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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 15. November 2021

Themen: Weltklimakonferenz in Glasgow, Lage an der belarussisch-polnischen Grenze, COVID-19-Pandemie, Aufnahme von ehemaligen Ortskräften aus Afghanistan in Deutschland, Aufenthaltsort des thailändischen Königs, russische Truppenbewegungen an der ukrainischen Grenze

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 15. November 2021:

VORS. SZENT-IVÁNYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FICHTNER: Ich möchte Ihnen von der Weltklimakonferenz in Glasgow berichten. Drei Punkte will ich hervorheben, erstens die Kohle. Zum ersten Mal in der Geschichte der Weltklimakonferenzen ging es nicht nur darum, dass sich Staaten Ziele setzen, und darum, wie sie dies tun, sondern es wurde auch eine zentrale Maßnahme beim Namen genannt, nämlich die globale Energiewende und der Kohleausstieg. Das war vor der Konferenz so nicht zu erwarten, und das ist auch ein Erfolg des Bündnisses zwischen Europa und den Inselstaaten, gemeinsam mit den Vereinigten Staaten.

Wir hätten uns natürlich zusammen mit Inselstaaten und vielen anderen noch klarere Aussagen zum Kohleausstieg gewünscht. Aber wir verstehen auch, dass ein Land wie Indien in Glasgow über eine Schwelle gegangen ist, die dieses Land noch nie zuvor überschritten hat.

Zweitens. Das 1,5-Grad-Ziel wurde am Leben gehalten. Alle Staaten haben anerkannt, dass es drastische weitere Maßnahmen in dieser entscheidenden Dekade braucht. Wir steuern derzeit auf 2,4-Grad Erderhitzung zu. Wissenschaftler sprechen davon, dass man 1,8 Grad erreichen könnten, wenn alle langfristigen Ziele mit den nötigen kurzfristigen Zielen und Politiken unterlegt würden. Die Betonung liegt auf dem Wort „würden“. Das ist besser als in einer Welt ohne Klimakonferenzen zu erwarten wäre, aber es ist bei Weitem immer noch nicht gut genug. Die EU hat darum ihr Klimaziel bereits vor einem Jahr deutlich angehoben. Viele Weitere haben nachgezogen. Vor Glasgow war die große Frage, wie sich China mit einem Anteil an den Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 30 Prozent verhalten würde. Wir haben Glasgow nun mit der begründeten Hoffnung verlassen, dass China im nächsten Jahr ein erhöhtes Klimaschutzengagement zusagen wird.

Drittens. Das sogenannte Regelbuch konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei geht es um die Detailregelungen zur Umsetzung des Pariser Abkommens. Das war unsere Minimalanforderung an den Gipfel. Regeln sind wichtig, weil es beim Klimaschutz darum geht, das Vertrauen darin zu stärken, dass alle gemeinsam vorangehen. Hierbei ist es gelungen, die Transparenz zu stärken und Schlupflöcher auszuschließen sowie neue Finanzierungswege für Entwicklungsländer zu erschließen.

All das sind Gründe, warum wir für einen konstruktiven, differenzierten Blick auf diese Weltklimakonferenz werben. Natürlich hätten auch wir uns mehr gewünscht. Aber hier geht es darum, eine weltweite Lösung für ein weltweites Problem zu finden. Das gelingt auf der Klimakonferenz im weltweiten Konsens. Nach dieser Konferenz in Glasgow gibt es mehr Gründe zur Hoffnung als vor ihr.

STS SEIBERT: Ich möchte dazu für die Bundeskanzlerin einiges anfügen, vollkommen unterstreichend, was der Kollege aus dem BMU gerade gesagt hat.

Ich denke, das Wichtige ist, dass die Abschlusserklärung der Weltklimakonferenz von Glasgow eine deutliche Richtung vorgibt. Sie leitet nämlich das weltweite Ende fossiler Energieversorgung ein. Das ist eine riesige weltweite Herausforderung. Es ist Grund zum Optimismus, dass es erstmals in der Geschichte der Weltklimagipfel einen Konsens dafür unter den etwa 200 Staaten gab. Er war nur deshalb möglich, weil der Kooperationswille der teilnehmenden Staaten insgesamt überaus stark war. Das wird international als Signal in Politik und Wirtschaft wegweisend sein. Der globale Kohleausstieg ist vorgezeichnet, und dieser Weg ist unumkehrbar.

Die Konferenz hat einige sehr ermutigende Ergebnisse gebracht. Der Kollege hat gerade das Regelbuch angesprochen, eine Forderung seit Jahren. Ich will noch weitere Dinge nennen: das Bekenntnis aller Staaten zum 1,5-Grad-Ziel, die verbesserte Klimafinanzierung auch für die Anpassung an den Klimawandel, die Allianz für klimafreundlichen Flugverkehr, die Energiewendepartnerschaft für Südafrika, an der Deutschland beteiligt ist, die Methanvereinbarung und auch die Verpflichtung zum verstärkten Schutz der Wälder, zum verstärkten Kampf gegen die Vernichtung der Wälder. Außerdem gab es das ist wichtig eine Vereinbarung der USA und Chinas zu stärkerem Klimaschutz.

Klar ist, dass die Umsetzung das Entscheidende sein wird. Alles wird sich daran entscheiden, ob die Zusagen nun auch wirksam umgesetzt werden. Wir müssen den Klimaschutz national und weltweit noch entschlossener voranbringen. Denn jeder IPCC-Bericht und viele Studien und Erkenntnisse der Wissenschaft in der ganzen Welt zeigen uns, wie riesig die objektiven Herausforderungen sind.

FRAGE DR. RINKE: Herr Fichtner, können Sie uns erläutern, was der besondere Sinn der jährlichen Überprüfung ist, die jetzt eingeführt wurde? In Deutschland gibt es ja auch solche jährlichen Überprüfungen. Aber wenn man das im weltweiten Maßstab macht, wird dafür ja wahrscheinlich jeweils wieder ein riesiger Aufwand an Konferenzen nötig sein, oder erklären Sie mir, wie das funktioniert. Was genau ist der große Fortschritt einer jährlichen Überprüfung?

FICHTNER: Das kann ich gern tun. Die Grundarchitektur des Pariser Abkommens ist die, dass wir auf der einen Seite die Ziele und auf der anderen Seite das Prinzip haben, dass Nationalstaaten versuchen, diesem Ziel mit Klimaschutzbeiträgen näherzukommen. Das ist ein schrittweiser Prozess, und wir haben ihn hier schon oft erläutert. Bei Klimakonferenzen und im Vorfeld von Klimakonferenzen geht es darum, diese beiden Ebenen wo ist das Ziel, und wo ist die Summe der nationalen Klimaschutzbeiträge? Schritt für Schritt immer näher zueinander zu bringen.

Im Pariser Abkommen hatten wir den Fünfjahreszyklus. Alle fünf Jahre wurde gefragt: „Wo stehen wir?“, und zwar in der Hoffnung, dass danach höhere Klimaziele der einzelnen Staaten folgen.

