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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 13. August 2021

Themen: Kondolenz der Bundeskanzlerin zum Tode von Kurt Biedenkopf, 60. Jahrestag des Berliner Mauerbaus, Termine der Bundeskanzlerin (Premiere des Films „Die Unbeugsamen“, Antrittsbesuch der Ministerpräsidentin der Republik Estland, Entgegennahme des Europäischen Bürgerrechtspreises der Sinti und Roma, Jahresempfang des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Videobotschaft anlässlich der Abschlussveranstaltung des Innovationsprogramms „UpdateDeutschland“, Kabinettssitzung, 6. Spitzengespräch der Konzertierten Aktion Mobilität, Auszeichnung mit der Johann-Peter-Frank-Medaille des Berufsverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V., Empfang des neuen Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina und seines Vorgängers, Besichtigung des Liebig-Museums und des Mathematikums in Gießen, Besuch des BioNTech-Werks Marburg, Reise nach Moskau, Reise in die Ukraine), Lage in Afghanistan, COVID-19-Pandemie, Streiks bei der Deutschen Bahn, Höhe der zukünftigen Altersbezüge der Bundeskanzlerin, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über einen Eilantrag im Zusammenhang mit der Wahlrechtsreform, Plakatkampagne, Besuch Elon Musks in Berlin, Bewilligung von Subventionen für Tesla durch die Regierung des Landes Brandenburg, Fluthilfefonds, Billigung einer Novelle des Rundfunkgesetzes durch den polnischen Sejm, Umgang mit Warnmeldungen des European Flood Awareness Systems im Vorfeld des Hochwasserereignisses in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Tweet des deutschen Botschafters in Libanon, Deutsch-Ukrainische Energiepartnerschaft

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Intro
0:58 Tod Kurt Biedenkopf
2:00 Termine der Kanzlerin
11:15 Hans fragt zum Hohen Repräsentanten in Bosnien

14:04 Afghanistan
– wenn ich die Kollegin und deren Frage gerade richtig verstanden habe, zog sich die Frage auf das deutsche Personal. Das haben Sie jetzt nicht beantwortet. Stimmt diese Berichterstattung? (ab 21:18)
– Ist ein Charterflug oder sind mehrere Charterflüge für deutsches Personal in Kabul geplant?
– Was muss denn beim Mandat des Parlaments beachtet werden? (ab 29:54)
– Eine Evakuierung findet ja in der Regel bewaffnen statt, damit man die eigenen Leute schützt. Demnach, so verstehe ich das, braucht es ein Mandat des Bundestags für eine eventuelle Evakuierung. Habe ich das richtig verstanden?
– Darf ich vielleicht noch eine grundsätzliche Frage stellen? Die Bundeswehr hat ja die afghanischen Streitkräfte ausgebildet, die jetzt gegen die Taliban kämpfen. Wie erklären Sie sich als Verteidigungsministerium, dass diese Ausbildung nicht gefruchtet hat bzw. dass die Taliban diese Streitkräfte jetzt überrennen?

40:08 Corona/Durchseuchung
– Mich würde in Sachen Kinder und Schüler und Schülerinnen interessieren: In Schleswig-Holstein läuft die Schulzeit ja schon wieder. In Kiel ist zum Beispiel die Inzidenz bei den Fünf- bis 14-Jährigen aktuell bei 293. Welche Bewertung hat die Bundesregierung angesichts der sich jetzt öffnenden Schulen und der scheinbaren Durchseuchung unserer Kinder? (ab 43:27)
– Ich formuliere es einmal anders: Welche Gefahr geht jetzt von der Durchseuchung der Kinder, gerade mit der Deltavariante, aus, insbesondere für die Kinder?

54:33 Tesla in Brandenburg
– Das ist ja eine Strafe für Tesla. Ist es eigentlich rechtens, dass eine Landesregierung, die ja quasi für die Einhaltung der Gesetze da ist, einem Unternehmen, das eine Strafzahlung leisten muss, das Geld zu zwei Dritteln quasi gibt? Das ist ja hier jetzt der Fall. Das ist ja durch die Anfrage in Brandenburg herausgekommen (ab 55:25)

1:00:10 Polnisches Mediengesetz
– Mir geht es um das polnische Mediengesetz, dass Mittwochabend im polnischen Parlament beschlossen wurde. Es geht darum, dass Investoren aus dem Nicht-EU-Wirtschaftsraum künftig nicht mehr als 49 Prozent eines Medienunternehmens in Polen besitzen können.
– Wie bewertet die Bundesregierung erstens konkret dieses Gesetz und zweitens die Pressefreiheit in Polen?
– Haben Sie jetzt Frau Jourová zitiert, weil Sie selbst nicht sagen wollen, dass es ein negatives Signal ist? Was ist Ihre Bewertung, oder schließen Sie sich der Bewertung „negatives Signal“ von Frau Jourová an?
– Gibt es vielleicht noch einen Kommentar vom Auswärtigen Amt?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 13. August 2021:

VORS. SZENT-IVÁNYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, guten Tag! Die Bundeskanzlerin ist traurig über die Nachricht vom Tode Kurt Biedenkopfs. In dieser Stunde gilt ihr tiefes Mitgefühl der Ehefrau Ingrid Biedenkopf, den Kindern und der weiteren Familie des Verstorbenen.

Kurt Biedenkopf war ein herausragender politischer Kopf, ein Intellektueller und ein politischer Macher. So ist es ein Glück, dass er sich 1990 für den Freistaat Sachsen in die Verantwortung nehmen ließ. Er hat dort zwölf erfolgreiche Jahre als Ministerpräsident gearbeitet und in sehr herausfordernden Zeiten das Land mitgeprägt. Viele Impulse für den wirtschaftlichen Wiederaufbau Sachsens, für den Aufbau einer leistungsfähigen Verwaltung eines hervorragenden Bildungssystems sind ihm zu verdanken. Die Bundeskanzlerin bleibt Kurt Biedenkopf dankbar für viele Begegnungen und Gespräche, für einen immer anregenden Austausch und für guten vertrauensvollen Rat.

Wir haben den 13. August 2021. Am 13. August 1961 begann der Mauerbau hier mitten durch die Stadt Berlin. Wenn sich dieser Beginn des Mauerbaus zum 60. Male jährt, dann sind unsere Gedanken vor allem und in erster Linie bei den Menschen, die im Schatten der Mauer ihr Leben lassen mussten. Wir denken auch an jene, die nach einem gescheiterten Fluchtversuch in Gefängnissen wie Berlin-Hohenschönhausen Haft, Misshandlungen und Entwürdigung erleiden mussten. Auch Angehörige und Freunde dieser sogenannten Grenzverletzer waren den Schikanen, Repressionen und Zersetzungsstrategien des Staatssicherheitsdienstes ausgesetzt.

Der heutige Jahrestag ist auch eine Gelegenheit, um an den Mut all jener DDR-Bürgerinnen und –Bürger zu erinnern, die sich den Traum von einem selbstbestimmten Leben selbst hinter Mauern und Stacheldraht nicht nehmen ließen und die schließlich 1989 die Friedliche Revolution ermöglichten.

In diesem Gedanken das hat die Kulturstaatsministerin am Mittwoch noch einmal gesagt liegt die Chance, gerade jüngeren Menschen, die den Schrecken eines totalitären Regimes nie selbst erleben mussten, den Wert demokratischer Grundrechte wie auch die Gefahren totalitärer Ideologien zu vermitteln. Die Aufarbeitung der Diktatur in der DDR und die Erinnerung an ihre Opfer ist unsere Aufgabe und Pflicht für die Zukunft. Deshalb wird sich der Bund auch weiterhin mit erheblichen Mitteln für diese Aufgabe einsetzen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Wenn es dazu keine Fragen gibt, kommen wir zu den Terminen der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche.

STS SEIBERT: Es geht los am Montag, dem 16. August. Dann wird die Bundeskanzlerin am Abend die Premiere des Films „Die Unbeugsamen“ hier in Berlin im Delphi Filmpalast besuchen. Sie wird um 19.50 Uhr eintreffen und auf der Bühne ein Grußwort halten.

Der Film „Die Unbeugsamen“ erzählt von den Frauen, die in der Bonner Republik, also in der alten Bundesrepublik, seit der Nachkriegszeit darum kämpften, ihren Stimmen in der Politik Gehör zu verschaffen. Es geht um ihren Kampf, um politische Mitsprache und Repräsentanz.

