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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 24. November 2021

Themen: Termin der Bundeskanzlerin (Empfang des polnischen Ministerpräsidenten), Kabinettssitzung (Entwurf einer Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit, Impfkampagne, Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023, Rentenversicherungsbericht 2021), Situation an der polnisch-belarussischen Grenze, COVID-19-Pandemie, Nord Stream 2, Labeling von auf der West Bank hergestellten Produkten, Beantwortung journalistischer Anfragen durch die Bundesregierung, Afghanistan, Reise des Bundesverkehrsministers in die USA

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:35 Kabinettsbericht
9:40 Merkel & Polen
10:47 Tilo: Merkel zu Menschenrechtsverletzungen & Pushbacks der Polen?
14:30 Kurzarbeit & Dividenden: Bleibt es dabei, dass Konzerne, die auf Kurzarbeit zurückgreifen, weiterhin Dividenden ausschütten können?
16:13 Impfpflicht für Soldaten
19:02 Tilo: Unterschied Duldungs- vs Impfpflicht? Was passiert mit Berufssoldaten, die freiwillig ungeimpft bleiben wollen?
22:50 Impfstoff-Spenden (Covax)
26:57 Tilo: Lieferung der restlichen 80 Mio Dosen noch dieses Jahr? Am 12.11. hieß es noch: 50 Mio Biontech und 50 Mio Astra? Gilt heute nicht mehr?
31:14 Tilo: Von deutscher Seite scheitert es an den 100 Mio dieses Jahr nicht, richtig?
38:13 Impfpflichtsforderung von Söder & Kretschmann
39:34 Hospitalisierungsindex als Leitindikator?
50:33 Warum reist Scheuer nochmal nach Kalifornien?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 24. November 2021:

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

STS SEIBERT: Zum Kabinett werde ich gleich kommen. Ich wollte Ihnen zuvor noch einen Termin ankündigen, und zwar für morgen, Donnerstag. Da wird die Bundeskanzlerin um 13.30 Uhr den polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki im Kanzleramt zum Gespräch empfangen. Es wird zentral um die Lage an der polnisch-belarussischen Grenze bzw. der Grenze zwischen Belarus und der EU gehen. Im Anschluss ist eine Pressekonferenz vorgesehen.

Dann kann ich zur Kabinettssitzung kommen. Die Kabinettssitzung hat heute, wie Sie sich vorstellen können, sehr ernste Themen beraten. Ich will trotzdem, weil es die voraussichtlich letzte war, dazu ein ganz klein bisschen etwas sagen; das ist ja üblich. Das war heute die 161. Sitzung in dieser Regierungskonstellation, die die Bundeskanzlerin wie Sie ja wissen, geschäftsführend geleitet hat. Es gab in der 19. Legislaturperiode 158 Sitzungen, und nach der Bundestagswahl waren es dann noch einmal drei.

Wir nennen ja immer ein paar Zahlen für die Freunde der Statistik: 1963 Kabinettsvorlagen wurden behandelt, darunter 490 Gesetzentwürfe und 251 Verordnungen. Die Durchschnittsdauer einer Kabinettssitzung in dieser 19. Legislaturperiode und seit der Wahl betrug 42 Minuten. Die längste dauerte eine Stunde und 50 Minuten, die kürzeste neun Minuten.

Vielleicht noch ganz kurz dies: Der Bundestag hat 546 Gesetze verabschiedet. Von der Bundesregierung gab es 488 Gesetzesinitiativen. 89,4 Prozent der verabschiedeten Gesetze kamen also von der Bundesregierung. Der Bundesrat hat 98,5 Prozent der vom Bundestag beschlossenen Gesetze im zweiten Durchgang passieren lassen. Inklusive der Einigungen im Vermittlungsausschuss kommt man dann auf eine Verabschiedungsrate von 99,8 Prozent. – So viel für die Freunde der Statistik.

Zu Beginn dieser 161. und voraussichtlich letzten unter der Leitung der Bundeskanzlerin stattfindenden Kabinettssitzung hat der Finanzminister und Vizekanzler im Namen aller das Wort ergriffen. Er hat der Bundeskanzlerin Dank für unermüdlichen Einsatz und Arbeit für unser Land ausgesprochen. Er hat von einer sehr erfolgreichen Bilanz und ihrer hohen Anerkennung gesprochen. Er hat ihr dann noch im Namen des ganzen Kabinetts einen großen Blumenstrauß davon gibt es ja Fotos und auch eine Pflanze für den Garten geschenkt, winterfest und langlebig. Es ist für die Freunde der Botanik ein Hartriegelgewächs.

Dann hat sich das Kabinett den sehr ernsten Themen dieser Tage zugewandt. Die haben natürlich zum Teil mit Corona zu tun, so der Entwurf einer Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit. Das Bundeskabinett hat also heute beschlossen, die Kurzarbeitergeldverordnung zu verlängern. Die wirtschaftliche Lage und der Arbeitsmarkt haben sich seit Jahresbeginn deutlich gebessert, aber natürlich könnten steigende Infektionszahlen und die daraus folgenden Maßnahmen diese positive Entwicklung wieder bremsen. Einzelne Bundesländer haben aktuell schon 2G-Regelungen eingeführt, um die vierte Welle einzudämmen, und es ist nicht auszuschließen, dass weitere, verschärfte Maßnahmen ergriffen werden, dann mit erheblichen Auswirkungen insbesondere auf das Gastgewerbe, den lokalen Einzelhandel und weitere Branchen im Dienstleistungsbereich.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass es vor allem im ersten Quartal des kommenden Jahres noch Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt geben könnte. Daher wird diese Verordnung verlängert. Bis 31. März 2022 gilt: Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt. Auch Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen haben Zugang zum Kurzarbeitergeld. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate. Den Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit ja allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung zu 50 Prozent erstattet. Die anderen 50 Prozent können ihnen für Weiterbildungen ihrer Beschäftigten erstattet werden, die während der Kurzarbeit beginnen. Mit diesen Regelungen soll den betroffenen Betrieben in einem schwierigen Umfeld Planungssicherheit und weiterhin Unterstützung gegeben werden.

Dann hat der Gesundheitsminister, da wir beim Thema Corona sind, anschließend auch noch mehrere Aspekte der Coronapolitik angesprochen, insbesondere das Thema der Impfkampagne. Mit gestern beinahe 640 000 Impfungen ging es wieder in die richtige Richtung, wobei auch klar ist: Auch das reicht noch nicht. Wir müssen auf noch höhere Tagesimpfzahlen kommen. Da die meisten dieser Impfungen Auffrischungsimpfungen sind, und jede davon ist wichtig, um das ganz klar zu sagen, kommen wir beim Schließen der Grundimmunisierungslücke doch immer noch nicht schnell genug voran. In anderen Worten: Jeder und jede Einzelne, der oder die sich in diesen Tagen die Erstimpfung holt, tut für sich und für die Gemeinschaft etwas Gutes. Aber es gibt weiterhin viel zu viele ungeimpfte Mitbürger.

