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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 05. November 2021

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Gedenkveranstaltung des Bundespräsidenten zum 9. November, Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Empfang der dänischen Königin und des dänischen Kronprinzen, Empfang des portugiesischen Premierministers und des lettischen Ministerpräsidenten, Auftakt von „Makers of Tomorrow“ an der Leuphana Universität Lüneburg, Festakt des Bundesverfassungsgerichts, Libyen-Konferenz), COVID-19-Pandemie, Spannungen zwischen dem Libanon und einer Reihe von Golfstaaten, Entity List des US-Handelsministeriums, Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland, Lage an der deutsch-polnischen Grenze in Bezug auf Flüchtlinge über Belarus, Dritter Periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung, Lieferengpass des Abgasreinigungsmittels AdBlue, Reform der Deutschen Bahn AG, Klimaschutzbericht 2021, Medienbericht über einen vor der russischen Botschaft aufgefundenen toten Diplomaten, Forderung des Umweltbundesamtes nach Abschaffung der Pendlerpauschale, Rüstungsexporte der Bundesregierung an Äthiopien

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:22 Termine der Kanzlerin
5:40 Thema Coronalage
8:53 Neue Rekorde bei Neuinfektionen
11:45 ist bei großer Besorgnis nicht etwas zu tun?
12:47 Hans zu mangelnden Intensivbehandlungskapazitäten
22:12 Thema gefälschte Impfnachweise
24:00 Hans zu „Unvorhersehbarkeit“ der Entwicklung
28:44 Strafbarkeitslücke bei unrichtigen Gesundheitszeugnissen?
31:48 US-Sanktionen gegen Spionagesoftware-Hersteller/Pegasus
34:07 Thema afghanische Ortskräfte
36:22 Russische Impfquote/Einreise nach D
46:12 Hans zur geplanten Bahn-Zerschlagung
49:22 Klimaschutzbericht: Selbstkritik der Regierung
53:11 Äthiopien/Deutsche Rüstungsexporte

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 05. November 2021:

VORS. WOLF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Einen schönen guten Tag auch von mir! Die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin: Am Dienstag, den 9. November, gibt es eine Gedenkveranstaltung des Bundespräsidenten zum 9. November mit dem Titel „1918 1938 1989: Gedenken zum 9. November“. An dieser Veranstaltung wird die Bundeskanzlerin teilnehmen. Dabei wird an die folgenden drei Ereignisse in unserer Geschichte erinnert: an die Ausrufung der ersten deutschen Republik 1918, an die Reichspogromnacht des 9. November 1938 und an den Mauerfall von 1989. Der Bundespräsident wird eine Rede halten. Die Veranstaltung ist im Schloss Bellevue und beginnt um 10.50 Uhr.

Am Mittwoch, den 10. November, um 10.30 Uhr wird die Kanzlerin das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegennehmen. Neben ihr nehmen von der Bundesregierung Bundesminister Scholz und Bundesminister Altmaier an der Veranstaltung teil. Sie können das im Livestream auf www.bundesregierung.de sehen.

Am Mittwochmittag, um 13.30 Uhr, empfängt die Bundeskanzlerin die dänische Königin Margrethe II. und Kronprinz Frederik im Kanzleramt zu einem Mittagessen. Die beiden halten sich auf Einladung des Bundespräsidenten vom 10. bis 13. November in Deutschland auf. Das Treffen mit der Königin und dem Kronprinzen ist ein Zeichen, wie eng und freundschaftlich unsere beiden Länder miteinander verbunden sind.

Am Mittwochabend ab 18 Uhr wird die Bundeskanzlerin im Gästehaus der Bundesregierung auf Schloss Meseberg den portugiesischen Premierminister Costa und den lettischen Ministerpräsidenten Kariņš zu einem gemeinsamen Abendessen empfangen, um sich mit ihnen im Wesentlichen über europapolitische Fragen, über Fragen des Zusammenhalts der Europäischen Union und über Fragen der zukünftigen Positionierung der Europäischen Union im globalen Gefüge auszutauschen.

Am Donnerstag, den 11. November, findet an der Leuphana Universität Lüneburg der Auftakt von „Makers of Tomorrow“ statt. Die Bundeskanzlerin wird sich mit einem Videogrußwort daran beteiligen und sich an die Studierenden der teilnehmenden Universitäten und die Umsetzungspartner dieses hochschulübergreifenden Projekts wenden. Mit dem Projekt „Makers of Tomorrow“ möchte das Bundeskanzleramt einen Beitrag zur Förderung des Unternehmertums in Deutschland, zur Förderung der Unternehmensgründungen leisten. „Makers of Tomorrow“ ist ein Onlinestudienkurs an über 60 Hochschulen und eine interaktive Ringvorlesung. Das soll Studierenden aus allen Fachbereichen die Möglichkeit geben, sich dem Thema „Gründung eines Unternehmens“ anzunähern.

Die Kanzlerin hatte schon im Juli mit Gründerinnen und Gründern aus Deutschland und dem Silicon Valley darüber gesprochen. Das sind prominente Vorbilder in den zehn Folgen des Onlinestudienkurses, die da ihre Gründungsgeschichte erzählen.

Die Idee zu diesem Projekt geht auf eine Empfehlung des Digitalrats vom November des vergangenen Jahres zurück. Deswegen werden auch Mitglieder des Digitalrats an der Veranstaltung an der Leuphana Universität teilnehmen. Von 16 bis 17 Uhr gibt es einen Livestream auf makers-of-tomorrow.de.

Am Freitag, den 12. November, findet ab 10.30 Uhr im Badischen Staatstheater in Karlsruhe ein Festakt des Bundesverfassungsgerichts statt, an dem die Bundeskanzlerin teilnimmt. Der Anlass zu diesem Festakt sind das Ende der Amtszeit des Präsidenten Andreas Voßkuhle, das im Juni des vergangenen Jahres war, und der Amtsantritt des neuen Präsidenten Stephan Harbarth. Damals konnte die Feierstunde pandemiebedingt nicht stattfinden. Sie wird jetzt nachgeholt. Daneben werden auch die Ernennung der neuen Vizepräsidentin Doris König, das Ausscheiden des ehemaligen Richters Johannes Masing sowie der Amtsantritt der Richterinnen Astrid Wallrabenstein und Ines Härtel im vergangenen Jahr gewürdigt. Der Bundespräsident hält die Festansprache.

Im Anschluss wir sind noch immer am Freitag, den 12. November reist die Bundeskanzlerin auf Einladung des französischen Präsidenten Macron nach Paris. Sie wird dort den Co-Vorsitz der Libyen-Konferenz gemeinsam mit Frankreich, Italien, den Vereinten Nationen und Libyen übernehmen. Die Konferenz beginnt um 15 Uhr. Laut Élysée ist für 18 Uhr eine Pressebegegnung angesetzt. Darüber wird noch im Einzelnen informiert werden. Bei dem Zusammentreffen geht es darum, Libyen auf dem Weg zu einer langfristigen Stabilität zu unterstützen. Vor allem die anstehenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen werden im Fokus stehen, wie auch der Abzug ausländischer militärischer Kräfte.

