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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 30. August 2021

Themen: Reise des Bundesaußenministers nach Katar, Lage in Afghanistan, COVID-19-Pandemie (mögliche Ausweitung des Geltungsbereichs der 3G-Regelungen auf den Bahnfernverkehr und auf Inlandflüge, mögliche Einreiserestriktionen für US-Bürger, Auffrischungsimpfungen), Warnungen vor möglichen Cyberanagriffen im Rahmen der Bundestagswahl, Demonstrationsfreiheit, Verbot von Demonstrationen, Bußgeldverfahren des Bundesamtes für Justiz gegen Telegram

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 30. August 2021:

VORS. BUSCHOW eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FRAGE TAIBI (zu Afghanistan): Welche Themen wird Bundesaußenminister Heiko Maas bei seinem bevorstehenden Besuch in Doha mit der katarischen Führung diskutieren? Warum hat er sich für Katar entschieden?

BURGER: Dazu hat sich der Außenminister ja zum Antritt seiner Reise geäußert, was die Schwerpunkte dieser Reise sind. Im Mittelpunkt steht für uns die Frage, wie wir den Menschen, für die wir in Afghanistan Verantwortung tragen, jetzt dabei helfen können, das Land sicher zu verlassen. Da geht es zum einen um unsere deutschen Staatsangehörigen, zum anderen um die Ortskräfte oder ehemaligen Ortskräfte deutscher Institutionen in Afghanistan und zum dritten um eine Gruppe von uns identifizierten besonders gefährdeten Personen vor allem aus der Zivilgesellschaft.

Da geht es zum einen um die Frage: Wie kann ermöglicht werden, dass solche Menschen über dem Landweg aus Afghanistan gelangen und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, an deutschen Vertretungen in unseren Nachbarstaaten Visa zu bekommen? Zum anderen geht es aber auch um die Frage: Wie kann ein ziviler Betrieb des Flughafens in Kabul wiederaufgenommen werden?

Das andere große Thema der Reise ist natürlich die Frage: Wie geht die internationale Gemeinschaft insgesamt mit der neuen Situation in Afghanistan politisch um? Welche Erwartungen, welche Forderungen stellen wir gemeinsam als internationale Gemeinschaft an die Taliban, bestimmte Mindeststandards als Voraussetzung dafür zu erfüllen, dass man miteinander ins Gespräch kommt? Da spielt Katar traditionell durch seine Beziehungen zu den Taliban eine wichtige Rolle. Katar hat auch bei der Frage der Evakuierung und in Bezug auf den Flugverkehr mit Afghanistan immer eine wichtige Rolle gespielt. Deswegen ist die katarische Regierung für all die Themen, die im Mittelpunkt dieser Reise stehen, eine der zentralen Ansprechpartner für uns.

FRAGE THURAU: Herr Burger, trotzdem noch einmal die Frage, warum der Iran von Anfang an offenbar nicht zu den Reiseländern zählt. Er hat ja eine lange Grenze mit Afghanistan. Was ist der Grund, warum der Iran nicht dazu gehört?

BURGER: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass der Afghanistan-Beauftragte der Bundesregierung, Botschafter Wieck, am Wochenende nach Teheran geflogen ist, weil wir uns natürlich dessen bewusst sind, dass Iran dort ebenfalls eine wichtige Rolle spielt und schon seit vielen Jahren, insbesondere von den humanitären Folgen der Instabilität in Afghanistan, betroffen ist. Die Reiseroute hat sich aber vor allem aus den operativen Notwendigkeiten ergeben, über die Themen, die ich gerade erwähnt habe, mit den davon speziell betroffenen Nachbarländern zu sprechen.

FRAGE VOLLRADT: Auch mit Bezug auf die Reise: Der bayerische Ministerpräsident Söder hat erneut gefordert, die Flüchtlinge aus Afghanistan in erster Linie in der Region selbst zu versorgen. Führt Minister Maas auf seiner Reise in die Nachbarstaaten Afghanistans auch in diesem Sinne Gespräche?

BURGER: Die Bundesregierung hat ja in der vergangenen Woche schon ein erstes Paket von 100 Millionen Euro humanitärer Hilfe zur Verfügung gestellt, die zum einen für die Grundversorgung von notleidenden Menschen in Afghanistan über die Vereinten Nationen, aber auch für humanitäre Hilfe in den Nachbarstaaten Afghanistans gedacht ist. Die Bundesregierung hat ein weiteres Paket von 500 Millionen Euro angekündigt, bei dem es um humanitäre Hilfe geht, das aber auch darüber hinaus geht, ebenfalls mit dem Ziel, die humanitären Folgen dieser Krise und die Folgen für die Stabilität in der Region abzufedern. Das wird sicherlich auch Thema der Gespräche des Außenministers sein, insbesondere in den Nachbarstaaten.

FRAGE TIEDE: Eine Frage an das BMI, aber auch an die anderen Ministerien: Weiß die Bundesregierung mittlerweile, wie viele Ortskräfte und deren Angehörige tatsächlich unter den aus Afghanistan Ausgeflogenen waren? Lässt sich das auch aufschlüsseln nach Ortskräften der Bundespolizei, der Bundeswehr oder anderer Organisationen wie der GIZ?

ALTER: Wir haben einen Überblick über die Situation, was die Ankünfte an den deutschen Flughäfen angeht.

Ich will aber vielleicht noch einmal an einer anderen Stelle anfangen, weil man die statistischen Angaben nicht losgelöst vom Zeitstrahl betrachten kann. Das ist jetzt aus heutiger Sicht einfach, aber man muss berücksichtigen, dass diese Dinge ja auch operationalisiert werden müssen.

So ist es wichtig zu wissen, dass vor Beginn der Evakuierung am 14. August 2021 das BMI Kenntnis hatte, dass es 174 Ortskräfte für die gesamte Bundesregierung mit Familienangehörigen insgesamt 886 Personen gab. Das war der Stand zu Beginn der Evakuierungsmission. Wir haben heute den Stand, dass bislang 138 Ortskräfte mit insgesamt 496 Familienangehörigen in Deutschland eingereist sind. Das sind insgesamt 634 Personen, die einen unmittelbaren Ortskräftebezug haben.

Während der Evakuierung gab es aus den Ressorts und auch von den Ortskräften sehr viele Nachmeldungen, auch von Familienangehörigen, sodass wir derzeit davon ausgehen, dass der Anteil derer, die einen Bezug zu Ortskräften haben, für die gesamte Bundesregierung bei mehr als 40 000 Personen liegt.

Derzeit ist es so, dass wir über die Evakuierung insgesamt 4587 Personen nach Deutschland bringen konnten. Sie sind also eingereist. Davon waren 3849 afghanische Staatsangehörige und 403 deutsche Staatsangehörige. Den Anteil der Ortskräfte hatte ich eben genannt.

Bei der Bewertung dieser Zahl ist wichtig ich kann es nur wiederholen , dass wir den Zeitverlauf sehen. Wir haben die Evakuierung mit einem Stand begonnen, den wir kannten. Während dieses Prozesses hat sich dieser Stand erhöht. Es gibt nach wie vor Nachmeldungen, nicht nur in Bezug auf die Ortskräfte, sondern insbesondere auch in Bezug auf die Personen, die nicht Ortskraft sind, aber sich dennoch besonders gefährdet fühlen auch diese berücksichtigen wir ja , sodass das Geschehen nach wie vor dynamisch ist. Im Bundesinnenministerium stehen wir jetzt vor der Aufgabe, die statistischen Daten aus ganz unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen, damit für die gesamte Bundesregierung ein statistischer Überblick besteht.

