Themen: Hochwasser, Einsatz von Spionagesoftware, Reise der Bundeskanzlerin nach Washington, Abschiebungen nach Afghanistan, Kreuzimpfungen
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 19. Juli 2021:
VORS. BUSCHOW eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS’IN FIETZ: Guten Morgen auch von meiner Seite! Nach den entsetzlichen Bildern aus den Katastrophengebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz trifft das Hochwasser nun auch weitere Teile Deutschlands, nämlich Bayern und Sachsen. Wir hören von mindestens einem Toten in Bayern. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
Das, was für Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gilt, gilt selbstverständlich auch für Bayern und Sachsen. Die Bundesregierung tut alles, um den Menschen in ihrer schwierigen Lage zu helfen. Allen Helferinnen und Helfern, sowohl Polizeien, Behörden, der Bundeswehr und Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk als auch allen Freiwilligen, möchte die Bundesregierung nochmals ihren großen Dank aussprechen. Sie leisten nahezu Übermenschliches, um andere zu retten.
Vielen Dank.
FRAGE LAMMERS: Einen schönen guten Morgen! Meine Frage bezieht sich auf Vorwürfe einer Mitentwicklerin des Europäischen Hochwasserwarnsystems EFAS, die sagt, dass die Bundesregierung bereits am 10. Juli vor Hochwasser, das kommen werde, gewarnt worden sei und 24 Stunden vor der Katastrophe ganz konkret gewesen sei, exakt welche Regionen betroffen sein würden. Sie sagt, alle Alarmsysteme hätten Alarm geschlagen. Die Warnungen seien an die Regierung weitergegeben worden. Sie spricht von einem monumentalen Systemversagen, weil diese Warnungen nicht an die Menschen weitergegeben worden seien.
Wann kamen die Warnungen an? Wie ist die Warnkette unterbrochen worden?
Würden Sie sagen, dass es tatsächlich ein monumentales oder überhaupt ein Systemversagen gab?
SRS’IN FIETZ: An wen richten Sie die Frage?
ZUSATZ LAMMERS: Meine Frage richtet sich an das Bundesinnenministerium und auch an Sie, Frau Fietz.
SRS’IN FIETZ: Dann lassen Sie mich bitte zum Katastrophenschutz allgemein noch etwas sagen. Die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, ist die Aufgabe eines jeden Staates und seiner Behörden. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland liegt nicht in einer Hand, sondern ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Laut Grundgesetz sind Bund, Länder und Kommunen für die Sicherheit der Menschen in Deutschland zuständig. Der Bund stellt eine umfassende Warninfrastruktur zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere das sogenannte Modulare Warnsystem und die Warnapp NINA. Diese technischen Instrumente haben während der Flutkatastrophe funktioniert und damit zum Schutz der Bevölkerung erheblich beigetragen.
Die Erfahrungen, die wir in Deutschland nun mit dieser Hochwasserkatastrophe gemacht haben, zeigen aber, dass wir hier noch mehr tun und besser werden müssen. Wir haben aber auch schon in der Vergangenheit gesehen, dass im Bereich des Katastrophenschutzes ein kontinuierlicher Verbesserungsbedarf besteht. Deswegen hat das BMI im vergangenen Jahr eine umfassende Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK, auf den Weg gebracht. Das im März dieses Jahres vorgestellte Konzept sieht vor, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neu aufzustellen. Ziel ist es, den Bevölkerungsschutz in Deutschland zu stärken.
Unter anderem wird das BBK ein gemeinsames Kompetenzzentrum mit allen relevanten Interessenspartnern in Bund, Ländern und Hilfsorganisationen aufbauen und so den Informationsaustausch und die Koordinierungswirkung untereinander verbessern. Vergleichbare Strukturen haben wir mit dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum und dem Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration. Ein solches Zentrum ist im Bereich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr ein Novum.
Auch die Warnapp NINA wird zu einer Bundeswarnapp für Notfallinformationen aller Ressorts ausgebaut. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder mit 88 Millionen Euro beim Aufbau eines Sirenennetzes. Hierauf hat die Bundekanzlerin gestern ja auch hingewiesen.
Ich möchte es noch einmal betonen: Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Der Katastrophenschutz als solcher, das heißt, der Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Die Länder regeln an den jeweiligen Landesgrenzen im Einzelnen, wann und wie das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe festgestellt werden und welche Maßnahmen in dem jeweiligen Bundesland zu treffen sind.
Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder allerdings nach Artikel 35 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen wie zum Beispiel das Technische Hilfswerk, die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern. Wenn mehr als das Gebiet eines Landes gefährdet ist, kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, nach Artikel 35 Abs. 3 des Grundgesetzes den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten der Bundespolizei und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen.
LAWRENZ: Lassen Sie mich an dieser Stelle vielleicht noch eine Ankündigung machen. Bundesinnenminister Seehofer bereist heute die Einsatzgebiete in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Er wird die Gelegenheit nutzen, um mit den zahlreichen Einsatzkräften von Bund und Ländern ins Gespräch zu kommen.
Der Bundesinnenminister hat bereits im vergangenen Herbst die Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes forciert. Es gab einen Wechsel an der Spitze des BBK. Im März wurde ein Konzept vorgestellt. Die Kompetenzen und Ressourcen des BBK, die derzeit nur für den Spannungs- und Verteidigungsfall vorgehalten werden, müssen künftig auch im Friedensfall genutzt werden können. Dieser Reformbedarf wird momentan angegangen. Für den Bereich der Gesundheitsvorsorge ist die Neuausrichtung bereits in vollem Gange. Mittwoch wird das Kabinett dazu bereits einen ersten Beschluss fassen. Das Hochwasser zeigt, dass der Reformbedarf wichtig ist. Das ist momentan auf einem guten Weg.
Dem Bundesinnenminister geht es dabei nicht um generelle Kompetenzverlagerungen von den Ländern zum Bund. Allerdings gilt es, das Krisenmanagement im Einzelfall zu optimieren. Der Bundesinnenminister hält eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern für notwendig, damit die Ressourcen des Bundes schnell und zielgerichtet da ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Es geht darum, die bestehenden Verbindungen von Bund und Ländern zu stärken.
Mit dem heutigen Besuch in den Einsatzgebieten ist die Auswertung dieser Situation noch nicht abgeschlossen. Über etwaige Schlussfolgerungen wird in naher Zukunft zu unterrichten sein.
ZUSATZFRAGE LAMMERS: Wann genau hat die Bundesregierung über das Europäische Hochwasserwarnsystem erfahren, dass es eine dramatische Hochwasserlage geben werde, und was ist genau dann passiert?
LAWRENZ: Diese Frage müssten Sie wahrscheinlich an die Kollegen aus dem BMVI richten. Dabei geht es um den Deutschen Wetterdienst.
HERZOG: Ich kann gern erst einmal etwas ganz Grundsätzliches zum Thema des Deutschen Wetterdienstes sagen. Der Deutsche Wetterdienst gehört ja zum Geschäftsbereich unseres Hauses. Er warnt vor Wetterlagen und Unwetterlagen. Er veröffentlicht die Informationen auf verschiedene Weise: über die Webseite, über eine Wetterapp, über soziale Medien, über die Medien generell. Der Deutsche Wetterdienst liefert also erst einmal ganz grundsätzlich die Information.
