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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 22. November 2021

Themen: Lage an der belarussisch-polnischen Grenze, Aufnahme von ehemaligen Bundeswehrmitarbeitern aus Islamabad in Deutschland, COVID-19-Pandemie, Wirecard und Virtual Solution, Demonstrationen im Sudan, Olympische Spiele in Peking

Ohne naive Fragen heute.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 22. November 2021:

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FRAGE DR. RINKE: Eine Frage, die an Herrn Seibert und an Frau Sasse geht. Es geht um das Thema Belarus. Herr Lukaschenko hat sich geäußert und hat gesagt, er habe immer noch keine Antwort von der EU auf seinen Vorschlag bekommen, dass man die Zahl der Migranten doch teilen könnte. Er würde 5000 in die Länder zurückfliegen, aus denen sie gekommen sind, und 2000 solle die EU nehmen. Er hat sich explizit auch an Deutschland gewandt. Jetzt hätte ich ganz gerne gewusst, ob Sie sagen können, was aus diesem Vorschlag überhaupt geworden ist und was Deutschland und die EU in dieser Frage zu tun gedenken.

STS SEIBERT: Wir haben uns dazu ja schon in der vergangenen Woche geäußert. Sie wissen, wenn die Bundeskanzlerin, wie sie es zweimal getan hat, mit Herrn Lukaschenko telefoniert hat, dann hat sie das getan, weil es eine entsetzliche humanitäre Situation entlang der belarussisch-polnischen Grenze, also der Grenze zwischen Belarus und der Europäischen Union, gibt und weil natürlich immer der Versuch gemacht werden muss, im Interesse der Menschen, die dort unter sehr, sehr schwierigen Umständen ausharren, Lösungen zu finden.

Die Bundeskanzlerin hat in der vergangenen Woche auch mit dem Chef des UNHCR und dem Chef der IOM gesprochen, denn unsere Bemühung ist natürlich, für diese wichtigen Organisationen Zugänge zu schaffen, damit sie bei der humanitären Versorgung der Migranten entlang der Grenze helfen können, damit sie aber auch tätig werden können, wenn es um die sichere Rückführung in die Heimatländer geht.

Das ist der Inhalt der Gespräche, die im Übrigen natürlich von der Bundeskanzlerin ganz auf der Linie der europäischen Positionen geführt werden, denn es handelt sich hier nicht um ein deutsch-belarussisches Thema. Es handelt sich um eine hybride Herausforderung, die Belarus allen Staaten der Europäischen Union vorsetzt und wo es natürlich ein europäisches Vorgehen geben muss.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Entschuldigung, wenn ich noch einmal nachfrage. Das war jetzt gar nicht die Frage gewesen. Lukaschenko hat heute noch einmal gesagt, er habe noch keine Antwort bekommen. Deswegen wollte ich ja wissen: Was ist aus diesem Vorschlag geworden? Ist er überhaupt an die EU übermittelt worden? Ist das ein Vorschlag, der auf Zustimmung der Bundesregierung stoßen könnte?

STS SEIBERT: Die Vorstellung, dass es einen humanitären Korridor nach Deutschland für 2000 Migranten geben kann das haben wir in der vergangenen Woche gesagt; das hat auch Bundesinnenminister Seehofer bei seinem Besuch bei seinem polnischen Amtskollegen letzte Woche gesagt , ist eine für Deutschland oder die EU nicht akzeptable Lösung.

VORS. DETJEN: Ich weiß nicht, ob Sie noch ergänzen wollen, Frau Sasse.

SASSE: Ich habe den Ausführungen von Herrn Seibert an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wenn es sonst keine Fragen zu Belarus gibt, würde ich Frau Sasse gerne fragen, ob es denn auf Ebene der Außenminister oder des Außenministeriums Kontakte zu der Führung in Minsk gibt, wie man mit diesem Problem umgeht. Es gibt ja auch Gerüchte oder Meldungen der polnischen Seite, dass in Belarus jetzt wieder Migranten an die Grenze herangeführt werden.

SASSE: Gut, dann ergänze ich die Ausführungen von Herrn Seibert doch an dieser Stelle.

Vielleicht zur grundsätzlichen Lage: Aus unserer Sicht ist die Lage vor Ort im Grenzgebiet weiterhin besorgniserregend. Das heißt, unsere Anstrengungen sind weiterhin in aller erster Linie darauf gerichtet, dieses menschenverachtende und zynische Vorgehen von Herrn Lukaschenko, also die Instrumentalisierung der Flüchtlinge, zu unterbinden. Das ist oberstes Ziel, und dieses Ziel hat für uns Priorität.

Ich habe in der vergangenen Woche schon einmal ausgeführt, dass selbstverständlich weiterhin unsere Botschaft in Minsk mit den Behörden von Belarus in Kontakt steht. Ich glaube, Herr Burger hat das in der letzten Woche an dieser Stelle auch noch einmal deutlich gemacht. Das heißt, es gibt durchaus einen Gesprächsfaden, den wir auch in dieser Zeit über unsere Botschaft in Minsk beibehalten.