Diese Prozesse laufen. Da gibt es fortlaufende Abstimmungen der Ministerien. Aber ich bitte auch um Verständnis, dass in den letzten Tagen zunächst einmal die Tatsache, dass man Leute ausfliegt, im Vordergrund stand und nicht an erster Stelle das Statistikwesen berücksichtigt wurde.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Ich habe eine Nachfrage: Sie sprechen jetzt davon, dass Ihnen wenn ich es richtig mitgeschrieben habe 174 Ortskräfte mit ihren Familienangehörigen bekannt waren. Für die Bundeswehr in Geltow sind aber von dem Callcenter, wenn ich das richtig weiß, knapp 700 Ortskräfte allein für die Bundeswehr und die Bundespolizei abtelefoniert worden, die noch in Afghanistan waren. Wie kommt es zu dieser „gap“ in den Zahlen?

ALTER: Ich kann nur noch einmal sagen: Das Ortskräfteverfahren lag und liegt ja in der Gesamtfederführung des BMI. Nach wie vor ist es so auch heute noch , dass die Ressorts an das BMI melden, wie sich die Anzahl der Ortskräfte ist und auch der Familienangehörigen darstellen, wobei bei den Familienangehörigen zwischenzeitlich auch Erfahrungswerte angenommen werden. Wir wissen, dass wir bei den Familienangehörigen etwa einen Faktor fünf haben, das heißt also, eine Ortskraft bringt im Schnitt vier bis fünf Familienangehörige mit. Sowohl zum 14.8. als auch heute basieren diese Informationen auf Meldungen der Ressorts. Das waren zum Stand vor der Evakuierung genau diese Zahlen, die ich gerade genannt habe.

HELMBOLD: Mir ist nicht ganz klar, auf welche Zahlen Sie sich mit Blick auf das Einsatzführungskommando berufen. Können Sie das noch einmal präzisieren?

ZUSATZ TIEDE: Bei Ihnen gab es ja ein sogenanntes Callcenter, von dem aus die Ortskräfte abtelefoniert worden sind. Da ist man meiner Kenntnis nach von mehr als 500, nämlich von bis zu 700 Ortskräften der Bundeswehr und der Bundespolizei, ausgegangen. Das war vor dem Start der Evakuierung deutlich. Dann hat man hochgerechnet, damals fast mit dem Faktor sechs, und die Angehörigen dazu gezählt. Da gibt es jetzt eine Diskrepanz zwischen der Zahl, die das BMI für den Start der Evakuierung mit den bekannten Ortskräften nennt. Sie haben offensichtlich deutlich mehr Leute abtelefoniert.

HELMBOLD: Die genauen Zahlen, die Sie jetzt genannt haben, kann ich grundsätzlich erst einmal nicht bestätigen. Sie liegen mir hier nicht vor.

Ich kann aber sagen, dass wir ja grundsätzlich über drei Gruppen sprechen. Seit 2013 haben 1154 Ortskräfte der Bundeswehr eine Aufnahmezusage erhalten. Das bezieht sich auf das sogenannte Ursprungsverfahren, das daran anschließend noch einmal erweitert wurde. Im erweiterten Verfahren 2013 bis 2019 sind 350 Ortskräfte mit den Familien hinzugekommen. Später hinzugekommen sind auch eine Zahl, die immer weiter angestiegen ist rund 200 Ortskräfte des Bawar Media Center, ebenfalls mit den Familien.

Sie sprachen auch den Faktor an. Sie sprachen von sechs. Wir sind grundsätzlich aufgrund der Zahlen, die wir kennen, von einem Faktor fünf ausgegangen. Das sind die Zahlen, die mir jetzt vorliegen.

ALTER: Vielleicht kann ich auch noch einmal ergänzen, Herr Tiede. Für das BMI wissen wir, dass wir im Laufe der letzten 20 Jahre, seit 2013, allein für das BMI ungefähr 1500 Polizisten und circa 300 Ortskräfte in Afghanistan im Einsatz hatten. Das wussten wir natürlich auch schon zum 15. August. Nur ist das Prinzip ja das gewesen, dass die Ortskräfte sich bei uns melden und ihre Gefährdung anzeigen. Auch das BMI hatte zum 14. August 2021 Kenntnis davon, dass vier Ortskräfte ihre Ausreise bei uns angemeldet hatten. Insofern kann es durchaus sein, dass es Kenntnis über eine Anzahl x von Ortskräften gab, die sich gemeldet haben, es aber einen Unterschied zu den Personen gibt, die überhaupt ausreisen wollten. Auch heute ist das noch so.

Für das BMI sind inzwischen die vier bekannten Ortskräfte mit ihren Familienangehörigen kontaktiert. Allen wurde ein Ausreiseangebot gemacht. Drei dieser Ortskräfte sind mit ihren Familien auch ausgereist. Die vierte Familie hat aus nachvollziehbaren persönlichen Gründen die Reise jetzt nicht angetreten.

Ich will damit nur deutlich machen: Es ist ein dynamisches Geschehen. Da geht es auch ein Stück weit um die Bedürfnisse der Leute selbst, die da eine Rolle spielen. Wir können nicht die Zahlen von heute losgelöst vom Beginn der Evakuierungsmaßnahme betrachten. Das muss man auch im Zeitverlauf sehen.

FRAGE WIEGOLD: Mir ist immer noch unklar: Wie viele der rund 4000 ausgeflogenen Afghanen haben einen Bezug zu Ortskräften?

ALTER: Wir haben insgesamt im Rahmen der Evakuierung etwas mehr als 4500 Personen nach Deutschland gebracht. Sie sind inzwischen in Deutschland eingereist. Davon muss man etwa 400 Deutsche abziehen, sodass man etwa bei 3500 afghanischen Staatsangehörigen landet, die keinen Ortskräftebezug haben. 630 Personen sind also Ortskräfte oder Familienangehörige, die inzwischen im Rahmen der Evakuierung in Deutschland angekommen sind.

Dann gibt es diese Zahl von etwa 3500, die auch in Deutschland eingereist sind. Bei denen wissen wir im Moment noch nicht jedenfalls in jedem Einzelfall , ob es einen unmittelbaren Ortskräftebezug gibt, was schlicht und ergreifend auch der Prozesse geschuldet ist, die in den vergangenen Tagen und Wochen am Flughafen in Kabul stattgefunden haben.

Die Bundesregierung hat sich entschlossen das BMI war ja immer beteiligt , sich in diesen Evakuierungsprozess einzureihen. Sie können sich vorstellen, wie das da abgelaufen ist. Da hat sich niemand an ein deutsches Flugzeug gestellt, hat abgezählt und gesagt: Wir nehmen jetzt nur diejenigen mit, die nach Deutschland kommen, und diejenigen, die nach Italien oder nach Belgien müssen, lassen wir hier stehen. Insofern sind natürlich auch Personen nach Deutschland gebracht worden, die möglicherweise einen Bezug zu anderen EU-Staaten haben. Das ist durchaus durch die Prozesslandschaft erklärbar.

Aber noch einmal: In Deutschland sind, Stand heute, 138 Ortskräfte und 396 Familienangehörige angekommen, also insgesamt 634 Personen.

BURGER: Ich würde dazu vielleicht kurz ergänzen.

Es ist nach dem Konsulargesetz üblich, dass bei Evakuierungsoperationen dieser Art deutsche Staatsangehörige gemeinsam mit ihrer Kernfamilie evakuiert werden. Das heißt, wenn in einem Familienverband ein deutscher Staatsangehöriger ist, der beispielsweise seine minderjährigen Kinder oder Ehegatten dabeihat, die keine deutschen Staatsangehörigen sind, dann sind sie bei einer Evakuierung durch die Bundesregierung mit zu berücksichtigen. Das ist eine Gruppe von Personen, die keine deutschen Staatsangehörigen sind, die möglicherweise auch keinen Ortskräftebezug haben, aber die selbstverständlich dennoch zu berücksichtigen sind.