Wir haben im Glasgow Climate Pact eine deutliche Weiterentwicklung. Wenn Sie es im Original nachlesen wollen, dann finden sie das als Passus Nr. 29. Da gibt es zum einen die Aufforderung an Staaten, ihre Klimaziele für die 20er-Jahre noch einmal anzusehen und so zu stärken, wie es nötig ist, um die Pariser Temperaturziele zu erreichen. Das betrifft natürlich vor allem Staaten wie China, die bisher noch nicht das Niveau haben, das Europa und die USA bereits erreicht haben. Dafür gibt es die Frist Ende 2022, vor der nächsten Weltklimakonferenz in Ägypten.

Dann finden Sie in den Absätzen 30 und 31 die Feststellung, dass in Zukunft jährlich eine Bestandsaufnahme vom UN-Klimasekretariat gemacht und geschaut wird, wo wir mit der Summe der nationalen Klimaschutzzusagen insgesamt stehen. Dabei geht es um die Zahl 2,7 Grad, die Sie vor der Konferenz in Glasgow gehört haben. Das wird jetzt vom UN-Klimasekretariat jährlich neu erhoben. Das ist wichtig, weil das dann Zahlen sind, die von allen Staaten weltweit akzeptiert werden. Dann soll jährlich auf Minister- und Ministerinnenebene bewertet werden, wie man vor 2030 diesem Ziel näherkommt.

FRAGE JESSEN: Herr Fichtner, Sie versuchen, das als Erfolg zu verkaufen. Die Kritiker sagen, Sie würden das schönreden, weil Deutschland wegen der Transitionssituation zwischen den Regierungen eigentlich eine ganze Reihe von Abkommen nicht unterzeichnen könne, unter anderem den verbindlichen Ausstieg aus Verbrennermotoren.

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wieso ist es denn dann doch noch ein Erfolg, wenn Deutschland praktisch gelähmt auf dem Gipfel war?

FICHTNER: Danke, das gibt mir die Gelegenheit, darauf auch noch einmal einzugehen. Schönreden möchte ich hier gar nichts. Die Situation ist dramatisch. Aber ich werbe dafür, dass wir Respekt vor dem internationalen Prozess haben. Denn es gibt keinen besseren auf der Welt.

Jetzt haben Sie das Thema dieser Erklärung angesprochen. Das ist keine Erklärung, die im UN-Prozess selbst getroffen wurde, sondern das war Teil des Rahmenprogramms in Glasgow. Es gab 14 Vorreitererklärungen der britischen COP-Präsidentschaft. 13 von diesen 14 hat Deutschland unterzeichnet. Eine hat Deutschland nicht unterzeichnet, und zwar die zum Aus für Verbrennungsmotoren bzw. die Zero-Emission Vehicle Alliance. Sie hatte zum Ziel, dass Staaten bis zum Jahr 2040 aus der Neuzulassung von Verbrennungsmotoren aussteigen. Wie Sie wissen, hat Deutschland das Ziel, schon 2035 aus der Zulassung von Verbrennungsmotoren auszusteigen, wie man aus dem Sondierungspapier der Ampelparteien weiß, vielleicht auch schon früher. Jedenfalls ist diese Erklärung im Kern überhaupt kein Dissens zur deutschen Position. Der einzige Grund, aus dem wir nicht zustimmen konnten, war die Berücksichtigung von E-Fuels. Darüber gab es noch einen Dissens mit dem Verkehrsministerium. Deshalb hat Deutschland nicht unterschrieben. Aber ich kann ausschließen, dass das jenseits von schlechter Presse irgendwelche negativen Konferenzen für die Konferenz in Glasgow gehabt hat.

STS SEIBERT: Ich möchte auch Ihrer Grundannahme, die in Ihrer Frage ist, widersprechen. Die EU hat in Glasgow als Ganzes über die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens verhandelt und nicht Deutschland als Einzelstaat. Die geschäftsführende Bundesregierung war in allen Bereichen handlungsfähig. Sie hatte auch einen ganz konkreten Handlungsauftrag, wenn es um die Einbringung deutscher Interessen in die europäische Position ging. Die Tatsache, dass wir eine Bundestagswahl hinter uns haben, derzeit eine geschäftsführende Regierung haben und demnächst höchstwahrscheinlich eine neue Bundesregierung haben werden, hat Deutschland bei dieser COP26 in Glasgow in keiner Weise handlungsunfähig gemacht. Wir waren als Teil der EU in all diesen Verhandlungen, in all diesen Beratungen vertreten, und zwar mit unseren Positionen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich bezog mich unter anderem darauf, dass Umweltstaatssekretär Flasbarth erklärt hat, er hätte gern mehr Erklärungen unterzeichnet. Das ging aber bei einigen nicht.

Die Frage ist noch einmal an Herrn Fichtner : Wie bewerten Sie, dass China und Indien sich letztlich gegen verbindlichere Regeln zum Kohleausstieg erfolgreich durchgesetzt haben? Jetzt heißt es, es sei der Einstieg in den Ausstieg, aber das reicht ja nicht aus, um global das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.

FICHTNER: Noch einmal zu dem Punkt von eben: Es handelte sich um eine Erklärung von 14, nicht um mehrere.

Zum Thema Handlungsfähigkeit gerne auch noch ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Seibert: Die deutsche Delegation war handlungsfähig wie immer bei Klimakonferenzen. Wir haben tatsächlich eine relativ wichtige Rolle gespielt, auch im Rahmen der Europäischen Union, um diese Vereinbarung zur Kohle möglich zu machen. Gerade die neue Partnerschaft, die Deutschland mit der EU, mit Frankreich, mit Großbritannien und den Vereinigten Staaten aufgebaut hat, um Südafrika beim Kohleausstieg zu helfen, hat es überhaupt erst möglich gemacht, das nötige Vertrauen bei den Schwellen- und Entwicklungsländern zu bekommen, um diesen Schritt zu gehen und diese Sprache auch zur Kohle zu finden. Das ist eine große Rolle, die Deutschland auch in Glasgow gespielt hat. Auch bei anderen Themen, die auf den letzten Metern noch strittig waren Stichwort „loss and damage“ , konnte Deutschland sehr behilflich sein. Die Handlungsfähigkeit war da also voll gegeben.

Jetzt haben Sie nach der Sprache Absatz 36 gefragt

ZUSATZ JESSEN: Kohleausstieg Indien/China.

FICHTNER: Genau. Wie Sie alle mitbekommen haben, Stand da vor laufenden Kameras am Anfang des Tages „phase out“, und am Ende des Tages stand da „phase down“. Das ist ein Unterschied, aber keiner, der uns davon abhalten sollte, die klare Richtung zu sehen, dass die Welt auf eine globale Energiewende und einen Kohleausstieg zusteuert.

FRAGE BLANK (zu Belarus): Herr Seibert, können Sie darüber berichten, ob die Kanzlerin schon mit Herrn Lukaschenko telefoniert hat? Oder wird sie das Anfang dieser Woche tun?

