendwo einen Artikel hätte.

Darf man davon ausgehen, dass die Bundesregierung, das Auswärtige Amt oder wer auch immer, dieses Material auswertet und dann eine eigene Position dazu bezieht? Denn Schlepperorganisationen sind die eine Sache; wenn aber durch Aktionen der Küstenwache, von der EU unterstützt, Menschen zu Tode kommen, ist das eine andere Dimension.

SRS’IN FIETZ: Ich habe vorhin betont, dass wir die Berichte zur Kenntnis genommen haben.

Grundsätzlich möchte ich noch einmal sagen, dass jeder Verlust von Menschenleben von Flüchtlingen oder Migranten auf dem Mittelmeer, die auf ein besseres Leben in Europa gehofft haben und von Schleppern und Verbrechern auf diese gefährliche Fahrt gelockt wurden, entsetzlich ist.

SASSE: Selbstverständlich nehmen wir solche Berichte zur Kenntnis, und sie fließen natürlich in unsere tägliche Arbeit ein. Das heißt, dass wir die entsprechenden Nachforschungen dazu anstellen.

FRAGE ECKSTEIN: Gibt es im Finanzministerium Berechnungen darüber, in welcher Höhe Deutschland Steuermehreinnahmen in Bezug auf die Mindeststeuer für Unternehmen erwarten kann?

KOLBERG: Erst einmal etwas Grundsätzliches: Es ist ein großer Erfolg, dass sich gestern 130 Länder auf eine Mindestbesteuerung und auf eine Neujustierung der Verteilung der Besteuerungsrechte geeinigt haben. Dazu hat sich der Minister schon geäußert. Die OECD hat dazu eine umfängliche Pressemitteilung herausgegeben und geht nach eigenen Berechnungen davon aus, dass die Steuereinnahmen aufgrund der Mindestbesteuerung um 150 Milliarden Euro steigen.

Es gibt eine Vielzahl von Berechnungen, wie sich die Mindeststeuer auf Deutschland auswirken könnte, unter anderem vom ifo-Institut. Sie sind veröffentlicht. Ich denke, dass das auf der Grundlage der Beschlüsse, die gestern gefasst wurden, und dann auch auf Grundlage der weiteren Ergänzungen zu den technischen Details, die noch vorgenommen werden müssen, aktualisiert wird. Auf diese Berechnungen würde ich verweisen.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Das war aber keine Antwort auf meine Frage. Meine Frage war, ob es im Finanzministerium Berechnungen oder Prognosen darüber gibt.

KOLBERG: Ich habe Ihnen erläutert, dass die OECD selbst eine Prognose vorgenommen hat und dass es verschiedene Berechnungen vom ifo-Institut gibt, unter anderem auch im Auftrag des BMF. Auf diese Berechnungen würde ich Sie verweisen.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Dann frage ich anders: Es gibt heute Berichte darüber, dass die Lloyd Berechnungen angestellt habe, wonach Deutschland nur mit bis zu 700 Millionen Euro rechnen könne, dass allerdings Finanzminister Scholz hausintern von Einnahmen im Milliardenbereich gesprochen habe. Was sagen Sie dazu?

KOLBERG: Zu irgendwelchen internen Spekulationen, die verbreitet werden, äußere ich mich natürlich wie üblich nicht. Wichtig ist, dass der Wettlauf nach unten bei der Unternehmensbesteuerung mit der Mindestbesteuerung beendet wird. Es ist wichtig, dass es eine internationale Einigung gibt, an der wir lange gearbeitet haben und auf die wir sehr stolz sind.

Es geht nicht um Einnahmen eines jeden Einzelnen. Wenn irgendwo die Mindeststeuer hinaufgesetzt wird, führt dies nicht dazu, dass andere Staaten dadurch automatisch mehr Einnahmen hätten. Es sorgt nur dafür, dass Unternehmen nicht einfach irgendwohin gehen können, wo sie dann überhaupt keine Steuern mehr zahlen. Ziel der Mindestbesteuerung war also immer, dass eine faire Besteuerung auch großer Konzerne erfolgt und dass nicht der Bäcker von nebenan mehr Steuern als ein großer, international agierender Konzern bezahlt, der sich dann irgendwohin bewegt, wo er gar keine Steuern bezahlen muss. Das ist das Ziel, und das ist der wesentliche Durchbruch, der gestern erreicht wurde.

SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich dazu vielleicht kurz einwerfen, dass die gesamte Bundesregierung diese Einigung unter dem Dach der OECD begrüßt. Wir danken der OECD ausdrücklich für ihr außerordentliches Engagement bei diesem bedeutenden Projekt. Die Einigung zeigt, dass sich die intensive und harte Arbeit der letzten Jahre gelohnt hat. Die Zustimmung von 130 Staaten kann als historischer Beitrag für internationale Steuerfairness bezeichnet werden, der das globale Steuersystem an die fortschreitende Digitalisierung der Wirtschaft anpasst.

FRAGE DR. RINKE: Darf ich noch mal an die Frage des Kollegen an das Finanzministerium anknüpfen? Ist es üblich, dass Sie Berechnungen in anderen Instituten in Auftrag geben, weil Sie sie selbst nicht durchführen können, oder machen Sie parallel eigene Berechnungen?

KOLBERG: Ein Gutachten in Auftrag zu geben, ist ein üblicher Vorgang. Das wird in vielen Bereichen gemacht. Hier habe ich auf das ifo Institut hingewiesen, das eine Berechnung vorgenommen hat. Diese Berechnung ist auch veröffentlicht worden; die kann sich jeder im Internet anschauen. Darin steht dann eben auch, dass dieses Gutachten im Auftrag des BMF erarbeitet wurde. Aber natürlich gibt es auch viele andere Gutachten, die teilweise zu anderen Ergebnissen kommen. Es ist klar, dass das in diesem Bereich auch immer nur Schätzungen und Prognosen sein können.

ZUSATZ DR. RINKE: Die Frage zielte darauf ab dass es natürlich eine ganze Reihe von Gutachten gibt, ist klar , ob es bei Ihnen im Haus keine eigenen Berechnungen gibt. Darauf zielte ja auch die Frage des Kollegen ab. Die hatten Sie, glaube ich, noch nicht beantwortet.

KOLBERG: Ich habe darauf hingewiesen, dass wir uns mit dem Thema, welche Auswirkungen das auf den deutschen Fiskus hat, intensiv beschäftigt haben, dass wir dabei auch auf externes Know-how zurückgegriffen haben und dass dieses Know-how auch für jeden verfügbar ist.

VORS. WEFERS: Herr Kolberg, können Sie als Arbeitshilfe für die Kollegen noch sagen, wo das veröffentlicht worden ist? Ist das bei Ihnen oder beim ifo Institut zu finden?

KOLBERG: Das kann man einfach googeln „ifo Institut“ und „Mindestbesteuerung“ , und dann müsste man das relativ schnell finden.

FRAGE JUNG: Herr Kolberg, die OECD hat eine Ausnahmegenehmigung unter anderem für die City of London akzeptiert. Für die Banken in der City of London soll diese Mindeststeuer nicht gelten. Wie bewerten Sie diese Ausnahme für diesen bedeutenden Finanzplatz?