Genauso wurde es selbstverständlich praktiziert. Wenn afghanische Staatsangehörige mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel am Flughafen erschienen sind, die evakuiert werden wollten, wurden sie mitgenommen.

Wir wissen das haben Sie in den letzten zwei Wochen intensiv verfolgen können , dass das entscheidende Nadelöhr für die Evakuierung die ganze Zeit der Zugang zum Flughafen selbst war. Die Schwierigkeit war also, überhaupt erst einmal bis zu dem Punkt zu kommen, wo deutsche Kräfte dann helfen konnten, durch das Tor zu kommen. Wir wissen, dass es für Personen mit ausländischen Dokumenten, einem deutschen Pass beispielsweise, regelmäßig einfacher war, die Checkpoints auf dem Weg zum Flughafen zu passieren als für afghanische Staatsangehörige beispielsweise ohne einen deutschen Reisepass.

Das vielleicht zur Veranschaulichung dessen, warum auch viele afghanische Staatsangehörige dabei sind, die nicht über das Ortskräfteverfahren berücksichtigungsfähig gewesen wären.

FRAGE PRANTNER: Ist davon auszugehen, dass deutsche Ortskräfte mit den Flügen anderer Nationen ausgeflogen wurden und auf Einreise nach Deutschland warten?

ALTER: Wir wissen, dass es solche Fälle gibt. Es gibt Ortskräfte, die für die Bundesregierung gearbeitet haben, die auf anderen Flügen nach Italien, nach Belgien mitgenommen worden sind. Wir können allerdings nicht mit Bestimmtheit sagen, wie viele das sind.

FRAGE ECKSTEIN: An die Bundesregierung, speziell an das Auswärtige Amt: Uns liegen Berichte vor, dass die Taliban an diesen Checkpoints Namenslisten hatten ganz konkret auch Namenslisten von Ortskräften. Wurden solche Namenslisten von der Bundesregierung, vom Auswärtigen Amt oder vom Verteidigungsministerium an die Taliban weitergegeben?

BURGER: Vielen Dank für die Frage. Nein, wir haben nicht die Liste unserer Ortskräfte den Taliban gegeben. Ich habe hier am Freitag auch schon deutlich gemacht, dass wir im Rahmen unserer Evakuierungsaktionen auch keine Listen mit Ortskräften und gefährdeten Personen an die Taliban weitergegeben haben. Ich habe dazu hier am Freitag auch ausgeführt, warum wir zu diesem Zeitpunkt auch keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass das über Dritte geschehen sein könnte.

Es gab am vergangenen Wochenende zwei private Initiativen zum Ausflug von Personen aus Afghanistan, die die Bundesregierung logistisch begleitet hat, und zwar in Kooperation mit katarischen Stellen und mit US-Stellen. Um die praktische Umsetzung dieser Aktionen zu gewährleisten, wurden auf ausdrückliche Bitte der Organisatoren begrenzte Informationen nur über die konkret auf dem einen Flieger zu transportierenden Personen mit amerikanischen Partnern geteilt, die logistisch das Verfahren am Tor, also auch den Kontakt mit den Taliban, geregelt haben. Alle diese Personen sind wohlbehalten von US-Maschinen nach Doha geflogen worden.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Liegen Ihnen Erkenntnisse vor, ob Taliban gegebenenfalls auch auf anderen Wegen an solche Listen mit Ortskräften der Bundeswehr gelangt sein könnten? Wurden die zum Beispiel in der Botschaft zurückgelassen oder gegebenenfalls von anderen NATO-Partnern weitergereicht?

BURGER: Nein, es wurden keine sensiblen Dokumente in der Botschaft zurückgelassen. Alle sensiblen Materialien in der Botschaft wurden vor dem Verlassen der Botschaft zerstört, und es sind auch keine umfangreichen Datenbanken von Ortskräften an andere Partner weitergegeben worden. Wie gesagt, es gab einen ganz bestimmten Fall, in dem Passagierlisten für einen ganz bestimmten Flug einer Privatinitiative an die USA weitergegeben wurden.

FRAGE REITSCHUSTER: Eine Verständnisfrage an Herrn Alter: Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, haben Sie gerade von 40 000 Personen mit Bezug zu Ortskräften gesprochen. Herr Minister Maas hat heute von 70 000 gesprochen, die man herbringen will. Verstehe ich das richtig, dass es sich dabei um Mitarbeiter oder auch Kernfamilien von Nichtregierungsorganisationen handelt? Wenn dem so ist: Warum sieht sich die Regierung da in der Verantwortung es sind ja Nichtregierungsorganisationen , und wer bezahlt das?

ALTER: Vielleicht kann der Kollege vom AA noch einmal auf die Aussage vom Außenminister eingehen; das würde ich jetzt nicht machen. Es ist jedenfalls so, dass wir oft erklärt haben, dass wir unterschiedliche Personengruppen berücksichtigen. Bei den Ortskräften, also denjenigen, die einmal für die Bundesregierung gearbeitet haben, und ihren Kernfamilien gehen wir derzeit davon aus jedenfalls anhand der Meldungen, die uns vorliegen , dass das insgesamt mehr als 40 000 Personen betreffen könnte grob berechnet Ortskräfte und ihre Familienangehörigen mit dem Faktor fünf.

Darüber hinaus gibt es auch weitere Personengruppen, Menschen, die sich besonders gefährdet fühlen, für die die Bundesregierung auch Zusagen gemacht hat, dass sie aufgenommen werden. Auch die wiederum haben Familienangehörige. Insofern kann es natürlich von der Zahl 40 000 ausgehend auch noch nach oben anwachsen; das wäre jedenfalls erklärbar. Die Verantwortung der Bundesregierung resultiert daraus, dass in der vergangenen Woche an mehreren Stellen deutlich gemacht wurde, dass wir uns nicht nur für die Ortskräfte einsetzen, sondern auch für Personengruppen darüber hinaus.

BURGER: Herr Reitschuster, woher Sie die Zahl von 70 000 haben, weiß ich nicht.

ZURUF REITSCHUSTER: „SPIEGEL ONLINE“!

BURGER: Ich glaube nicht, dass das ein direktes Zitat des Ministers gewesen ist. Ich kann Ihnen sagen: Der Minister hat gestern von mehreren Zehntausend gesprochen.

Ich kann nur all das unterstreichen, was Herr Alter gesagt hat. Wir gehen da genau von demselben Zahlenstand aus, also von einer Zahl von über 40 000 Ortskräften einschließlich deren Familienangehörigen. Hinzukommt die abgeschlossene Gruppe derjenigen besonders gefährdeten Personen etwa aus der Zivilgesellschaft, denen wir Schutz und Ausreise in Aussicht gestellt haben. Das ist noch einmal eine hohe vierstellige Zahl einschließlich der Familienangehörigen. Das ist die Größenordnung, von der wir sprechen. Wie gesagt, es gibt da durch die Frage der Familienangehörigen eine gewisse Unschärfe, wie hoch die Zahl genau liegt. Aber die Anzahl der Kernpersonen, auf die sich der Anspruch bezieht, kennen wir, und da arbeiten wir in der Bundesregierung auch alle mit demselben Zahlenwerk.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Die zweite Teilfrage haben Sie aber nicht beantwortet, also die Frage, warum die Regierung in der Verantwortung für die Mitarbeiter der NGOs ist und wer das bezahlt. Könnten Sie das vielleicht noch kurz ausführen?