Er informiert und warnt auch die Katastrophenschutzeinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland vor drohenden Wetterlagen. Das heißt, er gibt amtliche Warnungen vor Wettererscheinungen heraus. Dazu zählen beispielsweise Sturm- und Gewitterwarnungen. Dazu gibt es ein Warnmanagement mit einem 24-stündigen Schichtbetrieb im nationalen Warnzentrum in Offenbach und an sechs weiteren Standorten in Deutschland. Dann gibt es die vielfältigen Abgabesysteme: per E-Mail, per SMS oder Fax. Die Internetseite gibt es natürlich. Es wurde auch eine Nummer eingerichtet, an die sich die Katastrophenschutzeinrichtungen wenden können.
Darüber, wann wer wie und wo informiert wurde, liegen mir gerade keine Informationen vor. Ich würde darum bitten, gegebenenfalls direkt beim Deutschen Wetterdienst nachzufragen.
FRAGE HOENIG: Aber Frau Herzog, Sie müssen doch sagen können, wann der Deutsche Wetterdienst die Gefahrenmeldungen herausgegeben hat.
Die Frage an das Innenministerium und an Frau Fietz: Wo gab es denn Versäumnisse bei der Warnkette? Haben die Länder aus Ihrer Sicht unzureichend informiert? Warum ist das in einzelnen Gemeinden offensichtlich nicht schnell genug angekommen, oder lag es aus Ihrer Sicht daran, dass die Wassermassen in der Nacht zu schnell geflossen sind? Sehen Sie in dieser Frage Versäumnisse der Länder oder des Bundes?
SRS’IN FIETZ: Ich kann dazu nur noch einmal ganz grundsätzlich sagen, was gestern beispielsweise auch bei der Pressekonferenz in Adenau gesagt worden ist, dass alle Hochwasserschutzsysteme aktiviert waren, dass die Beteiligten vor Ort aber sagen, dass die Wassermassen in einem bislang nicht gekannten Ausmaß gestiegen und mit einer Geschwindigkeit angekommen sind, die man dort so bislang nicht kannte.
Ich sehe aber im Moment den Fokus aller Arbeiten vor Ort darauf, Menschen zu helfen und Menschen zu retten. Es werden ja immer noch Menschen vermisst. Ich denke, dass alles, was an Aufarbeitung notwendig ist, im Anschluss erfolgen wird.
ZUSATZFRAGE HOENIG: Im politischen Raum gibt es Stimmen, die jetzt mehr Kompetenzen für den Bund beim Katastrophenschutz und beim Hochwasserschutz fordern. Herr Lawrenz, Sie sagten, das sei nicht geplant. Wäre es aber nicht notwendig, dass der Bund mehr Kompetenzen bekommt?
LAWRENZ: Ich habe Ihnen dazu eben schon gesagt, dass sich der Bundesminister heute auch dazu noch einmal äußern wird und dass er den Reformprozess beim BBK forciert hat. Wir haben nicht nur aus der Coronapandemie im vergangenen Jahr gelernt, dass es dabei erheblichen Reformbedarf gibt. Dieser wird momentan angegangen. Ein Auftakt dazu war die Neubesetzung des Präsidentenamtes beim BBK. Das Konzept, das im März und übrigens in diesem Raum vorgestellt wurde, kann man auch im Internet abrufen. Dieser Prozess ist in vollem Gange und wird auch noch weitergehen.
FRAGE ECKSTEIN: Der Landkreistag fordert eine rechtliche Grundlage dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger via SMS über drohende Katastrophen wie Hochwasser gewarnt werden können. Die Frage an das BMI: Wie steht die Bundesregierung dazu?
LAWRENZ: Warnungen per SMS, die Antwort im Detail würde ich Ihnen nachreichen. Das kann ich jetzt nicht beurteilen.
ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Herr Schuster vom BBK hat jetzt auch schon gefordert, seine Behörde brauche mehr Geld, um flächendeckend Sirenen zu installieren. Gibt es dafür bereits konkrete Pläne?
LAWRENZ: Bereits im März, als wir das Konzept für die Neuausrichtung des BBK vorgestellt haben, gab es 88 Millionen Euro für den weiteren Ausbau des Sirenennetzes. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder beim Ausbau von Strukturen der Trinkwasserversorgung mit einem Förderprogramm mit einem Volumen in Höhe von 63 Millionen Euro. Das alles sind Teilaspekte, die bereits laufen und im Gange sind. Es wird jetzt darum gehen, den Reformbedarf abzuarbeiten und natürlich auch Schlussfolgerungen aus dieser Situation zu ziehen.
FRAGE COERPER: Frau Fietz, Sie haben gesagt, die NINA-App habe funktioniert. Die betroffenen Anwohner vor Ort sagen, das habe sie nicht. Am Mittwochabend um 23.09 Uhr hätten sie eine Warnung über die KATWARN-App bekommen. Das war ja sehr spät. Wie kann das sein?
Wie stehen Sie dazu, dass die Anwohner sagen, die App habe nicht funktioniert?
SRS’IN FIETZ: Wir haben die Information bekommen, dass die App funktioniert habe. Dann müsste man eventuell vor Ort noch einmal klären, wie die Sache tatsächlich war.
ZUSATZFRAGE COERPER: An das BMI: Behördenchef Schuster hat sich gestern in Interviews deutlich unzufrieden damit geäußert, wie auf seine Reformvorschläge und seinen Finanzbedarf in der Bundesregierung reagiert werde. Was sagen Sie dazu?
LAWRENZ: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass der Bundesinnenminister gemeinsam mit Herrn Schuster in diesem Raum das Konzept im März vorgestellt hat. Das ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Wir haben, wie gesagt, nicht nur aus der Coronapandemie Lehren gezogen. Das wird momentan abgearbeitet. Deswegen bleibt es dabei, dass wir jetzt schauen, was man konkret tun kann, und wir bleiben an dem dran, was wir das war lange vor der Hochwasserkatastrophe schon vereinbart haben.
FRAGE SLAVIK: Frau Fietz, ich bin ein bisschen verwirrt, wenn Sie diese Offenheit erlauben. Sie sagten, technisch habe alles funktioniert. Wer ist denn dann nun schuld? Gab es aus Ihrer Sicht Versäumnisse? Haben die Länder das versemmelt, oder konnte man gegen dieses Unglück aus Ihrer Sicht sozusagen nicht besser angehen?
SRS’IN FIETZ: Wie gesagt: Ich denke, im Moment liegt der Fokus tatsächlich darauf, erst einmal zu helfen und Menschen, die noch vermisst werden, zu finden. Dann wird es eine Aufarbeitung der Ereignisse auf den Ebenen, die dafür zuständig sind, geben, und dann muss man schauen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
ZUSATZFRAGE SLAVIK: Aber heißt das, Sie gehen jetzt davon aus, dass niemand einen Fehler gemacht hat?
SRS’IN FIETZ: Ich will das gar nicht näher bewerten, sondern es gilt das, was ich gerade gesagt habe.
