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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 10. Januar 2022

Themen: Termin des Bundeskanzlers (Empfang des Ministerpräsidenten der Niederlande), Import von Uran und Rohöl aus Kasachstan, Lage in Kasachstan, COVID-19-Pandemie, angekündigter Insolvenzantrag der MV Werften, Spekulationen über eine Ablösung des derzeitigen Präsidenten der Bundespolizei, Heizkostenzuschuss, kalte Progression, Taxonomie, Beschaffung eines Ersatzes für die Tornado-Kampfjets der Bundeswehr, Situation in Mali, Nord Stream 2, Äußerungen des ukrainischen Botschafters in Deutschland in Bezug auf Waffenlieferungen aus Deutschland, Atomabkommen mit dem Iran, Pflegebonus, Guantanamo

Themen & Naive Fragen
00:00 Beginn
00:27 Staatsbesuch Niederlande
01:44 Kasachstan
02:03 Tilo zu Öl & Uran aus Kasachstan
04:08 Hans zu Uran aus Kasachstan
07:33 Tilo zu Einbestellung des Botschafters
07:46 Corona/COVID-19
16:10 Hans zu Verlässlichkeit von Schnelltests
24:13 Tilo zu kostenlose PCR-Tests
28:13 Tilo zu Luca-App
35:20 MV-Werften
38:28 Tilo zu Insolvenz der MV-Werften
40:00 Zukunft des Bundespolizei-Präsidenten
41:41 Heizkostenzuschuss
43:00 Kalte Progression
45:08 EU-Klima-Taxonomie | Atomkraft | Gas
47:38 Tilo zu Nein zu Atomkraft vs Erdgas
49:54 Tornado-Nachfolge | Bundeswehr
51:50 Tilo zu Tornado-Nachfolge
52:14 Mali | Bundeswehr
55:15 NordStream 2 | Russland | Ukraine
56:08 Ukraine
58:15 Iran
58:55 Mali
59:57 Hans zum Pflegebonus
1:02:04 Tilo zum Pflegebonus
01:03:23 Guantanamo

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 10. Januar 2022:

SRS’IN HOFFMANN: Erst einmal auch von meiner Seite einen guten Tag! Bundeskanzler Scholz wird am Donnerstag, den 13. Januar, seinen niederländischen Amtskollegen Mark Rutte zu einem Antrittsbesuch in Berlin mit militärischen Ehren begrüßen. In einem gemeinsamen Gespräch werden die bilateralen Beziehungen sowie internationale und EU-Themen im Mittelpunkt stehen. Nach dem Gespräch ist eine gemeinsame Pressekonferenz geplant.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Von mir der Hinweis, dass das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung heute leider nicht vertreten sind, weil sie Coronakrankheitsfälle haben. Wenn es Fragen an diese Ministerien gibt, melden Sie sich bitte dennoch und stellen Sie sie. Die Antworten werden dann nachgeliefert.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zum Thema Uran aus Kasachstan. Es gibt immer noch Atomkraftwerke in Deutschland, und diese brauchen auch Uran zur nuklearen Nutzung. Wie viel Prozent des in Deutschland benötigen Urans stammen aus Kasachstan? Ich weiß nicht, ob diese Frage an das BMWi oder das BMU geht.

SRS’IN HOFFMANN: Ich würde gern einleitend etwas zur allgemeinen Lage in Kasachstan sagen. Dort hat ja die Gewalt, auch nachdem wir hier am Freitag gesprochen haben, den Berichten zufolge viele Opfer gefordert. Die Bundesregierung fordert, dass das umgehend aufhören muss. Die kasachische Regierung trägt Verantwortung für den Schutz ihrer Bevölkerung. Der muss sie Rechnung tragen. Ich habe es hier schon am Freitag gesagt: Gewalt ist kein akzeptables Mittel der politischen Auseinandersetzung. Die Bundesregierung fordert also alle Beteiligten zu einem umgehenden Ende der Gewalt und zur Zurückhaltung auf.

Für die Uranfrage würde ich an das BMWK weitergeben.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Wer fühlt sich berufen?

DR. GÜTTLER: Ich kann hier aktuell nichts zu diesem Thema sagen. Ich weiß nicht, ob

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das bitte nachreichen, und können Sie uns sagen, ob auch die Rohölimporte aus Kasachstan eingestellt werden sollen, oder braucht man diese Importe weiterhin?

DR. GÜTTLER: Ich weiß nicht, ob gegebenenfalls die Kollegen aus dem Umweltministerium Erkenntnisse haben.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Das Umweltministerium sagt Nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das auch nachreichen? Vielen Dank!

ZURUF: Es geht um Rohölimporte … (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. SZENT-IVÁNYI: Das Umweltministerium sagt, es habe dazu nichts beizutragen.

FRAGE JESSEN: Geht die Bundesregierung auch davon aus, dass derzeit 40 Prozent des weltweit erzeugten Urans aus Kasachstan stammen, was ja die Vermutung, dass es in aufgearbeiteter Form irgendwie auch in Deutschland landet, stützen würde, oder haben Sie andere Zahlen? Können Sie diese gegebenenfalls auch nachliefern?

DR. GÜTTLER: Wenn wir dazu etwas nachreichen können, dann tun wir das gern.

FRAGE JORDANS: Frau Sasse, können Sie sagen, ob die Lage in Kasachstan und auch die Intervention der russischen und wohl auch belarussischen Streitkräfte dort bei den OSZE-Gesprächen thematisiert werden?

SASSE: Vielleicht noch ergänzend zur Lage: Wir haben, wie Frau Hoffmann es gerade schon dargestellt hat, die Lage natürlich genauestens im Blick, sprechen in unterschiedlichen Situationen und unterschiedlichen Gesprächsformaten auch über diese Lage in Kasachstan, die weiterhin unübersichtlich ist.

Aber wir beobachten gewisse Zeichen der Entspannung zumindest im Bereich der Sicherheitslage. Herr Burger hat für das Auswärtige Amt schon Freitag an dieser Stelle eine ausführliche genaue Einschätzung dazu abgegeben. Auf diese Ausführungen beziehe ich mich an dieser Stelle ausdrücklich.

Was die Gespräche im OSZE-Format angeht, vielleicht der Hinweis, dass unter anderem für Donnerstag Gespräche in der OSZE geplant sind. Dabei werden selbstverständlich alle Elemente eine Rolle spielen, die mit Blick auf den großen Themenkreis Russland relevant sind. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob hier heute der richtige Rahmen und der richtige Zeitpunkt sind, um öffentlich über geostrategische Folgen der Lage in Kasachstan zu sprechen.

Sie wissen, dass diese Woche verschiedene Gespräche anstehen. Darüber haben wir ausführlich berichtet. Die Ministerin selbst ist mehrfach darauf eingegangen. Diese Gespräche wollen wir an dieser Stelle zunächst einmal abwarten, bevor wir auf sie eingehen. Wenn wir zu Gesprächen inhaltlich etwas bekanntzugeben haben, tun wir das an dieser Stelle gern.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Können Sie sagen, ob Sie die OSZE-Gespräche als den richtigen Rahmen für dieses Thema sehen, oder gibt es andere Gesprächsformate, in denen das besser aufgehoben wäre?

SASSE: Ich denke, in der jetzigen Situation ist es wichtig, dass Gespräche, was die Lage in Kasachstan angeht und auch was den Themenkreis Russland angeht, stattfinden. Diese Gespräche finden in unterschiedlichen Formaten statt. Das warten wir jetzt ab und beteiligen uns im Rahmen der Gespräche, die anstehen.

SRS’IN HOFFMANN: Ich will noch etwas zu der Frage des Schießbefehls ergänzen, die erst am Freitag überhaupt hier aufgekommen ist, weil die Berichte damals noch ganz frisch waren. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass dieser Schießbefehl umgehend zurückgenommen werden muss. Ein solcher Befehl verletzt die rechtlichen Verpflichtungen Kasachstans, seine Bürgerinnen und Bürger zu respektieren und zu schützen.

