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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 05. Juli 2021

Themen: sozialer Wohnungsbau, COVID-19-Pandemie, mögliches generelles Tempolimit auf Autobahnen, Cyberangriff auf ein US-Informationstechnologieunternehmen, Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland, Medienberichte über eine Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit dem französischen und dem chinesischen Präsidenten, Einkommensteuerreform, Sekundärmigration, Wahlkampfäußerungen des ehemaligen Bundesverfassungsschutzpräsidenten Maaßen, US-Einreisebeschränkungen für EU-Bürger, Übergabe des Berichts der Zukunftskommission Landwirtschaft an die Bundeskanzlerin, europakritische Zeitungsanzeige der ungarischen Regierung

Themen/Naive Fragen zu:
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0:44 Beginn

1:01 sozialer Wohnungsbau
– Rückgang der sozialen Wohnung in Merkels Amtszeit seit 2006 von 2,094 Mio. auf 1,137 Mio im Jahr 2019 – wie erklärt sich die Kanzlerin das? (ab 5:20)
– bedauert die Kanzlerin diesen massiven Rückgang?

31:50 Afghanische Ortskräfte
– warum müssen die „Gefährungsanzeigen“ erst „geprüft“ werden? Ist das nicht pauschal klar, warum sie gefährdet sind? (ab 46:04)
– von den seit 2012 1.300 Ortskräften: wie viele haben sich bisher mit Gefährungsanzeigen oder Visawünschen gemeldet? und wurden diese eigentlich aktiv von der Bundeswehr angesprochen?
– was muss „plausibel“ sein bei einer Gefährdungsanzeige einer afghanischen Ortskraft, die für Deutschland gearbeitet hat?
– ausgestellte Visa sind ja gut und schön, aber was sollen Leute machen, die sich den Umzug nach Deutschland nicht leisten können? (ab 56:15)

1:02:31 Causa Maaßen
– Bewertung des Angriffs auf die Pressefreiheit vom ehem. Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes? Maaßen hatte in einem Gespräch beim Sender TV Berlin für Empörung gesorgt. Darin unterstellte er, dass es Verbindungen zwischen Mitarbeitern der »Tagesschau« und der linken und linksextremen Szene gebe. Er forderte darüber hinaus einen Gesinnungstest für Redakteure des öffentlich-rechtlichen Mediums und einen NDR-Untersuchungsausschuss

1:10:00 Orban vs EU
– inwieweit gefährdet der Rechtsradikalismus in Europa die Europäische Union? (ab 1:14:13)

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 05. Juli 2021:

VORS. SZENT-IVÁNYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

VICK: Ich habe noch eine Nachlieferung zu einer Frage zum sozialen Wohnungsbau vom vergangenen Freitag. Im Jahr 2020 hatten wir einen Bestandswert von Sozialwohnungen von 1 128 875. Das sind rund 26 000 weniger als im Jahr 2019.

Im Grunde ist der soziale Wohnungsbau Sache der Länder. Der Bund ist beim sozialen Wohnungsbau lediglich Mittelgeber. Er selbst baut keine eigenen Wohnungen. Die Wohnraumförderung und die Ausgestaltung der Programme liegen bei den Ländern, wobei der Bund eine Mittelbindung vorsieht. Der Gesamtbestand der Wohnungen mit Sozialbindung wird durch zwei Faktoren beeinflusst, zum einen durch den Neubau und zum anderen durch den Wegfall der Sozialbindung. Die Frage, warum eine Wohnung aus der Sozialbindung fällt oder wie viele das konkret sind, kann daher nur durch die jeweiligen Bundesländer beantwortet werden. Aus dem gleichen Grund können auch nur die Bundesländer sagen, wie viele Wohnungen mit Sozialbindung neu gebaut worden sind.

Ich kann Ihnen die Zahlen für die bewilligten Sozialwohnungen nennen. Bundesweit wurden für das Jahr 2017 26 231, für das Jahr 2018 27 040, für das Jahr 2019 25 565 und für das Jahr 2020 23 067 Wohnungen bewilligt.

FRAGE JESSEN: Die Zahlen, die Sie genannt haben, zeigen einen stetigen Rückgang der gebilligten Anträge. Liegt das daran, dass die Länder als Antragsteller nicht mehr Anträge gestellt haben, oder waren es nicht mehr genehmigungsfähige Anträge?

VICK: Ich habe die Frage nicht ganz verstanden; die müssten Sie wiederholen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Zahlen, die Sie vorgelesen haben, betrafen die in den vergangenen drei, vier Jahren aus Bundesmitteln geförderte Sozialwohnungen. Die Zahlen sind, wenn ich es richtig verstanden habe, stetig zurückgegangen. Die letzte Zahl war rund 23 000, vorher waren es 27 000. Die Frage ist: Liegt dieser Rückgang, der ja eigentlich dem Ziel der Wohnungsbaupolitik des Bundes widerspricht er möchte ja mehr sozialen Wohnungsbau haben , darin begründet, dass die Länder nicht mehr bewilligungsfähige Anträge gestellt haben, oder haben die Länder mehr Anträge gestellt, die aber nicht bewilligungsfähig oder für die nicht genügend Mittel vorhanden waren?

VICK: Der Rückgang der Zahlen hat den Grund, dass die Sozialbindung wegfällt. Das kann der Bund nicht beeinflussen; das ist Ländersache. Die konkrete Ausgestaltung dieser Frage liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Entschuldigung, Frau Vick, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich hatte gedacht, Sie hätten als Letztes aufgezählt, wie viele neue Wohnungen in den jeweiligen Jahren aus Bundesmitteln gefördert worden seien. Wenn neue Wohnungen gefördert worden sind, ist das unabhängig davon, wie viele herausgefallen sind.

VICK: Jetzt habe ich es verstanden. Es geht um die Sozialwohnungen, die die Länder bewilligt haben. Das sind Angaben, die der Bund durch die Länder bekommen hat.

FRAGE HERZOG: Entspricht eine bewilligte Wohnung auch einer tatsächlich entstandenen bzw. gesicherten Sozialwohnung?

VICK: Die Frage habe ich ehrlicherweise nicht richtig verstanden.

ZUSATZFRAGE HERZOG: Entspricht eine mit Fördergeldern bewilligte Wohnung auch einer tatsächlich entstandenen Wohnung?

VICK: Also einer gebauten Wohnung. – Ich kann Ihnen das im Einzelfall so konkret nicht sagen. Das müsste ich nachreichen.

FRAGE JUNG: Im Faktenblatt Ihres Hauses aus dem April 2019 heißt es, dass es im Jahr 2006, also in dem ersten Jahr der Kanzlerschaft von Frau Merkel, noch 2,094 Millionen Sozialwohnungen gegeben hat. Heute sind es nach oben gerundet nur noch 1,2 Millionen. Herr Seibert, wie erklärt sich die Kanzlerin, dass unter ihrer Kanzlerschaft 1 Million Sozialwohnungen abgebaut wurden und dass es seit ihrem Amtsantritt jetzt nur noch die Hälfte der Wohnungen gibt?

STS SEIBERT: Wie die Kollegin gerade gesagt hat darauf kann ich nur verweisen , liegen die Gründe, warum eine Sozialwohnung aus dem Sozialwohnungsstatus herausgeht, nicht bei der Bundesregierung, sondern man muss ihnen dann im Einzelnen nachgehen.

Ich habe hier kürzlich vortragen können, dass die bundesseitige Förderung für Sozialwohnungen in der ganzen Legislaturperiode auf einem sehr hohen Niveau war. Die Zahlen haben Sie gerade von der Kollegin aus dem Bundesinnen- und bauministerium gehört.

ZUSATZFRAGE JUNG: Bedauert die Kanzlerin, dass sich, seitdem sie Kanzlerin ist, die Zahl der Sozialwohnungen halbiert hat?

STS SEIBERT: Erschwingliches Mieten muss in Deutschland natürlich möglich sein, auch für Menschen, die kein hohes, sondern ein mittleres oder geringes Einkommen haben. So ist unsere Baupolitik, unsere Bauförderungspolitik angelegt.

VICK: Wir sind selbstverständlich mit einem Rückgang nicht zufrieden. Genau deswegen wurde ja das Grundgesetz geändert, nämlich dass der Bund in die ziel- und zweckgerichtete Förderung einsteigen kann. Das tun wir in einem Umfang, den wir vorher nie hatten.

FRAGE JESSEN: Wenn Sie sagen, Sie steigen jetzt neu in die Förderung in einem Umfang ein, den es vorher nicht gegeben hat: Für wann rechnen Sie denn dann aufgrund dieser Politik mit einem Anstieg der geförderten Sozialwohnungen? Würden Sie den bisherigen Rückgang im Großen und Ganzen als Misslingen des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland bezeichnen?

VICK: Wie wir jetzt schon mehrfach deutlich gemacht haben, sind die 5 Milliarden Euro Förderung für den sozialen Wohnungsbau so hoch wie noch nie. Sie sind jetzt durch die Bundesländer an die ziel- und zweckgerichtete Förderung gebunden, sodass wir da zuversichtlich sind.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist die bisherige Politik misslungen?

VORS. SZENT-IVÁNYI: War das eine Nachfrage?

ZUSATZ JESSEN: Ja.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Das ist akustisch hier nicht angekommen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich hatte vorhin gefragt, ob Sie die soziale Wohnungsbaupolitik im Allgemeinen vor dem Hintergrund des deutlichen Rückgangs in den letzten Jahren als misslungen bezeichnen würden.

