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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 22. Oktober 2021

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Teilnahme an der konstituierenden Sitzung des 20. Deutschen Bundestages, Empfang der Ministerpräsidentin der Republik Finnland, Empfang des Königs von Jordanien, Besuch in Griechenland, Teilnahme am Gipfeltreffen der G20 in Rom), Bemühungen der Bundesregierung um die Unterbindung von Flügen aus dem Irak nach Belarus, illegale Grenzübertritte über die polnisch-deutsche Grenze, COVID-19-Pandemie, Erklärung von zehn Botschaftern zur Inhaftierung von Osman Kavala in der Türkei, Nord Stream 2, geplante Übernahme der Siltronic AG durch GlobalWafers, Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes, Steuerbetrug, angekündigter Rückzug von Jens Weidmann vom Amt des Bundesbankpräsidenten

Themen/Naive Fragen zu:
– Belarus
– Nord Stream 2
– CumEx
– Gleichstellung

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 22. Oktober 2021:

VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’IN DEMMER: Ich will Ihnen auch in dieser Woche die Termine der Kanzlerin für die kommende Woche nicht vorenthalten.

Am kommenden Dienstag, den 26. Oktober, nimmt die Bundeskanzlerin um 11 Uhr an der konstituierenden Sitzung des 20. Deutschen Bundestages teil. Sie gehört jedoch, wie Sie alle ja wissen, dem 20. Deutschen Bundestag nicht an. Vorher besucht sie um 8.30 Uhr einen ökumenischen Gottesdienst in der Marienkirche.

Im Anschluss an die konstituierende Sitzung überreicht der Bundespräsident der Bundeskanzlerin sowie den Bundesministerinnen und ministern im Schloss Bellevue die Urkunden über die Beendigung ihrer Amtsverhältnisse. Voraussichtlich wird er die Bundeskanzlerin dann mit der Geschäftsführung beauftragen. Die Bundesminister werden dann von der Bundeskanzlerin voraussichtlich ein Schreiben erhalten mit der Bitte, ihre Geschäfte fortzuführen.

Am Mittwoch, den 27. Oktober, wird die Bundeskanzlerin um 11 Uhr die Ministerpräsidentin der Republik Finnland, Sanna Marin, im Bundeskanzleramt begrüßen. In einem gemeinsamen Gespräch werden europapolitische Fragen und internationale Themen im Mittelpunkt stehen. Eine Pressebegegnung ist nicht geplant.

Am Nachmittag desselben Tages wird die Bundeskanzlerin den König von Jordanien im Bundeskanzleramt empfangen. Bei einem Gespräch im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitsmittagessens werden bilaterale und regionale Themen, insbesondere auch der Nahost-Friedensprozess im Mittelpunkt stehen. Für 12.30 Uhr sind Pressestatements vor dem Mittagessen geplant.

Vom 28. bis zum 29. Oktober, also von Donnerstag auf Freitag, reist die Bundeskanzlerin nach Griechenland. In Athen wird die Bundeskanzlerin am Donnerstag zunächst mit Ministerpräsident Mitsotakis zu einem Abendessen zusammentreffen. Am 29. Oktober wird die Bundeskanzlerin morgens voraussichtlich ein Gespräch mit jungen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie ein Gespräch mit der griechischen Präsidentin Sakellaropoulou führen und sich anschließend mit Ministerpräsident Mitsotakis über die bilateralen Beziehungen, europapolitische und internationale Themen sowie über die wirtschaftliche Zusammenarbeit austauschen. Für 12.30 Uhr ist eine Pressekonferenz geplant.

Die Reise der Bundeskanzlerin nach Athen ist ein wichtiges Zeichen für die vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit zwischen den Ländern. Auch im europäischen Kontext gibt es viele Fragen und Themen von gemeinsamem Interesse, etwa die Bewältigung der Herausforderungen durch Klima, Gesundheit und Migration, über die sich Deutschland und Griechenland eng austauschen und in der sie eng zusammenarbeiten.

Am Samstag und Sonntag, den 30. und den 31. Oktober, wird die Bundeskanzlerin am G20-Gipfel in Rom teilnehmen. Unter dem Motto der italienischen Präsidentschaft „People, Planet, Prosperity“ werden sich die Staats- und Regierungschefs der G20 in mehreren Arbeitssitzungen insbesondere über die Themen der Weltwirtschaft und der globalen Gesundheit sowie von Klima, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung austauschen. Daneben wird es wie immer natürlich auch Gelegenheit zu bilateralen Begegnungen geben. Wie bei G20-Gipfeln üblich wird die Bundeskanzlerin auch dieses Mal von Finanzminister Scholz begleitet.

Am Donnerstag, den 28. Oktober, werden wir zum G20-Gipfel ein Briefing per Webex anbieten. Details dazu gibt es später.

FRAGE MEERKAMM: Frau Demmer, Sie haben schon erwähnt, dass die Kanzlerin nicht mehr Mitglied des Deutschen Bundestages ist. Wo wird sie bei der Eröffnung sitzen?

SRS’IN DEMMER: Die Bundeskanzlerin sitzt während der konstituierenden Sitzung auf der Ehrentribüne.

FRAGE DR. RINKE: Frau Demmer, Sie haben erwähnt, dass sie genauso wie das Kabinett vom Bundespräsidenten Urkunden erhalten und dann wahrscheinlich gebeten werden wird, die Ämter geschäftsführend weiterzuführen. Gibt es schon Hinweise darauf, dass einige Minister das eventuell nicht tun werden.

SRS’IN DEMMER: Davon kann ich Ihnen hier nichts berichten.

FRAGE GAVRILIS: Wird die Bundeskanzlerin bei ihrem Besuch in Griechenland das Thema der Flüchtlingspolitik und das Vorgehen der griechischen Küstenwache ansprechen?

Wissen Sie schon, mit welchen Gruppen aus der Zivilgesellschaft sie sich treffen wird?

SRS’IN DEMMER: Dass das Thema der Migration ein Thema der Gespräche sein wird, habe ich eben bereits erwähnt. Am Mittwoch hat Bundesminister Seehofer zu dem Thema im Kabinett ausführlich berichtet, insbesondere zur Sekundärmigration aus Griechenland. Ich kann den Gesprächen aber jetzt im Detail natürlich nicht vorgreifen.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: An das BMI, und zwar mit Blick auf den vergangenen Mittwoch: Ich weiß nicht, ob die Frage geklärt wurde. Was genau hat die Bundesregierung eigentlich unternommen, damit Flüge aus dem Irak nach Belarus unterbunden werden? Gab es Zahlungen, Gespräche, Aufforderungen? Was war der Deal?

