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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 02. August 2021

Themen: Medienberichte über versuchte Zwangsrückführung einer belarussischen Olympiateilnehmerin nach Belarus, Fingerabdruckpflicht im Personalausweis, COVID-19-Pandemie, Lage in Afghanistan, Angriff auf einen Öltanker vor der omanischen Küste, geplante Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld innerhalb der EU

Themen/Naive Fragen zu:
– Querdenker-Demos
– Afghanistan
– Impfpflicht & vierte Welle

0:00 Beginn
0:57 Begrüßung
1:32 Belarus & Olympia
3:50 Fingerbadruckspflicht im Personalausweis
6:39 Themenkomplex Corona (Ansteckungsgefährdung durch Geimpfte und Ungeimpfte)
8:27 ungetestete Urlaubsreiserückehrer
11:04 Impfen ohne StIKo-Empfehlung
11:56 Ereiterte Einrese-Testpflicht (Kinder)
12:34 Corona-Impfung ab 12 Jahren
13:14 Ansteckungsgefährdung laut CDC
14:26 BGM möchte Impfungen für Kinder ab 12
15:06 Die Welt .“Der Mythos der gefährlichen Reiserückehrer“
16:56 Quedenken-Demonstrationen
26:28 Bewertung der Bundesregierung zu den u.a. öffentlichen Aufrufen zu Gewalt und straftaten
28:17 Quedenken/Rechtsradikalismus
30:34 Afghanistan (Städtetag warnt vor erneuter „Flüchtlingskrise“, Einschätzung durch Bundesregierung)
37:44 Afghanistan (Grundrechte, Menschenfrechte für abzuschiebende Straftäter)
42:04 Corona: Impflicht, Privilegien und Einschränkungen
48:20 Corona-Schnelltests
50:40 Impfpflicht und vierte Welle
52:02 Angriff auf Öltanker vor dem Oman
53:20 Nachreichung: Bundespolizisten bei Querdenker-Demos
53:51 EU-Kommission schlägt Bargeldzahlung-Obergrenze vor, Bekämpfung von Geldwäsche

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 02. August 2021:

VORS. WOLF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FRAGE KRÄMER: Ich habe eine Frage zum Thema Belarus und Olympia. Eine belarussische Olympiateilnehmerin eine Leichtathletin namens Kristina Timanowskaja , ist nach einem Konflikt mit ihrem Verband, der sie zurück nach Belarus schicken wollte, in Tokio in die polnische Botschaft geflüchtet. Frage an das Auswärtige Amt: Gibt es eine Möglichkeit oder Gedankenspiele darüber, dass sie in Deutschland Asyl bekommen könnte?

ADEBAHR: Dazu müsste ich kurz „unter drei“ gehen.

(Es folgen Ausführungen „unter drei“.)

VORS. WOLF: Dann gehen wir wieder „unter eins“.

ADEBAHR: Das Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft in Belarus, wie wir es in den letzten Wochen gesehen haben, haben wir oft sehr klar verurteilt. Schikane, Verfolgung, Einschüchterung von unabhängigen Medien und auch von der Zivilgesellschaft das schließt natürlich Sportlerinnen und Sportler mit ein verurteilen wir auf das Schärfste.

Wir rufen die Behörden in Belarus dazu auf das gilt nach wie vor , die demokratischen Grundrechte zu achten. Darunter fällt natürlich die Medien- und Pressefreiheit und auch die Meinungsfreiheit. Das gilt für jede Bürgerin und jeden Bürger aus Belarus und natürlich auch für Sportlerinnen und Sportler.

Sie kennen ja die europäische Antwort auf die Vorgänge. Die EU hat wegen der anhaltenden schweren Menschenrechtsverstöße in Belarus ein substanzielles Sanktionspaket verabschiedet. Es gibt das wissen Sie vielleicht auch Aktionspläne Deutschlands und der Europäischen Union, um der bedrängten Zivilgesellschaft zu helfen, dass neben dem Sanktionsdruck auf das Regime von Herrn Lukaschenko Unterstützung für die Demokratiebewegung und Unterstützung für die belarussische Zivilgesellschaft, die ein Kernelement unserer Politik gegenüber Belarus ist, gewährt wird.

FRAGE KUHN: Eine Frage zur Fingerabdruckpflicht im Personalausweis. Welche technischen Sicherheitsmaßnahmen wurden getroffen, damit nur gesetzlich definierte Berechtigte die Fingerabdrücke auslesen können?

ALTER: Zunächst einmal ist die Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweisdokument für die Bundesregierung oder für die Behörden in Deutschland und in ganz Europa nichts Neues. Wie Sie wissen, sind Fingerabdrücke schon seit vielen Jahren in den deutschen Reisepässen gespeichert. Dementsprechend gibt es für die Behörden, die zu einem Abruf dieser Daten berechtigt sind, ein sehr ausgeklügeltes Berechtigungssystem. Das heißt, der Abruf von diesen Fingerabdrücken ist den Behörden vorbehalten, die eine Befugnis haben, die Identität von Personen festzustellen. Das ist insbesondere die Polizei. Das können Grenzbehörden, aber auch das Einwohnermeldeamt sein. Diese Behörden sind befugt. Dann gibt es verschiedene technische Mechanismen nicht zuletzt auch beim Abruf des jeweiligen Ausweisdokuments , die einen unautorisierten Zugriff verhindern.

ZUSATZFRAGE KUHN: Inwiefern löst diese Pflicht ein Fälschungsproblem? Laut Eingangsstatistik der Bundespolizei wurden zwischen 2010 und 2019 jährlich 38 bis 83 gefälschte oder verfälschte ID-Karten erfasst. Verglichen mit der Zahl der Kontrollen ist das verschwindend gering.

ALTER: Das ist zunächst einmal darin begründet, dass es die Bundespolizei in ihrem eigenen Aufgabenbereich beim Grenzschutz sehr häufig mit Reisepässen zu tun hat und Personalausweise sozusagen als Ersatzdokument vorgelegt werden. Wir kennen aber aus fast allen Bereichen, bei denen Identitäten nachgewiesen werden, verschiedene Fälschungsmethoden, die beispielsweise auch darauf abzielen, von Ähnlichkeit auszugehen. Das heißt also, es werden Dokumente produziert, die so ähnlich aussehen, in denen die Person also so ähnlich aussieht wie man selbst. Oder es gibt technische Verfahren das sogenannte Morphing , wo technisch Bilder zusammengefügt werden. Es hat verschiedene Verbesserungen in Bezug auf die Sicherheit gegeben, dass diese Passbilder nur noch in Behörden abgenommen werden dürfen und Ähnliches. Dazu gehört eben auch, dass man bei Zweifeln an der Identität die Möglichkeit hat, eine Überprüfung anhand der Fingerabdruckdaten vorzunehmen, weil dieses Verfahren ein ganz sicheres Verfahren zur Feststellung der Identität ist.

