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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 26. Juli 2021

Themen: Lage in Tunesien, COVID-19-Pandemie, Aufnahme von Ortskräften der Bundeswehr aus Afghanistan in Deutschland, Spionagesoftware „Pegasus“

Themen/Naive Fragen zu:
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0:30 Beginn

0:50 Tunesien
– Sie sagten, Sie fordern die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Ordnung. Wo sehen Sie denn, dass die verfassungsrechtliche Ordnung in Tunesien verlassen wurde?
– Es gibt ja nicht nur die Regierungspartei, sondern auch andere Kräfte in Tunesien, die von einem Putsch, von einem Staatsstreich sprechen. Beobachten Sie das ebenfalls?
– Wird oder wurde der tunesische Botschafter einbestellt?

5:05 Corona Impfpflicht
– wenn diese Bundesregierung eine Impfpflicht ausschließt, warum halten Sie das nicht gesetzlich fest? Man könnte ja gesetzlich untersagen, dass es eine Impfflicht gibt.
– Aber das bedeutet ja auch, dass die nächste Bundesregierung, die in ein paar Monaten ins Amt kommen kann, genau das beschließt.

17:00 digitale Impfzertifikate Apotheken
– Ich hätte auch noch Fragen zu den digitalen Impfzertifikaten. Frau Nauber, bevor ich meine Fragen stelle, habe ich erst einmal ein paar Fragen zu dem, was Sie gerade gesagt haben.
– Sie hatten gesagt, dass es einen Hinweis auf eine potenzielle Schwachstelle gab. Es wurde ja nachgewiesen, dass es eine gibt, indem man eine fiktive Apotheke anmelden konnte, die Zertifikate ausstellen konnte. Warum sprechen Sie von einer potenziellen Schwachstelle?
– Sie haben letzte Woche gesagt, dass alle Apotheken, die dies wünschen, nächste Woche schrittweise Zugriff auf das Portal erhalten. Eben haben Sie das schon wieder gesagt. Meinten Sie damit diese Woche?
– Verstehe ich es richtig, dass das keine generelle Freigabe des Dienstes ist?
– Ist es weiterhin möglich oder können Sie es ausschließen , dass man eine fiktive Apotheke anmelden kann?
– Wurden die ausgestellten ungültigen Zertifikate zurückgezogen?

26:22 Afghanistan
– Sie sprachen davon, dass am Mittwoch etwas beschlossen wurde, und gleichzeitig davon, dass es Überlegungen gebe. Könnten Sie uns einmal ausklamüsern, was jetzt konkret beschlossen wurde und wo Sie noch überlegen, insbesondere in Bezug auf die Reisekosten? Bleibt es dabei, dass die Menschen, also die afghanischen Ortskräfte und deren Familien, weiterhin nur einen Aufenthaltstitel hier in Deutschland auf begrenzte Zeit bekommen und daher jedes Jahr Angst haben müssen, wieder nach Afghanistan abgeschoben zu werden?
– Sie wollten diese angebliche Bitte der afghanischen Regierung prüfen. Die Prüfung hält jetzt anscheinend schon zwei Wochen an. Haben Sie die jetzt abschließend geprüft? Es wurde ja angeblich gebeten, dass keine Abschiebeflüge nach Kabul stattfinden sollten.
– Ist es richtig, dass derzeit kein Abschiebeflug aus Deutschland in Kabul landen kann, weil es keine Landeerlaubnis gibt?

34:12 Pegasus
– n das BMI, weil es ja der Dienstherr des Bundesverfassungsschutzes ist, der für die Spionageabwehr zuständig ist: Wie werden denn zum Beispiel Journalisten und Journalistinnen in Deutschland vor dieser Software „Pegasus“ durch die Regierung, die dafür zuständig ist, geschützt?
– Sie wollten uns letzte Woche nicht sagen, ob „Pegasus“ von deutschen Behörden eingesetzt wird. Sie sagten ja nur, dass hier Recht und Gesetz gälten. Sie konnten aber nicht sagen, ob „Pegasus“ mit deutschem Recht und Gesetz vereinbar ist.
– Wie werden wir vor „Pegasus“ geschützt? Sie sind für die Spionageabwehr zuständig. Ich rede von anderen EU-Staaten, die diese Software einsetzen, um zum Beispiel Journalisten und Journalistinnen wie die hier im Saal auszuspionieren. Wie schützen Sie uns?
– Es gibt Berichte des „Guardian“ darüber, dass die israelische Regierung wisse, an welche Staaten „Pegasus“ verkauft wird. Hat die Bundesregierung bislang bei der israelischen Regierung nachgefragt, an wen diese Software verkauft wurde?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 26. Juli 2021:

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

ADEBAHR: Angesichts der aktuellen Entwicklungen in Tunesien auch von gestern Nacht möchte das Auswärtige Amt noch einmal sagen, dass wir sehen, dass Tunesien in den letzten Jahren eigentlich einen guten, einen beeindruckenden Weg zurückgelegt hat, dass die friedliche Durchführung der letzten Präsidentschaftswahlen und auch der Parlamentswahlen gezeigt hat, dass die Menschen in Tunesien Demokratie wollen, und auch, dass die Demokratie in Tunesien seit 2011, seit den Entwicklungen, die uns alle in Erinnerung sind, Fuß gefasst hat.

