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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 29. November 2021

Themen: Reise des Bundesaußenministers zur NATO-Außenministerkonferenz in Riga und zum OSZE-Ministerrat in Stockholm, NATO-Beitrittsperspektive der Ukraine und Georgiens, Export von Rüstungstechnik, COVID-19-Pandemie, Lage in Afghanistan, Ankündigung staatlicher Gutscheine für Alltagshelfer, Nord Stream 2

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:38 Maas bei NATO-Treffen
3:49 Hensoldt/Drohnen für Türkei
4:32 Thema Neuer Krisenstab
16:57 Tilo zu: Welche Befugnisse?
24:52 Thema Gelber Impfpass
26:48 Tilo zu: Leopoldina-Empfehlungen
33:36 Tilo zu: Impfen/Volle Stadien
37:25 Nachreichung Hensoldt
38:44 Thema afgh. Ortskräfte
45:02 Tilo zu „Kernfamilie“ bei Ortskräften
53:11 Thema Schnelltests
54:39 Tilo zu: Deutsche Schnelltestproduktion
58:27 Tilo zu: Merkel & Omikron

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 29. November 2021:

VORS. WOLF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

BURGER: Außenminister Maas wird von morgen bis zum Mittwoch zum NATO-Außenministertreffen nach Riga reisen und direkt im Anschluss zum OSZE-Ministerrat, der in diesem Jahr in Stockholm stattfindet.

Auf der Tagesordnung des NATO-Außenministertreffens steht eine Reihe von Arbeitssitzungen. Am Dienstag wird es zunächst um die Lage in der Ukraine und um die Ukraine gehen. Daneben sind auch die Themen von Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung vorgesehen sowie eine Diskussion zum strategischen Konzept des Bündnisses. Am zweiten Tag, also am Mittwoch, treffen sich die NATO-Außenminister mit den Außenministern Georgiens und der Ukraine. Themen werden vor allem aktuelle Entwicklungen und Reformbemühungen beider Länder sein. Im Anschluss daran wird ein Austausch zum NATO-internen Lessons-learned-Prozess zu Afghanistan sowie zur Lage auf dem Westbalkan stattfinden, an dem auch die NATO-Partner Finnland und Schweden sowie der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell teilnehmen werden.

Daneben wird Außenminister Maas am 30. November in Riga an einer Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag des Massakers im Wald von Rumbula teilnehmen, bei dem Angehörige der Einsatzgruppen 1941 in wenigen Tagen mehr als 25 000 Jüdinnen und Juden ermordeten. Neben Vertretern der jüdischen Gemeinde und der Botschaft des Staates Israel werden an der Veranstaltung auch der lettische Staatspräsident, die Präsidentin des lettischen Parlaments und der lettische Verteidigungsminister teilnehmen.

Auf der Tagesordnung des OSZE-Ministerrates in Stockholm stehen als zentrale Themen eine Diskussion über die Reformen, die erforderlich sind, um die Handlungsfähigkeit der OSZE als Plattform für Konfliktlösungen zu erhalten, eine Debatte über den Beitrag, den die OSZE gemeinsam mit anderen Organisationen zur Stabilisierung Zentralasiens mit Blick auf die Lage in Afghanistan leisten kann, und eine Diskussion über die Lage in der Ostukraine. Dort haben Verletzungen des Waffenstillstandes zuletzt stark zugenommen. Die OSZE-Sonderbeobachtungsmission SMM ist mit immer schwerwiegenderen Einschränkungen in ihrer Handlungs- und Bewegungsfreiheit konfrontiert.

FRAGE DR. RINKE: Herr Burger, zum NATO-Außenministertreffen: Sie haben den Dialog erwähnt, den es mit der Ukraine und mit Georgien gibt. Hat sich angesichts der Zuspitzung des Verhältnisses zu Russland an der Beitrittsperspektive oder den Beitrittskonditionen dieser beiden Länder irgendetwas geändert, sprich, ist die Aufnahme beider Länder in die NATO näher gerückt?

BURGER: Ich habe gegenüber der Beschlusslage bei den letzten Treffen keinen neuen Stand mitzuteilen.

VORS. WOLF: Der Kollege Stoll von „frontal“ vom ZDF fragt: Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einer Sperrminorität an der Rüstungsfirma Hensoldt beteiligt. Hensoldt exportiert Zielerfassungssysteme für Drohnen in die Türkei. Warum stoppt die Bundesregierung die Exporte dieser Technik nicht, die in Kriegen wie im Jemen eingesetzt wird?

COLLATZ: Tatsächlich müsste ich die Antwort nachliefern, da mir die aktuelle Sachlage dazu nicht vorliegt.

FRAGE LÜCKING: Herr Collatz, die Personalie Breuer ist in den letzten Stunden diskutiert worden. Können Sie erläutern, inwieweit Herr Breuer mit neuen oder anderen Befugnissen ausgestattet ist als es im Vergleich zu anderen Zeitpunkten der Coronakrise der Fall gewesen ist?

Warum entscheidet man sich jetzt dafür, einen Militär quasi an die Spitze der Coronabekämpfung zu stellen statt das in zivilen Händen zu belassen?

COLLATZ: Zunächst einmal kann ich die Personalie noch nicht bestätigen. Sie haben ja auch aus den Medien vernommen, dass es dazu noch Gespräche gibt. Wir rechnen damit, dass die endgültige Konfiguration des Krisenstabes, den ja die zukünftige Regierung festlegt, zeitnah bekanntgemacht wird. Aber derzeit kann ich dazu noch überhaupt nichts sagen, weil ich für die noch geschäftsführende Regierung hier sitze. Sicherlich können Sie bald mit einer Kommunikation rechnen.

STS SEIBERT: Vielleicht kann ich ganz generell zum Thema dieses Krisenstabes sagen, dass die Bundeskanzlerin und Minister Scholz, also ihr designierter Nachfolger, in engem Kontakt über die Einsetzung dieses Krisenstabes stehen, und zwar natürlich mit dem Ziel, dass er so bald wie möglich seine Arbeit aufnehmen kann. Die Bundeskanzlerin hatte ja öffentlich gesagt, dass sie in den letzten Tagen ihrer Amtszeit zu einer ganz engen Zusammenarbeit bereit sei. Die Einsetzung dieses Krisenstabes muss in engster Absprache mit den Ländern geschehen. Der Bund tritt also darüber mit den Ländern in Verbindung.

Die vielleicht wichtigste Aufgabe bleibt jetzt das wird auch Aufgabe des Krisenstabs sein , die Impfkampagne weiter so stark wie möglich voranzutreiben. Ich erinnere noch einmal an den klaren Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 18. November. Da hieß es, jeder und jedem spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung ein Angebot zur Auffrischungsimpfung zu machen. Das heißt: Jeder, der in den ersten sechs Monaten dieses Jahres seine Zweitimpfung hatte, soll noch bis Ende dieses Jahres den Booster bekommen. Das ist der klare Auftrag, den Bund und Länder gegeben haben. Daran wird mit aller Kraft gearbeitet.

Ich sage auch an dieser Stelle den Bürgern noch einmal: Der Impfstoff ist da. Die Impfgelegenheiten sind da, bzw. sie entstehen täglich mehr. Nun ziehen auch Sie mit und holen Sie sich die Auffrischungsimpfung! Holen Sie sich, wenn Sie bisher noch gar nicht geimpft wurden, die Grundimmunisierung, also die erste Impfung! Holen Sie sich den verstärkten Schutz, den dieser Impfstoff bietet, Schutz vor Ansteckung, zumindest mit großer Sicherheit Schutz vor schwerer Erkrankung, vor schwerem Verlauf! Tun Sie das für sich! Tun Sie das für Ihre Familie! Tun Sie das für die Menschen in den Krankenhäusern, die Gewaltiges leisten! Und tun Sie es auch für unser Land!

