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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 08. September 2021

Themen: Kabinettssitzung (Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021, Bericht über die im Jahr 2020 angeordneten Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung), Kauf der Spionagesoftware „Pegasus“ aus Israel durch das BKA, Reise des Bundesaußenministers nach Weimar anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Weimarer Dreiecks, Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, Reise der Bundeskanzlerin nach Serbien und Albanien, Lage in Afghanistan, Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof über die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, Nord Stream 2, Einsatz der Bundeswehr in den von der Flut betroffenen Regionen, Auswirkung der CO2-Bepreisung auf den Benzinpreis, COVID-19-Pandemie

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:19 Kabinettsbericht
2:51 „Cybersicherheitsstrategie“ gegen NSA-Spionage
– wie ist konkrete Bedrohungslage durch NSA? Wie gefährdet ist die deutsche Wirtschaft durch die NSA-Überwachung?
8:48 Hans zu Überwachung in Wohnungen
11:28 Pegasus-Überwachungssoftware BKA
17:12 Glyphosat-Verbot
– wo ist es weiterhin erlaubt und warum?
32:16 Ramstein/Drohnenkrieg
– Wird Außenminister Maas die völkerrechtliche Grundlage der US-Drohnenangriffe in Afghanistan ansprechen?
48:38 Scheuers Spritpreisbremse/BMU vs BILD

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 08. September 2021:

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN FIETZ sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN FIETZ: Guten Tag auch von meiner Seite! Ich berichte Ihnen aus dem Kabinett. Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegte Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021 beschlossen. Damit werden die 2011 und 2016 beschlossenen Cybersicherheitsstrategien fortgeschrieben.

Die Strategie beschreibt die grundsätzliche, langfristige Ausrichtung der Cybersicherheitspolitik der Bundesregierung in Form von Leitlinien, Handlungsfeldern sowie strategischen Zielen. Sie hat einen aktiv gestaltenden Charakter und soll ein zielgerichtetes und abgestimmtes Zusammenwirken aller Akteure ermöglichen und fördern.

Cyber- und Informationssicherheit betrifft Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Deshalb adressiert die Strategie alle Akteure und bindet sie ein. Die Cybersicherheit ist eine Aufgabe der Gegenwart, aber auch eine der wichtigsten Aufgaben für die Zukunft. Verstärkt werden deshalb Schwerpunkte auf Zukunfts- und Schlüsseltechnologien gelegt.

Die Leitlinien, Maßnahmen und Ziele bilden die Grundlage für ein sicheres Deutschland im Cyberraum in den kommenden Jahren. Hierzu definiert die Cybersicherheitsstrategie vier übergreifende Leitlinien. Das ist erstens, die Cybersicherheit als gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft zu etablieren, zweitens, die digitale Souveränität von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu stärken, drittens, die Digitalisierung sicher zu gestalten, und viertens, Ziele messbar und transparent zu gestalten. Diese Leitlinien beschreiben Aspekte, die für alle vier Handlungsfelder der Cybersicherheitsstrategie gelten. Die Ausrichtung der strategischen Ziele der Handlungsfelder anhand der Leitlinien gewährleistet ihr kohärentes Ineinandergreifen.

Die Strategie wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

Das war es zunächst aus dem Kabinett.

FRAGE JUNG: Zur Cybersicherheitsstrategie: Könnten Sie einmal konkret sagen gegebenenfalls das zuständige Ministerium , was das zum Beispiel für die Spionage der NSA in den letzten Jahren bedeutet, die ja nachgewiesen ist? Die NSA überwacht ja Regierungsmitglieder hier in Deutschland und betreibt Wirtschaftsspionage. Wie wirkt sich diese Cybersicherheitsstrategie beispielsweise auf die NSA-Überwachung hier aus?

SRS’IN FIETZ: Ich würde jetzt Ihrer These von vornherein nicht zustimmen.

ZUSATZ JUNG: Das sind Tatsachen.

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen aber grundsätzlich etwas über die Handlungsfelder sagen, um die es geht.

Im ersten Handlungsfeld geht es um ein sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt. Die strategischen Ziele dieses Handlungsfelds sollen dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger die Chancen digitaler Technologien nutzen und sich hierbei sicher und selbstbestimmt in einer digitalisierten Umgebung bewegen können. Das ist das erste Handlungsfeld.

Das zweite Handlungsfeld trägt die Überschrift „Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft“. Die 13 dort verorteten strategischen Zielen sollen die Cybersicherheit in der Wirtschaft insgesamt stärken, legen aber auch einen Fokus auf kritische Infrastrukturen. Daneben werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in den Blick genommen und unterstützt.

Die staatlichen Akteure der Cybersicherheit werden im Handlungsfeld 3, nämlich „Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cybersicherheitsarchitektur“, adressiert. Die Ziele in diesem Handlungsfeld lassen sich in drei Bereiche unterteilen: erstens die Kompetenzverteilung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden, zweitens die Fortentwicklung von Fähigkeiten und Befugnissen der Behörden und drittens neue Herausforderungen für staatliche Akteure im Cyberraum.

Die Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus in Deutschland erfordert auch eine „aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen und internationalen Cybersicherheitspolitik“. Dies wird im Handlungsfeld 4 mit insgesamt sieben strategischen Zielen thematisiert. Zentral ist dabei das Engagement Deutschlands in der EU und in der NATO.

ZUSATZFRAGE JUNG: Danke. – Ich hatte nicht nach den abstrakten Handlungsfeldern gefragt, sondern nach einem konkreten Beispiel der NSA-Überwachung. Dazu haben Sie jetzt nichts gesagt.

Herr Wede, Ihr Ministerium ist ja für die Abwehr von ausländischer Überwachung zuständig. Wie ist denn die Bedrohungslage beispielsweise durch die NSA hier in Deutschland? Wie gefährdet ist die deutsche Wirtschaft durch die NSA-Wirtschaftsspionage?

DR. WEDE: Zu einzelnen Behörden der USA möchte ich mich hier nicht äußern. Vielleicht noch ein paar allgemeine Punkte in Ergänzung zu dem, was Frau Fietz eben gesagt hat. Sie hat ja bereits den Punkt genannt, dass die Cybersicherheitsstrategie das Thema Cybersicherheit ganzheitlich adressiert. Damit ist auch angesprochen, dass die IT-Sicherheit allgemein erhöht wird, etwa durch die Bewertung der eigenen Systeme mittels Firewalls oder durch die Erhöhung der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen, um so Angriffen von außen besser standhalten zu können.

FRAGE: Ich habe nur eine Verständnisfrage. Frau Fietz, Sie meinten, Sie würden die Einschätzung des fragenden Kollegen bezüglich der NSA-Spionageaktivitäten in Deutschland nicht teilen. Beispielsweise das Handy der Kanzlerin ist ja eine Legende. Wieso teilen Sie diese Einschätzung nicht?

SRS’IN FIETZ: Bei diesem Beschluss des Kabinetts geht es darum, in die Zukunft zu blicken und die Cybersicherheit für die Zukunft zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund ist es jetzt nicht notwendig, auf Geschehnisse in der Vergangenheit Bezug zu nehmen.

FRAGE KUHN: Die Gesellschaft für Informatik betont, es sei unmöglich, Softwarehintertüren staatlich zu nutzen und gleichzeitig zu verhindern, dass auch andere Akteure zugreifen. Liegen dem Bundesinnenministerium andere Erkenntnisse vor?