Was die Aufnahme von Flüchtlingen angeht, hat Herr Seibert sich ja schon umfänglich geäußert. Ich kann Sie an dieser Stelle auch noch einmal auf die Ausführungen von Außenminister Maas zu diesem Thema hinweisen, der sich beim Rat vergangenen Montag und auch Ende vergangener Woche gegenüber einer großen Tageszeitung zu diesem Thema geäußert hat.

FRAGE JESSEN: Ich war einen Moment unaufmerksam. Falls die Frage schon gestellt und beantwortet wurde, bitte ich um einen Hinweis.

Es geht darum, dass es offenbar einen Grenzüberschreitungsversuch von 150 Menschen nach Polen gegeben hat. Nach polnischen Angaben sei der zweifelsfrei von belarussischen Beamten oder Kräften dirigiert oder initiiert worden. Haben Sie Erkenntnisse darüber, ob es so etwas gab?

SASSE: Herr Jessen, ich muss noch einmal darauf verweisen, dass wir selbstverständlich die Lage im Grenzgebiet weiterhin sehr eng beobachten. Dazu gehört die Instrumentalisierung der Flüchtlinge durch das Regime von Herrn Lukaschenko, auf die ich bereits eingegangen bin.

Was konkrete Maßnahmen im Grenzgebiet angeht, wissen Sie, dass die polnische Regierung im Grenzgebiet den Ausnahmezustand verhängt hat. Wir stehen weiterhin das hat Herr Seibert auch schon deutlich gemacht mit unseren Nachbarstaaten, insbesondere natürlich Polen, und mit allen EU-Partnern zu diesem Thema in Kontakt. Nicht zuletzt treiben wir auch weiterhin das Sanktionspaket voran, wie Sie wissen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich schließe aus Ihrer Antwort, dass Sie von diesem konkreten gemeldeten Versuch von ungefähr 150 Menschen, unter belarussischer Anleitung so wird das berichtet die Grenze nach Polen zu überwinden, keine Kenntnis haben. Ist das richtig?

SASSE: Wir kennen diese Berichte, Herr Jessen. Diese Berichte gibt es ja immer wieder. Es ist ein unmenschliches Verhalten des belarussischen Regimes das haben wir auch schon an dieser Stelle deutlich gemacht , dass Migrantinnen und Migranten immer wieder für solche Provokationen instrumentalisiert werden. Dieses Verhalten muss ein Ende haben.

VORS. DETJEN: Dann habe ich von außen eine Frage von Daniel Lücking, der Frau Sasse anspricht: Zwei Ex-Bundeswehrmitarbeiter sitzen seit nunmehr vier Wochen in Islamabad ohne erteilte Einreisezusage für Deutschland. Ihre Aufenthaltserlaubnis für Pakistan läuft in fünf Wochen ab. Wie ist der Arbeitsstand im Bundesinnenministerium?

Was tut das Auswärtige Amt, um diese Mitarbeiter vor Ort zu unterstützen?

LAWRENZ: Ich kann zu diesen Einzelfällen jetzt nichts sagen.

SASSE: Ich leider ohne nähere Angaben auch nicht.

FRAGE BUSCHOW (zur COVID-19-Pandemie): Ich habe auch eine Frage, die sich vermutlich an das Auswärtige Amt im Nachgang zu der Pressekonferenz mit Minister Spahn von gerade eben richtet. Ich habe die Bitte, den aktuellen Stand der COVAX-Lieferungen mitzuteilen. Es war bei Herrn Spahn die Rede davon, dass 68 Millionen Impfstoffdosen fest zugesagt worden seien. Auf Ihrer Webseite steht wiederum, dass 107 Millionen inzwischen schon ausgeliefert sind. Können Sie aufklären, was zugesagt und was ausgeliefert ist?

SASSE: Was die Pressekonferenz von Gesundheitsminister Spahn angeht, würde ich an Herrn Gülde abgeben.

Was die Zusagen in Bezug auf Abgaben angeht, haben wir an dieser Stelle schon mehrfach ausgeführt, dass wir als Bundesregierung der Auffassung sind, dass die Pandemie nur dann wirksam bekämpft werden kann, wenn alle Länder weltweit Zugang zu Impfstoffen haben. Wir haben deswegen immer wieder Impfstoffe an die Impfstoffplattform COVAX abgegeben, über die diese Impfstoffe weltweit verteilt werden.

Ich muss an dieser Stelle allerdings hinzufügen, dass nur solche Impfstoffmengen abgegeben wurden, die wir nicht für die nationale Versorgung gebraucht haben und brauchen. Dieser Klarstellung bedarf es, glaube ich, an dieser Stelle.

Selbstverständlich beurteilen wir die Impfstoffabgaben stets in Abhängigkeit zum eigenen Bedarf in Deutschland.