FRAGE: Kann die Bundesregierung mit Sicherheit sagen, dass kein einziges Todesopfer in der Flutkatastrophe auf ein mangelhaftes staatliches Warnsystem zurückzuführen ist?
SRS’IN FIETZ: Auf solch eine Frage kann ich von hier aus überhaupt gar keine Antwort geben, weil ich die Verhältnisse vor Ort im Einzelnen überhaupt nicht kennen.
FRAGE DR. RINKE: Ich habe auch eine Frage an das Innenministerium. Sie haben jetzt mehrfach darauf verwiesen, dass im März ja ein Konzept vorgelegt wurde. Nun ist die Umsetzung des Konzeptes möglicherweise nicht mehr das, was jetzt gebraucht wird, weil man jetzt neue Erkenntnisse hat. Können Sie uns also sagen, wann ein neues Konzept vorgelegt werden wird?
Es gab auch Kritik daran, dass man sich in den letzten Monaten und Jahren zu sehr auf die Schiene eines digitalen Warnsystems konzentriert hat. Wie sinnvoll ist also der Ausbau auch von alten Instrumenten? Sie haben schon Sirenen erwähnt, aber ich meine zum Beispiel auch UKW-Sender. Die funktionieren auch, wenn Mobilfunknetz oder Stromnetz ausfallen.
LAWRENZ: Ich kann mich eigentlich nur wiederholen. Wir haben im März ein Konzept beschlossen, und es geht darum, das Konzept abzuarbeiten. Darin stehen viele wichtige Dinge. Es ist relativ lang. Bevor viele neue Konzepte geschrieben werden, müssen wir erst einmal das umsetzen, was wir vereinbart haben.
Gleichwohl ist diese Hochwassersituation jetzt natürlich auch noch nicht abgeschlossen. Frau Fietz hat es gerade auch gesagt: In der gegenwärtigen Situation stellen sich auch keine Schuldfragen. Es geht darum, Menschenleben zu retten, die Bergungsarbeiten abzuschließen und den Aufbau voranzubekommen. Deswegen ist das erst einmal abzuwarten.
ZUSATZ DR. RINKE: So ganz verstehe ich es nicht. Sie sagen, dass das Konzept so umgesetzt werden soll, wie es im März beschlossen wurde. Aber es kann ja sein, dass jetzt ganz andere Dinge als die erforderlich sind, die man im März identifiziert hatte.
LAWRENZ: Es ist ja letztlich so mit der Coronapandemie wurde es allen vor Augen geführt , dass es bestimmte Bereiche gibt, die vielleicht nicht optimal funktionieren. Deswegen hat eine Neuausrichtung des Katastrophenschutzes begonnen. Der Reformprozess ist insgesamt noch nicht abgeschlossen; der läuft. Darin werden sicherlich auch die Erkenntnisse aus der jetzigen Hochwassersituation einfließen.
SRS’IN FIETZ: Ich würde ganz gerne in diesem Zusammenhang noch einmal wiederholen, was die Kanzlerin gestern zu diesem Komplex gesagt hat:
„Schauen Sie, wir überlegen natürlich nach jedem Ereignis: Was kann man besser machen? Aber es gibt angesichts der Geschwindigkeit einfach Situationen, in denen man den Naturgewalten auch ein Stück ausgeliefert ist. Wir können jetzt nicht versprechen, dass wir das verhindern können, sondern wir können nur zusehen, dass die gesamten Extremwettereignisse weniger werden. Das wird aber nicht innerhalb von wenigen Monaten gelingen.“
Dass natürlich schon Schlussfolgerungen gezogen worden sind, ist das, was der Kollege aus dem BMI auch noch einmal im Detail erklärt hat. Natürlich wird man auch weiterhin schauen, ob aus den jetzigen Ereignissen weitere Schlussfolgerungen zu ziehen sind.
FRAGE BRODBECK: Herr Lawrenz, ist es denn zutreffend, dass dieser digitale BOS-Behördenfunk in Rheinland-Pfalz in den Einsatzgebieten, wie Sie sie nennen, nicht funktioniert hat? Haben Sie Kenntnis darüber, ob er in NRW funktioniert hat? Haben Sie Kenntnis darüber, ob er gerade in Bayern und Sachsen funktioniert?
LAWRENZ: Das werde ich Ihnen im Detail nachreichen.
FRAGE JUNG: Ich möchte einmal einer Antwort auf die Frage nach der Warnung des Europäischen Hochwasserwarnsystems haben. Die Warnung ergeht ja an die nationalen Regierungen wie die von Belgien und auch an die Bundesregierung. Frau Herzog, da finde ich es ein bisschen frech, jetzt von Ihrer Seite zu sagen, wir sollten uns beim Wetterdienst melden. Die Warnung ergeht an Sie. Können Sie uns also etwas darüber sagen, wann Sie diese Warnung erhalten haben?
HERZOG: Erst einmal muss ich dazu sagen: Die Information darüber, wie das europäische Warnsystem jetzt konkret mit unserem zu tun hat, habe ich gerade nicht im Kopf, muss ich zugeben. Ich kann gerne noch einmal nachfragen. Insofern müsste ich mich eben erst einmal selbst darüber informieren, wie dabei genau die Meldekette ist.
Ich kann für den Deutschen Wetterdienst sagen das habe ich ja gerade noch einmal klargestellt , was die Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes sind, auch mit Blick auf die Einrichtungen für den Katastrophenschutz, nämlich eben über diese Wetterlagen zu informieren.
Auch die Information, wann der Wetterdienst welche Information wie konkret herausgegeben hat dafür muss ich einmal um Verständnis bitten , liegt mir gerade nicht vor. Deshalb ist der Tipp eben, direkt beim DWD nachzufragen. Die Kolleginnen und Kollegen können sicherlich auch sehr schnell Auskunft darüber geben.
ZUSATZ JUNG: Aber es geht explizit nicht um den Deutschen Wetterdienst. Der wird auch nicht von EFAS gewarnt, sondern Sie als Regierung werden von EFAS gewarnt. Ich und wir möchten wissen, wann Sie gewarnt wurden. Das müssen Sie doch wissen!
HERZOG: Wie ich gerade gesagt habe, habe ich die Information, wie die Meldekette bzw. Warnkette genau aussieht, gerade nicht parat. Dafür muss ich einfach um Verständnis bitten. Ich kann jetzt keine Auskunft geben. Darüber müsste ich mich einmal selbst informieren.
FRAGE JESSEN: Es gab eben, um Warnsysteme auszuprobieren, im vergangenen Jahr nach längerer Pause den ersten bundesweiten Warntag; ich glaube, am 10. September. Der ist von Ihrem Haus, Herr Lawrenz, als Fehlschlag bezeichnet worden. Es ist schiefgegangen. Das sollte in diesem Jahr repariert werden. Das ist nicht passiert. Es wird jetzt angekündigt, es solle einen bundesweiten Warntag im Jahr 2022 geben. Können Sie erklären, warum eine solch wichtige Struktur, die nachweisbar nicht funktioniert, nicht innerhalb eines Jahres in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden kann? Welchen Anteil hat dieses strukturelle Versagen an dem Desaster, über das wir jetzt diskutieren?
