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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 17. Januar 2022

 

Themen: Ukraine-Konflikt, geplante Übernahme von Siltronics durch Globalwafers, COVID-19-Pandemie, Telegram, Äußerungen der Bundesinnenministerin im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland, Lage in Mali, Kündigung von Stromverträgen durch Energieversorger, Ausscheiden von Staatssekretär Böhning aus dem BMAS, Kritik der Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses am Auftreten der Generäle im BMVg gegenüber dem Deutschen Bundestag, Bundesservice Telekommunikation, Berichte über einen neuen Handelsattaché der Türkei, Umsetzung von Gerichtsurteilen durch YouTube

Themen/Naive Fragen zu:
0:00 Beginn
0:45 Thema Ukraine/Russland
7:28 Hans zu deutsche Waffen für Ukraine
9:12 Tilo zu deutsche Waffen für Ukraine
9:51 Thema Übernahme Siltronic
11:20 Thema Pflegebonus
12:43 Tilo zu Pflegebonus
13:51 Thema Pandemie-Ende
15:55 Thema Impfpflicht
18:04 Thema Impfen mit J&J
19:42 Hans zu „Gutes Ende“ der Pandemie
21:27 Tilo zu FFP2-Masken bei Hartz4
24:20 Thema Genesen-Status
28:24 Thema Telegram
30:28 Thema Aufnahme von Geflüchteten
33:41 Hans zu afgh. Ortskräften
37:21 Tilo zu befristeten Aufenthaltstiteln
38:22 Thema „Kernfamilie“
40:55 Tilo zu „Kernfamilie“
42:05 Tilo zu MINUSMA in Mali
42:29 AA zu afgh. Ortskräften
45:00 Thema MINUSMA Mali
46:15 Thema Kündigung Stromverträge
48:39 Nachreichung BMVg zu Mali
49:23 Thema Karenzzeit bei Seitenwechsel
51:11 Hans zu parlam. Kritik an BMVg
52:49 Tilo zu „Bundesservice Telekommunikation“
54:00 Thema türkischer Handelsattache
55:19 Thema Youtube-Sperren

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 17. Januar 2022:

VORS. WOLF eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS BÜCHNER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

VORS. WOLF: Wir starten mit einer digitalen Frage der Kollegin Kotlyarova von RIA Novosti zum Thema Ukraine, die sich an Sie, Herr Büchner, richtet. Sie fragt, ob die Außenministerin bei ihrem Besuch in Moskau auch die Position des Kanzleramts vertritt. Was hat Kanzler Scholz dem neuesten Entwurf der Union zu begegnen, er falle auf dem Feld der Außenpolitik in der Konfrontation mit Russland als Akteur und Führer aus?

SRS BÜCHNER: Selbstverständlich stimmen sich der Bundeskanzler und die Außenministerin in allen Fragen, die den Komplex Russland/Ukraine betreffen, eng ab. Wie Sie wissen, ist die Außenministerin heute zu Besuch in der Ukraine, und um 12 Uhr beginnt voraussichtlich eine Pressekonferenz, in der sie auch von ihren Gesprächen dort berichten wird. Meinungsäußerungen im politischen Raum werde ich hier nicht weiter kommentieren.

VORS. WOLF: Ich nehme noch eine digitale Frage vom Kollegen Dolgunov von der Nachrichtenagentur TASS dazu: Der Bundeskanzler hat letzte Woche ein Normandie-Format auf Beraterebene angekündigt. Können Sie sagen, wann und wo ein solches Treffen stattfinden könnte?

SRS BÜCHNER: In der Tat setzt sich Deutschland, wie Sie wissen, seit Längerem dafür ein – darüber haben wir hier auch mehrfach gesprochen -, dass das Normandie-Format wiederbelebt wird. Es gab dazu ja schon vorbereitende Gespräche des außenpolitischen Beraters mit seinem französischen Kollegen und auch dem russischen Ukraine-Beauftragten Kosak. Wir hoffen, dass diese Gespräche vorangehen und wir bald auch wieder höherrangige Gespräche im Normandie-Format führen können.

FRAGE ROSSBACH: An das AA: Können Sie bitte einmal etwas detaillierter darstellen, welche Hilfen die Bundesregierung der Ukraine zur Stärkung ihrer Verteidigung im vergangenen Jahr schon gewährt hat? Welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen sind jetzt geplant? Es gab ja die Forderung aus der Ukraine nach Waffenlieferungen.

SASSE: Vielen Dank, Frau Roßbach, für die Frage. Ich darf noch einmal kurz ergänzend darauf hinweisen, dass die Außenministerin sich heute Morgen vor ihrer Abreise nach Kiew und Moskau auf schriftlichem Weg noch einmal zu der Reise insgesamt geäußert hat. Sie ist unter anderem auch auf die Erwartungen eingegangen, die wir da haben, und auf die Gespräche, die stattfinden werden. Sie hat unter anderem auch das Normandie-Format erwähnt und deutlich gemacht, dass sie vor Ort ausloten möchte, ob es die Bereitschaft gibt, auf diplomatischem Weg zu Lösungen zu kommen und vor allem den Normandie-Prozess wieder mit Leben zu füllen. Ich zitiere das deswegen, weil die Frage unter anderem auf das Normandie-Format gerichtet war.

Was die Unterstützung für die Ukraine im militärischen Bereich angeht, kann ich darauf verweisen, dass ich in der vergangenen Woche hier an dieser Stelle schon dazu Stellung genommen habe, und die Ministerin hat das selber auch in ihrer Pressekonferenz in Washington sehr deutlich formuliert. Unsere Position zu Rüstungsexporten ist klar, die hat sich nicht verändert. Wir haben allerdings auch deutlich gemacht, dass wir in anderen Bereichen wie beispielsweise bei der Behandlung von verletzten Soldaten und Zivilisten Unterstützung leisten; wir haben deutlich gemacht, dass wir den Aufbau eines Militärkrankenhauses unterstützen. Das sind Unterstützungsleistungen, auf die wir bereits eingegangen sind, und da kann ich nur auf die bisherigen Äußerungen verweisen, die die Ministerin sicherlich in der Pressekonferenz, die wir livestreamen werden, auch noch einmal ausführlich darstellen wird.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Ich hatte jetzt ehrlich gesagt auf eine Art Liste gehofft, im Sinne von „Wir haben schon geliefert: …“. Zum Beispiel mit welchem Material hat die Bundesregierung bzw. Deutschland die Ukraine in der Vergangenheit schon unterstützt?

SASSE: Eine solche Liste kann ich Ihnen hier heute an dieser Stelle nicht präsentieren. Ich kann Sie verweisen auf die Unterstützungsleistungen, die wir selber schon erwähnt haben, und wenn es dazu etwas zu ergänzen gibt, dann werde ich das hier gerne bei nächster Gelegenheit nachreichen.