STS SEIBERT: Ich habe es am Wochenende zahlreichen Anfragern schon gesagt: Wir informieren grundsätzlich über Telefonate der Bundeskanzlerin, sofern und nachdem sie stattgefunden haben.

ZUSATZFRAGE BLANK: Halten Sie es denn für sinnvoll bzw. hält die Bundeskanzlerin es grundsätzlich für sinnvoll, in direkten Kontakt mit Herrn Lukaschenko zu treten?

STS SEIBERT: Da wir beim Thema Gespräche sind, kann ich vielleicht auf das Telefonat des europäischen Außenbeauftragten Josep Borrell mit dem belarussischen Außenminister Makej hinweisen. Es ist richtig und es ist wichtig, dass solche Gespräche stattfinden, damit wir zu einer humanitären und friedlichen Lösung dieses Konflikts gelangen, den Belarus ausgelöst hat.

ZUSATZFRAGE BLANK: Das war jetzt ja keine Antwort auf meine Frage. Ich wiederhole sie gerne: Hält die Bundeskanzlerin einen direkten Austausch mit Herrn Lukaschenko grundsätzlich für sinnvoll?

STS SEIBERT: Ich bleibe jetzt bei dem, was ich über das Telefonat gesagt habe, auch über das Telefonat des EU-Außenbeauftragten. Die Bundeskanzlerin hat, wie Sie wissen, zweimal mit Präsident Putin gesprochen, weil wir wissen, dass er auch jemand ist, der in Minsk Gehör findet und Einfluss hat. Deswegen hat sie ihn gebeten, auf das Regime in Minsk einzuwirken. Noch einmal: Es geht darum, eine extreme humanitäre Notlage für tausende von Menschen abzuwenden. Über alles Weitere berichte ich, sofern und nachdem es stattgefunden hat.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Herr Nehls fragt allgemeiner an das Auswärtige Amt oder Herrn Seibert: Mit wem könnte in Minsk gesprochen werden? Schließlich wird Präsident Lukaschenko von der EU, also auch von Berlin, offiziell nicht anerkannt.

STS SEIBERT: Grundsätzlich kann mit allen telefoniert werden. Josep Borrell, der EU-Außenbeauftragte, hat mit dem belarussischen Außenminister gesprochen.

BURGER: Ich kann noch ergänzen, dass auch unsere Botschaft in Minsk in Kontakt mit der belarussischen Regierung steht. Belarus hat auch eine Botschaft hier in Berlin hat, und mit dem dortigen Botschafter steht auch das Auswärtige Amt, wo nötig, in Kontakt.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich habe eine weitere Onlinefrage von Liudmila Kotlyarova von RIA Novosti: Einige Migrationsforscher und Politiker wie Nils Schmid von der SPD schlagen vor, mit der Ukraine über die Aufnahme von Migranten aus der Belarus-Route zu verhandeln. Der ukrainische Botschafter in Berlin hat diesen Vorschlag aber bereits als Untertöne des deutschen Kolonialismus abgelehnt. Welchen Plan hat die geschäftsführende Bundesregierung für diese Menschen an der Grenze auch mit Blick auf die Gespräche in der Ukraine abgesehen von Strafen für Minsk und die beteiligten Seiten?

BURGER: Vielleicht einmal ganz grundsätzlich: Wie Sie wissen, findet in Brüssel heute das Treffen der EU-Außenminister statt. Dort steht die Lage an der belarussisch-polnischen Grenze natürlich im Mittelpunkt der Gespräche. Der Außenminister hat am Wochenende noch einmal deutlich gemacht, dass wir als EU angesichts des zynischen Machtspiels des Lukaschenko-Regimes in der EU solidarisch zusammenstehen. Das gilt für unsere Solidarität mit Polen in dieser schwierigen Situation; das gilt aber auch für die Maßnahmen, die wir gemeinsam als EU ergreifen, um den Schleuseraktivitäten des Lukaschenko-Regimes das Handwerk zu legen.

Da geht es zum einen um die Ankündigung und die heute anstehenden Entscheidungen zu Sanktionen sowohl gegen Verantwortliche des Lukaschenko-Regimes als auch gegen Unternehmen, Luftfahrtgesellschaften, Reiseunternehmen etc., die sich daran beteiligen. Sie sehen an ersten Entscheidungen von Unternehmen und von Staaten in der Region auch, dass diese Anstrengungen Wirkung zeigen. Da gibt es die Ankündigung von verschiedenen Airlines, keine Staatsangehörigen bestimmter Staaten mehr nach Minsk zu transportieren. Auch aus den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es dazu heute entsprechende Meldungen, denen wir im Moment nachgehen und die wir zu verifizieren versuchen. Wir stehen dazu außerdem in engem Austausch mit Polen und Litauen, um sie in dieser schwierigen Situation solidarisch zu unterstützen.

Daneben ist natürlich wichtig, dass den Menschen, die dort vor Ort in einer wirklich entsetzlichen Situation sind, geholfen wird. Da geht es zum einen um humanitäre Hilfe. Dazu stehen wir in Kontakt beispielsweise mit UNHCR und IOM. Es hat in der vergangenen Woche ja auch einen ersten Einsatz dieser Organisationen im Grenzgebiet gegeben. Wir hatten uns in der Vergangenheit auch gegenüber Belarus dafür eingesetzt, das zuzulassen, und wir setzen uns auch weiterhin für den Zugang von Hilfsorganisationen ein. Das war ja auch eines der Themen des von Herrn Seibert erwähnten Gesprächs von Herrn Borrell mit dem belarussischen Außenminister.

Zudem begrüßen wir, dass die irakische Regierung über ihre Botschaft in Moskau, die auch für Belarus zuständig ist, abermals Initiative gezeigt hat, irakischen Staatsangehörigen eine freiwillige Rückkehr von Belarus nach Irak zu ermöglichen. Für Donnerstag hat die irakische Regierung einen Rückholflug für ihre Staatsangehörigen angekündigt, die das wahrnehmen möchten. Bereits im August hat die irakische Regierung mehrfach freiwillige Passagiere mit Flügen nach Irak zurückgeholt. Das ist aus unserer Sicht auch ein weiterhin wichtiges Instrument, damit Menschen, die mit falschen Versprechungen dorthin gelockt wurden, zumindest eine sichere und einfache Rückkehr in ihre Heimat ermöglicht wird. Sie wissen, dass ein großer Teil der Menschen, die dort sind, aus der Region Kurdistan-Irak stammen. Staatsminister Annen hat gestern mit den Ministerpräsidenten der dortigen Regionalregierung Masrur Barzanî gesprochen und sich dort auch zu Möglichkeiten des gemeinsamen Vorgehens gegen Desinformation und gegen Schlepper ausgetauscht und die bisherigen Schritte Iraks und der Regionalregierung Kurdistan-Irak gewürdigt.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dazu passt die Frage von Vladimir Esipov von der Deutschen Welle an das Auswärtige Amt: Mit welchem Argumenten konnten die Bundesregierung und die EU innerhalb so kurzer Zeit einige Airlines davon überzeugen, keine Iraker, Afghanen und Syrer nach Minsk zu befördern? Am 11. November hatte Außenminister Maas im Bundestag erklärt, man spreche mit den Fluggesellschaften. Wer und wo spricht da und mit welchen Airlines hat man gesprochen?