VICK: Wie bereits erwähnt, fördern wir in einem zuvor nie da gewesenen Umfang. Wann die Zahl wieder steigt, bleibt abzuwarten.

FRAGE BADER: Ich habe eine Frage an Sie, Herr Seibert. Die Debatte über nicht wahrgenommene Impftermine ist ja in vollem Gange. Dazu gibt es auch Stimmen aus der Großen Koalition, die sagen, es müsse eine Art Sanktion für diejenigen geben, die nicht einmal absagen, wenn sie nicht zur Impfung kommen. Wie ist dazu die Haltung der Bundesregierung? Wie sollte mit verpassten Impfterminen und denjenigen, die sie verpassen, umgegangen werden?

STS SEIBERT: Impftermine sind wertvoll. Es ist wichtig, dass sie auch genutzt werden können. Insofern kann man an alle Menschen, alle Bürgerinnen und Bürger nur appellieren: Wenn Sie einen Impftermin, den Sie vereinbart haben, nicht wahrnehmen wollen oder können, dann vergessen Sie nicht, so rechtzeitig wie möglich abzusagen.

Viele Menschen haben bei mehreren Stellen einen Impftermin. Auch da gilt natürlich: Wenn Sie eine Impfung an der einen Stelle bekommen haben und auch bei einer anderen Stelle angemeldet sind, dann sagen Sie bitte ab. Sie ermöglichen damit anderen Menschen, einen Impftermin zu bekommen. Sie erleichtern die Planungen und die Arbeit in den Impfzentren und in den Arztpraxen. Das Personal trägt jeden Tag mit ganz hohem Engagement dazu bei, dass wir diese sehr ermutigenden Impfzahlen haben. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sie durch diese Achtsamkeit auch unterstützen.

Ich möchte ganz grundsätzlich zum Impfen sagen, dass wir wirklich mit allem Nachdruck appellieren: Lassen Sie sich impfen! Impfungen schützen Sie, den Bürger, die Bürgerin, persönlich vor einem schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf. Sie schützen auch Ihre Mitmenschen und Ihre Familie.

Wir haben jetzt Gott sei Dank sehr niedrige Inzidenzen. Aber wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, dass man sich deswegen nun überhaupt nicht mehr durch die Krankheit gefährdet sehen soll.

Wir sind in der sehr glücklichen Lage, in dieser Pandemie mehrere sichere und wirksame Impfstoffe und inzwischen auch genügend Impfstoff zu haben, damit wirklich allen über Zwölfjährigen ein Impftermin angeboten werden kann, in den Praxen, in den Impfzentren und in vielen Unternehmen. Der Appell ist: Nehmen Sie diese Angebote wahr! Wie gesagt: Sie schützen nicht nur sich selbst vor einer potenziell schweren Krankheit und auch vor Langzeitfolgen wie Long-COVID. Sie schützen auch uns alle. Sie schützen die Gemeinschaft, in der Sie leben; denn je mehr Menschen sich impfen lassen, desto weniger Chancen hat das Virus, wieder Oberhand zu gewinnen. Das ist die Haltung, die wir als Bundesregierung zum Impfen haben.

Strafen für Menschen, die einen Impftermin absagen, sieht die Bundesregierung nicht vor. Aber der dringende Appell ist: Sagen Sie ab! Haben Sie diese Aufmerksamkeit gegenüber den Menschen, die in den Arztpraxen, in den Impfzentren oder auch den Betrieben an dieser großartigen Impfkampagne teilnehmen.

ZUSATZFRAGE BADER: Die Strafzahlungen oder Bußgelder würden sich so ist die Debatte auf diejenigen beziehen, die nicht absagen. Wie ist dazu Ihre Haltung, oder sagen Sie

STS SEIBERT: So, wie ich sie Ihnen gerade beschrieben habe; ich dachte eigentlich, deutlich.

ZUSATZ BADER: Nein. Sie haben gesagt: Für die, die absagen, soll es keine Strafzahlung geben. Ich meinte ja die

STS SEIBERT: Na ja, das versteht sich ja von selbst. Dann haben Sie mich falsch verstanden.

Wir appellieren erstens, sich impfen zu lassen und, was ich gerade vergessen habe, auch die Zweitimpfung vorzunehmen und sich nicht schon nach der ersten Impfung in einer falschen Sicherheit zu wähnen. Bei allen Impfstoffen, die in Deutschland auf dem Markt sind außer bei dem Johnson-&-Johnson-Präparat , bietet die Zweitimpfung den guten Schutz vor dem Virus. Nehmen Sie also auch die Zweitimpfung wahr!

Zweiter Appell: Sagen Sie einen Termin, den Sie nicht brauchen bzw. den Sie nicht wahrnehmen können, ab!

Drittens ich habe es schon gesagt : Die Bundesregierung hat keine Planungen für Strafzahlungen für nicht abgesagte Termine. Aber der Appell sollte hoffentlich jeden erreichen.

FRAGE NEUHANN: Damit verbunden ist die erneut erhobene Forderung, dass die STIKO ihre Empfehlungen für die Impfung von Kindern, von Schülern ab zwölf Jahren ändert. Schließt sich die Bundesregierung diesem Appell an?

STS SEIBERT: Ich habe für die Bundesregierung an die Ständige Impfkommission keine Appelle zu richten. Sie wissen, die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff für Kinder bzw. Jugendliche ab zwölf Jahren, die wegen einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Für diese Gruppe empfiehlt sie eine Impfung. Eine allgemeine Empfehlung für alle Kinder und Jugendlichen hat die STIKO nicht abgegeben. Aber so wird es ja auch praktiziert : In vielen Fällen ist eine Impfung nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch des Kindes und seiner Eltern, bei Risikoakzeptanz, trotzdem möglich. So können Familien in Absprache mit dem Arzt eine individuelle Impfentscheidung treffen. So sieht die Lage momentan aus.

Es ist klar, dass sich die derzeitige Empfehlung in der Zukunft auch ändern kann; denn die STIKO hat immer gesagt, ihre Empfehlungen beruhten auf dem jeweils aktuellen, besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und Datenstand. Sie bewertet fortlaufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse, Daten oder Studien, die hereinkommen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, damit verbunden ist die Frage nach einer Impfpflicht, zumindest für einzelne Berufsgruppen. Die SPD-Vorsitzende Esken hat jetzt gefordert, dass man Kinder nur noch von Genesenen oder Geimpften unterrichten lassen sollte. Schließt sich die Bundesregierung dieser zumindest partiellen Forderung nach einer Impfflicht an?

STS SEIBERT: Wir haben immer gesagt: Es gibt keine Impfflicht, auch nicht für Kinder und Jugendliche. Auch die Frage des Schulbesuchs nach den Sommerferien ist nicht davon abhängig, ob der einzelne Schüler bzw. die einzelne Schülerin geimpft ist.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das war nicht die Frage. Es geht darum, ob es für Lehrer eine Impfpflicht geben sollte, genauso wie für Angehörige von Pflegeberufen; denn es kursieren Meldungen, dass sich von den Altenpflegern nur die Hälfte des Personals hat impfen lassen.

STS SEIBERT: Sie wissen, dass für das Schulwesen die Länder zuständig sind. Für die Bundesregierung bleibt es bei der klaren Haltung: keine Impfflicht, aber der dringende Appell an alle Menschen, sich im eigenen Interesse und auch im Interesse ihrer Umgebung und, wenn man so will, unserer ganzen Gemeinschaft impfen zu lassen.

FRAGE BUSCHOW: Ich habe noch eine Frage zum Thema Sanktionen für nicht abgesagte Termine, vielleicht ergänzend an das Gesundheitsministerium. Haben Sie einen Überblick darüber, wie groß dieses Problem ist? Der Berliner DRK-Präsident sagt, dies mache 5 bis 10 Prozent aller Impftermine aus. Kann man das bundesweit so sehen, dass so viele Termine nicht wahrgenommen und nicht abgesagt werden?

HAJEBI: Wir haben keine Hinweise darauf. Wie Herr Seibert es schon gesagt hat, wird es keine Strafen geben. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren, sich impfen zu lassen, und sie nicht abschrecken und ihnen mit Strafen drohen. Dabei bleibt es auch.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Wenn Sie sagen, Sie hätten keine Hinweise darauf: Haben Sie allgemein keinen Hinweis darauf, dass es ein massenhaftes Phänomen ist, dass Leute einfach nicht beim Impfen erscheinen?

HAJEBI: Minister Spahn hat sich letzte Woche dazu geäußert und gesagt: Wenn Termine nicht wahrgenommen werden können, sollen diese bitte abgesagt werden. – Er hat auch noch appelliert, dass die Zweitimpfung wichtig ist. Dabei bleibt es. Wir haben keine Hinweise darauf, dass das ein größeres Phänomen ist.

FRAGE SLAVIK: Wie steht das Bundesgesundheitsministerium zu Forderungen zum Beispiel von KBV-Chef Gassen, für Geimpfte alle Coronabeschränkungen aufzuheben? Welche Rolle spielen rechtliche Überlegungen dabei? Welche Rolle spielt der Umstand, dass eine Aufhebung der Einschränkungen ein Impfanreiz sein könnte.

HAJEBI: Auch dazu hat sich Minister Spahn am Donnerstag letzter Woche geäußert. Prinzipiell hält er es für richtig, dass die Auflagen fallen, wenn allen ein Impfangebot gemacht worden ist. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich genug Menschen haben impfen lassen, sodass das Gesundheitswesen eine erneute Coronawelle bewältigen kann.