FRAGE JUNG: Wurde der kasachische Botschafter schon einbestellt?

SASSE: Darüber kann ich Ihnen an dieser Stelle nichts berichten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist das geplant?

SASSE: An dieser Stelle berichten wir über solche Ereignisse dann, wenn sie stattgefunden haben.

FRAGE ROSSBACH (zur COVID-19-Pandemie): Die allgemeine Impfpflicht war vom Bundeskanzler ursprünglich für Ende Februar oder Anfang März angekündigt worden. Das scheint nicht zu halten zu sein. Jetzt spricht er von „schnell“.

Kann man das ein bisschen spezifizieren? Was bedeutet aus Sicht des Bundeskanzlers „schnell“?

SRS’IN HOFFMANN: Das Verfahren liegt jetzt beim Deutschen Bundestag. Das hat der Bundeskanzler am Freitag noch einmal deutlich gemacht. Die Beratungen werden dort geführt. Er das habe ich am Freitag gesagt, und er hat es am Freitag auch noch einmal gesagt befürwortet die allgemeine Impfpflicht und wird sich dafür einsetzen. Aber der Zeitplan des Verfahrens liegt jetzt beim Bundestag.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Würde es der Bundeskanzler befürworten, dass der Bundestag im Februar noch zu einer Sondersitzung zusammenkommt, um das etwas zu beschleunigen?

SRS’IN HOFFMANN: Der Bundeskanzler respektiert das Vorgehen des Bundestages und überlässt es dem Bundestag, den Zeitplan zu gestalten.

FRAGE DECKER: In der Vereinbarung von Freitag ist davon die Rede, dass die 2G-plus-Regelung in der Gastronomie, sprich, nur noch mit einem tagesaktuellen Test, kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig eingeführt wird. Was bedeutet in diesem Kontext „kurzfristig“?

SRS’IN HOFFMANN: Kann sich das BMG zu den Fristen äußern?

GÜLDE: Herr Bundesminister Lauterbach hat sich dazu am Wochenende geäußert. Zurzeit wird eine Muster-Quarantäneverordnung erarbeitet. Aber für die Umsetzung der Maßnahmen unter anderem im Bereich der Gastronomie sind natürlich die Länder zuständig. Insofern obliegt es jetzt den Ländern, diese Regelungen in Landesverordnungen zu überführen.

FRAGE ISMAR: Frau Hoffmann, der Bundeskanzler hat Ende November im ZDF eindeutig gesagt, dass spätestens Anfang März die Impfpflicht gelten solle. Wie verträgt sich diese Ankündigung, auf die sich viele Bürger vielleicht verlassen haben, damit, jetzt die ganze Zeit auf Zeitpläne des Bundestages zu verweisen und so zu tun, als hätte er damit eigentlich nicht wirklich etwas zu tun?

SRS’IN HOFFMANN: Ich denke, die Frage habe ich schon beantwortet. Der Zeitplan liegt jetzt beim Bundestag.

ZUSATZFRAGE ISMAR: Wird sich der Bundeskanzler, um das Verfahren zu beschleunigen, dafür einsetzen, dass es trotz Karneval nicht nur eine Sitzungswoche im Februar geben soll?

SRS’IN HOFFMANN: Auch diese Frage habe ich, denke ich, schon beantwortet. Der Bundeskanzler setzt sich für eine allgemeine Impfpflicht ein. Er ist der Meinung, dass das schnell gehen sollte. Das ist das, was er gesagt hat. Mehr kann ich Ihnen hier auch nicht sagen.

ZUSATZFRAGE ISMAR: Wird es dabei bleiben, dass die Bundesregierung keinen eigenen Entwurf vorlegt und weiterhin sagt: „Da soll es irgendwie Gruppenanträge aus dem Bundestag geben“?

SRS’IN HOFFMANN: Es sollen Gruppenanträge aus dem Bundestag geben, ja.

FRAGE KÜFNER: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium bezüglich der PCR-Testkapazitäten. Sind sie ausreichend? Überlegt man vielleicht, eine Priorisierung nach gesellschaftlichen Gruppen oder kritischer Infrastruktur vorzunehmen, was in anderen Ländern auch schon diskutiert wird?

Eine Frage an das BMI: Stimmen aus der Polizei warnen davor, dass man an Kapazitätsgrenzen kommen könne, wenn es darum geht, auch Anticoronamaßnahmenprotesten zu begegnen. Welche Maßnahmen leitet das Innenministerium diesbezüglich ein, oder wie bereite man sich darauf vor?

GÜLDE: Wir haben wöchentliche PCR-Testkapazitäten in Höhe von etwa 2,4 Millionen Tests. Sie werden zurzeit noch nicht ausgereizt. Wir sind immer noch im Bereich von schätzungsweise einer Million bis 1,5 Millionen Tests pro Woche. Das heißt, dass es in diesem Zusammenhang durchaus noch weitere Kapazitäten gibt.

Nichtsdestoweniger das haben auch die Beschlüsse der MPK von vergangener Woche deutlich gezeigt bereitet man sich natürlich darauf vor, dass diese Testkapazitäten irgendwann ausgereizt sein könnten. Insofern gilt für bestimmte Bereiche, etwa dann, wenn es um die Befreiung aus der Quarantäne geht, natürlich auch ein negativer Antigenschnelltest.

DR. WEDE (zu möglichen Kapazitätsgrenzen bei der Polizei): Wie Sie wissen, gibt es schon seit längerer Zeit ein umfangreiches Protestgeschehen im Kontext der Coronasituation. Die Polizei ist darauf vorbereitet. Die Einsatzkräfte der Länder waren bisher in der Lage, mit diesem Geschehen umzugehen. Dort, wo es erforderlich ist, unterstützt die Bundespolizei, auch heute wieder. Das wird auch weiterhin so passieren. Da, wo die Unterstützung der Bundespolizei erforderlich ist, werden wir unterstützen.

ZUSATZFRAGE KÜFNER: Stellt sich Ihnen das Bild und die Prognose also nicht so dar, als könnte es da in den nächsten Wochen Probleme geben, wenn vielleicht mehr und mehr Beamte ausfallen?

DR. WEDE: Ich kann keine hypothetischen Diskussionen zur Entwicklung der nächsten Wochen bedienen. Die Polizei hat das im Blick. Sie hat es auch bisher gewährleistet. Die Polizeien von Bund und Ländern stehen darüber in einem sehr engen Austausch.

Sofern es also Kapazitätsprobleme geben wird, wird es Unterstützung der Bundespolizei geben. Bei Bedarf können auch die Einsatzkräfte von anderen Bundesländern vor Ort unterstützen. Insofern: Wir haben das im Blick. Aber hypothetische Diskussionen, wie bereits gesagt, kann ich natürlich nicht führen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich mehrere Fragen der Kolleginnen und Kollegen online, auch zum Thema Corona.

Florian Kain von der „BILD“-Zeitung fragt: Kann die Bundesregierung sagen, wie viele Bürger nach derzeitigem Stand im Zuge der zum 1. Februar in Kraft tretenden neuen Regelung über die Gültigkeit der digitalen Impfzertifikate als ungeimpft gelten werden, weil sie zum besagten Zeitpunkt nur eine oder zwei Impfungen erhalten haben, aber noch nicht geboostert worden sind?

GÜLDE: Dazu liegen mir zurzeit keine Zahlen vor. Wenn ich sie nachreichen kann, dann werde ich das gern tun.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich füge eine zweite Frage zum Thema Corona von Gernot Heller hinzu: Herr Gülde, sind die RKI-Zahlen inzwischen hinreichend verlässlich? Und nochmals: Was ist die Basis für die kürzliche Schätzung von Minister Lauterbach, die Inzidenzen könnten um das Zwei- bis Dreifache über den angegebenen Zahlen liegen?