KAUTZ: Sie haben gefragt, warum das nicht in zivilen Händen belassen wird. Vielleicht wissen Sie es nicht, aber es gibt schon einen General im Krisenstab, der den aktuellen Krisenstab zusammen mit dem BMI leitet. Das ist Generalstabsarzt Holtherm, der da auch seine militärische Expertise einbringt.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Dennoch wirkt es in der Berichterstattung jetzt gerade so, als würde ein Militär Aufgaben übernehmen, die sonst irgendwie im Bereich der zivilen Politik angesiedelt sind. Haben wir Medienvertreter es selbst zu verantworten, dass dieser Eindruck quasi so entstanden ist, oder gibt es gerade wirklich einen Ausbau von Befugnissen? Wird der Krisenstab jetzt andere Aufgaben oder zusätzliche Aufgaben übernehmen, wie es vorher in der Krise nicht der Fall gewesen ist?

VORS. WOLF: Diese Frage war nicht klar adressiert. Deswegen schaue ich in die Runde, wer sich angesprochen fühlt.

KAUTZ: Angesprochen fühlen sollte sich die Ampel, würde ich denken.

STS SEIBERT: Der Krisenstab existiert noch nicht. Er wird baldmöglichst eingesetzt werden. Die intensiven Gespräche darüber laufen ja. Aber man kann doch sicherlich jetzt schon sagen, dass auch in Zukunft politische Entscheidungen zu fällen sein werden, von der Bundesregierung, von den Landesregierungen, demokratisch legitimierte Entscheidungen wie bisher.

Ansonsten kann man bei der Gelegenheit vielleicht einmal der Bundeswehr und ihren Angehörigen für das danken, was Sie jetzt bei der Verlegung von Intensivpatienten innerhalb unseres Landes von einer heftig betroffenen Region in eine noch etwas weniger betroffene Region tun. Wir hätten uns vielleicht so nie vorgestellt, dass eine Bundeswehr diese Hilfe innerhalb unseres Landes leisten muss, aber wir sollten doch sehr froh sein, dass sie so professionell geleistet wird.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, vielleicht auch Herr Kautz, was wird die Arbeit des neuen Krisenstabes von der der Krisenstäben, die es im BMG und BMI bisher schon gibt, unterscheiden?

Was befähigt die Person, die genannt wird, Herrn Breuer, besonders für diese Aufgabe?

STS SEIBERT: Herr Blank, ich versuche, es Ihnen noch einmal zu sagen. Auch der Kollege hat gerade schon gesagt, dass wir hier keine Personalien verkünden. Der neue Krisenstab geht in seiner Grundidee auf die künftige Bundesregierung zurück. Die Bundeskanzlerin und auch die anderen Vertreter der Bundesregierung, die jetzt noch geschäftsführend im Amt ist, haben ihre Zusammenarbeit und ihre Unterstützung angeboten und werden das sicherlich auch tatkräftig tun. Die Gespräche zur Einsetzung dieses Krisenstabs laufen. Es muss vor allem mit den Ländern darüber gesprochen werden. Dieser Krisenstab soll seine Arbeit ja zeitnah aufnehmen. Dann wird der Zeitpunkt kommen, zu dem der Krisenstab oder Vertreter der neuen Regierung darüber Auskunft geben können, wie er ausgestaltet ist und mit welchen Aufgaben er sich vorrangig befasst.

ZUSATZFRAGE BLANK: Bedeutet das, dass dann die bestehenden Krisenstäbe aufgelöst werden, oder gehen sie in dem neuen Krisenstab auf?

STS SEIBERT: Wollen wir diese Frage nicht auf den Zeitpunkt vertagen, an dem der neue Krisenstab seine Arbeit aufgenommen hat?

ZUSATZ BLANK: Man kann es ja fragen.

STS SEIBERT: Ja, ja, das sowieso. Hier immer!

ZUSATZFRAGE BLANK: Wissen Sie es also noch nicht? Weiß man es noch nicht?

(Die Vorsitzende stellt das Mikrofon des Redners ab.)

VORS. WOLF: Das ist die Antwort. Sie steht für sich.

FRAGE BRÖSSLER: Ich würde da doch gern nachhaken. Herr Kautz sagte ja, man müsse die Ampel fragen. Herr Seibert, macht sich die Kanzlerin dadurch, dass sie angeboten hat, dass man den Krisenstab jetzt schon starten lassen könne, diesen neuen Krisenstab zu eigen? Nimmt sie auch noch Einfluss darauf, wie er ausgestaltet wird, welche Aufgaben er bekommt, oder sieht die Kanzlerin sich hier lediglich als Dienstleisterin im Übergang?

STS SEIBERT: Ich kann es nur noch einmal sagen: Die Bundeskanzlerin steht zu diesem Krisenstab, seiner Einsetzung und seiner Ausgestaltung in engem Kontakt mit dem Bundesfinanzminister, dem designierten zukünftigen Bundeskanzler. Beide sind sich einig, dass es ganz wichtig ist, mit den Ländern über die Details zu sprechen. Sobald das geschehen ist, wird es sicherlich auch einen Zeitpunkt geben, um genauer über die Ausgestaltung, die Aufgabenverteilung usw. zu sprechen. Aber das kann jetzt nicht die Aufgabe des Regierungssprechers der noch geschäftsführenden Regierung sein.

Es ist aber das Ziel beider, also der amtierenden Kanzlerin und des kommenden Kanzlers, diesen Krisenstab möglichst bald seine Arbeit aufnehmen zu lassen.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Herr Seibert, ist die Kanzlerin der Auffassung, dass es tatsächlich Dinge gibt, die die bisherigen Krisenstäbe nicht zufriedenstellend erledigt haben, und dass es deshalb sinnvoll ist, dass es einen neuen Krisenstab mit einem General an der Spitze gibt?

STS SEIBERT: Es ist der Beschluss der sich bildenden Ampelkoalition, diesen Krisenstab einzusetzen. Die Bundeskanzlerin wird dies in den verbleibenden Tagen ihrer Amtszeit unterstützen.

FRAGE GRIMM: Herr Kautz oder Herr Seibert, ich wollte mal fragen, ob Sie noch ein bisschen Farbe hineinbringen können. Wie arbeitet der Krisenstab bisher? Wie oft tagt er? Welche Berichte oder Beschlussempfehlungen legt er der Regierung vor? Wie ist das bisherige Verfahren?

KAUTZ: Der Krisenstab ist im Nationalen Pandemieplan begründet und tagt dann automatisch. Das erste Mal hat er am 27. Februar 2020 getagt. Geleitet wird er vom BMI und vom BMG. Er tagt inzwischen wöchentlich, immer dienstags, morgen zum 99. Mal. Beteiligt sind die unterschiedlichsten Ressorts der Regierung, die mit der Pandemiebekämpfung zu tun haben. Das sind neben BMI und BMG Wirtschaft, Verkehr, Außen, BMF, Verteidigung, BMAS, BMBF und natürlich das Bundeskanzleramt. Der Krisenstab ist ein strategisches Gremium, das Entscheidungen vorbereitet, aber in dem Sinne keine politischen Entscheidungen fällt. Außerdem erstellt der Krisenstab den täglichen Lagebericht.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Wenn Sie intern nach über anderthalb Jahren auf dieses Gremium blicken, denken Sie dann, dass es die an es gestellten Hoffnungen erfüllen konnte, dass die Beratung, die da erfolgt, und die Vorbereitung der Beschlüsse zufriedenstellend sind? Ich frage das, weil die Lage außer Kontrolle geraten ist.