Weitere Themen des Kabinetts vonseiten der Landwirtschaftsministerin waren zwei Verordnungen zur nationalen Umsetzung der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023. In diesen Verordnungen werden verbindlich einzuhaltende Umweltauflagen und weitere Anforderungen festgelegt, die eingehalten werden müssen, um Zahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erhalten. Außerdem werden die Ökoregelungen, mit denen die Landwirte freiwillig zusätzliche Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz umsetzen können, näher ausgestaltet.

Wir setzen damit den schon lange eingeschlagenen Weg bei der Gemeinsamen Agrarpolitik fort, hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz in der Landwirtschaft. Die Bundesregierung schafft weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen, einerseits, um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu erhalten, andererseits, um aber eben gleichzeitig auch den sich wandelnden gesellschaftlichen und vor allem auch ökologischen Anforderungen gerecht zu werden.

Zum Schluss, vorgelegt vom Bundesarbeits- und -sozialminister, ging es um den Rentenversicherungsbericht 2021, den das Kabinett heute beschlossen hat. Der wird jährlich erstellt und gibt immer Auskunft darüber, wie sich die Rentenfinanzen in den nächsten 15 Jahren voraussichtlich entwickeln werden. Nach den Modellrechnungen der Bundesregierung wird Ende dieses Jahres die Nachhaltigkeitsrücklage der Deutschen Rentenversicherung voraussichtlich bei 37,2 Milliarden Euro liegen. Derzeit liegt das Rentenniveau, also der Standardrente, gemessen am Durchschnittsentgelt, bei 49,4 Prozent. Es wird in den Folgejahren zunächst ansteigen. Längerfristig wird es über 49,2 Prozent im Jahr 2025 auf 45,8 Prozent bis zum Ende des Berechnungszeitraums im Jahr 2035 sinken. Der Beitragssatz wird bis 2023 stabil bei 18,6 Prozent bleiben. Im Jahr 2030 wird er 21,2 Prozent und zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2035 22,4 Prozent betragen.

Das heißt: Die bis 2025 geltenden Haltelinien für den Beitragssatz von höchsten 20 Prozent und für das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent werden nicht überschritten. Es sind nach heutigem Stand keine zusätzlichen Bundesmittel erforderlich. Auch das bis zum Jahr 2030 geltende Beitragssatzziel von maximal 22 Prozent und das Sicherungsniveauziel von mindestens 43 Prozent werden eingehalten. – Das war jetzt eine Menge an Zahlen, aber es ging nicht anders.

FRAGE BUSCHOW: Herr Seibert, was erhofft sich die geschäftsführende Kanzlerin denn von diesem Treffen (mit Ministerpräsident Morawiecki)? Wird ausschließlich sie daran teilnehmen oder auch schon ein Vertreter der absehbaren Koalition?

STS SEIBERT: Nein, das ist ein Treffen des polnischen Ministerpräsidenten mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin. Sie wissen: Wir haben immer gesagt, und es ist uns angesichts der Situation entlang der Grenze ja sehr bewusst, dass Polen wie auch andere Länder, die eine Grenze zu Belarus haben, aber Polen trifft es eben besonders schwer dort in extremer Weise herausgefordert ist. Die Bundeskanzlerin hatte schon vergangene Woche mit Ministerpräsident Morawiecki telefoniert, um ihm wirklich die volle Solidarität Deutschlands zuzusagen. Dem gleichen Ziel diente ja auch der Besuch des Bundesinnenministers in Warschau in der letzten Woche. Deswegen wird das auch weiterhin im Zentrum des Gesprächs stehen.

FRAGE JUNG: Wird die Kanzlerin denn die Menschenrechtsverletzungen von polnischer Seite ansprechen und die illegalen Push-backs, die auch schon dokumentiert sind, kritisieren?

STS SEIBERT: Ich kann hier logischerweise ein Gespräch nicht vorwegnehmen. Wir sehen, dass Polen in extremer Weise herausgefordert ist, dadurch, dass das belarussische Regime Migration und Migranten, Menschen also, als Mittel benutzt, um Polen und die Europäische Union insgesamt herauszufordern. Uns liegt wie auch den anderen europäischen Mitgliedstaaten daran, dass für die Menschen entlang der polnisch-belarussischen Grenze, sofern sie dort jetzt noch sind, gute humanitäre Bedingungen geschaffen werden, dass es einen Zugang für das UNHCR und für die Internationale Organisation für Migration gibt und dass die dort jetzt nicht nur akut den Menschen helfen können, sondern dass sie auch daran mitwirken können, diese Menschen im Rahmen einer sicheren Reise zurück in ihre Heimatländer zu bringen. Alles, was entlang dieser Grenze geschieht, hat natürlich im Einklang mit dem geltenden Recht zu stehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Genau darauf bezog sich die Frage, weil die Polen diese Herausforderung, wie Sie das nennen, mit Menschenrechtsverletzungen beantworten. Was wird die Kanzlerin, wenn das nicht geht, ihrem polnischen Kollegen sagen?

STS SEIBERT: Ich habe jetzt die deutsche Position, die wir hier oft dargestellt haben, noch einmal dargestellt. Darüber hinaus kann ich ein Gespräch, das erst morgen stattfinden wird, hier nicht vorwegnehmen.

FRAGE JESSEN: Findet über die Inhalte des Gesprächs und die Strategie eigentlich auch ein kontinuierlicher Austausch mit dem mutmaßlichen Amtsnachfolger statt?

STS SEIBERT: Es gibt ohnehin über alle Themen einen engen Austausch mit den Ministern und Ministerinnen, damit natürlich auch mit dem Vizekanzler, und auch mit den Mitgliedern der sich bildenden Koalition.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, gibt es hinsichtlich des Vorschlags der belarussischen Seite über den Transfer einer bestimmten Anzahl von Migranten inzwischen weitere Überlegungen? Ich glaube, am Montag wurde das zum letzten Mal angesprochen.

Frau Sasse, es zirkuliert ja jetzt eine Liste von neuen Entitäten und Personen, die von der EU mit Sanktionen belegt werden sollen. Hat diese Liste die Unterstützung Deutschlands?

STS SEIBERT: Ich habe das ja am Montag sehr deutlich zurückgewiesen, wie es auch in der vergangenen Woche schon getan worden war, und dazu gibt es keinen neuen Stand.