DR. WEDE: Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht sie in die Richtung, wie mit Schwachstellen in IT-Anwendungen, in der Software umzugehen ist. Dazu möchte ich mich kurz äußern.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, einerseits größtmögliche IT-Sicherheit zu gewährleisten und andererseits Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags zu ermöglichen. Das zügige Schließen erkannter Sicherheitslücken ist ein Eckpfeiler der Cybersicherheit und damit auch einer der wichtigen Punkte in der heute verabschiedeten Sicherheitsstrategie. Dabei muss im jeweiligen Einzelfall eine umfassende Abwägung stattfinden zwischen dem Gefährdungspotenzial der Schwachstelle auf der einen Seite und den wichtigen Belangen der Sicherheitsbehörden auf der anderen Seite, wenn es etwa um die Verhinderung von Terrorismus oder die Verfolgung schwerster Straftaten geht. Das ist die allgemeine Leitlinie. Im Einzelfall ist dann immer zu prüfen, wie mit einer erkannten Sicherheitslücke umzugehen ist.

FRAGE JESSEN: Ich habe noch eine Frage zu den Themen im Kabinett, die noch nicht aufgerufen wurden. Frau Fietz, auf der Liste steht auch: Beschlossen wurde der Entwurf des Berichts der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes. Dahinter verbirgt sich der Bericht über den Einsatz von technischen Überwachungsmitteln in Wohnungen, die eigentlich unverletzlich sind. Was steht denn in diesem Bericht?

SRS’IN FIETZ: Das wird jetzt etwas umfänglicher. Die Bundesregierung hat heute ebenfalls den von der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz und dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Bericht über die im Jahr 2020 angeordneten Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung beschlossen. Gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag jährlich über Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung sowie über entsprechende Maßnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu präventiven Zwecken durchgeführt worden sind, zu unterrichten.

Zur Strafverfolgung sind im Berichtsjahr 2020 in fünf Ländern in insgesamt acht Strafverfahren neun Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet und davon sieben durchgeführt worden. In den übrigen Ländern sind, ebenso wie beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, im Jahr 2020 keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt worden.

Zur Gefahrenabwehr hat im Berichtsjahr 2020 im Zuständigkeitsbereich des Bundes keine Maßnahme zur akustischen Wohnraumüberwachung stattgefunden.

Im Berichtsjahr 2020 ist bei den Behörden im Zuständigkeitsbereich des Bundes keine richterlich überprüfungsbedürftige Maßnahme zur Eigensicherung durchgeführt worden.

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat werden diesen Bericht nunmehr unverzüglich dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zuleiten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sind das mehr oder weniger Maßnahmen als im Vorjahreszeitraum?

SRS’IN FIETZ: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Aber vielleicht können die Ressortkollegen mir da helfen.

DR. WEDE: Mir fehlt diese Information. Ich habe nur die Maßnahmen für das letzte Jahr vorliegen.

DR. KEITEL: Ich müsste auch nachreichen.

VORS. DETJEN: Das wird geprüft und gegebenenfalls nachgereicht.

FRAGE JUNG: Da wir gerade beim Thema Überwachung sind: In der Öffentlichkeit ist ja gerade auch „Pegasus“ ein Thema. Es ist herausgekommen, dass das BKA diese aus der Sicht des Grundgesetzes widerrechtliche Überwachungssoftware aus Israel eingekauft hat. Können Sie bestätigen, dass das Innenministerium nichts davon gewusst hat, dass das BKA „Pegasus“ eingekauft und eingesetzt hat? Das ist die Frage an das BMI. Dazu würde mich auch die rechtliche Einschätzung des BMJV interessieren.

DR. WEDE: Vielen Dank. – Wir haben uns ja hier an dieser Stelle schon einmal zu „Pegasus“ geäußert. Ich würde das gerne wieder tun und das wiederholen, was wir bereits in der Vergangenheit dazu gesagt haben.

Das Recht beschreibt ganz klar die Anwendungsfälle und die Voraussetzungen einer technischen Überwachungsmaßnahme. In Deutschland gelten dafür, wie Sie wissen, hohe Anforderungen. Insbesondere kann eine solche Anordnung nur unter Beteiligung eines Richters oder aber der zuständigen parlamentarischen Kommission, der G-10-Kommission, erfolgen. Diese Kommission gewährleistet ein ähnlich hohes Schutzniveau wie der Richtervorbehalt. Das Recht ist dabei technikneutral formuliert.

Jetzt zu Ihrer konkrete Frage: Wir konnten uns in der Vergangenheit das machen wir auch jetzt nicht öffentlich dazu äußern, welche konkreten technischen Mittel die Sicherheitsbehörden einsetzen. Das war bisher so, das ist jetzt so, und das wird auch weiterhin so sein. Ich will auch kurz erläutern, warum das so ist. Eine Bekanntgabe der Software und der Hardware der Sicherheitsbehörden könnte dazu führen, dass sich auch die Gegenseite auf diese Fähigkeiten und Vorgehensweise der Behörden einstellen kann. Damit können wir diese Auskünfte hier nicht geben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das Interessante ist: Die Software „Pegasus“ kann, wenn sie eingesetzt wird, faktisch das Mobiltelefon einer Zielperson übernehmen. Das widerspricht ja eklatant der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dementsprechend ist der Einsatz dieser Überwachungssoftware illegal. Wenn Sie das jetzt nicht bestätigen wollen: Warum ist das nicht an sich ausgeschlossen? Denn Sie vom BMI hatten hier am 26. Juli gesagt, dass Sie nur Dinge einsetzen, die rechtmäßig sind. Das passt ja dann nicht zusammen. Ich hätte auch gerne noch eine Einschätzung von BMJV dazu.

DR. WEDE: Ich habe nichts zu ergänzen. Wir sind in einem Rechtsstaat. Der Rechtsstaat funktioniert.

ZUSATZ JUNG: Offensichtlich nicht.

DR. WEDE: Anscheinend haben Sie mehr Erkenntnisse als ich.

DR. KEITEL: Ich habe keine Ergänzung zu dem, was der Kollege bereits gesagt hat.

FRAGE JESSEN: Herr Dr. Wede, können Sie bestätigen, dass der Bundesinnenminister als Person, also Herr Seehofer, über die Anschaffung der Software nicht informiert war?

DR. WEDE: Ich kann mich zu einer Anschaffung einer konkreten Software insgesamt nicht äußern. Insofern kann ich mich auch nicht dazu äußern, ob der Bundesinnenminister zu einem solchen Vorgang informiert wurde oder nicht. Dafür bitte ich um Verständnis.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie haben ja die Nichtäußerung zur Software an sich damit begründet, dass Sie gesagt haben, das könnte der Gegenseite nützen. Ich sehe nicht, inwiefern es die Gegenseite bevorteilen würde, wenn man wüsste, ob der Minister darüber informiert war oder nicht. Da das eine Information ist, die in der Welt ist, möchte ich Sie doch bitten, dazu Stellung zu nehmen.

DR. WEDE: Ich bitte um Verständnis, dass ich bei dem bleiben muss, was ich vorhin gesagt habe.

FRAGE: Wie bewertet denn die Kanzlerin den mutmaßlich grundgesetzwidrigen Erwerb der „Pegasus“-Software?

SRS’IN FIETZ: Auch ich werde Ihnen keine andere Auskunft geben können als die, dass die Bundesregierung zu entsprechenden Themen insbesondere den zuständigen geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages Auskunft gibt.

SASSE: Ich möchte an dieser Stelle ankündigen, dass Außenminister Maas am Freitag, den 10. September, nach Weimar reisen und dort den französischen Außenminister Jean-Yves Le Drian und den polnischen Außenminister Zbigniew Rau empfangen wird. Anlass ist das 30-jährige Jubiläum des Weimarer Dreiecks. Deutschland ist Gastgeber dieses Treffens, bei dem die drei Außenminister aktuelle außen- und europapolitische Fragen besprechen werden. Selbstverständlich gehört dazu nach jetzigem Stand unter anderem die Lage in Afghanistan sowie die Entwicklungen in Belarus. Im Anschluss an die Gespräche ist gegen 13.15 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung der drei Außenminister geplant. Die Einladung hatten wir bereits am Montag auf dem üblichen Weg verschickt.

