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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 18. August 2021

Themen: Kabinettssitzung (Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan, Aufbauhilfegesetz, Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung), Lage in Afghanistan, Termine der Bundeskanzlerin (Reise nach Russland, Reise in die Ukraine, Festakt zum 75-jährigen Bestehen des Landes Nordrhein-Westfalen), Atomprogramm des Iran, Treffen der Konzertierten Aktion Mobilität

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
1:13 Bericht aus dem Kabinett
8:55 Afghanistan-Fragen

9:00 Neues Mandat: „Der Einsatz wird durchgeführt auf der Grundlage des Völkerrechts und der Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan“ – existiert diese Regierung noch oder wen meinen Sie?
– außerdem im Mandat: „besonders schutzbedürftige Repräsentanten der afgh. Zivilgesellschaft“ – wer ist damit gemeint? und wie viele?

20:03 Hans zu Situation vor Ort & Subunternehmern/Ortskräfte

54:30 Nochmal zu den Mitarbeitern der Subunternehmer: Es wundert mich, dass Sie da nix tun. Selbst die US-Regierung gibt „Special Immigrant“-Visa aus („Employed by or on behalf the US Government“) – warum macht die Bundesregierung das nicht? Hier geht’s um mehrere Tausend Menschen, die in den letzten Jahren die Kleidung von Soldaten gewaschen, die die Tore der Camps gesichert haben etc.
– befürchten Sie Auswirkungen auf die Ortskräfte zB in Mali, die nun sehen können wie Deutschland mit seinen Ortskräften umgeht?

1:01:43 Hans zu Subunternehmern

1:11:42 Einführung von Cell Broadcast: Herr Seibert, ich horchte auf, als Sie von Cell Broadcast gesprochen hatten und dies als „neu“ bezeichnet haben. Wie kommen Sie darauf? Das gibt’s seit 1999 und die Bundesregierung hat eine EU-Richtlinie diesbzgl. seit 2018 nicht umgesetzt. Warum wollen Sie uns das jetzt als „neu“ verkaufen?
– warum wurde die EU-Richtlinie von 2018 erst jetzt umgesetzt?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 18. August 2021:

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Das erste Thema, mit dem sich das Bundeskabinett befasst hat, ist in der Tat das Thema Afghanistan. Die Bundesregierung hat heute beschlossen, den Bundestag um Zustimmung zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan zu ersuchen.

Sie wissen: Die Sicherheitslage hat ein sofortiges Eingreifen von Kräften der Bundeswehr in Kabul erforderlich gemacht, in Abstimmung mit den internationalen Verbündeten und Partnern. Mit der Verlegung erster Kräfte hat am 16. August eine militärische Evakuierungsoperation begonnen, und zwar schon vor der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Die Grundlage dafür ist § 5 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Das Stichwort ist: Gefahr im Verzug.

Dieser Einsatz ist bis zum 30. September 2021 befristet. Es können bis zu 600 Soldaten und Soldatinnen eingesetzt werden. Der Antrag auf Zustimmung wird dem Deutschen Bundestag nun schnellstmöglich zugeleitet.

Ich kann noch ganz kurz hinzufügen dazu werden die Kollegen aus dem Auswärtigen Amt und dem Verteidigungsministerium nachher sicherlich noch sehr viel mehr und Genaueres zu sagen haben : Die internationale Luftbrücke für Kabul steht. Die Bundeswehr hat im Laufe des gestrigen Tages mehr als 260 Menschen mit insgesamt vier Flügen, die teils unter sehr schwierigen Bedingungen stattfanden, aus Kabul in einen sicheren Drittstaat bringen können. Diese Evakuierung wird heute durch weitere Flüge fortgesetzt. Ein Flugzeug mit fast 180 Passagieren hat Kabul schon wieder verlassen und ist, wie ich gerade gehört habe, in dem Drittstatt gelandet.

Unser Ziel ist es also, gemeinsam mit unseren Partnern so lange wie möglich und so viele Menschen wie möglich aus Kabul auszufliegen. Das ist das oberste Ziel. Weitere operative Details bekommen Sie sicher gerne gleich von den Kollegen.

Das zweite Thema aus dem Kabinett, das ich Ihnen vortragen möchte, ist eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für ein Aufbauhilfegesetz nach den verheerenden Hochwasserfolgen. Das ist eine ganz wichtige Nachricht für die Betroffenen, vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, weil es ein Paket von Maßnahmen ist, das ganz klar zeigt: Die Bundesregierung setzt ihre Hilfszusage auch um.

Es ist ein Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Titel: „Aufbauhilfe 2021“ und zur Änderung einer ganzen Reihe von weiteren Gesetzen. Das soll die notwendige Rechtsgrundlage für einen nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ schaffen, der die Finanzierung der Wiederherstellung der Infrastruktur sowie der Aufbauhilfen sicherstellt. Das Vorbild war die Wiederaufbauhilfe, die im Jahre 2013 geleistet wurde.

Dieses Sondervermögen des Bundes wird mit bis zu 30 Milliarden Euro Bundesmitteln ausgestattet. Die erste Zuführung der Bundesmittel in Höhe von 16 Milliarden Euro teilt sich wie folgt auf: 2 Milliarden entfallen ganz alleine auf den Bund, auf die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes; das trägt der Bund alleine. 14 Milliarden Euro entfallen auf Wiederaufbaumaßnahmen in den Ländern, die je hälftig von Bund und Ländern finanziert werden.

Alle Länder werden sich hierzu über einen Zeitraum von 30 Jahren an den Wiederaufbaukosten beteiligen. Hier wurde der Weg gewählt, dass man von 2021 bis 2050 jährlich den Länderfestbetrag an der Umsatzsteuer um jeweils 233 Millionen Euro verringert. Dafür gibt es eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Bei den weiteren Zuführungen nach der ersten Zuführung von 16 Milliarden Euro wird in gleicher Weise vorgegangen und das Finanzausgleichsgesetz wieder entsprechend angepasst.

Einige wenige Stichworte: Die Formulierungshilfe, die heute das Kabinett beschlossen hat, enthält neue Regelungen zum Pfändungsschutz von Hochwasser-Soforthilfen. Man will erreichen, dass entsprechende Gelder, obwohl es um gepfändete Bankkonten geht, trotzdem die Geschädigten erreichen können. Dazu wird im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung geregelt, wie Betroffene erreichen können, dass ihnen diese unpfändbaren Hochwasser-Soforthilfen auch dann von ihren Kreditinstituten ausgezahlt werden, wenn sie auf einem Pfändungsschutzkonto eingehen.

Es werden die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung von Cell Broadcast geschaffen, also diesem zusätzlichen, neuen Warnmittel, das künftig die Bevölkerung mit Textnachrichten auf Mobiltelefonen vor Gefahren warnen soll. Darüber ist ja auch schon gesprochen worden.

Wir haben auch schon gesprochen über die Verlängerung der Frist zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Das ist bereits am 4. August beschlossen worden.

Die Förderzeiträume des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes werden um zwei Jahre verlängert, damit die Umsetzung der Projekte, die durch das Hochwasser beeinträchtig wurden, fristgerecht weiterhin möglich sein soll.

Das Baugesetzbuch soll geändert werden. Da geht es darum, dass man die befristete Einrichtung von mobilen Unterkünften, von Infrastruktureinrichtungen, also mobilen Unterkünften zum Beispiel auch für Rathäuser, Schulen, Kitas, erleichtern will. Ebenso gibt es Änderungen im Bundesfernstraßengesetz und im Allgemeinen Eisenbahngesetz, damit man schnell Ersatzbauten der Verkehrsinfrastruktur errichten kann.

Das hat nun nichts mit der Hochwasserkatastrophe zu tun, aber es ist in dieser Formulierungshilfe auch eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes enthalten. Vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens, das sich weltweit auch bei uns, aber auch bei anderen gerade wieder sehr dynamisch entwickelt, und der zunehmend ansteckenderen Virusvarianten bergen Reisen an sich ein erhöhtes Infektionsrisiko. Das rechtfertigt es, Einreisende generell zu verpflichten, im Rahmen der Einreise über einen Test-, einen Impf- oder einen Genesenennachweis zu verfügen.

Das Letzte ist eine Veränderung einer Verordnung, die die Bundeslandwirtschaftsministerin eingebracht hat, die Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung.

Worum geht es? Landwirte sollen in diesem Jahr, wie in den vergangenen drei Jahren auch schon, die Möglichkeit haben, in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder mit Gründecke ausnahmsweise zur Futternutzung zu verwenden.

Es gab in den vergangenen Wochen in einzelnen Regionen sehr starke Regenfälle. In den Gebieten, die davon betroffen sind, gibt es nun einen Mangel an heimischem Viehfutter. Diese Situation wird noch dadurch verstärkt, dass aufgrund der Dürre in den vergangenen Jahren nur sehr wenige Vorräte aufgebaut werden konnten. Diesem begegnet jetzt diese Veränderung der Verordnung.

FRAGE JUNG (zu Afghanistan): Herr Seibert, ich habe eine Frage zum Mandat und zum konkreten Mandatstext. Da heißt es:

Der Einsatz wird durchgeführt auf der Grundlage des Völkerrechts und der Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan.