Das heißt also: Aus den Zahlen der Eingangsstatistik der Bundespolizei auf den behördlichen Nutzen zu schließen, wäre jetzt auch verkürzt.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe eine Frage an Frau Demmer und Frau Nauber. „The New York Times“ meldet, dass Geimpfte in Sachen Deltavariante genauso ansteckend seien wie nicht Geimpfte. Die CDC bestätigt das. Wenn das tatsächlich so ist, hinterfragen Sie dann die Regelungen mit den besonderen Rechten für Geimpfte? Müsste man das nicht so lange aussetzen, bis hier Klarheit besteht, um jede Gefährdung für die Bevölkerung auszuschließen, wenn es solche alarmierenden Daten aus den USA gibt? Danke.

NAUBER: Ich glaube, das haben wir schon oft gehabt: Wir kommentieren keine Medienberichte und auch keine einzelnen Studien. Insofern kann ich Ihnen dazu jetzt keine Auskunft geben.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Frau Nauber, das finde ich jetzt aber sehr wenig. Es geht um die Gesundheit der Bevölkerung. Das sind Erkenntnisse der CDC, die offiziell sind. Sie sagen, Sie können keine Auskunft geben. Sie müssen doch sagen, was Sie unternehmen, um die Bevölkerung zu schützen, so lange das klar ist.

Wenn die Aussage der CDC stimmt, ist ja die Gefährdung groß, wenn wirklich Geimpfte die Deltavariante übertragen und sie diese Sonderrechte haben. Die Regierung kann doch nicht einfach sagen: Wir kommentieren keine Medienberichte.

SRS’IN DEMMER: Herr Reitschuster, vielen Dank für die Frage. Selbstverständlich da sind Frau Nauber und ich uns völlig einig nehmen wir wissenschaftliche Erkenntnisse hier während des gesamten Verlaufs der Pandemie immer ernst und gucken uns auch vieles an. Wir nehmen hier aber ganz grundsätzlich zu einzelnen Studien keine Stellung. Aber selbstverständlich haben wir immer die aktuelle Lage der Forschung im Blick.

FRAGE STOLL: Frau Nauber, hunderttausende Urlauber sind ungetestet auch aus Risikogebieten nach Deutschland zurückgekehrt. Wie gehen Sie mit dem Vorwurf um, dass diese Testpflicht für Rückkehrer viel zu spät kommt?

Zweitens. Glauben Sie, dass die vierte Welle noch gebrochen werden kann?

NAUBER: Zum einen würde ich gerne auf die Regierungspressekonferenz vom letzten Mittwoch verweisen, wo auch Frau Demmer ausführlich zu dem Thema Stellung genommen hat. Ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass wir als BMG diese Testpflicht gerne schon früher ausgeweitet hätten. Seit gestern ist diese Nachweispflicht es ist eigentlich eine Nachweispflicht ausgeweitet. Das heißt jeder egal, woher er kommt muss eines der drei G nachweisen.

Was die zweite Frage betrifft, hat sich der Minister dazu mehrfach selbst geäußert; zuletzt das habe ich letzte Woche noch einmal wiederholt vor anderthalb Wochen, als er hier saß. Wie die Lage im Herbst sein wird, können wir selber mit beeinflussen. Darauf hat er noch einmal hingewiesen. Das entscheidet sich nicht erst dann, sondern das entscheidet sich jetzt.

ZUSATZFRAGE STOLL: Viele Neuinfektionen sind ja im Inland erfolgt. Ich glaube, 80 Prozent und nur 10 Prozent durch Rückkehrer aus dem Ausland. Da sind die Länder verantwortlich. Hamburg hat eine Inzidenz von über 35. NRW hat diese dritte Stufe ausgesetzt, um die Innengastronomie länger offenzuhalten. Trauen Sie den Ländern denn zu, dass sie angesichts der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen diese Regelungen durchsetzen können, dass wir wirklich keine vierte Welle bekommen?

NAUBER: Zum einen haben wir das alle jenseits von staatlichen Maßnahmen selbst mit in der Hand. Darauf hat der Minister an diesem Mittwoch noch einmal hingewiesen, als er hier saß.

Einzelne Maßnahmen von einzelnen Ländern kommentieren wir hier ganz grundsätzlich nicht.

SRS’IN DEMMER: Ich kann vielleicht noch einmal darauf hinweisen, dass Bund und Länder, wie schon im gesamten Verlauf der Pandemie, natürlich eng zusammenarbeiten. Es gibt heute ein Zusammentreffen der Gesundheitsminister die sogenannte GMK , und nächste Woche findet die Ministerpräsidentenkonferenz statt, um sich gemeinsam über die aktuellen Coronathemen und auch über die Konzepte, die notwendig sind, um auf die aktuelle Lage zu reagieren, auszutauschen.

FRAGE HELLER: Eine Lernfrage an das BMG: Hat das Impfen ohne eine ausdrückliche Impfempfehlung der STIKO möglicherweise haftungsrechtliche Folgen für die Ärzte oder Finanzierungsfolgen? Die Frage ist: Wer bezahlt die Impfungen?

NAUBER: Wir haben in Deutschland vier zugelassene Impfstoffe, davon zwei, die auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf zugelassen sind. Wir haben durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes noch einmal ganz klargestellt das war aber auch wirklich nur eine Klarstellung; das galt im Grunde schon vorher , dass die Haftungsfragen für alle Impfungen gegen COVID-19 geklärt sind.

FRAGE KUHN: Was ist die Begründung dafür, dass die ausgeweitete Testpflicht nicht für unter Zwölfjährige gelten soll? Kinder können das Virus allen Studien zufolge ebenfalls weitergeben.

NAUBER: Es handelt sich ja hier, wie ich vorhin schon gesagt habe, um eine ausgeweitete Nachweispflicht. Das heißt, es muss sich nicht jeder testen lassen, sondern man muss getestet, geimpft oder genesen sein. Nun ist es ja so, dass es für Kinder unter zwölf aktuell keinen Impfstoff gibt.

FRAGE HOENIG: Frau Nauber, nach einem Vorschlag Ihres Ministeriums sollen nunmehr alle Länder eine Coronaimpfung für Kinder über zwölf anbieten. Wie viele Länder machen das Ihrer Kenntnis nach schon? Wie viele Kinder zwischen zwölf und siebzehn sind schon geimpft, obwohl es ja keine Empfehlung der STIKO gibt?

NAUBER: Die erste Frage kann ich nicht beantworten. Da müssten Sie bei den Ländern nachfragen.

Zur zweiten Frage hat der Minister am Samstag getwittert. Mit Datenstand Samstag waren es 900 000 Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und siebzehn, die bereits geimpft sind.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Demmer, Frau Nauber, ich möchte dennoch noch einmal nachhaken. Ihre Antwort war mir nicht ausreichend. Diese Nachrichten von der CDC aus den USA wären extrem beunruhigend und das hätte extreme Auswirkungen und bedeutete eine Gefährdung. Bitte sagen Sie noch einmal: Haben Sie sich mit der US-Behörde CDC in Verbindung gesetzt? Was haben Sie konkret unternommen, um eine Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden?

SRS’IN DEMMER: Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich sagen: Seit wir in dieser Pandemie stecken, ist es das ganze Bestreben der Bundesregierung, eine Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung zu vermeiden. Aus diesem Grund verfolgen wir den Stand der Wissenschaft immer sehr genau. Wir nehmen aber hier in diesem Rahmen ganz grundsätzlich keine Stellung zu einzelnen Studien.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Noch einmal die ganz konkrete Nachfrage: Haben Sie Kenntnis von diesen Erkenntnissen der CDC? Es ist keine Studie; es sind Erkenntnisse der CDC. Was konkret haben Sie unternommen, um hier eine Gefährdung auszuschließen? Danke.

