Themen: Kabinettssitzung (Hochwasserhilfen des Bundes, Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung, Bericht „Resilient gegen Krisen – Entwicklungs- und Implementierungsprozess der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz“), Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz, Umstrukturierung von Airbus, Nord Stream 2, Überwachungssoftware „Pegasus“, Zypernkonflikt, Äußerungen des deutschen Botschafters im Libanon in den sozialen Medien, Besuche von Politikern in den vom Hochwasser betroffenen Regionen, Umgang mit dem Hochwasser in den Niederlanden, Weitergabe von Hochwasserwarnungen an lokale Stellen und die Bevölkerung, Bewilligung von Haushaltsmitteln für politische Stiftungen, COVID-19-Pandemie, EU-Wahlbeobachtungsmission für die Regionalwahlen in Venezuela
Ohne naive Fragen heute.
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 21. Juli 2021:
VORS. BUSCHOW eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS’IN FIETZ: Guten Tag auch von meiner Seite! Ich kann Ihnen mitteilen, was das Bundeskabinett heute beschlossen hat; zum Ersten die finanzielle Hilfe für die vom Hochwasser betroffenen Regionen. Der Bund wird sich mit Mitteln in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro zur Hälfte an den Soforthilfen der Länder beteiligen. Damit stünden zunächst bis zu 400 Millionen Euro an Gesamtsoforthilfen zur Verfügung. Ziel dieser finanziellen Hilfen soll die Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden, land- und forstwirtschaftlichen Produktionsmitteln einschließlich der gewerblichen Wirtschaft, der kommunalen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur vor Ort sowie die Überbrückung von Notlagen sein. Da sie eben von den Ministern Scholz und Seehofer schon umfassend informiert worden sind, belasse ich es erst einmal dabei. Ich kann aber, wenn Sie Fragen haben, noch weitere Details nennen.
Dann hat das Bundeskabinett eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Die Verordnung soll zum 28. Juli 2021 in Kraft treten. In Deutschland haben wir im Vergleich zu anderen Ländern eine immer noch geringe Inzidenz. Damit das so bleibt, ist es notwendig, erforderliche und bewährte Schutzmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus fortzuführen. Daher wird die Regelung zur Einreisequarantäne bis einschließlich 10. September 2021 verlängert und inhaltlich angepasst.
Was ändert sich? – Wird ein Virusvariantengebiet nach der Einreise und während der 14-tägigen Absonderung zum Hochinzidenzgebiet eingestuft, gelten die Regelungen für Hochinzidenzgebiete. Das bedeutet Freitestungsmöglichkeiten ab dem fünften Tag bzw. keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene. Zudem endet die Einreisequarantäne künftig, wenn das betroffene Gebiet während des Absonderungszeitraums komplett ausgestuft wird. Ferner gilt die Quarantäne bei Einreisen aus Virusvariantengebieten künftig nicht, wenn die einreisende Person mit einem Impfstoff geimpft ist, der gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, aufgrund derer die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist.
Nach wie vor sind nahezu alle Staaten der Welt von der COVID-19-Pandemie betroffen. Reisebewegungen und Grenzverkehr können dazu beitragen, zusätzliche Infektionen nach Deutschland einzuschleppen und neue Infektionsherde zu schaffen. Unser Ziel ist es, dies zu vermeiden. Für die Zeit ab dem 11. September 2021 sind weitere Anpassungen der Coronavirus-Einreiseverordnung mit Blick auf die epidemische Lage geplant. Die Bundesregierung wird dazu zeitnah Vorschläge beschließen, die eine ausreichende Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und die Länder gewährleisten.
Dann hat das Bundeskabinett heute als Letztes den Bericht „Resilient gegen Krisen – Entwicklungs- und Implementierungsprozess der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz“ des BMG sowie des BMI zur Kenntnis genommen. Da die Minister Seehofer und Spahn heute Vormittag bereits ausführlich darüber berichtet haben, mache ich es auch hier kurz. Wie Sie wissen, war die Frühphase der Pandemie davon geprägt, dass persönliche Schutzausrüstung, Medizinprodukte und Geräte weltweit binnen kürzester Zeit knapp wurden. Die Bundesregierung hat deshalb bereits im Juni 2020 beschlossen, die Nationale Reserve Gesundheitsschutz aufzubauen. Der Bericht gibt einen Überblick über die bisherigen Aktivitäten zum Aufbau der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz und über die Pläne zu ihrer weiteren Entwicklung. – Das war es erst einmal.
FRAGE DELHAES: Frau Fietz, wie bewertet die Bundeskanzlerin den am Montag gefundenen Kompromiss für einen Hochwasserschutzplan, der Ausnahmen für Stromnetze und Industrieanlagen in Hochwasserrisikogebieten vorsieht? Ist es realistisch, dass dieser Plan noch einmal überarbeitet wird?
SRS’IN FIETZ: Da müsste ich gerade einmal schauen, ob ich speziell zum Hochwasserschutzplan Informationen dabei habe. – Ich glaube, das würden wir dann nachreichen.
FRAGE ECKSTEIN: Frau Fietz, es soll morgen ein Treffen mit Airbus im Kanzleramt geben. Die Frage ist, ob Sie dieses Treffen bestätigen können. Um welche Forderung geht es der Bundesregierung dabei?
SRS’IN FIETZ: Sie wissen, dass es immer regelmäßige Gespräche der Bundesregierung mit Vertretern der Wirtschaft gibt. Zu Einzelheiten solcher Gespräche kann ich Ihnen leider nichts mitteilen.
ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Es soll um die Umstrukturierungen bei Airbus gehen. Insbesondere soll eine Tochterfirma aus Augsburg betroffen sein. Wird das Thema der Gespräche sein?
SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen dazu nichts Weiteres sagen.
