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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 20. August 2021

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Reise nach Kiew, Festakt zum 75-jährigen Bestehen des Landes Nordrhein-Westfalen, Kabinettssitzung, Regierungserklärung zur Lage in Afghanistan, Verleihung des Walther-Rathenau-Preises, Empfang der Vorsitzenden der fünf großen internationalen Wirtschafts- und Finanzorganisationen, Konferenz zum „G20 Compact with Africa“, ökumenischer Gedenkgottesdienst anlässlich der Flutkatastrophe in Deutschland, Reise nach Israel), Lage in Afghanistan, COVID-19-Pandemie, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf Strafzinsen für Steuernachzahlungen, CO2-Emissionen, Ankündigung weiterer möglicher Streiks bei der Deutschen Bahn

Themen/Naive Fragen zu:
5:54 KSK-Hubschrauber
– Es gibt aktuell Berichte, dass Hubschrauber durch das KSK nach Kabul geschickt werden. Können Sie diese Berichte bestätigen?
– Wie viele Hubschrauber der Bundeswehr sind auf dem Weg? Was sollen die jetzt vor Ort genau leisten? Das macht ja bisher keine andere Nation. Wie viele Menschen passen, abseits der Soldaten, in einen Hubschrauber hinein?
– Ich habe nicht verstanden, wie viele Menschen Platz finden können und wie oft man fliegen muss, um alle Leute, die gerettet werden müssen und sollen, zu befreien.

17:02 Listen der Regierung
– Warum gibt es eigentlich noch keine „eine Liste“? Warum wird von den verschiedenen Ministerien und verschiedenen Institutionen immer noch mit eigenen Listen gearbeitet? Das verstehe ich nicht. Wie kann das sein?
– Gibt es jetzt im Grunde „eine Liste“? Sie hatten eine Minute vorher gesagt, dass Sie versuchen, es zu nur einer Liste zu machen. Wie ist das aus Sicht des AA? Gibt es nur eine Liste? Frau Vick, wie ist das aus Sicht des BMI? Warum hat das Kanzleramt da nicht den Hut auf?
– Seit wann ist jemand mit der Zusammenführung der Listen, wie Sie sagen, beauftragt? Wer ist das überhaupt, und wie lange soll das noch dauern?
– Aber wir reden doch hier seit Mittwoch von dem neuen Mandat. Es sind ja nicht nur Ortskräfte davon betroffen, sondern auch Repräsentanten und Repräsentantinnen Afghanistans usw. Es muss doch am Ende zu einer zusammengeführten Liste kommen. Wer ist dafür zuständig, und wie lange soll das noch dauern?

39:02 PR der Regierung auf Social Media
– Mich würde noch einmal, weil Herr Collatz vorhin das Online-Thema angesprochen hat, etwas interessieren. Auf den Social-Media-Kanälen der Bundesregierung, des Auswärtigen Amtes bzw. der Bundesregierung an sich findet man zwar Bilder von den Rettungsaktionen und davon, wie die Menschen zum Beispiel in Taschkent ankommen. Aber warum zeigt die Bundesregierung nicht die Situation zum Beispiel am Kabuler Flughafen? Gehört das nicht auch zur Wahrheit dazu? Sie betonen immer wieder, dass Sie auf den Social-Media-Kanälen keine Propaganda verbreiten. Aber wenn Sie diese Situation der Menschen, die von Deutschland gerettet werden wollen, ehrlich aufzeigen wollen, dann müssen Sie auch die chaotischen Zustände zum Beispiel an den Toren des Kabuler Flughafens zeigen. Warum tun Sie das nicht?
– Wir reden ja auch nicht über die Äußerungen hier in der RegPK, sondern darüber, dass Sie Millionen von deutschen Followern in den Social-Media-Kanälen haben, und die sehen von Ihnen nur die positiven Nachrichten darüber, wie man da gerettet hat, aber nicht die Nachricht, wen man dort in welcher Situation zurücklässt und wie chaotisch die Zustände am Kabuler Flughafen sind. Warum werden diese Zustände nicht Ihren Followern gezeigt? Die meisten sehen die RegPK ja nicht; das wissen Sie.

1:05:05 Merkel in Israel
– habe ich Sie richtig verstanden, dass die Kanzlerin die besetzten Gebiete, zum Beispiel die West Bank, nicht besuchen wird und dass sie sich nicht mit palästinensischen Vertreterinnen und Vertretern, ob nun von NGOs oder mit Regierungsvertretern, treffen wird und auch nicht mit israelischen NGOs wie zum Beispiel Breaking the Silence oder B’Tselem?
– Warum nicht mit NGOs? Das hat man ja früher auch schon getan. Gerade angesichts aktueller Berichte wie von Human Rights Watch, die ja von Apartheid in der West Bank berichten: Warum trifft man sich nicht mit der palästinensischen Seite?

1:08:15 CO2-Emissionen
– Sie wollen den Agora-Bericht nicht kommentieren. Aber haben Sie im Haus denn Zweifel daran, dass dieses Jahr wieder mehr CO2 emittiert werden wird als letztes Jahr?
– Sind Sie der Meinung, dass 2020 keine Eintagsfliege in Sachen Emissionsminderung war?

Aufgrund eines technischen Problems setzt die Aufnahme erst ab Minute 6 der RegPK ein. Davor gab es die Begrüßung durch den Vorsitzenden und ein paar öffentliche Termine der Bundeskanzlerin.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 20. August 2021:

VORS. FELDHOFF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN DEMMER: Auch von mir guten Tag! Die Reise der Bundeskanzlerin nach Kiew am Sonntag haben wir Ihnen ja bereits angekündigt.

Auch den Termin am Montag kennen Sie schon: Die Kanzlerin ist am Montag zu Gast in Düsseldorf bei der Feier zu 75 Jahren Nordrhein-Westfalen.

Am Mittwoch leitet die Bundeskanzlerin wie üblich um 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts.

Um 12 Uhr gibt die Kanzlerin im Bundestag eine Regierungserklärung ab. Thema ist die Lage in Afghanistan.

Am Mittwochabend wird der Bundeskanzlerin um 17 Uhr im Rahmen einer Festveranstaltung des Walther Rathenau Instituts der Walther-Rathenau-Preis verliehen. Die Verleihung des Walther-Rathenau-Preises wird im Atrium der Deutschen Bank in Berlin-Mitte stattfinden. Die Laudatio wird der in Großbritannien lebende australische Historiker Christopher Clark halten.

Die Bundeskanzlerin empfängt am Donnerstag die Vorsitzenden der fünf großen internationalen Wirtschafts- und Finanzorganisationen zu Gesprächen im Kanzleramt. Teilnehmen werden ILO-Generaldirektor Ryder, IWF-Direktorin Georgieva, OECD-Generalsekretär Cormann, Weltbank-Präsident Malpass und WTO-Generaldirektorin Okonjo-Iweala. Es handelt sich bei diesem Termin um ein jährliches informelles Treffen, das bereits zum dreizehnten Mal stattfindet.

Die Bundeskanzlerin wird sich mit ihren Gästen zu aktuellen Fragestellungen der internationalen Wirtschaftspolitik austauschen. Ein Schwerpunkt wird dabei auch auf der wirtschafts- und finanzpolitischen Situation Afrikas liegen. Deshalb nimmt auch der Präsident der Afrikanischen Entwicklungsbank, Akinwumi Adesina, teil. Die Gespräche werden um 17 Uhr beginnen. Gegen 18.30 Uhr wird es eine gemeinsame Pressekonferenz geben.

Am Freitag, dem 27. August, richtet die Bundeskanzlerin zum bereits vierten Mal eine Konferenz zum „G20 Compact with Africa“ im Bundeskanzleramt aus. Ziel des „G20 Compact with Africa“, der 2017 unter deutscher G20-Präsidentschaft ins Leben gerufen wurde, ist es, die Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliche Investitionen und Beschäftigungsmöglichkeiten in Afrika zu verbessern, um eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu befördern.

Die Konferenz findet in diesem Jahr hybrid statt. Einige Teilnehmer werden sich virtuell zuschalten. Es werden nahezu alle Staats- und Regierungschefs der zwölf afrikanischen Länder, die sich der „Compact-with-Africa“-Initiative angeschlossen haben, teilnehmen. Bestätigen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt die Teilnahme von Vertretern aus folgenden Ländern: Ägypten, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste), Ghana, Guinea, Ruanda, Senegal, Togo und Tunesien. Kurzfristige Änderungen können sich aber aufgrund der pandemischen Lage noch ergeben.

Wir erwarten weitere Teilnehmer, unter anderem Vertreter von Staaten bzw. internationalen Organisationen, die den Prozess im Rahmen des „G20 Compact with Africa“ aktiv unterstützen: Italien, Südafrika, Europäische Union Europäische Kommission und Europäischer Rat , Afrikanische Union, vertreten durch Kommission und Vorsitz, Internationaler Währungsfonds, Weltbankgruppe und Afrikanische Entwicklungsbank. Einen finalen Teilnehmerstand können wir aber erst näher am Termin bekanntgeben.

Am frühen Nachmittag des 27. August richtet die Subsahara-Afrika-Initiative der Deutschen Wirtschaft in Kooperation mit ihren Trägerorganisationen dazu gehören DIHK, Afrika-Verein der Deutschen Wirtschaft, BDI und der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen eine Wirtschaftskonferenz im AXICA Kongresszentrum aus. Diese Wirtschaftskonferenz findet zum dritten Mal am Rande der Konferenz „Compact with Africa“ statt. Die Bundeskanzlerin wird gegen 14 Uhr eine Auftaktrede halten.

Die Konferenz „Compact with Africa“ im Bundeskanzleramt beginnt um 16.30 Uhr. Auftakt ist eine virtuelle Zusammenschaltung mit der Wirtschaftskonferenz. Die gesamte Plenarsitzung ist bis 18.15 Uhr geplant und wird per Livestream auf www.bundesregierung.de übertragen. Dem schließt sich ein weiterer, nicht öffentlicher Austausch an. Diskutiert wird über die wirtschaftliche Situation in den „Compact-with-Africa“-Ländern, den Status quo und die Zukunft des „Compact-with-Africa“-Prozesses sowie Fragen der Impfstoffproduktion in Afrika. Zu den Ergebnissen der Konferenz wird es um 19.30 Uhr eine Pressekonferenz geben. Details liefern wir noch nach.