SASSE: Zum Sanktionspaket und den Listungen kann ich Ihnen sagen darüber hatte ich in der vergangenen Woche ja schon berichtet , dass die EU-Außenministerinnen und -außenminister beim Rat in der vergangenen Woche am 15. November eine Erweiterung des EU-Sanktionsregimes gegen Belarus beschlossen hatten. Diese Erweiterung erlaubt die Listung von Personen und Entitäten, die sich an der von staatlicher belarussischer Seite beförderten Schleusung beteiligen. Die Mitgliedstaaten arbeiten gemeinsam mit den EU-Institutionen in diesen Tagen mit Hochdruck an dem fünften Listungspaket, damit das neue Sanktionskriterium umgesetzt werden kann. Die Gespräche laufen im Moment. Deswegen kann ich an dieser Stelle über Details noch nicht berichten.

FRAGE JUNG: Zur Kurzarbeiterregelung: Bleibt es dabei, dass Konzerne, die auf Kurzarbeit zurückgreifen, weiterhin Dividenden ausschütten können?

STS SEIBERT: Ich denke, am besten kommt das BMAS nach vorne, das das ja auch in das Kabinett eingebracht hat.

ZUSATZ JUNG: Aber wenn sich nichts geändert hat, können Sie es ja auch sagen, Herr Seibert.

EHRENTRAUT: Bezüglich dieses Themas gibt es keine Änderung. Die bisherige Verordnung wird verlängert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum ändern Sie dann nichts?

EHRENTRAUT: Das war hier, glaube ich, schon öfter ein Thema. Wir haben wiederholt gesagt: Kurzarbeitergeld muss auch unbürokratisch und schnell ausgezahlt werden. Die Krise hat ja gerade gezeigt, dass das Kurzarbeitergeld eine sichere Brücke über dieses tiefe Tal ist und effektiv vor Arbeitslosigkeit schützt. Müsste man erst einmal prüfen, ob ein Unternehmen Dividendenzahlungen vornimmt, würde das den ganzen Prozess verkomplizieren, verlängern und somit bürokratischer machen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sehen Sie diese Dividendenausschüttung von BMW und Daimler, die in massivem Ausmaß Kurzarbeitergeld kassiert haben, kritisch?

EHRENTRAUT: Unternehmerische Entscheidungen kommentiere ich grundsätzlich nicht.

HELMBOLD: Meine Damen und Herren, aufgrund des vielfältigen Interesses und auch aktueller Entwicklungen möchte ich Ihnen mitteilen: Die Duldungspflicht für die Coronaschutzimpfung für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist beschlossen und angewiesen. Für die Kontingente der Auslandseinsätze gilt die Duldungspflicht ja bereits seit März. Wie Sie wissen, setzt sich die Verteidigungsministerin seit dem Frühjahr für eine Duldungspflicht der Coronaimpfung für alle Soldatinnen und Soldaten ein. Aber es galt auch, die Entscheidung in Übereinstimmung mit den Interessenvertretungen, also den Beteiligungsgremien, zu treffen, und dort gab es Widerstände. Aber am Montag hat man sich in einem Schlichtungsausschuss geeinigt. Die Verteidigungsministerin hat nun die Umsetzung angewiesen. Das bedeutet: Die Coronaschutzimpfung wird unverzüglich in das Basisimpfschema der Soldatinnen und Soldaten aufgenommen.

Was ich betonen möchte: Die Duldungspflicht ist zunächst einmal eine militärische Besonderheit, und sie ist im Soldatengesetz beschrieben. Es handelt sich um eine bundeswehrinterne Regelung. Es gibt die Duldungspflicht ja bereits für die Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Masern, Mumps, Röteln und auch gegen Grippe. Grund für die militärische Besonderheit ist zum einen das enge Zusammenleben in Kasernen, auf Schiffen, in Feldlagern, im Auslandseinsatz und auf Übungen. Hier muss ganz besonders darauf geachtet werden, dass sich Infektionskrankheiten nicht ausbreiten. Außerdem müssen Soldaten körperlich einsatzbereit sein, um ihren Auftrag zu erfüllen. Es geht also um den Schutz des Individuums, der militärischen Gemeinschaft und um den Erhalt der Einsatzbereitschaft.

FRAGE BUSCHOW: Welche Erkenntnisse haben Sie denn über die derzeitige Impfquote unter Soldatinnen und Soldaten? Wie groß ist da also momentan die Lücke?

Welche Sanktionen drohen, wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt?

HELMBOLD: Wir haben im Moment eine Impfquote von ungefähr 80 Prozent. Eine exakte Zahl zu nennen, fällt uns deshalb schwer, weil Soldatinnen und Soldaten auch die Möglichkeit hatten, sich zivil impfen zu lassen, wenn im Sommer Kontingente übrig waren. Daher gehen wir eigentlich eher von einer etwas größeren Zahl aus, aber sie liegt bei einem Wert um die 80 Prozent.

Was Sanktionsmöglichkeiten angeht: Wenn jemand selbst seine Einsatzbereitschaft gefährdet und dann nicht entsprechend eingesetzt werden kann, kann das natürlich auch dienstrechtliche Folgen haben. Dafür gibt es auch Beispiele, die es bislang gab und die auch verwaltungsrechtlich immer wieder bestätigt wurden. Dann besteht eben die Möglichkeit, dass der Disziplinarvorgesetzte hier disziplinarisch tätig wird.

FRAGE JUNG: Können Sie noch einmal erklären, was der Unterschied zwischen einer Duldungs- und einer Impfpflicht ist?

Ich habe auch noch nicht ganz verstanden, was mit einem Berufssoldaten passiert, der sich weigert, sich impfen zu lassen, der also freiwillig ungeimpft bleiben will.

HELMBOLD: Freiwillig ungeimpft zu bleiben, ist dann so einfach ohne Weiteres nicht möglich.

Dazu, warum wir von einer Duldungspflicht sprechen: Wir beziehen uns hierbei auf das Soldatengesetz, und das Soldatengesetz sieht diese Duldungspflicht vor. Das finden Sie in § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes. Dieser Begriff ist auch absichtlich so gewählt worden, weil das etwas ist, das de facto nicht damit vergleichbar ist, dass nehmen wir das einmal an das beispielsweise zivil oder in anderen Bereichen eingeführt werden würde. Das sind Dinge, die intern stattfinden und dienstrechtliche Folgen haben, aber ansonsten keine strafrechtlichen Belange oder Ähnliches berühren. Auch um diese Unterscheidung deutlich zu machen, sprechen wir von Duldungspflicht, weil das auch den Sachverhalt trifft; denn der Soldat hat ja die Impfung zu dulden. Davon, dass eine Impfung durchgeführt wird, beispielsweise durch unser Sanitätspersonal, gehen wir natürlich aus.