DR. WEDE: Ich hätte eine ganz konkrete Ergänzung. Wie Sie wissen das ist ja auch in der Presse bekanntgeworden , hat es einen Hackerangriff auf die Ukraine gegeben. Auch hier hat Deutschland seine Unterstützungsbereitschaft ganz konkret signalisiert, genauso wie auch die weiteren europäischen Partner. Im Moment wird geprüft und eruiert, wie da konkret der Ukraine am besten geholfen werden kann. Hier hat Deutschland aber ganz konkrete Hilfe zumindest in Aussicht gestellt.

ZUSATZ ROSSBACH: Vielleicht können Sie ja noch etwas nachliefern, wenn Ihnen doch noch eine Liste unterkommt.

FRAGE FELDHOFF: Herr Büchner, Frau Sasse, die US-Regierung hat am letzten Wochenende in den Raum gestellt, dass es eine Destabilisierungsoperation Russlands gegenüber der Ukraine gebe, um zumindest Teile der Ukraine zu destabilisieren und so einen Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine wie schon auf der Krim zu rechtfertigen. Teilt die Bundesregierung diese Haltung?

SRS BÜCHNER: Herr Feldhoff, wir haben entsprechende Meldungen natürlich zur Kenntnis genommen, aber wie es auch gute Praxis ist, nimmt die Bundesregierung zu etwaigen nachrichtendienstlichen Erkenntnissen nicht öffentlich Stellung.

Was man vielleicht generell sagen kann, ist, dass es vor diesem gesamten Bild, das sich ergibt, sehr gut ist, dass jetzt alle mit allen in den verschiedenen Formaten in intensiven Gesprächen sind. Dazu dient eben auch der Besuch der Außenministerin heute in der Ukraine.

ZUSATZFRAGE FELDHOFF: Es ist ja nicht nur eine nachrichtendienstliche Erkenntnis das ist vielleicht die Grundlage dessen , sondern vor allen Dingen auch eine politische Erkenntnis, dass Russland offensichtlich diese Strategie fährt, so wie es sie auch schon in der Krim angewandt hat. Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung?

SRS BÜCHNER: Über das hinaus, was ich Ihnen gerade gesagt habe, kann ich mich hier nicht einlassen.

FRAGE JESSEN: An das Auswärtige Amt: Der ukrainische Botschafter hat die Außenministerin und die gesamte Bundesregierung aufgefordert, den Weg freizumachen für Waffenlieferungen an die Ukraine. Die Verhinderung solcher Waffenlieferungen bezeichnete Herr Melnyk ausdrücklich als unterlassene Hilfeleistung. Wie reagieren Sie auf diese ziemlich massive Forderung und Bewertung?

SASSE: Uns sind die Äußerungen von Botschafter Melnyk selbstverständlich bekannt. Sie sind für uns auch nichts Neues, denn die ukrainische Regierung hat auch in den vergangenen Wochen immer wieder diese Position deutlich gemacht. Das ist eine Position, die selbstverständlich heute auch Teil der Gespräche der Außenministerin in Kiew sein wird; man wird unter anderem über diese unterschiedlichen Sichtweisen und Forderungen oder Erwartungen sprechen.

Was das Inhaltliche angeht, Herr Jessen, kann ich leider nicht über das hinausgehen, was die Ministerin selber in Washington dazu schon gesagt hat. Sie hat selber deutlich gemacht, dass es die Position der Bundesregierung ist, eine restriktive Rüstungsexportpolitik zu verfolgen, und dass wir in anderen Bereichen diese Bereiche hat sie selber ausgeführt; auf die bin ich eben schon eingegangen, als Frau Roßbach ihre Frage gestellt hat Unterstützungsleistungen leisten, die sich auch auf das Militär beziehen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet, trotz der sich verändernden und auch verschärfenden Sicherheitslage tritt Deutschland dem Gedanken einer Zustimmung zu Waffenlieferungen an die Ukraine sozusagen keinen Millimeter näher, ist das richtig?

SASSE: Unsere Position in dieser Frage hat sich nicht verändert.

FRAGE JUNG: Hat die ukrainische Seite einmal wissen lassen, was sie so an Rüstung braucht und wie viel Wert das haben soll?

SASSE: Herr Jung, da muss ich Sie um Verständnis bitten: Das sind vertrauliche Gespräche, die wir mit der ukrainischen Seite führen, und wir wollen diese Vertraulichkeit auch wahren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber die ukrainische Seite sagt schon, was sie an deutscher Rüstung haben will?

SASSE: Zu den Details dieser Gespräche, die wir mit der Ukraine auch zum Thema Rüstungsexporte/Waffenlieferungen führen, kann ich Ihnen keinerlei Informationen bereitstellen.

FRAGE VIEWEGER: An das Wirtschaftsministerium: Frau Ungrad, ich habe eine Frage zu einem Thema, das heute auch die Börse beschäftigt, nämlich zu der geplanten Übernahme des Münchner Waferherstellers Siltronic durch ein taiwanesisches Unternehmen. Das ist seit gut einem Jahr in der Prüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium. Wann ist da mit einer Entscheidung zu rechnen und was sind die Bedenken, die es im Ministerium offensichtlich gibt? Geht es da mehr um außenpolitische Bedenken oder um sicherheitspolitische Bedenken?

UNGRAD: Einzelheiten im Rahmen von Investitionsprüfungen kann ich grundsätzlich nicht kommentieren, das ist ja bekannt. Daher kann ich auch keine Kommentierung zum Stand des Verfahrens abgeben. Was ich Ihnen aber sagen kann, ist, dass hier die in der Außenwirtschaftsverordnung genannten Fristen für die Prüfung und die dort genannten Vorgaben für die Investitionsprüfung gelten. Investitionsprüfverfahren beinhalten häufig sehr komplexe Fragestellungen und Materien, die einer genauen Prüfung bedürfen. Diese Prüfung läuft derzeit noch.

ZUSATZFRAGE VIEWEGER: Ist damit zu rechnen, dass es bis Ende des Monats ein Ergebnis gibt? Die Bedingungen für das Übernahmeangebot würden ja tatsächlich voraussetzen, dass es bis Ende des Monats geregelt ist.

UNGRAD: Das, was ich am Anfang gesagt habe, nämlich dass ich zu Einzelheiten nichts sagen kann, betrifft auch die Dauer der Überprüfung.

VORS. WOLF: Wir kommen zum Themenkomplex Corona. Ich beginne mit digitalen Fragen.

Kollegin Frisch von der „ÄrzteZeitung“ fragt zum Coronabonus für medizinisches Fachpersonal: Minister Lauterbach hat am Freitag über ein Bonussystem für Arztpraxen gesprochen. Welche Praxen sollen einbezogen werden? Bekommen auch die medizinischen Fachangestellten einen Bonus?

Der Kollege Steffen von „ZEIT ONLINE“ fragt auch nach den Berufsgruppen, die davon eingeschlossen sind, und fragt: Ist weiterhin an bis zu 3000 Euro gedacht? In welcher Form soll der Bonus geregelt werden gesetzlich oder in einer Verordnung?

DEFFNER: Vielen Dank für die Fragen. An dieser Stelle muss ich tatsächlich darauf hinweisen, dass die Details noch offen sind. Minister Lauterbach hat gesagt, dass wir das zeitnah auf den Weg bringen werden, aber da sind natürlich Detailfragen zu klären: Wer ist von der Pandemie besonders betroffen, wer erhält den Bonus? Daraus ableitend lassen sich dann erst alle Fragen beantworten.