Am Samstag wird die Kanzlerin um 10 Uhr an einem ökumenischen Gottesdienst im Hohen Dom zu Aachen teilnehmen. Mit diesem Gottesdienst wollen die evangelische und die katholische Kirche sowie die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen zusammengeschlossenen Kirchen gemeinsam mit Vertretern anderer Religionen der Opfer der Flutkatastrophe in Deutschland gedenken.

Es ist der Bundeskanzlerin ein besonderes Anliegen, auch in diesem Rahmen den Opfern und ihren Angehörigen sowie allen, die jetzt vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, ihr Mitgefühl zu bekunden. Es ist wichtig, ein Zeichen zu setzen, dass die Verstorbenen nicht vergessen sind und das Leid gemeinsam getragen wird. Neben Bundeskanzlerin Merkel wird auch Bundespräsident Steinmeier anwesend sein. Er wird im Anschluss an den ökumenischen Gottesdienst eine Rede im Dom halten.

Dann wird die Bundeskanzlerin am Samstag auf Einladung des Premierministers des Staates Israel, Naftali Bennett, von Samstag, dem 28. August, bis Montag, dem 30. August, zu einem Arbeitsbesuch nach Israel reisen.

Das Programm sieht wie folgt aus: Am Sonntag, dem 29. August, trifft die Kanzlerin um 9 Uhr Ortszeit in Jerusalem mit Premier Bennett zu einer Unterredung zusammen. Um 10.45 Uhr wird sie das Kabinett der israelischen Regierung treffen. Um 11.30 Uhr Ortszeit schließt sich eine gemeinsame Pressekonferenz von Premier Bennett und der Kanzlerin an und um 12.45 Uhr trifft die Kanzlerin den Präsidenten des Staates Israel, Isaac Herzog.

Am Nachmittag wird die Bundeskanzlerin die Gedenkstätte Yad Vashem in Begleitung des israelischen Premierministers besuchen. Neben einer Kranzniederlegung sind dort unter anderem die Besichtigung einer Ausstellung sowie des künftigen Dokumentationszentrums geplant. Das weitere Programm am Nachmittag sieht die Verleihung der Ehrendoktorwürde des Haifa Technion – Israel Institute of Technology – an die Bundeskanzlerin vor. Die Veranstaltung findet in Jerusalem statt. Zudem ist am frühen Abend ein Gespräch mit dem alternierenden Premierminister und derzeitigen Außenminister Yair Lapid vorgesehen. Vor einem gemeinsamen Abendessen mit Premierminister Bennett wird die Bundeskanzlerin gemeinsam mit ihm Unternehmensvertreter treffen. Am 30. August, dem Abreisetag, kommt Bundeskanzlerin Merkel zu einem Runden Tisch mit Vertretern des Institute for National Security Studies in Jerusalem zusammen, bevor sie dann gegen 11 Uhr nach Berlin zurückreist.

Dann möchte ich Ihnen einen Sachstand zu Afghanistan geben.

Wir sind weiterhin mit Hochdruck dabei, Menschen aus Afghanistan zurückzuholen – deutsche und internationale Staatsbürger, aber auch so viele Ortskräfte wie möglich sowie besonders schutzbedürftige Afghaninnen und Afghanen. Stand heute Morgen hat die Bundeswehr elf Transportflüge von Kabul nach Taschkent durchgeführt und damit mehr als 1600 Menschen aus Kabul ausgeflogen. Ein deutscher Zivilist erlitt auf dem Weg zum Flughafen Kabul eine Schussverletzung. Er wird medizinisch versorgt, es besteht aber keine Lebensgefahr. Er wird bald ausgeflogen werden.

Ich möchte mich an dieser Stelle für die gesamte Bundesregierung bei unseren Soldatinnen und Soldaten bedanken, die dort im Einsatz sind. Das ist alles nicht einfach. Das ist ein hochkomplizierter Einsatz. Außerdem gilt natürlich unser Dank auch den Mitarbeitern der deutschen Botschaft, die am Flughafen immer noch unter schwierigsten und gefährlichen Bedingungen die Evakuierung unterstützen.

FRAGE JUNG: Es gibt aktuell Berichte, dass Hubschrauber durch das KSK nach Kabul geschickt werden. Können Sie diese Berichte bestätigen?

Wie viele Hubschrauber der Bundeswehr sind auf dem Weg? Was sollen die jetzt vor Ort genau leisten? Das macht ja bisher keine andere Nation. Wie viele Menschen passen, abseits der Soldaten, in einen Hubschrauber hinein?

COLLATZ: Herr Jung, das kann ich gerne bestätigen. Es ist so General Arlt hat gestern noch einmal eindrucksvoll geschildert, wie dynamisch die Situation vor Ort ist , dass eine Evakuierungsoperation natürlich etwas sauber Vorgeplantes ist und lange geübt wird, auch ohne konkreten Anlass. Ohne ein solches Vorüben und eine solche hohe Bereitschaft wäre ein solcher Einsatz natürlich in der Kürze der Zeit auch gar nicht machbar.

Die Leute gehen mit ihrem Set an Fähigkeiten und Ausbildung in einen solchen Einsatz, aber eben auch mit einem sogenannten Kräftedispositiv, das auch Material beinhaltet. Das ist vorher definiert. Da ist sozusagen ein Knopf drauf und wenn dieser aktiviert wird, wird das Material an einen vorher definierten Ort gefahren und schnell in das Einsatzland gebracht. Das ist eine Grundausstattung.

Jetzt gibt es natürlich Lageentwicklungen General Arlt hat das gestern im Gespräch mit der Ministerin deutlich gemacht es gibt dort einen täglichen Austausch und hat gesagt, dass er sich wünscht, dass die Operationen, die er zur Verfügung erhält, ein wenig erweitert werden. Tatsächlich ist es so, dass wir darüber haben wir soeben das Parlament informiert derzeit zwei Hubschrauber vom Typ H145M verladen, um sie noch im Laufe des Tages in das Einsatzgebiet zu bringen und möglichst schnell zum Einsatz kommen lassen.

Jetzt ist es so, dass diese Hubschrauber designt und angeschafft wurden, um insbesondere die Spezialkräfte in ihrem Auftrag zu unterstützen, aber diese Hubschrauber natürlich auch allen anderen Kräften zur Verfügung stehen. Der Einsatzzweck ist der, den ich schon angedeutet habe: Die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten des Kommandeurs des Einsatzverbandes vor Ort in Afghanistan, um zum Beispiel die Rettung einzelner Deutscher in abgelegenen Situationen oder aus Gefahrenlagen zu ermöglichen. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der sehr eingeschränkten Beweglichkeit in Kabul, die aufgrund der Ihnen bekannten Lage eben einfach so gegeben ist.

Unterm Strich: Mit den Hubschraubern es sind zwei Hubschrauber dieses Typs soll dem Kommandeur vor Ort ein erweitertes Handlungsspektrum ermöglicht werden.

Zu den Typen da mache ich einmal Werbung für unsere Online-Seiten H145M oder LUH (Light Utility Helicopter) finden Sie auf den Onlineseiten der Bundeswehr (www.bundeswehr.de) alle technischen Details. Ich kann Ihnen hier sagen, dass es sich um einen Hubschrauber handelt, der grundsätzlich vier voll ausgerüstete Soldaten an den Einsatzort bringen kann. Das ist sozusagen die Lastenklasse, in der wir uns bewegen. Es ist also ein kleines bewegliches Fluggerät, das auch für Beobachtungen aus der Luft und Ähnliches genutzt werden kann, aber nach Afghanistan gebracht wird, um die Handlungsmöglichkeiten des Kommandeurs vor Ort zu erweitern.

Der Einsatz vor Ort erfolgt auf Befehl des Kommandeurs. Er wird vor Ort natürlich eine Risikoabwägung, eine Lageabschätzung vorausgehen lassen, um dann eventuell diesen Hubschrauber zum Einsatz zu bringen, wenn es dem Auftrag des Verbandes dienlich ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe nicht verstanden, wie viele Menschen Platz finden können und wie oft man fliegen muss, um alle Leute, die gerettet werden müssen und sollen, zu befreien.

COLLATZ: Das ist eine ähnliche Debatte, wie wir sie in Bezug auf den A400M gesehen haben. Ein A400M hat, glaube ich, 114 Sitzplätze, die definiert sind, wo man sich anschnallen kann, wo man unter Friedensbedingungen Platz nimmt und dann geflogen werden kann. Ähnlich ist es in diesem LUH, der vier voll ausgerüstete Soldaten und Soldatinnen transportieren kann. Ich kann mir vorstellen, dass ein Mensch ohne Gepäck weniger wiegt und deswegen vielleicht noch untergebracht werden kann. Aber das muss der Kommandeur, das müssen die Operateure vor Ort entscheiden. Das machen wir nicht von hier aus in Berlin.

FRAGE REUTER: Würden diese Hubschrauber quasi in feindlichem Umfeld agieren oder gibt es Absprachen mit den Taliban bzw. werden diese angestrebt, dass solche Flüge geduldet werden?

COLLATZ: Von einem feindlichen Umfeld ist mir nichts bekannt. Es ist sicherlich eine unsichere Lage vor Ort. Aber feindlich in dem Sinne, dass wir schon jetzt planen, dass es zum Waffeneinsatz kommt, das sehe ich nicht. Es dient der Handlungserweiterung des Kommandeurs vor Ort in der jetzt vor Ort befindlichen unsicheren Lage. Auch so wird dann entschieden, ob und wie dieser Hubschrauber zum Einsatz kommt.

FRAGE DR. RINKE: Damit ich das richtig verstehe: Wo befinden sich die Hubschrauber jetzt? Die werden jetzt von Usbekistan nach Afghanistan gebracht, oder müssen sie erst von Deutschland aus nach Zentralasien gebracht werden?

Welche anderen Nationen setzen auch Hubschrauber ein? Ist das ein deutscher Einzelweg oder etwas Besonderes, oder machen das andere, wie zum Beispiel die Franzosen, auch schon?