FRAGE HEYD: Herr Helmbold, könnten Sie einmal kurz erklären, warum es für die zivilen Angestellten keine Impfpflicht gibt?

HELMBOLD: Ich habe es eigentlich schon erklärt. Es gibt ein Soldatengesetz, und es gibt militärspezifische Besonderheiten. Die haben etwas damit zu tun, wie Soldaten üblicherweise zusammenarbeiten, und damit, dass sie einsatzbereit sein müssen. Sie müssen in Auslandseinsätzen, aber auch auf Übungen und in Feldlagern sehr eng zusammenleben. Es gibt eine höhere Gefahr dafür, dass sich aufgrund des Lebens in der militärischen Gemeinschaft Infektionen ausbreiten, und hier gelten deswegen auch nicht ohne Grund besondere Bestimmungen, die im Soldatengesetz abgebildet sind.

ZUSATZFRAGE HEYD: Wenn die zivilen Angestellten im Ausland zum Einsatz kommen, unterliegen sie dann dort dieser Duldungspflicht?

HELMBOLD: Zivile Angestellte oder auch Beamte, die im Auslandseinsatz tätig werden und die in einem ähnlichen Umfeld agieren, ziehen häufig auch die Uniform an. In dem Augenblick gelten dann die gleichen Richtlinien.

FRAGE JESSEN: War das eine schwierige Entscheidung, oder ist Ihnen das relativ leicht gefallen?

HELMBOLD: Für die Leitung des Hauses war der feste Wille, die Duldungspflicht einzuführen, sozusagen seit dem Frühjahr klar. Aber wie ich eben betont habe, war auch wichtig, die Beteiligungsgremien mitzunehmen. Wir sind froh, dass jetzt am Montag, auch wenn es lange gedauert hat, diese Schlichtung zustande kam und dass wir deswegen diese Entscheidung auch im Einklang mit den Beteiligungsgremien treffen konnten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber die Leitung des Hauses wollte im Grunde, wie Sie sagten, seit dem Frühjahr eine verpflichtende Impfung. Habe ich das richtig verstanden?

HELMBOLD: Klares Ja.

VORS. DETJEN: Mit Blick auf die Pressekonferenzen am Montag bittet Frau Dudin noch einmal das Auswärtige Amt und das Gesundheitsministerium um eine Klärung bezüglich der Zahl der Impfdosen, die durch COVAX an das Ausland geliefert werden würden. Das Außenamt, schreibt Frau Dudin, spricht auf seiner Webseite von knapp 100 Millionen Dosen für COVAX. Gesundheitsminister Span sprach am Montag von 68 Millionen Dosen. Können Sie klären, welche Zahl stimmt? Das spielt ja auch am Montag eine Rolle.

GÜLDE: Ich kann dazu sagen, dass die Bundesregierung wie zugesagt bis Ende des Jahres mehr als 100 Millionen Coronaimpfstoffdosen an ausländische Empfänger abgeben wird. 94,5 Millionen davon gehen an COVAX unter Federführung der Impfstoffallianz Gavi, und 7,66 Millionen Dosen das ist der AstraZeneca-Impfstoff hat Deutschland bereits über bilaterale Verträge an Drittstaaten abgegeben.

Darüber hinaus, um die Zahlen dann vielleicht auch noch einmal nach den einzelnen Impfstoffherstellern aufzuteilen: Vom AstraZeneca-Impfstoff werden 26,5 Millionen Dosen, vom BioNTech-Impfstoff 10,3 Millionen Dosen, vom Impfstoff von Johnson & Johnson 26,6 Millionen Dosen und vom Moderna-Impfstoff 32 Millionen Dosen an COVAX abgegeben.

FRAGE JORDANS: Herr Gülde, können Sie erklären, ob es irgendwie zu einer Verzögerung bei der Lieferung dieser Dosen an COVAX kommen wird? So, dass zuerst ein paar Dosen zurückgehalten werden, hat man den Minister jedenfalls kürzlich verstanden. Wenn ich Sie jetzt richtig verstehe, dann ist das ja noch relativ terminnah.

GÜLDE: Vielen Dank, Herr Jordans, für die Frage. Das gibt mir vielleicht die Möglichkeit, das Prozedere ein bisschen zu erläutern.

Wir sichern COVAX und auch den Drittländern vertraglich die Impfstoffe zu. Jetzt darf man sich das aber nicht so vorstellen, dass wir die Impfstoffe von hier aus einem Lager in ein Flugzeug stecken und dort in die Länder liefern. Sondern diese Impfstoffe werden COVAX vertraglich zugesichert. Die Lieferung an COVAX erfolgt direkt über die Hersteller, die dann die Verteilung an die Drittstaaten übernehmen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Das hat aber jetzt meine Frage nicht beantwortet. Kommt es, durch wen auch immer, zu irgendeiner Verzögerung der Lieferung dieser deutschen Dosen an COVAX oder nicht?

GÜLDE: Genau darauf wollte ich gerade hinaus. Diese Frage müssten Sie wirklich an die Impfstoffallianz Gavi richten. Wir haben vertraglich alles zugesichert. Das heißt, unser Vertrag ist damit erfüllt, dass wir diese Impfstoffdosen bis Jahresende zur Verfügung stellen. Es bedarf eines recht umfangreichen Abstimmungsprozesses, wie tatsächlich die Auslieferung erfolgt. Das muss man vielleicht einfach noch dazu sagen.

Um ein paar Beispiele zu geben: Sie müssen natürlich auch sicherstellen, dass dieser Impfstoff in der vorgegebenen Zeit verimpft werden kann. Es müssen Kühlketten eingehalten werden. Insofern bedarf es seitens Gavi einer gewissen Abstimmung mit den zu beliefernden Staaten. Darauf hat dann aber Deutschland in dem Sinne keinen Einfluss mehr.

Ich weiß nicht, Frau Sasse, ob Sie das noch ergänzen wollen.

SASSE: Was Ihre konkrete Frage angeht, Herr Jordans, kann ich an der Stelle ebenfalls nichts ergänzen, weil die Aufgabe des Auswärtigen Amtes, was diese Abgaben von Impfstoffen angeht, wirklich darin besteht, die Zahlen der Abgaben zusammenzuführen. Wie Herr Gülde gerade schon ausgeführt hat, verhandelt das BMG mit COVAX die Abgabemengen und legt diese auch fest.

FRAGE JUNG: Am 12. November haben Sie hier gesessen und als Regierung gesagt, dass die restlichen Impfstoffdosen ich glaube, es waren 80 Millionen noch dieses Jahr garantiert geliefert werden. Ich habe verstanden, dass Sie das jetzt nicht wiederholen wollen.

