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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 17. Dezember 2021

Themen: deutsche G7-Präsidentschaft 2022, Termine des Bundeskanzlers (Reise nach Italien, Kabinettssitzung), COVID-19-Pandemie, angekündigte Verschiebung der Präsidentschaftswahl in Libyen, Umsetzungsfrist für die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, rechter Terror in Deutschland, Rüstungsexporte nach Ägypten, Nord Stream 2, Handelsstreit zwischen China und Litauen, Energieversorgungssicherheit in Deutschland, Nachfolge im Amt des Bundesbankpräsidenten, Gebäudeeffizienzrichtlinie, nukleare Teilhabe Deutschlands, extremistische Straftaten in Deutschland, geplanter Heizkostenzuschuss für Hartz-IV-Empfänger

Themen/Naive Fragen zu:
00:00 Beginn
00:40 Deutsche G7-Präsidentschaft
04:54 Termine des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD)
10:12 Corona/COVID-19
20:53 Libyen
22:30 Whistleblower-Richtlinie
24:47 Rechter Terror
25:15 Rüstungsexporte | Ägypten
26:12 Corona/COVID-19
30:26 NordStream 2
33:07 Rüstungsexporte | Ägypten
36:25 Handelsstreit China-Litauen
37:40 Gas-Speicher
39:19 Bundesbank-Chef
41:31 Sanierungspflicht Gebäude
43:17 Nukleare Teilhabe
46:08 Extremismus
47:53 Energiepreise | Heizkosten
48:40 Ende

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 17. Dezember 2021:

STS HEBESTREIT: Kurz vor Weihnachten sollte man immer etwas dabeihaben: Ich möchte Ihnen das Logo der deutschen G7-Präsidentschaft präsentieren manche haben es schon gesehen. Am 1. Januar 2022 übernimmt Deutschland turnusgemäß für zwölf Monate die G7-Präsidentschaft. Das letzte Mal war das, wie Sie sich sicherlich erinnern werden, im Jahr 2015 der Fall. Am Dienstag dieser Woche haben wir bereits bekanntgegeben, wann und vor allem wo dieser Gipfel stattfinden wird. Auch das ist wenig überraschend, wenn man sich an 2015 erinnert: Es ist der gleiche Gipfelort, es ist Elmau in Bayern, an dem vom 26. bis 28. Juni der Gipfel stattfinden wird.

Vielleicht noch zwei Worte zu diesem Logo ich stelle es einmal hierhin, damit man es sehen kann. Die Gestaltung ist bewusst minimalistisch und klar gehalten und konzentriert sich ganz auf die beiden Hauptelemente wer hätte es gedacht , das G und die 7, die hier gemeinsam ein starkes Zeichen bilden. Diese Konzentration auf das Wesentliche soll stellvertretend stehen für das fokussierte Arbeitsprogramm, das wir uns für diese Präsidentschaft vorgenommen haben, und die beiden sich ergänzenden Elemente des Bildzeichens unterstreichen ein gutes und vertrauensvolles Miteinander ich sage Ihnen das, aber Sie haben es sowieso erkannt, nachdem Sie es gesehen haben.

Soviel erst einmal dazu über die genauen Themen für die G7-Präsidentschaft werden wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt unterrichten. Dieses Logo wird auch alle Briefköpfe und alle offiziellen Schreiben im nächsten Jahr begleiten.

FRAGE DR. RINKE: Herr Hebestreit, können Sie uns vielleicht noch einmal die Beweggründe für die Auswahl von Elmau geben? Sind das auch ein bisschen die Erfahrungen, die man mit einem so großen Gipfel in einer Großstadt wie Hamburg hatte das könnte ja auch für den Kanzler relevant sein , oder weil Elmau so gut funktioniert hat? Möglicherweise hätte es ja noch dritte Alternativen neben Großstadt und Elmau gegeben.

STS HEBESTREIT: Tatsächlich waren die positiven Erfahrungen, die man 2015 mit Schloss Elmau gemacht hat sowohl was den Sicherheitsaspekt als auch was den logistischen Aspekt als auch was die große Zufriedenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Gipfels angeht , ausschlaggebend dafür, dass man gesagt hat, dass man es auch im nächsten Jahr wieder dort machen wird. Insofern sind wir sehr froh über diese Wahl.

FRAGE JESSEN: Können Sie uns sagen, in welcher Form der Gipfel und die deutsche Präsidentschaft organisatorisch vorbereitet werden? Wird ein Arbeitsstab eingerichtet oder geschieht das in normaler Kooperation von Personen und in den Stellen, die sowieso mit den Einzelthemen zu tun haben?

STS HEBESTREIT: Wir haben im Bundespresseamt einen Stab gebildet, der sich um die Vorbereitung und die Logistik kümmert, aber auch bei anderen Gewerken, in den unterschiedlichen beteiligten Ministerien ich weiß es aus dem Bundesfinanzministerium, aber es wird auch im Wirtschaftsministerium und in den anderen Häusern so sein und natürlich auch im Kanzleramt sind Stäbe gegründet worden oder in Gründung befindlich, um diese Präsidentschaft abzubilden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können wir damit rechnen, dass dann zeitnah sowohl zu „Elmau 2“ als auch zu möglichen späteren Events auch öffentliche Informationen vorab gegeben werden, und begleitende Informationen, wenn die Events näher heranrücken?

STS HEBESTREIT: Das das ja keine geheimen Veranstaltungen, sondern presseöffentliche Veranstaltungen sind, werden wir Sie da, wie sagt man so schön, zeitnah und umfänglich informieren. Wann genau der Zeitpunkt dafür sein wird wir haben jetzt in dieser Woche den offiziellen Startschuss für den Gipfelort gegeben und den Zeitpunkt bekanntgegeben. Es gibt auch in den einzelnen Fachgebieten viele Treffen zumindest sind sie geplant; das muss man ja unter Coronabedingungen immer unter diesem Vorbehalt sagen. Da werden wir Sie aber rechtzeitig informieren.

VORS. WELTY: Dann kommen wir jetzt zu den Terminen des Bundeskanzlers.

