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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 11. Oktober 2021

Themen: Rückführung von Flüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina, mögliche Ermittlungen deutscher Behörden wegen des Verdachts auf das Schleusen von Flüchtlingen, Entschädigung von Opfern der Leningrader Blockade, Forderungen nach staatlichen Zuschüssen zum Ausgleich steigender Gas- und Strompreise, mögliche Regelung des Verhältnisses von Pflegekräften zu Patienten in einem Bundesgesetz, Rücktritt des österreichischen Bundeskanzlers, COVID-19-Pandemie, mögliches Treffen im Normandie-Format, Aufnahme ehemaliger afghanischer Ortskräfte in Deutschland, Einstellungen und Beförderungen in den Bundesministerien, Gedenkveranstaltung der Bundeswehr zum beendeten Afghanistaneinsatz, Treffen der Bundeskanzlerin mit Richtern am Bundesverfassungsgericht, extremistische Vorfälle in der Bundeswehr, Verfügung eines Kreditvergabeverbots vonseiten der BaFin gegen die Hamburger Niederlassung der iranischen Bank Melli

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:33 Thema EU-Außengrenze Kroatien
10:40 Thema Streik der Krankenhauspfleger*innen
11:28 Bewertung der Demo am Samstag
11:52 Rücktritt Sebastian Kurz
13:23 Korruptionsbekämpfung international
13:46 Thema Coronapolitik
17:45 Afghanische Ortskräfte
21:24 Thema „Operation Abendsonne“ Beförderungen intern 2021
24:15 Afghanistan-Gedenken
25:45 Sind beim Zapfenstreich afghanische Vertreter dabei?
28:35 Ende der kostenlosen Bürgertests
32:40 Nochmal Afghanistan-Gedenken
33:59 Kommt (Oberst) Georg Klein?
35:26 „Extremismus“-Bekämpfung in der Bundeswehr
39:15 Linksextremismus in der Bundeswehr?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 11. Oktober 2021:

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FRAGE REUTER: Wie kommentiert die Bundesregierung die teilweise gewaltsame Rückführung von Flüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina durch maskierte Mitglieder einer kroatischen Polizeieinheit? Wird die Bundesregierung von der kroatischen Regierung Aufklärung darüber verlangen, warum von Deutschland an Kroatien gelieferte Polizeiausrüstung und Fahrzeuge für solche Rückführungen verwendet werden, obwohl sie eigentlich beispielsweise für kriminalpolizeiliche Aufklärungen vorgesehen sein sollen?

BURGER: Ich fange einmal an. Vielleicht hat der Kollege aus dem Innenministerium zuständigkeitshalber etwas zu ergänzen.

Wir haben diese Meldung und die Bilder mit großer Sorge zur Kenntnis genommen. Es ist wichtig, dass alle im Raum stehenden Vorwürfe von den nationalen Behörden schnell und umfassend aufgeklärt werden. Misshandlungen von Flüchtlingen und Migranten durch Grenzschützer sind nicht akzeptabel. Jede Art von Grenzschutz muss unter allen Umständen humanitären Standards gerecht werden, den geltenden völker- und europarechtlichen Bestimmungen entsprechen und die europäischen Grundwerte achten.

Wir begrüßen die Tatsache, dass die EU-Kommission den schwerwiegenden Vorwürfen jetzt unmittelbar nachgeht und nachdrücklich Aufklärung bei den betroffenen EU-Mitgliedstaaten eingefordert hat. Dabei hat sie die volle Unterstützung der Bundesregierung.

FRAGE ESIPOV: Laut „BILD am Sonntag“ ermitteln deutsche Behörden gegen Alexander Lukaschenko wegen des Verdachts auf das Schleusen von Flüchtlingen. Welche Haftstrafe droht bei einer Verurteilung? Gegen welche ausländischen Staatschefs wurde in den letzten Jahren in Deutschland ermittelt?

LAWRENZ: Ich kann Ihnen ganz allgemein zu dieser Thematik etwas sagen. Im Zusammenhang mit dem aktuellen Phänomen von unerlaubten Einreisen über die deutsch-polnische Grenze trifft die Bundespolizei über die gefahrenabwehrenden Maßnahmen hinaus momentan auch Maßnahmen der Strafverfolgung. Neben der Anzeige der Betroffenen wegen unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet richten sich Ermittlungen auch gegen mögliche Organisatoren bzw. Hintermänner. Die strafrechtlichen Ermittlungen erfolgen im Auftrag der jeweils zuständigen und sachleitenden Staatsanwaltschaften. Auskünfte zu Inhalt der Ermittlungen und Tatverdächtigen obliegen insofern ausschließlich den Landesjustizbehörden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auch deshalb zu laufenden Ermittlungsverfahren keine Auskünfte durch das BMI geben kann.