SRS’IN DEMMER: Herr Reitschuster, ich glaube, ich habe jetzt alles, was ich zu diesem Themenkomplex sagen kann, gesagt.

FRAGE KRÄMER: Ich habe eine Frage zu der heutigen Gesundheitsministerkonferenz. Frau Nauber, das Bundesgesundheitsministerium möchte Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf. Gibt es aus Ihrer Sicht dagegen noch Widerstand?

NAUBER: Es hat sich ja herumgesprochen, dass sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern heute virtuell treffen und unter anderem darüber beraten. Aber diesen Beratungen kann ich an dieser Stelle nicht vorgreifen. Dafür bitte ich um Verständnis.

ZUSATZFRAGE KRÄMER: Planen Sie heute Nachmittag noch etwas dazu?

NAUBER: Das kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Im Zweifelsfall fragen Sie das vorsitzende Bundesland Bayern.

FRAGE REITSCHUSTER: Die „WELT“ hat einen Artikel unter der Überschrift „Der Mythos von den gefährlichen Urlaubsrückkehrern“ veröffentlicht. Dort wird der Minister zitiert, der sich auf zwei Dokumente des RKI beruft. Das wird widerlegt. Ich will das nicht länger ausführen, denn das würde zu weit führen. Hat das Ministerium noch andere Erkenntnisse als diese, die dort aufgeführt wurden? Wenn nicht, wie widerlegen Sie die Vorwürfe, die in der „WELT“ stehen?

NAUBER: Auch hier gilt, dass ich Medienberichte nicht kommentiere. Ja, es gab vor einiger Zeit ein Interview des Ministers mit der „BILD am Sonntag“, glaube ich, in dem er darauf hingewiesen hat, dass im vergangenen Jahr bis zu 50 Prozent der Infektionen durch Reiserückkehrer eingetragen worden sind. Das kann man auch in den Lageberichten des RKI aus der Zeit ganz transparent nachlesen. Bei dieser Ausweitung der Nachweispflicht ich denke, das ist ja ganz klar; so hat es der Minister auch eingeordnet geht es darum, das zusätzliche Eintragen von Infektionen nach Deutschland zu vermeiden.

Zur wissenschaftlichen Begründung gibt es ein Dokument, in dem wir alles noch einmal zusammengestellt haben und das Sie ganz transparent auf unserer Internetseite finden. Im Vergleich zum letzten Sommer gibt es schon noch einmal die Herausforderung, dass wir jetzt mit der Deltavariante eine sehr ansteckende Variante haben, die in vielen Ländern auch in Deutschland dominant ist.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Also bestreiten Sie das, was in der „WELT“ steht, dass die Zahlen des letzten Jahres das nicht hergeben? Die sagen ja: im letzten Jahr laut den Unterlagen des Robert-Koch-Instituts nicht dazu beigetragen.

NAUBER: Ich kommentiere diesen Bericht nicht.

FRAGE DUDIN: Frau Demmer, wie beurteilen Sie die Eskalation der Berliner „Querdenken“-Demonstration am Wochenende und den Angriff auf den Landesgeschäftsführer der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union von ver.di?

SRS’IN DEMMER: Vielleicht erst einmal ganz allgemein dazu:

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Samstagabend die vorausgegangene Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts und der Polizei bestätigt, dass mehrere Demonstrationen verboten wurden, weil Verstöße gegen die Hygieneauflagen befürchtet wurden. Die möchte ich an dieser Stelle aus Respekt vor der Entscheidung der Justiz nicht bewerten.

Gegen das Demonstrationsverbot wurde dann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, den das Bundesverfassungsgericht noch am Sonntag abgelehnt hat. Sie wissen ja, dass wir hier einzelne Entscheidungen der Behörden vor Ort nicht kommentieren.

Ich würde hier gern noch einmal die Gelegenheit nutzen zu betonen, wie wichtig es auch in der Pandemie ist, dass friedliche Demonstrationen ermöglicht werden und es wichtig ist, auch in der Pandemie öffentlich seine Meinung vertreten zu können.

Trotz des Verbots dieser Demonstration gab es aber am Wochenende Zwischenfälle und Ausschreitungen sowie hunderte Festnahmen. Ebenfalls gab es Angriffe auf Personen aus dem Protestgeschehen heraus. Das nimmt die Bundesregierung mit großer Besorgnis wahr. Gewalttätige Auseinandersetzungen und der Missbrauch des Demonstrationsrechts sind nicht akzeptabel. Für Gewalt und Provokation ist kein Platz. Ebenso wenig Platz ist für rechtsextremistisches Gedankengut und für Verschwörungsmythen, egal von welcher Seite diese kommen.

Zu dem konkreten Fall, den Angriff auf den dju-Landesgeschäftsführer, möchte ich von hier aus sagen: Wir haben hiervon Kenntnis aus Medienberichten erhalten. Dass hier willkürlich Menschen attackiert werden, ist absolut unverständlich und zu verurteilen. Die Aufarbeitung dieser Tat ist jetzt wichtig. Dem Verletzten wünsche ich schnelle Genesung.

FRAGE STRAUSS: Sieht das Innenministerium anlässlich dieser Eskalation Anlass für eine verschärfte Beobachtung durch den Verfassungsschutz? Muss auch über ein Verbot diskutiert werden?

ALTER: Ich will bei dieser Frage noch einmal daran erinnern, dass der Bundesinnenminister ja gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz am 15. Juni dieses Jahres hier an dieser Stelle den Verfassungsschutzbericht für das vergangene Jahr vorgestellt hat. In diesem Zusammenhang hat er auch bekanntgemacht, dass durch die Pandemie eine neue Form von Extremismus entstanden ist. Daher wurde ein neues bundesweites Sammelbeobachtungsobjekt eingerichtet, das die demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates im Vordergrund sieht.

Das heißt also: Es geht hier um Personen und Personengruppen, die, auch wenn sie keinen inneren Zusammenhang haben, das Ziel eint, die staatlichen Institutionen, den Staat als solches, zu destabilisieren und zu delegitimieren. Das, was dort gemeint ist, ist von Beginn der Pandemie an immer auch wieder bei diesen Demonstrationen erkennbar. Auch bei der Hochwasserkatastrophe war das erkennbar. Da gibt es scheinbar keinen äußeren Zusammenhang, aber am Ende steht doch ein Ziel, das einzelne Akteure und einzelne Gruppen innerhalb dieser Gesamtbewegung vereint.

Ich will ausdrücklich sagen, dass man das, was ich gerade beschrieben habe, nicht mit einem Begriff zusammenfassen kann. Querdenker ist nicht Querdenker. Da gibt es auch ganz unterschiedliche Strömungen. Das ist ja eine sehr heterogen zusammengesetzte Gruppe. Wir haben Reichsbürger. Wir haben Einzelakteure. Das spielt da alles mit hinein. Deswegen gibt es eine so vermeintlich komplizierte Formulierung für den Bereich.

Die Antwort lautet also, dass die Verfassungsschutzbehörden das längst auf dem Schirm haben.