LAWRENZ: Sie liegen richtig damit, dass der Warntag im vergangenen Jahr nicht funktioniert hat. Sie haben das Wort Fehlschlag verwendet. Das trifft auch so zu. Es ist auch genau deswegen ich hatte vorhin von verschiedenen Aspekten dessen gesprochen, warum der Katastrophenschutz in Deutschland neu aufgestellt werden muss, und die Pandemie und der Warntag waren sicherlich auch solche Aspekte, die dazu beigetragen haben der Reformbedarf angekündigt worden. Deswegen hat es auch einen Wechsel an der Spitze des BBK gegeben.
Der Warntag in diesem Jahr ist auf das kommende Jahr verschoben worden, übrigens schon vor einigen Wochen. Das ist jetzt keine Erkenntnis, die mit dem Hochwasser zusammenhängt. Der ist verschoben worden und wird im kommenden Jahr wieder durchgeführt werden.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Frage ist doch, warum das so lange dauert. Es ist, wie gesagt, mehr als ein halbes Jahr vergangen. Wir arbeiten mit Warnsystemen, von denen Sie wissen, dass sie nicht funktionieren. Damit rauscht man dann doch sozusagen im vollen Bewusstsein des Risikos in das hinein, was wir jetzt haben. Warum ist das so?
LAWRENZ: Wir arbeiten daran, dass diese Systeme funktionieren das ist auch schon angesprochen worden , beispielsweise die Warn-App NINA. Die hat nach unserer Einschätzung sehr gut funktioniert. Nach meinen Erkenntnissen haben in manchen Kommunen auch Sirenen funktioniert. Es ist jetzt Aufgabe, zu untersuchen, wo etwas funktioniert und wo etwas nicht funktioniert hat und wer dafür die Verantwortung trägt.
FRAGE COERPER: Ich muss das noch einmal zusammenfassen: Mehrere Tage nach einer Katastrophe, die so viele Menschenleben gefordert hat, wie es in Deutschland bisher noch nicht der Fall war, sitzt die Bundesregierung hier, und keiner weiß, wann gewarnt wurde und an wen die Warnung weitergegeben wurde. Ist das richtig?
SRS’IN FIETZ: Ich denke, die Kollegen aus dem Verkehrsministerium hat deutlich gemacht, dass Sie diese Informationen so bald wie möglich nachreichen wird.
HERZOG: Genau, das kann ich auch gerne noch einmal unterstreichen. Nur weil mir die Information jetzt nicht persönlich vorliegt, heißt das nicht, dass die Information nicht tatsächlich vorliegt. Insofern würden wir das dann natürlich eben gegebenenfalls nachreichen. Aber ein Tipp war einfach, um das Ganze ein bisschen zu beschleunigen, auch einmal direkt beim DWD nachzufragen, weil die Kolleginnen und Kollegen das dann im Zweifel auch direkt beantworten können, damit das Ganze dann quasi nicht noch einmal die Schleife über uns nimmt. Das war nur noch einmal ein Hinweis.
ZUSATZ COERPER: Aber gewarnt wurden Sie!
HERZOG: Sicherlich. Aber wie ich gerade auch gesagt habe, und ich kann es gerne noch einmal sagen, ist es so: Nur weil mir persönlich die Informationen aktuell nicht vorliegt, weil ich sie gerade nicht im Kopf habe und nicht mitgebracht habe, heißt das nicht, dass keine Information vorhanden ist. Das werden wir dann, wie gesagt, gerne nachreichen.
FRAGE JUNG: Ich frage mich, was Ihr Ministerium geglaubt hat, was Sie heute gefragt werden. Haben Sie nicht mit dieser Frage oder mit diesem Informationswunsch gerechnet?
HERZOG: Danke für die Frage.
ZURUF JUNG: Das ist auch nicht lustig!
HERZOG: Nein, ich lache auch nicht über die Frage. Aber ich kommentiere diese Frage jetzt nicht.
ZUSATZFRAGE JUNG: Zu den Sirenen, also den analogen Warnsystemen: Wissen Sie denn, wie viele Sirenen in Deutschland überhaupt funktionieren, bundesweit?
LAWRENZ: Wir haben im letzten Jahr diesen Warntag erlebt, der nicht funktioniert hat; darum braucht man gar nicht herumzureden. Momentan wird diese Infrastruktur überprüft. Daran ist nicht nur der Bund beteiligt, sondern es sind auch die Bundesländer und die Kommunen. Dann wird es zeitnah einen neuen Warntag geben, nämlich 2022. Das ist angekündigt, und dann wird der durchgeführt werden.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ja, aber der Warntag sollte ja schon dieses Jahr stattfinden, ein Jahr später. Jetzt ist es der Kollege Jessen hat es ja gerade gesagt neun oder zehn Monate später. Sie wissen heute, zehn Monate später, immer noch nicht, wie viele Sirenen funktionieren und wie viele nicht funktionieren. Korrekt?
LAWRENZ: Die Warnlandschaft im Katastrophenschutz ist relativ umfangreich. Es gibt ja nicht nur Sirenen und Apps, sondern es gibt auch tradierte Medien. Es gibt den Rundfunk und andere Geschichten. Diese Infrastruktur ausreichend und so zu synchronisieren, dass sie gut ineinander greift, ist eine durchaus komplexe Aufgabe, und genau deswegen wird daran gearbeitet, nächstes Jahr einen ordentlichen Warntag abzuhalten.
FRAGE DR. RINKE: Herr Lawrenz, nach dieser Antwort muss ich tatsächlich auch noch einmal nachfragen. Heißt das, bis zum nächsten Jahr können wir uns nicht sicher sein, dass, wenn jetzt noch eine Katastrophe passieren sollte, die Warnsysteme funktionieren würden? Das ist doch eigentlich die Schlussfolgerung aus dem, was Sie gerade sagten.
LAWRENZ: Das ist Ihre Einschätzung. Wir arbeiten daran, dass die Systeme funktionieren, und das ist eine durchaus komplexe Aufgabe. Es bleibt bei den Maßnahmen, die ich Ihnen erläutert habe. Wir haben im März die Neuausrichtung des BBK beschlossen. Da fließt viel Geld hinein, auch in die Sireneninfrastruktur. Das gilt es jetzt abzuarbeiten, und dann wird es im nächsten Jahr einen neuen Warntag geben.
FRAGE JESSEN: Es wurden hier jetzt verschiedene konkrete Fragen gestellt. Es ist nachvollziehbar, dass Sie nicht alle Detailantworten haben. Können Sie uns bitte zusagen, dass Sie auf die gestellten konkreten Fragen Antworten nachliefern?
LAWRENZ: Das machen wir üblicherweise so. Ich werde Ihnen nachreichen, was noch nicht konkret erläutert wurde.
FRAGE LAMMERS: Ich habe noch eine Nachfrage zu dem Warntag. Wenn man feststellt, dass das ganze System nicht funktioniert, wieso wird man dann nicht unmittelbar tätig? Das ist ja, wie man jetzt gesehen hat, eine Sache, bei der es um Leben und Tod geht.