VORS. WOLF: Können Sie etwas zum Weg der Regelung sagen, also dazu, ob das gesetzlich oder in Form einer Verordnung geregelt werden soll?

DEFFNER: Auch das gehört zu den Prüfaufträgen, die jetzt im Ministerium abgearbeitet werden.

FRAGE JUNG: Habe ich das richtig verstanden, dass auch ein Bonus für Arztpraxen in Gespräch ist, obwohl nicht alle Pflegekräfte in Deutschland einen Bonus bekommen sollen?

DEFFNER: Nein, das haben Sie an der Stelle nicht richtig verstanden. Ich habe gesagt, dass die Prüfung, wer letztlich von einem Pflegebonus profitieren wird, noch völlig offen geführt wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Obwohl der Minister schon gesagt hat, dass nicht alle Pflegekräfte einen Bonus bekommen sollen? Es kann also sein, dass die Prüfung immer noch ergibt, dass doch alle Pflegekräfte belastet waren und sind?

DEFFNER: Der Minister hat ja deutlich gesagt, dass es einen Bonus geben muss, der auch von der Höhe her den besonderen Aufwand in der Pandemie zweckmäßig berücksichtigt. Von daher wird man nicht per se alle Personen, die in Deutschland in irgendeiner Art und Weise mit dem Thema Pandemie beschäftigt waren, den Bonus zukommen lassen.

VORS. WOLF: Der Kollege Heller vom Korrespondentenbüro Herholz fragt an das BMG oder an Sie, Herr Büchner, gerichtet: Teilt die Bundesregierung inklusive Herrn Lauterbach die Auffassung von Herrn Drosten und anderen Experten, dass die Pandemie unter dem Eindruck von Omikron gegen Ende des Jahres in einen beherrschbaren endemischen Zustand übergehen könnte?

SRS BÜCHNER: Grundsätzlich ist es sehr wichtig, dass wir die jetzt laufende Omikronwelle und auch die Pandemie sehr ernst nehmen. Es gibt keinen Grund, jetzt irgendwie nachzulassen in den Anstrengungen, was die Impf- und Boosterkampagne angeht. Man kann gar nicht laut genug und gar nicht oft genug sagen: Jede einzelne Impfung zählt, egal ob es eine Erstimpfung oder eine Boosterimpfung ist. Das ist unser beste Mittel, in dieser Pandemie voranzukommen und auch irgendwann aus der Pandemie herauszukommen. Deshalb möchte ich diesen Appell, den ja auch der Bundeskanzler in der Regierungsbefragung noch einmal an die Bevölkerung gerichtet hat, hier gern noch einmal unterstreichen. Herr Deffner, möchten Sie noch etwas ergänzen?

DEFFNER: Vielleicht ergänzend dazu nur: Das war hier auch am Freitag schon Thema mit Herrn Lauterbach, Herrn Drosten und Herrn Wieler. Das Entscheidende ist und da sind sich ja auch alle einig , dass wir die Impflücke schließen. Ich glaube, Herr Drosten hatte das auch in seinem Interview ganz konkret als eine wichtige Voraussetzung dafür benannt, dass wir mit der sich jetzt aufbauenden Omikronwand oder Berg oder Hügel den Weg hin zum Ende der Pandemie schaffen können. Das Entscheidende ist eben, die Impflücke zu schließen. Herr Lauterbach hat rechtzeitig ausreichend Boosterimpfstoff beschafft. Jeder kann sich zu jeder Zeit impfen lassen. Dann haben wir auch die Möglichkeit, diese Pandemie endlich zu einem relativ guten Ende zu führen.

FRAGE ROSSBACH: Ich habe eine Frage zu der Tatsache, dass Herr Lauterbach nun doch nicht an einem der geplanten Gruppenanträge im Bundestag aktiv mitwirkt. Er hat das damals damit begründet, dass das Ministerium sozusagen auch andere neutral beraten müsse, bis hin zu Formulierungsvorschlägen.

Sein Vorgänger im Amt hat das beim Thema Organspende aber anders gehandhabt. Damals hat Herr Lauterbach mit dem Abgeordneten Spahn einen Vorschlag gemacht und fand es offensichtlich unkritisch, dass er dabei mit dem Minister zusammenarbeitete, der das aber in seiner Funktion als Abgeordneter gemacht hat.

Waren seine Erfahrungen damit doch nicht so gut, sodass er nun sagt, das wolle er nicht so handhaben? So richtig einleuchtend erscheint mir das nicht.

DEFFNER: Ich weiß nicht, ob das, rückblickend betrachtet, in irgendeiner Form wesentlich für den jetzigen Umgang mit der Erarbeitung einer allgemeinen Impfpflicht war. Das Entscheidende ist an der Stelle sind die Aussagen von Herrn Lauterbach wirklich gut und hilfreich , dass das Bundesgesundheitsministerium jedem Antragsteller zuarbeiten wird, und zwar mit voller Kraft und der kompletten Expertise des Ministeriums.

ZUSATZFRAGE ROSSBACH: Aber offensichtlich hat Herr Lauterbach ja den Eindruck, dass es eile. Wenn ich seinen Äußerungen folge, dann finde ich, dass er sagt, man müsse jetzt rasch eine Impfpflicht einführen, damit sie im Herbst wirken könne, damit man diesen Weg eben gehen könne. Tatsächlich verzögert sich der Prozess nun ja enorm.

Ist es also nicht doch an der Zeit, dass der Minister eine aktivere Rolle einnimmt?

DEFFNER: Nach meinem Kenntnisstand sind bereits Fraktionen dabei, Anträge zu erarbeiten. Von daher ist das auf den Weg gebracht. Ein zusätzlicher eigener Antragsentwurf des Ministeriums ist aus meiner Sicht an der Stelle nicht erforderlich.

FRAGE WACKET: Es gibt Menschen, die sich jetzt zweimal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson haben impfen lassen, sozusagen als Booster. Ist das aus Ihrer Sicht damit abgeschlossen, oder gibt es eine Empfehlung ich konnte das auch bei der STIKO nicht finden, und auch andere fragen sich das , dass man dann noch einmal eine dritte Impfung über die zwei Johnson-&-Johnson-Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff hinaus macht?

DEFFNER: Das ist in den letzten Wochen vielleicht sprachlich ein wenig durcheinander geraten. Die STIKO hat eine Empfehlung zu den Johnson-&-Johnson-Erstgeimpften abgegeben und gesagt, zur Optimierung der Grundimmunität mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist eine Zweitimpfung, möglichst mit einem mRNA-Impfstoff, sinnvoll. Für den Schritt hin zur Boosterung, wie wir es bei den doppelt Geimpften mit anderen Impfstoffen haben, ist dann die Empfehlung, eine dritte Impfung zu erhalten.

ZUSATZFRAGE WACKET: Genau. Also wird auch für den Fall, dass man schon zweimal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde, empfohlen, eine dritte Impfung, dann vermutlich mit einem mRNA-Impfstoff, zu machen?