STS SEIBERT: Vielleicht muss man auch noch hinzufügen, dass es für Geimpfte und Genesene mit Nachweis schon jetzt eine ganze Reihe von wirklich erheblichen Lockerungen und Erleichterungen gibt, insbesondere auch beim Reisen, was in diesen Monaten ein wichtiges Thema ist.

FRAGE LANGE: Das wäre auch meine Frage gewesen. Darüber hinaus würde mich dazu auch die Einschätzung des Justizministeriums interessieren.

Zuerst noch an das Gesundheitsministerium eine Frage: Es gab einmal die Idee, dass man eine Herdenimmunität herbeiführt und dann über Lockerungen für alle nachdenkt. Ist das noch immer ein Thema, und, wenn ja, wann wäre diese Herdenimmunität nach den neusten Erkenntnissen erreicht? Wir haben jetzt bei doppelt Geimpften eine Quote von 40 Prozent. Ist das schon eine Grenze, bei der man über Erleichterungen nachdenken kann oder noch nicht?

Nur noch der Vollständigkeit halber an das Justizministerium die Frage: Wie stehen Sie zu der Debatte, dass man alle Coronabeschränkungen für doppelt Geimpfte aufhebt?

HAJEBI: Wie Sie schon richtig gesagt haben: Wenn die Übertragung der Infektion wirksam gestoppt werden soll, muss eine ausreichende Immunität in der Bevölkerung vorhanden sein. Wie hoch der Schwellenwert für eine ausreichende Immunität sein muss, ergibt sich aus Modellen, die auch das RKI auf der Internetseite veröffentlicht.

KALL: Ich kann mich Herrn Seibert anschließen. Viele Einschränkungen, bezogen auf vollständig Geimpfte, sind bereits aufgehoben. Im Wesentlichen ist das die Maskenpflicht, die für alle an vielen Orten, vor allen Dingen in geschlossenen Räumen, weitergilt.

Die Justizministerium hat immer gesagt, sämtliche Maßnahmen müsse man immer wieder auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüfen. Aber sie hat zuletzt in einem Interview letzte Woche auch gesagt, dass wir noch nicht über den Berg sind, dass wir eine Herdenimmunität noch nicht erreicht haben und dass es weiterhin viele Menschen gibt, die nicht geimpft sind. Auch lässt sich nicht überall kontrollieren, wer geimpft ist und wer nicht. Auch deshalb müssen wir noch eine ganze Zeit lang Rücksicht aufeinander nehmen.

FRAGE JESSEN: Die britische Regierung geht offenbar diesen Weg. Premierminister Johnson hat, wenn ich mich nicht irre, gestern erklärt, angesichts der relativ hohen Zahl Zweitgeimpfter an die 70 Prozent in Großbritannien könne man ruhig weiter öffnen und weitere Infektionen in Kauf nehmen, weil schwere Verläufe vermieden würden. Das ist der Ansatz der Herdenimmunität unter Inkaufnahme weiterer Infektionen. Ist das in irgendeiner Art und Weise ein Modell für die deutsche COVID-19-Politik?

HAJEBI: Zum Thema Herdenimmunität habe ich mich vorhin geäußert. Die Maßnahmen werden auf der Grundlage verschiedener Faktoren ausgesprochen. Wie die Infektionszahlen aussehen und in welche Richtung wir gehen, was die Herdenimmunität angeht, zählen natürlich auch dazu. Da werden alle Bereiche analysiert und mit einbezogen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Daraus konnte ich jetzt noch nicht schließen, ob der britische Weg für Deutschland eine Option ist.

HAJEBI: Ich kann jetzt nicht den britischen Weg analysieren und ihn mit Deutschland vergleichen. Dazu, was für Deutschland gilt, hat sich Minister Spahn regelmäßig geäußert. Darauf möchte ich verweisen.

STS SEIBERT: Wir müssen mit unseren Gegebenheiten umgehen. Wir müssen sehen, dass wir die Impfkampagne weiter vorantreiben und dass wir noch deutlich mehr Menschen mit dem Impfen erreichen Erst- und Zweitimpfung als bisher, obwohl man Stand heute sagen kann, dass da sehr erfreuliche und tolle Fortschritte gemacht worden sind. Wir müssen sehen, wie sich die Deltavariante bei uns ausbreitet. Das ist erkennbar die deutlich ansteckendere Variante.

Dann müssen wir vor allem sehen das ist auch das, worauf die Briten sehr schauen , ob mit dem Anstieg der Deltainfektionszahlen, wie in der Vergangenheit in anderen Situationen dieser Pandemie, auch ein Anstieg der Hospitalisierungsfälle oder gar der intensiv zu behandelnden Fälle zu verzeichnen ist. Das wird man sich sehr genau anschauen müssen. Mit diesen Gegebenheiten werden wir arbeiten.

FRAGE NEUHANN: Verbunden mit dem Themenkomplex Corona: Es gibt eine weitere Debatte, die STIKO-Chef Mertens rund um die Massentests an Schülern angestoßen hat, die er für wenig sinnvoll hält. Die Frage an das BMG: Wie stehen Sie dazu? Ist es sinnvoll, die Massencoronatests weiter fortzuführen, oder teilen Sie die Bedenken, die Herr Mertens dazu geäußert hat?

HAJEBI: Wie Sie wissen, sind die Länder für die Testkonzepte zuständig. Wir haben auch eine nationale Teststrategie, und danach gehen wir auch.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Das heißt, Sie wollen das fortführen? Sie würden dafür plädieren, das fortzuführen, auch wenn Sie nicht zuständig sind?

HAJEBI: Wir führen das so fort, wie wir es zurzeit mit der nationalen Teststrategie machen.

STS SEIBERT: Unser Ziel als Bundesregierung ist ich glaube, das ist auch das Ziel aller Landesregierungen, die für das Schulwesen zuständig sind , den Kindern und Jugendlichen nach den Schulferien den sehr wichtigen Präsenzunterricht bieten zu können. Da werden Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte ein sehr wichtiges und wirksames Mittel bleiben. Bisher werden überwiegend Schnelltests eingesetzt, in einigen Bundesländern auch schon vermehrt andere Arten von Test wie Lollitests und Gurgeltests, die dann im PCR-Testverfahren untersucht werden. Das ist ein wichtiger Teil der Hygienekonzepte, für die die Länder zuständig sind und die uns insgesamt im Schulwesen sehr helfen werden, dieses Ziel zu erreichen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe noch eine Frage an das Gesundheitsministerium. Es geht um den Impfstoff AstraZeneca. Nach der Empfehlung der STIKO und des Bund-Länder-Beschlusses zu den Mischimpfungen hätte ich gerne gewusst, ob Sie damit zufrieden sind, wie Hausärzte darüber aufklären, dass man als ersten Impfstoff AstraZeneca einsetzen sollte. Gibt es die gezielte Aufforderung an die Ärzte, genau das zu tun, und wie erfolgreich ist das? Der Hintergrund sind Berichte, dass AstraZeneca-Impfstoff weggeworfen werden müsse, weil man ihn nicht mehr einsetzen könne.

HAJEBI: Da gibt es keine Änderung, was unsere Ansicht angeht. Herr Spahn hat auch immer gesagt, dass man vor Ort pragmatisch vorgehen sollte. Bevor man Impfstoff wegwirft, sollten die Impfstoffe für Personen verwendet werden, die noch auf der Warteliste sind. Wie vor Ort mit den Impfstoffen umgegangen wird, dafür sind die Ärzte zuständig.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ist jetzt Ihre Position, dass als erster Impfstoff AstraZeneca eingesetzt werden sollte?

HAJEBI: Diese Position ist mir nicht bekannt. Ich kann das gerne nachfragen.

FRAGE HELLER: Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Entwicklung der Inzidenzzahlen auf dem Weg zu einer neuen Welle?

HAJEBI: Die Inzidenz stagniert zurzeit auf niedrigem Niveau. Um einen Trend ablesen zu können, reicht der Beobachtungszeitraum noch nicht aus.

FRAGE HOENIG: Kanzlerkandidat Armin Laschet hat sich gegen ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen ausgesprochen. Er hat dem RND gesagt: Warum solle ein Elektrofahrzeug, das keine CO2-Emissionen verursacht, nicht schneller als 130 km/h fahren dürfen? Das sei unlogisch. – Wie bewerten das BMU und das BMVI diese Aussage?

VORS. SZENT-IVÁNYI: Da beide Häuser heute nicht anwesend sind, wäre es schön, wenn wir im Nachgang dazu eine Antwort bekämen.

FRAGE DR. KELLER: Ich habe eine Frage an den Regierungssprecher und an das BMWi: Ist bekannt, wie viele deutsche Unternehmen von der jüngsten Hackerattacke betroffen sind? Wenn ja, welche?

UNGRAD: Mir liegen keine Daten vor. Wir würden sie gegebenenfalls nachreichen. Aber das ist in erster Linie auch nicht unser Bereich.

VICK: Am Wochenende hat ein deutscher IT-Dienstleister eine Ransomware-Attacke beim BSI gemeldet. Das BSI hat dann am Sonntag eine Sicherheitswarnung an alle betroffenen Unternehmen verschickt. Das BMI ist über den Vorfall informiert und verfolgt die Lageentwicklung aufmerksam. Wie Sie wissen, ist Ransomware ein bekanntes Phänomen und wird vom BSI seit Jahren als Bedrohung eingeschätzt. Die Bundesbehörden und kritischen Infrastrukturen von einer meldepflichtigen Größe sind nach dem Vorfall nach unserer jetzigen Kenntnis nicht betroffen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Herr Seibert, auch Sie waren angesprochen. Haben Sie noch irgendetwas?

