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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 20. Oktober 2021

Themen: Kabinettssitzung (Erhöhung der Obergrenze der Beteiligung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder an der Mission EUCAP Somalia, Unterrichtung des Deutschen Bundestages über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2020, 16. Entwicklungspolitische Bericht der Bundesregierung, aktuelle Situation bei den Energiepreisen), Festnahme von zwei ehemaligen Bundeswehrangehörigen aufgrund von Plänen zur Bildung einer Söldnerarmee, angekündigter Rückzug von Jens Weidmann vom Amt des Bundesbankpräsidenten, Fortsetzung der Tätigkeit von Beauftragten der Bundesregierung, Vorwurf illegaler Push-backs durch die Bundespolizei, Moorschutzstrategie, Konflikt um die Krim, Behinderung einer OSZE-Beobachtermission im ostukrainischen Separatistengebiet, Schließung der russischen Vertretung bei der NATO, Afghanistan-Konferenz in Moskau, iranisches Nuklearprogramm, afghanische Ortskräfte, COVID-19-Pandemie

Themen/Naive Fragen zu:
– Erdgasreserve
– Nord Stream 2
– Rücktritt des Bundesbank-Präsidents
– Polizeimissionen
– Epidemische Lage

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 20. Oktober 2021:

VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Einen schönen guten Tag! Das Kabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung unter anderem mit Polizeimissionen im Ausland, und zwar im Einzelfall wie auch überhaupt, befasst. Zuerst der Einzelfall:

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Obergrenze der beteiligten deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten an der zivilen Mission der Europäischen Union in Somalia, EUCAP Somalia, auf bis zu zehn zu erhöhen. Wir haben bislang diese Unterstützung mit bis zu vier Polizeibeamtinnen und beamten geleistet, dazu vier sekundierte zivile Experten. Wir sind einer der maßgeblichen Unterstützer dieser Mission. Deutschland hat ein substanzielles Interesse an der Entwicklung Somalias zu einem stabilen und friedlichen Staat und daran, dass sich überhaupt die Sicherheitslage am Horn von Afrika verbessert. Das kann nur mit einem umfassenden und langfristigen Engagement der internationalen Gemeinschaft erreicht werden.

In der Region sind kriminelle Netzwerke und islamistisch geprägte Terrorgruppen aktiv. Sie profitieren gerade von den fragilen staatlichen Strukturen. Sie nutzen das für ihre Aktivitäten. Sie nutzen dafür auch den maritimen Raum. Um diese Gruppen erfolgreich zu bekämpfen, muss eine effektive staatliche Sicherheitsarchitektur aufgebaut werden. Das ist notwendig, um diesen Netzwerken dauerhaft ihre Handlungs- und Rückzugsräume zu nehmen.

Das Ziel von EUCAP Somalia ist in erster Linie, Somalia beim Ausbau seiner maritimen Sicherheitskapazitäten zu unterstützen, um das Land in die Lage zu versetzen, Seerecht wirksamer durchzusetzen. In den letzten Jahren hat sich diese Mission als ein wirksamer und wichtiger Akteur etabliert. Sie leistet einen wesentlichen Mehrwert. Auf Bemühen von EUCAP Somalia sind zum Beispiel Spezialeinheiten für die Erhaltung der Sicherheit auf See geschaffen worden. Der Rat der Europäischen Union hat diese Mission, die seit 2012 besteht, um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Außerdem unterstützt EUCAP Somalia die Übertragung von Sicherheitsaufgaben auf die somalischen Behörden. Dafür werden jetzt hoch qualifizierte Polizistinnen und Polizisten benötigt, die beratend wirken und so rechtsstaatliche Strukturen in Somalia stärken.

Das war der Einzelfall.

Dazu passt, dass die Bundesregierung heute den Bericht „Unterrichtung des Deutschen Bundestages über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2020“ beschlossen hat. Das ist ein umfassender Überblick über deutsche Polizeieinsätze in internationalen Polizeimissionen.

Man muss sagen: Die Auswirkungen der Coronapandemie haben es wirklich herausfordernd schwer gemacht, Personal dafür zu stellen und die mandatierten Aufgaben der Mission auch umzusetzen. Trotzdem ist es gelungen, weiterhin deutsche Polizistinnen und Polizisten im Ausland einzusetzen. Dafür waren eine noch größere Flexibilität und eine größere Belastbarkeit aller Beteiligten notwendig. Ausdrücklich eingeschlossen seien hier auch die Familienangehörigen.

In diesem Zusammenhang hat im November des vergangenen Jahres mit Staatssekretär Engelke zum ersten Mal ein Vertreter des Innenressorts an einer UN-Sicherheitsratssitzung in New York teilgenommen. Er hat bei dieser Gelegenheit das polizeiliche Engagement Deutschlands im Rahmen friedensichernder Einsätze bekräftigt.

Dieser Bericht geht jetzt an den Deutschen Bundestag und an den Präsidenten des Bundesrates.

Es gab einen weiteren Bericht, und zwar den 16. Entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung. Dazu hat der Bundesminister heute hier in der BPK, wenn ich es richtig verstehe, schon ausführlich informiert. Deswegen will ich das an dieser Stelle jetzt nicht weiter im Detail tun.

Dann kann ich noch erwähnen, dass der Bundeswirtschaftsminister nach diesen Tagesordnungspunkten dem Kabinett noch zur aktuellen Situation bei den Energiepreisen vorgetragen hat. Wir hatten das ja auch hier in den vergangenen Regierungspressekonferenzen ausführlich besprochen. Auf dieser Linie hat er vorgetragen: Wir sehen derzeit keine Risiken für die Versorgungssicherheit. Die derzeitige Situation an den Gasmärkten mit den hohen Preisen lässt sich mit mehreren Facetten erklären: mit einer stark gestiegenen Nachfrage und auch diversen Sondereffekten.

Der Gasspeicherstand auch darüber hatte die Kollegin aus dem Wirtschaftsministerium hier berichtet beträgt in Deutschland aktuell rund 70 Prozent, in der EU rund 77 Prozent. Es stimmt: Die Speicherstände sind niedriger als in den Vorjahren. Der Vergleich zu 2015: Wir hatten auch damals einmal ähnliche Speicherstände und sind gut durch den dann folgenden Winter gekommen.

Die Bezahlbarkeit von Energie das hat der Minister hervorgehoben ist für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung. Sie hat deswegen in dieser Legislaturperiode auch schon mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Energiekosten zu reduzieren. Der Minister hat noch einmal betont, dass der weitere Ausbau erneuerbarer Energien, eine Steigerung der Energieeffizienz und ein funktionierender Binnenmarkt dabei helfen, dass Energie bezahlbar bleibt.

So weit erst einmal der Bericht aus dem Kabinett.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, ich hätte ganz gerne gefragt, ob es im Kabinett eine Diskussion darüber gab, was man gegen steigende Energiepreise tun sollte, ob die jetzt noch amtierende Bundesregierung, möglicherweise in Abstimmung mit der sich abzeichnenden neuen, Maßnahmen ergreift oder ob man das im Moment erst einmal treiben lassen will.