HAUFE: Ein Vorhaben, das die Bundesregierung lange verhandelt hat, kommt heute hoffentlich zu seinem guten Ende. Ab heute gilt nämlich die aktualisierte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Damit gilt das Glyphosatverbot in Deutschland. Das heißt, dass unmittelbar glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel beim Einsatz im Haus- und Kleingartenbereich und auf allen öffentlichen Bereichen wie zum Beispiel auch Spielplätzen verboten werden. In der Landwirtschaft, zum Beispiel bei der Vorerntebehandlung, wird der Einsatz von Glyphosat sofort verboten. Glyphosat wird ab 2024 endgültig verboten. Es ist nur noch bis 31. Dezember 2023 erlaubt, es in bestimmten Bereichen einzusetzen, danach nicht mehr. Das ist der europarechtlich früheste Zeitpunkt. Sie wissen ja, dass wir das über das Europarecht regeln müssen und dass wir von diesem Zeitpunkt abhängig sind.

Zusätzlich wird ein Mindestabstand für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Immer dort, wo sie eingesetzt werden und Gewässer sind, muss ein Mindestabstand von 5 oder 10 Metern eingehalten werden.

Außerdem wird der finanzielle Ausgleich für Landwirte aufgestockt, den sie bekommen, wenn sie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entsprechend vollziehen. Ab 2022 werden dann noch einmal 65 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

FRAGE JUNG: Können Sie kurz erläutern, wo Glyphosat jetzt noch weiterhin eingesetzt werden kann und warum?

HAUFE: Ja. Es darf noch in bestimmten Bereichen eingesetzt werden, zum Beispiel bei Sonderkulturen wie im Obst-, Gemüse- und Weinbau. Das darf es auch in bestimmten geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebieten. Es ist nicht ganz so einfach umzusteigen. Die Landwirte brauchen in diesen Bereichen natürlich Pflanzenschutzmittel, um ihre Kulturen dort ziehen zu können. Deswegen haben wir uns immer dafür ausgesprochen, einen schrittweisen Verbotsweg zu gehen, damit es Übergangsphasen gibt, an Alternativen gearbeitet werden kann und sich die Landwirte, gerade bei Sonderkulturen, darauf einstellen können.

SRS’IN FIETZ: Die Kanzlerin wird am kommenden Montag, den 13. September, zu einer Westbalkanreise aufbrechen. Sie wird zunächst nach Serbien reisen. Dort trifft sie zu einem Gespräch mit Staatspräsident Vučić zusammen, bei dem bilaterale, wirtschaftspolitische und Fragen der EU-Annäherung im Mittelpunkt stehen dürften. Im Anschluss an das Gespräch mit dem serbischen Staatspräsidenten ist am Abend eine gemeinsame Pressekonferenz vorgesehen.

In Belgrad wird die Bundeskanzlerin auch zu einem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft aus allen sechs Westbalkanstaaten zusammentreffen.

Tags darauf, am Dienstag, den 14. September, wird Bundeskanzlerin Merkel in die albanische Hauptstadt Tirana weiterreisen. Dort trifft sie zunächst zu einem bilateralen Programmteil mit dem albanischen Ministerpräsidenten Rama zusammen, bei dem wiederum bilaterale, wirtschaftspolitische und Fragen der EU-Annäherung im Mittelpunkt stehen dürften.

Am Mittag wird sie zu einem Mittagessen mit den Regierungschefs aller sechs Westbalkanstaaten zusammentreffen, bei dem es vor allem um Fragen der regionalen Zusammenarbeit gehen soll. Im Anschluss daran ist eine Pressekonferenz vorgesehen.

Vor ihrer Rückreise nach Berlin wird die Bundeskanzlerin zu bilateralen Gesprächen mit den Regierungschefs von Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien zusammentreffen.

FRAGE: In Bosnien gibt es seit mehreren Jahren einen Pflegenotstand, weil Deutschland massiv dortige Pflegekräfte abgeworben hat. Wird auch diese Thematik Teil der Gesprächsagenda mit dem bosnischen Präsidenten sein?

SRS’IN FIETZ: Ich kann den Gesprächen natürlich nicht vorgreifen. Aber ich denke, alle Themen, die auf beiden Seiten aktuell sind, werden aufgegriffen werden können.

FRAGE: Frau Fietz, mit welchen Erwartungen geht die Bundeskanzlerin eigentlich zu diesem Treffen? Wir kennen den Berliner Prozess. Ist diese Reise als Fortsetzung oder als Abschluss zu verstehen? Welche Botschaft will sie dabei überbringen? Vielleicht können Sie noch etwas zu der „Open Balkan“-Initiative sagen, die vielleicht im Widerspruch zu dem Berliner Prozess steht, und mitteilen, wie die Bundeskanzlerin dazu steht.

SRS’IN FIETZ: Wenn Sie nach den Erwartungen fragen: Neben den bilateralen Gesprächen wird, wie gesagt, die regionale Kooperation ein wichtiges Thema der Reise sein. Die Bundeskanzlerin engagiert sich hierfür seit 2014 in besonderer Weise im Rahmen des Berliner Prozesses. Es ist besonders gut, dass anlässlich des Videogipfels des Berliner Prozesses am 5. Juli alle Teilnehmer ihre Bereitschaft erklärt haben, an der Schaffung eines gemeinsamen Marktes, der alle sechs Westbalkanpartner einschließt, mitzuwirken. Dies wird sicher Thema auf der Reise sein, weil dies den Bürgerinnen und Bürgern des Balkans große Vorteile bringen könnte.

ZUSATZFRAGE: Ist diese Reise eine Initiative des verstorbenen Botschafters in Peking, Jan Hecker?

SRS’IN FIETZ: Herr Hecker hat die Bundeskanzlerin in vielen außenpolitischen Fragen beraten, natürlich auch in Fragen zum westlichen Balkan. Die Bundeskanzlerin hat ja bereits ihre Trauer und ihr Mitgefühl angesichts seines Todes ausgedrückt.

FRAGE CLASMANN (zur Lage in Afghanistan): Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium. Können Sie bestätigen, dass seitens der USA durch die Militärbotschaft oder andere Stellen angefragt wurde, ob die Bundeswehr Afghanen vom Stützpunkt Ramstein nach Albanien ausfliegen könne? Wurden diese Anfragen positiv oder negativ beantwortet? Welcher Personenkreis sollte ausgeflogen werden? Sollten diese Personen in Afghanistan bleiben? Gab es bereits solche Flüge, zum Beispiel vom US-Militär selbst durchgeführt?

HELMBOLD: Es gibt eine NATO-Operation, die „Allied Solace“ heißt. Im Rahmen dieser NATO-Operation hat man auch uns um Unterstützung gefragt. Es hat einen Flug mit einer C-160 Transall gegeben, mit der 38 afghanische Staatsbürger transportiert wurden.

VORS. DETJEN: Nach Albanien?

HELMBOLD: Nach Albanien, auf Anfrage der NATO, in Unterstützung der NATO-Operation „Allied Solace“.

FRAGE: Wann ist das passiert?

HELMBOLD: Der Flug hat am 1. September 2021 stattgefunden.