STS HEBESTREIT: Für die Weihnachtswoche ist der Terminkalender der öffentlichen Termine des Bundeskanzlers überschaubar, allerdings beginnt die Woche gleich mit einer Reise: Bundeskanzler Olaf Scholz wird am Montag, dem 20. Dezember, zu einem Antrittsbesuch nach Italien reisen. Dazu hat ihn Ministerpräsident Mario Draghi eingeladen. Details über den Ablauf werden im Augenblick noch mit der italienischen Seite geklärt. Nach jetzigem Stand ist am Nachmittag eine gemeinsame Pressekonferenz vorgesehen.

Am Mittwoch findet der übliche Termin statt, allerdings zu einer unüblichen Uhrzeit: Die Kabinettssitzung findet künftig nicht um 9.30 Uhr statt, sondern um 10.30 Uhr. Manch einer hat es schon mitbekommen: Vor der Kabinettssitzung ist immer ein vertrauliches Gespräch im Kabinett angesetzt, für das sich die drei Regierungspartner Zeit nehmen wollen. Insoweit beginnt die Kabinettssitzung künftig um 10.30 Uhr. Ich hoffe, das wird keinerlei Auswirkungen ich sehe gerade den kritischen Blick von Frau Kreutzmann für den Termin der Regierungspressekonferenz haben.

Soweit die Termine in der Weihnachtswoche.

VORS. WELTY: Zu der Reise nach Rom hat Tonia Mastrobuoni von La Repubblica eine Frage: Wie ist die Position der deutschen Regierung im Hinblick auf den Stabilitätspakt und insbesondere zu zwei Vorschlägen, nämlich erstens, dass bestimmte Investitionen zum Beispiel für das Klima jenseits der Defizitgrenze ermöglicht werden, und zweitens, dass jedes Land mit der EU-Kommission einen eigenen Zeitrahmen für den Schuldenabbau verhandeln kann?

STS HEBESTREIT: Ich glaube, die Position der Bundesregierung und von Bundeskanzler Olaf Scholz zu Fragen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der Europäischen Union ist sattsam bekannt; die hat er in verschiedenen Pressekonferenzen in den letzten Tagen auch noch einmal dargelegt. Er hat erklärt, dass die Flexibilität des Paktes sich gerade in der Pandemie bewiesen habe; denn man hat sehr flexibel und unbürokratisch reagieren können und große Hilfsprogramme und Hilfsfonds auflegen können, um damit auch Europa gegen die Folgen der Coronapandemie zu wappnen. Insoweit sieht er da keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf. Er befindet sich aber in Diskussionen auch mit seinem französischen Counterpart Präsident Macron sowie auch mit anderen in der Europäischen Union über die Frage, wie man im Rahmen dieses Paktes nötige Investitionen für die Transformation, aber auch für den Kampf gegen Corona noch weiter etablieren kann bzw. diese Gespräche beginnen jetzt gerade, denn das ist ein längerfristiges Projekt. Diese Gespräche gilt es abzuwarten.

VORS. WELTY: Und was sagen Sie zu diesen beiden konkreten Vorschlägen, also Investitionen jenseits der Defizitgrenze respektive Zeitrahmen für Schuldenabbau?

STS HEBESTREIT: Da würde ich mich darauf zurückziehen, dass das Teil der Diskussionen ist. Da haben wir uns noch nicht festgelegt, und insoweit will ich diesen Gesprächen hier nicht weiter vorgreifen.

FRAGE HOENIG: Herr Hebestreit, ist auch ein Besuch beim Papst im Vatikan geplant?

STS HEBESTREIT: Nein. Angesichts des engen Terminkalenders, der in den ersten Tagen ja sowieso noch enger wird, ist das wirklich ein kurzer Besuch bei Mario Draghi und gibt es keine weiteren Anschlusstermine in Rom oder im Vatikanstaat.

ZUSATZFRAGE HOENIG (zur COVID-19-Pandemie): Es dürfte ja auch um den Streit hinsichtlich der Einreiseregeln Stichwort PCR-Tests; Italien ist da ja vorgeprescht gehen. Herr Scholz hat sich ja gestern wie Herr Macron gegen eine PCR-Testpflicht bei Reisen innerhalb der EU ausgesprochen. Warum? Dient eine solche Testpflicht nicht dem Gesundheitsschutz?

STS HEBESTREIT: In der Pressekonferenz von Emmanuel Macron und Olaf Scholz haben beide deutlich gemacht, dass die Freizügigkeit innerhalb Europas ein hohes Gut ist und dass man genau prüfen muss, ob man eine solche Regelung anstreben sollte. Sie haben aber auch deutlich gemacht, dass sie sich dem wissenschaftlichen Ratschlag nicht entziehen wollen und immer wieder überprüfen, was unter welchen Gegebenheiten nötig und richtig ist. Beide haben offengelassen, ob sie, die künftige Entwicklung abwartend, bei dieser Haltung bleiben. Im Augenblick ist es so, dass sie diese PCR-Tests für die Einreisen innerhalb Europas für nicht nötig erachten.

FRAGE DR. RINKE: Herr Hebestreit, so, wie Sie es eben gesagt haben, muss ich doch noch einmal nachfragen: Sie haben gesagt „innerhalb von Europa“. Meinen Sie innerhalb der EU oder innerhalb von Europa? Denn das bezöge sich ja auch auf Großbritannien.

STS HEBESTREIT: Das ist eine sehr kluge und richtige Nachfrage, die mir die Gelegenheit gibt, das zu präzisieren: Es ist natürlich innerhalb der Europäischen Union.

FRAGE DECKER: In Niedersachsen ist die 2G-Regelung im Einzelhandel von Gerichts wegen gekippt. Die geht ja nicht zuletzt zurück auf das Infektionsschutzgesetz, und das Infektionsschutzgesetz wurde wiederum damit begründet, dass man endlich rechtssichere Verhältnisse schaffen wolle. Ich frage Sie deshalb das BMG, aber vielleicht auch das BMJ: Ist das Gesetz doch nicht so rechtssicher, wie es sein soll? Welche praktischen Auswirkungen hat das jetzt bundesweit?

DEFFNER: Vielleicht fange ich an. Ich kann hier natürlich keine einzelnen Gerichtsurteile aus einzelnen Bundesländern kommentieren. Das wird man sich natürlich anschauen müssen.