FRAGE JORDANS: Was tut die Bundesregierung dafür, um die Sicherheit von Journalisten bei solchen Demonstrationen sicherzustellen und zu verhindern, dass Deutschland in Rankings zur Pressefreiheit nicht noch weiter zurückfällt?

SRS’IN DEMMER: Ich habe ja eben noch einmal wiederholt, was ich hier wirklich schon sehr oft gesagt habe, wie wichtig die Demonstrationsfreiheit und die Pressefreiheit in unserem Land sind. Die Behörden vor Ort tun alles, um genau das zu gewährleisten. Die Einzelfälle lassen sich schwer von hier aus kommentieren.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Demmer, Sie sagen jetzt, die Behörden vor Ort tun alles, um die Pressefreiheit zu gewährleisten. Ich habe gestern genau den gegenteiligen Eindruck erhalten. Das ist auch auf Video dokumentiert. Das war auch schon bei vorherigen Demonstrationen so. Man macht sich als Journalist schon Sorgen und überlegt, ob man sich zum Schutz eine Eishockeytorhüteruniform anziehen soll. Jedes Mal heißt es dann hier, die örtlichen Behörden sind zuständig. Wenn Sie die Pressefreiheit weltweit verteidigen, warum wird dann so etwas nicht einmal erwähnt?

SRS’IN DEMMER: Ich kann jetzt Ihre Einschätzung nicht teilen, dass so etwas nicht erwähnt wird. Wir haben hier gerade darüber gesprochen. Wir haben ja immer wieder darüber gesprochen. Auch Herr Alter hat immer wieder dazu Stellung genommen. Das kann er vielleicht heute von hier aus noch einmal machen.

ALTER: Ich kann es nur wiederholen: Wir haben ja diese Szenen im Zusammenhang mit den Querdenkerdemos häufiger erlebt. Die Polizeiführung in den jeweiligen Einsätzen hat darauf auch reagiert.

Sie erinnern sich: Wir haben Anfang des Jahres deutlich gemacht, dass der Umstand, Journalisten bei ihrer Arbeit zu schützen, in die Einsatzkonzepte mit eingebunden werden muss. Das ist ein wichtiges Ziel. Wir erleben bundesweit an vielen Stellen bei den Polizeieinsätzen, dass das genau geschieht. Das geschieht auf unterschiedliche Weise. Da gibt es dann besondere Zonen, in die sich Journalisten im Fall einer Dynamik oder einer Eskalation der Lage auch zurückziehen können.

Wir haben aber auch immer deutlich gemacht, dass ein solcher Polizeieinsatz unter keinen Umständen eine Individualbetreuung jedes einzelnen Journalisten gewährleisten kann. Das ist anhand des Kräfteansatzes schlicht nicht möglich.

Was Sie in Ihrer Frage angedeutet haben, muss man eben auch noch einmal differenziert betrachten. Dass Journalisten die Möglichkeit haben, in einem solchen Einsatz unter behördliche Obhut zu kommen, wenn sie Schutz brauchen und sich bedroht fühlen, dass die Polizei dann zur Verfügung steht, ist das Eine. Das Andere ist, wenn die Polizei beispielsweise Bereiche räumt, weil sie der Auffassung ist, dass ein Bereich von allen Personen, die sich da aufhalten, geräumt werden muss, um eine weitere Dynamik oder Eskalation der Lage zu verhindern. Wenn Sie dort zugegen sind und eine Polizeikette auf sich zukommen sehen, dann müssen Sie auch damit rechnen, dass Ihnen beim Verlassen des Bereiches geholfen wird. Das ist eine ganz normale Realität in einem Polizeieinsatz, im Übrigen auch bei Fußballeinsätzen.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Das ist jetzt sehr euphemistisch, da zu sagen, dass geholfen wird. Aber ich würde auf eine Nachfrage verzichten und bitten, mich noch einmal auf die Liste zu dem Thema setzen.

FRAGE LÜCKING: Wie das Innenministerium den Polizeieinsatz am Wochenende bewertet, dazu sagten Sie schon etwas. Aber warum gelang es den Demonstranten, sich großflächig über die Stadt auszubreiten? Ich meine also die Demonstranten und nicht die Journalisten.

ALTER: Sie müssen natürlich die Situation so sehen, wie sie sich dargestellt hat. Die Gerichte haben diese Demonstration nicht genehmigt beziehungsweise ein Verbot bekräftigt. Das hat natürlich einige Auswirkungen, weil es dann auch keinen planmäßigen Verlauf einer Demonstration gibt. Wenn die Behörden sich dann mit der Situation konfrontiert sehen, dass dennoch mehrere tausend Demonstrationsteilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet anreisen, dann ist das ein Geschehen, das zunächst einmal eine gewisse Diffusität beinhaltet. Es findet also an Stellen statt, die man vorher nicht prognostizieren kann.

Bei einer normalen genehmigten Versammlung ist es ja so, dass es eine Aufzugsstrecke gibt. Dort sind die Behörden vorher eingebunden. Dort gibt es ganz klare räumliche Parameter, wo sich diese Menschen aufhalten können und wo es nicht geplant ist. Das ist für die Polizei viel einfacher zu handeln als ein ungeplantes nicht genehmigtes Geschehen, wie wir es am Wochenende erlebt haben. Darauf muss man dann mit entsprechendem Kräfteansatz, auch mit Hubschraubern, reagieren, damit man den Überblick behält.

FRAGE JUNG: Herr Alter, wie bewertet die Bundesregierung die teils öffentlichen Aufforderungen zu staatsgefährdenden Gewalttaten? Unter anderem wurde zu Attentaten und Anschlägen auf führende Politiker und Politikerinnen in diesem Land aufgerufen, also auch medial.

ALTER: Ich kenne sicherlich nicht alle Äußerungen. Aber einige, die sich ja insbesondere über die sozialen Medien verbreitet haben, sind natürlich auch im Bundesinnenministerium bekannt.

Es ist doch vollkommen klar, dass der Aufruf zur Gewalt absolut inakzeptabel ist. Gewalt hat keinerlei Rechtfertigung, erst recht nicht, wenn es darum geht, Grundrechte in Anspruch zu nehmen, was ja die Demonstrationsteilnehmer für sich in Anspruch nehmen, was auch in Ordnung ist. Aber der Aufruf zur Gewalt ist absolut nicht akzeptabel. Die zuständigen Behörden werden prüfen müssen, ob dieses Verhalten, das dort dokumentiert ist, das sich ja über die sozialen Medien verbreitet, möglicherweise sogar strafbar ist.

Das will ich bei der Gelegenheit auch erwähnen: Es ist wichtig, dass solche Hinweise an die zuständigen Behörden weitergegeben werden, damit sie die Sachverhalte entsprechend prüfen können. Es ist möglicherweise nicht so schlau, das noch selbst über die sozialen Medien zu verbreiten, weil man dem Ganzen dann eine zusätzliche Bühne gibt und sich das Publikum sozusagen selbstständig erweitert. Das muss man bei solchen Dingen immer berücksichtigen. Aber ich glaube, die Position dazu ist ganz eindeutig. Das geht nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie viele Bundespolizisten waren denn am Wochenende im Einsatz?