DEFFNER: Genau. Die dritte Impfung wäre dann der Booster im allgemeinen Sprachgebrauch.

FRAGE JESSEN: Sie sagten eben, die Maßnahmen würden dazu beitragen, die Pandemie zu einem guten Ende das war der Begriff zu führen. Wie definieren Sie das gute Ende der Pandemie? Ist das die Erklärung, dass man sich jetzt in einem endemischen Zustand befinde? Was wäre substanziell das gute Ende der Pandemie?

DEFFNER: Ich habe es deshalb ja extra mit dem Zusatz „relativ“ eingegrenzt, ein relativ gutes Ende. Denn ich denke, dass wir jetzt nach gut zwei Jahren dieser pandemischen Situation mit vielen Toten und schwer Erkrankten nicht von einem wirklich guten Ende sprechen können. Von daher soll die Formulierung „relativ gut“ der Hinweis darauf sein, dass wir den Übergang zu einem Leben mit dem Virus, wie wir es in einer endemischen Phase hätten, hinbekommen können.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das war meine Frage. Mir ging es um das Ende, nicht um das gute. Ende. Das ist für Sie, wenn der Übergang in die endemische Situation geschafft ist. Richtig? Das meinen Sie damit?

DEFFNER: Ja.

VORS. WOLF: Der Kollege Reitschuster fragt digital, nicht konkret adressiert er bezieht sich auf eine Aussage von Herrn Drosten am Freitag, der sagte: Wir werden nicht auf Dauer über alle paar Monate die Bevölkerung nachimpfen können , ob die Bundesregierung diese Auffassung teilt.

DEFFNER: Die Bundesregierung und Minister Lauterbach haben immer klargemacht, dass wir uns an die wissenschaftlichen Erkenntnisse halten. Das ist das Entscheidende gerade in der Pandemie, und daran wird sich auch nichts ändern. Wir gehen mit Stand von jetzt davon aus, dass wir keine monatlichen Impfungen, wie es da genannt wurde, brauchen werden.

FRAGE JUNG: Da es zum Beispiel ab heute in Berlin eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gibt, würde mich interessieren das ist an das BMAS gerichtet , wie viel Geld Hartz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfängern monatlich aktuell für FFP2-Masken zur Verfügung steht.

EHRENTRAUT: Danke für die Frage. Sie wissen, dass der Regelsatz für die Grundsicherung eine Pauschale ist. Das beruht auf der EVS, die alle fünf Jahre festgelegt wird. In Jahren, in denen es keine neue EVS gibt, werden die Regelsätze mit einem Index aus den Preisveränderungen und aus den Lohnveränderungen fortgeschrieben.

Sie haben konkret FFP2-Masken angesprochen. Wir sind uns sehr bewusst, dass die Coronapandemie für ökonomisch schwache Haushalte eine Herausforderung darstellt. Sie wissen auch, dass es in der vergangenen Zeit verschiedene Unterstützungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung, seitens unseres Ministeriums gegeben hat. Denken Sie an den Coronazuschuss für Grundsicherungsempfänger oder an Bonuszahlungen für Kinder. Es hat auch kostenlose FFP2-Masken gegeben. Ich verweise auch auf entsprechende Länderinitiativen, die Masken kostenlos verteilen, zum Beispiel auch in Berlin.

ZUSATZ JUNG: Die kenne ich. Ich habe aber gefragt, ob im Hartz-IV-Satz Geld für FFP2-Masken zur Verfügung steht oder ob sich die Leute, wie es bei der alten Regierung immer gesagt wurde, das von dem wenigen Geld absparen müssen.

EHRENTRAUT: Ich habe deutlich gemacht, wie der Grundsicherungssatz zusammengestellt ist. Er ist als Pauschale vorgesehen. Wir schreiben niemandem vor, wie er ihn zu verwenden hat. Ich verweise auch noch einmal darauf, dass es diverse Unterstützungsleistungen gibt, weil wir natürlich wissen, dass Corona eine große Herausforderung gerade für diese Haushalte ist. Seitens der Bundesregierung hat es entsprechende Maßnahmen gegeben.

VORS. WOLF: Die Kollegin Hofmann vom ZDF fragt: Es scheint Verwirrungen nach der neuen Verordnung zu geben, ab wann jemand als genesen gilt. Nach drei oder nach sechs Monaten, oder gibt es eine Sonderregelung bei Quarantäne?

DEFFNER: Das RKI legt Empfehlungen fest und hat das auf seinen Internetseiten auch bekannt gemacht, wer als genesen gilt. Die neue Empfehlung, die seit Freitag gilt darauf bezieht sich auch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung für die Quarantäne und Isolation , besagt, dass man einen Genesenenstatus von drei Monaten besitzt. Hintergrund ist, dass aufgrund der jetzt vorherrschenden Omikronvariante ein sehr viel größeres Risiko besteht, nach dieser Zeit zu erkranken bzw. Überträger zu sein. Von daher ist die Verkürzung auf drei Monate aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt.

Zum anderen Teil der Frage: Der Zeitraum von sechs Monaten galt tatsächlich vorher, solange man mit der bis dahin vorherrschenden Deltavariante des Virus umgehen musste.

WOLF: Ich nehme die Frage des Kollegen Moulson auf, der seine Frage noch ein bisschen konkretisiert hat. Er bezieht sich auch auf den Übergang in den endemischen Zustand und bezieht sich dabei auf einen Vorschlag des spanischen Ministerpräsidenten. Hält die Bundesregierung das in absehbarer Zukunft für einen gangbaren Weg? Jetzt konkret: Soll das auch Thema der Gespräche mit Ministerpräsident Sánchez sein?

DEFFNER: Minister Lauterbach hat mehrfach und wiederholt, zuletzt am Freitag, deutlich gemacht, dass wir uns nicht mit anderen Ländern vergleichen können und dürfen, schlicht deshalb nicht, weil wir insbesondere auch bei den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern noch zu viele Ungeimpfte haben. Von daher ist der Ansatz darüber haben wir gerade schon gesprochen , möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen, zu boostern, damit wir durch dieses Schließen der Impflücke dann den Ausgang finden.

Von daher ist das als Hinweis auf die spanische Variante eben nicht vergleichbar.

SRS BÜCHNER: Vielleicht können wir bei der Gelegenheit noch darauf hinweisen, dass der Bundeskanzler heute, wie Sie wissen, zu seinem Antrittsbesuch in Madrid ist. Voraussichtlich um 16 Uhr wird es dort eine Pressekonferenz des Bundeskanzlers mit dem spanischen Ministerpräsidenten geben.

Selbstverständlich werden dort alle aktuellen Fragen zwischen den Regierungschefs beraten und im Anschluss auf der Pressekonferenz auch besprochen.

VORS. WOLF: Der Kollege Reitschuster fragt, gerichtet an das BMG: Trifft es zu, dass der Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt wurde das hatten wir gerade und, wenn ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage, da andere Länder ihn gleichzeitig verlängern?