Das ist der Blick auf die kommende Woche.

FRAGE FRIED: Herr Seibert, was ich, um ehrlich zu sein, bei den Terminen vermisse, ist eine Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin angesichts der Coronalage. Könnten Sie uns einmal erklären, wer jetzt eigentlich zuständig ist, die geschäftsführende Bundeskanzlerin, der künftige Kanzler oder die parlamentarische Mehrheit? Wie sieht das die Bundeskanzlerin? Von wem müsste die Initiative für eine etwas besser koordinierte Coronapolitik in diesen schwierigen Tagen eigentlich ausgehen?

STS SEIBERT: Das ist eine verschachtelte Frage. Erstens. Sie haben unter diesen Terminen eine Ankündigung vermisst, weil ich heute dazu keine Ankündigung zu machen habe.

Zweitens. Deutschland hat eine Bundesregierung. Sie ist eine geschäftsführende Bundesregierung, aber Deutschland hat eine Bundesregierung und eine geschäftsführende Bundeskanzlerin. Es gibt eine Staatspraxis das ist richtig , die eine gewisse Zurückhaltung vorsieht. Es gibt eine Staatspraxis, die eine enge Abstimmung mit denen vorsieht, die voraussichtlich die neue Bundesregierung bilden werden. Es gibt, was die Bundeskanzlerin betrifft, auch ihren Amtseid. Dementsprechend wird sie sich bis zum letzten Tag ihrer Amtszeit dafür einsetzen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Das ist die grundsätzliche Lage.

Ich glaube, es ist auch wichtig für Bürger zu wissen, dass wir nicht etwa in einer Phase sind, in der wir keine Regierung hätten. Es gelten bestimmte Besonderheiten in dieser Phase der Geschäftsführung. Aber es gibt eine Regierung. Sie wird sich mit Sicherheit auch dafür einsetzen das hat der Bundesgesundheitsminister gestern und heute bei der Gesundheitsministerkonferenz getan , dass wir die jetzt sehr schwierige, sehr herausfordernde vierte Welle als Land, als Gemeinschaft gut in den Griff bekommen.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, jetzt die Ergebnisse der Gesundheitsministerkonferenz abzuwarten, die, ich glaube, in anderthalb Stunden oder jedenfalls noch heute Mittag in einer Pressekonferenz vorgestellt werden.

ZUSATZFRAGE FRIED: Die Bundeskanzlerin ist also nach jetzigem Stand nicht der Meinung, dass, um Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, eine Ministerpräsidentenkonferenz nötig ist?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat selbst und zum Teil auch über mich hier schon in der vergangenen Woche ganz klar erklärt, dass sie natürlich zu einer Ministerpräsidentenkonferenz bereit ist, wenn der Wunsch aus den Ländern da ist. Sie hält es auch für sinnvoll, dass sich Bund und Länder in dieser sehr schwierigen Phase gut absprechen. Genau das ist jetzt auch eine Chance bei der Gesundheitsministerkonferenz, dass es da eine gute Absprache zwischen Bund und Ländern und gemeinsame Beschlüsse gibt. Die sollten wir abwarten. Die Bundesregierung ist bis zur Regierungsbildung bereit, darüber mit den Ländern zu sprechen und ein weiteres gemeinsames Vorgehen abzustimmen.

FRAGE JUNG: Heute meldet das RKI einen neuen Rekordwert von 37 000 Neuinfektionen. Ist das auch ein neuer Schaden für das Volk, Herr Seibert? Was zieht die Kanzlerin daraus?

STS SEIBERT: Die Zahlen, die jetzt vorliegen, sind sehr besorgniserregend. Die aktuellen Fallzahlen sind sogar deutlich höher als vor einem Jahr. Das Robert-Koch-Institut schätzt nunmehr die Gefährdung für die Gesundheit von nicht Geimpften oder von nicht vollständig Geimpften, also nur einmal Geimpften, als sehr hoch ein. Für vollständig Geimpfte wird die Gefährdung als moderat eingestuft, aber aufgrund der steigenden Infektionszahlen schon auch als ansteigend eingeschätzt.

Wir haben inzwischen wieder eine täglich steigende Zahl von Menschen in den Krankenhäusern. Wir haben eine sich zuspitzende Situation auf Intensivstationen, ganz besonders in eigenen Regionen. Sachsen beispielsweise hat jetzt einen Hospitalisierungswert, der schon über 7 liegt. Die Entwicklung ist da von Woche zu Woche sehr dynamisch. Das steigt nicht langsam, das steigt schnell an. Das ist sehr besorgniserregend, weil natürlich zu befürchten ist, dass es auch in anderen Regionen Deutschlands zu einer weiteren Zunahme von schweren Erkrankungen kommen wird, und weil zu befürchten ist, dass die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten regional ausgereizt oder vielleicht sogar überschritten werden könnten.

Wir sollten die Warnungen aus den Kliniken, die jetzt ganz direkt kommen jeder kann das im Fernsehen jeden Tag hören , sehr ernst nehmen. Die Krankenhaus- und die Intensivkapazitäten sind begrenzt. Nach derzeitigen Meldungen stehen für den kommenden Winter aus ganz vielfältigen Gründen weniger Intensivkapazitäten zur Verfügung als im letzten Jahr.

Deswegen ganz klar noch einmal sehr eindringlich der Appell, nicht nur die bestehenden Regeln einzuhalten, was jeder von uns tun kann, sondern dort, wo es noch keine Grundimmunisierung gibt, das Impfangebot wahrzunehmen und dort, wo es jetzt geraten ist, Auffrischungsimpfungen, Verstärkungsimpfungen vorzunehmen, um einen besseren Schutz zu gewährleisten. Jedes Pflegeheim um damit einmal anzufangen sollte sich wirklich intensiv darum kümmern, dass die Menschen, die Bewohnerinnen und Bewohner dort jetzt rasch die Möglichkeit für Auffrischungsimpfungen erhalten. Der Beschluss von Bund und Ländern zu diesem Thema, der das sehr klar gesagt hat, stammt aus dem August. Wir haben jetzt Anfang November. Es ist allerhöchste Zeit, dass das in den Einrichtungen auch umgesetzt wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn etwas sehr besorgniserregend ist, ist dann nicht jetzt etwas zu tun, sind also nicht neue Sachen zu tun, oder sind die bestehenden Regeln genug, auf die Sie gerade hingewiesen haben?