KOLBERG: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir die Möglichkeit, das noch einmal richtigzustellen, weil das eine ziemliche Ente ist, die auch die Kollegen, die über sie berichtet haben, richtiggestellt haben. Es gibt keine Ausnahme von der Mindestbesteuerung für die Finanzbranche. Für die Unternehmen, die in der City of London sitzen, gilt die Mindestbesteuerung genauso wie für alle anderen.

Wo es eine Ausnahmeregelung gibt, ist bei der Verteilung der Besteuerungsrechte. Da hat man sich darauf geeinigt, dass bestimmte Ausnahmen möglich sind. Das hat aber nichts mit der Mindestbesteuerung zu tun. Dieser Mindeststeuersatz von 15 Prozent und mehr gilt also auch für die Finanzbranche.

ZUSATZFRAGE JUNG: Könnten Sie die Ausnahme bei Besteuerungsrechten einmal erläutern? Warum gibt es da überhaupt Ausnahmen, und was heißt das?

KOLBERG: Es gibt ja zwei Säulen bei der Mindestbesteuerung, zum einen die Säule zwei, über die wir hier auch häufig geredet haben, die Mindestbesteuerung, also der Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent, auf den man sich geeinigt hat, um zu verhindern, dass Unternehmen und insbesondere große Konzerne dorthin abwandern, wo sie gar keine Unternehmenssteuern zahlen.

Dann gibt es die Säule eins. Dabei geht es um die Verteilung der Besteuerungsrechte. Länder, die viele Verbraucher haben, sagen: Es kann eigentlich nicht sein, dass die Steuern da erhoben werden, wo das Unternehmen sitzt. Wir konsumieren diese Gegenstände sozusagen. Ohne diesen Verbrauch gäbe es die Steuereinnahmen gar nicht. Deswegen wollen wir daran partizipieren. – In der OECD-Pressemitteilung wird auch diesbezüglich eine Summe genannt, von der man sagt, dass man davon ausgeht, dass jetzt Besteuerungsrechte im Wert von 100 Milliarden Euro neu verteilt werden, um eben auch Staaten, in denen eher die Verbraucher und nicht die Hersteller sitzen, von diesen Steuereinnahmen partizipieren zu lassen. Da hat man sich auf verschiedene Regeln geeinigt, unter anderem eben auch im Hinblick auf die Finanzbranche, weil man dazu gesagt hat: Die Finanzbranche ist hoch reguliert und kann ihre Sitze ohnehin nicht so verändern, wie sie will, weil es zum Beispiel bestimmte Vorschriften im internationalen Recht dafür gibt, wo man seinen Sitz hat usw. Da gibt es schon Festlegungen, die sozusagen einen Missbrauch ohnehin verhindern. Deswegen hat man gesagt, dass man in diesem Bereich eine Ausnahme macht.

Ich möchte aber noch einmal betonen: Für die Mindestbesteuerung gibt es diese Ausnahme nicht, auch wenn das gestern teilweise falsch berichtet worden ist.

FRAGE DR. RINKE: Irland soll das nicht unterschrieben haben. Andererseits sollen es 130 Staaten unterschrieben haben. Deswegen hätte ich Sie ganz gerne gefragt, was die praktischen Auswirkungen davon sind, da das ja ein EU-Mitglied ist, das einige US-Konzerne auf seinem Gebiet hat, die dort steuerpflichtig sind. Kann man Irland zwingen, die Mindeststeuer auch anzuwenden, oder kann Irland das autark entscheiden?

KOLBERG: Zum ersten Punkt: Einzelne Länder werde ich hier nicht benennen. Bei der OECD ist die Vereinbarung, dass eben nicht benannt wird, wenn irgendjemand gegen Beschlüsse votiert hat. Deswegen kann ich mich hier zu einzelnen Staaten nicht äußern.

Ich kann aber sagen, wie ich vorhin schon ausgeführt habe, dass wir eine breite Einigung erzielt haben, und ich finde, das sollte man auch noch einmal betonen. Wo vor wenigen Monaten viele noch vom Ende des Multilateralismus schwadroniert haben, haben jetzt 130 Staaten eine Einigung darauf gefunden, wie wir Steuerhinterziehung verhindern und wie wir verhindern, dass internationale Konzerne einfach dorthin wandern, wo sie gar keine Steuern mehr bezahlen. Das ist ein großer Durchbruch.

Zweiter Punkt. Es heißt nicht, wenn ein Staat gestern nicht zugestimmt hat, dass er die Einigung ablehnt. Es gibt Staaten, die gesagt haben, dass sie sich jetzt noch die Details anschauen müssen. Außerdem werden die Details ja auch noch weiter ausgearbeitet. Es gibt Staaten, die gesagt haben: Wir haben im Moment gar keine handlungsfähige Regierung oder die Regierung wird gerade eingesetzt, und deswegen können wir uns nicht beteiligen. – Es könnte also sogar sein, dass sich noch mehr Staaten an dieser Vereinbarung beteiligen werden.

Wir sind sehr froh, dass sich so viele beteiligt haben. Im Vorfeld hatten wir mit einer deutlich geringeren Beteiligung gerechnet. Dass jetzt 130 von 139 Staaten bei dieser wichtigen Entscheidung mitmachen, ist für uns ein ganz starkes Zeichen dafür, dass der Multilateralismus lebt und dass wir in der Lage sind, positive Entscheidungen für unsere Bürgerinnen und Bürger zu treffen.

Was die EU-Ebene angeht, ist natürlich ein wichtiger Punkt, dass im Steuerrecht Einstimmigkeit gilt. Allerdings hat sich gezeigt, wenn auf internationaler Ebene eine Einigung gegeben ist, dass man dann auch auf europäischer Ebene zu gleichen und manchmal sogar besseren Vereinbarungen kommt. Daher sind wir sehr zuversichtlich, dass wir uns da schnell bewegen werden. Wir werden jedenfalls alles dafür tun, dass diese Einigung jetzt auf europäischer Ebene schnell umgesetzt wird.

FRAGE JESSEN: Herr Kolberg, Sie sind aber ein bisschen elegant um die Antwort herumgefahren, ob die Tatsache, dass einzelne Länder das nicht unterschrieben haben, bedeutet, dass Unternehmen, die ihren Sitz in diesen Nichtunterzeichnerländern haben, gezwungen werden können, diese Mindeststeuer zu erheben. Ist dann faktisch durch die Nichtunterzeichnung in diesen Ländern die Möglichkeit gegeben, die Mindeststeuer eben doch nicht abzuführen?

KOLBERG: Vielleicht möchte ich da mit einem Missverständnis aufräumen: Es ist nicht so, dass wir irgendjemanden zwingen können, in seinem Land irgendeinen bestimmten Steuersatz zu erheben. Die Wirkformel, die jetzt vereinbart wurde, geht deswegen in eine andere Richtung. Man sagt, in jedem Staat sollte eine Besteuerung von Unternehmen in Höhe von mindestens 15 Prozent gelten. Wenn ein Staat diese Regelung nicht hat, dann können andere Staaten von diesem Unternehmen eben mindestens diese 15 Prozent erheben. Dadurch wird eben auch vermieden, dass irgendjemand dabei letztlich nicht mitmacht. Wenn wir nämlich 130 Staaten haben, die das jetzt so machen möglicherweise ja auch noch mehr; ich habe ja eben erläutert, dass wir zuversichtlich sind, dass auch noch andere hinzukommen werden , dann ist eben auch sichergestellt, dass diese Steuern dann erhoben werden, unabhängig davon, ob Einzelne nicht mitmachen.