FRAGE: Können Sie eine Einigung mit den USA in Sachen Nord Stream 2 bestätigen?
BURGER: Ich muss um Verständnis bitten, dass ich Ihnen dazu zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mehr sagen kann, als wir in den vergangenen Wochen dazu schon mitgeteilt haben. Wenn es so weit sein wird, dass wir Details in Bezug auf diesen Vorgang verkünden können, werden wir das natürlich unverzüglich tun. Ich bin zuversichtlich, dass das auch bald möglich sein kann.
SRS’IN FIETZ: Ich kann noch ergänzen: Wie die Bundeskanzlerin vergangene Woche gesagt hat, steht die Bundesregierung unter anderem auch über das Thema Nord Stream 2 im Austausch mit der US-Regierung. Hierzu hat es in den letzten Wochen und Monaten intensive Gespräche und zuletzt auch gute Fortschritte gegeben. Wir sind zuversichtlich, dass wir hier bald Näheres bekannt geben können, aber bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte geben können.
FRAGE JOLKVER: Heißt das, dass sich die Position der Bundesregierung zu Nord Stream 2 nicht verändert hat, oder gibt es doch Veränderungen?
SRS’IN FIETZ: Die Position der Bundesregierung hat sich grundsätzlich nicht verändert. Die Bundeskanzlerin hat diese Position in der vergangenen Woche auch noch einmal deutlich gemacht und hinsichtlich der Rolle der Ukraine abermals betont:
„Unser Verständnis war, ist und bleibt, dass die Ukraine Transitland für Erdgas bleibt und dass die Ukraine wie jedes Land ein Anrecht auf seine territoriale Souveränität hat. Deshalb engagieren wir uns auch im Minsk-Prozess, und wir werden auch aktiv handeln, wenn Russland dieses Recht der Ukraine, ein Transitland zu sein, nicht einlösen wird.“
ZUSATZFRAGE JOLKVER: An das Wirtschaftsministerium: Gab es in den letzten Tagen eventuell Kontakte zu den Ukrainern, was die möglichen deutschen Investitionen in erneuerbare Energien oder andere Projekte in der Ukraine angeht?
EICHLER: Das ist mir jetzt nicht bekannt.
FRAGE WARWEG: Ich habe eine grundsätzliche Verständnisfrage zu Nord Stream 2 bzw. dem gesamten Kontext. Im Rahmen von Nord Stream 2 fordern die USA Deutschland ja immer wieder auf, seine Energieabhängigkeit von Russland oder mutmaßliche Energieabhängigkeit zu reduzieren. Gleichzeitig importieren die USA immer mehr Öl aus Russland. Russland ist mittlerweile der drittwichtigste Lieferant von Öl an die USA, weit vor Saudi-Arabien. Wie bewerten die Bundesregierung und das Auswärtige Amt diesen doppelten Diskurs, dass man eine Importreduzierung von Deutschland einfordert, aber selbst Energieimporte aus Russland in die USA signifikant hat steigen lassen?
BURGER: Zu dem ganzen Themenkomplex haben sich sowohl die Bundeskanzlerin als auch der Außenminister in der Vergangenheit immer wieder geäußert. Wir teilen in Bezug auf die Energiepolitik in Europa mit den USA das Ziel, dass die Energiesicherheit in Europa gesichert sein muss. Wir teilen auch gemeinsam die Überzeugung auch darauf hat der Außenminister hingewiesen , dass wir nicht wollen, dass eine Pipeline missbraucht werden kann, um politischen Druck auszuüben. Vor dem Hintergrund dieser gemeinsamen Interessen und Überzeugungen finden auch die Gespräche mit den USA statt. Dazu habe ich jetzt insofern nichts mitzuteilen, was Sie überraschen wird.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber meine Frage war ja, wie es die Bundesregierung bewertet, dass die USA von Deutschland eine Reduzierung von Energieimporten aus Russland einfordern und selbst genau das Gegenteil machen. Auch eine kürzlich veröffentlichte Studie der SWP, die Kanzleramt und Bundesregierung berät, kommt zu diesem Schluss. Die USA erhöhen immer mehr ihr Importaufkommen russischen Öls und fordern gleichzeitig von der Bundesregierung, Energieimporte zu reduzieren. Ich wollte nur eine Bewertung dessen haben. Natürlich habe ich auch die Frage, ob das Teil der Gesprächsagenda mit den US-amerikanischen Kollegen ist.
BURGER: Wie gesagt: Auch dazu hat sich der Außenminister in der Vergangenheit schon geäußert, und ich habe jetzt keine neuen Stände mitzuteilen.
FRAGE KREUTZFELDT: Mit Blick oft die Einigung, zu der Sie noch nichts Näheres sagen konnten, frage ich noch einmal konkret, ob die bislang vermeldeten Details dementiert werden.
BURGER: Ich muss um Verständnis dafür bitten, dass ich darüber keine weiteren Auskünfte geben kann.
FRAGE JESSEN: Ich probiere es auch noch einmal. – Hat die Bundesregierung vor, dann, wenn die Vereinbarung offiziell sein wird, Auskünfte darüber zu geben, in welcher Weise gegebenenfalls seitens Deutschlands auf Russland Druck ausgeübt wird, falls Russland die Leitung als Druckmittel gegen die Ukraine einsetzt? Werden wir, die Öffentlichkeit, also irgendwann darüber in Kenntnis gesetzt, was die Kriterien für einen möglichen Missbrauch sind und was die Sanktionen wären, oder soll das komplett im Dunkeln bleiben?