FRAGE JOLKVER: Können Sie sagen, welche Staatsanwaltschaft in diesem konkreten Fall ermittelt?

LAWRENZ: Ich habe darüber keine Erkenntnisse.

FRAGE JOLKVER: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Gestern hat die Sprecherin des russischen Auswärtigen Amtes schwere Vorwürfe gegenüber Deutschland erhoben und behauptet, Deutschland sei unmoralisch, weil es in Bezug auf die Opfer der Leningrader Blockade nur jüdische Opfer entschädigt. Mich würde interessieren, was das Auswärtige Amt dazu sagt. Ich weiß, dass vor zwei Jahren, 2019, ein Programm aufgelegt wurde, um den Opfern der Leningrader Blockade zu helfen. Stimmt es, dass dabei nur die jüdischen Opfer bedacht werden? Was können Sie dazu sagen?

BURGER: Das scheint mir ein Missverständnis zu sein. Es ist in der Tat so, dass Außenminister Maas gemeinsam mit seinem russischen Amtskollegen Lawrow Anfang 2019 eine humanitäre Geste für die noch lebenden Opfer der Leningrad-Blockade verkündet hat. Dabei geht es um Leistungen in Höhe von 12 Millionen Euro für die Modernisierung des Krankenhauses für Kriegsveteranen und die Einrichtung eines deutsch-russischen Begegnungszentrums für die deutsche und russische Öffentlichkeit sowie für die Blockadeopfer in Sankt Petersburg. Außenminister Maas hat in der Folge Sankt Petersburg besucht und ist dort auch mit Vertretern der noch lebenden Opfer der Leningrader Blockade zusammengetroffen.

Ihm war von Beginn seiner Amtszeit an ein wichtiges Anliegen, dass an das Unrecht erinnert wird, das Deutsche dort Russen, Sowjetbürgern zugefügt haben. Ihm war auch wichtig, diese humanitäre Geste noch in die Wege zu leiten, solange es noch Überlebende dieser Blockade gibt, denen das auch zugutekommen kann.

Davon zu unterscheiden sind Individualentschädigungen, die für jüdische Überlebende der Verfolgung durch die Nazis durch Deutschland geleistet werden.

Hierzu sind die Auffassung und die Rechtsposition der Bundesregierung schon seit Langem, dass die Reparationsfrage allgemeiner Kriegsschäden mit dem Verzicht der früheren Sowjetunion auf weitere deutsche Reparationsleistungen 1953 abgeschlossen wurde. Davon getrennt zu betrachten sind, wie gesagt, die Individualleistungen für Jüdinnen und Juden, die Opfer der rassisch motivierten Verfolgung durch die Nationalsozialisten waren.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Betrifft das, was die jüdischen Opfer angeht, nur die Einwohner vom heutigen Sankt Petersburg, oder gilt das allgemein für alle jüdischen Opfer oder deren Nachkommen in der ehemaligen Sowjetunion?

BURGER: Zu den Entschädigungsleistungen für jüdische Überlebende der Verfolgung durch die Nazis insgesamt müsste ich das BMF bitten zu ergänzen. Ich kann Ihnen sagen, dass jüdische Überlebende der Blockade von Leningrad im Rahmen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts eine Einmalzahlung in Höhe von 2556 Euro erhalten.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Das heißt also, Frau Sacharowa hat im Prinzip recht, dass Deutschland bei den Zahlungen für die Opfer der Leningrader Blockade die jüdischen Opfer bevorzugt?

BURGER: Wie gesagt: Für jüdische Überlebende gibt es Individualzahlungen. Die Leistungen aus der humanitären Geste für die Überlebenden der Leningrader Blockade insgesamt sind beispielsweise in Form von Unterstützungen für ein Krankenhaus und für ein Begegnungszentrum umgesetzt worden.

FRAGE LANGE: Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise habe ich eine Frage an das Bauministerium. Es gibt jetzt zunehmend Forderungen, unter anderem von Sozialverbänden, nach staatlichen Zuschüssen, um die steigenden Gas- und Strompreise auszugleichen. Korrigieren Sie mich, aber Sie sind für das Wohngeld zuständig. Eine Forderung ist die Erhöhung des Wohngelds. Ist da etwas geplant, oder gibt es vielleicht an anderen Stellen Schrauben, an denen Sie den steigenden Energiekosten begegnen können?

LAWRENZ: Es ist richtig, dass das Bundesbauministerium für die Wohngeldfragen zuständig ist. Da ist in den vergangenen Jahren auch einiges passiert. Es hat diverse Erhöhungen gegeben. Die Information, ob es derzeit noch andere Anpassungen gibt oder ob sie geplant sind, reiche ich Ihnen gerne nach.