BURGER: Nein. Über den Personenkreis, der hier grundsätzlich berechtigt ist, haben wir hier in der Vergangenheit immer wieder gesprochen. Sie haben mitbekommen, dass der in der vergangenen Woche im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit noch einmal ausgeweitet wurde, insbesondere auf die seit 2013 tätigen Ortskräfte der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Für den Bereich der NGOs: Wie gesagt, es gibt die kleine oder relativ kleine abgeschlossene Gruppe der besonders gefährdeten Menschen, bei denen wir zu der Einschätzung gekommen sind, dass sie wirklich akut bedroht und verfolgt sind. Darüber hinaus hat es da keine weitere Ausweitung gegeben.

FRAGE JESSEN: An das Auswärtige Amt: Herr Burger, ich denke, Sie kennen die Berichterstattung der Kollegen des „SPIEGEL“ unter dem Titel „Eine Nacht in Kabul“. Da haben sie am Wochenende aufgelistet, wie aus ihrer Sicht eine geplante private Rettungsaktion in der Nacht zum Donnerstag gescheitert ist. Vielleicht können Sie uns das, was darin auch an Vorwürfen oder an Kritik am Auswärtigen Amt erhoben wurde, aus Ihrer Sicht darlegen? Ich möchte die Punkte nicht alle im Einzelnen aufführen.

BURGER: Vielen Dank. Das gibt mir Gelegenheit, dem aus unserer Sicht völlig unbegründeten Vorwurf entgegenzutreten, wir hätten diese private Initiative in irgendeiner Form behindert oder blockiert. Das Gegenteil ist der Fall: Wir haben diese Initiative von Anfang an aktiv unterstützt, und das war eine Entscheidung von Außenminister Maas, der sich auch selbst aktiv immer wieder in diesen Prozess eingebracht hat.

Ich will vielleicht noch vorausschicken: Wir sind froh, dass es mit Unterstützung Katars und der USA am Wochenende gelungen ist, die von der Initiative identifizierten Menschen in Sicherheit zu bringen. Es handelt sich um eine Gruppe von Personen, die auch wir für höchst gefährdet halten. Auch deswegen hat das Auswärtige Amt von Beginn an diese Initiative unterstützt und jede Unterstützung geleistet, um die uns die Organisatoren gebeten haben und die wir physisch leisten konnten.

Die ersten Kontakte mit der Initiative Luftbrücke e. V. gab es am 20. August. Die sind ans Auswärtige Amt herangetreten mit der Bitte um Unterstützung, zu verstehen, wie man NATO-Callsigns beantragt, also wie man einen Charterflug überhaupt zu diesem militärisch betriebenen Flughafen bringen kann. Dabei haben wir und hat die Bundesregierung Unterstützung geleistet. Sie haben mitbekommen, dass diese Callsigns dann auch verteilt wurden.

Am 22. August gab es die erste Anfrage der Luftbrücke, dass wir gegenüber den britischen Streitkräften bestätigen sollen, dass die von der Luftbrücke in den Flughafen zu bringenden afghanischen Staatsangehörigen von uns evakuiert werden würden, in Deutschland aufgenommen werden und auch von uns transportiert werden, wenn es keinen privaten Charterflug gibt. Am selben Tag und am folgenden Tag hat dann ein Abgleich der Listen, die die Luftbrücke e. V. erstellt hatte, mit unseren eigenen Erkenntnissen über gefährdete Personen stattgefunden. Eine abgeglichene Liste von etwa 200 Personen wurde dann von unserer Botschaft in Katar auf Bitte von Luftbrücke e. V. an die Regierung von Katar übergeben, mit der Bitte, bei der Evakuierung dieser Menschen zu unterstützen. Das war verbunden mit der Zusage der Bundesregierung, diese Menschen in Deutschland aufzunehmen, und auch verbunden mit der Zusage, dass diese Menschen, wenn sie in den Flughafen Kabul gelangen denn das war ja die ganze Zeit das Nadelöhr der Operation , auf Flügen der Luftwaffe mit evakuiert werden. Wie gesagt, das ist ein Angebot, das wir von Anfang an gemacht haben.

Am 23. August wurden wir dann gebeten, diese Zusage und die damit verbundene Liste von Personen der katarischen Regierung noch einmal auf Ebene und mit einem Unterstützungsschreiben des Außenministers zu übergeben. Daraufhin hat Außenminister Maas einen Brief an seinen katarischen Amtskollegen unterrichtet, in dem er noch einmal bestätigt hat, dass diese Personen von Deutschland aufgenommen werden und auch von uns transportiert werden.

Am nächsten Tag, dem 24. August, wurden wir von Luftbrücke e. V. informiert, dass das von ihnen gecharterte Flugzeug aus Ägypten keine Startgenehmigung bekommen hat. Außenminister Maas hat daraufhin ein SMS an seinen ägyptischen Amtskollegen Sameh Schukri geschrieben und ihn gebeten, sich dafür einzusetzen, dass das von der Luftbrücke gecharterte Flugzeug aus Ägypten starten kann.

Am Morgen des 25. August um 1.30 Uhr daran sehen Sie wieder einmal, dass wir in den letzten Wochen wirklich rund um die Uhr daran gearbeitet haben, so viele Menschen wie möglich aus Afghanistan herauszubringen haben wir den Organisatoren von Luftbrücke e. V. mitgeteilt, dass aus unserer Erfahrung der vorangegangenen Tage die Gefahr sehr groß sein würde, dass es, wenn sie einen eigenen Charterflug zum Flughafen bringt, nicht gelingen würde, zeitgerecht die Busse mit den zu Evakuierenden in den Flughafen hineinzubekommen. Das hat damit zu tun, dass wir selbst in der vorangegangenen Nacht versucht hatten, mehrere Buskonvois in den Flughafen zu bringen. Bei einigen war das gar nicht gelungen, bei anderen hat es zwölf Stunden und länger gedauert. Wir haben, wie gesagt, immer wieder darauf hingewiesen, dass der Flaschenhals nicht in der Lufttransportkapazität liegt. Wir haben auch zu diesem Zeitpunkt noch einmal angeboten: Wenn diese Leute in den Flughafen kommen, dies aber nicht in der Zeit gelingt, in der die Maschine dort steht, dann sind wir bereit, sie später mitzunehmen. Wie gesagt, diese Information war der Luftbrücke e. V. bekannt, bevor sie sich entschieden hat, das Flugzeug trotzdem nach Kabul zu bringen. Wir haben zu diesem Zeitpunkt erneut auf Bitten von Luftbrücke e. V. die Liste der zu Evakuierenden an Katar übermittelt.

Als das Flugzeug in Kabul stand wir hatten von Anfang an darauf hingewiesen, dass wir am Flughafen kaum Kapazitäten zur Unterstützung haben , wurden wir gebeten, bei der Abwicklung vor Ort unterstützend tätig zu sein. Wir haben daraufhin von unsere eigenen Mitarbeitern, die zu diesem Zeitpunkt mit unserer eigenen Evakuierungsaktion beschäftigt waren, also damit beschäftigt waren, Leute vom Tor in den Flughafen hineinzubekommen, Mitarbeiter abgezogen, um bei der Unterstützung dieser Operation am Boden behilflich zu sein. Unsere Kollegen haben geholfen, damit der Flug nicht ganz leer zurückgehen muss, und haben bei anderen Partnernationen angefragt, ob dort Bedarf an Lufttransportkapazität besteht. Nachdem 18 von Portugal benannte Ortskräfte dann auf den Flieger gestiegen waren, haben ein halbes Dutzend unserer Kollegen in Berlin, Kabul, Tiflis und Lissabon in dieser Nacht intensive Gespräche geführt, um zu klären, wo und wie diese 18 Passagiere überhaupt landen und von Portugal übernommen werden können.