DEFFNER: Dazu haben wir gerade alles gesagt. Weitere Fragen kann er gern ans RKI richten.

VORS. WOLF: Dann habe ich jetzt digital eine letzte Frage zu diesem Themenkomplex, auch an das BMG, und zwar von der Kollegin Misslbeck vom Ärztenachrichtendienst: Herr Lauterbach hat am Freitag Herrn Gassen von der Kassenärztlichen Vereinigung getroffen. Was war Gegenstand des Gesprächs?

DEFFNER: Da muss ich im Moment tatsächlich passen. Das weiß ich nicht. Das können wir gern nachreichen.

VORS. WOLF: Dann mache ich jetzt noch einmal digital mit Frau Küfner von der Deutschen Welle weiter, die ich vermute, an das Innenministerium gerichtet zu Telegram fragt: Ministerin Faeser hatte bereits mit der Abschaffung von Telegram in Deutschland gedroht. Wie lange wird Deutschland die Nichtkooperation von Telegram noch hinnehmen? Wie nah ist Telegram an der Abschaltung in Deutschland?

DR. WEDE: Wir haben dazu eigentlich schon ausführlich Stellung genommen. Wir, das BMI, auch andere Ressorts vielleicht will das Justizministerium gleich auch noch ergänzen , sind innerhalb der Bundesregierung im Gespräch. Wir sind auch innerhalb der EU mit unseren Partnern im Gespräch darüber, wie mit Telegram insgesamt umzugehen ist. Einen Zeitplan aus diesen Gesprächen kann ich jetzt an dieser Stelle noch nicht mitteilen.

ZIMMERMANN: Ja, auch ich möchte dem Eindruck entgegentreten, dass das in irgendeiner Weise wie war die Formulierung? hingenommen werde. Man muss zwei Dinge unterscheiden. Das haben wir bereits in der vergangenen Woche deutlich gemacht.

Zum einen geht es um Straftaten, die über die Plattform begangen werden. Sie sind konsequent zu verfolgen. Das liegt in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Länder. Sie tun dies auch.

Zum anderen erfüllen bestimmte Funktionen des Anbieters Telegram aus unserer Sicht die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Insofern wird auch schon ein Anhörungsverfahren betrieben, das aktuell noch läuft.

Zu beiden Aspekten haben wir uns aber auch schon hinlänglich geäußert.

VORS. WOLF: Ich nehme jetzt noch eine zweite Frage von Frau Küfner zu einem anderen Themenkomplex dazu, die schon lange offen ist, auch an das BMI: Die Ministerin hat eine Koalition der Willigen angekündigt und will in der EU darauf hinwirken und sich dafür einsetzen. Welche legalen Wege für Migration will sie dabei schaffen?

DR. WEDE: Vielleicht kurz einen Schritt zurück. Wie Sie wissen, hat Frankreich Anfang des Jahres die EU-Ratspräsidentschaft übernommen und in diesem Rahmen angekündigt, das Gemeinsame Europäische Asylsystem schrittweise voranbringen zu wollen. Das ist wichtig. Schrittweise, diesen Ansatz unterstützt die Ministerin, diesen Ansatz unterstützen wir. Ich will an dieser Stelle nur Bezug auf das nehmen, was sie selbst am Freitag gesagt hat: Wir unterstützen den Ansatz der französischen Ratspräsidentschaft, die Reform des europäischen Asylsystems schrittweise voranzubringen. Das ist eine Chance, die verhärteten Fronten aufzubrechen und zu einem Kompromiss zu kommen. Jetzt sagt sie eben: Wir können uns vorstellen, auf dem Weg zu einem gemeinsamen funktionierenden EU-Asylsystem zu einer Koalition der aufnahmebereiten Mitgliedsstaaten voranzugehen.

Das ist also etwas, was hier als Möglichkeit in den Raum gestellt wird. Aber es gibt noch keine konkreten Planungen, das jetzt direkt umzusetzen. Es handelt sich, wie gesagt, um etwas, was jetzt innerhalb der französischen Ratspräsidentschaft, innerhalb dieser Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems erörtert wird.

VORS. WOLF: Können Sie jenseits von konkreten Planungen etwas dazu sagen, welche legalen Wege der Migration dabei in den Blick genommen werden?

DR. WEDE: Das wird Gegenstand der Gespräche sein.

VORS. WOLF: Ich habe noch eine Frage zu Telegram, die jetzt noch digital aufkam. Der Kollege Reitschuster fragt, an das BMI gerichtet: Apple und Google zensieren auf Telegram bestimmte Gruppen. Geschieht dies auf Anregung der Bundesregierung? Ist sie diesbezüglich mit beiden Konzernen in Kontakt?

DR. WEDE: Mir sind keine Anweisungen an Apple und Google in dieser Hinsicht bekannt. Wenn wir da etwas nachzureichen hätten, dann würde ich das nachreichen. Aber mir sind keine Anweisungen in diesem Sinne bekannt.

VORS. WOLF: Der Kollege Steiner von Table.Media fragt: Was meinte Ministerin Faeser konkret mit „Abschaltung“?

DR. WEDE: Die Ministerin hat gesagt, dass hier als Ultima Ratio alle Möglichkeiten auf dem Tisch liegen.

FRAGE JESSEN: Die Frage geht an das Auswärtige Amt und das BMI und betrifft das Thema der Ortskräfte. Entwicklungsministerin Schulze hat am Wochenende erklärt, allein für ihren Bereich seien, glaube ich, 12 500 Aufnahmezusagen für Deutschland ausgesprochen worden. Sie arbeite auch in Zusammenarbeit mit den Taliban daran, das zu realisieren. Die Frage ist: Wie sehen die entsprechenden Zahlen für das Auswärtige Amt und für das BMI aus, sodass wir auf eine Summe von ehemaligen Ortskräften und deren Kernfamilien kommen können?

SASSE: Ich fange gerne an; es geht insgesamt um das Thema Afghanistan. Herr Jessen, ich will an dieser Stelle nur noch einmal die Gelegenheit nutzen, weil es sicherlich auch viele andere an dieser Stelle interessiert, zu sagen, dass wir weiterhin sehr, sehr darum bemüht sind Sie wissen das , Ausreisen aus Afghanistan zu ermöglichen. Das betrifft natürlich insbesondere auch den Landweg über Pakistan. Insgesamt haben wir nach aktuellem Stand 7536 Visa nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes für afghanische Ortskräfte und besonders Schutzbedürftige erteilt. Sie sehen also: Die Zahl steigt kontinuierlich. Wir hatten an dieser Stelle schon öfter darüber berichtet und wollen es einfach noch einmal deutlich machen, weil wir natürlich auch wissen, dass die humanitäre Lage in Afghanistan weiterhin sehr angespannt ist und die Menschen einfach in Not sind.