ZUSATZFRAGE LANGE: Das Wohngeld soll wohl turnusgemäß zum 1. Januar 2022 erhöht werden. Ich habe jetzt nirgendwo gefunden, um wie viel. Entweder wissen Sie das, oder vielleicht könnten Sie auch das noch nachreichen.

Vielleicht planen andere Ministerien Maßnahmen im Hinblick auf die hohen Energiekosten. Vielleicht kann sich jemand dazu melden. – Nein. Damit ist diese Frage beantwortet.

FRAGE COERPER: Ich habe eine Frage an das BMG. Ein Streik der Pflegekräfte, wie er jetzt bei Vivantes stattgefunden hat, müsste gar nicht stattfinden, wenn es ein Bundesgesetz gäbe, das das Verhältnis von Pflegekräften und Patienten zahlenmäßig regelt. Warum hat der Minister ein solches Gesetz bisher nicht erlassen?

HAJEBI: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

ZUSATZFRAGE COERPER: Schon im Jahr 2019 hat der Minister ver.di, den Deutschen Krankenhaustag und den Pflegerat beauftragt, ein Papier zu erstellen, das sich damit befasst. Warum ist daraus nichts weiter geworden?

HAJEBI: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE JUNG: Wie bewertet denn Ihr Haus die Demo der Berliner Krankenhausbewegung am Samstag?

HAJEBI: Auch das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE LUMETSBERGER: Wie kommentiert die Bundesregierung den Rückzug des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz? Was bedeutet dies für die künftige Zusammenarbeit, bzw. was erwartet sich die deutsche Regierung vom neuen künftigen Bundeskanzler Alexander Schallenberg?

SRS’IN DEMMER: Herr Seibert hat hier schon am vergangenen Freitag etwas dazu gesagt. Wir haben alle Berichte dazu zur Kenntnis genommen. Aber es handelt sich um eine innere Angelegenheit Österreichs. Ich habe hier keine Veranlassung, das zu kommentieren.

Ganz grundsätzlich kann ich sagen: Deutschland und Österreich verbindet mehr als nur die gemeinsame Sprache und die unmittelbare Nachbarschaft. Zwischen beiden Ländern gibt es kulturellen und gesellschaftlichen Austausch, so breit wie kaum mit einem anderen Land. Die Bundesregierung möchte ganz sicher auch mit einer österreichischen Regierung unter einem künftigen österreichischen Bundeskanzler Schallenberg zum Wohle der Menschen in Deutschland und Österreich eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

FRAGE STEINER: Frau Demmer, gab es schon Gratulationen in Richtung Wien?

SRS’IN DEMMER: Wenn ich richtig informiert bin, steht die Vereidigung um 13 Uhr an. Dann halten wir Sie dazu ganz bestimmt auf dem Laufenden.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Sie sind auch mit der Korruptionsbekämpfung im Ausland beschäftigt und haben dazu mehrere Projekte. Wie sehen Sie denn diese Entwicklung in Österreich?

BURGER: Ich habe dem, was Frau Demmer gesagt hat, nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sehen Sie da keine Korruption am Werk?

BURGER: Ich bleibe bei meiner Antwort.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe zum Thema Corona eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium und an Frau Demmer. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, sagt Zitat aus der „WELT“ , die definierten Meldeverfahren seien noch immer unzureichend und einer Pandemie dieses Ausmaßes unangemessen. Ein weiteres Zitat ist, aufgrund falscher und unzureichender Daten seien für Millionen Menschen gravierende Entscheidungen getroffen und Grundrechte eingeschränkt worden. Wer übernimmt dafür die Verantwortung? Wird es Entlassungen geben?

HAJEBI: Ich kann gerne anfangen. – Es ist ja so, dass wir Kommentare im öffentlichen Raum nicht kommentieren. Wir haben in der Regierungspressekonferenz schon öfter gesagt, dass wir die Maßnahmen anhand der vorliegenden Daten im Einvernehmen mit Bund und Ländern ergreifen. Ich möchte betonen, dass die Daten des RKI eindeutig zeigen, dass wir es mit einer Epidemie der Ungeimpften zu tun haben. Wer sich impfen lässt, erkrankt deutlich seltener und ist weniger ansteckend.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Laut Leibniz-Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium waren rund 290 000 Coronafälle im Krankenhaus rein klinische Diagnosen ohne Test. Warum wurde in so vielen Fällen nicht getestet?