Ich will noch auf einen spezifischen Vorwurf eingehen, nämlich die Behauptung, dass der Grund dafür, dass der katarische Konvoi zum Flughafen nicht stattgefunden hätte, eine fehlende Mail aus dem Auswärtigen Amt gewesen sei: Das geht wirklich völlig an der Realität der Zustände am und um den Flughafen in diesen Tagen vorbei. Wir standen auch in direktem Kontakt mit Katar. Wie gesagt, der Außenminister hatte schon Tage vorher schriftlich in einem persönlichen Schreiben Katar die Unterstützung für diese Aktion zugesichert.

Vielleicht so viel dazu. Wenn Sie weitere Fragen haben, dann beantworte ich die sehr gern.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Nicht an dieser Stelle das war ja sehr ausführlich. Ich habe aber eine konkrete Nachfrage: Im Zusammenhang mit diesem Prozess wurden ja mehrere deutsche Journalisten, die mitgeflogen waren und auf eigene Verantwortung aus Kabul berichten wollten, nicht in die Stadt gelassen. Sie wurden sozusagen nach Katar ausgewiesen. Die Kollegen sagen, man habe ihnen erklärt, das sei in Absprache mit der Bundesregierung, also dem Auswärtigen Amt, erfolgt. Stimmt das? Wenn es stimmt: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte das?

BURGER: Es stimmt nicht, und es hätte dafür auch keine Rechtsgrundlage gegeben. Ich glaube, in dem Bericht zum Beispiel von Herrn Reuter ist auch durchaus dargestellt, dass das, was stattgefunden hat, ein Gespräch war wir nennen das eine sogenannte Gefährdungsansprache. Viele Journalistinnen und Journalisten, die in Krisengebieten unterwegs sind und sich dort bei unseren Botschaften melden, kennen das. Das sieht so aus, dass wir dann verpflichtet sind mitzuteilen: Wir warnen vor der Reise in dieses Gebiet, weil es sehr gefährlich ist; wir können und werden Sie aber nicht daran hindern, wenn Sie sich auf eigene Gefahr dorthin begeben, wir leisten dafür aber auch keine aktive Unterstützung etwa durch Unterstützungsschreiben gegenüber anderen Regierungen, weil wir uns dadurch in Widerspruch mit unserer eigenen Warnung setzen würden.

Die Maßnahmen, die dort stattgefunden haben, waren also Maßnahmen des US-Militärs, das die Verfügungsgewalt über diesen Flughafen hatte. Die Bundesregierung und die deutschen Kräfte vor Ort haben daran nicht mitgewirkt.

FRAGE TIEDE: Es gab bisher ja ein Memorandum of Understanding mit Usbekistan, dass von den ausgeflogenen Flüchtlingen, die dann in Taschkent Zwischenstation machen, niemand dort gelassen wird. Wie ist das denn jetzt mit Flüchtlingen, die auf dem Landweg kommen und dann quasi auf usbekischem Boden angeben, dass sie nach Deutschland kommen wollen? Wie und wo erfolgt dann die Überprüfung vor allem auch die Sicherheitsüberprüfung, die in Kabul am Flughafen ja nachvollziehbar nicht möglich war?

BURGER: Genau das ist Gegenstand der Gespräche, die Außenminister Maas heute in Usbekistan begonnen hat. Ein Teil der Delegation ist in Taschkent zurückgeblieben, um genau über solche Fragen mit der usbekischen Regierung zu sprechen.

Unser Ziel ist es natürlich, ein Verfahren zu finden, in dem die Personen, denen wir eine Aufnahmezusage erteilt haben, einen schnellen und sicheren Weg von der Grenze zu unserer Botschaft erhalten, damit die entsprechenden Papiere zur Weiterreise dort schnell ausgestellt werden können, dies aber verbunden mit der Zusage, dass sich unsere Unterstützung auf diesen Personenkreis beschränkt.

ALTER: Herr Tiede, ich will noch einen Satz in Bezug auf die Sicherheitsüberprüfung ergänzen. Aufgrund der Situation in Kabul hat der Bundesinnenminister entschieden, dass niemand in Kabul festgehalten wird, bis die Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden kann, sondern dass diese baldmöglichst nachgeholt wird.

Wenn es Fälle geben sollte, in denen Personen Afghanistan verlassen konnten, in einem anderen Staat am Flughafen oder bei einer anderen Behörde ankommen und dann die Einreise nach Deutschland begehren, dann streben wir als Bundesinnenministerium natürlich an, dass wir dann wieder zum Regelverfahren übergehen können, das heißt also zur Sicherheitsüberprüfung vor Abreise in Richtung Deutschlands. Darüber finden derzeit Gespräche innerhalb der Regierung statt. Im Moment gibt es ganz viele Fallgestaltungen, aber die Grundlinie ist richtig. Wegen dieses Prozesses wird niemand in Kabul festgehalten, aber an anderer Stelle, wo die Gefährdung nicht mehr vorliegt, sollten die Prozesse wieder greifen.

FRAGE GLUCROFT: Wer sind die Afghanen, die ausgeflogen wurden und nicht zu den Ortskräften und den Familien gehören? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, weiß man das noch nicht genau.

ALTER: Es gibt ganz unterschiedliche Fallgestaltungen: deutsche Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen, afghanische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und möglicherweise auch mit ihren Familienangehörigen und vielleicht auch Ortskräfte, die in Deutschland angekommen sind, aber zu anderen Mitgliedsstaaten der EU gehören. Es gibt also unterschiedlichste Gruppen. Das können wir im Moment noch nicht sauber differenzieren.

FRAGE HELLER: Herr Seibert, wann beginnt die Aufarbeitung der Evakuierungs- und der gesamten Afghanistanmission? In welcher Form wird das geschehen?

STS SEIBERT: Zunächst einmal ist es richtig, dass es Nachbetrachtungen geben muss, dass man sowohl die 20 Jahre des Einsatzes der Bundeswehr, als auch das, was in den letzten dramatischen Wochen im Zusammenhang mit den Evakuierungen geschehen ist, noch einmal betrachten und daraus auch Schlüsse ziehen wird.

Im Moment das haben die Kollegen gerade sehr klar gemacht sind wir immer noch in einer sehr aktiven und sehr dynamischen Phase. Der Außenminister ist unterwegs in den Nachbarstaaten. Die Bundeskanzlerin telefoniert mit zahlreichen anderen Regierungschefs, weil wir aus der jetzigen Situation noch das Beste machen wollen. Wir wollen humanitäre Hilfe für die geflüchtete Bevölkerung erreichen, und wir wollen, dass so viele schutzbedürftige Ortskräfte wie möglich und ihre Angehörigen und natürlich auch deutsche Staatsangehörige auch unter den neuen Realitäten es gibt jetzt keine Luftbrücke vom militärischen Teil des Flughafens mehr noch ausfliegen können.

Das alles ist die Situation jetzt. Aber die Nachbetrachtung, die genaue Analyse dessen, was gelungen und was nicht gelungen ist, wird zu machen sein. Ich kann, wie Sie sich vorstellen können, nur für diese Bundesregierung sprechen. Es gibt auch Vorschläge im parlamentarischen Raum, wie das aufgearbeitet werden soll. Das kann ich hier nicht kommentieren.

FRAGE DONAHUE: Wie sieht die Bundesregierung den Vorschlag des französischen Präsidenten Macron im Rahmen des UN-Sicherheitsrats, eine Sicherheitszone in Kabul aufzustellen?

BURGER: Dazu hat sich der Außenminister gestern auf der Pressekonferenz mit seinem türkischen Amtskollegen schon geäußert. Darauf möchte ich Sie verweisen.