LAWRENZ: Wir sind ja unmittelbar tätig geworden. Die Neuausrichtung ist in vollem Gange. Die Warninfrastruktur wird gerade überprüft und da, wo es sein muss, punktuell reformiert. Das ist ein Vorgang, der einfach noch nicht abgeschlossen ist. Ich bitte um Verständnis dafür, dass das läuft. Es wird wieder einen Warntag geben; nicht in diesem Jahr das steht fest , aber es wird ihn geben.
FRAGE BRODBECK: Sie sagten, die Aufarbeitung dieses misslungenen Warntags sei in vollem Gange. Können Sie einmal definieren, was bei Ihnen „in vollem Gang“ bedeutet? Man stellt fest, dass etwas nicht funktioniert, dann gibt man sich ein Jahr Zeit, um das zu reparieren, und dann verdoppelt man die Zeit auf zwei Jahre, um es zu reparieren und dann den Warntag durchzuführen. Was gibt uns Gewissheit, dass man es nicht wieder verdoppelt und wir dann in vier Jahren noch nichts haben?
LAWRENZ: Ich habe dem jetzt eigentlich auch nichts mehr hinzuzufügen.
VORS. BUSCHOW: Dann würde ich gern zum zweiten Aspekt des Unwetters kommen. Das ist die Hilfe für die Betroffenen.
FRAGE HELLER: Eine Frage an das Finanzministerium: Wird das Kabinett am Mittwoch schon über einen Wiederaufbaufonds von über 10 Milliarden Euro entscheiden, und wird dazu der Bundestag aus der Sommerpause geholt?
KOLBERG: Bundesfinanzminister Scholz hat sich ja bereits zu den Hilfen des Bundes geäußert. Er hat gesagt, dass sie übermorgen im Kabinett sein sollen. Dazu ist der Minister mit der Bundeskanzlerin und auch mit dem Bundesinnenminister im Gespräch. Der Minister hat bereits betont, dass der Bund den Menschen in den betroffenen Gebieten beistehen wird. Er hat gesagt, dass die Schäden immens sind, dass deshalb Bundeshilfe notwendig ist und es schnelle und unbürokratische Hilfe geben muss. Die Hilfe wird aus zwei Elementen bestehen, einmal einer Soforthilfe und einem Aufbaufonds. Mit Blick auf den Umfang dieser Programme hat der Minister auf vorhergehende Fälle verwiesen.
Wie gesagt: Die Diskussionen über die Details laufen. Am Mittwoch wird das im Kabinett sein, und dann werden wir natürlich auch zu weiteren Details Stellung nehmen.
VORS. BUSCHOW: Die Frage nach dem Bundestag war noch offen.
KOLBERG: Wie gesagt: Zu den Details werden wir dann Stellung nehmen.
FRAGE BRAUNE: Mit welcher Unterstützung können Betroffene ganz konkret rechnen? In welcher Höhe wird die Soforthilfe sein? Soll es zinslose Darlehen zum Wiederaufbau von Häusern etc. geben? Können betroffene Kommunen auch EU-Mittel beantragen?
KOLBERG: Ich kann nur auf das verweisen, was ich eben gesagt habe. Der Minister hat schnelle unbürokratische Hilfen angekündigt. Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an diesen Hilfen. Sobald die Hilfen im Kabinett beschlossen sind, werden wir dazu Details bekanntgeben.
FRAGE JOACHIM: Herr Kolberg, 2013 hat Deutschland nach der Hochwasserkatastrophe ja auch Gelder aus dem EU-Solidaritätsfonds erhalten. Rechnen Sie damit, dass es diesmal auch so sein wird?
KOLBERG: Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, um die Menschen dort vor Ort zu unterstützen. Wie gesagt: Details werden wir übermorgen bekanntgeben. Im Moment laufen die Arbeiten in der Bundesregierung.
FRAGE DR. RINKE: Auch eine Frage an Herrn Kolberg: Die Kanzlerin hat gestern gesagt, dass man nicht mit bis Mittwoch warten müsse, um Hilfen auszuzahlen, sondern dass die Länder in Vorleistung treten könnten, damit die Hilfe sehr viel schneller ankommt. Das heißt ja, dass sehr viel Geld durch die Kommunen und die Länder schon bis Mittwoch ausgegeben werden könnte. Ist das auch die Position des Finanzministeriums, dass diese Hilfen dann vom Bund an die Länder rückerstattet werden, oder wie stellen Sie sich das Verfahren vor?
KOLBERG: Der Minister hat sich ja vor Ort ein Bild gemacht, auch mit der Ministerpräsidenten Dreyer in Rheinland-Pfalz und mit dem Ministerpräsidenten Söder in Bayern. Da haben beide angekündigt, dass es schnelle Hilfen der Länder gibt. Es ist jetzt natürlich wichtig, dass die Hilfe schnell bei den Betroffenen ankommt und der Bund unterstützt, wie er es auch in der Vergangenheit gemacht hat. Höchste Priorität ist also, dass die Hilfe jetzt schnell ankommt. Wie gesagt: Die Bundesländer haben ja auch schon gesagt, dass sie sofort mit Hilfen beginnen.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das war jetzt nicht die Antwort auf die Frage. Es geht eher darum, ob die Kosten der Länder dann vom Bund übernommen werden? Oder gehen Sie davon aus, dass die Länder ihren Teil zu tragen haben?
KOLBERG: Das wird so sein wie in der Vergangenheit, dass der Bund seinen Beitrag leistet. Der Minister hat ja gestern und auch in den Tagen zuvor immer wieder betont, dass es eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund und Ländern ist.
FRAGE GEERS: Wie hoch waren die Zahlungen des Bundes bei früheren vergleichbaren Hochwasserkatastrophen, zum Beispiel beim Oderhochwasser?
KOLBERG: Dazu hat sich der Minister ja gestern geäußert. Dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.
VORS. BUSCHOW: Können Sie es vielleicht noch einmal sagen? Da muss der Kollege das leider nachhören.
FRAGE HOENIG: Anknüpfend an die Frage des Kollegen Rinke: Was bedeutet denn für Sie schnell? Das fragen sich ja jetzt viele Betroffene vor Ort. Wann werden die Hilfen ausgezahlt noch in dieser Woche?
Dann eine Frage an Herrn Wagner: Der Minister hatte eine Fluthilfenpauschale in Höhe von 10 000 Euro angekündigt. Wie wird das technisch ablaufen? Werden das zinslose Darlehen sein? Werden das Zuschüsse sein, wie bei den Coronahilfen? Was ist also geplant?
Und dann noch einmal die Frage: Wann kommt die Hilfe bei den Betroffenen an?
KOLBERG: Die Auszahlung wird wie immer über die Länder passieren. Das ist ganz klar. Der Bund wird einen Teil der Kosten übernehmen, so wie das auch in der Vergangenheit der Fall war.
Wie ich eben schon betont habe: Die Ministerpräsidenten und die Ministerpräsidentin der betroffenen Länder haben schon angekündigt, dass jetzt sehr schnell Hilfe kommt. Ob sie schon ausgezahlt wird und wie sie ausgezahlt wird, das haben die Länder in der Hand. Der Bund wird auf jeden Fall sehr zügig unterstützen.