VORS. DETJEN: Dann wird nach dem Thema Afghanistan gefragt, und ich fasse das einmal zusammen, von Solveig Jensen vom „Jyllands-Posten“ und Haitham Aiash. Wird Deutschland mit den Taliban verhandeln? Können Sie noch etwas zu Überlegungen sagen, die Taliban offiziell anzuerkennen? – Da kann ich darauf verweisen: Das ist ja auch in früheren Regierungspressekonferenzen ausführlich behandelt worden.

Dann kommt die Frage von Herrn Aiash. Es gebe Berichte, dass Außenminister Maas Kabul besuchen wolle, um sich mit dem Außenminister der Talibanregierung zu treffen.

SASSE: Zunächst noch einmal zum Umgang mit den Taliban; wir hatten an dieser Stelle in den vergangenen Wochen schon mehrfach darüber berichtet: Ich kann noch einmal auf das verweisen, was der Außenminister gerade heute Morgen zum Umgang mit den Taliban gesagt hat. Er ist heute Morgen nach Ramstein geflogen, um dort seinen US-Kollegen zu treffen, und er hat noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das künftige Engagement des Westens auch vom Verhalten der Taliban abhängen wird. Die Verkündung einer Übergangsregierung ohne die Beteiligung anderer Gruppen und die gestrige Gewalt gegen Demonstrantinnen und Journalisten in Kabul sind nicht die Signale, die diesbezüglich optimistisch stimmen.

Was die Frage von Herrn Aiash nach einer möglichen Kabul-Reise angeht, so kann ich Ihnen an dieser Stelle nichts Derartiges ankündigen

FRAGE RATZ: An das Innenministerium: Wie viele Afghanen haben bereits vom US-Stützpunkt Ramstein aus Asyl in Deutschland beantragt? Wie geht die Bundesregierung mit solchen Anträgen um?

DR. WEDE: Ich habe hier keine neueren Zahlen als die Zahlen, die wir bereits kommuniziert haben. Nach vorgestrigem Stand war es so, dass von den mehr als 34 000 Personen, die von den USA nach Ramstein geflogen worden sind, 20 000 Ramstein auch bereits wieder verlassen haben. Bislang gibt es von diesen Personen rund 90 Asylgesuche, die auf der Basis in Ramstein gestellt wurden. Es ist so: Die US Air Base liegt auf deutschem Hoheitsgebiet. Wir prüfen jeden Asylantrag, der dort gestellt wird.

FRAGE TIEDE: Direkt dazu habe ich eine Frage an das Auswärtige Amt. Jetzt hören wir also gerade, dass da bereits 90 den Antrag gestellt haben und dass die Air Base auf deutschem Boden liegt. Ich zitiere eine Antwort des AA vom 1. September: Es ist in der Tat die Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten, dass alle Personen, die von den Vereinigten Staaten zur Weiterreise in die USA über Ramstein dort ankommen, Deutschland auch wieder verlassen sollen. Entsprechende Zusagen der USA gibt es. – Das US-Außenministerium hat uns am 7. September geantwortet: Wir halten uns an alle zuvor vereinbarten rechtlichen Protokolle und verweisen jeden Asylantrag an die zuständigen deutschen Behörden.

Frage: Was stimmt jetzt? Haben die USA also eine Zusage gegeben, jeden Afghanen, den sie einfliegen, auch wieder herauszubringen, oder bleiben welche hier?

SASSE: Herr Tiede, vielen Dank für die Frage. Ich kenne natürlich die Berichterstattung in Ihrer Zeitung zu dem Thema auch. Das gibt mir die Gelegenheit, an dieser Stelle noch einmal klarzustellen, was es mit der Vereinbarung mit den USA auf sich hat. Auch dazu noch einmal ein Hinweis: Außenminister Maas wird heute in Ramstein den US-Kollegen treffen, und dabei wird das im Hintergrund natürlich auch eine Rolle spielen.

Vielleicht noch einmal zum Grundsätzlichen: Die Bundesregierung hat bei der militärischen Evakuierungsoperation sehr, sehr eng mit den Amerikanern und auch anderen internationalen Partnern zusammengearbeitet. Mir ist wichtig, dass wir das an dieser Stelle auch noch einmal einordnen. Unser Fokus lag nämlich darauf, so viele schutzbedürftige Personen aus Kabul zu evakuieren, wie dies unter den gegebenen, sehr, sehr schwierigen Umständen möglich war. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung mit den USA vereinbart, dass insbesondere die Ramstein Air Base temporär für den Transit von schutzsuchenden Personen aus Afghanistan genutzt werden kann, die für eine spätere Aufnahme in den USA vorgesehen sind. Hierauf ist mein Kollege Christofer Burger bereits in der Vergangenheit auch detaillierter eingegangen.

Teil der Vereinbarung es handelt sich um ein Transit Agreement ist, dass die für die USA bestimmten Afghaninnen und Afghanen nach wenigen Tagen in die USA oder in Drittstaaten weitergeflogen werden. Noch einmal: Es geht um Afghaninnen und Afghanen, die für die USA bestimmt sind. Selbstverständlich auch das hatte Herr Burger schon einmal ausgeführt waren auf den Flügen zum Beispiel auch deutsche Staatsangehörige, die aus Kabul evakuiert werden mussten.

Was die Berichte in Ihrem Blatt angeht, dass es hierzu einen Dissens zwischen Berlin und Washington geben soll: Das entspricht tatsächlich nicht den Tatsachen. Die USA halten sich zu 100 Prozent an die bestehende Vereinbarung.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Wenn Sie schon keinen Dissens sehen, dann gibt es aber doch ein Delta. Es gibt also diejenigen, die eingeflogen werden, und die, die weitergeflogen werden. Momentan sind etwa 14 000 Afghanen in Ramstein. Wenn die jetzt hier Asylanträge stellen können, bei wie vielen rechnen Sie damit, dass sie dann hierbleiben? Wo werden die dann untergebracht? Wie werden die weiter verteilt?

Würden Sie einräumen, dass das dann zumindest nicht ganz dem Wortlaut entspricht, dass alle Personen weitergeflogen werden?

SASSE: Zu den Asylfragen kann sicherlich der Kollege aus dem BMI genauer Stellung nehmen. Vielleicht aber noch einmal zur Veranschaulichung: Es geht darum, dass die Air Base in Ramstein als Drehkreuz benutzt wird, um Personen dorthin zu fliegen, die die Amerikaner für ihre Zwecke identifiziert haben und die von dort aus weitergeflogen werden sollen. Das soll immer alles innerhalb eines bestimmten Zeitraums geschehen; auch das ist mit den Amerikanern im Transit Agreement vereinbart. Das bedeutet aber faktisch, dass sich natürlich immer eine gewisse Anzahl schutzbedürftiger Personen auf dieser Air Base aufhält und dass diese Zahl auch sehr schwankt. Es handelt sich um eine Zahl, die teilweise zwischen 10 000 und 15 000 liegt. Aber, wie gesagt, diese Personen halten sich auf der Air Base auf, um von dort aus von den Amerikanern weitergeflogen zu werden.

Bezüglich der Asylfragen gebe ich noch einmal an die Kollegen ab.

ZUSATZ TIEDE: Aber das ist exakt das Verfahren, das Österreich abgelehnt hat!

SASSE: Bezüglich der Asylfragen gebe ich ab.

HELMBOLD: Ich möchte noch kurz etwas bezüglich der Frage präzisieren, die Sie eben gestellt haben. Der Flug ging nach Pristina, Kosovo.

DR. WEDE: Zu österreichischen Verfahren kann ich mich nicht äußern. Ich nehme an, die Frage war nicht an mich gerichtet.

Wie ich eben gesagt habe, wird jeder Asylantrag, der gestellt wird, von uns auch geprüft. Mehr habe ich dazu aktuell nichts zu sagen.