Umso mehr beobachten wir die Eskalation der Gewalt in den letzten Tagen und Wochen und auch die Zuspitzung der Lage seit gestern sehr genau und sind darüber sehr besorgt. Wir denken, dass es jetzt wichtig ist, wirklich schnell zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückzukehren, und rufen alle dazu auf, die Einhaltung und die Umsetzung der Verfassung in Tunesien zu garantieren. Dazu gehört aus unserer Sicht auch die Wahrung der Freiheitsrechte, die eben auch zu den wichtigsten Errungenschaften der tunesischen Revolution gehört.

Die Lage in Tunesien unterstreicht aus unserer Sicht auch die Dringlichkeit, jetzt politische und wirtschaftliche Reformen wirklich in Angriff zu nehmen. Dies kann eben auch nur in einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Verfassungsorgane gelingen, und auch die Arbeitsfähigkeit aller Verfassungsorgane ist dafür notwendig. Denn nicht nur die gestrigen Entwicklungen, sondern auch die Pandemielage, die Krise der Wirtschaft und des Staatshaushalts sowie der doch enorme Reformstau, den wir beobachten, sind aktuell wirklich große Herausforderungen in Tunesien, die uns sehr sorgen. Während wir gerade hier sitzen, sprechen wir über die aktuelle Lage auch mit der tunesischen Seite.

FRAGE DUDIN: Haben Sie eine Einschätzung zur Auflösung des Parlaments durch den Präsidenten?

ADEBAHR: Das war sie gerade. Für das korrekte Wording: Das ist keine Auflösung des Parlamentes, sondern der Staatspräsident beruft sich da auf Artikel 80 der tunesischen Verfassung, die eine Aussetzung der Arbeit des Parlamentes für 30 Tage vorsieht. Auf diesen Artikel beruft er sich. Das heißt, es ist eine momentane Aussetzung der Arbeit des Parlamentes eines wichtigen Verfassungsorgans. Das war mir wichtig zu sagen.

FRAGE JUNG: Sie sagten, Sie fordern die Rückkehr zur verfassungsrechtlichen Ordnung. Wo sehen Sie denn, dass die verfassungsrechtliche Ordnung in Tunesien verlassen wurde?

ADEBAHR: Na ja, „verlassen“ will ich nicht gesagt haben. Wir sehen eben schon, dass der Staatspräsident jetzt den Artikel 80 der Verfassung anführt, um die Arbeit des Parlaments zu suspendieren. Ehrlicherweise müssen wir sagen, dass wir das im Moment für eine doch recht weite Auslegung der Verfassung halten. Insofern rufen wir dazu auf, jetzt gemeinsam mit allen Verfassungsorganen zu sprechen, Ruhe zu bewahren und die Arbeitsfähigkeit auch des Parlamentes, die ja jetzt ausgesetzt ist, wirklich schnellstmöglich wiederherzustellen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es gibt ja nicht nur die Regierungspartei, sondern auch andere Kräfte in Tunesien, die von einem Putsch, von einem Staatsstreich sprechen. Beobachten Sie das ebenfalls?

Wird oder wurde der tunesische Botschafter einbestellt?

ADEBAHR: Wir möchten nicht von Putsch sprechen, sondern bewerten die Lage so, wie ich es gerade getan habe. Insofern möchte ich jetzt diese wörtliche Einordnung von hier nicht vornehmen.

Wir werden sicherlich das Gespräch mit der tunesischen Botschafterin in Berlin suchen. Aktuell ist unser Botschafter in Tunesien auch im Außenministerium und führt Gespräche.

FRAGE KÜFNER: Frau Demmer, diskutiert die Bundesregierung eine Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen, oder schließen Sie eine solche Impfpflicht grundsätzlich aus?

SRS’IN DEMMER: Ich möchte das hier direkt eingangs klarstellen, bevor ich dazu weitere Ausführungen machen: Es bleibt dabei, wir wollen keine Impfpflicht durch die Hintertür. Wir wollen aber alles tun, um eine Situation, wie wir sie im Frühjahr hatten, zu vermeiden. Die aktuelle Lage bietet trotz der niedrigen Inzidenzen, wie wir sie heute noch haben, durchaus Anlass zur Sorge. Die Zahlen steigen, das sehen wir alle. Der R-Faktor ist im Moment konstant über eins. Konkret bedeutet das für den heutigen Tag, dass innerhalb einer Woche die Fallzahlen um 75 Prozent gestiegen sind. Das heißt, wenn sich diese Entwicklung so fortsetzt, müssen wir zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Da ist natürlich zu überlegen, was möglich ist und was zu machen ist.

Für diese Überlegungen ist allerdings auch relevant zu wissen, dass doppelt Geimpfte zwei Wochen nach der zweiten Impfung bzw. Genese nach der ersten Impfung nicht mehr relevant zum Impfgeschehen [Infektionsgeschehen] beitragen im Unterschied zu Schnellgetesteten, also zu mit Antigentests Getesteten.

Insgesamt auch das wird für Sie nichts Neues sein gibt es ja drei Problemkreise, drei Herausforderungen zu bewältigen. Zum einen geht es um die Frage: Wie können wir die Impfquote erhöhen? Die Bundeskanzlerin hat hier ja in ihrer Sommerpressekonferenz selber noch einmal gesagt, wie wichtig das ist. Der zweite Problemkreis ist: Wie gehen wir mit Reiserückkehrern um? Der dritte Problemkreis ist: Wie gehen wir konkret mit den steigenden Zahlen um?

Das wird jetzt zu besprechen sein. Da gibt es in den nächsten Tagen und auch in den kommenden Wochen Runden mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien, und es wird sicherlich auch noch einmal eine Ministerpräsidentenkonferenz zu diesem Thema geben um eben gemeinsam zu einem Ergebnis zu kommen, wie wir eine Situation, wie wir sie im Frühjahr hatten, zu verhindern.