COLLATZ: Mir ist nichts dazu bekannt, was andere Nationen angeht. Wir werden erst einmal unsere Leute in die Lage versetzen, diesen Hubschrauber einzusetzen. Aber wir sind natürlich täglich und lageabhängig im Austausch mit allen anderen Nationen vor Ort, um unsere Fähigkeiten dann bestmöglich zu ergänzen. Darum geht es auch. Der LUH wird hier ein weiteres Fähigkeitsspektrum sein, das wir für unsere Zwecke, aber wenn die Möglichkeit gegeben ist auch für die Zwecke der anderen einsetzen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wo sind die? Müssen die von Deutschland aus zum Einsatzort gebracht werden?

COLLATZ: Ich möchte nicht zu operativen Details Stellung nehmen. Sie werden aber noch im Laufe des heutigen Tages bis morgen früh am Einsatzort eintreffen.

FRAGE JESSEN: Herr Collatz, kann man sich den Einsatz, wenn er denn kommt, so vorstellen, dass die Hubschrauber eingesetzt werden, um Menschen in bedrohter Situation sowohl innerhalb des Stadtgebiets von Kabul als auch in Randbereichen aufzunehmen und dann in eine sagen wir es so gesicherte Position auf dem Flughafen Kabul zu bringen? Oder muss man sich das so vorstellen, dass Menschen aufgepickt werden und dann an Orte Ich weiß gar nicht, ob die Hubschrauber direkt nach Usbekistan fliegen könnten. Wie ist, soweit Sie es sagen können, das operative Szenario?

COLLATZ: Den Rahmen für den Einsatz dieses Hubschraubers bilden sicherlich die technischen Daten. Dazu zählt auch die Reichweite. Das muss man beachten. Es geht, wie ich es geschildert habe, darum, Menschen schnellstmöglich aus Gefahrensituationen herauszubringen. Dazu haben wir verschiedene Transportmöglichkeiten. Eine weitere Möglichkeit ist jetzt eben dieser Hubschrauber. Wo er landet und startet, wird durch den Kommandeur vor Ort festgelegt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber das Szenario, dass der für Hubschrauber erreichbare vermutlich der nächste halbsichere Punkt innerhalb des Airports Kabul sein könnte, ist nicht unwahrscheinlich?

COLLATZ: Er wird aus Kabul heraus eingesetzt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja, er wird aus Kabul heraus eingesetzt. Aber wo bringt er dann die Leute hin? Werden die Geretteten auf dem Flughafen oder auch wieder außerhalb Kabuls abgesetzt?

COLLATZ: Erst einmal ist die wahrscheinlichste Option, dass Kabul sowohl Start- als auch Landeort ist, um dann die Menschen, die dort verbracht werden, den anderen Transportketten zuzuführen.

FRAGE HÜBSCH: Ist so ein Hubschrauber klein und wendig genug, dass er auch mitten im Stadtgebiet landen könnte?

Muss er mit vier Soldaten besetzt sein, wo er dann eigentlich schon voll ist, oder können auch zwei Soldaten fliegen und zwei, drei, vier Leute mitnehmen?

COLLATZ: Das sind sehr operative Details, nach denen Sie fragen. Sie können sich vorstellen, dass so ein Hubschrauber zunächst einmal einen Piloten braucht, der ihn fliegt. Dann muss jemand die Lage vor Ort im Blick behalten. Der Rest an Transportraum kann dann maximal zur Verfügung gestellt werden, um zu Evakuierende abzuholen. Ob das das ohne weiteren Begleitschutz, ohne bewaffnetes Begleitpersonal geht, muss der Kommandeur vor Ort entscheiden. Das kann ich von hier aus nicht tun.

Er ist aber klein und hat natürlich einen deutlich geringeren „downwash“, wie man das nennt, also Luftdruck am Boden. Er kann zum Beispiel auf leichteren Dächern landen, als das etwa ein CH53, also ein mittlerer Transporthubschrauber, könnte.

FRAGE WARWEG: Habe ich Sie richtig verstanden, dass dieser spezielle Einsatzzweck der Hubschrauber ausschließlich der Evakuierung deutscher Staatsbürger dient?

COLLATZ: Nein, da haben Sie mich falsch verstanden. Ein Beispiel ist die Abholung von deutschen Staatsangehörigen aus Gefahrenlagen. Er dient dem Gesamtzweck der Evakuierungsoperation. Der umfasst weit mehr als das, nämlich zum Beispiel auch die Abholung von Ortskräften oder anderen Gefährdeten.

Wir sind ohnehin das habe ich ja angedeutet immer im Verbund mit unseren Partnernationen unterwegs und übernehmen auch für sie nach Möglichkeit die Transportbedarfe. Das geschieht schon jetzt. Auch die Amerikaner dazu kann vielleicht Herr Burger auch etwas sagen übernehmen von uns sozusagen Personal, das sich von deutscher Seite aus in Gefahr befindet. Das geschieht im einvernehmlichen Verbund.

BURGER: Ein paar aktuelle Zahlen: Von den bisher Ausgeflogenen durch die Bundeswehr sind über 100 Personen Staatsbürger anderer EU-Nationen und über 160 aus Drittstaaten. Umgekehrt konnten wir auf amerikanischen und niederländischen Flügen weitere 135 Personen ausfliegen, die zu dem von uns zu evakuierenden Personenkreis gehören, darunter deutsche Staatsangehörige, EU-Staatsangehörige, afghanische und auch Drittstaatenangehörige.

COLLATZ: Von mir vielleicht auch noch eine Ergänzung dazu: 1649 Personen wurden nach unseren Listen bisher durch die Bundeswehr ausgeflogen. Wir müssen das noch mit dem Auswärtigen Amt abgleichen. Es wird sicherlich noch ein bisschen Zeit brauchen, bis alle Listen auf einem Stand sind. Weil Sie aber danach fragten: Diese 1649 Menschen kommen aus 38 Nationen.

FRAGE JUNG: Weil gerade Listen angesprochen wurden: Warum gibt es eigentlich noch keine „eine Liste“? Warum wird von den verschiedenen Ministerien und verschiedenen Institutionen immer noch mit eigenen Listen gearbeitet? Das verstehe ich nicht. Wie kann das sein?

COLLATZ: Ich kann gern beginnen. Im Grunde gibt es „eine Liste“. Nur der Sachstand, wer wen abgeholt hat und wohin, muss abgeglichen werden. Das bedarf eben Zeit.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es jetzt im Grunde „eine Liste“? Sie hatten eine Minute vorher gesagt, dass Sie versuchen, es zu nur einer Liste zu machen. Wie ist das aus Sicht des AA? Gibt es nur eine Liste? Frau Vick, wie ist das aus Sicht des BMI? Warum hat das Kanzleramt da nicht den Hut auf?

BURGER: Es ist ja so, dass Leute aus unterschiedlichen Gründen Teil dieses berechtigten Kreises werden, eben wegen ihrer Zugehörigkeit oder früheren Zugehörigkeit zu verschiedenen deutschen Institutionen. Es sind natürlich diese verschiedenen deutschen Institutionen, die wissen, wer ihre früheren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind und die auch Hinweise darauf erhalten, um wen es hier geht.

Richtig ist natürlich, dass am Ende diese Listen zusammengeführt und konsolidiert werden. Aber es ist ganz notwendigerweise so, dass Informationen über Menschen, die dort hilfsbedürftig sind, an verschiedenen Stellen, bei den verschiedenen in Afghanistan engagierten Ressorts, eingehen.

SRS’IN DEMMER: Es gibt für die Bundesregierung einen Krisenstab und der arbeitet unter Hochdruck daran, den Menschen vor Ort zu helfen. Selbstverständlich ist die Lage komplex. Es gibt eine Liste, die aus unterschiedlichsten Ressorts zusammengeführt wird.

BURGER: Ich möchte vielleicht noch ergänzen. Man muss sich, glaube ich, vor Augen halten, dass sich in so einer Krisensituation sehr schnell viel mehr Menschen melden und auch auf Menschen hinweisen, die sich in Gefahr befinden, als das in der letzten Woche noch der Fall war. Auch in der laufenden Operation kommen immer noch mehr Hinweise auf Menschen, die sich in Gefahr befinden. Deswegen kann eine Liste in der jetzigen Situation gar nicht abgeschlossen und endgültig sein.

SRS’IN DEMMER: Diese Hinweise laufen natürlich an unterschiedlichen Stellen auf und werden dann zusammengeführt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Seit wann ist jemand mit der Zusammenführung der Listen, wie Sie sagen, beauftragt? Wer ist das überhaupt, und wie lange soll das noch dauern?

SRS’IN DEMMER: Das hat Herr Burger doch gerade erklärt: Es ist ein fortlaufender Prozess.

BURGER: Das Ortskräfteverfahren gibt es seit 2013. In seiner jetzigen Form, wie es mit dem Verfahren des „visa on arrival“ und den Evakuierungsflügen stattfindet, laufen die Daten im Krisenstab der Bundesregierung zusammen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wir reden doch hier seit Mittwoch von dem neuen Mandat. Es sind ja nicht nur Ortskräfte davon betroffen, sondern auch Repräsentanten und Repräsentantinnen Afghanistans usw. Es muss doch am Ende zu einer zusammengeführten Liste kommen. Wer ist dafür zuständig, und wie lange soll das noch dauern?

BURGER: Das habe ich ja gerade gesagt, und Frau Demmer hat das auch gesagt. Sie wird im Krisenstab der Bundesregierung zusammengeführt.

SRS’IN DEMMER: Da gibt es jetzt kein Datum, an dem das abgeschlossen ist, sondern wir nehmen einfach fortlaufend auf, wer sich meldet, wen wir identifizieren können. Diese Informationen laufen selbstverständlich nicht bei einer Person auf, sondern an unterschiedlichsten Stellen. Diese Bundesregierung und der Krisenstab, der für diese Bundesregierung arbeitet, tun mit Sicherheit alles, um diese Informationen an einer Stelle zusammenzuführen und allen diesen Menschen zu helfen.

COLLATZ: Vielleicht kann ich das auch noch ergänzen an einem Beispiel, das Sie ja auch häufig hier aufgebraucht haben.