Am Dienstag, dem 17. August, ist die Ministerpräsidentin Estlands, Frau Kaja Kallas, um 12.30 Uhr zum Antrittsbesuch im Bundeskanzleramt. Es ist ein Gespräch im Rahmen eines Mittagessens. Anschließend findet gegen 13.30 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz statt.

Ebenfalls am Dienstag wird die Bundeskanzlerin im Kanzleramt den Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Herrn Romani Rose, empfangen. Vielleicht erinnern Sie sich: Im April dieses Jahres war die Kanzlerin auf einer Online-Veranstaltung mit dem Europäischen Bürgerrechtspreis der Sinti und Roma ausgezeichnet worden. Am kommenden Dienstag wird sie den Preis nun persönlich entgegennehmen.

Am Dienstagabend schließlich wird die Bundeskanzlerin auf dem Jahresempfang des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, ein Grußwort sprechen. Die Veranstaltung findet ab 18 Uhr im Berliner E-Werk statt. Wichtige Fragen, um die es dort gehen wird, sind: Wo stehen wir auf dem Weg zur Inklusion? Was wurde in den vergangenen Jahren erreicht und was muss getan werden, damit Inklusion noch besser gelingt?

Dann möchte ich für den Dienstag noch einen weiteren Termin ankündigen, an dem die Kanzlerin zwar nicht teilnehmen kann, bei dem sie aber mit einer Videobotschaft vertreten sein wird. Das ist die Abschlussveranstaltung des Innovationsprogramms „UpdateDeutschland“. An dem digitalen Event nehmen aber der Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun, und die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär, teil.

Bei dem unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramtes stehenden Hackathon und Matchathon „UpdateDeutschland“ sind im Frühjahr über 4000 Bürgerinnen und Bürger virtuell zusammengekommen und haben gemeinsam mit Vertretern aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft an Ideen für die Zukunft gearbeitet. 330 Initiativen haben ihre Ansätze im anschließenden Umsetzungsprogramm weiterentwickelt. Das Ganze kann ab 10.30 Uhr per Videostream live verfolgt werden.

Am Mittwoch findet wie üblich um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.

Ebenfalls am Mittwoch das 6. Spitzengespräch der Konzertierten Aktion Mobilität in Form einer Videokonferenz zur Fortsetzung des Dialogs über die Zukunft des Automobilstandortes Deutschland. Wie auch bei den vorherigen Gesprächen nehmen neben der Bundeskanzlerin mehrere Bundesministerinnen und -minister, Ministerpräsidenten, die Spitzen von Union und SPD, Vertreterinnen und Vertreter von Automobilbranche und Gewerkschaften sowie der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität teil. Es geht um nachhaltige Strategien. Diese dienen der erfolgreichen Bewältigung der tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen für den Automobilstandort Deutschland. Die Stichworte sind Klimawandel, Globalisierung, Digitalisierung und weitere Faktoren.

Das Ganze ist nicht presseöffentlich und findet von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr statt. Im Anschluss ist eine Pressemitteilung zu erwarten.

Wir sind immer noch am Mittwoch. Am Nachmittag wird die Bundeskanzlerin um 15 Uhr mit der Johann-Peter-Frank-Medaille des Berufsverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. ausgezeichnet. Überreichen wird die Medaille die Vorsitzende des Bundesverbandes, Dr. Ute Teichert, im Bundeskanzleramt. Sie können das bei Interesse per Livestream verfolgen.

Diese Johann-Peter-Frank-Medaille wird für besondere Verdienste um das öffentliche Gesundheitswesen verliehen, üblicherweise beim jährlichen Bundeskongress des Bundesverbandes.

Immer noch am Mittwoch empfängt die Bundeskanzlerin um 16.45 Uhr den neuen Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, Bundesminister a.D. Christian Schmidt, und seinen Vorgänger in diesem Amt, Valentin Inzko, zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt. Sie wissen sicher: Am 1. August hat Christian Schmidt das verantwortungsvolle internationale Amt des Hohen Repräsentanten übernommen.

Klar ist: Es geht bei dieser Unterredung im Wesentlichen um die Lage in Bosnien und Herzegowina, vor allem um die dort anstehenden Reformen mit Blick auf die Annäherung an die Europäische Union.

Der Donnerstag steht dann ganz im Zeichen von Innovation und Wissenschaft. Die Kanzlerin wird nach Hessen reisen. Zunächst wird sie in Gießen das Liebig-Museum und das Mathematikum besichtigen. Dann geht es weiter zur Impfstoffproduktion von BioNTech in Marburg.

Zunächst zur Gießener Etappe: Das Liebig-Museum ist das historische Labor von Justus von Liebig, in dem er von 1824 bis 1852 gewirkt hat. Heute zählt es fast unverändert zu eines der wichtigsten Museen zur Geschichte der Chemie. Die Bundeskanzlerin wird durch die verschiedenen Labore geführt werden. Nur ein paar Meter entfernt in Gießen liegt das Mathematikum. Es ist das erste Mitmachmuseum Deutschlands und beinhaltet viele spielerische Exponate und Experimente, um Mathematik zum Anfassen zu präsentieren. Die Bundeskanzlerin wird einen Einblick in diese Ausstellung erhalten.

Am Nachmittag wird sich die Kanzlerin in Marburg, begleitet von Biontech-Gründer und CEO Uğur Şahin und der Medizin-Vorständin Frau Dr. Özlem Türeci, Ausschnitte aus der Produktion des Coronaimpfstoffs in den Behringwerken anschauen. Es ist weltweit einer der größten Standorte für die Herstellung von mRNA-Impfstoffen zur Bekämpfung der Coronapandemie.

Am Freitag das ist der 20. August reist die Bundeskanzlerin nach Moskau. Wir geben Ihnen Anfang nächster Woche zu Inhalt und den einzelnen Punkten des Programms nähere Einzelheiten bekannt.

Am Sonntag, dem 22. August, wird die Bundeskanzlerin die Ukraine besuchen. Auch hier bitte ich um Geduld, dass wir zum Inhalt des Programms erst nächste Woche Näheres bekannt geben können.

Das war der ziemliche ausführliche Blick auf die Termine.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, wird es eine Art Briefing zu den Reisen der Bundeskanzlerin nach Moskau und Kiew geben oder erfahren wir nur in der BPK etwas?

STS SEIBERT: Ein gesondertes Briefing ist Stand heute nicht vorgesehen. Aber wenn wir Details des Programms in der kommenden Woche für beide Reisen bekannt geben können, werden wir sicherlich auch auf Ihre Fragen Antworten haben und auskunftsfähig sein.

ZURUF JOLKVER: Montag, Mittwoch?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen das jetzt noch nicht sagen. Ich muss Sie um Verständnis bitten.

FRAGE JESSEN: Es handelt sich bei meiner Frage um die Einsetzung des neuen Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina. Herr Seibert, hält die Bundesregierung diese Institution, diesen Posten eigentlich noch für zeitgemäß? Denn der hohe Repräsentant ist ja quasi mit absolutistischer Macht ausgestattet. Er kann gewählte Regierungsvertreter entlassen. Er kann Gesetze annullieren. Es gibt im UN-Sicherheitsrat auch Anträge, diese Position abzuschaffen. Wie steht die Bundesregierung dazu?

STS SEIBERT: Den Begriff der „absolutistischen Macht“, den Sie verwenden, würde ich erst einmal so auf keinen Fall teilen wollen. Der Hohen Repräsentant ist Ausdruck des Willens der internationalen Gemeinschaft, sich in Bosnien und Herzegowina zu engagieren, damit Bosnien und Herzegowina eine gute Entwicklung nimmt, damit es auf dem Weg nach Europa vorankommt, damit es die notwendigen Reformen umsetzen kann. Wir sind froh, dass die Kandidatur von Minister a.D. Christian Schmidt für dieses wichtige Amt erfolgreich war.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Zum einen hatte ich „quasi“ gesagt. Das schränkt, glaube ich, die absolute Verwendung des Begriffs ein.

Wenn ein einzelner eingesetzter Mensch dann eben doch Regierungsvertreter absetzen und Gesetze annullieren kann, ist das eine Machtfülle außerhalb oder oberhalb von demokratischen Regelungen. Die Bundesregierung hält also weiterhin daran fest, dass diese Institution auch in moderner Staatsform zeitgemäß ist?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen versichern, dass es bei der Unterredung der Bundeskanzlerin mit Herrn Schmidt und seinem Vorgänger, Herrn Inzko, am Mittwoch sicherlich nicht um die Absetzung von Regierungen gehen wird.