STS SEIBERT: Wir haben ja schon am Mittwoch darauf hingewiesen, dass es leider das Bild gibt, dass die bestehenden Regeln vielerorts, in vielen Einrichtungen, auch in der Gastronomie nicht konsequent eingehalten und auch nicht konsequent überprüft werden. Wenn sie überprüft würden, würden sie vielleicht auch konsequenter eingehalten. Das ist etwas, was sich jetzt, eingangs dieses Winters, ändern muss.

Ansonsten beraten die Gesundheitsministerinnen und minister der Länder mit dem Bundesgesundheitsminister seit gestern genau darüber, was aus der epidemischen Lage, die wir derzeit erleben, an Schlüssen zu ziehen ist. Ich plädiere sehr dafür, die Ergebnisse dieser Tagung abzuwarten.

FRAGE JESSEN: Die Zahl von 37 000 Neuinfektionen, die aktuell gemeldet wird, ist, glaube ich, der höchste Zuwachs jemals beim Tageswert. Herr Seibert, Sie selbst haben darauf hingewiesen, dass dann in der Folge auch der Andrang auf die Intensivstationen wachsen wird. Gleichzeitig sind aber die Intensivkapazitäten in der jüngeren Vergangenheit reduziert worden. Was ist dagegen zu tun? Was kann gemacht werden, damit die Intensivbehandlungskapazitäten real gesteigert werden?

STS SEIBERT: Ich glaube, darüber kann der Kollege aus dem Gesundheitsministerium sicher einiges sagen. Ich will nur einmal ganz grundsätzlich sagen: Man muss verstehen, dass Intensivkapazitäten nicht einfach das Vorhandensein von Betten und medizinischer Ausrüstung sind, sondern das steht und fällt mit dem Vorhandensein des Personals.

ZUSATZ JESSEN: Deswegen hatte ich auch „Intensivbehandlungskapazitäten“ gesagt. Das bezog sich genau darauf.

EWALD: Ich kann das, was Herr Seibert gesagt hat, von dieser Stelle nicht weiter substanziell ergänzen. Auch das Thema Krankenhaussituation wird natürlich bei den laufenden Beratungen, die Herr Spahn als geschäftsführender Gesundheitsminister mit seinen Länderkollegen zur Stunde führt und über die er um 13 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz informieren wird, ein Thema sein, auch die Frage: Wie kann man Krankenhäuser insgesamt weiter unterstützen? Das hat der Minister hier am Mittwoch skizziert. Dabei wird natürlich auch die Frage im Raum stehen, wie man die Behandlungskapazitäten und möglicherweise auch die Frage, wie man Wir haben ja unterschiedliche Auslastungsgrade. Wenn Sie sich die Situation in Süddeutschland anschauen, werden Sie feststellen, dass sie ungleich problematischer ist als beispielsweise im Norden. Da gibt es dann auch Möglichkeiten von Patientenverlagerungen und Ähnlichem.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn Sie sagen, Sie könnten das, was Herr Seibert gesagt hat, nicht substanziell weiter vertiefen, bedeutet das, dass Ihr Haus für diesen ja absehbaren Mangelzustand keine strukturellen Pläne gefasst hatte? Eine Patientenverlagerung ist ja immer ein spontanes Last-Minute-Reagieren.

EWALD: Grundsätzlich das haben wir an dieser Stelle sehr oft dargestellt sind die Kapazitäten, die wir in Deutschland haben, auch im europäischen Vergleich sehr hoch. Vergleicht man die Hospitalisierungsrate als zentralen Indikator, so sind wir momentan bei einer Hospitalisierungsrate von Ich schaue einmal kurz nach.

STS SEIBERT: Bei 3,7 im Durchschnitt, glaube ich.

EWALD: Richtig. Im Vergleich zum Vorjahr hatten wir über 15. Das muss man natürlich in die aktuelle Situation mit einbeziehen. Gleichwohl das hat Herr Seibert richtig gesagt ist das immer wieder die Frage der betreibbaren Intensivbetten. Das ist sehr stark an die Frage des Personals gekoppelt. Sie wissen, dass wir, um ein gewisses Maß an Patientensicherheit darzustellen, immer wieder gesagt haben, dass auch ein Mindestmaß an Pflegepersonal zur Verfügung stehen muss, um eine angemessene Versorgung der Patienten sicherzustellen.

VORS. WOLF: Ich nehme an dieser Stelle zwei digitale Fragen dazu, zuerst der Kollege Reitschuster, an das BMG gerichtet: Wird erfasst, wie hoch der Anteil der Geimpften unter den gesamt Getesteten und auch unter den positiv Getesteten ist? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil jeweils? Wenn nein, warum wird er nicht erfasst?

EWALD: Wir hatten Herrn Reitschuster, bezogen auf die Frage der Erfassung des Impfstatus bei Einweisung in Intensivstationen, Informationen geliefert. Das wird erfasst. Das hat auch Herr Professor Wieler hier am Mittwoch gesagt. Man kann sich dem näherungsweise auch nähern. Wir haben nach wie vor die Zahl, dass deutlich über 90 Prozent der Menschen, die intensivmedizinisch betreut werden, nicht geimpft sind.

VORS. WOLF: Wobei es jetzt hier nicht um die Intensivbelegungen ging, sondern um die Gesamtzahl der getesteten Bürgerinnen und Bürger.

EWALD: Zu den Testverfahren, den Kapazitäten und der Zahl der Testverfahren finden Sie umfangreiche Angaben im aktuellen wöchentlichen Lagebericht des RKI. Darüber hinaus kann ich Ihnen keine weiteren Hinweise dazu geben.

VORS. WOLF: Ich habe jetzt eine Frage des Kollegen Rinke, auch an das BMG: Befürwortet die geschäftsführende Bundesregierung die Wiedereinführung von kostenlosen Tests für alle? Ist das noch vor der Bildung einer neuen Bundesregierung denkbar?

EWALD: Es ist gültige Beschlusslage der Ministerpräsidentenkonferenz, die kostenlosen Tests zum 11. Oktober auslaufen zu lassen. Das ist geschehen. Wir haben die Testverordnung entsprechend angepasst mit der Argumentation, dass allen Bürgern mittlerweile ein Impfangebot gemacht werden kann.

Zu der laufenden Diskussion kann ich keine Stellung nehmen. Das müssen Sie gegebenenfalls an die Koalitionäre adressieren.

VORS. WOLF: Die Frage war ja, ob es denkbar ist, dass sich noch vor der Bildung einer neuen Regierung daran etwas ändert.