FRAGE HELLER: Hat Kanzleramtschef Braun mit seinen Aussagen zu unterschiedlichen Freiheitsgraden für Geimpfte und nicht Geimpfte die Meinung der Kanzlerin und der Gesamtregierung wiedergegeben?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt, Helge Braun hat vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen und der Sorge darum, dass wir wieder zu einer Situation kommen wie im Februar bzw. wie zu Anfang dieses Jahres, aufgezeigt, was der Unterschied im Umgang mit Geimpften und Genesenen oder eben Getesteten ist. Um das noch einmal zu sagen: Tatsächlich ist es eben so, dass zweifach Geimpfte zwei Wochen nach der zweiten Impfung deutlich weniger zum Impfgeschehen [Infektionsgeschehen] beitragen, als es Getestete tun. Diese Tests sind eben nicht ganz so sicher und ihrer Aussagekraft nicht so hundertprozentig.

FRAGE HASELRIEDER: Zum Impfen an Frau Demmer: Die Inzidenz steigt, das Impftempo sinkt; Experten sagen, eine Herdenimmunität sei nicht in Sicht. Wie sieht denn jetzt die Strategie der Bundesregierung aus, um etwas dagegen zu unternehmen?

SRS’IN DEMMER: Sie haben die Kanzlerin selber gehört, die ja bestätigt, wie wichtig es ist, dass möglichst viele Menschen geimpft werden. Trotzdem wird es ja immer Menschen geben, die sich gar nicht impfen dürfen; die Kinder werden nicht geimpft werden können. Ich habe gerade aber versucht, es klar zu machen: Es ist jetzt Ziel und Arbeit der Bundesregierung und der Länder, hier zu einer Strategie zu finden. Bei dieser Pandemie so ist es von Anfang an gewesen und so ist es auch heute haben wir es mit einer dynamischen Lage zu tun, auf die jeweils reagiert werden muss, und das wird in den nächsten Tagen und den kommenden Wochen zu besprechen sein.

Das Ziel der Bundesregierung ist es wie eh und je, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Welche Maßnahmen hierzu in den nächsten Wochen und Monaten sinnvoll sind, hängt von der weiteren Entwicklung und auch von der Impfquote ab. Die Kanzlerin hat hier ja noch einmal dringend alle dazu aufgerufen, sich doch impfen zu lassen.

Es bleibt auch dabei auch da erzähle ich nichts Neues : Die Freiheitsrechte sind ein hohes Gut, und die einzuschränken wird immer das letzte Mittel sein. Hier gilt es eben eine Abwägung vorzunehmen. Jede Grundrechtseinschränkung muss regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden.

ZUSATZFRAGE HASELRIEDER: Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, es gibt bisher keine Strategie, um eine vierte Welle im Herbst zu verhindern?

SRS’IN DEMMER: Wie ich es schon gerade gesagt habe: Es gibt wie von Beginn an eine dynamische Lage, auf die es zu reagieren gilt. In absoluten Zahlen ist die Inzidenz ja immer noch sehr niedrig. Aber bei einer Steigerungsrate binnen einer Woche von 75 Prozent gilt es zu überlegen, wie man verhindern kann, dass es wieder zu einer solchen Welle kommt, wie wir sie im Frühjahr erlebt haben. Das ist jetzt schon Gegenstand der Gespräche, die in den kommenden Tagen und Wochen fortgesetzt werden.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich sehe da einen Widerspruch. Vielleicht können Sie den für mich auflösen.

Sie sagen auf der einen Seite, die Bundesregierung wolle keine indirekte Impfpflicht. Auf der anderen Seite spricht der Kanzleramtsminister von massiven Einschränkungen der Freiheit für Nichtgeimpfte. Das ist doch eine indirekte Impfpflicht. Ist das nicht sehr widersprüchlich?

SRS’IN DEMMER: Nein, wir haben das hier ja schon sehr oft besprochen. Das habe ich eben nicht ohne Grund auch noch einmal gesagt.

Freiheitsrechte sind ein hohes Gut. Man muss genau überlegen, für wen es angemessen und verhältnismäßig ist, diese Grundrechte einzuschränken.

Aber ich kann jetzt nicht den Ergebnissen der Besprechungen vorgreifen. Ganz grundsätzlich kann ich nur noch einmal auf den Unterschied hinweisen zwischen der Tatsache, dass Geimpfte und Genesene nur noch in sehr geringem Ausmaß zum Impfgeschehen [Infektionsgeschehen] beitragen, während das für getestete Menschen, die mit einem Antigenschnelltest getestet worden sind, nicht so eindeutig zu sagen ist. Denn diese Tests sind einfach nicht so genau.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Frau Demmer, Sie haben jetzt zum dritten Mal gesagt, dass die Geimpften nicht zum Impfgeschehen beitragen. Darum gehe ich davon aus, dass das kein Versprecher ist. Aber das ist ja wie ein weißer Schimmel. Sie meinen wahrscheinlich trotz allem das Krankheitsgeschehen?

SRS’IN DEMMER: Sie können davon ausgehen, dass das ein Versprecher ist. Ich kann das hier noch einmal richtigstellen: Die Geimpften und Genesenen tragen nicht gravierend zum Infektionsgeschehen bei.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Da wäre dann die Frage: Welche Daten haben Sie genau? Denn es ist ja so, wenn man sich die Infektionen mit der Deltavariante ansieht, dass zum Beispiel in Großbritannien vor ein paar Wochen die Mehrzahl der Hospitalisierten geimpft waren. Es gibt auch andere Daten, wonach es Superspreader unter den Geimpften geben soll. Wie ist da der aktuelle Wissensstand? Die Frage richtet sich wohl eher an Frau Nauber.