FRAGE: Herr Seibert, ich habe eine Frage zu den Terminen von Frau Merkel am Freitag in Moskau. Wen plant sie, dort zu treffen? Welche Gespräche werden geführt?

STS SEIBERT: Nun habe ich gerade gesagt, dass ich zu den Einzelheiten des Programms in der nächsten Woche Informationen geben kann. So ist es auch. Ganz offensichtlich wird sie den Staatspräsidenten treffen.

FRAGE MARKMEYER (zur Lage in Afghanistan): Wie viele Staatsangehörige arbeiten zurzeit noch an der deutschen Botschaft in Kabul? Planen Sie angesichts des Vormarschs der Taliban eine Evakuierung des deutschen Botschaftspersonals?

BURGER: Vielen Dank für die Frage. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir die Lage vor Ort sehr genau beobachten. Die schnelle Verschlechterung der Sicherheitslage ist sehr besorgniserregend. Wir sehen uns natürlich genau an, welche Maßnahmen andere Staaten treffen. Wir stehen dazu auch in intensivem Kontakt mit unseren internationalen Partnern und koordinieren uns mit ihnen sehr eng. Außenminister Maas hat dazu gestern mit seinem amerikanischen Amtskollegen Blinken telefoniert. Natürlich steht für uns die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mittelpunkt.

Wie andere Staaten bereiten auch wir Maßnahmen vor, gestützt auf die Planungen, die es für solche Krisenländer immer gibt und die immer vorgehalten werden, um unsere Handlungsmöglichkeiten vor Ort zu erhöhen und um unsere Botschaft dabei zu unterstützen, sich auf alle denkbaren Szenarien vorzubereiten. Die beteiligten Ressorts sind dazu zur Stunde im Auswärtigen Amt im Krisenstab zusammengetroffen, um über die nächsten Schritte zu beraten. Ich muss um Verständnis bitten, dass ich diesen Beratungen an dieser Stelle nicht vorgreifen kann. Ich muss auch um Verständnis bitten, dass ich zur Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Vertretung aus Sicherheitserwägungen hier keine Angaben machen kann.

FRAGE WIEGOLD: Damit es etwas konkreter wird: Herr Burger oder Herr Helmbold, die USA und Großbritannien haben gestern Abend die Entsendung von Truppen ausdrücklich zur Absicherung einer eventuellen Evakuierung und zur Absicherung der Botschaft angekündigt. Gibt es entsprechende Planungen von deutscher Seite?

Eine zweite Frage an Herr Burger, wenn Sie erlauben: Sie haben gesagt, Sie beobachten die Lage sehr genau, auch in Abstimmung mit den Verbündeten. Was war ausschlaggebend dafür, dass Deutschland fünf Tage später als die USA und vier Tage später als Großbritannien die deutschen Staatsbürger dringend zur Ausreise aufgefordert hat?

HELMBOLD: Ich würde mit Blick auf die militärischen Anteile der Frage beginnen. Die Federführung für die Rückführung zu schützender Personen hat das Auswärtige Amt. Wie Sie wissen, stehen wir mit dem Auswärtigen Amt über solche Fragen in ständiger Verbindung. Ebenfalls halten wir natürlich in der Bundeswehr Kräfte bereit, die im Falle eines Falles zur Verfügung stehen, auch kurzfristig. Aber wie sich das im Einzelnen zusammensetzt das kann sehr unterschiedlich sein , ist dann lageabhängig. Dazu kann ich auch nur wiederholen, was Herr Burger schon gesagt hat: Wir können den Ergebnissen der Arbeit des Krisenstabs nicht vorgreifen, und dann wird sich im Weiteren sicherlich auch noch die Frage stellen, was operativ gesagt werden kann und was nicht.

BURGER: Ich würde kurz zunächst einmal etwas bezüglich der zweiten Frage an mich ergänzen, was die Reisewarnung und die Aufforderung zum Verlassen Afghanistans angeht. Ich muss Sie da korrigieren. Wir fordern deutsche Staatsangehörige schon seit März 2020 in unserer Reisewarnung dringend zum Verlassen des Landes auf.

ZUSATZ WIEGOLD: Herr Burger, bitte! Die US-Botschaft in Kabul hat am 5. August die dringende Aufforderung zur sofortigen Ausreise mit zivilen Maschinen veröffentlicht. Das Auswärtige Amt hat die entsprechende Warnung am 12. August veröffentlicht. Es geht mir nicht um die seit März oder so laufende Warnung, sondern um die nochmalige Verschärfung, die von Ihrer Seite fünf Tage später als von den USA erfolgte, und ich wüsste gerne, warum.

BURGER: Ich kann Ihnen nicht sagen, warum andere Staaten zu welchem Zeitpunkt welche Formulierungen verwendet haben. Ich will nur noch einmal darauf hinweisen: Die dringende Aufforderung an deutsche Staatsangehörige, Afghanistan zu verlassen, besteht seit März 2020.

ZUSATZFRAGE WIEGOLD: War das, was Sie am 12. August auf Ihre Webseite geschrieben haben, also keine Verschärfung?

BURGER: Sie können das bewerten, wie Sie wollen. Ich würde Sie einfach bitten, die Formulierung, die wir verwenden, so zu verstehen, wie wir sie formulieren. Wir bemühen uns in den Reise- und Sicherheitshinweisen immer das gilt natürlich insbesondere für Reisewarnungen , so präzise wie möglich und so lageangepasst wie möglich die deutschen Staatsangehörigen zu informieren. Das kann man manchmal als Verschärfung interpretieren oder nicht. Für uns ist der Wortlaut dieser Formulierung ausschlaggebend. Wir fordern, wie gesagt, seit mehr als einem Jahr die deutschen Staatsangehörigen auf, Afghanistan zu verlassen. Ich weiß nicht das überlasse ich Ihrer Recherche wie die USA und Großbritannien das zu diesem Zeitpunkt in ihren Reise- und Sicherheitshinweisen gehandhabt haben.

FRAGE KÜSTNER: Ist denkbar, dass die USA im Notfall auch Deutsche ausfliegen?

BURGER: Darüber kann ich nicht spekulieren. Ganz grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass eine enge Zusammenarbeit in Krisensituationen unter Verbündeten natürlich besonders wichtig ist und auch regelmäßig praktiziert wird. Aber auf diese hypothetische Frage kann ich an dieser Stelle keine Antwort geben.

FRAGE VON BULLION: Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt kurzfristig einen Charterflug organisieren will, um Mitarbeiter der Botschaft sowie Ortskräfte aus Kabul auszufliegen? Wann und in welcher Form soll das geschehen?

BURGER: Der Außenminister hat gestern im „Morgenmagazin“ angekündigt, dass wir an der Organisation von Charterflügen arbeiten, um noch vor Ende des Monats noch in Afghanistan verbliebene afghanische Ortskräfte nach Deutschland zu bringen und um diesen Prozess zu beschleunigen. Wir haben Ihnen hier in den letzten Tagen mehrfach sozusagen Sachstände vorgetragen, aus denen hervorgeht, dass schon mehr als 75 Prozent der Ortskräfte, die sich in der ersten Runde des Verfahrens gemeldet hatten, nach Deutschland eingereist sind. Um für die noch Fehlenden das Verfahren zu beschleunigen, arbeiten wir an der Organisation von Charterflügen; das ist richtig. Der Außenminister hat gesagt, dass wir daran arbeiten, dass vor Ende des Monats ein bis zwei solche Charterflüge stattfinden können.

FRAGE JUNG: Herr Burger, wenn ich die Kollegin und deren Frage gerade richtig verstanden habe, zog sich die Frage auf das deutsche Personal. Das haben Sie jetzt nicht beantwortet. Stimmt diese Berichterstattung?

BURGER: Ich weiß nicht, worauf sich diese Berichterstattung bezieht. Ich habe Ihnen zu der ersten Frage, die mir zu den Maßnahmen gestellt wurde, die wir zum Schutz der Sicherheit unserer Beschäftigten vor Ort treffen, das gesagt, was ich dazu sagen kann, nämlich dass zur Stunde die beteiligten Ressorts im Krisenstab über die nächsten Schritte beraten. Ich habe Sie auch darauf hingewiesen, was der Minister zur Organisation von Charterflügen gesagt hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ja, aber die Frage war ja explizit: Ist ein Charterflug oder sind mehrere Charterflüge für deutsches Personal in Kabul geplant? Können Sie uns

BURGER: Herr Jung, das, was ich dazu zu sagen habe, habe ich Ihnen gerade gesagt!