GÜLDE: Auch dazu hat sich Herr Minister Lauterbach in der vergangenen Woche geäußert. Wir gehen jetzt davon aus, dass die Zahlen nach und nach wieder ein verlässliches Maß erreichen. Im Zuge der Feiertage gab es tatsächlich eine Untererfassung der Inzidenzen. Wir gehen davon aus, dass mit zunehmender Zeit diese Zahlen wieder ein verlässliches Maß erreichen.

Zu den Schätzungen der Untererfassungen, die um ein Zwei- bis Dreifaches unter den erfassten Zahlen liegen: Das beruht auf Schätzungen des RKI.

FRAGE JESSEN: Die Frage geht sowohl an Frau Hoffmann als auch an Herrn Gülde zur Verlässlichkeit von Schnelltests. Der Bundeskanzler hatte am Freitag erklärt, in den allermeisten Fällen seien Schnelltests zur Feststellung von Infektionen ausreichend es bedürfe da keiner PCR-Tests , während Herr Lauterbach kürzlich sagte, dass man noch gar nicht wisse, ob Schnelltests bei Omikron, der zunehmenden Variante, überhaupt und in welcher Weise wirken. Das ist inhaltlich nicht kongruent. Wie erklären Sie diesen Widerspruch der Auffassungen über die Zuverlässigkeit von Schnelltests?

GÜLDE: Das hatte Herr Lauterbach auch am Wochenende angekündigt. Das PEI ist damit beauftragt worden festzustellen, inwieweit die auf dem Markt verfügbaren Antigenschnelltests tatsächlich auch die Omikronvariante erkennen. Hintergrund des Ganzen ist, dass dann bestimmte Gensequenzen abgescannt werden. Da steht die Frage im Raum, ob diese Varianten, also die Mutationen, tatsächlich auch von den Antigenschnelltests erkannt werden.

Die Vermutung liegt nahe, dass das auch im Falle von Omikron der Fall ist. Wir haben eine erste Rückmeldung des Paul-Ehrlich-Instituts dazu erhalten, dass 80 Prozent der überprüften Antigenschnelltests die Omikronvariante sicher nachweisen konnten.

Wichtig ist vielleicht auch, in diesem Zusammenhang noch einmal ganz klar zu sagen: Schnelltests geben keine hundertprozentige Gewissheit. Das haben wir auch immer deutlich gemacht. Sie sorgen nur für mehr Sicherheit im Alltag. Das entbindet aber alle nicht davon, weiterhin die weiteren Schutzmaßnahmen einzuhalten, wie die AHA+L-Regeln sowie die notwendigen Kontaktbeschränkungen.

SRS’IN HOFFMANN: Ich kann dem eigentlich nichts hinzufügen. Wenn es eine Unklarheit gibt, dann bezieht sie sich darauf, inwieweit die Omikronvariante von den Schnelltests erfasst wird. Sonst kann ich dem nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber dann die Nachfrage an Frau Hoffmann: Wie kann dann der Kanzler davon ausgehen, dass es in den allermeisten Fällen eine hinreichende oder ausreichende Sicherheit durch Schnelltests gibt, wenn der Fachminister sagt, wir müssen das im Hinblick auf Omikron erst noch feststellen? Was ist also die Grundlage für diese Sicherheitsaussage?

SRS’IN HOFFMANN: Ich kann Ihnen jetzt dazu nichts Weiteres sagen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich habe noch eine Nachfrage zum Thema Schnelltests vorliegen. Julia Frisch von der „Ärzte Zeitung“ fragt: Wann wurde das Paul-Ehrlich-Institut beauftragt, die Schnelltests zu überprüfen? Wann und wie lange wird die Erstellung der gesamten Liste dauern?

GÜLDE: Die Erstellung der Komplettliste dauert zurzeit noch an. Wie gesagt, das ist jetzt ein erster Zwischenstand, den ich Ihnen dazu geben kann. Wann das PEI damit beauftragt wurde, das kann ich leider aus dem Stegreif nicht sagen.

FRAGE STEINKOHL: Es gibt doch schon eine Liste beim Paul-Ehrlich-Institut, die sehr lang ist, die die Tests untersucht. Inwieweit unterscheidet sie sich von der Liste, die Sie jetzt angesprochen haben?

GÜLDE: Die Liste, die Sie gerade angesprochen haben, ist eine fortgeführte Liste des Paul-Ehrlich-Instituts, die generell die Spezifität der Antigenschnelltests untersucht. Die Überprüfung, die jetzt im Raum steht, ist eine Überprüfung generell auf die Omikronvariante.

Die erste Liste besser gesagt, das ist ja im Grunde genommen die Fortführung dieser Liste befasste sich also generell mit der Frage: Erkennt dieser Schnelltest eine SARS-CoV-2-Infektion oder eben nicht?

Die zweite Überprüfung, die jetzt in Auftrag gegeben wurde, geht der Frage nach: Erkennt dieser Schnelltest auch die Omikronvariante?

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Das war eigentlich nur eine Nachfrage.

Meine eigentliche Frage wäre gewesen noch einmal zurückkehrend zur Musterverordnung, von der wir vorhin gesprochen haben: Bis wann soll sie denn vorliegen? Muss auch der Bundesrat beteiligt werden, und können die Länder gegebenenfalls schon vorher handeln?

GÜLDE: Auch das hat Herr Lauterbach am Wochenende gesagt: Im Grunde genommen sind die Beschlüsse der MPK klar. Das heißt, die Länder können jetzt bereits die eigenen Quarantäneverordnungen vorbereiten. Für die Musterquarantäneverordnung ist sowohl eine Befassung des Bundestags als auch des Bundesrats vorgesehen.

ZUSATZ STEINKOHL: Der erst Mitte Februar wieder zusammentreten wird.

GÜLDE: Wie gesagt: Ob jetzt irgendwelche Sondersitzungen vorgesehen sind, das kann ich leider nicht sagen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich eine Frage von Herrn Reitschuster an das Gesundheitsministerium: Im RKI-Lagebericht wird ausgewiesen, dass ein Impfdurchbruch nur vorliegt, wenn eine grundimmunisierte Person symptomatisch an COVID-19 erkrankt. Liegen dem RKI zahlen vor, bei wie vielen der grundimmunisierten und bei wie vielen der geboosterten Personen ein positiver PCR-Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion vorhanden ist?

GÜLDE: Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen, wenn dazu Informationen vorliegen.

FRAGE ISMAR: Ja, genau.

Noch eine Frage an Frau Hoffmann: Uns erreichen vermehrt Hinweise von Bürgern, die sagen, dass sie nach einem negativen Schnelltest zur Sicherheit einen PCR-Test gemacht haben, der dann wiederum positiv war. Das weist ja vielleicht auch ein bisschen darauf hin, dass viele Schnelltests Omikron, zumindest am Anfang einer Infektion, nicht richtig erkennen. Gibt es Pläne in der Bundesregierung, auch PCR-Tests kostenlos zu stellen oder sie zumindest mit einem Nachlass zu versehen, weil sie ja mit mindestens 50 Euro doch sehr teuer sind? Das hat ja letzten Endes auch eine soziale Komponente.

Eine Nachfrage an Herrn Gülde: Mich würde interessieren, warum man in dem Beschluss von Bund und Ländern am vergangenen Freitag bei dem Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen darauf bestanden hat, dass sie sich nach sieben Tagen Quarantäne nur mit einem PCR-Test freitesten können. In allen anderen Fällen geht es auch mit einem Schnelltest.

SRS’IN HOFFMANN: Mir ist von solchen Plänen nichts bekannt. Aber vielleicht weiß Herr Gülde mehr.