ALTER: Was im Detail besprochen wurde, ist zunächst einmal natürlich regierungsinternes Handeln, auch zwischen den beteiligten Regierungen. Jedenfalls wurde auch darauf hingewiesen, dass eine Beteiligung von Fluggesellschaften an diesem vermutlich organisierten Schleuserwesen zu strafrechtlichen Konsequenzen und auch dazu führen kann, dass Einflugrechte und Landerechte zumindest zu überprüfen sind. Wir sind in diesen Gesprächen erfolgreich gewesen, sodass sich einzelne Fluggesellschaften von diesem Vorgehen distanziert haben.

FRAGE JOLKVER: Herr Alter, haben Sie Zahlen darüber für uns, wie viele der illegalen Flüchtlingen in den letzten Tagen nach Polen rücküberstellt wurden?

Stimmt es, dass in den allerjüngsten Tagen die Zahl der durch die Bundespolizei Aufgegriffenen zurückgegangen ist?

ALTER: Es gibt statistische Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Zahl der Überstellungsersuchen, der Zustimmungen zu Überstellungsersuchen und der Ablehnungen sowie der tatsächlichen Überstellungen. Die Anzahl der tatsächlichen Überstellungen bewegt sich im mittleren zweistelligen Bereich. Das sind also niedrige Zahlen im Vergleichszeitraum, also seit Anfang des Jahres.

Das liegt insbesondere daran, dass die Zuständigkeit Polens in vielen Fällen nicht bestätigt werden kann. Sie wissen, dass es im Dublin-Verfahren üblich ist, dass ein Mitgliedsstaat mit einer entsprechenden Begründung um Übernahme ersucht und der aufnehmende Staat dem zustimmen muss. Wenn diese Zustimmung nicht erfolgt, dann kommt es nicht zur Überstellung. Deswegen gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Zahlen.

Die Anzahl der Feststellungen an der deutsch-polnischen Grenze ist nach meiner Kenntnis weiterhin hoch. Sie ist natürlich von Tag zu Tag unterschiedlich. Aber der Trend, dass die Feststellungzahlen in den vergangenen Monaten deutlich angestiegen sind, ist nach unserer Erkenntnis noch nicht gebrochen.

FRAGE DR. RINKE: Es hat Berichte gegeben, wonach die Fluggesellschaften, die zuerst die Praxis hatten, Migranten nach Weißrussland oder Belarus zu fliegen, von anderen abgelöst worden seien, die jetzt in die Bresche sprängen. Haben Sie einen Überblick darüber, welche Fluggesellschaften zu denen gehören, die alternativ zu denen, die diese Praxis nicht mehr mitmachen, dieses Geschäft bedienen?

ALTER: Wir haben keinen listenmäßigen Überblick über die Situation von Fluggesellschaften in Richtung von Minsk. Wir haben allerdings durchaus Erkenntnisse darüber, dass plötzlich Fluggesellschaften in Erscheinung treten, die es noch gar nicht so lange gibt oder die eher klein sind und die dann Flüge auf diesen Flugroutings anbieten, weil es sich für sie offenbar lohnt. Das unterstützt also die Vermutung, dass der Kreis derer, die das Schleusungswesen zumindest nicht unterbrechen oder es gar befördern, ein etwas größerer Kreis ist und nicht auf Kleinstkriminelle zurückzuführen ist.

BURGER: Ich kann das ergänzen. Zum einen würde ich darauf verweisen das wurde schon angesprochen , dass es, wenn wir in unseren Bemühungen, diese Flüge zu unterbinden und diesen Menschenschmuggel zu unterbinden, natürlich neben den Airlines an sich natürlich auch um die Gespräche mit den Regierungen in den Herkunfts- und Transitstaaten geht. Das ist darauf hat der Kollege hingewiesen im Falle des Iraks durchaus erfolgreich gewesen, weil es durchaus eine Reihe von Regierungen in dieser Region gibt, die auch selbst nicht wollen, dass ihre Staatsangehörigen in dieser Art und Weise missbraucht werden, mit denen wir enge und seit vielen Jahren bestehende Beziehungen haben und die von Deutschland in den letzten Jahren sehr intensiv unterstützt worden sind, sodass wir eine gute Basis haben, auf der wir diese Gespräche führen können.

Wir beobachten natürlich sehr genau, welche Ausweichrouten jetzt gewählt werden. In den letzten Wochen ist eine Zunahme von Direktflügen nach Minsk beispielsweise aus Damaskus, Beirut und Amman festzustellen. Es gibt auch Flüge über die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Deswegen ist aus unserer Sicht wichtig, an drei Stellen gleichzeitig anzusetzen.

Das eine ist das, was der Außenminister am Montag in Luxemburg angekündigt hat, dass wir nämlich im Rahmen der Europäischen Union jetzt das Sanktionsregime so erweitern wollen, dass auch außerhalb von Belarus tätige Unternehmen, beispielsweise Fluggesellschaften und Reiseunternehmer, mit Sanktionen bedroht werden, wenn sie sich an dieser Schleuserei beteiligen. Dafür liegen Vorschläge, die auch von deutscher Seite eingebracht wurden, in Brüssel vor. Wir sind jetzt dabei, zu versuchen, zu erreichen, dass der Rat so schnell wie möglich entsprechende Beschlüsse fasst.

Zum Zweiten geht es um die Ansprache der Behörden in den entsprechenden Herkunfts- und Transitländern.

Zum Dritten geht es natürlich auch darum, die Stellen, die für den internationalen Flugverkehr zuständig sind, für diese Problematik zu sensibilisieren.

FRAGE GAVRILIS: Ich habe eine ganz praktische Frage. Wie gehen Sie vor? Was sagt die Bundesregierung den Airlines? Sagt sie: „Sie dürfen keine zum Beispiel irakischen Staatsbürger Die dürfen einfach nicht nach Minsk fliegen!“? Wie können Sie Airlines sozusagen verbieten, Menschen ihren Flug antreten zu lassen? Wie funktioniert das?

BURGER: Ganz praktisch sehen wir beispielsweise, dass es Unternehmen gibt, die in den entsprechenden Herkunftsregionen, beispielsweise im Irak, gezielt Reisepakete mit einem One-Way-Flug vermarkten. Das heißt, dass es in der Praxis für Unternehmen, wenn sie nicht ganz naiv herangehen, durchaus zu erkennen ist, für welchen Zweck Reisen gebucht werden. Deswegen ist der erste Schritt die Ansprache dieser Unternehmen, um sie dafür zu sensibilisieren, mit einem entsprechenden Problembewusstsein heranzugehen, weil sie mit entsprechenden Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie sich zum Teil dieses Systems machen.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Ich habe eine Nachfrage an das BMI. Gab es denn schon eine Antwort des polnischen Innenministers auf den Brief von Horst Seehofer, was die Unterstützung angeht? Wenn ja, wie fiel die aus?