ALTER: Das muss ich prüfen. Ich habe jetzt hier keine Zahlen parat. Aber vielleicht bekomme ich es noch im Laufe dieser Veranstaltung heraus.

FRAGE REITSCHUSTER: Frau Demmer, Sie haben in Ihrer Einführung die Ereignisse am Samstag und am Sonntag in den Zusammenhang mit Rechtsradikalismus, Rechtsextremismus, gestellt. Ich war auf der ganzen Demo. Ich habe keine Anzeichen gesehen. Waren Sie dort? Haben Sie etwas Anderes gesehen? Haben Sie konkrete Erkenntnisse? Wie kommen Sie zu dem Schluss, dass es am Sonntag einen rechtsextremen Hintergrund gegeben hat?

SRS’IN DEMMER: Wenn ich meine Worte in diesem Zusammenhang richtig in Erinnerung habe, dann waren sie ganz grundsätzlicher Natur. Nähere Erkenntnisse hat gegebenenfalls das Innenministerium.

ALTER: Das ist ja zunächst einmal eine Einschätzung der Versammlungsbehörde, die das Anmeldegeschehen sieht. Da wird eine Demonstration angemeldet. Dann gibt es gewisse behördliche Erfahrungswerte. Viele Akteure sind ja auch bekannt. Es ist in den vergangenen Monaten der Pandemie einfach festzustellen, dass in den Querdenkerdemos ich kann es nur noch einmal deutlich machen nicht pauschal alle, aber durchaus einige rechtsextreme Akteure eine Rolle spielen. Wir haben auch im Verfassungsschutzverbund immer diese Erfahrung gemacht, dass Rechtsextreme versuchen, diese Veranstaltung für sich zu vereinnahmen. Das ist ihnen bisher glücklicherweise nicht vollständig gelungen. Aber es gibt diese Versuche. Deswegen ist es auch absolut zutreffend, wenn man im Rahmen solcher Proteste darauf hinweist, dass diejenigen, die dort mitlaufen, auch mit Rechtsextremen zu tun haben. Das sollte sich jeder selbst überlegen, ob er das will.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Frau Demmer, verstehe ich Ihre Antwort dahingehend richtig, dass Sie keine konkreten Ergebnisse haben und das allgemein sagen? Haben Sie das darum heute in Ihrem Statement in einen Zusammenhang mit Rechtsradikalismus gestellt?

SRS’IN DEMMER: Ich habe hier gesagt, dass gewalttätige Auseinandersetzungen im Rahmen einer Demonstration und der Missbrauch des Demonstrationsrechts nicht akzeptabel sind, dass für Gewalt und Provokation ebenso wie für rechtsextremistisches Gedankengut und Verschwörungsmythen kein Platz ist, egal von welcher Seite sie kommen.

Genauso habe ich es eben gesagt. So habe ich es jetzt wiederholt und verweise noch einmal auf die Ausführungen von Herrn Alter, der seine Erkenntnisse ja für die gesamte Bundesregierung mit Ihnen geteilt hat.

FRAGE CLEMENT: Ich habe ein paar Nachfragen zum Themenkomplex Afghanistan. Vielleicht beginne ich bei Herrn Alter, wenn ich darf.

Der Städtetag warnt ja aufgrund der sich zuspitzenden Lage in Afghanistan vor einer neuen Flüchtlingskrise. Das Flüchtlingshilfswerk spricht von 300 000 Flüchtlingen seit Jahresbeginn.

Meine Frage an Sie wäre zum einen: Wie bewerten Sie diese Sorge und Einschätzung des Städtetages? Besteht diese Gefahr real?

Die Anschlussfrage vielleicht gleich vorweg: Kann man angesichts dieser sich zuspitzenden Lage an der bisherigen Abschiebepraxis festhalten? Das haben ja Herr Seehofer und auch Herr Laschet am Wochenende noch einmal betont.

ALTER: Zunächst einmal muss man diese Dinge in der Sache auseinanderhalten. Das Eine ist die Tatsache, dass es durch die Veränderung, die in Afghanistan derzeit stattfindet, sehr viele Flüchtlinge innerhalb des Landes gibt Binnenflüchtlinge , aber eben auch Flüchtlinge, die das Land verlassen. Nach unseren Erkenntnissen gehen viele Afghanen zunächst einmal in Nachbarländer. Diese Bewegungen, die dort stattfinden, müssen natürlich auch in Europa sehr aufmerksam verfolgt werden. Das wird auch getan. Auch wir beobachten die Situation dort sehr genau. Denn wir wissen ja aus den vergangenen Jahren, dass solche Entwicklungen immer auch etwas zur Folge haben können, was uns in Deutschland betrifft. Insofern ist diese Aussage des Deutschen Städtetags durchaus berechtigt, weil sie in der Sache richtig ist, dass man genau beobachten muss, wie sich die Lage dort entwickelt und früh prüfen muss, wie man gegebenenfalls reagieren muss. Das ist das Eine.

Das Andere ist die Frage, ob man in sehr begrenzten Umfang auf der Basis der Lageeinschätzung, die von den Behörden in Deutschland für Afghanistan vorgenommen wird, beispielsweise Leute, die in Deutschland straffällig geworden sind, dorthin abschieben kann. Da vertritt das Bundesinnenministerium, der Bundesinnenminister, die Auffassung, dass man mit Blick auf die derzeitige Lage, die durchaus ein differenziertes Vorgehen erlaubt, nicht pauschal sagt, dass niemand mehr nach Afghanistan abgeschoben wird. Es geht ja auch um die Verantwortung, die die Behörden in Deutschland tragen, dass diejenigen, die in Deutschland Straftaten begehen und schwer straffällig werden, in ihr Land zurückgeführt werden. Das ist nach unserer Auffassung derzeit möglich und entspricht daher auch unserem Ziel.

FRAGE HOFMANN: Ist das Büro der IOM in Kabul mittlerweile einsatzbereit, und stellt es Visa für die afghanischen Ortskräfte der Bundeswehr aus?

ADEBAHR: Die Anlaufstelle in Kabul arbeitet inzwischen und hilft den Betroffenen bei der Gefährdungsanzeige. Wir kommen mit den Visa für die Ortskräfte ja gut voran. Über die Hälfte der Berechtigten ist bereits eingereist. In Kabul hat die Arbeit begonnen. Da gab es in den letzten Tagen bereits hundertfach Kontakte mit möglichen Betroffenen, sowohl per Mail als auch per Telefon.

ZUSATZFRAGE HOFMANN: Wie ist der aktuelle Visastand?

ADEBAHR: Der aktuelle Visastand ist, dass das Auswärtige Amt rund 2400 Pässe visiert hat. So nennt man das. Diese Visa sind also ausgeteilt. Die Anzahl der Ortskräfte, die aufgrund dieser Visa nach Deutschland einreist, steigt mit jedem Tag. Mein letzter Stand ist vom 29. Juli: Da waren von diesen 2400 Visainhabern 1363 Personen eingereist.

FRAGE CLEMENT: Eine Anschlussfrage an Frau Adebahr, noch einmal zur Unterstützung der Ortskräfte: Es waren ja auch Charterflüge für die Ortskräfte im Gespräch. Das war auch Thema, als die Kanzlerin ihre Sommerpressekonferenz gegeben hat. Sind die Flüge inzwischen aufgenommen worden? Oder wann werden sie aufgenommen und, wenn ja, in welchem Umfang?