Herr Gülde, ich bin ein bisschen überrascht. Ihr Kollege Deffner hatte hier gesagt, dass von den 100 Millionen COVAX-Spenden 50 Millionen von AstraZeneca und 50 Millionen von BioNTech kommen. Jetzt haben Sie uns schon wieder neue Zahlen und neue Impfstoffhersteller genannt. Was ist es denn jetzt?

GÜLDE: Das sind die Zahlen, die ich Ihnen gerade hier referiert habe.

ZUSATZ JUNG: Also sind das andere Zahlen als die, die Herr Deffner uns am 12. November genannt hat.

GÜLDE: Es sind die Zahlen, die ich Ihnen hier gerade referiert habe.

Herr Jung, wir haben an dieser Stelle schon relativ deutlich ausgeführt: Wir sind natürlich immer davon abhängig, was die Hersteller uns liefern. Insofern haben wir diese Zusage gegeben, 100 Millionen Impfstoffdosen bis Jahresende an andere Staaten auszuliefern bzw. ihnen zur Verfügung zu stellen. Diese Zusage halten wir ein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Deffner hatte mir zum Beispiel gesagt, dass es eine garantierte Lieferung von BioNTech über 50 Millionen Dosen geben wird, die an COVAX gehen. Das sind andere Zahlen als die, die Sie uns genannt haben. Was hat sich denn da geändert?

GÜLDE: Herr Jung, es bleibt bei den 100 Millionen Dosen. Wir haben an COVAX, an Drittländer die Zusage gegeben, dass wir insgesamt 100 Millionen Dosen zur Verfügung stellen. Und genau das tun wir.

FRAGE JESSEN: Um es richtig zu verstehen: Die 100 Millionen Dosen sind Zusagen der Bundesregierung, bezüglich derer Sie erklären: Wir haben mit den Lieferunternehmen vertraglich vereinbart, dass, wie auch immer, auf unsere Verantwortung aus unserem Kontingent die 100 Millionen Dosen geliefert werden. Nun liegt es bei denen, ob sie sie tatsächlich liefern. Werden diese 100 Millionen Dosen einem Deutschland schon zustehenden Kontingent an Impfdosen entnommen oder sind das zusätzliche Bestellungen? Das wären ja zwei unterschiedliche Vorgänge.

GÜLDE: Es ist tatsächlich so, dass Deutschland eine Anzahl von Impfstoffdosen bestellt hat, und aus diesem Kontingent werden dann diese Spenden zur Verfügung gestellt.

Um es noch einmal deutlich zu machen: Diese Impfstoffdosen erreichen Deutschland nicht. Sie kommen hier nicht irgendwie an und werden irgendwie weitergeleitet, sondern sie sind uns vertraglich zugesichert. Und wir sichern COVAX zu, dass die Hersteller sie an COVAX ausliefern.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet, Deutschland ist sozusagen Rechnungsadresse dieser 100 Millionen Dosen, aber Lieferadresse sind dann die anderen Empfängerländer?

Mit welcher Gewissheit oder Wahrscheinlichkeit können Sie sagen, dass tatsächlich diese 100 Dosen aus deutschem Kontingent dort ankommen werden? Oder ist das jetzt nicht mehr Angelegenheit der Bundesregierung?

GÜLDE: Das Prozedere hatte ich Ihnen ja erläutert, und auch die Herausforderung, die das Ganze mit sich bringt.

Noch einmal: Sie müssen natürlich auch sicherstellen, dass die Kühlketten eingehalten werden, dass der Impfstoff ordnungsgemäß verimpft wird. All das sind natürlich Fragen, die dann auch die Bestimmungsländer zu beantworten haben. Insofern kann ich Ihnen jetzt nichts dazu sagen, ob der Impfstoff dann auch in diesen Ländern tatsächlich in dieser gesetzten Zeit ankommt. Ich kann Ihnen jetzt sagen, was Deutschland vertraglich zugesichert hat (Tonunterbrechung) halten wir halt eben ein.

Aber ich kann natürlich jetzt nicht für andere Länder sprechen, ob sie diesen Impfstoff auch entsprechend so annehmen können, wie vorgesehen.

FRAGE JUNG: Herr Gülde, von deutscher Seite wird es an diesen 100 Millionen bis zum Ende des Jahres nicht scheitern. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Herr Seibert, was ist eigentlich mit den 75 Millionen zusätzlichen Dosen, die die Kanzlerin versprochen hat? Wie ist da die Zusammensetzung? Wann sollen sie geliefert werden?

GÜLDE: Noch einmal: Es bleibt dabei, dass diese 100 Millionen Dosen, die wir zugesichert haben, vertraglich festgesetzt sind.

ZURUF JUNG: (akustisch unverständlich)

GÜLDE: Dieses Jahr.

STS SEIBERT: Wenn Sie auf Zusagen für in Aussicht gestellte Lieferungen für 2022 anspielen, dann sind die natürlich noch nicht geschehen. Aber ich werde Ihnen dazu noch eine genaue Antwort nachreichen.

VORS. DETJEN: Von außen fragt Sascha Maier mit Blick auf die Gespräche der Bundeskanzlerin mit den künftigen Ampelkoalitionären: Es gibt Forderungen, dass Bund und Länder schon früher als am 9. Dezember erneut über zusätzliche Coronamaßnahmen reden sollten. Sieht die Kanzlerin Anlass dafür? Will sie die Ampelparteien dafür einbinden, mit denen es ein Gespräch gab?

Auch Jana Wolf fragt: Können Sie das Gespräch bestätigen? Was war das Anliegen der Kanzlerin? Wollte sie eine Verlängerung der epidemischen Lage erwirken? War der Bundesfinanzminister offen dafür?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat bei diesem Treffen gestern den Ampelkoalitionsspitzen den außerordentlichen Ernst der Lage, wie sie ihn wahrnimmt, deutlich gemacht. Die Dramatik ist ja offenkundig. Wir sind auf dem Weg in eine Notlage, wie wir sie hierzulande noch nie hatten: Die Krankenhäuser füllen sich rapide. Freie Intensivbetten, verfügbares Intensivpersonal werden immer knapper. Schwerstkranke Coronapatienten müssen überregional immer weiter weg verlegt werden. Sonstige wichtige medizinische Eingriffe müssen verschoben werden. Das ist es, wo wir in der vierten Welle der Pandemie jetzt stehen. Jetzt muss es darum gehen, das Nötige zu tun, um diese vierte Welle so schnell es geht zu bremsen und zu brechen. Wie gesagt, die Kanzlerin hat den Koalitionsspitzen der künftigen Koalition diesen Ernst der Lage deutlich dargelegt.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert, wenn ich die Verfassung richtig verstehe, ist die Kanzlerin derzeit noch im Amt. Warum macht sie denn der zukünftigen Regierung den Ernst der Lage klar, wenn sie doch eigentlich alles Nötige in der Hand hat, um selbst noch Maßnahmen einzuleiten?