GÜLDE: Im Grunde genommen ist es ja so: Die Testverordnung lässt ja bereits eine Kostenerstattung oder, besser gesagt, kostenfreie PCR-Tests zu. Sie können sich im Fall einer Kontaktnachverfolgung, wenn Sie zum Beispiel auf der Corona-Warn-App eine Meldung bekommen, kostenlos testen lassen. Gleiches gilt natürlich für einen positiven Antigenschnelltest. Wenn Sie damit positiv getestet wären, würde mit einem PCR-Test nachgetestet. Insofern kann ich Ihnen da jetzt keine Neuerungen in Aussicht stellen.

Zu Ihrer zweiten Frage, das Klinikpersonal: Auch das hatte ich gerade ausgeführt. Ein Antigenschnelltest hat eine hohe Spezifität. Nichtsdestotrotz bietet er keine hundertprozentige Sicherheit. Gerade in Settings, wo Menschen mit vulnerablen Personen zu tun haben, also im Krankenhaus oder im Pflegebereich, müssen wir auf 100 Prozent sicher gehen. Insofern wären für diese Bereiche tatsächlich PCR-Tests vorgesehen.

FRAGE JUNG: Daran anschließend, Frau Hoffmann: Warum gibt es keine kostenlosen breitflächigen PCR-Tests in Deutschland? Ich meine, die Bürgertests sind umsonst. Das sind aber Schnelltests, die nicht zuverlässig sind. Nicht zuverlässige Tests sind also kostenlos, aber die zuverlässigen sind nicht kostenlos. Warum ändert das die Bundesregierung nicht, wenn Herr Gülde selbst sagt, dass die Kapazitäten für PCR-Tests in Deutschland noch längst nicht ausgereizt sind?

SRS’IN HOFFMANN: Ich glaube, dass es grundsätzlich nicht richtig ist zu sagen, dass die Schnelltests nicht zuverlässig sind. Da gibt es ja schon eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieses Ergebnis auch korrekt ist. Das ist der Grund.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum gibt es keine kostenlosen PCR-Tests?

GÜLDE: Wie gesagt: Kostenlose PCR-Tests gibt es ja.

Ich möchte das noch einmal nachdrücklich betonen: Die Antigenschnelltests haben tatsächlich eine hohe Zuverlässigkeit. Sie liegt aber nicht bei 100 Prozent. Das entbindet natürlich niemanden davon, die weiteren Maßnahmen einzuhalten. Aber wir müssen natürlich das ist immer eine Abwägungsentscheidung in Settings, in denen wir tatsächlich mit vulnerablen Gruppen zu tun haben, besonders vorsichtig sein. Insofern gilt dann dort die PCR-Regel.

Zu Ihrer Aussage, die Kapazitäten bei der PCR-Testung seien noch längst nicht erreicht: Wir können natürlich ein System nicht permanent unter Volllast fahren. Das muss man einfach berücksichtigen.

Wir müssen uns auf die Omikronwelle vorbereiten. Das heißt, wie werden hier wahrscheinlich auch einen rasanten Anstieg der Neuinfektionen erleben. Wir haben zurzeit die Omikronwelle mit unseren Maßnahmen vergleichsweise recht gut aufhalten oder, besser gesagt, verzögern können. Wir werden sie aber nicht verhindern. Insofern werden wir in naher Zukunft wahrscheinlich eine relativ starke Ausreizung der PCR-Testkapazitäten erleben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wollen Sie sagen, dass die PCR-Labore aktuell belastet oder überlastet sind, wenn Sie selbst gesagt haben, dass eine Kapazität von 2,4 Millionen da ist, aber nur 1 bis 1,5 Millionen

GÜLDE: Nein, sie sind zurzeit nicht überlastet. Aber man muss natürlich die bevorstehende Omikronwelle im Blick behalten.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Frau Gamelin von der „Süddeutschen Zeitung“ versucht es noch einmal mit der allgemeinen Impfpflicht: Frau Hoffmann, steht der Bundeskanzler noch zu seinem Ziel, dass es bis Anfang Februar/Anfang März eine allgemeine Impfpflicht geben wird? Ist dieser Termin noch zu halten?

SRS’IN HOFFMANN: Wir haben diese Frage jetzt schon zweimal gehört. Der Bundeskanzler steht zu seiner Überzeugung, dass es eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland geben sollte. Der Zeitplan dafür liegt beim Deutschen Bundestag.

FRAGE JORDANS: Da möchte ich dann gleich noch einmal einhaken. Der Bundeskanzler hat ja in dem Interview gesagt, also wörtlich, wir würden den Weg öffnen für eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten im Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht, die dann Anfang des nächsten Jahres, im Februar oder im März, in Kraft tritt und auf die sich jeder jetzt einstellen kann.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, liegt also die Schuld, wenn das nicht eintritt, aus Sicht des Kanzlers beim Bundestag? Was sagt er denn den Bürgern und Behörden, die sich nach seiner Aussage auf die Impfpflicht Anfang März eingestellt haben?

SRS’IN HOFFMANN: Ich habe dazu wirklich alles gesagt, was ich sagen kann.

FRAGE JUNG: Herr Gülde, es gibt gerade eine Menge Diskussionen über die Nutzung der Luca-App und ihren Nutzen zur Kontaktverfolgung für die Gesundheitsämter. Natürlich sind die Länder mit der Luca-App finanziell und vertraglich verbunden, aber auch der Bund hat ja durch die Anbindung eine Connection. Wie bewerten Sie aktuell noch den Nutzen der Luca-App zur Kontaktverfolgung? In Bayern kam gerade zum Beispiel heraus, dass in den letzten 14 Tagen nicht ein einziges Mal Daten zur Kontaktverfolgung von den Gesundheitsämtern abgefragt wurden.

GÜLDE: Zum Nutzen bzw. auch zum Erfolg der Luca-App kann ich jetzt keine Aussagen treffen. Wir als Bundesregierung haben die Möglichkeit geschaffen, dass die Länder Schnittstellen einrichten, die die digitale Kontaktverfolgung ermöglichen. Diese digitale Kontaktverfolgung wird zum einen mit der Corona-Warn-App ermöglicht das war unser Ziel in diesem Zusammenhang , zum anderen gab es aber auch den Wunsch der Länder, die Luca-App zu implementieren. Diese Möglichkeit haben wir geschaffen. Aber generell zum Erfolg der Luca-App kann ich von hier aus keine Aussagen treffen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie selbst den Nutzen der Luca-App nicht kennen: Vielleicht kann das jemand anderes aus dem Gesundheitsministerium beantworten?

Ist denn schon klar, ob der Bund, wie ursprünglich angekündigt, die Kosten für die Luca-App-Lizenzen übernehmen wird, oder bleiben die Länder auf den Kosten sitzen?

GÜLDE: Darüber kann ich hier keine Aussagen treffen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie bitte beides nachreichen?

GÜLDE: Das kann ich gerne tun.

FRAGE: Vergangene Woche gab es einige Aussagen zur Impfskepsis bei Menschen mit Migrationshintergrund. An das BMG: Welche Argumente sprechen gegen eine Erfassung der Personendaten bezüglich des Migrationshintergrundes, um solche Desinformationen zu verhindern?

Zweite Frage: Es gibt eine große Desinformation auch in Bezug auf die Coronabeschlüsse, die ja auch in den Ländern umgesetzt werden müssen. Wäre es da nicht sinnvoll, eine zentrale Stelle einzurichten, die in unterschiedlichen Sprachen informiert? Viele Bürger sind nämlich sehr irritiert über dieses Informationschaos.

GÜLDE: Zu der ersten Frage müssten Sie mir noch einmal auf die Sprünge helfen: Was meinen Sie da konkret mit der Erfassung? Wir erfassen ja keine persönlichen Daten, wenn es zum Beispiel um Desinformationen geht. Es gibt auch, wie Sie wissen, kein Impfregister. Insofern wüsste ich jetzt nicht, was Sie da mit der persönlichen Erfassung meinen.