SASSE: Vielleicht noch eine Klarstellung, Herr Tiede, was die Aufenthaltsdauer auf der Air Base angeht: Mit den Amerikanern ist ganz konkret vereinbart, dass die Personen, die für den Weiterflug in die USA oder in Drittländer von den Amerikanern vorgesehen sind, bis zu zehn Tage in Deutschland bleiben. Dabei werden sie die US Air Base nicht verlassen. Auch das ist ganz klar vereinbart.

FRAGE JUNG: Es gibt ja auch eine dauerhafte Nutzung Ramsteins als Relaisstation für den US-Drohnenkrieg. Hat sich die Bundesregierung mittlerweile bei den USA schon über den völkerrechtlichen Status bezüglich der letzten Drohnenangriffe in den letzten Wochen in Afghanistan informiert bzw. wird dies der Außenminister heute tun?

SASSE: Herr Jung, diese Frage hatten Sie ja vor Kurzem schon einmal dem Kollegen Christofer Burger gestellt. Ich habe Ihnen an dieser Stelle zu dieser Frage nichts Neues zu berichten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der hatte auch nichts dazu zu berichten. Sie sind dazu verpflichtet, sich über den völkerrechtlichen Status bezüglich dieser Drohnenangriffe bei den Amerikanern zu informieren. Haben Sie das bisher getan? Sie haben sich in der Vergangenheit auch öffentlich dazu geäußert. Was sagen die Amerikaner? Was sagen Sie?

SASSE: Er hatte Ihre Frage damals beantwortet, soweit ich richtig informiert bin, und auf diese Antwort verweise ich.

FRAGE JESSEN: Ich hätte eine Frage an das BMZ. Herr Deutschbein, vor etwa zwei Wochen oder vor einer Woche war das Angebot der GIZ, Mitarbeitern ein Jahresgehalt zu zahlen, wenn sie eine Ausreisemöglichkeit nicht wahrnehmen, ein Thema. Können Sie uns sagen, gerne absolut und auch prozentual, wie viele GIZ-Mitarbeiter bzw. Ortskräfte bislang davon Gebrauch gemacht haben?

DR. DEUTSCHBEIN: Ich hatte ausgeführt, dass diese Unterstützung allen Ortskräften der GIZ zur Verfügung gestellt wird, nicht nur denen, die ausreisen wollen, und denen, die bleiben wollen. Es bleibt dabei: Es gibt Ortskräfte, die bleiben wollen. Wir haben auch vereinbart, dass wir zur Aufschlüsselung nach Personen hier keine Stellung nehmen, sondern das immer in der Gesamtheit beantworten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich möchte auch nichts über einzelne Personen wissen. Aber es werden ja keine schutzbedürftigen Interessen verletzt, wenn Sie sagen, wie viele Menschen von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben. Wie viele von wie vielen Ortskräften, die Sie insgesamt auf der Liste haben, sind es?

DR. DEUTSCHBEIN: Ja. Sie könnten dann aber eben im Umkehrschluss auch zu errechnen versuchen solche Rechnungen werden auch angestellt , wie viele Personen ausreisen wollen und nicht dieses Angebot angenommen haben. Deswegen sagen wir zu solchen Details grundsätzlich nichts.

FRAGE AMIN: Ich habe eine Frage an das BMI und das AA. Haben Sie Kenntnis davon, dass unter den Afghanen und Afghaninnen, die sich jetzt in Ramstein oder in Rota sind, auch Menschen sind, die auf deutschen Evakuierungslisten stehen? Es gibt ja den Vorwurf, dass die Menschen in die USA ausgeflogen werden, obwohl sie auf den Listen des AA stehen. Kennen Sie das, und was sagen Sie dazu?

DR. WEDE: Positive Kenntnis davon habe ich nicht. Aber das liegt natürlich im Rahmen des Möglichen. Es war ja so, dass Deutschland absprachegemäß auch Ortskräfte von anderen ausländischen Staaten mitgenommen hat. Ebenso haben die Amerikaner Ortskräfte von uns mitgenommen. Insofern liegt das im Rahmen des Möglichen. Konkrete Zahlen dazu habe ich jetzt aber nicht.

SASSE: Das kann ich ergänzen, weil es ja unter anderem um Fälle geht, die, soweit ich weiß, die Luftbrücke betreffen, und auch um Fälle, die auf der Liste derjenigen standen, die Medien als schutzwürdig identifiziert hatten. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass uns der Sachverhalt sowohl in Bezug auf Rota als auch auf Ramstein bekannt ist und dass wir für die Personen, die auf diesen Listen standen, als Bundesregierung eine Aufnahmezusage gegeben haben, die auch weiterhin gilt.

Ich kann jetzt nur für das Auswärtige Amt an dieser Stelle weitersprechen: Alle Informationen dazu haben wir mehrfach weitergegeben, damit die Einreiseverfahren auch eingeleitet werden.

ZUSATZFRAGE AMIN: Können Sie denn etwas dazu sagen, ob es heute auch ein Thema sein wird, dass die Leute nicht erst in die USA ausgeflogen werden müssen sondern gleich bleiben?

SASSE: Außenminister Maas wird sich mit seinem US Kollegen über unterschiedlichste Aspekte des Afghanistandossiers unterhalten. Da er sich in Ramstein befindet, wird diese Frage sicherlich auch aufkommen.

FRAGE WARWEG: Auf der Webseite der CDU nahen Konrad-Adenauer-Stiftung steht in einem aktuellen Info-Beitrag zu Afghanistan: An der Seite unseres engsten Verbündeten ist die Bundeswehr in Afghanistan erwachsen geworden. Hier starteten deutsche Streitkräfte die erste Offensive seit dem Zweiten Weltkrieg. Hier wurde die deutsche Öffentlichkeit erstmals mit dem Kämpfen und Töten konfrontiert, und doch ist die Bilanz durchwachsen geblieben.

Mich würde interessieren, ob die Kanzlerin und auch das Verteidigungsministerium diese Einschätzung der Konrad-Adenauer-Stiftung teilen, also die, dass die Bundeswehr erst durch einen Kampfeinsatz, dem Tausende Zivilisten zum Opfer fielen, erwachsen geworden ist.

SRS’IN FIETZ: Ich habe hier die Homepage der Konrad-Adenauer-Stiftung nicht zu kommentieren.

HELMBOLD: Auch wir kommentieren die entsprechenden Aussagen der Konrad-Adenauer-Stiftung nicht.

FRAGE TIEDE: Ich habe noch einmal eine Frage zu Afghanistan und zu Ramstein. Was passiert denn eigentlich mit den amerikanischen Ortskräften oder mit Afghanen, die ursprünglich für den Weiterflug in die USA vorgesehen waren und die die Sicherheitsüberprüfung der USA nicht bestehen? Wo bleiben die?

SASSE: Sprechen Sie jetzt von Ortskräften der Amerikaner, also von amerikanischen Ortskräften?

ZUSATZFRAGE TIEDE: Ja. Sie sprachen von Afghanen, die auf den Listen der Amerikaner standen und davon, dass die nach zehn Tagen ausgeflogen werden sollen. Was passiert denn mit denjenigen, die die Sicherheitsüberprüfung der USA in Ramstein nicht überstehen? Die wird da durchgeführt.

SASSE: Das ist eine Frage, die Sie der amerikanischen Regierung stellen müssten. Ich kann nur noch einmal sagen, dass in dem Transit Agreement, das die Bundesregierung mit der US-Regierung abgeschlossen hat, ganz klar vereinbart ist, dass alle Personen aus Ramstein weitergeflogen werden, und zwar entweder in die USA oder in Drittländer.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Haben Sie Kenntnis davon, wie viele hiergeblieben sind oder wie viele hier Asylanträge gestellt haben oder wie viele aus Deutschland in andere Länder ausgeflogen worden sind?