STS SEIBERT: Vielleicht kann sich auch die Kollegin aus dem Wirtschaftsministerium dazu noch äußern. – Sie wissen, dass es dazu auch auf europäischer Ebene einen Austausch gibt. Sicherlich ist es gerade bei diesem Thema wichtig, europaweit koordiniert zu sein und innerhalb der geltenden Regeln für den EU-Binnenmarkt zu agieren. Auch auf der Agenda des Europäischen Rates, der morgen beginnt, steht das Thema Energiepreise, verbunden mit Optionen für kurz- oder mittelfristige Handlungsmöglichkeiten. Dem würde ich jetzt hier nicht vorgreifen wollen. Auch der Energierat wird sich Ende Oktober damit beschäftigen.

Wir analysieren die Situation sehr genau. Das betrifft auch die Frage, inwieweit es einen Bedarf für eine temporäre Unterstützung für besonders schutzbedürftige Verbraucher oder Unternehmen im Fall weiterer Kostensteigerungen geben kann. Im Moment kann ich Ihnen nicht mehr dazu sagen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich hatte ja gefragt, ob genau dieser letzte Punkt Thema im Kabinett war und ob die Regierung schon zu einer Entscheidung gekommen ist, ob sie Entlastungen an irgendeiner Stelle gewährt.

STS SEIBERT: Zunächst einmal beobachtet die Regierung die Situation auf den internationalen Märkten genau. Das ist ja ein Problem, das sich nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern weltweit zeigt, in einigen Ländern deutlich zugespitzter als in Deutschland. Etwaige entsprechende nationale Maßnahmen müsste wohl die neue Bundesregierung prüfen. Dem kann ich hier nicht vorgreifen.

FRAGE JENNEN: Es gibt die Forderung von Herrn Habeck, dass die Bundesregierung jetzt noch mit Russland in Kontakt tritt. Sehen Sie dazu eine Notwendigkeit? Denn es besteht die Sorge, dass sich diese Situation im Winter dann noch einmal zuspitzt und man letztendlich schon jetzt handeln müsste und nicht erst auf die neue Bundesregierung warten kann.

STS SEIBERT: Wir sind mit Russland in vielen Formaten und auf vielen Ebenen ständig in Kontakt. Diese Frage ist jetzt etwas pauschal. Wir haben hier in der Vergangenheit häufig darüber gesprochen: Welchen Einfluss hat die russische Haltung auf die Entwicklung der Gaspreise? – Wir haben Ihnen dazu bereits vorgetragen. Dazu habe ich heute keine neuen Erkenntnisse für Sie. Einen Kontakt zur russischen Seite gibt es ohnehin immer.

DR. BARON: Vielleicht kann ich vonseiten des Wirtschaftsministeriums dazu noch ergänzen. – Ich kann das nur unterstreichen: Natürlich gibt es diesen Kontakt. Das liegt schon allein daran, dass wir ja, wie Sie wissen, den Sonderbeauftragten Graf Waldersee für die Frage des russisch-ukrainischen Gastransits eingesetzt haben und allein in diesem Kontext ein kontinuierlicher Austausch mit Russland und mit der Ukraine besteht.

ZUSATZFRAGE JENNEN: Der bisherige Kontakt besteht ja eher zum Thema langfristige Lieferungen. Jetzt geht es aber um die Sicherung von kurzfristigen Lieferungen. Gibt es dazu konkrete Gespräche?

DR. BARON: Ich kann zu Einzelheiten immer nicht Stellung nehmen. Ich kann nur noch einmal betonen, dass es diesen kontinuierlichen Austausch gibt, gerade im Kontext des angesprochenen Gas-Ukraine-Transits.

FRAGE HOENIG: Ich möchte wissen, ob die Regierung eine Anhebung des Wohngelds angesichts der hohen Energiekosten plant.

VICK: Auch dazu haben wir uns in den vergangenen Wochen mehrfach geäußert. Das Wohngeld ist schon mehrfach angehoben worden. Vor allen Dingen wird es erstmals an die allgemein steigendenden Lebenshaltungskosten angepasst. Der Minister hat sich schon letzte Woche umfassend geäußert. Ich zitiere:

„Mit der Einführung der CO2-Komponente beim Wohngeld in diesem Jahr entlasten wir die 665 000 Wohngeldhaushalte schon jetzt gezielt bei den Heizkosten. Jedoch reicht es bei Weitem nicht aus, sich allein um die Wohngeldempfänger zu kümmern; denn von den steigenden Energiekosten sind nicht nur Wohngeldhaushalte betroffen. Hier müssen die zuständigen Bundesministerien konkrete Maßnahmen entwickeln, die auch kurzfristig wirksam werden. Langfristig hat die Bundesregierung bereits im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms eine Milliarde Euro für klimagerechten sozialen Wohnungsbau bereitgestellt; denn klimagerechte Wohnungen sparen nicht nur CO2, sondern auch Heizkosten.“

FRAGE DR. RINKE: Ich habe an Frau Baron eine Frage zu den Ursachen des hohen Preises. Sie haben schon einmal mehrere aufgezählt. Können Sie das noch ein bisschen priorisieren? Was ist die Hauptursache? Jetzt ist zum Beispiel auch die Rede davon, dass in Norwegen irgendeine Leitung im Moment nicht funktioniert. Können Sie uns sagen, was der wichtigste Grund dafür ist, dass die Preise im Moment so nach oben gehen?

DR. BARON: Ich kann nur noch einmal betonen: Es gibt nicht die eine Ursache, sondern es ist das Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die wir hier schon genannt haben, die jetzt in dieser Situation zusammentreffen und, so muss man sagen, auch erstmals in dieser Form zusammentreffen. Wir hatten das Coronakrisenjahr 2020, gekennzeichnet durch extrem niedrige Preise und eine extrem niedrige Nachfrage nach Gas, Strom und anderen Energieträgern. Das trifft jetzt auf eine wiederanziehende Weltkonjunktur mit einer weltweit sehr stark anziehenden Nachfrage und damit weltweit steigenden Preisen, vor allem in Asien. Ein dritter Faktor ist sicher auch der länger andauernde Winter. Wir hatten noch im Mai dieses Jahres kühle Situationen und damit einen längeren Winter als im Vorjahr. Es ist richtig: In verschiedenen Ländern, beispielsweise in Russland, gab es Wartungsarbeiten an Anlagen, die sicher auch noch zu diesen verschiedenen Faktoren kommen. Aber das ist nicht der eine Grund, sondern das ist wirklich das Zusammentreffen dieser Faktoren und der starke Unterschied zwischen dem Krisenjahr 2020 und dem Wiederanziehen der Weltkonjunktur 2021.

FRAGE JUNG: Nur eine Lernfrage, weil Sie uns jetzt wöchentlich mitteilen, wie die Erdgasreserve aussieht. Wie sieht sie heute aus?

DR. BARON: Heute liegt der Speicherstand bei 70,7 Prozent. Das ist etwas geringer als in der Vorwoche, steigt aber mit dem Tag heute auch wieder an.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum ist er im Vergleich zur letzten Woche gesunken?