Zu Details der Versorgung hier in Deutschland würde ich an das BMG abgeben.

Was die Mengen angeht, kann ich Ihnen sagen, dass Deutschland insgesamt bereits rund 107 Millionen Dosen Impfstoff abgegeben hat und weitere Mengen 2022 abgegeben werden sollen. Allerdings noch einmal der Hinweis: Das richtet sich selbstverständlich auch nach dem nationalen Bedarf.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Wenn ich richtig informiert bin, dann waren für dieses Jahr 100 Millionen zugesagt. Heißt das, dass es das für dieses Jahr war? Sind das jetzt die, oder können auch noch dieses Jahr Impfdosen abgegeben werden?

SASSE: Die Antwort müsste ich Ihnen nachreichen.

VORS. DETJEN: Für die, die eben nicht da waren, der Hinweis, dass auch die Zahlen und Statistiken vorhin in der Pressekonferenz mit dem Bundesgesundheitsminister eine Rolle spielten.

FRAGE DR. RINKE: Darf ich direkt dazu fragen? An beide Ministerien wirklich die Bitte, das etwas präziser aufzuklären. Denn jetzt kursieren, glaube ich, verschiedene Zahlen, die sich irgendwie zu widersprechen scheinen. Es sind auch nicht nur COVAX-Spenden, sondern es gibt ja auch noch bilaterale Spenden Deutschlands. Die 107 Millionen scheinen auf den ersten Blick nicht zu den 68 Millionen zu passen, die vorhin erwähnt wurden. Es wäre wirklich klasse, wenn man ein Tableau hätte, wo man sehen könnte: Was ist versprochen worden, was ist geliefert worden, und zwar auf den beiden Wegen, COVAX plus bilateral?

GÜLDE: Wie gesagt, also, wenn wir da eine genauere Auflistung haben, reiche ich die gerne nach. Ansonsten gilt, was der Minister halt eben gerade gesagt hat. Er hat ja von den Dosen gesprochen, die bereits ausgeliefert sind oder sich in Auslieferung befinden.

VORS. DETJEN: Ja, aber es kann in der Tat sein, dass man das noch einmal abgleichen müsste.

GÜLDE: Wie gesagt, wir sehen, ob wir das nachreichen.

FRAGE JESSEN: Nur, um die Klärung seitens der Bundesregierung zu beschleunigen: Hintergrund der Fragen, die hier auch in der vorhergegangenen Pressekonferenz an den Minister gestellt wurden, war eine offizielle Erklärung der Bundesregierung, abgegeben am 12. November, dass bis zum Jahresende 100 Millionen Dosen abgegeben werden. Das war vor zehn Tagen eine Zusage, verbunden mit der Auskunft, dass zum selben Zeitpunkt 20 Millionen Dosen schon ausgeliefert worden seien. Es wurde dann in der Woche darauf hier in der BPK gesagt, man halte an der Zusage 100-Millionen-Lieferung bis zum Jahresende fest. Das wurde jetzt offenbar durch die Erklärung des Ministers und auch durch das, was Sie, Frau Sasse, sagten, revidiert. Es gibt offenbar nicht nur die verbindliche 100-Millionen-Zusage. Wenn das klargestellt werden könnte, wäre es schön.

GÜLDE: Also, ohne dass ich jetzt genau dazu jetzt nähere Zahlen nennen könnte Aber die Zusage 100 Millionen gilt natürlich auch vorbehaltlich der Lieferungen, die wir von den Herstellern erhalten. Das haben wir aber auch immer so eingeordnet.

SASSE: Und, Herr Jessen, wenn ich das nur ergänzen kann: Wir haben auch auf unserer Website www.diplo.de aktuelle Zahlen eingestellt.

VORS. DETJEN: Zum Komplex Coronaimpfung gibt es eine Frage von Herrn Reitschuster an Herrn Gülde. Er sagt: Sie haben am Mittwoch gesagt, sobald Symptome auftreten, sobald ein Geimpfter positiv getestet wurde, gelte er nicht mehr im klassischen Sinne Zitat als geimpft. Herr Reitschuster fragt dann, geht er richtig in der Annahme, dass dies unglücklich formuliert war und damit nicht gemeint war, dass infizierte Geimpfte in der Statistik nicht mehr als Geimpfte geführt werden.

GÜLDE: Also, sobald jemand, der einen Impfstatus hat, als infiziert gilt, dann gilt er auch in der Statistik als Infiziert. Er wird dann natürlich trotzdem als Impfdurchbruch seitens des Robert-Koch-Instituts geführt. Aber für denjenigen, der sich dann tatsächlich infiziert hat, gelten die gleichen Anordnungen auch zur Selbstisolierung wie für andere Infizierte auch. Das ist damit gemeint.

VORS. DETJEN: Ja, und ich glaube, er meinte, dass eben wer geimpft und infiziert ist, trotzdem als geimpft in der Statistik weitergeführt wird.