BURGER: Die Bundesregierung hat mit einer ganz großen Zahl von Airlines gesprochen, und wir haben es nicht nur bei Gesprächen belassen, sondern der Außenminister hat am Wochenende auch noch einmal sehr deutlich gemacht das reflektiert sich auch in den Äußerungen anderer EU-Staaten , dass wir bereit sind, gegen Fluggesellschaften, die sich wider besseres Wissen von Lukaschenko für diese Schleuseraktivität instrumentalisieren lassen, schmerzhafte Sanktionen zu verhängen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Jetzt kam noch relativ schnell eine Nachfrage zu der Frage davor zu den Migranten: Herr Burger hat leider die Sanktionspläne kommentiert, aber meine Frage betrifft den Umgang mit Migranten selbst. Hat die Bundesregierung vor, mit der Ukraine über deren Aufnahme zu sprechen bzw. sie selbst teilweise aufzunehmen?

BURGER: Ich glaube, ich habe auch Einiges über den Umgang mit den betroffenen Personen vor Ort gesagt. Das gilt zum einen für das Thema humanitäre Hilfe, die dort ermöglicht werden muss. Dazu sind wir, wie gesagt, in Kontakt mit Hilfsorganisationen, die solche Hilfe anbieten können, und auch mit den belarussischen Stellen, die das zulassen müssen. Zum anderen gibt es natürlich das Angebot der irakischen Regierung, seinen eigenen Staatsangehörigen eine sichere und schnelle Rückkehr nach Hause zu ermöglichen. Auch das ist etwas, wofür wir uns gegenüber der irakischen Seite eingesetzt haben und was wir sehr unterstützen.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, wem gegenüber setzt sich die Bundesregierung denn für eine humanitäre Behandlung der Flüchtlinge ein, die sich ja praktisch im Niemandsland zwischen Polen und Belarus befinden? Wer sind da Ihre Ansprech- oder Verhandlungspartner?

BURGER: Das sind natürlich diejenigen, die vor Ort die Kontrolle ausüben und die diese humanitäre Hilfe zulassen müssen. Das ist natürlich zum einen die belarussische Seite; denn ein erheblicher Teil der Personen, die sich dort in einer Notlage befinden, befindet sich ja in Belarus. Der Außenminister hat in der vergangenen Woche in einem Interview auch gesagt, dass wir dazu natürlich auch im Gespräch mit der polnischen Seite sind wobei trotzdem immer festgehalten werden muss, dass es nicht die polnische Seite ist, die diese Situation herbeigeführt hat, sondern dass das eine vonseiten des Lukaschenko-Regimes bewusst herbeigeführte Krise ist.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Der sächsische Ministerpräsident, Herr Kretschmer, hat am Wochenende erklärt, man müsse die Bilder von der Grenze aushalten und Sachsen werde auf gar keinen Fall Flüchtlinge aus dieser Situation aufnehmen. Wie verträgt sich das mit dem Anspruch einer humanitären Flüchtlingspolitik?

BURGER: Wie gesagt, ich glaube, es geht hier nicht um Bilder, sondern es geht um Menschen, die da vor Ort in einer wirklich entsetzlichen Situation sind, und denen muss geholfen werden. Dafür setzen wir uns ein.

ZUSATZ JESSEN: Das war keine Antwort auf die Frage, wie sich die Aussage von Herrn Kretschmer, die ja eine Verweigerung der Aufnahme von Flüchtlingen, von Menschen darstellt, mit einer humanitären Flüchtlingspolitik vereinbaren lässt.

BURGER: Ich werde Aussagen des Ministerpräsidenten nicht weiter kommentieren.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, ich möchte noch einmal an die schriftlich gestellte Frage anknüpfen, die eben aufkam. Für den Fall, dass in Belarus der Strom von Menschen an die Grenze von Polen gestoppt wird, geht es ja um die Menschen, die dort jetzt sind, quasi im Niemandsland. Würde die Kanzlerin es denn für möglich halten, dass für dieses begrenzte Kontingent sozusagen eine Lösung gefunden wird, dass die eventuell nach Deutschland und dann weiter innerhalb der EU verteilt werden? Darum geht es ja ganz konkret.

STS SEIBERT: Wir haben hier in der vergangenen Woche auch darüber gesprochen. Auch Herr Burger hat ja gerade noch einmal gesagt: Das, was passieren sollte darüber hat auch Frau von der Leyen namens der Europäischen Union in New York mit den Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen gesprochen , ist, dass die Migranten mit Unterstützung ihrer jeweils nationalen Behörden sicher in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden können. Wenn das jetzt in einzelnen Fällen oder eben in großem Stil in Bewegung käme, begrüßten wir das.

ZUSATZFRAGE BLANK: Schließen Sie aber nicht aus, dass es für einen Teil, wenn deren nationale Behörden diese Menschen nicht zurücknehmen wollen, eine europäische Lösung gibt?

STS SEIBERT: Wir arbeiten daran, dass es die Lösung gibt, die ich Ihnen gerade beschrieben habe. Das ist neben der jetzt anstehenden sofortigen humanitären Hilfe für die, die im Grenzgebiet sind, der richtige Weg.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, Herr Seibert, nun finden gerade in diesem Zusammenhang ein russisch-belarussisches Militärmanöver im Grenzgebiet statt. Der Generalstabschef der britischen Armee, General Nicholas Carter, hat vor einem Krieg mit Russland gewarnt. Ich (akustisch unverständlich).

BURGER: Entschuldigung, ich habe den letzten Satz nicht verstanden.

ZUSATZ TOWFIGH NIA: Der Generalstabschef der britischen Armee

BURGER: Der britischen Armee?

ZUSATZ TOWFIGH NIA: Nicholas Carter.

STS SEIBERT: Der britischen, glaube ich.

ZUSATZ TOWFIGH NIA: Er hat in diesem Zusammenhang vor einem Krieg mit Russland gewarnt.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Darf ich noch eine Frage von Herrn Nehls hinzufügen? Er fragt: Was ist der tiefere Grund für die militärischen Übungen Litauens, Lettlands und Polens an der belarussischen Grenze? Stellen anrückende Flüchtlinge eine Kriegsgefahr dar oder gefährden sie die Sicherheit ganzer Staaten?

Was sagt die OSZE mit Belarus und Russland als Mitgliedern dazu?

Vielleicht kann man das zusammen beantworten.