EWALD: Wir haben jetzt vor dem Hintergrund der aktuellen Lage eine Diskussion zu allen wesentlichen Punkten. Dazu gehört auch die Frage des Testkonzepts. Herr Spahn hatte gesagt, dass man jetzt verpflichtende Testkonzepte für Pflegeheime auf den Weg bringen sollte das hat er hier vorgetragen , auch für geimpftes Personal. Insofern ist natürlich auch die Frage des Testregimes in der Diskussion. Ich habe Ihnen aber dazu heute zumindest von meiner Seite keine Festlegungen oder Bewertungen mitzuteilen.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion hat vor zwei Tagen, glaube ich, die Kanzlerin im Grunde genommen gemaßregelt und gesagt, sie solle sich jetzt in der Coronapolitik ein bisschen zurückhalten, weil das, zumindest was die wichtigen Entscheidungen angeht, eher eine Sache der neuen Bundesregierung sei. Ich habe das jetzt ein bisschen paraphrasiert. Aber darauf lief es eigentlich hinaus. Fühlt sich eigentlich die Kanzlerin damit angesprochen? Wie sieht sie das? Würde sie jetzt noch eine grundlegende Entscheidung zu diesem Thema fällen? Es besteht ja ein gewisser Handlungsbedarf. Würde sie den noch erfüllen, oder würde sie jetzt schon voll und ganz auf die kommende Bundesregierung vertrauen?

STS SEIBERT: Herr Delfs, Sie sind einen Hauch später gekommen. So haben Sie verpasst, dass Herr Fried diese Frage schon gestellt hat und ich gleich zu Beginn der Pressekonferenz die Antwort gegeben habe.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Wenn die Kanzlerin jetzt geht, geht sie dann, was die Coronainfektionslage angeht, eigentlich mit einem guten Gefühl? Hat sie das Gefühl, dass sie jetzt

STS SEIBERT: Es ist auch ein interessantes Konzept, die Nachfrage zu etwas zu stellen, worauf Sie die Antwort gar nicht gehört haben, weil Sie sie knapp verpasst haben. Aber gut.

Die Bundeskanzlerin ist bei der Betrachtung der Ausbreitung der Infektionen, der zunehmenden Krankenhausfälle und der Intensivpatienten, die immer mehr werden, sehr besorgt über die derzeitige Entwicklung in der Pandemie. Das ist das, was jetzt gilt. Wir diese Bundesregierung, aber natürlich auch alle, die jetzt über die Bildung einer neuen Bundesregierung nachdenken müssen uns mit allen Kräften dafür einsetzen, dass der Winter in Deutschland nicht unnötig viel Leid bringt.

VORS. WOLF: An das Justizministerium gerichtet, fragt die Kollegin Clasmann von „dpa“: Seit vielen Monaten prüft das BMJV, ob es in Bezug auf die Fälschung von Impfnachweisen womöglich einer Gesetzesänderung bedarf. Sie fragt, warum das so lange dauert und ob es inzwischen vielleicht ein Ergebnis gibt.

DR. KEITEL: Vielen Dank für die Frage. Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: In den letzten Wochen sind mehrere und teils auch divergierende Gerichtsentscheidungen zur Fälschung von Impfausweisen ergangen, die zur Verunsicherung in Bezug auf die Strafbarkeit der Fälschung von Impfausweisen und der Nutzung gefälschter Ausweise geführt haben. Wir haben daher eine umfangreiche Prüfung der derzeitigen Rechtslage vorgenommen und sind weiterhin der Ansicht, dass für die genannten Fallkonstellationen keine Strafbarkeitslücke besteht.

Dennoch ist uns wichtig, dass in diesem Bereich die bestehenden Rechtsunsicherheiten auszuräumen sind, um den Gerichten eine klare Entscheidungsgrundlage zu geben. Aus diesem Grund werden wir zeitnah einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches vorlegen, der die Rechtslage klarstellt.

STS SEIBERT: Unabhängig von der juristischen Einstufung, die ich hier natürlich nicht vornehmen kann, möchte ich aber sagen, dass jedem schon klar sein muss, dass es keine Lappalie ist, einen Impfausweis zu fälschen. Wer einen Impfausweis fälscht, der spiegelt anderen Menschen, mit denen er möglicherweise in engen Kontakt kommt, einen Gesundheitsschutz vor, den er nicht hat. Damit gefährdet er sie. Das ist sehr ernst zu nehmen.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, vorgestern hat der bayerische Gesundheitsminister, Herr Holetschek, bei einer Pressekonferenz zum Thema Corona gesagt, diese Entwicklung von Infektions- und Hospitalisierungszahlen sei so nicht absehbar gewesen. Teilt die Bundeskanzlerin diese Auffassung?

STS SEIBERT: Ich möchte jetzt nicht einzelne Äußerungen von Gesundheitsministern, die seit gestern und auch heute mit dem Bundesgesundheitsminister tagen, kommentieren. Wir haben es jedenfalls jetzt wieder mit einem sprunghaften Anstieg von Fällen zu tun. Wir haben es leider damit zu tun, dass wir bei der Grundimmunisierung, also bei der Impfung, noch nicht so weit sind, wie wir es gerne wären, und dass sich viele Menschen der Impfung derzeit noch verweigern. Wir haben 16 oder 17 Millionen ungeimpfte Erwachsene. Wir haben über 3 Millionen ungeimpfte über 60-Jährige, obwohl alle Fakten vorliegen und obwohl die Gefährdung, in die man sich begibt, wenn man ungeimpft ist, real ist. Das ist bedauerlich. Ich bin sicher, wir alle haben im Frühjahr und im Sommer geglaubt, dass die Zahl der derjenigen, die sich partout nicht impfen lassen wollen, kleiner ist. Aber das ist nun einmal so. Jetzt müssen wir trotzdem mit Information, mit Aufklärung, mit allen guten Argumenten weiterarbeiten.

Jetzt haben wir es mit einem sehr sprunghaften und besorgniserregenden Anstieg der Fallzahlen, der Hospitalisierungszahlen und der Zahl der Intensivpatienten zu tun. Aber wir sind nicht ohne Mittel und nicht ohne Instrumente dagegen. Die bestehenden Regeln sind Instrumente. Sie müssen von jedem Einzelnen, auch von der Geschäftswelt eingehalten und überprüft werden. Die Impfung ist das allerbeste Mittel. Die Auffrischungsimpfungen bei älteren Menschen sind jetzt das Gebot der Stunde. Das alles sind Instrumente, die wir ergreifen können und die uns sehr viel besser durch diesen Herbst und Winter bringen werden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Frage war, ob die sprunghafte Entwicklung für die Kanzlerin angesichts der von Ihnen eben auch noch einmal genannten objektiven und realen Daten doch absehbar war bzw. im Rahmen des Wahrscheinlichen lag. Das ist eine politische Kategorie.