ZUSATZ: Frau Giffey hat letzte Woche gesagt, es gebe bei Menschen mit Migrationshintergrund eine größere Impfskepsis, und dazu gibt es statistisch keine Zahlen. Weil es in den vergangenen Monaten immer wieder diese Aussage gab, die eigentlich nicht überprüfbar ist, und diese Aussage gern instrumentalisiert wird: Wäre es da nicht sinnvoll, diese Daten ausnahmsweise tatsächlich einmal zu erfassen, um so etwas zu verhindern?

GÜLDE: Wie Sie wissen, gibt es Umfragen seitens des RKI und auch seitens der Universität Erfurt im Rahmen der sogenannten COSMO-Studie, und auch in der COVIMO-Studie werden Abfragen zur Impfbereitschaft in der Bevölkerung getroffen. Es gab im Sommer des vergangenen Jahres auch die Diskussion darüber, dass gerade Menschen mit Migrationshintergrund von diesen Umfragen weniger erreicht werden. In diesem Zuge sind diese Umfragen dann auch noch einmal nachgeschärft worden, indem auch Menschen mit Migrationshintergrund mit einbezogen wurden. Insofern haben wir inzwischen tatsächlich auch ein Bild zu dieser Frage.

Ja, Menschen mit Migrationshintergrund werden von der Impfkampagne oftmals weniger gut erreicht; insofern haben wir auch in diesen Bereichen noch einmal nachgeschärft einfach auch, um die Sichtbarkeit gerade in bestimmten Communities zu erhöhen.

ZUSATZFRAGE: Entschuldigung, die zweite Frage zu der zentralen Stelle wurde noch nicht beantwortet.

GÜLDE: Generell ist es so, dass das Thema Desinformation natürlich aus unterschiedlichen Bereichen immer adressiert wird. Insofern ist es, glaube ich, weniger sinnvoll, da jetzt eine zentrale Stelle zu schaffen, die erst einmal wieder alle Informationen zusammentragen muss. Wir beantworten Desinformation vielmehr direkt, wenn sie uns auffällt, und wir haben auch eine eigene Social-Media-Abteilung, die dafür zuständig ist.

FRAGE JORDANS: Meine Frage geht an Herrn Gülde: Der spanische Premierminister Pedro Sánchez hat am Wochenende vorgeschlagen, wegen der sinkenden Sterblichkeitsrate bei Corona das Meldesystem in Europa so zu ändern, dass nicht mehr jeder Fall einzeln verzeichnet werden muss, sondern zu einem Monitoring wie bei der Grippe gewechselt werden soll. Dies sei im Zuge der Klassifizierung von Corona als endemisch und nicht mehr pandemisch sinnvoll. Gibt es in Deutschland entsprechende Überlegungen oder gibt es eine Stellungnahme zu dieser Idee?

GÜLDE: Nein. Zurzeit ist es so, dass wir ein Erfassungssystem für die Inzidenzen und tatsächlich auch die einzelnen auftretenden Fälle haben. Zurzeit gibt es keine Änderungen in diesem Bereich.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste so eine Änderung auf europäischer Ebene, also über das ECDC, geschehen. Wissen Sie, ob da in nächster Zeit irgendwelche Gespräche stattfinden?

GÜLDE: Mir sind keine Änderungen und auch keine Gesprächsanfragen zu einer solchen Änderung bekannt.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich noch eine Fachfrage von Herrn Reitschuster an Sie, Herr Gülde: Warum werden in den aktuellen Impfstatistiken, in denen es ja um Immunität der Menschen geht, die Genesenen zumindest in den ersten sechs Monaten nach Genesung nicht hinzugezählt? Die sollen sich in den ersten sechs Monaten ja nicht impfen lassen.

GÜLDE: Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht ganz. Wir haben ja in der Statistik eine Ausweisung der Genesenen und wir haben auch eine Ausweisung der Geimpften. Allerdings ist es ja so, dass die Genesenen irgendwann, nämlich nach diesen sechs Monaten, diesen Status auch wieder verlieren; insofern müssen sie ja auch entsprechend anders erfasst werden. Das lässt sich so also tatsächlich nicht umsetzen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Es gibt mehrere Onlinefragen zum Thema MV Werften. Ich beginne mit der Frage von Karsten Seibel von der „WELT“: Wie ist der Stand der Gespräche mit dem Eigner Genting? Unter welchen Bedingungen kann sich der Bund vorstellen, die 600 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds doch noch freizugeben?

SRS’IN HOFFMANN: Dazu würde ich vielleicht zunächst einmal allgemein sagen, dass sich die Bundesregierung seit vielen Jahren bei den MV Werften, dem größten Industriebetrieb in Mecklenburg-Vorpommern, engagiert. Die Werft wurde vom Bund auch mit Blick auf die Auswirkungen der Coronakrise auf die Schifffahrt unterstützt. Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, diese Unterstützung im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds fortzusetzen und damit die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu schaffen. Dazu steht man mit dem Unternehmen und den Investoren im Gespräch. Die Bundesregierung hat den Prozess auch in den letzten Wochen besonders intensiv begleitet und hat alles getan, um konstruktiv eine Lösung zu finden natürlich auch in enger Abstimmung mit der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern und der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Es ist selbstverständlich, dass sich die Bundesregierung für den Erhalt der Arbeitsplätze dort vor Ort einsetzt.

Zu den Details kann vielleicht das BMWK etwas sagen.

DR. GÜTTLER: Wir können eigentlich nur wiederholen und bestätigen: Die Bundesregierung steht bereit und wir haben bereits vor Weihnachten ein Angebot vorgelegt. Jetzt ist es einzig an den Eigentümern, auch von der Seite der Eigentümer einen angemessenen Beitrag zu leisten, damit wir gemeinsam die vielen ich glaube, rund 1900 Arbeitsplätze, die auf dem Spiel stehen, zu retten.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich noch eine gleichlautende Frage von Herrn Benthin vom ZDF-Hauptstadtstudio und von Julia Löhr von der „FAZ“.

Frau Löhr fragt: Plant der Bund in diesem Fall trotzdem noch Hilfe aus dem WSF oder ist das damit vom Tisch? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das nicht vom Tisch.

Herr Benthin fragt: Ist die Bundesregierung bereit zu weiteren Rettungsmaßnahmen für die Werft, und falls ja, unter welchen Bedingungen?

DR. GÜTTLER: Es gibt die Bedingung, dass auch von der Eigentümerseite ein angemessener Beitrag geleistet wird, wenn wir unsererseits über 600 Millionen Euro an Bundesgeldern reden.

FRAGE JUNG: Ändert die heute Ankündigung der Insolvenz durch die Betreiberfirma, also das Unternehmen Genting, irgendetwas an der Lage?

DR. GÜTTLER: Mir ist eine Insolvenz der Werft nicht bekannt.

ZUSATZ JUNG: Das ist eine Meldung von heute.

DR. GÜTTLER: Wie gesagt, mir ist eine Insolvenz der Werft nicht bekannt.

SRS’IN HOFFMANN: In jedem Fall wird die Bundesregierung sich weiter für den Erhalt der Arbeitsplätze der MV Werften einsetzen. Sie wird ihren Bemühungen da unabhängig von solchen Meldungen fortsetzen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Das beantwortet auch die Nachfrage von Frau Löhr. Sie fragte nämlich: Meine Frage bezog sich darauf, dass die MV Werften heute die Insolvenz anmelden wollen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das unabhängig davon.

SRS’IN HOFFMANN: Unabhängig davon wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, diese Arbeitsplätze zu erhalten.

FRAGE: Wie bewertet die Bundesregierung denn generell die Lage dieser Werft?