BURGER: Belarus führt eine hybride Kampagne gegen die Einheit Europas und missbraucht das Leid der Flüchtlinge in einer menschenverachtenden Weise für politische Zwecke. Deutschland steht hier solidarisch an der Seite seiner Partner und Verbündeten. Für uns ist klar, dass niemand ein Interesse an einer Eskalation der Lage haben kann. Wir haben auf europäischer Ebene einen umfassenden Instrumentenkasten, um auf die aktuelle Situation zu reagieren. Dieser ist noch nicht ausgeschöpft. Aber ganz sicher ist, dass es (akustisch unverständlich) keine militärische Lösung geben kann.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Teilen Sie die Sorge des britischen Generals, dass es zu einem möglichen Krieg mit Russland kommen könnte?

BURGER: Ich habe dem, was ich gerade gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, Sie haben die Rückführungsflüge in den Irak erwähnt. In dem Zusammenhang hat Herr Lukaschenko erklärt oder erklären lassen, er selbst bemühe sich ebenfalls um solche Rückführung der Flüchtlinge aus dem Grenzgebiet in ihre Heimatländer. Haben Sie irgendwelche Anzeichen dafür, dass das realiter so ist, oder ist das nur ein Worthülse?

BURGER: Das kann ich von dieser Stelle aus nicht kommentieren. Ich habe darüber zu diesem Zeitpunkt keine belastbaren Erkenntnisse in die eine oder in die andere Richtung. Für uns ist entscheidend, dass sich die irakische Regierung nicht nur bereit erklärt hat, sondern aktive Anstrengungen unternimmt, um ihren Staatsangehörigen aus dieser schwierigen Situation zu helfen. Wenn die belarussische Seite das nicht behindert, dann ist das gut.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist der Unterschied zwischen „nicht behindern“, was Sie als gut bezeichnen, und „aktiv an der Rückführung arbeiten“ nicht die Möglichkeit, im Rahmen Ihrer Kontakte mit der belarussischen Regierung zu eruieren, inwiefern tatsächlich das, was Lukaschenko behauptet, stattfindet, nämlich eine aktive Unterstützung bei der Rückführungspolitik?

BURGER: Ich glaube, die Glaubwürdigkeit dieser Aussagen werden wir alle in den nächsten Tagen gemeinsam beurteilen können. Die Bilder, die uns heute Morgen von der belarussisch-polnischen Grenze erreichen, sprechen eher eine andere Sprache.

FRAGE CLEMENT: Herr Seibert, die Ampelpartner diskutieren gerade über eine 3G-Regelung im Nah- und Fernverkehr. Das ist ja ein Vorschlag, den auch die Kanzlerin vergangenen Sommer schon einmal gemacht hatte. Damals war eine Prüfung eingeleitet worden. Es gab Stellungnahmen von einzelnen Ministerien. Gab es denn auch ein abschließendes Ergebnis dieser Prüfung? Wäre so eine Regel praktikabel? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind Sie denn da bekommen?

STS SEIBERT: Darüber haben wir hier vor vielen, vielen Wochen berichtet. Sie wissen, dass die Bundeskanzlerin die Position vertreten hat, dass eine solche Maßnahme, also 3G in Fernzügen, wie es beispielsweise in Italien und in Frankreich praktiziert wird, auch in Deutschland wünschenswert wäre. Es gab dann Einsprüche und Bedenken. Vor vielen Wochen ich kann Ihnen jetzt aber wirklich nicht sagen, wann genau haben wir Ihnen gesagt, dass wir als Bundesregierung diesem Plan zunächst nicht weiterverfolgen. Die Grundhaltung der Bundeskanzlerin zu dieser 3G-Frage hat sich nicht geändert. Die Zeiten haben sich geändert. Die Dringlichkeit der Lage, wie jeder von uns jeden Tag erfährt, hat sich geändert.

ZUSATZFRAGE CLEMENT: Ich habe noch eine Nachfrage dazu, beispielsweise an das Innenministerium. Von Ihrer Seite kam ja wie vom Justiz- und vom Verkehrsministerium auch die Kritik, das sei unter den Bedingungen des Reiseverkehrs nicht durchführbar und nicht praktikabel. Hat sich denn an dieser Einschätzung angesichts der Lage, die Herr Seibert gerade beschrieben hat, etwas geändert?

DR. WEDE: Die Details einer solchen Regelung stehen ja überhaupt noch nicht fest. Ich bitte um Zustimmung, dass es sinnvoll ist, zuerst zumindest die groben Abrisse dieser Regelungen abzuwarten, bevor wir uns seriöserweise darüber unterhalten können, ob und wie eine solche Regelung, die wir ja noch nicht einmal kennen, überhaupt umsetzbar ist.

STS SEIBERT: Ich habe noch gefunden, was ich ausgangs des Sommers dazu gesagt habe. Ich habe damals gesagt: Falls sich im Herbst bzw. im Winter eine deutliche Verschlechterung der Pandemielage ergäbe, wäre es natürlich die Verantwortung der Bundesregierung, wieder über mögliche wirksame Maßnahmen nachzudenken.

ZUSATZ CLEMENT: Diese Phase ist ja jetzt erreicht.

STS SEIBERT: Wir erleben jedenfalls eine deutliche Verschlechterung der Pandemielage, ja.

FRAGE BLANK: Das passt direkt dazu, weil es damals, Herr Seibert, ja vor allem um die Frage des Fernverkehrs ging. Das, was die Ampelfraktionen jetzt beschlossen haben, betrifft ja auch den Nahverkehr. Deswegen würde ich Sie und bitte auch das Verkehrsministerium fragen, wie das denn kontrolliert werden soll.

Nein, Herr Wede, das muss man nicht abwarten, finde ich, weil man eine Stellungnahme dazu, ob 3G jetzt auch im Nah- und Fernverkehr möglich sein soll, schon heute abgeben kann. Das ist ja kein Hexenwerk. Das müsste ja kontrolliert werden.

Ich habe also vielleicht an das Verkehrsministerium und auch Herrn Seibert die Frage nach der Umsetzbarkeit von 3G im Nahverkehr.

STS SEIBERT: Ich kann jetzt nur sagen: Die sich abzeichnende Ampelkoalition hat ja Vorschläge dazu gemacht, was der Instrumentenkasten im Einzelnen alles enthalten sollte. Die sind jetzt Gegenstand von Beratungen, sowohl im Parlament als auch zwischen dem Bundestag und den Ländern, und dazu kann ich jetzt keinen Kommentar abgeben. Ich kann nur zu dem, was ich gefragt wurde, sagen, dass sich die Haltung der Bundeskanzlerin zu 3G in Fernzügen, wie wir sie hier im Sommer und Spätsommer häufig besprochen haben, nicht geändert hat und die Dringlichkeit heute wieder eine andere als im Spätsommer ist.