FRAGE FISCHER: Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, Spezialkräfte der Bundeswehr nach Afghanistan zu schicken, um die Ausreise von deutschen Staatsbürgern und afghanischen Ortskräften abzusichern?

BURGER: Ich muss noch einmal auf das verweisen, was Herr Helmbold und ich hier vorgetragen haben.

FRAGE BAUCHMÜLLER: Ich habe eine Frage an das BMWi und das BMZ: Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage afghanischer Ortskräfte, die für deutsche Hilfsorganisationen tätig waren? Gibt es im BMI Vorbereitungen dafür, auch für sie eine Ausnahmeanordnung nach dem Aufenthaltsgesetz zu erlassen?

ALTER: Das Ortskräfteverfahren bezieht sich ja nicht nur auf einzelne Ressorts, sondern auf alle Ressorts der Bundesregierung. Wir haben es hier mehrfach erklärt: In jedem Ressort gibt es einen Beauftragten, der die Fälle der Ortskräfte des eigenen Ressorts, also derjenigen, die für das jeweilige Ressort gearbeitet haben, dann auch prüft. Das Prinzip ist für alle Ressorts innerhalb der Bundesregierung identisch: Wenn es Ortskräfte gibt, die einen Ausreisebedarf anzeigen und ihre Gefährdung anzeigen, dann wird in den Ressorts geprüft und dann auch die jeweilige Aufnahmezusage erteilt, und wenn dieser Aufnahmezusage erteilt ist, dann wird die Ausreise vorbereitet.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Das bezieht sich also auch auf deutsche Hilfsorganisationen? Ich frage einfach nur noch einmal nach.

ALTER: Ich habe jetzt auf das Ortskräfteverfahren Bezug genommen. Ich kann es hier nur abstrakt erklären. Was jetzt konkret mit den Ortskräften des BMZ ist, das müsste das zuständige Ressort beantworten.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Da das zuständige Ressort wegen Corona nicht anwesend ist, bitte ich von dieser Stelle aus einmal, das zu beantworten und nachzuliefern; das wäre gut.

FRAGE JESSEN: Es geht das ist eine Frage sowohl an Herrn Alter als auch an Herrn Burger darum, dass Herr Laschet gestern öffentlich das Auswärtige Amt dafür verantwortlich gemacht hat, dass das Ausfliegen der Ortskräfte so schleppend verlaufe. Vor allem machte er offenbar in dem Zusammenhang das Auswärtige Amt dafür verantwortlich, dass unklar sei, ob Reisekosten übernommen werden würden. In den vergangenen Wochen, als wir hier mehrfach danach gefragt haben, hat sich allerdings immer das BMI für diese Frage zuständig erklärt. Wusste Herr Laschet es jetzt nicht besser, oder haben Sie, Herr Alter, sagen wir einmal, eigentlich den Kopf für Bremsaktionen des Auswärtigen Amtes hingehalten?

ALTER: Ich habe hier an verschiedenen Stellen erklärt, dass sich die Bundesregierung am Rande einer Kabinettssitzung darauf verständigt hat, und zwar alle Kabinettsmitglieder, dass die Ausreise der Ortskräfte auch finanziell unterstützt werden soll, entweder durch die Übernahme der Ticketkosten oder aber durch die Bereitstellung von Charterflügen. Dieser Beschluss steht unverändert.

Wir haben im Moment keine Kenntnis darüber, dass eine Ausreise daran gescheitert ist. Wir haben eher die Information, dass im Moment das Problem darin besteht, dass die afghanischen Behörden von ihren Staatsangehörigen für die Ausreise ein Reisepasserfordernis sehen. Das ist etwas, was in der staatlichen Souveränität Afghanistans liegt. Darauf haben wir nur bedingt Einfluss. Für die Einreise nach Deutschland besteht dieses Erfordernis nicht. Wer keinen Reisepass hat, der bekommt ein Ersatzdokument ausgestellt. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Ich kenne keinen Fall, der daran gescheitert ist, dass die Flugkosten nicht getragen werden konnten. Es mag diese Fälle geben. Dem BMI ist so etwas nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dann geht die Frage an Herrn Burger, da Herr Laschet eben sozusagen explizit das Auswärtige Amt für die Verschleppung verantwortlich gemacht hat. Ziehen Sie sich diesen Schuh an?

BURGER: Außenminister Maas hat ja gerade gestern öffentlich angekündigt, dass wir dabei sind, Charterflüge zu organisieren. Ich glaube, das beantwortet die Frage im Wesentlichen. Im Übrigen kenne ich die Grundlage der Äußerung von Herrn Laschet nicht.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Na ja, eigentlich beantwortet es die Frage nicht. Die Äußerung von Herrn Laschet kam nämlich nach dem Statement des Außenministers; der hat das gestern Mittag gesagt. Das war gestern zum Beispiel in den 19-Uhr-Nachrichten im O-Ton zu sehen. Das sollten Sie doch eigentlich kennen. Vielleicht können Sie sich dazu noch verhalten.

BURGER: Ich werde mich dazu jetzt nicht weiter äußern. Ich kenne den Hintergrund dieser Äußerungen nicht.

FRAGE BERDING: Wie viele Ortskräfte der Bundeswehr sind noch in Afghanistan?

HELMBOLD: Die Zahlen haben wir hier in der letzten Zeit ja regelmäßig kundgetan. Ich kann die aktualisierten Zahlen auch noch einmal vortragen. Es gab in dem Ursprungsverfahren, das ja eben angesprochen worden ist, 526 Ortskräfte, bezogen auf die Zweijahresfrist, von denen 491 Aufnahmezusagen erhalten haben. Mindestens 360 ehemalige Ortskräfte das sind die etwa 76 Prozent, von denen eben die Rede war sind mit 1458 Familienangehörigen in Deutschland eingetroffen, also insgesamt 1818 Personen.

Darüber hinaus gibt es im erweiterten Verfahren einen Personenkreis von etwa 350 Personen. Ich hatte ja in der letzten Regierungspressekonferenz auch erläutert, wie wir versuchen, die zu erreichen. Wie viele von denen angekommen sind, weiß ich jetzt nicht exakt. Ich gehe davon aus, dass diejenigen, die angekommen sind, die 360 ehemaligen Ortskräfte mit ihren Familienangehörigen sind.

FRAGE WIEGOLD: Herr Burger, da Sie ja in enger Abstimmung mit den Verbündeten stehen: Wie gehen zum Beispiel die USA mit dem Erfordernis des Passes für die Ausreise um? Wird das von denen in der gleichen Weise als Hindernis angesehen, oder gibt es dort eventuell andere Wege, damit umzugehen?

Ich weiß jetzt nicht, ob sich die Frage an Herrn Seibert oder Herrn Helmbold richtet: Besteht innerhalb der Bundesregierung Einigkeit, dass ein eventueller Einsatz der Bundeswehr zur Evakuierung in diesem Fall ohne vorherige Zustimmung des Bundestags möglich ist?

BURGER: Herr Wiegold, es wird Sie nicht überraschen, dass ich hier nicht für die US-Behörden sprechen kann. Die Frage müssen Sie tatsächlich

ZUSATZ WIEGOLD: Das will ich auch gar nicht! Ich will wissen, ob Sie in Abstimmung mit Ihren amerikanischen Kollegen Sie sprechen ja von einer engen Abstimmung beobachten, was die machen, und ob Sie aufgrund dieser engen Abstimmung sagen können, wie die verfahren.

BURGER: Wir stimmen uns eng ab. Trotzdem spreche ich nicht in deren Namen und kann keine Auskunft darüber geben, wie andere Staaten verfahren. Das ist einfach nicht meine Aufgabe als Sprecher des deutschen Auswärtigen Amtes.

HELMBOLD: Für unsere Anteile kann ich sagen: Mit Blick auf die Einbindung des Bundestags gelten wie immer die Maßgaben des Parlamentsbeteiligungsgesetzes.

ZUSATZ WIEGOLD: Das hoffe ich!

HELBMOLD: Natürlich tun sie das.

ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Davon, dass Sie sich an Gesetze halten, gehe ich aus. Die Frage (akustisch unverständlich)

HELMBOLD: Das Gesetz ist zu beachten.

ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Nein, echt?

HELMBOLD: Dazu gibt es ja überhaupt keine zwei Meinungen.

FRAGE JUNG: Was muss denn dabei beachtet werden?

HELMBOLD: Das Parlamentsbeteiligungsgesetz ist hier auch mehrfach zur Sprache gekommen. Grundsätzlich ist es für den bewaffneten Einsatz unserer Streitkräfte eben erforderlich, das Parlament zu befassen. Damit benötigen wir ein Bundestagsmandat für einen Einsatz von deutschen Streitkräften.

ZUSATZFRAGE JUNG: Eine Evakuierung findet ja in der Regel bewaffnen statt, damit man die eigenen Leute schützt. Demnach, so verstehe ich das, braucht es ein Mandat des Bundestags für eine eventuelle Evakuierung. Habe ich das richtig verstanden?

HELMBOLD: Ja, wenn bewaffnete Auseinandersetzungen mit gegnerischen Kräften qualifiziert zu erwarten sind, dann ist das Parlament nach dem Wortlaut der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu beteiligen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Darf ich vielleicht noch eine grundsätzliche Frage stellen? Die Bundeswehr hat ja die afghanischen Streitkräfte ausgebildet, die jetzt gegen die Taliban kämpfen. Wie erklären Sie sich als Verteidigungsministerium, dass diese Ausbildung nicht gefruchtet hat bzw. dass die Taliban diese Streitkräfte jetzt überrennen?

HELMBOLD: Das ist eine Frage, die man nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten kann. Es ist ein sehr komplexes Feld, das Sie ansprechen. Es gibt Kräfte, die sich besser zur Wehr setzen können. Andere Kräfte setzen sich weniger durch, als wir es uns wünschen würden. Es gibt recht erfolgreiche Maßnahmen von Spezialkräften, die ausgebildet worden sind. Es gibt andere Anteile, von denen wir uns gewünscht hätten, dass die Widerstandskraft größer ist.

Insgesamt muss man aber auch sagen: Wir haben es hier mit einem Konflikt zu tun, der insofern asymmetrisch ist, als sich eben eine bestimmte Anzahl von afghanischen Kräfte der ANA, die übrigens einen hohen Blutzoll zu verzeichnen hat, mit Menschen auseinandersetzen muss, die andere Mittel wählen, nämlich Terror, gezielte Tötungen und auch die Tötung von Zivilpersonen, häufig mit sehr, sehr perfiden Maßnahmen, beispielsweise durch Bombenangriffe oder Angriffe, bei denen erst eine Bombe gezündet wird, beispielsweise auf einem Marktplatz, und dann hinterher in der zweiten Welle, wenn Menschen kommen, die helfen wollen, eine weitere Bombe gezündet wird. Das bedeutet, es ist absolut nicht sinnvoll, wenn man zählt, wie viele Taliban hier wie vielen ANA-Kräften gegenüberstehen, weil dieser Konflikt eben nicht symmetrisch stattfindet. Das heißt, insgesamt kann ich nur dazu sagen: Man muss sich genau ansehen, über welche Operationen und welche Operationsformen man hier spricht, und man muss sich sehr differenziert ansehen, auf welche Lage die Menschen treffen. Insgesamt kann ich sagen, dass die ANA einen hohen Blutzoll auch in den vergangenen Jahren gezollt hat und sich den Taliban an verschiedenen Stellen entgegengeworfen hat. Die Asymmetrie ist insbesondere das, was dazu führt, dass wir im Moment diese Lage in Afghanistan haben.

FRAGE: Bundesminister Seehofer hat angekündigt, am Innenministerium werde die zügige Ausreise der Ortskräfte und ihrer Familien nicht scheitern. Gilt das ausschließlich für die Ortskräfte der Bundeswehr oder auch für andere Mitarbeiter, beispielsweise Ortskräfte der GIZ? Unterstützt das Innenministerium auch deren zügige Ausreise?

ALTER: Der Bundesinnenminister hat im Hinblick auf alle Verfahren, die existieren, damit Ortskräfte im Sinne des Ortskräfteverfahrens aller Ressorts ausreisen können, deutlich gemacht, dass es nicht an bürokratischen Hürden scheitern wird, sondern die Ausreise schnellstmöglich und möglichst pragmatisch organisiert wird. Das, was man vor Ort nicht mehr leisten kann, das wird in Deutschland nachgeholt. Das ist die Botschaft, die der Innenminister aussenden wollte.

FRAGE VON BULLION: Werden deutsche Botschaftsangehörige nun beschleunigt ausgeflogen?

BURGER: Ich glaube, zur Sicherheit der deutschen Vertretung in Kabul und den Erwägungen, die dazu gerade angestellt werden, habe ich eingangs alles gesagt, was ich zum jetzigen Zeitpunkt sagen kann. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Schritten, über die heute im Krisenstab beraten wird, zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann.

FRAGE JOLKVER: An das Verteidigungsministerium: Haben Sie Informationen darüber, dass Angehörige der afghanischen Streitkräfte zu den Taliban überlaufen?

HELMBOLD: Solche Fälle wird es mit Sicherheit geben. Aber genaue Zahlen liegen mir dazu nicht vor.

FRAGE BENTHIN: Wenn die Ausreise teilweise an den afghanischen Behörden scheitert, wird die Bundesregierung dort mehr Druck aufbauen?

BURGER: Ich glaube, dazu haben sich sowohl die Verteidigungsministerin als auch der Außenminister schon geäußert, dass das natürlich Gegenstand unserer Gespräche mit der afghanischen Seite ist.

FRAGE REITSCHUSTER: Der CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet hat sich ja noch vor ganz kurzer Zeit dafür ausgesprochen, weiter abzuschieben. Seehofer hat jetzt das Gegenteil entschieden. Es ist die Rede davon, dass Herr Seehofer Herrn Laschet in den Rücken gefallen sei. Haben sich die beiden abgesprochen? Wie wurde das koordiniert?

ALTER: Wir erleben ja schon seit mehreren Wochen, dass die Situation in Afghanistan sehr dynamisch ist. In einer solchen Situation kann man Entscheidungen vom Mittwoch nicht mit Aussagen von einigen Tagen vorher ins Verhältnis setzen. Das war immer unsere Grundaussage, dass es darauf ankommt, die Situation fortlaufend zu beobachten und jeden Tag neu zu bewerten. Das haben wir immer deutlich gemacht, dass die Bundesressorts das tun.

Am vergangenen Mittwoch ist die Entscheidung getroffen worden, dass die Situation, wie sie sich jetzt darstellt, nicht mehr geeignet ist, Abschiebungen in Erwägung zu ziehen. Daraus ist kein Widerspruch zu Aussagen erkennbar, die einige Tage vorher stattgefunden haben. Es entwickelt sich, und da muss man in der Lage leben und ständig neu entscheiden.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Herr Alter, jetzt haben Sie aber meine Frage überhaupt nicht beantwortet. Denn die Frage war ganz konkret: Gab es eine Absprache? Hat man sich zwischen Herrn Seehofer und Herrn Laschet koordiniert?

ALTER: Zunächst einmal sind diese Entscheidungen, in welche Länder abgeschoben wird, Entscheidungen der amtierenden Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, die ja für Abschiebungen rechtlich zuständig sind. Es finden vielerlei Gespräche im politischen Raum statt. Aber formell ist das eine Entscheidung, die die Regierung trifft.

ZURUF REITSCHUSTER: Sie haben meine Frage jetzt wieder nicht beantwortet.

ALTER: Ich habe ja gesagt: Es finden vielerlei Gespräche statt. Es gibt viele Dinge zu berücksichtigen. Aber wissen Sie: Wenn wir jetzt solche Entscheidungen immer mit politischen Äußerungen von unterschiedlichen Seiten gegenprüfen, dann hilft es am Ende nicht weiter. Denn die Regierung hat auf der Grundlage der Erkenntnisse entschieden, die vorgelegen haben.

Ich kann noch einmal deutlich machen: Man kann nicht das, was wir gestern oder vorgestern beurteilt haben, ins Verhältnis zu den Dingen setzen, die dann entschieden werden, weil man die Lage täglich neu bewerten muss. Diese Bewertung hat zuletzt am Mittwoch stattgefunden.