KAUTZ: Herr Grimm, es gibt nicht nur ein Gremium, das sich damit beschäftigt und das auch die Abstimmung mit den Ländern führt. Es gibt CdS-Schalten, es gibt das Coronakabinett, es gibt GMKs, heute wieder eine Gesundheitsministerkonferenz. Es gibt die Ministerpräsidentenkonferenz. Auf ganz vielen unterschiedlichen Ebenen gibt es also Gremien, die Informationen zusammenführen, Entscheidungen vorbereiten und dann Entscheidungen fällen. Die Lage jetzt von der Lage eines Gremiums abhängig zu machen, wäre mir zu kurz gesprungen.

ALTER: Ich würde gern noch eine Sache ergänzen, da Sie ja gefragt haben, wie dieser Krisenstab arbeitet. Man kann jetzt in dieser Veranstaltung nicht jede Facette abbilden. Aber ich glaube, es ist wichtig, zu verstehen, dass dieser Krisenstab eines der wesentlichen Beratungsgremien war, insbesondere in fachlicher und operativer Hinsicht. Immerhin sind sämtliche Regelungen, die die bisherige Bundesregierung zur Bekämpfung der Pandemie getroffen hat denken Sie an die Coronavirus-Einreiseverordnung, an die Coronavirus-Schutzverordnung und vergleichbare Regelungen auch unter maßgeblicher Beteiligung dieses Krisenstabs entstanden. Dieser Krisenstab hat neben der Beratungsleistung immer auch zurückgespiegelt, wie diese Regelungen operativ umgesetzt werden können, insbesondere dann, wenn Bundesbehörden beteiligt waren.

FRAGE JUNG: Herr Kautz, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann hat der bisherige Krisenstab keine Befugnisse. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Herr Seibert, welche Befugnisse muss denn der neue Krisenstab aus Sicht der Kanzlerin haben?

STS SEIBERT: Das kann ich mit Verweis auf die Antworten, die ich hier schon gegeben habe, schnell beantworten. Der Krisenstab ist der Wunsch und der Vorschlag der sich bildenden Ampelkoalition. Deswegen bin ich jetzt nicht derjenige, der die Ausgestaltung, die exakte Aufgabenpalette dieses Krisenstabes hier vorzutragen hat. Deswegen kann ich nur auf meine vorherigen Antworten verweisen.

ZUSATZ JUNG: Aber die Kanzlerin will da doch mithelfen. Darum wird sie die Idee doch gut finden.

STS SEIBERT: Ich habe dazu alles gesagt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der alte Krisenstab, den Sie gerade beschrieben haben und der sich morgen zum 99. Mal trifft, hatte keine Befugnisse. Richtig?

KAUTZ: Da haben Sie mich falsch verstanden. Sie haben gehört, was Herr Alter gerade sehr ausführlich dargestellt hat. Dass der Krisenstab Kontaktbeschränkungen beschließt, nein, diese Befugnis hatte er nicht.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, Sie haben mehrfach angesprochen, dass beim Krisenstab eine enge Abstimmung mit den Ländern nötig ist. Gibt es schon einen Termin für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz, möglicherweise in dieser Woche, vor dem 9., nachdem das ja nach wie vor vor allem die B-Länder fordern, möglicherweise schon morgen und übermorgen?

Die zweite Abstufung dazu: Welche Rolle spielt der Karlsruher Entscheid von morgen für die Terminierung einer neuen Ministerpräsidentenkonferenz?

STS SEIBERT: Erstens kann ich Ihnen da jetzt keine terminliche Ankündigung machen.

Zweitens. Wie immer, wenn das Bundesverfassungsgericht urteilt, werden alle in der Coronapolitik Beteiligten mit einer gewissen Spannung auf das Urteil warten und es dann auch eingehend auswerten.

VORS. WOLF: Auch die Kollegen Clement und Heller fragen nach dem Termin der nächsten MPK. Das haben wir. Aber Herr Clement fragt ergänzend, was aus Sicht der Kanzlerin die drängendsten Probleme für dieses nächste Bund-Länder-Treffen sind.

STS SEIBERT: Ich habe im Zusammenhang mit dem Krisenstab ja gerade gesagt, dass es wichtig ist, darüber mit den Ländern eine ganz enge Absprache zu haben. Ob das in Form einer MPK sein muss oder in anderer Weise, bleibt jetzt einmal dahingestellt. Ansonsten liegen die Aufgaben, denke ich, auf der Hand. Eine habe ich schon genannt: Wir müssen mit aller Kraft bei der Impfkampagne vorankommen, sowohl was die Grundimmunisierungen als auch was die Boosterimpfungen betrifft. Es ist erfreulich, dass da erheblich Tempo hineingekommen ist, selbst am Wochenende, jetzt am Samstag, mit über einer halben Million Impfungen. Solche Zahlen haben wir sonst an Samstagen seit sehr langer Zeit nicht gemessen. Da jetzt wirklich auch noch millionenfach Impfdosen ausgeliefert werden, kann man erwarten, dass das Tempo noch weiter zunimmt. Das voranzutreiben, ist jetzt die allerwichtigste Aufgabe für alle staatlichen Stellen.

FRAGE LÜCKING: Eine kurze Lernfrage noch: Können Sie noch einmal darstellen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Krisenstab arbeiten soll und ob der militärische Anteil des Krisenstabes schon früher mit der Arbeit beginnt oder erst dann mit der Arbeit beginnt, wenn es auch einen zivilen Anteil dieses Krisenstabes gibt, der ja mit einer Personalie belegt ist?

COLLATZ: Das ist keine Frage, die den Geschäftsbereich BMVg betrifft.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Dann würde ich das an das Podium weiten. Die Bundesregierung müsste sich ja über die Rechtsgrundlage äußern können.

STS SEIBERT: Alle Fragen zur Ausgestaltung und entsprechend auch zur Rechtsgrundlage bitte ich wirklich an die Vertreter der Ampelkoalition, die dabei ist, die Regierung zu bilden, zu richten; denn aus deren Arbeit und aus deren Koalitionsvertrag kam das Projekt der Einrichtung eines Krisenstabs. Deshalb bitte ich, alle weiteren Fragen dahin zu richten.

Das heißt wie gesagt nicht, dass die noch geschäftsführende Bundesregierung in diesen verbleibenden Tagen nicht hilfreich und unterstützend sein wird.

ALTER: Ich kann zu diesem neuen Krisenstab natürlich auch nicht Auskunft geben, aber ich kann Ihnen sagen, was die rechtliche Grundlage für den bisherigen Krisenstab war, nämlich unsere Verfassung mit all ihren Ausgestaltungen, mit den Bund-Länder-Kompetenzen, die sie vorsieht, mit den Grundrechten, die uns im Prinzip ja dazu führen, überhaupt tätig zu werden, dass man nämlich Leib und Leben der Menschen in unserem Land schützt mit den jeweiligen Zuständigkeiten der Ministerien. Das ist die rechtliche Grundlage, auf der wir bisher gearbeitet haben jedes Ressort, jede Körperschaft, der Bund und die Länder jeweils nach seinem bzw. ihrem von der Verfassung zugewiesenen Recht.