STS SEIBERT: Ich kann jetzt hier nicht über Wahrscheinlichkeiten reden. Sicherlich war jedem klar, dass es, wenn die Zahl der Geimpften nicht deutlich wächst, in dem Moment, in dem wir in eine Herbst- und Wintersituation kommen, in der wieder alles im Saal stattfindet, und vor allem dann, wenn möglicherweise Regeln nachlässig befolgt werden, einen Anstieg der Zahlen geben würde. Wir beobachten das leider auch in Ländern um uns herum. Wir sehen aber auch Länder, die z. B. dadurch, dass sie mit den Auffrischungsimpfungen sehr gut vorankommen, in dieser vierten Welle auch gute Ergebnisse erzielen.

VORS. WOLF: Ich habe noch zwei abschließende Fragen zu diesem Thema und würde dann angesichts der Fülle an Fragen zu anderen Themenbereichen gerne weitermachen.

Der Kollege Reitschuster fragt, gerichtet an das BMG und an Sie, Herr Seibert: Laut den RKI-Daten sind bei Menschen ab 60 Jahren in den Kalenderwochen 39 bis 42 knapp 59 Prozent der Patienten sogenannte Impfdurchbrüche. Wie passt das zu der wiederholten Aussage, wir hätten eine Pandemie der Ungeimpften?

EWALD: Vielleicht kann ich beginnen. Dass die relative Zahl der Impfdurchbrüche bei den über 60-Jährigen hoch ist, liegt natürlich auf der Hand; denn in dieser Altersgruppe sind rund 85 Prozent geimpft. Das heißt, wenn in dieser Altersgruppe eine Erkrankung auftritt oder eine Infektion stattfindet, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass es sich dabei um einen Impfdurchbruch handelt. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit bei Älteren natürlich höher, dass sie bei einer Erkrankung im Krankenhaus landen. Insofern relativieren sich die Zahlen, die Herr Reitschuster genannt hat.

VORS. WOLF: Herr Reitschuster, ich sehe Ihre Nachfrage, die Sie noch formuliert haben, damit beantwortet.

FRAGE JUNG: Ich habe noch eine Frage zu unrichtigen Gesundheitszeugnissen an das BMJ. Frau Keitel, der Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses, zum Beispiel ein gefälschter Test, ist ja nur gegenüber einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft strafbar, aber nicht, wenn ich zum Beispiel in eine Kneipe oder in ein Restaurant gehe und dort diesen Fake vorzeige. Warum haben Sie diese Strafbarkeitslücke nicht geschlossen?

DR. KEITEL: Wie ich gerade schon gesagt habe, besteht da aus unserer Sicht diese Strafbarkeitslücke nicht. Um das aber klarzustellen, soll künftig beispielsweise geändert werden darauf beziehen Sie sich ja , dass der Gebrauch von unrichtigen Gesundheitszeugnissen nicht nur gegenüber Behörden oder Versicherungsgesellschaften unter Strafe gestellt wird, sondern auch bei sonstigen im Rechtsverkehr teilnehmenden Personen oder auch Restaurants, wie Sie es gesagt haben. Das dient nur zur Klarstellung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also gibt es doch eine Lücke?

DR. KEITEL: Nein, die gibt es nicht. Wie ich gerade gesagt habe: Das dient zur Klarstellung, weil es da offenbar, wie es sich in den letzten Wochen gezeigt hat, gewisse Rechtsunsicherheiten und unterschiedliche Meinungen unter Experten gibt und auch unterschiedliche Gerichtsurteile oder entscheidungen dazu ergangen sind.

ALTER: Ich würde gerne einen Satz ergänzen wollen. Ganz praktisch: Wenn ein solcher Fall festgestellt wird, wird auch heute schon Strafanzeige erstattet. Die Polizei wird diesen Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft weitergeben.

VORS. WOLF: Ich greife eine digitale Frage des Kollegen Aiash auf, die sich vermutlich an das Auswärtige Amt richtet. Im Libanon gibt es eine politische Krise mit arabischen Golfstaaten aufgrund von Kritik und Vorwürfen des libanesischen Informationsministers Kordahi am Krieg im Jemen. Washington und Paris vermitteln, um die Krise zu beenden. Ist die deutsche Diplomatie aktiv daran beteiligt, diese Krise zu beenden?

BURGER: Auch wir verfolgen die Lage im Libanon und die Spannungen im Verhältnis zu einer Reihe von Staaten der Golfregion mit großer Sorge. Wir suchen dazu das Gespräch mit unseren Partnern. Auch Staatsminister Annen war in den vergangenen Tagen in der Golfregion unterwegs. Wir appellieren an alle Seiten zur Zurückhaltung. Insbesondere in der aktuellen besorgniserregenden Situation im Libanon ist es nicht hilfreich, wenn sich die Spannungen hier verschärfen.

Es gibt große Herausforderungen im Libanon, die nun dringend angegangen werden müssen. Dazu gehören natürlich auch die mehr als überfälligen wirtschaftlichen Reformen, und darauf muss nun der Fokus liegen.

FRAGE JUNG: Das US-Handelsministerium hat gestern Firmen auf ihre Sanktionsliste gesetzt, die Spionagesoftware herstellen. Dazu würde mich vonseiten des BMWi sowie vonseiten des BMI eine Einschätzung interessieren. Eine der betroffenen Firmen ist nämlich die israelische Firma NSO, die den Staatstrojaner „Pegasus“ zu verantworten hat, der auch in Deutschland von BKA und BND eingesetzt wird. Wie bewerten Sie diese US-Maßnahme? Planen Sie Ähnliches?

DR. BARON: Vonseiten des BMWi kann ich diese Meldung nicht kommentieren.

ALTER: Wir haben diese Entscheidung der amerikanischen Behörden zur Kenntnis genommen. Wie Sie wissen, sind diese Produkte, die von der Firma hergestellt und von deutschen Behörden genutzt werden, so konfiguriert und gebaut, dass sie dem deutschen Rechtssystem entsprechen und nicht darüber hinaus gehen. Das ist für uns das Entscheidende.

ZUSATZFRAGE JUNG: Da der BND auch angesprochen war: Herr Seibert, hat das Kanzleramt eine Haltung zu dieser Sanktionsmaßnahme der USA?

STS SEIBERT: Wie Herr Alter kann auch ich sagen, dass wir die Entscheidung des US-Handelsministeriums zur Kenntnis genommen haben. Firmen in diese sogenannte Entity List aufzunehmen, ist eine interne Entscheidung der zuständigen Stellen in den USA, die ich für die Bundesregierung darüber hinaus hier nicht kommentiere.

Was nachrichtendienstliche Fragen, Erkenntnisse, Tätigkeiten betrifft, wissen Sie, dass wir uns dazu grundsätzlich nicht öffentlich äußern. Damit ist keine Aussage getroffen, ob Sachverhalte zutreffen oder nicht.

FRAGE LÜCKING: Eine Frage an das BMVg. Seit wann prüft das BMVg mit welchen Abteilungen die fraglichen Arbeitsverträge der Fluglotsen? Wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden?