WAGNER: Ja, das kann ich zum einen noch ergänzen und darauf hinweisen, was Herr Kolberg gesagt hat.
Wir stimmen uns in der Bundesregierung zu den Hilfen ab. Aus Sicht des Ministers ist es natürlich wichtig, dass die gewerbliche Wirtschaft dort unterstützt wird, wie das auch beim letzten Mal, bei den Fluthilfen 2013, der Fall war.
Daneben hat der Minister noch einmal deutlich gemacht, dass er für sogenannte Coronafluthilfen plädiert.
Hintergrund ist, dass Gewerbetreibenden in den betroffenen Regionen Eisdielen, Restaurants und auch kleine Betriebe , nachdem sie schon wegen Corona im Lockdown keinerlei Umsätze gemacht haben, jetzt neben dem materiellen Schaden, dass sie alles wiederaufbauen müssen, die komplette Geschäftseinrichtung usw., jetzt auch noch komplett der Umsatz für Monate ausfallen wird.
Deshalb hat der Minister dafür plädiert, dass diesen wirklich doppelt Betroffenen, die eine Krise in der Krise erleben, zusätzlich Geld zur Verfügung gestellt wird aufbauend auf Programmen, die wir im BMWi ja schon aufgesetzt haben. Er hat dort von Hilfen, von Pauschalen bis zu 10 000 Euro, gesprochen, die dann als Zuschüsse an die Betroffenen ausgezahlt werden sollten.
FRAGE GAMMELIN: Folgen auch das Kanzleramt und das Finanzministerium diesem Vorschlag?
KOLBERG: Ich kann nur noch einmal sagen, was ich eben schon ausgeführt habe. Die Gespräche in der Bundesregierung laufen im Moment, und wir werden am Mittwoch die Einzelheiten vorstellen.
SRS’IN FIETZ: Dem kann ich mich nur anschließen.
FRAGE JESSEN: In einem etwas weiteren Sinne: Es geht um den Begriff „mitigation“, den die Kanzlerin gestern verwendet hat. Die Kanzlerin hat gestern gesagt, „mitigation“ sei nicht nur in Afrika ein Thema, sondern eine Anpassung an die Auswirkungen von Klimawandel usw. müsse auch hier betrieben werden. Warum, Frau Fietz, hat die Kanzlerin den Begriff „mitigation“ in dem Zusammenhang anders verwendet, als er bislang in der Klimadebatte verwendet wird? Es gibt die Begriffe „mitigation“ und „adaption“. Hier wurde unter „mitigation“ von der Kanzlerin offenbar Anpassung verstanden. Es ist nicht das, was man in der wissenschaftlichen Community und im politischen Diskurs darunter versteht. Da bedeutet „mitigation“ Vermeidung von Klimawandel. Ist das ein Lapsus gewesen oder eine bewusste Begriffsumdefinition?
SRS’IN FIETZ: Ich kann jetzt hier die Sätze der Kanzlerin nicht interpretieren. Sie stehen für sich.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja, aber es wurde ein Begriff, der eine feste Bedeutung hat, in einer erkennbar anderen Bedeutung verwendet. Vielleicht könnten Sie nachreichen, was die Kanzlerin in diesem Fall tatsächlich mit „mitigation“ gemeint hat?
SRS’IN FIETZ: Ich denke mir, aus dem Kontext geht sehr deutlich hervor, was die Kanzlerin gemeint hat.
FRAGE LUEB: Eine Frage an das Finanzministerium und Frau Fietz: Denkt der Bund über eine Pflicht zur Elementarversicherung von Gebäuden nach?
SRS’IN FIETZ: Wie gesagt: Jetzt geht es ja erst einmal darum, den Menschen in ihrer akuten Notlage beizustehen. Dann wird zu sehen sein, ob im Bereich des Versicherungsrechts Änderungen notwendig sind.
Die Bundeskanzlerin hat sich auf eine Frage nach einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung geäußert und gesagt, dass dies die wirtschaftliche Fähigkeit von Privatpersonen und Unternehmen auch überfordern kann. Die Kanzlerin hat aber auch erklärt, dass man zu diesem Aspekt durchaus im Gespräch bleiben sollte.
KOLBERG: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
FRAGE DR. RINKE: Eine Frage an Frau Fietz: Es geht noch einmal um die Reise der Kanzlerin gestern nach Rheinland-Pfalz. Können Sie uns sagen, ob die Kanzlerin plant, auch in andere vom Hochwasser betroffene Gebiete zu reisen, also entweder Nordrhein-Westfalen oder Bayern? Können Sie sagen, warum sie sich für Rheinland-Pfalz entschieden hatte?
SRS’IN FIETZ: Wenn wir Ankündigungen zu machen haben, dann werden wir sie Ihnen sobald wie möglich mitteilen.
Die Entscheidung für Rheinland-Pfalz fußte im Grunde genommen auch darauf, dass sie Freitagfrüh bereits mit dem Krisenstab in Rheinland-Pfalz gesprochen hatte. Schon im Anschluss wurde gesagt, dass man über einen Besuch im Gespräch sei.
Ein Gespräch mit Nordrhein-Westfalen und dem dortigen Krisenstab hat sie noch einmal am Freitagabend geführt. Auch im Anschluss daran haben wir gesagt, dass über einen Besuchstermin nachgedacht wird. Sobald wir da nähere Informationen haben, würden wir Sie informieren.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wenn ich kurz nachfrage: Das hatte also keine politischen Gründe, warum Sie sich für Rheinland-Pfalz entschieden hat?
SRS’IN FIETZ: Das würde ich jetzt als überinterpretiert betrachten.
FRAGE HOENIG: Die Bundeskanzlerin und andere Regierungsvertreter, namentlich Herr Scholz und Herr Altmaier, haben jetzt als Reaktion auf die Katastrophe auch gesagt: mehr Tempo beim Klimaschutz.
Da fragt man sich: Inwieweit sehen Sie Versäumnisse beim Klimaschutz in der vergangenen Legislaturperiode? Sie hätten ja die Möglichkeit, weil die Regierung noch im Amt ist, jetzt noch Maßnahmen zu treffen. Zum Beispiel könnten Sie die Ausbaumengen für die Erneuerbaren Energien erhöhen. Was bedeutet also konkret „mehr Tempo“? Ist bis zum Ende der Legislaturperiode etwas Konkretes geplant, oder sehen Sie das als eine Aufgabe der neuen Bundesregierung?
SRS’IN FIETZ: Ganz grundsätzlich gesagt verstärken wir unsere Anstrengungen, um die neuen Klimaziele des Bundes, des Klimaschutzgesetzes, zu erreichen. Deutschland soll schon 2045 klimaneutral werden, und wir wollen bis 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 65 Prozent senken. Wir haben ein Sofortprogramm 2022 auf den Weg gebracht und das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Es wird Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, über die geeigneten Schritte zur Umsetzung zu entscheiden.