SRS’IN HOFFMANN: Ich glaube, es ist nicht Sache der Bundesregierung, so ein Unternehmen zu kommentieren.

ZUSATZFRAGE: Bei einem Unternehmen, das dreistellige Millionenzuschüsse bekommt, kann man ja schon einmal eine Bewertung abgeben.

SRS’IN HOFFMANN: Die Bundesregierung hat sich sehr dafür eingesetzt, dass dieses Unternehmen nicht in die Insolvenz geht und der Investor sich da entsprechend engagiert. Das ist das, was wir dazu sagen.

FRAGE DECKER: An das BMI: Die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt in ihrer Samstagausgabe, dass der Präsident der Bundespolizei, Herr Romann, vor der Ablösung stehe. Das deckt sich auch mit unseren Informationen aus zwei Quellen. Die Frage ist: Stimmt das? Wenn das stimmt: Wann wird das kommuniziert?

DR. WEDE: Wir kennen natürlich diese Medienberichte und haben sie auch gelesen. Wir können sie hier nicht bestätigen. Die Bundesinnenministerin hat auf Ebene der Behördenleiter bislang keine Personalentscheidung getroffen. Insofern sind die Meldungen, die Sie dazu gehört haben, reine Spekulation. Sollte es eine Entscheidung geben, dass es auf Ebene der Behördenleiter Änderungen gibt, dann werden wir das natürlich kommunizieren.

ZUSATZFRAGE DECKER: Wie lang kann man so eine Frage denn in der Schwebe halten, wenn alle Welt davon ausgeht, dass der Amtsinhaber das nicht mehr lange sein wird? Wie lange kann man dann sozusagen warten, bis man entweder die Ablösung verkündet oder Herrn Romann das Vertrauen ausspricht?

DR. WEDE: Herr Romann ist der Präsident der Bundespolizei. Etwas anderes habe ich hier nicht zu sagen und alles andere ist auch Spekulation.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Kai Clement vom ARD-Hauptstadtstudio fragt zum Thema Heizkostenzuschuss: SPD-Generalsekretär Kühnert hat am Wochenende erklärt, man arbeite mit Hochdruck an einem Ausgleich für die hohen Energiekosten. Die „BILD“-Zeitung schrieb zuletzt, der höhere Zuschuss solle am 26. Januar vom Kabinett beschlossen werden. Können Sie ich vermute einmal, die Frage geht an Sie, Frau Hoffmann den Termin bestätigen, und welche Erhöhung ist angepeilt? Der Städtetag fordert mindestens eine Verdoppelung. Ist das realistisch?

SRS’IN HOFFMANN: Da müsste ich, glaube ich, an das Bauministerium verweisen.

STEFFEN: Der Gesetzentwurf wird zeitnah in die Ressortabstimmung gehen. Zu dem Zeitpunkt des angestrebten Kabinettsbeschlusses kann ich nur „Ende Januar“ bzw. „Anfang Februar“ sagen, aber konkreter nichts.

Zu der Höhe der Summe: Die Ressortabstimmung wird jetzt erst gestartet, und ich glaube, es gehört sich nicht, jetzt einzelne Zahlen aufzurufen.

FRAGE ROSSBACH: Es geht darum, dass durch die gestiegene Inflation das Thema der kalten Progression in der Steuerbelastung wieder eine stärkere Rolle spielt. Die neue Bundesregierung hatte ja darauf verzichtet, in diesem Jahr die kalte Progression an die deutlich höhere Inflation im vergangenen Jahr anzupassen. Jetzt hat Ihr Minister ja gesagt, er sei dafür, dass in den nächsten Jahren der vollständige Ausgleich sichergestellt werde. Ich würde gerne wissen: Ab welchem Steuerjahr soll das gelten? Lässt sich jetzt schon sagen, um welche Summen es dabei gehen könnte, bzw. wie weit sind Ihre Pläne da gediehen?

DR. KUHN: Auf den Minister haben Sie ja schon verwiesen. Ich kann noch ergänzend sagen, dass das Bundesfinanzministerium natürlich eine Ausgestaltung der Einkommensteuertarife anstrebt, die auch einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression vorsieht. Es gibt da auch verfassungsrechtliche Vorgaben bezüglich der Grund- und Kinderfreibeträge, die dann immer entsprechend angepasst werden müssen. Dafür werden dann immer Berichte vorbereitet, um diese Zahlen zu ermitteln. Das ist zum einen der Existenzminimumbericht und zum anderen der Progressionsbericht. Wir werden dann in den jeweiligen Steuergesetzen im Einzelnen darlegen, wie hoch das ausfällt und welche Summen davon betroffen sind. Wie üblich werden wir das dann rechtzeitig vorher bekannt geben, wenn wir den Gesetzentwurf vorlegen.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Das würde dann aber erst für das Steuerjahr 2023 gelten, weil der nächste Progressionsbericht ja erst im Herbst 2022 kommen wird, oder?

DR. KUHN: Der nächste Existenzminimumbericht dann wird auch die Progressionsberechnung folgen wird im Herbst 2022 vorgestellt werden. Das ist in der Regel die Grundlage. Aber in Bezug auf weitere Termine gibt es ja immer dann Bescheid, wenn es denn so weit ist.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich zwei Online-Fragen zur Taxonomie, einmal von Ninon Renaud von „Les Echos“ an Frau Hoffmann: Können Sie bestätigen, dass sich die Regierung gegen den Text der EU-Kommission zur Taxonomie entschieden hat?

Ich füge eine Frage von Albrecht Meier vom „Tagesspiegel“ an das Umweltministerium hinzu: Welche Stellungnahme will die Bundesregierung im Rahmen der gegenwärtigen Konsultationen zur Einbeziehung der Atomkraft in die Taxonomie abgeben? Ist eine komplette Ablehnung der Einbeziehung der Kernkraft plant, oder geht es um eine punktuelle Veränderung des Entwurfs der EU-Kommission in diesem Punkt?

Frau Hoffmann, wollen Sie anfangen?

SRS’IN HOFFMANN: Ja. Ich kann das nicht bestätigen. Die Stellungnahme wird derzeit noch weiterhin in der Bundesregierung bearbeitet, und sie wird sich so viel kann man sagen am Koalitionsvertrag orientieren. Die Frist für diese Stellungnahme, die ja ursprünglich am 12. Januar, also in diesem Mittwoch, hatte auslaufen sollen, ist von der EU-Kommission jetzt bis zum 21. Januar verlängert worden. Da bedeutet also auch mehr Zeit für diese Stellungnahme.

Ich glaube, wenn es da in der Vergangenheit möglicherweise irgendwelche Unklarheiten gegeben haben sollte, dann läge das vielleicht daran, dass es eben Unklarheit über das Verfahren gegeben hat. Tatsächlich ist jetzt zunächst einmal eine Stellungnahme gefordert, und das bedeutet nicht ein Abstimmungsverhalten im Sinne eines Jas, eines Neins oder einer Enthaltung. Das steht möglicherweise, wenn überhaupt, dann zu einem späteren Zeit nach einer Frist von weiteren vier oder sechs Monaten an. Jetzt geht es also zunächst einmal nur um eine Stellungnahme, und das hat ja auch die Umweltministerin gestern noch einmal deutlich gemacht.

STOLZENBERG: Ich kann ergänzen: Die gestrigen Aussagen der Ministerin im „Bericht aus Berlin“ in der ARD stehen eigentlich für sich. Die Ministerin hat gesagt: Die Stellungnahme wird ein klares Nein zur Aufnahme der Atomkraft in die Taxonomie beinhalten. Das vertritt die Bundesregierung geschlossen. – Ich finde, diese Aussagen stehen für sich. Das ist eine Aussage über einen Teil der Stellungnahme, aber nicht darüber hinaus.

FRAGE JUNG: Herr Stolzenberg, wer klar Nein zu Atomkraftwerke und nicht klar Nein zu Erdgas sagt, der findet, dass Erdgas also in die Taxonomie gehört. Habe ich das richtig verstanden?