DR. BARON: Das ist eine Schwankung, die natürlich mit Beginn der kühleren Jahreszeit nicht unüblich ist. Wenn Gashändler Kontrakte am Markt finden, um ihr Gas aus den Speichern zu verkaufen, dann ist das natürlich legitim und kann getan werden. Gleichzeitig speichern andere Betreiber wieder ein. Das ist üblich. Auch ist es Sinn und Zweck von Speichern, dass sie in der kühleren Jahreszeit genutzt werden.

FRAGE JESSEN: Welche Erklärung hat das Wirtschaftsministerium für diese sehr ungewöhnlichen, fast explosiven Preissteigerungen? Sind die durch den Versorgungsstand sachlich gerechtfertigt?

DR. BARON: Wie geschildert: Das ist ein weltweites Phänomen. Das sind nicht nur die Preise in Deutschland, sondern das sind die weltweiten Preise bei Rohöl und bei Gas und, daraus resultierend, natürlich auch im europäischen Markt. Weltweite globale Nachfragen und weltweite Preisentwicklungen spiegeln sich aktuell auch hier in den sehr hohen Preisen wider.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das heißt, Sie sehen das im freien Spiel der Preisentwicklung zwischen Angebot und Nachfrage begründet, nicht spekulativ oder manipulativ?

DR. BARON: Dafür haben jedenfalls wir keine Anhaltspunkte. Es gibt, wie hier schon oft nachgefragt, natürlich viele Spekulationen über die Haltung Russlands. Daran beteilige ich mich nicht. Ich kann weiterhin nur sagen: Die langfristigen Kontrakte werden bedient. An anderen Spekulationen beteilige ich mich nicht.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage zu Nord Stream 2. Das passt ganz gut dazu. Deswegen bitte an das Wirtschaftsministerium noch die Frage: Die Co-Vorsitzende der Grünen, Frau Baerbock, hat heute gefordert, dass man keine Betriebserlaubnis für die Pipeline erteilten sollte. Können Sie uns bitte sagen, wie der zeitliche Rahmen ist, also bis wann die Netzagentur entscheiden muss, ob eine Betriebserlaubnis erteilt wird. Wird das noch im Rahmen der jetzt amtierenden Bundesregierung sein, oder fällt das in den Bereich der neuen Regierung?

DR. BARON: Die Bundesnetzagentur hat sich schon zu diesen Verfahren geäußert. Sie ist auch zuständig für diese Verfahren. Die regulatorischen Vorgaben müssen natürlich eingehalten werden. Das heißt, ein Gastransport oder Gashandel im Binnenmarkt ist erst dann möglich, wenn alle regulatorischen Voraussetzungen vorliegen und das Zertifizierungsverfahren bei der Bundesnetzagentur abgeschlossen ist.

Dieses Verfahren läuft aktuell. Das Gesetz gibt die Fristen vor. Die Bundesnetzagentur hat die Vollständigkeit der Unterlagen am 8. September erklärt. Das ist das maßgebliche Datum für den Fristbeginn. Dann sieht das Gesetz vor, dass das Verfahren binnen vier Monaten abgeschlossen werden muss. Daran anschließend kommt noch eine Konsultation mit der Europäischen Kommission. Aber das Zertifizierungsverfahren bei der BNetzA hat eine Vorgabe von vier Monaten.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Was passiert, wenn die Bundesnetzagentur zu dem Schluss kommt, dass zwar die Unterlagen da sind, aber die Bedingungen nicht erfüllt sind? Werden dann Nachforderungen gestellt, oder wird es dann einfach abgelehnt?

DR. BARON: Da müsste ich Sie an die Bundesnetzagentur verweisen. Sie hat sich in dem laufenden Verfahren schon dazu geäußert. Sie hat auch schon darauf hingewiesen, dass sie die Nord Stream 2 AG aufgefordert hat, Fragen der Anbindung mit den Transportnetzbetreibern und zwischen der Trennung von Netz und Vertrieb zu klären. Genau das ist Sinn des Verfahrens, und genau das tut die Bundesnetzagentur.

FRAGE JUNG: Haben Sie denn Ihre eigene Prüfung schon abgeschlossen?

DR. BARON: Unsere eigene Prüfung läuft und dauert an. Teil des Zertifizierungsverfahrens ist, dass wir eine Versorgungssicherheitsanalyse vornehmen. Dieses Verfahren dauert an.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie lange noch?

DR. BARON: Das kann ich nicht vorhersagen. Ich habe die Gesamtdauer des ganzen Zertifizierungsverfahrens genannt. Ein Teil dieser vier Monate ist die bei uns laufende Prüfung der Versorgungssicherheitsanalyse.

FRAGE GIRSCHICK: Meine Frage richtet sich an das Verteidigungsministerium, aber auch an das Innenministerium. Heute früh sind zwei ehemalige Angehörige der Bundeswehr, die Pläne für eine private Söldnerarmee geschmiedet haben, festgenommen worden. Sie haben vorher anscheinend für die Firma ASGAARD gearbeitet. Ich frage: Wie bewerten Sie jeweils diesen Vorgang? Wird speziell aus der Sicht des Verteidigungsministeriums über irgendwelche Konsequenzen nachgedacht, was diese private Sicherheitsfirma angeht?

COLLATZ: Ich danke ausdrücklich für die Frage; denn sie gibt mir Gelegenheit, das Ganze ein bisschen sachlich einzuordnen und Ihnen vielleicht auch ein wenig Rechercheaufwand zu ersparen.

Wir haben im Ministerium die Pressemitteilung der Generalbundesanwaltschaft heute Morgen zur Kenntnis genommen. Wir arbeiten ohnehin schon sehr eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen, natürlich auch in diesem Fall. Ich kann da auf Themen verweisen, die wir auch in dieser Runde schon häufig behandelt haben, etwa die Neuaufstellung der Dienstaufsicht über unsere Ermittlungsbehörden. Wir haben im BMVg eine Koordinierungsstelle für das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst eingerichtet. Wir haben eine übergreifender Arbeitsgruppe eingerichtet, wenn es um Reservistenangelegenheiten geht. All das wirkt zusammen und führt natürlich zu guten Ergebnissen.

In diesem Fall ist unser Beitrag allerdings sehr bescheiden zu nennen. Die beiden Personen, die Sie angesprochen haben, waren jedenfalls im letzten Vierteljahrhundert nicht Angehörige der Bundeswehr. Es ist also schon länger her, dass die für einige Jahre in unseren Diensten standen. Ich habe extra noch einmal nachschauen lassen: Auch Reservedienstleistungen kann ich in den letzten zehn Jahren nicht aktenkundig feststellen. Es ist so, dass wir diese Akten ja auch aus datenschutzrechtlichen Gründen irgendwann vernichten müssen, und in denen, die uns zur Verfügung stehen, tauchen diese Menschen nicht auf.