VORS. WOLF: Es gibt eine digitale Frage der Kollegin Buschow an das BMVg: Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat soeben in der vorgehenden Pressekonferenz hier in der BPK gesagt, dass sie mit einem Brief an das BMVg und an das Kanzleramt um Hilfe durch die Bundeswehr bei Testungen in Pflegeheimen gebeten hätten. Gibt es aufgrund der anderen Aufgaben der Bundeswehr im Zusammenhang mit Corona dafür im Moment Kapazitäten? Werden Sie dem Wunsch entsprechen?

COLLATZ: Ich habe mich ja in der letzten Regierungspressekonferenz darüber geäußert, wie die Möglichkeiten im Rahmen der Amtshilfe sind. Ich habe auch unterstrichen, dass die Bundeswehr, wenn sie in dieser schwierigen Krise, die sich ja fortsetzt, gebraucht wird, auch weiterhin im Rahmen des Möglichen da ist. Ich habe aber auch deutlich gemacht, dass wir auch im Rahmen unserer Bündnisverpflichtungen in der Bringschuld sind und dass es das immer abzuwägen gilt. Den von Ihnen genannten Einzelfall kann ich hier nicht kommentieren.

VORS. WOLF: Es bezog sich speziell darauf, ob die Kapazitäten der Bundeswehr unter den gegebenen Bedingungen ausreichen, die bei Testungen in den Pflegeheimen zu helfen.

COLLATZ: Genau diese Einzelfrage kann ich hier am Podium nicht beantworten.

FRAGE POLANSKY: Es geht um den gelben Impfpass. Es gibt ja einige Länder zum Beispiel Baden-Württemberg , die den nicht mehr anerkennen wollen. Ist das rechtlich überhaupt möglich? Denn das ist doch ein offizielles Dokument.

KAUTZ: Richtet sich die Frage an mich?

ZUSATZ POLANSKY: Ja, im Grunde schon.

KAUTZ: Der gelbe Impfpass ist gültig, genauso wie die digitale Version des Impfpasses.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Wie steht die Bundesregierung dazu, wenn jetzt einzelne Länder oder auch einzelne Einrichtungen sagen, sie werden das nicht mehr anerkennen?

KAUTZ: Ich kann Ihnen dazu über das hinaus, was ich Ihnen gerade gesagt habe, keine weiteren Auskünfte geben.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Kautz, etliche Mitglieder der geschäftsführenden Bundesregierung wissen ja schon, wer ihnen nachfolgt, und können den Übergang angehen. Ausgerechnet der Bundesgesundheitsminister weiß in der jetzigen Lage nicht, an wen er das Ressort übergibt. Erschwert das den Übergang, und wenn ja, wie?

KAUTZ: Ich kann dazu eigentlich nur auf die Ausführungen des Ministers gestern Abend in der ARD verweisen, der gesagt hat, es wäre wünschenswert, die Nachfolgefrage sehr schnell zu klären, um diese Übergabe möglichst so zu gestalten, dass es keine Lücke im Pandemiemanagement gibt.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Das hatte ich gehört. Ich hatte gehofft, dass Sie vielleicht ein bisschen ausführen und konkretisieren können, wo es jetzt genau hängt und was da eventuell erschwert wird.

KAUTZ: Sämtliche Entscheidungen, sämtliche Abläufe muss derjenige oder diejenige, der/die als Nachfolgerin/Nachfolger startet, direkt starten.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, wie hat die Kanzlerin die Forderungen der Leopoldina am Wochenende aufgenommen? Unterstützt sie diese Forderung? Darin heißt es ja unter anderem, dass eine Impfpflicht nötig sei und dass es jetzt drastische Kontaktbeschränkungen brauche oder dass jetzt zum Beispiel in der Schule die Kinder vorgezogene Weihnachtsferien das Richtige wären.

STS SEIBERT: Über das Thema Impfpflicht hatten wir hier ja schon ein paarmal gesprochen. Diese Diskussion ist in vollem Gange verständlicherweise, angesichts der pandemischen Entwicklung, in der wir stecken. Die Bundeskanzlerin hat bereits gesagt wir haben das hier auch mehrfach gesagt , dass dies eine verständliche Diskussion ist, die auch geführt werden muss. Entscheidungen darüber werden von dieser geschäftsführenden Bundesregierung nicht mehr gefällt.

Grundsätzlich ist der Leopoldina für ihre Stellungnahme zu danken. Was aus den klaren Mahnungen und Forderungen, die die Leopoldina in dieser Stellungnahme aufstellt, dann operativ zu folgern ist, müssen Bund und Länder miteinander beraten; Das wäre auch Teil einer kommenden Beratung mit den Ländern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Kautz, gibt es von Ihrer Seite Reaktionen auf die Leopoldina?

KAUTZ: Der Minister hat sich ja gestern dazu geäußert.

VORS. WOLF: Es gibt eine digitale Frage der Kollegin Misslbeck vom Ärztenachrichtendienst an das BMG und gegebenenfalls auch an Herrn Seibert: Wiederholt wird betont, es sei genug Impfstoff da. Umgekehrt berichten Arztpraxen, dass sie nicht die bestellten Mengen bekommen, ohne rechtzeitig über Kürzungen informiert zu werden. Wie viel Impfstoff welcher Sorte ist nun noch vorrätig? Welche weitergehenden Lieferungen stehen wann in Aussicht und wie viel wird diese und nächste Woche geliefert?

KAUTZ: In der vergangenen und in dieser Woche sind insgesamt 18 Millionen Boosterimpfdosen an niedergelassene Ärzte, Impfzentren, alle impfenden Stellen ausgegeben worden. Verimpft wurden in der vergangenen Woche einfach, um die Dimensionen einmal klarzumachen insgesamt 4,2 Millionen Dosen, davon 3,2 Millionen Boosterimpfungen. Das heißt, im System sind noch 14 Millionen Dosen, die erst einmal verimpft werden müssen. In der vergangenen Woche gab es keine Kontingentierung des Impfstoffes. Es gab bzw. es gibt in dieser Woche eine Kontingentierung für BioNTech-Impfstoff, aber keine für Moderna-Impfstoff.

Wenn sich eine Arztpraxis beschwert hat, dass da nichts angekommen sei, dann kann ich das im Einzelfall nicht beurteilen, aber was so ist und woran manche gescheitert sind ich will jetzt nicht den Einzelfall bewerten , ist, dass man sowohl die Impfzentren als auch die Ärzte bis Dienstag seine Bestellung hat aufgeben müssen, um dann in der darauffolgenden Woche ab Montag beliefert zu werden. Insofern versuchen wir jedenfalls, was einige Impfzentren anbetrifft, die noch nachgemeldet haben , da Lücken zu überbrücken. Das hat der Minister gestern auch angekündigt.

FRAGE DR. RINKE: Direkt daran anknüpfend: Herr Kautz, der Minister hat gestern gesagt, dass man die Bestellungen, die Donnerstag/Freitag eingegangen sind, noch berücksichtigt. Führt das dazu, dass die zugesagte Menge von zehn bis elf Millionen Impfdosen, die Montag/Dienstag ausgeliefert werden, noch einmal erhöht wird?

Können Sie sagen, wie da das Bestellverhältnis zwischen BioNTech und Moderna ist? Gibt es jetzt eine größere Nachfrage nach Moderna-Impfstoff, die es ja in der Vorwoche noch nicht gegeben hat?