GÜLDE: Genau. Das sind ja dann die Impfdurchbrüche, die das RKI tatsächlich auch in der Statistik mit aufführt. Aber selbstverständlich fallen diese auch in die Gesamtstatistik der Infizierten mit ein.

STS SEIBERT: Wenn wir beim Thema Corona sind, könnte ich auch noch etwas beitragen. Es gab ja am Wochenende einige Berichte über einen Satz, der in den FAQs auf der Webseite der Bundesregierung gelöscht worden war. Da ist tatsächlich und deswegen möchte ich dazu Stellung nehmen auf Arbeitsebene ein Fehler gemacht worden, den ich bedaure und den wir jetzt korrigiert haben. Dieser Satz in den FAQs das sind die FAQs zu den Coronafalschinformationen „Eine Impfpflicht wird es nicht geben“ bezieht sich auf eine allgemeine Impfpflicht, und er gibt korrekt die Position wieder, die diese Bundesregierung vertreten hat und vertritt, seit es die Möglichkeit zur Coronaimpfung gibt. Deswegen steht er jetzt auch wieder auf der Webseite, und er wird dort ergänzt durch einen Satz zu den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Länderregierungschefs in der vergangenen Woche. Das wissen Sie. Unter dem Eindruck der Wucht der vierten Pandemie und der besonderen Bedrohung für ältere und gefährdete Menschen haben die Bundesländer darauf gedrungen, einrichtungsbezogen alle Mitarbeiter, alle Mitarbeiterinnen in den Krankenhäusern, in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in den Pflege- und Altenheimen und in der mobilen Pflege zur Impfung zu verpflichten. Der Bund ist nun gebeten, dies umzusetzen. Das haben wir noch hinzugefügt. Wir hatten darüber und auch über die Ergebnisse der MPK ja schon auf vielen anderen Wegen informiert. Jetzt ist das also auch in den FAQs zu lesen, und jede mögliche Weiterentwicklung der Position der Bundesregierung wird natürlich ebenso in der Zukunft korrekt wiedergegeben werden.

FRAGE JESSEN: Direkt dazu: Es gibt ja aus den Reihen der Ministerpräsidenten inzwischen doch Stimmen, die sich auch einer allgemeinen Impfpflicht annähern. Hat diese Diskussion die Bundesregierung schon in der Weise erreicht, dass es auch in der Bundesregierung nun doch diskutiert wird, ob diese als sozusagen letztes Mittel als sinnvoll oder nötig angesehen werden kann?

STS SEIBERT: Also, diese Diskussion über eine mögliche allgemeine Impfpflicht, ist ja nun aufgekommen, und da wir ja doch erkennen müssen, dass mit Werben, mit Aufklären, mit Überzeugen allein bisher nicht die Impfquote erreicht worden ist, die uns sicher durch den Winter kommen lässt, ist das zumindest auch eine verständliche Diskussion. Insofern ist es auch eine Diskussion, von der man annehmen kann, dass sie weitergeführt werden wird. Eine Entscheidung darüber gibt es jetzt nicht, und sie würde auch von dieser Bundesregierung nicht mehr gefällt.

FRAGE: An das BMJV würde ich gern eine Frage richten.

VORS. DETJEN: In diesem Zusammenhang? Es geht um Impfpflicht.

ZUSATZFRAGE: In diesem Zusammenhang. Da würde mich interessieren, welche rechtlichen Möglichkeiten das BMJV denn für seine Impfpflicht sieht. Also: Ließe sich das zum Beispiel analog zu der Masernimpfungspflicht für Kinder über die Arbeitsstätten regeln, oder in welche Richtung gehen da Ihre Überlegungen?

HOSEMANN: Die politische Haltung der Bundesregierung ist ja eben schon dargelegt worden. Aus verfassungsrechtlicher Sicht kann ich hier nur darauf hinweisen, dass das Grundgesetz einer Impfpflicht keine kategorische Absage erteilt. Impfpflichten zum Zwecke des Infektionsschutzes sind grundsätzlich verfassungsrechtlich vorstellbar. Das hat in der Vergangenheit auch die Rechtsprechung so gesehen. Aus diesen Äußerungen folgt selbstverständlich nicht, dass eine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus in jedem Fall verfassungsrechtlich zulässig wäre. Notwendig wäre eine gesetzliche Grundlage, und natürlich müsste die Regelung auch verhältnismäßig ausgestaltet sein. Wie das gelingen könnte, ist angesichts der politischen Haltung dieser Bundesregierung jetzt eine Frage, die sich dem BMJV nicht stellt. Ohnehin hängt davon aber ab, wie sozusagen die medizinisch-fachliche Indikation ist, und das sind Fragen, die sozusagen in einer anderen Bundesregierung dann ohnehin vom BMG zu klären wären.