Ich kann aber in diesem Zusammenhang gerne darauf hinweisen, dass wir natürlich auch zu den aktuellen Exekutivmaßnahmen einen Beitrag leisten aber dazu können das BMI oder das BMJV vielleicht noch mehr sagen , weil wir eben über das BAMAD auch Informationen über manche Firmen gewinnen, die wir dann teilen.

Was ASGAARD an sich angeht auch das haben wir hier an dieser Stelle schon häufiger miteinander besprochen , besteht ein Beschäftigungsverbot für alle Bundeswehrangehörigen. Es darf also niemand in Nebenbeschäftigung oder ähnlichen Verhältnissen eine vertragliche Bindung zu dieser Firma eingehen. Auch das haben wir im letzten Jahr schon besprochen. Das ist auch der letzte Fall, den ich hier nennen kann. Es gab ja einen Soldaten, der im letzten Jahr auffällig geworden ist und sich eben unter anderem daran nicht gehalten hat, also mit ASGAARD in Verbindung getreten ist, und deswegen sofort ein Uniformtrageverbot und ein Verbot der Ausübung des Dienstes erhalten hat.

Insofern greifen alle Maßnahmen. Ich vermag nicht festzustellen, dass jetzt darüber hinausgehender Anlass geboten ist, noch weiter verschärfende Regelungen zu treffen. Die greifen alle sehr gut, und wir sind sehr zufrieden, sowohl mit der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden als auch mit der Wirksamkeit der nach innen ergriffenen Maßnahmen.

Zu dem Beitrag des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst könnte ich, wenn das für Ihren Hintergrund hilfreich ist, noch Details nennen, allerdings müsste ich das „unter drei“ tun, also nur für den Hintergrund.

VORS. WEFERS: Dann gehen wir jetzt „unter drei“ und die Kameras mögen bitte wegschwenken.

(Es folgt ein Teil „unter drei“)

VORS. WEFERS: Dann gehen wir jetzt wieder „unter eins“.

COLLATZ: Alles Weitere müssten dann bitte das BMJV oder das BMI ergänzen, sofern das möglich ist.

FRAGE JESSEN: Die Firma stand ja offenbar in der Vergangenheit schon in Geschäftskontakt mit der saudi-arabischen Regierung und wollte offenbar die jetzige Söldnerarmee auch der Regierung von Saudi-Arabien für Einsätze im Jemen anbieten. Bestehen auf diplomatischer Ebene Kontakte, in denen dieses Verhältnis oder diese Situation bzw. diese Beschäftigung mit der Regierung von Saudi-Arabien diskutiert wird?

BURGER: Wenn ich die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts richtig gelesen habe, ist darin die Rede davon, dass es keine Reaktion der saudischen Seite auf die Kontaktaufnahmeversuche dieser Söldnertruppe gegeben hat. Insofern gäbe es für solche Gespräche ja auch gar keinen Anknüpfungspunkt.

FRAGE JENNEN: Gibt es eine Reaktion darauf und ist die Bundesregierung überrascht darüber, dass Herr Weidmann jetzt den Rückzug antritt?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen dazu sagen: Die Bundeskanzlerin nimmt die Erklärung des Bundesbankpräsidenten, dass er sein Amt zum Ende des Jahres aufgeben will, mit Bedauern und mit großem Respekt zur Kenntnis. Herr Weidmann hat die Bundesbank mehr als zehn Jahren lang überaus erfolgreich geleitet. Er hat sie national wie international herausragend vertreten, und die Bundeskanzlerin dankt ihm für seine Arbeit in diesen ja währungspolitisch und finanzpolitisch sehr herausfordernden Jahren seiner Amtszeit. Sie wünscht ihm persönlich alles Gute.

Es wird nun die Aufgabe einer neuen, kommenden Bundesregierung sein, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu finden, der oder die eben das stabilitätsorientierte Erbe der Bundesbank fortsetzt.

FRAGE GIRSCHICK: Herr Seibert, ich würde die Frage noch einmal wiederholen, ob das für die Bundesregierung überraschend kam.

Dann hätte ich die Frage, wie sozusagen der zeitliche und organisatorische Ablauf ist ich glaube, dass das dann das BMF betrifft , was die Empfehlung eines Nachfolgers angeht.

STS SEIBERT: Herr Weidmann hatte die Bundeskanzlerin vorher über seine Absicht informiert. Wenn ich seine Erklärung richtig verstanden habe, dann will er sein Amt ja zum Jahresende aufgeben. Es gibt also eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass es dann Sache der kommenden Regierung sein wird, einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin zu finden.

KOLBERG: Das Verfahren zur Ernennung ist im Bundesbankgesetz geregelt. Danach erfolgt die Bestellung des Präsidenten der Bundesbank auf Vorschlag der Bundesregierung. Die Bundesregierung hört den Vorstand der Bundesbank vorab zu ihrem Vorschlag an, und alle Mitglieder des Vorstands werden dann vom Bundespräsidenten bestellt.

Zum Verfahren mache ich vielleicht noch den Hinweis, dass der Kanzleramtsminister ja noch einmal darauf hingewiesen hat, dass für die Zeit der Geschäftsführung der Bundesregierung eben politische Zurückhaltung geboten ist. Daher gilt das, was Herr Seibert eben zu diesem Punkt gesagt hat.

FRAGE DR. RINKE: Herr Kolberg, der Minister hat sich ja schon zu Herrn Weidmann geäußert. Sehen Sie in diesem Rückzug auch eine Art Misstrauen gegenüber der neuen Bundesregierung, oder wie würden Sie das politisch bewerten?

KOLBERG: Genau, der Minister hat sich bei dem Bundesbankpräsidenten bedankt und hat auch noch einmal auf seine Verdienste sowie darauf hingewiesen, dass er die Bundesbank und auch die Weiterentwicklung der internationalen Finanzmärkte vorangebracht hat. Was die Gründe für den Rückzug angeht, hat sich Herr Weidmann ja selbst geäußert und auf persönliche Gründe Bezug genommen.

FRAGE JUNG: Woran macht die Bundesregierung denn die erfolgreiche Arbeit Herrn Weidmanns fest, Herr Seibert? Das sehen europäische Partner ja anders.

STS SEIBERT: Seine Leitlinie war immer eine transparente: offenes Eintreten für eine stabilitätsorientierte Geldpolitik. In diesem Zusammenhang kommt die Bundesregierung und zwar sowohl in Person der Kanzlerin als auch, wie Sie ja gerade gehört haben, des Bundesfinanzministers zu dem Schluss, dass Herrn Weidmann sehr für das zu danken ist, was er in den vergangenen Jahren in diesem Amt geleistet hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aus europäischer Sicht hat er weltpolitisch erfolgreich gearbeitet. Würden Sie das auch sagen?

STS SEIBERT: Ich spreche hier für die deutsche Bundesregierung. Ich habe gesagt: Er hat die Bundesbank, ihre Anliegen und ihre währungspolitischen Werte national wie international herausragend vertreten.