HAJEBI: Auch diese Diskussion hatten wir hier in der Regierungspressekonferenz schon öfter. Ich kann sagen, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als 25 Prozent der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt waren. Das ist der hohen Zahl von Intensivbetten zu verdanken. Für das Jahr 2020 kommt der Bericht der Wissenschaft für den Beirat zu dem Ergebnis, dass der Anteil der intensivmedizinischen Behandlungen im Zusammenhang mit COVID-19 bei 21,1 Prozent lag.

VORS. DETJEN: Ich weiß nicht, ob die Frage richtig verstanden worden ist. Die Frage bezog sich darauf, dass laut einem Gutachten 290 000 Coronafälle aufgrund klinischer Diagnosen in die Statistik eingeflossen seien und, wenn ich das richtig verstehe, dort keine Tests vorgenommen worden seien.

HAJEBI: Auch dazu hatte sich mein Kollege letzten Freitag geäußert. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

FRAGE JOLKVER: Frau Demmer und Herr Burger, es gibt Berichte, dass die Kanzlerin vor ihrem endgültigen Rückzug aus der Politik noch ein weiteres Normandie-Treffen in einem Onlineformat vorbereitet. Können Sie das bestätigen?

SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen, wie immer, die Termine der Kanzlerin am Freitag der Vorwoche nennen. Ich habe jetzt hier nichts zu verkünden.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Gibt es aufseiten des Auswärtigen Amtes Vorbereitungen oder Gespräche zu diesem Thema?

BURGER: Gespräche auch im Normandie-Format finden immer wieder statt. Zu konkreten Terminen kann ich Ihnen hier aber nichts ankündigen. Für die Termine der Bundeskanzlerin ist ja ohnehin die stellvertretende Regierungssprecherin die richtige Ansprechpartnerin.

FRAGE LÜCKING: Ich habe die wöchentliche Bitte um das Update bezüglich des Fortgangs in der Sache afghanische Ortskräfte. Einmal in Richtung Innenministerium: Wie viele afghanische Ortskräfte sind mittlerweile in Deutschland angekommen? Explizit auch in Richtung Außenministerium: Wie ist der Stand in den Botschaften, die sich derzeit darum bemühen, dass die afghanischen Ortskräfte nach Deutschland reisen können? Sind Verbalnoten wieder etabliert? Gibt es Unterstützung für die Ortskräfte bei der Ausreise?

LAWRENZ: Ich kann gerne anfangen und Ihnen die aktuellen Zahlen zum 11. Oktober, 9 Uhr, also vor kurzer Zeit, mitteilen. Insgesamt sind 6078 Personen eingereist, davon afghanische Staatsangehörige 5208, deutsche Staatsbürger 543, Ortskräfte plus Familienangehörige 349. Die anderen Zahlen reichen wir nach.

BURGER: Ich kann Ihnen sagen, dass unsere Visastellen in den Nachbarländern Afghanistans seit dem Ende der militärischen Evakuierungsoperation insgesamt etwa 830 Visa für Ortskräfte und sonstige Schutzbedürftige im Rahmen dieser Aktion ausgestellt haben. Wir arbeiten gemeinsam mit den Regierungen der Nachbarstaaten und auch mit verschiedenen Akteuren in der Region und vor Ort weiter daran, weitere Optionen zu identifizieren, um den Betroffenen eine Ausreise aus Afghanistan zu ermöglichen.

Zu Ihrer Frage nach Verbalnoten: Dahinter verbirgt sich die Frage, wie Verfahren mit den Nachbarstaaten abgestimmt werden, die es den Betroffenen ermöglichen, in die Nachbarstaaten auszureisen, um dort dann an einer deutschen Auslandsvertretung vorzusprechen und die Papiere zur Weiterreise nach Deutschland zu bekommen. Diesbezüglich hat es in der Tat in den vergangenen Wochen Veränderungen der Verfahren gegeben. Wir sind dabei, mit den verschiedenen Regierungen darüber zu sprechen, wie die Verfahren so gestaltet werden können, dass es für Menschen auch weiterhin möglich ist, an die Auslandsvertretungen zu kommen. In diesem Prozess gibt es immer einmal wieder Veränderungen. Wir sind optimistisch, dass es uns gelingen wird, dies den Menschen auch nach den derzeitigen Regularien wieder zu ermöglichen.

Wir sind, wie gesagt, sehr konkret in Vorbereitungen für weitere Optionen zur Ausreise, mit denen wir diesen Prozess auch noch einmal deutlich beschleunigen zu können hoffen.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Frau Demmer, wie sieht die Bundeskanzlerin das gesamte Verfahren in Bezug auf die Ortskräfte? Welche Haltung hat sie dazu? Können Sie etwas Näheres dazu sagen oder in Erfahrung bringen und gegebenenfalls nachliefern?

SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen dazu keinen neuen Stand mitteilen. Die Kanzlerin hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, wie sie die Lage in Afghanistan und auch die Lage für die Ortskräfte einordnet und dass die Bundesregierung ernsthaft und mit aller Kraft daran arbeitet, weiterzuhelfen. Wie die Lage ist, haben Sie jetzt von den beiden Ressorts gehört. Die Haltung der Kanzlerin dazu hat sich nicht verändert.

FRAGE JUNG: Operation „Abendsonne“: Dabei geht es ja um die Einstellung und Beförderung von zumeist Parteifreunden in den Bundesministerien. Insbesondere geht es um die B-Stellen, also die gut bezahlten Beamtenposten. In den letzten Wochen wurde immer wieder darüber berichtet. Es gibt ja eine Gesamtzahl. Aber wie viele Beförderungen und Einstellungen gab es dieses Jahr bei den sogenannten B-Stellen in den einzelnen Ministerien, gerade im Vergleich zu 2020? Mich würde auch die Zahl aus dem Bundespresseamt interessieren.

SRS’IN DEMMER: Das müsste ich nachreichen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Haben andere Ministerien das parat? Alle Ministerien sind angesprochen.

VORS. DETJEN: Ich will nicht, dass wir jetzt ein Ministerium nach dem anderen auf die Bühne holen. Das kann abgefragt werden.

ZUSATZ JUNG: Das kann ja nachgereicht werden.

VORS. DETJEN: Dann schlage ich vor, dass das gegebenenfalls gesammelt in irgendeiner Form übermittelt wird, wenn es dazu Auskünfte gibt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Demmer, ist die Bundesregierung denn an sich der Meinung, dass alle Beförderungen und Einstellungen in diesem Jahr bedarfsgerecht und ohne Ansehen von Parteibüchern in den Ministerien passiert sind?

SRS’IN DEMMER: Ich habe Ihnen ja versprochen, nachzureichen wie die Sachlage ist. Aber selbstverständlich ist im Bundespresseamt immer nach den Grundsätzen, die für Beförderungen gelten, befördert worden.

ZUSATZ JUNG: Ich habe für die gesamte Bundesregierung gefragt.

SRS’IN DEMMER: Ich kann dazu jetzt nicht für die gesamte Bundesregierung sprechen das ist Ressortprinzip , würde aber doch ganz grundsätzlich davon ausgehen, dass sich alle an die Regeln gehalten haben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gelten also die Grundsätze, die für das BPA gelten, auch für die anderen Ministerien?

SRS’IN DEMMER: Es gibt Regeln für Beförderungen, und nach diesen Regeln wird befördert.

FRAGE JOLKVER: Ich will noch einmal auf das erste Thema, das Ermittlungsverfahren gegen Lukaschenko, zurückkommen. Ich verstehe, dass Sie mir jetzt nichts sagen. Aber ich will noch einmal generell nachfragen: Gab es in Deutschland Ermittlungsverfahren gegen Regierungs- oder Staatschefs? Das bezieht sich nicht auf Lukaschenko, sondern ist eine generelle Frage.

LAWRENZ: Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob es in den letzten Jahrzehnten irgendwelche Ermittlungsverfahren gegen ausländische Staatschefs gegeben hat. Ich reiche Ihnen eine Antwort gern nach, wenn ich irgendwelche Informationen darüber finde.

FRAGE JESSEN: Werden auch Vertreter der Ortskräfte bzw. Hilfsorganisationen zu der Bundeswehrgedenkveranstaltung zu Afghanistan eingeladen?

Falls nicht, warum nicht?

COLLATZ: Am Mittwoch gedenken wir des vergangenen zwanzigjährigen Einsatzes in Afghanistan, zunächst seitens des BMVg mit Kranzniederlegungen der Verfassungsorgane am Ehrenmal der Bundeswehr. Danach wird es einen Appell geben. Dabei wird in erster Linie Bundeswehrangehöriger gedacht. Dann wird es noch einen Empfang beim Bundestag geben. Ich bitte darum, das Parlament, den Bundestagspräsidenten, zu befragen, wie sich die Teilnahme daran gestaltet. Zum Zapfenstreich am Abend ist breit eingeladen. Wir erwarten etwa 2000 Gäste aus der breiten Beteiligung am Engagement nicht nur der Bundeswehr, sondern der gesamten Regierung und der Bundesrepublik in Afghanistan.

FRAGE JUNG: Das hat aber die Frage des Kollegen nicht beantwortet, ob zum Beispiel beim Zapfenstreich Vertreter von Ortskräften oder der afghanischen Zivilgesellschaft dabei sein werden, die dem Krieg, also der Operation, zum Opfer gefallen sind.