STS SEIBERT: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE DR. RINKE: Eine kurze Nachfrage an das BMI: Es hat Diskussionen darüber gegeben, ob es eine generelle Meldepflicht für Cyberattacken geben sollte. Jetzt gibt es sie nur für Unternehmen, die dem KRITIS-Bereich zugeordnet werden. Wir sehen jetzt hier eine Art Dominoeffekt, dass einzelne Dienstleister betroffen sind und infizierte Software an ganz viele andere Unternehmen weitergeben. Wäre es nicht sinnvoll, dass man eine Meldepflicht für alle Unternehmen und alle Cyberangriffe einführt?

VICK: Derzeit gibt es keine Planungen, etwas an der bestehenden Meldepflicht zu verändern.

FRAGE LANGE: Im Zusammenhang mit Hackerangriffen gibt es immer Vermutungen, es stecke eine russische Gruppe dahinter. Haben auch Sie eventuell diese Erkenntnisse, auch im größeren Bereich? Vielleicht könnten Sie noch einordnen, ob die Zahl der Hackerangriffe aus Russland nach Ihren Erkenntnissen in den letzten Wochen zugenommen hat.

VICK: Wie Sie wissen, treffen wir für gewöhnlich keine Aussagen über operative Maßnahmen und nicht abgeschlossene Ermittlungen, sodass ich derzeit nichts weiter dazu sagen kann.

ZUSATZFRAGE LANGE: Mir geht es auch eher um eine politische Bewertung. Es gibt auch die Debatte über mögliche Eingriffe von russischer Seite auf die Bundestagswahl usw. Vielleicht könnten Sie das noch von dieser Seite aus beurteilen.

VICK: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass Sie sich sicher sein können, dass unserer Sicherheitsbehörden hellwach sind und alle Entwicklungen fortlaufend im Blick behalten.

FRAGE BADER: Gibt es denn vonseiten der Politik Planungen, Unternehmen besser zu schützen und diesbezüglich aktiv zu werden? Der BDI fordert wohl ein umfangreiches Wirtschaftsschutzkonzept. Ist dazu irgendetwas geplant? Die Frage geht an das Bundesinnenministerium und auch das Bundeswirtschaftsministerium.

VICK: Wie ich gerade eben schon gesagt habe, steht das BSI mit Rat und Tat bei allen Fragen zu Cybergefahren zur Hilfe und Beratung bereit.

UNGRAD: Ich kann dem nichts hinzufügen, weil dieser Bereich nicht in unserer Federführung liegt. Aber natürlich sehen auch wir dieses Problem und haben ein großes Auge darauf.

FRAGE VON BULLION: Meine Frage geht zunächst an Herrn Seibert, dann aber auch an das BMI und das Auswärtige Amt. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die noch in Afghanistan verbliebenen Ortskräfte zeitnah nach Deutschland zu holen, bevor sie von den Taliban eingeholt werden? Denn so, wie es im Moment ist, scheint es für die Leute, die zurückgeblieben sind, ja sehr schwierig zu sein, den offiziellen Regeln, die die Bundesregierung aufgestellt hat, nachzukommen.

STS SEIBERT: Ich denke, dass AA und BMVg am besten Auskunft über die Bemühungen, die derzeit schon laufen und die natürlich wichtig sind, weil wir uns ja auch zu einer Verantwortung für viele dieser Menschen bekennen, geben können.

ZUSATZ VON BULLION: Ich hätte dazu eigentlich gern auch eine Stellungnahme der Bundeskanzlerin gehabt. Sonst hätte ich Sie nicht gefragt.

STS SEIBERT: Aber Sie wollen ja wissen, was unternommen wird und wie es operativ läuft, damit jemand ausreisen kann. Dazu können Ihnen diese beiden Häuser, denke ich, wirklich besser Auskunft geben, weil es dann ums Detail geht.

BREUL: Ich darf vielleicht kurz damit beginnen, zu erläutern, warum ich hier sitze, obwohl ich mich vor ungefähr einem Jahr von Ihnen verabschiedet hatte. Es ist ein kurzes Comeback. Ich mache im Moment eine Vertretung für die Kolleginnen und Kollegen in meinem früheren Referat und werde die nächsten zwei Wochen versuchen, Ihnen hier möglichst gut Antworten zu geben. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.

Zu Afghanistan: Das Ortskräfteaufnahmeverfahren war hier in den letzten Wochen wiederholt Thema. Selbstverständlich ist die Lage vor Ort schwierig. Das gilt für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, die versuchen, Dinge zu ermöglichen, und das gilt natürlich auch für die Ortskräfte, die sich darum bemühen, dieses Verfahren anzustreben.

Ich teile Ihre Einschätzung nicht ganz, dass es dabei nicht schon Fortschritte gegeben hätte. Vielleicht kann der Kollege vom BMVg auch noch ergänzen. Wir haben in den letzten Wochen schon sehr viele Visa erteilt. Ich habe die Zahl 2400 im Kopf, kann die Bestätigung aber gern noch nachreichen. Es ist nicht so, dass da nichts stattfindet. Natürlich hat sich das Verfahren durch den Abzug der Bundeswehr und die Schließung eines Generalkonsulats in Masar-e Scharif erschwert. Dem versuchen wir zu begegnen, indem wir mit Partnern zusammenarbeiten, insbesondere mit der IOM. Einige Dinge sind noch im Aufbau. Das ist in der aktuellen Situation schwierig. Die Sicherheitslage ist so, wie sie ist. Sie ist so für die Ortskräfte, aber auch für uns. Ich will einfach Ihrem Eindruck entgegenwirken, dass wir Hürden aufbauen würden. Ganz im Gegenteil versuchen wir, das Verfahren einfacher und schneller zu machen, arbeiten aber mit den Umständen, wie sie vor Ort nun einmal sind.

HELMBOLD: Ich will gern ergänzen. Ich mag auch noch einmal daran erinnern, wie wichtig uns die Verantwortung gegenüber den Ortskräften ist, und daran, was die Ministerin gesagt hat. Sie hat gesagt: Unser Ziel ist es, dass wir diejenigen, die an unserer Seite gestanden haben, zusammen mit ihren Familien nach Deutschland in Sicherheit bringen können. Weiter auch: Wir reden hier von Menschen, die zum Teil über Jahre hinweg auch unter Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit an unserer Seite gearbeitet und auch mitgekämpft haben und ihren persönlichen Beitrag geleistet haben.

Im Zuge des Abzuges haben sich in Afghanistan natürlich andere Lagebedingungen eingestellt, auf die auch entsprechend reagiert wurde. Dazu gab es ein vereinfachtes Verfahren. Im Rahmen dieses vereinfachten Verfahrens hat die Bundeswehr Unterstützung geleistet. Für Einwanderungs- und Visaangelegenheiten sind wir ja grundsätzlich nicht zuständig. Aber in Zusammenarbeit mit dem AA hat es eine ganze Reihe von Unterstützungsmaßnahmen gegeben. Bis zuletzt, bis die Bundeswehr abgezogen ist, wurden für 464 Ortskräfte und deren Familien, also für insgesamt 2250 Personen, noch Reisedokumente vor Ort ausgegeben. Zu dem Zeitpunkt war es eine relativ kleine Zahl, die noch offen war.

Ich will auch noch einmal betonen, dass nicht alle, die diese Reisedokumente bekommen haben, auch gleich ausreisen wollten. Es gab eine ganze Reihe von Ortskräften, die gesagt haben: Wir wollen eigentlich so lange wie möglich in Afghanistan bleiben. Aber wir wollen, wenn sich die Sicherheitslage vor Ort verschärft, die Möglichkeit haben, auszureisen. Das bedeutet, dass es doch eine relativ große Zahl von Menschen gibt, die ihre Ausreisedokumente haben, aber im Moment auf die Ausreise noch bewusst verzichten.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Bedeutet das, dass jetzt in dem gleichen Tempo wie bisher weitergemacht wird? Ich kann nicht erkennen, dass irgendwelche neuen Maßnahmen ergriffen würden, weil uns hier vielleicht stärker bewusst geworden ist, dass es für diejenigen, die ausreisen wollen, doch sehr schwierig ist, tatsächlich zeitnah auszureisen.

HELMBOLD: Zu den Ausreiseformalitäten selbst kann ich keine Stellung nehmen, weil das nicht in unserer Zuständigkeit liegt.

BREUL: Zunächst will ich die Zahl 2400, die ich gerade in den Raum warf, bestätigen. Dabei handelt es sich um Visa für Ortskräfte und Familienangehörige, die innerhalb kürzester Zeit ausgestellt wurden. Das ist ein sehr schnelles Verfahren.

Aktuell sind wir natürlich mit der Lage konfrontiert, dass die Antragsannahme durch die Bundeswehr in Masar-e Scharif nicht länger fortgesetzt werden kann, weil die Bundeswehr eben abgezogen ist. Der Kollege hat es gerade ausgeführt. Weil die Sicherheitslage so ist, wie sie ist, hat das IOM-Büro die Arbeit in Masar-e Scharif noch nicht aufnehmen können. Wir sind dazu in engen Gesprächen und versuchen, das zu begleiten und womöglich zu beschleunigen. Allerdings ist es derzeit möglich auch das haben wir hier am Freitag schon ausgeführt , die Gefährdungsanzeige per Mail durchzuführen. Eine persönliche Vorsprache ist dafür also nicht notwendig.