Existiert diese Regierung noch aus Sicht der Bundesregierung? Wenn nicht, wer ist damit gemeint?

STS SEIBERT: Vielleicht können sich dazu die beiden Ressorts äußern, die das Mandat in den vergangenen Tagen mit Hochdruck erstellt haben.

BURGER: Herr Jung, ich möchte Sie gerne korrigieren; Sie haben das nicht ganz richtig zitiert. Hier steht:

Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der fortgeltenden Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan.

Es ist völkerrechtlich so, dass eine solche Zustimmung natürlich den Staat als solches bindet, bis sie von einer anderen Regierung widerrufen ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, Sie beziehen sich immer noch auf die jetzt abgesetzte, geflüchtete Regierung. Verstehe ich Sie da richtig?

BURGER: Damit bei denjenigen, die den Text vielleicht noch nicht vorliegen haben, kein falscher Eindruck aufkommt, würde ich gerne einmal kurz im Kontext zwei Satzausschnitte vorlesen:

Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage der fortgeltenden Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Evakuierung deutscher Staatsangehöriger, Personal der internationalen Gemeinschaft sowie weiterer designierter Personen, wie zuletzt mit Notenwechsel vom 15. August 2021 bestätigt, sowie aufgrund des gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechts zur Evakuierung eigener Staatsangehöriger.

Es sind also zwei verschiedene völkerrechtliche Grundlagen. Das eine ist die fortgeltende Zustimmung der afghanischen Regierung, die mit einem Notenwechsel am 15. August noch einmal bestätigt wurde. Zum Zweiten ist es ein völkergewohnheitsrechtlicher Grundsatz, nämlich der Grundsatz, dass ein Staat das Recht hat, seine eigenen Staatsangehörigen aus einem anderen Land zu evakuieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das Mandat beinhaltet auch besonders schutzbedürftige Repräsentantinnen und Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft. Können Sie uns dazu mehr sagen? Wer und wie viel Menschen sind damit gemeint?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu nur das sagen, was wir hier am Montag schon gesagt haben: dass wir uns bemühen, im Rahmen unserer Möglichkeiten auch Personen zu berücksichtigen, die unter den gegenwärtigen Umständen in Afghanistan besonders gefährdet sind. Auch mit Blick auf die Sicherheit dieses Personenkreises möchte ich jetzt hier nicht spezifischer werden.

FRAGE KOCH: Auch eine Frage an das Auswärtige Amt: Es steht der Vorwurf im Raum, dass die deutsche Botschaft in Kabul in der vergangenen Woche um das Ausfliegen von Personal gebeten habe, das Auswärtige Amt darauf aber nicht reagiert habe. Was sagen Sie dazu?

BURGER: Diese Berichte habe ich gesehen. Das trifft so nicht zu. Richtig ist, dass am Freitag der Krisenstab der Bundesregierung im Einvernehmen mit der Botschaft die Entscheidung getroffen hat, die Evakuierung der Botschaft vorzubereiten. Diese Vorbereitungen sind dann auch das Wochenende über gelaufen. Da wurden Akten vernichtet, Server zerstört etc., und die Evakuierung hat dann am Sonntag stattgefunden.

Es war aber auch an dem Freitag, als die Entscheidung getroffen wurde, die Evakuierung vorzubereiten, die gemeinsame Einschätzung, auch mit der Botschaft, dass die Sicherheit des Compounds kurzfristig jedenfalls noch zu gewährleisten sein würde.

Wir alle haben gesehen, wie schnell sich die Situation zwischen Freitag- und Sonntagmorgen entwickelt hat. Der Außenminister hat sich zu dieser Fragestellung gestern noch mal geäußert. Er hat bekräftigt, dass er diese Entscheidung, wie sie im Krisenstab getroffen wurde, jederzeit wieder so treffen würde. Denn die Botschaft war ja mit einer wichtigen Aufgabe betraut, nämlich dem Durchführen von Charterflügen, um die gefährdeten Ortskräfte aus Afghanistan auszufliegen. Wegen dieser wichtigen Aufgabe war eine Abwägung zu treffen, die Handlungsfähigkeit der Botschaft so lange wie möglich zu erhalten. Das ist eine Abwägung, die im Krisenstab gemeinsam mit der Botschaft und im Einvernehmen mit der Botschaft getroffen wurde.

Dazu sind natürlich verschiedene Einschätzungen zur Entwicklung der Sicherheitslage herangezogen worden, wie es im Krisenstab immer der Fall ist: Einschätzungen der Botschaft, Einschätzungen anderer Quellen. Man ist an diesem Freitag gemeinsam zu der Einschätzung gekommen, diese Evakuierung vorzubereiten. Dann wurde sie am Sonntag tatsächlich durchgeführt.

ZUSATZFRAGE KOCH: Also stimmt es definitiv nicht, dass die Botschaft in Kabul in der vergangenen Woche bereits um das Ausfliegen gebeten hat, also vor diesem Freitag oder dem Wochenende? Das stimmt definitiv nicht?

BURGER: Ich weiß nicht, was Sie mit „um das Ausfliegen“ meinen. Die Entscheidung, die am Freitagvormittag im Krisenstab getroffen wurde, nämlich eine Evakuierung vorzubereiten, hat im Einvernehmen stattgefunden. Das entsprach auch der Sicherheitseinschätzung der Botschaft zu diesem Zeitpunkt.

Ich möchte es vielleicht noch deutlicher sagen: Auch die Botschaft war zu diesem Zeitpunkt der Auffassung, dass die Sicherheit kurzfristig noch einige Zeit zu gewährleisten ist.

FRAGE DUDIN: Herr Burger, schon Ende Juni hatte Ihre Kollegin hier in der Regierungs-PK gesagt, dass etwa 2400 Visa für Ortskräfte und deren Angehörige erteilt worden sind. Wie viele weitere Visa sind zwischen dem 1. Juli und dem 15. August von Ihnen erteilt worden?

BURGER: Ich möchte auf die Regierungspressekonferenzen der letzten Monate verweisen, in denen wir Sie über das Visumverfahren und das Ortskräfteverfahren immer wieder auf dem Laufenden gehalten haben.

Wir haben Sie darüber informiert, dass in einem ersten Schritt bis Ende Juni unter denjenigen Personen, die bereits vor dem Abzug der Bundeswehr ihren Antrag gestellt und ihre Anträge eingereicht hatten, 2400 Visa erteilt wurden. Von diesen Personen sind das haben wir hier auch schon vorgetragen inzwischen 1900 in Deutschland eingereist.

Es gab dann im Juni die Entscheidung, das Verfahren erheblich auszuweiten. Insbesondere konnten sich Ortskräfte des BMVg und des BMI melden, die ab 2013 als Ortskräfte für die beiden Ministerien tätig waren. Hier bestand die Möglichkeit, Gefährdungsanzeigen online zu stellen. Davon wurden mehrere Tausend gestellt und auch bearbeitet.

Ab dem 2. August das haben wir Ihnen hier auch vorgetragen war dann die Anlaufstelle in Kabul geöffnet, wo Personen, deren Gefährdungsanzeige bearbeitet worden war und die eine Aufnahmezusage hatten, ihren Visaantrag stellen konnten. Dieses Verfahren zur Beantragung von Visa für diese erweiterte Gruppe hat also am 2. August erst begonnen.

Ich weiß nicht, ob für diese Gruppe tatsächlich schon Visa ausgestellt wurden, weil es dann durch die Entscheidung überholt wurde, die in der letzten Woche getroffen wurde dazu hatte der Kollege vom Bundesinnenministerium vergangenen Freitag berichtet , auf einen flexibleres Verfahren umzustellen, bei dem Kollegen der Bundespolizei die Visa nach Ankunft in Deutschland erteilen würden.

Als diese Voraussetzung vorlag, nämlich das Einvernehmen in der Bundesregierung über die Erteilung von Visa nach Ankunft in Deutschland, haben wir dann auch sofort angefangen, Charterflüge für diesen Personenkreis zu organisieren, um dieses Prozedere zu beschleunigen. Zwei Flugzeuge das hatte ich hier am Montag schon erwähnt standen am Flughafen von Kabul bereit und sollten am Montag die ersten mehreren Hundert Ortskräfte nach Deutschland ausfliegen.

Wie wir Ihnen hier am Montag berichtet haben, wie ich es gesagt habe, wie das der Außenminister gesagt hat, wie es auch die Kanzlerin gesagt hat: Wir haben uns getäuscht, was die Geschwindigkeit des Vormarschs der Taliban angeht. Nicht nur wir, sondern die gesamte internationale Gemeinschaft hat nicht vorhergesehen, dass im Laufe des Sonntags, des 15. August, bereits keine Flüge mehr von Kabul aus möglich sein würden und wir jetzt in einer neuen Situation sind.

Seither bemüht sich die gesamte Bundesregierung in engster und pragmatischster Zusammenarbeit, den Menschen, die dort jetzt in einer wirklich gefährlichen Notsituation sind, zu helfen, ebenso die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die da vor Ort eine wirklich tapfere Arbeit leisten, unsere Kollegen des Kernteams unserer Botschaft, die dort vor Ort, am Flughafen unter den schwierigsten Bedingungen sich bemühen, Menschen zu retten.