Wir haben auch eine neue Dynamik auf EU-Ebene. Europa soll bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Die Europäische Kommission hat am 14. Juli mit dem sogenannten „Fit for 55“-Paket ein umfassendes Paket mit Vorschlägen zur Umsetzung vorgelegt. Dazu werden nun die konkreten Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat beginnen. Die Bundesregierung begrüßt das Paket grundsätzlich und steht zur ambitionierten Ausrichtung der EU-Klimapolitik. Unser novelliertes Klimaschutzgesetz berücksichtigt das neue 2030-Klimaziel der Europäischen Union, das eine Minderung von 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vorsieht.
Wir müssen den Klimaschutz weltweit noch entschlossener voranbringen. Wir sind daher dankbar, dass die Vereinigten Staaten dem Pariser Klimaschutzabkommen wieder beigetreten sind. Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch viele andere Länder ankündigen, ihre Anstrengungen für den Klimaschutz zu erhöhen. Wir haben uns gemeinsam dazu verpflichtet; unsere Anstrengungen regelmäßig zu überprüfen und an die Entwicklungen anzupassen.
Neben einem ambitionierten Klimaschutz müssen wir unsere Lebensverhältnisse immer mehr an den Klimawandel anpassen. Mit der Deutschen Anpassungsstrategie fördert die Bundesregierung seit 2008 Klimaanpassungsmaßnahmen in den Ländern und insbesondere in den Kommunen. Allein der Aktionsplan Anpassung III beinhaltet rund 180 konkrete Maßnahmen aller Ressorts. Dabei gehen wir von projektartigen zu längerfristigen Maßnahmen über. Etwa ein Viertel aller Maßnahmen dazu gehört beispielsweise die verstärkte Einrichtung von natürlichen Überflutungsflächen fällt unter diese Daueraufgaben. Zudem sind Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung als Fördervoraussetzung festgelegt.
ZUSATZ HOENIG: Sie haben gesagt, die Umsetzung werde Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein. Das heißt, es kann auch sein, dass die amtierende Bundesregierung jetzt noch ein halbes Jahr im Amt ist. Das heißt, bis dahin passiert nichts mehr.
SRS’IN FIETZ: Es wird ständig geschaut, was an Anpassungsmaßnahmen möglich ist. Langfristig angelegte Strategien werden dann aber gegebenenfalls noch von der neuen Regierung weiterentwickelt werden müssen.
FRAGE JOACHIM: Herr Kolberg, es geht noch einmal um die finanziellen Hilfen. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass die Höhe der Spendengelder sehr hoch ist. Es wird ja sicherlich noch einiges dazukommen. Wurde dieses Geld bei vergangenen Katastrophen in die staatlichen Hilfen mit einberechnet oder wurde es extra betrachtet?
KOLBERG: Wir sind dabei, uns anzuschauen, wie viel Geld benötigt wird, um die Schäden zu beseitigen. Man muss sich natürlich auch die Entwicklung anschauen wir haben ja eben gehört, dass jetzt auch andere Bundesländer betroffen sind , und dann werden wir uns zu den einzelnen Zahlen äußern. Ich glaube, es ist nicht Aufgabe des Bundesfinanzministeriums zu kommentieren, wie das private Spendenaufkommen ist und wofür gespendet worden ist.
ZUSATZFRAGE JOACHIM: Sind Spendengelder bei vergangenen Katastrophen sozusagen ein extra Posten gewesen oder sind sie in die staatlichen Hilfen mit einberechnet worden?
KOLBERG: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
FRAGE ECKSTEIN: In zahlreichen Medien darunter auch in Deutschland wird berichtet, dass eine sehr mächtige Überwachungssoftware in sehr vielen Ländern gegen Journalistinnen und Journalisten, aber auch Menschenrechtsaktivisten eingesetzt worden sein soll. Frage an die Bundesregierung, vielleicht an das Bundesinnenministerium: Wie bewerten Sie, dass mit solchen Spionagetools gegen Akteure der Presse vorgegangen wird?
LAWRENZ: Ich kann nur für Deutschland sprechen. In Deutschland gilt Recht und Gesetz. Sämtliche Maßnahmen von Ermittlungsbehörden müssen sich genau danach richten. Für besondere Ermittlungsmaßnahmen ich nenne einfach einmal die Telekommunikationsüberwachung gilt in Deutschland ein Richtervorbehalt.
ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: In Frankreich gibt es bei zahlreichen Medien den Fall, dass auch aus dem Ausland Journalistinnen und Journalisten offensichtlich gezielt überwacht wurden. Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Bundesregierung aufgefordert, zu klären, ob auch hierzulande Journalistinnen und Journalisten durch „Pegasus“ oder vergleichbare Programme überwacht worden sind. Liegen Ihnen dazu Erkenntnisse vor oder werden Sie das überprüfen?
LAWRENZ: Ich kann mich generell zu operativen Details der Arbeit unserer Sicherheitsbehörden etwa mit welcher Software wie gearbeitet wird – nicht äußern.
Es bleibt bei dem, was ich gesagt habe: Es gilt Recht und Gesetz. Für schwerwiegende Grundrechtseingriffe die Telekommunikationsüberwachung ist beispielsweise so ein schwerer Grundrechtseingriff gelten Anforderungen, zum Beispiel der Richtervorbehalt.
ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Nutzen die Bundesregierung oder Behörden der Sicherheitsbehörden in Deutschland denn die Software „Pegasus“?
LAWRENZ: Ich habe mich gerade dazu geäußert und habe dem nichts hinzuzufügen.
FRAGE DUDIN: Frau Fietz, wie bewertet die Bundesregierung, dass auch das EU-Land Ungarn die „Pegasus“-Software einsetzt, um Journalistinnen und Journalisten zu überwachen?
SRS’IN FIETZ: Ich kann dazu nur sagen, dass die Bundesregierung die Berichterstattung über die Spionagesoftware zur Kenntnis genommen hat.
FRAGE JOACHIM: Die Kollegin hat ja gerade schon erwähnt, dass die Recherchen nahelegen, dass auch Ungarn diese Software nutzt, um regierungskritische Journalisten etc. zu überwachen. Wie sehen Sie das? Muss es da Konsequenzen geben? Wie bewerten Sie das?
SRS’IN FIETZ: Wenn überhaupt, kann ich nur für die Bundesregierung und für die Ereignisse hier in Deutschland sprechen. Wie gesagt, ich kann nur sagen, dass die deutschen Sicherheitsbehörden sich an Recht und Gesetz halten.
FRAGE JUNG: Ist denn der Einsatz dieser „Pegasus“-Software mit deutschem Recht und Gesetz vereinbar? Anders gefragt: Können Sie ausschließen, dass deutsche Behörden „Pegasus“ verwenden?
LAWRENZ: Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass ich mich zu operativen Details nicht äußern kann. Es bleibt dabei, dass wir strikt nach Recht und Gesetz handeln.
Vielleicht ganz grundsätzlich: Niemand wird überwacht, weil er einer journalistischen Arbeit nachgeht. Ganz grundsätzlich nicht.
ZUSATZFRAGE JUNG: Dann bleibe ich bei der Frage: Ist „Pegasus“ mit deutschem Recht und Gesetz vereinbar? Das ist ja jetzt ein sehr überspezifisches Dementi. Natürlich interessant!
LAWRENZ: Das kann ich jetzt von hier aus nicht beurteilen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das nachreichen?