Im Übrigen wird der UN-Sicherheitsrat heute auf eine französisch-britische Initiative hin über eine Resolution beraten, in der auch die sichere Ausreise auch für afghanische Staatsbürger sowie der sichere Zugang zum Flughafen Kabul thematisiert werden. Wir begrüßen jede Maßnahme, die die Sicherheit des Kabuler Flughafens gewährleistet und eine sichere Ausreise für Afghaninnen und Afghanen gewährleistet.

FRAGE JESSEN: Herr Helmbold, am Freitag hat Ihre Kollegin hier gesagt, dass Callcenter werde vergrößert, um auch für Ortskräfte besser erreichbar zu sein. Dazu wurde am Freitag aus Kreisen der zivilgesellschaftlichen Hilfsorganisationen angemerkt, es gebe bislang immer noch keine Telefonnummer, unter der dieses erweiterte Callcenter erreichbar sei. Hat sich das inzwischen geändert? Gibt es eine allgemein bekannte Telefonnummer?

HELMBOLD: Die Antwort darauf möchte ich gern nachreichen.

FRAGE SZENT-IVÁNYI (zur COVID-19-Pandemie): Ich verweise auf das Triell gestern Abend, in dem Vizekanzler Scholz gesagt hat, er und auch die Kanzlerin befürworteten die 3G-Regel in Fernzügen.

Stimmt es tatsächlich, dass die Kanzlerin dafür ist? Wird 3G eingeführt?

Was sagen Verkehrs- und Justizministerium dazu?

STS SEIBERT: Ich werde nicht auf das Triell eingehen. Am Freitag habe ich hier schon erklärt, welche Überlegungen dem Prüfauftrag zugrunde liegen, ob auch in Deutschland in den Fernzügen die 3G-Regelungen zum Einsatz kommen sollen, also Mitfahrt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete. Ich wiederhole es gern: Die Fallzahlen in Deutschland steigen deutlich. Das heißt, dass wir doch darüber nachdenken müssen, was wir tun können, um diesen Anstieg zu dämpfen oder zu stoppen. Ein großer Teil der Menschen in Deutschland ist geimpft und damit geschützt. Aber was ist zum Beispiel mit den Kindern bis 12 Jahren, für die es ja gar keinen Impfstoff gibt? Wir haben eine Verantwortung auch und gerade für sie, die Fallzahlen wieder zu senken, eine Verantwortung zur Rücksicht. Das heißt auch: Regulärer Schulbetrieb, regulärer Kitabetrieb, das hat für die Bundeskanzlerin klare Priorität.

Ich habe am Freitag erwähnt, dass Frankreich seit Anfang August die 3G-Regel für seinen Bahnfernverkehr praktiziert. Italien wird es ab dem 1. September auch tun. Als unmöglich oder unkontrollierbar gilt es also zumindest dort nicht. Insofern ist die Bundeskanzlerin weiterhin der Meinung, dass 3G in Fernzügen und auf Inlandsflügen eine mögliche und sinnvolle Maßnahme sein kann. Es ist offensichtlich, dass es auch Gegenargumente gibt, die jetzt ja auch genannt werden. Das entspricht dem Charakter eines Prüfauftrags.

Wir in der Bundesregierung werden also alle zusammen die Entwicklung der nächsten Zeit sehr genau beobachten. Einige Bundesländer haben weiterhin einen sehr heftigen Anstieg der Fallzahlen. Bei anderen scheint dieser Anstieg etwas abzuflachen. Wir werden daraus dann Schlüsse für mögliche weitergehende Maßnahmen zu ziehen haben.

ALEXANDRIN: Im Prinzip habe ich den Ausführungen Herrn Seiberts nicht sonderlich viel hinzuzufügen. Er hat bereits die wesentlichen Punkte genannt. Unsere Bedenken hinsichtlich der praktischen und rechtlichen Durchführbarkeit sind Ihnen bekannt. Ich habe Sie hier am Montag der vergangenen Woche vorgetragen und auch am Freitag noch einmal ausgeführt. Wir haben uns, wie gesagt, mit den zuständigen Ressorts, dem Innenministerium und dem Gesundheitsministerium, abgestimmt. Wir bleiben weiterhin im Austausch. Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.

KALL: Ich kann für das Bundesjustizministerium auch nicht viel mehr sagen. Herr Seibert hat es gesagt. Darüber gibt es Beratungen innerhalb der Bundesregierung. An der Stellungnahme von drei Ministerien, aus der heute zitiert wird, haben wir als Justizministerium nicht mitgewirkt. Wir bringen uns in den Coronafragen wie üblich in die rechtliche Beurteilung ein, aber das ist ein Prozess innerhalb der Bundesregierung, zu dem ich hier nicht weiter Stellung nehmen kann.

FRAGE MEERKAMM: Herr Seibert, wie lange wird dieser Prüfprozess dauern? Für wann kann man mit einem Ergebnis rechnen, das dann auch eine verbindliche Regelung beinhalten wird?

STS SEIBERT: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Wir haben einen Prüfauftrag innerhalb der Bundesregierung gegeben. Jetzt gibt es Rückläufe. Es gibt Gegenargumente. Damit muss man sich jetzt innerhalb der Bundesregierung gemeinsam auseinandersetzen. Vor allem muss man die Entwicklung im Land betrachten. Man muss betrachten, wie sich die Fallzahlen entwickeln und ob es nötig ist, weitere zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Das werden wir uns sehr genau anschauen.

FRAGE ECKSTEIN: Herr Seibert, wenn ich es richtig sehe, haben sich die zuständigen Ressorts zumindest in Bezug auf Züge geäußert und sagen, es sei nicht praktikabel und nicht durchführbar. Wie soll jetzt weitergeprüft werden? Was wird jetzt überhaupt noch geprüft?

STS SEIBERT: Ich kann nur auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. Es gibt Länder, die das praktizieren oder in den nächsten Tagen beginnen werden, 3G für die Fernzüge zu praktizieren. Man wird sich auch anschauen, wie das dort funktioniert, wie man aufgrund der Erfahrungen dort mit Einwänden, die es hier gibt und die jetzt auch benannt werden, umgeht. Insgesamt schauen wir uns die Gesamtentwicklung der Inzidenzen und der Infektionslage in Deutschland an, um zu entscheiden, ob mögliche weitergehende Maßnahmen nötig sind.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Vergangene Woche wurde das Thema der Inlandflüge auch von Ihnen noch angesprochen. Dazu habe ich heute gar nichts gehört. Laufen die Prüfungen dazu auch noch? Gibt es dabei gegebenenfalls ähnliche Bedenken, oder ist es vorstellbar, dass man es zumindest bei Inlandflügen bald einführt?

STS SEIBERT: Die Prüfung bezieht sich auch auf Inlandflüge. Ich habe jetzt immer den Bahnfernverkehr erwähnt, weil das eher die Überschrift ist, unter der das Ganze diskutiert wird.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Dann die Frage an die zuständigen Ressorts: Wenn ich es richtig sehe, wird auch in Ihrer Stellungnahme, aus der jetzt zitiert wird, das Thema der Inlandflüge gar nicht angesprochen. Wie sieht es diesbezüglich aus?

ALEXANDRIN: Auch hierzu kann ich noch keine abschließende Bewertung abgeben. Die rechtlichen Bedenken sind sicherlich ähnliche wie beim Bahnverkehr. Praktisch wird es mit dem Verweis auf das sogenannte offene bzw. geschlossene System in Bezug auf Inlandluftverkehr sicherlich eine andere Lage geben als beim Bahnfernverkehr. Aber mit Blick auf die laufenden Abstimmungen würde ich Sie, wie gesagt, bitten, noch abzuwarten.