SASSE: Da müsste ich wieder an die Kollegen abgeben.

DR. WEDE: Wir haben keine statistische Angaben darüber, wie viele Ortskräfte auf amerikanischen Listen waren, die dann die amerikanischen Sicherheitsüberprüfungen nicht bestanden haben und dann in Deutschland Asyl beantragt haben. Darüber haben wir keine statistische Auskunft.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Und die Ausflüge?

DR. WEDE: Was für Ausflüge meinen Sie?

ZUSATZFRAGE TIEDE: Die Ausflüge! Wir haben vorhin gehört, dass es einen Flug nach Pristina gab. Gab es noch weitere Flüge? War das der einzige Flug, oder gab es noch andere Flüge in andere Länder?

HELMBOLD: Ich kann ja nur über die Unterstützung auf Anfrage der NATO sprechen, die die Bundeswehr geleistet hat, und für die Bundeswehr war dies der einzige Flug.

FRAGE AMIN: Ich habe eine Frage zur Kabinettsliste der Taliban, die jetzt vorgestellt wurde. Ist diese radikale und wenig inklusive Liste der Taliban ein Signal für das AA, dass sie wenig kooperationsbereit sind? Sie hatten vorhin schon etwas dazu gesagt. Ich wäre dankbar, wenn Sie noch einen Satz mehr dazu sagen würden.

Ist schon klar, wie Deutschland oder Europa mit Öffnungen diplomatischer Vertretungen in Kabul umgehen wird?

SASSE: Ich will noch auf die vorherige Frage von Herrn Tiede zurückkommen. Ich muss noch darauf hinweisen, dass sich der Weiterflug der Personen, die sich auf der Air Base befinden, natürlich auch nicht zwangsläufig in unserem Bereich befindet, sondern dass das selbstverständlich von den Amerikanern organisiert wird, einschließlich der Frage, in welche Drittländer die Personen tatsächlich weitergeflogen werden.

Zu Ihrer Frage: Was das Kabinett angeht, so verweise ich noch einmal auf die Äußerungen des Außenministers, der gesagt hat, dass davon kein optimistisches Signal ausgeht.

Zur Frage der diplomatischen Präsenz ist in den vergangenen Tagen schon einiges gesagt worden, unter anderem vom Außenminister. Jetzt geht es tatsächlich erst einmal darum, dass wir im Umgang mit den Taliban klären, wie man beispielsweise auch mit Blick auf humanitäre Hilfe weiter zusammenarbeiten kann. Die Frage einer diplomatischen Präsenz stellt sich für uns aktuell nicht, ist aber sicherlich eine Frage, die man in der Zukunft wieder angehen muss. Darauf ist auch die Kanzlerin bereits eingegangen.

FRAGE ECKSTEIN: Sie sagten, dass Sie die Informationen zu den Listen weitergegeben hätten. An wen? An das Bundesinnenministerium oder an die US-Behörden?

Falls an das Bundesinnenministerium: Was unternimmt das BMI?

SASSE: Die Listen sind natürlich zwischen den Ressorts abgestimmt worden. Das dient unter anderem auch dem Zweck, die Zahlen konkretisieren zu können, die wir ja einmal in der Woche bekanntgeben. Auch was die Personen angeht, die ich eben genannt habe, sind die Listen zwischen den Ressorts weitergespielt worden, damit die Einreiseverfahren für diese Personen ermöglicht werden können.

VORS. DETJEN: Zur Klärung noch einmal: Tilman Steffen von der „ZEIT“ fragt und schreibt, die Anzahl der von dort in Ramstein gestellten Asylanträge sei noch offen. Ich hatte in Erinnerung, dass die Zahl 90 genannt worden war.

DR. WEDE: Das ist die Zahl von vorgestern. Ich habe jetzt keine neue Zahl parat.

VORS. DETJEN: Dann hatte er das überhört. 90 war die Zahl.

FRAGE GEUTHER: Ich habe eine Frage zur bevorstehenden Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs über die Vorratsdatenspeicherung. Sie geht an das BMJV und das Bundesinnenministerium.

Wie lauten Ihre Erwartungen an den Europäischen Gerichtshof?

Wie hat sich das Fehlen der Vorratsdatenspeicherung in den vergangenen Jahren konkret ausgewirkt?

Was würde es bedeuten, wenn diese weiterhin nicht möglich wäre?

DR. KEITEL: Ganz allgemein wollen wir gern die Gelegenheit wahrnehmen, in der mündlichen Verhandlung die deutschen Regelungen noch einmal vorzustellen. Darüber hinaus sind wir natürlich auch daran interessiert, die Stellungnahmen der vielen anderen Mitgliedsstaaten zu hören, die sich dem Verfahren angeschlossen haben.

Zum Hintergrund kann ich noch einmal erläutern: Die gesetzliche Pflicht zur Speicherung von Verkehrsdaten wurde im Jahr 2015 eingeführt. Die Speicherpflicht ist derzeit jedoch ausgesetzt, da dazu im Moment gerichtliche Verfahren anhängig sind wie eben auch das genannte am EuGH.

Weil die deutsche Regelung restriktiver ausgestaltet ist als vergleichbare Regelungen in anderen Staaten ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Regelung mit den europäischen Vorgaben in Einklang steht. Eine verbindliche Entscheidung zur Vereinbarkeit der Regelung mit dem europäischen Recht ist jedoch dem Europäischen Gerichtshof vorbehalten. Diese Entscheidung bleibt es nun abzuwarten.

Zur zweiten Frage: Das ist schwer zu sagen, weil man nicht sicher wissen kann, wie sich die Aufklärungsquote mit der Speicherpflicht entwickelt hätte. Die Aufklärungsquote, wie sie etwa in der polizeilichen Kriminalstatistik abgebildet wird, ist nämlich von vielen weiteren Faktoren abhängig. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Einsatz einer ganz bestimmten Maßnahme und der Aufklärungsquote lässt sich daher nur schwer herstellen.

Für uns ist aber wichtig, dass Verkehrsdaten zu Zwecken der Strafverfolgung ein wichtiges Ermittlungsinstrument darstellen, gerade dann, wenn es um im Internet begangene Straftaten geht. Oft ist die vom Beschuldigten verwendete IP-Adresse nämlich die einzige Spur, die man hat. Auch die Standortdaten können wichtige Hinweise bei der Aufklärung von Verbrechen geben. Bei der Verpflichtung zur Speicherung sind aber selbstverständlich die Rahmenbedingungen zu wahren, die das Bundesverfassungsgericht und der EuGH vorgeben.

DR. WEDE: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE KÜSTNER: Stehen nach Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 einer Inbetriebnahme noch Hürden im Weg, oder geht die Bundesregierung wie Russland von einem Start im Oktober aus?

Falls ja, wird es eine Eröffnungszeremonie geben?

EICHLER: Danke für die Frage. Damit müssten Sie sich aber an die Betreiber der Pipeline wenden und nicht an uns.

VORS. DETJEN: Die Frage war, ob die Bundesregierung von Anfang Oktober ausgeht.

EICHLER: Das kann ich nicht einschätzen. Mit der Frage nach der Fertigstellung müssten Sie sich an das Betreiberkonsortium oder das Unternehmen wenden.

FRAGE TIEDE: Wir haben jetzt die Klage von Bürgern und Bürgermeistern von vor Ort im Flutgebiet gehört, dass die Bundeswehr ihren Einsatz dort zurückfahre und nicht mehr so da sei, wie man sie eigentlich gern da hätte. Meine Frage an das Bundesverteidigungsministerium: Woran liegt das? Warum ziehen Sie sich dort zurück?