VORS. WEFERS: Ich habe dazu auch eine Online-Frage von Boris Reitschuster, die an Sie gerichtet ist, Herr Seibert, und an das Finanzministerium. Er verweist darauf, dass Herr Weidmann noch einmal ausdrücklich die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank kritisiert habe. Er spricht von einer einseitigen Fokussierung auf Deflationsrisiken, schreibt Herr Reitschuster. Wie stehen Sie zu dieser Kritik? – Wer möchte?

KOLBERG: Der Bundesbankpräsident hat sich ja heute geäußert. Er hat sich ausdrücklich bei der EZB und auch bei der Präsidentin der EZB für die Zusammenarbeit bedankt. Damit möchte ich es bewenden lassen.

FRAGE JENNEN: Ich habe auch noch einmal eine Frage an das Finanzministerium. Sind Sie oder der Minister der Ansicht, dass bei der Neubesetzung eines solchen Postens auch die Aufteilung 50:50 gilt, also das letztendlich auch die Besetzung mit Frauen eine Rolle spielen sollte?

KOLBERG: Ich habe mich ja eben zu dem Thema geäußert, wie eine Besetzung aussehen würde, wo die geregelt ist und wie das abläuft. Dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.

FRAGE ECKSTEIN: Es geht mir darum, dass die Bundesregierung ja ab kommender Woche geschäftsführend im Amt sein wird. Auch die Beauftragten der Bundesregierung, beispielsweise die Drogenbeauftragte oder der Tourismusbeauftragte, brauchen, wie ich das verstehe, eine Art Übergangsamtszeit, die ihnen auch gewährt werden muss, damit sie geschäftsführend weiter tätig sein können. War das heute Thema im Bundeskabinett? Falls nicht, bis wann soll es diese Verlängerung denn geben?

STS SEIBERT: Es gibt insgesamt mehr als 40 Beauftragte bzw. Koordinatoren und Koordinatorinnen der Bundesregierung. Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags am 26. Oktober endet das Amt der Bundeskanzlerin und das Amt der Bundesminister und -ministerinnen nach Artikel 69 des Grundgesetzes; wir haben das hier schon ein paarmal besprochen. Zudem endet auch die Amtszeit von acht Beauftragten der Bundesregierung.

Bei vergangenen Wechseln der Wahlperioden hat das Kabinett vorsorglich einen Beschluss herbeigeführt, damit die Beauftragten ihre Tätigkeit vorläufig fortsetzen konnten. Die Abstimmung dazu innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Wir befinden uns im Gespräch.

ZUSATZ ECKSTEIN: Es gab jetzt Berichte, dass es Streit darüber gibt, die Amtszeit einzelner Beauftragter gegebenenfalls anders, als es sonst üblich ist, wie Sie sagen, nicht zu verlängern.

STS SEIBERT: Wie ich gesagt habe, ist die Abstimmung noch nicht abgeschlossen. Wir befinden uns im Gespräch über das Verfahren.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Was passiert denn dann nach Dienstag? Scheiden diese Besagten dann also gegebenenfalls erst einmal aus dem Amt aus?

STS SEIBERT: Da wir uns noch im Gespräch befinden, würde ich hier jetzt ungern verschiedene hypothetische Ausgänge dieses Gesprächs mit Ihnen durchspekulieren.

FRAGE JUNG: Die Polizeimission betrifft ja auch Frontex. Waren die illegalen Push-backs durch die Bundespolizei, die jetzt auch nachgewiesen wurden, ein Thema im Kabinett?

STS SEIBERT: Wir haben über das Thema von Push-backs hier schon gesprochen. Wir haben Ihnen, denke ich, auch schon mehrfach gesagt, dass wir keine Erkenntnisse über eine Beteiligung deutscher Polizisten und Polizistinnen an derartigen Aktionen haben. Insofern war das heute explizit kein Thema im Bundeskabinett.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist Ihnen die Berichterstattung der vergangenen Wochen und Monate über die Push-backs der Bundespolizei nicht bekannt?

STS SEIBERT: Ich habe dazu jetzt nichts anderes zu sagen als das, was ich gerade gesagt habe.

FRAGE ECKSTEIN: Heute soll eine Bund-Länder-Vereinbarung zum Thema des Moorschutzes unterzeichnet werden. Dazu habe ich eine Frage an das Landwirtschaftsministerium. Es gab einmal die Ankündigung, dass die amtierende Bundesregierung eine eigene Moorschutzstrategie, ausgehandelt zwischen dem Umweltministerium und Ihrem Ministerium, vorlegen werde. Dazu ist es meines Wissens nicht gekommen. Woran ist das gescheitert?

LENZ: Die Abstimmungen zwischen den Ressorts über die von Ihnen angesprochene Moorschutzstrategie waren nicht abgeschlossen.

Die Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz, die Sie gerade erwähnt haben, ist bereits unterschrieben. Im Anschluss an die Kabinettssitzung haben die Bundesumweltministerin und unsere Bundeslandwirtschaftsministerin das unterschrieben. Wir haben dazu auch eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese Bund-Länder-Zielvereinbarung hat das Ziel, Moorböden besser zu schützen und zu erreichen, dass sie für den Klimaschutz zur Verfügung stehen. Moorböden machen in Deutschland nur etwa acht Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus, aber 6,7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen kommen aus entwässerten Moorböden. Deswegen sehen wir hier einen großen Hebel, um mehr für Klimaschutz zu tun. Durch die Bund-Länder-Zielvereinbarung sind wir jetzt einen weiten Schritt gegangen.

ZUSATZFRAGE ECKSTEIN: Wie sinnvoll ist solch eine Bund-Länder-Zielvorgabe, wenn man sich nicht einmal innerhalb der Bundesregierung auf eine nationale Strategie einigen kann oder konnte?

LENZ: Das ist sehr sinnvoll, weil wir zum einen, wie gesagt, den großen Hebel sehen und weil zum anderen die Bundesländer für die Moore, für die Gebiete vor Ort, zuständig sind. Deswegen ist es sehr sinnvoll, dass sich die Bundesländer miteinander und auch mit uns verständigt haben, um die Moore großflächig wiederzuvernässen. Wir sehen hier tatsächlich einen wichtigen Hebel. Deswegen geht diese Bund-Länder-Zielvereinbarung auch aus Sicht unseres Ministeriums über einige Punkte in der Strategie hinaus, die wir vorher zwischen den Ressorts besprochen und nicht verabschiedet hatten.

FRAGE JUNG: An das BMU: Warum ist es aus Ihrer Sicht gescheitert? Warum hat das BMEL das nicht mitgemacht, was Sie sich gewünscht hatten? Ich gehe davon aus, dass Sie verbindliche, langfristige und am Minderungsziel ausgerichtete Mittelbereitstellung und Ziele haben wollten, nicht wahr?

STOLZENBERG: Vielen Dank für die Frage. Vielleicht noch einmal zum Verständnis: Diese Bund-Länder-Vereinbarung bildet quasi das Dach für das, was wir im Moorschutz vorhaben. Es gibt ein verbindliches Ziel, das für alle gilt, nämlich jährlich fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente einzusparen. Im Augenblick sind Moore Emittenten, aber sie müssen Senken werden, damit das, was an CO2-Emissionen ab 2045 immer noch unvermeidbar ist, aufgenommen werden kann.