FRAGE: Herr Seibert, Sie sprachen die MPK von vergangenem Donnerstag gerade kurz an. Da war es, glaube ich, Herr Wüst, wenn ich mich recht erinnere, der eigeninitiativ darauf hinwies, dass die Ministerpräsidenten sich wohl einig seien, dass es eine Impfpflicht im Profisport Stichwort „Fußball“ wohl geben sollte. Mich interessiert: Wie ist denn die Haltung der Bundesregierung in diesem besonderen Bereich?

STS SEIBERT: Sie erinnern sich richtig, dass Herr Wüst das in der anschließenden Pressekonferenz gesagt hat. Sie erinnern sich wahrscheinlich auch, dass dann sowohl von der Bundeskanzlerin als auch dem Vizekanzler die zu klärende Frage aufgeworfen wurde, ob es sich da um Berufsausübung oder Sport im weiteren Sinne handelt. Ich kann Ihnen heute nicht sagen, wie die Klärung dieser rechtlich wichtigen Frage ausgegangen ist. Ich weiß nicht, ob das BMI da schon einen Schritt weiter ist.

LAWRENZ: Bis jetzt gibt es noch keine Klärung.

VORS. DETJEN: Dann habe ich eine Frage von Herrn Jordans an Herrn Seibert. Er fragt: Sieht die Bundesregierung außer einer Impfpflicht oder einem harten Lockdown derzeit eine andere Option, die vierte Welle zu brechen?

STS SEIBERT: Es kann überhaupt keinen Zweifel geben – die vorherige Pressekonferenz mit Herrn Cichutek, Herrn Sander und dem Bundesgesundheitsminister hat ja auch klargemacht, welche enorme Bedeutung das Impfen hat, und zwar das Impfen im Sinne von Erstimpfung, Herstellen von Grundimmunisierung bei Menschen, die bisher noch nicht geimpft sind. Man kann nicht genügend appellieren, dass diese Menschen ihrer Verantwortung gegenüber ihrer eigenen Gesundheit wie gegenüber der Allgemeinheit doch nachkommen.

Zweitens, das Boostern. Wir wissen auch, dass diese Maßnahmen nicht sofort dazu führen werden, dass die Welle gebrochen wird. Da muss man jetzt erst einmal an die Maßnahmen denken, die ergriffen worden sind 2G, zum Teil 2G plus. Das muss eingehalten, das muss kontrolliert werden.

Jeder sollte sich auch in seinem eigenen Leben wieder fragen: Welche Kontakte sind unvermeidlich? Welche lasse ich jetzt lieber? Kontaktbegrenzungen sind ganz, ganz wichtig, genauso wie die Einhaltung der jetzt beinahe schon traditionellen Regeln: Abstand, Maske tragen, Hygiene. Man kann nicht genug betonen, wie wichtig das ist. Es ist sicher so und jeder kennt es von sich selber , dass wir da im Sommer alle ein bisschen nachgelassen hatten. Aber jetzt ist Mitte November. Wir sind in einer extrem schwierigen, extrem ernsthaften Situation. Spätestens jetzt muss sich jeder wieder daran erinnern, um dieser Ernsthaftigkeit auch Rechnung zu tragen.

FRAGE DR. RINKE: Das geht an das Gesundheitsministerium. Es geht um die Frage, ob und wann die Boosterimpfungen in die Corona-App eingetragen werden? Ist da eine Entscheidung gefallen? Können Sie uns da einen Zeitpunkt nennen?

GÜLDE: Nein, das kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, jetzt nicht sagen. Inwieweit diese Möglichkeit dann bestehen wird bzw. wann diese Möglichkeit umgesetzt wird, kann ich aber gegebenenfalls nachtragen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Dann habe ich noch eine Frage an das Gesundheitsministerium. Da geht es um die Verlegung von Intensivpatienten. Wir haben ja dieses sogenannte Kleeblattsystem, wo Bundesländer sich untereinander unterstützen. Aber es ist ja jetzt schon absehbar, dass das bei bestimmten Kleeblättern, in denen vor allem viele ostdeutsche Bundesländer zusammengeschlossen sind, nicht funktionieren wird. Deswegen die Frage, ob Sie da ein neues Verteilsystem zwischen Kliniken in Deutschland gefunden haben oder bis wann das so weit sein könnte.

GÜLDE: Dieses Verteilsystem existiert ja im Grunde genommen schon so. Sie wissen: Es gibt ein mehrstufiges Verteilsystem; Sie haben es schon richtig angesprochen. Es gibt das Kleeblattsystem. Die Grundstufe sieht vor, dass innerhalb dieser Kleeblätter eine Patientenverlegung erfolgt. Wenn die Kapazitäten das nicht mehr zulassen, dann ist auch eine Verlegung über diese Kleeblattgrenzen hinaus möglich. Das wird dann auch selbstständig von den Krankenhäusern bzw. den Ländern organisiert.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das heißt, jedes Krankenhaus muss dann irgendwo in der Bundesrepublik herumtelefonieren, wo gerade noch Kapazitäten sind?