HELMBOLD: Um das einzuordnen: Nach den furchtbaren Unwettern in der Nacht vom 14. Juli wurde ein Großeinsatz des Katastrophenschutzes mit Beteiligung der Bundeswehr ausgelöst. Insgesamt haben sich dort über 2300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt.

Derzeit liegen dem Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr keine neuen Amtshilfeanträge vor, die ja die Voraussetzung für die entsprechende Hilfe sind, sodass die Zahl der eingesetzten Kräfte reduziert werden konnte. Das Verfahren, das vorher auf den Großeinsatz bezogen war, wird jetzt in das Regelverfahren überführt. Das bedeutet, dass die Bundeswehr weiterhin helfen kann, und zwar punktuell und zielgenau dort, wo sie notwendig und sinnvoll ist, solange Hilfe benötigt wird. Die Voraussetzungen dafür sind die Amtshilfeanträge. Dafür stehen die Kreisverbindungskommandos und Landesverbindungskommandos wie gehabt weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Wer müsste denn anfragen, damit Sie kommen?

HELMBOLD: Die Anfrage kommt, wie gesagt, üblicherweise über Kreise oder Länder.

FRAGE JUNG: Meine Frage geht an das Verkehrsministerium und das Umweltministerium. Ist das Verkehrsministerium nicht da?

VORS. DETJEN: Verkehr ist nicht anwesend.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es hört ja trotzdem zu. Ist der Vorstoß von Minister Scheuer zur sogenannten Spritpreisbremse ein vom Ministerium hinterlegter Vorstoß, oder ist das eine Privatmeinung des Ministers?

Wie bewertet das Umweltministerium diesen Vorstoß?

HAUFE: Ich kann diesen Vorstoß nicht bewerten; das ist nicht meine Aufgabe. Ich kann dazu etwas Grundsätzliches sagen, natürlich im Sinne der Bundesumweltministerin. Denn die Ministerin beobachtet schon seit einiger Zeit die Debatte um einen leicht ansteigenden CO2-Preis, also Spekulationen um einen solchen leicht nach oben getriebenen CO2-Preis. Sie findet diese Debatte unverantwortlich und auch unseriös.

Ich will das kurz ausführen. Unverantwortlich ist es aus Sicht der Bundesumweltministerin, diese Debatte so zu führen und vorzugeben, es gäbe eine CO2-Preisspirale, die man einfach so anstellen könnte, weil es sich hierbei um ein sehr sensibles und zentrales Element des Klimaschutzes handelt, das alle Menschen betrifft. Wir haben in einem sehr breiten politischen Konsens Bundestag, Bundesrat, über viele Parteien hinweg in Deutschland eine sachte CO2-Preiserhöhung in kleinen Schritten beschlossen, nämlich so, dass sich die Menschen, dass sich Unternehmen über die Zeit auf einen höheren CO2-Preis einstellen und nach Alternativen im Alltag suchen können. Aber wenn eben keine Alternativen da sind oder nicht ausreichend da sind, wie es zum Beispiel bei der Ladeinfrastruktur für Elektroautos der Fall ist, kann die Politik nicht ohne Weiteres den CO2-Preis und damit auch den Benzinpreis erhöhen. Das wäre unverantwortlich. Darauf hat die Ministerin in den vergangenen Wochen auch mehrfach hingewiesen.

Sie hat auch darauf hingewiesen, dass man, im Grunde genommen, damit das Instrument des CO2-Preises schädigt. Es ist wichtig, dass es eine Verlässlichkeit gibt und dass wir den CO2-Preis in den Schritten erhöhen, wie wir es, wie gesagt, in einem breiten politischen Konsens beschlossen haben. Er ist eher eine verlässliche Staffelmiete, die zwar stetig steigt, aber eben in einem sehr überschaubaren und berechenbaren Rahmen.

Unseriös findet die Ministerin die Debatte deswegen, weil dabei eine Zahl im Raum steht, die, im Grunde genommen, auf einem Bericht fußt, dem Projektionsbericht zum Klimaschutz, der nicht veröffentlicht und eigentlich auch komplett veraltet ist. Diesen Bericht müssen wir als Bundesregierung der EU-Kommission liefern, um über unsere Klimaschutzmaßnahmen zu berichten und sie zu dokumentieren. Dieser Bericht hält, im Grunde genommen, die Klimaschutzpolitik bis August 2020 fest. Danach ist noch eine Menge passiert. Unter anderem haben wir heute einen deutlich höheren ETS-Zertifikatpreis. Wir als Bundesregierung haben ein neues Maßnahmeninvestitionsprogramm beschlossen, um unser verschärftes Klimaziel zu erreichen. Wir haben auch das Klimaziel entsprechend verschärft. Deswegen ist dieser Bericht in seiner Sachgrundlage heute eigentlich völlig veraltet. Berechnungen, die benutzt werden, um einen extrem hohen Benzinpreis vorhersehen zu wollen, sind deswegen unseriös.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, dass die Berichterstattung zum sogenannten Benzinpreisschock und Spritpreisschock in bestimmten Medien in den letzten Tagen unseriös und unverantwortlich ist. Habe ich das richtig verstanden?

HAUFE: Das ist aus Sicht der Bundesumweltministerin so, genau.

FRAGE TIEDE: Wenn Sie unsere Berichterstattung schon so direkt ansprechen und auf einen aus Ihrem Haus stammenden oder für Ihr Haus angefertigten Bericht verweisen, der nach Ihren Angaben veraltet sei, und sagen, man könne auf Grundlage dieses Berichtes keine Berechnungen durchführen, die heute seriös seien, dann helfen Sie uns doch bitte auf die Sprünge, nennen uns die aktuellen Zahlen und tragen uns hier die aktuelle Entwicklung vor. Dann können Sie es auch vorrechnen.

Um wie viel würde der Benzinpreis denn, wenn man auf diese Sektorziele schaut, nach Ihren Berechnungen zum Beispiel in den nächsten anderthalb Jahren steigen?

HAUFE: Der Benzinpreis wird im Jahr 2022 um 8,4 Cent steigen, im Jahr 2023 um 9,9 Cent. Im Jahr 2024 um 12,7 Cent und im Jahr 2025 um 15,5 Cent. Das ist so festgehalten und so auch veröffentlicht. [Nachträgliche Erläuterung und Korrektur: Gemeint ist hier nicht der Benzinpreis, sondern der Anteil des CO2-Preises am Benzinpreis. Richtig muss es also heißen, der CO2-Preisanteil am Benzinpreis erhöht sich bspw. 2022 auf 8,4 Cent, ggü. 2021, wo er 7 Cent beträgt; 2024 beträgt dieser CO2-Preis-Anteil dann 12,7 Cent usw.]

ZUSATZFRAGE TIEDE: Das macht dann bis 2025 zusammen wie viel Cent?

HAUFE: Wenn Sie mir kurz Zeit geben, dann kann ich alle fünf Zahlen zusammenrechnen. Aber sofort kann ich die fünf Zahlen im Kopf nicht zusammenrechnen.

ZURUF TIEDE: Ich denke, Sie liegen dann bei über 40 Cent.

HAUFE: In der Berichterstattung wird von 40 Cent ab 2022 gesprochen.

FRAGE WARWEG: Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden seit Dezember 2020 weit über 130 000 Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen und bleibende Schäden durch COVID-19-Impfstoffe gemeldet. Dem stehen für den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2020 54 488 Fälle wohlgemerkt für die Gesamtheit aller in dieser Zeitspanne verimpften Impfstoffe entgegen, bei 90 Millionen Coronaimpfdosen und 750 Millionen Impfdosen, die von 2000 bis 2020 eingesetzt wurden. Wie bewertet und erklärt die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium diese eklatanten Unterschiede bei den gemeldeten Verdachtsfällen?