STS SEIBERT: Wir haben ja eine Situation im Deutschen Bundestag, der neue Mehrheitsverhältnisse hat. Die Bundeskanzlerin hat den Ernst der Lage, wie sie ihn wahrnimmt, bereits mehrfach und auch nicht nur in diesem Gespräch, sondern in einem Podcast und im Gespräch mit den Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche deutlich gemacht. Sie hat nun gestern die Ampelkoalitionäre zu diesem Gespräch eingeladen. Es war ein vertrauliches Gespräch. Deswegen kann ich darüber hinaus hier nicht informieren.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Es gibt ja schon diejenigen, die kritisieren, dass die Bundesregierung in den letzten Wochen etwas zögerlich zugeschaut hat, während die Zahlen hochgingen. Heute gibt es wahrscheinlich über 100 000 Tote. Da ist es doch legitim zu fragen, ob die Kanzlerin gestern Abend vielleicht über spezielle Maßnahmen diskutiert hat, die von der einen bisherigen Regierung initiiert und dann von der nächsten in zwei Wochen fortgeführt werden können.

STS SEIBERT: Es ist gestern ein vertrauliches Gespräch gewesen. Deswegen kann ich zu den Inhalten jetzt nicht mehr als das sagen, was ich gesagt habe. Die Haltung der Bundeskanzlerin ist ja in den letzten Wochen viele Male von ihr selber und auch hier an dieser Stelle dargelegt worden: Sie hätte sich gewünscht, dass es die wichtige Beratung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten schon früher gegeben hätte. Es ist auch bekannt, dass sie der Überzeugung war und ist, dass dies jetzt nicht der richtige Zeitpunkt war, die sogenannte epidemische Notlage von nationaler Tragweite aufzulösen bzw. nicht zu verlängern.

FRAGE BUSCHOW: Herr Seibert, gab es denn verbindliche Absprachen mit der wahrscheinlichen künftigen Ampelkoalition? Sie haben gesagt, nach menschlichem Ermessen wird die geschäftsführende Bundesregierung noch ziemlich genau zwei Wochen im Amt sein. Gab es Absprachen, in diesen zwei Wochen weitere Schritte zu unternehmen? Wenn ja, welche?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen jetzt hier keine weiteren Informationen zu diesem vertraulichen Gespräch geben.

FRAGE JESSEN: Sie sagten eben, Herr Seibert, wir seien auf dem Weg in eine Notlage. Herr Wieler sagte Freitag, wir seien in einer nationalen Notlage.

STS SEIBERT: Richtig.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sind das nur Unterschiede im Wording, oder stehen zwei unterschiedliche Einschätzungen dahinter?

STS SEIBERT: Nein. Wir stehen deswegen habe ich bei anderer Gelegenheit auch von außerordentlichem Ernst gesprochen schon vor einer dramatischen Situation. Aber wir wissen auch, dass diese Situation jetzt erst einmal noch Tag für Tag schlechter wird. Das ist einfach das Ergebnis der Infektionszahlen der letzten Tage und Wochen, die mit großer Wahrscheinlichkeit und Berechenbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt eben zu einem entsprechendem Mehr an Krankenhauspatienten und Intensivstationspatienten führen werden. Deswegen sind wir schon jetzt in einer sehr dramatischen Lage, und leider wissen wir schon, dass sie über die nächsten Tage noch schlimmer und noch mehr zu einer Notlage wird, wie wir sie noch nie hatten. Wir sind jetzt bei 3987 Menschen Stand gestern , die eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, mehr als die Hälfte von Ihnen, 2042 von ihnen, müssen invasiv beatmet werden.

FRAGE JUNG: Wie bewertet die Kanzlerin den Vorstoß des bayerischen und baden-württembergischen Ministerpräsidenten, dass es eine Impfpflicht geben muss, Herr Seibert? Wie bewertet das Gesundheitsministerium den Vorstoß aus Bayern und Baden-Württemberg?

STS SEIBERT: Das haben wir hier am Montag schon besprochen. Da war diese Diskussion ja auch schon im Gange. Ich glaube, Montag waren Sie ausnahmsweise einmal nicht da. Insofern kann ich das nur wiederholen. Es ist vollkommen natürlich und verständlich, dass in einer Situation mit solcher Notlage, die sich jeden Tag mehr entfaltet in ihrer Dramatik, auch über eine Impfpflicht nachgedacht und debattiert wird. Dieses ist etwas, was sicherlich in den voraussichtlich zwei Wochen, die die geschäftsführende Bundesregierung noch im Amt ist, nicht von dieser geschäftsführenden Bundesregierung entschieden wird.

VORS. DETJEN: Ist das eine Zusatzfrage?

ZUSATZ JUNG: Ich warte noch, bis das BMG eine Antwort hat.

GÜLDE: Dem kann ich mich nur tatsächlich anschließen. Herr Bundesminister Spahn hat sich ja auch mehrfach dazu geäußert, unter anderem in den vergangenen beiden PKs hier an dieser Stelle und auch im Interview mit der „Rheinischen Post“ heute.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, wie hält die Kanzlerin eigentlich den Hospitalisierungsindex, den das RKI selbst als mangelhaft ansieht für eine Bewertung der aktuellen Lage, eigentlich für einen ausreichenden oder einen ausreichenden ja

VORS. DETJEN: Das ist eine Frage, die wird auch von

ZUSATZ JUNG: Indikator?

VORS. DETJEN: Jana Wolf von außen gestellt. Sie fragt:

ZUSATZ JUNG: Der ist ja quasi immer zwei Wochen hinterher!

VORS. DETJEN: (akustisch unverständlich) Ja, weil Sie jetzt gerade ein anderes Thema aufwerfen! Auch Jana Wolf fragt: Hospitalisierungsindex

STS SEIBERT: Also, der Hospitalisierungsindex ist wichtig, weil er uns sagt, was jetzt in den Krankenhäusern und dann auch auf den Intensivstationen und dann in der nächsten Zeit stattfinden wird. Das ist ein wichtiger Index, und deswegen war es eine wichtige Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin letzte Woche, dass man diesen Index auch mit Schwellenwerten versieht, ab denen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ich weiß, dass der Index nicht den tagesaktuellen Stand gibt. Das weiß ich. Es ist ein wichtiger Index, aber die Bundeskanzlerin hat immer gesagt, dass auch die täglichen Inzidenzzahlen ihre Wichtigkeit behalten, weil wir aus ihnen leider mit einer großen Berechenbarkeit ablesen können, wie es in wenigen Wochen in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen aussehen wird. Es gibt da einfach Erfahrungswerte in dieser Pandemie, und das hat ja Herr Professor Wieler hier viel besser, als ich das könnte, ausgedrückt. Wie viel Prozent von den Inzidenzfällen werden zu Hospitalisierungsfällen werden? Wie viel werden plus oder minus auf den Intensivstationen landen, beatmet werden müssen? Und leider auch: Wie viel werden wahrscheinlich sterben? Deswegen gibt es immer mehrere Inzidenzen oder mehrere Indikatoren, sollte ich sagen, die wir im Auge behalten müssen.