Es ist eine ressortübergreifende Aufgabe, diese Listen jeweils zu aktualisieren und zu ergänzen. Sie werden dann im Krisenstab zusammengeführt. Das „Baba Media Center“ zum Beispiel ist ein solcher Fall. Vorgestern wurde entschieden das haben wir gemeinsam entschieden , dass die ehemaligen Mitarbeiter dieses zivilen afghanischen Medienhauses aufgrund der Exponiertheit der Tätigkeit der Menschen dort mit in das Verfahren aufgenommen werden.

Es ist also eine tagesaktuelle Anpassung erforderlich, die auch der Gefährdungslage entspricht. Das ist keine Liste, die seit 2013 existiert, sondern die tagesaktuell und abgestimmt erweitert werden muss. Dann geht es natürlich darum, die Leute zu informieren und dieses Verfahren vor Ort in Kabul in die Realität umzusetzen.

FRAGE JORDANS: Amnesty International hat heute einen Bericht über ein Massaker der Taliban in Ghazni vor einigen Wochen veröffentlicht. Die „Deutsche Welle“ berichtet, dass ein Familienmitglied eines ihrer Journalisten getötet wurde. Haben Sie Informationen, die darauf hindeuten, ob die Taliban mit einer Art Säuberungsaktion angefangen haben, oder sind das Einzelfälle?

FRAGE AIASH: Ist die Bundesregierung bereit, einen Botschafter der Taliban in Berlin zu akzeptieren?

BURGER: Zu der ersten Frage muss ich Ihnen die Antwort, wenn wir eine Einschätzung zu diesen Vorfällen haben, nachreichen. Das liegt mir im Moment nicht vor.

Zu den Gesprächen mit den Taliban kann ich Ihnen sagen, dass der Afghanistanexperte des Auswärtigen Amtes, Botschafter Potzel, in Doha erste Gespräche mit den Taliban geführt hat. Er hat sehr deutlich gemacht, dass wir von den Taliban erwarten, dass sie ihren Worten, zum Beispiel zur Einhaltung der Menschenrechte, zu Medienfreiheit etc., nun auch entsprechende Taten folgen lassen. Er hat auch unterstrichen, dass uns jüngste Berichte aus Afghanistan, gerade auch aus der Zivilgesellschaft, durchaus daran zweifeln lassen. Botschafter Potzel hat die Taliban außerdem nachdrücklich dazu aufgefordert, den Menschen, die wir nach Deutschland ausfliegen wollen, sicheren Zugang zum Flughafen zu ermöglichen. Dazu gibt es auch erste positive Signale. Wir konnten aber noch nicht verifizieren, wie belastbar diese Signale sind, weil die Lage vor Ort in Kabul, insbesondere im Bereich des Flughafens, nach wie vor extrem chaotisch ist.

FRAGE JESSEN: Herr Collatz und weitere, da Sie eben das „Baba Media Center“ angesprochen haben: Das ist ja eine relativ neue Entscheidung. Es handelt sich dabei um Personen, über die noch vor wenigen Tagen seitens der Bundesregierung gesagt wurde, für sie trete das besondere Aufnahmeverfahren nicht in Kraft, weil sie eben keine Ortskräfte mit direktem Arbeitsvertrag seien, sondern sozusagen sagen wir Subunternehmer. Wenn jetzt in dem Fall von dem Prinzip abgewichen wird, weil Sie sagen, das sei eine exponierte Lage, bedeutet es, dass die Bundesregierung auch in anderen Fällen, also dort, wo Beschäftigte von Subunternehmern letztlich weisungsgebunden durch deutsche Interessen ihrer Arbeit nachgegangen sind, sagt: Wir beziehen von nun an auch diese in dieses erweiterte Aufnahmeverfahren ein?

COLLATZ: Das Verfahren rund um das „Baba Media Center“ beweist ja: Genau das ist der Prozess, den wir jetzt laufend beschreiten.

Vielleicht zum Grundsätzlichen noch einmal: Bis Ende 2016 ist dieses Media Center ja auch direkt durch Deutsche betrieben worden, durch die Kräfte vor Ort. Deswegen haben die Mitarbeitenden dort automatisch die Möglichkeit, eine Gefährdungsanzeige zu stellen und entsprechend in das Verfahren hereinzukommen. Seit 2016 wird es afghanisch betrieben. Insofern wurden die Mitarbeitenden dann als mittelbar Beschäftigte angesehen.

Jetzt zeigt sich aber, auch aufgrund der Gesamtlagebewertung vor Ort, dass diese Menschen aufgrund der Exponiertheit ihrer Tätigkeit in diesem „Baba Media Center“ sehr wohl mit in Betracht zu ziehen sind und in das Verfahren mitaufgenommen werden können.

Ich kann mir selbst natürlich vorstellen, dass das nicht das einzige Beispiel bleibt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dann geht die Frage an das BMI: Frau Vick, Ihr Minister hat bis in die jüngste Vergangenheit doch darauf beharrt, dass es im Wesentlichen die Ortskräfte mit direktem Arbeitsvertrag sind, die den Schutz erhalten. Sind Sie jetzt bereit, diesen auch auf Subunternehmer in anderen Positionen auszuweiten, vor allem vor dem Hintergrund, dass offenbar in den vergangenen zwei Jahren direkte Tätigkeiten von Ortskräften systematisch an Subunternehmen ausgelagert worden sind. Das ist ein ähnliches Prinzip, das wir beim Lieferkettengesetz im Hintergrund haben. Akzeptieren Sie, dass diese Menschen auch besonderen Schutzanspruch haben?

VICK: Wie die Kollegen hier ja auch schon deutlich gemacht haben, handelt es sich derzeit um eine extrem dynamische Lage, in der sich ständig Sachen verändern. Der Bundesinnenminister hat hier gestern an dieser Stelle auch schon deutlich gemacht, dass man pragmatisch vorgehen wird und für besondere Fälle besondere Lösungen finden wird.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber Sie planen keine systematische Ausweitung, dass Sie sagen: Von nun an betrachten wir Menschen, die für Subunternehmer gearbeitet haben, wenn sie erkennbar für deutsche Institutionen tätig waren, als solche, die in den Prozess einbezogen werden. Diese generelle Öffnung ist noch nicht erfolgt?

VICK: Wie ich Ihnen gerade gesagt habe, wird nach pragmatischen Lösungen gesucht. Die Ressorts nehmen Gefährdungsanzeigen von betroffenen Personen an. Für diese wird man pragmatische Lösungen finden.

FRAGE ROSSBACH: Es gab Berichte, dass afghanische Ortskräfte der GIZ bei der Ausreise nach Deutschland zwar ihre volljährigen unverheirateten Töchter mitnehmen durften, aber nicht ihre volljährigen unverheirateten Söhne, weil sie nicht zur Kernfamilie zählen. Innenminister Seehofer hat wohl gestern gesagt, das sei nicht sein Verständnis einer humanen Politik. Die Frage ist aber: Wer genau zählt denn jetzt zur Kernfamilie, die ausreisen darf? Wie wird das berücksichtigt?

VICK: Auch da kann ich ehrlicherweise die gestrigen Aussagen des Ministers nicht wirklich ergänzen. Man wird pragmatische Lösungen für die Einzelfälle finden. Eine fünfköpfige Familie wird nicht auseinandergerissen, weil ein Kind volljährig ist.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Das ist quasi die Zusage, dass auch volljährige Söhne zur Kernfamilie zählen werden und nicht nur volljährige Töchter?

VICK: Wie ich gerade gesagt habe, wird es pragmatische Lösungen für die Ortskräfte geben, die von den jeweiligen Ressorts als gefährdet angesehen werden.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Gab es denn bei den bisherigen Evakuierungen von Ortskräften schon Fälle, in denen Söhne zurückgelassen werden mussten? Gibt es darüber Erkenntnisse?

VICK: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Nein.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Vielleicht kann das Entwicklungsministerium das nachreichen. Denn es geht ja um die GIZ.

VORS. FELDHOFF: Will das Entwicklungshilfeministerium ein paar Worte dazu verlieren? Dann kommen Sie ruhig nach vorn. Wir haben ja hier jede Menge Platz.

BURGER: Vielleicht nutze ich die Zeit einfach nur für den Hinweis: Nach unseren Erkenntnissen sind unter den Ausgeflogenen bereits Ortskräfte. Für eine präzisere Aufschlüsselung ist es aber noch zu früh. Präzisere Daten dazu, auch zu welchen Ressorts sie gehören, können wir Ihnen heute noch nicht liefern.

DR. DEUTSCHBEIN: Ich möchte mich dem anschließen. Wir haben keine Erkenntnisse, dass unter den ausgeflogenen Afghanen auch Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind. Generell gibt es ja einheitliche Regelungen der Bundesregierung, nach denen jetzt die Evakuierung erfolgt. Im Vordergrund stehen da schutzbedürftige Personen. Auch unser Minister hat klargestellt, dass bei Härtefällen in der aktuell schwierigen Lage Augenmaß und Menschlichkeit gelten soll. Das ist momentan die Position.

FRAGE WARWEG: In US-amerikanischen Medien gibt es verstärkt Berichte, dass bei den Evakuierungsflügen von US-Staatsbürgern bis zu 2000 Dollar und von Nicht-US-Staatsbürgern sogar Summen darüber hinaus eingefordert worden sind. Das U.S. State Department hat das auf Nachfrage auch nicht dementiert. Da würde mich interessieren: Sind bereits Fälle von deutschen Staatsbürgern bekannt, die ebenfalls für diese Evakuierungsflüge zahlen mussten? Wie ist das Procedere bei Evakuierungsflügen der deutschen Bundeswehr? Gibt es da ebenfalls Fälle, in denen sozusagen die Kosten, zumindest anteilig, auf die Evakuierten umgelegt werden?

BURGER: Solche Fälle sind mir nicht bekannt.

FRAGE DR. RINKE: Ich muss noch einmal zum getöteten Angehörigen des Journalisten der „Deutsche Welle“ nachfragen. Die Frage richtet sich am ehesten an Herrn Burger.

Es hat sich ja gezeigt, dass man offenbar noch einmal darüber nachdenken muss, ob man den Kreis der gefährdeten Personen über eine Kernfamilie hinaus ausdehnen muss. Gibt es entsprechende Überlegungen? Was würde das für die Zahl der Afghanen und Afghaninnen bedeuten, die man aus dem Land herausfliegen müsste?