GÜLDE: Nein, es gibt ein zentrales System, in dem diese Kapazitäten erfasst werden. Sie wissen ja, es gibt auch das DIVI Intensivregister. Entsprechend kann über dieses zentrale System gesteuert werden. Es ist aber klar: Es muss dann auch das jeweilige Krankenhaus zur Aufnahme dieser Patienten bereit sein.

FRAGE JESSEN: Meine Frage geht an das Bundesinnenministerium: Es gibt Berichte, dass offenbar bei der sächsischen Polizei wegen einer hohen Zahl von Infizierten und/oder Quarantänebeamten Dienststellen geschlossen werden müssen. Erstens. Ist das ein sächsischer Sonderfall? Gibt es das auch bei der Bundespolizei? Gibt es von Seiten des Bundes Verfahren, um die Einsatzfähigkeit der Polizei auf allen Ebenen sicherzustellen?

LAWRENZ: Dass Dienststellen wegen einer hohen Anzahl an Coronainfektionen geschlossen wurden, ist mir nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Nein, es ging nicht darum, dass Dienststellen geschlossen wurden. Die Formulierung war, es drohe eine Schließung. Die Frage ist, ob es bei Ihnen als Problem bekannt ist, dass vor allem in Sachsen, aber vielleicht auch in anderen Bundesländern, wegen einer hohen Zahl von Infizierten und in Quarantäne befindlichen Beamten der Dienstbetrieb nicht mehr oder nur eingeschränkt aufrechterhalten werden kann? Ob das auch ein Problem bei der Bundespolizei ist, das war die Frage.

LAWRENZ: Das reiche ich Ihnen nach, wenn es dazu etwas nachzureichen gibt.

FRAGE JENNEN: Ich hätte eine Frage an das Finanzministerium: Der „SPIEGEL“ berichtet in seiner Ausgabe, dass es ein Näheverhältnis zwischen Marsalek und dem Lieferanten der Sicherheitstechnologie für die Bundesregierung gibt und dass da wohl offensichtlich kurz vor der Flucht von Marsalek auch ein Treffen geplant war. Zudem wird gesagt, dass auch ein Treffen zwischen Herrn von Rintelen und Staatssekretär Schmidt stattgefunden hat. Da gab es offensichtlich im Februar 2020 insgesamt drei Treffen innerhalb von fünf Tagen. Könnten Sie vielleicht ein bisschen die Hintergründe dieses Treffens erläutern?

DR. LAIADHI: Wie üblich kommentieren wir einzelne Berichterstattung an dieser Stelle nicht. Ich kann allgemein darauf hinweisen, dass wir die Öffentlichkeit und das Parlament zu dem Sachverhalt umfassend informiert haben. Das gilt insbesondere zu den Treffen, die Sie genannt haben. Da gibt es auch parlamentarische Fragen, die beantwortet wurden, die öffentlich verfügbar sind. Auf diese würde ich Sie verweisen.

FRAGE: Ich habe, ehrlich gesagt, noch Fragen zu Corona. Ich hatte mich dazu auch versucht zu melden.

VORS. DETJEN: Dann habe ich das übersehen. Dann fügen wir das ein.

FRAGE: Meine erste Frage wäre an das Innenministerium zur Frage Kontrolle von 3G im öffentlichen Nah-, aber vor allem auch im Fernverkehr. Da gibt und gab es ja immer wieder Forderungen, dass insbesondere die Bundespolizei diese Aufgaben mit übernehmen soll. Ich glaube, in der vergangenen Woche hieß es aus dem Innenministerium, man prüfe aktuell noch. Wie ist der aktuelle Stand?

LAWRENZ: Die Bundespolizei wird nach Inkrafttreten des Gesetzes im Rahmen die Kontrollen ihrer bahnpolizeilichen Aufgaben unterstützen. Die Details befinden sich noch in Prüfung.

ZUSATZFRAGE: Können Sie vielleicht auch noch etwas sagen ich weiß nicht genau, inwiefern das Innenministerium dabei eingebunden ist , ob da auch die Polizei unterstützend eingreift? Die Frage bezieht sich ja auf Kontrollen in der Bahn insbesondere im Fernverkehr, aber auch im Regionalverkehr , aber auch in den Flughäfen.

LAWRENZ: Die Details dazu würde ich Ihnen gern nachreichen.

ZUSATZFRAGE: Herr Gülde, ich hätte noch eine Frage zum Handling von Moderna und BioNTech. Es gibt jetzt Impfkampagnen, insbesondere von Impfbussen, die sagen, das Handling von Moderna sei so viel komplizierter als das von BioNTech. Ist das ein Problem, das Ihnen bekannt ist?

GÜLDE: Ehrlich gesagt, nein. Ich wüsste jetzt auch nicht, worauf sich diese schwere Handhabbarkeit beziehen sollte.