Für das Protokoll: Der Umfang der Arbeitsverträge beläuft sich auf zwei DIN-A4-Seiten und acht Paragrafen.

KRÜGER: Vielen Dank für die Frage. Dieses Thema war bereits in den letzten Regierungspressekonferenzen Gegenstand der Erörterung. Herr Kapitän zur See Helmbold hat das ja auch recht umfänglich eingeordnet. Dem habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.

Die Verträge, die Sie angesprochen haben, sind aktuell in der Prüfung. Die Verträge werden natürlich gesichtet. Wir schauen uns an das ist Kern der Prüfung , inwieweit sich bewerten lässt, dass es sich um Werkverträge handelt oder inwieweit es inhaltlich juristisch zu einer Bewertung kommt, dass man annehmen könnte, dass sich arbeitsvertragliche Regelungen finden und man in dem entsprechenden Verfahren zu einer Bewertung kommen kann.

Sie wissen, das BMVg hat einen nachgeordneten Bereich. Das Einsatzführungskommando ist auch in die Prüfung mit eingebunden. Dazu, wie lange die Prüfung in Anspruch nehmen wird, kann ich heute hier keine Aussage treffen.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Seit wann genau ist strittig, dass die Flutlotsen entweder Ortskräfte sind oder nicht bzw. Anspruch auf dieses Ortskräfteverfahren haben? Nach meinen Recherchen ist das Thema bereits im August presseöffentlich aufgeworfen worden. Gab es intern schon längere Prüfungen? Ist das intern schon länger ein strittiger Punkt?

KRÜGER: Dazu habe ich heute keine Informationen für Sie.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Können Sie das nachliefern?

KRÜGER: Wenn es dazu etwas nachzuliefern gibt, kann ich das in Aussicht stellen.

FRAGE FIRSOVA: Ich habe noch Fragen zum Stichwort Corona und Russlandreiseverkehr.

Herr Burger, verstehe ich es richtig, dass die russischen Staatsbürger, die einfach normale Reisevisa für Deutschland haben, jetzt nicht ohne Begründung nach Deutschland kommen können? Soweit ich weiß, ist das so. Aber ich möchte noch einmal nachfragen, weil es schwer ist, dazu Informationen zu finden.

Zwei Nachfragen zu diesem Thema:

Russland gilt, glaube ich, als Hochrisikogebiet. Ich möchte wissen, von welchen Faktoren die Aufhebung der Maßnahmen abhängt.

Eine letzte Frage, wenn ich darf, zum Thema Sputnik. Alle russischen Staatsbürger sind mit Sputnik geimpft. Wenn die Pandemie zurückgeht, wie wird es nach Meinung der Bundesregierung aussehen, dass die russischen Staatsbürger nach Deutschland kommen können? Müssen sie dann alle in Quarantäne oder wie sieht das aus?

BURGER: Für Fragen der Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nicht das Auswärtige Amt zuständig, sondern das Bundesinnenministerium.

Ich kann zu Ihren Fragen nur ganz grundsätzlich sagen: Mir wäre nicht bekannt, dass es irgendwelche Regelungen gäbe, die sich speziell auf russische Staatsangehörige beziehen, sondern es gelten für russische Staatsangehörige genau dieselben Regeln wie für Angehörige aller anderen Staaten auch.

Was Ihre Frage nach den Kriterien für die Einstufung als Hochrisikogebiet angeht, haben wir in der Vergangenheit dieses Verfahren hier mehrfach erklärt. Das ist eine Entscheidung, die aufgrund der Datenlage gemeinsam von Gesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Innenministerium getroffen wird. Die präzisen Kriterien können Sie, wie gesagt, in den Protokollen der Regierungspressekonferenzen der Vergangenheit nachlesen. Ich habe sie jetzt nicht präsent. Ich weiß nicht, ob die beiden Kollegen das hier vielleicht noch ausführen können.

Wie gesagt, mir wäre nicht bekannt, dass es irgendwelche besonders auf Russland anwendbare Regeln gäbe.

ALTER: Ich kann das bestätigen. Die Regelungen, die in Kraft sind, beziehen sich nicht auf einzelne Staatsangehörigkeiten, sondern auf Länder, wenn sie in eine bestimmte Kategorie eingestuft sind. Wenn Russland also Hochrisikogebiet ist, dann gilt für Personen, die aus Russland einreisen unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit sie haben , eine bestimmte Regelung.

Ich habe leider den ersten Teil Ihrer Frage akustisch schlecht verstanden. Deswegen kann ich auch schwer darauf antworten.

VORS. WOLF: Der erste Teil war direkt an das AA gerichtet. Nachdem das drei Fragen auf einmal waren, würde ich gerne weitermachen, weil eigentlich eine Frage pro Person

ZURUF FIRSOVA: Noch einen Satz zu den Impfungen mit Sputnik! Alle russischen Staatsbürger sind mit einem anderen Impfstoff geimpft. Wie wird das aussehen?

ALTER: Ich kann etwas dazu sagen, aber vielleicht kann der Kollege aus dem Bundesgesundheitsministerium präziser ergänzen.

Was die Einreisevorschriften angeht, ist es im Prinzip so, dass, wenn eine Person geimpft ist, für sie eine Quarantänepflicht entfällt. Es muss aber ein Impfstoff sein, der in Deutschland oder Europa zugelassen ist. Das kann man sich auf der Website des RKI anschauen. Wenn es sich um einen Impfstoff handelt, der nicht zugelassen oder anerkannt ist, wird die Person auch nicht als geimpft behandelt.

ZURUF FIRSOVA (akustisch unverständlich)

ALTER: Für Ungeimpfte aus Hochrisikogebieten gelten dann Regelungen.

EWALD: Herr Alter hat das zutreffend dargestellt. Ich werbe noch einmal dafür, sich unsere Fragen und Antworten zur Einreiseverordnung anzuschauen. Dort ist alles dazu dargelegt, was Prozedere und auch Quarantäne angeht.

Es ist in der Tat so: Sie wissen, dass Sputnik keine Zulassung durch die EMA hat. Damit wäre dann bei Einreise für russische Staatsbürger auch eine Quarantäne angezeigt.

BURGER: Vielleicht nur eine Präzisierung: Auch da gilt natürlich, dass es sich nicht an der Staatsangehörigkeit des Einreisenden festmacht. Es gibt ja auch durchaus russische Staatsangehörige, die mit anderen Impfstoffen geimpft sind. Umgekehrt gilt natürlich auch für Angehörige anderer Staaten, die mit Sputnik geimpft sind, dass das, so lange dieses Äquivalenzverfahren bei der EMA nicht abgeschlossen ist, entsprechend nicht in Rechnung gestellt wird.