ZUSATZFRAGE DUDIN: Verstehe ich das richtig, dass Sie heute außer der Zahl von 2400 Visa per Ende Juni keine neue Zahl an erteilten Visa nennen können?

BURGER: Ich habe diese Zahl im Moment nicht dabei. Ich werde nachfragen, ob tatsächlich in diesem Verfahren seither Visa erteilt wurden. Wie gesagt, das ist im Zeitablauf überholt worden durch die Entscheidung, Menschen ohne vorheriges Visaverfahren auf Charterflüge zu setzen und nach Deutschland zu bringen und das Visumverfahren dann hier in Deutschland zu erledigen.

FRAGE JESSEN: Herr Burger oder Herr Helmbold, trifft es zu, dass am Gate in Kabul in diesen Stunden oder Minuten deutsche Staatsangehörige zurückgeschickt werden mit dem Hinweis, dass sie erst am Freitag evakuiert werden, obwohl heute zwei oder drei Evakuierungsflüge stattfinden sollen? Kennen Sie diese Situation? Finden diese Flüge heute statt?

BURGER: Das widerspricht allem, was ich zur Situation dort vor Ort weiß. Es ist eine extrem chaotische und angespannte Situation auf dem Zufahrtsweg zum Flughafeneingang, weil dort natürlich sehr viele Menschen in einer verzweifelten Situation versuchen, Zugang zum Flughafen zu bekommen.

Ab dem Bereich, wo sich die deutsche Sammelstelle befindet, wird von deutschen Kräften sicherlich kein deutscher Staatsangehöriger, kein Angehöriger der Kernfamilie eines deutschen Staatsangehörigen und auch niemand, von dem wir wissen, dass er zum Kreis der von uns zu Evakuierenden gehört, zurückgewiesen.

Es ist aber durchaus möglich, dass es vielen Leuten gar nicht erst gelingt, bis zu diesem Zugangspunkt zu gelangen, weil, wie gesagt, die Verhältnisse davor sehr chaotisch sind. Da sind auch Checkpoints der Taliban, da ist eine sehr chaotische Situation, und deswegen kann ich nicht interpretieren, wie dieser Eindruck entstanden ist.

Ich kann nur versichern: Für heute sind diese Flüge in Planung, im Gang, und es wird dort von den deutschen Stellen im Moment sicherlich niemand zurückgewiesen.

HELMBOLD: Ich kann bestätigen, dass heute weitere Flüge in Planung sind. Wir hatten ja eine Landung gegen Mittag. In der Zwischenzeit haben wir über 450 zu schützende Personen aus Afghanistan hinaus nach Taschkent bringen können. Aber über den Fall, den Sie hier gerade ansprechen, liegen mir keine Informationen vor.

BURGER: Ich würde einen Punkt gerne noch ergänzen: Auch wenn es keine deutschen Flüge mehr an einem Tag gäbe, würde man natürlich versuchen, Deutsche, die es jetzt zum Flughafen geschafft haben, mit Flügen von Partnern in Sicherheit zu bringen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Da die Kabinettsvorlage von der Verteidigungsministerin und dem Außenminister gemeinsam erarbeitet und eingebracht worden ist, habe ich noch eine Frage zu dem Kreis der besonders Schutzbedürftigen. Dass dazu die Ortskräfte gehören, die direkte Arbeitsverträge mit deutschen Institutionen haben, gehören. Gehören aber auch Menschen dazu, die Arbeitsverträge mit Subunternehmern hatten, die aber gleichwohl für deutsche Institutionen gearbeitet haben? Das ist ein zusätzlicher, weiterer Kreis.

Ich glaube, Sie verraten keine Sicherheitsinteressen, wenn Sie das bestätigen oder nicht bestätigen: Gehört der Kreis derer, die bei Subunternehmern für deutsche Institutionen gearbeitet haben, zu dem Kreis der schutzbedürftigen Repräsentanten der Zivilgesellschaft?

BURGER: Meine Vermutung ist, dass mit den Repräsentanten der Zivilgesellschaft eine andere Personengruppe von besonders gefährdeten Menschen gemeint ist.

Zu der Frage, die Sie stellen, muss ich an die beteiligten Ressorts verweisen, weil jedes Ressort selbst dafür verantwortlich ist, zu entscheiden, welche Personen zu dem Kreis der ihm zugehörigen Ortskräfte gehören. Da sind natürlich unterschiedliche Vertragsmodelle in der Vergangenheit üblich gewesen.

HELMBOLD: Ich kann grundsätzlich sagen, dass zu dem Kreis derer, der hier angesprochen ist, es natürlich so zu lesen ist wie im Mandat aufgeschrieben. Sie haben dazu auch gestern die Statements der Verteidigungsministerin und des Außenministers gehört.

Bei dem Kreis der Subunternehmer, den Sie ansprechen, ist die Problematik grundsätzlich, dass dieser Kreis so einfach gar nicht festzustellen ist. Denn wir haben natürlich in den Auslandseinsätzen verschiedene Firmen beschäftigt. Unter diesen Firmen gibt es Menschen, die mit uns unmittelbar zusammengearbeitet haben, die gegebenenfalls bei uns auch in regelmäßigem Abstand in den geschützten Bereichen in den Camps waren. Es kann aber auch sein, dass es sich um Menschen handelt, die vielleicht für eine Firma gearbeitet haben und niemals in unmittelbarem Kontakt dazu waren.

Die Schwierigkeit bei dem Kreis der Subunternehmer ist generell, dass dieser Kreis gar nicht wirklich sauber zu definieren ist. So ist zumindest mein Kenntnisstand. Genaueres müsste Ihnen im Hinblick darauf vielleicht das Innenministerium mitteilen.

Wichtig ist uns aber auf jeden Fall: Es gibt Menschen, für die wir Verantwortung tragen. Uns ist es unglaublich wichtig, dass wir die Ortskräfte schützen und die zu schützenden Ortskräfte so weit wie irgendwie möglich nach Deutschland bringen. Die Bundeswehr hat ja schon vor Wochen über 1800 in Deutschland empfangen können.

Es gibt aber mit den neuesten Entwicklungen weitere Personen deswegen habe ich auf die Statements verwiesen , die hinzukommen, die mit Blick auf die Lage in Afghanistan ganz besonders schutzbedürftig sind. Das kann man nach meiner Kenntnis nicht eins zu eins übereinbringen mit der Fragestellung der Subunternehmer. Denn der Kreis, den Sie ansprechen, ist sehr schwer überhaupt zu definieren oder einzugrenzen. Ich würde das BMI bitten, gegebenenfalls zu ergänzen, wie das ganze einwanderungsrechtlich zu sehen ist.

DR. WEDE: Ich kann nur bestätigen, was die Kollegen eben gesagt haben. In diesem Ortskräfteverfahren, das schon seit einiger Zeit etabliert ist, gibt es keine pauschale Entscheidung, dass auch die Angehörigen, die Mitarbeiter von Subunternehmen aufgenommen werden.

Ob diese Personen im Einzelfall zu diesen gefährdeten Personen gehören, ist natürlich eine andere Frage. Aber eine pauschale Entscheidung, dass jeder, der für ein Subunternehmen gearbeitet hat, der irgendwann mal für ein deutsches Ressort gearbeitet hat, auch unter diese Regelung fällt, ist nicht getroffen worden.

FRAGE BLANK: Herr Burger, zur Mission von Botschafter Potzel in Doha: Hat er schon erste Gespräche mit den Taliban gehabt? Können Sie sagen, auf welcher Ebene diese Gespräche stattfinden oder stattfinden sollen? Gab es schon erste Ergebnisse? Wenn nicht, wann sind solche Gespräche für die Ortskräfte geplant?

An Herrn Seibert im Zusammenhang mit den Flüchtlingen und Flüchtlingsbewegungen: Gab es schon erste Kontakte der Bundesregierung, die angekündigt waren, mit Pakistan, Iran, vielleicht auch der Türkei, weil eine neue Flüchtlingsbewegung droht, oder sind sie geplant? Sind sie nur auf internationaler Ebene, oder macht das Deutschland selbst?

FRAGE NEHLS: In Ergänzung dazu eine Frage an das Auswärtige Amt: Gibt es neben den Kontakten des Botschafters zu Talibanvertretern in Doha auch in Kabul Kontakte zu Taliban?

BURGER: Ich kann Ihnen sagen, dass Botschafter Potzel in Doha eingetroffen ist. Ich kann Ihnen auch noch mal sagen das hat der Minister gestern bereits angedeutet : Das Ziel der Gespräche mit den Taliban ist zum einen, sie zur Einhaltung von Menschenrechten und auch der Selbstverpflichtungen, die sie dazu abgegeben haben, aufzurufen, und das möglichst konkret. Dabei fließt natürlich auch das ein, was uns (akustisch unverständlich) und Afghanen gerade aus der Zivilgesellschaft derzeit über die Situation in Afghanistan schildern.