FRAGE ROSSBACH: Ich bitte das Bundesgesundheitsministerium, die Haltung des Hauses darzulegen. Minister Spahn hat zu 3G im Zug gesagt: „Ich sehe es nicht kommen.“ Aber hält er es auch für nicht notwendig?

KAUTZ: Ich kann den Ausführungen meiner Kollegen nicht viel hinzufügen. Federführend für die Prüfung ist das BMVI. Herr Spahn hat gestern gesagt, dass nur wenige Infektionsfälle der Benutzung des öffentlichen Personenverkehrs zugeordnet werden können. Das ist die Faktenlage, die Sie aber auch schon kennen.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, Sie haben hier vergangene Woche am 23. August gesagt: „man kann den Geimpften sagen, dass sich für sie, auch wenn die Zahlen jetzt weiter ansteigen, nichts ändern wird.“ Sie haben gesagt, die Geimpften müssten sich nicht auf Einschränkungen einstellen.

Berlin hat nun eingeführt, dass sich auch Geimpfte für gewisse Dinge wieder testen lassen müssen. Wie sehen Sie diese Entwicklung? Wie passt das mit Ihrer Versicherung von vergangener Woche zusammen?

STS SEIBERT: Ich spreche hier grundsätzlich für die Bundesregierung, nicht für einzelne Entscheidungen der Länder. Diese spezielle Maßnahme von Berlin kann ich nicht kommentieren, weil ich sie jetzt nicht im Detail kenne.

Der große Zusammenhang, in dem ich immer zu diesem Thema befragt wurde, auch am 23. August, war die Frage: Kommt ein neuer Lockdown? Auf diese Frage habe ich genau das geantwortet, was ich geantwortet habe.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Hat sich diese Antwort also, obwohl sie sehr allgemein klang, nur auf den Lockdown bezogen?

Wie steht es mit solchen Einschränkungen? Hält die Bundesregierung sie für möglich, für notwendig, oder kann sie sie ausschließen?

STS SEIBERT: Ich denke, wir alle sind jetzt durch eineinhalb Jahre in der Pandemie so erfahren, dass es nicht vernünftig wäre, irgendetwas auszuschließen. Ich sage das, was ich hier schon x-mal gesagt habe: Sollte, was jetzt, Gott sei Dank, nicht der Fall ist, eines Tages eine Variante des Virus auftauchen, gegen die die bisherigen Impfstoffe nicht wirksam sind, dann wird man neu denken müssen. Aber glücklicherweise haben wir sie nicht, und wir haben auch deswegen, um diese Variante nicht zu erleben, jedes Interesse, die Infektionszahlen möglichst bald wieder zu senken.

FRAGE PANCEVSKI: Wird die Bundesregierung den Empfehlungen des EU-Rates folgen und COVID-19-bedingte Einreiserestriktionen für US-Bürger einführen? Wenn ja, was werden die neuen Einreiseregeln besagen?

ALTER: Ich kann auf diese konkrete Frage jetzt keine konkrete Antwort geben. Bislang waren wir immer der Auffassung, dass die Einreiseregeln nach Europa europäisch harmonisiert sein sollten. Wenn es jetzt solche Empfehlungen gibt ich kenne sie im Moment leider nicht , dann werden wir sie nicht unberücksichtigt lassen.

FRAGE REITSCHUSTER: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) auch aus anderen Ländern, dass der Status des vollständig Geimpften mit seinen Vorteilen künftig von einer Auffrischungsimpfung abhängig gemacht werden soll. Herr Kautz, gibt es solche Pläne? Wenn nicht, halten Sie das für möglich?

KAUTZ: Sie wissen, dass bei uns eine abgeschlossene Impfserie als ausschlaggebend gilt. Daran hat sich bislang nichts geändert.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Die Frage war aber, ob Sie das ausschließen. Herr Seibert sagte zwar schon, Sie schlössen gar nichts aus. Aber Sie müssen ja sagen können, ob es nach heutigem Stand denkbar oder nicht denkbar ist, dass so etwas kommt.

KAUTZ: Ich kann Ihnen nur den Stand von jetzt referieren. Ich habe an dieser Stelle schon ganz häufig und prinzipiell gesagt, dass ich nichts aus- oder einschließe, weil das egal, was ich sage eine Agenturmeldung nach sich zieht. Deswegen brauchen Sie die jetzt gar nicht zu formulieren, wenn Sie das jetzt versuchen.

ZURUF REITSCHUSTER: Das müssen Sie mir überlassen.

KAUTZ: Der Stand ist, dass eine abgeschlossene Impfserie einen Impfschutz verursacht, und das ist für uns ausschlaggebend.

FRAGE JESSEN: Meine Frage geht an das BMI, das, wenn ich es richtig verstanden habe, das federführende Ressort in der Prüfung der Frage ist, was bei 3G in der Bahn geht und was nicht geht. Herr Alter, können Sie ausführen, warum etwas in Deutschland rechtlich nicht möglich sein soll, was in Frankreich offenbar rechtlich ohne Bedenken möglich ist?

ALTER: Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass das ja ein regierungsinterner Austausch mit gewissen Argumenten Fachargumenten, praktischen Argumenten, rechtlichen Argumenten ist. Natürlich wird in einem solchen Prozess auch darauf hingewiesen, wenn man das Vorhaben umsetzen möchte, an welchen Stellen es möglicherweise Regelungsbedarf oder jedenfalls Schwierigkeiten gibt. Ich glaube, manches ist ja auch für jeden Außenstehenden sofort einleuchtend. Wenn ein Fernzug 30 Sekunden oder 45 Sekunden lang irgendwo anhält, wie will man das eigentlich organisieren, wenn sich die Leute vorher nicht registrieren mussten? Diese Frage steht auch im Raum. Die muss man beantworten. Aber deswegen ist die Frage ja noch längst nicht entschieden. Die Abstimmung dauert an.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Auch in Frankreich halten die Fernzüge ja nicht wesentlich länger, und offensichtlich bekommt man es dort hin. Bedeutet das, dass Sie sich auch in einem Austausch mit Ihren französischen Kollegen darüber befinden, wie die das denn hinbekommen, sodass dann unter Umständen Praktikabilitätsbedenken entfallen würden?

ALTER: Wir haben zunächst einmal innerhalb des Bundesinnenministeriums Kontakte auf allen Ebenen, aber auch die Bundespolizei hat sie. Die Beratungen, die innerhalb der Regierung stattfinden, haben natürlich auch die praktischen Erkenntnisse als Grundlage. Der Kollege aus dem BMVI ja auch schon vergangene Woche deutlich gemacht, dass es eben Unterschiede im System des Bahnverkehrs gibt. Es ist auch, glaube ich, für jeden in Deutschland erkennbar, dass es Unterschiede zwischen dem Bahnverkehr und dem Flugverkehr gibt. Wir diskutieren diese Unterschiede auch in ganz anderen Zusammenhängen, wenn es zum Beispiel darum geht, Sicherheitsvorschriften zu verändern. Das ist also nichts Neues. Wenn eine Fragestellung auftaucht, muss man bestimmte Fragen beantworten, und das findet derzeit statt.

FRAGE VOLLRADT: Im Vorfeld der Bundestagswahl hat es ja Warnungen vor Cyberattacken gegen Kandidaten gegeben. Mögliche Betroffene sollten sich an eine Hotline des BSI wenden. Liegt Ihrem Haus schon eine Übersicht darüber vor, ob es solche Fälle gegeben hat? Wenn ja, wie viele waren es?