BURGER: Sie versuchen jetzt auf geschickte Art, mir über die Inhalte dieser möglichen Gespräche Auskünfte zu entlocken. Es tut mir leid; ich kann zu den Inhalten dieser Gespräche im Moment keine weiteren Auskünfte geben. Sie können sicher sein, dass wir natürlich so umfassend, wie es uns möglich ist, über das Auskunft geben werden, was in diesen Gesprächen stattgefunden hat.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich versuche nicht, nach Inhalten zu fragen, sondern ich frage nach einem Verfahren, und ich würde Sie doch bitten, zu sagen: Wird das, was im Verfahren diskutiert wird, als Ergebnis am Ende transparent und öffentlich gemacht werden? Das ist nicht die Frage nach Inhalten.
BURGER: Sie haben nur nach dem Verfahren in Bezug auf ein ganz bestimmtes Element möglicher Gesprächsinhalte gefragt, die Sie der Berichterstattung entnommen haben. Darauf kann ich nun einfach tatsächlich nicht näher eingehen. Wenn es so weit sein wird, werden wir, wie gesagt, so umfassend und transparent wie möglich über das informieren, was wir zu berichten haben.
FRAGE JOLKVER: Sie sagen „wenn es so weit ist“. Wann ist es denn so weit? Was stört oder was hemmt? Was bremst, die Information über diesen Kompromiss jetzt schon offenzulegen?
BURGER: Frau Fietz und ich haben ja beide gesagt, dass wir zuversichtlich sind, dass wir darüber bald Auskunft geben können. Mehr kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
FRAGE ECKSTEIN: Mittlerweile gibt es ja weitere Enthüllungen im Zusammenhang mit der Überwachungssoftware „Pegasus“. Geäußert hat sich mittlerweile der Élysée-Palast, auch EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen. Ich würde gerne von der Bundesregierung noch einmal wissen, wie man dieses Thema bewertet.
SRS’IN FIETZ: Im Grunde habe ich im Wesentlichen schon am Montag gesagt, dass ich dazu nicht viel sagen kann. Es geht darum, dass sich die Bundesregierung zum Schutz der nachrichtendienstlichen und polizeilichen Arbeitsweisen grundsätzlich nicht zu Einzelheiten der technischen Aufklärung und Telekommunikationsüberwachung äußert. Selbstverständlich finden Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung und der technischen Aufklärung durch die deutschen Sicherheitsbehörden aber ausschließlich bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und in dem dort festgelegten Rahmen statt. Zudem unterliegt die Datenverarbeitung der deutschen Sicherheitsbehörden auch der Kontrolle unabhängiger Gremien. Das ist das, was wir dazu sagen können, was die deutsche Seite betrifft.
Grundsätzlich müssen die Berichte mit großer Sorgfalt geprüft werden. Im Gegensatz zu dem, was man aus anderen Ländern hört, ist von einer möglichen Betroffenheit deutscher Regierungsmitglieder oder der Kanzlerin aktuell nichts bekannt.
ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Gibt es eine politische Bewertung dessen, dass hier offensichtlich auch europäische Spitzenpolitikerinnen und -politiker Opfer von solchen Spähangriffen geworden sein könnten?
SRS’IN FIETZ: Wir haben die Berichterstattung darüber, dass der französische Präsident und auch weitere Mitglieder der Regierung Frankreichs sowie der Präsident des Europäischen Rats von diesen Abhörmaßnahmen durch „Pegasus“ betroffen sein sollen, zur Kenntnis genommen. Eine weitere Bewertung kann ich hier aber nicht vornehmen.
FRAGE NEHLS: Geht die Bundesregierung gegen die Spionagegeräteexporte israelischer Unternehmen wie NSO vor bzw. wird sie in Brüssel entsprechend tätig?
Sieht die Bundesregierung die internationale Pressefreiheit durch die bekannt gewordenen Missbräuche gefährdet?
SRS’IN FIETZ: Zu Ersterem kann ich hier keine weiteren Ausführungen machen.
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass die Pressefreiheit ein hohes Gut ist, was die Bundesregierung immer wieder betont. Alles, was dem entgegensteht, ist natürlich abzulehnen.
FRAGE ECKSTEIN: Sie sagen, aus den Berichten gehe bislang nicht hervor, dass auch deutsche Politikerinnen oder Politiker betroffen sein könnten. Nehmen Sie diese Berichte zum Anlass, beispielsweise Diensthandys noch einmal gezielt darauf zu kontrollieren?
SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen dazu keine weiteren Angaben machen. Ich weiß nicht, ob die Ressorts dazu noch etwas sagen können.
ALTER: Zu den Informationen, die jetzt in der Bundesregierung vorliegen, habe ich keine Ergänzungen. Ich denke aber, dass wir hier schon am Montag deutlich gemacht haben, dass die technische Fähigkeit, Telekommunikation zu überwachen, auch für unsere Sicherheitsbehörden notwendig ist. Aber das darf in einem Rechtsstaat nur auf rechtsstaatlicher Grundlage erfolgen, also anhand der Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber dafür vorgesehen hat.
Nach genau diesem Prinzip wird in Deutschland Telekommunikationsüberwachung durchgeführt. Davon sind Journalisten nicht betroffen. Wir verfolgen keine Journalisten, sondern Extremisten. Journalistische Tätigkeit gehört zu einem besonders geschützten Bereich, der in Deutschland unter keinen Umständen unter diese Befugnisse zu subsumieren ist. Wenn diese Technik zum Einsatz kommt, dann stets unter Hinzuziehung eines Richters oder der parlamentarischen G-10-Kommission. Die Regeln sind also sehr streng und die Anforderungen sehr hoch.
ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Herr Alter, meine Frage war weniger, wie Sie es anwenden, sondern ob Sie noch einmal speziell schauen, dass beispielsweise nicht auch Telefone von Regierungsmitgliedern vielleicht mit einer solchen Software überwacht worden sind.
ALTER: Ich kann dazu im Moment keine ergänzenden Angaben machen.