Bei dieser Gelegenheit vielleicht der Hinweis: Minister Lauterbach hat heute Vormittag ein Kinderimpfzentrum in Hannover eröffnet und trifft auch noch den niedersächsischen Ministerpräsidenten. Da geht es auch um das Thema Impfungen. Es wird um 12.30 Uhr, wenn ich das richtig im Kopf habe, eine Pressekonferenz in Hannover geben. Möglicherweise spielt das von Ihnen genannte Thema in den dortigen Gesprächen auch eine Rolle. Aber ganz grundsätzlich ist es natürlich so, dass die Umsetzung dann per Landesregelung erfolgt.

HOSEMANN: Ich kann den Ausführungen des Kollegen hier nichts hinzufügen.

VORS. WELTY: Dann fragt Andreas Reuter aus dem ARD-Hauptstadtstudio auch zu 2G im Einzelhandel: Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die bundesweite Regelung? Sind Sie weiterhin von der 2G-Regelung im Einzelhandel überzeugt?

STS HEBESTREIT: Ich glaube, man kann ergänzend sagen: Neben dem Urteil, dass es in Lüneburg, glaube ich gegeben hat, hat es am gleichen Tag auch ein Urteil in Schleswig-Holstein zur gleichen Frage gegeben, allerdings mit anderem Ergebnis. Insoweit sieht man, dass es da offenbar unterschiedliche Bewertungen gibt. Wir halten 2G im Einzelhandel weiterhin für sinnvoll und sind auch überzeugt vielleicht auch das noch einmal als Antwort auf die Frage von Herrn Decker , dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Angelegenheit klar ist und einen guten Rahmen bildet. Die Entscheidung in Lüneburg war ohne dass ich sie kommentieren will meines Wissens erst einmal vorläufig, und in der Hauptsache ist das noch nicht entschieden.

FRAGE DR. CAPELLAN: Mich würde auch die Einschätzung des Justizministeriums interessieren: Ist das Ihrer Ansicht nach eine niedersachsenspezifische Geschichte, weil man da die 2G-Regelung vielleicht schlecht vorbereitet hat, oder muss man jetzt befürchten, dass das bundesweit bzw. auch in anderen Bundesländern kippen wird?

HOSEMANN: Ich kann noch einmal darauf verweisen, dass wir einzelne Gerichtsentscheidungen und natürlich auch Tätigkeiten der Landesgesetzgeber nicht kommentieren und keine Prognosen abgeben. Die Entscheidungsgründe wird man auch noch ausführlich auswerten müssen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert ausschließlich eine Pressemitteilung, und die Gesamtentscheidung soll dann noch veröffentlicht werden. Aus den Gründen des Beschlusses wird sich dann auch ergeben, inwiefern spezifische lokal bezogene Erwägungen das Gericht angeleitet haben und inwieweit sich diese Aussagen verallgemeinern lassen. Aber eben wurde schon darauf hingewiesen, dass es sich keineswegs um eine einheitliche Linie innerhalb der Rechtsprechung handelt.

FRAGE HOENIG: Trotzdem ist die 2G-Regel nach dieser Gerichtsentscheidung in Niedersachsen jetzt außer Vollzug gesetzt worden. Das heißt, wenn man in Nordhessen wohnt und ungeimpft ist, kann man nach Niedersachsen zum Einkaufen fahren. Dort gilt die 2G-Regel nicht mehr. Vor diesem Hintergrund und auch angesichts der Ausbreitung der Omikronvariante etwa in Dänemark gibt es auch schon seitens der Ministerpräsidenten einige Forderungen, vor Weihnachten vielleicht noch einmal eine Ministerpräsidentenkonferenz abzuhalten, um über diverse Themen zu sprechen, zum Beispiel auch die Frage der Impfdosen.

Deswegen die konkrete Frage an Sie, Herr Hebestreit: Hält der Bundeskanzler eine Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bund noch vor Weihnachten für nötig?

STS HEBESTREIT: Ich überlege gerade, ob mir Wortmeldungen von Ministerpräsidenten bekannt sind, die in den letzten Tagen eine Ministerpräsidentenkonferenz noch vor Weihnachten gefordert haben. Ich war jetzt zwei Tage in Brüssel. Vielleicht ist mir das durchgerutscht. Aber meines Wissens gibt es das nicht.

Die Antwort auf Ihre Frage: Zum jetzigen Zeitpunkt hält der Bundeskanzler eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz nicht für zwingend.

Aber auch da geht es immer darum: Wenn sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler treffen wollen, dann muss man das diskutieren.

VORS. WELTY: Boris Reitschuster fragt online, bezogen auf das Urteil in Lüneburg: Sie sagten, Herr Hebestreit, die Entscheidung des OVG Lüneburg sei vorläufig gewesen. In der Entscheidung steht, sie sei nicht anfechtbar. Welche anderen Erkenntnisse haben Sie?

STS HEBESTREIT: Das war keine Entscheidung in der Hauptsache, und ich glaube, die Anfechtbarkeit aber ich bin kein Jurist; da mögen mich die Juristen auf dieser Bank unterstützten bezieht sich auf den Entschluss der vorläufigen Entscheidung.

HOSEMANN: Das ist so korrekt.

FRAGE DR. RINKE: Aus Bayern gibt es die Forderung, dass man Großbritannien und möglicherweise auch Dänemark als Virusvariantengebiet einstufen möge, weil sich dort die Omikronvariante schon dominant durchgesetzt habe. Diese Frage vagabundiert immer zwischen verschiedenen Ministerien; ich fange mit dem Gesundheitsministerium an: Können Sie uns sagen, ob es zu so einer Einstufung Großbritanniens kommen wird?

DEFFNER: Die Lageanalyse der Experten und der Ressorts ist im Moment noch nicht abgeschlossen. Das findet zurzeit noch statt. Von daher müssen wir das abwarten. Ich gehe davon aus, dass das heute Nachmittag abgeschlossen sein wird.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie uns eine Tendenz der Überlegungen sagen?

DEFFNER: Es tut mir leid. Ich bin bei diesen Gesprächen, die jetzt gerade parallel stattfinden, nicht anwesend.