FRAGE WIEGOLD: Herr Helmbold, der frühere parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium Peter Tauber hat heute Morgen öffentlich gesagt:

„Die Bundeswehr war im Einsatz in Afghanistan erfolgreich, hat ihre Aufträge der Politik alle durchgeführt und siegreich gekämpft. Aber die Politik des Auswärtigen Amtes war nicht erfolgreich. Sie ist wohl gescheitert.“

Ist das eine Meinung, die sich auch mit der Ihres Hauses deckt?

HELMBOLD: Ich kommentiere das gar nicht. Denn das ist eine Aussage einer Person, die im Moment keine Regierungsverantwortung trägt.

FRAGE JESSEN: Eine Lernfrage an Herrn Burger: Können Sie uns ungefähr sagen, wie viele deutsche Staatsbürger sich derzeit in Afghanistan aufhalten? Bewegt sich das im Bereich mehrerer tausend? Ist die Zahl höher oder niedriger? Ich möchte von Ihnen also keine präzise Zahl. Es geht mir darum, dass wir einen Eindruck haben.

BURGER: Sie wissen, dass es für Deutsche im Ausland keine Meldepflicht gibt. Deswegen haben wir darüber keine präzisen Angaben. Wir gehen davon aus, dass sich Anfang dieser Woche deutsche Staatsangehörige im hohen zweistelligen Bereich in Afghanistan aufgehalten haben.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das wäre unter hundert. Sind darin Bundeswehrangehörige und Menschen, die in offizieller Mission dort sind, eingeschlossen?

BURGER: Nein. Ich sage einmal: Das entsandte Personal der deutschen Auslandsvertretungen ist nicht eingeschlossen.

ZURUF JESSEN: Ich verstehe.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Herr Alter wollte noch schnell etwas ergänzen.

ALTER: Herr Reitschuster, wir haben das gerade noch einmal gegengeprüft. Ich will das nur noch der Vollständigkeit halber noch einmal sagen. Also auch Herr Laschet hat sich dazu geäußert, dass diese Aussetzung der Abschiebung nach Afghanistan richtig ist. Insofern ist dieser Widerspruch nicht einmal in der Sache vorhanden.

FRAGE HELLER: Wie beurteilt die Bundesregierung, dass sich einige Länder so rasch nach der Ministerpräsidentenkonferenz von der Inzidenz als Richtwert für Coronamaßnahmen verabschieden wollen?

GÜLDE: Dann würde ich vielleicht kurz anfangen. Herr Seibert kann ja dann im Rahmen der MPK ergänzen.

Letztlich kann ich dazu sagen: Es spielte möglicherweise zusätzlich auf dieses Papier ab, das in unserem Hause mit entwickelt wurde.

Zunächst einmal, wie bereits in der Vergangenheit gesagt: Zur Beurteilung der epidemischen Lage ist die Sieben-Tage-Inzidenz ein wichtiger, aber eben nicht der alleinige Faktor. Es gibt nach wie vor weitere Indikatoren, die für uns eine Rolle spielen. Es sind unter anderem die Impfquote, die Zahl der Hospitalisierungen, die freien Intensivkapazitäten und unter anderem auch der R-Wert.

Dass einige Länder jetzt diese Komplexität in den Landesregelungen abbilden wollen, begrüßen wir natürlich ausdrücklich. Laut Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gilt zunächst einmal diese 3G-Regel für einen Inzidenzwert ab 35. Daran werden sich, denke ich, auch Baden-Württemberg und Niedersachsen halten. Dieser Beschluss ist ja einstimmig gefasst worden.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Gülde, ich versuche seit über einem Monat, von Ihnen bzw. vom RKI die Zahlen zu den Toten zu bekommen, die nach oder im zeitlichen Zusammenhang mit einer Coronaimpfung gestorben sind. Man hat den Eindruck, man wird wie der Buchbinder Wanninger hin- und hergeschickt. Warum gibt es diese Zahlen nicht? Auch im aktuellsten Bericht von gestern sind sie wieder nicht drin.

GÜLDE: Das kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht sagen. Ich weiß jetzt nicht: Zielen Sie auf Verdachtsmeldungen ab, die an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden, oder geht es Ihnen generell um Todesfälle, bei denen auch der Impfstatus bekannt ist? Das sind zwei Dinge, die man tatsächlich unterscheiden muss.

Die Verdachtsmeldungen erhalten Sie ja tatsächlich in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts. Sie finden sie tatsächlich auf der Webseite. Wenn es um die anderen Fälle geht, dann muss man dazu vielleicht grundsätzlich sagen: Nicht immer ist bei Todesfällen auch der Impfstatus der Menschen bekannt.

Insofern: Ich muss sehen, ob dem Robert-Koch-Institut solche Zahlen vorliegen. Das kann ich jetzt nicht sagen. Wir haben dazu ja schon in der Vergangenheit Zahlen vorgelegt. Aber trotzdem: Sie sind immer mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Denn nicht immer ist der Impfstatus von Verstorbenen bekannt.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Aber es ist zumindest bei einigen bekannt, dass sie das haben, und die hat man ja auch vorher schon gezählt. Warum hat man jetzt mit dem Zählen aufgehört?

GÜLDE: Wie gesagt: Das kann ich jetzt nicht sagen. Das müssten Sie gegebenenfalls
noch einmal beim Robert-Koch-Institut nachfragen.

FRAGE JUNG: Mich würde in Sachen Kinder und Schüler und Schülerinnen interessieren: In Schleswig-Holstein läuft die Schulzeit ja schon wieder. In Kiel ist zum Beispiel die Inzidenz bei den Fünf- bis 14-Jährigen aktuell bei 293. Welche Bewertung hat die Bundesregierung angesichts der sich jetzt öffnenden Schulen und der scheinbaren Durchseuchung unserer Kinder?

GÜLDE: Grundsätzlich ist es so: Sie erhalten ja in den täglichen Situationsberichten des Robert-Koch-Instituts eine aktuelle Bewertung der Lage. Tatsächlich haben wir einen starken Anstieg der Inzidenz vor allem in den Altersgruppen der Zehn- bis 34-Jährigen zu verzeichnen, obwohl sich diese Tendenz inzwischen auch bei den Altersgruppen bis 49 abzeichnet. Das ist die Lage.

Zu den Gründen dafür: Zum einen liegt das am Reiseverhalten, zum anderen ist das der Tatsache geschuldet, dass ein Großteil der Menschen, die bislang als Risikoklasse galt, bereits geimpft ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich formuliere es einmal anders: Welche Gefahr geht jetzt von der Durchseuchung der Kinder, gerade mit der Deltavariante, aus, insbesondere für die Kinder?

GÜLDE: Wie gesagt: Ich wäre jetzt mit dem Begriff Durchseuchung sehr vorsichtig. Wir sprechen nach wie vor von einer Inzidenz und von einem Anstieg. Wir erleben in den jüngeren Altersklassen in erster Linie sehr milde Krankheitsverläufe. Nichtsdestotrotz beobachten wir auch dort die Lage weiter, auch hinsichtlich Fragen wie „Long Covid“. Aber, wie gesagt: Das kann ich derzeit noch nicht beziffern.

FRAGE REITSCHUSTER: Eine Frage an Herrn Seibert und an Herrn Gülde: Die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag hat ja die Impfquote als eine der wichtigsten Grundlagen für ihre Entscheidung gezeichnet. Nun berichtet der Nachrichtensender „n-tv“, dass die Impfquote in Wirklichkeit höher sei als das, was man unter Berufung auf das RKI vorgelegt habe. Man spricht von einem Datenchaos. Haben Sie auf Grundlage der falschen Daten entschieden?

GÜLDE: Herr Reitschuster, vielen Dank für diese Frage. Denn das gibt mir die Möglichkeit, dieses Thema noch ein bisschen einzuordnen.

Das „Digitale Impfquotenmonitoring“ bildet die Impfquote zuverlässig ab. Wir haben tatsächlich leichte Ungenauigkeiten bei Erstimpfungen. Das sind aber Ungenauigkeiten, die sich in einem extrem niedrigen einstelligen Bereich abbilden. Letztlich muss man aber wirklich sagen: Das „Digitale Impfquotenmonitoring“ ist ein zuverlässiges Monitoring. Wir haben zusätzlich im Rahmen der COVIMO-Studie des Robert-Koch-Instituts Umfragen durchgeführt. Sie zeigen auch, dass das „Digitale Impfquotenmonitoring“ die Impfquote selbst sehr zuverlässig abbildet.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Aber Sie beschreiten nicht, dass es diese Diskrepanzen gibt, von denen „n-tv“ berichtet, dass also die Impfquote nicht ganz zuverlässig abgebildet wird?