BURGER: Sie haben ja gerade von den Kolleginnen und Kollegen hier am Tisch gehört, dass es bei allen Ressorts das Verständnis und die Bereitschaft gibt, dass man in Härtefällen in einer solchen Situation pragmatisch vorgeht. Genau das geschieht bereits.

Ich habe ja in der vergangenen Sitzung schon gesagt, dass es im Moment sehr schwierig ist, den Kreis der Personen zu beziffern, die jetzt evakuiert werden müssen, einfach, weil es ständig neue Meldungen von solchen Menschen gibt und wir gleichzeitig keine verlässliche Auskunft darüber bekommen, ob Menschen möglicherweise bereits auf anderen Wegen das Land verlassen konnten.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Die Briten haben ja jetzt angekündigt, dass sie in der kommenden Woche ihre Evakuierungen beenden wollen. Gibt es eigentlich seitens der Bundesregierung eine zeitliche Frist? Oder ist das Angebot zur Evakuierung zunächst einmal unbefristet?

BURGER: Der Außenminister hat gestern auch schon darauf hingewiesen, dass wir damit rechnen, dass es ein begrenztes Zeitfenster geben wird, in dem diese Evakuierung möglich ist. Er hat auch darauf hingewiesen, dass wir schon jetzt darüber nachdenken müssen, welche Möglichkeiten es danach noch geben wird, Menschen zu unterstützen, die aus Afghanistan herausmöchten oder die es möglicherweise in Nachbarstaaten geschafft haben. Insbesondere mit Blick auf die Situation von zivilgesellschaftlichen Akteuren, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstlern haben wir unsere bestehenden Schutzprogramme für Afghaninnen und Afghanen um 10 Millionen Euro erweitert, um speziell dieser Gruppe über die aktuell laufende Evakuierungsoperation hinaus Hilfe anbieten zu können.

FRAGE JORDANS: Können Sie weitere Details zu der Verwundung des Zivilisten in Kabul nennen? Ist bekannt, von wem er oder sie angeschossen wurde und unter welchen Umständen dies geschehen ist?

FRAGE ZIEDLER: Eine Frage zur Entwicklungshilfe, die jetzt ja möglicherweise eingefroren wird: Wird sie möglicherweise für das UNHCR oder andere Nachbarländer umgewidmet? Wie viel Geld für Afghanistan ist aus dem aktuellen Bundeshaushalt noch nicht in Richtung Afghanistan geflossen? Unter welchen Bedingungen könnten auch unter einem Talibanregime weitere Entwicklungshilfen nach Afghanistan fließen?

BURGER: Ich würde gern kurz zu beiden Fragen Stellung nehmen.

Zur ersten Frage kann ich Ihnen nur sagen, dass ich über das hinaus, was Frau Demmer gesagt hat, hier nichts zu erklären habe. Es entspricht auch unserer üblichen Praxis, dass wir hier, wenn es um die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen geht, über das hinaus, was Frau Demmer gesagt hat, keine Details bekanntgeben. Das liegt dann an dem Betroffenen, ob er das öffentlich machen möchte oder nicht.

Ich möchte Ihnen zu Ihrer zweiten Frage, auch weil es darüber heute einige missverständliche Meldungen gegeben hat, noch einmal erklären, wie wir derzeit humanitäre Hilfe für insbesondere Binnenvertriebene und Flüchtlinge in und aus Afghanistan betreiben.

Der Bundesfinanzminister hat gestern die Verfügbarkeit von 100 Millionen Euro für zusätzliche humanitäre Hilfe für Menschen in und aus Afghanistan bestätigt. Es handelt sich hier um Mittel der humanitären Hilfe. Wir werden diese Mittel jetzt so rasch wie möglich einsetzen, und zwar über unsere internationalen Partnerorganisationen. Das ist in Afghanistan derzeit ausschließlich der UNHCR, weil über den UNHCR sicherzustellen ist, dass die Mittel ausschließlich den Personen zugutekommen, die im Moment in besonderer Not und besonders hilfsbedürftig sind, nämlich insbesondere Binnenvertriebenen. Mit dieser raschen Reaktion wollen wir das Signal aussenden, dass wir entschlossen und bereit sind, zu helfen, und zwar den Menschen in Afghanistan sowie den Nachbarstaaten, und dass wir insbesondere auf die Tatsache, dass es schon jetzt in Afghanistan eine steigende Zahl an Binnenvertriebenen gibt und dass wir auch auf die Möglichkeit eingestellt sein müssen, dass es zusätzliche Fluchtbewegungen in die Nachbarstaaten gibt, humanitär reagieren.

Um das noch einmal sehr deutlich zu sagen: Diese Mittel werden ausschließlich und unmittelbar über humanitäre internationale Hilfsorganisationen fließen. Es werden keine Mittel über staatliche Strukturen inklusive möglicher Talibanstrukturen fließen. Die Entwicklungszusammenarbeit, wie Minister Müller es gesagt hat, und die Stabilisierungsmittel sind und bleiben ausgesetzt, und diese Unterscheidung hat Botschafter Potzel auch in seinen Gesprächen mit den Taliban noch einmal deutlich gemacht. Es geht hier um humanitäre Hilfe, die über die Vereinten Nationen unmittelbar die Not leidenden Menschen zugutekommt.

VORS. FELDHOFF: Könnten Sie vielleicht noch einen Satz sagen? Teil der Frage war nämlich, unter welchen Bedingungen möglicherweise auch mit dem Talibanregime in naher Zukunft Entwicklungszusammenarbeit möglich sein könnte.

BURGER: Grundsätzlich ist es so, dass Deutschland Staaten anerkennt, nicht Regierungen. Völkerrechtlich betrachtet ist die islamische Republik weiterhin der international anerkannte Staat.

Für die Frage, wie wir gegebenenfalls mit einer neuen Regierung sprechen, ist es noch zu früh. Bei dieser Bewertung wird es unter anderem darauf ankommen, dass der Übergang friedlich und inklusiv erfolgt, welche Legitimität die neue Regierung hat und ob diese die Menschenrechte einhält. Darüber werden wir uns, und wir sind auch schon dabei, natürlich ganz eng mit unseren internationalen Partnern insbesondere innerhalb der EU abstimmen.

DR. DEUTSCHBEIN: Wir sind ja auch angesprochen worden. Ich würde das, was Herr Burger gesagt hat, gerne nur ein bisschen ausführen. Das ist so alles richtig, auch aus Sicht des BMZ. Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit ist immer an klare Voraussetzungen geknüpft, und das ist in Afghanistan nicht anders. Die Voraussetzungen sind aktuell nicht gegeben. Deswegen ist die staatliche Entwicklungszusammenarbeit derzeit ausgesetzt.

Von den in den letzten Regierungsverhandlungen zugesagten Mitteln ist bislang kein Euro ausgezahlt worden. Es wurden auch keine Neuvorhaben begonnen. Auch die Auszahlung im Rahmen laufender Projekte wurde erst einmal ausgesetzt, bis mehr Klarheit besteht. Internationale Geber wie die Weltbank und die EU gehen ebenso vor und haben ihre Auszahlungen ausgesetzt.

Dann gab es noch die Frage, ob die Mittel umgewidmet werden können. Ja, das wird derzeit geprüft. Wie Herr Burger ausführte, stehen dabei insbesondere die UN-Hilfsorganisationen im Vordergrund. Ergänzend zum UNHCR sind das in unserem Aufgabenbereich auch das Welternährungsprogramm und UNICEF. Minister Müller hat gestern beim G7-Treffen auch unterstrichen, dass neben den zentralen Themen der Sicherheit und der Evakuierung der Ortskräfte und ihrer Familien die humanitäre Unterstützung im Vordergrund stehen muss. Dazu gehört auch die Verstärkung der Maßnahmen an diese Hilfswerke in der Region, um in einer schnellen und gemeinsamen Initiative der Staatengemeinschaft eben hier zu erwartende Flüchtlings- und andere Härten schnell bearbeiten zu können.

FRAGE JUNG: Mich würde noch einmal, weil Herr Collatz vorhin das Online-Thema angesprochen hat, etwas interessieren. Auf den Social-Media-Kanälen der Bundesregierung, des Auswärtigen Amtes bzw. der Bundesregierung an sich findet man zwar Bilder von den Rettungsaktionen und davon, wie die Menschen zum Beispiel in Taschkent ankommen. Aber warum zeigt die Bundesregierung nicht die Situation zum Beispiel am Kabuler Flughafen? Gehört das nicht auch zur Wahrheit dazu? Sie betonen immer wieder, dass Sie auf den Social-Media-Kanälen keine Propaganda verbreiten. Aber wenn Sie diese Situation der Menschen, die von Deutschland gerettet werden wollen, ehrlich aufzeigen wollen, dann müssen Sie auch die chaotischen Zustände zum Beispiel an den Toren des Kabuler Flughafens zeigen. Warum tun Sie das nicht?

BURGER: Ich würde jetzt einmal den impliziten Vorwurf, wir würden irgendetwas beschönigen, sehr zurückweisen. Wenn Sie sich meine Äußerungen in den letzten beiden Sitzungen der Regierungspressekonferenz anschauen, dann sehen Sie, dass ich hier sehr klare Worte zu der Situation gefunden habe, die im Moment vor dem Flughafen von Kabul herrscht. Da gibt es überhaupt nichts zu beschönigen. Wir möchten schon gar nicht Leute in einer falschen Sicherheit wiegen, weil es im Moment ein sehr gefährlicher Weg bis zu der Stelle am Flughafengate ist, an der unsere Kräfte stehen und in der Lage sind, zu helfen.

Die Kräfte, die wir dort vor Ort haben, sind aber keine Journalistinnen und Journalisten. Die sind dort sehr damit beschäftigt, mit aller Macht zu versuchen, Menschen in Sicherheit zu bringen. Die Berichterstattung über die Situation vor Ort gibt es ja in frei zugänglichen Medien. Das ist im Moment nicht die Aufgabe unserer Leute vor Ort. Die sind voll und ganz mit der Evakuierung beschäftigt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wir reden ja auch nicht über die Äußerungen hier in der RegPK, sondern darüber, dass Sie Millionen von deutschen Followern in den Social-Media-Kanälen haben, und die sehen von Ihnen nur die positiven Nachrichten darüber, wie man da gerettet hat, aber nicht die Nachricht, wen man dort in welcher Situation zurücklässt und wie chaotisch die Zustände am Kabuler Flughafen sind. Warum werden diese Zustände nicht Ihren Followern gezeigt? Die meisten sehen die RegPK ja nicht; das wissen Sie.