FRAGE DR. CAPELLAN: Ich habe auch eine Frage zur Omikronvariante an das Gesundheitsministerium. Ist es richtig, dass die Sequenzierungsrate derzeit bei nur zehn Prozent liegt, dass wir also gar nicht wissen, was da auf uns zukommt? Ich erinnere mich daran, dass man, als wir die Diskussion bei der Deltavariante hatten, gesagt hat, wir müssten diese Rate deutlich erhöhen.

DEFFNER: Die aktuelle Sequenzierungsrate kann ich Ihnen in Moment tatsächlich nicht nennen. Ich weiß, dass wir im Moment ich glaube, es ist der Stand von gestern 0,6 Prozent der Infektionen mit der Omikronvariante gesehen haben.

FRAGE JESSEN: Die gestrige Pressekonferenz mit dem Gesundheitsminister hat gezeigt, dass es ein lebhaftes Interesse am Thema der Impfdosen, des Stands, der Entwicklung und der Bestellung gibt. Ist daran gedacht, dass sozusagen eine regelmäßige Aufklärung, ein Update, vielleicht in Tabellenform oder so über die Entwicklung stattfindet? Das Wirtschaftsministerium macht das zum Beispiel turnusmäßig über die Entwicklung und Auszahlung von Coronahilfen. Ich glaube, die öffentliche Debatte, die ja auch gestern im Weiteren angedauert hat, würde es nahelegen, dass man so etwas macht. Denken Sie daran? Können Sie das zusagen?

DEFFNER: Herr Minister Lauterbach hat ganz deutlich gemacht, dass es ihm ein wichtiges und eiliges Anliegen war, diese Inventur auf den Weg zu bringen. Genau das wird auch in den nächsten Tagen passieren. Die erforderlichen Zahlen und Daten werden noch einmal zusammengeführt und so aufbereitet dann regelmäßig auch auf unseren Internetseiten bekanntgemacht werden, so ähnlich wie wir es in der Vergangenheit hatten, nur jetzt eben angepasst an die neue Strategie.

FRAGE DR. RINKE: Eigentlich war ja vorhergesagt worden, dass die Zahl der Coronaintensivpatienten wegen der hohen Zahl der Neuinfektionen in den kommenden Wochen stark steigen werde. Jetzt sehen wir aber, dass die Zahlen stagnieren oder sogar leicht zurückgehen. Was ist Ihre Erklärung dafür? Hätten sie nicht der Erwartung nach noch weiter steigen müssen?

DEFFNER: Sie wären, glaube ich, unzweifelhaft weiter gestiegen, wenn man nichts getan hätte. Ich denke, dass die breite Diskussion auch in diesen Formaten hier dazu beigetragen hat, dass noch einmal die Wichtigkeit der Einhaltung der Hygieneregeln deutlich wurde, was dazu beigetragen hat, dass sich sehr, sehr viele Menschen vielleicht noch bewusster im Umgang mit dieser Pandemie in den letzten Wochen bewegt haben oder eben nicht bewegt haben. Natürlich zeigen auch die auf Länderebene getroffenen Maßnahmen bereits Wirkung. Aber wie das RKI ja auch betont hat und Herr Wieler hat es ja auch, glaube ich, sehr deutlich gemacht : Das reicht so noch nicht aus.

VORS. WELTY: Wir wechseln in die Außenpolitik zur Onlinefrage von Haitham Aiash. Darin geht es um die sicherheitspolitische und politische Lage in Libyen. Die Wahlen, die am kommenden Freitag stattfinden sollen, werden verschoben oder abgesagt. Gibt es Bemühungen der Bundesregierung, das Berliner Abkommen zu retten?

BURGER: Wir haben die Medienberichte über eine mögliche Verschiebung der Wahlen zur Kenntnis genommen. Hintergrund sind unter anderem Unstimmigkeiten zur Kandidatenliste für die Präsidentschaftswahlen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es aber noch keine bestätigten Informationen über eine Wahlverschiebung seitens der zuständigen libyschen Behörden. Die Hohe Wahlkommission HNEC hat angekündigt, die Entscheidung über die Zulassung von Präsidentschaftskandidaten gemeinsam mit dem Abgeordnetenhaus und dem Obersten Justizrat zu beraten.

Diesen Institutionen ist klar, dass die Libyerinnen und Libyer fest mit diesen Wahlen rechnen und demokratische Mitbestimmung fordern. Wir erwarten daher eine klare Kommunikation zum Zeitplan der Wahlen seitens der libyschen Behörden. Wir glauben, dass es weiterhin möglich ist, dass zeitnah freie, gerechte und inklusive Wahlen in Libyen stattfinden können, deren Ergebnisse von allen Beteiligten respektiert werden.

Gemeinsam mit den Vereinten Nationen und unseren internationalen Partnern werden wir den innerlibyschen politischen Prozess weiterhin bestmöglich unterstützen. Die Vereinten Nationen vermitteln dazu aktiv zwischen den libyschen politischen Akteuren. Auch unser Botschafter ist vor Ort und beteiligt sich daran.

FRAGE JESSEN: An das Justizministerium: Mit dem heutigen Datum endet die zweijährige Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie in nationales Recht. Der alten Regierungskoalition ist es nicht gelungen, ein entsprechendes nationales Recht auf den Weg zu bringen oder zu verabschieden, obwohl es, meine ich, einen Referentenentwurf aus Ihrem Hause gegeben hat. Wie ist der Stand jetzt? Wie wird jetzt verfahren, und in welcher Form ist die notwendige Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht vorgesehen?

HOSEMANN: Wie Sie richtig gesagt haben, läuft heute die Umsetzungsfrist für die EU-Whistleblowerrichtlinie ab. Die neue Regierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Richtlinie rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Mit Blick auf die bestehende Frist wird dieses Vorhaben jetzt mit Nachdruck angegangen werden. Dabei wird es darum gehen, den Vorgaben der Richtlinie Rechnung zu tragen und gleichzeitig einen praktikablen und wirksamen Whistleblowerschutz in Deutschland zu schaffen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wird dieses, wie ich Ihren Worten entnehme, beschleunigte Vorgehen auf Grundlage des bisherigen alten Referentenentwurfs geschehen, oder wird ein neuer Vorschlag erarbeitet? In welchen Zeitdimensionen haben wir uns das vorzustellen?