GÜLDE: Wie gesagt: Es kann tatsächlich in Einzelfällen zu einer leichten Untererfassung bei den Erstimpfungen kommen. Bei den Zweitimpfungen sehen wir, dass die Impfquote sehr zuverlässig abgebildet wird.

Vielleicht kurz zum Hintergrund: Es sind jetzt im Zuge der Umfrage zum ersten Mal die Ergebnisse vom „Digitalen Impfmonitoring“ abgewichen. Diese COVIMO-Studie wird ja fortlaufend durchgeführt. Die Studie hat zum Hintergrund, Erfahrungen zur Impfbereitschaft zu sammeln, aber eben auch zu der Frage: Haben sich Menschen bereits impfen lassen? Das gibt dann noch einen zusätzlichen Wert zum „Digitalen Impfmonitoring“.

Im Rahmen dieser jetzt veröffentlichten Ergebnisse ist es erstmals zu einer leichten Abweichung bei den Erstimpfungen in der Altersgruppe von 18 bis 29 gekommen. Ansonsten, wie gesagt, bildet das „Digitale Impfmonitoring“ die Impfquote sehr zuverlässig ab.

STS SEIBERT: Ich möchte zu einem anderen Coronathema zurückkommen, das Sie, Herr Reitschuster, am Montag aufgeworfen hatten. Sie hatten nach einer möglichen Testpflicht für Lebensmitteleinkäufe gefragt. Ich hatte Ihnen daraufhin sehr genau vorgelesen, für welche Bereiche des Lebens es Tests im Sinne der 3G-Regel geben soll. Nun sind Sie in ihrem Blog dennoch dabei, Menschen zu verunsichern, dass es eine solche Testpflicht für Lebensmitteleinkäufe geben könnte.

Da will ich einfach noch einmal sagen: Der Beschluss von Bund und Länder ist eindeutig die Liste. Das kann jeder nachlesen. Wir haben sie ja auch immer wieder vorgetragen. Ich erinnere einfach noch einmal daran: Der Zugang zur Basisversorgung hat im gesamten Verlauf der Pandemie, seit Anfang 2020, jedem zu jeder Zeit offen gestanden. Auch in den schwierigsten Zeiten der Pandemie waren Lebensmittelgeschäfte nie für irgendjemanden geschlossen. Solche Befürchtungen entbehren wirklich jeder Grundlage. Das will ich nur zur Beruhigung oder zur Richtigstellung sagen. Ich dachte eigentlich, dass es am Montag schon ziemlich klargeworden sei.

ZURUF REITSCHUSTER: Sie haben das am Montag nicht ausgeschlossen, als ich Sie gefragt hatte.

STS SEIBERT: Nein, das habe ich nicht. Ich habe Ihnen genau vorgelesen, was ich jetzt, glaube ich, nicht noch einmal tun möchte: Tests sollen Voraussetzungen sein für Und dann kommen die Punkte a) bis f). Das ist der Beschluss von Bund und Ländern. Das andere habe ich Ihnen jetzt gesagt.

ZURUF REITSCHUSTER: Ich habe Sie gefragt

VORS. SZENT-IVÁNYI: Pardon, Herr Reitschuster, können Sie das bitte nachher bilateral klären und nicht hier vor versammelter Mannschaft,

ZURUF REITSCHUSTER: Wenn ich angesprochen werde

VORS. SZENT-IVÁNYI: weil das die anderen Kollegen jetzt weniger interessiert.

ZURUF REITSCHUSTER: Wenn man gegen mich Vorwürfe erhebt, dann muss ich fairerweise auch

VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich habe Ihnen ja die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern, und das haben Sie

ZURUF REITSCHUSTER: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. SZENT-IVÁNYI: Nein, ich habe Weil Sie laut genug geredet und sich das Wort selbst genommen haben.

ZURUF REITSCHUSTER: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich habe Sie zu Wort kommen lassen, Herr Reitschuster.

ZURUF REITSCHUSTER: Aber es ist nicht beantwortet.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Können Sie jetzt bitte Schluss machen? Danke!

ZURUF REITSCHUSTER: Unter Protest!

VORS. SZENT-IVÁNYI: Das steht Ihnen frei.

FRAGE WACKET (zu den Streiks bei der Deutschen Bahn): Wird die Bundesregierung ihren Einfluss geltend machen, damit Tarifgespräche wiederaufgenommen und weitere Streiks verhindert werden?

NIEKE: Herzlichen Dank für Ihre Frage. Der Minister hat sich auch in der Vergangenheit dazu geäußert, dass für uns an der Stelle wichtig ist, dass alle mehr oder weniger wieder zurück an den Verhandlungstisch kommen. Das ist nach wie vor unser Wunsch. Aber derzeit ist es natürlich eine Angelegenheit der Tarifpartner.

FRAGE STEINKOHL: Herr Seibert, der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass die Kanzlerin nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Anspruch auf Altersbezüge in Höhe von 15 000 Euro haben werde. Können Sie diese Zahl bestätigen?

STS SEIBERT: Mir liegt weder die Berechnung des Bunds der Steuerzahler vor, noch kann ich hier aus der Hand solche Berechnungen vorgeben. Ich denke, das müsste anders geklärt werden. Ich kann es hier nicht.

Das wird sich aus den üblichen Indikatoren berechnen und ist dann zum Ende der Amtszeit, von dem wir jetzt noch nicht ganz genau wann es kommen wird, wahrscheinlich ziemlich leicht errechenbar. Ich kann es hier nicht.

FRAGE FRÜHAUF: Herr Seibert, mich würde eine Bewertung der Bundesregierung zur BVG-Entscheidung interessieren, insbesondere dahingehend, dass das BVG signalisiert hat, dass die Einwände der Kläger gegen die Wahlrechtsreform nicht unberechtigt sein könnten.

STS SEIBERT: Vielleicht möchte auch das Innenministerium etwas dazu sagen. Ich kann jetzt erst einmal nur sagen, dass wir wie immer diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen haben und dass wir uns die Begründungen, die gegeben werden, natürlich sehr genau anschauen werden.

ALTER: Ich habe nichts zu ergänzen. Ohnehin ist es ja so, dass wir Gerichtsurteile nicht öffentlich (akustisch unverständlich)

FRAGE JORDANS: Von mehreren Parteien gibt es Kritik an einer großflächigen Plakatkampagne aus der rechten Ecke, die sich im Vorlauf der Wahl gegen die Grünen richtet. Die Firma Ströer sagt, sie könne die Kampagne wegen ihrer Marktmacht nicht als Ganzes ablehnen.

Hat das Justizministerium eine Einschätzung, ob diese Darstellung der Firma Ströer juristisch korrekt ist, vor allem, wenn es um die Beeinflussung der Bundestagswahl geht?

KALL: Ich möchte um Verständnis dafür bitte, dass ich dazu spontan keine Bewertung abgeben kann. Aber gegebenenfalls würden wir eine Antwort nachreichen.

FRAGE JENNEN: Trifft sich Elon Musk mit jemandem aus der Bundesregierung, während er hier in Berlin ist?

DR. GÜTTLER: Für den Bundeswirtschaftsminister kann ich mitteilen, dass er sich im Rahmen des Aufenthaltes von Herrn Musk nicht mit ihm trifft. Unabhängig davon sind wir aber in ständigem Austausch mit Tesla und der EU-Kommission in Sachen Batteriezellfertigung.

NIEKE: Dem kann ich mich seitens des Bundesverkehrsministeriums anschließen. Auch unser Minister steht natürlich im Austausch zu unser Haus betreffenden Punkten. Aber ein aktuelles Treffen ist für heute nicht angedacht.

FRAGE JESSEN: Frau Güttler und vielleicht auch Herr Seibert, im Zuge der Ansiedlung von Tesla müssen Aufforstungs- bzw. Kompensationspflanzungen in Höhe von etwa zwölf Millionen Euro vorgenommen werden. Berichten zufolge hat die Landesregierung acht Millionen Euro dieser Kosten übernommen, und zwar finanziert aus einem Fonds, in den ehemaliges SED-Vermögen eingegangen ist. Da gibt es eine gewisse Beziehung zum heutigen Datum.

Ist diese Subvention in irgendeiner Weise mit der Bundesregierung abgesprochen worden, oder kann die Landesregierung dabei in eigener Ermächtigung handeln? Gibt es eine Bewertung dieser Verwendung ehemaligen SED-Vermögens?