ALEXANDRIN: Ich kann vielleicht noch ergänzen, dass sich Bundesminister Scheuer heute Vormittag bereits dazu geäußert hat. Er hat in Bezug auf den Vorschlag der Ampelkoalition vorgeschlagen, jetzt eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten im ÖPNV und im Bahnsystem einzuleiten, weil wir eben in unserer Prüfung, die wir Ende August abgeschlossen haben das Ergebnis hatten wir Ihnen hier auch vorgestellt , festgestellt haben, dass die Situation rechtlich nicht unproblematisch ist und dass wir eben vor praktischen Herausforderungen stehen. Eine praktische Herausforderung ist die von Ihnen angesprochene Kontrolle innerhalb der Züge. Das trifft auf den Fernverkehr zu, das trifft aber ganz genauso und vielleicht sogar in noch stärkerem Maße auf den ÖPNV zu. Hierfür muss man eben mit allen Beteiligten eine Lösung finden.

ZUSATZFRAGE BLANK: Darf ich eine Nachfrage an das Verkehrsministerium stellen? – Was sind denn die rechtlich nicht unproblematischen Punkte? Können Sie die auch benennen?

ALEXANDRIN: Rechtlich nicht unproblematische Punkte waren in Bezug auf die damalige Lage so. Wie das Innenministerium angesprochen hat, wird derzeit ja über eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes verhandelt, und wie diese aussehen wird, wird man abwarten müssen.

ZUSATZ BLANK: Ich meinte, ob das Persönlichkeitsrechte oder was auch immer betrifft.

ALEXANDRIN: Das war zum Beispiel ein Grund.

FRAGE DR. RINKE: Das setzt direkt dort an, nämlich bei der Umsetzbarkeit und der Überprüfbarkeit. Bei der Durchsetzung der Maskenpflicht auch diese Diskussion hatten wir ja gehabt war das Ergebnis, dass die Bundespolizei hilft, zumindest in den Fernzügen. Deswegen stelle ich die Frage an das Innenministerium, ob das Innenministerium bereit wäre, auch jetzt Bundespolizisten abzustellen, um nicht nur die Maskenpflicht, sondern auch den 3G-Nachweis durchzusetzen.

DR. WEDE: Die Gespräche hinsichtlich dieses ganzen Komplexes laufen zwischen den Akteuren; das haben wir jetzt gerade gehört. Wir sind an diesen Gesprächen beteiligt. Aber ich habe an dieser Stelle nichts, das ich Ihnen öffentlich zu dieser Frage mitteilen könnte.

ZUSATZ DR. RINKE: Aber, wenn ich kurz nachhaken darf, eine Bereitschaft Ihrer Seite würde die Gespräche ja verändern, weil dann das Problem der Kontrolle leichter zu handeln wäre.

DR. WEDE: Wie gesagt: Wir sind an den Gesprächen beteiligt. Die Gespräche laufen. Die Bundespolizei hat gesetzliche Aufgaben, aber zu diesem jetzigen Zeitpunkt kann ich zu einer Erweiterung mögliche Aufgaben nichts sagen, weil die Gespräche, wie gesagt, eben noch am Laufen sind.

FRAGE KELLER: Ich habe eine Frage an das Wirtschafts- und das Finanzministerium. Angesichts von 2G-Absagen von Veranstaltungen gibt es die Forderung, die Überbrückungshilfen zu verlängern, die ja Ende des Jahres auslaufen werden. Wie weit sind da Ihre Verhandlungen gediehen?

EINHORN: Minister Altmaier hat sich ja schon dazu geäußert und gesagt, dass er dafür ist, die Hilfen, die es aktuell gibt, auch über den Jahreswechsel hinaus zu verlängern. Allerdings ist es aktuell so, dass der europäische Beihilferahmen, in dem diese Hilfen stattfinden, bisher auch nur bis Ende des Jahres läuft. Da gibt es den Willen der Kommission und einen Vorschlag, diesen Beihilferahmen zu verlängern. Aber dazu laufen die Gespräche noch. Das wäre die Voraussetzung dafür, dass dann Deutschland wiederum die Hilfen weiter verlängern könnte.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Herr Kolberg signalisiert mir gerade für diejenigen, die es nicht sehen, dass er dem nichts hinzuzufügen hat.

FRAGE CLEMENT: Herr Mühlhausen, es ist ja ein Gesetzentwurf zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz in der Ressortabstimmung, wenn ich das richtig verstehe. Die Kernfragen, die viele Leute interessieren, scheinen aber noch offen zu sein. Das ist zum einen die Frage: Wer würde die Tests in den Betrieben bezahlen? Und zum anderen: Welche Sanktionsmöglichkeiten sind denn bei Arbeitnehmern vorgesehen, die sich weder zum Impfstatus äußern mögen noch einen Test machen wollen? Gibt es da konkrete Pläne?

MÜHLHAUSEN: Vielen Dank, Herr Clement, für Ihre Frage. Ich verstehe auch Ihr Interesse. Allerdings geht es mir ähnlich wie den Kollegen. Zu den Details der geplanten Regelung kann ich heute hier keine Aussage treffen. Es ist vollkommen richtig, dass das BMAS den Fraktionen zu künftigen Regelungen einen Formulierungsvorschlag zur Verfügung gestellt hat. Aber auch hier laufen noch die Gespräche, und sie bleiben abzuwarten.

Ich will in dem Zusammenhang aber auch den Bundesarbeitsminister anführen, der sich gestern dazu geäußert hat. Er hat deutlich gemacht, dass nun konsequent 3G am Arbeitsplatz durchgesetzt werden muss das heißt, dass künftig nur geimpfte, genesene und getestete Beschäftigte Zutritt zu Unternehmen haben sollen und Homeoffice wieder dort in Kraft gesetzt wird, wo es möglich ist.

ZUSATZFRAGE CLEMENT: Die Arbeitgeber haben sich ja bereits dafür ausgesprochen, dass es zu Lohnkürzungen kommen muss, wenn jemand sozusagen aus Eigenverschulden den Arbeitsplatz nicht mehr antreten kann. Teilt das BMAS diese Einschätzung, dass das eine richtige und sinnvolle Sanktion ist?

MÜHLHAUSEN: Ich verstehe das Interesse an Detailfragen. Allerdings laufen auch hier die Gespräche, und sie bleiben abzuwarten.

ZUSATZFRAGE CLEMENT: Trotzdem noch einmal: Ohne Sanktionen ist ja ein Gesetzentwurf ein ziemlich stumpfes Schwert. Es muss ja einen Katalog geben, der auch Möglichkeiten im Falle einer Verweigerung vorsieht.

MÜHLHAUSEN: Vollkommen richtig ist, dass es Regeln gibt und auch dafür gesorgt werden muss, dass Regeln eingehalten werden. Wie das künftig genau ausgestaltet ist, das bleibt aber abzuwarten.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich habe noch eine allgemeine Frage von Falk Steiner. Das haben Sie teilweise gerade schon beantwortet. Aber vielleicht kann das einer der Anwesenden einmal umfassend beantworten.

Haben Bundesministerien der Fraktionen des Deutschen Bundestags bei der Erstellung der aktuellen Gesetzesvorhaben mit Formulierungshilfen unterstützt?