FRAGE WARWEG: Wie sieht denn die Bundesregierung vor dem Hintergrund des „Pegasus“-Skandals Konsultationen mit entsprechenden israelischen Stellen? Sieht sie auch Israel als staatlichen Akteur oder ausschließlich privatwirtschaftliche Akteure in Verantwortung?
SRS’IN FIETZ: Über die Gespräche mit anderen Ländern kann ich an dieser Stelle keine Auskunft geben.
EICHLER: Ich möchte etwas zum Thema der Ukraine und des Kontakts mit der Ukraine nachreichen. Mir ist nicht bekannt, ob es entsprechende Treffen gab. Allerdings gibt es die Energiepartnerschaft mit der Ukraine. Einer ihrer Schwerpunkte ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien.
Zum Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz kann ich sagen, dass der geeinte Plan das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung verschiedener Interessen ist und von der gesamten Bundesregierung befürwortet wird. Was die Frage nach Stromleitungen in Risikogebieten angeht, ging es nicht um Ausnahmen für Anlagen in Hochwasserregionen, sondern wir haben uns dafür eingesetzt, dass die für den Klimaschutz besonders dringlichen Netzausbauvorhaben nach dem Netzausbaugesetz, zum Beispiel Stromleitungen in Risikogebieten, ohne zeitaufwändige Doppelprüfungen geplant werden können. Klar ist aber auch, dass dabei immer die Vorgaben des Hochwasserschutzes geprüft und eingehalten werden und dass es keine Ausnahmen davon gibt.
ALTER: Nun hat die Kollegin mit dem Thema angefangen, und ich würde zur Einordnung des Themas insgesamt gern zwei Dinge ergänzen. Sie müssen ja sehen, dass Raumordnung im Prinzip Sache der Länder ist, wie vieles in Deutschland Sache der Länder ist, sich aber der Bund mit einer Gesetzesänderung im Jahre 2017 entschieden hat, den Ländern für den Raumordnungsplan Hochwasserschutz Rahmenvorgaben zu machen.
Dies geschieht jetzt. Seit 2018 wird über diesen Raumordnungsplan mit allen beteiligten Akteuren verhandelt. Wie in solchen Abstimmungen üblich ist jeder Akteur mit seinen eigenen Interessen in diesen Verhandlungen vertreten und macht diese geltend, nicht nur die Industrie, sondern auch Naturschutzorganisationen, der Bund, die Länder und Ähnliches. Aber die Vorgaben des Raumordnungsplans sind ganz eindeutig, dass nämlich die Gebiete, die von Hochwasser bedroht sind, nicht bebaut werden dürfen. Das gilt für private Bauten, aber auch für Industriegebiete. Deswegen ist das, was jetzt zustande gekommen ist, ein gutes Ergebnis.
FRAGE KARAVITI: Welche Haltung hat die Bundesregierung zu den kürzlich gemachten Ankündigungen des türkischen Präsidenten Erdoğan, die Öffnung des Gebietes um Varosha auf Zypern einseitig wieder voranzutreiben, sowie zu seiner Äußerung, dass eine Wiederaufnahme eines Verhandlungsprozesses im Zypernkonflikt nur zwischen zwei Staaten erfolgen könne?
Plant die Bundesregierung Initiativen, um in dieser Angelegenheit aktiv zu werden?
BURGER: Wir haben uns seitens der Bundesregierung in den vergangenen Monaten intensiv für Dialog und Deeskalation im östlichen Mittelmeer eingesetzt und dabei stets betont, dass die strittigen Fragen im östlichen Mittelmeer nach unserer Auffassung nur in einem konstruktiven Dialog gelöst werden können.
Wir haben deshalb die angekündigten Maßnahmen mit Blick auf Varosha mit großer Sorge zur Kenntnis genommen. Der Status von Varosha ist Gegenstand von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Wir rufen die Türkei auf, sich an alle Resolutionen zu halten und die Kontrolle über den Ort der VN-Mission UNFICYP zu übertragen.
Einseitige Schritte der Türkei sind aus unserer Sicht alles andere als hilfreich. Sie gefährden die Fortschritte der letzten Monate in den EU-Türkei-Beziehungen, und sie erschweren die Bemühungen um die Wiederaufnahme der Zyperngespräche.
FRAGE WARWEG: Der deutsche Botschafter im Libanon steht derzeit in der Kritik. Libanesische Medien und Politiker werfen ihm Einmischung in innere Angelegenheiten des Landes vor. Unter anderem hat er am 17. Juli einen Tweet mit einer an die libanesische Bevölkerung gerichteten Umfrage veröffentlicht. Ich zitiere kurz: Warum sollte jemand bei der nächsten Parlamentswahl für diejenigen stimmen, die die Bildung einer Regierung verhindern, die willens und fähig ist, notwendige Reformen umzusetzen und die Kultur der Straflosigkeit zu beenden?
Sind dem AA die Aussagen des Botschafters und die Kritik daran bekannt? Wie bewerten Sie den Vorwurf der Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Libanons?
BURGER: Vielen Dank. Der Tweet ist mir bekannt. Ich kann dazu nur sagen, dass die Auslandsvertretungen ihre Social-Media-Accounts in eigener Verantwortung betreiben. Ich werde das jetzt auch nicht weiter kommentieren.
ZUSATZFRAGE WARWEG: In den sozialen Medien des Libanons hat man sich zudem darüber gewundert, dass der Botschafter diesen Aufruf, diese Umfrage an die libanesische Bevölkerung ausschließlich in englischer Sprache kommuniziert hat. Wieso verzichtet der Botschafter darauf, dies in der Amtssprache des Libanons, auf Arabisch, zu publizieren?
BURGER: Ich denke, wenn man sich im Libanon ein bisschen auskennt, dann weiß man, dass im Libanon Vielsprachigkeit zum Lebensalltag gehört. Insbesondere in den Medien und in der Social-Media-Landschaft ist der Gebrauch anderer Sprachen als des Arabischen durchaus üblich.