HOSEMANN: Natürlich wird dabei auf die Vorarbeiten zurückgegriffen, die die Fachreferate geleistet haben. Zu gegebener Zeit, also schnellstmöglich, wird ein Entwurf vorgelegt werden. Ob dieser eins zu eins dem Entwurf aus der vorherigen Legislaturperiode entsprechen wird, kann ich an dieser Stelle nicht sagen.

VORS. WELTY: Dann eine Onlinefrage von Philipp Sandmann, RTL und ntv, ans Innenministerium: Hat sich die Gefahreneinschätzung bezüglich des rechten Terrors in Deutschland mit Blick auf die jüngsten Razzien in Köln und Dresden geändert?

LAWRENZ: Die Gefährdungslage ist unverändert hoch. Das hat die Ministerin auch schon zum Ausdruck gebracht.

FRAGE HOENIG: Herr Hebestreit, die alte Bundesregierung hat quasi noch kurz vor Toresschluss Rüstungsexporte nach Ägypten genehmigt. Dabei geht es um Fregatten. Die SPD war ein Teil der alten Bundesregierung. Diese Rüstungsexporte stehen jetzt in der Kritik. Warum hat die SPD den Rüstungsexporten nach Ägypten zugestimmt?

STS HEBESTREIT: Ich bin Regierungssprecher der aktuellen Regierung und kann von dieser Stelle aus nur zu den Gegebenheiten der aktuellen Regierung Stellung nehmen. Insofern kann ich da auf Unzuständigkeit verweisen, Herr Hoenig, so leid es mir tut.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Aber Herr Scholz war ja Mitglied der alten Bundesregierung. Insofern stellt sich schon die Frage, wieso sie mit Schreiben vom 7. Dezember noch Rüstungsexporte nach Ägypten genehmigt haben.

STS HEBESTREIT: Das mag sein. Aber ich bin hier Sprecher der neuen Regierung und kann von dieser Stelle aus nur für die neue Bundesregierung sprechen.

VORS. WELTY: Dann kommen wir noch einmal zum Coronakomplex zurück. Boris Reitschuster erkundigt sich noch einmal nach der Omikronprognose des Ministers: Einmal sollen 80 Millionen Impfdosen für den Booster da sein, dann für die Erstimpfungen im Fall einer Impfpflicht, dann für Omikron. Können Sie erläutern, wie der Rückkauf läuft und wer von wem was kauft?

DEFFNER: Vom Grundprinzip her hat Herr Minister Lauterbach gestern an dieser Stelle zu den Impfstoffbeschaffungen ausführlich eigentlich alles gesagt. Ich habe auch erwähnt, dass wir die Zahlen und Daten noch einmal in den nächsten Tagen aufbereiteter zur Verfügung stellen werden. Darüber hinaus, glaube ich, erübrigt sich die Antwort.

FRAGE JESSEN: Können Sie bestätigen, dass die EU-Kommission 35 Millionen Dosen des Impfstoffes von Moderna zusätzlich für Deutschland bestellt oder bestellt hat? Das wird aktuell gemeldet.

DEFFNER: Das hat Herr Minister Lauterbach ja gestern selbst auch an der Stelle verkündet, dass es vorgezogene Lieferungen sind, die früher nach Deutschland geliefert werden als ursprünglich geplant.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja, das war gestern, glaube ich, der Wunsch, und jetzt ist es offenbar bestätigt. Das sind Moderna-Dosen. Wie geht das Ministerium mit der Situation um, dass immer noch viele Patienten den Impfstoff von Moderna ablehnen, dass also ein Impfstoff da ist, der nicht angenommen wird, sondern dass nach einem anderen verlangt wird? Sagt Ihr Haus dann: „Es gibt genug Impfstoff“, oder sagen Sie: „Sie müssen dann den Ärzten- und Patientenwünschen nach anderen Vakzinen nachkommen“?

DEFFNER: Sowohl als auch. Der Ansatz ist ja, tatsächlich genug Impfstoff zu haben, sodass jederzeit alle Bedarfe gedeckt werden können. Das hat Herr Lauterbach deutlich gemacht.

Was wir nicht wollen, ist, dass in den Arztpraxen zu wenig für mögliche Impfungen angeliefert werden kann. Das Tempo der Impfkampagne, insbesondere der Boosterkampagne, soll hochgehalten werden. Dafür ist es erforderlich, möglichst ausreichend viel Impfstoff zu haben. Diesen Weg das hat Herr Lauterbach deutlich gemacht haben wir eingeschlagen.

Was vorübergehende Engpässe angeht, wie er sie beispielsweise für die nächste Woche geschildert hat da können wir weniger liefern, als tatsächlich Bestellungen vorliegen , muss man sehen, was tatsächlich vor Ort in den Arztpraxen vorhanden ist. Insgesamt müsste ausreichend Impfstoff im System sein. Ob dann in der einzelnen Arztpraxis der gewünschte Impfstoff tatsächlich vorrätig ist, wird sich zeigen. Diese angepasste Strategie ist eben dafür vorgesehen, zukünftig solche Engpässe zu vermeiden.

VORS. WELTY: Boris Reitschuster erkundigt sich online nach den Gesamtzahlen der Verstorbenen, Erkrankten und Infizierten bei Angabe der Impfdurchbrüche. Da gäbe es im Wochenbericht des RKI massive Diskrepanzen zu den Zahlen in den Tagesberichten. Er vermutet, dass in vielen Fällen der Impfstatus gar nicht bekannt ist. Könnten Sie aufschlüsseln, in wie vielen Prozenten dieser bei Verstorbenen, Erkrankten und Infizierten erfasst ist?