FRAGE JORDANS: Auch ganz konkret gefragt, Herr Seibert: Befürwortet die Kanzlerin denn, dass es in Deutschland einen Lockdown gibt wie in Österreich, wo es ja eine ganz ähnliche Notlage gibt und wo seit einigen Tagen die Kurve wieder abflacht, unabhängig davon, wie und von wem das jetzt genau umgesetzt werden würde?

STS SEIBERT: Die österreichischen Zahlen habe ich jetzt nicht vor Augen. Insofern weiß ich nicht, wie weit da jetzt die Inzidenz sich entwickelt. Das weiß vielleicht der Kollege aus dem BMG. Es sind jetzt mit dem neuen Infektionsschutzgesetz eine ganze Reihe von Maßnahmen ja auch in Ländern ergriffen worden. Das ist sicher richtig und wichtig, und das Impfen geht voran, wenn auch noch nicht mit dem Tempo, das wir da anstreben müssen, und dennoch gibt es viele Experten, die bezweifeln, dass all das schon reicht, um jetzt in den allernächsten Zeiten die Welle zu bremsen und zu brechen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Also Lockdown ja oder nein?

STS SEIBERT: Ich habe jetzt hier keine Einzelmaßnahmen zu diskutieren. Aber es gibt viele Experten, und die bezweifeln, dass das, was jetzt bisher vorgenommen worden ist, so sinnvoll es ist, so wichtig es ist, schon ausreicht, um die Welle zu bremsen.

VORS. DETJEN: Von außen gibt es jetzt noch eine Frage zu einem anderen Komplex, nämlich Nord Stream 2, von Anton Dolgunov von TASS: Nord Stream 2: Die USA erwägen neue Sanktionen. Wie steht die Bundesregierung dazu?

SASSE: Ich kann anfangen, und vielleicht möchte das Wirtschaftsministerium ergänzen oder Herr Seibert. Unsere Position zu Nord Stream haben wir ja an dieser Stelle mehrfach schon zum Ausdruck gebracht. Sie ist bekannt. Wir haben am 21. Juli mit der gemeinsamen Erklärung mit den Amerikanern zusammen eine konstruktive Lösung beim Thema Nord Stream 2 gefunden. Seitdem arbeiten wir intensiv an der Umsetzung dieser gemeinsamen Erklärung und stehen auf verschiedenen Ebenen in regelmäßiger und enger Abstimmung mit der US-Regierung.

VORS. DETJEN: Ergänzungen, Wirtschaftsministerium?

EINHORN: Vielen Dank. Dem habe ich gar nichts hinzuzufügen.

FRAGE JESSEN: Ich glaube, meine Frage geht ans Auswärtige Amt, zunächst Frau Sasse. Die belgische Regierung hat entschieden, dass sie in Zukunft israelische Produkte (akustisch unverständlich) Siedlungen der besetzten Gebiete, also auf der West Bank, hergestellt worden sind, labeln will als Warnung vor Menschenrechtsverletzungen dort. Erwägt die Bundesregierung einen vergleichbaren Schritt?

SASSE: Herr Jessen, wir haben über dieses Thema des Boykotts von israelischen Produkten mehrfach schon an dieser Stelle berichtet und unsere Position deutlich gemacht. Unsere Position ist dazu unverändert, und ich kann Ihnen an dieser Stelle nichts Neues berichten.

ZUSATZ JESSEN: Das ist ja ein Labeling, das ist noch kein Boykott. Das ist ja etwas anderes. Es ist nur eine Kenntlichmachung, und auch, dass die Partnerregierung in Belgien so etwas macht, ändert nichts an der deutschen Diskussion und Haltung.

SASSE: Ich habe und wir haben Ihnen an dieser Stelle unsere Position zu diesem Thema mehrfach deutlich gemacht, egal, ob es um Boykott geht oder um Maßnahmen, die in diese Richtung gehen, und unsere Position, die Position der Bundesregierung, in dieser Hinsicht ist unverändert.

FRAGE LÜCKING (zum Thema Beantwortung journalistischer Anfragen durch die Bundesregierung): Frage in Richtung Bundesministerium des Inneren: In den letzten Sitzungen waren eine Reihe von Fragen unpräzise beantwortet worden

(Der Vorsitzende stellt das Mikrofon des Redners ab.)

VORS. DETJEN: Moment! Wo ist das jetzt? Jetzt!

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Ich dachte, ich hätte schon! Ans Bundesinnenministerium: In den letzten Sitzungen waren eine Reihe von Fragen unpräzise beantwortet worden, beziehungsweise es wurden Nachlieferungen in den Raum gestellt. Die traten bislang nicht ein. Meinerseits liegt auch ein Fragenkatalog vor. Auch da gibt es bislang keine Reaktion. Wie erklären Sie das? Gibt es Nachlieferungen, die Sie jetzt direkt machen müssen oder möchten, beziehungsweise können Sie sagen, wie lange Sie für die Beantwortung der Fragen noch brauchen werden?

ALTER: Ja, Sie haben ja gerade in Ihrer Frage schon beschrieben, dass es im Prinzip mehrere Wege gibt, auf denen die Fragen gestellt werden. Das überschneidet sich natürlich auch. Sie stellen Fragen hier in der Regierungspressekonferenz, die wir nach meinem Empfinden auch beantwortet haben. Dann liegt uns seit Anfang der Woche in der Tat ein etwas umfangreicherer Fragenkatalog vor, dessen Beantwortungsfrist oder jedenfalls Bitte um fristgerechte Beantwortung wir bisher noch nicht erfüllt haben. Aber ich kann Ihnen sagen, dass die Antworten bereits vorliegen und Ihnen noch heute im Lauf des Nachmittags zugehen werden. Das würde bedeuten, dass es jetzt wenig Sinn machen würde, das im Einzelnen hier in dieser Veranstaltung durchzugehen.