SRS’IN DEMMER: Genau. Ich habe jetzt keine konkreten Zahlen mitgebracht, nur das Faktum als solches. Vielleicht kann Frau Nauber Ihre Frage beantworten oder wir würden die Antwort nachreichen.

NAUBER: Darüber haben wir hier ja schon öfter gesprochen. Wie Sie wissen, veröffentlicht das RKI alle Daten, die es dazu gibt. Das war auch zu dem Zeitpunkt so, als die Ausnahmeverordnung in Kraft getreten ist. Da konnten Sie die Daten dort finden. Zu Impfdurchbrüchen informiert das RKI, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, immer donnerstags im Situationsbericht.

FRAGE VIEWEGER: Sie haben zwischen Impfpflicht und einer Aufforderung zum Impfen unterschieden. Sie haben aber gleichzeitig noch einmal gesagt: Es kann Unterschiede zwischen Getesteten und den anderen geben, unabhängig vom

SRS’IN DEMMER: Ich habe nur auf den Unterschied hingewiesen, den es für das Impfgeschehen [Infektionsgeschehen] macht, ob ich geimpft oder nur frisch getestet bin. Das ist ein wesentlicher Unterschied, wenn ich das noch einmal sagen darf.

ZUSATZFRAGE VIEWEGER: Trotzdem bleibt ja die Frage, wenn ich diesen Unterschied sehe, welche Konsequenz das hat. Deshalb muss ich noch einmal nachfragen, was Herr Braun gesagt hat. Das heißt, die einen dürfen ins Theater, die anderen dürfen nicht ins Theater ist das tatsächlich eine mögliche Überlegung, die derzeit im Raum steht? Da würde mich, ehrlich gesagt, nicht nur Ihre Meinung, sondern auch die des Justizministeriums interessieren.

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Über die Konsequenzen aus den Erkenntnissen über die Entwicklung der Fallzahlen und die Folgen, die eine Impfung für das Infektionsgeschehen hat, wird derzeit gesprochen und beraten. Über die Ergebnisse werden Sie ganz sicher informiert. Ich kann Ihnen jetzt noch keinen Termin für die nächste MPK nennen. Aber natürlich wird es dann auch im Rahmen einer MPK zu diskutieren sein.

ZUSATZFRAGE VIEWEGER: Spielt in diesen Überlegungen oder in diesen Debatten auch eine Rolle, dass diejenigen, die sich nicht haben impfen lassen, womöglich für ihre Tests selbst zahlen müssen?

SRS’IN DEMMER: Auch dazu haben wir uns bereits geäußert. Derzeit ist das kein Thema. Aber das heißt nicht, dass sich das nicht mit fortschreitender Lage ändern kann. Wie gesagt: Auch das würde ja zu einem Gesamtkonzept gehören, das derzeit erörtert wird.

BÖNNIGHAUSEN: Ich kann dazu eigentlich nichts Wesentliches ergänzen, außer das, was die Justizministerin heute Morgen schon gesagt hat. Da hat sie noch einmal gesagt, dass man darum werben müsse, sich und andere durch die Impfung schützen zu können und diese Verantwortung in den Vordergrund gestellt werden sollte. Eine Impflicht sollte es ihrer Meinung nach nicht geben.

SRS’IN DEMMER: Ich kann die Frage zur Kostenpflicht konkretisieren: Da bisher noch nicht alle ein Impfangebot hatten es gibt ja auch Menschen, die sich gar nicht impfen können , wird es weiterhin kostenlose Tests geben müssen. Darauf hat auch die Kanzlerin bei ihrem Besuch im RKI letzte Woche verwiesen. Aber sie hat nicht ausgeschlossen, dass es dann möglicherweise andere Regelungen geben kann je nachdem, wie sich die Lage entwickelt.

FRAGE KUHN: Gab es von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums vor der Ausstellung der Impfzertifikate durch die Apotheken Vorgaben zu Sicherheitsstandards beziehungsweise wurden IT-Sicherheitsfragen überhaupt thematisiert?

NAUBER: Ich will vielleicht noch einmal kurz zu dem Fall sagen, den der Kollege anspricht, weil ich nicht weiß, ob das alle auf dem Schirm haben.

Es gab vergangene Woche einen Hinweis auf eine potenzielle Schwachstelle beim Zugang zum Webportal des Deutschen Apothekerverbandes. Darum wurde die Ausstellung der Zertifikate in den Apotheken erst einmal gestoppt. Potenziell betroffen sind davon allerdings nur wenige hundert Apotheken, die nicht Mitglied des DAV sind und einen Gastzugang zu diesem Portal haben. Alle erteilten Zugänge wurden überprüft und verifiziert. Nach aktuellem Kenntnisstand ist es zu keinem Betrug bei der Erstellung von Impfzertifikaten gekommen. Das wäre übrigens auch eine Straftat.

Alle Apotheken, die das wünschen, erhalten in der nächsten Woche wieder schrittweise Zugriff auf das DAV-Portal, sodass sie wieder Impfzertifikate ausstellen können. Der DAV, IBM, die gematik und das BMG arbeiten zudem gemeinsam daran, die Sicherheit bei der Ausstellung von Impfzertifikaten durch eine Einbindung dieses Prozesses in die sichere Telematikinfrastruktur insgesamt noch weiter zu erhöhen.