In Europa gehen wir aber davon aus, dass wir eine gemeinsame Regelung finden werden, dass die Kommission dazu Vorschläge machen wird und dass wir dabei schnell vorankommen werden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Damit ich das nicht falsch verstehe: Sagen Sie also, bei einem internationalen Unternehmen in einem Land X, das nicht unterzeichnet hat und das als Land nicht diese 15 Prozent erhebt, können andere Länder von diesem Unternehmen auch wenn es im Land X ansässig ist dann auf anderer Ebene höhere Steuer einfordern, sodass die Summe der abgeführten Steuern

KOLBERG: Mindestens 15 Prozent beträgt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das geht?

KOLBERG: Das ist der Wirkmechanismus, der dort vereinbart wurde.

FRAGE HELLER: Handelt es sich um Dollar- oder Eurobeträge? Sie sprachen von Eurobeträgen. Die OECD Mitteilung spricht von Dollar.

KOLBERG: Da hat Herr Heller wieder einmal recht. Es geht in der Pressemitteilung um Dollar. Vielen Dank für diesen Hinweis, Herr Heller; das ist ein wichtiger Punkt. Es geht also um zusätzliche 150 Milliarden Dollar bei der Mindestbesteuerung und um 100 Milliarden bei der Neuverteilung der Besteuerungsrechte. Das ist das, was die OECD berechnet hat. Wenn Sie dazu Fragen haben, würde ich Sie bitten, sich dann bezüglich dieser Fragen an die OECD zu wenden. Die hat natürlich die Wirkung berechnet, die sie weltweit erwartet.

VORS. WEFERS: Darf ich Sie da als Ergänzung noch um etwas bitten? Es gibt ja gewisse Umsatzschwellen, die auch genannt werden, was den Anwendungsbereich und die Frage betrifft, welche Unternehmen darunter fallen. Sind das auch Dollar, oder sind es Euro?

KOLBERG: Das sind Euro. (Korrigiert meines Erachtens auch Dollar)

FRAGE DR. RINKE: Herr Kolberg, ich habe noch eine Bitte. Sie haben erwähnt, dass nach Details offen sind. Könnten Sie ein bisschen präzisieren, welche Punkte jetzt eigentlich noch geklärt werden müssen? Details können in diesem Bereich ja nämlich auch milliardenschwere Folgen haben.

KOLBERG: Genau. Dazu sind auch Informationen in der Pressemitteilung der OECD enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass man jetzt eine ehrgeizige Timeline verabschiedet hat, um die Verhandlungen endgültig abzuschließen. Wenn ich hier auf Englisch zitieren darf: „This includes an October 2021 deadline for finalising the remaining technical work on the two-pillar approach, as well as a plan for effective implementation in 2023.”

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das ist der Zeitplan. Aber gibt es keine inhaltlichen Details, die noch geklärt werden müssen?

KOLBERG: Ich habe es ja ausgeführt. Die OECD spricht ja von „remaining technical work“ und „implementation“. Das sind die Punkte, auf die sich noch geeinigt werden muss. Aber die groben Linien stehen fest, und auf die hat man sich gestern mit 130 Staaten geeinigt.

FRAGE DR. KELLER: Ist ein Start 2023 zu schaffen?

KOLBERG: Ich hatte ja schon gesagt, dass die OECD selbst darauf hingewiesen hat, dass es ein ehrgeiziger Zeitplan ist, jetzt bis 2023 die Umsetzung zu vollziehen. Dem stimmen wir zu. Allerdings ist der gesamte Plan sehr ehrgeizig gewesen. Dadurch, dass wir durch eine so große und breite Zustimmung jetzt so einen Rückenwind haben, sind wir zuversichtlich, dass wir dieses Ziel gemeinsam mit den Staaten und mit der OECD erreichen können.

FRAGE DR. RINKE: Ich will es noch einmal versuchen, was die Auswirkungen auf Deutschland angeht, auch wenn Sie keine Zahlen nennen können. Haben Sie aber zumindest eine Vorstellung davon, wie viele deutsche Unternehmen in Deutschland das betreffen könnte? Gibt es dazu eine Schätzung? Wenn ja, welche?

KOLBERG: Mir liegen hier aktuell keine Zahlen vor. Ich schaue, ob ich Ihnen dazu noch etwas nachreichen kann.

FRAGE JUNG: Sie gehen davon aus, dass es Unternehmen in Deutschland gibt, die noch nicht einmal 15 Prozent Unternehmenssteuer zahlen. Korrekt?

Können Sie uns erläutern, wer diese Details jetzt ausarbeitet, die noch ausgearbeitet werden müssen? Sind das jetzt KPMG oder EY, oder sind das Regierungsmitarbeiter oder OECD-Leute?

KOLBERG: Die OECD hat ja jetzt gemeinsam mit den Staaten die Details erarbeitet, und viele Punkte stehen ja jetzt auch schon fest. Ursprung war ja ein gemeinsamer Vorschlag unseres Ministers und des französischen Finanzministers, der diese Mindestbesteuerung vorgeschlagen hat. Diese Vorschläge wurden in diesem Zweisäulenmodell zusammengeführt, das die OECD jetzt vorgeschlagen hat. In diesem Forum, das die OECD gebildet hat, also in dem Inclusive Framework, arbeiten Experten von Regierungsseite aus 139 Mitgliedstaaten, und die arbeiten die Details jetzt weiter aus, soweit sie nicht ohnehin schon feststehen.

Details zu einzelnen Unternehmen habe ich jetzt wie gesagt nicht vorliegen. Ich habe ja aber den Wirkmechanismus beschrieben: Wenn ein Unternehmen nicht diese mindestens 15 Prozent zahlen sollte, besteht durch die Mindestbesteuerung eben die Möglichkeit, genau dafür zu sorgen.

ZUSATZ JUNG: Das heißt, Experten erarbeiten das jetzt, garantiert keine Lobbyisten.

KOLBERG: Experten aus den Regierungen.

ZUSATZ JUNG: Details zu einzelnen Unternehmen habe ich ja nicht erfragt. Ich habe nur gefragt, ob Sie davon ausgehen, dass es hier in Deutschland Unternehmen gibt, die tatsächlich weniger als 15 Prozent an Steuern zahlen.

KOLBERG: Ich kann Ihnen sagen: Wenn es diese Unternehmen geben sollte, besteht durch die Mindestbesteuerung die Möglichkeit, dann dafür zu sorgen, dass das der Fall ist. Wenn ein Unternehmen hier in Deutschland seinen Sitz hat, bezahlt es ja ohnehin hier auch seine Steuern. Aber wenn durch bestimmte Konstruktionen dafür gesorgt wird, dass man eben nicht diese mindestens 15 Prozent an Unternehmenssteuer bezahlt, dann kann durch die neuen Regelungen dafür gesorgt werden, dass dies der Fall ist.