COLLATZ: Die Einladung für den Zapfenstreich ist, wie gesagt, so breit geschehen, dass wir etwa 2000 Gäste erwarten, die nicht nur die Bundeswehrkontingentangehörigen, sondern durchaus das Gesamtengagement der Bundesrepublik repräsentieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das habe ich verstanden. Aber werden unter diesen 2000 Menschen Afghanen sein?

COLLATZ: Die einzelnen Rückmeldungen habe ich noch nicht bekommen. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen, wenn schon etwas dazu vorliegt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie sie eingeladen?

COLLATZ: Eine ins Einzelne gehende Einladungsliste liegt mir hier nicht vor. Das müsste ich nachreichen.

FRAGE REITSCHUSTER: Treffen Medienberichte zu, wonach während des Treffens der Kanzlerin mit den Verfassungsrichtern die Bundesjustizministerin über Entscheidungen unter Unsicherheiten vorgetragen und um Verständnis für politische Entscheidungen in Sachen Coronas geworben habe?

Wenn ja, wie verträgt sich das mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung?

SRS’IN DEMMER: Das sind vertrauliche Gespräche, aus denen ich hier nicht berichten kann. Ich will aber trotzdem gern noch einmal den Rahmen ins Gedächtnis rufen. Solche Treffen finden auch im Rahmen der Gewaltenteilung als Austausch traditionell seit vielen Jahren statt. Sie reichen in die Zeit mehrerer Vorgängerregierungen zurück. Solche Gespräche dienen ganz allgemein dem Austausch von Gedanken und Erfahrungen. Dabei geht es um Betrachtungen von ganz allgemeinen Entwicklungen und um Erörterungen übergeordneter Themen und Fragen von Politik und Gesellschaft, also um größere Zusammenhänge.

ZIMMERMANN: Ich habe keine Ergänzungen.

FRAGE RATZSCH (zur COVID-19-Pandemie): Geht das Bundesgesundheitsministerium davon aus, dass die Zahl der entdeckten Coronainfektionen durch das heutige Ende der kostenlosen Bürgertests sinkt? Wie wird das bewertet?

HAJEBI: Ich will hier noch einmal darauf hinweisen, dass wir mit der Verordnung einen MPK-Beschluss umsetzen. Das folgt der Logik, dass jeder die Möglichkeit hatte, sich zu schützen und sich impfen zu lassen. Jetzt kann man nicht mehr erwarten, dass Bürgertests auf Kosten der Allgemeinheit angeboten werden.

Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hierbei um Bürgertests handelt, also die Voraussetzung, um 3G-Angebote wahrzunehmen. Alle anderen Tests sind weiterhin kostenlos. Wer Symptome hat, kann sich also immer noch und soll sich auch testen lassen. Dazu hat sich auch der Minister am Wochenende noch einmal geäußert und gesagt, dass es hierbei auch um Fairness gehe.

VORS. DETJEN: Ich wiederhole die Frage: Gehen Sie davon aus, dass sich das auf die Inzidenz, auf die Zahl der festgestellten Infektionen, auswirkt?

HAJEBI: Auch dazu, wie sich die Infektionszahl im Herbst und Winter entwickeln wird, hat sich der Minister geäußert. Es ist davon auszugehen, dass, wenn sich Menschen in Innenräumen aufhalten, die Gefahr einer Infektion höher ist. Deswegen auch noch einmal der Appell, sich impfen zu lassen.

Wie ich gerade schon gesagt habe, sind bei Symptomen kostenlose Tests möglich. Für alle anderen Tests, für die Bürgertests, gilt die 3G-Regel, AHA-plus-L-Regel und, wie gesagt, sich impfen zu lassen, um die Infektionszahlen nicht in die Höhe zu treiben.

VORS. DETJEN: Eine Frage bzw. einen Hinweis von Herrn Reitschuster an das Bundesgesundheitsministerium:

Sie haben eben gesagt, dass die Frage zu den 290 000 rein klinischen Fällen, die gar nicht auf Corona getestet wurden, am Freitag beantwortet worden sei. Ich habe das im Protokoll nachgesehen. Die Frage wurde von mir am Freitag nicht gestellt und folglich auch nicht beantwortet. Daher bitte ich um eine Beantwortung.

VORS. DETJEN: Ich habe eben auch versucht, das nachzuschauen. Diese spezifische Frage konnte ich im Protokoll weder als Frage noch als Antwort finden. Die Frage bezog sich, wenn ich das richtig in Erinnerung habe ich habe sie hier schon gelöscht , auf ein Leibnitz-Gutachten, 290 000 Fälle seien klinisch diagnostiziert, aber nicht getestet worden. Ob die Zusammenfassung des Gutachtens so stimmt, kann ich nicht beurteilen.