KAUTZ: Die Nachfrage nach Moderna-Impfstoff gibt es. Wie gesagt werden in dieser Woche elf Millionen Boosterimpfdosen ausgegeben, davon 3 Millionen von BioNTech und der Rest von Moderna.

In welchem Umfang noch nachgeliefert werden kann, Herr Rinke, das kann ich Ihnen noch nicht sagen. Wir versuchen, das zur realisieren, was möglich ist. Das ist aber natürlich auch ein hochkomplexer logistischer Prozess ganz viele Adressaten, ein Impfstoff, der schwer zu händeln ist, tiefgekühlt zu lagern ist etc. Wir versuchen, was geht, aber ich kann Ihnen jetzt keine Volumina nennen.

STS SEIBERT: Wenn ich das noch hinzufügen darf: Das Entscheidende ist, dass nach Aussage aller Experten und das sollen die Bürger wirklich wissen beide mRNA-Impfstoffe, der von BioNTech und der von Moderna, sicher sind und wirksam sind. Wer sich eine Auffrischungsimpfung mit dem einen oder dem anderen Impfstoff holt, der verstärkt seinen Schutz gegen das Virus, gegen eine schwere Erkrankung, um ein Vielfaches.

FRAGE: Herr Kautz, meine Frage schließt sich ein bisschen an das an, was wir eben schon als Thema hatten. Nur noch einmal zur Klarstellung: Sie haben ja gesagt, die Nachfolgeregelung sei noch nicht klar geregelt. Gibt es denn irgendjemanden vonseiten der Ampelkoalition, mit dem Sie zurzeit über irgendwelche Fragen der mittelfristigen oder langfristigen Übergabeplanung reden, oder gilt da „Still ruht der See“?

KAUTZ: Nein, wir sind natürlich in ständigem Austausch mit den entsprechenden Fachpolitikern und weiteren Politikern der Ampel. Das sehen Sie ja zum Beispiel auch bei der Neuregelung des IfSG, das bei uns formuliert wurde. Das geht natürlich nur in enger Absprache mit den Ampelfraktionen.

VORS. WOLF: Die Kollegin Misslbeck fragt noch einmal nach den Impfstoffvorräten nach: Wie viel konkret ist noch vorrätig?

KAUTZ: Der Minister hat gestern gesagt, dass ab nächster Woche neun bis zehn Millionen Boosterimpfdosen, davon drei Millionen von BioNTech und sechs Millionen von Moderna, pro Woche ausgeliefert werden. Wir haben vergangene Woche gesagt, dass bis Ende des Jahres 50 Millionen Boosterimpfungen möglich sind.

FRAGE JUNG: Warum können die Ärzte nicht mehrfach pro Woche bestellen, Herr Kautz?

Herr Seibert, wie bewertet die Kanzlerin die Großveranstaltungen an diesem Wochenende in Leipzig war das Stadion leer, in Köln war das Stadion proppenvoll angesichts der Diskussion um das Absagen von Großveranstaltungen?

KAUTZ: Das ist einfach ein logistisches Problem, das dahintersteht, Herr Jung. Das geht über den Großhandel und Apotheken an die Ärzte, die dann beliefert werden. Wir hatten bis vor Kurzem noch einen zweiwöchigen Rhythmus, den wir wieder auf einen einwöchigen Rhythmus umgestellt haben, aber wir brauchen einen gewissen Vorlauf, um das alles an die entsprechenden Stellen zu liefern.

STS SEIBERT: Zu Ihrer zweiten Frage: Ich glaube, wir müssen uns einfach an das Grundlagenwissen erinnern. Jeder Kontakt in dieser Phase der Pandemie, in dieser vierten sehr wuchtigen Welle, ist ein Ansteckungsrisiko. Deswegen sagen auch alle beteiligten aus der Wissenschaft, aus der Politik, aus den Krankenhäusern: Reduziert Kontakte. Dass es vor diesem Hintergrund ganz schwer zu verstehen ist, warum jetzt 50 000 Menschen in einem Fußballstadion zusammenkommen auch wenn das genehmigt wurde , kann, glaube ich, jeder verstehen; das Befremden über solche Bilder kann jeder nachvollziehen.

Wenn anderswo, in besonders betroffenen Regionen, Weihnachtsmärkte geschlossen sind, dann sind das ja harte Maßnahmen, die da ergriffen werden. Auch wenn es regional sicherlich unterschiedliches Geschehen gibt, denke ich, dass diese Aufforderung, Kontakte zu reduzieren, jetzt doch so langsam für uns alle gilt; denn wir werden natürlich erleben das ist ja von Herrn Kautz auch gesagt worden , dass diese Höchstinzidenzen nicht nur im Südosten und Süden der Republik verharren werden, sondern dass das auch in andere Landesteile nordnordwestlich wandern wird. Deswegen ist es nicht leicht zu verstehen, warum es solche Bilder gibt.

ALTER: Sie haben mich zwar nicht konkret angesprochen, aber ich würde gern für den geschäftsführenden Bundesinnenminister noch hinzufügen, dass diese Ungleichheit in der Pandemie, die in den Bundesländern bei größeren Veranstaltungen herrscht was ja im Übrigen nicht nur den Sport, sondern auch andere größere Veranstaltungen betrifft , ausgesprochen unbefriedigend ist. Er hat schon seit Wochen zumindest intern bei jeder Gelegenheit die Position angesprochen, dass das reduziert werden sollte. Es geht ja nicht nur um den Aufenthalt in der Veranstaltungslocation, im Stadion, sondern es geht auch um den Weg dahin. Diese Diskussion kennen wir alle aus dem vergangenen Jahr. Die Tatsache, dass die Bundesländer so unterschiedlich mit der Situation umgehen, ist für den Bundesinnenminister ein Indiz dafür, dass es vielleicht sinnvoll wäre, darauf auf Bundesebene zu reagieren.

VORS. WOLF: Das BMVg hat noch eine Nachreichung.

COLLATZ: Sie hatten am Anfang die Frage zur Weitergabe von Hensoldt-Technik. Mein Team hat mich richtigerweise darauf aufmerksam gemacht, dass es sich hier um eine Frage des Rüstungsexports handelt, für die das BMVg keine Antwort geben kann. Da bitte ich Sie, sich an das BMWi zu wenden.

VORS. WOLF: Fühlt das BMWi sich da angesprochen? Dann trage ich die Frage noch einmal vor.

Der Kollege Stoll fragte zu Beginn dieser Pressekonferenz: Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einer Sperrminorität an der Rüstungsfirma Hensoldt beteiligt. Hensoldt exportiert Zielerfassungssysteme für Drohnen in die Türkei. Warum stoppt die Bundesregierung die Exporte dieser Technik nicht, die in Kriegen wie im Jemen eingesetzt wird?

DR. BARON: Ich kann es kurz machen: Es gelten hier die allgemeinen Vorgaben zur Genehmigung von Rüstungsexporten, die ja bekannt sind.

Zum speziellen Fall von Drohnenproduktion in der Türkei möchte ich auf die sehr umfassende Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 19/21430 verweisen. Darin wird umfassend zu diesen Fragen Stellung genommen.