LAWRENZ: Ich kann das gerne nachreichen.
SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich bitte nochmals betonen, dass eine freie Presse und ein freier Rundfunk von besonderer Bedeutung für das Funktionieren eines demokratischen Staates und einer demokratischen Gesellschaft sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegt der gesamte Bereich publizistischer Tätigkeit von der Beschaffung von Informationen bis zur Verbreitung von Nachrichten dem verfassungsrechtlich eingeräumten Schutz. Und dazu steht die Bundesregierung auch.
FRAGE ECKSTEIN: Es gibt Forderungen, dass internationale Abkommen gestärkt werden müssen, auch was die Exporte solcher Überwachungssoftware angeht. Wird sich die Bundesregierung dafür stark machen oder setzt sie sich vielleicht sogar schon dafür ein?
SRS’IN FIETZ: Ich habe diesem Komplex jetzt nichts weiter hinzuzufügen.
FRAGE JUNG: In meiner Frage geht es auch um die Gefährdung der Pressefreiheit und um Überwachung. Frau Fietz, ich habe beim Besuch der Kanzlerin in Washington nicht mitbekommen, dass sie sich in Sachen nachweislicher Überwachung der NSA in Deutschland beim US-Präsidenten dafür eingesetzt hat, dass das aufhört, dass sie sich für die Freilassung von Julian Assange eingesetzt hat. Das ist ja die amerikanische konkrete Gefährdung der Pressefreiheit. Hat sie denn die nachweislichen Drohnenangriffe via Ramstein angesprochen? Bei all diesen drei Themen habe ich nichts von ihr gehört.
SRS’IN FIETZ: Sie haben in der Pressekonferenz hören können, was besprochen worden ist. Dazu, was darüber hinaus in vertraulichen Gesprächen besprochen worden ist, kann ich Ihnen hier keine Angaben machen.
ZUSATZ JUNG: Sie können ja sagen, ob das der Kanzlerin wichtig war und ob sie das angesprochen hat.
SRS’IN FIETZ: Ich kann dem nichts weiter hinzufügen.
FRAGE JESSEN: Meine Frage richtet sich an BMI und Auswärtiges Amt. Es geht um Abschiebungen nach Afghanistan. In der vergangenen oder vorvergangenen Woche war schon Thema, dass die Regierung in Kabul darum gebeten hat, wegen der Situation im Land Abschiebungen für drei Monate auszusetzen. Die Bundesregierung ist dem noch nicht nachgekommen, sondern verwies darauf, man wolle zunächst den Lagebericht des Auswärtigen Amtes abwarten, der zeitnah erstellt worden ist. Liegt dieser Bericht vor? Zu welchem Ergebnis kommt er?
BURGER: Der Bericht ist am Donnerstag turnusgemäß fertiggestellt und an die Empfänger versandt worden. Diese Asyllageberichte werden an die für Asyl- und Aufenthaltsfragen zuständigen Behörden und Gerichte – insbesondere das BAMF –verteilt. Sie dienen dort als eine Entscheidungsgrundlage – nicht als einzige, sondern als eine von mehreren Entscheidungsgrundlagen – in Asyl- und Abschiebungsverfahren.
Diese Asyllageberichte sind grundsätzlich als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Deswegen kann ich hier über Einzelheiten aus diesem Bericht keine Auskunft geben. Sie können aber davon ausgehen, dass die Situation so, wie sie sich aktuell darstellt, immer in die Neuauflage des Berichts einfließt – so detailliert, wie wir das können, ohne Beschönigungen und so differenziert, wie wir in der Lage sind, die Situation darzustellen.
Noch einmal: Der Asyllagebericht ist eine von mehreren Entscheidungsgrundlagen für die Behörden und Gerichte.
ZUSATZ JESSEN: Wenn Herr Lawrenz von sich aus keine weitere Ergänzung hat, dann frage ich.
LAWRENZ: Ich könnte noch kurz etwas ergänzen, Herr Jessen
ZUSATZ JESSEN: Bitte.
LAWRENZ: , dass ich nämlich dazu keinen aktuelleren Sachstand habe als den, der hier schon in der letzten Woche besprochen wurde. Die Bitte der Regierung aus Afghanistan ist bekannt und wird momentan geprüft.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie uns dann sagen, wie viel Prozent der BAMF-Entscheidungen zur Gewährung von Schutzstatus für Afghanen von Gerichten – ich sage es einmal lax – einkassiert worden sind? Ich glaube, im Moment erhalten 37,5 Prozent der in Deutschland lebenden Afghanen einen Schutzstatus. Das ist gut ein Drittel. Sehr viele dieser Entscheidungen wurden von Gerichten inzwischen kassiert. Können Sie uns sagen, wie hoch die Zahl und der prozentuelle Anteil der von den Gerichten als falsch kassierten BAMF-Entscheidungen ist?
LAWRENZ: Die exakte Zahl müsste ich Ihnen nachreichen. Das mache ich gerne.
FRAGE JUNG: Herr Lawrenz, können Sie sagen, warum so lange in Sachen afghanische Meldungen geprüft wird? Das ist ja auch keine Bitte der afghanischen Regierung. Sie muss ja der Landung eines Abschiebeflugs zustimmen. Wenn sie sagt „Der Flug kann aus Deutschland abheben, aber darf nicht landen“ das ist ja ihre hoheitliche Entscheidung , was müssen Sie denn jetzt noch genau prüfen? Das verstehe ich nicht.
LAWRENZ: Wir prüfen die Bitte der afghanischen Regierung und stimmen uns dabei auch mit unseren europäischen Partnern ab, dass es ein einheitliches Vorgehen gibt. Das braucht einfach ein bisschen Zeit.
ZUSATZFRAGE JUNG: Warum nennen Sie das eigentlich eine Bitte? Die afghanische Regierung lässt Abschiebeflüge nicht mehr in Afghanistan landen. Das ist dann doch keine Bitte, sondern einfach eine Ansage.
LAWRENZ: Wir prüfen dieses Gesuch, das eingegangen ist. Wenn ich dazu neuere Erkenntnisse habe, teile ich sie Ihnen hier auch gerne mit.
FRAGE DR. RINKE: Eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium zum Thema Impfen. Es gab Berichte, dass es in Bezug auf Kreuzimpfungen, die nicht üblich, aber normal geworden sind, bei der Einreise in bestimmte andere Länder Probleme gibt. Können Sie bestätigen, dass etwa die USA Vorbehalte gegenüber den hier praktizierten Misch- oder Kreuzimpfungen haben?
HAJEBI: Ich kann Ihnen sagen, dass international Gespräche zur Anerkennung von Kreuzimpfungen geführt werden. Diese Gespräche laufen.
ZUSATZ DR. RINKE: Die Gespräche laufen ja nur, weil es anscheinend Probleme gibt. Sonst müsste man ja nicht reden.
HAJEBI: Diese Gespräche fanden auch schon vorab statt, um die Anerkennung von Kreuzimpfungen nicht nur in Europa, sondern auch international zu festigen.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie uns bitte sagen, mit welchen Ländern es vor allem Probleme gibt?
HAJEBI: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Eventuell kann ich das nachreichen.