Ein weiteres Ziel das hat der Minister gestern betont ist, die Taliban dazu anzuhalten, den Menschen, die wir nach Deutschland ausfliegen wollen, sicheren Zugang zum Flughafen zu ermöglichen.

Ich kann Ihnen zum Stand der Gespräche dort zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Zwischenstand mitteilen. Wenn es heute oder in den nächsten Tagen möglich ist, darüber zu informieren, werden wir das natürlich gerne tun. Aber ich habe derzeit noch keine weiteren Details dazu.

FRAGE BLANK: Gab es überhaupt schon Gespräche? Mit welcher Ebene sucht man, wenn es noch keine Gespräche gab, einen Gesprächskontakt?

BURGER: Botschafter Potzel hat seit vielen Jahren Kontakte in ganz verschiedene Ebenen, zu verschiedensten Akteuren in Afghanistan. Ich kann dem jetzt nicht vorgreifen. Wenn diese Gespräche in Gang sind und es da einen Zwischenstand mitzuteilen gibt, werden wir das gerne tun. Aber ich kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Gesprächstermine nennen.

STS SEIBERT: Zu den Gesprächen der Bundeskanzlerin: Über die Pressemitteilung, die wir gestern dazu herausgegeben haben, hinaus kann ich Ihnen sagen, dass die Bundeskanzlerin gestern am frühen Abend sowohl mit dem pakistanischen Ministerpräsidenten Imran Khan als auch mit dem Emir von Katar, Al Thani, gesprochen hat.

Pakistan ist als direktes Nachbarland zum Thema Flüchtlinge natürlich ein ganz wichtiger Gesprächspartner. Der Emir von Katar, sein Land hat in den vergangenen Monaten die Gespräche zwischen den Taliban und der damaligen afghanischen Regierung in Doha ausgerichtet. Sie können sich also vorstellen, was der Fokus dieses Gesprächs war.

Vor allem hat die Kanzlerin gestern auch mit dem Chef der UN-Flüchtlingsorganisation UNCHR, mit Filippo Grandi, gesprochen. Man muss ja wissen: Die wesentliche Fluchtbewegung zurzeit ist die innerhalb Afghanistans. Da sind Zehntausende auf den Beinen. Die brauchen über kurz oder lang Hilfe. Darüber hat die Bundeskanzlerin auch mit Herrn Grandi gesprochen.

Wenn sich, was im Moment noch nicht der Fall ist, auch Flüchtlingsbewegungen größeren Ausmaßes in die Nachbarstaaten ergeben sollten, muss natürlich die Staatengemeinschaft rasch und unbürokratisch handeln. Das UNHCR weiß, dass es sich dabei auf Deutschland verlassen kann.

ZUSATZFRAGE BLANK: Es gibt Berichte darüber, dass täglich schon Hunderte Flüchtlinge aus Afghanistan über den Iran in die Türkei kommen. Haben Sie da Gespräche mit der Türkei und auch direkte Gespräche mit dem Iran geplant?

STS SEIBERT: Ich halte es ja immer so, dass ich Ihnen über Gespräche der Bundeskanzlerin dann berichte, wenn sie stattgefunden haben. Aber das sind natürlich wichtige Länder in diesem Zusammenhang.

BURGER: Ich kann vielleicht zu Iran ergänzen, dass wir unsere humanitären Partnerorganisationen, insbesondere UNHCR und das World Food Programme, schon seit Jahren in der Betreuung afghanischer Flüchtlinge unterstützen, auch in Iran. Noch zeichnet sich nach deren Einschätzung kein signifikanter Anstieg der Anzahl afghanischer Flüchtlinge in Iran ab. Aber wir beobachten das natürlich auch weiterhin aufmerksam, gerade auch im Hinblick auf mögliche zusätzliche Unterstützung.

FRAGE DR. BECKER: Meine Frage geht vor allen Dingen an das BMI. Herr Seehofer hat gesagt, dass er mit bis zu fünf Millionen Flüchtlingen aus Afghanistan rechne. Können Sie erklären, wie er auf diese Zahl gekommen ist, auf welchen Zeitraum sich das beziehen könnte und wohin diese Fluchtbewegung aus Sicht des BMI gehen wird, wie viele davon also potenziell in Deutschland landen würden?

DR. WEDE: Wie Herr Seibert schon sagte, bleibt ein Großteil der afghanischen Flüchtlinge tatsächlich in der Region, das heißt, sowohl in dem Land selbst als auch in benachbarten Staaten. Wir als BMI behalten diese Situation auch im Blick, und zwar sowohl hinsichtlich der Entwicklung (akustisch unverständlich) als auch in der Region allgemein.

Wir werden die betroffenen Länder und auch internationale Hilfsorganisationen vor Ort unterstützen. Denn es ist unser Anliegen, dass diese Menschen vor Ort die Hilfe bekommen, die sie benötigen.

Jetzt komme ich zu der Aussage, die Sie gerade über unseren Bundesinnenminister getroffen haben. Der Bundesinnenminister hat in dieser Woche diese Migrationslage gegenüber den Fraktionsvorsitzenden im Bundestag geschildert. Eine Prognose über eine mögliche Höhe von Migrationszahlen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, weil es sich hierbei um eine sehr dynamische Lage handelt, in der sehr viele Spektren, Vermutungen und Hypothesen geäußert werden. Aber es ist genau das: Es sind Hypothesen und Vermutungen. Das sind keine Hypothesen und Vermutungen des Bundesinnenministeriums oder des Bundesinnenministers, sondern es sind Hypothesen und Vermutungen anderer Organisationen. Wir werden die Entwicklung im Blick behalten.

ZUSATZFRAGE DR. BECKER: Heißt das, dass Sie nicht von fünf Millionen ausgehen, dass das keine Zahl ist, die von Ihnen oder von Herrn Seehofer stammt, und dass das quasi falsch ist?

Was ist mit der Forderung nach einem Aufnahmekontingent, das die Landesinnenminister jetzt gefordert haben? Vielleicht können Sie das noch ergänzen.

DR. WEDE: Die Zahl von fünf Millionen ist keine Prognose des Bundesinnenministeriums. Soweit ich es aus den Medienberichten weiß, schätzt die Prognose, auf die man sich berufen hat, ohnehin ein Spektrum von 300 000 bis maximal fünf Millionen. Aber das ist, wie gesagt, nicht die Einschätzung des BMI. Fünf Millionen, das läge, wenn überhaupt, auch nur am äußersten Rande dieser anderen Schätzung.

Zu den anderen Personengruppen: Unser ganzer Fokus, unsere Aufmerksamkeit liegt jetzt auf den Ortskräften, ihren Familien und auf weiteren gefährdeten Personen, die jetzt bereits angesprochen wurden. Diese Personen nehmen wir wie bisher mit ihren Familien in Deutschland auf. Mit den Evakuierungsflügen sind auch bereits Afghanen in Deutschland angekommen. Diese Personen werden jetzt nach den bestehenden, etablierten Verfahren auf die Bundesländer aufgeteilt, was auf der IMK auch schon so besprochen wurde.

FRAGE ROSSBACH: Wie viele dieser 450 Personen, die jetzt schon in Sicherheit gebracht worden sind, sind denn afghanische Ortskräfte und wie viele sind Zivilisten anderer Nationen oder eben deutsche Zivilisten?

Herr Seibert, der US-Präsident hat gesagt, er sei von der afghanischen Regierung aufgefordert worden, nicht mit einer frühzeitigen Massenevakuierung zu beginnen, weil das sozusagen das Signal setzen würde, dass alles zusammenbreche.

Gab es seitens der afghanischen Regierung ähnliche Bitten an die Bundesregierung, und hat sie über so etwas einmal mit Ghani oder anderen Regierungsvertretern gesprochen, vielleicht auch jemand im AA?

BURGER: Zu Ihrer letzten Frage: Ich kann das nicht erschöpfend beantworten, aber mir ist das nicht bekannt.

Zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen Folgendes sagen: Auf den bisher durchgeführten Evakuierungsflügen aus Afghanistan waren 189 deutsche Staatsangehörige, 59 Angehörige anderer EU-Staaten, 202 afghanische Staatsangehörige und 51 Angehörige anderer Staaten. Schon an diesen Zahlen können Sie sehen, dass wir vor Ort sehr pragmatisch und in enger Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern vorgehen. Wir nehmen die Hilfe von anderen in Anspruch, und wir leisten auch anderen, insbesondere unseren EU-Partnern, Hilfe.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen noch nicht aufschlüsseln, was der jeweilige Hintergrund der 202 afghanischen Staatsangehörigen ist. Ich weiß anekdotisch, dass sich darunter Ortskräfte befinden, dass sich darunter aber auch Familienangehörige von Deutschen befinden. Ich hoffe, dass wir in den kommenden Tagen präzisere Angaben dazu machen können. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich es noch nicht.

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen von einer solchen Bitte der afghanischen Regierung nicht berichten. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass wir, Deutschland, bei der Räumung unserer Botschaft oder bei der Frage, wie lange wir sie halten und wann wir sie räumen, keinen deutschen Sonderweg gegangen sind. Wir haben uns bei all diesen Entscheidungen und Maßnahmen international abgestimmt und haben uns im Grunde im internationalen Geleitzug bewegt.