STS SEIBERT: Herr Cichutek hatte ja ich habe die Pressekonferenz am Bildschirm verfolgt auf einen Unterschied hingewiesen, nämlich dass bei BioNTech die gleiche Dosis wie bei der ersten und zweiten Impfung anzuwenden ist, während bei Moderna wohl die halbe Dosis zu verwenden ist.

Das ist natürlich ein unterschiedliches Handling. Aber die entscheidende Botschaft wurde in dieser Pressekonferenz vorhin ganz klar: Beide mRNA-Impfstoffe sind hoch wirksam, hoch sicher, und jeder Bürger und jede Bürgerin kann beruhigt jeden dieser beiden Impfstoffe nehmen. Er wird ihm oder ihr den notwendigen zusätzlichen Schutz geben. Das ist ein erheblicher Schutz gegenüber dem nicht geboosterten Zustand.

FRAGE DR. RINKE: Herr Gülde, ich glaube, ein Teil der Kritik und der Probleme, auf die auch Hausärzte und nicht nur die mobilen Impfbusse hinweisen, ist, dass Moderna-Impfstoff anscheinend in anderen Packungsgrößen kommt, also als 20er-Packung statt als 6er-Packung wie bei BioNTech, und dass das deswegen schwieriger zu handeln sei, weil, wenn man diese Packung angebrochen hat, sie dann eben auch verimpft werden muss. Wir hatten diese Debatte ja vor Monaten schon einmal, auch, was BioNTech anging. Können Sie bestätigen, dass es deswegen Handlingprobleme gibt, oder können Sie, wenn Sie es jetzt nicht wissen, bitte nachreichen, ob es einfach von der praktischen Verfügbarkeit des Stoffes her Nachteile gibt?

GÜLDE: Zur praktischen Verfügbarkeit hat sich der Minister ja jetzt in dieser Pressekonferenz sehr eindeutig geäußert. Es ist genügend Impfstoff vorhanden, um tatsächlich auch die Boosterimpfungen und alle weiteren Impfungen, die jetzt anstehen, durchführen zu können. Daher sehe ich dieses Problem nicht.

Ansonsten sind mir jetzt tatsächlich noch keine Handlingprobleme berichtet worden. Sollte es solche Eingaben an das BMG gegeben haben, werde ich das gegebenenfalls gerne nachreichen.

VORS. DETJEN: Jetzt sind noch von außen zwei Fragen zum COVID-Komplex gekommen, zum einen von Herrn Hoenig mit der Frage: Wann genau treten die 3G-Regelungen am Arbeitsplatz bzw. im Verkehr in Kraft, am Mittwoch? – Wer kann das beantworten?

STS SEIBERT: Das BMAS möglicherweise.

EHRENTRAUT: Die 3G-Regelungen sind im Infektionsschutzgesetz geregelt. Das muss noch ausgefertigt werden und wird dann am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Wir rechnen damit, dass dies im Laufe dieser Woche erfolgen wird.

VORS. DETJEN: Dann gibt es von Herrn Reitschuster die Frage an das Gesundheitsministerium: Um wie viel niedriger ist der Grad der Infektiosität von Geimpften im Vergleich zu Ungeimpften, und in welchen wissenschaftlichen Publikationen findet man diese Zahlen?

GÜLDE: Dafür möchte ich gerne auf das Epidemiologische Bulletin des Robert-Koch-Instituts verweisen, das dazu Modellierungen angestellt hat. Ich muss ehrlich gestehen: Mir ist das genaue Erscheinungsdatum nicht bekannt. Ich meine, es wäre die Ausgabe 18 in diesem Jahr gewesen. Gegebenenfalls kann ich das aber noch einmal nachreichen. Aber es gibt entsprechende Modellierungen des Robert-Koch-Instituts dazu, und daran könnte sich auch gerne der Herr Reitschuster halten.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert hat eben darauf hingewiesen, dass die Unterschiede zwischen Moderna und BioNTech nicht zu groß seien. Einen Unterschied hat Herr Cichutek vorhin doch behandelt, nämlich dass für unter 30-jährige nur BioNTech empfohlen werde und Moderna eben erst ab 30. Welche Auswirkungen hat das auf Lieferkontingente?

GÜLDE: Herr Jessen, der Minister hat hier gerade eben sehr ausführlich über die Lieferzeiten referiert, und ich muss das jetzt hier im Einzelnen nicht wiederholen. Aber die Zahlen, die er genannt hat, geben jetzt keinen Aufschluss darüber, dass es irgendwelche Probleme mit der Impfung einzelner Bevölkerungsgruppen geben könnte.

VORS. DETJEN: Dann wechseln wir das Thema und haben von außen eine Frage von Herrn Aissa Taibi von Al Jazeera mit Blick auf den Sudan, wahrscheinlich an das Auswärtige Amt. Er bittet um einen Kommentar zu den Demonstrationen im Sudan und auch zu dem neuen politischen Abkommen, mit dem Abdalla Hamdok ins Ministerpräsidentenamt zurückgekehrt ist.