STOLZENBERG: Ich habe gesagt, dass sich die Ministerin zur Atomkraft geäußert hat, darüber hinaus eben nicht. Es befindet sich eben noch in der Abstimmung, welche Position wir insgesamt zum delegierten Rechtsakt beziehen. Was die grundsätzliche Position der Bundesregierung zu Erdgas angeht, verweise ich auf den Koalitionsvertrag.

ZUSATZFRAGE JUNG: Erdgas gilt ja auch laut Regierungssprecher als Brückentechnologie. Nur widerspricht sich das ja. Es geht ja bei der Taxonomie um nachhaltige Kriterien, nicht um Brückentechnologie. Eine Brückentechnologie kann ja nicht nachhaltig sein, und nachhaltige Sachen können nicht Brückentechnologie sein. Dementsprechend müsste nach Ihrer eigenen Logik auch Erdgas ein klares Nein von Ihnen bekommen. Korrekt?

STOLZENBERG: Ich denke, da müssen wir jetzt die Beratungen abwarten; das hat Frau Hoffmann ja gerade auch schon gesagt. Wir stimmen uns innerhalb der Bundesregierung noch ab. Wir haben jetzt auch Zeit bis zum 21. Januar. Über die weiteren Punkte wird zu sprechen sein. Die Ministerin hat sich gestern, wie gesagt, zur Atomkraft geäußert, und der Rest wird weiter zu klären sein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Hoffmann, mich würde noch einmal interessieren, weil Herr Hebestreit sich dazu geäußert hatte, warum man sich explizit nicht der Klage Österreichs gegen diese Taxonomie der Kommission anschließt. Das habe ich immer noch nicht verstanden. Es geht doch darum, dass die Taxonomie eine Verordnung ist, die durch den Gesetzgeber, das EU-Parlament, beschlossen wurde, und die Kommission ist hier ja der Gesetzgeber. Dann ist es rein rechtlich doch völlig logisch, dass der EuGH, wenn man Zweifel an dem hat, was da gemacht wird, das rechtlich überprüft. Warum macht die Bundesregierung das nicht?

SRS’IN HOFFMANN: Im Moment beschäftigt sich die Bundesregierung mit dem, was die EU-Kommission da vorgelegt hat, und erarbeitet die Stellungnahme.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber eine Klage oder sich der Klage anzuschließen ist immer noch offen?

SRS’IN HOFFMANN: Im Moment beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich zwei Online-Fragen zur Tornado-Nachfolge bzw. zu bewaffneten Drohnen an das Verteidigungsministerium. Es gab offenbar ein Gespräch zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Bundeskanzler zu den beiden Themen. Bevorzugt der Bundeskanzler in Sachen der Tornado-Nachfolge eine europäische Lösung? Wie soll die idealerweise aussehen? Welcher Zeitplan schwebte dem Bundeskanzler für den Beschluss zur Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr vor?

Ich füge eine Frage von Herrn Wiegold an das BMVg an, auch zur Tornado-Nachfolge: Inwieweit wird die erneute Prüfung infrage kommender Flugzeugmuster drei Jahre nach der Auswahlentscheidung des BMVg die Entscheidung über die Tornado-Nachfolge verzögern?

COLLATZ: Soll ich einsteigen? Sehr gerne. – Zu internen Gesprächen innerhalb der Regierung sage ich natürlich nichts. Die Position des BMVg zur Tornado-Nachfolge ist auch mehrfach an dieser Stelle angesprochen worden. Dazu gibt es nichts Neues zu berichten. Ich verweise auch auf das Interview mit Ministerin Lambrecht vom 19. Dezember. Die Aussagen dazu sind eindeutig und können auch die Fragen genau wie gestellt beantworten.

SRS’IN HOFFMANN: Ich kann nichts hinzufügen, außer auf das zu verweisen, was im Koalitionsvertrag steht, und darauf, dass die Beratungen eben noch nicht abgeschlossen sind.

FRAGE JUNG: Sie sagen, es gäbe nichts Neues zu berichten, Herr Collatz. Aber darum geht es doch jetzt. Möchten Sie dementieren, dass die F-35 jetzt wieder als Alternative in der Diskussion ist?

COLLATZ: Die öffentliche Diskussion kann ich natürlich nicht dementieren. Die Position des Hauses ist unverändert und so, wie sie die Ministerin am 19. Dezember öffentlich geäußert hat.

ZUSATZ JUNG: Die alte Position war, dass die F-35 nicht mehr eine Alternative ist.

COLLATZ: Unverändert.

FRAGE KÜFNER: Ich habe eine Frage zu Mali, sowohl an Frau Hoffmann als auch an Herrn Collatz. Was ist die Einschätzung der Bundesregierung zur Situation in Mali? Da wurden ja gerade von einer Militärregierung die Wahlen auf 2025 verschoben. Das westafrikanische Staatenbündnis ECOWAS spricht von einer Geiselnahme der dortigen Bevölkerung.

Welche Auswirkungen hat das auf die Mission, an der er auch Bundeswehrsoldaten beteiligt sind? Das wäre die Frage an Herrn Collatz. Was sind die kurzfristigen Auswirkungen? Überdenkt man diese Mission aber auch im Lichte dessen, was dort gerade passiert?

SRS’IN HOFFMANN: Die Bundesregierung beobachtet die Situation in der Sahelregion natürlich sehr genau, insbesondere auch mit Blick auf die dortige Präsenz der Bundeswehr, und stimmt sich dabei sehr eng mit den Partnern in der EU und in der Region ab, natürlich insbesondere mit Frankreich. Wir haben das, was Sie gesagt haben, zur Kenntnis genommen, also dass in Mali die sogenannten nationalen Reformgespräche stattgefunden haben und ein Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren für die Umsetzung von Reformen anvisiert ist, ebenso die Äußerungen der ECOWAS dazu. Von der malischen Übergangsregierung erwarten wir, dass sie sich an die Vereinbarungen, die dort geschlossen wurden, auch hält und sich in einem Transitionsprozess tatsächlich auch substanziell engagiert. Das würde eben auch die Abhaltung von Wahlen beinhalten.

Ich weiß nicht, ob Frau Sasse das noch ergänzen will, bevor dann das BMVg dran ist.

SASSE: Ich kann vielleicht noch einmal bekräftigen, dass wir die Führungsrolle, die ECOWAS Frau Hoffmann hatte ECOWAS erwähnt in diesem Konflikt einnimmt, ausdrücklich begrüßen und dass ECOWAS hier unsere volle Unterstützung hat. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass morgen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die reguläre vierteljährliche Sitzung zu Mali stattfinden wird. Auch dort wird das Thema also noch einmal auf der Tagesordnung stehen.

COLLATZ: Da bleibt mir inhaltlich nicht mehr viel zu ergänzen übrig. Auch wir haben seitens des BMVg darauf hingewiesen, dass wir davon ausgehen, dass die aktuelle Lage in Mali eine zukünftige Mandatsdiskussion einschließen wird.

ZUSATZFRAGE KÜFNER: Würden Sie sich denn den Kommentaren der ECOWAS also unter anderem dem zu einer Geiselnahme der Bevölkerung anschließen?

SASSE: Wir haben an dieser Stelle immer wieder deutlich gemacht, dass die Lage in Mali aus unserer Sicht besorgniserregend ist. Wir haben auch deutlich gemacht das habe ich gerade noch einmal betont , dass wir die Führungsrolle, die ECOWAS bei den Bemühungen um eine Lösung des Konflikts in Mali einnimmt, begrüßen, und unsere eigenen Worte stehen für sich.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich habe weitere Fragen zur Außenpolitik und zu Nord Stream 2. Tobias Schulze von der „taz“ fragt das Auswärtige Amt. Der Generalsekretär der SPD hat am Wochenende gefordert, die Themen der Pipeline und der russischen Grenzverletzung in der Ukraine nicht zu vermischen. Sieht das Auswärtige Amt das auch so im Falle künftiger Grenzverletzungen?