Was die Lage der Ortskräfte angeht, müsste ich Ihnen die ganz konkrete Zahl der Ortskräfte, die noch vor Ort sind, soweit wir das beziffern können, nachreichen. Das kann ich an dieser Stelle oder bilateral gerne tun, je nachdem, wie Sie möchten. Aber auch da gebe ich noch einmal den grundsätzlichen Hinweis, dass wir uns weiterhin sehr, sehr stark für die Ortskräfte einsetzen und die Ministerin bei diesem Thema mit voller Energie und auch voller Leidenschaft dabei ist. Sie wissen, dass sie vor Weihnachten, am 23. Dezember 2021, eine Pressekonferenz gegeben und einen Aktionsplan vorgestellt hat. Sie wissen auch, dass im Koalitionsvertrag ein humanitäres Aufnahmeprogramm vereinbart ist. Auf all diese Bemühungen möchte ich als Gesamteindruck an dieser Stelle noch einmal hinweisen.

ZUSATZ JESSEN: Zum einen fehlt ja noch der Antwortteil von Herrn Dr. Wede, und dann hätte ich eine Nachfrage.

DR. WEDE: Für das BMI kann ich sagen, dass es eine mittlere zweistellige Zahl an ehemaligen BMI-Ortskräften gibt, die sich aktuell noch in Afghanistan aufhalten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Frau Schulze hatte ja für ihren Bereich eine sehr konkrete Zahl von Aufnahmezusagen genannt, nämlich diese 12 500. Jetzt gehe ich davon aus, dass für die anderen Bereiche auch eine konkrete Zahl möglich sein sollte. Da bitte ich um eine Nachlieferung.

Die Nachfrage ist: Bleibt es dabei, dass im Wesentlichen befristete Aufenthaltstitel an diejenigen, denen man eine Zusage gegeben hat, erteilt werden?

DR. WEDE: Die Ortskräfte erhalten im Rahmen des Ortskräfteverfahrens eine Aufnahmezusage, und damit bzw. im Rahmen des Visumsverfahrens dürfen sie nach Deutschland einreisen. Eine zeitliche Begrenzung ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt.

FRAGE JUNG: Es war sonst immer so, dass die Aufenthaltstitel befristet waren, Herr Wede.

DR. WEDE: Sie müssen ja zwischen der Aufnahmezusage und dem Aufenthaltstitel nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes unterscheiden. Sie bekommen also eine Aufnahmezusage, mit der sie einreisen dürfen, und wenn sie dann in Deutschland sind, haben sie erst einmal für drei Jahre einen Aufenthaltstitel.

ZUSATZFRAGE JUNG: Genau, und die Frage ist ja: Warum wird das nicht geändert? Es gibt nämlich viele Afghanen, die Angst haben, dass ihnen der Aufenthaltstitel dann entzogen wird und sie wieder in das Land zurück müssen, aus dem sie geflüchtet sind.

DR. WEDE: Im Anschluss an diesen Zeitraum wird erneut geprüft, ob die Voraussetzungen für diesen Aufnahmetitel noch bestehen. Wenn die Voraussetzungen vorhanden sind, wird natürlich auch weiterhin ein Aufenthaltstitel gewährt werden.

FRAGE LÜCKING: Meine Frage geht auch in diese Richtung und betrifft noch einmal den Begriff der Kernfamilie. Wie ist der in der aktuellen Koalition definiert? Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer zur Kernfamilie gehört, wenn beispielsweise 22-jährige Kinder nicht mitgenommen werden, aber pflegebedürftige ältere Menschen mitgenommen werden dürfen? Ich suche seit Monaten nach einem echten, harten Kriterienkatalog, entlang dessen man prüfen kann, wer im Rahmen der Kernfamilie dafür infrage kommt und wie die Entscheidungen getroffen werden.

VORS. WOLF: An wen richtet sich die Frage? Sie schauen jetzt auf das AA.

SASSE: Das würden wir beim BMI verortet sehen.

DR. WEDE: Der Begriff der Kernfamilie ist erst einmal unabhängig von dem Ortskräfteverfahren festgelegt worden. Mir ist dazu auch kein neuer Stand bekannt. Sie kennen die bisherige Definition. Hieran ist bislang nichts verändert worden.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Könnten Sie die gerade noch einmal darstellen?

DR. WEDE: Kernfamilie sind ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin und die eigenen unverheirateten minderjährigen Kinder. Alles darüber hinaus wären dann Ausnahmefälle im Rahmen eines Härtefalls.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Dann würde ich bitten, auch diese Härtefallbestimmungen noch einmal zu formulieren und zu erhalten.

DR. WEDE: Wie Sie vielleicht wissen, ist es ja so, dass jedes Ressort für sich entscheidet, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht. Da kann ich Ihnen jetzt nicht einen einheitlichen Kriterienkatalog für alle Ressorts nennen.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Das ist ein bisschen widersprüchlich. Wenn ein Ressort sehr lax und ein anderes Ressort sehr großzügig entscheidet, wie möchten Sie denn dann Rechtssicherheit gewährleisten, und zwar über alle Ressorts hinweg? Es muss ja im Interesse der Bundesregierung liegen, dass Härtefallregelungen der Bundeswehr nicht vielleicht großzügiger sind, als sie im Innenministerium ausfallen. Das kann doch eigentlich ohne einen Kriterienkatalog gar nicht funktionieren.

DR. WEDE: Herr Lücking, jedes Ressort kennt seine Ortskräfte am besten, kennt die Fälle am besten, kennt auch die Anträge am besten und ist damit auch am besten in einer Position, über diese Fälle zu entscheiden.

FRAGE JUNG: Sie hatten jetzt gerade die unverheirateten Minderjährigen angesprochen, die zur Kernfamilie gehören. War es bisher nicht so, dass auch unverheiratete Frauen über 18 zur Kernfamilie gehören, aber interessanterweise unverheiratete Männer über 18 nicht?

DR. WEDE: Ich habe Ihnen, Herr Jung, die allgemeine Definition der Kernfamilie genannt. Das ist, wie gesagt, die allgemeine Definition, die jetzt nicht nur im Rahmen des Ortskräfteverfahrens besteht, sondern auch darüber hinaus. Im Einzelfall kann das im Rahmen von Härtefällen einmal so oder einmal so angewendet worden sein. Aber die allgemeine Definition habe ich Ihnen genannt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber ist es, jetzt auf die afghanischen Ortskräfte bezogen, falsch, dass bei den afghanischen Ortskräften auch unverheiratete Frauen über 18 zur Kernfamilie gehören und Männer nicht?

DR. WEDE: Ich habe Ihnen die allgemeine Definition –

ZURUF JUNG: Das aber nicht meine Frage!

DR. WEDE: – der afghanischen Kernfamilie genannt. Ich glaube, das war auch deutlich.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es geht um Mali. MINUSMA hat angekündigt oder gesagt, dass die Flüge gestrichen wurden bzw. das alle Flüge nach und von Mali gestoppt wurden. Können Sie das bestätigen? Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Was hat das für den Bundeswehreinsatz für Folgen?

SASSE: Herr Collatz, ich glaube, das betrifft unsere beiden Ressorts. – Vielleicht kann ich die Gelegenheit aber doch nutzen, um mit Blick auf Afghanistan noch einmal deutlich zu machen unabhängig von der Frage, auch wenn ich jetzt zu diesem Thema springe, Herr Jung; Sie schauen fragend

ZURUF JUNG: Ich glaube, wir haben es eilig, oder?