SASSE: Vielen Dank für die Frage. – Die sudanesische Bevölkerung hat mit großer Entschlossenheit in den vergangenen Tagen und Wochen gezeigt, dass sie den Militärputsch mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. Daher bewerten wir es zunächst einmal positiv, dass es nun im Sudan eine Einigung gegeben hat, aufgrund derer Premierminister Hamdok sein Amt wieder ausüben wird. Dies ist ein erster guter Schritt.

Gleichzeitig ist es für uns natürlich wichtig, dass weitere Schritte folgen. Dazu zählt zunächst, dass alle Dekrete von General Burhan, die im Rahmen des Putsches erlassen wurden, zurückgenommen werden. Wir fordern auch, dass die politischen Gefangenen freigelassen und die entlassenen politischen Führungskräfte wiedereingesetzt werden.

Das übergeordnete Ziel, dass wir von Beginn an gefordert haben, ist eine echte Rückkehr zum vereinbarten Übergangsprozess. Das heißt auch, dass Premierminister Hamdok über genügend Entscheidungsfreiheit verfügen muss, um ein handlungsfähiges Kabinett zusammenzustellen. Ob sich das realisiert, werden die kommenden Tage zeigen. Bis dahin bewerten wir die jüngsten Entwicklungen im Sudan mit vorsichtigem Optimismus.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage, die, denke ich, wieder an Herrn Seibert und Frau Sasse geht. Es geht um die Olympischen Spiele in Peking. Die amerikanische Regierung hat ja jetzt von einem möglichen Boykott, zumindest einem politischen Boykott, der Spiele gesprochen. Die britische Regierung scheint dafür auch offen zu sein. Ich hätte deswegen gerne gewusst, ob die Bundesregierung in eine ähnliche Richtung denkt.

STS SEIBERT: Das betrifft sicherlich auch das für den Sport zuständige Innenministerium.

LAWRENZ: Wir kommentieren Boykottaufrufe grundsätzlich nicht.

ZUSATZ DR. RINKE: Es heißt, dass die amerikanische Regierung auf der Chefebene auch an andere Regierungen herangetreten ist. Deswegen hätte ich ganz gerne gewusst, ob das auch gegenüber der Bundeskanzlerin oder dem Außenminister der Fall gewesen ist.

SASSE: Herr Rinke, ich kann Ihnen ergänzend zu den Äußerungen des Kollegen aus dem Innenministerium noch sagen, dass wir die Äußerungen natürlich entsprechend zur Kenntnis genommen haben. Über die Teilnahme der Athleten entscheiden die Sportverbände autonom. Was die diplomatische Wahrnehmung der nächsten Olympischen Spiele angeht, so ist das eine Entscheidung, die die Bundesregierung treffen wird.

VORS. DETJEN: Herr Lücking weist bezüglich der Frage, die er mit Blick auf Bundeswehr-Ortskräfte oder -Mitarbeiter in Islamabad gestellt hat, darauf hin, dem Auswärtigen Amt bzw. Herrn Burger seien die Fälle bekannt. Laut Bundesverteidigungsministerium seien die Mitarbeiter geprüft und berechtigt, die Fälle seien an das BMI weitergereicht worden. Das war bereits der Stand der vorvergangenen Woche. Daher gab es auch die Fragen in der vergangenen Woche nach den Bearbeitungsdauer.

LEWERENZ: Ich kann nach wie vor zu diesen Einzelfällen von hier aus in dieser Abstraktheit keine Stellung nehmen. Wir reichen das nach, wenn es dazu etwas nachzureichen gibt.

SASSE: Ich habe mich inzwischen erkundigt und kann sagen, dass unserer Kenntnis nach die Aufnahmezusage in diesen zwei Fällen noch nicht vorliegt. Das heißt, wir bzw. unsere Botschaften in den Nachbarländern können auch noch keine Visa ausstellen.

VORS. DETJEN (zur COVID-19-Pandemie): Dann fragt Herr Reitschuster noch einmal das Gesundheitsministerium: Gibt es inzwischen absolute Zahlen bei der Inzidenzberechnung, dazu, wie das Verhältnis von Geimpften zu Ungeimpften ist? Wenn ja, welche? Wenn nicht, warum gibt es die Zahlen immer noch nicht?

GÜLDE: Wie ich ja schon ausgeführt habe, führt das Robert-Koch-Institut die Gesamtzahl der Impfdurchbrüche aus, und darüber hinaus kann ich dem jetzt nichts hinzufügen.

VORS. DETJEN: Herr Lücking fragt noch einmal nach der Aufnahmezusage, das heißt, der Zusage des BMI.

SASSE: Es geht um die Aufnahmezusage, aber Herr Lawrenz hat ja bereits angekündigt, dass er das nachreichen wird, wenn es eine Nachreichung geben wird. Herr Alter hat, glaube ich, in den vergangenen Wochen auch schon Ausführliches zu diesem Thema ausgeführt.

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