FRAGE LÜCKING: Zum Thema Afghanistan in Richtung des Auswärtigen Amtes: Die Kolleginnen vom Deutschlandfunk hatten heute Morgen die Meldung, dass die Taliban die EU ersucht haben, beim Betrieb der Flughäfen zu unterstützen, zum Beispiel mit Fluglotsen, und angeboten haben, im Gegenzug Afghaninnen und andere Staatsbürger ausreisen zu lassen. Erwägt die jetzige Bundesregierung, das vereinfachte Aufnahmeverfahren für Ortskräfte und deren Familien weiterlaufen zu lassen, oder wird es bei dem komplizierteren Familiennachzugsverfahren, das ja lange dauert, bleiben, wenn sich jetzt doch möglicherweise die Möglichkeit ergibt, Menschen schneller aus dem Land zu bekommen?

BURGER: Zunächst einmal ist die Frage, dass Menschen, die Afghanistan verlassen möchten, dies auch ermöglicht wird, auch Thema der Gespräche, die wir mit den Taliban führen. Wir hatten darüber berichtet, dass in der vorvergangenen Woche, am 18. November, der Afghanistan-Beauftragte der Bundesregierung, Herr Wieck, und Botschafter Potzel zu Gesprächen in Kabul waren. Auch dort war das natürlich ein zentrales Thema; denn wir möchten, dass die Menschen, für die wir in Afghanistan noch Verantwortung tragen und die dort bedroht sind, das Land sicher verlassen können. Entsprechende Zusagen hat es vonseiten der Taliban ja auch gegeben, und das auch nicht zum ersten Mal. An diesen Zusagen messen wir die Taliban nach wie vor.

Ich kenne die Meldungen zu Gesprächen, auf die Sie sich jetzt bezogen haben, zu Gesprächen, die die EU dort geführt hat, nicht und kann insofern von dieser Stelle aus jetzt auch nicht beurteilen, ob sich dadurch ein neuer Sachstand ergibt. Grundsätzlich ist es ja so, dass für diejenigen, die wir im Rahmen der Evakuierungen und jetzt im Rahmen der sogenannten Phase 2, das heißt, der Ausreise über den Landweg oder mit Charterflügen, aus Afghanistan in Sicherheit bringen, mit den jeweils Anspruchsberechtigen, also Ortskräften oder sonstigen Gefährdeten, auch die Angehörigen ihrer Kernfamilie holen, und zwar im Zuge desselben Verfahrens, das auch für die Anspruchsberechtigten selbst gilt. Insofern ist hier nicht das Verfahren der Visumserteilung zur Familienzusammenführung einschlägig, sondern diese Personen erhalten eine Aufnahmezusage, und auf Grundlage dieser Aufnahmezusage dann in einem extrem vereinfachten Verfahren, das in den Auslandsvertretungen auch sehr zügig durchgeführt wird, direkt das Visum zur Einreise nach Deutschland. Die werden von uns genauso wie die Anspruchsberechtigten in den Nachbarländern in der Zwischenzeit versorgt, und wir kümmern uns auch um die Weiterreise nach Deutschland.

ALTER: Ich möchte dazu vielleicht nur einen Satz ergänzen: Das Ortskräfteverfahren und das Verfahren über den Familiennachzug stehen ja nicht in einem Entweder-oder-Verhältnis, sondern sie stehen nebeneinander für unterschiedliche Personengruppen. Das Ortskräfteverfahren gilt eben für Ortskräfte und ihre Kernfamilie, und das Familiennachzugsverfahren gilt natürlich auch für Menschen, die gar keine Ortskräfte sind.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Mich hatte eine Information erreicht, nach der, wenn der Hauptberechtigte als Ortskraft das Land schon verlassen hat, also Pakistan zum Beispiel schon verlassen hat, die Familie, die sich eventuell noch in Afghanistan befindet, nicht automatisch nachreisen kann, sondern das dann möglicherweise erst im Rahmen des Familiennachzugs stattfinden kann. Was ist an so einer Aussage dran?

ALTER: Solche Fallkonstellationen sind denkbar. Wenn beispielsweise eine Ortskraft schon vor Jahren nach Deutschland eingereist ist und jetzt festgestellt wird, dass es Familienangehörige gibt, die sich dort noch aufhalten, dann ist denkbar, dass man in diesem Fall auf das Familiennachzugsverfahren verweist. Das ist aber nur ein rechtlicher Unterschied. Es ist ja praktisch kein Unterschied, weil im Prinzip die Prüftiefe und das, was die Behörden tun, um zur Entscheidung zu kommen, für den Fall, dass es die Kernfamilie betrifft, identisch ist.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Nur, warum werden einer Ortskraft und der Kernfamilie nicht zeitgleich die Aufnahmezusagen erteilt? Es gibt aktuell Fälle, in denen sich ein Familienteil, der aufnahmeberechtigte Familienteil, in Pakistan befindet, die Familie aber noch in Afghanistan. Das ist Kernfamilie, und trotzdem hat die Kernfamilie noch keine Aufnahmezusage. Jetzt fürchtet man, dass, sobald aus Pakistan ausgereist wird, dieses langwierige Familiennachzugsverfahren zum Tragen kommt.

ALTER: Ich muss an dieser Stelle zunächst einmal daran erinnern, dass wir diese ganzen Einzelfälle hier in dieser Pressekonferenz nicht besprechen können, und zwar allein schon deswegen, weil diese Fälle komplex sind. Es gibt ganz viele Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind. Wenn Sie sagen, es handele sich um die Kernfamilie, dann klingt das zunächst einmal überzeugend. Wir kennen aber auch Fälle, in denen Kinder im Spiel sind, die volljährig sind. Wenn es sich um volljährige Kinder handelt, ist die Prüfung etwas komplexer, als wenn es sich um minderjährige Kinder der Ortskraft handelt.

Insofern bitte ich wirklich um Verständnis. Es macht keinen Sinn, in dieser pauschalisierten Weise diese Fälle zu besprechen.

BURGER: Ich möchte aber vielleicht schon klarstellen: Der Regelfall ist natürlich, dass die Aufnahmezusage gemeinsam auch für die Familienangehörigen erteilt wird, wenn alle dafür nötigen Daten gleichzeitig schon vorliegen. Wenn in den Daten beispielsweise noch Widersprüche sind, beispielsweise weil die Geburtsdaten von Kindern nicht plausibel sind oder wenn schlicht zum Zeitpunkt der ersten Meldung des Hauptanspruchsberechtigten noch nicht alle Daten über die Familienangehörigen vorgelegen haben, dann kann es eben dazu kommen, dass die Bearbeitung für sie dann erst in einer späteren Runde erfolgt. Der Regelfall ist aber, dass Familienangehörige gleichzeitig mit den Hauptanspruchsberechtigten ihre Aufnahmezusage bekommen.

FRAGE JUNG: Herr Alter, weil Sie die Kernfamilie angesprochen haben: Gilt immer noch das Regelwerk, dass zur Kernfamilie der Ehepartner, die Kinder unter 18 sowie unverheiratete Töchter über 18 zählen?

ALTER: Unverheiratete Töchter unter 18?

ZUSATZ JUNG: Über 18.

ALTER: Diese letzte Kategorie ist mir nicht bekannt. Die Kernfamilie sind zunächst einmal der Ehepartner und die minderjährigen Kinder; das ist der Grundsatz. Darüber hinaus gibt es Härtefallregelungen. Es gibt also von diesem Grundsatz abweichend auch viele Fälle auch viele Fälle, bei denen Aufnahmezusagen erteilt wurden , in denen Kinder mitreisen können, die bereits volljährig sind, oder in denen auch die Eltern der Ortskraft mitreisen können, weil sie sich allein in Afghanistan nicht mehr versorgen können. Da gibt es ganz viele Fallgestaltungen, die denkbar sind. Der Grundsatz, von dem wir ausgehen, ist aber: Ehepartner und minderjährige Kinder.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich beziehe mich auf ein Schreiben der GIZ an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Afghanistan. Dort ist genau der Satz gefallen: Zusätzlich werden unverheiratete Töchter über 18 ebenfalls zur Kernfamilie gezählt. Das Schreiben ist von Ende August. Ich will jetzt nur wissen, ob der Satz immer noch gilt das müssen Sie wahrscheinlich nachreichen und, wenn ja, warum nur für unverheiratete Töchter und nicht auch für unverheiratete Söhne über 18?