ALTER: Der polnische Innenminister hat sehr schnell auf das Schreiben von Bundesinnenminister Horst Seehofer geantwortet. Das Antwortschreiben ging gestern im Bundesinnenministerium ein. In diesem Antwortschreiben bedankt sich der polnische Innenminister für die bisherige Unterstützung und auch für das zusätzliche Angebot, die Zusammenarbeit, die ja in den Grenzgebieten ohnehin schon sehr fest ist, weiter zu intensivieren.

Der Schutz der europäischen Außengrenze und die Bekämpfung des Schleuserwesens liegt in beiderseitigem Interesse. Die Ausgestaltung der Maßnahmen wird jetzt auf Ebene der Experten, insbesondere der Bundespolizei und des polnischen Grenzschutzes, ausgearbeitet.

FRAGE JOLKVER: Herr Burger, noch einmal zu den Airlines. Habe ich Sie richtig verstanden: Wenn jemand ein One-Way-Ticket bucht, ist das Grund genug ihn als Flüchtling zu verdächtigen und nicht als Tourist zu betrachten, der vielleicht nicht weiß, wann er zurückfliegt?

BURGER: Das ist nicht das, was ich gesagt habe, Herr Jolkver. Ich habe gesagt: Wenn es Unternehmen gibt, die im großen Stil gezielt in einer bestimmten Art und Weise an eine bestimmte Zielgruppe One-Way-Reisen vermitteln, anbieten, sie gezielt vermarkten, dann sollte man dem nicht naiv gegenüberstehen. Sondern dann muss man sich die Frage stellen, ob man sich nicht zum Teil dieses Systems machen lässt.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Aber wenn es jetzt nicht um kleine Airlines geht, die Sie verdächtigen, eine Art Schleusergehilfe zu sein, sondern um eine normale Airline wie zum Beispiel Turkish Airline oder auch Belavia, die ganz normale Linienflüge fliegen, ist die Frage: Mit welchen Argumenten gehen Sie an diese Herkunftsländer heran, damit sie keine Flüge anbieten, wenn es um Flüge mit Leuten geht, die visafrei nach Belarus einreisen können?

BURGER: Mit genau den Argumenten, die ich gerade genannt habe. Es ist kein gewöhnlicher spontaner Reiseverkehr, sondern es ist der gezielte Versuch der belarussischen Führung, Menschen, die sich möglicherweise in einer verzweifelten Lage befinden, als politisches Druckmittel einzusetzen. Reiseveranstalter werden in dieser Art und Weise instrumentalisiert, machen sich entweder bewusst oder unbewusst zum Teil dieses Systems. Wir weisen sie auf diese Problematik hin und sensibilisieren sie dafür. Wir machen ihnen auch deutlich, dass das, wenn sie sich in dieser Art und Weise instrumentalisieren lassen, Konsequenzen für sie haben kann.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Welche Konsequenzen?

BURGER: Das habe ich ja gesagt. Wir setzen uns im Rahmen der EU dafür ein, dass es eine Sanktionsandrohung gegen Unternehmen gibt, die sich an diesem Geschäft beteiligen. Wenn Sie die EU-Sanktionssystematik kennen, wissen Sie, dass solche Unternehmen oder Personen, die im Rahmen eines solches Sanktionsregimes gelistet werden, beispielsweise mit Einreiseverboten in die EU und mit dem Verbot einer Bereitstellung von wirtschaftlichen Gütern rechnen müssen. In der Praxis kann das zum Beispiel zu einer Kontensperrung führen.

ALTER: Vielleicht kann ich einen Satz dazu ergänzen, auch aus den Erfahrungen, die wir in Deutschland machen. Das sind ja durchaus teilweise Fluggesellschaften, die weltweit operieren und auch in Europa operieren.

Es ist nicht so, dass Fluggesellschaften ihr ökonomisches Interesse, Tickets zu verkaufen, über das gesamte Unternehmensinteresse stellen. Das heißt also: Manchmal ist es einfach notwendig, den Fluggesellschaften die Hintergründe von bestimmten Reisebewegungen zu erläutern, damit sie wissen, was aus einem Flug von A nach B folgt. Dann ist es oft so das ist jedenfalls unsere Erfahrung , dass seriöse Fluggesellschaften auch reagieren. Es ist nicht so, dass es jede Fluggesellschaft darauf anlegt, mit Sanktionen belegt zu werden.

FRAGE JUNG: Eine Verständnisfrage. Herr Burger, Sie hatten mehrfach von einer bestimmten Zielgruppe gesprochen. Können Sie diese einmal definieren?

BURGER: Wir stellen fest, dass unter den Menschen, die an die belarussischen Außengrenzen geschleust werden, sehr viele irakische Staatsangehörige sind, insbesondere aus dem Nordirak. Das ist beispielsweise eine Region, wo wir feststellen, dass gezielt Menschen, die sich für eine Auswanderung Richtung Europa interessieren, angesprochen werden und dass es Marketingmaßnahmen für solche Reisepakete speziell für solche Menschen gibt.

FRAGE VIEWEGER: Herr Alter, eine Frage zu der Antwort des polnischen Innenministers. Wie könnten diese gemeinsamen Maßnahmen, über die gesprochen werden soll, aussehen? Ist auch das Thema der gemeinsamen Grenzpatrouillen ein Thema?

ALTER: In dem Antwortschreiben ist explizit angesprochen, dass wir bereits seit vielen Jahren im gemeinsamen Grenzgebiet zwischen Deutschland und Polen regelmäßig gemeinsame Streifen durchführen. Jetzt geht es im Prinzip um eine Verstärkung dieser Maßnahmen. Es ist durchaus sinnvoll, dass die Behörden miteinander abstimmen, inwieweit das an welchen Stellen und zu welchen Zeiten notwendig ist. Aber es geht natürlich auch darüber hinaus, nämlich um den Austausch von Erkenntnissen. Wenn die polnischen Behörden im Grenzgebiet zu Belarus Schleuser feststellen, die wiederum Erkenntnisse in den Ermittlungsverfahren preisgeben, gibt es Spuren nach Deutschland. Dann sind die deutschen Behörden gefragt, auch hier in Deutschland anzusetzen. Es ist also ein umfassendes Angebot, in diesem Komplex zusammenzuarbeiten.

FRAGE MEERKAMM (zur COVID-19-Pandemie): Die Ministerpräsidenten haben sich mehrheitlich gegen ein Aussetzen der epidemischen Lage ausgesprochen. Bundesminister Spahn allerdings befürwortet das nach wie vor, oder hat er seine Position zu diesem Thema geändert?

EWALD: Zunächst einmal ist mir nicht bekannt, dass die Ministerpräsidenten dazu schon eine Beschlussfassung vereinbart haben.