FRAGE REITSCHUSTER: Es geht um eine Klage über angeblichen Politikertourismus, die Besuche am Ort in den Hochwassergebieten dienten der Profilierung und dem Wahlkampf. Frau Fietz und Herr Alter, welchen konkreten Nutzen bringen die Besuche, und wie stehen sie zu diesen Vorwürfen?
SRS’IN FIETZ: Ich selbst konnte die Bundeskanzlerin gestern nach Bad Münstereifel begleiten und habe dort erlebt, dass sehr, sehr viele Bürger auf sie zugekommen sind und gesagt haben, wie sehr sie es schätzten, dass sie und der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen dort vorbeigekommen sind. Ich denke, dass es beim Besuch der Kanzlerin in Rheinland-Pfalz und an den anderen Orten, an denen Kabinettsmitglieder erschienen sind, ähnlich war.
Bei solchen Besuchen gibt es tatsächlich immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung darauf, woran es gerade akut hakt und wo Maßnahmen dringend erforderlich sind. Insofern hat eine Inaugenscheinnahme einer solchen Situation vor Ort mit Sicherheit Sinn.
ALTER: Ich kann das für die Besuche des Bundesinnenministers am Montag nur bestätigen. Dass der Minister mit den Einsatzkräften vor Ort und auch mit der Bevölkerung vor Ort ins Gespräch kommt, ist eine sehr wertvolle Informationsquelle, weil diese Informationen im Prinzip völlig ungefiltert bei ihm ankommen.
Ich habe ihn begleitet und ebenfalls festgestellt, dass die Bilder, wenn man sie aus der Ferne im Fernsehen sieht, zwar schon erschütternd sind, dass es aber, wenn man vor Ort ist, noch einmal ein ganz anderer Eindruck ist. Deswegen sind solche Termine auch für politische Entscheidungsträger wichtig.
Im Übrigen möchte ich Herrn Reitschuster auch den folgenden Gedanken mitgeben: Stellen Sie sich einmal vor, es wäre anders und die politischen Verantwortungsträger würden sich, wenn sich die Bevölkerung in einer solchen Notlage befindet, vor Ort nicht zeigen. Dafür hätte die Bevölkerung, denke ich, noch viel weniger Verständnis.
FRAGE WARWEG: Zum Großthema der Flutkatastrophe: Augenfällig ist, dass die Niederlande als direktes Nachbarland vergleichbar hohe Starkregenaufkommen hatten, allerdings ohne einen einzigen Toten und ohne die Bilder, die wir aus Deutschland kennen. Wie erklärt die Bundesregierung diesen Unterschied?
Gibt es Konsultationen und einen Erfahrungsaustausch mit den Kollegen in den Niederlanden?
ALTER: Ich habe jetzt keine genauen Informationen darüber, welche Maßnahmen die Niederlande veranlasst haben. Aber rein topografisch dürfte es jedem einleuchten, dass es einen Unterschied macht, ob 200 Liter pro Quadratmeter in einem gebirgigen Geländer fallen, wo es in der Mitte einen Fluss gibt, in dem alles zusammenfließt, oder ob das auf einer Ebene heruntergeht, wo sich das Wasser ganz anders ausbreiten und vielleicht auch versickern kann. Das ist schon rein topografisch und geografisch ein massiver Unterschied.
Dies spricht im Übrigen auch dafür, dass die Struktur, die wir in Deutschland für die Auslösung von Katastrophenschutzmaßnahmen haben, in den Regionen bei den Landkreisen liegt. Denn nur dort kann auf der Grundlage einer Unwetterwarnung entschieden werden, was am jeweiligen Ort notwendig ist und was eingeleitet werden muss. Das ist zum Beispiel in der Uckermark etwas anderes als in Bad Neuenahr.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Beispielsweise CNN hat mehrere große Berichte mit genau diesem Vorwurf gebracht: Wieso sind die Niederlande fast gar nicht betroffen, aber Deutschland? Das hat vielleicht auch Auswirkungen auf die Reputation.
Sind der Bundesregierung diese Berichte in US-amerikanischen großen Medien bekannt, die genau diese Frage aufgeworfen haben und auch eine Antwort liefern, wenn sie sagen, die Niederlande hätten strukturell mit ihren expliziten Wasserbehörden ganz andere Möglichkeiten, Infrastrukturmaßnahmen in diesem Bereich zu warten und aufrechtzuerhalten?
ALTER: Wir kennen Medienberichte aus vielen Richtungen, national und international. In der aktuellen Situation, in der es nach wie vor darum geht, den Menschen vor Ort zu helfen und auch die akute Situation vor Ort in den Griff zu bekommen, ist es nicht die allerdringendste Aufgabe, internationale Medienberichte auszuwerten und für sich die Schlussfolgerung daraus zu ziehen. Wir wissen im Moment, dass die Situation der Regenmenge, die vorhergesagt wurde, an unterschiedlichen Stellen ganz unterschiedliche Auswirkungen hat. Insofern sind solche Berichte wenig hilfreich.
FRAGE JESSEN: Herr Strater, Montag ging es hier ja um die Frage, ob Informationen des europäischen Flutwarnsystems EFAS rechtzeitig die zuständigen Behörden in Deutschland erreicht haben und wie sie weiterverbreitet wurden. Das alles war relativ schwierig zu rekonstruieren. Auch durch Nachreichungen hat man den Eindruck: Eigentlich ist alles richtig gelaufen, und trotzdem ist ganz viel schiefgegangen. Informationen, die gegeben wurden, sind nicht überall rechtzeitig angekommen. Warnungen konnten nicht ausgesprochen und befolgt werden.