Ich habe das jetzt als Dach beschrieben. Eine Säule dafür sind die einzelnen Strategien der Länder, die Maßnahmen, deren Programme, die Einzelmaßnahmen, aber eben auch die BMU-Strategie. Wir haben unsere eigenen Anteile daran, zu diesem übergeordneten Ziel beizutragen.

Wir müssen vorankommen. Das heißt aber nicht, dass wir jetzt schon alles gesetzt haben, sondern wir sind weiterhin im Gespräch und müssen auch schauen, was künftige Bundesregierungen dazu beitragen können, dass wir das Ziel erreichen, Moore zu wirklichen Senken zu machen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber das, was Sie sich auch in der Koalitionsvereinbarung damals vorgenommen haben, ist ja gescheitert, und es ist gescheitert wegen Ministerin Klöckner. Korrekt?

STOLZENBERG: Wir sind da nicht übereingekommen. Aber wir sind, wie Sie sehen, jetzt auf einem guten Weg, weil wir einen Rahmen vorgegeben haben. Diese Bund-Länder-Vereinbarung gibt ein konkretes Ziel vor. Ich wiederhole es: Fünf Millionen Tonnen CO2 sollen jährlich eingespart werden. Die Länder und der Bund stehen dahinter. Das wird uns die nächsten Jahre beschäftigen.

LENZ: Ich möchte bestärken, was der Kollege sagte. Die Bund-Länder-Zielvereinbarung und das Ziel, das der Kollege gerade erwähnte, gehen über das hinaus, was wir besprochen und, wie korrekt gesagt wurde, innerhalb der Bundesregierung nicht vereinbart haben. Aber wir gehen damit weiter. Zum einen wollen wir eine Reduzierung um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Zum anderen stellen wir bis 2025 330 Millionen Euro für Maßnahmen zur Wiedervernässung, Standortanpassung usw. zur Verfügung.

Also noch einmal: Es geht darum, mehr zu tun. Damit gehen wir weiter. Es ist strenger. Es ist ein wichtiger Schritt, den wir damit gehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn dies jetzt weiter geht als das, was Sie ursprünglich vorhatten, warum konnten Sie sich denn auf das andere nicht einigen? Das macht ja gar keinen Sinn.

LENZ: Ich will jetzt nicht in die Details der Ressortabstimmung gehen. Wir sind uns über einige Details nicht einig geworden. Aber am Ende zählt das Ergebnis, und das Ergebnis ist besser für den Klimaschutz.

STOLZENBERG: Warum geht es weiter? Weil es die Länder mit einbezieht, weil wir jetzt tatsächlich ein Dach geschaffen haben, unter dem nicht nur der Bund, sondern auch die Länder mit einbezogen sind. Die Kollegin hat vorhin richtigerweise gesagt, dass die Länder zuständig sind. Umso besser ist es, dass sie in dieses Ziel und in diese Vereinbarung mit eingebunden sind. Insofern ist ein konzertiertes Vorangehen in diesem Fall tatsächlich weitergehend als einfach nur eine Strategie der Bundesregierung.

VORS. WEFERS: Wir kommen nach Russland bzw. Ukraine. Frau Tanasiichuk von der ukrainischen Nachrichtenagentur Ukrinform bezieht sich auf die Volkszählung, die in Russland vom 15. Oktober bis zum 14. November durchgeführt wird. Sie wird auch auf der besetzten Krim durchgeführt. Sie fragt, wie Berlin diesen weiteren Versuch Moskaus einschätzt, die, so ihre Worte, illegale Besetzung der Krim zu legitimieren, und ob eine offizielle Reaktion zu erwarten wäre.

Sie schreibt dann noch, im August habe der Gipfel der Krimplattform stattgefunden, und will wissen, ob Berlin plant, dieses Format in Zukunft aktiv zu nutzen, um den Menschen auf der besetzten Halbinsel zu helfen.

BURGER: Die Position der Bundesregierung zur Krim ist bekannt. Sie ist sehr eindeutig. Die Annexion der Krim durch Russland war völkerrechtswidrig und wird von der Bundesregierung nicht anerkannt. Aus diesem Verständnis ergibt sich auch unsere Haltung zu allen praktischen Fragen, die sich in Bezug auf die Krim stellen.

Wenn es zu dem konkreten Sachverhalt der Volkszählung noch etwas zu ergänzen gäbe, müsste ich Ihnen das nachreichen.

Wir nutzen natürlich alle unterschiedlichen Formate, die sich dazu eignen, unsere Position bezüglich der Krim immer wieder zum Ausdruck zu bringen. Das geschieht einerseits im Rahmen der Europäischen Union durch die Fortschreibung der damals gemeinsam beschlossenen Sanktionen. Aber wir nutzen auch immer wieder verschiedene andere Möglichkeiten, wenn es andere Gelegenheiten gibt, unsere Position zum Ausdruck zu bringen.

STS SEIBERT: Da wir regional und thematisch gerade in der Nähe sind, würde ich für die Bundesregierung gern noch etwas zur Behinderung der OSZE-Beobachtermission im ostukrainischen Separatistengebiet sagen. Wie Sie vielleicht wissen, gab es eine Blockade dieser Beobachtermission und damit eine Behinderung ihrer Arbeit in Horliwka und eine in Donezk. Die Blockade der Mission in Donezk durch prorussische Demonstranten dauert nach unserem Erkenntnisstand weiterhin an.

Diese Entwicklung bereitet uns als Bundesregierung Sorge. Es ist sehr wichtig, dass die Beobachtermission der OSZE im Osten der Ukraine ihr Mandat in vollem Umfang und ohne Behinderungen wahrnehmen kann. Die Bewegungsfreiheit und die Sicherheit der OSZE-Beobachter vor Ort sie ist schon in der Vergangenheit immer wieder von Separatisten eingeschränkt worden sind Grundvoraussetzungen dafür.

Wir fordern daher auch Russland auf, seinen Einfluss auf die Separatisten geltend zu machen, damit diese Blockade schnellstmöglich aufgehoben wird und die OSZE-Beobachter ihrer Tätigkeit ungehindert nachgehen können.

FRAGE NEELS: Ist die Kooperation zwischen Russland und der NATO mit der Schließung der Botschaft in Brüssel beendet, inklusive dem NATO-Russland-Rat?

Wurde Deutschland zum Beispiel als zweitgrößter Truppensteller am Hindukusch auch zu der russischen Afghanistan-Konferenz mit zehn Ländern eingeladen, die es jetzt gibt, und hat es ähnlich wie die USA abgesagt?

BURGER: Das sind, denke ich, zwei sehr unterschiedliche Fragen.

Zur ersten Frage kann ich ausführen, dass die NATO gegenüber Russland nach wie vor einen Doppelansatz verfolgt, nämlich die eigenen Fähigkeiten zur Bündnisverteidigung und zur Abschreckung zu stärken und gleichzeitig die Bereitschaft zum Dialog. Daran hat sich auch durch die russischen Schritte, die wir sehr bedauern dazu hat sich der Außenminister am Montag ausführlich geäußert , nichts geändert.