ZURUF MEERKAMM: Die meisten haben sich so geäußert.

EWALD: Richtig. Aber es bleibt dabei der Minister hat das in diversen Interviews vorgetragen; auch wir haben diese Position hier am Mittwoch dargestellt , dass der Minister der Auffassung ist, dass das Auslaufen der pandemischen Lage nicht bedeutet, dass die Pandemie beendet ist. Das muss man noch einmal ausdrücklich sagen und auch vermitteln.

Der Minister hat wiederholt betont, dass er zu dem gemeinsamen Beschluss der Länder und des Bundes steht. Das heißt, die 3G-Regel und die AHA-Regel im Innenraum sind im Herbst und Winter unbedingt weiter nötig. Er hat dazu gesagt:

„Wir kommen vom Ausnahmezustand also in einen Zustand besonderer Vorsicht. Der Normalzustand wird aus heutiger Sicht erst im Frühjahr des nächsten Jahres möglich sein.“

Er hat dann aufgezeigt das ist ja soweit auch bekannt , welche drei Möglichkeiten es grundsätzlich oder prinzipiell theoretisch gibt, gesetzgeberisch mit der Pandemie umzugehen. Die erste ist, die epidemische Lage zu verlängern. Die zweite ist, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Die dritte Option ist, die Länderparlamente darüber entscheiden zu lassen, inwieweit weitere Maßnahmen aufrechterhalten werden. Das ist im Übrigen möglich, ohne das Infektionsschutzgesetz zu ändern. Um es noch einmal deutlich zu machen: Das entscheidet nicht der Bundesgesundheitsminister, sondern der Deutsche Bundestag.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte ganz gerne gewusst, wie Sie die sehr schnell steigenden Zahlen beurteilen. Ist das für Sie der Beginn einer fünften Welle oder die echte vierte Welle?

Zweitens. Wäre der Bundesgesundheitsminister dazu bereit, das Infektionsschutzgesetz zu ändern? Gibt es bereits Vorbereitungen dafür?

EWALD: Das Robert-Koch-Institut hat gestern seinen Wochenbericht veröffentlicht und dort eine Lageeinschätzung vorgenommen. Darin heißt es:

„Seit Ende September 2021 zeichnet sich wieder ein steigender Trend der Sieben-Tage-Inzidenzen ab, der in der letzten Woche in fast allen Altersgruppen sichtbar wurde. … Es ist damit zu rechnen, dass sich im weiteren Verlauf des Herbstes und Winters der Anstieg der Fallzahlen noch beschleunigen wird.“

Das entspricht im Wesentlichen auch der Erwartung, die der Minister hier an dieser Stelle zuletzt zum Thema Grippeimpfung vorgetragen hat.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich hatte ja eben gesagt, dass es Sache der Fraktionen bzw. des Deutschen Bundestages ist, hier eine gesetzgeberische Änderung auf den Weg zu bringen.

ZUSATZ DR. RINKE: Genau darauf zielte meine Frage. Es kann ja sein, dass das Ministerium vorbereitend tätig wird, damit dann der Deutsche Bundestag entscheiden kann, wie die Optionen aussehen. Dazu könnte man ja schon den Entwurf eines veränderten Infektionsschutzgesetzes vorlegen.

EWALD: Der Minister hat immer wieder betont, dass er fachlich beratend zur Seite steht, wenn das gewünscht ist.

FRAGE VIEWEGER: Noch eine Frage zum Thema Ministerpräsidentenkonferenz. Gibt es Gespräche mit den Ländern, wie das Ganze gestaltet werden könnte Sie hatten ja die verschiedenen Möglichkeiten dargestellt , oder wartet man von Ihrer Seite erst einmal ab?

EWALD: Grundsätzlich stehen wir einem ständigen Austausch mit den Bundesländern. Noch einmal: Der Ball liegt nicht bei uns im Haus, also im BMG, sondern in den Fraktionen und im Parlament.

FRAGE DR. RINKE: Herr Ewald, können Sie uns eine Einschätzung über die Lage in den Krankenhäusern geben? Es hat ja deutliche Warnungen gegeben, dass die Zahl der Intensivbetten, die zur Verfügung stehen, deutlich gesunken ist, unter anderem wegen Personalmangels. Es geht nicht nur um die Sieben-Tage-Inzidenz, sondern auch um die Gesamtsituation. Bewegt sich die Gesamtsituation im Gesundheitssystem in eine Richtung, von der der Minister glaubt, dass man wieder aktiv werden müsste?

EWALD: Die Lageeinschätzung leitet sich immer aus der Situationsbewertung des Robert-Koch-Instituts und auch aus dem Impffortschritt ab.

Zur Lage der Krankenhäuser verweise ich auf den Wochenbericht. Darin hat das RKI noch einmal sehr ausführlich die Situation in diesem Bereich dargestellt. Wir beobachten momentan, wie gesagt, auf allen Ebenen mit den ansteigende Infektionszahlen eine Verschärfung der Situation. Gleichwohl bewegen wir uns in den Intensivstationen weiterhin in etwa auf einem Plateau, von dem man sozusagen noch keine erhöhte Dynamik ableiten kann. Aber dazu verweise ich Sie auf die Ausführungen im Wochenbericht des RKI.

FRAGE JOLKVER: Herr Ewald, gibt es Überlegungen, die dritte Impfung oder die Auffrischungsimpfung für weitere Kategorien von Menschen einzuführen oder zu empfehlen?

EWALD: Sie wissen: Auch das empfehlen wir nicht aus unserem Haus heraus, sondern es ist sozusagen Sache der Ständigen Impfkommission, das entsprechend auf den Weg zu bringen. Wir haben ja wiederholt deutlich gemacht, dass wir Auffrischungsimpfungen besonders für die angesprochenen Zielgruppen für sinnvoll erachten.

VORS. WEFERS: Jetzt habe ich noch eine Frage von der Kollegin Slavik von der „Süddeutschen Zeitung“, auch an das Gesundheitsministerium, zum Arbeitsplatz. Sie verweist darauf, dass in Österreich jetzt eine 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt wurde. Gibt es in Deutschland ähnliche Überlegungen, gegebenenfalls gemeinsam mit den Ländern, die dafür wohl formal zuständig wären? Hielte die Bundesregierung eine solche Regelung grundsätzlich für sinnvoll? Wenn sie es nicht tut, warum dann nicht?

EWALD: Für den Arbeitsschutz ist ja prinzipiell das Arbeitsministerium zuständig. Ich kann nur auf die Empfehlung des RKI verweisen, was das Verhalten am Arbeitsplatz angeht, kann das jetzt aber nicht weiter ergänzen. Wir stehen, wie gesagt, im ständigen Austausch mit den Ländern und mit allen Beteiligten und schauen uns in Abhängigkeit der Lageentwicklung an, welche Empfehlungen wir da geben können. Aber ich kann Ihnen jetzt keine weitere Informationen zu dem Thema geben.