Ist das für Ihr Haus oder die Bundesregierung Anlass zu einem umfassenden Monitoringprozess der Informationskette, der Meldekette und der Warnkette auf deutscher Seite?
Wenn ja, wie sieht dieser aus, und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
STRATER: Vielen Dank für die Frage. Ich sage nachher auch noch etwas zu Montag. Das ist mir nämlich wichtig.
Ich werde das gern noch einmal ein bisschen einordnen. Wir müssen auch ein bisschen aufdröseln, wer wofür zuständig ist.
Die Zuständigkeit für Warnungen vor Extremwetterereignissen, also vor Unwettern, liegt beim Deutschen Wetterdienst. Das können Sie in § 4 des DWD-Gesetzes nachlesen. Darin sind seine Aufgaben beschrieben. Dort ist zu lesen, dass „die Herausgabe amtlicher Warnungen über Wettererscheinungen, … die zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können oder … die in Bezug zu drohenden Wetter- und Witterungsereignissen mit hohem Schadenspotenzial stehen“ Aufgabe des Deutschen Wetterdienstes ist.
Dieser Aufgabe und diesem Auftrag ist der Deutsche Wetterdienst nachvollziehbar nachgekommen. Er hat am Montag gleich mehrere Meldungen zu Unwetter abgesetzt. Ich kann Ihnen das noch einmal kurz vortragen. Es gab eine Vorabinformation und eine amtliche Unwetterwarnung bereits am Montag. Dann gab es eine amtliche extreme Unwetterwarnung vor extrem ergiebigen Dauerregen am 13. Juli und dann auch noch einmal eine erste Warnung des Deutschen Wetterdienstes vor extrem ergiebigen Dauerregen am 13. Juli. Der Aufgabe, die ich gerade beschrieben habe, ist der Deutsche Wetterdienst also nachgekommen.
Dann haben Sie nach EFAS gefragt. EFAS das haben wir Ihnen am Montag nachgeliefert ist ein Frühwarnsystem. Der Deutsche Wetterdienst arbeitet ihm Daten zu. Das heißt, dass EFAS mit Daten des Deutschen Wetterdienstes arbeitet und daraus Frühwarnmeldungen für bestimmte Regionen erarbeitet, die sich im Übrigen nicht auf kleine Flüsse, um die es dann vielfach ging, sondern nur auf mittlere und große Flüsse beziehen.
Diese Meldungen der EFAS gehen also unmittelbar an Behörden, die für den Hochwasserschutz und für Hochwasserwarnungen zuständig sind. EFAS hat autorisierte Partner, zu denen mehrere Landesämter für Umwelt und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gehören. Das sind die Stellen, die diese Warnungen autorisiert bekommen. Das BMVI gehört nicht dazu. Warum? Weil es nicht direkt für Hochwasserschutz und Hochwasserwarnungen zuständig ist. Da liegt die Zuständigkeit, wie hier in den letzten Tagen vielfach schon beschrieben worden ist, vor Ort.
Wie schon beschrieben, erhält der DWD diese Meldungen von EFAS als Datenprovider. Das heißt, er stellt EFAS Daten zur Verfügung. In dieser Funktion erhält er dann entsprechende Meldungen, konkretisiert diese und noch einmal zurück zum Anfang warnt dann eben vor extremen Wettereignissen und Unwettern, wie er das rechtzeitig und umfassend ab Montag getan hat.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Danke für die Aufklärung. Es ist ja hinlänglich bekannt geworden, dass nicht alles, was hätte klappen können, letztlich bei den Menschen, die es hätten wissen müssen, angekommen ist, sodass man davon ausgehen kann, dass die Kette, die in der Theorie funktionieren sollte, nicht funktioniert hat. Da es letztlich doch – das haben Sie eben noch einmal bestätigt – auch eine Zuständigkeit der Bundesregierung für EFAS gibt, ist der DWD, sozusagen Ihrem Haus zugeordnet, dann doch der nationale Ansprechpartner.
Die Frage war: Gibt es eine Evaluation, eine Aufarbeitung, eine kritische Nachbetrachtung, was an der Kette nicht funktioniert hat und was für die Zukunft anders gestaltet werden sollte?
STRATER: Die Art und Weise, wie der DWD Empfänger dieser Meldungen ist, habe ich eben beschrieben. Er arbeitet dort Daten zu. In dieser Funktion bekommt er dann natürlich auch die Push-Meldungen.
Im Übrigen gab es, wie das vielfach in den Medien berichtet worden ist, natürlich auch schon am 10. Juli entsprechende EFAS-Meldungen. Aber die ganz spezifischen Meldungen die „flash flood notifications“ für die Regionen in Rheinland-Pfalz und NRW kamen übrigens erst am 13. Juli von EFAS selbst. Aber das ist nur eine Nebenbemerkung.
Zu Ihrer Frage, was die Ketten angeht: Das haben wir vielfach in den letzten Tagen diskutiert. Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz ist Ihnen bekannt. Das sind die zuständigen Stellen der Länder, der Landkreise und der Kommunen vor Ort. Sie leiten aus diesen Wetterwarnungen ganz konkrete Schutzmaßnahmen ab und treffen die Entscheidungen, was mit den Einsatzkräften vor Ort wirklich zu tun ist. Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt beim Bundesamt, beim BMI. Das wissen Sie alles.
Wir haben hier vielfach betont bzw. in den letzten Tagen ist vielfach betont worden: Es ging in den letzten Tagen und auch jetzt immer noch darum, ganz konkret Menschenleben zu retten, den Menschen vor Ort ganz konkret zu helfen und finanzielle Unterstützung zu gewähren, was wir heute im Kabinett beschlossen haben. Wir haben im Kabinett heute beschlossen, dass wir für die Bundesinfrastruktur kostenfrei Behelfsbrücken für die Straßen zur Verfügung stellen und die Länder und Kommunen von den Kosten befreien, was Mieten und Reparaturkosten angeht. Wir stellen auch über unsere Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Expertise mit Ingenieuren, mit Fachkräften für Wasserbau bereit und vieles, vieles mehr. In dieser Phase befinden wir uns jetzt.