Für uns ist und bleibt auch der NATO-Russland-Rat eine wichtige Dialogplattform. Wir setzen uns daher weiterhin für ein nächstes Treffen des NATO-Russland-Rats ein. Unser Vorschlag dazu ist der russischen Seite seit Längerem bekannt. Wir werben bilateral und als NATO gegenüber der russischen Seite regelmäßig für ein baldiges Treffen.

Zur zweiten Frage, zur Frage nach einer von Russland ausgerichteten Afghanistan-Konferenz, kann ich Ihnen sagen, dass uns die Planung zu dieser Konferenz bekannt ist. Das ist ein regionales Format, das bereits seit 2016 besteht. Treffen in diesem Format haben mehrfach seit 2016 in Moskau stattgefunden. Deutschland ist daran nicht beteiligt und auch in der Vergangenheit nicht beteiligt gewesen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, in den letzten Tagen hat Israel dem Iran ganz offen militärisch gedroht. Die israelische Militärführung hat angekündigt, die Pläne für ihre militärische Aktion gegen den Iran zu beschleunigen, und 1,5 Milliarden Dollar für einen solchen Angriff bereitgestellt. Nehmen Sie solche Drohungen ernst?

Kann es aus Ihrer Sicht überhaupt eine militärische Lösung des iranischen Nuklearstreits geben?

BURGER: Wir haben diese Äußerungen zur Kenntnis genommen. Sie stehen für sich. In diesem Zusammenhang hat auch der amerikanische Außenminister noch einmal sehr deutlich unterstrichen, dass die USA weiterhin eine diplomatische Lösung des Konflikts anstreben. Dieses Bemühen teilen und unterstützen wir. Sie wissen, dass wir uns seit Jahren sehr intensiv um ebendiese diplomatische Lösung bemühen und diese Bemühungen in den letzten Monaten noch einmal verstärkt haben. Deswegen ist es aus unserer Sicht sehr, sehr wichtig, dass die Wiener Gespräche über die vollständige Rückkehr Irans zum JCPOA möglichst zügig wiederaufgenommen werden, und zwar an dem Punkt, wo sie im Juni unterbrochen wurden. Das ist das, woran wir arbeiten und wozu wir Iran dringend auffordern.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Sie haben die diplomatische Lösung angesprochen. Glauben Sie, dass solche Bedrohungen diese diplomatische Lösung erschweren?

BURGER: Ich habe dem jetzt nichts weiter hinzuzufügen. Wir arbeiten an einer diplomatischen Lösung.

FRAGE THURAU (zu Afghanistan): An das Bundesinnenministerium: Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele der Ortskräfte, die inzwischen hierhergekommen sind und vielleicht künftig hierhergekommen, ein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen oder wie viele auf der Liste besonders verdienstvoller Personen stehen, die hier ja mit einem einfacheren Verfahren Aufenthaltsrechte bekommen? Gibt es da eine grobe Schätzung, wie viele der ersten Gruppe und wie viele der zweiten Gruppe angehören? Herr Burger, vielleicht haben auch Sie dazu Informationen?

VICK: Ich meine, dass wir dazu am Montag schon vorgetragen haben, dass wir davon ausgehen, dass wir bei den Ortskräften inklusive Familienangehörigen über eine Größenordnung von insgesamt 18 000 sprechen, und die besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen kommen noch dazu.

Zu Ihrer Frage bezüglich der Asylverfahren für diese Gruppen: Beide Gruppen bekommen eine Aufnahmezusage nach § 22 Aufenthaltsgesetz, sodass diese Personen kein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen.

ZUSATZFRAGE THURAU: Ich hatte verstanden, dass es insgesamt die Größenordnung von 18 000 erreicht hat der Bundesinnenminister hat vorhin übrigens von 25 000 gesprochen.

VICK: Wie ich gerade gesagt habe: Die Liste der besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen kommt zu den Ortskräften und ihren Familienangehörigen dazu.

FRAGE: Noch einmal zur Moorstrategie: Welchen Mehrwert hätte eine Vereinbarung dazu im Bund gehabt, wenn sie erzielt worden wäre?

LENZ: Das hatte der Kollege eben auch noch einmal betont: Mit dieser Bund-Länder-Zielvereinbarung haben wir die Länder mit eingebunden, die diese Reduktionsziele mit vereinbart haben. Das ist der Mehrwert, denn die Länder sind ja zuständig für die Moore.

FRAGE: Zum Thema Corona an Herrn Seibert, aber wahrscheinlich auch an das Gesundheitsministerium: Das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist ja seit Kurzem im Gespräch. Gibt es schon Überlegungen, wie es danach weitergeht, respektive welche Ersatzregelungen sollte und muss es vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen im Herbst und im Winter geben? Was muss also bestehen bleiben?

HAJEBI: Dazu hat sich der Minister auch schon geäußert. Er hat betont, dass er zu dem gemeinsamen Beschluss der Länder und des Bundes steht. Das heißt, dass 3G- und AHA-Regeln in Innenräumen im Herbst und Winter unbedingt weiter nötig sind. Das sind Regelungen, die auch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hatte.

FRAGE REITSCHUSTER: Minister Spahn hat das Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gefordert. Nun gab er den Spitzen der Ampelparteien Tipps und Vorschläge, damit sie die Coronamaßnahmen weiter aufrechterhalten. Wie passt das zusammen?

HAJEBI: Ich möchte hier noch einmal betonen, dass es Aufgabe des Bundestages ist, zu entscheiden, wie es damit weitergehen soll. Ich kann auch noch einmal sagen, dass der Minister aufgrund der hohen Impfquote gesagt hat, dass die epidemische Lage auch beendet werden kann und dass man mit besonderer Vorsicht wie gesagt, mit 3G-Regeln in Innenräumen und dem Tragen von Masken in zum Beispiel Bussen und Bahnen gut durch Herbst und Winter kommen kann. Wie es nun weitergeht, entscheidet, wie gesagt, der Bundestag.

FRAGE DR. RINKE: An das Auswärtige Amt: Herr Burger, es hat ja schon mehrfach in der Pandemie Hilfsangebote gegeben, wo Coronapatienten aus anderen EU-Ländern hier in Deutschland behandelt wurden. Jetzt ist die Lage in Rumänien offenbar besorgniserregend es ist wenig medizinisches Material da, die Krankenhäuser sind überfüllt. Haben Sie Kenntnis davon, ob es auch für rumänische Coronapatienten die Möglichkeit gibt, hier in Deutschland behandelt zu werden?

BURGER: Die Situation in Rumänien verfolgen wir sehr aufmerksam. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir auch dabei sind, Hilfsangebote an Rumänien zu formulieren und auch schon umzusetzen. Da geht es unter anderem um Ausstattungshilfe. Details dazu müsste ich Ihnen allerdings nachreichen. Auch die Information, ob es schon Überlegungen zu einer Übernahme von Patienten gibt, müsste ich Ihnen nachreichen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, hält die Kanzlerin es für angebracht, aktuell über die Aufhebung der epidemischen Lage zu diskutieren? Gibt es dafür hinreichende Bedingungen?