Ich will vielleicht bei der Gelegenheit noch einmal sagen: Ich bitte noch einmal alle, die sich auch für das Thema des Ortskräfteverfahrens interessieren, um Verständnis, dass wir hier sehr gerne Auskunft geben über die Grundsätze des Verfahrens, über die Fallzahlen, über die Mechanismen, die Zuständigkeiten, über Schwierigkeiten im Verfahren. Das ist unsere Aufgabe. Das tun wir auch seit Monaten. Aber wir können unter keinen Umständen anfangen, hier Einzelfälle auszuwerten und den Verfahrensstand zu spezifischen Personen, um die es geht und die ja einige von Ihnen ganz offenbar auch persönlich kennen, hier bekanntzugeben. Das würde wirklich zu weit führen. Das können wir nicht tun. Das ist nicht die Aufgabe einer Pressekonferenz, eine Verfahrensberatung oder einen Verfahrensstand im individuellen Fall hier bekanntzumachen.

ZUSATZ LÜCKING: Also, individuelle Namen sind nicht genannt worden. Ich habe nur stets offengelegt, dass ich direkt mit Entwicklungen vor Ort abgleichen kann, was sich hier entsprechend tut, und weil Sie jetzt persönlich diesen Fall oder diese Fälle angesprochen haben: Wir reden hier von Menschen, die seit 30 Tagen mit einem 60-Tage-Visum in Pakistan festsitzen. Das heißt, die Zeit wird knapp, auch mit Blick auf die bevorstehende Weihnachtszeit. Danke (akustisch unverständlich)

SASSE: Da wir ja ohnehin beim Thema Afghanistan sind, würde ich gerne die Gelegenheit nutzen, Sie über neueste Entwicklungen zu informieren. Wir hatten das ja an dieser Stelle zugesagt, dass wir das tun werden, sobald sich da etwas Relevantes ergibt, und aktuell kann ich Ihnen berichten, dass es einen zweiten deutschen Charterflug gibt, der im Moment, während wir hier sitzen, sich auf dem Weg befindet von Kabul nach Doha mit 345 Personen an Bord. Darunter sind deutsche Staatsangehörige, Ortskräfte und auch besonders Schutzbedürftige mit ihren Familienangehörigen. Wir nehmen auf dem Flug außerdem drei Personen mit, die nach Frankreich weiterreisen werden, und sechs Personen, die in die Niederlande weiterreisen werden.

Herr Burger und ich und auch Herr Seibert und die anderen Kolleginnen und Kollegen haben hier immer wieder deutlich gemacht, dass unsere Bemühungen als Bundesregierung weitergehen, Schutzbedürftigen, Ortskräften und Deutschen selbstverständlich weiter die Ausreise aus Afghanistan zu ermöglichen. Diese Bemühungen gehen weiter; der aktuelle Charterflug ist ein Ausdruck davon. Auch anhand der aktuellen Visazahlen sieht man, dass immer mehr Afghaninnen und Afghanen die Ausreise gelingt. Unsere Visastellen in der Region haben seit Ende der militärischen Evakuierungsaktion inzwischen rund 3600 Visa für Ortskräfte und besonders Gefährdete ausgestellt.

FRAGE JESSEN: Frau Sasse, könnten Sie uns vielleicht jetzt oder in einer Nachlieferung noch die Aufschlüsselung der Zusammensetzung der Gruppe in diesem Flieger mitteilen? Wie viele Ortskräfte, wie viele Deutsche, wie viele Deutschafghanen waren das, lässt sich das aufschlüsseln?

SASSE: Wenn wir das tun können, dann machen wir das an dieser Stelle gerne. Ich kann es allerdings noch nicht garantieren.

FRAGE JUNG: Ich hätte noch eine Frage an das Verkehrsministerium: Herr Alexandrin, es geht um eine angekündigte Reise des Ministers Scheuers nach L.A. Ende November. Mich würde interessieren, warum er überhaupt noch reist und warum er um die halbe Welt reist, um eine Automesse und einen Hafen zu besuchen, gerade weil er ja aus dem Amt scheidet. Er hätte ja genug Zeit gehabt, sich über all diese Sachen zu informieren. Warum macht er jetzt noch diese auch CO2-intensive Reise?

ALEXANDRIN: Vielen Dank für die Frage. In der Tat reist Bundesverkehrsminister Scheuer vom 27. November bis zum 1. Dezember in die USA. Er wird dort, wie Sie bereits gesagt haben, den Port of L.A. besuchen, weil wir dort eine erhebliche Lieferkettenproblematik haben, die einen erheblichen Einfluss auf die globalen Lieferketten hat und damit eben auch auf die Verfügbarkeit der Waren und die Situation in den deutschen Häfen und in der deutschen Logistikbranche. Ich will einmal ein Beispiel nennen: Zum Teil warten dort 70 Schiffe auf die Löschung im Hafen. Das heißt, das hat erhebliche Auswirkungen wir sprachen da von Wellenformen im Logistikverkehr. Genau deswegen wird er dort sein.

Des Weiteren wird er sich, wie Sie gesagt haben, mit Unternehmern aus dem Bereich klimafreundliche Innovationen für die Zukunft des Mobilitätssektor und mit Unternehmern und Experten zum Thema Wasserstoff treffen, um sich über diese Themen auszutauschen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das kann er alles nicht von hier aus per Zoom- oder Skype-Konferenz machen, dafür muss er um die halbe Welt jetten und nach L.A. reisen? Oder will er am Hafen mit anpacken?

ALEXANDRIN: Wie Sie sagten, hatten wir dafür lange genug Zeit. In der Tat stehen wir bereits seit Beginn der Krise mit internationalen Akteuren im Austausch und nutzen jetzt diese Gelegenheit, um auch vor Ort noch einmal eine Einschätzung der Situation zu erhalten und zur Klärung der Lage dort beizutragen.

VORS. DETJEN: Herr Seibert hat noch einen Nachtrag.

STS SEIBERT: Herr Jung hatte vorhin im Zusammenhang mit COVAX noch einmal nach den zusätzlich in Aussicht gestellten 75 Millionen Lieferungen gefragt, und ich will jetzt nur noch einmal bestätigen, was ich vorhin schon gesagt habe: Das sind tatsächlich für 2022 in Aussicht gestellte Lieferungen. Die Bundeskanzlerin hatte das am zweiten Tag des G20-Gipfels in Rom Ende Oktober gesagt, und da es sich um 2022 handelt, ist das sinnvollerweise natürlich etwas, wozu Sie im Laufe des Jahres 2022 nachfragen sollten, um die Umsetzung zu erfragen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie betonten jetzt, dass es in Aussicht gestellt sei. Das heißt, vertraglich versprochen ist es nicht?

STS SEIBERT: Da geht es um die G20-Ziele, und die Bundeskanzlerin hat gesagt:

„Ich unterstütze das. Deutschland unterstützt das mithilfe der Weitergabe von Impfdosen 100 Millionen in diesem Jahr und nächstes Jahr noch einmal 75 Millionen.“

Das ist eine Zusage der deutschen Bundeskanzlerin und der Bundesregierung.

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