BURGER: Ich glaube, wenn man in den sozialen Medien unterwegs ist, dann folgt man nicht nur den Kanälen der Bundesregierung. Sozialen Medien zumindest die, denen ich folge sind voll von Augenzeugenberichten, von Berichten von Menschen, die sich im Moment in Kabul sei es in der Nähe des Flughafens oder anderswo in extrem schwierigen, gefährlichen Situationen befinden und darüber täglich berichten. Ich glaube, diese Information kommt bei allen an, die sich dafür interessieren, und das können und müssen wir nicht ersetzen.

COLLATZ: Ich möchte das ergänzen. Das findet ja auch auf den Kanälen der Bundesregierung statt. Erst gestern hat General Arlt wörtlich sehr bildreich geschildert, wie chaotisch die Zustände sind und in welchen schlimmen Situationen sich Familien und Menschen dort befinden. Er hat aber natürlich unter seinen Kräften keine ausgebildeten Fotojournalisten. Wir können nur Bilder von den Situationen aufnehmen, bei denen wir vor Ort sind. Nun sind das meist Schnappschüsse. Die bieten wir halt an. Aber auf den anderen Kanälen schildern wir wie ja das Auswärtige Amt und alle, die mit dieser Aufgabe befasst sind, auch hier an diesem Platz , wie ernst die Situation dort zu nehmen ist und wie schwierig sich die Lage vor Ort darstellt. Ich glaube, da gibt es keine Beschönigungen.

BURGER: Das hat übrigens auch der Außenminister in seinen Pressestatements der letzten Tage immer wieder getan. Wir haben wir auch auf unseren Social-Media-Kanälen live gestreamt. Der letzte Tweet vom Twitter-Kanal des Auswärtigen Amts von vor ungefähr zwei Stunden enthält die Formulierung „Lage […] weiterhin gefährlich & volatil“. Ich muss jetzt also wirklich noch einmal sagen: Diesen Vorwurf weise ich rundum zurück.

FRAGE LÜCKING: Bundesinnenminister Seehofer hat es hier gestern zusammen mit Staatssekretär Engelke so dargestellt, dass das Regelverfahren für die Aufnahme von afghanischen Ortskräften auch von Subunternehmern generell funktioniert habe und funktioniere. Der Widerspruch ist, dass das Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Mediencenters offensichtlich überhaupt nicht betroffen hat. Den konnte er nicht auflösen. Der Minister hat weiterhin die Zusammenarbeit der Ressorts gelobt; das sei alles gut und jedes Ressort arbeite gut. Er hat immer wieder betont, er wolle mit keinem Finger auf irgendein Ressort zeigen, um kurz danach verbal auf das Auswärtige Amt und die Erteilung der Visa zu verweisen.

Ich würde Sie bitten, hier noch einmal die Gremien darzustellen, in denen jetzt, aktuell gearbeitet wird, und zwar ressortübergreifend. In welchem Turnus arbeiten sie? Sind sie schichtfähig? Gibt es einen Krisenstab? Wie erklären Sie sich, dass trotz all der Zusammenarbeit, die da gerade stattfindet, das Ergebnis zustande kommt, das wir gerade sehen?

BURGER: Die Zusammenarbeit findet aktuell im Krisenstab der Bundesregierung statt. Ich glaube, das ist die Antwort, die ich auf Ihre Fragen geben kann.

SRS’IN DEMMER: Ich habe ja eben schon auf Herrn Jungs Frage, die auf eine ähnliche Lage abzielte, reagiert. Wir bemühen uns hier doch, nicht bürokratisch, sondern gerade unbürokratisch möglichst vielen Leuten mit Hochdruck und unter großem Druck zu helfen. Bei aller Begeisterung für Listen: Es geht hier ja um mehr als nur Listen, es geht hier um Menschen. Diesen Menschen versuchen dieser Krisenstab und die Soldaten mit hohem persönlichen Einsatz zu helfen. Ich würde sagen, dass jetzt 1600 Menschen ausfliegen konnten, ist jedenfalls für diese 1600 Menschen schon großartig, und wir hoffen, dass wir noch so lange wie möglich so vielen Menschen wie möglich helfen können, und dies eben wie hier von allen Ressorts bekundet auf einem pragmatischen Weg.

ZUSATZ LÜCKING: Ein pragmatischer Weg wäre, wenn die Hotline des Auswärtigen Amtes nicht permanent besetzt wäre. Ich habe hier Hinweise von Menschen mit aktuellen Passdaten. Die möchten durchgegeben werden. Es geht nicht, weil Ihre Hotline permanent besetzt ist. Ich brauche diesbezüglich einen Ansprechpartner, damit ich sicher sein kann, dass diese Menschen auch schnellstmöglich auf Listen landen. Es macht von dieser Position aus nicht den Anschein, als sei das alles effektiv und als könnte gewährleistet werden, dass weit mehr als 10 000 betroffene Ortskräfte und Menschen in Afghanistan unter diesen Bedingungen, wie es momentan läuft, und auch mit dem gegenseitigen Verweis auf andere Ministerien, die ihre Arbeit vermutlich oder angeblich nicht richtig gemacht haben Das passt nicht zusammen, was hier gerade verkauft wird!

SRS’IN DEMMER: Die Bedingungen sind doch, und das leuchtet doch vermutlich allen ein, extrem schwierig. Die Lage ist gefährlich. Die Lage ist absolut volatil oder, wenn man es auf Deutsch sagt, unberechenbar. Unter diesen Bedingungen bemühen sich Menschen, hier zu helfen. Ich glaube, Sie insinuieren jetzt, wir würden nicht alles Mögliche tun, um möglichst vielen Menschen zu helfen, und diesen Vorwurf möchte ich gerne mit allem Engagement entgegentreten, das mir hier gegeben ist.

VORS. FELDHOFF: Vielleicht darf ich zur Güte vorschlagen, dass Herr Lücking, wenn er Daten hat, diese an Herrn Burger übergibt, der sie dann dem Krisenstab übermittelt. Ich weiß, dass es ähnliche Ansinnen von Kolleginnen und Kollegen auch gestern in der Pressekonferenz mit Herrn Seehofer gegeben hat und dass auch dabei Daten weitergegeben worden sind.

FRAGE BUSCHOW: Vor dem Hintergrund, dass gestern der Bundesinnenminister gesagt hat, nach der Abstimmung mit den Länderkollegen neben den Ortskräften durchaus auch dafür offen zu sein, andere Schutzbedürftige aus Afghanistan aufzunehmen Sie haben ja auch von pragmatischen Lösungen und davon gesprochen, nicht mehr so streng auf das Arbeitsverhältnis zu schauen , hat heute die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL gefordert, dass man möglichst zeitnah mit den Nachbarstaaten Gespräche aufnimmt, nämlich für den Fall, dass die Leute, die die Flucht aus dem Land schaffen es ist natürlich unklar, ob denen das gelingt , auch dort eine Zusage haben und eben nicht nur für den Fall, dass sie den Kabuler Flughafen erreichen. Deswegen stelle ich die Frage: Wie ist denn der Stand der Gespräche mit den Nachbarstaaten Afghanistans über eine mögliche Aufnahme von Flüchtlingen? Ist so eine Zusage geplant, dass jemand, der es nach Pakistan schafft und deutsche Bezüge hat, hierherkommen kann?

BURGER: Ich hatte ja schon angedeutet die Erweiterung unserer Schutzprogramme, das 10-Millionen-Euro-Programm für besonders gefährdete Zivilgesellschaftsvertreterinnen und -vertreter , dass wir diese Situation im Blick haben. Ich kann Ihnen jetzt noch keinen Zwischenstand der Gespräche mit Nachbarstaaten nennen.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Aber gibt es die Gespräche? Können Sie das zumindest sagen?

SRS’IN DEMMER: Die Bundeskanzlerin hat ja auch diverse Telefongespräche geführt. Selbstverständlich steht die Bundesregierung also in Kontakt zu den Anrainerstaaten, und da werden sicherlich auch noch weitere Gespräche geführt werden.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das BMZ: Bedenken Sie bei der Entscheidung, die Entwicklungszusammenarbeit einzufrieren, auch, dass das Ausbleiben dieser Hilfe Fluchtbewegungen in Wahrheit forcieren kann und dass Menschen sagen „Wenn da jetzt nichts mehr kommt, dann machen wir uns erst recht auf den Weg“? Das wäre das Gegenteil von dem, was Sie eigentlich erreichen wollen, glaube ich.

Herr Burger, hat die deutsche Botschaft in Kabul in den vergangenen zwei Jahren aktiv daran mitgearbeitet, frühere direkte Beschäftigtenverhältnisse in Scheinselbstständigen- oder Subunternehmerbeschäftigtenverhältnisse umzuwandeln?

DR. DEUTSCHBEIN: Ja, solche Verbindungen sind uns bekannt. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass es um die staatliche Entwicklungszusammenarbeit geht. Zusätzlich zu diesen staatlichen Vorhaben setzen NGOs eigene Vorhaben in eigener Verantwortung in Afghanistan um. Zum Teil haben sie mit Blick auf die Gefährdungslage für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Projekte angehalten, zum Teil werden die aber auch fortgeführt, insbesondere im humanitären Bereich, bei der Ernährungssicherung und im Bereich der Bildung. Wir stehen eng und intensiv mit den NGOs im Gespräch darüber diese Woche ganz besonders eng und intensiv , wie diese humanitäre Arbeit unter den gegebenen Bedingungen in Afghanistan fortgeführt werden kann, um genau das zu vermeiden, was Sie schildern. Zusätzlich zu dem gibt es jetzt eben Bestrebungen, über die UN-Hilfswerke, dort, wo man arbeiten kann das sind zum einen die Nachbarländer in der Region, aber gegebenenfalls auch Afghanistan , zusätzlich humanitäre Sicherung zu gewährleisten.