KAUTZ: Logisch, wie immer.

FRAGE DR. RINKE: Noch einmal eine generelle Frage, die sich in dem Fall an Herrn Seibert und Herrn Mühlhausen richtet.

Es hat ja diese Diskussion schon einmal gegeben. Das hatten wir auch mit der 3G-Regel in den Zügen und im öffentlichen Nahverkehr gehabt. Damals hieß es, dass es auch aus juristischen Gründen nicht möglich ist. Genau dieselbe Debatte haben wir jetzt bei 3G am Arbeitsplatz, wo das Arbeitsministerium das auch mit dem Hinweis auf rechtliche Unmöglichkeiten abgelehnt hatte. Was genau hat sich jetzt geändert, dass es nun doch möglich scheint? Ist es die Brisanz der Lage oder eine veränderte politische Haltung, dass man nun mit einer anderen Konstellation plötzlich Sachen möglich macht, die vorher unmöglich waren?

MÜHLHAUSEN: Ich kann ja hier nur für das Bundesarbeitsministerium sprechen.

Ich möchte noch einmal verdeutlichen, dass wir im Zuge der Pandemie immer entlang des Pandemiegeschehens Regelungen getroffen haben, um dafür zu sorgen, dass Beschäftigte sich nicht selbst infizieren und der Betriebsort selbst im Laufe der Pandemie nicht ein Infektionsherd wird.

Jetzt haben wir eine völlig neue Situation. Ich denke, die Zahlen wurden hier schon mehrfach kommentiert. Diese aktuelle neue Situation erfordert auch neue Regelungen; die werden jetzt getroffen. Zu Details kann ich aber hier heute noch nichts sagen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Nur um es richtig zu verstehen: Die Brisanz der pandemischen Lage ist also der Grund, warum man jetzt auch juristische Festlegungen anders als vorher bewertet?

MÜHLHAUSEN: Ich kann die Begründung dafür nicht liefern. Richtig ist, dass wir als BMAS natürlich das aktuelle Pandemiegeschehen beobachten und den möglichen Koalitionsfraktionen entsprechende Vorschläge unterbreiten.

FRAGE JESSEN: Herr Kautz, am Wochenende gab es den sogenannten Brandbrief von 35 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die auf dem Gebiet der Pandemieerforschung und -bekämpfung tätig sind. Darin wird unter anderem vorgeschlagen, einen professionellen Krisenstab einzurichten, der sich auch wesentlich aus Wissenschaftlern zusammensetzt, die in dem Bereich tätig sind, um damit die öffentliche Kommunikation über Analyse und Maßnahmen zu verbessern. Halten Sie diesen Gedanken für richtig? Unterstützen Sie ihn?

KAUTZ: Herr Jessen, über diese Frage haben wir an dieser Stelle schon mehrfach gesprochen. Sie wissen, dass der Bundesgesundheitsminister im Verlauf der Pandemie im ständigen Austausch mit Experten unterschiedlicher Fachrichtungen stand. Wir haben keinen festen Pandemierat oder keinen festen Expertenrat gehabt, um immer die unterschiedlichen Aspekte der Pandemie abbilden und auf die unterschiedlichen Herausforderungen reagieren zu können. Wir haben hier in der Bundespressekonferenz immer mit Experten gesessen und mit ihnen die Lage analysiert und bewertet. Ich möchte jetzt nicht das kommentieren, was am Wochenende vorgeschlagen wurde. Das war jedenfalls unser Weg, den wir für sinnvoll erachtet haben.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Genau der Weg, den die Bundesregierung bisher gegangen ist, ist ja den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern bestens bekannt. Viele von denen haben hier mitgesessen und gehörten zu Ihren Beratungsgesprächen. Gleichwohl schlagen sie jetzt vor, ein solches Gremium einzurichten. Sie haben also offenbar die Einschätzung, dass darin doch Sinn liegen könnte. Dieser Sinn erschließt sich Ihnen aber nicht bzw. Sie würden das Projekt eines solchen Expertenkrisenstabes, eines professionellen Krisenstabes, nicht unterstützen? Das verstehe ich richtig?

KAUTZ: Herr Jessen, das wäre dann eine Frage der künftigen Bundesregierung, diesen Krisenstab, den Sie genannt haben, zu benennen. Es wird in dieser Woche das kann ich Ihnen sagen noch einmal ein größeres Treffen per Videokonferenz mit Expertinnen und Experten und dem Bundesgesundheitsminister geben.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, ich würde grundsätzlich noch einmal wissen auch nach diesen Nachbesserungsvorschlägen, die ja auch schriftlich vorliegen: Hält die Bundeskanzlerin daran fest, die epidemischen Lage über den 25. November hinaus fortzuschreiben? Ist sie also weiterhin dafür, dass sich der Bundestag dem Unionsantrag anschließt?

STS SEIBERT: Die Haltung der Bundeskanzlerin zu der Grundfrage, ob die epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängert werden sollte oder nicht, ist hier oft genug dargestellt worden. Wichtig ist: Wenn sie nicht verlängert wird, sondern wenn sie ausläuft, dass muss es einen gut gefüllten Instrumentenkasten geben, mit dem reagiert werden kann. Wichtig ist auch deswegen ist die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am Donnerstag so wichtig und drängt zeitlich so , dass wir ein geschlossenes Handeln von Bund und Ländern hinbekommen, eine gemeinsame Vorstellung davon, was ab einem bestimmten Hospitalisierungsschwellenwert zusätzlich unternommen werden muss. Das ist das ich verweise auf den Podcast der Bundeskanzlerin am Wochenende , was jetzt vordringlich ist, nämlich ein gemeinsames und geschlossenes Handeln von Bund und Ländern, einheitliche Maßstäbe, eine Einigung darauf, ab welchem Hospitalisierungsschwellenwert zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Insofern ist es am Donnerstag höchste Zeit für diese MPK.

ZUSATZFRAGE BLANK: Nun ist die Abstimmung im Bundestag am Donnerstag ja eindeutig vor der Ministerpräsidentenkonferenz. Wird denn die Kanzlerin dem Antrag der Unionsfraktion auf Fortsetzung der epidemischen Lage zustimmen oder nicht?

STS SEIBERT: Ich kann hier nichts zu ihrem Stimmverhalten sagen, da sie nicht mehr Abgeordnete ist. Deswegen hat sich Ihre Frage eigentlich schon erledigt. In der vergangenen Legislatur hätte ich diese Antwort geben können. Jetzt stimmt sie nicht mehr mit.

FRAGE CLEMENT: Noch einmal eine Nachfrage an Sie, Herr Mühlhausen: Es ging bei den bisherigen Bedenken ja auch um den Datenschutz. Es wurde gesagt, dass Impfdaten und gesundheitliche Informationen einem besonderen datenschutzrechtlichen Schutz unterliegen. Was hat sich an der Bewertung geändert? Denn genau das sieht der Entwurf aus Ihrem Hause ja jetzt vor, dass die Arbeitgeber Informationen über diese Punkte von den Mitarbeitern erhalten.