SASSE: Wir brauchen sowieso Zeit, bis der Herr Collatz hier auf das Podium gekommen ist, was inzwischen der Fall ist. – Ich möchte doch noch einmal deutlich machen, auch, was die Lage der Frauen angeht: Sie wissen, dass die in Afghanistan eine andere als die von Männern ist. Allein das ist natürlich ein Faktor, der bei den Bewertungen eine Rolle spielt. Ich darf Ihnen auch noch einmal versichern, dass die Innenministerin und die Außenministerin das haben wir an verschiedenen Stellen in der Vergangenheit schon einmal deutlich gemacht in sehr, sehr engem Austausch über Afghanistan stehen und dass sich beide einig sind, dass sie die Bemühungen zur Evakuierung von Schutzbedürftigen und von Ortskräften beschleunigen wollen. Ich glaube, es ist an dieser Stelle rechtlich wichtig, dass man sich an Definitionen aufhängt, aber das darf nicht dazu führen, dass man das Gesamtbild nicht im Blick behält, und das Gesamtbild ist, dass wir uns als Bundesregierung weiterhin sehr intensiv darum bemühen, die Bemühungen zu beschleunigen und zu intensivieren und insbesondere denjenigen Frauen, Mädchen und allen sonstigen Schutzbedürftigen, die wir als besonders schutzbedürftig identifiziert haben, die Ausreise aus Afghanistan zu ermöglichen.

FRAGE LÜCKING: Frau Sasse, können Sie es aber mit dem Gleichheitsgrundsatz überein bringen, dass eine Frau schutzbedürftiger ist, wenn sie in Afghanistan in einer lebensbedrohlichen Situation ist, als ein junger Mann, der in einer lebensbedrohlichen Situation in Afghanistan ist? Da kann man doch nicht differenzieren, wenn eine

SASSE: Herr Lücking, ich glaube, ich habe gerade an dieser Stelle deutlich gemacht, dass es nicht um die rechtliche Einstufung geht. Dafür, diese rechtliche Einstufung vorzunehmen, sind auch andere zuständig. Ich wollte einfach nur noch einmal betonen, dass sich die Außenministerin der Lage insbesondere von Frauen und Mädchen in Afghanistan und auch von sonstigen Schutzbedürftigen bewusst ist und dass sie wirklich mit aller Kraft daran arbeitet, die Lage genau dieser Schutzbedürftigen zu verbessern.

VORS. WOLF: Dann kommen wir jetzt zu der Frage von Herrn Jung zu Mali, die sich an das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium gerichtet hat.

COLLATZ: Den Einstieg der Frage habe ich leider nicht komplett verstanden. Sie sagten, MINUSMA hätte erklärt, dass es Flugverbote gäbe.

FRAGE JUNG: „Flights have been suspended“, hat MINUSMA gemeldet. Die Flüge von MINUSMA von und nach Mali sind also eingestellt.

COLLATZ: Dazu kann ich im Moment keinen Hintergrund liefern. Das müsste ich nachreichen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das wissen Sie nicht? Das war eine Meldung von gestern.

SASSE: Ich kann vielleicht an dieser Stelle aushelfen, Herr Collatz. Es ist so das ist richtig, Herr Jung , dass Mali seit dem vergangenen Donnerstag zahlreiche Flüge von MINUSMA inklusive der Drohnenflüge untersagt hat. Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass medizinische Notfallflüge – MedEvac davon nicht betroffen sind. Außerdem ist es so, dass die Vereinten Nationen ich habe erwähnt, dass es um MINUSMA geht, und Sie haben es selbst auch erwähnt und die Leitung der Mission MINUSMA diesen Vorgang gegenüber den malischen Stellen umgehend aufgenommen haben und das weitere Vorgehen besprechen. Über das Ergebnis dieser Gespräche kann ich an dieser Stelle noch nicht berichten.

COLLATZ: Ich kann ergänzen, dass es auch noch keinerlei Meldung über Auswirkungen auf die Operation vor Ort gibt.

FRAGE VIEWEGER: Ich habe noch eine Frage zu einem anderen Thema, und zwar zur Kündigung von Stromverträgen durch Energieversorger. Das war letzte Woche ja schon einmal kurz ein Thema. Jetzt hat die SPD-Politikerin Nina Scheer noch einmal Regulierungen gefordert. Meine erste Frage ist ganz banal: Wer ist denn dafür zuständig, eher das BMUV wegen des Verbraucherschutzes oder eher das Justizministerium oder eher das Wirtschaftsministerium wegen der Verantwortung für die Bundesnetzagentur?

Die zweite Frage richtet sich dann an den Zuständigen: Ist an eine solche zusätzliche Regulierung von Energieversorgungsverträgen gedacht?

UNGRAD: Dann fange ich einmal an. Das BMUV ist, glaube ich, nicht da. – Was ich Ihnen grundsätzlich dazu sagen kann, ist, dass es Gespräche innerhalb der Bundesregierung darüber gibt, aber Einzelheiten kann ich noch nicht nennen.

Zu einzelnen Fällen, die Sie ja vermutlich im Kopf haben, kann ich auch keine Stellungnahme abgeben. Eine Entscheidung darüber, ob ein konkretes Vorgehen eines Anbieters mit dem Recht vereinbar ist, ist den rechtsanwendenden Behörden oder den Gerichten vorbehalten. Dazu können wir keine Kommentierung abgeben. Das ist eine Frage der Rechtsanwendung, wie ich gesagt habe.

Was ich aber sagen kann, ist etwas zur allgemeinen Rechtslage bei der sogenannten Grund- und Ersatzversorgung. Generell ist die Versorgung der Kunden durch das Instrument der Grund- bzw. Ersatzversorgung sichergestellt. Die Unternehmen, denen die Aufgabe der Grundversorgung zugeordnet ist, werden für das Gebiet alle drei Jahre neu bestimmt. Diese Aufgabe darf oder muss jeweils das Unternehmen wahrnehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betroffenen Netzgebiet beliefert. Es gibt überall einen örtlichen Grundversorger, der im Grundsatz verpflichtet ist, jedem Haushaltskunden einen Grundsatzversorgungsvertrag anzubieten. Ob es darüber hinaus Neubewertungen gibt, wie gesagt, diese Gespräche führen wir derzeit innerhalb der Ressorts der Bundesregierung.

ZUSATZFRAGE VIEWEGER: Entschuldigung. Die Federführung haben Sie oder das Umwelt- und Verbraucherschutzministerium?

UNGRAD: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Meines Wissens ist es das Verbraucherschutzministerium. Aber wenn ich mich da irre, dann würde ich das nachreichen.

VORS. WOLF: Sollte das Umwelt- bzw. Verbraucherschutzministerium dazu ergänzend etwas haben, wäre es nett, wenn Sie das schriftlich nachliefern würden.

Dann machen wir mit einer Nachlieferung von Herrn Collatz zu MINUSMA weiter.