DEFFNER: Zufällig habe ich heute Morgen einen Blick in diesen Wochenbericht von gestern geworfen. Da ist sehr wohl ausgeführt, wie viele Geimpfte, Ungeimpfte auf den Intensivstationen in den Kliniken sind und wie viele verstorben sind. Das ist wirklich gut aufgeschlüsselt. Ich verstehe, ehrlich gesagt, die Nachfrage nicht. Ich möchte Herrn Reitschuster bitten, falls er Diskrepanzen zu Tagesberichten sieht, sich mit dem RKI in Verbindung zu setzen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Ungrad eine Frage zum Thema Nord Stream 2. Der Vorsitzende des Energieausschusses in der russischen Duma hat heute erklärt, dass er mit großer Sicherheit damit rechne, dass im Januar erstes Gas durch die Pipeline fließe. Da sei er sich ziemlich sicher. Ich hätte ganz gerne gewusst, was die Position der Bundesregierung ist. Schließen Sie aus, dass schon im Januar Gas durch die Pipeline fließt und verkauft wird?

UNGRAD: Solche Äußerungen kann ich prinzipiell nicht kommentieren. Ich kann Ihnen aber sagen: Gas kann erst durch die Leitung fließen, wenn das Zertifizierungsverfahren durch die Bundesnetzagentur abgeschlossen ist. Das ist eine klare rechtliche Voraussetzung, an die sich die Bundesregierung natürlich hält. Das haben wir ja schon vorher gesagt. Näheres zum Zertifizierungsverfahren bitte dann an die Bundesnetzagentur.

Aber klar ist: Gas kann, wie gesagt, erst durch die Leitung fließen, wenn die NetzA das Zertifizierungsverfahren abgeschlossen hat.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Genau. Könnte das nach Meinung des Bundeswirtschaftsministeriums im Januar noch nicht der Fall sein?

UNGRAD: Nach unserer Einschätzung nicht. Nein. Der Präsident der Bundesnetzagentur hat sich bereits dazu geäußert. Ich würde Sie bitten, sich an die BNetzA zu wenden.

FRAGE JESSEN: Gibt es irgendwelche Verzögerungen, Beeinträchtigungen, Auswirkungen der angespannten politischen Verhältnisse zwischen Deutschland, der EU und Russland in Bezug auf dieses Verfahren?

UNGRAD: Richtet sich die Frage an mich?

ZUSATZ JESSEN: Ja.

UNGRAD: Sie sprechen die Debatte um den Konflikt in der Ostukraine an?

ZUSATZ JESSEN: Ja. Es gibt auch das Urteil in Sachen Tiergarten-Mord. Das sind zwei Faktoren, die das Verhältnis sozusagen angespannt halten oder weiter anspannen.

STS HEBESTREIT: Vielleicht kann ich da kurz aushelfen, weil auch Bundeskanzler Olaf Scholz gestern in Brüssel zu diesem Thema befragt worden ist. Er hat deutlich gemacht, dass es sich dabei um ein verwaltungsrechtliches Verfahren handelt, das nach Recht und Gesetz und entlang dieser Buchstaben durchgeführt wird. Da gibt es keinerlei politische Einflussnahme das ist ja der Teil, auf den Sie ein bisschen hinweisen , sondern das wird anhand der rechtlichen und verwaltungsrechtlichen Kriterien, die es dabei zu beachten gilt, ganz gründlich geprüft und gemacht. Das hat aber keinerlei Konnex zu etwaigen anderen Dingen, die Sie nahegelegt haben.

VORS. WELTY: Ich greife das Stichwort Ukraine auf. Thomas Nehls, freier Journalist: Im Rüstungsexportbericht stand gestern unter anderem die Problematik von Tochterfirmen deutscher Rüstungsunternehmen im Ausland im Mittelpunkt, vor allem bei Lieferungen von bewaffneten Drohnen in Spannungsgebiete wie Armenien, Aserbaidschan und eventuell auch die Ukraine. Sieht die Bundesregierung die Aushöhlung deutscher Rüstungsexportbestimmungen durch diese Verlagerung von Produktion und Auslieferung?

BURGER: Ganz grundsätzlich hat sich die neue Regierung ja im Koalitionsvertrag vorgenommen, beim Thema Rüstungsexporte die Standards weiter zu verschärfen. Das Thema des Exports von Technologien, also dass Baupläne, Technologie von deutschen Unternehmen ins Ausland transferiert werden, um dann vom Ausland aus Abnehmer mit sensiblen Technologien und sensibler Ausrüstung zu beliefern, ist ein Thema, das schon in der letzten Legislaturperiode zu dieser Diskussion dazugehört hat. Mehr kann ich Ihnen dazu erst einmal nicht sagen.

Die entsprechenden Formulierungen im Koalitionsvertrag kennen Sie. Ich weiß nicht, ob das BMWK zur Umsetzung schon mehr sagen kann. Von meiner Seite kann ich es erst einmal nur bei diesen prinzipiellen Einlassungen belassen.

UNGRAD: Ich kann nur sagen, dass entsprechend den im Koalitionsvertrag vereinbarten Leitplanken ein Rüstungsexportkontrollgesetz erarbeitet wird. Zu Einzelheiten kann ich noch nichts sagen.

FRAGE HOENIG: Ich muss es noch einmal zum Thema Ägypten versuchen. Staatsministerin Keul hat gestern gesagt, sie könne sich nicht vorstellen, dass die neue Regierung diese Rüstungsexporte nach Ägypten genehmigt hätte. Vor diesem Hintergrund stellt sich ja schon die Frage an das AA und Herrn Hebestreit: Hält denn die neue Bundesregierung an dieser Genehmigung fest, oder ist es auch möglich, diese Genehmigung zu revidieren?

STS HEBESTREIT: Ich glaube, auf eine Beurteilung möchte ich mich gar nicht einlassen. Da sind wir wieder auf dem Felde des Hypothetischen.

Klar ist das hat Herr Burger eben noch einmal deutlich gemacht , dass die neue Bundesregierung eine sehr restriktive Rüstungspolitik anstrebt. Das BMWK BMWK oder BMKW?

UNGRAD: Das ist noch nicht geklärt.

STS HEBESTREIT: Das ist noch nicht geklärt. Also, das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten. Wir sind nach Tag neun dieser Regierung noch nicht so weit, dass wir den hier schon vorstellen können.

Zur Frage, ob ein einmal genehmigter Rüstungsexport rückgängig gemacht werden kann: Wir sind ein Rechtsstaat. Das müsste man prüfen, und man müsste Hinweise haben, warum man diese Entscheidung rückgängig macht. Diese Prüfung gelte es dann abzuwarten.