FRAGE AIASH: Es geht um die Vereinigten Arabischen Emirate. Gibt es Kontakte zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate bezüglich Menschenrechtsverletzungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten? Vor wenigen Tagen ist in London eine junge emiratische Menschenrechtsaktivistin bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Berichte der emiratischen Opposition bestätigen, dass der Vorfall erfunden war.

SASSE: Zu diesen konkreten Meldungen kann ich an dieser Stelle keine Stellung nehmen.

Ich kann Ihnen aber, was die Frage angeht, grundsätzlich sagen: Natürlich thematisieren wir in allen Gesprächen mit den Emiraten ebenso wie mit allen anderen Ländern – die Menschenrechtslage da, wo es Besorgnis gibt. Das tun wir regelmäßig und auf allen Ebenen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Sasse, Stichwort „Sorge“: Sind Sie über die Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten so, wie sie jetzt ist, besorgt?

SASSE: Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass wir die Menschenrechtslage mit den Vereinigten Arabischen Emiraten regelmäßig in Gesprächen ansprechen.

FRAGE JOLKVER: Wie bewertet die Bundesregierung die schweren Vorwürfe von Alexander Lukaschenko gegen Deutschland, deutsche Geheimdienste bereiten angeblich einen Anschlag in Belarus vor?

SASSE: Zu diesen Vorwürfen möchten wir an dieser Stelle keine Stellung nehmen. Die hat Herr Lukaschenko so in den Raum gestellt. Wir können dazu nichts beitragen.

VORS. WEFERS: Auch nicht, dass er gegen die Bundeskanzlerin oder jemanden von der deutschen Regierung Anspruch erheben wird? Das fragt Insaf Basirow von RIA Novosti.

SASSE: Anspruch erheben wird?

VORS. WEFERS: So hat er sich wohl ausgedrückt. Ich verstehe das so.

SASSE: Vielleicht kann er die Frage noch einmal präzisieren und wir liefern die Antwort gegebenenfalls nach.

VORS. WEFERS: Dann präzisiere ich sie jetzt noch einmal: Alexander Lukaschenko hat heute angekündigt, dass belarussische Sicherheitsbehörden eine antiterroristische Operation durchgeführt haben sollen. Lukaschenko hat dazu gesagt, dass Minsk gegen die Bundeskanzlerin oder jemanden von der deutschen Regierung Anspruch erheben wird. Wie kann das die Bundesregierung kommentieren?

Dann habe ich noch die Frage von Vladimir Esipov von der Deutschen Welle wiederum mit Bezug auf Lukaschenko: Es hat wohl einen breit angelegten Antiterroreinsatz in Belarus gegeben und es wurde angedeutet, dass die Bundesregierung terroristische Aktivitäten in Belarus unterstützt. Frage: Gab es in den letzten 72 Stunden Festnahmen der deutschen Staatsbürger in Belarus? Was ist über diesen Antiterroreinsatz den belarussischen Behörden bekannt?

SASSE: Noch einmal: Die Äußerungen von Herrn Lukaschenko kommentieren wir an dieser Stelle nicht.

Über Festnahmen deutscher Staatsangehöriger kann ich Ihnen an dieser Stelle nichts berichten.

FRAGE JESSEN: Frau Sasse, nicht kommentieren ist eine Sache. Aber Herr Lukaschenko hat massive Vorwürfe erhoben. Er hat gesagt, Deutschland bereite Geheimdienstaktionen gegen Belarus vor. Das dementieren Sie noch nicht einmal?

SASSE: Ich sage an dieser Stelle, dass wir die Äußerungen von Herrn Lukaschenko nicht kommentieren.

ZUSATZ JESSEN: Ja, aber damit dementieren Sie es auch nicht.

SASSE: Herr Jessen, ich kann doch an dieser Stelle für das Auswärtige Amt nicht zu geheimdienstlichen Operationen oder Ähnlichem Stellung nehmen und auch nicht zu ähnlichen Kommentaren von Herrn Lukaschenko, die er einfach so in Raum stellt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Verstehe. Könnten dann entweder Frau Fietz für die Dienste oder Frau Vick dazu Stellung nehmen? Können Sie den Vorwurf dementieren, dass es geheimdienstliche Aktionen seitens Deutschland gegen Belarus gibt?

SRS’IN FIETZ: Ich kann mich den Worten von Frau Sasse nur anschließen.

VICK: Ich habe dem auch nichts hinzuzufügen.

FRAGE KÜSTNER: Eine Frage zu den afghanischen Ortskräften an das Auswärtige Amt. Wann wird das versprochene Ortskräftebüro in Masar-e-Scharif eröffnet? Es ist klar, dass es Sicherheitsbedenken gibt.

Eine Frage an Innenministerium, Auswärtiges Amt oder Verteidigungsministerium: Was entgegnen Sie der wachsenden Kritik, man hätte die afghanischen Ortskräfte ausfliegen sollen, wie die USA das ja vorhaben?

SASSE: Vielleicht fange ich an und die Kollegen ergänzen bei Bedarf.

Fragen zum Ortskräfteverfahren hatten wir ja schon am Mittwoch an dieser Stelle. Ich möchte vielleicht grundsätzlich etwas zum Verfahren sagen: Der erste Schritt ist immer, dass der oder die Betroffene eine Gefährdungsanzeige stellt. Dann wird das Ganze von den Ressorts geprüft, gegebenenfalls eine Aufnahmezusage ausgesprochen, und im Anschluss daran kann ein Visum beantragt werden. Diese Unterscheidung ist wichtig für das Verständnis, was wir genau tun. In Kabul hat die Anlaufstelle für Gefährdungsanzeigen gestern, also am 1. Juli, den Betrieb aufgenommen.

Was die Frage von Herrn Küstner zum Büro in Masar-e-Scharif angeht, kann ich an dieser Stelle auch nur sagen, dass das noch nicht in Betrieb ist. Es geht auch da um die Gefährdungsanzeigen, also um eine Stelle, die Gefährdungsanzeigen in Empfang nimmt. Es ist so, wie Herr Küstner bereits angedeutet hat, dass sich der beauftragte Dienstleister vor dem Hintergrund der aktuellen Lageentwicklung entschieden hat, das Büro zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst noch nicht zu eröffnen. Einen genauen Zeitpunkt kann ich an dieser Stelle noch nicht in den Raum stellen. Diese Entscheidung bedauern wir natürlich. Aber weil es um Sicherheitsinteressen geht, ist sie aus unserer Sicht nachvollziehbar. Gleichwohl arbeiten wir daran, dass auch dieses Büro natürlich schnell den Betroffenen als Anlaufstelle zur Verfügung steht.

VORS. WEFERS: Die Frage nach dem Ausfliegen der Ortskräfte ist noch offen. Wer kann sich dazu äußern? Das Verteidigungsministerium? Sie äußern sich nicht dazu.

FRAGE JUNG: Bleibt das BMI dabei, dass die afghanischen Ortskräfte keine Umzugskostenhilfe erhalten sollen?

Frau Sasse, wo wird denn heute eine Gefährdungsanzeige für eine afghanische Ortskraft gestellt werden können? Wo können die das heute machen?

SASSE: Wie gesagt, die Anlaufstelle in Kabul hat ihren Betrieb gestern aufgenommen. Das heißt, in Kabul kann eine Anzeige gestellt werden.