Aber es ist richtig: Wir, die Bundesregierung, aber natürlich auch die Regierungen aller Bündnispartner haben die Durchhaltefähigkeit und den Durchhaltewillen der afghanischen Regierung, der afghanischen Armee falsch eingeschätzt. Das haben übrigens auch viele in Afghanistan selbst getan. Viele Afghanen haben sich aus ihren Provinzen ja nach Kabul aufgemacht, weil sie glaubten, in Kabul seien sie sicher vor den Taliban und Kabul werde gehalten. Auch sie waren von der Geschwindigkeit der Machtübernahme überrascht.

Der britische Premierminister Boris Johnson hat dies heute im Unterhaus auch für die britische Regierung gesagt. Er hat eingeräumt, dass der rasche Zusammenbruch des afghanischen Militärs schneller als erwartet gekommen ist.

FRAGE: Welche Auswirkungen hat denn diese überraschend hohe Geschwindigkeit auf die konkrete Situation der Botschaft? Ich habe verstanden, dass das Gebäude geräumt ist. Ich vermute, dass es von Taliban übernommen wurde. Jedenfalls waren sie auf dem Gelände.

Wissen Sie, ob möglicherweise sensibles Material, also irgendetwas, was nicht vernichtet oder mitgenommen werden konnte, den Taliban in die Hände gefallen sein könnte? Welcher Art wäre das? Es gibt ja entsprechende Berichte über amerikanische Einrichtungen in Afghanistan.

Gibt es irgendeine Schätzung, wie groß der Personenkreis derer ist, die noch nach Deutschland ausgeflogen werden wollen bzw. können? Wie viele sind das? Gibt es (akustisch unverständlich) Verfahren, wie man auf Listen kommt? Wie sieht das aus?

BURGER: Sie haben nach der Lage an unserem Botschaftsgelände gefragt. Ich habe dazu, ehrlich gesagt, keine aktuellen Informationen. Wenn ich dazu etwas nachreichen kann, dann werde ich das gern tun. Ich habe aber keine Hinweise darauf, dass es vor der Evakuierung des Geländes nicht gelungen wäre, Dinge zu vernichten, die zu vernichten gewesen wären.

Ich kann Ihnen auf die zweite Frage nur das sagen, was ich am Montag schon gesagt habe. In den verschiedenen Kategorien von Personen, die wir evakuieren wollen, sind insgesamt mehrere tausend Personen.

Sie haben sich noch danach erkundigt, wie man überprüfen kann, ob man sich auf diesen Listen befindet, oder noch Personen nachmelden kann. Das gibt mir Anlass auf eine Sache hinzuweisen. Von verschiedenen Initiativen, die sich für Menschen in Afghanistan einsetzen, ist mit guten Absichten die Telefonnummer unseres Krisenreaktionszentrums in den sozialen Medien veröffentlicht worden mit dem Hinweis, dort könne man sich erkundigen. Das führt dazu, dass das Krisenreaktionszentrum im Moment in seiner Arbeit, die Evakuierungen durchzuführen, erheblich behindert wird. Wir haben eine Hotline geschaltet, an die sich Menschen wenden können, die Fragen zur aktuellen Situation von zu Evakuierenden in Kabul haben. Die Nummer dieser Hotline ist 030 5000 1000. Ich würde alle bitten, die sich für Menschen in so einer Situation einsetzen und die Fragen dazu haben, diese Nummer zu verwenden und nicht die von einigen veröffentlichte Nummer des Krisenreaktionszentrums, weil das die jetzt wirklich sehr wichtige und dringende Arbeit behindert.

FRAGE LÜCKING: Ich habe eine Informationsanfrage, die aus meiner Sicht das Auswärtige Amt und das BAMF, hier also das BMI, betreffen müsste. Es fällt mir zunehmend schwer, aus Ihren Zahlenangaben herauszuarbeiten, wie die Aufnahme von Ortskräften hier konkret erfolgt ist.

Sie haben am Montag gesagt, seit sieben Monaten arbeite man am Thema der Ortskräfte. Ich würde Sie darum ersuchen, eine kalenderwöchentliche Aufstellung über die erteilten Visa und die aufgenommenen Ortskräfte zu erstellen, wenn möglich mit der Angabe, in welchem Bereich die Ortskräfte vorher eingesetzt waren, alles im Sinne einer sachlichen Darstellung, wie die Befassung mit dem Thema der Ortskräfte hier gelaufen ist. Dies zur Anfrage.

Zum Aspekt der Subunternehmer: Mit welchen Dokumenten haben die Bundesregierung bzw. Stellen der Bundesregierung ihre Mitarbeiter und Subunternehmer ausgestattet, damit sie jetzt nachweisen können, dass sie berechtigterweise auf Listen für den Ausflug gesetzt werden? Hat so etwas stattgefunden? Sind die afghanischen Ortskräfte auch von Subunternehmern entsprechend befähigt worden, jetzt nachzuweisen, dass sie für irgendeine der vor Ort gewesenen internationalen Regierungsinstanzen gearbeitet haben?

BURGER: Zu Ihrer ersten Frage: Um eine solche Aufstellung will ich mich sehr gern bemühen. Wir würden das schriftlich an die Bundespressekonferenz reichen, wenn wir eine solche Aufstellung leisten können. Ich kann im Moment nicht genau sagen, welche Zahlen wir in welcher Aufbereitung liefern können.

Zu Ihrer zweiten Frage kann ich für das Auswärtige Amt sagen, dass wir über vollständige Listen unserer an der deutschen Botschaft lokal Beschäftigten verfügen. Wir wissen, wer das ist.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Meine Frage bezog sich auf für Subunternehmen Tätige. Auch sie müssen ja nachweisen können, dass sie einmal tätig waren. Wie können sie das?

Vielen Dank für das entsprechende Zahlenwerk. Ich denke, dass das keine vergebliche Arbeit ist. Dazu werden mit Sicherheit auch noch Anfragen aus dem parlamentarischen Bereich kommen.

BURGER: Zu Subunternehmen kann ich nichts sagen. Ich weiß nicht, inwiefern uns das betrifft.

DR. WEDE: Wir haben ja eben bereits dazu Stellung genommen, dass Mitarbeiter der Subunternehmer nicht unter dieses Verfahren fallen.

Was die Ortskräfte betrifft, kann ich für das BMI nur bestätigen, was Herr Burger gesagt hat. Wir kennen unsere Ortskräfte. Es handelt sich um einen überschaubaren Personenkreis. Mit diesen Personen sind wir unmittelbar in Kontakt. Wenn sie signalisieren, dass sie Interesse an einer Aufnahme in Deutschland haben und das Verfahren durchlaufen haben, dann befinden sie sich auf entsprechenden Listen bei uns. Wir kennen diese Leute. Sie brauchen von uns keinen speziellen Ausweis, der bestätigen würde, dass sie passieren können und mitfliegen dürfen.

BURGER: Dieser Punkt ist ganz wichtig. Dazu kursieren wirklich falsche Informationen. Die Ortskräfte, die uns bekannt und identifiziert sind und die auf entsprechenden Listen vermerkt sind, brauchen, um Zugang zu den Flügen zu bekommen, wenn sie es zum Flughafen schaffen, wo im Moment eine sehr schwierige und gefährliche Situation herrscht, einzig eine Möglichkeit zur Identifikation. Am Flughafen wird nicht nach Arbeitsverträgen oder irgendetwas der Art gefragt.

FRAGE ECKSTEIN: Von den Landesinnenministern gibt es jetzt die Forderung, dass Bundesinnenminister Seehofer ein Bundesaufnahmeprogramm für Flüchtlinge vorlegen solle. Arbeiten Sie an einem solchen Programm?

DR. WEDE: Können Sie die Frage bitte wiederholen?

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Es gibt die Forderung der Landesinnenminister an das Bundesinnenministerium, ein Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge vorzulegen. Arbeitet Ihr Haus an einem solchen?

DR. WEDE: In welchem Kontext? Reden Sie jetzt von afghanischen

ZUSATZ ECKSTEIN: Ich rede von afghanischen Flüchtlingen.

DR. WEDE: Wir müssen, glaube ich, hier auseinanderhalten, wovon wir sprechen. Wenn wir von Ortskräfte und ihren Familienangehörigen sprechen, dann kommen die nicht als Flüchtlinge nach Deutschland. Das heißt, das hat mit einem Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge nichts zu tun.

Das andere Thema ist: Wenn Afghanen in Deutschland Asyl beantragen, wie sie es bisher ja auch schon konnten, dann können die das natürlich machen. Ein Aufnahmeprogramm für Afghanen Mir ist jetzt, ehrlich gesagt, der Kontext dieser Frage nicht bekannt. Aber es ist weiterhin so, und daran hat sich nie etwas geändert: Wenn eine Person aus Afghanistan oder aus jedem anderen Land in Deutschland Asyl beantragt, dann wird dieser Antrag natürlich nach dem Gesetz geprüft.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Vielleicht nur kurz zum Kontext: Es gibt die Meldung, dass die Landesinnenminister diese Forderung gemeinsam an das Bundesinnenministerium stellen. Dabei geht es jetzt nicht nur um Ortskräfte, sondern beispielsweise auch um Frauenrechtlerinnen, Journalistinnen und Journalisten, die vielleicht bzw. möglicherweise auch fliehen möchten.