STS SEIBERT: Vielleicht muss man es noch einmal ein bisschen einbetten. Es ist ja der Gesetzgeber, also Bundestag und Bundesrat, der darüber entscheidet, ob diese Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiter über den November hinaus verlängert werden soll oder nicht. Man muss wissen: Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist unter anderem die Voraussetzung für die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus, wie sie in § 28a Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind. Ich kann für die Bundeskanzlerin sagen, dass sie diesen rechtlichen Zusammenhang zwischen der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und dem § 28 weiter für sinnvoll hält. Eine klare, bundesweit geltende Rechtsgrundlage hat sich während der Pandemie bewährt.

FRAGE JESSEN: An das Gesundheitsministerium: Es ist bekannt geworden, dass Pfizer/BioNTech Lieferverträge unter anderem mit Brasilien mit der Restriktion versehen hat, dass überschüssige Impfdosen nicht gespendet werden dürfen und dass auch keine überschüssigen Impfdosen von anderen Ländern empfangen werden dürfen.

Erste Frage: Sind ähnliche Restriktionen auch für die deutschen bzw. die EU-Verträge mit Pfizer/BioNTech bekannt, oder darf Deutschland überschüssige Impfdosen Spenden?

HAJEBI: Wir haben hier immer wieder gesagt, dass wir Impfdosen über COVAX spenden, auch bilateral. Welche Länder da genau aufgelistet sind, kann ich gerne nachreichen. Es ist aber weiterhin so, dass wir bis Ende des Jahres Millionen von Impfdosen spenden werden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja, aber soweit ich weiß, bezieht sich das wesentlich auf AstraZeneca-Dosen so war es jedenfalls in der Vergangenheit. Hier interessiert ja, ob Sie Impfdosen von Pfizer/BioNTech weitergeben könnten, dürften und werden.

HAJEBI: Auch Impfdosen von BioNTech werden über COVAX gespendet. Ich müsste noch einmal nachschauen, wie viele. Das kann ich gerne nachreichen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Pfizer/BioNTech hat mit 75 Nationen zu unterschiedlichen Konditionen bilaterale Lieferverträge unterzeichnet. Lediglich fünf davon wurden von Regierungen veröffentlicht. Ist die Bundesregierung dafür, diese Verträge so transparent wie möglich und öffentlich zu machen?

HAJEBI: Was Spenden aus Deutschland angeht, so sind die ja immer transparent. Inwieweit BioNTech spendet, müssten Sie tatsächlich bei dem Unternehmen selbst erfragen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Pardon, das war nicht die Frage nach Spenden. Die Frage war vielmehr, ob die Lieferverträge und -konditionen von Pfizer/BioNTech mit ihren jeweils bilateralen Partnern nach Auffassung der Bundesregierung transparent und öffentlich gemacht werden sollen.

HAJEBI: Für Deutschland ist ja die EU-Kommission zuständig; sie vereinbart die Lieferverträge mit den Unternehmen. Inwieweit BioNTech selbst Lieferverträge abgeschlossen hat, kann ich hier, wie gesagt, nicht beurteilen. Die EU veröffentlicht auf der Internetseite auch ganz genau, welche Verträge unter welchen Konditionen abgeschlossen wurden; das ist sehr transparent gehandhabt.

FRAGE DR. RINKE: Direkt daran anschließend: Die Bundesregierung hat die EU-Kommission gewarnt, dass die Zielmarke von 100 Millionen gespendeter Impfdosen in diesem Jahr möglicherweise daran scheitern könnte, dass es logistische und rechtliche Probleme gibt. Eins davon ist gerade von Herrn Jessen genannt worden, nämlich dass es in den Verträgen Klauseln gibt, dass Impfdosen nicht einfach an andere Länder weitergegeben werden können, egal ob über COVAX oder bilateral. Sind Sie in den Gesprächen mit den Herstellern schon weitergekommen? Führen Sie die überhaupt selber, oder gehen Sie davon aus, dass nur die EU-Kommission diese Gespräche führt?

HAJEBI: Wir haben Ihnen ja ich glaube, am Montag den aktuellen Stand übermittelt, Herr Rinke. Es ist so, dass Herr Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im BMG, in einem Brandbrief an den neuen HERA-Chef erläutert hat, dass die bürokratischen und wettbewerblichen Hürden sehr groß seien. Deswegen fordert er die Kommission auf, hier mehr Druck zu machen. Inwieweit das weitergeführt wird, kann ich jetzt nicht beurteilen. Das was ich jetzt gesagt habe, ist der aktuelle Stand.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das heißt, die Bundesregierung bzw. das Gesundheitsministerium führt selber keine Gespräche mit BioNTech?

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, da Sie in der Vergangenheit mehrfach betont haben, welche Bedeutung die COVAX-Strategie und die Weitergabe von überschüssigen Dosen weltweit für die Bundesregierung haben: Wären Sie vor dem Hintergrund des jetzt diskutierten Kontextes dafür, Verträge transparent zu machen, damit diese Weitergabe dann auch nicht durch einseitige Sperrklauseln behindert oder verhindert werden kann?

STS SEIBERT: Für die für uns relevante Europäische Union hat die Kollegin aus dem Gesundheitsministerium ja schon gesagt, dass da alles sehr transparent ist. Darüber hinaus habe ich als Sprecher der Bundesregierung für die Vereinbarungen zwischen Staaten und einem Unternehmen wie BioNTech hier keine Empfehlungen zu geben.

FRAGE REITSCHUSTER: An Frau Vick oder Herrn Seibert: Amnesty beklagt Zensur, Schikane und Kriminalisierung von Coronamaßnahmenkritikern und warnt, dass ein Klima der Angst entstehe. Der Begriff „Fake News“ wurde von Politikern missbraucht, um kritische Meinungen zu diskreditieren. Wie sehen Sie die Entwicklung in Deutschland?

STS SEIBERT: Da würde ich, ehrlich gesagt, gerne erst einmal lesen, was Amnesty International da aufgeschrieben oder geäußert hat und welche Stelle von Amnesty International das getan hat. Bevor ich das nicht gelesen habe, kann ich mich dazu hier nicht verhalten.

Unsere grundsätzliche Haltung der Meinungsfreiheit, zur Zensurfreiheit in Deutschland ist ja vielfach dargelegt worden.

FRAGE DR. RINKE: Noch einmal zu den Impfdosen: Haben Sie eine Übersicht über die Verfallsdaten dieser Impfdosen? Ihr Staatssekretär erwähnt in dem von Ihnen angesprochenen Schreiben ja auch, dass durch diese Verzögerungen bei den Spenden droht, dass eine hohe Summe an Impfdosen weggeschmissen werden muss, weil die nicht mehr rechtzeitig gespendet werden können. Gibt es bei Ihnen eine Übersicht, wann welche Mengen an Impfdosen verfallen?

HAJEBI: Das kann ich gerne nachreichen.

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