HAJEBI: Wir haben öfter gesagt, dass wir hier in der BPK wissenschaftliche Diskussionen nicht führen. Dafür ist das hier nicht der richtige Ort. Wenn Herr Reitschuster wissenschaftliche Fragen bzw. Fragen zu Studien hat, soll er sich bitte an das RKI wenden.

FRAGE NEHLS: Wird bei der Gedenkveranstaltung auch der bis zu 142 Opfer des von einem deutschen Oberst angeordneten Bombardements zweier steckengebliebener Tanklastzüge in Kundus gedacht?

COLLATZ: Wie ich ausgeführt habe, werden wir am Mittwoch in drei Schritten dem Einsatz der Bundesrepublik Deutschland in Afghanistan gedenken und diesen würdigen. Am Ehrenmal der Bundeswehr wird vor allen Dingen derer gedacht, die im Dienst für die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Geschäftsbereichs des BMVg also alle zivilen und uniformierten Kräfte ihr Leben gelassen haben. Danach werden beim Appell diejenigen gewürdigt, die seitens des Geschäftsbereichs des BMVg diesen Einsatz mitgestaltet haben, während bei einem Zapfenstreich alle Beteiligten dem Gedenken an die zwanzigjährige Geschichte dieses Einsatzes beiwohnen und diesen Einsatz durch das höchste Zeremoniell würdigen, das wir seitens der Bundeswehr veranstalten können.

FRAGE JUNG: Ich habe nicht verstanden, ob der Opfer des Angriffs auf Kundus gedacht wird. Ist denn Herr Georg Klein, der Täter, eingeladen?

COLLATZ: Ich weise diese Formulierung zurück. Es gibt eine rechtliche Bewertung. Diese ist zugrunde zu legen.

Die Einladungslisten werde ich nachliefern, sofern ich Ihnen dazu etwas mitteilen kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dann ziehe ich den Begriff zurück. Ist Georg Klein dabei?

COLLATZ: Das muss ich nachliefern.

FRAGE STEINER: Inwieweit sind denn Vertreter des KSK insgesamt eingeladen? Üblicherweise sind die ja doch eher unter Ausschluss der Öffentlichkeit

COLLATZ: Das kann ich nicht sagen. Ich finde es auch nicht zielführend, hier die Einladungslisten im Einzelnen durchzugehen. Wenn ich dazu Informationen geben kann, werde ich diese nachreichen.

ZUSATZ FALK: Das wäre sehr nett. Unabhängig von der Frage, wie Sie das persönlich einschätzen.

COLLATZ: Es geht nicht um meine persönliche Einschätzung.

ZUSATZ FALK: Das war gerade eine.

COLLATZ: Das KSK war im Rahmen des Afghanistaneinsatzes stets an bedeutender Stelle beteiligt. Insofern gehe ich davon aus. Aber ich kann Ihnen das jetzt im Einzelnen nicht sagen. Das gilt insgesamt für die Einladungsliste, die mir hier nicht vorliegt.

FRAGE LÜCKING: Eine Frage an das BMVg zum Themenbereich Extremismus und den Vorfällen am vergangenen Freitag, die bekannt geworden sind, bzw. allgemein. Das Ministerium gibt sich immer Mühe, in den Sprachregelungen darauf hinzuweisen, dass in der Bundeswehr kein Platz für jedwede Form von Extremismus ist. Im Netz gibt es von Bundeswehrsoldaten den Hashtag #WirGegenExtremismus. Sieht man innerhalb des Verteidigungsministeriums diese Ausrichtung weiterhin als zeitgemäß an oder ist es insbesondere nach den letzten rechtsradikalen Vorfällen an der Zeit, sich noch stärker gegen Rechtsradikalismus zu positionieren? In der letzten Zeit reihten sich ja überwiegend Rechtsextremismusfälle aneinander.