ADEBAHR: Die Bundesregierung berät sich mit den zuständigen Ministerien darüber das betrifft natürlich auch das Verteidigungsministerium und das Innenministerium , dass wir ich glaube, darüber besteht Einigkeit , wo die Notwendigkeit besteht, den Betroffenen helfen wollen. Da soll es sozusagen nicht am Geld scheitern das ist unsere Maxime , dass sie nach Deutschland kommen können. Im Moment gibt es kommerzielle Flüge, die dort auch von den bisher Eingereisten genutzt wurden.

Wenn also der Bedarf steht, stehen wir bereit. Das ist eine fortlaufende Beratung und ein interner Prozess, in dem wir darauf schauen, wie die Sache mit den Ortskräften läuft.

Herr Alter, korrigieren Sie mich.

ALTER: Nein, ich habe nichts zu korrigieren. Wir gehen davon aus, dass diejenigen, die jetzt unmittelbar zur Einreise anstehen, möglicherweise sogar auf Linienflügen einreisen können. Das heißt also, die Planung von Charterflügen ist eher etwas für eine spätere Phase.

ZUSATZFRAGE CLEMENT: Ich hätte noch einmal eine Nachfrage an Sie, Frau Adebahr, zu dem Punkt Abschiebepraxis. Der Bericht, den das Auswärtige Amt erstellt, ist ja auch Grundlage für die Bewertung, ob diese Praxis aufrechtzuerhalten ist. Der Letzte hat den Stand vom Mai wiedergegeben, wenn ich das richtig erinnere, also vor dem massiven Truppenabzug ausländischer Kräfte. Wann wollen Sie ihn aktualisieren? Die Lage in Afghanistan verändert sich ja im Moment rasend schnell.

ADEBAHR: Ich hatte, glaube ich, in der letzten Woche dazu schon ausführlich Stellung genommen.

Dieser Bericht hat einen gewissen Redaktionsschluss, aber auch eine Vorlaufzeit, weil Studien dort einfließen müssen und verschiedene Stellen das tun. Er gibt aber auch, auch in der Einleitung und in bestimmten Teilen, einen ganz aktuellen Stand wieder.

Insofern: Auch ganz aktuelle Erkenntnisse sind dort eingeflossen. Ich kann hier leider nicht daraus zitieren.

„Having said that“: Wir sehen natürlich, dass sich die Lage in Afghanistan rasant entwickelt. Wir sehen dort im Moment auch eine Verschlechterung der Sicherheitslage. Insofern beobachten wir die Lage tagtäglich. Unsere Botschaft vor Ort tut dies. Seien Sie sicher: Es gab in der Vergangenheit Ad-hoc-Aktualisierungen. Das ist ein Mittel und eine Variante, der wir ins Auge sehen werden oder müssen, und das tun wir auch, wenn es die Sicherheitslage erfordert. Insofern schauen wir uns die Lage an, und falls es eine Aktualisierung des Berichts gibt, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren und Ihnen mitteilen, dass wir eine solche vorgenommen haben.

FRAGE: Eine dumme Frage an der Stelle: Muss das Land völlig im Chaos versinken, ehe keine Abschiebungen mehr gemacht werden? Oder was ist das Kriterium dafür?

ADEBAHR: Ich glaube, die Abschiebungen sind Einzelfälle. Zu den Kriterien, die dort angewandt werden, hat Herr Alter etwas ausgeführt.

FRAGE JUNG: Herr Alter, auch noch einmal zu diesem Thema: Haben abzuschiebende Straftäter Menschenrechte bzw. Grundrechte, die es ihnen zum Beispiel versagen, in den potenziellen Tod zurückgeführt zu werden? Wie sieht das Ihr Ministerium, Ihr Verfassungsministerium?

Frau Adebahr, wie viele von den 2400 ausgestellten Visa wurden denn jetzt schon für die Einreise nach Deutschland genutzt?

ADEBAHR: Die 1363, die ich gerade schon erwähnt hatte.

ZUSATZFRAGE JUNG: 1000 Leute, die ein Visum haben, haben es also noch nicht geschafft oder sind noch nicht hier.

Ist das IOM-Büro in Masar-e Scharif

VORS. WOLF: Herr Jung, eine Frage nach der anderen! Ihre erste stellte sich an Herrn Alter. Ich würde sie ihn erst einmal beantworten lassen.

ALTER: Jeder Mensch hat gleich viele Menschenrechte. Ein Straftäter, der nach Afghanistan abgeschoben wird, hat genau so viele Menschenrechte wie ich oder wie Sie. Aber die Bundesregierung muss sich schon auch fragen Zunächst einmal wird ja nur abgeschoben, wenn das aus Sicherheitsgründen auch im individuellen Fall vertretbar ist. Wenn also die Situation so wäre, wie manchmal angedeutet wird, dass es überhaupt keine Regionen in Afghanistan gäbe, in die hinein man das tun könnte, dann würden Abschiebungen auch nicht stattfinden. Die Lageeinschätzung der Behörden sieht anders aus.

Außerdem ist es auch eine Frage des Rechtsstaats, ob jemand, der kein Aufenthaltsrecht für Deutschland hat, das Land nicht verlassen muss. Der Bundesinnenminister hat mehrfach gesagt, dass humanitäre Signale in der Migration nur dann möglich sind, wenn in der Migration als solches auch Ordnung herrscht. Ordnung bedeutet, dass diejenigen, die kein Aufenthaltsrecht haben, das Land grundsätzlich verlassen müssen. Dann ist es eine Prioritätenfrage, bei welchem Personenkreis man damit beginnt, das durchzusetzen, wenn man es kann. Wir haben eine ganze Reihe von afghanischen Staatsangehörigen in Deutschland, die kein Aufenthaltsrecht haben, und die wird man nicht alle auf einmal abschieben können. Also geht man anhand einer Priorisierung vor, und dabei spielt natürlich auch eine Rolle, ob jemand für die Sicherheit in Deutschland eine Gefahr darstellt oder ob es sich um eine Familie mit drei Kindern handelt. Aber grundsätzlich sind beide Gruppen, wenn sie kein Aufenthaltsrecht haben, verpflichtet, das Land zu verlassen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Bei Menschen, die abgeschoben werden, muss die Bundesregierung auch wissen, dass es einen sicheren Ort in einer sicheren Region in Afghanistan gibt, an den diese Menschen dann kommen können. Können Sie uns diese Region – eine in Afghanistan nennen, in der es für die Menschen sicher ist?

ALTER: Das ist alles Gegenstand der Lageeinschätzung, die innerhalb der Bundesregierung vorgenommen wird. Sie wissen, dass diese Lageeinschätzung, dieser Bericht, nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Insofern kann ich daraus auch nicht zitieren.

ADEBAHR: Zum Büro in Masar-e Scharif: Ich kann leider keinen neuen Stand vermelden. Wir gehen davon aus, dass das Büro eröffnet werden wird, wenn die Lage es zulässt.