BURGER: Herr Jessen, bezieht sich das auf Beschäftigungsverhältnisse der deutschen Botschaft?

ZUSATZFRAGE JESSEN: Nein. Ich gehe davon aus, dass die deutsche Botschaft, wenn es darum geht, Beschäftigungsverhältnisse mit verschiedenen deutschen Institutionen, welche auch immer das sind, in, sage ich jetzt einmal, Subunternehmerverhältnisse umzuwandeln, also von einem Direktvertragsverhältnis auf ein Subunternehmerverhältnis ein Prozess, der in Afghanistan zu machen ist , eine Rolle spielt. Oder habe ich davon eine falsche Vorstellung?

BURGER: Ich kann es Ihnen nicht zuverlässig beantworten. Meine Vorstellung wäre, dass das in der Regel zwischen dem Arbeitgeber und den Beschäftigten unmittelbar stattfindet und die deutsche Botschaft dabei in der Regel keine Rolle innehat. So ist es mir aus anderen Ländern bekannt, in denen deutsche Durchführungsorganisationen ihre arbeitsrechtlichen Verhältnisse und ihre privatrechtlichen Verträge mit Personen im Gastland in eigener Zuständigkeit führen. Ich weiß nicht, ob das in Afghanistan anders gewesen wäre.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn es da etwas nachzuliefern gibt, bitte nachliefern!

BURGER: Ja, dann würde ich das sehr gerne tun.

FRAGE WARWEG: US-Präsident Jo Biden hat seiner Rede nach dem Fall von Kabul erklärt, ich zitiere: Bei unserer Mission ging es nie um „nation building“ oder Demokratie. Unser einziges vitales Interesse in Afghanistan bestand und besteht darin, einen terroristischen Angriff auf unser Heimatland zu verhindern. – Mich würde interessieren: Teilen die Bundeskanzlerin, das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium dieses Missionsverständnis des US-amerikanischen Partners?

SRS’IN DEMMER: Ich war unaufmerksam. Für mich müssten Sie es noch einmal formulieren.

ZUSATZ WARWEG: Das tue ich doch gerne, Frau Demmer. – US-Präsident Biden hat nach dem Fall von Kabul erklärt: Bei unserer Mission ging es nie um „nation building“ oder Demokratie. Unser einziges vitales Interesse in Afghanistan besteht darin, einen terroristischen Angriff auf unser Heimatland zu verhindern. – Meine Frage war, ob die Kanzlerin und die besonders involvierten Ministerien dieses Missionsverständnis des US-Partners so teilen.

SRS’IN DEMMER: Ich höre diese Worte jetzt zum ersten Mal und kann sie deshalb auch nicht kommentieren. Aber die Kanzlerin hat sich ja selbst auch schon grundsätzlich zu Einsätzen geäußert. Sie können also sicher sein, dass natürlich grundsätzlich alle Einsätze der Bundeswehr einer fortlaufenden Evaluierung unterliegen. Das haben wir immer schon gemacht und werden es natürlich weiterhin machen. Natürlich wird zu untersuchen sein, welche Auswirkungen die Entwicklungen in Afghanistan auf andere Einsätze und auf künftige Einsätze haben. Um es ganz grundsätzlich zu formulieren: Das steht jetzt an, auch gemeinsam mit unseren Bündnispartnern. Aber klar ist natürlich auch, dass Deutschland mit der Teilnahme an internationalen Einsätzen sicherheitspolitische Verantwortung trägt. Das wird jetzt nicht dazu führen, dass es keine Einsätze mehr geben wird. Wir müssen auch weiterhin unserer Verantwortung gerecht werden.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Das Auswärtige Amt vielleicht?

BURGER: Ich werde die Äußerungen des amerikanischen Präsidenten hier nicht kommentieren. Ich kann Ihnen sagen, dass der Außenminister in einem Interview mit einem großen deutschen Medium, das jetzt gerade schon online ist, seine eigene Auffassung zu diesem Themenkomplex geäußert hat, und darauf würde ich Sie gerne verweisen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Das Verteidigungsministerium?

HELMBOLD: Das Missionsverständnis der Bundeswehr findet sich im Mandatstext des Deutschen Bundestages wieder.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Die Aussagen von Joe Biden widersprechen zumindest den Erklärungen der Kanzlerin in ihren Regierungserklärungen zu Afghanistan, wo sehr wohl eine Referenz auf „nation building“, Stabilität, Frieden und Demokratie gemacht wurde. Deswegen können Sie vielleicht doch noch kurz darlegen, ob die Bundesregierung sagt: Jawohl, diese 20 Jahre Bundeswehreinsatz das sehen wir wie die US-Amerikaner galten ausschließlich US-amerikanischen nationalen Sicherheitsinteressen. Ja oder nein?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt, verweise ich auch auf den Mandatstext. Ich kann die Äußerung nicht kommentieren. Ich höre sie jetzt aus Ihrem Munde zum ersten Mal.

Ganz grundsätzlich gilt es natürlich zu evaluieren, welche Folgen der Einsatz in Afghanistan und das, was wir jetzt in Afghanistan erleben, für künftige Einsätze haben. Der Zeitpunkt dafür ist jetzt noch nicht gekommen, aber das wird sicherlich passieren.

FRAGE HÜSCH: Herr Burger, Sie haben gerade schon auf das Interview des Außenministers hingewiesen. Darin kritisiert er, glaube ich, auch relativ deutlich und scharf noch einmal die Geheimdienste, allen voran den BND. Können Sie uns erläutern, worauf er sich dabei bezieht?

Frau Demmer, teilt das Bundeskanzleramt diese Kritik?

SRS’IN DEMMER: Ich kann vielleicht vorweg sagen: Die Dynamik und das Tempo des Vorrückens der Taliban war für alle Beteiligten im In- und Ausland überraschend. Die Gründe hierfür müssen und werden ganz sicher auch analysiert werden, von allen Beteiligten und selbstverständlich auch vom Bundesnachrichtendienst.

BURGER: Ich habe dem nichts hinzuzufügen und kann Sie nur auf den Wortlaut des Interviews des Ministers verweisen.

FRAGE BLANK: Können Sie sagen, ob der Schussverletzte transportfähig ist? Sie haben gesagt, er sei nicht lebensgefährlich verletzt. Aber ist er transportfähig? Denn Sie sagten auch, er werde demnächst ausgeflogen. Weiß man das?

SRS’IN DEMMER: Mehr an Auskünften als das, was ich Ihnen gesagt habe, kann ich Ihnen jetzt leider nicht geben.

FRAGE HELLER (zur COVID-19-Pandemie): Herr Gülde, was hindert den Minister und Ihr Haus, das Bundesgesundheitsministerium, daran, schon jetzt zu einer generellen Impfwiederauffrischungsrunde im September aufzurufen?

Welche Schlüsse ziehen Sie in diesem Zusammenhang aus einer jetzt auf einen Wert von knapp 50 gestiegen Inzidenz?

GÜLDE: Ich möchte mit der Frage der Auffrischungsimpfungen beginnen. Wie Sie wissen, gibt es dazu einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, der es ermöglicht, ab September allen vulnerablen Gruppen und Menschen, die vorher ausschließlich eine Impfung mit den Vektorimpfstoffen erhalten haben, eine Auffrischungsimpfung zu geben. Darüber hinaus hat sich der Minister in einem Interview dazu geäußert, dass zu diskutieren sein werde, ob ein solches Impfangebot auf alle Menschen ausgedehnt werden könne.

FRAGE HÜSCH: Wird sich die STIKO dazu äußern? Wird der Minister, wenn sich die STIKO dazu äußert, der Empfehlung folgen? Wie ist das Prozedere der Abstimmung geplant?

GÜLDE: Wie Sie wissen, ist die STIKO selbst weisungsunabhängig. Das heißt, dass ich nicht sagen kann, ob sich die STIKO dazu äußern wird oder nicht.

Aber grundsätzlich besteht die Möglichkeit ja bereits jetzt. Der Impfstoff ist zugelassen. Die Möglichkeit einer Drittimpfung wird dann tatsächlich auch gegeben sein. Aber ob eine solche Empfehlung durch die STIKO erfolgt, kann ich jetzt einfach noch nicht sagen.

ZUSATZFRAGE HÜSCH: Aber wie erfolgt sie dann auf der politischen Ebene? Sie sagen, das werde beraten. Ich kann ja wahrscheinlich nicht jetzt einfach zu einem Arzt gehen und sagen: Ich möchte eine Boosterimpfung haben. Dafür muss es ja Regeln und Vorgaben geben. Das dürfte ja relativ viele Menschen in der Bevölkerung

GÜLDE: Ja, das wird dann in der Tat in der Impfverordnung festgelegt, und diese ist eine Ministerverordnung.

FRAGE: Frau Demmer, für die Sondersitzung des Bundestages am Mittwoch ist die Entscheidung über die Fortdauer der pandemischen Lage angesetzt. Woran macht die Bundesregierung fest, dass diese Lage fortbestehen sollte? Die Inzidenzzahlen wurden ja auch bei der letzten MPK nicht mehr als alleinige Indikatoren gewertet. Die anderen Indikatoren sind aber nach wie vor eher unauffällig.

Was ist also die zentrale Begründung dafür, dass man das braucht? Welche Rolle spielt dabei, dass sonst die Handlungsfähigkeit, wie sie jetzt der Fall ist, nach der Bundestagswahl womöglich nicht mehr gegeben wäre?

SRS’IN DEMMER: Wie Sie wissen, ist es jetzt der Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag, und der Bundesrat, die darüber entscheiden, ob die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den September hinaus verlängert werden soll oder nicht. Es ist keine Entscheidung, die die Bundesregierung zu treffen hätte.

Wie Sie wissen so wurde es im letzten Beschluss von Bund und Ländern festgehalten; Sie haben darauf verwiesen , befürworten die Bundesregierung und auch die Landesregierungen eine Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Grund hierfür ist, dass wir immer noch ein anhaltendes Infektionsgeschehen haben. Ja, die Inzidenz war nie der alleinige Maßstab, sondern es galt immer ein Zusammenspiel. Aber Sie sehen, wie sich die Zahlen entwickeln. Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, die die Grundlage für die Infektionsschutzmaßnahmen der Länder bilden, setzen wiederum eine Fortsetzung der epidemischen Lage voraus.