Ich will aber nicht um den heißen Brei herumreden. Es ist eine schwierige Lage vor Ort. Mit dieser versuchen wir umzugehen. Es ist nicht so, als könnte man wie hier in Berlin einfach aufs Amt gehen, sondern es ist schwieriger. Der Kollege hat es gesagt: Wir sind uns der Verantwortung bewusst. Wir versuchen, dem zu begegnen. Wir arbeiten mit Partnern zusammen und haben in den letzten Wochen auch ordentliche Fortschritte erzielen können.

FRAGE GEBAUER: Herr Seibert, sind die Bemühungen der verschiedenen Ressorts aus Sicht der Bundeskanzlerin so schnell und unbürokratisch, wie es die verschiedenen Minister versprochen haben?

STS SEIBERT: Ich denke, was die beiden Kollegen Ihnen gerade dargelegt haben, zeigt, dass wir uns bemühen, denjenigen zu helfen, die uns dort in den vergangenen Jahren wichtige Hilfe geleistet haben. Dass das vor dem Hintergrund der Gegebenheiten, die sich jetzt in Afghanistan ergeben, nicht einfach ist, ist klar. Trotzdem wird dem entgegengewirkt, zum Beispiel indem man eben auch per E-Mail Anträge stellen kann.

Zweieinhalbtausend Menschen haben bereits ein Visum; das ist eine nennenswerte Zahl. Sie wissen auch, dass wir mittlerweile Anträge von afghanischen Bürgern entgegennehmen, die uns in den vergangenen acht Jahren, also seit 2013, dort unterstützt haben. Sie haben auch die Chance, einen Antrag, der in der Vergangenheit vielleicht abgelehnt wurde, noch einmal zu stellen.

Es gibt also große Bemühungen, auch im Verbund mit unseren dort verbliebenen Partnern. Sie werden hoffentlich in vielen Fällen auch zu einem guten Ergebnis führen.

FRAGE NEHLS: An das Auswärtige Amt: Wie kann die Schließung eines Generalkonsulats zur Vereinfachung des Verfahrens beitragen?

BREUL: Ich denke, darauf habe ich teilweise schon geantwortet. Die Schließung des Generalkonsulats war natürlich keine Maßnahme zur Verwaltungsvereinfachung, sondern hatte andere Gründe. Ich denke, sie liegen auf der Hand.

FRAGE BÄSECKE: Die beiden Ressorts haben gerade auf die besondere Gefährdungslage in Masar-e Scharif und die besondere Schwierigkeit hingewiesen, die Leute dort herauszuholen. Gibt es Pläne, mit Blick auf die Ortskräfte, die dort gerade mit Anträgen beschäftigt sind das alles dauert ja auch; hinzukommt das Visum, das man momentan nur in Kabul holen kann usw. , pragmatischer vorzugehen? Denn sie haben eventuell nicht genügend Zeit, um darauf zu warten.

Man könnte zum Beispiel sagen: Sie sind sowieso per se gefährdet, weil sie für die Bundeswehr gearbeitet haben. Wir haben momentan Kontakt zu zwei Ortskräften. Man könnte sie erst einmal herausholen und dann an einem sicheren Ort prüfen. Wäre das keine Idee?

BREUL: Ich denke, zum Verfahren müsste ich an das BMI verweisen. Im Moment haben wir ein zweistufiges Verfahren. Wir haben es hier auch schon dargestellt. Zunächst gibt es die sogenannte Gefährdungsanzeige, die überprüft wird. Dann folgt das Visumverfahren.

Die Sicherheitslage in Afghanistan ist volatil; das will ich vielleicht auch noch einmal dazusagen. Es ist nicht so, dass es sich bei Masar-e Scharif um eine eingeschlossene Stadt handeln würde, in die niemand hinein- oder aus der niemand herauskäme. Die afghanische Armee befindet sich in Kämpfen mit den Taliban. Es ist schwierig. Dessen sind wir uns bewusst. Aber im Moment ist das Verfahren so, wie es ist.

ZUSATZFRAGE BÄSECKE: Sie haben eben auf das BMI verwiesen. Hat das BMI etwas dazu zu sagen?

Ansonsten würde mich noch Folgendes interessieren: Sie sagen, Masar-e Scharif sei nicht eingeschlossen. Die Ortskräfte, mit denen wir in Kontakt stehen, geben uns ein etwas anderes Bild. Sie sagen, sie kämen von dort nicht weg und hätten große Schwierigkeiten, Gefährdungsanzeigen überhaupt zu stellen. Wenn Sie es täten, würden sie häufig lange bearbeitet und abgelehnt. Ihnen rennt die Zeit davon. Hat man es auf dem Schirm, dass diese Leute vielleicht doch dringlicher Hilfe benötigen?

HELMBOLD: Ich würde gern kurz noch einmal auf die Gefährdung vor Ort und das, was passiert ist, eingehen. Die Bundeswehr ist jetzt ja nicht mehr in Afghanistan. Aber bis dahin hat es natürlich eine ganze Menge an Anträgen gegeben. Im Zuge des Abzugs hat die Bundeswehr, sehr, sehr viele Flüge durchgeführt, unter anderem auch der Generalinspekteur, der kurz vor Abzug auch noch einmal vor Ort in Afghanistan gewesen ist. Man hat per „hand carry“ Dokumente hin und her geflogen und dafür gesorgt, dass diese große Zahl an Anträgen beantwortet werden konnte.

Jetzt gibt es natürlich noch einige Anträge, die noch im Nachlauf sind. Wir sind jetzt nicht mehr vor Ort. Aber solange die Bundeswehr vor Ort war, ist ein sehr, sehr großer Anteil dieser Anträge pragmatisch und schnell bearbeitet worden. Jetzt gibt es den weiteren Nachlauf, zu dem wir jetzt natürlich keine Stellung mehr nehmen können, weil wir nicht mehr vor Ort sind.

BREUL: Verstehen Sie, dass es für uns natürlich schwierig ist, auf Fragen zu bestimmten Einzelfällen zu antworten. Ich möchte einfach noch einmal dem Eindruck entgegenwirken, dass irgendjemand in der Bundesregierung auf der Bremse stünde, sondern wir haben das getan, was möglich ist, und werden das auch weiterhin tun. Wie gesagt, ist die Gefährdungsanzeige auch per E-Mail möglich.

Was die Transportmöglichkeiten zwischen Masar-e Scharif und Kabul angeht, kann ich Ihnen jetzt keine tagesaktuelle Auskunft geben. Aber es ist nicht so, dass es keine gäbe. Es kann sein, dass es manchmal nicht möglich ist; es kann sein, dass es an anderen Tagen möglich ist. Das kann ich Ihnen jetzt nicht aus der Hand versprechen. Mit der Aussage vorhin, dass es keine eingeschlossene Stadt sei, meinte ich, dass es nicht so ist, dass niemand aus der Stadt heraus- und in sie hineinkäme. Dieser Eindruck wäre falsch.

FRAGE BUSCHOW: Ich habe eine kurze Nachfrage an das Verteidigungsministerium oder das Auswärtige Amt. Sie sagten, manche nähmen das Visum nicht gleich in Anspruch, sondern warteten noch. Wie lange ist dieses Visum gültig? Wie lange haben sie also Zeit, sich das zu überlegen?

Meine eigentliche Frage geht aber wahrscheinlich ergänzend an das Innenministerium: Wie kommen die Menschen denn hier an? Wo kommen sie unter? Was an purer Integration ist vorbereitet? Kommen sie erst in Flüchtlingsunterkünfte und müssen sich dann eine Wohnung suchen, oder gibt es schon entsprechende Vorbereitungen für die Menschen?

BREUL: Die Antwort auf die Frage nach der Gültigkeitsdauer der Visa müsste ich Ihnen nachreichen. Dazu bekomme ich hoffentlich gleich eine E-Mail.

VICK: Die Ankunft organisieren die Bundesländer wie bei jeder anderen Aufnahme, die stattfindet.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Aber ist das beispielsweise analog zu einem Familiennachzug bei Schutzsuchenden bzw. bei Flüchtlingen in Deutschland zu betrachten, sodass sie erst einmal in Unterkünften unterkommen und dann selbst starten müssen? Vermutlich. Verstehe ich es richtig, dass es jedenfalls kein besonderes Programm gibt, um das Ankommen zu erleichtern?

VICK: Es ist auf jeden Fall denkbar, dass sie am Anfang nach Ihrer Ankunft wie gewöhnlich in Sammelunterkünften untergebracht werden und von da aus dann

FRAGE GAVRILIS: Herr Helmbold, Sie sprachen von einer größeren Anzahl von Menschen, die im Prinzip ausreisen könnten die Dokumente liegen vor , es aber nicht tun. Wie viele sind es denn konkret?

HELMBOLD: Solche Zahlen können wir im Moment nicht liefern, weil sie natürlich von Tag zu Tag variieren.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Aber sind es jetzt zehn, oder sind es 100? Sie kennen die Zahl ja. Wenn Sie von einer größeren Anzahl sprechen, dann wäre es hilfreich, zu wissen, wie viele es sind.

HELMBOLD: Das sind laufende Gespräche. Das ist das, was uns in Gesprächen insbesondere von denjenigen vermittelt wird. Zahlen zu diesem Punkt kann ich nicht liefern.

FRAGE JUNG: Herr Breul, Sie sagten, Gefährdungsanzeigen müssten erst geprüft werden. Warum müssen Gefährdungsanzeigen von afghanischen Ortskräften geprüft werden? Ist nicht pauschal klar, warum sie gefährdet sind?