PRÜHL: Ich kann dazu eigentlich nur sagen, dass mir keine derartigen Überlegungen bekannt sind.

FRAGE JESSEN: Herr Ewald, Sie sprachen von der Lageeinschätzung. Das ist ja immer die Lageeinschätzung des RKI. Hat bei der Empfehlung des Ministers, sozusagen die epidemische Lage zu beenden, eigentlich auch eine entsprechende Einschätzung des RKI zugrunde gelegen, also das RKI das sozusagen empfohlen?

EWALD: Sie haben ja gesehen, wenn Sie sich die Interviews angeschaut haben das hat der Minister auch gesagt , dass die Gesundheitsgefährdung für Personen, die nur einmal bzw. noch nicht geimpft sind, sehr hoch ist und für die bereits geimpften Personen eher moderat ist. Das ist sozusagen auch die zentrale Einschätzung des RKI. Die ist weiterhin aktuell. Auf dieser Grundlage hat er, wie ich es eben vorgetragen habe, diesen Vorschlag gemacht.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Heißt das also, der Minister geht davon aus oder das Haus geht davon aus, dass die Lageeinschätzung des RKI diesen Schritt zumindest nahelegt oder ihm nicht widerspricht?

EWALD: Der Minister hat das ja ich kann das nur noch einmal wiederholen ausführlich begründet, nämlich so, wie ich es eben erklärt habe, und das entspricht der Einschätzung des RKI.

SRS’IN DEMMER: Ich hätte noch eine Ergänzung zu machen. Herr Reitschuster, der uns ja vielleicht aus der Ferne zuhört, hatte hier in der vergangenen Pressekonferenz aus einem Amnesty-International-Bericht zitiert. Ich stelle noch einmal seine Frage. Amnesty International beklage Zensur, Schikane und Kriminalisierung von Coronamaßnahmenkritikern und warne, dass ein Klima der Angst entsteht. Der Begriff Fake News würde von Politikern missbraucht, um kritische Meinungen zu diskreditieren. Die Frage von Herrn Reitschuster war: Wie sehen Sie die Entwicklung in Deutschland?

Weil durch diese Frage ja der Eindruck entstanden sein könnte, dieser Bericht kritisiere auch Deutschland für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, möchte ich hier doch gerne noch einmal irgendwie zu Protokoll geben: Deutschland wird in dem Bericht gar nicht erwähnt. Es ist also kein Bericht über die Zustände in Deutschland, sondern der Bericht gibt einen globalen Überblick. Er beklagt tatsächlich, dass es in einigen Ländern hier werden ausdrücklich China, Thailand, Indonesien, Kuba, Usbekistan, Uganda, Niger, Bahrain, Nicaragua genannt, und das ist nur ein Teil der Auswahl tatsächlich Aktivitäten von Regierungen gibt, um Berichterstattung und freien Meinungsaustausch zu behindern. Auf die Ergebnisse dieses Berichts blicken wir natürlich sorgenvoll. Aber das kann ich hier noch einmal versichern in Deutschland gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Meinungen zu äußern und über sie zu streiten und auch einander zugewandt zuzuhören, zeichnet uns in Deutschland aus, das gilt natürlich auch in Zeiten der Pandemie.

VORS. WEFERS: Von der Deutschen Welle fragt Değer Akal nach dem Fall Kavala. Botschafter aus Deutschland, den USA und acht westlichen Staaten hatten in einem gemeinsamen Appell von der Türkei eine gerechte und rasche Regelung, so das Zitat, des Falls Kavala gefordert. Nun hat Erdoğan gesagt, dass die zehn Botschafter nicht in der Türkei willkommen sind, dass die Türkei die Botschafter nicht im Land beherbergen möchte. So zitiert er Präsident Erdoğan. Innenminister Soylu hat die Botschafter heute als fahrlässig und schamlos definiert; so zitiert er ihn. „Ist der deutsche Botschafter noch in der Türkei?“, ist die Frage. Wie bewerte die Bundesregierung Erdoğans Äußerungen?

SRS’IN DEMMER: Vielleicht sage ich erst einmal allgemein, dass die Bundesregierung die Pressemeldungen zur Kenntnis genommen hat. Aber wie Sie wissen, hat sich die Bundesregierung der Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach sofortiger Freilassung von Osman Kavala angeschlossen, und daran hat sich nichts geändert.

BURGER: Ich kann für den Moment auch keine Veränderung der deutschen diplomatischen Präsenz in der Türkei feststellen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Der russische Präsident hat ja gestern gesagt, dass, wenn die Betriebsgenehmigung für Nord Stream 2 erteilt werden würde, Russland dann mehr Gas nach Deutschland und Westeuropa liefern könnte. Ich hätte ganz gerne von Ihnen gewusst, ob Ihrer Meinung nach zusätzliche Lieferungen Russlands von der Inbetriebnahme von Nord Stream 2 abhängen oder ob es über andere Pipelines auch Kapazitäten gäbe, über die mehr russisches Gas nach Westen gepumpt werden könnte.

DR. BARON: Vielen Dank. – Grundsätzlich äußere ich mich nicht zu Äußerungen des russischen Präsidenten und kommentiere diese auch nicht. Die Lieferung erfolgt, wie gesagt, am Markt. Es gibt unterschiedliche Transportrouten, die nach Deutschland führen. Es gibt die Nord-Stream-2-Pipeline, es gibt die Lieferung über die Ukraine und es gibt die Lieferung über Jamal. Die Mengen dafür sind am Markt verfügbar. Bei Nord Stream 2 ist bekannt, dass das Zertifizierungsverfahren läuft und andauert und das auch eine klare rechtliche Voraussetzung ist, damit der Gastransporte und der Gashandel im Binnenmarkt starten können.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sind die anderen Pipelines denn ausgelastet?

DR. BARON: Das müssen Sie, wie gesagt, noch einmal am Markt nachfragen. Nach meinen Informationen sind die Pipelines ausgelastet. Wie hoch die Kapazitäten genau sind, müssten Sie aber die Markttätigen fragen.

FRAGE VIEWEGER: In Ergänzung dazu hätte ich vielleicht gerne auch Ihre Einschätzung dazu gehört, Herr Burger. Dieses Votum von Wladimir Putin war ja schon so ein bisschen sehr lockend. Man könnte vielleicht fast von der Erpressung sprechen. Wir haben immer wieder gehört, dass die Lieferverpflichtungen erfüllt werden. Aber es wird ja jetzt mit mehr Gas gelockt, das man liefern könnte, wenn wir denn bereit wären. Wie beurteilen Sie die Äußerung von Putin mit Blick auf Nord Stream 2, diese mit Fragezeichen Erpressung?