Jetzt habe ich Ihnen doch eine hypothetische Frage beantwortet.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Man müsste prüfen. Prüfen Sie denn?

STS HEBESTREIT: Nein. Meines Wissens prüfen wir nicht.

FRAGE DR. RINKE: Frau Ungrad, es geht um einen Handelsstreit zwischen China und Litauen, in den jetzt auch deutsche Unternehmen hineingezogen werden. China boykottiert ja Litauen als Handelsland komplett. Kontinental ist jetzt signalisiert worden, dass auch Kontinentalprodukte nicht mehr nach China geliefert werden können, wenn litauische Vorprodukte dort enthalten sind. Kennen Sie diesen Vorfall? Wie besorgt sind Sie, dass dieser Streit so eskaliert, dass auch die deutsche Wirtschaft betroffen ist?

UNGRAD: Der Vorfall ist uns bekannt. Natürlich sind wir besorgt. Aber Einzelheiten müsste ich Ihnen nachliefern. Die kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Dann hätte ich eine Bitte zu der Nachlieferung: Können Sie dann auch bestätigen, dass nächste Woche bereits zu diesem Thema ein Krisengespräch bei Ihnen im Ministerium mit Wirtschaftsvertretern stattfindet?

UNGRAD: Wenn es eines geben sollte, würden wir uns bei Ihnen melden.

VORS. WELTY: Dann sind wir bei der Frage von Boris Reitschuster an das Wirtschaftsministerium: Der Füllstand der Gasspeicher hat die 60-Prozent-Marke unterschritten. Macht das der Regierung Sorge?

UNGRAD: Grundsätzlich können wir sagen, dass die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet ist. Wir haben keine Anzeichen von Versorgungsengpässen. Aber es ist natürlich richtig, dass die Gasspeicherstände niedriger sind als in den Vorjahren. Das liegt zum Teil daran, dass aktuell in der kalten Jahreszeit ausgespeichert ist. Das ist im Winter normal. Aber in der Tat sind die Stände niedriger als in den Vorjahren.

Wichtig ist bei der Betrachtung, dass der direkte Gasverbrauch erst einmal über die Pipelines kommt. Da werden nach unseren Erkenntnissen die Lieferverträge eingehalten. Die Speicher werden nur für Spitzenlastabdeckungen an kalten Wintertagen genutzt. Es erfolgt also keine Versorgung des deutschen Marktes allein aus den Speichern.

Über die Befüllung von Speichern das ist ja auch angesprochen worden entscheiden die Händler, die die entsprechenden Speicherkapazitäten gebucht haben. Das heißt also, Händler reservieren sich Kapazitäten in Speichern. Ausspeichern kann nur der, der auch eingespeichert ist. Es ist also egal, welches Unternehmen das ist. Wer einspeichert, kann auch ausspeichern.

Ich möchte nach wie vor erwähnen das ist hier schon sehr oft gesagt worden , dass wir in Deutschland die größten Speicherkapazitäten Europas und die viertgrößten der Welt haben. Der Gesamtspeicherumfang ist auch größer als in Europa.

VORS. WELTY: Die nächste Frage kommt von Angela Wefers von der „Börsenzeitung“: Am Dienstag erhält Bundesbankpräsident Jens Weidmann seine Entlassungsurkunde vom Bundespräsidenten. Wird die Nachfolge noch in diesem Jahr womöglich nächste Woche im Kabinett beschlossen?

Können Sie Joachim Nagel als Nachfolgekandidaten bestätigen?

DR. KUHN: Dazu hat sich ja der Minister schon am Montag geäußert und hat darauf hingewiesen, dass die Entscheidung zeitnah ansteht. Wie üblich geben wir, wenn wir eine Entscheidung zu verkünden haben, rechtzeitig vorher Bescheid.

FRAGE DR. RINKE: Dann hätte ich doch ganz gerne nachgefragt, auch in Richtung von Herrn Hebestreit: Bleibt es bei der Ansage, dass die Ernennung noch in diesem Jahr stattfindet? Ich glaube, die letzte Kabinettssitzung wird nächsten Mittwoch stattfinden. Spätestens dann müsste dort über die Personalie entschieden werden.

STS HEBESTREIT: Ich kann bestätigen, dass die letzte Kabinettssitzung dieses Jahres turnusgemäß am kommenden Mittwoch, 22. Dezember, sein wird. Ich kann Ihnen nicht versprechen oder nicht bestätigen, ob die Personalie Nachfolge Jens Weidmann an der Spitze der Bundesbank am Mittwoch im Kabinett sein wird. Wenn es so sein sollte, werden wir Sie, wie Herr Kuhn schon gesagt hat, rechtzeitig informieren.

FRAGE HOENIG: Herr Hebestreit, inwiefern hält der Bundeskanzler Herrn Nagel für einen geeigneten Kandidaten?

STS HEBESTREIT: Das ist ein ehrbarer Versuch. Aber wie Sie wissen, sind wir hier gerade bei Personalfragen sehr, sehr schmallippig. Das will ich auch nicht ändern.

ZUSATZ HOENIG: Ich habe noch eine Frage an das Bauministerium, Bauen und Wohnen.

STS HEBESTREIT: Das Bauministerium ist im Augenblick noch nicht so bestückt. Es ist ja noch im Aufbau befindlich. Deswegen wird es erst ab Montag hier in der Regierungspressekonferenz vertreten sein. Ich weiß nicht, ob das Bundesinnenministerium helfen kann.

LAWRENZ: Ich kann Ihnen vielleicht, um die Frage vorwegzunehmen, zusichern, dass das Bauministerium die Pressekonferenz mit der verfügbaren Besatzung verfolgt, Ihre Fragen notieren wird und sobald wie möglich etwas nachreichen kann.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Ich stelle die Frage einmal. Es geht um die von der EU-Kommission geplante Sanierungspflicht für bestimmte Gebäude. Jetzt hat der Mieterbund vor stark steigenden Mieten gewarnt. Wie bewertet denn die Bundesregierung diesen Vorschlag der EU-Kommission für eine Sanierungspflicht, die ja schon relativ bald ich glaube, schon früher als 2030 kommen soll?