Herr Helmbold, wie viele der 1300 Ortskräfte haben sich seit 2012 bisher mit Gefährdungsanzeigen oder Visawünschen bzw. Ausreisewünschen gemeldet? Wurden die eigentlich aktiv von der Bundeswehr so angesprochen, dass man gesagt hat „Hey, ihr könnt nach Deutschland; ihr könnt Anträge stellen und mit eurer Familie rauskommen“?

HELMBOLD: Die Zahl 1300 bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem wir das Verfahren, wie es dann später etabliert wurde, eingerichtet haben. Das bezieht sich, glaube ich, auf 2013 und nicht auf 2012.

ZURUF JUNG: Nein. Das sind Ihre Zahlen!

HELMBOLD: Dann müssen wir gegebenenfalls noch einmal schauen. Aber das, was ich hier stehen habe, ist, dass die Bundeswehr seit 2013 ca. 1300 afghanische Ortskräfte an den Standorten Masar-e Scharif und Kabul beschäftigt. Die stehen mit uns in Verbindung. Das ist dort vor Ort auch bekannt. Man kann davon ausgehen, dass jede Ortskraft, die diese Möglichkeit hat, das in Anspruch zu nehmen, auch davon weiß.

ZUSATZ JUNG: Sie haben die aber nicht aktiv benachrichtigt, sondern die müssen das irgendwie auf eigene Weise mitbekommen.

HELMBOLD: Dazu liegt mir im Moment nichts vor. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

ZUSATZ JUNG: Ich hatte noch Herrn Beul gefragt.

BREUL: Was das Verfahren angeht, müsste ich an die Kollegen vom BMI abgeben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das BMI hat in Afghanistan vor Ort die Gefährdungsanzeigen zu bearbeiten?

BREUL: Für das sogenannte Ortskräfteverfahren ist das BMI federführend zuständig.

VICK: Es handelt sich um ein ganz normales Visumserteilungsverfahren. Es wird ein Antrag an das AA gestellt, und im Rahmen dessen wird die Gefährdungsanzeige auf ihre Plausibilität überprüft. Dann werden die Aufnahmezusagen erteilt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was muss bei einer Gefährdungsanzeige einer afghanischen Ortskraft, die für Deutschland gearbeitet hat, plausibel sein?

VICK: Ob die Gefährdung in Zusammenhang mit der Beschäftigung steht.

FRAGE GEBAUER: An das BMZ: Gerade wurde gesagt, dass es keinen Widerstand gegen eine zu großzügige Aufnahme von Ortskräften gab. Wie ist das zu verstehen, wenn Bundesminister Müller doch per Brief an alle beteiligten Ressorts Mitte Juni vehement gegen eine Ausweitung des Programms votiert hat?

FRAGE NEHLS: Herr Seibert, wie ist insgesamt die Güte der Vereinbarungen zwischen den USA und Taliban-Vertretern in Doha zu bewerten, wenn nicht einmal die Sicherheit des Konsulats eines Landes aus der sogenannten Afghanistankoalition gewährleistet zu sein scheint?

STS SEIBERT: Wir haben begrüßt, dass es die Verhandlungen und Gespräche in Doha gibt. Wir haben immer gesagt: Wir sind weiterhin bereit, diesen innerafghanischen Friedensprozess nach Kräften zu stützen. Wir werden uns übrigens auch in Zukunft nach Abzug der Bundeswehr auch das haben wir immer gesagt gemeinsam mit den Partnern für eine dauerhafte friedliche Lösung des Konflikts in Afghanistan einsetzen.

FRAGE VON BULLION: Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass an dem Prozedere nichts geändert wird, dass das Visumsverfahren so wie üblich abläuft und dass Sie keine Veranlassung sehen, jetzt vielleicht durch Vereinfachungen das Tempo zu erhöhen?

VICK: Ob ein Visumsverfahren geändert werden kann, liegt nicht in der Zuständigkeit des BMI.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Bevor hier immer jeder auf den anderen verweist, frage ich: Können Sie von dem, was in Ihrem Verantwortungsbereich liegt, irgendetwas beschleunigen, oder beabsichtigen Sie, irgendetwas zu beschleunigen, oder machen Sie mit dem bisherigen Prozedere uneingedenk der Dinge, die sich da jetzt abspielen, einfach weiter?

VICK: Wie wir ja jetzt hier gemeinschaftlich eigentlich mehrfach deutlich gemacht haben, haben alle beteiligten Ressorts ein Interesse an der pragmatischen und zügigen Aufnahme der Ortskräfte.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Das glaube ich Ihnen. Aber wir sehen ja auch, dass dort jetzt viele Leute sitzen und auch das Auswärtige Amt die Lage als durchaus kritisch betrachtet, dass es also möglicherweise so, wie man es sich gedacht hatte, zu langsam für die Leute geht. Da wäre ja durchaus denkbar, dass man sich jetzt ein neues Prozedere ausdenkt, um die Sache zu beschleunigen. Ist da irgendetwas in der Pipeline?

HELMBOLD: Ich würde gerne noch einmal darauf hinweisen, dass wir das Verfahren ja beschleunigt haben. Gerade auch die Zahl von Ortskräfteverfahren, die vor dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan innerhalb sehr kurzer Zeit bearbeitet wurden, zeigt ja, wie schnell es dann tatsächlich auch gegangen ist. Insbesondere auch mit der logistischen Unterstützung durch den Transport von Visumsverfahrens- und Ausreisedokumenten ist dieses Verfahren ja sehr, sehr schnell geworden.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Sie halten es also für ausreichend schnell?

HELMBOLD: Ich meine, wir haben jetzt erst einmal in Bezug auf das, was in unserer Pflicht stand und wofür wir uns verantwortlich gefühlt haben, nämlich in diesem Bereich zu unterstützen, so gut es geht, versucht, mit den Kräften, die die Bundeswehr hat, also gerade auch im Zuge des Abzugs und indem wir vor Ort eben für diese Menschen Ansprechpartner zur Verfügung gestellt haben, alles zu tun. Wir haben auch innerhalb von sehr, sehr kurzer Zeit eine erhebliche Anzahl dieser Anträge den weit überwiegenden Anteil in Zusammenarbeit mit dem AA bearbeiten können.

Nun sind wir nicht mehr in Afghanistan. Das bedeutet: Wie es jetzt weitergeht, auch mit den weiteren Verfahren, die dann gegebenenfalls noch kommen werden, können wir dann natürlich nicht mehr bewerten.

FRAGE JESSEN: Neben den staatlichen Institutionen, deren Mühlen Sie uns hier schildern, gibt es auch zivilgesellschaftliche, die sich verstärkt um die Belange der Ortskräfte bemühen. Darunter sind ehemalige Bundeswehrsoldaten, die im Afghanistaneinsatz waren. Es gibt Patenschaftsnetzwerke. Sind Ihnen diese Akteure, die relativ gut vernetzt sind und Kontakte vor Ort haben, bekannt? Stehen Sie mit denen im Gespräch? Würden Sie es begrüßen, wenn die Ihnen mit ihren Erfahrungen und ihren möglichen Hilfsangeboten unterstützend zur Seite stehen, oder sagen Sie „Das hat mit unserer Arbeit nichts zu tun; die sollen draußen bleiben“?

BREUL: Ich weiß nicht ganz, ob ich Ihre Frage richtig verstehe, Herr Jessen. Selbstverständlich ist unsere Botschaft in Kabul offen und präsent im Land. Sie führt Gespräche, auch mit Deutschen, die sich vor Ort engagieren, und sucht den Austausch mit diesen Personen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Frage bezog sich darauf, dass es auch in Deutschland zivilgesellschaftliche Organisationen gibt, die möglicherweise bereit wären, ihre Erfahrungen auch in die Diskussion in den Ministerien vor Ort das wird ja letztlich dann doch von hier aus gesteuert einzubringen. Wären die Ihnen als Gesprächspartner, als Erfahrungsträger, als Kontaktpersonen willkommen, oder sagen Sie „Die stören bei uns nur“?

BREUL: Uns sind grundsätzlich alle Gesprächspartner willkommen. Die stören uns nicht.

Ich darf vielleicht noch kurz etwas zu der Gültigkeit der Visa nachreichen. Wie vorhin schon erläutert wurde, ist das ja ein zweistufiges Verfahren. Zunächst gibt es die sogenannte Gefährdungsanzeige, die dann in eine Aufnahmezusage mündet, die, so erfolgreich, für ein Jahr gilt. Daraufhin wird dann in einem zweiten Schritt das Visum erteilt. Das ist für sechs Monate gültig. In beiden Fällen sind aber Ausnahmen möglich.

FRAGE: Ich will noch einmal die Frage mit der Gefährdungsanzeigen aufgreifen. Herr Jung war vorhin schon einmal darauf eingegangen. Ich glaube, es ist das BMI, das dafür zuständig ist. Inwiefern ist denn jemand, der dort sieben, acht oder neun Jahre lang beispielsweise als Übersetzer für die Bundeswehr gearbeitet hat, nicht per se gefährdet, nämlich durch seine Mitarbeit für bzw. seine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr? Was gibt es da noch zu prüfen? Das ist der Punkt, den ich nicht verstehe.

VICK: Das lässt sich natürlich nicht so pauschal beantworten. Wie Sie wissen, ist im Rahmen des Verfahrens grundsätzlich eine individuelle Prüfung des jeweiligen Einzelfalls vorzunehmen. Insofern muss auch eine individuelle Gefährdung in jedem einzelnen Fall festgestellt werden.

ZUSATZFRAGE: Aber können Sie erklären, warum die Zusammenarbeit mit den deutschen Kräften vor Ort nicht ausreicht, um eine Gefährdungslage deutlich genug zu machen?