ALTER: Ich prüfe das gern nach. Ich kenne dieses Schreiben nicht, will aber noch einmal darauf hinweisen, dass es sein kann, dass es Richtlinien gibt, wie mit bestimmten Härtefallkonstellationen umzugehen ist. Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass diese Gruppe plötzlich auch zur Kernfamilie gehört.

FRAGE POLANSKY: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium. Es geht um die Pläne des geschäftsführenden Arbeitsministers Heil für Gutscheine für Haushaltshilfen. Darüber berichtete gestern die „WELT am Sonntag“. In einem zweiten Schritt sollen wohl alle Menschen einen Anspruch auf solche Gutscheine erhalten. Aus welchen Gründen soll das Sinn machen? Viele Menschen haben ja gar keinen Bedarf für solche Hilfen. Warum sollen Familien oder Menschen, die relativ viel Geld verdienen, Gutscheine für Haushaltshilfen bekommen?

CHAGHERI: Es ist richtig, wie Sie es gesagt haben. Der Minister hat gestern in einem Interview zu den sogenannten Alltagshelfern Auskunft gegeben. Er hat auch erklärt, wer davon profitieren soll. Das ist ein Vorhaben im neuen Koalitionsvertrag. Profitieren sollen Familien, Alleinerziehende und Pflegende. Vielleicht sage ich noch einmal, was er konkret gesagt hat. Er hat gesagt: Wir werden ganz konkret den Alltag von Familien erleichtern. Gerade als Eltern von kleinen Kindern oder dann, wenn man Angehörige pflegt, braucht man Unterstützung, sei es beim Putzen der Wohnung, bei der Kinderbetreuung oder bei der Pflege. Doch Normalverdiener können es sich oft nicht leisten, für diese Hilfe eine reguläre, sozialversicherte Arbeitskraft zu engagieren. Das werden wir ändern. Wir führen für Familien ein System der Alltagshelfer ein. Das schafft einen ganz neuen Arbeitsmarkt und Fortschritt in der Familienpolitik. Auch die Alltagshelfer profitieren, weil sie sozialversichert sind und einen Stundenlohn in Höhe von mindestens 12 Euro erhalten.

ZUSATZFRAGE POLANSKY: Warum soll es Sinn machen, dass Leute unabhängig von ihrem Einkommen solche Haushaltshilfen bekommen?

Man will das ja offensichtlich tun, um Schwarzarbeit entgegenzuwirken. Ist nicht der Mehraufwand der Behörden so groß, dass die Einnahmen, die man dann generiert, im Grunde genommen, aufgefressen werden?

STS SEIBERT: Vielleicht darf ich an dieser Stelle sagen, dass das ganz erkennbar ein Plan der kommenden Bundesregierung ist. Hier sitzen die Sprecher der geschäftsführenden Bundesregierung. Ich denke, dass wir ganz grundsätzlich dazwischen unterscheiden und die Fragen nach der Politik der kommenden Bundesregierung der kommenden Bundesregierung stellen sollten.

ZUSATZ POLANSKY: Ich habe gefragt, weil sich Herr Heil bereits für die zukünftige Bundesregierung geäußert hat.

STS SEIBERT: Richtig. Aber er hat keinen Plan der geschäftsführenden Bundesregierung vorgestellt.

CHAGHERI: Das wäre auch meine Antwort auf Ihre Nachfrage gewesen. Das ist es, was der Minister dazu gestern gesagt hat. Seine Worte stehen erst einmal für sich. Wie die Ausgestaltung und wie die einzelnen Details in Zukunft aussehen werden, müssen wir abwarten.

VORS. WOLF: Die Kollegin Maretto von der Nachrichtenagentur Ruptly TV fragt zu Nord Stream 2. Sie bezieht sich auf ein öffentlich gewordenes Dokument, demzufolge die Bundesregierung die Mitglieder des amerikanischen Kongresses aufgefordert habe, die Nord-Stream-2-Pipeline nicht zu sanktionieren, da dies die Glaubwürdigkeit der USA schwächen und letztlich der transatlantischen Einheit schaden würde.

Können Sie das bestätigen? Gab es solche Bemühungen seitens der Bundesregierung? Vielleicht können Sie das einordnen.

BURGER: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass Abteilungsleiter aus dem Auswärtigen Amt und dem BMWi, Herr Klor-Berchtold und Herr Herdan, kürzlich in Washington waren und dort konstruktive Gespräche mit hochrangigen Vertretern der US-Regierung und des US-Kongresses geführt haben.

Wir stimmen uns mit der US-Administration bei der Umsetzung der gemeinsamen Erklärung weiterhin eng ab und stehen auf verschiedenen Ebenen in regelmäßigem und auch in einem konstruktiven Austausch.

Unsere Haltung zu Sanktionen ist ja bekannt. Wir lehnen Sanktionen unter Verbündeten grundsätzlich ab. Insofern dürfte das auch nicht überraschend sein.

VORS. WOLF: Das heißt, das, was jetzt anhand dieses Dokuments öffentlich geworden ist, geht nicht über diese Grundhaltung hinaus? Das bezog sich ja auf den Versuch, Sanktionen in Bezug auf Nord Stream 2 zu verhindern.

BURGER: Sie hatten mir ja zu diesem einen Aspekt aus dem Dokument vorgetragen. Ich habe gesagt, dass dieser eine Aspekt wohl nicht überraschend kommen dürfte. Denn unsere Grundhaltung, dass wir Sanktionen unter Verbündeten grundsätzlich für falsch haben, ist bekannt.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Burger, können Sie etwas über Erfolg und Erfolgsaussichten dieser Bemühungen im Senat sagen?

BURGER: Ich habe gesagt, dass das konstruktive Gespräche waren. Mehr habe ich dazu im Moment nicht zu sagen.

VORS. WOLF (zur COVID-19-Pandemie): Der Kollege Clement aus dem ARD-Hauptstadtstudio fragt bezüglich der Impfungen: Herr Söder fordert rechtliche Grundlagen für Impfungen durch Apotheker, Pflegekräfte und anderes gesundheitliches Personal. Prüft das BMG eine solche Möglichkeit?

KAUTZ: Wir haben dazu noch keinen Prüfauftrag bekommen.

Ich kann hier auf die Aussagen des Ministers verweisen. Er hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es rechtlich nicht so einfach wäre und er darauf drängen würde, dass ein Arzt zumindest die Impfungen überwacht. Er muss sie nicht durchführen. Aber er sollte die Impfungen zumindest überwachen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Kautz, wenn man versucht, Schnelltests zu bekommen, ist es im Moment ziemlich schwierig. Wenn es gelingt, dann muss man meistens Preise zahlen, die mindestens dreimal so hoch sind wie noch vor wenigen Monaten. Deswegen hätte ich ganz gern gewusst, ob sich Ihr Ministerium im Moment mit den Herstellern von Schnelltests zusammensetzt, weil der Bedarf ja durch die Vorgaben der Bundesregierung und von Bund/Ländern in ganz kurzer Zeit dramatisch gestiegen ist. Auch die Vorgaben für 3G und 2G erfordern ja den Einsatz von sehr viel mehr Tests. Gibt es da also Gespräche? Haben Sie selber festgestellt, dass es Versorgungsengpässe gibt?