VICK: Wir haben an dieser Stelle ja auch schon mehrfach vorgetragen, dass wir der Auffassung sind, dass sich das bisherige Verfahren und somit auch die eigenverantwortliche Ausreise der Ortskräfte bewährt hat.

FRAGE BÄSECKE: Das passt ganz gut dazu, weil es um einen konkreten, wenn auch keinen Einzelfall geht. Es gibt einen Mann, der Ahmad Jawid Sultani heißt und von 2009 bis 2018 Übersetzer der Bundeswehr war. Er ist Vorsitzender der Vereinigung deutsche Ortskräfte und damit eben kein Einzelfall. Er hat den Abflug der letzten deutschen Maschinen beigewohnt, ihnen hinterhergeschaut. Er ist jetzt in Masar-e-Scharif eingeschlossen und hofft so sagt er , dass, wenn die Taliban kommen, sie ihn gleich erschießen und nicht foltern und zur Schau stellen. Er kommt offenbar nicht nach Kabul, weil aus Masar-e-Scharif kein Rauskommen ist – es sei denn, er hätte ein eigenes Flugzeug. Was kann man solchen betroffenen Ortskräften eigentlich raten? Was will man konkret tun, um in Masar-e-Scharif zu helfen?

SASSE: Ich habe heute an dieser Stelle und auch schon am Mittwoch geschildert, was wir konkret tun. Wir kennen natürlich die Interviews mit Herrn Sultani und die Berichte über die Lage. Da er Übersetzer der Bundeswehr ist, kann vielleicht Herr Collatz noch etwas ergänzen, wenn er möchte, oder auch nicht.

Was wir genau tun, habe ich dargelegt. Ich kann Ihnen darüber hinaus an dieser Stelle leider nicht mehr darstellen.

ZUSATZFRAGE BÄSECKE: Gibt es vielleicht eine Ergänzung vom BMVg dazu? Das ist ein bisschen der Widerspruch, der ja auch schon am Mittwoch schon aufkam. Was kann man ihm raten? Sich gut zu verstecken?

SASSE: Für die Ortskräfte des Auswärtigen Amtes kann ich Ihnen mitteilen – das habe ich bereits am Mittwoch erwähnt , dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, dass wir diejenigen, die betroffen sind – das ist ein mittlerer zweistelliger Bereich von Ortskräften, die für das Auswärtige Amt gearbeitet haben , nach Kräften unterstützen und auch Visa erteilt haben.

COLLATZ: Zu der Frage, wie sich einzelne Menschen vor Ort verhalten sollen, kann ich hier keinen Beitrag leisten. Wir sind ja, wie Sie wissen, nicht mehr vor Ort in Afghanistan. Sie wissen auch, dass es unser Interesse war, das Ortskräfteverfahren so großzügig wie möglich zu halten und auch im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Ressorts zu erweitern. Das ist geschehen. Es konnten also auch diejenigen Ortskräfte rückwirkend bis 2013 ihre Gefährdungsanzeige nach dem jetzt vereinfachten Verfahren stellen. Auch das war möglich. Alle, die dort Berücksichtigung finden konnten, haben auch Berücksichtigung gefunden.

FRAGE DR. RINKE: Frau Fietz, am Mittwoch ist hier diskutiert worden, warum die Verteidigungsministerin nicht bei der Rückkehr der letzten Soldaten aus Afghanistan anwesend war, als sie in Empfang genommen wurden. Können Sie uns sagen, warum die Kanzlerin keine Notwendigkeit verspürte, in Wunstorf zu sein?

SRS’IN FIETZ: Die Sprecherin des Verteidigungsministeriums hat ja in dieser Woche sehr deutlich gemacht, worum es in erster Linie geht, wenn Einsatzkräfte aus dem Ausland nach Hause zurückkehren können. Ich glaube, das ist sehr verständlich und nachvollziehbar. Deshalb hat es zu diesem Zeitpunkt kein Ereignis gegeben, an dem die Politik direkt beteiligt war.

COLLATZ: Ich würde gerne ergänzen und die Gelegenheit dazu ergreifen. Ich kann das nur unterstützen. Es ist ja nicht so, dass wir nicht bei der Truppe gefragt hätten, wie sie sich das denn wünscht. Die Ministerin und auch die anderen Regierungsvertreter haben dem Wunsch entsprochen und haben am Tag der Rückkehr eines Teilkontingents – des letzten, das zu dem Gesamtkontingent gehört – nicht noch zu einer Verzögerung der Heimkehr geführt. Das ist Teil des Entscheidungsprozesses gewesen.

Es ist ja nicht so, dass wir die Heimkehr versteckt hätten, sondern sie ist öffentlich gemacht worden. Wir haben auch unter Coronabedingungen deutlich die Öffentlichkeit beteiligt, indem wir einen Livestream ermöglicht haben. Die Würdigung des Einsatzes insgesamt muss natürlich sortiert erfolgen, und das wird auch geschehen. Ich denke, es hat sich schon herumgesprochen, dass wir seitens des BMVg zum 31. August einen Rückkehrerappell und einen Appell für den Gesamteinsatz „Zwanzig Jahre Afghanistan“ unter Beteiligung des Bundespräsidenten abhalten werden, was ja an sich schon eine Würdigung ist.

Nach allem, was ich weiß, ist es sehr wohl in der Truppe honoriert worden, dass zum einen eine schnelle Heimkehr zu den Familien und Angehörigen ermöglicht wurde und zum anderen noch ein Appell stattfinden wird. Das dazu.

Eine Anmerkung sei mir auch erlaubt: Wenn hochrangige Politiker vor Ort noch diese Zeremonie erweitert hätten, wäre natürlich die Frage gekommen, warum denn die Belange der Truppe nicht berücksichtigt wurden und ob die Truppe hier wieder als Kulisse missbraucht worden wäre. Ich glaube, die Entscheidung, den Belangen der Truppe hier zu entsprechen, ist genau so, wie sie getroffen worden ist, gut und richtig gewesen.

Die Ministerin äußert sich für ihren Verantwortungsbereich schon seit geraumer Zeit, was eine Würdigung des Einsatzes angeht. Ich erinnere daran, dass sie immer deutlich gemacht hat, wie stolz die Männer und Frauen sein können, dass sie jeden Auftrag, den sie vom Parlament für Afghanistan bekommen haben, auch erfüllt haben.

Natürlich wird es noch zu einer gesamtstaatlichen Evaluation kommen. Aber für den Anteil der Bundeswehr ist das ihre Würdigung. Das wird noch einmal bei dem zentralen Afghanistan-Appell am 31. August hier in Berlin Berücksichtigung finden.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Eine Nachfrage, Herr Collatz, weil Sie das jetzt betont haben: Ist es das normale Vorgehen, dass die politische Führung bei der Truppe nachfragt, was sie gerne hätte? Wenn die Politik und die Bundesregierung die Notwendigkeit gesehen hätten, durch die Anwesenheit ein politisches Zeichen zu setzen, dann hätte man das ja machen können. Offensichtlich hat man das nicht gesehen. Das ist ja die Debatte. Ist es normal, dass Sie vor politischen Entscheidungen in der Bundeswehr nachfragen, ob das dort so gewünscht wird?