VORS. WOLF: Herr Jung, ich weise nur darauf hin, dass wir diesen Themenkomplex eigentlich abgeschlossen hatten. Die Zeit ist fortgeschritten. Ich weiß nicht, ob ich alle Ihre anderen Fragen dann noch drannehmen kann.

FRAGE JUNG: Es ist aber vielleicht nicht unentscheidend ich war auf dem Stand von vier Wochen , dass noch nicht einmal 30 Prozent der russischen Bevölkerung einmal geimpft sind. Jetzt hieß es gerade, dass schon jeder russische Bürger und jede Bürgerin geimpft sei. Auf welchem Stand ist die Bundesregierung?

STS SEIBERT: Ich glaube, es ist wirklich nicht unsere Verantwortung, über Impfraten in anderen Ländern Auskunft zu geben. Ich würde Sie bitten, sich an die russische Botschaft zu wenden.

VORS. WOLF: Ich bleibe beim Bundesinnenministerium. Der Kollege Rinke fragt bezogen auf die Flüchtlinge aus Belarus: Wie ist die aktuelle Lage an der deutsch-polnischen Grenze mit Blick auf ankommende Flüchtlinge über Belarus?

ALTER: Die Lage ist im Prinzip nach wie vor unverändert. Es gab leichte Schwankungen bei den Zugangszahlen. In den letzten Tagen wurden an der deutsch-polnischen Grenze etwas weniger unerlaubte Einreisen als in den Wochen zuvor festgestellt. Wenn man sich aber die Monatszahlen anschaut, ist es nach wie vor so, dass wir ein deutlich erhöhtes Aufkommen bei der Feststellung von unerlaubten Einreisen haben. Wir können hier also noch keine Entwarnung geben.

FRAGE ELLERMANN: Ich habe auch eine Frage an das Bundesinnenministerium, und zwar geht es um den Dritten Periodischen Sicherheitsbericht. Wie bewertet der Innenminister die Erkenntnisse in dem Bericht, und welche Aufgaben ergeben sich daraus für die nächste Bundesregierung?

ALTER: Der Bundesinnenminister hat zu diesem Sicherheitsbericht zunächst einmal festgestellt, dass auch mit Blick auf die vergangenen fünfzehn Jahre der Kriminalitätsentwicklung Deutschland eines der sichersten Länder dieser Welt ist. Es gibt in einigen Bereichen Anstiege. Es gibt auch bedenkliche Entwicklungen, beispielsweise im Bereich der Cyberkriminalität. Dort gibt es Anstiege. Es gibt auch Entwicklungen, die durch die Coronapandemie verursacht sind. Aber insgesamt ist die Kriminalität in den letzten Jahren stetig rückläufig.

Der periodische Sicherheitsbericht ist deswegen von größerer Bedeutung, weil er in deutlich größeren Abständen erstellt wird und nicht nur Statistik enthält, sondern auch von Experten aus Polizei und Justiz bewertet wurde. Dort gibt es etwa tiefergehende Analysen, die dazu dienen sollen, dass wir Konzepte zur Kriminalitätsentwicklung erarbeiten können. Es geht auch um öffentliche Debatten, die angestoßen werden sollen. Das ist also wesentlich mehr als die jährliche polizeiliche Kriminalstatistik, die von uns vorgestellt wird.

VORS. WOLF: Dann bin ich digital bei dem Kollegen Jähnert vom ARD-Hauptstadtstudio. Seine Frage richtet sich vermutlich an das BMWi.

Die Logistikbranche warnt, dass der Mangel an AdBlue sich dramatisch verschärfen könnte. Welche konkreten Maßnahmen plant die Regierung, um den AdBlue-Mangel abzufedern? Der Güterverkehrsverband BGL hat Minister Altmaier dazu aufgefordert, eine nationale AdBlue-Reserve anzulegen. Wie steht das Wirtschaftsministerium dazu?

DR. BARON: Es ist richtig: AdBlue ist ein wichtiger Reinigungsstoff, der zum Betrieb von Lkw und Bussen vorwiegend zum Einsatz kommt. Aktuell gibt es dort steigende Preise, die auch im Zusammenhang stehen mit der Energiepreisdebatte insgesamt. Das Bundeswirtschaftsministerium beobachtet diese Entwicklung sehr genau. Wir nehmen die Warnungen und Befürchtungen der Branche natürlich sehr ernst. Wir haben ja einen kontinuierlichen Austausch mit der Wirtschaft, da das Thema Lieferengpässe ja an verschiedenen Fronten weiter aktuell ist.

Beim konkreten Thema AdBlue ist die Zuständigkeit verschiedener Ressorts berührt das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium. Deshalb sind wir auch mit diesen beiden Ressorts im Austausch. Wir werden gemeinsam mit den betroffenen Ressorts und den betroffenen Verbänden noch einmal konkret das Gespräch zum Thema AdBlue suchen und beraten, welche Analyse die Richtige ist und welche Instrumente sich vielleicht anbieten. Das muss aber gemeinsam mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung und den betroffenen Verbänden passieren.

VORS. WOLF: Kann zu diesen Instrumenten auch der Aufbau einer nationalen Reserve gehören?

DR. BARON: Das kann ich aktuell nicht beantworten. Man muss sich da, glaube ich, die Fragen und die regulatorischen Sachen genau ansehen.

Es ist aktuell so: Es gibt Regeln zur Fahrzeugtypenzulassung, eher im Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministeriums, und der Abgasgesetzgebung, im Zuständigkeitsbereich des Bundesumweltministeriums. Insofern macht es Sinn, mit den Ressorts gemeinsam die Fragen zu erörtern.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage zur Bahnreform oder zur Bahnsituation. Offenbar haben die zukünftigen Ampelkoalitionäre sich darauf verständigt, die Bahn in ihrer bisherigen Struktur zu zerschlagen. Es soll also eine gemeinnützige Gesellschaft zum Betrieb des Netzes geben und dann auf der Schiene mehr Konkurrenz zwischen Privatunternehmen. Das ist, wenn man so will, auch eine Kritik an der Bahnpolitik der bisherigen Bundesregierung. Welche Fehler sehen Sie in der Bahnpolitik der bisherigen Bundesregierung, die ja die Probleme der Bahn offenbar nicht lösen konnte? Ist das, was jetzt gemacht wird, eigentlich der heimliche Wunsch des Verkehrsministeriums?

HERZOG: Die Debatten, Beiträge und Vorschläge, die im Raum stehen, richten sich ja auch an die Koalitionäre bzw. an die kommende Bundesregierung. Insofern werde ich das hier nicht kommunizieren.