KAUTZ: Das haben wir bislang so nicht festgestellt. Der Minister hat einmal gesagt, dass es sein könnte, dass es vielleicht am Anfang durch eine gestiegene Nachfrage zu dem einen oder anderen Engpass kommen würde. Aber das wird natürlich schnell ausgeglichen. Die Produktion von Schnelltests ist kein Hexenwerk. Das kann relativ schnell erfolgen.

FRAGE DR. RINKE: Das heißt, es finden im Moment keine Gespräche zwischen Ihrem Ministerium und Herstellern statt?

KAUTZ: Es finden in dieser Pandemie immer Gespräche zwischen Herstellern von Medizinprodukten, Arzneimitteln, Impfstoffen und dem Ministerium statt.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Genau. Aber es ging jetzt um diese Frage.

KAUTZ: Herr Rinke, ich kann Ihnen doch keine vertraulichen Gespräche in irgendeiner Weise bestätigen oder nicht bestätigen.

FRAGE JUNG: Eine Frage an das BMWi zu diesen Schnelltests: Die Bundesregierung hatte genau vor einem Jahr Investitionen in Produktionsanlagen für Schnelltests in Deutschland, also die Förderung davon, angekündigt. Es sollten vom BMWi und vom BMG 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Wie viele Euro wurden denn davon abgerufen? Sind sie quasi alle ausgefördert worden?

DR. BARON: Es ist richtig: Es gibt diese Förderung für die Produktion von Schnelltests. Zahlen dazu müsste ich nachreichen. Ich habe jetzt nicht im Kopf, wie da der Stand der Förderung ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Kautz vielleicht?

KAUTZ: Nein, das kann ich Ihnen nicht sagen. Das tut mir leid.

VORS. WOLF: Dann reichen wir das nach. Dann haben wir noch eine Nachreichung vom BMI.

ALTER: Ich wollte noch einmal bei der Gelegenheit, auch wenn nicht danach gefragt wurde, darüber informieren, wie derzeit die Situation bei der Einreise aus Südafrika und anderen Virusvariantengebieten geregelt ist. Da ist ja am Wochenende innerhalb der Bundesregierung viel passiert. Deswegen betrifft es auch Reisende, die nach Deutschland fliegen.

Im Prinzip gelten die Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung fort. Das heißt, wer aus Südafrika nach Deutschland reisen und einreisen darf, muss 14 Tage in Quarantäne. Neu ist, dass man sich bei Einreise einem PCR-Test unterziehen muss. Das heißt, die Reisenden aus diesen Flügen werden an den Flughäfen das betrifft in Deutschland im Moment Frankfurt und München in gesonderte Bereiche geführt und werden dort einen PCR-Test durchlaufen. Nach dem Testergebnis wird dann weiter entschieden. Ist der Test positiv, entscheidet das Gesundheitsamt über die Unterbringung. Man muss davon ausgehen, dass man in Quarantänehotels in Flughafennähe oder in den umliegenden Gebieten untergebracht wird. Ist der Test negativ, dann kann man in häusliche Quarantäne. Alle Reisenden sind verpflichtet, sich am 5. und am 13. Tag erneut einem PCR-Test zu unterziehen. Es gibt keine Möglichkeit, sich innerhalb der vierzehn Tage frei zu testen.

FRAGE DR. RINKE: Eine Frage an das Gesundheitsministerium zur Gensequenzierung: Nach den Daten des RKI ist dieser Schwellenwert, der einmal angepeilt war, dass man immer einen gewissen Prozentsatz aller Proben gensequenziert, drastisch gefallen, soweit ich weiß, weit unter 5 Prozent. Woran liegt es, dass nicht mehr in ausreichendem Maße gensequenziert wird?

KAUTZ: Es wird gensequenziert und auch im ausreichenden Maße. Es ist eben die Frage, wie viele Tests gemacht werden. Wenn Sie eine Prozentzahl haben, dann müssen Sie ja eine Bezugszahl haben. Die absolute Zahl der Gensequenzierung wird sich nicht groß verändert haben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Okay, das wäre genau die Frage gewesen. Es geht also um eine absolute Zahl. Wenn sich jetzt die Zahl der Tests vervielfältigt, dann wird nicht auch die Anzahl der Gensequenzierungen steigen?

KAUTZ: Das kann ich Ihnen nicht hundertprozentig sagen. Aber es gibt eine bestimmte Anzahl von Gensequenzierung, die gemacht wird. Wir verfolgen diese Pandemie. Genau das ist ja eine große Frage: Wie verändert sich ein Virus? Gibt es neue Virusvarianten, die gefährlicher sind oder nicht? Das ist Sinn und Zweck von Gensequenzierung und auch zu sehen, welche Virusvariante sich gerade durchsetzt und welche nicht.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wird das jetzt noch einmal, weil eine neue Variante auftritt, nach oben gefahren, damit man einen besseren Überblick hat, wie sehr sich diese neue Variante ausgebreitet hat?

KAUTZ: Nicht, dass ich wüsste.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, hat sich die Kanzlerin angesichts von Omikron in den letzten Tagen noch einmal von den Virologen ihres Vertrauens beraten lassen?

STS SEIBERT: Ich gebe Ihnen hier über einzelne Gespräche natürlich nicht Auskunft. Die Bundeskanzlerin hat sich immer wieder und auch zuletzt von Virologen, Epidemiologen und Experten für den öffentlichen Gesundheitsdienst beispielsweise in der Pandemiepolitik beraten lassen. Ja, diese Beratung findet immer wieder statt. Aber ich gebe hier nicht über einzelne Termine und einzelne Gespräche Auskunft. Das würde auch viel zu weit führen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Für wie gefährlich hält die Kanzlerin diese neue Variante?

STS SEIBERT: Erstens einmal muss man sagen: Wir mussten immer damit rechnen, dass noch einmal neue Varianten des Virus entstehen könnten. Diese Sorge stand ja immer im Raum.

Nun wissen wir noch viel zu wenig über diese Variante Omikron. Natürlich wissen wir auch noch nicht genügend darüber, wie die derzeit eingesetzten Impfstoffe konkret wirken. Jetzt muss man das geschieht ja wirklich in Windeseile die Untersuchungen abwarten. Insofern ist das sicherlich ein Element, das jetzt in diese Pandemielage hineingekommen ist, das alles noch ernster macht und das auch die Aufforderung, sich impfen zu lassen, sich die Auffrischungsimpfung zu holen, noch einmal dringlicher macht. Denn das ist ja der Rat der Experten. Auch wenn wir es noch nicht genau wissen, ist es doch wichtig und sinnvoll, sich diese Auffrischungsimpfung zu holen.

Ansonsten gilt: Kontakte reduzieren, Abstand einhalten, Maske tragen. Das sind die wirklich wirksamen Instrumente. Sie sind gar nicht so schwer, sondern sie sind eigentlich leicht. Wir alle kennen sie seit anderthalb Jahren. Wer das jetzt beherzigt, kann sich auch gegenüber Omikron, denke ich, ein gutes Stück Sicherheit holen. Aber es ist natürlich sehr ernst zu nehmen. Die Wissenschaft wird uns sehr bald wissen lassen, was genau von dieser Variante zu halten ist.

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