DR. GÜTTLER: Für das Bundeswirtschaftsministerium kann ich von dieser Stelle aus keine Kommentierung dessen vornehmen.

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen dazu jetzt auch nichts sagen, weil mir der Sachverhalt so nicht bekannt ist. Gegebenenfalls müsste dazu etwas nachgereicht werden.

FRAGE JUNG: Das ist ja eine Strafe für Tesla. Ist es eigentlich rechtens, dass eine Landesregierung, die ja quasi für die Einhaltung der Gesetze da ist, einem Unternehmen, das eine Strafzahlung leisten muss, das Geld zu zwei Dritteln quasi gibt? Das ist ja hier jetzt der Fall. Das ist ja durch die Anfrage in Brandenburg herausgekommen.

STS SEIBERT: Ich werde Ihnen keine andere Antwort geben können als vor einer Minute Herrn Jessen, weil mir der Sachverhalt nicht so bekannt ist und ich gegebenenfalls veranlassen würde, dass wir Ihnen dazu etwas nachreichen.

ZUSATZ JUNG: Vielleicht kann auch das verantwortliche Wirtschaftsministerium das tun.

DR. GÜTTLER: Ich kann auch bei dem bleiben, was ich vorhin gesagt habe.

FRAGE HERZOG: Der „SPIEGEL“ berichtet, die Bundesregierung habe sich auf Staatssekretärsebene auf einen Gesetzentwurf geeinigt, wonach 16 Milliarden Euro von 30 Milliarden Euro aus dem Fluthilfefonds schon in diesem Jahr fließen sollen.

Ist das korrekt?

Können Sie weitere Details nennen?

DR. KUHN: Zunächst einmal kommentieren wir einzelne Berichterstattungen natürlich nicht. Aber wir haben ja schon am Mittwoch dazu Stellung genommen, dass es ein Sondervermögen in Höhe von 30 Milliarden Euro gibt. Gerade laufen die Vorbereitungsarbeiten. Das notwendige Gesetz soll nächsten Mittwoch im Kabinett sein. Wir haben am Mittwoch auch schon darauf hingewiesen, dass dieses Sondervermögen aus Zuführungen an den Bundeshaushalt finanziert wird, dass eine erste Zuführung schon in diesem Jahr erfolgen wird und dass in den nächsten Jahren weitere Zuführungen nach Bedarf erfolgen. Alle Einzelheiten werden wir Ihnen wie üblich am Mittwoch nach der Kabinettssitzung vorstellen.

FRAGE SIEBOLD: FUNKE Mediengruppe berichtet, dass die Bundesregierung die USA, die Türkei und Israel als COVID-19-Hochrisikogebiete eingestuft habe. Können Sie das bestätigen, Herr Gülde?

GÜLDE: Sie wissen, dass sich Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, des Auswärtigen Amtes und des Innenministeriums regelmäßig zu diesen Fragen austauschen. Die Bekanntgabe der Risikogebiete erfolgt üblicherweise immer Freitagnachmittag. Diese Bekanntgabe kann ich jetzt natürlich nicht vorwegnehmen.

FRAGE JUNG: Mir geht es um das polnische Mediengesetz, dass Mittwochabend im polnischen Parlament beschlossen wurde. Es geht darum, dass Investoren aus dem Nicht-EU-Wirtschaftsraum künftig nicht mehr als 49 Prozent eines Medienunternehmens in Polen besitzen können.

Wie bewertet die Bundesregierung erstens konkret dieses Gesetz und zweitens die Pressefreiheit in Polen?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung hat die Abstimmung im polnischen Parlament zur Änderung dieses Presse- bzw. Rundfunkgesetzes zur Kenntnis genommen. Die Europäische Kommission, die ja die Hüterin der Europäischen Verträge ist und deswegen auch auf die Einhaltung der europäischen Grundwerte achtet, hat sich schon gestern dazu geäußert. Die Vizepräsidentin der Kommission, Frau Jourová, hat von einem ich zitiere negativem Signal gesprochen.

Wir haben immer sehr deutlich gemacht, dass wir die Europäische Kommission in genau dieser Rolle unterstützen, nämlich als Hüterin der Verträge und auch der Grundwerte, wozu die Pressefreiheit, die Medienpluralität gehören. Dabei genießt die Kommission unsere volle Unterstützung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie jetzt Frau Jourová zitiert, weil Sie selbst nicht sagen wollen, dass es ein negatives Signal ist? Was ist Ihre Bewertung, oder schließen Sie sich der Bewertung „negatives Signal“ von Frau Jourová an?

STS SEIBERT: Es ist die Aufgabe der Europäischen Kommission, die europäischen Verträge und die darin festgeschriebenen Grundwerte zu schützen. Darin unterstützen wir die Kommission. Ich habe Frau Jourová zitiert, weil es in der Zuständigkeit der Kommission liegt. Es ist kein bilaterales Thema, sondern ein Thema wenn es denn eines ist zwischen einem Mitgliedsstaat und der Gesamtheit der anderen Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union.

Es ist völlig unzweifelhaft, dass alle EU-Mitgliedsstaaten an die Charta der Grundrechte gebunden sind. So ist es im Vertrag über die Europäische Union festgehalten. In Artikel 11 heißt es:

„Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.“

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es vielleicht noch einen Kommentar vom Auswärtigen Amt?

BURGER: Ich darf Sie auf eine Äußerung des Staatsministers für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, verweisen, der sich gestern auf Twitter dazu geäußert hat:

„Demokratie und Rechtsstaatlichkeit brauchen kritische, freie Medien wie die Luft zum Atmen. Gesetze sollten eine bunte, vielfältige Medienlandschaft schützen und nicht einschränken und zwar überall in der EU.“

FRAGE JORDANS: Die heute veröffentlichten Daten des Europäischen Frühwarnsystems EFAS zeigen deutlich, dass schon Tage vor den schweren Sturzfluten im Ahrtal gewarnt wurde. Haben Sie im Lichte dessen noch Verständnis dafür, dass vor Ort erst spät oder gar keine Warnung an die Bevölkerung erging?

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die EFAS-Daten zukünftig in Echtzeit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden?

ALTER: Ich bitte um Verständnis. Sie haben ja zur Kenntnis genommen, dass in den betreffenden Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zum Teil auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen wurden. Aus diesem Grund und wegen des laufenden Verfahrens möchte ich mich zu dem Fallkomplex nicht öffentlich äußern.

FRAGE WARWEG: Dem deutschen Botschafter im Libanon, Andreas Kindl, wird erneut vorgeworfen, sich in die inneren Angelegenheiten des Landes einzumischen. Hintergrund ist sein heutiger Tweet, in welchem er auf die Goldreserven des Libanons verweist und eine Gesetzesänderung anregt.

Sind diese Äußerungen mit dem AA abgesprochen? Entspricht dieser Tweet der Haltung der Bundesregierung und des AA zum Umgang mit explizit innenpolitischen Themen des Libanons?

BURGER: Ich habe den Tweet noch nicht gesehen. Ich kann nur noch einmal auf das verweisen, was ich Herrn Warweg schon vor einigen Wochen gesagt habe, als er sich nach einem Tweet unseres Botschafters in Beirut erkundigt hat, dass unsere Auslandsvertretungen ihre Social-Media-Arbeit in eigener Verantwortung, in eigener Zuständigkeit machen. Das ist alles, was ich dazu zu sagen habe.

FRAGE JENNEN: Ich komme noch einmal auf das Thema von Corona zurück. Können Sie vielleicht noch einmal (akustisch unverständlich) ob Deutschland letztendlich die Türkei, die USA und Israel als Hochrisikoland eingestuft hat?

GÜLDE: Dazu habe ich ja eben Stellung genommen und gesagt, dass wir der Bekanntgabe jetzt nicht vorgreifen können. Die Liste der Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete werden wir in Kürze, nämlich am Freitagnachmittag, veröffentlichen.

FRAGE JOLKVER: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zur energetischen Partnerschaft mit der Ukraine. Gab es in den letzten zwei, drei Wochen Gespräche oder gibt es laufende Gespräche mit den Partnern in der Ukraine, bei denen es um die Wasserstoffproduktion in der Ukraine geht oder um den Ausbau der regenerativen Energieerzeugung?

DR. GÜTTLER: Die Antwort darauf müsste ich Ihnen nachreichen.

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