Ich kann dazu Folgendes sagen: Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode sehr viel für die Bahn getan. Für uns war es ganz wichtig, die Deutsche Bahn zu stärken. Bahnfahren ist aktiver Klimaschutz. Das haben wir auch immer gesagt. Insofern haben wir da mit Blick auf die Mittel noch einmal viel getan. Im kommenden Haushalt sind erstmals mehr Mittel für die Bahn als für die Straße vorgesehen. Wir haben unter anderem die Mehrwertsteuer auf Bahntickets gesenkt. Wir haben dort die Digitalisierung, die Elektrifizierung und die Verbesserung der Bahnhöfe vorangetrieben. Das heißt, wir haben mit sehr vielen Maßnahmen die Bahn gestärkt und vorangebracht.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich gehe davon aus, dass Ihr Haus in der Vergangenheit auch Konzepte zur Bahnreform betrieben und analysiert hat. Wäre eine weitergehende Privatisierung des Bahnbetriebs im Grunde ist das analog dem Modell England nicht mit dem Risiko verbunden, dass dann die Bahn tatsächlich nicht mehr im öffentlichen Interesse betrieben werden kann, sondern sie als Kapitalgesellschaft weitgehend privaten Gewinninteressen folgt?

HERZOG: Wie gesagt: Zum Thema Bahnreform und zu den Debatten, die jetzt im Raum stehen und die sich an eine künftige Bundesregierung wenden, werde ich jetzt hier keine Stellung nehmen.

FRAGE JUNG: Ich habe noch eine Nachfrage zum Klimaschutzbericht vom Mittwoch an das BMU.

Herr Stolzenberg, Herr Seibert, hatte ja am Mittwoch schon einiges dazu gesagt. Aber ich habe noch einmal in Ihre Pressemitteilungen, die Sie verschickt haben, hineingesehen. Da steht ganz am Ende ich zitiere :

„Klar ist aber: Für das in diesem Jahr beschlossene erhöhte Klimaziel von mindestens 65 […] Prozent Minderung sind noch weitere bedeutende Maßnahmen auf […] nationaler Ebene nötig.“

Erste Frage: Welche bedeutenden Maßnahmen auf nationaler Ebene haben das aus Ihrer Sicht zu sein? Zweitens. Wenn diese Bundesregierung jetzt selbst sagt, dass weitere bedeutende nationale Maßnahmen nötig sind, klagt man sich ja selbst an. Wie rechtfertigen Sie, dass Sie diese nötigen Maßnahmen nicht selbst beschlossen haben?

STOLZENBERG: Zunächst einmal muss man sagen: Das bezieht sich auf den vergangenen Zeitraum; es ist ein Rückblick auf das Klimaschutzprogramm 2019. Im Klimaschutzbericht haben wir Bericht darüber erstattet, was bis dahin umgesetzt worden ist. Der größte Teil davon ist geschafft. Man muss auch sehen, dass solche Situationen sich entwickeln und man darauf basierend jetzt weitergehen kann. Aber diese kommenden Maßnahmen sind jetzt eher in den Händen der neuen Bundesregierung zu sehen. Das ist erst einmal ein Zwischenstand, ein Stand, wo man sagt: Da stehen wir im Augenblick.

Wir müssen natürlich noch ambitionierter sein, dieses Klimaziel auch wirklich zu erreichen. Man muss nachlegen. Ich glaube, das ist die Botschaft, die davon ausgeht. Aber das liegt jetzt nicht mehr in unseren Händen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber trotzdem sind Sie das Fachministerium. Sie werden ja wissen, wovon Sie reden, wenn Sie von bedeutenden Maßnahmen auf nationaler Ebene sprechen. Welche haben das aus Ihrer Sicht zu sein?

STOLZENBERG: Wie gerade schon gesagt: Das liegt jetzt nicht mehr in unseren Händen. Was wir getan haben, ist das, was die vergangene Bundesregierung umgesetzt hat. Sicherlich hätten wir uns als BMU an verschiedenen Stellen auch ein bisschen mehr gewünscht. Das ist aber nicht so weit gekommen. Wir sind zufrieden mit dem, was wir geschafft haben. Ich denke, auch die Äußerungen der Ministerin, die in verschiedene Richtungen zeigen sei es Emissionshandel, sei es CO₂-Bepreisung , deuten darauf hin, wohin es in Zukunft gehen könnte. Aber da gibt es im Augenblick nichts Konkretes, was ich Ihnen sagen kann.

VORS. WOLF: Der Kollege Rinke hat eine Frage an das Auswärtige Amt und das BMI. Er bezieht sich auf einen „SPIEGEL“-Bericht, wonach vor der russischen Botschaft ein toter russischer Diplomat aufgefunden wurde, der laut deutschen Sicherheitsbehörden getarnter Mitarbeiter des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB gewesen sein soll. Haben Sie darüber Erkenntnisse, und was können Sie zu diesem Vorfall sagen?

BURGER: Ich kann dazu sagen, dass der Fall dem Auswärtigen Amt bekannt ist. Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass ich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Betroffenen und der Angehörigen keine weiteren Angaben zu Details machen kann.

ALTER: Ich habe keine Ergänzung.

VORS. WOLF: Dann eine Frage des Kollegen Hoenig, die sich vermutlich an Herrn Seibert richtet.

Das Umweltbundesamt hat unter anderem eine Abschaffung der Pendlerpauschale gefordert, um die Klimaziele zu erreichen. Wie steht die Kanzlerin dazu?

STS SEIBERT: Das führt uns zu dem Thema zurück, das gerade auch schon der Kollege aus dem BMU aufgriff.

Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von klimapolitischen Maßnahmen beschlossen, umgesetzt. Sie hat auch Maßnahmen beschlossen, die natürlich noch in die Zukunft reichen. Aber wir werden bald eine neue Regierung haben, die sich dann auch wieder neu mit solchen Forderungen befasst.

FRAGE JUNG: Am Mittwoch war Äthiopien hier Thema. Herr Burger hatte uns ja schon gesagt, wie besorgniserregend die dortige Lage aus Sicht der Bundesregierung ist.

Ich hätte aber eine Frage an das BMWi. Da auf der TOP1-Liste am Mittwoch auch der Entwurf des Berichts der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2021 war, würde mich interessieren: Welche Rüstungsexporte gab es denn in diesem Jahr an Äthiopien?

DR. BARON: Es ist richtig: Es war, wie sozusagen in jedem Jahr, an diesem Mittwoch der Bericht für das erste Halbjahr zur Rüstungsexportpolitik im Kabinett. Wir berichten ja immer zweimal im Jahr, einmal über die Halbjahreszahlen und einmal über die Jahreszahlen. Dieser Bericht ist bei uns auf der Webseite abrufbar. In den Anlagen finden Sie dort auch die einzelnen Länder aufgelistet.

Ich habe jetzt die Zahlen zu Äthiopien nicht im Kopf. Ich kann jetzt nicht sagen, ob es da Genehmigungen gab. Jedenfalls ist der Bericht auf der Webseite abrufbar.

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