Welche Vorgaben es da ursprünglich gab, das muss ich nachreichen. Da mache ich mich aber gern schlau.

VORS. DETJEN: Die Frage war also: Wie wurde das vorher thematisiert?

NAUBER: Ja. Das liefern wir nach.

FRAGE SCHNEIDER: Gibt es einen Termin oder ein Zeitfenster für eine Ministerpräsidentenkonferenz zur Impfpflicht?

SRS’IN DEMMER: Das habe ich ja gerade schon gesagt. Ich kann Ihnen jetzt noch keinen konkreten Termin nennen. Aber es wird sicherlich wieder eine MPK genau zu diesen Themen geben, die wir hier gerade besprochen haben.

FRAGE JUNG: Ich hätte auch noch Fragen zu den digitalen Impfzertifikaten. Frau Nauber, bevor ich meine Fragen stelle, habe ich erst einmal ein paar Fragen zu dem, was Sie gerade gesagt haben.

Sie hatten gesagt, dass es einen Hinweis auf eine potenzielle Schwachstelle gab. Es wurde ja nachgewiesen, dass es eine gibt, indem man eine fiktive Apotheke anmelden konnte, die Zertifikate ausstellen konnte. Warum sprechen Sie von einer potenziellen Schwachstelle?

Sie haben letzte Woche gesagt, dass alle Apotheken, die dies wünschen, nächste Woche schrittweise Zugriff auf das Portal erhalten. Eben haben Sie das schon wieder gesagt. Meinten Sie damit diese Woche?

NAUBER: Ja, ich meinte diese Woche. In der letzten Woche war es nächste Woche. Ich meinte also im Laufe dieser Woche.

ZUSATZFRAGE JUNG: Verstehe ich es richtig, dass das keine generelle Freigabe des Dienstes ist?

NAUBER: Die letzte Frage verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht richtig. Das können Sie vielleicht gleich noch einmal ausführen.

Die erste Frage zur potenziellen Schwachstelle: Ich wollte damit eigentlich nur sagen, dass nach allem, was wir wissen, es da zu keinem Betrug gekommen ist. Es gab diesen Hinweis darauf von den Kollegen des „Handelsblatts“, dass es zwei Sicherheitsexperten gelungen ist, sich so einen Gastzugang zu erschleichen.

ZUSATZFRAGE FRAGE JUNG: Ist es weiterhin möglich oder können Sie es ausschließen , dass man eine fiktive Apotheke anmelden kann?

Wurden die ausgestellten ungültigen Zertifikate zurückgezogen?

NAUBER: Die Zertifikate werden in allen drei Apps CovPass-App, CovPassCheck-App und der Corona-Warn-App gesperrt.

Zur ersten Frage: Der DAV hat, wie ich eben schon gesagt habe, noch einmal alle Gast-Accounts überprüft. Sie werden ohnehin überprüft, sind aber noch einmal überprüft und verifiziert worden. Wie gesagt, um die Sicherheit noch weiter zu erhöhen, arbeiten alle Beteiligten daran, diesen ganzen Prozess in die Telematikinfrastruktur zu integrieren.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Nauber, Sie haben gerade gesagt, dass man die Daten zu Krankheitsfällen und COVID-Todesfällen von Geimpften donnerstags beim RKI findet. Ich habe am 14. Juli das Gesundheitsministerium nach diesen Daten gefragt. Es kam die Antwort, dass ich beim RKI nachfragen soll. Das RKI sagte, dass sie immer donnerstags veröffentlicht werden. Dann sagte das RKI in einer Korrektur, dass sie immer mittwochs veröffentlicht werden. Jetzt sagen Sie, dass sie immer donnerstags veröffentlicht werden. Ich habe sowohl die Donnerstags- als auch die Mittwochsberichte durchgeschaut und habe nichts gefunden. Vielleicht bin ich nicht in der Lage, das zu finden. Für mich entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung ein Versteckspiel spielt. Warum können Sie nicht einfach diese Daten liefern? Wären Sie so lieb, die zumindest nachzureichen?

NAUBER: Zuständig dafür ist das Robert-Koch-Institut. Insofern hat meine Kollegin sie hier an das Robert-Koch-Institut verwiesen, und von dort haben Sie offenbar auch Antwort bekommen. Nichtsdestotrotz suchen wir gerne den Lagebericht heraus, in dem Sie das finden. Möglicherweise ist es nicht donnerstags, sondern mittwochs und ich hatte es einfach falsch im Kopf.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Es gibt einen Ausblick des Robert-Koch-Instituts für den Herbst. Dort heißt es: Es laufen Vorbereitungen für Boosterimpfungen, die bei nachlassender Immunität der vulnerablen Gruppen vor dem Herbst möglicherweise erforderlich sein werden. Welche Erkenntnisse haben Sie über die nachlassende Immunität bei den bereits Geimpften?

Zweitens. Wie sehen diese Boosterimpfungen aus?

NAUBER: Der Minister hat wiederholt betont, dass eine dritte Impfung für Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder im hohen Lebensalter Sinn macht. Er sprach von dritten Impfungen im Herbst, zum Beispiel für Pflegeheimbewohner oder auch für andere Menschen, denen bei einer Infektion ein schwerer Krankheitsverlauf droht.

Für die Gruppe der Low-Responder, deren Immunsystem auf die zweifache Impfung nur mit einem eher niedrigen Schutz reagiert, werde der Schutz mit der dritten Impfung deutlich höher. Deswegen so hat es der Minister gesagt werden wir diesen Gruppen wohl im September/Oktober die dritte Impfung anbieten. Die Daten dazu werden vom PEI in enger Abstimmung mit dem RKI ausgewertet.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ist jetzt schon die Wirkung gering oder hat man Angst, dass sie im Herbst nachlässt?