DEFFNER: Ich habe die genauen Zahlen jetzt nicht im Kopf, aber die kann man den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts ja entnehmen die sind sehr transparent und werden regelmäßig dargestellt.

Insgesamt ist es so das haben wir auch währen der gesamten Pandemie immer wieder betont , dass die COVID-19-Impfstoffe sehr, sehr sicher sind und auch nur geringe Nebenwirkungen auftreten. Von daher muss man sich die bei der Überwachung gemeldeten Nebenwirkungen im Detail anschauen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Meine Frage zielt ja darauf ab, dass innerhalb von sieben Monaten doppelt so viele Verdachtsfälle gemeldet worden sind wie bei den Impfungen in den letzten 20 Jahren insgesamt. Wie erklären Sie diesen enormen Unterschied sieben Monate versus zwei Jahrzehnte? Das sind ja alles Zahlen, die man im Paul-Ehrlich-Institut in Erfahrung bringen kann.

DEFFNER: Sicherlich wird auch das Paul-Ehrlich-Institut in seinem Sicherheitsbericht Überlegungen dazu angestellt haben, worauf das zurückzuführen ist. Ich kann jetzt nur vermuten, dass es sehr wahrscheinlich daran liegt, dass bei neuen Impfungen natürlich sehr viel genauer und vorsichtiger darauf hingewiesen wird, bitte auch alle auftretenden Nebenwirkungen zu melden. Das hat ja auch das Paul-Ehrlich-Institut von Anbeginn immer so gesagt. Ein sehr großer Prozentsatz der Nebenwirkungen sind ja sehr geringe bzw. risikoarme Nebenwirkungen gewesen.

VORS. DETJEN: Herr Reitschuster fragt: Das DIVI-Intensivregister erfasst den Impfstatus der Intensivpatienten nicht. Laut Herrn Gülde vom BMG erfolgt dessen Meldung über die Krankenhäuser und die Landesbehörden an das Robert-Koch-Institut. Erfolgt hier eine vollständige Meldung aus allen Krankenhäusern? Warum werden hier zwei Meldesysteme parallel betrieben?

DEFFNER: Diese Fragestellung kann ich jetzt so konkret nicht nachvollziehen. Es ist so, dass die Unterscheidungen zwischen Geimpften und Ungeimpften bei den Hospitalisierungen erfasst werden und auch vom RKI ausgewiesen werden. Deshalb muss ich da jetzt ohne die Möglichkeit der Rückfrage gegenüber Herrn Reitschuster ein bisschen passen.

VORS. DETJEN: Ich glaube, die Frage bezieht sich darauf, warum das nicht über das DIVI-Register erfasst wird bzw. ob es stimmt, dass das nicht über das DIVI-Register erfasst wird, sondern auf einem zweiten Meldeweg.

DEFFNER: Das weiß ich an der Stelle nicht, das müsste ich nachreichen.

VORS. DETJEN: Herr Reitschuster fragt auch das kann vielleicht Frau Fietz beantworten : Wie hoch ist die Impfquote im Bundeskabinett?

SRS’IN FIETZ: Diese Frage kann ich nicht beantworten; da müsste in den einzelnen Ressorts nachgefragt werden. Aber da sich im Bundeskabinett alle Beteiligten permanent für das Impfen ausgesprochen haben, gehe ich davon aus, dass alle Kabinettsmitglieder geimpft sind. Allerdings müsste, um das hundertprozentig zu verifizieren, in jedem Ministerium nachgefragt werden.

FRAGE JESSEN: Ich habe noch eine Frage zu der Spritpreissteigerung: Herr Haufe, Sie haben die Jahreszahlen dann ja aufsummiert. Ich entnehme Ihren Zahlen aber, dass es nicht korrekt ist, dass im nächsten Jahr eine Erhöhung von 40 Cent pro Liter droht oder möglich ist? Das war ja die konkrete Berichterstattung.

HAUFE: Genau so ist es; es geht um das Jahr 2022 und ebendiese Berechnung, laut der sich der Benzinpreis um 40 Cent pro Liter erhöhen könnte. Der Klimaschutzpolitik stehen eine Menge anderer Instrumente zur Verfügung. Ob es überhaupt zu so einem Emissionsüberschuss im Verkehr kommen wird es geht ja darum zu schauen, wie sich die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich entwickeln , wissen wir heute noch nicht; das wissen wir am 15. März 2022. Dann weiß man seriös, inwieweit sich die Emissionen im Verkehrsbereich entwickelt haben, und dann ist die Bundesregierung natürlich gefordert, darauf zu reagieren.

Ich betone noch einmal, dass der CO2-Preis eben kein Instrument ist, an dem man politisch einfach so nach oben und unten regulieren kann und sollte, wenn man seriöse Klimapolitik machen möchte, sondern dass es hier um ein sehr sensibles Instrument geht, das man sehr verlässlich und vorsichtig einsetzen muss. Das ist auch die Meinung vieler Experten und Expertinnen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich habe das jetzt nicht so ganz klar verstanden. Sagen Sie, dass es kein seriöses Szenario gibt, aus dem sich ableiten ließe, dass wegen der CO2-Bepreisung im nächsten Jahr, also 2022, eine Erhöhung um 40 Cent pro Liter realistisch möglich wäre?

HAUFE: Ich habe gerade gesagt, dass so eine Berechnung, so ein Szenario, aus unserer Sicht nicht seriös ist.

FRAGE TIEDE: Dann muss ich es noch einmal probieren: Das sind ja Zahlen, die aus Ihrem Haus stammten und die sich dann ein Institut genommen hat und damit hochgerechnet hat. Das ist jetzt nicht irgendeine Wald- und Wiesen-Bude gewesen, sondern das basierte auf Zahlen aus Ihrem Haus und das war ein Institut. Was ist denn in der Zwischenzeit zwischen der alten Berechnung und Ihrer jetzt vorgetragenen neuen Berechnung so Dramatisches passiert, dass man jetzt von einer Berechnung von 40 Cent auf 17 Prozent im nächsten Jahr herunterkommt?

HAUFE: Wir haben keine Berechnung in dieser Weise vorgenommen. Das sind Expertenberechnungen, die in der Berichterstattung in einen Zusammenhang gestellt wurden. Ich habe gerade gesagt, dass dieser Projektionsbericht, der ja, eben weil er eine veraltete Grundlage hat, noch nicht veröffentlicht ist, keine Grundlage für Berechnungen sein kann und dazu nicht hinzugezogen werden kann.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Gibt es einen aktuelleren Projektionsbericht als den, den wir in der Berichterstattung verwendet haben?

HAUFE: Nein.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Wenn Sie sagen, dass Ihr alter Bericht, auf dessen Grundlage das ja berechnet worden ist, nicht seriös sei, dann müssen Sie ja irgendetwas Neues, einen neuen Projektionsbericht, vorlegen können. Wenn der alte Bericht nicht veröffentlicht worden ist: Warum werden die denn nicht einfach veröffentlicht?

HAUFE: Wir haben bisher keinen Projektionsbericht veröffentlicht das ist der eine Punkt. Es gibt keinen Projektionsbericht, der veröffentlicht worden ist. Diese Veröffentlichung erfolgt erst noch.

Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass das Dokument, was hier zur Hand genommen worden ist, veraltet und nicht aktuell ist. Deswegen ist es auch nie veröffentlicht worden. Irgendjemand hat sich eben einen Zwischenstand genommen und das eben für seine Berichterstattung benutzt.

Die Emissionsentwicklung wird am 15. März jedes Jahr abgerechnet und dargestellt und eben nicht zwischendurch.

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