BURGER: Auch ich werde diese Äußerung jetzt nicht kommentieren.

FRAGE JUNG: Mich würde interessieren, woher Sie diese Information haben, dass die Kapazitäten ausgelastet sind, weil das ja etwas Neues wäre.

DR. BARON: Die Frage war ja, über welche Pipelines geliefert wird und wie die Auslastung der Kapazitäten ist. Es gibt die Nord-Stream-1-Pipeline, über die ja geliefert wird, die Jamal-Pipeline, die Russland-Ukraine-Pipeline. Nach meinem Kenntnisstand gibt es überall eine Auslastung. Wie hoch diese Auslastungen im Einzelnen sind, müssten Sie aber am Markt nachfragen.

ZUSATZ JUNG: Aber das hat ja suggeriert, dass die zu 100 Prozent ausgelastet sind. Das war ja auch immer

DR. BARON: Das habe ich nicht gesagt.

ZUSATZ JUNG: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat ja auch belegt, dass Nord Stream 2 an sich unnötig ist, weil die bestehenden Leitungen nie ausgelastet werden. Dementsprechend wäre es jetzt wirklich eine Neuigkeit, wenn Sie sagten, die seien quasi voll ausgelastet.

DR. BARON: Das habe ich nicht gesagt. Es gibt Auslastungen und Buchungen. Diese Informationen sind am Markt verfügbar. Wie hoch oder mit welchen Prozenten man das beziffert, müssen Sie aber, wie gesagt, den Marktdaten entnehmen.

FRAGE JESSEN: Dann frage ich aber doch noch einmal konkret nach, Frau Baron. Sind dem BMWi Untersuchungen zum Beispiel des DIW bekannt, denen zufolge auch noch anstehender Bedarf an Erdgas über die vorhandenen Kapazitäten komplett abgedeckt werden könnte und es dazu Nord Streams nicht bedürfte? Das ist sozusagen in wissenschaftlichen Untersuchungen dokumentiert. Sind Ihnen diese bekannt?

DR. BARON: Uns sind verschiedene Analysen im Markt bekannt es gibt die von Ihnen genannte, es gibt andere. Dabei handelt es sich aber um Prognosen in die Zukunft, wie sich der Gasbedarf weiter entwickelt und welche Auslastungen dann notwendig sind. Das ist zu trennen von der Frage, wie die Auslastungen aktuell stattfinden. Wir gehen davon aus, dass es für eine Übergangszeit einen Bedarf an Gas gibt, weil Gas vor allem für Wärme und Heizen verwendet wird. Natürlich ist aber klar, dass sich die Bundesregierung das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 gesetzt hat.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das heißt, Ihnen sind keine Untersuchungen bekannt, die für den aktuellen Zustand über den reden wir ja feststellen, dass es keiner zusätzlichen technischen Transportkapazitäten bedürfte?

DR. BARON: Ehrlich gesagt verstehe ich Ihre Frage nicht. Es gibt zahlreiche Analysen am Markt, die Prognosen treffen, die zur Auslastung jetzt Stellung nehmen. Natürlich beobachten wir alle Analysen am Markt, aber ich kann Ihnen auch nicht sagen, ob es davon 300 oder 150 gibt und ob wir jede einzelne kennen. Es gibt eine sehr breit geführte Debatte, und natürlich verfolgen wir die großen in der Wissenschaft geführten Debatten.

FRAGE JOLKVER: Frau Baron, Sie haben eben gesagt, es werde einen Bedarf an Gas für eine bestimmte Zeit geben. Einen Bedarf oder einen Mehrbedarf?

DR. BARON: Es gibt einen Bedarf an Gas, der aktuell vorhanden ist und der auch in der Zukunft für eine gewisse Übergangszeit vorhanden sein wird, weil wir Gas vor allem für Wärme weiterhin brauchen. Wie gesagt, in Deutschland haben wir 2045 als das Ziel der Klimaneutralität benannt.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Die Frage war: Bleibt es bei den Mengen, die jetzt verbraucht werden, oder wird man für diese Übergangszeit mehr brauchen?

DR. BARON: Das kann ich Ihnen nicht abschließend beantworten. Es gibt Bedarfe an Gas, die andauern werden. Was die Entwicklung der weltweiten Nachfrage betrifft, so sehen wir gerade ja, dass die sehr stark schwanken kann. Wir haben gerade eine hohe Nachfrage, die wir im Markt so noch nie erlebt haben und die wir bislang nicht kannten. Natürlich folgt die auf das Krisenjahr 2020, aber insofern sind Prognosen in die Zukunft schwierig. Ich kann nur sagen: Es gibt einen Bedarf für eine Übergangszeit.

FRAGE JUNG: Die Frage war ja, ob es einen Mehrbedarf gibt. Angesichts der Klimaneutralität, die Sie selber angesprochen haben, wird man doch zwangsläufig weniger Gas brauchen. Haben Sie eigentlich unabhängig von den Aussagen der Marktteilnehmer, die Ihnen natürlich sagen, dass man mehr brauche und dass die Kapazitäten nicht ausreichend seien, Belege und Studien, die sagen, dass es zum Beispiel Nord Stream 2 braucht?

DR. BARON: Ich glaube, ich habe zu all diesen Fragen jetzt Stellung genommen. Man muss verschiedene Sachen unterscheiden: Zum einen sehen wir die aktuelle Weltmarktlage mit sehr stark ansteigenden Weltmarktnachfragen, und zum anderen gibt es ein Klimaneutralitätsziel in Deutschland. Gas, das über die Pipelines nach Deutschland fließt, verbleibt in einem Binnenmarkt ja nicht ausschließlich in Deutschland, sondern wird weiterverteilt in Länder der Europäischen Union und auch in andere Länder, sofern danach eine Nachfrage besteht.

Insofern können Sie nicht die europäische Nachfrage und die globale Nachfrage vergleichen mit dem deutschen Raum. In Deutschland ist klar: Wir haben das Ziel der Klimaneutralität. Trotzdem, also trotz des schon laufenden Umstiegs auf erneuerbare Energien sehen wir weltweit, in Europa und auch in Deutschland in diesem Jahr eine extrem hohe Nachfrage nach Gas.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, war Ihr Argument für Nord Stream 2 ja immer die Energieversorgung in Deutschland, und nicht, weil wir damit den Weltmarkt beliefern können, oder?

DR. BARON: Wir haben dazu keine Argumente gebildet. Wir haben gesagt: Nord Stream 2 ist ein unternehmerisches Projekt, welches selbstverständlich geltendes europäisches, internationales und nationales Recht einhalten muss.