NAUBER: Das kommt immer darauf an, wann die Personen geimpft worden sind. Wie gesagt, die Daten werden aktuell ausgewertet. Aber wir bereiten uns natürlich jetzt schon darauf vor, dass möglicherweise diese Boosterimpfungen im Herbst stattfinden. Das machen wir nicht drei Tage vorher, sondern darauf bereiten wir uns jetzt schon vor.

FRAGE JUNG: Eine Verständnis- oder Lernfrage. Frau Demmer, wenn diese Bundesregierung eine Impfpflicht ausschließt, warum halten Sie das nicht gesetzlich fest? Man könnte ja gesetzlich untersagen, dass es eine Impfflicht gibt.

SRS’IN DEMMER: Vielleicht kann das BMJV auch etwas dazu sagen.

Es gibt natürlich Vertragsfreiheit. Das heißt, wir können hier nicht für alle Fälle ausschließen. Darauf hat auch die Bundesjustizministerin heute Morgen noch einmal hingewiesen. Aber für die Bundesregierung kann ich jedenfalls sagen: Wir wollen keine Impfflicht durch die Hintertür.

ZUSATZ JUNG: Aber das bedeutet ja auch, dass die nächste Bundesregierung, die in ein paar Monaten ins Amt kommen kann, genau das beschließt.

SRS’IN DEMMER: Ich kann jetzt hier naturgemäß nur für die amtierende Bundesregierung und nicht für die kommende sprechen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass diese Bundesregierung jedenfalls auch jetzt schon nach Wegen sucht, um eine Situation zu vermeiden, wie wir sie im Frühjahr hatten. Darüber, wie die das gelingen kann, sind jetzt alle Beteiligten im Gespräch.

FRAGE NEHLS: Ich beziehe mich auf die verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen: nicht allzu viel Mundschutz beim Christopher Street Day, Testarmbänder in Bayreuth, viele Verbote von „Querdenker“-Demonstrationen. Frage an Gesundheitsministerium oder BMI: Wie breit ist das Toleranzspektrum im Umgang mit öffentlichen Veranstaltungen in Coronazeiten?

NAUBER: Da das Sache der lokalen Behörden ist, kann ich dazu keine Auskunft geben.

ALTER: Das hat Frau Nauber zutreffend gesagt. Die Versammlungsbehörden sind Behörden der Länder. Alle Behörden eint das Ziel, dass auch bei größeren Veranstaltungen kein Infektionsgeschehen zustande kommt, dass keine neuen Infektionsketten ausgelöst werden. Wie das in den jeweiligen Veranstaltungen zu gewährleisten ist, wird genau von diesen Behörden entschieden. Da kann es hin und wieder auch einmal zu Unterschieden kommen.

FRAGE ROHDE: Wie viele Helfer der Bundeswehr in Afghanistan werden Stand jetzt in Deutschland aufgenommen? Was kann man jetzt über den Zeitraum sagen, in dem sie nach Deutschland kommen werden?

ALTER: Ich kann Ihnen bestätigen, dass in der vergangenen Woche im Bundeskabinett Entscheidungen getroffen wurden, dass es beim Ortskräfteverfahren zusätzliche Unterstützung für die Ortskräfte und ihre Familien geben soll. Das heißt also, das Thema, das wir an dieser Stelle häufiger besprochen haben die Finanzierung von Reisekosten und Ähnliches , wird in die Überlegungen mit aufgenommen. Es wird Unterstützung geben. In welcher Form, wird derzeit in der Bundesregierung noch diskutiert.

Es gibt einen groben Überblick darüber, wie viele Ortskräfte die Aufnahme, die noch bevorsteht, betreffen wird. Was die Ortskräfte angeht, die ehemals für die Bundespolizei gearbeitet haben, ist das eine niedrige zweistellige Zahl. Für die Ortskräfte anderer Ressorts müssten Sie dann jeweils bei dem Ressort nachfragen. Die Prozesse sind jedenfalls angelaufen auch auf der Grundlage der Entscheidungen letzte Woche , und die Vorbereitungen laufen.

ADEBAHR: Ich kann vielleicht noch hinzufügen, dass wir jetzt die gute Nachricht haben, dass wir inzwischen von allen ehemaligen Ortskräften der Bundeswehr inklusive der Familienmitglieder , die ihren Antrag in Masar-e Scharif gestellt haben, die Pässe visiert und so rund 2400 Visa ausgestellt haben. Es läuft jetzt der Transport hin zu den Empfängern der Visa. Das ist auf einem sehr guten Weg. Wir konnten die Visa zu einem ganz großen Teil innerhalb weniger Tage bearbeiten.

Vielleicht ergänzt noch der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums.

COLLATZ: Sehr gerne. Ich probiere es. Ergänzend zu den Zahlen in Bezug auf die Ortskräfte, die bereits eingereist sind Frau Adebahr, hat es schon angeführt : Wir hatten aus der Gruppe derjenigen, die in den letzten zwei Jahren für uns beschäftigt waren, 526 Ortskräfte identifiziert, die eine Gefährdungsanzeige gestellt haben. Bereits 491 haben zusammen mit 1991 Familienangehörigen ihre Aufnahmezusage erhalten. Stand 21. Juli haben also insgesamt 2482 Personen ihre Aufnahmezusage erhalten, und von diesen sind bereits insgesamt 905 Personen in Deutschland eingetroffen. Ergänzend dazu laufen Prüfungen und Gespräche, wie es zu zusätzlicher Unterstützung kommen kann. Das zu den Zahlen, die das BMVg betrifft.