Dann kommt irgendwann die Phase, wo wir auch noch ganz genau hinschauen, welche Schlüsse wir daraus ziehen. Die Diskussion über ein Beispiel für konkretere Warnmeldungen haben Sie gestern verfolgen können: Der Minister schlägt vor, das Cell Broadcasting verstärkt zu nutzen.
Sie haben die letzte Bundespressekonferenz angesprochen. Weil ich sehr viele unschöne Reaktionen im Netz und anderswo in Bezug auf diese BPK und die Aussagen meiner Kollegin gelesen habe, die ich hier noch einmal ganz deutlich in Schutz nehmen möchte, ist es mir wichtig, zu sagen: Es ist im Rahmen dieser RegPK ein ganz normaler Vorgang, dass man hier auch einmal sitzt, eine Frage nicht beantworten kann und dann eine Nachlieferung verspricht. Das kommt hier jedes Mal vor. Ich sitze hier lange genug, um das sagen zu können.
Wenn man eine Nachlieferung verspricht und dieselbe Frage dann fünfmal gestellt wird, finde ich es nicht in Ordnung, daraus einen Zusammenschnitt zu basteln, sozusagen die Regierung ahnungslos darzustellen, das in die sozialen Netzwerke zu schicken und dann mal zu gucken, was passiert. Die Reaktionen sind sehr unschön. Ich muss das hier einfach einmal sagen, weil das auch mir sehr nahegeht. Dort gibt es Beschimpfungen, Verunglimpfungen, persönliche Angriffe. Das hat eine Kollegin, die hier am Montag zum ersten Mal saß, nicht verdient.
VORS. BUSCHOW: Das nehmen wir auch als Bundespressekonferenz zur Kenntnis und unterstreichen, dass an dieser Stelle natürlich immer ein sachlicher und konstruktiver Dialog bei aller Härte, die manchmal in den Fragen steckt es kann, darf und soll hartnäckig nachgefragt werden , geboten sein sollte. Das vielleicht auch als Appell.
Herr Alter, Sie wollten noch ergänzen.
ALTER: Ich muss zunächst einmal die Aussagen des Kollegen aus dem BMVI inhaltlich absolut bekräftigen.
Ich will aber noch etwas sagen, weil in Ihrer Fragestellung immer mitschwingt, die Meldeketten hätten nicht funktioniert. Die Meldekette des Bundes hat zu jeder Zeit ohne jede Einschränkung funktioniert. Der Bund ist für den Katastrophenschutz nicht zuständig. Das hat zur Folge, dass das EFAS nicht an eine Bundesstelle, sondern an die Hochwasserzentralen der Bundesländer meldet.
Ich hatte eben in einer anderen Frage schon einmal erläutert, dass das in der Sache auch richtig ist, weil natürlich eine Hochwassersituation in den Regionen höchst unterschiedlich sein kann. Die Hochwasserzentralen der Länder stehen im Kontakt mit den jeweiligen Katastrophenschutzbehörden. Das sind zum Teil die Innenministerien der Länder, aber auch insbesondere die Landkreise, die mit diesen Warnmeldungen umgehen müssen. Dann ist die Zuständigkeit richtigerweise vor Ort, und dann muss der Landkreis entscheiden: Was muss ich meiner Bevölkerung bei dieser Meldung empfehlen, die über die Wetterinformation bei mir jetzt angekommen ist?
Das heißt also, diese Frage, welches Glied in der Meldekette nicht funktioniert hat, ist im Prinzip nicht ganz korrekt, weil die technische Übermittlung der Informationen an die zuständigen Stellen funktioniert hat. Dort gab es keinen Fehlalarm, kein Informationsdefizit. Das hat alles funktioniert, auch über EFAS.
Nichtsdestotrotz ist auch vollkommen klar, dass dieser Einsatz mit so vielen Opfern und auch mit so vielen Schäden schonungslos nachbereitet werden muss. Das wird auch stattfinden. Der Bundesinnenminister hat hier eben bekanntgegeben, dass das Kabinett heute beschlossen hat, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das im Moment nicht im Friedensfall zuständig ist, künftig eine stärkere Rolle erhalten wird. Es wird zu einem nationalen Kompetenzzentrum ausgebaut, bei dem Bund und Länder an einem Tisch sitzen.
Also zwei Dinge: Es wird natürlich eine Nachbereitung geben; das ist sonnenklar. Auf der anderen Seite muss man immer wieder sagen: Das, was der Bund an Infrastruktur bereitgestellt hat, hat tadellos funktioniert.
FRAGE LINDNER: Eine Frage zum Thema politische Stiftungen. Wie genau ist der Ablauf, wenn eine neue parteinahe Stiftung Förderung aus dem Bundeshaushalt bekommen möchte?
Im Haushaltsentwurf für 2022 steht noch kein Geld für die Desiderius-Erasmus-Stiftung bereit. Warum nicht? Kommt das noch?
ALTER: Ich kann vielleicht beginnen. Die Bewilligung von Haushaltsmitteln für politische Stiftungen erfolgt im parlamentarischen Verfahren. Die Zuständigkeit dafür liegt ausschließlich beim Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Dieses Gremium entscheidet sowohl über das Ob einer Zuwendung als auch über die Höhe und den Zeitpunkt der Zuwendung. Das Bundesinnenministerium fungiert in diesem Prozess im Prinzip wie ein Notar. Das heißt also, wir sind Beteiligte, aber haben keine Entscheidungsbefugnis. Der Haushaltsgesetzgeber trifft diese Entscheidung über die Zuwendung an politische Stiftungen.