Daran anknüpfend: Wie viele Menschen ist Deutschland denn aufzunehmen bereit? Gibt es beispielsweise Überlegungen in Bezug auf Kontingentlösungen, sowohl zwischen den Bundesländern als aber vielleicht auch mit anderen Staaten?

DR. WEDE: Wie ich ja eben schon gesagt habe: Wenn Leute in Deutschland ankommen, einen Asylantrag stellen und eben geltend machen, in ihrem Heimatland verfolgt zu sein, dann wird dieser Antrag geprüft. Da gibt es keine Obergrenzen oder Untergrenzen. Es wird kein Asylantrag abgelehnt, weil mit ihm jetzt eine bestimmte Schwelle überschritten ist. Insofern sehe ich den Bedarf für diese Überlegung derzeit nicht.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Seibert, ich habe noch eine Frage zu dem gestrigen Telefongespräch zwischen der Bundeskanzlerin und dem katarischen Emir. Können Sie dazu noch einmal Näheres sagen? Sieht die Bundesregierung Katar auch in einer Art Vermittlerrolle zwischen den Taliban und der Bundesregierung?

STS SEIBERT: Ich kann nicht mehr dazu sagen, weil diese Gespräche vertraulich sind. Aber ich kann ganz grundsätzlich sagen, dass wir damit meine ich die westliche Staatengemeinschaft, die Länder, die in Afghanistan in den vergangenen 20 Jahren engagiert waren, also alle Verbündeten nach Wegen suchen müssen, wie man ganz konkret beispielsweise die Haltung der Taliban zur Ausreise von Afghanen beeinflussen kann. Das ist im Moment eine sehr schwierige Situation. Deswegen ergibt sich ja für Afghanen das Problem, zum militärischen Teil des internationalen Flughafens Kabul vorzudringen. Wir möchten, dass sich das ändert das wollen alle Verbündeten, die Amerikaner, die Briten, die Spanier, alle , und dafür wird Deutschland seine Kanäle nutzen. Die Amerikaner und andere tun es natürlich auch. In diesen Zusammenhang kann man das vielleicht einordnen.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Heißt das, Sie sehen Katar jetzt in einer Vermittlerrolle?

STS SEIBERT: Nein, ich habe mich jetzt grundsätzlich dazu geäußert. Einzelne Gespräche bleiben vertraulich.

FRAGE LANGE: Herr Seibert, hält es die Bundesregierung für erforderlich, einen EU-Sondergipfel einzuberufen? Der nächste reguläre Gipfel findet ja, glaube ich, erst im Oktober statt.

STS SEIBERT: Die Bundesregierung hält es jedenfalls für erforderlich, sich europäisch hinsichtlich dieses wichtigen Themas, das uns alle belastet, bedrückt und herausfordert, so gut wie möglich abzustimmen. Deswegen gibt es heute sowohl einen europäischen Innenministerrat als auch einen Rat der Außenminister, oder?

BURGER: Der war gestern.

STS SEIBERT: Entschuldigung. – Gestern waren es die Außenminister, heute aber die Innenminister. Deswegen befindet sich die Bundeskanzlerin im intensiven Austausch. Sie hat mit Premierminister Johnson gesprochen, sie hat mit Herrn Macron gesprochen, und andere Gespräche werden noch folgen. Das ist das Wichtige.

Es ist dann am Ende natürlich die Entscheidung des Ratspräsidenten Charles Michel, ob es notwendig ist, einen Sonderrat zu diesem Thema zusammenzurufen. Aber ganz klar ist, dass es wichtig ist, dass es hinsichtlich dieser Fragen ein europäisches Vorgehen und eine europäische Haltung gibt.

Darüber hinaus haben Sie ja gestern gehört, dass es eine G7-Videokonferenz zu diesem Thema geben soll. Das Thema der internationalen Abstimmung steht also sehr weit oben.

FRAGE: Ich wollte Herrn Seibert nach Freitag fragen, danach, ob Afghanistan ein Gesprächsthema in Moskau sein wird.

STS SEIBERT: Ja, davon gehe ich sehr stark aus. – Sind wir jetzt auf diese Art und Weise beim Thema Russland?

VORS. DETJEN: Nein, dazu kommen wir gleich erst.

FRAGE JORDANS: Herr Wede, ich habe eine kleine Nachfrage zu den Visa für die Ortskräfte und andere gefährdete Personen, die jetzt kommen. Was ist das genau für ein Visum? Ist das zeitlich begrenzt, wenn Sie sagen, die würden jetzt nicht als Asylbewerber gelten?

Herr Burger, gibt es irgendwelche Neuigkeiten bezüglich der Personen, die über Masar-e Scharif nach Kundus gekommen waren und jetzt hoffen, dass Deutschland sie herausholt? Stehen Sie mit denen in Kontakt?

BURGER: Ich habe hinsichtlich des letzten Punktes derzeit keine aktuellen Informationen. Es ist so, dass wir nur in Kabul die Möglichkeit haben, Menschen auszufliegen, und auch dort nur, wenn sie es zum Flughafen schaffen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Haben Sie im Moment auch keine Empfehlung an diese Leute?

BURGER: Ich habe, wie gesagt, keinen Überblick über die Situation von Personen, die sich da aufhalten. Das sind im Zweifelsfall wahrscheinlich auch Personen, die bei anderen Ressorts beschäftigt waren. Aber mir fehlt tatsächlich der Überblick.

DR. WEDE: Sie hatten ja gefragt, auf welcher rechtlichen Basis diese Personen diese afghanischen Ortskräfte in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Sie bekommen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Das hat aber eben in der Tat mit einem Asylantrag nichts zu tun.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Wie lange gilt dieses Visum?

DR. WEDE: Das erteilen die Ausländerbehörden auf Basis des Aufenthaltsrechts. Diese Frage ist an die Ausländerbehörden der Bundesländer zu stellen.

FRAGE HELLER: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert mit Blick auf das Außen- und das Verteidigungsministerium: Ist in der Kabinettssitzung das Wort Rücktritt gefallen? Erwägen die Minister einen solchen?

STS SEIBERT: Das Wort ist nicht gefallen, und es gab auch keinen Grund dafür.

BURGER: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE JUNG: Mir geht es auch noch einmal um die Mitarbeiter der Subunternehmer. Es wundert mich ein bisschen, dass die Bundesregierung dort nichts tut. Selbst die amerikanische Regierung gibt ja sogenannte Special Immigrant Visas aus. Dort heißt es „employed by/on behalf of the U.S. Government“. Warum macht die Bundesregierung das nicht? Hier geht es ja um mehrere Tausend Menschen, die in den letzten Jahren die Kleidung der deutschen Soldaten gewaschen haben und die Tore der Camps gesichert haben. Warum kümmern Sie sich nicht um diese Menschen, die auch in Gefahr sind? Für die Taliban ist es nämlich egal, ob das

VORS. DETJEN: Die Frage ist angekommen, glaube ich. Ich versuche jetzt einfach einmal, ein bisschen auf die Zeit zu schauen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich hätte noch eine Frage an das Verteidigungsministerium an sich: Haben Sie Angst, dass es jetzt Auswirkungen auch auf den Umgang mit den Ortskräften in Mali gibt? Die können jetzt ja sehen, wie Deutschland mit den Ortskräften in Afghanistan umgeht.

HELMBOLD: Wie wir mit unseren Ortskräfte umgehen, haben wir hier an dieser Stelle und an verschiedener Stelle verdeutlicht. Wir haben bereits, bevor wir abgezogen sind, dafür Sorge getragen, dass die Mehrzahl der Ortskräfte aus dem Ursprungsverfahren ihre Ausreisedokumente in der Hand gehabt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bestanden auch Ausreisemöglichkeiten.

Über die Kosten ist ja auch viel gesprochen worden. In den meisten Fällen gab es die Möglichkeit, dass die entsprechenden Kosten von denjenigen, die ausgereist sind, selbst getragen worden sind. In Fällen, bei denen das schwierig wurde, wurden die Kosten auch übernommen. Daher gehe ich davon aus, dass die Bundeswehrortskräfte ebenfalls der Auffassung sind, dass sie eben von uns entsprechend unterstützt worden sind.

Es gibt dann zusätzlich noch die Ortskräfte des erweiterten Verfahrens. Darüber haben wir auch gesprochen. Dabei handelt es sich um 350 Personen, die eben in dem von Herrn Burger dargestellten Verfahren hinzugekommen sind. Mit denen haben wir Kontakt aufgenommen.

Ich glaube, dass die Ortskräfte die wir auch in Mali haben, dort gemeinsam mit uns in diesen schwierigen Einsätzen Seite an Seite stehen und mit uns auch weiter diese Aufträge erfüllen werden.