COLLATZ: Ich sehe die politische Entscheidung nicht. Ich sehe auch nicht, wie die Wahrnehmung entstehen kann, dass die Truppe hier einen Mangel an Wahrnehmung fühlt. Im Gegenteil. Natürlich ich kann das auch aus eigener Heimkehrsituation aus Afghanistan feststellen wird gefragt: Wie soll es denn laufen? Dabei wird natürlich auch das Interesse der Truppe berücksichtigt.

Noch einmal: Selbstverständlich wird der Notwendigkeit einer Würdigung dieses zwanzigjährigen Einsatzes, der die Bundeswehr ja ganz wesentlich mitgeprägt hat, entsprochen. Das wird sortiert geschehen, unter Beteiligung aller Gruppen, die in den letzten zwanzig Jahren hier auch zu berücksichtigen sind, und nicht nur eines kleinen Teilkontingents, des letzten Kontingents. Wir haben insgesamt – das wissen Sie auch – etwa 160 000 Männer und Frauen in Afghanistan gehabt. Das muss Berücksichtigung finden; nicht die letzten Heimkehrer des letzten Kontingents.

FRAGE JESSEN: Herr Collatz, Sie sagten eben, dass Ortskräfteverfahren sei so großzügig wie möglich ausgestaltet worden. Fällt es unter Ihre Vorstellung von Großzügigkeit, wenn seitens der Bundesregierung den Ortskräften keine Umzugsbeihilfe gewährt wird?

Frau Sasse, finden auch Sie, dass sich dieses Verfahren, sozusagen keine Unterstützung bei einem möglichen Wechsel nach Deutschland zu gewähren, bewährt hat?

COLLATZ: Was meinen Teil der Frage betrifft, haben wir hier schon deutlich gemacht, dass seitens des BMVg eine so großzügige Anwendung wie möglich gewünscht ist. Wir haben die Möglichkeiten in der gemeinsamen Diskussion erweitern können. Das ist meine Bewertung der Möglichkeiten.

SASSE: Ich möchte an dieser Stelle noch einmal etwas zurückweisen: Wir bemühen uns sehr darum das habe ich, glaube ich, deutlich genug gemacht , die Ortskräfte, die betroffen sind, zu unterstützen. Herr Collatz hat ausgeführt, dass wir die Regelungen noch erweitert haben. Es gilt natürlich auch für das Auswärtige Amt, dass wir unterstützen und die Leute nicht alleine lassen.

ZUSATZ JESSEN: Der Hintergrund der Frage ist ja folgender: Wenn man sagt „Wir unterstützen euch“, aber aufgrund der materiellen Verhältnisse, zu denen auch finanzielle gehören, Reisemöglichkeiten von Masar-e-Scharif nach Kabul nicht möglich sind, dann widerspricht sich das doch in sich selbst.

SASSE: Vielleicht noch einmal zum Verfahren: Die Visumserteilung steht ja erst am Ende des Verfahrens. Die Visumserteilung das hatten wir am Mittwoch dargestellt findet tatsächlich persönlich an der Botschaft in Kabul statt. Aber dem sind ja die Gefährdungsanzeigen vorgeschaltet. Ich hatte erläutert, dass die Gefährdungsanzeigen per Mail gestellt werden können und dass wir in Masar-e-Scharif eben diese Anlaufstelle zeitnah in Betrieb nehmen werden. Dafür, dass ich an dieser Stelle keinen genauen Zeitpunkt nennen kann, habe ich die Gründe dargestellt. Aber das ändert ja nichts daran, dass Gefährdungsanzeigen erst einmal gestellt werden müssen und dann in der entsprechenden Dringlichkeit von uns auch bearbeitet werden.

FRAGE D’ANIELLO: Eine Frage zum Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 eingeleitet hat. Wie will die Bundesregierung darauf antworten? Wurde darüber bereits diskutiert?

VORS. WEFERS: Mir ist nicht hundertprozentig klar, welches Verfahren gemeint ist.

KOLBERG: Der Stand ist, dass wir uns innerhalb der Bundesregierung in der Abstimmung befinden. Sobald es Entscheidungen gibt, werden wir diese hier verkünden.

FRAGE DR. RINKE: Eine Frage an Frau Fietz: Die Bundeskanzlerin ist ja heute beim britischen Premierminister. Gestern hat der Innenminister die UEFA wegen der Regeln für die Fußball-Europameisterschaft und die Hygienekonzepte in den Stadien, vor allem in den britischen, verantwortungslos bezeichnet. Wird die Bundeskanzlerin genau in diesem Sinne bei dem britischen Premierminister darauf drängen, dass die Spiele entweder nicht mehr oder mit veränderten Hygienekonzepten in Großbritannien stattfinden?

SRS’IN FIETZ: Ich kann den Gesprächen, die zur Stunde in Großbritannien stattfinden, natürlich nicht vorgreifen; von daher werden Sie da sicherlich auf die Pressekonferenz im Anschluss schauen müssen.

Grundsätzlich ist es die Haltung der gesamten Bundesregierung, dass es kein Verständnis dafür gab, dass die UEFA in diesem Umfang Zuschauerbeteiligung zugelassen hat. Ich kann auch noch einmal betonen, was der Innenminister gestern auch schon hatte anklingen lassen: Der Kommerz darf nicht den Infektionsschutz für die Bevölkerung überstrahlen. Wir appellieren daran, dass nun auch seitens des Verbandes entsprechend gehandelt wird.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Meine Frage zielte darauf, was daraus folgt. Es ist ja nicht nur die UEFA, sondern es sind ja auch die nationalen Behörden, die das möglich machen. Ohne die würde es gar nicht funktionieren; denn die britische Regierung und die Stadt London lassen diese vielen Zuschauer ja zu. Was ist also die konkrete Forderung, die die Kanzlerin stellt?

SRS’IN FIETZ: Wie gesagt, ich kann dem, was die Kanzlerin mit dem britischen Premierminister besprechen wird, jetzt nicht vorgreifen.

Grundsätzlich kann ich sagen: Aktuell laufen ja Meldungen, dass die UEFA ihre Ticketvergabephilosophie verändert. Ich denke, man muss jetzt einmal abwarten, wie sich das dann praktisch auswirkt.

FRAGE DR. DELFS: Ich habe eine Frage an Frau Fietz, die indirekt auch das Gespräch der Kanzlerin betrifft: In den letzten Tagen wurde angekündigt bzw. hat Herr Spahn angekündigt, dass die Quarantäneregelung für die Variantengebiete demnächst möglicherweise entschärft wird. Das wird heute sicherlich auch in Großbritannien ein Thema sein. Könnte es sein, dass die Kanzlerin da schon dem Premierminister mitteilt, dass die Quarantäneregelung aufgehoben wird?

An das Gesundheitsministerium: Gibt es irgendeine Zeitschiene, wann diese Entschärfung passieren soll?

SRS’IN FIETZ: Wie gesagt, ich kann nicht darauf eingehen, was in London und auf dem Landsitz Chequers jetzt besprochen wird.

Grundsätzlich hat es geheißen, dass die Quarantäneregelungen je nach aktueller Lage angepasst werden. Das bleibt natürlich auch so, das wird auf jeden Fall so stattfinden.