ZUSATZ: Das verstehe ich nicht. Entweder ist eine epidemische Lage gegeben, oder es gibt eine gesetzgeberische Notwendigkeit. Aber das ist ja keine epidemische Lage. Sie argumentieren jetzt damit, dass Sie das Gesetz brauchen, dass sie also die epidemische Lage deshalb beschließen, weil Sie das Gesetz anwenden wollen, aber nicht deshalb, weil die epidemische Lage da wäre.

SRS’IN DEMMER: Nein, dann haben Sie meinen ersten Satz nicht gehört. Sie sehen ja, dass das Infektionsgeschehen keineswegs zur Ruhe kommt, sondern nach wie vor Wir haben derzeit ein exponentielles Wachstum. Sie haben recht, derzeit ist die Lage in den Krankenhäusern, Gott sei Dank, noch gut. Aber es gilt ja doch, hier Vorsorge zu treffen und einer dynamischen Entwicklung Rechnung zu tragen.

GÜLDE: Ich merke gerade, dass ich eine Frage unterschlagen habe, nämlich die Frage nach den Inzidenzen. Dazu kann ich ergänzen, dass wir zurzeit stark steigende Infektionszahlen feststellen müssen. Auch die Zahlen auf den Intensivstationen gehen wieder in die Höhe. Noch haben wir es aber in der Hand, einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern.

Der Minister hat sich kürzlich in einem Interview dazu geäußert. Wenn ich darf, will ich kurz zitieren:

„Wir kommen sicher durch Herbst und Winter, wenn drei Bedingungen erfüllt werden: Erstens müssen sich genug Menschen impfen lassen. Zweitens müssen weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden, das schließt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften ein. Und drittens muss die beschlossene 3‑G-Regel konsequent umgesetzt werden nur Geimpfte, Genesene und Getestete hätten dann Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen.“

FRAGE KÖNIG: Treffen Berichte zu, wonach die Bundesregierung Teile Griechenlands, darunter die Inseln Kreta und Korfu, zum Coronahochrisikogebiet hochstufen will?

GÜLDE: Dafür gilt das Gleiche, was ich in der vergangenen Woche am Freitag gesagt habe: Vertreterinnen und Vertreter von Auswärtigem Amt, Bundesinnenministerium und BMG beraten fortwährend die Situation in anderen Staaten. Die Ergebnisse dieser Beratungen werden wir Freitagnachmittag veröffentlichen.

FRAGE JESSEN: Frau Demmer, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass der Anstieg im Grund exponentiell sei. Ist die Bundesregierung nun auch der Meinung, die das RKI ja schon vor einiger Zeit geäußert hat, dass wir uns in der vierten Welle befinden?

SRS’IN DEMMER: Es wird Sie nicht überraschen, dass ich diese Frage fast erwartet habe. Ich bleibe aber bei meiner Reaktion darauf, dass die Diskussion über Definitionen jetzt nicht fruchtbringend ist. Wir stimmen mit dem RKI in der Einschätzung des Infektionsgeschehens völlig überein. Das habe ich Frau Roßbach ja gerade noch einmal erklärt. Definitionen überlassen wir anderen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist das Bundesgesundheitsministerium der Auffassung, dass eine exponentielle Entwicklung der Infektionszahlen die Feststellung einer vierten Welle erlaubt, nahelegt oder erzwingt?

GÜLDE: Herr Jessen, ich habe mich dazu ja gerade geäußert. Wir verzeichnen, wie gesagt, stark ansteigende Infektionszahlen. Auch die Zahlen der hospitalisierten und auf den Intensivstationen behandelten Fälle gehen nach oben. Das gibt, denke ich, die Lage, in der wir uns zurzeit befinden, recht gut wieder.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Lässt sich diese Lage unter dem Begriff einer vierten Welle zusammenfassen?

GÜLDE: Es bleibt bei meinen Ausführungen dazu.

FRAGE JUNG (zur Reise der Bundeskanzlerin nach Israel): Frau Demmer, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Kanzlerin die besetzten Gebiete, zum Beispiel die West Bank, nicht besuchen wird und dass sie sich nicht mit palästinensischen Vertreterinnen und Vertretern, ob nun von NGOs oder mit Regierungsvertretern, treffen wird und auch nicht mit israelischen NGOs wie zum Beispiel Breaking the Silence oder B’Tselem?

SRS’IN DEMMER: Ich habe Ihnen abschließend vorgetragen, mit wem sie sich dort treffen wird. Es ist ein Arbeitstreffen mit der israelischen Regierung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum nicht mit NGOs? Das hat man ja früher auch schon getan.

Gerade angesichts aktueller Berichte wie von Human Rights Watch, die ja von Apartheid in der West Bank berichten: Warum trifft man sich nicht mit der palästinensischen Seite?

SRS’IN DEMMER: Es handelt sich um einen ersten Besuch der Bundeskanzlerin in Israel nach Amtsantritt der neuen Regierung unter Führung von Premierminister Bennett. Das Treffen mit Bennett und dem Kabinett zeigt die Kontinuität der Zusammenarbeit mit Israel. Über die Termine und die Auswahl der Termine habe ich Ihnen jetzt hier alles gesagt.

FRAGE DR. RINKE: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass die Strafzinsen für Steuernachzahlungen zu hoch angesetzt sind. Was sind die finanziellen Folgen dessen? Dass ein neues Gesetz und eine Änderung in Arbeit sind, wurde uns ja schon mitgeteilt. Aber was sind die finanziellen Folgen für Bund und Länder? Können Sie uns eine Einschätzung dessen geben?

DR. PODSTAWSKI: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch dazu geurteilt hat. Wir haben dazu auch schon am Mittwoch Stellung bezogen. Herr Bösinger hat sich dazu geäußert.

Sie nehmen jetzt auf laufende Berichterstattung Bezug, die ich von hier aus grundsätzlich nicht kommentieren kann.

Die Frage nach der Auswirkung auf das Aufkommen kann ich aber allgemein beantworten. Sie ist zu diesem Zeitpunkt nicht belastbar zu schätzen. Das hängt nämlich von der konkreten Ausgestaltung der Neuregelung ab.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie noch sagen, wer davon betroffen ist? Geht es nur um Einnahmen des Bundes, oder ist von den Einnahmen, die man damit erzielt hat, auch etwas an die Länder gegangen?

DR. PODSTAWKI: Die Haushalte von Bund und Ländern sind betroffen.

FRAGE JORDANS: An das Kanzleramt und an das BMU: Der Bericht, dass Deutschland seine Emissionsziele für 2020 wohl wieder gerissen habe, ist diese Woche etwas untergegangen. Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht von Agora Energiewende?

Sind die Ziele für 2030 und 2040 mit den derzeitigen Maßnahmen noch erreichbar?

FICHTNER: Das sind unterschiedliche Sachverhalte. In Bezug auf Agora Energiewende geht es um die Frage, wie sich der Energieverbrauch 2021 auf die Klimabilanz 2021 voraussichtlich auswirken wird. Diese werden wir erst nächstes Jahr im März final kennen. Dann gibt es die Vorstellung der Daten durch das Umweltbundesamt. Insofern kann ich das jetzt nicht kommentieren.

Ebenfalls angesprochen wurde der Projektionsbericht. Dieser befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Dabei geht es darum, wie weit wir unserer Einschätzung nach mit den bestehenden Maßnahmen bis 2030 kommen werden. Das ist eine europarechtliche Pflicht, die wir alle zwei Jahre erfüllen. Die Kommission legt Wert darauf, dass wir das zu vergleichbaren Stichtagen tun. Deswegen haben wir als Stichtag den September vergangenen Jahres gewählt. Wenn Sie das in den Medien verfolgt haben, dann haben Sie festgestellt, dass wir andere Daten haben als die, die wir jetzt hätten, mit den aktuellen Entwicklungen.

Insofern kann man sagen: Wir haben natürlich noch nicht ausreichend Maßnahmen, um 2030 am Ziel zu sein. Das war immer völlig klar. Wir erleben aber auch eine große Dynamik, die sich gerade auch seit letztem Herbst entwickelt hat und die uns Mut macht, dass wir da künftig weiterkommen.

FRAGE JUNG: Herr Fichtner, Sie wollen den Agora-Bericht nicht kommentieren. Aber haben Sie im Haus denn Zweifel daran, dass dieses Jahr wieder mehr CO2 emittiert werden wird als letztes Jahr?

Sind Sie der Meinung, dass 2020 keine Eintagsfliege in Sachen Emissionsminderung war?

FICHTNER: Wir haben die Klimabilanz 2020 hier am 16. März dieses Jahres vorgestellt. Die Ministerin selbst hat an dieser Stelle auch sehr deutlich gesagt: Ja, natürlich gab es einen Coronaeffekt. Es gab auch Effekte, die nur durch Politik zu erklären sind, aber, glaube ich, auch einen Coronaeffekt. Deswegen ist es überhaupt keine Überraschung, dass in bestimmten Bereichen Emissionen dieses Jahr auch wieder steigen. Sie sehen das zum Beispiel an dem gestiegenen Stromverbrauch. Die Industrie fährt wieder hoch, und der Stromverbrauch steigt. Grundsätzlich ist das ja auch gut. Besser wäre es allerdings, wenn der Stromverbrauch durch erneuerbare Energien gedeckt würde. Dabei müssen wir deutlich weiter kommen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage zu den erneuten Bahnstreiks, die heute angekündigt wurden. Frau Demmer, plädiert die Bundesregierung dafür, dass man noch einmal einen Schlichtungsversuch unternimmt, bevor ab nächster Woche wieder große Teile des Bahnverkehrs betroffen sein könnten?

SRS’IN DEMMER: Ich müsste Sie dafür eigentlich an das Verkehrsministerium verweisen. Dieses ist hier aber heute nicht vertreten. Es kann die Antwort aber bestimmt schriftlich nachreichen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie das als Bundesregierung nicht kommentieren? Denn das betrifft ja nicht nur das Verkehrsministerium.

SRS’IN DEMMER: Zweifellos. Ich denke, dass es Äußerungen der Bundesregierung gibt. Ich würde es im Moment beim Ressort belassen wollen.

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