COLLATZ: Ganz kurz zu Ihrer Frage, Herr Jung. Da muss ich mich korrigieren. Es gibt tatsächlich Einschränkungen. Derzeit ist die Aufklärung der ISR-Taskforce nur mit bodengebundenen Kräften möglich. Eine luftgestützte Aufklärung entfällt derzeit. Wir bedauern das und sind, wie Frau Sasse das eben auch sagte, in Verhandlungen über die weitere Fortführung.

 

FRAGE FELDHOFF: Ich habe eine Frage an das BMAS und an das Kanzleramt. Es hat ja Medienberichte gegeben, nachdem Staatssekretär Böhning zum Ende des Monats aus seinem Amt ausscheiden will. Wenn ich es richtig gelesen habe, hat der Minister auch schon eine Nachfolgerin benannt. Meine Frage bezieht sich auf die Karenzzeit, weil es ja gerade einen kleinen Disput zwischen dem ehemaligen Staatssekretär Stephan Mayer und der Bundesregierung gegeben hat. Gilt die Karenzzeit von 18 Monaten auch für Herrn Böhning, und gibt es einen entsprechenden Antrag, der dann wahrscheinlich im Kanzleramt geprüft und genehmigt werden muss?

EHRENTRAUT: Staatssekretär Böhning wird das BMAS Ende Januar verlassen. Informationen, wann er seine neue Position antreten wird, haben wir noch nicht kommuniziert. Ich würde das in Erfahrung bringen und gegebenenfalls etwas nachreichen.

SRS BÜCHNER: Ich kann leider nicht ergänzen, ob irgendwelche Anträge dazu im Kanzleramt vorliegen.

ZUSATZFRAGE FELDHOFF: Aber grundsätzlich können wir davon ausgehen, dass die Karenzzeit auch für einen verbeamteten Staatssekretär wie Herrn Böhning gilt?

SRS BÜCHNER: Grundsätzlich ist die Karenzzeit Karenzzeit.

FRAGE JESSEN: Ich bräuchte dann doch noch einmal das Verteidigungsministerium. Herr Collatz, die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Frau Strack-Zimmermann, hat das Auftreten der Ministeriumsgeneralität gegenüber dem Parlament sehr heftig kritisiert. Sie sprach davon, dass dort herumgeeiert werde. Das Parlament brauche aber mehr Klarheit und Tacheles. Ist Ihnen diese Kritik auch vorher schon bekanntgeworden? Wie geht das Verteidigungsministerium mit den Vorwürfen um?

COLLATZ: Es handelt sich ja zunächst um Äußerungen aus dem politischen Raum, die ich hier nicht kommentiere. Ich habe natürlich die Berichterstattung einmal zum Anlass genommen, durch den Blätterwald zu forsten. Ich habe da gerade in letzter Zeit einige Äußerungen in Interviews, auch von der Generalität, wiederfinden können das stelle ich Ihrer weiteren Recherche anheim , die sich durchaus durch klare Sprache auszeichnen. Mehr Kommentare habe ich dazu nicht.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Äußerungen von Frau Strack-Zimmermann beziehen sich ja explizit auf das Auftreten vor dem Parlament. Richtig ist: Das ist eine Stimme aus dem politischen Raum. Aber sie richtet sich an Ihr Haus. Deswegen die Frage: Gibt es so etwas wie Richtlinien oder ein Monitoring bzw. eine Beobachtung des Auftretens der Generalität, also des Verteidigungsministeriums, gegenüber parlamentarischen Institutionen?

COLLATZ: Also ob die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses das „monitored“, das weiß ich nicht. Zu Gesprächen im Verteidigungsausschuss kann ich hier auch nichts sagen.

FRAGE JUNG: An das BMI: Es gab jetzt Berichterstattung über eine Ihnen nachgeordnete Behörde namens Bundesservice Telekommunikation. Sie taucht auch im Behördenservice der Bundesverwaltung auf. Da haben sich jetzt ein paar Fragen ergeben, weil das BMI auf eine Anfrage im Bundestag geantwortet hat, dass diesem Bundesservice Telekommunikation in den vergangenen Jahren kein Budget zugewiesen worden ist. Wie geht das, dass eine Behörde kein Budget hat? Können Sie uns sagen, wer diese Behörde leitet, Herr Wede?

DR. WEDE: Im Geschäftsbereich des BMI gibt es keine Behörde mit dem Namen Bundesservice Telekommunikation. Deswegen kann ich auch die Frage nach einem Budget oder nach der Leitung nicht beantworten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben als BMI Bundestagsabgeordneten darauf geantwortet, dass es sie gibt, nur dass sie kein Budget hat. Das wäre jetzt also etwas Neues. Es wird ja vermutet, dass es eine Tarnbehörde eines Geheimdienstes ist. Können Sie das dementieren?

DR. WEDE: Im BMI gibt es keine Behörde mit diesem Namen. Deswegen kann ich dazu nichts sagen.

FRAGE SERDAR: Frau Sasse, die Frage richtet sich an das Auswärtige Amt. Es gibt am türkischen Konsulat in Frankfurt am Main eine strittige Personalie, zu der es in den türkischen Medien unterschiedliche Berichte gibt. Yusuf Yerkel soll neuer Handelsattaché werden. Dazu heißt es in einigen Berichten, Deutschland habe das nicht zugelassen, er dürfe nicht arbeiten. Dann gibt es weitere Nachrichten, die sagen, er sei jetzt doch dort mit einem Diplomatenvisum. Stimmen diese Berichte? Oder welche von ihnen stimmen überhaupt?

SASSE: Uns sind natürlich die Berichte und die Meldungen dazu bekannt. Herr Burger wurde, soweit ich weiß, schon am Freitag zu dem Thema befragt.

Ich kann Ihnen dazu sagen, dass Herr Yerkel weder zur Diplomatenliste noch in anderer Form beim Auswärtigen Amt als Mitglied einer Auslandsvertretung der türkischen Republik in Deutschland angemeldet ist. Zu weiteren Fragen müssen die türkischen Behörden selbst Auskunft geben.

VORS. WOLF: Ich habe noch eine digitale Frage von Herrn Reitschuster an das Justizministerium. Er bezieht sich auf YouTube. Wenn deutsche Gerichte Sperren von YouTube aufheben, wie jetzt im Falle der „Achse des Guten“, dauert es oft vier bis sechs Wochen, bis die Entscheidung zugestellt wird und damit in Kraft tritt. Planen Sie etwas zu unternehmen, damit die deutsche Rechtsprechung von Internetkonzernen schneller umgesetzt wird, etwa indem Sie YouTube zur Angabe einer deutschen Zustelladresse bringen?

ZIMMERMANN: Ich kann zunächst sagen: Es wird ja da auf eine konkrete Gerichtsentscheidung Bezug genommen. Diese kommentieren wir, wie üblich, nicht.

VORS. WOLF: Es ging darum, die Zustellung möglicher Urteile zu beschleunigen. Das ist der Hintergrund.

ZIMMERMANN: Auch das bezieht sich letztlich auf das konkrete Verfahren. Das Verfahren kann ich hier also nicht kommentieren.

(Ende: 12.27 Uhr)

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