SASSE: Was die Position des Auswärtigen Amtes und von Außenministerin Baerbock zu Nord Stream 2 angeht, kann ich Sie nur noch einmal auf die Äußerungen verweisen, die sie unter anderem letzte Woche auf ihrer Washington-Reise getätigt hat. Dem ist an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich noch ein weiteres Thema von Herrn Dolgunov von der Nachrichtenagentur TASS, das auch die Ukraine betrifft: Der ukrainische Botschafter in Deutschland hat mit schwerwiegenden Folgen für die bilateralen Beziehungen gedroht, falls Berlin keine Defensivwaffen an Kiew liefert. Wie ist die Position der Bundesregierung dazu?

SRS’IN HOFFMANN: Ich kann dazu grundsätzlich nur noch einmal bekräftigen, dass die Bundesregierung der Meinung ist, dass der Konflikt dort nur politisch und diplomatisch und nicht militärisch gelöst werden kann und die Bundesregierung sich gleichzeitig natürlich für die Unabhängigkeit, die territoriale Unversehrtheit und die Souveränität der Ukraine einsetzt. Diese stehen nicht zur Disposition.

Ansonsten werden heute in Genf, am Mittwoch im NATO-Russland-Rat und am Donnerstag im Rahmen der OSZE Gespräche zu diesem Thema stattfinden.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Herr Taibi von Al Jazeera fragt: Es gibt russische und iranische Bestätigungen über leichte Fortschritte bei den Wiener Gesprächen. Wie sehen Sie das?

SASSE: Darf ich ganz kurz einen Sprung zum Thema Ukraine machen: Frau Hoffmann hatte ja unsere Position schon dargestellt. Nur vielleicht noch einmal zur Klarstellung:

Unabhängig von unserer restriktiven Politik, die wir mit Blick auf Rüstungsexporte insgesamt fahren und die ja allgemein bekannt ist, ist es natürlich so, dass wir die Ukraine in vielfacher Form unterstützen, auch im militärischen Bereich, so zum Beispiel beim Aufbau eines Militärkrankenhauses, bei der Bereitstellung von medizinischen Geräten und Sanitätsmaterial. Auch die Bundeswehr ist sehr engagiert, beispielsweise gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort die medizinische Behandlung und Versorgung Verletzter zu arrangieren. Das sind alles Maßnahmen, mit denen wir die Ukraine in diesem Bereich Militär unterstützen.

Zum Thema Iran: Herr Burger hatte, glaube ich, schon in der vergangenen Woche ausführlich dazu ausgeführt. Die achte Runde der Gespräche in Wien läuft ja im Moment. Die Gespräche finden in unterschiedlichen Formaten statt. Es gibt weiterhin natürlich auch den engen Austausch mit unseren Partnern in Wien und zwischen den Hauptstädten. Außenministerin Baerbock hatte sich gerade in der vergangenen Woche sehr intensiv mit ihrem amerikanischen Kollegen zum Thema Iran ausgetauscht. Es bleibt dabei, dass es sehr, sehr dringlich ist, in den Verhandlungen sehr konkrete Fortschritte zu machen. Das haben wir immer wieder betont. Diese Haltung vertreten wir auch weiterhin.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann habe ich noch eine Nachfrage von Frau Hasenkamp zum Thema Mali. Ich muss hier zurückspringen, um auch den Kollegen, die draußen die Fragen schicken, eine Chance für Nachfragen zu geben. Sie fragt: Sind Wahlen innerhalb von fünf Jahren ein angemessener Zeitrahmen? Die Frage richtet sich an Frau Hoffmann, oder?

SRS’IN HOFFMANN: Es ist sicherlich zu begrüßen, wenn Wahlen früher stattfinden können als in diesem Zeitraum von fünf Jahren.

FRAGE JESSEN: Herr Gülde, eine Frage mit indirektem Bezug zur Pandemie. Deswegen habe ich sie vorhin nicht gestellt. Es geht um den Pflegebonus. Warum will der Bundesgesundheitsminister nur einer begrenzten Zahl von Pflegekräften den Bonus auszahlen? Im Koalitionsvertrag waren alle Pflegekräfte und alle Angehörigen des medizinischen Dienstes erwähnt worden und dass man sie für die besonderen Leistungen in der Pandemie auch als Gesamtbegriff anerkennen wolle. Da war nichts von einer Einschränkung und einer Aufspaltung von Bonuszahlungen die Rede.

GÜLDE: Herr Minister Lauterbach hat vergangene Woche den Grund dafür genannt. Er möchte, dass dieser Pflegebonus in einer bestimmten Höhe ausgezahlt werden kann. Das lässt sich dadurch bewerkstelligen, dass insbesondere jene davon profitieren, die in dieser Pandemie besonders gefordert waren. Insofern sieht er den Pflegebonus auf jene beschränkt, die in dieser Pandemie besonders im Bereich Pflege und Gesundheitsversorgung im Rahmen der Pflege von Coronapatienten gefordert waren.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber warum weicht er von einer Formulierung im Koalitionsvertrag zurück, von der sich alle Angehörigen der Pflegeberufe, die alle in der Pandemie in unterschiedlicher Weise besonders gefordert sind, angesprochen fühlen könnten und sagt jetzt „Nein, wir reduzieren das auf eine bestimmte Zahl“? Das ist Messen mit zweierlei Maßstab. So wird es jedenfalls von vielen Angehörigen der Pflegeberufe empfunden.

GÜLDE: Diese Bewertung mache ich mir das wird Sie nicht überraschen nicht zu eigen. Ich habe gerade die Begründung genannt. Darüber hinaus kann ich Ihnen jetzt keine weiteren Angaben dazu machen.

FRAGE JUNG: Herr Gülde, wer sind denn die besonders belasteten Pflegkräfte und wer nicht?

GÜLDE: Zurzeit wird an einem Gesetzentwurf für diesen Pflegebonus gearbeitet. Insofern werden dort noch genauere Definitionen mit aufgenommen. Diesem Gesetzentwurf kann ich hier jetzt nicht vorgreifen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Hoffmann, der Kanzler hatte bei der Präsentation des Koalitionsvertrags davon gesprochen, dass erst einmal eine Milliarde für diesen Pflegebonus bereitgestellt werde. Das heißt, für diesen Pflegebonus könnte noch mehr Geld zur Verfügung stehen. Korrekt?

SRS’IN HOFFMANN: Im Moment geht es erst einmal um diese eine Milliarde Euro.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also gilt nicht mehr, was er gesagt hat, nämlich erst einmal eine Milliarde?

SRS’IN HOFFMANN: Dieser Unterstellung kann ich jetzt gar nicht folgen.

FRAGE KLISS: Herr Gülde, gehören die Notfallstationen in den Krankhäusern dazu, weil sie ja auch Coronapatienten haben, oder sind die ausgeschlossen, was den Pflegebonus angeht?

GÜLDE: Noch einmal: Eine genaue Definition wird natürlich im Gesetzentwurf erarbeitet. Diesen kann ich hier jetzt nicht vorwegnehmen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann wechseln wir das letzte Mal das Thema, weil wir schon über die Stunde sind. Ich habe heute nicht alles abarbeiten können.

Daniel Lücking, „RND- der Tag“: Wie ist die Haltung der Bundesregierung zum Vorgehen, das die USA in Guantanamo gezeigt haben? Die Frage ist an niemand Konkretes gerichtet.

SASSE: Unsere Haltung zu Guantanamo haben wir an dieser Stelle immer wieder deutlich gemacht. Die hat sich nicht verändert.

(Ende: 12.34 Uhr)

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