UNGRAD: Zuständig für die Gebäudeeffizienzrichtlinie ist das Wirtschaftsministerium. Wir sehen das als richtigen Schritt zur Erreichung der Klimaneutralität an. Der Einsatz von erneuerbaren Energien wird gestärkt, wie es auch im Koalitionsvertrag steht und wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. In Deutschland fördern wir ja bereits Sanierungen für effizientere Gebäude sehr erfolgreich. Die vorgeschlagenen und angesprochenen Änderungen für den Energiebedarf von neuen Gebäuden sowie die Vorschläge für die Sanierung von Bestandsgebäuden, die jetzt von der Kommission angesprochen worden sind, werden wir eingehend prüfen, und wir werden sie vor allen Dingen das betrifft Ihre Frage sozialverträglich ausgestalten.

FRAGE DR. CAPELLAN: Ich hätte eine Frage an das Verteidigungsministerium zum gestrigen Besuch von Frau Lambrecht in Rostock. Frau Lambrecht hat gestern mit Bezug auf die nukleare Teilhabe erklärt, dass man Teil dieses Prozesses sein müsse, um Abrüstungsschritte mitgestalten zu können, und hat zugleich angekündigt, dass man sich zügig um eine Tornado-Nachfolge bemühen würde, ohne jetzt einen zeitlichen Rahmen nennen zu können. Ich frage mich, wie das zusammenpasst. Wahrscheinlich habe ich den Koalitionsvertrag in diesem Punkt auch noch nicht so richtig verstanden.

COLLATZ: Ich denke, die gestrigen Worte der Ministerin waren das, was jetzt tragfähig sagbar ist. Wir wissen, dass der Tornado im Moment die technische Seite der nuklearen Teilhabe im Geschäftsbereich des BMVg ist und die Nutzung des Tornado etwa 2030 auslaufen wird. Bis dahin geht es darum, hierfür technisch einen Ersatz zu finden. Dafür bemühen wir uns derzeit um Lösungsangebote, und es ist noch nicht klar, wie sich das gestalten wird; das hat die Ministerin gestern sehr deutlich gesagt. Sie steht zur nuklearen Teilhabe als Verpflichtung, auch für ihren Geschäftsbereich. Was das dann rüstungsseitig bedeutet, gilt es noch zu beobachten.

ZUSATZ DR. CAPELLAN: Das heißt also, wir können nur Teil der nuklearen Teilhabe bleiben, wenn wir möglichst schnell erklären, welches Nachfolgeflugzeug wir seitens der Bundesrepublik bereitstellen können.

COLLATZ: Was die gesamten politischen Aspekte einer nuklearen Teilhabe angeht, kann vielleicht das Auswärtige Amt noch etwas sagen. Was den Geschäftsbereich angeht, deckt er die technische Seite der Militäraspekte ab, und die lässt sich letztlich nur mit einer Trägerlösung realisieren.

ZUSATZFRAGE DR. CAPELLAN: Welche Gruppenbesuche stehen vor Weihnachten noch an? Das hat ja eigentlich Tradition.

COLLATZ: Die Ministerin ist, wenn Sie Besuche der Ministerin ansprechen die Ministerin hat das ja bei den vorangegangenen Besuchen schon selbst erläutert , heute Morgen in Rostock, um der Marine ihren Besuch abzustatten. Am Sonntag wird sie die Battlegroup der Enhanced Forward Presence besuchen und dort bis Montag verweilen.

ZUSATZFRAGE DR. CAPELLAN: Mali ist also nicht vorgesehen?

COLLATZ: Mali ist für sie in diesem Jahr nicht vorgesehen. Aber es wird seitens der Leitung eventuell noch einen Besuch geben. Aber Daten kann ich da nicht nennen.

VORS. WELTY: Dann noch eine Frage von Boris Reitschuster an das Innenministerium: Linksextremisten haben eine Leipziger Moschee angegriffen. Die neue Ministerin konzentriere sich in ihren Aussagen immer auf Rechtsextremismus. Wie halte sie es mit dem linken und dem religiösen Extremismus?

LAWRENZ: Die Bundesinnenministerin hat dazu in der vergangenen Woche erklärt, dass sie einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus legt. Der Rechtsextremismus ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt die größte Bedrohung unserer Gesellschaft. Das schließt natürlich nicht aus, dass andere Phänomenbereiche extremistischer Gewalt gleichermaßen bekämpft werden.

FRAGE JESSEN: Können Sie uns einen Überblick über die Dynamik der Entwicklung von Straftaten oder entsprechenden Ankündigungen in diesen von Ihnen benannten unterschiedlichen Extremismussegmenten geben?

LAWRENZ: Da kann ich jetzt erst einmal auf die regelmäßig veröffentlichten Statistiken zum Beispiel die PMK-Statistik verweisen. Die tagesaktuellen Zahlen, soweit es welche gibt, würde ich Ihnen gerne nachreichen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Würde sich aus den tagesaktuellen Zahlen dann im Überblick auch ergeben, ob und, wenn ja, in welchen Segmenten Aktivitäten sozusagen besonders zugenommen haben und daher besonderer Beachtung bedürfen?

LAWRENZ: Ich gehe davon aus, dass die Zahlen insoweit immer die Situation abbilden. Es ist natürlich immer möglich, dass es Nachmeldungen und Präzisierungen gibt und dass das die Statistik noch ein bisschen verändert.

FRAGE HOENIG: Noch einmal zum ganzen Thema der Energiepreise: Im Koalitionsvertrag steht, es werde kurzfristig ein einmalig erhöhter Heizkostenzuschuss gezahlt. Inwieweit gibt es dazu Planungen? Wie ist der Stand? Ich denke einmal, das richtet sich an das BMI. Gibt es also schon Entscheidungen? Ich meine nämlich, dieser Heizkostenzuschuss müsste idealerweise noch im Winter gezahlt werden, oder?

LAWRENZ: Das Bauministerium verfolgt diese Pressekonferenz und wird Ihre Anfragen beantworten. Ich kann hier weder für die Bauministerin noch über Vorhaben aus dem Bereich des neuen Bauministeriums sprechen.

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