HELMBOLD: Ich kann für das BMVg sagen, dass wir in dem von Ihnen genannten Fall grundsätzlich von einer Gefährdung ausgegangen sind.

ZUSATZFRAGE: In dem Fall von Herrn Sultani?

HELMBOLD: Nein. Bei denjenigen, die tatsächlich bei uns als Ortskraft gearbeitet haben, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass die Gefährdung vorliegt. Dass es zusätzlich noch Einzelfallbearbeitungen in weiteren Schritten gibt, ist davon unbenommen. Die obliegen dann aber nicht mehr uns.

FRAGE JUNG: Ausgestellte Visa sind ja gut und schön. Was sollen die Leute machen, die jetzt zwar ein Visum haben, aber sich das nicht leisten können? Das BMI, wenn ich es richtig verstanden habe, bleibt immer noch dabei, dass die Kosten der sogenannten individuellen Reise der Ortskräfte weiterhin selbst von den Afghanen getragen werden müssen. Daran wollen Sie in Sachen Umzugskostenhilfe also nichts ändern. Es kann also sein, dass Menschen Visa bekommen, aber sie es sich einfach nicht leisten können, nach Deutschland zu kommen.

VICK: Wie ich auch hier an dieser Stelle bereits mehrfach gesagt habe, ist für die individuelle Ausreise selbst zu sorgen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Breul, Sie sagten, es gebe keine Bremse innerhalb der Bundesregierung. Sieht das AA diese Haltung des BMI nicht als Bremse an? Die verhindert ja nämlich praktisch die Reise von vielen Ortskräften.

BREUL: Herr Jung, Sie werden mich nicht dazu bringen, dass ich hier Äußerungen anderer Häuser kommentiere. Ich habe vorhin dem Eindruck entgegenzuwirken versucht, dass die Bundesregierung hier geschlafen und auf der Bremse gestanden hätte. Das ist nicht der Fall. Es wurden Verwaltungsverfahren vereinfacht das haben wir hier auch wiederholt dargestellt , es wurde Amtshilfe von der Bundeswehr geleistet und es haben viele Akteure reagiert, um das zu ermöglichen. Ich weiß, dass das nicht in jedem Fall so ist, dass die Betroffenen damit einverstanden sind, und die Stimmen haben Sie ja erfolgreich eingesammelt. Wir sagen auch nicht, dass die Arbeit abgeschlossen ist. Es gibt dieses Verfahren; das haben wir jetzt wiederholt dargestellt. Wir haben dargestellt, mit wem wir vor Ort zusammenarbeiten wollen. Das bleibt unsere Aufgabe. Aber unter dem Strich zu sagen, die Bundesregierung mache hier nichts, tue hier nichts und mache die Augen zu, entspricht einfach nicht den Tatsachen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist das AA dafür, dass es so bleibt, dass die Kosten der sogenannten individuellen Reise der Ortskräfte von denen selbst getragen werden muss?

BREUL: Innerhalb der Bundesregierung stimmen wir uns direkt ab, nicht über die Bundespressekonferenz.

VORS. SZENT-IVÁNY: Die Kolleginnen Deborah Cole von AFP und Birgit Jennen fragen beide zusammen: Es wird berichtet, es werde ein virtuelles Treffen von Merkel, Macron und Xi, also dem chinesischen Staats- und Parteichef, für diese Woche bzw. sogar für heute geplant. Können Sie das bestätigen, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Über Telefonate oder Videokonferenzen berichten wir, wenn es etwas zu berichten gibt, nachdem sie stattgefunden haben. Das ist die grundsätzliche Haltung, und dazu habe ich auch heute nichts anderes zu sagen.

FRAGE GAMMELIN: Zur Reform der Einkommensteuer habe ich Fragen an das BMF und das Kanzleramt. Minister Scholz hat seine Steuerabteilung beauftragt, Konzepte zur Reform des Einkommensteuertarifs zu berechnen. Plant die Große Koalition noch eine solche Reform?

KOLBERG: Wir haben uns ja schon letzte Woche Freitag zu dem Thema geäußert. Dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.

STS SEIBERT: Ich habe den Äußerungen des Finanzministeriums von Ende letzter Woche auch nichts hinzuzufügen.

FRAGE VON BULLION: Es tut mir leid; ich war letzte Woche nicht da. Ich würde doch bitten, noch einmal zu wiederholen, was da gesagt wurde.

KOLBERG: Über die Äußerungen wurde ja berichtet, auch in den Agenturen. Insofern würde ich mir das jetzt hier ersparen. Das war für jeden nachlesbar und wurde ja auch in Ihrer Zeitung berichtet.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Sehen Sie im BMF noch irgendeinen Erklärungsbedarf im Bezug darauf, das jetzt im Kontext dessen, dass der Wahlkampf der SPD teilweise aus Bordmitteln des BMF bestritten wurde, weiter aufzuklären, oder halten Sie das für abgeschlossen?

KOLBERG: Wir haben uns in der letzten Woche dazu geäußert und haben die notwendigen Dinge dazu gesagt. Natürlich gibt es jetzt auch parlamentarische Fragen dazu. Die werden wir beantworten und die Sache noch einmal ganz klar darlegen. Klar ist: Für die Bundesregierung gilt die Neutralitätspflicht, und an die sowie an die Regeln halten wir uns auch.

FRAGE BADER: Frau Vick, mittlerweile sind es mehr als 20 000 Menschen, die in Griechenland schon anerkannt wurden und in Deutschland erneut Asyl beantragt haben. Was wird mit diesen Menschen passieren? Werden die abgeschoben oder was ist da geplant?

VICK: Das Phänomen der Sekundärmigration beschäftigt uns jetzt ja schon eine Weile, und dazu haben wir auch schon mehrere Anfragen beantwortet. Im Grunde liegt das Interesse der Bundesregierung natürlich darin, dass die Schutzsuchenden in dem Land, in dem sie ihren Asylantrag gestellt haben, das Verfahren durchlaufen und nicht von einem europäischen Land ins nächste gehen, um dort einen neuen Asylantrag zu stellen. Die Entscheidung einiger Verwaltungsgerichte hier in Deutschland hat aber dazu geführt, dass Rückführungen nach Griechenland nicht mehr möglich sind, sodass wir weiterhin daran arbeiten, die Griechen zu unterstützen, die Situation vor Ort für die Schutzsuchenden zu verbessern.

ZUSATZFRAGE BADER: Sie hatten mit der griechischen Regierung ja schon Kontakt. Was haben Sie denn konkret angeboten, wie wollen Sie da helfen, damit nicht noch mehr Menschen kommen? Wie ist da der Verhandlungsstand?

VICK: Die Gespräche mit der griechischen Regierung laufen weiterhin, insofern kann ich da keinen neuen Stand berichten.

FRAGE JUNG: Zum Thema Pressefreiheit: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Herr Maaßen, hatte sich am Wochenende bzw. letzte Woche pressefreiheitsfeindlich geäußert und hat politische Eingriffe und Gesinnungsprüfungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefordert. Er hat gesagt, dass es in der ARD dreiste Lügen gebe und dass Tatsachen manipuliert werden würden, und er fordert einen Untersuchungsausschuss für den NDR. Wie bewertet der Chef des Bundespresseamtes diese Äußerungen eines ehemaligen hohen Regierungsbeamten?

Frau Vick, wie bewertet Bundesinnenminister Seehofer, der sich ja immer schützend vor Herrn Maaßen stellt, diese Angriffe auf die Pressefreiheit?

STS SEIBERT: Ich sehe keinen Grund, hier auf Wahlkampfäußerungen einzelner Kandidaten einzugehen. Sie kennen unsere grundsätzliche Haltung, und das ist eine ganz entschiedene und klare Haltung für den freien und unabhängigen Journalismus, der eine Säule der Demokratie in unserem Land ist und der den Schutz des Grundgesetzes genießt.

VICK: Ich habe den Ausführungen von Herrn Seibert nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Nun sind ja die allerwenigsten Bundestagskandidaten ehemalige Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes. Warum wollen Sie diese glasklaren Angriffe auf die Pressefreiheit und glasklaren Angriffe auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den die Bundesregierung ja schön und toll findet, hier nicht kommentieren?

Frau Vick, gerade Herr Seehofer stellt sich ja, wie gesagt, schützend vor Herrn Maaßen und ist der Meinung, dass er auf dem Boden der freiheitlichen Grundordnung dieses Landes steht. Ist er immer noch dieser Meinung, ist Ihr Haus immer noch dieser Meinung?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen für die Bundesregierung alles dazu gesagt. Das ist eine ganz klare Haltung für die Freiheit der Berichterstattung, für die Freiheit, Journalismus in unserem Land auszuüben, und das entspricht der Haltung des Grundgesetzes.

VICK: Der Bundesinnenminister hat sich zu Herrn Maaßen immer nur in Bezug auf seine Tätigkeit als Präsident des Verfassungsschutzes geäußert.

FRAGE LANGE: Herr Seehofer hat hier im Saal eine Ehrenerklärung für Herrn Maaßen abgegeben, und zwar für die gesamte Amtszeit, und hat im Grunde genommen auch indirekt erklärt, die Aussage von Herrn Maaßen damals sei ein Fehler gewesen, und das habe Herr Maaßen eigentlich gar nicht öffentlich sagen wollen. In diesem Zusammenhang würde mich schon interessieren, ob Sie eigentlich weiter verfolgen, was der ehemalige Verfassungsschutzpräsident da treibt.

Zweitens würde mich auch interessieren, ob es überhaupt noch Kontakte zwischen dem Innenministerium und Herrn Maaßen gibt.