FRAGE JUNG: Herr Alter, Sie sprachen davon, dass am Mittwoch etwas beschlossen wurde, und gleichzeitig davon, dass es Überlegungen gebe. Könnten Sie uns einmal ausklamüsern, was jetzt konkret beschlossen wurde und wo Sie noch überlegen, insbesondere in Bezug auf die Reisekosten? Bleibt es dabei, dass die Menschen, also die afghanischen Ortskräfte und deren Familien, weiterhin nur einen Aufenthaltstitel hier in Deutschland auf begrenzte Zeit bekommen und daher jedes Jahr Angst haben müssen, wieder nach Afghanistan abgeschoben zu werden?

ALTER: Zur ersten Frage kann ich gerne etwas erklären. Es gibt ja unterschiedliche Möglichkeiten, wie man die Ausreise aus Afghanistan nach Deutschland unterstützen kann. Es gibt die Möglichkeit, dass man Ticketkosten für Menschen übernimmt, die mit Linienflügen über die Türkei fliegen, es gibt noch Linienverbindungen, und es gibt auch die Möglichkeit, wenn das aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, dass man möglicherweise Charterflüge bereitstellt. Das sind alles denkbare Optionen, die im Moment diskutiert werden und über die noch keine abschließende Entscheidung getroffen ist. Vermutlich wird es für diejenigen, die jetzt unmittelbar zur Anreise anstehen, wohl eher darauf hinauslaufen, dass man Ticketkosten übernimmt. Aber Sie werden verstehen, dass bei einem solchen Verfahren auch noch Gespräche über die Zuständigkeiten und die organisatorischen Fragen ablaufen müssen.

Aber die Grundentscheidung ist ja das Wichtige die ist im Kabinett von den betroffenen Ressorts letzte Woche getroffen worden , nämlich dass es eine Unterstützung geben soll, dass die Kosten also abweichend von dem bisherigen Verfahren nicht mehr selbstständig finanziert bzw. getragen werden müssen, sondern dass wir das unterstützen werden.

Zum zweiten Teil der Frage: Es ist ja so, dass viele Menschen, die jetzt ihr Land verlassen nicht nur in Afghanistan, sondern auch in anderen Ländern, aber wir reden jetzt über Afghanistan , das nicht tun, weil sie Afghanistan so scheußlich finden, sondern sie tun es, weil sie sich dort im Moment bedroht fühlen und weil sie Schutz brauchen. Vor diesem Hintergrund ist es auch richtig, dass man Aufenthaltstitel, die man erteilt, zunächst einmal zeitlich befristet erteilt, weil man auch davon ausgehen und zumindest hoffen kann, dass sich die Situation in Afghanistan irgendwann so weit stabilisiert, dass die Menschen auch wieder zurückkehren können. Wir wissen ja aus vielen Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass die Menschen im Prinzip gezwungenermaßen ihre Heimat verlassen und dann, wenn sie die Möglichkeit haben, sicher zu leben, auch wieder zurückkehren. Insofern ist das Grundprinzip richtig.

Aber es ist natürlich auch so, dass es jetzt nicht an einer Frist hängt. Wenn ein Aufenthaltstitel befristet ist und die Situation in Afghanistan zum Ende der Frist nicht besser ist als zu Beginn, dann wird der auch verlängert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Alter, Sie wollten diese angebliche Bitte der afghanischen Regierung prüfen. Die Prüfung hält jetzt anscheinend schon zwei Wochen an. Haben Sie die jetzt abschließend geprüft? Es wurde ja angeblich gebeten, dass keine Abschiebeflüge nach Kabul stattfinden sollten.

ALTER: Die Prüfung findet im Moment dergestalt statt, dass sich die deutsche Regierung und auch die Europäische Kommission mit der afghanischen Regierung darüber austauschen. Ich hatte hier vor 14 Tagen die Position des Innenministeriums deutlich gemacht, dass uns daran gelegen ist, bestimmte Personen, also etwa Straftäter, weiterhin nach Afghanistan abzuschieben. Die Lage, wie sie sich uns darstellt, erlaubt das auch. Man muss Abschiebungen aus unserer Sicht nicht gänzlich, und in jedem Fall pauschal einstellen. Die afghanische Regierung hat nun genau das von uns verlangt, darüber finden Gespräche statt, und die dauern an.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist es richtig, dass derzeit kein Abschiebeflug aus Deutschland in Kabul landen kann, weil es keine Landeerlaubnis gibt?

ALTER: Über Planungen von Abschiebungsflügen geben wir öffentlich grundsätzlich nie Auskunft. Insofern kann ich die Frage jetzt auch nicht bestätigen oder dementieren.

FRAGE NEHLS: Zur Spionagesoftware „Pegasus“: Was gedenkt die Bundesregierung zum Schutz von Journalisten, NGOs und Oppositionellen vor israelischen Ausspähprodukten zu unternehmen? Ich verweise auf die Besorgnis, die die Bundeskanzlerin mit Blick auf Exporte etwa nach Ungarn geäußert hat. Wer kann dazu etwas sagen?