Ganz unabhängig davon können sich die Betroffenen jetzt, da in Kabul das Büro offen ist, auch landesweit an das Büro in Kabul wenden, zum Beispiel per Mail und natürlich auch per Telefon. Kabul steht auch für das gesamte Land Afghanistan zur Verfügung.

FRAGE LÜCKING: Regelmäßig flossen zuletzt Daten aus Polizei- und Meldebehörden unbefugt ab. Gibt es Hinweise darauf, dass dabei auch Fingerabdrücke übermittelt wurden?

ALTER: Die Fingerabdrücke, die in den Personalausweisen sind, befinden sich nur und ausschließlich in diesem Dokument. Es gibt also keine zentrale Datei, in der diese Fingerabdrücke gespeichert werden. Sie werden nur zu Beginn des Prozesses einmal erhoben, damit sie auf das Speichermedium des Ausweises gebracht werden können, aber dann von der jeweils aufnehmenden Stelle unmittelbar wieder gelöscht. Der Abgleich der Fingerabdrücke funktioniert also so, dass man den Fingerabdruck, der auf dem Personalausweis gespeichert ist, mit dem Fingerabdruck am Daumen oder am Zeigefinger abgleicht. Es gibt keine zentrale Stelle, an der all diese Daten zusammengefasst werden. Insofern ist diese Frage, die Herr Lücking stellt, für andere Sachverhalte richtig, aber nun ausgerechnet für den Personalausweis passt es nicht.

FRAGE STOLL: Noch einmal zu Corona, Frau Demmer: Die Bundesregierung hat ja immer betont, dass es keine Impfpflicht geben werde, weil das ja auch rechtsstaatlich nicht durchsetzbar ist. Nun hat die Äußerung von Herrn Braun schon irritiert. Bisher wissen wir, dass bei den Rückkehrern Getestete, Genesene und Geimpfte gleichgestellt werden. Nun hat Herr Braun im Sommerinterview etwas anderes gesagt, nämlich dass ungeimpfte Getestete damit rechnen müssen, nicht mehr in Restaurants oder Kinos gehen zu dürfen. Jetzt ist die Frage: Ist das eine Ankündigung einer Impfpflicht durch die Hintertür, oder was bezweckt die Bundesregierung damit?

SRS’IN DEMMER: Herr Stoll, wir haben hier jetzt die gesamte letzte Woche Montag und Mittwoch genau dieses Thema besprochen. Ich würde gerne auf Vergangenes verweisen, aber scheue nicht die Mühe, ausdrücklich noch einmal zu sagen: Es wird keine Impfpflicht geben. Daran hat sich auch in dieser Woche nichts geändert. Ich würde die Gelegenheit nutzen, noch einmal nachdrücklich und ausdrücklich an alle zu appellieren, das kostenfreie Impfangebot zu nutzen.

Vielleicht kann ich auch noch damit Erhellendes beitragen, dass es ja in der ganzen Debatte nicht darum geht, den Geimpften Privilegien zukommen zu lassen, sondern dass all die Einschränkungen, mit denen wir allesamt in den vergangenen Monaten leben mussten, ja relativ harte Grundrechtseinschränkungen waren, die gerechtfertigt, angemessen und geeignet sein müssen, die verhältnismäßig sein müssen, die dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Genüge tun müssen, und das wird eben da wird man sich auch wieder die wissenschaftlichen Ergebnisse anschauen müssen vor dem Hintergrund zu bewerten sein, dass Geimpfte so ist der heutige Stand weniger zum Infektionsgeschehen beitragen als Getestete, weil die Schnelltests, auf die sich das bezieht, eben keine so genaue Aussage treffen können. Insofern geht es also nicht um Privilegien, sondern quasi um eine womöglich geringere Grundrechtseinschränkung für Geimpfte.

ZUSATZFRAGE STOLL: Verzeihen Sie die Nachfrage. Ich wollte für die morgige Sendung einfach noch einmal eine frische Aussage von Ihnen erhalten. Ich stelle also noch einmal die Frage: Was bezweckt der Kanzleramtsminister denn damit, wenn er nicht geimpften Getesteten sagt, sie müssten damit rechnen, nicht mehr irgendwo hinein zu dürfen? Ist das eine Drohung?

SRS’IN DEMMER: Ich teile Ihre Interpretation nicht. Sie verfügen ja über das Material aus den vergangenen Regierungspressekonferenzen. Ich kann hier nur noch einmal darauf verweisen, dass es eben tatsächlich unsere bisherige Erkenntnis ist, dass Geimpfte geringer zum Infektionsgeschehen beitragen als Getestete, was auch damit zu begründen ist, dass die Schnelltests in ihrer Genauigkeit nicht so gut sind, wie wir es uns wünschen würden. Deswegen wäre es möglich, unterschiedlich zu behandeln; denn, wie gesagt, sämtliche Grundrechtseinschränkungen, mit denen wir in der Vergangenheit leben mussten und zum Teil ja auch noch leben müssen, beruhen auf dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das heißt, sie müssen geeignet, erforderlich und angemessen im engeren Sinne sein.

ZUSATZFRAGE STOLL: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

SRS’IN DEMMER: Vielleicht kann ich noch einmal ergänzend sagen: Ob es zu Änderungen kommt, wird ja Gegenstand der Gespräche in der kommenden Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz sein, und das hängt natürlich maßgeblich von der wissenschaftlichen Beurteilung der aktuellen Lage ab.

ZUSATZFRAGE STOLL: Nun gibt es ja auch Schnelltests bei den Rückkehrern aus dem Ausland, soweit ich das verstanden habe. Die werden akzeptiert. Akzeptieren Sie jetzt also schlechte, unzuverlässige Tests für die Rückkehrer aus Risikogebieten?

SRS’IN DEMMER: Jetzt vergleichen Sie ja Äpfel mit Birnen. Die Möglichkeit, zusätzlich von der Verpflichtung Gebrauch zu machen, nur mit einem Test einreisen zu dürfen, ist ja eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. Sie ist nicht, wie Sie jetzt insinuieren, eine schlechte Möglichkeit, um mehr Sicherheit zu gewährleisten, sondern ein Mehr an Sicherheit, das wir dadurch gewinnen. Auch wenn die Tests eben nicht zu 100 Prozent eine Aussage darüber treffen könne, ob sich jemand infiziert hat oder nicht, erhöht das ja das Maß der Sicherheit. Aber das ändert nichts daran, dass jedenfalls nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft der Schnellgetestete eine nicht so sichere Aussage über seinen Gesundheitszustand treffen kann wie der Geimpfte. Nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft nur auf den kann ich immer verweisen ist es eben so, dass die Geimpften tatsächlich weniger zum Infektionsgeschehen beitragen als die Getesteten.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich wollte dann auch noch einmal kurz nach Corona fragen. Es ist so, dass der Chefpathologe der Universität Heidelberg mehr Obduktionen von Geimpften fordert. Wie oft finden die heute statt?

Wie groß ist die Zahl der im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung Verstorbenen? In den RKI-Wochenberichten finde ich die nicht recht. Vielleicht können Sie da helfen.

NAUBER: Fragen Sie doch einfach direkt in der RKI-Pressestelle nach. Die Kollegen können Ihnen bestimmt weiterhelfen. Ich kann Ihnen das nicht sagen. Ich habe die Zahlen nicht im Kopf.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Aber Sie können es nachliefern.