VICK: Wie ich gerade schon gesagt habe, kommentieren wir keine Einzelfälle.

FRAGE JESSEN: An Herrn Seibert: Die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Frau Dreyer, hat von einem eindeutigen Angriff gegen die Pressefreiheit gesprochen. Sind Ihnen als Chef des Bundespresseamtes irgendwelche Vorkommnisse, Situationen, Ereignisse in öffentlich-rechtlichen Nachrichtenredaktionen bekannt, aus denen schlusszufolgern wäre, dass die dort tätigen Menschen strukturelle mit verfassungsfeindlichen Institutionen oder Kräften verwoben wären?

STS SEIBERT: Sie versuchen jetzt mit ein paar Worten mehr als Ihr Kollege Herr Jung die gleiche Frage im Grunde noch einmal einzustielen. Ich bleibe dabei: Ich werde hier nicht die Äußerungen einzelner Wahlkreiskandidaten kommentieren. Wir haben aber eine ganz klare Haltung die sich auch in der Politik der Bundesregierung niederschlägt für die Freiheit der Berichterstattung, die Freiheit der Medien, die Freiheit des Journalismus und die Unabhängigkeit.

ZUSATZ JESSEN: Ich hatte ja nur gefragt, ob Ihnen Verhältnisse bekannt wären, die die Kritik, die da geäußert wurde, legitimieren würden oder ob Sie eher die Position von Frau Dreyer teilen würden.

FRAGE HOENIG: Wie bewertet die Bundeskanzlerin die anhaltenden Einreisebeschränkungen für EU-Bürger, die in die USA reisen möchten? Inwiefern wird die Bundeskanzlerin bei ihrer Reise nach Washington darauf hinwirken, diese Einreisebeschränkungen zu lockern?

STS SEIBERT: Die EU-Kommission ist zu diesem Thema mit den USA in engem Austausch, und das ist tatsächlich auch ein europäisches und nicht in dem Sinne ein bilaterales Thema. Die EU-Staaten hatten sich Mitte Juni darauf geeinigt, die Reisebeschränkungen für die USA und sieben weitere Drittstaaten und Gebiete aufzuheben, die wegen der Coronapandemie eingeführt worden waren. Deswegen ist es gut und richtig, dass die EU-Kommission mit den USA darüber im Austausch ist. Weitere Informationen über den Stand dieser Gespräche müsste man dann sicherlich in Brüssel erfragen.

Ich kann den Gesprächen, die die Bundeskanzlerin Ende nächster Woche in Washington führt, hier nicht vorgreifen.

FRAGE BADER: Herr Seibert, morgen wird die Bundeskanzlerin den Bericht der Zukunftskommission Landwirtschaft übergeben bekommen. Soweit ich weiß, ist das nur als Bildtermin geplant. Oder bin ich da falsch informiert? Die Bundeskanzlerin hatte die Kommission ja selbst um die Arbeit gebeten, und die Einigung war ja gar nicht so einfach. Würde es aus Sicht der Bundesregierung diesem Thema gerecht werden, wenn das nur ein Bildtermin ist?

STS SEIBERT: Am Freitag ist hier ja vorgetragen worden, wie das geplant ist. Der Vorsitzende der Zukunftskommission Landwirtschaft, Professor Strohschneider, wird der Kanzlerin am Dienstag, dem 6. Juli, um 11 Uhr den Abschlussbericht überreichen. Die übrigen Mitglieder der Zukunftskommission werden zu dieser Übergabe des Berichts virtuell zugeschaltet, ebenso die Bundeslandwirtschaftsministerin und die Bundesumweltministerin. Diese Übergabe wird live gestreamt, Sie können sie auf der Internetseite der Bundesregierung verfolgen.

Die Bundeskanzlerin hat sich ja intensiv mit dieser Problematik und auch mit der Arbeit der Kommission auseinandergesetzt. Es hat vor einigen Wochen auch eine Videokonferenz mit den verschiedenen Mitgliedern der Kommission und Professor Strohschneider gegeben. Ich denke, auch die Bundeslandwirtschaftsministerin hat sich dazu schon geäußert.

Morgen ist also die Übergabe. Mehr kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen, aber ich verweise Sie einmal auf den Livestream.

FRAGE THURAU: An Herrn Seibert und an Herrn Breul: Ungarns Ministerpräsident Orbán hat heute in der „BILD“-Zeitung eine ganzseitige Anzeige geschaltet, mit Vorschlägen für eine völlig neue Aufstellung der EU und mit heftigen Angriffen auf die EU. Er spricht von einem ideologisierten Europäischen Parlament und wendet sich erneut gegen Migration. Was sagen Sie zu Inhalt und vor allen Dingen Stil dieser ganzseitigen Anzeige in der „BILD“-Zeitung?

STS SEIBERT: Die Positionen der ungarischen Regierung und des ungarischen Ministerpräsidenten zur derzeit laufenden Konferenz zur Zukunft Europas sind der Bundesregierung bekannt; sie sind auch den europäischen Partnern bekannt, weil der ungarische Ministerpräsident sie ja auch in Brüssel vertritt. Er hat seine Vorstellungen im Vorfeld der letzten Tagung des Europäischen Rates allen Mitgliedern des Europäischen Rates übermittelt.

Grundsätzlich kann man sagen: Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union ist eingeladen, seine Vorstellungen über die Zukunft Europas in diese Zukunftskonferenz einzubringen. Genauso grundsätzlich kann man sagen: Die Europäische Union fußt auf Verträgen, die alle Mitgliedstaaten auf freiwilliger und demokratischer Basis angenommen haben. Jeder der geschlossenen Verträge ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die Europäische Union kann nur dann Kompetenzen erlangen, wenn die Union diese Kompetenzen von den Mitgliedstaaten übertragen bekommen hat. Das ist das, was ich dazu sagen würde.

Vielleicht noch ein letzter Satz: Die Bundeskanzlerin hat in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht: Die Europäische Union ist mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft sie ist auch eine Wertegemeinschaft.

ZUSATZFRAGE THURAU: Können Sie vielleicht noch einen Satz zu dem doch recht provokanten und auch ungewöhnlichen Stil sagen, in einer der größten deutschen Boulevardzeitungen als Ministerpräsident eines EU-Landes eine Kampfansage an die EU zu formulieren? Müssen wir uns daran gewöhnen? Oder ist man da nicht auch ein bisschen verärgert, auch wenn wir so etwas schon gewohnt sind?

STS SEIBERT: Das habe ich nicht zu kommentieren. Meines Wissens hat es auch schon Anzeigen anderer Regierungen in deutschen Tageszeitungen gegeben.

Wie gesagt, die Positionen, die Ministerpräsident Orbán und seine Regierung zur Zukunft Europas vertreten, sind im Wesentlichen bekannt; sie sind auch in Brüssel vorgetragen worden. Deswegen habe ich hier jetzt nichts weiter zu sagen.

FRAGE GAVRILIS: Mit Viktor Orbán wurde von der Organisation Reporter ohne Grenzen zum ersten Mal ein EU-Regierungschef auf die Liste der Feindinnen und Feinde der Pressefreiheit gesetzt. Teilen Sie diese Ansicht? Wie bewerten Sie diesen Schritt?

STS SEIBERT: Wir haben diese Listung Ungarns durch Reporter ohne Grenzen zur Kenntnis genommen. Ich kommentiere solche Listen grundsätzlich nicht. Grundsätzlich kann ich sagen: Alle EU-Mitgliedstaaten sind an die Charta der Grundrechte gebunden; so ist es auch im Vertrag über die Europäische Union festgehalten. Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta sagt: „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet“.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Ist Viktor Orbán aus Sicht der Bundesregierung ein Feind der Pressefreiheit?

STS SEIBERT: Wir haben in der Vergangenheit das eine oder andere Mal, wie es vor allem auch die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge getan hat, unsere Kritik an bestimmten Entwicklungen im ungarischen Medienwesen geäußert. Es ist auch gut, wenn man über diese Frage, die letztlich ja Wertefragen betrifft, in Europa ganz offen und intensiv miteinander diskutiert. Die Bundeskanzlerin hat das gerade wieder gesagt, als es beim letzten Europäischen Rat die intensive Aussprache zum Thema des Gesetzes gab, das in Ungarn und in Europa gerade für Aufsehen sorgt: Es ist wichtig, diese Diskussionen zu führen.

FRAGE JUNG: Inwieweit gefährdet der Rechtsradikalismus in verschiedenen europäischen Regierungen die Europäische Union an sich, Herr Seibert? Sie haben ja auf die Werteunion verwiesen.

STS SEIBERT: Das halte ich jetzt, gegen Ende einer langen Pressekonferenz, für eine sehr weitgehende Frage, die ich nicht so ganz leicht und einfach beantworten kann, außer dass ich sagen kann: Rechtsradikalismus, Rechtsextremismus genau wie übrigens Linksextremismus ist aus unserer Sicht eine Gefährdung der Demokratie. Deswegen müssen wir uns sowohl in jedem einzelnen Mitgliedsland als auch auf der Ebene der Europäischen Union mit dieser Herausforderung sehr intensiv befassen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Viktor Orbán gilt ja gemeinhin als rechtsradikaler Politiker. Das heißt, Sie sehen ihn als Gefährder der europäischen Demokratie? Sie wissen doch ganz genau, dass das jetzt

STS SEIBERT: Herr Jung, Ihre Bewertungen überlasse ich Ihnen und teile sie nicht. Ich habe zu diesem Thema jetzt das gesagt, was ich zu sagen habe.

 

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