SRS’IN DEMMER: Die Bundeskanzlerin hat sich ja hierzu geäußert. Ich kann das gerne noch einmal wiederholen. Sie hat gesagt, dass es wichtig ist, dass auf bestimmte Situationen ausgerichtete Software wie eben jene nicht in falsche Hände kommt und dass man solche Software auch nicht an Länder verkaufen sollte, in denen zum Beispiel eine gerichtliche Überwachung solcher Angriffe nicht gesichert ist.

Was jetzt den Fall der Nutzung in anderen EU-Staaten anbelangt: Die Europäische Kommission, die ja als Hüterin der Verträge die Einhaltung von Unionsrecht überwacht, hat bereits angekündigt, dass die Vorwürfe gegen EU-Mitgliedstaaten überprüft werden, und die EU-Kommission genießt hier natürlich das volle Vertrauen der Bundesregierung.

FRAGE JUNG: An das BMI, weil es ja der Dienstherr des Bundesverfassungsschutzes ist, der für die Spionageabwehr zuständig ist: Wie werden denn zum Beispiel Journalisten und Journalistinnen in Deutschland vor dieser Software „Pegasus“ durch die Regierung, die dafür zuständig ist, geschützt?

Sie wollten uns letzte Woche nicht sagen, ob „Pegasus“ von deutschen Behörden eingesetzt wird. Sie sagten ja nur, dass hier Recht und Gesetz gälten. Sie konnten aber nicht sagen, ob „Pegasus“ mit deutschem Recht und Gesetz vereinbar ist.

ALTER: Ich habe in der vergangenen Woche am Mittwoch etwas dazu ausgeführt, aber wiederhole es auch gerne noch einmal: Der Schutz von Journalisten und auch anderen Adressaten, die Adressat einer Telekommunikationsüberwachung werden, erfolgt in Deutschland durch das Recht. Das Recht ist ganz klar beschrieben. Es gibt hohe Anforderungen für den Einsatz solcher Technik. Es gibt strenge Auflagen. Solche Anordnungen werden nie ohne Beteiligung eines Richters getroffen. Wenn ein Richter nicht beteiligt ist, dann ist die zuständige parlamentarische Kommission, die G 10-Kommission, eingebunden, die ein vergleichbares Schutzniveau bietet. Nur unter diesen strengen Voraussetzungen kann überhaupt eine Software unabhängig davon, von welchem Hersteller sie kommt zur Telekommunikationsüberwachung eingesetzt werden.

Die Frage, ob diese von Ihnen genannte Software in Deutschland eingesetzt wird, kann ich deswegen nicht beantworten, weil wir über den Einsatz technischer Mittel überhaupt nicht Auskunft geben. Sie werden verstehen, dass es für die Sicherheitsbehörden enorm wichtig ist, dass die Softwareprodukte oder auch Hardwareprodukte, die sie verwenden, nicht öffentlich bekannt werden, weil sich dann die jeweilige Gegenseite auch darauf einstellen und möglicherweise die Vorgehensweise der Sicherheitsbehörden beeinflussen kann. Deswegen kann ich Ihnen diese Frage aufgrund grundsätzlicher Erwägungen nicht beantworten, weil wir das hinsichtlich keines Produkts tun würden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie werden wir vor „Pegasus“ geschützt? Sie sind für die Spionageabwehr zuständig.

ALTER: Ich wiederhole es gerne noch einmal: Sie werden durch den Rechtsstaat geschützt, der in Deutschland funktioniert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich rede von anderen EU-Staaten, die diese Software einsetzen, um zum Beispiel Journalisten und Journalistinnen wie die hier im Saal auszuspionieren. Wie schützen Sie uns?

ALTER: Das ist eine Frage, die ich jetzt für das Innenministerium nicht beantworten kann. Die Regierungssprecherin hat ja gerade deutlich gemacht, dass sich die Bundesregierung insgesamt mit dem Thema beschäftigt. Die Bundeskanzlerin hat ihre Sorge zum Ausdruck gebracht. Sie können davon ausgehen, dass die Gespräche innerhalb des Kabinetts und innerhalb der Bundesregierung auch in Richtung dessen geführt werden, welche Schutzmaßnahmen gegen solche Eingriffe von außen möglich und notwendig sind.

FRAGE REITSCHUSTER: Ist es überhaupt realistisch, dass die Bundesregierung technisch vor solchen Eingriffen aus dem Ausland schützt, wenn man selbst die Bundeskanzlerin abgehört hat und man sich dagegen nicht schützen konnte? Ist das also nicht eine gewisse Hybris, wenn man davon ausgeht, man könne sich hier von der Welt abkoppeln?

ALTER: Dass wir es bei solchen Dingen mit schwierigen Situationen und mit schwierigen Themen zu tun haben, ist, glaube ich, für jeden erkennbar. Aber nur weil es schwierig ist, muss man ja nicht die Gespräche einstellen. Das heißt, man muss die Situation wie in vielen Fällen im Leben gut analysieren und sich dann fragen: Gibt es Möglichkeiten, so etwas auszuschließen?

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie sprachen von Gesprächen. Haben Sie Hoffnung, dass Länder wie China oder Russland gesprächsbereit sind und sagen, dass sie auf solche Maßnahmen verzichten?

ALTER: Dazu kann ich mich für das Innenministerium nicht äußern.

FRAGE JUNG: Es gibt Berichte des „Guardian“ darüber, dass die israelische Regierung wisse, an welche Staaten „Pegasus“ verkauft wird. Hat die Bundesregierung bislang bei der israelischen Regierung nachgefragt, an wen diese Software verkauft wurde?

ALTER: Dem BMI liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Demmer?

SRS’IN DEMMER: Mir liegen dazu auch keine Erkenntnisse vor.

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