NAUBER: Fragen Sie doch einfach direkt beim RKI nach. Dort gibt es ja auch eine Pressestelle, die erreichbar ist und die Ihnen die Daten, so sie vorliegen, bestimmt gerne zur Verfügung stellen wird.

FRAGE HOENIG: Sorry, ich habe jetzt auch noch einmal eine Frage zu Corona. Es mehren sich die Stimmen auch innerhalb der Bundesregierung, die dafür sind, die kostenlosen Coronatests auslaufen zu lassen oder abzuschaffen, wenn alle ein Impfangebot erhalten haben. Wie ist die Position der Bundeskanzlerin dazu?

SRS’IN DEMMER: Auch dazu habe ich mich in der vergangenen Woche schon geäußert, kann das aber auch gerne noch einmal wiederholen: Das wird ganz bestimmt ein Thema sein, das auf der nächsten Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen werden wird. Deswegen kann ich den Ergebnissen hier nicht vorgreifen. Ich würde aber dennoch gerne sagen, dass die Schnelltests ganz sicher nicht über Nacht plötzlich kostenpflichtig werden werden; denn fairerweise muss man ja zunächst einmal allen Menschen die Chance geben, sich zweimal mit dem gebotenen Abstand impfen zu lassen, plus der zwei Wochen, die nach der zweiten Impfung dann ja auch noch notwendig sind. Insofern werden die Schnelltest also aus Fairnessgründen noch eine ganze Weile kostenlos bleiben. Aber wie man dann, sobald alle die Chance gehabt haben, sich zweimal impfen zu lassen und die zwei weiteren Wochen verstreichen zu lassen, damit umgehen wird, wird Thema der kommenden Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz sein.

ZUSATZ HOENIG: Ich habe nach dem Thema befragt, weil ich glaube, gestern oder heute die „BILD“-Zeitung berichtet hatte, dass es eine Einigung innerhalb der Bundesregierung darüber gebe, dass diese kostenlosen Test zum Zeitpunkt X abgeschafft werden.

SRS’IN DEMMER: Nein, es gibt da nach jetzigem Stand keine Einigung, sondern Gespräche, und diese Gespräche werden am kommenden Dienstag fortgesetzt werden, also am Tag der Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz.

FRAGE JUNG: An das Justizministerium: Hat die Bundesregierung die Einführung einer Impfpflicht einmal verfassungsmäßig prüfen lassen? Stimmt es, dass es eigentlich nur einer einfachen Rechtsverordnungsänderung wie zum Beispiel bei der Impfpflicht, die ja bei Masern auch schon besteht, bedarf?

Frau Demmer, erkennt die Bundesregierung mittlerweile an, dass die vierte Welle begonnen hat, wie das RKI dies letzte Woche als Tatsache verkündet hat?

DR. LEBER: Zur ersten Frage: Das müsste das zuständige Gesundheitsministerium beantworten, weil es ja für diese Fragen zuständig ist.

NAUBER: Ich kann dazu nur sagen, was wir hier schon ganz oft gesagt haben und was der Minister mehrfach gesagt hat: Es wird keine Impfpflicht geben. Das hat ja auch Frau Demmer in der vergangenen Woche noch einmal deutlich gemacht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das habe ich ja nicht gefragt. Ich habe gefragt: Haben Sie eine Einführung einer Impfpflicht verfassungsrechtlich prüfen lassen?

NAUBER: Ich bleibe bei dem, was ich eben gesagt habe.

SRS’IN DEMMER: Ich bleibe letztlich bei dem, was ich letzte Woche gesagt habe. Wir beobachten die Entwicklung also mit Sorge. Die Zahlen steigen, und das bereits seit Längerem. Es liegt in unser aller Hand, wie sich die Situation weiter entwickelt; darauf hat auch Frau Nauber eben noch einmal hingewiesen. Ich appelliere an alle, sich impfen zu lassen. Damit schützen Sie sich selbst und andere.

Im Übrigen teilt die Bundesregierung die Einschätzung des RKI, dass es wichtig ist, weiterhin eben deshalb und aus dem Grund, weil die Lage trotz der abstrakt betrachtet niedrigen Zahlen besorgniserregend ist alle Schutzmaßnahmen wie die AHA-Regeln einzuhalten und, wie gesagt, das kostenlose Impfangebot zu nutzen.

FRAGE JORDANS: Gibt es vonseiten der Bundesregierung Informationen zu dem angeblichen Drohnenangriff auf einen Öltanker vor der Küste Omans? Die USA, Israel und Großbritannien behaupten, der Iran stecke dahinter. Schließt sich Deutschland dieser Einschätzung an?

ADEBAHR: Wir sind über diesen Angriff alarmiert, bei dem zwei Menschen ums Leben gekommen sind. Ein solcher Angriff ist ein Angriff auf die Sicherheit der Seewege, und wir verurteilen ihn in aller Deutlichkeit. Es ist aus unserer Sicht nun zunächst wichtig, die Hintergründe des Vorfalls aufzuklären und eben dafür zu sorgen, dass es zu keiner weiteren Eskalation kommt. Wir stehen hinsichtlich des Vorfalls und seiner Hintergründe seit dem Wochenende in Kontakt mit unseren Partnern, und dabei geht es auch darum, zu klären oder zu beraten, welche diplomatische Schritte dazu beitragen können, solche Angriffe in Zukunft zu verhindern. Es ist im Moment so, dass die Aufklärung aus unserer Sicht jetzt das Wichtigste ist, und zum jetzigen Zeitpunkt können wir aus eigener Analyse heraus noch keine abschließende Einschätzung über die Urheberschaft vornehmen.

ALTER: Herr Jung, ich habe die Zahlen hinsichtlich der Bundespolizei am Wochenende noch ausfindig gemacht. Es waren insgesamt rund 600 Beamte der Bundespolizei im Einsatz, davon etwa 350 für die eigenen Aufgaben, also insbesondere an Bahnhöfen, und ca. 250 zur Unterstützung des Landes Berlin.

FRAGE HOENIG: Es geht um Bargeldzahlungen. Die EU-Kommission hatte als Teil eines Maßnahmenpakets gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung eine Obergrenze von 10 000 Euro für Bargeldzahlungen vorgeschlagen. Wie ist eigentlich die Position des BMF dazu? Stehen Sie hinter diesem Vorschlag der EU-Kommission?

WOGATZKI: Die Bundesregierung begrüßt, dass die EU-Kommission jetzt ein umfangreiches Vorschlagspaket vorgelegt hat, um die Geldwäsche noch stärker zu bekämpfen. Die Bundesregierung wird sich die verschiedenen Punkte des Legislativvorschlags genau anschauen und sich aktiv in die Verhandlungen im Rat einbringen.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Sind Sie konkret für eine Obergrenze von 10 000 Euro?

WOGATZKI: Ich kann Ihnen noch einmal sagen, dass wir uns die Vorschläge der Kommission genau anschauen, sie prüfen und uns aktiv in die Verhandlungen einbringen werden. Wie Sie wissen, ist der Bundesregierung eine effektive Bekämpfung von Geldwäsche ein besonderes Anliegen, und mit dieser Grundhaltung werden wir auch die Vorschläge prüfen.

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