ALTER: Diese Frage ist deswegen schwer zu beantworten, weil es auch darauf ankommt, wie man den Begriff Cyberattacke definiert. In der Pressekonferenz, die der Bundesinnenminister im Beisein des Präsidenten des BSI an dieser Stelle abgehalten hat, ist ja auch darauf hingewiesen worden, dass es abseits des technischen Manipulierens bestimmter Systeme insbesondere auch wichtig ist, dass man mit seinen eigenen Daten verantwortungsvoll umgeht, sodass die nicht durch unvorsichtiges Verhalten abgegriffen werden können. Insofern ist es jetzt sehr schwer, zu sagen, ob es solche Fälle gegeben hat oder nicht. Ich habe jedenfalls im Moment keine Statistik darüber vorliegen, wie viele Fälle dem BSI jetzt schon bekannt geworden sind. Aber, noch einmal gesagt, ein wesentlicher Teil der Botschaft war damals, dass insbesondere auch darauf geachtet werden soll, dass man sein eigenes Verhalten und seine eigenen Sicherheitsmaßnahmen stark in die Betrachtung einbezieht.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe eine Frage zur Demonstrationsfreiheit. Am Wochenende sind wieder diverse Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen verboten worden. Vor einem Jahr, als die Lage nach Ihren eigenen Worten sehr viel dramatischer war, wurden analoge Veranstaltungen nicht verboten. Diesmal wurden sie verboten, obwohl nach Ihren Aussagen dank der Impfung die Lage sehr viel weniger dramatisch ist. Wie sehen Sie das aus verfassungsrechtlicher Sicht als Verfassungsschutzministerium und als Sprecher der Kanzlerin?

ALTER: Für das BMI fange ich mit dem an, was ich bei diesen Fragen immer als Erstes sage: Wir haben eine Kompetenzverteilung in Deutschland, und danach ist es auch richtig, dass die zuständigen Versammlungsbehörden ein Anmeldegeschehen oder ein Anzeigegeschehen beurteilen und sich die Frage stellen, ob aus dieser Versammlung so, wie sie durchgeführt werden soll, anhand der Zusammensetzung und anhand der Wege, die vorgeschlagen worden sind, Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen. Da gibt es eben kein One-size-fits-all-Rezept für alle möglichen Veranstaltungen, sondern jede einzelne Veranstaltung das ist auch der verfassungsrechtliche Anspruch muss im Hinblick auf die Durchführbarkeit und im Hinblick auf die Risiken, die damit verbunden sind, geprüft werden. Insofern kann man nicht den Vergleich mit der Situation vor einem Jahr ziehen. Es gibt nämlich im Moment natürlich schon sehr viele Menschen, die geimpft sind, aber wenn sich bei einer solchen Demonstration besonders viele Menschen treffen, die Impfungen ablehnen, haben wir eine andere Situation. Dann können wir nicht davon ausgehen, dass eine besonders hohe Impfquote vorhanden ist. Insofern sind diese Entscheidungen der Versammlungsbehörden zu respektieren.

STS SEIBERT: Wenn auch ich gefragt bin so habe ich es verstanden , dann ist das auch genau die Haltung der gesamten Bundesregierung. Das sind Entscheidungen der Landesbehörden, die wir weder in dem Fall, dass Anträgen stattgegeben wird, noch in dem Fall, dass Demonstrationen eben untersagt werden, hier kommentieren.

Ich will eigentlich nur zwei Dinge zu dem vergangenen Wochenende sagen. Ich möchte im Namen der Bundesregierung den Polizistinnen und Polizisten danken, die das ganze Wochenende in einer schwierigen und komplexen Einsatzsituation im Einsatz waren. Wenn sich trotz bestehender Verbote mehrere Tausend Menschen spontan in Berlin versammeln und dann auch versuchen, sich anderen genehmigten Demonstrationszügen anzuschließen, dann ist das keine einfache Einsatzlage. Es hat trotz des Verbots diverser Demonstrationen Zwischenfälle, Ausschreitungen und auch zahlreiche Festnahmen gegeben. Das zeigt, dass es sich zumindest nicht durchweg um ganz friedliches Demonstrationsgeschehen handelt. Es hat Berichte davon gegeben, dass es Angriffe gegen Presseteams der Polizei und auch gegen Vertreter der Medien gab. Leider sind auch wieder Polizeieinsatzkräfte verletzt worden. Ihnen wünsche ich eine schnelle Genesung.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, Sie kritisieren hier regelmäßig Verbote von Versammlungen in anderen Ländern. Wenn das im eigenen Land stattfindet, dann rechtfertigen Sie das. Wie passt das zusammen?

STS SEIBERT: Wenn Sie den Eindruck haben, dass das deutsche Rechtssystem mit dem in Russland oder anderen Ländern vergleichbar ist, dann ist das Ihr Eindruck. Mein Eindruck ist, dass wir einen funktionierenden Rechtsstaat haben. Das ist sogar meine feste Überzeugung. Auf Basis dieses Rechtsstaats werden von Landesversammlungsbehörden solche Entscheidungen getroffen. Es ist übrigens ein Teil des Rechtsstaats, dass die Bundesregierung das nicht irgendwie kommentiert.

BURGER: Herr Jessen hatte mich vorhin gebeten, zu den Vorwürfen von Luftbrücke e.V. gegen das Auswärtige Amt Stellung zu nehmen. Das habe ich insoweit getan, als mir die Vorwürfe bisher bekannt waren. Ich habe jetzt gerade noch auf einer großen deutschen Nachrichtenwebseite einen Artikel gesehen, in dem Herr Erik Marquardt unter der Überschrift „Marquardt beklagt fehlenden Ansprechpartner beim Auswärtigen Amt“ wiedergegeben wird. Es wird in indirekter Rede damit zitiert, es habe schlicht ein Ansprechpartner bei der Behörde gefehlt. Es könne nicht sein, dass man bei zehn verschiedenen Stellen anrufe und am Ende keine zuständige Person genannt bekomme.

Dazu möchte ich feststellen: Falls Herr Marquardt das tatsächlich gesagt haben sollte, dann ist es die Unwahrheit. Ein führender Mitarbeiter unseres Krisenreaktionszentrums stand im ganzen Zeitraum, den ich hier vorhin dargestellt habe, per Telefon in ständigem Kontakt mit Herrn Marquardt zu später Stunde, in der Nacht , und zwar ein Mitarbeiter, der zu jeder Zeit autorisiert war, alle dafür notwendigen Entscheidungen zu treffen. Das möchte ich hier deswegen in dieser Form auch noch einmal sehr ausdrücklich festhalten.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich hätte gerne ein Update von Herrn Alter. Wir hatten hier vor wenigen Monaten über den Messengerdienst Telegram gesprochen, darüber, dass die Bundesregierung sich an die wendet, dass sie Ansprechpartner benennen und gewisse Auflagen erfüllen. Haben Sie ein Update, was daraus geworden ist?

ALTER: Die Frage gebe ich an meinen Kollegen vom BMJV weiter.

KALL: Ja, das ist ein Verfahren, dass das Bundesamt für Justiz führt. Es steht die Frage im Raum, ob Telegram unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fällt, also strafbare Inhalte löschen muss und dafür Ansprechpartner bereitstellen muss. Das ist ein laufendes Verfahren, das weiter läuft und zu dem ich Ihnen jetzt kein Update geben kann.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Sie haben damals von Fristen gesprochen, wenn ich mich richtig erinnere. Ich kann mich irren. Sind diese Fristen inzwischen verstrichen, oder hat sich Telegram an diese Fristen gehalten?

KALL: Wie üblich hat das Unternehmen in einem laufenden Verfahren zunächst die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Ich kann jetzt hier keine Details aus dem laufenden Verfahren nennen.

 

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