COLLATZ: Sich gegen Extremismus zu engagieren, halte ich persönlich nicht für eine Frage der Zeitgemäßheit, sondern das ist immer angezeigt. Ich habe ja am Freitag noch einmal deutlich gemacht, dass es sehr wohl schon Konsequenzen in dem letzten und jüngsten Fall beim Wachbataillon gegeben hat, wo es um organisatorische, aber auch personelle Maßnahmen ging. Insofern finde ich, dass es immer angezeigt ist, sich in der Bundeswehr auch von höchster Instanz gegen Extremismus zu engagieren, weil es sich hierbei immer um einen Angriff auf das innere Gefüge der Bundeswehr und damit ihre Einsatzfähigkeit handelt.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Das war wieder elegant das präsentiert, was wir zum Bereich Extremismus bereits kennen. Die Frage war ja: Ist es angesichts der Häufung der rechtsextremistischen Fälle nicht dringend an der Zeit, sich noch einmal explizit gegen den Rechtsextremismus zu positionieren, statt es zu verallgemeinern, indem man allgemein vom Extremismus spricht? Es gibt punktuell Fälle von Linksextremismus, die man sehr suchen muss, und von, wie ich glaube, auch islamistischem Extremismus. Aber die Vorfälle von Rechtsextremismus überwiegen. Wenn dann permanent die Betonung so erfolgt, wie Sie das auch jetzt gerade wieder tun, ist das dann wirklich noch angemessen oder braucht es ein stärkeres Bekenntnis gegen Rechtsextremismus?

COLLATZ: Das kann ich gerne verdeutlichen. Ich habe aber schon am Freitag gesagt, dass der Schwerpunkt der derzeitigen Maßnahmen gegen Extremismus im Bereich des Rechtsextremismus liegt. In Bezug auf das Wachbataillon haben wir das auch genauso formuliert und vollzogen. Auch bezüglich des KSK haben die Ministerin persönlich und auch der Generalinspekteur deutlich gemacht, dass der Schwerpunkt der Betrachtungen auch des Militärischen Abschirmdienstes derzeit beim Rechtsextremismus liegt. Auch die Zahlen deuten darauf hin, dass das eindeutig der Schwerpunkt ist. Wir haben ja im Wesentlichen Verdachtsfälle im Bereich des Rechtsextremismus und nur ganz wenige zum Beispiel im Fall des Islamismus.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Soldaten sind aber ziemlich reflexhaft unterwegs und betonen jedes Mal, dass es auch anderen Extremismus gibt. Haben Sie den Eindruck, dass die Truppe das Problem begreift?

COLLATZ: Ich kann hier nur für regierungsseitiges Handeln sprechen. Was unsere Maßnahmen für den Geschäftsbereich des BMVg angeht, ist der Schwerpunkt eindeutig in der Bekämpfung rechtsextremistischer Tendenzen zu sehen. Sollten andere Extremismusformen auftreten, wie zum Beispiel der Islamismus, werden auch die natürlich mit dem nötigen Nachdruck behandelt.

FRAGE JUNG: Kurze Lernfrage: Wann gab es den letzten linksextremistischen Fall in der Bundeswehr?

COLLATZ: Dazu kann ich im Moment keine Auskunft geben. Das müsste ich nachreichen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gab es schon einmal einen?

COLLATZ: Das weiß ich nicht. Das muss ich nachprüfen.

FRAGE ZAVAREH: Ich möchte eine Frage an Frau Demmer richten. Kürzlich hat die BaFin ein Kreditvergabeverbot gegen die Hamburger Niederlassung der iranischen Bank Melli angeordnet. Ich möchte erstens wissen, wie die Bundesregierung diese Maßnahme beurteilt.

Zweitens. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass europäische Regierungen bzw. die deutsche Regierung als Verhandler in Wien ständig darauf beharren, dass die Verhandlungen wieder aufgenommen werden sollen, solche Maßnahmen nicht als ein Hindernis gegen diesen Wunsch oder gegen diese Notwendigkeit?

SRS’IN DEMMER: Zur BaFin müsste sich das Bundesfinanzministerium äußern.

ZUSATZFRAGE ZAVAREH: Ich wollte wissen, ob es vonseiten der Bundesregierung generell eine Stellungnahme dazu gibt.

SRS’IN DEMMER: Mir ist der Sachverhalt BaFin nicht bekannt.

Granz grundsätzlich hat sich an der Haltung der Bundesregierung zum JCPOA nichts geändert.

HARTMANN: Ich kann zu Maßnahmen der BaFin auf die BaFin verweisen. Die Maßnahmen werden von dort kommentiert. Ich kann dazu nichts sagen.

ZUSATZFRAGE ZAVAREH: Wissen Sie nicht, um welche Maßnahme es sich handelt?

HARTMANN: Das ist ja eine Maßnahme der BaFin, und Sie müssten die BaFin dazu befragen.

ZUSATZ ZAVAREH: Ich habe Sie akustisch nicht verstanden.

HARTMANN: Sie fragten ja nach einer Maßnahme der BaFin.

ZURUF ZAVAREH: Kreditvergabeverbot, angeordnet für eine Hamburger Niederlassung der iranischen Bank Melli!

HARTMANN: Sie müssten Ihre Frage an die BaFin richten.

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