MÜHLHAUSEN: Herr Clement, ich verstehe Ihr Interesse an dem Thema. Ich kann nur jetzt zu einzelnen Regelungen und zu der Frage, wie Probleme gelöst werden, hier nicht Stellung beziehen, weil ich die Informationen nicht habe. Einen qualitativen Unterschied gibt es, dass die künftigen Regelungen jetzt im Infektionsschutz und nicht im Arbeitsrecht vorgenommen werden müssen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Die letzte Frage zum Thema Corona kommt von Herrn Reitschuster an das BMG: Warum können Genesene nicht wie in Österreich ihren Genesenenstatus durch einen Antikörpertest verlängern?

KAUTZ: Das ist jetzt erst einmal ein Faktum. Über den Sinn und Unsinn von Antikörpertests haben wir hier schon mehrfach berichtet. Dass ein Antikörpertest nicht zweifelsfrei darlegt, dass jemand nicht so leicht anzustecken ist, das haben wir ja auch schon mehrfach gesagt.

FRAGE LÜCKING: Eine Frage an das Bundesinnenministerium. Ihr Arbeitsbereich ist ja dafür zuständig, Fälle von Ortskräften einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen und, sofern keine Bedenken bestehen, die Fälle an das Auswärtige Amt weiterzuleiten, wo dann die Aufnahmezusagen getätigt und Visa erstellt werden können. Ich wüsste gerne, wie viele Fälle Sie aktuell bearbeiten und wie lange die Bearbeitungszeit von zum Beispiel dem Eintreffen eines BMVg-Falls beim BMI und die Weiterleitung einer Aufnahmezusage an das Auswärtige Amt ist.

DR. WEDE: Die genaue Zahl müsste ich Ihnen nachreichen.

Ihre Frage war darauf gerichtet, wie viele Ortskräfte aktuell sicherheitsüberprüft werden? Ist das richtig?

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Genau. Wie viele Fälle von Sicherheitsüberprüfungen bearbeitet das Team im Bundesinnenministerium aktuell? Der Hintergrund ist ich hatte das am Freitag schon gefragt; da blieb das BMI aber außen vor : Es gibt Menschen aus dem Bawar Media Center, die eine öffentliche Zusage erhalten haben, dass sie aufgenommen werden können. Die Zusage scheint sich aber weiterhin irgendwie zu verzögern und sie sitzen vor Ort fest. Nach meinen Informationen handelt es sich bei den beteiligten Ministerien um einen Flaschenhals, der irgendwie mit Ihrem Ministerium zusammenhängt.

Ich wüsste gerne, wie der Prozess organisiert ist, wie viele Menschen dort arbeiten. Nach Aussage von Herrn Seehofer handelt es sich ja um eine Sekundenangelegenheit, wie er das hier in einer Pressekonferenz im August/September kundgetan hat. Dazu bräuchte ich bitte noch einmal eine genaue Aussage.

DR. WEDE: Das Ortskräfteverfahren umfasst aktuell mehrere tausend Fälle. Das betrifft auch verschiedene Bereiche in den verschiedenen Ministerien.

Sie haben recht, dass die technische Sicherheitsüberprüfung innerhalb von kurzer Zeit, innerhalb von wenigen Sekunden, abgeschlossen ist. Aber es kann natürlich noch einmal eine manuelle Nachprüfung geben, beispielsweise wenn es Unklarheiten gibt, weil zwei Namen identisch sind. Es ist relativ schwierig, zu sagen, wo jetzt sozusagen genau der Status ist. Insgesamt kann man sagen, dass es in diesem Verfahren aktuell mehrere tausend Fälle sind.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Okay. Dann würde mich nur noch der Personalansatz beim Bundesinnenministerium interessieren, da es ja um zeitkritische Dinge geht. Danke.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich eine Frage online von Erika Solomon von der „Financial Times“: Können Sie bestätigen, dass sich der König von Thailand wieder in Deutschland aufhält und in München in Quarantäne ist?

Was kann seitens der Bundesregierung getan werden, dass er von Deutschland aus keine Regierungsgeschäfte wahrnimmt?

BURGER: Zum Aufenthalt des thailändischen Königs würde ich Sie bitten, sich bei der thailändischen Seite zu erkundigen.

Ich kann Ihnen sagen, dass es bereits aus der Vergangenheit eine entsprechende Zusage der thailändischen Regierung gibt, dass Regierungsgeschäfte in diesem Sinne von deutschem Boden aus nicht getätigt werden.

FRAGE DR. RINKE: Herr Burger, es geht um das Thema Ukraine. Es findet heute Nachmittag ein Treffen der Außenminister von Deutschland, Frankreich, Deutschland und der Ukraine statt. Ich hätte ganz gerne gewusst, wie besorgt Sie über die russischen Truppenbewegungen vor der ukrainischen Grenze sind, über die es immer wieder Berichte gibt. Teilen Sie die Einschätzung, dass sich beide Seiten möglicherweise auf einen Krieg zubewegen?

BURGER: Vielen Dank. – Wir beobachten diese militärischen Aktivitäten Russlands mit Sorge und stehen dazu auch im intensiven Austausch mit unseren europäischen und transatlantischen Partnern. Wir sind uns mit all diesen Partnern einig, dass wir eine militärische Eskalation verhindern müssen. Deswegen tauschen wir uns natürlich auch mit der Ukraine aus.

Sie haben es angesprochen: Heute wird es ein Treffen in Brüssel zwischen Außenminister Maas, dem französischen Außenminister Le Drian und dem ukrainischen Außenminister Kuleba geben. Wir sprechen natürlich auch mit Russland; die Bundeskanzlerin hat ja in der vergangenen Woche mit Staatspräsident Putin telefoniert.

Wichtig, um eine ohnehin angespannte Lage nicht weiter zu verschärfen, ist eine Zurückhaltung Russlands, was militärische Aktivitäten und Bewegungen angeht. Russland ist aufgerufen, durch Schaffung von Transparenz und Vertrauensbildung im Rahmen der OSZE, wie zum Beispiel im Wiener Dokument vorgesehen, Sorgen über seine militärischen Aktivitäten auszuräumen. Das besonnene Verhalten der Ukraine in diesem Zusammenhang begrüßen wir.

Darüber hinaus fordern wir Russland auf, wie vereinbart an den Verhandlungstisch zurückzukehren und seinen Einfluss auf die Separatisten in einer Weise geltend zu machen, dass die Lage in der Ostukraine nicht noch weiter angeheizt wird.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Darf ich etwas zugespitzt fragen, ob Sie beide Länder auf dem Weg in einen Krieg sehen oder sind wird davon noch weit entfernt?

BURGER: Ich habe ja gerade gesagt, dass wir die militärischen Aktivitäten Russlands mit Sorge betrachten. Ich habe auch gesagt, dass wir uns mit allen Partnern einig sind, dass wir eine militärische Eskalation verhindern müssen.

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