FRAGE DR. RINKE: An das Wirtschaftsministerium zur geplanten Übernahme des Unternehmens Siltronic durch GlobalWafers: Das ist jetzt mittlerweile seit zehn Monaten in der Öffentlichkeit. Das Wirtschaftsministerium hat aber noch keine Stellungnahme abgegeben, ob es Einwände gegen diese Übernahme hat. Wann kann man damit rechnen? Ist schon eine Entscheidung gefallen?

DR. BARON: Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen: Im Fall Siltronic gibt es eine laufende Prüfung im Wirtschaftsministerium im Rahmen der Investitionsprüfung. Dieses Verfahren läuft und dauert an. Daneben gibt es ja auch andere regulatorische Prüfverfahren in anderen Ländern, die laufen und andauern.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Noch einmal zum Zeitrahmen: Bei anderen Themen haben Sie schon darauf hingewiesen, dass es eigentlich um zügige Entscheidungen geht; deswegen habe ich die zehn Monate genannt. Gibt es irgendeine Frist, bis zu der das Wirtschaftsministerium seine Prüfung abgeschlossen haben muss?

DR. BARON: Auch hier gibt es einen gesetzlichen Rahmen, aber es gibt keine festen, starren Fristen im Rahmen der Investitionsprüfung. Das hängt auch damit zusammen, dass Fristläufe je nachdem, welche Verhandlungen in anderen Ländern geführt werden oder welche Verhandlungen geführt werden, auch unterbrochen werden können. Insofern gibt es für die Investitionsprüfung jetzt keine starre Frist, innerhalb der das Verfahren abgeschlossen werden muss.

FRAGE JESSEN: Frau Demmer, in der TOP-1-Liste der Kabinettssitzung am Mittwoch war auch der Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Besetzung von Vorstandsposten in der Wirtschaft und ich glaube, auch in staatlichen Institutionen durch Frauen aufgeführt. Können Sie sagen oder können Sie gegebenenfalls nachreichen, wie sich deren Anteil im Berichtszeitraum gegenüber den vorherigen Zeiträumen verändert hat?

SRS’IN DEMMER: Ich habe die Unterlagen tatsächlich nicht dabei, aber es wird mir ein Vergnügen sein, das nachzureichen.

FRAGE JESSEN: Dann hätte ich eine zweite Frage an das Finanzministerium: Herr Kolberg, Sie kennen die aktuelle Diskussion und Berichterstattung über weitere Mitglieder der Cum-ex-Familie. Dabei handelt es sich um Cum-cum- oder Cum-fake- Steuerschwindelmodelle. Da gibt es auch die Frage, ob in Deutschland weniger gegen solche Modelle getan wird als zum Beispiel in den USA.

Meine erste Frage wäre: Sind in Deutschland rechtlich gesehen Cum-cum-Steuertricksereien möglich oder sind sie unmöglich? In den USA sind sie, glaube ich, inzwischen verboten.

KOLBERG: Vielen Dank für die Frage. Die Finanzverwaltungen von Bund und Ländern haben in diesem Bereich vor dieser Legislaturperiode und in dieser Legislaturperiode gehandelt, um Missbrauch zu verhindern. Zu dem Punkt, den Sie gerade ansprechen, haben wir unter anderem ein BMF-Schreiben herausgegeben, in dem genau diese Punkte angesprochen werden.

Es wurden umfangreiche Rechtsänderungen vorgenommen, Hinweisen wurde nachgegangen. Es wurden bereits in der letzten und auch in dieser Legislaturperiode mehrere Regelungen verschärft. Um frühzeitig Hinweise zu bekommen, erfolgt zudem regelmäßig eine Abfrage bei den Ländern zum Thema Cum-ex- und Cum-cum-Gestaltung die Länder sind ja für die Steuerverwaltung zuständig. Außerdem wurde beim Bundeszentralamt für Steuern in dieser Legislaturperiode eine eigene Sondereinheit gegründet, um Steuerbetrug frühzeitig aufzudecken und auch vergangenen Steuerbetrügereien auf den Grund gehen zu können und schneller und intensiver gegen diese vorzugehen. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode zudem eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt, um frühzeitig auf solche Steuergestaltungsmodelle reagieren zu können.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Konkrete Nachfrage: Das war jetzt zu Cum-ex und Cum-cum. Das jüngste Kind dieser Familie heißt Cum-fake, und da geht es darum, dass gegenüber staatlichen Steuerbehörden so getan wird, als sei man im Besitz von Aktien, deren Steueranteile man sich teilweise erstatten lässt, während man faktisch aber nicht im Besitz solcher Aktien ist. Sind solche Cum-fake-Modelle in Deutschland rechtlich möglich oder nicht? Ich glaube, bislang hat die BaFin auch nur gesagt, man habe keine Hinweise darauf, dass das praktiziert werde, aber das ist ja etwas anderes als die Frage, ob es rechtlich möglich ist, das zu machen oder nicht.

KOLBERG: Die Äußerungen, die ich eben gemacht habe, gelten nicht nur für Cum-cum und Cum-ex, sondern auch für andere Steuergestaltungsmodelle. Ich habe eben ja eben auch betont, dass es für uns wichtig ist, das von Ihnen genannte Modell und auch andere Modelle frühzeitig zu erkennen und auch frühzeitig zu reagieren.

Zum Thema ADR haben wir uns ja auch schon mehrfach geäußert. Bei den sogenannten ADRs handelt es sich um Hinterlegungsscheine auf Aktien, sogenannte American Depositary Receipts. Dabei werden Hinterlegungsscheine missbräuchlich verwendet. Auf diesen Missbrauch hat die Finanzverwaltung reagiert, um dem Missbrauch entgegenzuwirken. Für die Verwendung dieser Hinterlegungsscheine werden bestimmte Anforderungen gestellt, um dort Missbrauch zu verhindern.

FRAGE JUNG: Es geht ja nicht nur um ADRs, sondern auch um Pre-Release-ADRs. Sind die von Ihnen illegalisiert worden?

Die Berichterstattung von CORRECTIV weist ja darauf hin, dass Cum-fake-Geschäfte tatsächlich immer noch möglich sind. Sie haben Investmentbanker, sie haben praktizierende Menschen, die sagen, dass das möglich ist auch in Deutschland. Weisen Sie das also zurück?