Gerade gibt ja auch der Bundesgesundheitsminister eine Pressekonferenz; möglicherweise wird diese Frage da auch schon beantwortet.

FRAGE SLAVIK: Gibt es eine Kommunikationsstrategie, mit der die Bundesregierung oder das Bundesgesundheitsministerium Impfskeptiker von einer Impfung überzeugen möchte? Welche Rolle spielt dabei der Kampf gegen Fake News? Werden zum Beispiel Kanäle wie Telegram speziell beobachtet?

HAJEBI: Es ist ja so, dass wir verschiedene Social-Media-Kanäle haben. Auf Twitter, Facebook und Instagram gibt es immer wieder Beiträge von Nutzerinnen und Nutzern, die diverse Fragen zu unterschiedlichen Themen haben, die teilweise nicht ganz richtig sind, und diese Beiträge kommentieren wir dann und stellen wir sie auch richtig. Es ist auch so, dass wir die Impfkampagne #ÄrmelHoch haben. Da klären wir natürlich auch noch einmal sehr breit darüber auf, dass eine Impfung sehr wichtig ist und dass das Paul-Ehrlich-Institut Nebenwirkungen untersucht und begleitet. Dadurch versuchen wir sozusagen auch Impfskeptiker zu informieren.

SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich nur grundsätzlich noch sagen: Wir sehen ja erst einmal, dass die Impfbereitschaft in Deutschland hoch ist. Das können wir auch daran sehen, dass die Impfkampagne in hohem Tempo voranschreitet. Möglicherweise wird es demnächst einen Zeitpunkt geben, an dem alle, die es wollen, geimpft sind das wird sogar sicherlich so sein.

Es werden dann einige Menschen übrig bleiben, die das nicht für sich entscheiden wollen. Die können wir immer wieder nur darauf hinweisen, dass es sinnvoll ist, dass sich möglichst alle, die geimpft werden können, auch impfen lassen. Wir appellieren, dass das auch jeder tut, denn die Vorteile liegen klar auf der Hand: Ein vollständiger Impfschutz schützt insbesondere vor einem schweren Krankheitsverlauf und auch einer Hospitalisierung. Impfungen schützen natürlich zum einen die geimpfte Person, zum anderen auch ihr Umfeld und auch die Gesellschaft insgesamt. So hilft man natürlich auch, der Pandemie überhaupt beizukommen.

Wir haben das Glück, wirksame und sichere Impfstoffe zu haben nun auch viel zahlreicher als noch zu Beginn der Impfkampagne. Wir sind der Meinung, dass das viele Menschen überzeugen müsste, dass sie sich auch tatsächlich impfen lassen.

FRAGE DR. RINKE: an das Gesundheitsministerium: Es war ja jetzt viel davon die Rede, dass zwei Impfungen auch gegen die Deltavariante schützen. Wie ist es mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson, der ja in einer einzelnen Impfung verimpft wird? Haben Sie Erkenntnisse, ob dieser Impfstoff auch gegen die Deltavariante schützt?

HAJEBI: Minister Spahn hat sich gestern ja sehr ausführlich dazu geäußert. Der jetzige Stand ist, dass alle Impfstoffe auch gegen die Deltavariante schützen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Inklusive des Impfstoffs von Johnson & Johnson?

HAJEBI: Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist da nicht ausgeschlossen.

FRAGE JUNG: Was ist denn Ihre Kommunikationsstrategie für Menschen, die gerne geimpft werden wollen, aber nicht geimpft werden dürfen, wie zum Beispiel Schwangere und Stillende?

HAJEBI: Wir informieren darüber, dass sich auch Schwangere nach einer ärztlichen Beratung impfen lassen können. Da entscheiden aber der Arzt und die betreffende Person, ob das auch nötig ist. Eine Aufklärung zu möglichen Risiken findet dann auch statt.

FRAGE: Noch einmal zur Impfkampagne: Sie verweisen auf die Kampagne #ÄrmelHoch, die es nun schon seit einigen Monate gibt. Trotzdem stellt sich nun heraus, dass sich zum Beispiel beim Pflegepersonal offenbar rund 50 Prozent gar nicht impfen lassen wollen, zumindest in einigen Pflegeeinrichtungen. Daraus muss man doch schließen, dass diese Kampagne nur bedingt zieht?

Frau Fietz, Sie sagen, es würden einige Menschen übrig bleiben. Man gewinnt den Eindruck, dass ziemlich viele und zu viele Menschen übrig bleiben. Die Frage wäre also: Was will die Bundesregierung dagegen unternehmen?

HAJEBI: Auch dazu hat sich Minister Spahn gestern geäußert, und er hat noch einmal erwähnt, dass wir die USA sogar überholt haben. Wir sehen also eine sehr hohe Impfbereitschaft. Es ist weiterhin so, dass die Impfung freiwillig ist, aber wir versuchen natürlich alle Menschen in den unterschiedlichen Gebieten auch im Pflegebereich zu erreichen und appellieren, sich bitte impfen zu lassen. Der Minister hat auch gestern noch einmal gesagt: Doppelimpfung schützt gegen Delta. Genau das ist auch wichtig, um gegen die Virusvarianten anzukommen.

ZUSATZFRAGE: Wie erklären Sie sich, dass gerade unter Pflegerinnen und Pflegern die Skepsis offenbar so hoch ist?

HAJEBI: Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, auf welche Zeilen oder Statistiken Sie sich jetzt beziehen. Gibt es da eine Umfrage? Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Aber wie gesagt, wir sehen, dass eine hohe Impfbereitschaft besteht.

SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich noch einmal grundsätzlich sagen: Bund und Länder sind auch ständig in Kontakt, um zu beraten, welche Möglichkeiten es noch gibt, bestimmte Bevölkerungsgruppen direkt anzusprechen. Kanzleramtsminister Braun hat kürzlich noch einmal darauf hingewiesen, dass es demnächst auch ein spezielles Angebot für Studierende geben soll, die dann direkt an den Universitäten geimpft werden können. Man versucht also, möglichst direkten Zugang zu Betroffenen, die noch nicht geimpft sind, aufzubauen, sodass die Hemmschwelle, sich impfen zu lassen, sehr gering ist.

FRAGE JESSEN: Frau Fietz, sind eigentlich alle Regierungsmitglieder inzwischen mindestens erst- oder auch zweitgeimpft? Es gibt ja eine Landesregierung, bei der das nicht der Fall ist.

SRS’IN FIETZ: Darüber habe ich jetzt keine Erkenntnisse. Ich kann mich auch nicht entsinnen, dass das abgefragt worden wäre. Da müssten Sie sich vielleicht die Mühe machen, bei den einzelnen Ressorts nachzufragen. Dass die Kanzlerin zweimal geimpft ist, wissen Sie ja.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das ist bekannt, ja. Aber gerade vor dem Hintergrund der bayerischen Landesregierung, wo sozusagen der stellvertretende Regierungschef sozusagen sagt „Och nö, ich nicht“, wäre interessant zu wissen, wie die Lage in der Bundesregierung ist. Vielleicht könnten die Ressorts das von sich aus nachreichen? Danke.