KOLBERG: Keine Ergänzungen.
FRAGE JESSEN: Herr Alter, ein Rücksprung. Mir ist eine Frage zu den Bebauungsvorschriften in Überflutungsgebieten zu spät eingefallen. Ich habe die Lernfrage: Wenn dort zukünftig keine Bebauung genehmigt werden darf – so habe ich Sie verstanden , was ist mit Bauten, die dort bereits stehen? Gibt es in irgendeiner Form Rückbaupflichten oder ist das Bestandsschutz? Gilt also das Verbot lediglich für zukünftige neue Planungen?
ALTER: Der Raumordnungsplan Hochwasserschutz, der im Moment verhandelt wurde, ist der erste Raumordnungsplan des Bundes, der in die Zukunft gerichtet ist. Dort sind Rahmenvorgaben für die Länder enthalten. Mir ist nicht bekannt, dass es rückwirkenden Entscheidungen dazu gibt. Das heißt also, wer im Moment ein Haus in einem solchen Gebiet hat, muss nicht befürchten, dass er es jetzt abreißen oder umziehen muss.
FRAGE REITSCHUSTER: Ein aus der Leopoldina ausgetretener Professor geht davon aus, dass viel mehr Menschen gegen Corona immun sind als angenommen. Welche offiziellen Daten gibt es dazu?
HAJEBI: Die Daten finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
FRAGE WARWEG: Derzeit befindet sich eine explorative Mission der Europäischen Union in Venezuela, um zu analysieren, ob es eine Wahlbeobachtung der EU bei den anstehenden Regionalwahlen am 21. November gibt. Gibt es eine Art Voreinstellung oder Haltung der Bundesregierung? Plant man, so eine Entsendung einer Beobachtermission zu unterstützen, wenn diese explorative Mission zu dem Schluss kommt, dass die EU diese Wahlen dieses Mal begleiten sollte?
BURGER: Mir ist der Vorgang nicht bekannt. So, wie Sie es gerade darstellen, scheint es mir auch, als wäre der Zeitpunkt zu früh, sich dazu eine Meinung zu bilden, wenn sich dort gerade eine solche Mission befindet, wie Sie sagen. Wenn ich dazu noch mehr zu sagen hätte, würde ich das gerne nachreichen.
ZUSATZ WARWEG: Meine Frage zielt darauf ab, dass die Bundesregierung es bisher sehr explizit abgelehnt hat – zumindest in den letzten Jahren , Wahlbeobachtungsmissionen nach Venezuela zu schicken. Ich denke, im Auswärtigen Amt wird man sich zumindest dieser Mission bewusst sein und sagen: Wir unterstützen das grundsätzlich und kommen zu dem Schluss die Mission dauert noch bis heute an , dass man das unterstützt, oder man sagt per se: Wir werden perspektivisch erst einmal keine Beobachtermission nach Venezuela schicken.
BURGER: Wie gesagt, der Vorgang ist mir im Detail nicht bekannt. Deswegen kann ich dazu hier und jetzt noch keine Auskunft geben. Ich werde das gerne nachreichen, wenn wir etwas dazu zu sagen haben.
Ganz grundsätzlich vielleicht zur Erläuterung: Ein Kriterium für die Frage, ob man als EU eine Wahlbeobachtungsmission entsendet oder nicht, ist natürlich auch immer die Frage, ob überhaupt eine Aussicht auf einen freien und fairen Wahlprozess besteht, bei dem dann die Wahlbeobachtungsmission sozusagen einen Beitrag dazu liefern kann, die Transparenz dieser Wahl sicherzustellen und das Vertrauen in die Wahl zu erhöhen. Wenn von vornherein absehbar ist, dass ein Wahlprozess Mindestanforderungen nicht erfüllen wird, dann gibt es oft die Überlegung, auf eine solche Entsendung zu verzichten, um nicht einem unfairen und nicht glaubwürdigen Wahlprozess fälschlicherweise den Anstrich der Legitimität zu verleihen. Umgekehrt gibt es natürlich auch Situationen, wo man das einfach nicht für notwendig hält, weil die Integrität eines Wahlprozesses von keiner Seite angezweifelt wird.
Das vielleicht nur von ganz allgemeiner Natur zum Hintergrund dieser Erwägungen. Wie gesagt, über den konkreten Fall, den Sie ansprechen, muss ich mich zuerst informieren und würde, falls wir dazu zum jetzigen Zeitpunkt etwas zu sagen haben, das sehr gerne nachreichen.
FRAGE JOLKVER: Ich darf vielleicht zurück zum Kabinett kommen. Ich habe die Frage den beiden Ministern gestellt, aber keine konkrete Antwort bekommen.
Die Frage ist, ob von ausländischer Seite konkrete Hilfe in Sachen Katastrophe angeboten wurde, vielleicht von Ländern, die Erfahrung mit solchen Katastrophen haben, wie zum Beispiel USA, China und Russland.
SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen sagen, dass die Bundesregierung weltweit Beileidsbekundungen für die Opfer der Flutkatastrophe erhalten hat und diese auch mit großer Dankbarkeit aufgenommen hat. Sie hat auch Hilfsangebote zur Bewältigung der aktuellen Lage zur Kenntnis genommen. Die Anteilnahme an der Not der Menschen in den verwüsteten Städten und Gemeinden ist sehr bewegend. Da könnte man als Beispiel beispielsweise nennen, dass die Stadt Tel Aviv als Zeichen der Solidarität und Verbundenheit ihr Rathaus in den Farben Deutschlands erstrahlen ließ.
Was weitere Hilfsangebote und deren Annahme anbelangt, kann ich Ihnen keine weiteren Informationen geben.