KOLBERG: Ich habe eben ja erläutert, was die Bundesregierung vor dieser Legislaturperiode und in dieser Legislaturperiode getan hat, um Missbrauch abzustellen. Ich habe erläutert, in welchen Fallgestaltungen wir da Verschärfungen vorgenommen haben, um Gestaltungsmodelle zu verhindern und auch auf neue Gestaltungsmodelle zu reagieren. Wir sind mit den Ländern, die ja für die Steuerverwaltung zuständig sind, in regelmäßigem Austausch, um auch von ihnen Hinweise zu bekommen, wo Handlungsbedarf besteht. Wenn Handlungsbedarf besteht, wurde auch gehandelt und wurden auch Änderungen vorgenommen auch für neue Gestaltungen, die bekannt geworden sind.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was sagen Sie denn zu der Berichterstattung, die es dazu in dieser Woche gegeben hat? Das ist ja ein Riesending von CORRECTIV gewesen. Haben Sie sich damit beschäftigt oder ist das für Sie nichts Neues gewesen?

KOLBERG: Natürlich nehmen wir Berichterstattung zur Kenntnis; wie üblich kommentieren wir aber auch nicht einzelne Berichte. Ich kann sagen, dass es der Bundesregierung wichtig ist, gegen Steuerbetrug vorzugehen, dass wir eine Reihe von Maßnahmen getroffen haben, um Missbrauch zu verhindern, und dass wir mit den Länderfinanzverwaltungen, die ja ganz nah an den Steuerzahlern dran sind, regelmäßig im Austausch stehen, um auch auf neue Betrugsmaschen zügig einzugehen.

SRS’IN DEMMER: Ich kann zum Thema Frauen in Führungspositionen eine Antwort nachreichen: 2015 ist die Frauenquote eingeführt worden, und seitdem gibt es jährlich einen Bericht. Die diesjährigen Ergebnisse zeigen: Alle 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von 30 Prozent im Aufsichtsrat einhalten müssen, konnten den Frauenanteil weiter steigern. Er lag 2018 im Aufsichtsrat bei 33,4 Prozent. Das ist seit 2015 eine Steigerung von 8,4 Prozent.

Bei den übrigen 2104 Unternehmen, die auch unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, ist der Fortschritt eher eine Schnecke. Da lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten im Geschäftsjahr 2018 bei 21,6 Prozent. Hier ist die Steigerung seit 2015 3,7 Prozent.

In den Vorständen waren Frauen im Geschäftsjahr 2018 weiterhin stark unterrepräsentiert. Hier lag der Frauenanteil in den Vorständen aller Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, im Geschäftsjahr 2018 bei 8,3 Prozent. 79,5 Prozent der Unternehmen hatten keine einzige Frau im Vorstand.

Im öffentlichen Dienst des Bundes ist der Frauenanteil gestiegen in den obersten Bundesbehörden von 36 auf 37 Prozent. In den Gremien, für die der Bund Mitglieder bestimmt, hat sich der Frauenanteil 2019 weiter auf 45,4 Prozent erhöht.

Die Zahlen zeigen letztlich, dass die einschlägigen Gesetze schon Wirkung entfalten, besonders da, wo Quoten eingeführt worden sind. Es zeigt aber auch, dass durch freiwillige Zielsetzungen allein wie das lange bei den Vorständen war keine wesentlichen Veränderungen erzielt werden konnten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie bei der Angabe „Steigerung um Prozent“ Prozentpunkte meinten? Das wäre ja ansonsten eine andere Dimension.

SRS’IN DEMMER: Ja.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das Zweite: Wenn Sie selbst darauf hinweisen, dass der Fortschritt da eine Schnecke ist, wie kann man denn diese Schnecken beschleunigen? Sind verbindliche Quotenvorgaben auch noch weiter auf Bereiche auszudehnen, in denen es zu langsam geht? Halten sich eigentlich alle Unternehmen, die verpflichtende Quoten haben, tatsächlich an diese Quoten und erfüllen sie zur Gänze?

SRS’IN DEMMER: Wie ich ja eben gesagt habe: Die Entwicklung seit 2015 zeigt, dass verbindliche Vorgaben zu deutlich schnellerer Veränderung führen als freiwillige Regelungen. Diese Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode ja das Zweite Führungspositionengesetz auf den Weg gebracht. Was eine künftige Bundesregierung zu diesem Thema leisten wird, das wird sich zeigen. Dazu kann ich hier naturgemäß keine Auskunft geben.

FRAGE JUNG: Sieht es das BMWi auch so, dass verbindliche Vorgaben mehr bringen als Freiwilligkeit? Das kann man ja auch auf viele andere Aspekte beziehen.

VORS. WEFERS: Ich bin mir nicht sicher, ob das BMWi die richtige Ansprechstelle ist.

ZUSATZ JUNG: Ja.

VORS. WEFERS: Das Gesetz ist ja vom BMJ und vom Familienministerium gemacht worden.

ZUSATZ JUNG: Es bezieht sich aber auf die Wirtschaftsunternehmen. Wir haben viele Wirtschaftsbereiche, in denen die Bundesregierung noch auf Freiwilligkeit setzt. Darum ist die Frage natürlich auf das Wirtschaftsministerium bezogen.

DR. BARON: Wie gesagt: Für Inhalte ist das Justizministerium zuständig. Damit müsste es für die Bundesregierung zur Frage Stellung nehmen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich wollte ja explizit nicht das Thema Gleichstellung und Führungskräfte, sondern andere Aspekte der Wirtschaft, wo Sie auf Freiwilligkeit statt auf verbindliche Regelungen setzen. Ist das ein Beispiel, was Frau Demmer gerade gesagt hat, das für die Bundesregierung Vorbildcharakter haben sollte, demnächst mehr auf Verbindlichkeit als auf freiwillige Lösungen zu setzen?

DR. BARON: Ich kann vielleicht nur noch einmal auf das verweisen, was Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier immer zum Thema gesagt hat. Er hat sich immer dafür stark gemacht, dass die öffentliche Hand mit klarer Vorbildfunktion vorangehen muss, auch für die Unternehmen. Er hat das in seinem Ressort auch vorangebracht. Wir sind bei über 38 Prozent. Vielleicht ist es auch schon ein bisschen mehr. Die letzte Zahl, die ich im Kopf habe, ist 38 Prozent. Das war für ihn immer ganz wichtig, dass man sozusagen auch die eigenen Hausaufgaben erledigen muss.

FRAGE VIEWEGER: Ich habe noch eine Nachfrage an Herrn Kolberg zu Mittwoch. Da ging es ja um die Nachfolge für Herrn Professor Weidmann.

Sie hatten ja schon grundsätzlich angedeutet, wie das funktioniert. Wie ist es in dieser speziellen Lage der Übergangsregierung? Wer wird jetzt zuständig sein? Macht das das bisherige Ministerium weiter mit einem Finanzminister, der ja möglicherweise eine andere Aufgabe hat? Könnte es eventuell sein, dass Professorin Buch, wenn das jetzt nicht so schnell geht, für eine Zwischenzeit als die geschäftsführende Präsidentin fungiert?

KOLBERG: Dazu haben sich ja Herr Seibert und ich am Mittwoch geäußert. Dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.

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