BURGER: Herr Jung, weil Sie den Vergleich zu den USA ziehen und dort eine größere Großzügigkeit konstatieren, lohnt es sich vielleicht, auch zu erwähnen, dass nach Angaben des amerikanischen Außenamtssprechers bis zum vergangenen Sonntag 1200 ehemalige Ortskräfte in die USA im Vergleich zu 1900 in Deutschland eingereist waren. Wir können also wir haben darüber gesprochen überhaupt nicht damit zufrieden sein, wie der Stand des Verfahrens bei uns ist wir sind in wirklich täglicher Sorge um unsere Kolleginnen und Kollegen, die dort vor Ort in Not sind , aber das zeigt auch, dass die Schwierigkeiten bei der Umsetzung eines solchen Programms nicht nur uns betreffen, sondern dass andere mit genau denselben Umsetzungsschwierigkeiten zu kämpfen hatten und haben wie wir. Das vielleicht zu dem von Ihnen gezogenen Vergleich mit den USA.

HELMBOLD: Ich möchte das auch noch einmal bestärken. Die Ortskräfte, mit denen wir in Kontakt stehen auch im Falle derjenigen, die noch nicht in Deutschland sind , sind Schicksale, mit denen wir uns auseinandersetzen und die uns alle sehr betroffen machen. Ich hatte auch die Callcenter erwähnt, die wir betreiben und durch die wir mit den Verbleibenden eben noch in Kontakt stehen und versuchen, die Kontakte zu erreichen, um eben auch darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit der Ausreise besteht. Jetzt gibt es da natürlich eine ganz neue Dynamik. Die Schicksale der Menschen vor Ort Ortskräfte, aber auch weitere zu schützende Menschen, die ebenfalls in den erweiterten Kreis gehören und die aus unserer Sicht eben schutzbedürftig sind sind uns im Moment ausgesprochen wichtig. Wir werden alles daransetzen, so viele Menschen wie möglich so schnell wie möglich, solange die Luftbrücke aus Kabul hält, nach Deutschland zu bringen.

FRAGE DUDIN: Herr Deutschbein, Kanzlerin Merkel hat am Montag gesagt, dass von etwa 1500 Ortskräften der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und Hilfsorganisationen (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

DR. DEUTSCHBEIN: Frau Dudin, wir kennen die Zahl der Ortskräfte. Wir wissen auch, wie viele einen Antrag gestellt haben. Diese Liste ist dynamisch. Die ändert sich täglich. Die Listen wurden schon letzte Woche und in den Wochen davor angelegt. Wir hatten also auch einen Plan B, um uns darauf vorzubereiten, sollte es zu diesem Fall kommen, wen wir kontaktieren müssen. Die Mitarbeiter wurden auch informiert, sich einen Reisepass etc. zu besorgen, damit diese Prozesse eben schnell ablaufen können. Die Listen liegen auch dem Auswärtigen Amt vor. Aber zu konkreten Zahlen sagen wir derzeit nichts.

FRAGE BLANK: Ich würde ganz gerne noch einmal bezüglich der Zahlen nachhaken, Herr Burger. Es ist unbefriedigend, dass man nur eine Größenordnung gesagt bekommt. Wenn Sie die aktuellen Zahlen vorliegen haben, könnten Sie dann bitte noch einmal in sich gehen und überlegen, ob wir eine aktuelle Zahl der Menschen erfahren können, die aktuell auf der Liste stehen, vielleicht auch aufgegliedert in Ortskräfte und die anderen Personengruppen, die ja auch in Rede stehen, also Menschenrechtsaktivistinnen, Journalisten, Journalistinnen usw.? Können Sie dazu vielleicht auch aktuell etwas sagen, was diese Personengruppe angeht, von der Größenordnung her?

BURGER: Das möchte ich für die letztgenannte Gruppe mit Bezug auf deren Sicherheitsinteressen ganz explizit nicht tun.

Bezüglich der anderen Zahlen muss ich auch um Verständnis bitten. Selbst wenn wir jetzt eine tagesaktuelle Zahl hätten, wäre die von sehr begrenzter Aussagekraft, weil sich natürlich in einer solchen Situation, wenn sich die Lage verschärft, plötzlich sehr viel mehr Leute melden und registrieren, als sich vorher überhaupt mit uns in Verbindung gesetzt hatten.

Wir hatten Ihnen berichtet, dass in der vergangenen Woche ungefähr 80 deutsche Staatsangehörige bei der deutschen Botschaft in Kabul registriert waren. Ich habe Ihnen vorher vorgetragen, dass jetzt 189 deutsche Staatsangehörige aus Kabul ausgeflogen wurden. Das ist in einer solchen Situation nicht untypisch.

Gerade auch, was die Gefährdungsanzeigen von ehemaligen Ortskräften angeht, ist es so, dass die natürlich mit der sich zuspitzenden Situation massiv zugenommen haben, dass Menschen, die sich noch vor ein oder zwei Wochen selbst in Sicherheit gefühlt haben, das jetzt nicht mehr tun. Deswegen, glaube ich, wäre ein solcher Zwischenstand von sehr, sehr begrenzter Aussagekraft.

FRAGE JESSEN: Doch noch einmal zu der Frage, warum Subunternehmer sozusagen nicht in den Kreis der besonders Gefährdeten eingerechnet werden. Vonseiten der Taliban her ist es relativ egal, ob ein Afghane einen Vertrag mit der Bundeswehr hatte oder bei einem Subunternehmer. Da zählt dann im Zweifelsfall: Hast du für die Deutschen gearbeitet oder nicht? Wenn man es von daher denkt – und man muss es doch wohl so denken , warum gilt dann nicht die Regel: Wer bei einem Subunternehmen für deutsche Institutionen gearbeitet hat, fällt unter den Kreis der besonders Schutzbedürftigen? Man muss es doch von der Seite bewerten und organisieren.

HELMBOLD: Uns ist es wichtig, dass Menschen das sind einmal die Ortskräfte nach dem Verfahren, über das wir gesprochen haben, nach Deutschland kommen können. Uns ist weiterhin wichtig das ist für uns auch als Signal sehr, sehr wichtig , dass dieser Kreis erweitert worden ist. Mit Blick auf die Definierbarkeit der Personengruppe, die Sie ansprechen, habe ich mich eben schon geäußert.

VORS. DETJEN: Wir beenden jetzt dieses Thema. Es gibt noch eine Mitteilung von Herrn Seibert.

STS SEIBERT: Ich hatte Ihnen gesagt, dass ich in dieser Woche noch ein bisschen mehr zu den beiden Reisen, die am Freitag und Sonntag anstehen – Freitag Russland, Sonntag Ukraine – sage.

Es ist tatsächlich ein bisschen mehr, denn die Freitagsreise nach Moskau wird ein sehr konzentriertes Programm sehr konzentriert auf den Austausch mit dem russischen Präsidenten sein. Das heißt, es gibt im Grunde drei Programmpunkte: Kranzniederlegung am Grab des Unbekannten Soldaten im Kreml am Alexandergarten, das Gespräch mit Staatspräsident Putin und dann eine gemeinsame Pressebegegnung. Das sind die drei Punkte, die ich Ihnen nennen kann.

Was die Ukraine-Reise am Sonntag angeht, sind die Programmpunkte: Kranzniederlegung am Grab des Unbekannten Soldaten ebenso, Gedenken am Denkmal der sogenannten Himmlischen Hundertschaft, die Verleihung des Ordens der Freiheit an die Bundeskanzlerin durch Präsident Selensky, das Gespräch mit Präsident Selensky und anschließend die gemeinsame Pressebegegnung und dann noch ein Gespräch mit Ministerpräsident Schmyhal.

Ein dritter Punkt – der geht wirklich ganz schnell; Sie haben es wahrscheinlich schon gehört – ist ein Termin am Montag, den ich jetzt nur deswegen aktiv erwähne, weil die Akkreditierungsfrist bei den Kollegen in Nordrhein-Westfalen heute Abend um 18 Uhr ausläuft. Die Bundeskanzlerin wird am Montag, dem 23. August, am Festakt zum 75-jährigen Bestehen des Landes Nordrhein-Westfalen teilnehmen und eine Festrede halten. Das findet am Abend ab 18 Uhr auf dem Gelände der Galopprennbahn in Düsseldorf statt.

BURGER: Ich habe Ihnen eine Mitteilung zu Iran zu machen.

Ich kann im Namen der Bundesregierung sagen, dass die Herstellung von auf 20 Prozent angereichertem Uran und die Erhöhung der Kapazitäten für die Anreicherung von Uran auf 60 Prozent eindeutig JCPOA-widrig sind. Iran hat keine plausible zivile Begründung für diese Schritte, sondern gewinnt damit relevantes militärisches Wissen und entsprechende Fähigkeiten.

Diese sehr negativen Schritte sehen wir umso kritischer, als Iran derzeit die Wiener Atomverhandlungen ausgesetzt hat. Während man nicht zu verhandeln bereit ist, schafft man Fakten. Das passt nicht zusammen. Wir fordern Iran dringend dazu auf, mit einer konstruktiven Haltung an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die USA haben weitgehende Angebote gemacht und sind bereit, in den JCPOA zurückzukehren. Auch die E3 sind bereit, die Gespräche in Wien fortzusetzen. Iran sollte diese Chance auf eine Einigung in Wien nicht verspielen.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, eine technische Frage zu den Reisen der Bundeskanzlerin nach Russland und Kiew: Sind die Zeiten der Pressekonferenzen schon bekannt?