FRAGE GAVRILIS: Sie haben am Mittwoch eine Nachreichung versprochen, wie der Stand beim sozialen Wohnungsbau ist. Diese Nachreichung ist leider noch nicht angekommen, deshalb frage ich noch einmal: Wie viele Sozialwohnungen wurden 2020 neu gebaut und wie viele sind gleichzeitig aus der Bindung gefallen?

VICK: Wie Sie wissen, hat der Bund in dieser Legislaturperiode insgesamt fünf Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung bereitgestellt, davon allein in den Jahren 2020 und 2021 eine Milliarde Euro jährlich. Das sind zweckgebundene Bundesfinanzhilfen, und der Bund hat dafür gesorgt, dass die Mittel nur noch gezielt in den sozialen Wohnungsbau im engeren Sinne fließen. Das bedeutet konkret, dass die geförderten Wohnungen zwingend über eine Belegungs- und Mietbindung verfügen müssen.

VORS. WEFERS: Das hat Herr Alter uns am Mittwoch schon gesagt, wenn ich mich richtig erinnere. Die Frage bezog sich ja auf die konkrete Zahl der Wohnungen. Herr Alter hatte in Aussicht gestellt, dass Sie dazu etwas nachreichen.

VICK: Zu der konkreten Wohnungszahl?

VORS. WEFERS: Die Frage war: Wie viele Sozialwohnungen wurden 2020 neu gebaut und wie viele sind gleichzeitig aus der Bindung gefallen?

VICK: Okay, das müsste ich nachreichen.

VORS. WEFERS: Das wäre ganz schön.

FRAGE JUNG: Die Differenz ist ja schon veröffentlicht, denn Sie haben der Bundestagsfraktion der Grünen mitgeteilt, dass es 2020 im Vergleich zu 2019 weniger Sozialwohnungen gibt, und zwar 26 339 Sozialwohnungen weniger. Das ist ja krass. Wie erklären Sie sich den Rückgang der Sozialwohnungen, wenn Sie gleichzeitig am Mittwoch gefeiert haben, dass die Wohnraumoffensive so toll ist?

VICK: Ein Grund für den Rückgang der Förderzahlen ist genau diese zweckgerichtete Mittelbindung, also dass der Bund nur Mittel zur Verfügung stellt, die in den sozialen Wohnungsbau im engeren Sinne fließen. So soll sichergestellt werden, dass diese Bundesfinanzhilfen ausschließlich in Sozialwohnungen mit günstigen Mitteln eingesetzt werden. Ein weiterer Grund könnte sein, dass die Verwaltungsvereinbarung im Jahre 2020 erst im April in Kraft getreten ist, sodass Förderzusagen erst verzögert erteilt werden konnten. Die detaillierte Analyse von Gründen kann aber ausschließlich durch die Bundesländer erfolgen, weil diese für die Wohnraumförderung und die Ausgestaltung der Förderprogramme alleinig zuständig sind.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Zahl war ja, dass es 2020 im Vergleich zu 2019 über 26 000 Sozialwohnungen weniger gibt. Haben Sie auch die Zahlen für die gesamte Legislaturperiode? Gibt es unter dieser Bundesregierung am Ende weniger Sozialwohnungen als vorher? Sie können uns das ja nachreichen, wenn Sie wollen.

VICK: Wie ich es gerade erklärt habe, kann ich Ihnen den Rückgang im jetzigen Jahr erläutern. Die konkreten Zahlen für die gesamte Legislaturperiode müsste ich nachreichen.

FRAGE GAVRILIS: Hat die Bundesregierung aus ihrer Sicht genug getan, um ausreichend Sozialwohnungen zu fördern?

VICK: Wie Herr Alter hier am Mittwoch vorgetragen hat, hat der Bund insgesamt fünf Milliarden Euro für soziale Wohnraumförderung bereitgestellt.

FRAGE ECKSTEIN: In Anbetracht dieser Zahlen: Es gibt ja die soziale Bindung, aus der die Wohnungen jetzt eben herausgefallen sind. Wie sieht das denn beim Neubau aus, wie hat sich der Neubau von Sozialwohnungen im Vergleich der Jahre 2019 und 2020 entwickelt?

VICK: Das müsste ich nachreichen.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Im Zusammenhang mit den zuvor erörterten Tönen: Wie plant die Bundesregierung gegenzusteuern, wenn wir jetzt sehen, dass die Zahl der Sozialwohnungen immer weiter zurückgeht?

VICK: Wie wir schon erläutert haben, hat der Bund dafür gesorgt, dass die Mittel, die er zur Verfügung gestellt, ausschließlich in die soziale Wohnraumförderung fließen. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Gelder bzw. der Förderprogramme sind die Länder zuständig. Die Bundesmittel können aber ausschließlich für den sozialen Wohnungsbau verwendet werden.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Aber sind Sie denn vor dem Hintergrund, dass heute berichtet wird, dass es trotz dieser Bundesmittel einen Rückgang gibt, zufrieden mit den Zahlen?

VICK: Wir sind zufrieden mit den Mitteln, die wir für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt haben.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Das heißt, die sind ausreichen?

VICK: Fünf Milliarden Euro in der gesamten Legislaturperiode und jeweils eine Milliarde Euro in 2020 und 2021 an Bundesfinanzmitteln fließen ausschließlich in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus.

FRAGE JESSEN: Da Sie den Begriff des „sozialen Wohnungsbaus im engeren Sinn“ verwendet haben: Was ist der soziale Wohnungsbau im engeren Sinn und wie unterscheidet er sich vom sozialen Wohnungsbau im weiteren Sinn? Den muss es dann ja eigentlich auch geben, ansonsten macht der engere Sinn keinen Sinn.

VICK: Die Wohnungsbauförderung im engeren Sinn bedeutet, dass die Bundesfinanzmittel ausschließlich zweckgebunden eingesetzt werden können, sich also auf Wohnungen beziehen, für die es sowohl eine Belegungs- als auch eine Mietbindung gibt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Was wäre dann der soziale Wohnungsbau im weiteren Sinn?

VICK: Der Wohnungsbau im weiteren Sinne ist im Prinzip das, was Länder, Kommunen und Bund ansonsten für den Wohnungsbau tun.

FRAGE: An das Verteidigungsministerium: Genau wie viele Bundeswehrsoldaten waren in Afghanistan im Einsatz? Es wurde immer eine Formulierung von mehr als 150 000 benutzt, aber es war auch von ungefähr 160 000 zu lesen. Können Sie das präzisieren oder verifizieren?

COLLATZ: Bisher haben wir 150 000 kommuniziert. Es waren jetzt aber noch ein paar Kontingente zu berücksichtigen. Da es natürlich auch Menschen gibt, die doppelt und dreifach im Einsatz waren, ist die Zählung nicht ganz einfach. Es wird also zwischen 150 000 und 160 000 gewesen sein. Ich glaube, näher kommen wir da nicht an die korrekte Zahl heran.

FRAGE: Noch einmal zu der Impfkampagne: Denkt die Bundesregierung darüber nach, Anreize für Impfungen zu setzen, etwa wie die USA mit Lottoscheinen oder wie in Griechenland, wo jungen Leuten eine Geldkarte mit 150 Euro gegeben wird? Gibt es solche Überlegungen?

HAJEBI: Soweit ich weiß, gibt es solche Überlegungen in Deutschland nicht.

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