STS SEIBERT: Das können wir möglicherweise nachreichen. Ich habe das jetzt nicht dabei.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Dann noch ein paar Fragen zum Inhalt. Frau Merkel trifft sich mit Herrn Putin am Jahrestag der Vergiftung von Herrn Nawalny. Wird dieses Thema ein Thema in den Gesprächen sein?

Vielleicht können Sie etwas weiter ausführen, um welche Themen es in beiden Ländern gehen soll, zum Beispiel Inbetriebnahme Nord Stream 2 – Ja oder Nein, Gastransit durch die Ukraine, Wasserstoffentwicklung in der Ukraine. Sind das alles Themen, die die Kanzlerin besprechen möchte?

STS SEIBERT: Ja, es ist tatsächlich der Jahrestag des Giftanschlags auf Herrn Nawalny mit einem verbotenen Nervenkampfstoff, der am 20. August 2020 auf russischem Staatsgebiet geschehen ist. Unsere Haltung dazu ist bekannt. Wir haben sie hier wochen- und monatelang vorgetragen, und sie hat sich auch nicht verändert. Dieser immer noch ungelöste Fall ist natürlich eine schwere Belastung des Verhältnisses zu Russland. Unsere Forderungen stehen da weiter ungelöst im Raum.

Außerdem wissen Sie, dass Herr Nawalny zu Unrecht inhaftiert ist, die Haft in einem Straflager verbringt und dass jetzt sogar eine neue Anklage gegen ihn erhoben wird. All das sind belastende Punkte im Verhältnis zwischen Deutschland und Russland.

Ich kann jetzt nicht sämtliche Themen vortragen und will es auch nicht , die vorkommen werden. Ich kann Ihnen sagen, dass es sicherlich um die großen internationalen Fragen geht, die zurzeit natürlich im Raum stehen: Afghanistan – das liegt auf der Hand ; natürlich weiterhin der Konflikt in der Ostukraine, zu dessen Lösung/Beilegung Russland sehr viel mehr tun könnte, als es tut; Belarus, ein Land, ein Diktator, der in schlimmster Weise gegen seine eigene Bevölkerung vorgeht und auf den, so glauben wir, die russische Führung Einfluss hat. Das sind sicherlich Themen. Aber ich verweise auf die Pressebegegnung, die es im Anschluss gibt. Da wird man dann erfahren, wozu sich die beiden wirklich äußern.

FRAGE BLANK: Erwarten Sie – das liegt ja auch nahe – in der Folge Moskau und Kiew eine endgültige Einigung zum Thema Nord Stream 2?

STS SEIBERT: Ich weiß jetzt nicht, was Sie mit einer „Einigung“ meinen. Die deutsche Position dazu ist ja bekannt. Die Bundeskanzlerin hat sich, als Präsident Selensky im Juli hier war, in der Pressekonferenz dazu auch noch einmal geäußert. Für uns ist zentral, dass die Ukraine auch mit Nord Stream 2 Transitland für russisches Gas ist und bleiben muss. Wir nehmen in dieser Hinsicht die Sorgen der ukrainischen Seite sehr ernst. Wir werden uns auch in Zukunft weiter für einen Gastransit durch die Ukraine einsetzen. – Das waren die Worte der Bundeskanzlerin. Das heißt, wir werden ganz konkret gegenüber Russland die Position vertreten, dass der 2024 auslaufende Gasvertrag verlängert werden soll.

ZUSATZFRAGE BLANK: Mit „Einigung“, Herr Seibert, meine ich die ja schon lange laufenden Gespräche auf Regierungsebene mit der Ukraine und auch mit Russland im Zusammenhang damit, dass dann die Ukraine mit den Dingen zufrieden ist, die man ausverhandelt hat, also zum Beispiel das angesprochene Wasserstoffprogramm. Erwarten Sie, dass es einen Schlusspunkt unter dieser Debatte gibt?

STS SEIBERT: Ich erwarte nicht einen Schlusspunkt unter die Bedenken oder die Sorgen, die die Ukraine beispielsweise mit dem Thema Nord Stream 2 verbindet und immer wieder geäußert hat. Die ukrainische Führung kennt unsere Position. Sie weiß, wie wir uns für den Transitvertrag zwischen Russland und der Ukraine, der Ende Dezember 2019 geschlossen wurde, entscheidend mit eingesetzt haben. Sie weiß auch, dass es die deutsche Position ist, dass die Ukraine auch mit Nord Stream 2 Gastransitland bleiben soll, dass wir uns also für eine Verlängerung dieses Vertrags eine solche mögliche Verlängerung sieht der Vertrag ja vor auch einsetzen werden.

FRAGE CARRELL: Herr Burger, können Sie einen Bericht des „Wall Street Journal“ kommentieren oder bestätigen, nach dem sich mindestens zwei in Deutschland stationierte US-Diplomaten, die offenbar Geheimdienstmitarbeiter waren oder mit Russlandfragen beschäftigt waren, wegen gesundheitlicher Probleme Havanna-Syndrom in Behandlung begeben haben? Offenbar steht der Verdacht im Raum, dass das Gift sein könnte.

BURGER: Diese Berichte sind uns bekannt. Ich habe dazu aber keine eigenen Erkenntnisse.

FRAGE JUNG: Beim Thema Hochwasserhilfe habe ich aufgehorcht, Herr Seibert, als Sie von Cell Broadcast gesprochen hatten und dies als „neu“ bezeichnet haben. Wie kommen Sie auf die Bezeichnung „neu“? Das ist seit 1999 ein aktives System. Die Bundesregierung hat diesbezüglich seit 2018 eine EU-Richtlinie nicht umgesetzt. Warum wollen Sie uns das jetzt als neu verkaufen?

STS SEIBERT: Wissen Sie, ich verkaufe Ihnen hier ja gar nichts. Ich informiere Sie, und dann beantworte ich Ihre Fragen. Aber dazu kann vielleicht auch das Bundesjustizministerium etwas sagen, wo ja die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Ich habe gesagt, dass die Voraussetzungen zur Einführung von Cell Broadcast geschaffen werden. Bisher gibt es diese rechtlichen Voraussetzungen nicht. Wenn die geschaffen sind und das System in Betrieb geht, dann ist das etwas Neues, mit dem wir vor Gefahren warnen können. Ich habe nie gesagt, dass das gestern erst erfunden wurde.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum hat die Bundesregierung die EU-Richtlinie in Sachen Cell Broadcast seit 2018 nicht umgesetzt? Warum erst jetzt?

VORS. DETJEN: Justizministerium?

ZIMMERMANN: Ich glaube, wir sind nicht der richtige Ansprechpartner.

DR. WEDE: Ich vermute, dass wir der richtige Ansprechpartner sind, Herr Jung.

STS SEIBERT: Ach so. Entschuldigung!

DR. WEDE: Wir werden Ihnen die Antwort nachreichen.

FRAGE LINDNER: Eine Frage mit Blick auf den Autogipfel. Welche Bilanz ziehen Sie nach insgesamt sechs Autogipfeln?

Zum Stichwort Zukunftsfonds: Bereits im November wurden Hilfen für die Autozulieferer beschlossen. Was ist heute an dem Beschluss neu?

STS SEIBERT: Ich würde gerne auf die Pressemitteilung verweisen, die nach diesem sogenannten Autogipfel, also dem Treffen der Konzertierten Aktion Mobilität, veröffentlicht wurde. Da steht vieles drin. Das Treffen ist erst zu Ende gegangen, als wir hier schon saßen. Deswegen gibt es dazu eine Pressemitteilung, die Frau Lindner sicherlich hat.

HERZOG: Ich kann gerne einen kurzen Sachstand aus unserer Sicht ergänzen. Thema war heute auch die Ladeinfrastruktur. Der heutige Stand ist: Es gibt rund 46 000 öffentliche Ladepunkte, davon 7000 Schnellladepunkte. Wir haben erst kürzlich am Montag unsere Ausschreibung für 1000 Schnellladestandorte vorgestellt, die jetzt kommen sollen. Damit wollen wir erreichen, dass die Autofahrer in kürzester Zeit die nächste Schnellladesäule erreichen können. Das ist natürlich ganz wichtig.

Wir haben gestern auch angekündigt, dass das Programm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ neu aufgelegt wird. Dafür stehen 500 Millionen Euro bis 2025 zur Verfügung. Da ging gestern der erste Förderaufruf online. Es kann sich dafür jetzt also beworben werden. Damit wollen wir den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland sehr stärken.

UNGRAD: Ich kann ergänzen und erst einmal auch auf die Pressemitteilung verweisen. Wir haben ja schon über das Eine-Million-E-Auto-Ziel berichtet, das im Juli aufgrund unserer Innovationsprämie erreicht worden ist. Wenn es weitere Fragen gibt, können wir gerne noch etwas dazu nachliefern.

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